Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land

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Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim,
Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers-
heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

 Nr. 25                                                   Donnerstag, den 24. Juni 2021                                                       37. Jahrgang

 Das DRK-Testmobil                                                Mein Rückblick
 ist an folgenden Tagen im Einsatz:
 Erbes-Büdesheim: Freitag, 25.06.,
 13-15.15 Uhr, Weedplatz
                                                           auf das Amt als Weinkönigin
 Framersheim: Samstag, 26.06.,            Liebe Leserinnen und Leser,              und Winzer in den verschiedensten
 9-11.15 Uhr, Sporthalle, Wormser Str.    wie schnell vergehen zwei Jahre? Die     Gemeinden in ganz Rheinland-Pfalz
                                          Frage hat sich sicher der ein oder an-   repräsentieren zu dürfen. Ob es eine
 Bermersheim v. d. H.: Freitag,           dere von Ihnen auch schon gestellt.      Kerbe-Eröffnung mit Krönung in Zeis-
 02.07., 13-15.15 Uhr, An der Turnhalle   Dabei war es ein Novum, dass das         kam, ein Festumzug in Bockenheim an
 Symptomfreie Personen können             Amt der Weinkönigin der Verbands-        der Weinstraße oder eine Vernissage
 sich hier auf eine Corona-Infektion      gemeinde Alzey-Land zwei Jahre ging.     in unserer Verbandsgemeinde war.
 kostenlos testen lassen. Eine vor-       Als ich im Juni 2019 auf dem VG-Wein-    Überall begegnete ich unheimlich offe-
 herige Anmeldung ist nicht nötig.        fest in Framersheim von Katharina I.     nen und freundlichen Menschen.
 Die Testangebote in Ihrer Nähe fin-      gekrönt wurde, begann eine Zeit, die     Im Jahr 2020 wurde dann, wie vieles
 den Sie unter: www.corona.rlp.de/        ich heute nicht mehr missen möchte.      andere auch, das Amt der Weinköni-
 de/testen                      R.J.      Ich hatte die Möglichkeit, unsere Ver-   gin sehr digital. Trotz der ausgefalle-
                                          bandsgemeinde und die Winzerinnen        nen Weinfeste sollten doch die Weine
                                                                                   unserer Winzer gesehen werden. So
                                                                                   entstand die Idee, gemeinsam mit der
                                                                                   Alzeyer Weinkönigin Julia, Ihnen in
                                                                                   Form einer kleinen Weinreise, Wein-
                                                                                   güter aus Alzey und der Verbandsge-
                                                                                   meinde Alzey-Land vorzustellen. Das
                                                                                   Ergebnis sehen Sie auf unseren So-
                                                                                   cial-Media-Kanälen (Facebook: Wein-       geschunkelt zu haben. Ich bin mir si-
                                                                                   königin der Verbandsgemeinde Al-          cher, die Zeit wird wiederkommen, in
                                                                                   zey-Land; Instagram: @weinkoenigin.       der wir all das wieder erleben werden.
                                                                                   vgalzeyland).                             Und es dann umso mehr zu schätzen
                                                                                   An alle Winzerinnen und Winzer: Wie       wissen.
                                                                                   viele andere musstet ihr euch 2020        Liebe Lea, ich wünsche dir eine un-
                                                                                   komplett umorganisieren und standet       vergessliche, erlebnisreiche und wein-
                                                                                   vor bislang unbekannten Hürden. Ge-       frohe Amtszeit! Du wirst unsere Ver-
                                                                                   rade deswegen möchte ich sagen: Ihr       bandsgemeinde mit ihren Winzerinnen
    Rheinhessische Weinkönigin Eva Müller                                          habt sie gemeistert. Denn ihr habt uns
                                                                                   mit euren vielfältigen Online-Program-
                                                                                                                             und Winzern auf deine beste Weise
                                                                                                                             repräsentieren, ob online oder vor Ort.
         moderiert Online-Weinprobe                                                men aus dem neuen Alltag geholt und       Ich freue mich, Sie, ob in Gau-Heppen-
                                                                                   für die ein oder anderen unbeschwer-      heim oder über YouTube, ein letztes
  Am Samstag, den 26.06.2021 um 19.00 Uhr startet die Online-Weinprobe der         ten Stunden gesorgt. Ein herzliches
  Verbandsgemeinde Alzey-Land. Mit einem Secco und fünf Weinen können                                                        Mal als Weinkönigin der Verbandsge-
                                                                                   Dankeschön dafür!                         meinde Alzey-Land begrüßen zu dür-
  sich die Gäste der Weinprobe online durch das ausgewählte Sortiment der          Wenn ich auf all das zurückblicke, kann
  teilnehmenden Weingüter probieren. Die Rheinhessische Weinkönigin und                                                      fen, und wünsche Ihnen schon jetzt
                                                                                   ich Ihnen eines mit voller Überzeugung    frohe Stunden.
  gleichzeitig auch deutsche Weinprinzessin, Eva Müller, wird durch das Pro-       sagen: Ich bin dankbar. Dankbar da-
  gramm führen und die Weine mit viel Fachwissen vorstellen. Doch sie wird         für, zusammen mit tollen Menschen         Die herzlichsten Grüße
  nicht das einzige gekrönte Haupt an diesem Abend sein. Die Krone der Ver-        auf Weinfesten beisammengesessen,         Anna Glöckner
  bandsgemeinde-Weinkönigin wird von der amtierenden Weinkönigin Anna              mit ihnen auf einen frohen Abend an-
  Glöckner an die neue Weinkönigin Lea Malkmus weitergegeben. Musikalisch                                                    Weinkönigin der Verbandsgemeinde
                                                                                   gestoßen und zu einem schönen Lied        Alzey-Land 2019/2021
  wird der Abend von Kalli Koppold begleitet, der für heitere Trinkpausen sor-
  gen wird.
  Wir freuen uns auf einen weinfreudigen Sommerabend mit erlesenen Wei-
  nen, guter Musik und spannende und emotionale Momente bei der Krö-                              Klima-Bündnis-Kampagne
  nungszeremonie.
