Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers- heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 25 Donnerstag, den 24. Juni 2021 37. Jahrgang Das DRK-Testmobil Mein Rückblick ist an folgenden Tagen im Einsatz: Erbes-Büdesheim: Freitag, 25.06., 13-15.15 Uhr, Weedplatz auf das Amt als Weinkönigin Framersheim: Samstag, 26.06., Liebe Leserinnen und Leser, und Winzer in den verschiedensten 9-11.15 Uhr, Sporthalle, Wormser Str. wie schnell vergehen zwei Jahre? Die Gemeinden in ganz Rheinland-Pfalz Frage hat sich sicher der ein oder an- repräsentieren zu dürfen. Ob es eine Bermersheim v. d. H.: Freitag, dere von Ihnen auch schon gestellt. Kerbe-Eröffnung mit Krönung in Zeis- 02.07., 13-15.15 Uhr, An der Turnhalle Dabei war es ein Novum, dass das kam, ein Festumzug in Bockenheim an Symptomfreie Personen können Amt der Weinkönigin der Verbands- der Weinstraße oder eine Vernissage sich hier auf eine Corona-Infektion gemeinde Alzey-Land zwei Jahre ging. in unserer Verbandsgemeinde war. kostenlos testen lassen. Eine vor- Als ich im Juni 2019 auf dem VG-Wein- Überall begegnete ich unheimlich offe- herige Anmeldung ist nicht nötig. fest in Framersheim von Katharina I. nen und freundlichen Menschen. Die Testangebote in Ihrer Nähe fin- gekrönt wurde, begann eine Zeit, die Im Jahr 2020 wurde dann, wie vieles den Sie unter: www.corona.rlp.de/ ich heute nicht mehr missen möchte. andere auch, das Amt der Weinköni- de/testen R.J. Ich hatte die Möglichkeit, unsere Ver- gin sehr digital. Trotz der ausgefalle- bandsgemeinde und die Winzerinnen nen Weinfeste sollten doch die Weine unserer Winzer gesehen werden. So entstand die Idee, gemeinsam mit der Alzeyer Weinkönigin Julia, Ihnen in Form einer kleinen Weinreise, Wein- güter aus Alzey und der Verbandsge- meinde Alzey-Land vorzustellen. Das Ergebnis sehen Sie auf unseren So- cial-Media-Kanälen (Facebook: Wein- geschunkelt zu haben. Ich bin mir si- königin der Verbandsgemeinde Al- cher, die Zeit wird wiederkommen, in zey-Land; Instagram: @weinkoenigin. der wir all das wieder erleben werden. vgalzeyland). Und es dann umso mehr zu schätzen An alle Winzerinnen und Winzer: Wie wissen. viele andere musstet ihr euch 2020 Liebe Lea, ich wünsche dir eine un- komplett umorganisieren und standet vergessliche, erlebnisreiche und wein- vor bislang unbekannten Hürden. Ge- frohe Amtszeit! Du wirst unsere Ver- rade deswegen möchte ich sagen: Ihr bandsgemeinde mit ihren Winzerinnen Rheinhessische Weinkönigin Eva Müller habt sie gemeistert. Denn ihr habt uns mit euren vielfältigen Online-Program- und Winzern auf deine beste Weise repräsentieren, ob online oder vor Ort. moderiert Online-Weinprobe men aus dem neuen Alltag geholt und Ich freue mich, Sie, ob in Gau-Heppen- für die ein oder anderen unbeschwer- heim oder über YouTube, ein letztes Am Samstag, den 26.06.2021 um 19.00 Uhr startet die Online-Weinprobe der ten Stunden gesorgt. Ein herzliches Verbandsgemeinde Alzey-Land. Mit einem Secco und fünf Weinen können Mal als Weinkönigin der Verbandsge- Dankeschön dafür! meinde Alzey-Land begrüßen zu dür- sich die Gäste der Weinprobe online durch das ausgewählte Sortiment der Wenn ich auf all das zurückblicke, kann teilnehmenden Weingüter probieren. Die Rheinhessische Weinkönigin und fen, und wünsche Ihnen schon jetzt ich Ihnen eines mit voller Überzeugung frohe Stunden. gleichzeitig auch deutsche Weinprinzessin, Eva Müller, wird durch das Pro- sagen: Ich bin dankbar. Dankbar da- gramm führen und die Weine mit viel Fachwissen vorstellen. Doch sie wird für, zusammen mit tollen Menschen Die herzlichsten Grüße nicht das einzige gekrönte Haupt an diesem Abend sein. Die Krone der Ver- auf Weinfesten beisammengesessen, Anna Glöckner bandsgemeinde-Weinkönigin wird von der amtierenden Weinkönigin Anna mit ihnen auf einen frohen Abend an- Glöckner an die neue Weinkönigin Lea Malkmus weitergegeben. Musikalisch Weinkönigin der Verbandsgemeinde gestoßen und zu einem schönen Lied Alzey-Land 2019/2021 wird der Abend von Kalli Koppold begleitet, der für heitere Trinkpausen sor- gen wird. Wir freuen uns auf einen weinfreudigen Sommerabend mit erlesenen Wei- nen, guter Musik und spannende und emotionale Momente bei der Krö- Klima-Bündnis-Kampagne nungszeremonie. Die Weinpakete zur Probe können bei den teilnehmenden Weingütern selbst STADTRADELN 2021 oder über die Verbandsgemeinde Alzey-Land telefonisch unter 06731 409202 oder per E-Mail weinfest@alzey-land.de geordert werden. VG Alzey-Land beteiligt sich am Wettbewerb Ein Paket enthält eins Flasche Secco und fünf ausgewählte Weine zum Ab- Die Klima-Bündnis-Kampagne STADT- Ergebnis ihrer Kommune beitragen. holpreis von 49,90 €, bei Versand kommen 8,- € hinzu. RADELN ist ein Wettbewerb, bei dem Aber vor allem geht es bei der Aktion Die Online-Weinprobe mit Krönung der neuen Weinkönigin wird unter folgen- es darum geht, 21 Tage lang möglichst darum, möglichst viele Menschen für dem Link live übertragen: viele Alltagswege klimafreundlich mit das Umsteigen auf das Rad im Alltag https://www.youtube.com/watch?v=eFXBZuCNTeM dem Fahrrad zurückzulegen. „Alle Bür- zu gewinnen und dadurch einen Bei- Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gerinnen und Bürger sowie die Mitglie- trag zum Klimaschutz zu leisten“, er- Alzey-Land der der kommunalen Gremien können klärt Bürgermeister Unger in der jüngs- in die Pedale treten und so zum guten ten Sitzung ... Weiter auf S. 10
