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Check: Fit für den Ganztag? Text Kirche und (Ganztags-)Grundschule als Partner Praxishilfe für die Kooperation von Kirche, Kinder- und Jugendarbeit und Grundschulen in Baden-Württemberg Weitere Informationen: www.ganztag-bw.de 1
Redaktion (v.l.n.r.): Dr. Wolfgang Ilg, Achim Wicker, Oliver Pum, Kerstin Sommer, Christian Schuhmacher Kirche und (Ganztags-)Grundschule als Partner – Praxishilfe für die Kooperation von Kirche, Kinder- und Jugendarbeit und Grundschulen in Baden-Württemberg Herausgeber • Diözese Rottenburg-Stuttgart (Ordinariatsrätin Ute Augustyniak-Dürr) • Evangelische Landeskirche in Württemberg (Oberkirchenrat Werner Baur) Impressum • Erzdiözese Freiburg (Ordinariatsrätin Susanne Orth) • Evangelische Landeskirche in Baden (Oberkirchenrat Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht) Die Praxishilfe online: Redaktion www.ganztag.de Dr. Wolfgang Ilg/Oliver Pum (Redaktionsleitung), Christian Schuhmacher, Kerstin Sommer, Achim Wicker. Weitere Beiträge von Eva Graf, Dr. Wolfhard Schweiker, Maike Schweizer und Katja Stange. Sofern die Beiträge nicht namentlich gekennzeichnet sind, werden sie vom Redaktionsteam verantwortet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung der Verfasserin/des Verfassers wieder. Bildmaterial Titel: Stephanie Hofschläger, pixelio.de; Seite 2: Eberhard Fuhr; Seite 44: Dan Race, fotolia.de; DVD „Blickwinkel” des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR); Bildmaterial aus den Projekten Layout, Satz, PrePress Büro für Öffentlichkeitsarbeit Marko Junghänel, München, www.marko-junghaenel.de Druck Ilda-Druck, Gräfelfing Kostenloser Download, ergänzendes Material und Bezug der Praxishilfe unter www.ganztag.de Alle Rechte vorbehalten. 1. Auflage, Stuttgart, April 2015 2
Kirche und (Ganztags-)Grundschule als Partner Praxishilfe für die Kooperation von Kirche, Kinder- und Jugendarbeit und Grundschulen in Baden-Württemberg
»» Inhalt » Head Inhalt Die Welt anschauen! – D Tischtennis und Schach AGs _______________________ 29 Geleitwort der kirchlichen Bildungsverantwortlichen ________ 6 E Bläserklasse ____________________________________ 30 F AMICi Theaterprojekt ____________________________ 31 Kirchen haben einen hohen Stellenwert – G Singen und Sprechen _____________________________ 32 Information Geleitwort Kultusminister Andreas Stoch _________________ 7 H Kinder der Welt _________________________________ 33 Text I Kirchenmäuse AG _______________________________ 34 Die neuen Regelungen zur Ganztagsgrundschule ___________ 8 K Schulfrühstück im Café Morgensonne _______________ 35 Eine Ganztagsgrundschule findet Partner ________________ 10 L Leseomis an der Grundschule ______________________ 36 Was brauchen Schulen, damit Kooperation gelingt? ________ 11 M Schulsanitäter an der Grundschule – Praktische Schritte zu einer Kooperation mit Ersthelfer von morgen ____________________________ 37 (Ganztags-)Grundschulen ____________________________ 12 N Raum für Ruhe _________________________________ 38 Zuständigkeiten im System Ganztagsgrundschule __________ 13 O Konfi 3 ________________________________________ 39 Mit vereinten Kräften – Personen in der Ganztagsschule ____ 14 P Sternsinger AG _________________________________ 40 Rechtliche Fragestellungen im Überblick _________________ 16 Q Weißt du, was ich glaube? Eine Entdeckungsreise Ausschnitte aus den Rahmenvereinbarungen _____________ 18 durch Judentum, Christentum und Islam _____________ 41 Finanzierung ______________________________________ 20 R Wie werden wir eine starke Klasse? – Ganztagsangebote an der Förderschule: Ein Tag der Orientierung für die Grundschule _________ 42 Starthilfen ins Leben ________________________________ 22 S werde WELTfairÄNDERER! _______________________ 43 Mit FSJ und BFD an der Ganztagsgrundschule ____________ 23 T Pfadfinder AG __________________________________ 44 U Ferienspaß für Kinder ____________________________ 45 Praxisbeispiele _____________________________________ 24 V Schulkindbetreuung des Caritasverbandes ____________ 46 A Freizeit AG ____________________________________ 26 B Gemeinsam für unsere Kinder – Ansprechpartner in Diözesen und Landeskirchen, Jungschar Rasselbande und Jugendbegleiter ___________ 27 Material und Literatur _______________________________ 47 C Komm runter und sing mit! _______________________ 28 Das Wichtigste in Kürze ______________________________ 48 4 Weitere Informationen: www.ganztag.de
»» Zusatz-Projekte im Internet und geografischer Überblick Zu den braun gedruckten Praxisprojekten finden Sie Beschreibungen im Internet unter www.ganztag.de a „Chor, Chor, Chor“ – Kinderchorprojekt Schopfheim b „Rythm in the classroom“ – Angebot der Familien- d bildungsarbeit Ulm I p q c Senioren spielen mit Grundschülern Tischtennis – O Q h Backnang d Theater AG – Weinheim B e „Sport der Dich bewegt“ – Kindersportgruppe H f Köngen T E f Stille Pause – Sulzfeld i c g Projekt SKYWALKERS – Aitrach D P h Kinder begegnen Menschen im Alter – Dossenheim s G S i „Freiwilligendienste 2020“ – FSJ/BFD in kirchlichen K Arbeitsfeldern R N e l k Abenteuer Bibel – Dossenheim (in der Karte bei V L Buchstabe h zu finden) b l KiBiWo: Kinderbibelwoche – Geislingen m Schülerkirchentage – Ladenburg (in der Karte bei n r Buchstabe Q zu finden) F n „Wer ist stärker?“ – Ein Menschenschattenspiel zur M S Weihnachtsgeschichte – Hugstetten g o Gottesdienst auf dem Schulhof – Ladenburg (in der A Karte bei Buchstabe Q zu finden) U p Weihnachtsmusical – Schriesheim a C q „Mit Anton auf Entdeckungsreise gehen“ – Mannheim r Familientreffen am Sonntag – Freiburg s „Die coolen Kids“ – Baden-Baden Weitere Praxisbeispiele in „Lebens-Werte entdecken“ (Stuttgart 2012) bzw. im Internet: www.kirche-jugendarbeit-schule.de In Baden-Württemberg nehmen circa 440.000 junge Menschen an mehr als 30.000 regelmäßigen außerschulischen Gruppenangeboten der evangelischen und katholischen Jugendarbeit teil. Zusätzlich zu den regelmäßigen Angeboten sind knapp 770.000 Teilnahmen an über 21.000 Einzelangeboten zu verzeichnen. Etwa 130.000 ehrenamtlich Mitarbeitende engagieren sich in der kirchlichen Jugendarbeit. Mehr als ein Viertel der ca. 4.000 allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg kooperiert inzwischen mit kirchlicher Jugendarbeit (Statistiken der Kirchen 2014). Die oben aufgeführten Praxisbeispiele erheben somit weder inhaltlich noch regional einen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern geben einen kleinen Einblick in mögliche Kooperationsideen. Weitere Informationen: www.ganztag.de 5
