Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land

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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                         22. Jahrgang
                                                                                               Freitag,
                                                                               den 28. Dezember 2018

                                                                                           Nummer 26
                                                                                            Woche 52

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

      Nächste
      Termine   Uns DÖrper                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 3. Januar 2019
                                                                     Freitag, 11. Januar 2019
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 2                                    Uns Dörper                                        28. Dezember 2018

Amtsverwaltung Trave-Land
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg                                                Homepage: www.amt-trave-land.de
                                                                  E-Mail: info@amt-trave-land.de
Telefon: 04551 9908-0            (Zentrale)                       E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
Telefax: 04551 9908-13                                            (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)

Aufgabengebiet                   Ansprechpartner        Durch-    Aufgabengebiet                    Ansprechpartner          Durch-
                                                         wahl                                                                 wahl
                                                         9908-                                                                9908-

Amtsvorsteher                    Hans-Heinrich Jaacks     54      Ltd. Verwaltungsbeamter           Thomas Hartstock           55
Gleichstellungsbeauftragte:      Daniela Gogga            68      Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner           50

Team - Organisation/Personal                                      Team - Ordnung/Soziales
Teamleiter: Jan-Henrik Fechner                                    Teamleiterin: Anne Sarau

Pers./Org./Rechtsfragen          Jan-Henrik Fechner       50      Ordnungswesen, Wahlen             Anne Sarau                 40
Personalwesen/Organisation       Torsten Winter           48      Einwohnermeldeamt,                Angelika Saalfeld          46
Personalwesen                    Lena Meynerts            49      Feuerwehr
Personalwesen                    Timo Mantey              49      Einwohnermeldeamt                 Maike Zickermann           43
IT, Allgemeine Beschaffung       Henning van Mil          58      Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt     Nicole Springborn          44
IT, Allgemeine Beschaffung       Daniel Nowak             59      Einwohnermeldeamt                 Matthias Knickrehm         45
Zentrale, Schulen                Bettina Wulf             51      Wohngeld, Grundsicherung          Ellen Rosinke              42
Uns Dörper / Kanzlei             Karen Kierig             57      Wohngeld, Grundsicherung,         Michaela Semerak           41
Kanzlei                          Susanne Rumpel           56      Ordnungs- u. Kindergartenangel.   Annika Waßmann             47
Archiv                           Manfred Schmidt          61      Asylangelegenheiten               Simone David               39
Archiv                           Dieter Harfst            61      Asylangelegenheiten               Daniela Gogga              68

Team - Finanzen                                                   Team - Planen/Bauen/Umwelt
Teamleiterin: Elke Hesse                                          Teamleiter: Sören Grella

Haushalte, Finanzen,             Elke Hesse               20      Regionale- u. Dorfentwicklung    Sören Grella                35
Haushalte, Finanzen              Niklas Cremanns          28      Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger               37
Gewässerpflegeverbände                                            Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke               36
Steuern, Abgaben,                Johanna Schlöke          24      Bauanträge                       Katarina Döring             30
Gewässerpflegeverbände                                            Bauleitplanung/Bauanträge        Timo Zepernick              31
Steuern, Abgaben,                Martin Sanchez           23      Bauleitplanung                   Nicole Grulich              32
Gewässerpflegeverbände                                            Bauleitplanung                   Annemarie Zeidler           33
Finanzbuchhaltung                Susanne Fuhl             27      Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer                64
Finanzbuchhaltung                Isa Stamp                26      Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz                66
Finanzbuchhaltung                Jennifer Koscielny       25      Wasser-/Abwasseranschlüsse,      Andrè Meyer                 65
                                                                  Hochbaumaßnahmen
Finanzbuchhaltung                Karin Rüder              21
Geschäftsbuchhaltung             Fenja Rüb                22      Gemeindliche Infrastruktur          Sandra Reiser            67
Geschäftsbuchhaltung             Steffen Gloe             29      Gemeindliche Liegenschaften         Rosemarie Strey          60
                                                                  Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer            62
                                                                  Baumaßnahmen, Verwaltung            Kevin Schramm            62

Öffnungszeiten:                                                   Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag               08:30 - 12:00 Uhr                  Montag - Freitag                       08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag                     14:00 - 18:00 Uhr                  Montag und Dienstag                    14:00 - 16:00 Uhr
Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da:               Donnerstag                             14:00 - 18:00 Uhr
Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr
Freitag                        07:00 - 14:00 Uhr

                                                                  UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                  Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
                                                                  Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                  Tel.: 039931 579-21!
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Nummer 26/Woche 52/Seite: 3                               Uns Dörper                                      28. Dezember 2018

SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND                            In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
                                                                keine Rentenberatung mehr statt.
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-
                                                                Deutsche Rentenversicherung
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der              Auskunfts- und Beratungsstellen
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung,         Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
                                                                Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       zeiten geändert haben!!!
geschaltet.
                                                                Lübeck:
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:                   Adresse:        Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
                                                                                Tel.: 0451 485-25450
Schiedsamtsbezirk 4
                                                                Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):                     Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:         Eva Schneider-Stork, Segeberger                            Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                     Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge,                        Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                     Tel. 04551 94945                                           Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter:      Andreas Noske, Mielsdorfer Straße 22,
                     23795 Weede, Tel. 04551 8060760            Neumünster:
                                                                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Schiedsamtsbezirk 5                                                             Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsfrau:       Rose Höppner, Eichenweg 16,                                  Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                   OT Reinsbek, 23820 Pronstorf,                                Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Tel. 04506 656                                               Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Stellvertreter:    n. n.                                                        Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                         Oldenburg i. H.:
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schackendorf):                                                                  Tel.: 04361 50819-0
Schiedsmann:        Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a,                 Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                    23795 Negernbötel, Tel. 04551 3382                                            13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter:     Jörg Petersen, Rahland 12,                                  Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                    23795 Klein Rönnau, Tel. 04551 81312                                          13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                                                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9                                                         Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):                                       13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsmann:       Manfred Schmidt, An den Tannen 10,
                   OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                   Tel. 04555 1037
                                                                Wasserbeschaffungsverband
Stellvertreter:    Eckehard Heisinger,
                   An den Tannen 33,
                                                                Wakendorf I
                   OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                 Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                   Tel. 04555 7157337                           in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                                                                Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
                                                                sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor-
(Glasau):
                                                                marn sind:
Schiedsmann:     Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3,
                 23719 Glasau,                                  Technische Betreuung:      Wasserwerker Michael Riedel
                 Tel. 04527 9738508                                                        Wasserwerker Andreas Rohlf
Stellvertreter:  Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                       Telefon: 04550 985760
                 OT Sarau, 23719 Glasau,                        Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land -
                 Tel. 04525 496868                                                         Johanna Schlöke,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-24
                                                                Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
Versichertenältester der Deutschen                                                         Tel.: 04551 9908-37
                                                                Verbandsvorsteherin:       Karin David,
Rentenversicherung                                                                         Tel.: 04550 985637
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                                                Tel.: 04550 656