Notdienste Polizei...........................................................................................110 Apothekennotdienst..........................................01805 258825 Wasserversorgung www.lak-rlp.de plus Postleitzahl des Standortes Rheinhessen-Pfalz GmbH für die Gemeinden: Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H., Biebelnheim, Notruf / Feuer.......................................................................112 (gebührenpflichtig) Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein u. Wahlheim Telefonseelsorge...............................................0800 111-0111 bei Störfällen.......................................................................06135 6500 Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport............19 222 rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich und 0800 111-0222 Zweckverband Seebachgebiet für die Gemeinden: Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim u. Ober-Flörsheim bei Störfällen..................................................................06242 500540 Ärztlicher Bereitschaftsdienst....................................116117 Erdgas- und Stromversorgung Zweckverband Abwasserentsorgung EWR Netz GmbH, Alzey Rheinhessen 06731 547760 Zahnärztlicher Notdienst................................................116117 Entstörungsdienst.........................................................0800 1848800 Rufbereitschaft............................................................0151 18622594 nung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreis- sönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Teamgeist wahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Belastbarkeit. VG Alzey-Land BWG). Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD mit den im öf- Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Kreis- fentlichen Dienst üblichen Leistungen, die Probezeit wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen beträgt 6 Monate. Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom Ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung mit den Mittwoch 8 - 12 Uhr 18.02.2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom üblichen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr 26.02.2021, verwiesen. 30.06.2021 an die Ortsgemeinde Framersheim, Freitag 8 - 12 Uhr Worms, 09.06.2021 Herrn Ortsbürgermeister Schmidt, Schloßstraße 1, Telefon 06731 409-0 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 206 – Worms 55234 Framersheim zu senden. info@alzey-land.de Adolf Kessel www.alzey-land.de Oberbürgermeister Sperrung der Hauptstraße Bürgerbüro: 06731 409-310 in Gau-Heppenheim Montag 8 - 16 Uhr Stellenausschreibung Wegen einer Veranstaltung auf dem Marktplatz am Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr der Verbandsgemeinde Alzey-Land Samstag, den 26.06.2021 ist in der Zeit von 17-22 Mittwoch 7 - 12 Uhr In unserer Verwaltung ist Uhr die Hauptstraße im Teilbereich des Kreuzungs- Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr bereichs Hauptstraße/Kirchgasse/Schlossgasse bis eine Stelle als Reinigungskraft Freitag 8 - 12 Uhr in Höhe Haus-Nr. 23 voll gesperrt. (m/w/d) Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) zum 01.09.2021 zu besetzen. Die wöchentliche Ar- Alzey-Land Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein- beitszeit beträgt ca. 21,5 Stunden (gleichmäßig ver- – Straßenverkehrsbehörde – barung möglich. teilt auf fünf Arbeitstage) und ist überwiegend nach den Öffnungszeiten der Verwaltung abzuleisten. Ar- beitsbeginn ist montags bis mittwochs ab 16.00 Uhr, I. Ergänzende Bekanntmachung donnerstags ab 16.30 Uhr und freitags ab 11.30 Uhr. Albig des Kreiswahlleiters Das Aufgabengebiet umfasst die Innenreinigung des des Wahlkreises 206 – Worms Verwaltungsgebäudes. Wir suchen hierfür eine ver- antwortungsvolle und zuverlässige Reinigungskraft, Ortsbürgermeister Wilfried Best zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die die die anfallenden Reinigungstätigkeiten eigenstän- Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sowie von 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung dig und sorgfältig erledigt. Reduzierung der Zahl der erforderlichen Die Verbandsgemeinde Alzey-Land bietet eine tarif- Rathaus, Langgasse 58 Unterstützungsunterschriften gerechte Eingruppierung nach dem TVöD und die Telefon 06731 2301 Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. info@ortsgemeinde-albig.de Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spä- www.ortsgemeinde-albig.de Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Kreis- wahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunter- testens 9. Juli 2021 an die Verbandsgemeindever- schriften auf Grund der Einschränkungen der CO- waltung Alzey-Land, Fachbereich 1, Weinrufstr. 38, VID-19-Pandemie und der damit verbundenen er- 55232 Alzey oder per E-Mail an bewerbung@ Bechenheim schwerten Bedingungen auf ein Viertel reduziert. alzey-land.de. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deut- schen Bundestag oder einem Landtag seit deren Stellenausschreibung Ortsbürgermeisterin Ute Stein letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge Die Ortsgemeinde Framersheim sucht für ihre Kin- Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten dertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge eine staatlich anerkannte Erzieherin/ Telefon 06736 9097913 (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Mobil 0172 4017488 von mindestens bm@utestein.de Es ist eine unbefristete Teilzeitstelle mit 31,5 Std. wö- 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises www.bechenheim.de chentlich zu besetzen. persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wir erwarten eine abgeschlossene pädagogische Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeich- Berufsausbildung, Flexibilität in der Arbeitszeit, per- Bechtolsheim Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für Jahreszahler fällig Bitte beachten Sie, dass am 1. Juli 2021 die Grundsteuer A und B, Hundesteuer, landwirtschaft- Ortsbürgermeister Dieter Mann liche Abgaben sowie die Kirchensteuer A und B für die Ortsgemeinde Mauchenheim für Jahres- Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und zahler fällig ist. Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr u. n. Vereinbarung Grundlage für die Erhebung ist generell der zuletzt ergangene Bescheid ab dem Jahr 2019. Rathaus, Langgasse 44 Telefon 06733 218 Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den o. g. Zahlungstermin einzuhalten, um unnötige Kosten wie Mobil 0178 1308439 Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Wir bitten Sie, die fälligen Beträge unter Angabe info@gemeinde-bechtolsheim.de der Bürger- und Buchungsnummer (unter der Adresse links im Bescheid abgedruckt) und des vollstän- www.gemeinde-bechtolsheim.de digen Namens an die Verbandsgemeindekasse Alzey-Land zu überweisen. Bei Abgabepflichtigen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zum Fäl- ligkeitstermin abgebucht. An dieser Stelle weisen wir nochmals auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren Bermersheim v. d. H. durch Erteilung einer Einzugsermächtigung hin. Der Vordruck ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung und auf unserer Homepage unter www.alzey-land.de im Bereich Bürgerservice – Formulare und Down- load – SEPA-Mandat erhältlich. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr u. n. Vereinbarung Wir weisen darauf hin, dass der Abgabenbescheid als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 gilt. Daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Telefon 0160 99354701 Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Fachbereichs Finanzen gerne zur Verfügung. info@bermersheim-vdh.de www.bermersheim-vdh.de