»» Die Welt anschauen Kirche in der Schule – geht’s nicht auch Angeboten und vielem mehr bieten sie sich als außer- weltanschaulich neutral? schulischer Partner an vielen Orten für die Kooperation Geleitwort der an. kirchlichen Bildungs- Wer schon einmal eine Bergtour unternommen hat, der Seit dem 1. August 2014 ist eine neue Form der verantwortlichen weiß, wie sich dabei der Blick auf die Welt verändert. Von Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg gesetzlich oben sieht manches ganz anders aus, als wenn man mitten ermöglicht worden. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit drin steckt – zwischen den Häusern oder im Gewühl der Partnern im Gemeinwesen eine wichtige Rolle. Mit der auf Straßen. Der Wanderer wird sich eingestehen: Einen ein- Seite 18 in Auszügen abgedruckten Rahmenvereinbarung zigen richtigen, „neutralen“ Blick gibt es nicht. Je nach bekräftigen das Kultusministerium, die beiden katho- Standpunkt sehen die Dinge unterschiedlich aus. Wichtig lischen Diözesen und die beiden evangelischen Landes- ist es, sich den eigenen Standpunkt klar zu machen, ihn kirchen in Baden-Württemberg ihren Willen zu einer bewusst einzunehmen, und von daher auch um andere engagierten Zusammenarbeit im Bereich der Ganz- Anschauungen zu wissen, sie zu respektieren und wert- tagsgrundschulen. Kirchliche Angebote haben ein er- zuschätzen. kennbares Profil. Die Pluralität der Schülerinnen und So ist es auch mit der „Weltanschauung“, die wir als Schüler, auch ihre unterschiedliche religiöse Prägung Kirchen vertreten: Die christliche Perspektive ist keine und Beheimatung wird bejaht und beachtet. Bei dezidiert neutrale Sicht der Dinge. Sie sieht die Welt als Gottes bekenntnisgebundenen Angeboten wird auf Freiwilligkeit gute Schöpfung und jeden Menschen als einzigartiges und Wahlfreiheit der Schüler und Eltern geachtet. Geschöpf Gottes. Der Mensch mit seiner unantastbaren Kooperationen zwischen Schule und außerschulischen Würde steht im Mittelpunkt dieser Sicht. Nicht das was er Partnern basieren auf guten Kontakten. Alle wirkliche leistet macht ihn „wertvoll“. Er ist geliebt: Von Gott, vom Kooperation beginnt mit Begegnung und braucht Per- Mitmenschen, hoffentlich auch von sich selbst. Mit dieser sonen, die Vertrauen in das Miteinander einbringen. „Weltanschauung“ ermuntern wir die Christinnen und Wir ermutigen dazu, die Zusammenarbeit vor Ort auf Christen in den Gemeinden dazu, die Lebenswelten um vielfältige Weise – und wo immer möglich: in ökume- sich herum, auch die der Schule, anzuschauen und sich nischer Gemeinsamkeit – aufzubauen. Unser Dank gilt engagiert in diese Lebenswelten einzubringen. allen, die kirchliche Bildungsangebote in der Kooperation Das baden-württembergische Schulgesetz formuliert: mit Schulen aufbauen und damit umsetzen, was Kirche „Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten prägt: Die Welt anschauen, um die Menschen mit den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über Augen Gottes zu sehen. die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler Ordinariatsrätin Ute Augustyniak-Dürr in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Diözese Rottenburg-Stuttgart Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe (...) Oberkirchenrat Werner Baur zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit Evangelische Landeskirche in Württemberg und Begabung zu fördern.“ Die Kirchen bringen sich in Ordinariatsrätin Susanne Orth die Umsetzung dieses Erziehungs- und Bildungsauftrags Erzdiözese Freiburg engagiert ein. Mit ihrem Netz von Kirchengemeinden, Oberkirchenrat Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, musikalischen Evangelische Landeskirche in Baden 6 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» Kirchen haben einen hohen Stellenwert Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf Schülerinnen und Schüler sowie deren Interessen und Begabungen individuell einzugehen. Der erweiterte Zeitrahmen in der Ganztagsschule schafft zusätzliche Geleitwort des Lern- und Entfaltungsmöglichkeiten für die Kinder und Kultusministers weist den Weg zu größerer Chancengerechtigkeit. Damit des Landes Baden- geht auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Württemberg einher. Denn aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung ist es heute notwendig, verlässliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitzustellen. Der von der Landesregierung im neuen § 4 a des Schul- gesetzes verankerte Ausbau der Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen ist mir persönlich ein besonders wichtiges Anliegen. Die neuen Ganztagsschulen sollen sich überdies in den Sozialraum öffnen und außerschulische Partner und deren Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ganztagsbetrieb einbeziehen. Dadurch sollen sich die Schulen entsprechend der kon- kreten Situation vor Ort, den Belangen der Schülerinnen und Schüler und gemäß dem Schulprofil entwickeln Ich freue mich sehr, dass die Kirchen hierzu bereit sind können. Mit dem neuen Instrument der Monetarisierung und danke ihnen herzlich dafür. von Ganztagsschul-Ressourcen schaffen wir dazu die notwendigen Voraussetzungen. So besteht auch für die Kirchen, die bereits die Rahmen- vereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztagsschule” Andreas Stoch MdL mit dem Land unterzeichnet haben und die auch Minister für Kultus, Jugend und Sport traditionell an den Schulen einen hohen Stellenwert haben, des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich als außerschulischer Partner an den Ganztagsschulen zu engagieren und den Schülerinnen und Schülern Angebote zu machen. Kooperationen sind nicht nur an Ganztagsschulen möglich; auch über andere Programme wie z.B. das Jugendbegleiter-Programm bieten sich Kooperationsmöglichkeiten. Entscheidend für den Erfolg der Kooperation sind nicht zuletzt die ganz konkreten Bedingungen vor Ort, das Aufeinander- Zugehen sowie das Engagement aller Beteiligten. www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 7