•    Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung     NOTDIENSTE:
•    Kontenklärung                                              In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
•    Rentenanträge/-beratung                                    Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
Versichertenältester Herr Broecker                              Freitag                     ab 12:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)                          Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
Sprechtag:       Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr,          Freitag                     ab 15:00 Uhr
                 Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug                   Fa. Papenburg               0171 7288906 o. 0178 2778948
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 4                               Uns Dörper                                      28. Dezember 2018

Zweckverband Wasserversorgung                                    Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschendorf/Westerrade
                                                                 Geschäftsstelle
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester-            An der Trave 1 a
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge-       23795 Bad Segeberg
                                                                 Tel.:             04551 96 88 66
schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas-
                                                                 Fax:              04551 96 88 67
ser.                                                             E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-       Homepage:         www.se-sport.de
werke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel. 04553 795
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                            Tel. 04551 9908-37
                                                                  Die Rinkieker und Kümmerer
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661        im Amt-Trave Land
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -
Helmut Dreger                            Tel. 04553 805           engagieren sich ehrenamtlich
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -
Heino Boekhoff                           Tel. 0174 9365678        Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
                                                                  schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Zweckverband Abwasserbeseitigung                                  -ganz nach Wunsch-
                                                                  oder als „ Kümmerer„
Rönnau                                                            Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän-           Hilfen vermitteln
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden        Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren.
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
                                                                  Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz         Tel. 04551 84472        Ansprechpartnerin
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,         Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger                                                     Petra Burmester
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez        Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband    Tel. 04551 9090         Telefon: 04551 955112
                                          und                     E-Mail:
                                          0170 4134427
                                                                  burmester@pflegestuetzpunkt-se.de

STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf           04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:      04551 2425 oder 04551 91341
Fax:          04551 968712,
E-Mail:       kbv.se@bauernverbandsh.de

Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben-
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 5                                   Uns Dörper                                            28. Dezember 2018
                                                                      Artikel 2
                                                                      (In-Kraft-Treten)
                                                                      Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                      Bad Segeberg, den 06.12.2018
                                                                      Gez. Karin David
                                                                      Verbandsvorsteherin

                                                                      5. Nachtragssatzung
                                                                      zur Satzung des Amtes Trave-Land über die Entschädigung
                                                                      der für das Amt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten,
                                                                      Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse,
                                                                      ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern                                  Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung gilt für den Amts-     Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein
bezirk Trave-Land folgende Anordnung:                                 (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-
                                                                      Holstein (GO) und der Landesverordnung über die Entschädi-
Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Raketen der
                                                                      gung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung
Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m (Wurfweite festge-
                                                                      - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der
stellt von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu
                                                                      Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellver-
Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abgefeuert werden.
                                                                      tretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren -
Besonders brandgefährdet sind zum Beispiel Gebäude mit Reetbe-
                                                                      EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mit-
dachung und Gebäude, in denen leicht brennbare oder explosive
                                                                      gliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
Stoffe lagern.
                                                                      (Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss
Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nicht in
                                                                      durch den Amtsausschuss vom 28. November 2018 folgende
der Nähe von Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abge-
                                                                      5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der für
brannt werden. Hier ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten.
                                                                      das Amt Trave-Land tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeam-
Für die Gemeinden Blunk, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Neuengö-
                                                                      ten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse,
rs, Pronstorf, Rohlstorf und Stipsdorf gelten besondere Abbrenn-
                                                                      ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder
verbote, die gesondert bekannt gemacht werden.
                                                                      der freiwilligen Feuerwehren erlassen:
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrig-
keiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet.                      §1
                                                                      Änderung
Bad Segeberg, 10.12.2018
                                                                      In § 2 wird folgender Abs. 13 neu eingefügt:
Amt Trave-Land                                                        Im Rahmen des Brandschutzes wird ein Gefahrgutkataster geführt.
Der Amtsvorsteher                                                     Die hiermit beauftragte Person erhält eine Aufwandsentschädigung
als örtliche Ordnungsbehörde                                          in Höhe von 200,00 € im Monat.
                                                                      §2
                                                                      In-Kraft-Treten
II. Nachtragssatzung                                                  Diese 5. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2018 in
                                                                      Kraft.
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Wasserversorgung im Gebiet des                                Bad Segeberg, 13. Dezember 2018
Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I mit den                       Amt Trave-Land
Gemeinden Wakendorf I, Bühnsdorf, Bahrenhof, Neuengörs                Der Amtsvorsteher
und Dreggers im Kreis Segeberg und den Gemeinden Rehhorst             gez. Hans-Heinrich Jaacks
und Feldhorst (nur mit dem Ortsteil Havighorst)
im Kreis Stormarn, (Wassergebührensatzung)
Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Ausführungsgestzes zum Gesetz über
                                                                      Bekanntmachung des
Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetzes               Gewässerpflegeverbandes
- LWVG), § 25 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes
Wakendorf I vom 01.01.2015 und der §§ 1, 2, 8 und 9 des Kommu-        „Am Oberlauf der Trave“
nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - alle in der
jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch          Am 26. November 2018 hat der Ausschuss des Gewässerpflege-
die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes               verbandes „Am Oberlauf der Trave“ die Haushaltssatzung mit dem
Wakendorf I am 05.12.2018 eine II. Nachtragssatzung zur Was-          Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
sergebührensatzung vom 16.12.2015 erlassen:                           Der Grundbeitrag wird auf 5,00 EUR je Mitglied und der Flächenbei-
                                                                      trag auf 5,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung
Artikel 1                                                             der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von
(Änderungen)                                                          1,00 € je ha gehoben.
§ 3 (Gebührensatz) Abs. 1 und Abs. 2 werden geändert und er-
halten folgende Fassung:                                              Als Hebetermin wird der 1. Juli 2019 festgesetzt.
           (1) […] Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,45 Euro je m³       Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 liegen ab sofort
           entnommenem Wasser.                                        im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10,
§ 5a (öffentliche Last) wird neu in die Abwassergebührensatzung       23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.
aufgenommen und erhält folgende Fassung:
           Die vorstehende Wassergebühr ruht auf Grundlage des        Bad Segeberg, den 11. Dezember 2018
           § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein        gez. Rohweder
           als öffentliche Last auf dem Grundstück.                   (Verbandsvorsteher)
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 6                                    Uns Dörper                                           28. Dezember 2018
                                                                           einem Jahresfehlbetrag von                           0 EUR
                                                                      2.   im Finanzplan mit
                                                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                           aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         243.200 EUR
                                                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave-                                      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
                                                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
                                                                                                                          230.200 EUR