  Die Weinpakete zur Probe können bei den teilnehmenden Weingütern selbst                            STADTRADELN 2021
  oder über die Verbandsgemeinde Alzey-Land telefonisch unter 06731 409202
  oder per E-Mail weinfest@alzey-land.de geordert werden.                                       VG Alzey-Land beteiligt sich am Wettbewerb
  Ein Paket enthält eins Flasche Secco und fünf ausgewählte Weine zum Ab-          Die Klima-Bündnis-Kampagne STADT-         Ergebnis ihrer Kommune beitragen.
  holpreis von 49,90 €, bei Versand kommen 8,- € hinzu.                            RADELN ist ein Wettbewerb, bei dem        Aber vor allem geht es bei der Aktion
  Die Online-Weinprobe mit Krönung der neuen Weinkönigin wird unter folgen-        es darum geht, 21 Tage lang möglichst     darum, möglichst viele Menschen für
  dem Link live übertragen:                                                        viele Alltagswege klimafreundlich mit     das Umsteigen auf das Rad im Alltag
  https://www.youtube.com/watch?v=eFXBZuCNTeM                                      dem Fahrrad zurückzulegen. „Alle Bür-     zu gewinnen und dadurch einen Bei-
  Ihre Verbandsgemeindeverwaltung                                                  gerinnen und Bürger sowie die Mitglie-    trag zum Klimaschutz zu leisten“, er-
  Alzey-Land                                                                       der der kommunalen Gremien können         klärt Bürgermeister Unger in der jüngs-
                                                                                   in die Pedale treten und so zum guten     ten Sitzung ...      Weiter auf S. 10
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Notdienste

Polizei...........................................................................................110   Apothekennotdienst..........................................01805 258825                    Wasserversorgung
                                                                                                        www.lak-rlp.de                             plus Postleitzahl des Standortes                 Rheinhessen-Pfalz GmbH für die Gemeinden:
                                                                                                                                                                                                    Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H., Biebelnheim,
Notruf / Feuer.......................................................................112                                                                                      (gebührenpflichtig)   Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Framersheim,
                                                                                                                                                                                                    Freimersheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim,
                                                                                                                                                                                                    Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein u. Wahlheim
                                                                                                        Telefonseelsorge...............................................0800 111-0111                bei Störfällen.......................................................................06135 6500
Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport............19 222                                           rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich              und 0800 111-0222                   Zweckverband Seebachgebiet für die Gemeinden:
                                                                                                                                                                                                    Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim u. Ober-Flörsheim
                                                                                                                                                                                                    bei Störfällen..................................................................06242 500540
Ärztlicher Bereitschaftsdienst....................................116117                                Erdgas- und Stromversorgung                                                                 Zweckverband Abwasserentsorgung
                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey                                                                        Rheinhessen                                                                 06731 547760
Zahnärztlicher Notdienst................................................116117                          Entstörungsdienst.........................................................0800   1848800    Rufbereitschaft............................................................0151   18622594

                                                                                                        nung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreis-                                        sönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Teamgeist
                                                                                                        wahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2                                             und Belastbarkeit.
  VG Alzey-Land                                                                                         BWG).                                                                                       Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD mit den im öf-
                                                                                                        Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Kreis-                                           fentlichen Dienst üblichen Leistungen, die Probezeit
                                                                                                        wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen                                             beträgt 6 Monate.
Montag, Dienstag                                     8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr                          für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom                                                Ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung mit den
Mittwoch                                             8 - 12 Uhr                                         18.02.2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom                                          üblichen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum
Donnerstag                                           8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                          26.02.2021, verwiesen.                                                                      30.06.2021 an die Ortsgemeinde Framersheim,
Freitag                                              8 - 12 Uhr                                         Worms, 09.06.2021                                                                           Herrn Ortsbürgermeister Schmidt, Schloßstraße 1,
Telefon 06731 409-0                                                                                     Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 206 – Worms                                             55234 Framersheim zu senden.
info@alzey-land.de                                                                                      Adolf Kessel
www.alzey-land.de                                                                                       Oberbürgermeister                                                                           Sperrung der Hauptstraße
Bürgerbüro: 06731 409-310                                                                                                                                                                           in Gau-Heppenheim
Montag                    8 - 16 Uhr                                                                                       Stellenausschreibung                                                     Wegen einer Veranstaltung auf dem Marktplatz am
Dienstag                  8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                                der Verbandsgemeinde Alzey-Land                                                  Samstag, den 26.06.2021 ist in der Zeit von 17-22
Mittwoch                  7 - 12 Uhr                                                                    In unserer Verwaltung ist                                                                   Uhr die Hauptstraße im Teilbereich des Kreuzungs-
Donnerstag                8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                                                                                                                 bereichs Hauptstraße/Kirchgasse/Schlossgasse bis
                                                                                                                    eine Stelle als Reinigungskraft
Freitag                   8 - 12 Uhr                                                                                                                                                                in Höhe Haus-Nr. 23 voll gesperrt.
                                                                                                                                (m/w/d)
Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr                                                                                                                                                                  Verbandsgemeindeverwaltung
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)                                                                      zum 01.09.2021 zu besetzen. Die wöchentliche Ar-                                            Alzey-Land
Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein-                                                            beitszeit beträgt ca. 21,5 Stunden (gleichmäßig ver-                                        – Straßenverkehrsbehörde –
barung möglich.                                                                                         teilt auf fünf Arbeitstage) und ist überwiegend nach
                                                                                                        den Öffnungszeiten der Verwaltung abzuleisten. Ar-
                                                                                                        beitsbeginn ist montags bis mittwochs ab 16.00 Uhr,
       I. Ergänzende Bekanntmachung                                                                     donnerstags ab 16.30 Uhr und freitags ab 11.30 Uhr.                                           Albig
              des Kreiswahlleiters                                                                      Das Aufgabengebiet umfasst die Innenreinigung des
        des Wahlkreises 206 – Worms                                                                     Verwaltungsgebäudes. Wir suchen hierfür eine ver-
                                                                                                        antwortungsvolle und zuverlässige Reinigungskraft,                                          Ortsbürgermeister Wilfried Best
  zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
                                                                                                        die die anfallenden Reinigungstätigkeiten eigenstän-                                        Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr
       Wahl zum 20. Deutschen Bundestag                                                                                                                                                             sowie von 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung
                                                                                                        dig und sorgfältig erledigt.