»» Die neuen Regelungen ... Am 16. Juli 2014 hat der Landtag von Baden- • Es gilt Schulgeldfreiheit. Für Mittagessen kann Württemberg das Gesetz für die Ganztagsgrundschule und ein Entgelt erhoben werden. Ebenso können bei die Grundstufen der Förderschulen verabschiedet. Damit zeitlich oder inhaltlich über den Ganztagsbetrieb Zitat ist die Ganztagsschule kein Schulversuch mehr, sondern hinausgehenden Angeboten Entgelte erhoben werden. „Zu einem zeitgemäßen verbindlich im Schulgesetz verankert. Das neue Konzept Mindestens ein kostenloses Angebot muss jederzeit evangelischen Selbstver- wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen sichergestellt werden. ständnis zählt die Landesverbänden entwickelt. Es zeichnet sich dabei durch • Der Schulträger beantragt die Einrichtung einer Bereitschaft und seine Flexibilität aus. Schulträger und Eltern können wählen Ganztagsschule auf Basis eines pädagogischen Fähigkeit, mit Offenheit zwischen der verbindlichen Form der Ganztagsschule, an Konzepts, eine Zustimmung der Schulkonferenz zum und klarer Identität den der alle Kinder einer Schule teilnehmen, und der Wahlform, Antrag ist notwendig. interreligiösen Dialog bei der die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden. zu suchen. Wir bejahen Außerdem gibt es vier verschiedene Zeitmodelle, die sich Mittagspause in der Ganztagsschule die religiöse Vielfalt, den Bedürfnissen vor Ort anpassen. • Die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die die es an Schulen gibt. Mit der Schulgesetzänderung möchte die Landesre- Schülerinnen und Schüler liegt grundsätzlich beim Im gemeinsamen gierung einen flächendeckenden Ausbau von Ganztags- Land. Nachdenken über grundschulen voranbringen. Jedes Kind soll die Möglich- • Die Schulträger übernehmen die Bereitstellung, wesentliche Fragen keit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Ent- Ausgabe und Beaufsichtigung im Speiseraum für alle des Lebens besteht die fernung besuchen zu können. Dabei wird angestrebt, Schülerinnen und Schüler. Stärke evangelischer dass sich bis 2023 rund 70 Prozent der Grundschulen • Die Kommunen übernehmen eine Kostenbeteiligung Jugendarbeit. Antworten und Grundstufen der Förderschulen an dem neuen bei der Aufsicht. Monetarisierungsmittel (siehe Seite auf solche Fragen werden Ganztagsschulprogramm beteiligen. Rund 158 Millionen 20/21) können für die Mittagspause nicht eingesetzt durch Menschen mit Euro investiert das Land im Endausbau dafür. werden. erkennbarem Profil Mittelfristig ist daran gedacht, Ganztagsangebote auch erlebbar.“ an den weiterführenden Schulen auszubauen. Andere Betreuungsprogramme Gottfried Heinzmann, Mit der Änderung des Schulgesetzes wurde somit seit Die bestehenden Betreuungsprogramme werden bis Leiter des Evangelischen dem Schuljahr 2014/2015 ein neuer Rahmen für die Ende des Schuljahres 2014/2015 wie bisher vom Land Jugendwerks in Ganztagsgrundschule gesetzt. In einem gemeinsamen bezuschusst. Neuanträge auf Förderung des Landes sind Württemberg (EJW) Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg und ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr möglich. Für der kommunalen Landesverbände zur Ganztagsschule die bestehenden Förderungen des Landes wird seitens wird beschrieben, was die Voraussetzungen für den des Landes ein Bestandsschutz ausgesprochen. Dieser Ganztagsbetrieb sind. Hier die wichtigsten Stichpunkte: gilt für den Status quo. Sofern ein Schulträger für eine • Rhythmisierter Ganztagsbetrieb ist an drei oder Schule den Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule vier Tagen mit jeweils sieben oder acht Zeitstunden nach dem neuen Konzept stellt und diese genehmigt wird, möglich, der Schulträger kann sich für eine dieser werden die Betreuungsprogramme nicht mehr vom Land Formen entscheiden. bezuschusst. • Ganztagsschule gibt es entweder in der verbindlichen Weiterhin möglich ist das Jugendbegleiterprogramm. Form für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule Hier besteht die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung oder in der Wahlform. für Ehrenamtliche auszubezahlen. Ebenfalls können 8 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» ... zur Ganztagsgrundschule Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördert werden. Weitere Informationen unter www.jugendbegleiter.de Weitere Betreuungsangebote außerhalb des Ganztags- Zitat betriebs obliegen dem Schulträger. „Mit ihrem Bildungsver- ständnis und ihren Prin- Beteiligung außerschulischer Partner zipien kann katholische In der Gesetzesbegründung zur Ganztagsschule heißt es Jugendarbeit Schule unmissverständlich: „Ganztagsschule kann nur gelingen, aktiv mitgestalten. wenn außerschulische Partner sich einbringen.“ Und weiter Daher sollten wir ist im Gesetzestext zu lesen, Ganztagsschulen „ … sollen Ganztagsschulen als … mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.“ Chance begreifen und Mit dieser „Soll“-Bestimmung war sich der Gesetzgeber bewusst Kooperationen durchaus bewusst, dass es auch einer entsprechenden mit Schulen erproben.“ Ressourcenausstattung bedarf, denn die in der Ulrich Müllerschön, Ganztagsschule benötigte Verlässlichkeit kann nicht Diözesanleiter allein durch Ehrenamtliche geleistet werden. Um BDKJ/BJA Diözese eine Einbindung der außerschulischen Partner in die Rottenburg-Stuttgart Ganztagsschule zu fördern, hat das Land im Juni 2014 eine Rahmenvereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztags- schule“ mit den kommunalen Landesverbänden, der Jugendarbeit, den Kirchen und zahlreichen anderen außerschulischen Partnern abgeschlossen. Die Kirchen haben zusätzlich eine eigene Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen. Die wichtigsten Punkte der Rahmen- vereinbarungen sind auf Seite 18 und 19 dieser Praxishilfe Jugendarbeit arbeitet nach Prinzipien wie Partizipation, abgedruckt. Freiwilligkeit, Lebensweltorientierung und Fehler- Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie die freundlichkeit. Kinder- und Jugendarbeit steht für Religionsgemeinschaften, denen nach Artikel 12 Abs. einen wertschätzenden Umgang mit allen Kindern und 2 der Landesverfassung als „verantwortliche Träger der Jugendlichen, knüpft an deren Interessen an und unter- Erziehung“ eine wichtige Stellung zukommt, bringen für stützt damit die Entwicklung sozialer und personaler die Kooperation mit Ganztagsgrundschulen wichtige Kompetenzen. Voraussetzungen mit: Angebote für Kinder und Jugend- Mit der Ganztagsschule stehen wir alle vor einer großen liche gehören zu ihren genuinen Aufgaben, für die gesellschaftlichen Herausforderung. Die Kinder- und sowohl haupt- als auch ehrenamtlich Mitarbeitende Jugendarbeit und die Religionsgemeinschaften können nach verlässlichen Qualitätsstandards geschult werden; sich mit ihren Potenzialen hervorragend einbringen Ehrenamtliche zum Beispiel im Rahmen der bundesweit und somit einen wichtigen Beitrag leisten, diese gültigen Jugendleitercard (Juleica). Die Kinder- und Herausforderung zu meistern. www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 9