Land Buchvorstellung                                                       der
                                                                           Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä-
Die Schulchronik der Schule Weitewelt ist vollständig vorhanden.           tigkeit auf                                          0 EUR
Sie gliedert sich in zwei Teile:                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Teil 1 von 1747 - 1949                                                     der
Teil II von 1949 - 1978                                                    Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä-
                                                                           tigkeit auf                                     18.500 EUR
Johannes Jakobsen, der letzte Lehrer der Schule hat die Unter-        festgesetzt.
lagen in seinem Haus in Weitewelt aufbewahrt. Nach dem Tod
seiner Eltern wollte Konrad Jakobsen die Chronik als Buch verlegen
und somit für alle interessierten Personen zugänglich machen.         §2
Die Bücher sind äußerst dekorativ und spiegeln das Leben im
Schulbezirk wieder. Sie sollen jetzt zum Selbstkostenpreis von        Es werden festgesetzt:
30,00 € pro Buch verkauft werden. Es gibt zur Zeit eine Auflage von   1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
25 Stück pro Band. Ein Nachdruck ist allerdings möglich.                  und Investitionsförderungsmaßnahmen auf              0 EUR
                                                                      2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-          0 EUR
                                                                          gungen auf
                                                                      3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                0 EUR
                                                                      4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie-         0 Stellen
                                                                          senen Stellen auf

                                                                      §3
                                                                      Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                      1.    Grundsteuer
                                                                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen         260 %
Der Verkauf bzw. die Bestellung erfolgt ab sofort über mich:                    Betriebe (Grundsteuer A)
Tel.: 04555 1037, Mobil: 01629849920                                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)             260 %
E-Mail: manfredschmidtww@t-online.de                                  2.    Gewerbesteuer                                      310 %

Mit freundlichem Gruß
Manfred Schmidt                                                       §4
                                                                      Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
                                                                      Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
                                                                      gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
                                                                      ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
                                                                      meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

                                                                      Bahrenhof, den 07.12.2018
                                                                      gez. Hans-Peter Ulverich
                                                                      (Bürgermeister)

                                                                      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                      hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der
                                                                      Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnah-
                                                                      me im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1,
                                                                      Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht
                                                                      während der Öffnungszeiten).
Haushaltssatzung der Gemeinde                                         Bad Segeberg, 11.12.2018
Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2019                                  Amt Trave-Land
                                                                      Der Amtsvorsteher
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 26. November 2018 folgende Haus-
haltssatzung erlassen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf           243.300 EUR
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 234.500 EUR
    einem Jahresüberschuss von                     8.800 EUR
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 7                                 Uns Dörper                                             28. Dezember 2018
                                                                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
                                                                    Wie in vielen Gemeinden - so auch in Blunk - gibt es viele, viele
                                                                    Bürger, die durch ihre Mithilfe bei verschiedenen Aktionen die Arbeit
                                                                    der Gemeinde und ihrer Vereine sehr unterstützen; durch Geld,
                                                                    Sachspenden oder einfach durch eine aktive Mitarbeit.
Abbrennverbote von                                                  Wir danken allen beteiligten Bürgern recht herzlich und hoffen auch
Feuerwerkskörpern Gemeinde Blunk                                    auf eine aktive Hilfe im Jahr 2019. Und natürlich freuen sich Alle
                                                                    wenn zu den Veranstaltungen viele kommen.
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Sprengstoffverordnung zum       Alle guten Wünsche für das Jahr 2019
Sprengstoffgesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende        wünscht Ihnen und Euch,
Anordnung:                                                          die Gemeinde Blunk.