      Reduzierung der Zahl der erforderlichen                                                           Die Verbandsgemeinde Alzey-Land bietet eine tarif-                                          Rathaus, Langgasse 58
           Unterstützungsunterschriften                                                                 gerechte Eingruppierung nach dem TVöD und die                                               Telefon 06731 2301
                                                                                                        Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.                                                 info@ortsgemeinde-albig.de
Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des
                                                                                                        Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spä-                                         www.ortsgemeinde-albig.de
Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Kreis-
wahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunter-                                                      testens 9. Juli 2021 an die Verbandsgemeindever-
schriften auf Grund der Einschränkungen der CO-                                                         waltung Alzey-Land, Fachbereich 1, Weinrufstr. 38,
VID-19-Pandemie und der damit verbundenen er-                                                           55232 Alzey oder per E-Mail an bewerbung@                                                     Bechenheim
schwerten Bedingungen auf ein Viertel reduziert.                                                        alzey-land.de.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deut-
schen Bundestag oder einem Landtag seit deren                                                                              Stellenausschreibung                                                     Ortsbürgermeisterin Ute Stein
letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge                                                     Die Ortsgemeinde Framersheim sucht für ihre Kin-                                            Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten                                                         dertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt                                                Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8
vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge                                                               eine staatlich anerkannte Erzieherin/                                               Telefon 06736 9097913
(Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen                                                         einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)                                              Mobil 0172 4017488
von mindestens                                                                                                                                                                                      bm@utestein.de
                                                                                                        Es ist eine unbefristete Teilzeitstelle mit 31,5 Std. wö-
            50 Wahlberechtigten des Wahlkreises                                                                                                                                                     www.bechenheim.de
                                                                                                        chentlich zu besetzen.
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die                                                  Wir erwarten eine abgeschlossene pädagogische
Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeich-                                                      Berufsausbildung, Flexibilität in der Arbeitszeit, per-
                                                                                                                                                                                                      Bechtolsheim
    Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für Jahreszahler fällig
    Bitte beachten Sie, dass am 1. Juli 2021 die Grundsteuer A und B, Hundesteuer, landwirtschaft-                                                                                                  Ortsbürgermeister Dieter Mann
    liche Abgaben sowie die Kirchensteuer A und B für die Ortsgemeinde Mauchenheim für Jahres-                                                                                                      Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und
    zahler fällig ist.                                                                                                                                                                              Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr u. n. Vereinbarung
    Grundlage für die Erhebung ist generell der zuletzt ergangene Bescheid ab dem Jahr 2019.                                                                                                        Rathaus, Langgasse 44
                                                                                                                                                                                                    Telefon 06733 218
    Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den o. g. Zahlungstermin einzuhalten, um unnötige Kosten wie                                                                                            Mobil 0178 1308439
    Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Wir bitten Sie, die fälligen Beträge unter Angabe                                                                                               info@gemeinde-bechtolsheim.de
    der Bürger- und Buchungsnummer (unter der Adresse links im Bescheid abgedruckt) und des vollstän-                                                                                               www.gemeinde-bechtolsheim.de
    digen Namens an die Verbandsgemeindekasse Alzey-Land zu überweisen.
    Bei Abgabepflichtigen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zum Fäl-
    ligkeitstermin abgebucht.
    An dieser Stelle weisen wir nochmals auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren                                                                                             Bermersheim v. d. H.
    durch Erteilung einer Einzugsermächtigung hin. Der Vordruck ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung
    und auf unserer Homepage unter www.alzey-land.de im Bereich Bürgerservice – Formulare und Down-
    load – SEPA-Mandat erhältlich.                                                                                                                                                                  Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
                                                                                                                                                                                                    Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr u. n. Vereinbarung
    Wir weisen darauf hin, dass der Abgabenbescheid als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit
                                                                                                                                                                                                    Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
    gilt. Daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
                                                                                                                                                                                                    Telefon 0160 99354701
    Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Fachbereichs Finanzen gerne zur Verfügung.                                                                                                          info@bermersheim-vdh.de
                                                                                                                                                                                                    www.bermersheim-vdh.de
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 24. Juni 2021                                           Amtlicher Teil                                                                            Seite 3

                                                    8. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-                  –    der Grillplatz sowie der Bürgersaal ab dem 1. Juli
   Bürgerbus VG Alzey-Land                              trages mit der EWR AG
                                                    9. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                                                         wieder zu mieten sind.
                                                                                                                    – der Vereinsring beschlossen hat, vorerst das
   Ortsgemeinden:                                   Öffentlicher Teil:                                                   Scheunencafe noch nicht zu öffnen.
   Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchen-            10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass-           – die Eppelsheimer Kerb 2021, wie bereits im Vor-
   heim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim              ten Beschlüsse                                                   jahr, in verkleinerter Version am Sporthallenplatz
                                                    Bermersheim v.d.H., den 22.06.2021                                   stattfinden wird.
   Anmeldung:
                                                    Ute Fillinger                                                   – ein erstes Treffen der VG und der Ortsgemeinden
   Mo. + Mi., 15 – 17 Uhr
                                                    Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                                  zum geplanten Radweg Eppelsheim – Flomborn
   Tel. 06731 9470930
                                                    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.        in Kürze stattfinden wird .
   E-Mail: buergerbus1@alzey-land.de
                                                    more-rubin1.de/ einsehbar.                                      – der SPVN (Bahn) verschiedene Schmierereien
   Fahrtage:                                                                                                             am Bahnhof beseitigt hat.
   Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr                                                                              – es wieder unerlaubte Ablagerungen vor dem
                                                                                                                         Wertstoffhof gegeben hat.
                                                     Biebelnheim                                                    – der Einstieg in den Wertstoffhof und die Entnah-
                                                                                                                         me aus den Containern strafbar ist.
   Bürgerbus VG Alzey-Land                                                                                          Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.
                                                    Ortsbürgermeisterin Petra Bade                                  Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussicht-
   Ortsgemeinden:                                                                                                   lich am 20. Juli 2021 statt.