Donnerstag, den 24. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 3 8. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- – der Grillplatz sowie der Bürgersaal ab dem 1. Juli Bürgerbus VG Alzey-Land trages mit der EWR AG 9. Mitteilungen und Anfragen wieder zu mieten sind. – der Vereinsring beschlossen hat, vorerst das Ortsgemeinden: Öffentlicher Teil: Scheunencafe noch nicht zu öffnen. Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchen- 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- – die Eppelsheimer Kerb 2021, wie bereits im Vor- heim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim ten Beschlüsse jahr, in verkleinerter Version am Sporthallenplatz Bermersheim v.d.H., den 22.06.2021 stattfinden wird. Anmeldung: Ute Fillinger – ein erstes Treffen der VG und der Ortsgemeinden Mo. + Mi., 15 – 17 Uhr Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende zum geplanten Radweg Eppelsheim – Flomborn Tel. 06731 9470930 Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. in Kürze stattfinden wird . E-Mail: buergerbus1@alzey-land.de more-rubin1.de/ einsehbar. – der SPVN (Bahn) verschiedene Schmierereien Fahrtage: am Bahnhof beseitigt hat. Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr – es wieder unerlaubte Ablagerungen vor dem Wertstoffhof gegeben hat. Biebelnheim – der Einstieg in den Wertstoffhof und die Entnah- me aus den Containern strafbar ist. Bürgerbus VG Alzey-Land Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an. Ortsbürgermeisterin Petra Bade Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussicht- Ortsgemeinden: lich am 20. Juli 2021 statt. Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim, Nicole Zimmer, Erste Beigeordnete Rathaus, Hauptstraße 11 Flonheim und Lonsheim Telefon 06733 281 Anmeldung: post@biebelnheim.info Di. + Do., 15 – 17 Uhr www.biebelnheim.info Tel. 06731 9470930 Erbes-Büdesheim E-Mail: buergerbus2@alzey-land.de Fahrtage: Bornheim Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß und nach Vereinbarung Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr u. n. Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Bürgerbus VG Alzey-Land Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon 06731 8054 Ortsgemeinden: Telefon 06734 960426 erbes-buedesheim@t-online.de Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim, Fax 06734 962458 www.erbes-buedesheim.de Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim buergermeister@bornheim-rheinhessen.de www.bornheim-rheinhessen.de Anmeldung: Mo. – Do., 15 – 17 Uhr Esselborn Tel. 06731 4749956 E-Mail: buergerbus3@alzey-land.de Dintesheim Fahrtage: Ortsbürgermeister Jan Weindorf Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr Ortsbürgermeister Frank Altendorf Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarungg Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet) Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Mobil 0176 47724392 Telefon 06735 1589 Bürgerbus VG Alzey-Land gemeinde.dintesheim@gmx.de og-esselborn@alzey-land.de www.gemeinde-esselborn.de Ortsgemeinden: Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Ausfall der Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim, Wahlheim Eppelsheim Bürgermeistersprechstunde Am Donnerstag, 24.06. muss auf Grund der parallel Anmeldung: stattfindenden Ortsbürgermeisterdienstbesprechung Mo. – Do., 15 – 17 Uhr Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann die Bürgermeistersprechstunde entfallen. Tel. 06731 4749956 Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr Jan Weindorf E-Mail: buergerbus4@alzey-land.de Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Ortsbürgermeister Fahrtage: Telefon 06735 257 Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr gemeinde@eppelsheim.de www.eppelsheim.de Flomborn Neues aus der Ratssitzung Öffentliche Bekanntmachung Am 15. Juni fand die 16. Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem 29. Juni 2021 um 19.30 Uhr, in der Sporthalle statt. Bürgermeisterin Klenk-Kauf- Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Ber- mann gab bekannt, dass der Haushaltsplan der Orts- Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr mersheim v.d.H. eine Sitzung des Gemeinderates gemeinde für das Jahr 2021 genehmigt wurde. So- und nach Vereinbarung fern alle Vorhaben durchgeführt werden können, ist Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.H. statt. eine Kreditaufnahme am Ende des Jahres eventuell Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet) Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- notwendig. rathaus@flomborn.de schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- Die Gemeinde möchte einen barrierefreien Zugang www.flomborn.de grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- (Rampe) zum Rathaus schaffen sowie das Dinothe- zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. rium Museum erweitern. Der ehemalige Sparkassen- Das Landesamt für Vermessung und raum soll in einen Erlebnisraum mit multimedialer Geobasisinformation informiert: Tagesordnung Ausstattung und pädagogischem Angebot für Kinder Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde umgewandelt werden. Dazu hatte die Gemeinde Durchführung von Langzeitmessungen einen LEADER Förderungsantrag als Projekt-Steck- mit Satellitentechnik 2. Ermächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung brief gestellt. Dieser wurde nun ausgewählt und er- Alzey-Land zur Ausschreibung und Auftragsver- hält den maximalen Zuschuss von 60 % der Kosten. Siehe im Rahmen auf Seite 4. gabe der Stromlieferung der Ortsgemeinde Ber- Der Antrag geht jetzt zur weiteren Genehmigung an mersheim die ADD. Der Umbau ist bis Mitte 2023 geplant. 