1.  Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen               Wiebke Bock
    Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von            - Bürgermeisterin -
    200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materi-
    alprüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung abgefeuert
    werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
    nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von
    Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.
In der Gemeinde Blunk befindet sich 3 Häuser mit Reetdach in
1. an der Ecke Dorfstraße/Lindenstraße, das Gemeinde-
    haus
2. an der Ecke Segebergerstraße/Mühlenstraße
3. an der Ecke Segebergerstraße/Bahnhofstraße
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet.                                              Öffentliche Auslegung
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018
                                                                    des Lärmaktionsplanes
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteher                                                   der Gemeinde Fahrenkrug
als örtliche Ordnungsbehörde
                                                                    Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde
                                                                    Fahrenkrug gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
                                                                    bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten
                                                                    jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom 12.09.2013 zu
                                                                    überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmak-
                                                                    tionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation sowie eine
                                                                    Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungs-
Weihnachts- und Neujahrsgrüße                                       maßnahmen. Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbei-
                                                                    tete Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von
                                                                    der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
                                                                    bestimmt.
                                                                    Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt
                                                                    vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal-
                                                                    tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str.
                                                                    10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü-
                                                                    ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend
                                                                    können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link
                                                                    eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/
                                                                    fahrenkrug/laermaktionsplan/
                                                                    Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
                                                                    schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor-
                                                                    bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
                                                                    Fahrenkrug, den 14.12.2018
                                                                    Gemeinde Fahrenkrug
                                                                    Der Bürgermeister
                                                                    gez. Reiner Martin
Hier wartet der Weihnachtsmann, noch mit dem vollen Bollerwagen
und Jutesack auf die jüngsten Bürger der Gemeinde. Zur Nikolaus-
feier, vom Vogelschießerverein, sind dann viele Kinder gekommen,    I. Nachtragshaushaltssatzung
die fast alle auch dem Weihnachtsmann ein Gedicht aufsagen
kommten und dann von ihm etwas schönes Geschenkt bekamen.           der Gemeinde Fahrenkrug
Einige Tage später hatten wir dann auch unsere Weihnachtsfeier
für die älteren Mitbürger aus Blunk, gemeinsam mit dem Senio-
                                                                    für das Haushaltsjahr 2018
renverein und unsere Pastorin Hoffmann. Es wurden Geschichten       Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
erzählt, Lieder gesungen und auch die Kindergarten- Kinder trugen   stein wird nach Beschluss des Gemeindevertretung vom 27.
zu einem schönen weihnachtlichen Nachmittag im Gemeindehaus         November 2018 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlas-
mit Kaffee, Torte und Weihnachtsgebäck bei.                         sen:
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 8                                                         Uns Dörper                                    28. Dezember 2018
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
                                                                                                                      und damit der Gesamtbetrag des
                                                                                                                      Haushaltsplanes einschließlich
                                                                                                                      der Nachträge
                                                                                                  erhöht   vermindert      gegenüber         nunmehr
                                                                                                     um           um            bisher festgesetzt auf
1.         im Ergebnisplan der
           Gesamtbetrag der Erträge                                                          91.900 EUR                2.104.300 EUR 2.196.200 EUR
           Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                     88.700 EUR                2.262.700 EUR 2.351.400 EUR
           Jahresüberschuss
           Jahresfehlbetrag                                                                                3.200 EUR    158.400 EUR     155.200 EUR
2.         im Finanzplan der
           Gesamtbetrag der Einzahlungen
           aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                91.900 EUR                2.005.700 EUR 2.097.600 EUR
           Gesamtbetrag der Auszahlungen
           aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                88.700 EUR                2.029.800 EUR 2.118.500 EUR
           Gesamtbetrag der Einzahlungen
           aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                      48.000 EUR                    1.000 EUR      49.000 EUR
           Gesamtbetrag der Auszahlungen
           aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     443.000 EUR                 100.400 EUR     543.400 EUR
§2
Es werden neu festgesetzt
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                                               von bisher 0 EUR auf 100.000 EUR
§3
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2018 bleiben unverändert.
Fahrenkrug, 07. Dezember 2018
gez. Rainer G. Martin
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtrags-
plan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 07. Dezember 2018
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks

       Tannenbaumverbrennen 2019
                Liebe Fahrenkruger/-innen,
                Tannenbaumverbrennen           2019                                       Januar 2019
 auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditio-
                    Liebe Fahrenkruger/-innen,
 nellen Tannenbaumverbrennen      am Feuerwehrhaus einladen.                              13. Jan. 11:00 Uhr Neujahrsempfang des Bürgervereins Ge-
                 auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen                            schendorf im Lindenhof
     Am Sonntag, den 06.01.2019 von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr
                       Tannenbaumverbrennen am Feuerwehrhaus einladen.

      Bei einem gemütlichen  Am Sonntag,Beisammensein
                                            den 06.01.2019 mit Feuer und
     Getränken möchtenvon       wir11:30
                                      den bis
                                           Start15:00ins
                                                       Uhr Jahr 2019 beginnen.
        Selbstverständlich         darf  auch     Grillwurst       nicht fehlen.
            Bei einem gemütlichen Beisammensein mit Feuer und Getränken möchten
                               wir den Start ins Jahr 2019 beginnen.
 Wir hoffen auf zahlreiches          Erscheinen
                  Selbstverständlich darf auch Grillwurst und     viele mitgebrachte
                                                          nicht fehlen.
      Tannenbäume,         damit es ein angenehmer Tag wird.
              Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und viele mitgebrachte
                        Tannenbäume, damit es ein angenehmer Tag wird.
            Wir wünschen Ihnen/Euch einen guten Rutsch
                              ins neue
                Wir wünschen Ihnen/Euch einenJahr   2019.
                                              guten Rutsch ins neue Jahr 2019.

                                     Mit freundlichen Grüßen

                                            Ihre
                                       Jugendfeuerwehr                                           Die nächste Ausgabe erscheint
                                         Fahrenkrug
                                                                                                  am Freitag, 11. Januar 2019
                                                                                                 Redaktionsschluss: Mittwoch, 3. Januar 2019
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 9                                        Uns Dörper                                        28. Dezember 2018
                                                                         sind noch Restplätze zu vergeben, Anmeldungen bitte unter www.
                                                                         glasau-kreativ.de oder bei Bernhard Horstmann (b.horstmann@
                                                                         glasau.info bzw. 04525 3891). Die Männer von GlasauKreativ
                                                                         freuen sich auf einen besonderen Abend!