                                                    Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung
   Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim,                                                                             Nicole Zimmer, Erste Beigeordnete
                                                    Rathaus, Hauptstraße 11
   Flonheim und Lonsheim
                                                    Telefon 06733 281
   Anmeldung:                                       post@biebelnheim.info
   Di. + Do., 15 – 17 Uhr                           www.biebelnheim.info
   Tel. 06731 9470930                                                                                                Erbes-Büdesheim
   E-Mail: buergerbus2@alzey-land.de
   Fahrtage:                                         Bornheim                                                       Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar
   Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
                                                                                                                    Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und
                                                                                                                    Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr
                                                    Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß                             und nach Vereinbarung
                                                    Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr u. n. Vereinbarung             Rathaus, Hauptstraße 30
   Bürgerbus VG Alzey-Land                          Rathaus, Hindenburgring 24                                      Telefon 06731 8054
   Ortsgemeinden:                                   Telefon 06734 960426                                            erbes-buedesheim@t-online.de
   Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim,          Fax 06734 962458                                                www.erbes-buedesheim.de
   Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim                    buergermeister@bornheim-rheinhessen.de
                                                    www.bornheim-rheinhessen.de
   Anmeldung:
   Mo. – Do., 15 – 17 Uhr                                                                                            Esselborn
   Tel. 06731 4749956
   E-Mail: buergerbus3@alzey-land.de                 Dintesheim
   Fahrtage:                                                                                                        Ortsbürgermeister Jan Weindorf
   Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr                                                                              Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr
                                                    Ortsbürgermeister Frank Altendorf                               Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
                                                    Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarungg              Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet)
                                                    Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9                               Mobil 0176 47724392
                                                    Telefon 06735 1589
   Bürgerbus VG Alzey-Land                          gemeinde.dintesheim@gmx.de
                                                                                                                    og-esselborn@alzey-land.de
                                                                                                                    www.gemeinde-esselborn.de
   Ortsgemeinden:
   Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn,
                                                                                                                    Ausfall der
   Flomborn, Freimersheim, Kettenheim,
   Ober-Flörsheim, Wahlheim
                                                     Eppelsheim                                                     Bürgermeistersprechstunde
                                                                                                                    Am Donnerstag, 24.06. muss auf Grund der parallel
   Anmeldung:                                                                                                       stattfindenden Ortsbürgermeisterdienstbesprechung
   Mo. – Do., 15 – 17 Uhr                           Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann                          die Bürgermeistersprechstunde entfallen.
   Tel. 06731 4749956                               Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr                                  Jan Weindorf
   E-Mail: buergerbus4@alzey-land.de                Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17                              Ortsbürgermeister
   Fahrtage:                                        Telefon 06735 257
   Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr              gemeinde@eppelsheim.de
                                                    www.eppelsheim.de
                                                                                                                     Flomborn
                                                    Neues aus der Ratssitzung
    Öffentliche Bekanntmachung                      Am 15. Juni fand die 16. Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, dem 29. Juni 2021 um 19.30 Uhr,        in der Sporthalle statt. Bürgermeisterin Klenk-Kauf-            Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle
findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Ber-   mann gab bekannt, dass der Haushaltsplan der Orts-              Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr
mersheim v.d.H. eine Sitzung des Gemeinderates      gemeinde für das Jahr 2021 genehmigt wurde. So-                 und nach Vereinbarung
                                                    fern alle Vorhaben durchgeführt werden können, ist              Gemeindeverwaltung, Langgasse 28
der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.H. statt.
                                                    eine Kreditaufnahme am Ende des Jahres eventuell                Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet)
Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-       notwendig.                                                      rathaus@flomborn.de
schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-        Die Gemeinde möchte einen barrierefreien Zugang                 www.flomborn.de
grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-     (Rampe) zum Rathaus schaffen sowie das Dinothe-
zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.           rium Museum erweitern. Der ehemalige Sparkassen-                Das Landesamt für Vermessung und
                                                    raum soll in einen Erlebnisraum mit multimedialer               Geobasisinformation informiert:
Tagesordnung
                                                    Ausstattung und pädagogischem Angebot für Kinder
Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
                                                    umgewandelt werden. Dazu hatte die Gemeinde                     Durchführung von Langzeitmessungen
                                                    einen LEADER Förderungsantrag als Projekt-Steck-                mit Satellitentechnik
2. Ermächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung      brief gestellt. Dieser wurde nun ausgewählt und er-
    Alzey-Land zur Ausschreibung und Auftragsver-   hält den maximalen Zuschuss von 60 % der Kosten.                Siehe im Rahmen auf Seite 4.
    gabe der Stromlieferung der Ortsgemeinde Ber-   Der Antrag geht jetzt zur weiteren Genehmigung an
    mersheim                                        die ADD. Der Umbau ist bis Mitte 2023 geplant.
3. Bundestagswahlen 2021                                                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
                                                    Der Abstimmung des Bauantrags zum „Neubau eines
4. Mitteilungen und Anfragen                                                                                        Am Donnerstag, dem 1. Juli 2021 um 19.00 Uhr,
                                                    Gebäudes zur palliativen Versorgung in Rheinhes-
Nichtöffentlicher Teil:                                                                                             findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Flom-
                                                    sen“ entzog sich die Fraktion ProEpp und verließ
5. Bauangelegenheiten                                                                                               born eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsge-
                                                    noch während der Diskussion den Saal. Der Bauan-
5.1 Bauangelegenheit                                                                                                meinde Flomborn statt.
                                                    trag wurde von den verbleibenden Ratsmitgliedern
5.2 Bauangelegenheit                                einstimmig angenommen. Einem weiteren Bauantrag                 Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
6. Grundstücksangelegenheit                         zum Austausch von Haus- und Hoftüren sowie Fens-                schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
7. Wegenutzungsvertrag mit der Wasserversorgung     tern stimmte der gesamte Rat einstimmig zu.                     grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
    Rheinhessen-Pfalz GmbH                          Die Bürgermeisterin gab weiterhin u.a. bekannt, dass            zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 4                                                                          Amtlicher Teil                                           Donnerstag, den 24. Juni 2021

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
                                                                   Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation informiert:
1. Neubau Kindertagesstätte; Präsentation der Ar-
    chitekten                                                      Durchführung von Langzeitmessungen mit Satellitentechnik
2. Aussegnungshalle; Außenanlage
3. Mitteilungen und Anfragen                                       In der Zeit vom 7. Juni bis 15. Juli 2021 führt
Nichtöffentlicher Teil:                                            das amtliche deutsche Vermessungswesen
4. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-                     eine bundesweite Messkampagne mit Satelli-
    trages mit der EWR AG                                          tentechnik durch. Gemessen werden hochge-
5. Wiederaufnahmeantrag                                            naue 3D-Koordinaten an festgelegten Punkten
6. Mitteilungen und Anfragen                                       rund um die Uhr. Für diesen Zweck werden
Öffentlicher Teil:                                                 die Messtrupps, bestehend aus drei Personen
7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass-               und zwei Dienstfahrzeugen, die betreffenden
    ten Beschlüsse                                                 Punkte mindestens zweimal über einen Zeit-
Flomborn, den 18.06.2021                                           raum von 24 Stunden (auch über Nacht) be-
Sabine Kröhle                                                      setzen. Die in Rheinland-Pfalz eingesetzten
Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                                Messtrupps kommen aus den Bundesländern
                                                                   Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.      Rheinland-Pfalz und besitzen ein Legitima-
more-rubin1.de/ einsehbar.
                                                                   tionsschreiben unserer Behörde.