3. Bundestagswahlen 2021 Öffentliche Bekanntmachung Der Abstimmung des Bauantrags zum „Neubau eines 4. Mitteilungen und Anfragen Am Donnerstag, dem 1. Juli 2021 um 19.00 Uhr, Gebäudes zur palliativen Versorgung in Rheinhes- Nichtöffentlicher Teil: findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Flom- sen“ entzog sich die Fraktion ProEpp und verließ 5. Bauangelegenheiten born eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsge- noch während der Diskussion den Saal. Der Bauan- 5.1 Bauangelegenheit meinde Flomborn statt. trag wurde von den verbleibenden Ratsmitgliedern 5.2 Bauangelegenheit einstimmig angenommen. Einem weiteren Bauantrag Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- 6. Grundstücksangelegenheit zum Austausch von Haus- und Hoftüren sowie Fens- schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- 7. Wegenutzungsvertrag mit der Wasserversorgung tern stimmte der gesamte Rat einstimmig zu. grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Rheinhessen-Pfalz GmbH Die Bürgermeisterin gab weiterhin u.a. bekannt, dass zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Juni 2021 Tagesordnung Öffentlicher Teil: Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation informiert: 1. Neubau Kindertagesstätte; Präsentation der Ar- chitekten Durchführung von Langzeitmessungen mit Satellitentechnik 2. Aussegnungshalle; Außenanlage 3. Mitteilungen und Anfragen In der Zeit vom 7. Juni bis 15. Juli 2021 führt Nichtöffentlicher Teil: das amtliche deutsche Vermessungswesen 4. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- eine bundesweite Messkampagne mit Satelli- trages mit der EWR AG tentechnik durch. Gemessen werden hochge- 5. Wiederaufnahmeantrag naue 3D-Koordinaten an festgelegten Punkten 6. Mitteilungen und Anfragen rund um die Uhr. Für diesen Zweck werden Öffentlicher Teil: die Messtrupps, bestehend aus drei Personen 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- und zwei Dienstfahrzeugen, die betreffenden ten Beschlüsse Punkte mindestens zweimal über einen Zeit- Flomborn, den 18.06.2021 raum von 24 Stunden (auch über Nacht) be- Sabine Kröhle setzen. Die in Rheinland-Pfalz eingesetzten Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende Messtrupps kommen aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. Rheinland-Pfalz und besitzen ein Legitima- more-rubin1.de/ einsehbar. tionsschreiben unserer Behörde. Mit der diesjährigen Vermessungsaktion wird das im Jahr 2008 in Deutschland geschaffene hochgenaue Grundlagennetz überprüft und Flonheim aktualisiert. Damit liefert dieses eine präzise Arbeitsgrundlage für vielfältige Aufgaben in der Vermessung und künftig auch für weitere inter- Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner disziplinäre Anwendungen und Forschungen, Öffnung der Verwaltung: z. B. autonomes Fahren, Klimawandel, Hoch- Montag von 8.30 - 11.30 Uhr wasserschutz, Geodynamik (Veränderung von Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Alpen und Küsten) und Oberflächendeformatio- Rathaus, Marktplatz 12 nen durch menschliche Eingriffe (Straßen- und Telefon 06734 9130657 Wasserbau, Bergbau). Fax 06734 9140831 info@flonheim.de Wir möchten die Bevölkerung bitten, unsere www.flonheim.de Messtrupps zu unterstützen. Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Inhaltsübersicht: §2 Sprechstunde der Bürgermeisterin § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Beitragsfähige Verkehrsanlagen Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor- § 3 Ermittlungsgebiete Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734 § 4 Gegenstand der Beitragspflicht Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbststän- 9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch § 5 Gemeindeanteil dige Fuß- und Radwege. per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner § 6 Beitragsmaßstab (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken- @flonheim.de) an mich wenden. § 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke bauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den da- Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und § 8 Entstehung des Beitragsanspruches zugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die § 9 Vorausleistungen für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede- § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. §3 § 11 Beitragsschuldner Ute Beiser-Hübner Ermittlungsgebiete § 12 Veranlagung und Fälligkeit Ortsbürgermeisterin (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanla- § 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung gen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche § 14 Öffentliche Last § 15 Inkrafttreten öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Ab- rechnungseinheit). Framersheim §1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Die Begründung für die Ausgestaltung der einheit- lichen öffentlichen Einrichtung ist dieser Satzung als (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge Anlage 1 beigefügt. für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsan- Ortsbürgermeister Felix Schmidt (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Ab- lagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Sprechstunde: rechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach Satzung. Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr dem Durchschnitt der im Zeitraum von drei Jahren zu (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr u. n. Vereinbarung erwartenden Investitionsaufwendun-gen in der Ab- Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweite- Öffnungszeiten der Verwaltung: rechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. rung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr erhoben. §4 Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vor- Gegenstand der Beitragspflicht Rathaus, Schloßstraße 1 handenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerb- Telefon 06733 316 abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen lich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren kontakt@framersheim.de dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen- Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche www.framersheim.de den Zustand, Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu ei- 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergröße- ner in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrs- Stellenausschreibung rung einer fertiggestellten Anlage oder deren Er- anlage haben. Die Ortsgemeinde Framersheim sucht für ihre Kin- gänzung durch weitere Teile, §5 dertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Verän- Gemeindeanteil eine staatlich anerkannte Erzieherin/ derung an der Verkehrsanlage, Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeu- §6 Siehe unter VG Alzey-Land. tung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlä- Satzung sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit gen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch beträgt 30 v. H. Für die ersten beiden Vollgeschosse für den Ausbau von Verkehrsanlagen beträgt der Zuschlag einheitlich 60 v. H. der Ortsgemeinde Framersheim vom für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Voll- 10.06.2021 geschosse im Sinne der Landesbauordnung. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemein- BauGB zu erheben sind. 1. In beplanten Gebieten die überplante Grund- deordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden stücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen- nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhe- überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil de Satzung beschlossen, die hiermit bekannt ge- bung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Bei- dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, macht wird: tragsaufkommen stehen. gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buch-
Donnerstag, den 24. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 5 grundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzu- wenden. Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen 2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusam- menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind Ihr Jubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit usw. sowie Geburtstage ab zu berücksichtigen: 70 Jahre) veröffentlichen wir gerne auf Ihren Wunsch im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Al- a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanla- zey-Land, wenn Sie uns dies bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstag schriftlich mitteilen. ge angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. ……………………………...…………………………………………………………………............................... b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrs- anlage angrenzen, mit dieser aber durch ei- an Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey nen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Geburtstage und Ehejubiläen Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin lie- genden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe Ich/Wir ------------------------------------------------------ --------------------------- / ------------ von 50 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine we- (Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter) gemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. ------------------------------------------------------ --------------------------- / ------------ d) Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und (Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter) b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie tat- sächlich baulich, gewerblich, industriell oder ------------------------------------------------------------------------------------------------------ ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tie- fenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der (Straße) tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Cam- ------------------------------------------------------------------------------------------------------ pingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festge- (Wohnort) setzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder bitte/n, meinen Geburtstag / unser Ehejubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grund- Hochzeit) im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen. stücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks – Datum Eheschließung ----------------------------------------------------------------------------------------- gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – verviel- facht mit 0,5. ------------------------------------------------- ------------------------------------------------------ (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: Ort, Datum Unterschrift Antragsteller 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebau- ungsplan festgesetzte zulässige Zahl der Vollge- schosse zugrundegelegt. Die Angabe meiner Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet, genutzt und Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch übermittelt. 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist Mir ist bekannt, dass das Nachrichtenblatt auch als Online-Version auf Internetseiten veröffentlicht wird auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, da- und die Jubiläumsdaten somit weltweit im Internet abrufbar und auffindbar sind, eine Weiterverwen- für aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form dung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und keine voll- der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6 ständige Löschung im Internet möglich ist. geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchst- und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Die Widerruferklärung kann postalisch, per Fax oder E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung über- zulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan mittelt werden. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerruferklärung meine Daten keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der gelöscht. Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. gesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich 3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der die Maßstabsdaten um 10 v. H. a) die Zahl der auf den Grundstücken der nä- Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens §7 heren Umgebung überwiegend vorhandenen jedoch ein Vollgeschoss. Eckgrundstücke und Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits be- 7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von durchlaufenden Grundstücke baut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, wer- (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 die- Vollgeschosszahl höher als die in der nähe- den zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vor- ser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlos- ren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirk- schriften entsprechend angewandt, wie sie be- sen sind als auch von einer oder mehreren weiteren lichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. stehen für Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlos- b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, sen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies wenn in der Satzung Bestimmungen über das Grundstücksfläche angesetzt. gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, ge- zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanla- werblichen oder industriellen Zwecken oder b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung gen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. einer freiberuflichen Nutzung dienen, ent- keine Bestimmungen über das zulässige Nut- 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung sprechend. zungsmaß enthält. des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund- 4. Ist nach den Nummern 1 - 3 eine Vollgeschoss- stücksteile. 8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich zahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vor- §8 durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse handene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzusetzen, Entstehung des Beitragsanspruches gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollge- wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. De- schosse nach den vorstehenden Regelungen. abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnitt- zember für das abgelaufene Jahr. punkt der Außenseite der Dachhaut mit der seit- 9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude lichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäude- mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen §9 mitte zu messen. zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwie- Vorausleistungen 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine genden Baumasse vorhandene Zahl. (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außer- (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Indus- der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende halb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so triegebieten wird die nach den vorstehenden Rege- Beiträge erhoben werden. genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Camping- lungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraus- plätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhan- um 20 v. H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus- sichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr be- dener Bebauung die tatsächliche Zahl der Voll- schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher messen. geschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebie- § 10 jedoch ein Vollgeschoss. ten. Ablösung des Ausbaubeitrages 6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jeder- Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die fest- Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte zeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verein-
Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Juni 2021 bart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichti- unberührt und es gelten insoweit für diese die bis- Sperrung der Hauptstraße gung der zu erwartenden Kostenentwicklung die ab- herigen Regelungen weiter. gezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde Framersheim, den 10.06.2021 in Gau-Heppenheim Siehe unter VG Alzey-Land. gelegt. Schmidt § 11 Ortsbürgermeister Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Be- kanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder Anlage 1 Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen Gau-Odernheim dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. öffentlichen Einrichtung (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuld- Laut § 10a des Kommunalabgabengesetzes hat die ner. Ortsbürgermeister Heiner Illing Gemeinde durch Satzung zu bestimmen, welche § 12 Sprechstunde: einheitlichen öffentlichen Einrichtungen festzulegen Veranlagung und Fälligkeit Montag von 15.30 - 17.30 Uhr u. n. Vereinbarung sind, d. h. welche zum Anbau bestimmten Verkehrs- (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Voraus- Rathaus, Obermarkt 6 anlagen eine Abrechnungseinheit bilden. leistungen darauf werden durch schriftlichen Be- Öffnungszeiten Rathaus: Laut BVerfG müssen Großstädte oder Gemeinden scheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe Montag von 15.30 - 17.30 Uhr mit einem nicht zusammenhängenden Gebiet regel- des Beitragsbescheides fällig. Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr mäßig mehrere Abrechnungsgebiete bilden. In klei- (2) Der Beitragsbescheid enthält: Telefon 06733 403 nen Gemeinden, die nur aus einem kleinen zusam- 1. die Bezeichnung des Beitrages, Fax 06733 1628 menhängend bebauten Ort bestehen, erscheint die 2. den Namen des Beitragsschuldners, rathaus@gau-odernheim.de Zusammenfassung zu einem einzigen Abrechnungs- 3. die Bezeichnung des Grundstückes, www.gau-odernheim.de gebiet eher unproblematisch. 4. den zu zahlenden Betrag, Kindertagesstätte: 06733 9299770 Ein räumlicher Zusammenhang kann jedoch durch 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Kindergarten: 06733 6887 Zäsuren aufgehoben werden. Als relevante Zäsuren Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Ge- gelten Flüsse, größere Außenbereichsflächen, Bahn- meindeanteils und der Berechnungsgrundlagen anlagen oder klassifizierte Straßen, die nicht ohne Bürozeiten Rathaus/ nach dieser Satzung, großen Aufwand gequert werden können. Sprechstunde des Bürgermeisters 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, In der kleinen Ortsgemeinde Framersheim mit 1.583 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Entwick- 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Einwohnern kann das ganze Gemeindegebiet als ein- lung findet bis auf Weiteres keine persönliche Last auf dem Grundstück ruht, und heitliche öffentliche Einrichtung festgelegt werden, da Sprechstunde des Bürgermeisters statt. Allerdings 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. alle zum Anbau bestimmten Straßen in räumlichem besteht die Möglichkeit, per