      An alle Freunde von Gesellschaftsspielen,

         die "Freiwillige Feuerwehr Geschendorf"
           lädt Sie zum Spieleabend herzlich ein.

                Wann: Freitag, den 11.01.2019 um 19:30 Uhr
          Wo: Feuerwehrgerätehaus in Geschendorf
                    wie immer mit guten Fleischpreisen

                                               Startgeld : 7,- €
  Der Festausschuss
  Freiwillige Feuerwehr Geschendorf

     Aus organisatorischen Gründen bitten wir beim Pokern um
             vorherige Anmeldung unter 0151-16339654
                     oder thorbenwendt@freenet.de.

                                                                         „Das Weihnachtsrentier“ begeistert
                                                                         Nach langen Proben war es endlich
                                                                         soweit: Die Kinder der Grundschule in
                                                                         Sarau, Außenstelle der Arnesboken-
                                                                         schule in Ahrensbök, präsentierten
                                                                         anlässlich der Weihnachtsfeier
                                                                         auf der großen Bühne in der Alex-
                                                                         Köhn-Halle ihr Theaterstück „Das
                                                                         Weihnachtsrentier“. Und in diesem
                                                                         Jahr war es für die Kinder etwas
                                                                         ganz besonderes, denn die 9 jährige
Dezember 2018/Januar 2019                                                Melissa Schuch aus der 4. Klasse hat das Stück komplett selbst
                                                                         geschrieben, Regie geführt und alle Mitschüler waren begeistert,
31. Dez. 16:00 Uhr Gottesdienst zum Jahresabschluss, Kirche              dieses jetzt auf der Bühne umsetzen zu können.
02. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte                   Die zahlreichen Zuschauer erlebten wie sich die Kinder in die
                   Schule                                                Rollen hineinversetzt haben und mit großer Freude das Stück
11. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Männerabend, Alte Schule             präsentierten. Lang anhaltender Applaus war dann auch nicht über-
14. Jan. 19.30 Uhr Treffen Vorbereitung Weltgebetstag, Ge-               raschend und ein großes Dankeschön für die Kinder und Lehrkräfte,
                   meindezentrum Kirche                                  die in den vergangenen Wochen intensiv mit den Vorbereitungen
16. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte                   beschäftigt waren. Als eine von wenigen Schulen findet in Sarau
                   Schule                                                ein klassenübergreifender Unterricht statt, die Klassen 1+2 sowie
                                                                         3+4 werden dabei gemeinsam unterrichtet.
5. Männerabend in Glasau
                                                                         Terminkalender für 2019 steht bereit
Bereits zum 5. Mal findet der „Männerabend“ in Glasau am Freitag,
den 11. Januar 2019 um 19:00 Uhr in der Alten Schule statt. Zu           Alle Termine für Veranstaltungen in der Gemeinde Glasau sind
diesem kleinem Jubiläum haben sich die Initiatoren, die Männer           wieder in einem gemeinsamen Terminkalender aller Vereine,
von GlasauKreativ, etwas ganz besonderes einfallen lassen und            Verbände und Organisationen zusammengefasst worden. Der
alle Teilnehmer können sich schon heute auf einen außergewöhn-           komplette Kalender steht auf der homepage der Gemeinde zur
lichen Abend freuen. Und wie immer wird auch dieses Jahr nichts          Verfügung, in „Uns Dörper“ werden hieraus jeweils die Termine der
konkretes zum Ablauf des Abends bekannt gegeben. Somit bleibt            kommenden Wochen aufgeführt. Wenn sich Änderungen ergeben,
es weiterhin im Verborgenen, was die Männer an diesem Abend              sind diese bitte per mail an u.horstmann@glasau.info aufzugeben,
ich Glasau erleben. Auch wenn es bereits viele Anmeldungen gibt,         damit eine Aktualisierung vorgenommen werden kann.
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 26/Woche 52/Seite: 10                                 Uns Dörper                                        28. Dezember 2018
Karten für „A CAPELLA LIVE!“
Für die GmF (Gemeinsam mit Freunden) Veranstaltung von
GlasauKreativ „A CAPELLA LIVE!“ am Samstag, 26.01.2019 um
19.00 Uhr im Schützenhaus in Sarau können sich die Besucher
auf zwei hochkarätige Gruppen aus Kiel freuen. Mit „nur wir“ und
„In Takt“ ist gute Laune für einen kurzweiligen Abend vorprogram-
miert. Es können noch Karten im Vorverkauf zum Preis von 15,00
€ erworben werden bei Nadine Büch (04525 494779) oder Ulrike
Horstmann (04525 3891).

 Liebe Bürgerinnen und Bürger!

 Für das Jahr 2019 wünsche ich Ihnen
 Glück, Zufriedenheit und viel Gesundheit.

 Verbunden mit diesen Wünschen bitte ich Sie, nehmen Sie aktiv
 am Dorfleben teil, besuchen Sie die Sitzungen und Veran-
 staltungen, um die Entwicklung unsereres Dorfes mit zu
 gestalten.
 Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und viele interssante
 Gespräche.