»» Eine Ganztagsgrundschule findet Partner Formen der Ganztagsschule • Der Schulträger beantragt nach Zustimmung der Grundschulen, die Ganztagsschule werden wollen, Schulkonferenz auf Grundlage des pädagogischen können zwischen der verbindlichen Form (alle Schüler- Konzeptes der Schule ein Modell des Ganztagsbetriebs. Zitat innen und Schüler nehmen teil) oder der Wahlform • Bereits eingerichtete Ganztagsschulen an Grund- „Der Lebensraum (individuelle Anmeldung der Schülerinnen und Schüler schulen und den Grundstufen der Förderschulen Schule erfährt eine für ein Schuljahr) wählen. können bei ihrem bisherigen Konzept bleiben oder die Bereicherung, wenn neue Form beantragen. kirchliche Kinder- und Termin der Antragsstellung • Die Schulleitung beschließt die Kooperation mit Jugendarbeit sich Der Antrag der Grundschule muss immer bis Oktober außerschulischen Partnern und entscheidet jährlich mit ihrem reichen des vorherigen Schuljahres gestellt werden (für das darüber, wie viele Lehrerwochenstunden dafür in Erfahrungsschatz in Schuljahr 2016/2017 ist dies dann folglich der 1. Oktober Geldform (Monetarisierung) verwendet werden. ganzheitlicher Bildung 2015). • Der außerschulische Partner muss sich klar sein, in darin einbringt.“ welcher Form seine Beteiligung stattfinden soll. Ulrike Bruinings, Ablauf des Antragverfahrens • Die vom Kultusministerium bereitgestellte Muster- Landesjugendpfarrerin • Grundlage des Antrags ist das pädagogische vereinbarung wird angepasst und unterzeichnet. der Evangelischen Konzept der Schule. Das Konzept wird von der Landeskirche in Baden Gesamtlehrerkonferenz erarbeitet. • An dieser Stelle ist vom außerschulischen Partner zu klären, ob er in die Entwicklung des pädagogischen Konzeptes einbezogen werden kann. 10 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» Was brauchen Schulen, damit Kooperation gelingt? Motivation und Begeisterung der Kirchengemeinde oder des Jugendverbandes ge- Am Anfang steht eine Idee: Finden sich auf beiden Seiten meinsam aufgebaut, Projekte zusammen entwickelt und Menschen, die sich für die Idee und eine Kooperation kontinuierlich begleitet. begeistern lassen, kann daraus ein gutes Projekt werden – Verabredungen, wie Informationen ausgetauscht wer- Zitat das zeigen vielfältige Erfahrungen. den sowie regelmäßige Austauschtreffen zwischen den „Die kirchlichen Jugend- beteiligten Partnern sorgen dafür, dass die Kooperation verbände leisten wert- Strukturelle Verankerung gelingen kann. volle Bildungsarbeit. Sowohl auf der Seite der Kirchengemeinden und Was läge da näher, als Jugendverbände wie auch auf der Seite der Schule braucht Kontinuität und Regelmäßigkeit von diesem Angebot es ein klares „Ja“ zur Kooperation. Wichtig ist, dass die Vitale Kooperationen leben davon, dass Angebote auch Schulen profitieren verantwortlichen Gremien das Vorhaben unterstützen. nicht nur einmal durchgeführt werden und dann wieder zu lassen? Mit dem Die Stellenbeschreibungen der kirchlichen Mitarbei- verschwinden. Kinder und Jugendliche, die positive Kooperationsprojekt tenden sollten das Arbeitsfeld der Kooperation mit Schule Erfahrungen in den Angeboten machen, werden für „Bringt Farbe in die klar benennen und Ressourcen dafür bereithalten, damit nachfolgende Aktionen werben oder selbst weiter daran Schule” des BDKJ auch bei anstehenden Stellenwechseln die Kontinuität teilnehmen. bringen wir zwei gewährleistet werden kann. wichtige Bildungsträger Alle am Projekt Beteiligten sollten in der Gesamtlehrer- in eine fruchtbare konferenz, im Schulsekretariat und beim Hausmeister Zusammenarbeit.” vorgestellt werden. Paul Rögler, BDKJ- Diözesanleiter Gemeinsamer Blick auf die Zielgruppe Aus entwicklungspsychologischer Sicht wächst mit zunehmendem Alter der Kinder und Jugendlichen das Bedürfnis nach selbstbestimmten Aktivitäten. Das non- formale Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendarbeit kann diesem Bedürfnis nachkommen. Wenn sich die beteiligten Partner von dem Ziel leiten lassen, wie Kinder und Jugendliche von der geplanten Kooperation profitieren, was sie brauchen, was ihnen gut tun könnte, wenn ihre Interessen in den Mittelpunkt gestellt werden, entstehen Projekte, die gut angenommen werden. Verlässlichkeit und Kommunikation Grundsätzlich braucht eine Kooperation zwischen Kirche bzw. kirchlicher Jugendarbeit und Schule verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Gute Ko- operationen werden auf Grundlage der Vorüberlegungen www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 11
»» Praktische Schritte zu einer Kooperation mit (Ganztags-)Grundschulen 1. Klärung des eigenen Bildungsverständnisses 5. Konzept für das Angebot erarbeiten • Welche Angebote machen wir für Kinder und • Inhalte und Ziele der Partner definieren Jugendliche? • Zielgruppe bestimmen Zitat • Was lernen Kinder und Jugendliche bei unseren • Zielsetzung festlegen „Klasse, wenn die Angeboten? • Bedarf feststellen kirchliche Kinder- und • Wie lernen sie das? • Kooperationsform finden (Art, Dauer und Häufigkeit Jugendarbeit auch an der der Maßnahme) Grundschule erlebbar 2. Entscheidungsfindung • Verantwortlichkeiten festlegen wird. Als stellvertretende • Anfrage der Schule oder Idee des kirchlichen Partners Schulleiterin bin ich über • Klärung der eigenen Positionen. Welche Risiken sehen 6. Planungsphase Kooperationen dankbar wir in einer Kooperation? Was darf nicht passieren? • Konzept mit den Beteiligten besprechen; bei größeren – unsere Türen stehen • Klärung der eigenen Erwartungen. Was versprechen Projekten: eigene Projektgruppe gründen offen.“ wir uns von der Kooperation? Welche Chancen sehen • Einbindung von Ehrenamtlichen Karin Wagner, wir? • Konkretisierung der Projektidee, Planungsschritte Konrektorin an der Grundschule 3. Partner im Sozialraum finden 7. Kooperationsvereinbarung treffen Sommerhofen, • Mit wem haben wir Kontakt im Sozialraum (z.B. • Auf der Homepage des Kultusministeriums stehen Sindelfingen Vereine, Jugendtreffs, andere Konfessionen …)? Mustervereinbarungen für außerschulische Partner • Welchen (ökumenischen) Partner wollen wir mit ins und Einzelpersonen zum Download bereit: Boot nehmen? www.ganztagsschule-bw.de 4. Ansprechpartner finden und Absprachen treffen 8. Durchführung des Angebots • Mit welcher Schule möchten wir kooperieren? • Kommunikation auch während des Projekts mit allen • Wer spricht wen an? Partnern • Gibt es geeignete Personen an der Schule (Religions- • Öffentlichkeitsarbeit (Schulrundbrief, Schwarzes Brett, lehrkräfte, Elternvertreter/innen, …) mit denen wir Gemeindebrief, lokale Zeitung) zusammenarbeiten können? • Wer trifft verbindliche Absprachen? 