                                                                   Mit der diesjährigen Vermessungsaktion wird
                                                                   das im Jahr 2008 in Deutschland geschaffene
                                                                   hochgenaue Grundlagennetz überprüft und
 Flonheim                                                          aktualisiert. Damit liefert dieses eine präzise
                                                                   Arbeitsgrundlage für vielfältige Aufgaben in der
                                                                   Vermessung und künftig auch für weitere inter-
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner                              disziplinäre Anwendungen und Forschungen,
Öffnung der Verwaltung:                                            z. B. autonomes Fahren, Klimawandel, Hoch-
Montag von 8.30 - 11.30 Uhr                                        wasserschutz, Geodynamik (Veränderung von
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr                                   Alpen und Küsten) und Oberflächendeformatio-
Rathaus, Marktplatz 12                                             nen durch menschliche Eingriffe (Straßen- und
Telefon 06734 9130657                                              Wasserbau, Bergbau).
Fax 06734 9140831
info@flonheim.de                                                   Wir möchten die Bevölkerung bitten, unsere
www.flonheim.de                                                    Messtrupps zu unterstützen.
Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de
Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de
                                                                Inhaltsübersicht:                                                                 §2
Sprechstunde der Bürgermeisterin                                § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen                                   Beitragsfähige Verkehrsanlagen
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann                 § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen                      (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen
die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor-              § 3 Ermittlungsgebiete                                  Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige
heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734            § 4 Gegenstand der Beitragspflicht                      Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbststän-
9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch              § 5 Gemeindeanteil                                      dige Fuß- und Radwege.
per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner              § 6 Beitragsmaßstab                                     (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken-
@flonheim.de) an mich wenden.                                   § 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke        bauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den da-
Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und             § 8 Entstehung des Beitragsanspruches                   zugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands
Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die              § 9 Vorausleistungen                                    für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.
Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede-                § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages
ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.                                                                                                  §3
                                                                § 11 Beitragsschuldner
Ute Beiser-Hübner                                                                                                                         Ermittlungsgebiete
                                                                § 12 Veranlagung und Fälligkeit
Ortsbürgermeisterin                                                                                                     (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanla-
                                                                § 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung
                                                                                                                        gen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche
                                                                § 14 Öffentliche Last
                                                                § 15 Inkrafttreten                                      öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Ab-
                                                                                                                        rechnungseinheit).
 Framersheim                                                                              §1
                                                                          Erhebung von Ausbaubeiträgen
                                                                                                                        Die Begründung für die Ausgestaltung der einheit-
                                                                                                                        lichen öffentlichen Einrichtung ist dieser Satzung als
                                                                (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge
                                                                                                                        Anlage 1 beigefügt.
                                                                für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsan-
Ortsbürgermeister Felix Schmidt                                                                                         (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Ab-
                                                                lagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser
Sprechstunde:                                                                                                           rechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach
                                                                Satzung.
Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr                                                                                          dem Durchschnitt der im Zeitraum von drei Jahren zu
                                                                (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an
Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr u. n. Vereinbarung                                                                     erwartenden Investitionsaufwendun-gen in der Ab-
                                                                Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweite-
Öffnungszeiten der Verwaltung:                                                                                          rechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.
                                                                rung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen,
Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr
                                                                erhoben.                                                                          §4
Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
                                                                1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vor-               Gegenstand der Beitragspflicht
Rathaus, Schloßstraße 1
                                                                    handenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren,        Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerb-
Telefon 06733 316
                                                                    abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen        lich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren
kontakt@framersheim.de
                                                                    dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen-         Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche
www.framersheim.de
                                                                    den Zustand,                                        Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu ei-
                                                                2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergröße-       ner in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrs-
            Stellenausschreibung                                    rung einer fertiggestellten Anlage oder deren Er-   anlage haben.
Die Ortsgemeinde Framersheim sucht für ihre Kin-                    gänzung durch weitere Teile,                                                  §5
dertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt                    3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Verän-                           Gemeindeanteil
      eine staatlich anerkannte Erzieherin/                         derung an der Verkehrsanlage,                       Der Gemeindeanteil beträgt 35 %.
  einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)                  4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung
                                                                    der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeu-                                 §6
Siehe unter VG Alzey-Land.
                                                                    tung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles                       Beitragsmaßstab
                                                                                                                        (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlä-
                       Satzung                                      sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit
                                                                                                                        gen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss
zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen                          einer Anlage.
                                                                (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch         beträgt 30 v. H. Für die ersten beiden Vollgeschosse
    für den Ausbau von Verkehrsanlagen                                                                                  beträgt der Zuschlag einheitlich 60 v. H.
     der Ortsgemeinde Framersheim vom                           für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht
                                                                nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist.       Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Voll-
                10.06.2021                                                                                              geschosse im Sinne der Landesbauordnung.
                                                                (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht,
 (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)                soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c         (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemein-               BauGB zu erheben sind.                                  1. In beplanten Gebieten die überplante Grund-
deordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und                 (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden               stücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise
10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen-                  nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhe-            überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil
de Satzung beschlossen, die hiermit bekannt ge-                 bung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Bei-            dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen,
macht wird:                                                     tragsaufkommen stehen.                                      gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buch-
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 24. Juni 2021                                                      Amtlicher Teil                                                                                                     Seite 5

      grundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzu-
      wenden.                                                                      Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen
2.    Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusam-
      menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind            Ihr Jubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit usw. sowie Geburtstage ab
      zu berücksichtigen:                                       70 Jahre) veröffentlichen wir gerne auf Ihren Wunsch im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Al-
      a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanla-            zey-Land, wenn Sie uns dies bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstag schriftlich mitteilen.
          ge angrenzen, die Fläche von dieser bis zu
          einer Tiefe von 50 m.                                 ……………………………...…………………………………………………………………...............................
      b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrs-
          anlage angrenzen, mit dieser aber durch ei-           an Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
          nen eigenen Weg oder durch einen Zugang
          verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die          Geburtstage und Ehejubiläen
          Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin lie-
          genden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe
                                                                Ich/Wir          ------------------------------------------------------                  --------------------------- / ------------
          von 50 m.
      c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine we-                           (Vor-/Nachname)                                                         (geb. am)                    (Alter)
          gemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei
          der Bestimmung der Grundstückstiefe nach
          a) und b) unberücksichtigt.                                            ------------------------------------------------------                  --------------------------- / ------------
      d) Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und                            (Vor-/Nachname)                                                         (geb. am)                    (Alter)
          b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie tat-
          sächlich baulich, gewerblich, industriell oder
                                                                                 ------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                                                                                                                                                                            
          ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tie-
          fenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der                            (Straße)
          tatsächlichen Nutzung.