 Ihr Bürgermeister

Abbrennverbote von
Feuerwerkskörpern
Gemeinde Groß Rönnau
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz gilt für die Gemeinde Groß Rönnau folgende Anordnung:
                                                                    Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
1.  Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra-
    keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m        Gemeinde Klein Rönnau
    (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material-
    forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung          Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Spreng-
    abgefeuert werden.                                              stoffgesetz, unterstützt durch Beschlüsse der Gemeindevertre-
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen           tung Klein Rönnau, gilt für die Gemeinde Klein Rönnau folgende
    nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von        Anordnung:
    Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.                  1.    Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
                                                                          Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
                                                                          200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Mate-
verwiesen.
                                                                          rialprüfung) zu Reet gedeckten Gebäuden in der Straße
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
                                                                          „Traveredder“, der Räucherkate in der „Eutiner Straße“/
verfolgt und geahndet.
                                                                          „Ecke Schulstraße“ sowie dem Altenteilerwohnhaus im
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018                                           „Thunscher Weg“ abgefeuert werden.
Amt Trave-Land                                                      2.    Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
Der Amtsvorsteher                                                         nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den
als örtliche Ordnungsbehörde                                              in Absatz 1 genannten Gebäuden abgebrannt werden.
Nummer 26/Woche 52/Seite: 11                               Uns Dörper                                                 28. Dezember 2018
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land       1.   Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra-
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich           keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m
verwiesen.                                                             (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material-
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit         forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung
verfolgt und geahndet.                                                 abgefeuert werden.
Bad Segeberg, 10. Dezember 2018                                   2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
                                                                       nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von
Amt Trave-Land
                                                                       Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.
Der Amtsvorsteher
                                                                  In der Gemeinde Negernbötel befindet sich ein Haus mit Reetdach
als örtliche Ordnungsbehörde
                                                                  in der Dorfstr. 17.
                                                                  Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
                                                                  über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
                                                                  verwiesen.
                                                                  Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
                                                                  verfolgt und geahndet.
                                                                  Bad Segeberg, 10. Dezember 2018
                                                                  Amt Trave-Land
                                                                  Der Amtsvorsteher
                                                                  als örtliche Ordnungsbehörde

                                                                                        Liebe Negernbötler/ innen,
                                                                       auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen

                                                                          Tannenbaumverbrennen in der Kieskuhle am 12.01.2019
                                                                                        ab 17 Uhr herzlich einladen.

                                                                           Bei einem gemütlichen Beisammensein am Feuer und mit
                                                                        heißen Getränken möchten wir den Start ins Jahr 2019 beginnen.
                                                                          Selbstverständlich darf auch das leckere Essen nicht fehlen.
                                                                                  Mit selbstgemachter Suppe und Grillwurst.

                                                                                   Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen
                                                                                   und viele mitgebrachte Tannenbäume,
                                                                              damit es ein schöner gemeinsamer Abend wird.

                                                                                              Ihre Freiwillige
                                                                                         Feuerwehr Negernbötel

                                                                                     ffnegernboetel2017@gmail.com

Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
Gemeinde Negernbötel
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende Anordnung:
Nummer 26/Woche 52/Seite: 12                                 Uns Dörper                                          28. Dezember 2018
                                                                     Artikel 2
                                                                     (In-Kraft-Treten)
                                                                     Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
                                                                     Neuengörs, den 10.12.2018

Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern                                 gez. Thies Ehlers
                                                                     Gemeinde Neuengörs
Gemeinde Neuengörs für die Ortsteile                                 Der Bürgermeister

Altengörs und Stubben
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz, unterstützt durch den Beschluss der Gemeindevertretung
Neuengörs vom 28. November 1991, gilt für die Gemeinde Neu-
engörs folgende Anordnung:
                                                                     Vogelschießerverein
1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Ra-            Neuengörs von 1968
   keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m          Danke an die Landwind GbR für die großzügige Spende für ehren-
   (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materialprüfung)        amtliche Tätigkeit. Wir hatten einen großartigen Tag und haben
   zu Reet gedeckten Gebäuden in der „Bahnhofstraße“, „Sege-
                                                                     uns riesig gefreut. Danke …
   berger Straße“ und „Stöbbenberg“ im Ortsteil Altengörs und
   der „Söhrener Straße“ im Ortsteil Stubben abgefeuert werden.      Nicole, John-Patrick, Andrea, Björn Ove, Kristine, Manuel,
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur        Yvonne, Heike, Bettina, Erik, Thomas
   in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den in Absatz
   1 genannten Gebäuden abgebrannt werden.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet.
Bad Segeberg, 11. Dezember 2018
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde

V. Nachtragssatzung                                                  Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale          in der Gemeinde Pronstorf
Abwasserbeseitiungsanlage der Gemeinde Neuengörs                     Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
(Abwassergebührensatzung)                                            gesetz, unterstützt durch die Anordnung der Bürgermeisterin, gilt
                                                                     für die Gemeinde Pronstorf folgende Anordnung:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der
                                                                     Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Raketen
§§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schles-
                                                                     und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht in
wig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des
                                                                     nachstehend genannten Bereichen abgebrannt werden:
Abwasserabgabengesetzes und des § 14 der Abwassersatzung der
Gemeinde Neuengörs in der jeweiligen gültigen Fassung wird nach      Ortsteil Goldenbek:Löthenweg
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2018                               Neukoppeler Straße
folgende V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung                                   Pronstorfer Straße
erlassen:                                                                                  Rösinger Weg
                                                                     Ortsteil Diekhof:     insgesamt
Artikel 1                                                            Ortsteil Wulfsfelde: Teichstraße
(Änderungen)                                                                               Schneiderweg
§ 3 Abs. 8 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert          Ortsteil Strenglin: Mühlenstraße (Abzweig Am Dorfplatz bis
und enthält folgende Fassung:                                                              Mühlenstraße 2)
           (8) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser                             Kornhof
           1,00 Euro.                                                                      Wischhof
§ 4 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende                         Hilpertskamp
Fassung:                                                                                   Im Winkel
           (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht    Ortsteil Pronstorf: Lindenstraße (Abzweig Westerrader Weg
           die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang                             bis Lindenstraße 18)
           folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die                             Bornkamp
           neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren-                            An der Kirche
           pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1)   Ortsteil Reinsbek: Eichenweg
           versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
                                                                     Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
           auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
                                                                     über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
           Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
                                                                     hingewiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ord-
           Gebührenpflichtigen.
                                                                     nungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet.
§ 5a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und
                                                                     Bad Segeberg, 12. Dezember 2018
enthält folgende Fassung:
           Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf Grundlage         Amt Trave-Land
           des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-           Der Amtsvorsteher
           Holstein als öffentliche Last auf dem Grundstück.         als örtliche Ordnungsbehörde
Nummer 26/Woche 52/Seite: 13                                 Uns Dörper                                           28. Dezember 2018