9. Evaluation • Gemeinsame Interessen finden • Haben wir unser Ziel erreicht? • Identifizieren der Win-Win-Situation in der • Was müssen wir für die Zukunft bedenken? Kooperation 12 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» Zuständigkeiten im System Ganztagsgrundschule Wer ist wofür zuständig? Wer verfügt über welche Kom- Landeskirchen und Diözesen (Fachstellen) petenzen? Das sind die ersten Fragen, wenn man sich als • unterstützen die Entwicklung neuer Kooperationen Kirchengemeinde oder Jugendverband für die Beteiligung zwischen Kirchengemeinde, Jugendarbeit und Schule an einer Ganztagsgrundschule entschieden hat. durch Schaffung neuer hauptamtlicher Stellen zur Zitat Damit man gleich die kürzesten Entscheidungswege Unterstützung und Begleitung „Ich mache das gerne, findet und keine Zeit verliert, hier das „Who is Who?“ der • unterstützen Projekte durch Fördermittel weil ich wichtig finde, Zuständigkeiten. • unterstützen ihre Einrichtungen, Kirchengemeinden dass die Kinder mal raus und (Jugend-)verbände durch Beratung und kommen, wenn sie den Land Information ganzen Tag in der Schule • erlässt neues Schulgesetz, auf dessen Grundlage Ganz- • vertreten die Interessen der Kirchen auf politischer so viel sitzen. Sie lernen tagsschulen eingerichtet werden Ebene bei uns ja auch ganz viel, • entscheidet über die Zulassung von beantragten • bieten Aus- und Fortbildungsangebote für Ehren- aber verpackt in tolle Ganztagsschulen amtliche in der Ganztagsschule an Spiele wie zum Beispiel • weist zusätzliche Lehrerwochenstunden zu beim Baummemory, das • ist verantwortlich für die Aufsicht in der Mittagspause Dekanatsbeauftragte Kirche und Schule/ wir als lustiges Suchspiel Schulpastoral, Jugendreferenten, … gestalten. Hier in der AG Kommune / Schulträger • beraten Kirchengemeinden, Jugendverbände, Schule, … sind auch viele Kinder, • beantragt die Einrichtung von Ganztagsschulen beim • entwickeln, initiieren und begleiten neue Kooperationen die sonst sicher nicht bei Land zwischen Kirche und Schule den Pfadis wären.“ • übernimmt koordinierende Funktion • sind kompetente Ansprechpartner und Anwalt des Lena, FSJlerin der • leitet im Rahmen der Monetarisierung erhaltene Mittel Themas vor Ort Evang. Kirchengemeinde des Landes an die Schulen weiter Rötteln • ist zuständig für das Mittagessen und die Beaufsichti- Kirchliche Partner vor Ort: Kirchengemeinde, gung im Speiseraum Jugendverbände, … • sind Bildungspartner und Ansprechpartner für Schulleitung / Schulkonferenz Angebote an Schulen • erstellt pädagogisches Gesamtkonzept und setzt es nach • bieten Schulen Zusammenarbeit an Genehmigung der Ganztagsschule um • sind Vertragspartner der Schulen und schließen • entscheidet über Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationsverträge ab Partnern • koordinieren den Einsatz der Haupt- und Ehren- • geht auf potenzielle außerschulische Partner zu, um amtlichen und garantieren Verlässlichkeit des Angebots diese für eine Kooperation zu gewinnen • bemühen sich um den Brückenschlag zwischen Schule, • entscheidet, ob und in welchem Umfang Lehrer- Kirchengemeinde, Jugendverband und Gemeinwesen wochenstunden monetarisiert werden www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 13
»» Mit vereinten Kräften ... Kirchliches Engagement in der Ganztagsschule geht nur während der Unterrichtszeit mit Schülerinnen und im engen Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt. Hier Schülern lesen üben – oder Studierende, die mit decken sich die Erfahrungen aus dem Projekt „Kirche und Schülerinnen und Schülern Tischtennis spielen etc. Zitat Schule“ (2012−2015) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart „Wir als Kirche haben mit dem Projekt „In Bewegung“ der Evangelischen spezielle Kompetenzen – Landeskirche in Baden sowie der Studie „Jugend zählt!“: ich denke an die „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Vorbereitung Vermittlung gemein- und die Durchführung der lokalen Kooperationsprojekte schaftsstiftender Werte ohne das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen oder an die Gestaltung nicht in diesem Umfang möglich gewesen wären. von Ritualen − die Allerdings wurde an allen Standorten das Engagement der wir umso stärker in beruflich Mitarbeitenden vor Ort gebraucht.“1 die Schulgemeinschaft Die größte Herausforderung besteht darin, Ehrenamtliche einbringen sollten, je zu gewinnen, die bei regelmäßigen wöchentlichen Ange- mehr Zeit unsere Kinder boten mitarbeiten können. Mit Blick auf die Zeiten am dort verbringen. Meiner frühen Nachmittag sind viele Erwachsene berufstätig Erfahrung nach sind die und die Schülerinnen und Schüler sind selbst noch in Schulen offen dafür und der Schule. Bei Angeboten die vor Beginn der Schule froh, wenn wir mit im (Frühschichten, Frühstück, …), nur wenige Male oder über Boot sind.“ einen begrenzten Zeitraum durchgeführt werden, ist dies Ulrike Engel, einfacher. Schuldekanin Ehrenamtliche gewinnen Schaut man auf die bisherigen Kooperationen mit Schulen, so sind es ganz unterschiedliche Personen, die als Ehrenamtliche gewonnen werden. Ganz wichtig ist hierbei, dass die neuen Ehrenamtlichen sich ihre Aufgaben selber suchen und im Engagement gleichberechtigte Partner sein wollen. • Gruppen von Ehrenamtlichen, die sich die Angebots- • Jugendleiter einer Jugendgruppe oder eines Jugend- zeiten das Schuljahr über aufteilen und somit nur verbandes, die einmal in der Woche oder im Monat ein an einer überschaubaren Zahl von Terminen präsent Angebot oder ein Projekt durchführen sein müssen. In mehreren Projekten sind dies zum • Jugendverbände bilden Schülermentoren aus, die im Beispiel die Zeiten zwischen Schulferien, die jeweils ein Ganztagsbereich Angebote durchführen Ehrenamtlicher abdeckt • Menschen, die eine besondere Gabe einbringen, wie • Menschen, die sich bislang noch nicht in der Kirchen- zum Beispiel die „Lese-Omis“, die einmal pro Woche gemeinde engagieren, aber sich für ein bestimmtes Projekt oder eine Aufgabe mit Schülerinnen und 1 Quergedacht – Projekt „In Bewegung“: Kooperation von Gemeinde, Schülern gewinnen lassen Jugendarbeit und Schule, Karlsruhe 2014, S. 28 14 