3.    Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die
      Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Cam-                           ------------------------------------------------------------------------------------------------------
      pingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festge-                          (Wohnort)
      setzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des
      Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder               bitte/n, meinen Geburtstag / unser Ehejubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne
      Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grund-        Hochzeit) im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen.
      stücken, die innerhalb eines im Zusammenhang
      bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so
      genutzt werden, die Fläche des Grundstücks –              Datum Eheschließung              -----------------------------------------------------------------------------------------
      gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach
      Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – verviel-
      facht mit 0,5.                                            -------------------------------------------------                         ------------------------------------------------------
(3)   Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:          Ort, Datum                                                                Unterschrift Antragsteller
1.    Für beplante Grundstücke wird die im Bebau-
      ungsplan festgesetzte zulässige Zahl der Vollge-
      schosse zugrundegelegt.                                   Die Angabe meiner Daten erfolgt auf freiwilliger Basis.
2.    Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan                Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter
      nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine            Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet, genutzt und
      Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch             übermittelt.
      3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist           Mir ist bekannt, dass das Nachrichtenblatt auch als Online-Version auf Internetseiten veröffentlicht wird
      auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, da-            und die Jubiläumsdaten somit weltweit im Internet abrufbar und auffindbar sind, eine Weiterverwen-
      für aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form           dung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und keine voll-
      der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6          ständige Löschung im Internet möglich ist.
      geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe.           Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen
      Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchst-         und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
                                                                Die Widerruferklärung kann postalisch, per Fax oder E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung über-
      zulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan
                                                                mittelt werden. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerruferklärung meine Daten
      keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der
                                                                gelöscht.
      Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit
      der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der
      Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden
      auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.                      gesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine                          Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich
3.    Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt                     Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der                      die Maßstabsdaten um 10 v. H.
      a) die Zahl der auf den Grundstücken der nä-                Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens                                                     §7
          heren Umgebung überwiegend vorhandenen                  jedoch ein Vollgeschoss.                                                               Eckgrundstücke und
          Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits be-      7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von                                         durchlaufenden Grundstücke
          baut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte        Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, wer-                           (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 die-
          Vollgeschosszahl höher als die in der nähe-             den zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vor-                         ser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlos-
          ren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirk-           schriften entsprechend angewandt, wie sie be-                           sen sind als auch von einer oder mehreren weiteren
          lichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.              stehen für                                                              Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlos-
      b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut            a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten,                                sen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten
          sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies                 wenn in der Satzung Bestimmungen über das                          Grundstücksfläche angesetzt.
          gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, ge-                   zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,                              (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanla-
          werblichen oder industriellen Zwecken oder              b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung                             gen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs.
          einer freiberuflichen Nutzung dienen, ent-                   keine Bestimmungen über das zulässige Nut-                         2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung
          sprechend.                                                   zungsmaß enthält.                                                  des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund-
4.    Ist nach den Nummern 1 - 3 eine Vollgeschoss-                                                                                       stücksteile.
                                                             8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich
      zahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vor-                                                                                                       §8
                                                                  durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse
      handene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzusetzen,                                                                                           Entstehung des Beitragsanspruches
                                                                  gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollge-
      wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und                                                                                         Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. De-
                                                                  schosse nach den vorstehenden Regelungen.
      abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnitt-                                                                                    zember für das abgelaufene Jahr.
      punkt der Außenseite der Dachhaut mit der seit-        9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude
      lichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäude-              mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen                                                    §9
      mitte zu messen.                                            zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwie-                                        Vorausleistungen
5.    Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine             genden Baumasse vorhandene Zahl.                                        (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von
      sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außer-       (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Indus-                            der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende
      halb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so          triegebieten wird die nach den vorstehenden Rege-                            Beiträge erhoben werden.
      genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Camping-       lungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche                           (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraus-
      plätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhan-        um 20 v. H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus-                          sichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr be-
      dener Bebauung die tatsächliche Zahl der Voll-         schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher                        messen.
      geschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens          Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebie-                                                    § 10
      jedoch ein Vollgeschoss.                               ten.                                                                                    Ablösung des Ausbaubeitrages
6.    Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder           Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher                      Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jeder-
      Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die fest-    Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte                              zeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verein-
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 6                                                                    Amtlicher Teil                                            Donnerstag, den 24. Juni 2021

bart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichti-       unberührt und es gelten insoweit für diese die bis-       Sperrung der Hauptstraße
gung der zu erwartenden Kostenentwicklung die ab-        herigen Regelungen weiter.
gezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde        Framersheim, den 10.06.2021
                                                                                                                   in Gau-Heppenheim
                                                                                                                   Siehe unter VG Alzey-Land.
gelegt.                                                  Schmidt
                           § 11                          Ortsbürgermeister
                  Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Be-
kanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder
                                                         Anlage 1
                                                         Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen
                                                                                                                    Gau-Odernheim
dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist.      öffentlichen Einrichtung
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuld-         Laut § 10a des Kommunalabgabengesetzes hat die
ner.                                                                                                               Ortsbürgermeister Heiner Illing
                                                         Gemeinde durch Satzung zu bestimmen, welche
                           § 12                                                                                    Sprechstunde:
                                                         einheitlichen öffentlichen Einrichtungen festzulegen
              Veranlagung und Fälligkeit                                                                           Montag von 15.30 - 17.30 Uhr u. n. Vereinbarung
                                                         sind, d. h. welche zum Anbau bestimmten Verkehrs-
(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Voraus-                                                                   Rathaus, Obermarkt 6
                                                         anlagen eine Abrechnungseinheit bilden.
leistungen darauf werden durch schriftlichen Be-                                                                   Öffnungszeiten Rathaus:
                                                         Laut BVerfG müssen Großstädte oder Gemeinden
scheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe                                                                    Montag von 15.30 - 17.30 Uhr
                                                         mit einem nicht zusammenhängenden Gebiet regel-
des Beitragsbescheides fällig.                                                                                     Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr
                                                         mäßig mehrere Abrechnungsgebiete bilden. In klei-
(2) Der Beitragsbescheid enthält:                                                                                  Telefon 06733 403
                                                         nen Gemeinden, die nur aus einem kleinen zusam-
1. die Bezeichnung des Beitrages,                                                                                  Fax 06733 1628
                                                         menhängend bebauten Ort bestehen, erscheint die
2. den Namen des Beitragsschuldners,                                                                               rathaus@gau-odernheim.de
                                                         Zusammenfassung zu einem einzigen Abrechnungs-
3. die Bezeichnung des Grundstückes,                                                                               www.gau-odernheim.de
                                                         gebiet eher unproblematisch.