                                                                     Grüße zum Neujahr
                                                                     Liebe Gemeinde Rohlstorf,
                                                                     das Jahr neigt sich dem Ende und
                                                                     bevor wir in ein für uns alle hoffentlich
                                                                     gesundes und glückliches Jahr 2019
                                                                     starten, ist es Zeit für einen Rückblick.
                                                                     Viel ist passiert in unserer Gemeinde, so wurde unter anderem:
                                                                     •    Ein Großteil des Spielplatzes in Quaal in Eigenleistung
                                                                          drainiert, die Leitung des Wasserbodenverbandes wieder
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern                                      frei gelegt,
Gemeinde Rohlstorf                                                   •
                                                                     •
                                                                          Warder hat im Seesteig eine neue Pumpstation bekommen,
                                                                          An allen Pumpstationen wurden alte Zäune entsorgt und
                                                                          durch neue Pfosten ersetzt,
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
                                                                     •    Die gestiftete Schaukel wurde auf dem Spielplatz Warder in
gesetz, gilt für die Gemeinde Rohlstorf im gesamten Gemeinde-
                                                                          Eigenleistung aufgestellt,
gebiet folgende Anordnung:                                           •    Der Fahrradweg zur B432 wurde saniert,
1.  Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen               •    Bänke in der Gemeinde wurden Instand gesetzt oder
    Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von                  erneuert,
    200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für          •    Es gab mehrere Schäden an der Wasserversorgung und
    Materialforschung und -prüfung) zu besonders brandge-                 der Straßenbeleuchtung zu beseitigen,
    fährdeten Gebäuden abgefeuert werden.                            •    Im Rahmen der Beschädigung zahlreicher Hecken durch
                                                                          den Winterdienst in der vergangenen Saison bemühen wir
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
                                                                          uns aktiv um einen Ausgleich.
    nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be-
                                                                     Zahlreiche, von Vereinen und Verbänden organisierte Feste haben
    sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden.             uns in unterschiedlichen Konstellationen zusammen und uns ins
Reetdachhäuser befinden sich im Warderdamm 1, in der Seestr.         Gespräch gebracht.
12 (OT Warder), in der Schulstr. 4, 7 und 45 sowie in der Dorfstr.   Seit Juni des Jahres darf ich Sie als Bürgermeister vertreten und
20 (alle OT Quaal).                                                  stelle mich seitdem mit großer Freude dieser abwechslungsreichen
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land          Aufgabe.
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich         Für das nun kommende Jahr haben wir viel vor, so steht unter
verwiesen.                                                           anderem Folgendes an:
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit       •    Anfang des Jahres wird vorab ein Schacht im Fußweg
verfolgt und geahndet.                                                    Feldstr./Seestr. Saniert.
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018                                      •    Für Warder steht eine umfangreiche Sanierung des Abwas-
                                                                          sernetzes an, die Aufträge hierzu sind vergeben.
Amt Trave-Land                                                       •    Auch die kleineren Ortsteile sollen 2019 mit Glasfaser
Der Amtsvorsteher                                                         versorgt werden.
als örtliche Ordnungsbehörde                                         •    Die Verteiler der Straßenbeleuchtung sollen nun aus den
                                                                          privaten Häusern auf die Straße verlegt werden - die Aus-
                                                                          schreibungen sind verschickt.
Sitzung des Umwelt-, Bildungs-                                       •    Die Beleuchtung der Gemeinde wird auf LED umgestellt,
                                                                          die Ausschreibung läuft und die Fördermittel sind bewilligt.
und Sozialausschusses der Gemeinde                                   •    Die Gemeindewege müssen - soweit es der Haushalt her-
                                                                          gibt - Instand gesetzt werden.
Rohlstorf                                                            •    Wir planen die Gründung des Fördervereins „Wir für Roh-
                                                                          lstorf“, um die Vereine der Gemeinde noch besser unter-
am Montag, den 07.01.2019 um 19:30 Uhr,                                   stützen zu können.
Ort:    Warder, Alte Schule, Kirchweg 1                              Nicht nur der zuletzt genannte Punkt zeigt, wir haben viele Enga-
                                                                     gierte in der Gemeinde, die sich in diversen Funktionen für uns
                                                                     alle einsetzen.
Tagesordnung:                                                        Mein Resümee ist, in Rohlstorf lässt es sich nicht nur gut wohnen,
                                                                     es lässt sich auch wunderbar hier arbeiten.
(öffentlich)
                                                                     Ich bedanke mich bei allen für Ihren Einsatz, Ihre Ideen und die
1. Eröffnung und Begrüßung                                           gute Zusammenarbeit - dies gilt natürlich auch und insbesondere
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit                               für die Familien und deren Verständnis.
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Aus-           Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2019. Zögern Sie nicht,
     schusses vom 12.11.2018                                         sich gemeinsam mit uns zu interessieren, bleiben Sie neugierig
4. Rückblick Weihnachtspräsente                                      und setzen Sie gemeinsam mit uns neue Ideen um.
5. Arbeitsplan 2019                                                  Nach den Weihnachtsfeiertagen wünsche ich Ihnen nun einen
6. Ferienpass                                                        besinnlichen Jahresausklang und kommen Sie gut ins neue
7. Bericht des Bürgermeisters                                        Jahr.
8. Verschiedenes                                                     Wir hören und sehen uns in 2019!
Der Ausschussvorsitzende                                             Ihr Bürgermeister
gez. Michael Roelofs                                                 Tim Breckwoldt
Nummer 26/Woche 52/Seite: 14                                                Uns Dörper                                          28. Dezember 2018

                                                                                  Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
                                                                                   schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor-
                                                                                   bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
                      1DGHO–7UHII                                               Schackendorf, den 14.12.2018
                                                                                   Gemeinde Schackendorf
                                                                                   Der Bürgermeister
                                Ab dem
                                                                                   gez. Alexander Scheffler
                         

                                   und

                              

           treffen sich Näh-, Strick- und Häkelbegeisterte

                               von Jung bis Alt

           in der „Alten Schule“ in Warder

        zum Wissensaustausch, gemeinsamer „Nadelarbeit“

                        und Beisammensein.