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» ... Personen in der Ganztagsschule Wichtig sind dabei neben einer ansprechenden Öffent- Hauptamtliche sind wichtig lichkeitsarbeit vor allem die persönliche Ansprache und Eine verlässliche Kooperation von Kirche, Jugendarbeit die Sicherstellung der Begleitung der Ehrenamtlichen. und Schule braucht hauptamtliche Brückenbauer, unter anderem um Ehrenamtliche zu begleiten, zu unter- Zitat stützen und gegebenenfalls auch zu schulen. Oft sind „Ganztagsschule als es Hauptamtliche, die mit den Schulen die Rahmen- Teil der Gesellschaft bedingungen aushandeln und sich um Finanzierung und – Gesellschaft als Teil Vernetzung kümmern. der Ganztagsschule: Wichtige Brückenbauer sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Außerschulische Mitarbeitende im pastoralen Dienst sowie Religionslehr- Kooperationspartner kräfte. Sie sind in den Schulen meist schon bekannt. ein MUSS für jede Für Beratung und Begleitung bieten die Kirchen Un- Ganztagsschule“ terstützung auf überörtlicher Ebene an, z.B. durch die Johanna Lohrer, „Dekanatsbeauftragten Kirche und Schule“ beziehungs- Vorsitzende des weise die „Dekanatsbeauftragten für Schulpastoral“. Landesschülerbeirats Ansprechpartner in den Diözesen und Landeskirchen Baden-Württemberg finden Sie auf Seite 47. Den meisten Ehrenamtlichen ist es wichtig, dass sie ihr Ehrenamt als sinnvoll empfinden, dieses gestalten können und weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Das Ehrenamt in der Schule trifft weitgehend auf bezahlte Tätigkeiten. Nachdem es durch das Jugendbegleiter- programm bereits seit Längerem möglich ist, Ehrenamt auch monetär zu würdigen, bietet sich durch die Moneta- risierung von Lehrerwochenstunden nun auch die Möglichkeit, qualifiziertes Ehrenamt entsprechend zu honorieren. www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 15
»» Alles, was Recht ist ... Rechtliche Grundlagen der Ganztagsgrundschule Gleichermaßen sind die eingesetzten Personen der Den rechtlichen Rahmen der Ganztagsgrundschule kirchlichen Kooperationspartner gesetzlich unfallver- bilden § 4a des Schulgesetzes (vgl. www.landesrecht-bw.de) sichert, soweit es sich nicht um Honorarkräfte handelt, Zitat sowie die Verordnung des Kultusministeriums über die die im Rahmen ihrer Selbständigkeit für die Kooperation „Der Landesschulbeirat Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen von tätig werden. (LSB) begrüßt, dass Förderschulen (GTVO) vom 6. Oktober 2014. Der Haftpflichtversicherungsschutz muss mit der zu- sich die Kirchen als Die beiden Landeskirchen und Diözesen sind Unter- ständigen Versicherung geklärt werden. Es kann jedoch Teil der kooperativen zeichner der „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“. Da- angenommen werden, dass in den meisten Schadensfällen Verantwortung für rüber hinaus haben sie eine eigene Rahmenvereinbarung zur die jeweiligen Sammelversicherungsverträge Haftpflicht- Ganztagsbildung und Ganztagsgrundschule mit dem Land Baden-Württemberg versicherungsschutz bieten. als Kooperationspartner vereinbart (siehe Seite 18). Für die Kooperation von Einzel- auf Augenhöhe ins- personen und Vereinen bzw. Verbänden stehen Muster- Aufsichtspflicht besondere mit den vereinbarungen unter www.ganztagsschule-bw.de bereit. Die an dem außerunterrichtlichen Ganztagsangebot Fragen der Lebens- und teilnehmenden Schülerinnen und Schüler unterliegen Werteorientierung für Wer kann kooperieren? durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule (vergleiche die betreffenden Kinder Grundsätzlich kommt jeder als Kooperationspartner in § 41 des Schulgesetzes). Unbeschadet der Gesamtverant- im Ganztagsbetrieb Betracht, der persönlich und fachlich geeignet ist, bereit wortung wird die Aufsichtspflicht der Schule während des der Schulen einbringen ist, am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule mit- Ganztagsangebots durch die kirchlichen Partner für die wollen.“ zuwirken sowie die Schulordnung und die gesetzlichen Schule ausgeübt. Ingeborge Schöffel- Regelungen − insbesondere zur Verschwiegenheit und Tschinke, zum Datenschutz − wahrt. Steuerrecht Vorsitzende des Innerhalb der Landeskirchen und Diözesen sind die Umsatzsteuer (USt) Landesschulbeirats etwa 4.000 örtlichen Kirchengemeinden sowie vielfältige Die Zusammenarbeit von Kirche und Ganztagsschule Baden-Württemberg weitere Einrichtungen und Organisationen tätig, bei- unterliegt der USt. Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe spielsweise Jugendverbände und Jugendwerke, Familien- bildungsstätten, Kirchenmusikverbände, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hilfswerke, Caritas und Diakonie. Kooperationspartner der Schulen können alle Organisationen sein, die unter dem Dach der Landes- kirchen bzw. Diözesen arbeiten. Versicherungsschutz Schülerinnen und Schüler, die an einem von der Schulleitung als schulische Veranstaltung genehmigten Angebot in Verantwortung eines kirchlichen Partners teilnehmen, sind durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung versichert. Dies gilt auch für die Wege zu außerschulischen Lernorten. 16 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» ... Rechtliche Fragestellungen im Überblick sind aber USt-frei nach § 4 Nr. 25 UStG, wenn sie durch Regelungen bzgl. der Vorlage eines Führungszeugnisses Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. enthalten. Um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Inhalte der erbrachten Leistungen durch die Infektionsschutzgesetz Zitat Kirche als Leistungserbringerin konzipiert werden. Fehlt Der Kooperationspartner ist für die Einhaltung der „Ich bin dieses Jahr zum dieses Merkmal, kann es sich bei den erbrachten Leistungen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ersten Mal in der AG um eine reine Personalgestellung handeln. Diese ist eine verantwortlich. Regelungen hierzu sind in der Muster- dabei. Ich finde die Spiele sonstige, nicht steuerbefreite Leistung mit der Folge, dass vereinbarung enthalten. toll, die wir machen und der Leistende die USt abzuführen hat – auch wenn auf der dass wir auch schon gestellten Rechnung keine USt ausgewiesen wurde. Weltanschauliche Positionierung gebacken haben.“ Die Diözesen und Landeskirchen in Baden-Württemberg Mira, 8 Jahre, Körperschaftsteuer (KSt) sind weltanschaulich positioniert, in ihren Angeboten Teilnehmerin der Körperschaften, die ausschließlich gemeinnützigen, an der Ganztagsschule aber stets für alle Kinder offen. Pfadi-AG mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sind von Die christliche Prägung kann beispielsweise in Liedern der KSt befreit. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG ist mit christlichen Inhalten, biblischen Geschichten, die Steuerbefreiung aber insoweit ausgeschlossen, als ein Vorbereitung auf Feste wie Weihnachten oder Ostern, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Gebeten, Segen u. Ä. zum Ausdruck kommen. Kirchliche Angebote im Rahmen der Ganztagsschule Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts soll sollten regelmäßig steuerbegünstigt sein. Im Zweifel ist die Schule ihre eigene weltanschauliche Neutralität nicht aber für den Einzelfall zu untersuchen, ob ein nicht KSt- dadurch wahren, dass sie religiös-weltanschauliche steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Bezüge aus dem Schulleben verbannt (Sterilität), sondern begründet wird. Ist dies tatsächlich der Fall, sind die dadurch, dass sie religiös-weltanschauliche Pluralität für Einnahmen der KSt zu unterwerfen, wenn sie (einschließ- alle Bekenntnisse aktiv fördert (vgl. BVerfGE 41, 29, 93,1 lich USt) 35.000,- Euro im Jahr übersteigen. und 108, 282). Für kirchliche Angebote sind Toleranzgebot, Plurali- Einkommensteuer (ESt) tätsoffenheit sowie die Unterstützung des Bildungsauftrags Soweit die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätig- der Schule selbstverständlich. Ausschreibungen sollen keit als Betreuer nicht 2.400,- Euro im Jahr übersteigen, transparent sein und klar benennen, inwiefern Angebote sind sie regelmäßig steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Auf den religiös geprägt und insofern weltanschaulich nicht Lohnsteuerabzug kann ggf. verzichtet werden (R 3.26 neutral sind. LStR 2015 Abs. 10). Ausführliche steuerrechtliche Informationen der Kanzlei Monetarisierung Bacher & Partner finden Sie unter www.ganztag.de/steuer. Das Finanzierungsmodell der Monetarisierung ist neu. Es wird auf Seite 20 und 21 erläutert. Bei den Praxis- Monetarisierun g Prävention vor sexualisierter Gewalt beispielen gibt ein Button den Hinweis, welche Art von möglich Die Präventionskonzepte der jeweiligen Landeskirchen/ Projekten sich für die Monetarisierung eignet – wichtigstes Diözesen bzw. Jugendverbände sind zu beachten. In Kriterium dafür ist die Regelmäßigkeit des Angebots. der Mustervereinbarung des Kultusministeriums sind www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 17
»» Ein guter Rahmen, der Freiraum lässt ... 2014 wurde die Rahmenvereinbarung „Kooperations- Personal zur Durchführung der vertraglich vereinbarten offensive Ganztagsschule“ zwischen Kultusministerium Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die und einer Vielzahl von Partnern unterzeichnet, darunter Angebote außerschulischer Partner im Rahmen der Ganz- Zitat auch die katholischen Diözesen und die evangelischen tagsschule sind schulische Veranstaltungen. Es gelten die „Das System Schule Landeskirchen. Im Jahr 2015 wurde zusätzlich eine eigene diesbezüglichen Haftungsbedingungen. muss auch aus Sicht Rahmenvereinbarung zwischen Kultusministerium und Inhalt und Umfang des Angebots sowie die Höhe der von Kindern und den Kirchen abgeschlossen. Zentrale Punkte werden im Honorierung bzw. Aufwandsentschädigung werden im Jugendlichen betrachtet Folgenden abgedruckt, die vollständigen Texte sind zu Wege der vertraglichen Einzelvereinbarung zwischen werden. Deshalb gehört finden unter: www.ganztag.de/rahmenvereinbarung Schule und außerschulischen Partnern geregelt. es selbstverständlich Weiterhin bestehen andere Möglichkeiten der Kooper- dazu, dass Schülerinnen Rahmenvereinbarung Kooperationsoffensive ation zwischen Schule und außerschulischen Partnern und Schüler den Lebens- Ganztagsschule (Auszüge) wie z.B. im Rahmen Kooperation Schule − Verein, raum Schule mitgestalten Im Bewusstsein der Bedeutung einer ganzheitlichen Jugendbegleiter-Programm, Einbindung der Schüler- – und dass sie auch mal Bildung ist es (...) unerlässlich, dass möglichst alle die mit mentorenprogramme etc. aus der Schule raus der Bildung junger Menschen betrauten gesellschaftlichen kommen. Mit der neuen Kräfte und Partner zusammenwirken. Ganztagsschule in Rahmenvereinbarung diesem Sinne ist Teil der Ganztagsbildung. Rahmenvereinbarung der Kirchen (Auszüge) wird dieser Ortswechsel Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind Orte der Ausgangspunkt des kirchlichen Engagements sind die durch die Kooperationen Ganztagsbildung, an denen Schule, Familie und außer- Schülerinnen und Schüler. Kirchliche Kooperations- mit außerschulischen schulische Bildungspartner als erweiterte Verantwortungs- angebote sind von einem ganzheitlichen Blick auf das Partnern möglich.“ gemeinschaft zusammen in den Sozialraum wirken. Kind auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes Kerstin Sommer, Schulen gehen dabei Bildungspartnerschaften mit außer- geprägt. In besonderer Weise setzen sich die Kirchen Vorsitzende des schulischen Partnern ein, wobei Lernorte die Schule als für Fragen der Lebensorientierung und der sozialen Landesjugendrings auch außerschulische Lernorte sein können, abhängig Verantwortung ein, sie legen daher besonderen Wert auf Baden-Württemberg von den pädagogisch-didaktischen Anforderungen des personale und soziale Kompetenzen, partizipative Betei- Angebotes bzw. Möglichkeiten der außerschulischen ligung der Kinder und Jugendlichen sowie auf verlässliche Partner. Die Schulleitung trägt die Gesamt- und Letztver- Beziehungen. antwortung für das gesamtpädagogische Konzept und Für Kooperationsprojekte können sowohl Räume der dessen Ausgestaltung an der Schule. Schule als auch der Kirchen (z. B. Gemeindehaus, Jugend- Durch die Kooperationsoffensive Ganztagsschule räume, Kirchengebäude) für das Ganztagsangebot genutzt werden vielfältige gesellschaftliche Akteure, deren Kom- werden. petenzen, Erfahrungen und Wissen zum Wohle der nachwachsenden Generationen in die Ganztagsschule Rahmenbedingungen eingebunden. Um die Qualität der Ganztagsangebote zu sichern, Die unterzeichnenden Organisationen, Institutionen, sollen die eingesetzten Personen der kirchlichen Partner Verbände und Vereine führen die außerunterrichtlichen möglichst über einen Nachweis ihrer Qualifikation Bildungs- bzw. Betreuungsangebote in Abstimmung mit verfügen, beispielsweise die bundesweit anerkannte der Schule durch. Sie stellen in diesem Zeitraum das Jugendleitercard Juleica. Alternativ kann auf Personen 18 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