E-Mail: buergermeister@ (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkeh- Zusammenhang stehen und keine relevanten Zäsu- gau-odernheim.de, Skype: mdl.heiner-illing@hotmail. render Beiträge können durch besonderen Bescheid ren vorliegen. Die beiden Kreisstraßen und die Selz com oder Telefon 06733 403 zu den üblichen Sprech- (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. stellen vorliegend keine relevante Zäsur dar. stundenzeiten (montags von 15.30-17.30 Uhr) in Ver- § 13 bindung zu treten. Übergangs- bzw. Verschonungsregelung Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO Ansonsten erreichen Sie uns per E-Mail: rathaus@ (1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- gau-odernheim.de oder telefonisch persönlich zu den Grundstücke, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 die- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf- üblichen Bürozeiten (siehe Öffnungszeiten Rathaus ser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wieder- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, oben im Rubrikkopf). kehrenden Beitrages berücksichtigt und beitrags- gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Heiner Illing pflichtig werden, nach Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, Ortsbürgermeister a) 15 Jahren bei kompletter Herstellung der Ver- wenn kehrsanlage, 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- b) 10 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn, zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Haushaltssatzung c) 5 Jahren bei Herstellung des Gehweges, die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- der Ortsgemeinde Gau-Odernheim d) 3 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw. den sind, oder für das Haushaltsjahr 2021 durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb, 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- vom 16.06.2021 Straßenoberflächenentwässerungskosten oder sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- anderer Teilanlagen. jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- gen Fassung, am 15.04.2021 folgende Haushaltssat- Buchst. a) bis d) gilt auch bei der Erneuerung, der verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maß- tend gemacht hat. hörde vom 11.06.2021 hiermit bekannt gemacht wird: nahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Addition der unter den Buchstaben b) bis d) aufge- gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 Festgesetzt werden führten Verschonungsfristen nicht statt; es gilt dann genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend 1. im Ergebnishaushalt die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer. machen. der Gesamtbetrag der Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeit- Erträge auf 5.700.750,00 Euro punkt, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die der Gesamtbetrag der Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die Aufwendungen auf 6.111.870,00 Euro Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden sind. (2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage Freimersheim der Jahresfehlbetrag/ aufgrund von Verträgen (insbes. Erschließungsver- -überschuss auf -411.120,00 Euro träge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG die 2. im Finanzhaushalt Verschonungsdauer auf 15 Jahre festgesetzt. Die Ortsbürgermeister Jacques Garrido Sprechstunde: der Saldo der ordentlichen Übergangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Ein- und Auszahlungen auf -197.330,00 Euro Prüfung der Abrechnung der vertraglichen Leistung Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 die Einzahlungen aus und die Widmung der Verkehrsanlage erfolgt sind. Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus) Investitionstätigkeit auf 630.760,00 Euro § 14 Rathaus, Hauptstraße 7 Öffentliche Last Telefon 06731 43317 die Auszahlungen aus Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als Mobil 0171 4375420 Investitionstätigkeit auf 2.969.000,00 Euro öffentliche Last auf dem Grundstück. info@freimersheim-rheinhessen.de der Saldo der Ein- und § 15 www.freimersheim-rheinhessen.de Auszahlungen aus Inkrafttreten Investitionstätigkeit auf -2.338.240,00 Euro (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. der Saldo der Ein- und (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft: Auszahlungen aus – die Satzung über die Erhebung von wieder- Gau-Heppenheim Fnanzierungstätigkeit auf 2.535.570,00 Euro kehrenden Beiträgen für den Ausbau von Ver- § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite kehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wieder- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren kehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Fra- Ortsbürgermeister Peter Moritz Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- mersheim vom 08.03.2007 Montag von 19.00 - 20.00 Uhr vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird – die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 festgesetzt für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öf- Telefon 06731 42445 zinslose Kredite auf 0,00 Euro fentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Fax 06731 4749957 verzinste Kredite auf 2.338.240,00 Euro Framersheim vom 13.11.2008 Mobil 0151 15562213 zusammen auf 2.338.240,00 Euro (3) Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden gau-heppenheim@ewr-internett.de (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite Satzungen entstanden sind, bleiben diese hiervon www.gau-heppenheim.de zur Umschuldung.)