4. den zu zahlenden Betrag,                                                                                        Kindertagesstätte: 06733 9299770
                                                         Ein räumlicher Zusammenhang kann jedoch durch
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter                                                                  Kindergarten: 06733 6887
                                                         Zäsuren aufgehoben werden. Als relevante Zäsuren
     Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Ge-      gelten Flüsse, größere Außenbereichsflächen, Bahn-
     meindeanteils und der Berechnungsgrundlagen         anlagen oder klassifizierte Straßen, die nicht ohne       Bürozeiten Rathaus/
     nach dieser Satzung,                                großen Aufwand gequert werden können.                     Sprechstunde des Bürgermeisters
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,               In der kleinen Ortsgemeinde Framersheim mit 1.583         Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Entwick-
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche       Einwohnern kann das ganze Gemeindegebiet als ein-         lung findet bis auf Weiteres keine persönliche
     Last auf dem Grundstück ruht, und                   heitliche öffentliche Einrichtung festgelegt werden, da   Sprechstunde des Bürgermeisters statt. Allerdings
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.                          alle zum Anbau bestimmten Straßen in räumlichem           besteht die Möglichkeit, per E-Mail: buergermeister@
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkeh-        Zusammenhang stehen und keine relevanten Zäsu-            gau-odernheim.de, Skype: mdl.heiner-illing@hotmail.
render Beiträge können durch besonderen Bescheid         ren vorliegen. Die beiden Kreisstraßen und die Selz       com oder Telefon 06733 403 zu den üblichen Sprech-
(Feststellungsbescheid) festgestellt werden.             stellen vorliegend keine relevante Zäsur dar.             stundenzeiten (montags von 15.30-17.30 Uhr) in Ver-
                           § 13                                                                                    bindung zu treten.
      Übergangs- bzw. Verschonungsregelung               Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO                             Ansonsten erreichen Sie uns per E-Mail: rathaus@
(1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass         Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-           gau-odernheim.de oder telefonisch persönlich zu den
Grundstücke, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 die-      oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf-           üblichen Bürozeiten (siehe Öffnungszeiten Rathaus
ser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wieder-     grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,             oben im Rubrikkopf).
kehrenden Beitrages berücksichtigt und beitrags-         gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von           Heiner Illing
pflichtig werden, nach                                   Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,      Ortsbürgermeister
a) 15 Jahren bei kompletter Herstellung der Ver-         wenn
     kehrsanlage,                                        1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-
b) 10 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn,                   zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder                       Haushaltssatzung
c) 5 Jahren bei Herstellung des Gehweges,                    die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-                der Ortsgemeinde Gau-Odernheim
d) 3 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw.             den sind, oder                                                  für das Haushaltsjahr 2021
     durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb,       2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-                      vom 16.06.2021
     Straßenoberflächenentwässerungskosten oder              sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder          Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge-
     anderer Teilanlagen.                                    jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-       meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti-
Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den                 vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-          gen Fassung, am 15.04.2021 folgende Haushaltssat-
Buchst. a) bis d) gilt auch bei der Erneuerung, der          verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,        zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis-
Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von              der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-   verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe-
Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maß-             tend gemacht hat.                                     hörde vom 11.06.2021 hiermit bekannt gemacht wird:
nahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine         Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend               § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Addition der unter den Buchstaben b) bis d) aufge-       gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1           Festgesetzt werden
führten Verschonungsfristen nicht statt; es gilt dann    genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend        1. im Ergebnishaushalt
die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer.          machen.                                                       der Gesamtbetrag der
Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeit-                                                                     Erträge auf                 5.700.750,00 Euro
punkt, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die                                                                der Gesamtbetrag der
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die                                                                     Aufwendungen auf              6.111.870,00 Euro
Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden sind.
(2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage
                                                          Freimersheim                                                der Jahresfehlbetrag/
aufgrund von Verträgen (insbes. Erschließungsver-                                                                     -überschuss auf                -411.120,00 Euro
träge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG die                                                                  2. im Finanzhaushalt
Verschonungsdauer auf 15 Jahre festgesetzt. Die          Ortsbürgermeister Jacques Garrido
                                                         Sprechstunde:                                                 der Saldo der ordentlichen
Übergangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die                                                                    Ein- und Auszahlungen auf     -197.330,00 Euro
Prüfung der Abrechnung der vertraglichen Leistung        Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr
                                                         im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20                             die Einzahlungen aus
und die Widmung der Verkehrsanlage erfolgt sind.
                                                         Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus)                              Investitionstätigkeit auf       630.760,00 Euro
                           § 14                          Rathaus, Hauptstraße 7
                    Öffentliche Last                     Telefon 06731 43317                                          die Auszahlungen aus
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als        Mobil 0171 4375420                                           Investitionstätigkeit auf     2.969.000,00 Euro
öffentliche Last auf dem Grundstück.                     info@freimersheim-rheinhessen.de                             der Saldo der Ein- und
                           § 15                          www.freimersheim-rheinhessen.de                              Auszahlungen aus
                       Inkrafttreten                                                                                  Investitionstätigkeit auf     -2.338.240,00 Euro
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021
in Kraft.                                                                                                              der Saldo der Ein- und
(2) Gleichzeitig tritt außer Kraft:                                                                                    Auszahlungen aus
     – die Satzung über die Erhebung von wieder-          Gau-Heppenheim                                               Fnanzierungstätigkeit auf   2.535.570,00 Euro
       kehrenden Beiträgen für den Ausbau von Ver-                                                                    § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
       kehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wieder-                                                                 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren
       kehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Fra-          Ortsbürgermeister Peter Moritz                            Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In-
       mersheim vom 08.03.2007                           Montag von 19.00 - 20.00 Uhr                              vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
     – die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über      Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3                         festgesetzt für
       die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öf-     Telefon 06731 42445                                           zinslose Kredite auf                 0,00 Euro
       fentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde        Fax 06731 4749957                                             verzinste Kredite auf       2.338.240,00 Euro
       Framersheim vom 13.11.2008                        Mobil 0151 15562213                                           zusammen auf                2.338.240,00 Euro
(3) Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden         gau-heppenheim@ewr-internett.de                           (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite
Satzungen entstanden sind, bleiben diese hiervon         www.gau-heppenheim.de                                     zur Umschuldung.)
Auf das Amt als Weinkönigin - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 24. Juni 2021                                               Amtlicher Teil                                                                          Seite 7

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der               verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,                        Bekanntmachung
Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu              der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-
treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund-          tend gemacht hat.