»» ... Rahmenvereinbarungen zur Kooperation mit langjähriger Praxiserfahrung zurückgegriffen werden. heitlichen Bildungsansatzes erwünscht. Insbesondere Einbezogen werden sollen, soweit möglich, auch Mit- Religionsunterricht, Schulpastoral bzw. Schulseelsorge, arbeitende der freiwilligen Dienste (BFD, FSJ, FÖJ usw.) Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugend- sowie Schülermentorinnen bzw. Schülermentoren aus sozialarbeit einschließlich der Schulsozialarbeit, Hilfen Zitat weiterführenden Schulen. Die Einzelheiten werden vor zur Erziehung, Migrationsarbeit, Flüchtlingshilfe sowie „Ich bin als Schulseel- Ort zwischen Schule und kirchlichem Partner vereinbart. Schul- und Schülergottesdienste stellen selbstverständliche sorgerin sozusagen Die eingesetzten Mittel aus der Monetarisierung von Vernetzungsbereiche dar, unbeschadet der Verantwortung Brücke zwischen unserer Lehrerwochenstunden werden in der Regel als Pauschal- der genannten Bereiche für ihr jeweiliges Arbeitsfeld. Kirchengemeinde und leistung an den kirchlichen Partner gezahlt. Diese regeln Darüber hinaus wird seitens der kirchlichen Partner, unserer Schule. Mit dem den Einsatz und die Vergütung der entsprechenden je nach örtlichen Gegebenheiten, die Vernetzung mit Projekt „Mit Anton auf Personen (beruflich Tätige, ehrenamtlich Tätige oder anderen Formen kirchlicher Angebote hergestellt, Entdeckungsreise“ wird Honorarkräfte) eigenständig. beispielsweise zu Kindertagesstätten in kirchlicher Trä- der Kontakt zwischen gerschaft, kirchlichen Jugendverbänden, kirchlichen Fa- Schule und Gemeinde Angebote kirchlicher Partner an der Ganztagsschule milienangeboten usw. gefördert. Die Kinder Grundsätzlich sind kirchliche Angebote an der Sofern außerschulische kirchliche Angebote, beispiels- kommen begeistert zu Ganztagsschule in großer Breite möglich, sie beinhalten weise Vorbereitungsgruppen auf die Erstkommunion den Ministranten und beispielsweise Gruppenspiele, soziale Gruppenarbeit, bzw. Angebote im Rahmen von „Konfi 3“ während der nehmen an unseren Sport, Tanz, Erlebnispädagogik, Projektarbeit, Sucht- und Ganztagszeiten stattfinden, können daran teilnehmende Ferienfreizeiten teil.“ Gewaltprävention, Basteln, Kunst, Musik und ähnliche Schülerinnen bzw. Schüler für diesen Zeitraum von der Lydia Stollmayer, Aktivitäten. Die Kirchen wirken mit ihren Ganztagsangeboten Schulpflicht befreit werden. Schulseelsorgerin an im Sinne des Schulgesetzes am staatlichen Erziehungs- und Die kirchlichen Partner bemühen sich, je nach ört- der Pfingstbergschule in Bildungsauftrag mit. Danach ist in der Ehrfurcht vor Gott, lichen Gegebenheiten, um interreligiöse Kontakte und Mannheim im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit Kooperationen. Sie unterstützen Ansätze des interreli- aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk giösen Dialogs an der Schule. und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, Im Sinne der Gemeinwesenorientierung suchen und zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher unterstützen die kirchlichen Partner nach Kräften auch demokratischer Gesinnung zu erziehen. Dies erfolgt auf die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- Je nach örtlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen und Kulturwerte. Für solche Angebote können staatliche bringen sie sich, entsprechend der Rahmenvereinbarung Mittel aus monetarisierten Lehrerwochenstunden einge- „Kooperationsoffensive Ganztagsschule”, auch in die setzt werden. Darüber hinaus sind kirchliche Angebote mit Koordination von Ganztagsangeboten ein. weltanschaulich-religiöser Prägung auf freiwilliger Basis möglich. Besondere Arbeitsformen und Vernetzungen Die Vernetzung der Ganztagsangebote kirchlicher Partner mit anderen Formen der Kooperation der Kirchen in Bezug auf die Schule ist im Sinne eines ganz- www.ganztag-bw.de Weitere Informationen: www.ganztag.de 19
»» Finanzielle Klarheit ... Eine wichtige Errungenschaft der neuen Ganztagsgrundschule liegt in der Möglichkeit der „Monetarisierung“ von Lehrerwochenstunden. Einige Klärungen sind hierzu notwendig: Zitat Zeitphasen eines „Ganztags“ „In meiner Arbeit als Exemplarisch wird hier mit dem Wochenplan einer Ganztagsgrundschule in Wahlform gearbeitet, die einen Dekanatsbeauftragte für Zeitumfang von 8 Zeitstunden an 4 Wochentagen hat. Schulpastoral erlebe ich, wie Kirche und Schule Uhrzeit Angebot Mo Di Mi Do Fr sich gegenseitig auf sehr 7.45 – 12.15 Unterricht wird wie bislang durch Lehrkräfte abgedeckt wertvolle Art bereichern. Von etlichen Schulen, bei denen sich Kirche nun schon länger vor Ort zeigt, bekomme ich 12.15 – 13.15 Mittagspause Gesamtverantwortung beim Land, mit kommunaler die Rückmeldung, wie Kostenbeteiligung (keine Mittel aus der Monetarisierung!) das Miteinander, das 13.15 – 15.45 Angebote durch Lehrkräfte Ganztagsbetreuung [kein Wir-Gefühl in der Schule und außerschulische Partner • durch Lehrkräfte Ganztag] sehr positiv beeinflusst • durch außerschulische Partner wird. Ganz oft höre ich von Schulleitungen: 15.45 – 17.00 gegebenenfalls Anschlussangebote werden gegebenenfalls (wie bisher) durch ‚Die Kirche schafft eine Anschlussbetreuung die Kommunen bereitgestellt und finanziert Gemeinschaft hier an der Schule … dazu hätten Die „Währung“ Lehrerwochenstunden wir oft gar nicht die Stellt eine Grundschule auf Ganztagsbetrieb nach dem Schulgesetz um, erhält sie für die zusätzlich abzudeckende Zeit Kapazität.’“ (gelb unterlegt) weitere Lehrerwochenstunden (LWS). Die Anzahl, die für jede Gruppe zugewiesen wird, hängt vom Alexandra Hintz-Müller, Zeitkonzept der Ganztagsgrundschule ab. Ab 25 Schüler wird eine Gruppe berechnet, ab 29 Schüler zwei Gruppen, ab Dekanatsbeauftragte 54 Schüler drei Gruppen usw. (immer in 25er Schritten). Die Hälfte der zusätzlichen LWS kann monetarisiert werden. für Schulpastoral im Pro monetarisierter LWS erhält die Schule 1.800,- Euro zur Weitergabe an außerschulische Partner. Dekanat Freiburg Berechnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und der Monetarisierungsmittel Ganztagskonzept zusätzliche Lehrerwochenstunden monetarisierbar pro Gruppe pro Gruppe 3 Tage à 7 Zeitstunden 6 3 x 1.800,- Euro = 5.400,- Euro 3 Tage à 8 Zeitstunden 9 4,5 x 1.800,- Euro = 8.100,- Euro 4 Tage à 7 Zeitstunden 8 4 x 1.800,- Euro = 7.200,- Euro 4 Tage à 8 Zeitstunden 12 6 x 1.800,- Euro = 10.800,- Euro 20 Weitere Informationen: Weitere www.ganztag-bw.de Informationen: www.ganztag.de
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