Donnerstag, den 24. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 7 Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, Bekanntmachung Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund- tend gemacht hat. über die Feststellung satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so- Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend des Jahresabschlusses 2019 wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mauchenheim Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die- genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 die Feststel- nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver- machen.“ lung des Jahresabschlusses 2019 beschlossen und einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes Alzey, den 16.06.2021 dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres Steffen Unger dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver- nicht überschreiten. Bürgermeister bandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt. Ermächtigungen Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Ge- Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- Kettenheim Fassung hiermit bekanntgemacht. haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt Zeit vom Ortsbürgermeister Wilfried Busch 25.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021 auf 0,00 Euro. Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever- Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für Rathaus, Alzeyer Straße 10 waltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38, die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Telefon 06731 43331 in den Zimmern 107/108 öffentlich aus. Investitionskredite aufgenommen werden müssen, Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige beläuft sich auf 0,00 Euro. Öffentliche Bekanntmachung Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 06731 409108 § 4 Steuersätze Am Montag, dem 28. Juni 2021 um 20.00 Uhr, bzw. 06731 409401 erforderlich. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden findet im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Alzey, 16.06.2021 wie folgt festgesetzt: Kettenheim eine Sitzung des Gemeinderates der Steffen Unger - Grundsteuer A auf 336 v. H. Ortsgemeinde Kettenheim statt. Bürgermeister - Grundsteuer B auf 411 v. H. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- - Gewerbesteuer auf 395 v. H. schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Gemeindegebietes gehalten werden zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Nack - für den ersten Hund 53,00 Euro Tagesordnung - für den zweiten Hund 80,00 Euro Öffentlicher Teil: Ortsbürgermeister Frank Jakoby-Marouelli - für jeden weiteren Hund 97,00 Euro 1. Zufahrt zum Grundstück Am Wöllstein Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung § 5 Gebühren und Beiträge 2. Parkverbot Laderampe Bahnhofstraße Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Hauptstraße 65, 55243 Nack 3. Vereinfachte raumordnerische Prüfung für eine Telefon 06736 266 (Gemeindebüro) Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Ketten- Telefon 06736 909874 bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: heim; info@ortsgemeinde-nack.de - Weinbergshut: 12,50 Euro/ha (100%ige Umlage) Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 10 Lan- www.ortsgemeinde-nack.de - Wirtschaftswegebeiträge: 20,00 Euro/ha desplanungsgesetz (LPlG) § 6 Eigenkapital 4. Mitteilungen und Anfragen Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 Nichtöffentlicher Teil: Bürgersprechstunde (Haushaltsvorvorjahr) betrug 13.223.847,90 Euro. 5. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- Aufgrund der aktuellen Lage entfallen die Bürger- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum trages mit der EWR AG sprechstunden bis auf Weiteres. In dringenden Fäl- 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 6. Beitragsangelegenheit len melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail 13.056.757,90 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts- 7. Mitteilungen und Anfragen über die angegebenen Kontakte. Vielen Dank für Ihr jahr) 12.645.637,90 Euro. Wilfried Busch Verständnis. Ortsbürgermeister und Vorsitzender Frank Jakoby-Marouelli § 7 Wertgrenze für Investitionen Ortsbürgermeister Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- more-rubin1.de/ einsehbar. stellen. § 8 Inkrafttreten Nieder-Wiesen Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gau-Odernheim, den 16.06.2021 Lonsheim Heiner Illing Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt Ortsbürgermeister Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr Ortsbürgermeister Harald Denne Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Hinweis: Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr Telefon 06736 261 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 rathaus@nieder-wiesen.de haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- Telefon 06734 236 www.nieder-wiesen.de macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- buergermeister@lonsheim.net migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- www.lonsheim.net Widmung und Benennung zung sind mit Genehmigungsdatum vom 11.06.2021 von Gemeindestraßen in erteilt. der Ortsgemeinde Nieder-Wiesen Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Mauchenheim Gemeindestraße „Hintergasse“ teilweise 25.06. bis 05.07.2021 während der Öffnungszeiten Siehe im Rahmen auf Seite 8. im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Al- zey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232 Ortsbürgermeister Udo Arm Alzey öffentlich aus. Satzung Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung Telefon 06352 740470 (Kita) für den Ausbau von Verkehrsanlagen GemO wird hingewiesen: der Ortsgemeinde Nieder-Wiesen „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- Telefon 06352 4403 (Gemeindebüro) Mobil 0175 5823136 vom 08.06.2021 und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, buergermeister@mauchenheim-online.de (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von www.mauchenheim-online.de Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemein- Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, deordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und wenn Sprechstunde des Bürgermeisters 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord- de Satzung beschlossen, die hiermit bekannt ge- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder nungen kann die Sprechstunde des Ortsbürgermeis- macht wird: die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- ters nicht wie gewohnt stattfinden. Sie können sich Inhaltsübersicht: den sind, oder aber zu jeder Zeit telefonisch oder per E-Mail bei § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- mir melden. Tel. 06352 4403 oder 0175 5823136 § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder oder buergermeister@mauchenheim-online.de § 3 Ermittlungsgebiete jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- Udo Arm § 4 Gegenstand der Beitragspflicht vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- Ortsbürgermeister § 5 Gemeindeanteil
Sie können auch lesen