                                                                                                                                über die Feststellung
satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so-       Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend                 des Jahresabschlusses 2019
wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen       gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1                 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mauchenheim
Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die-       genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend              hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 die Feststel-
nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver-         machen.“                                                        lung des Jahresabschlusses 2019 beschlossen und
einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes          Alzey, den 16.06.2021                                           dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie
am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres             Steffen Unger                                                   dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver-
nicht überschreiten.                                    Bürgermeister                                                   bandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung
        § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen                                                                               im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
                  Ermächtigungen                                                                                        Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Ge-
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein-                                                                            meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
                                                                                                                        31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen
gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus-        Kettenheim                                                     Fassung hiermit bekanntgemacht.
haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-                                                                        Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der
ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt                                                                         Zeit vom
                                                        Ortsbürgermeister Wilfried Busch                                      25.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021
auf                                     0,00 Euro.
                                                        Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr
                                                                                                                        zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für         Rathaus, Alzeyer Straße 10
                                                                                                                        waltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38,
die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich    Telefon 06731 43331
                                                                                                                        in den Zimmern 107/108 öffentlich aus.
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
                                                                                                                        Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige
beläuft sich auf                         0,00 Euro.           Öffentliche Bekanntmachung                                Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 06731 409108
                   § 4 Steuersätze                      Am Montag, dem 28. Juni 2021 um 20.00 Uhr,                      bzw. 06731 409401 erforderlich.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden          findet im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde                Alzey, 16.06.2021
wie folgt festgesetzt:                                  Kettenheim eine Sitzung des Gemeinderates der                   Steffen Unger
    - Grundsteuer A auf                   336 v. H.     Ortsgemeinde Kettenheim statt.                                  Bürgermeister
    - Grundsteuer B auf                   411 v. H.
                                                        Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
    - Gewerbesteuer auf                   395 v. H.
                                                        schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des    grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
Gemeindegebietes gehalten werden                        zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.                        Nack
     - für den ersten Hund                 53,00 Euro
                                                        Tagesordnung
     - für den zweiten Hund                80,00 Euro
                                                        Öffentlicher Teil:                                              Ortsbürgermeister Frank Jakoby-Marouelli
     - für jeden weiteren Hund             97,00 Euro
                                                        1. Zufahrt zum Grundstück Am Wöllstein                          Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung
               § 5 Gebühren und Beiträge                2. Parkverbot Laderampe Bahnhofstraße
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige                                                                        Hauptstraße 65, 55243 Nack
                                                        3. Vereinfachte raumordnerische Prüfung für eine                Telefon 06736 266 (Gemeindebüro)
Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga-                PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Ketten-               Telefon 06736 909874
bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:               heim;                                                       info@ortsgemeinde-nack.de
     - Weinbergshut: 12,50 Euro/ha (100%ige Umlage)         Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 10 Lan-                  www.ortsgemeinde-nack.de
     - Wirtschaftswegebeiträge:         20,00 Euro/ha       desplanungsgesetz (LPlG)
                    § 6 Eigenkapital                    4. Mitteilungen und Anfragen
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019              Nichtöffentlicher Teil:                                         Bürgersprechstunde
(Haushaltsvorvorjahr) betrug 13.223.847,90 Euro.        5. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-                  Aufgrund der aktuellen Lage entfallen die Bürger-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum            trages mit der EWR AG                                       sprechstunden bis auf Weiteres. In dringenden Fäl-
31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt           6. Beitragsangelegenheit                                        len melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail
13.056.757,90 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts-       7. Mitteilungen und Anfragen                                    über die angegebenen Kontakte. Vielen Dank für Ihr
jahr) 12.645.637,90 Euro.                               Wilfried Busch                                                  Verständnis.
                                                        Ortsbürgermeister und Vorsitzender                              Frank Jakoby-Marouelli
            § 7 Wertgrenze für Investitionen                                                                            Ortsbürgermeister
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00     Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu-   more-rubin1.de/ einsehbar.
stellen.
                    § 8 Inkrafttreten                                                                                    Nieder-Wiesen
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gau-Odernheim, den 16.06.2021                            Lonsheim
Heiner Illing                                                                                                           Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt
Ortsbürgermeister                                                                                                       Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr
                                                        Ortsbürgermeister Harald Denne                                  Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3
Hinweis:                                                Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr                                  Telefon 06736 261
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus-          Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5                               rathaus@nieder-wiesen.de
haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge-      Telefon 06734 236                                               www.nieder-wiesen.de
macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh-       buergermeister@lonsheim.net
migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den
Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat-
                                                        www.lonsheim.net                                                Widmung und Benennung
zung sind mit Genehmigungsdatum vom 11.06.2021                                                                          von Gemeindestraßen in
erteilt.                                                                                                                der Ortsgemeinde Nieder-Wiesen
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom            Mauchenheim                                                    Gemeindestraße „Hintergasse“ teilweise
25.06. bis 05.07.2021 während der Öffnungszeiten                                                                        Siehe im Rahmen auf Seite 8.
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Al-
zey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232          Ortsbürgermeister Udo Arm
Alzey öffentlich aus.
                                                                                                                                            Satzung
                                                        Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:
                                                                                                                        zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI          Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung
                                                        Telefon 06352 740470 (Kita)                                         für den Ausbau von Verkehrsanlagen
GemO wird hingewiesen:                                                                                                        der Ortsgemeinde Nieder-Wiesen
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-        Telefon 06352 4403 (Gemeindebüro)
                                                        Mobil 0175 5823136                                                            vom 08.06.2021
und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,           buergermeister@mauchenheim-online.de                             (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von         www.mauchenheim-online.de
                                                                                                                        Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemein-
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,                                                                    deordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und
wenn                                                    Sprechstunde des Bürgermeisters                                 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen-
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-    Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord-                 de Satzung beschlossen, die hiermit bekannt ge-
    zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder        nungen kann die Sprechstunde des Ortsbürgermeis-                macht wird:
    die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-        ters nicht wie gewohnt stattfinden. Sie können sich             Inhaltsübersicht:
    den sind, oder                                      aber zu jeder Zeit telefonisch oder per E-Mail bei              § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-    mir melden. Tel. 06352 4403 oder 0175 5823136                   § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen
    sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder        oder buergermeister@mauchenheim-online.de                       § 3 Ermittlungsgebiete
    jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-     Udo Arm                                                         § 4 Gegenstand der Beitragspflicht
    vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-        Ortsbürgermeister                                               § 5 Gemeindeanteil
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