           Wer Interesse am Nähen hat, aber noch keine

       eigene Nähmaschine und Co. besitzt, kann ebenfalls

             gerne vorbeischauen und reinschnuppern.

                            Ansprechpartner sind Manja Hückstedt 0176 233 88 304
                                                                                   I. Nachtragssatzung
                                                Britta Wendorf 0178 835 08 45
                                                                             
                                                 Christina Helm 0179 97 29 019
                                                                                   zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
                                                                                   Niederschlagswasserbeseitiung der Gemeinde Schieren
                                                                                   (Beitrags- und Gebührensatzung)
                                                                                   Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-
                                                                                   Holstein (GO), der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgaben-
                                                                                   gesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des
                                                                                   Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird
                                                                                   nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Ge-
                                                                                   meinde Schieren am 20.11.2018 folgende I. Nachtragssatzung
                                                                                   zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswas-
                                                                                   serbeseitigung vom 21.11.2017 erlassen:
                                                                                   Artikel 1
                                                                                   (Änderungen)
                                                                                   § 14 Abs. 1 (Gebührensatz) wird geändert und enthält folgende
                                                                                   Fassung:
                                                                                              (1) Die Zusatzgebühr beträgt 0,26 Euro je m² gebühren-
                                                                                              pflichtiger Grundstücksfläche.
Öffentliche Auslegung des                                                          § 15 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird hinzugefügt und enthält
                                                                                   folgende Fassung:
Lärmaktionsplanes der Gemeinde                                                                (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht
                                                                                              die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang
Schackendorf                                                                                  folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die
                                                                                              neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren-
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde                                    pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1)
Schackendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzge-                                      versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
setzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation,                                   auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom                                    Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
28.10.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.                             Gebührenpflichtigen.
Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation                      § 15a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und
sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmmin-                      enthält folgende Fassung:
derungsmaßnahmen.                                                                             Die vorstehende Niederschlagswassergebühr ruht auf
Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Entwurf des                           Grundlage des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz
Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von der Gemeindever-                                    Schleswig-Holstein als öffentliche Last auf dem Grund-
tretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.                                    stück.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt                    Artikel 2
vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal-                    (In-Kraft-Treten)
tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str.                      Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü-
ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend                       Schieren, den 20.11.2018
können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link                        gez. Hans-Werner Schumacher
eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/                        Gemeinde Schieren
schackendorf/laermaktionsplan/                                                     Der Bürgermeister
Nummer 26/Woche 52/Seite: 15                                                                                  Uns Dörper                                         28. Dezember 2018
                                                                                                                    Der Kaufpreis pro qm wird ca. 65 - 70 € betragen. Die Grundstücks-
                                                                                                                    größen liegen zwischen ca. 808 und 969 qm.
                                                                                                                    Bei Interesse an einem Grundstück laden Sie sich bitte das Bewer-
                                                                                                                    bungsformular von der Seite www.amt-trave-land.de/gemeinden/
Dezember 2018/Januar 2019                                                                                           seedorf/ herunter und senden dies ausgefüllt bis zum 15.01.2019 an
                                                                                                                    das Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad
28.      19:30           Aufstellen des Veranstaltungskalenders, Gast-                                              Segeberg oder per Mail an katarina.doering@amt-trave-land.de.
Dez.     Uhr             wirtschaft Block                                                                           Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt Trave-Land, Frau
03.      15:00           Kaffeetrinken des Seniorenclub mit Jahres-                                                 Döring 04551 9908-30.
Jan.     Uhr             hauptversammlung (Wer möchte auch Spiele-
                         Nachmittag - bitte Spiele mitbringen!) Gaststätte
                         „Zur Linde“

  
  
  
  
  
  
  
                                                      
                                                      
                                                      
  /LHEH6FKLHUHQHU
        
  
                                   
        „Wir für Schieren“
                                   VDPPHOQ:HLKQDFKWV
                                   ElXPHIUGDV7DQQHQIHXHUHLQ
                          'DV9HUEUHQQHQGHU7DQQHQElXPHVROODP
                                   6DPVWDJVWDWWILQGHQ
  'D]XODGHQZLUH[WUDHLQ
  
  'DPLWHVDXFKHLQJUR‰HV)HXHU
                          ZLUGEUDXFKHQZLUYLHOH%lXPHGLHZLU
                  DP6DPVWDJDEHLQVDPPHOQ 
                :HU/XVWKDWPLW]XPDFKHQNDQQJHUQHKHOIHQ
                          :LUWUHIIHQXQVXP8KUDQGHU/LQGH
          
  :LUZQVFKHQ(XFKHLQHQJXWHQ5XWVFK
  XQGHLQIURKHVQHXHV-DKU
  
  „:LUIU6FKLHUHQ“,GHU9RUVWDQG
  
  
  

                                                                                                                    Navi für die Feuerwehr Berlin
                                                                                                                    Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir bedanken uns ganz herz-
  
  'HU:=9KROWDXFKGLHVHV-DKUGLH%lXPHLQ6FKLHUHQQLFKWDE
                                                                                                                    lich bei der Raiffeisenbank Leezen für die Geldspende, die es uns
  (OWHUQKDIWHQIULKUH.LQGHU                                                                                   ermöglicht hat, für das Feuerwehrfahrzeug ein Navigationsgerät
                                                                                                                    mit Rückfahrkamera zu kaufen.
                                                                                                                    Bereits am 04.06.2018 wurde dieses Geräte eingebaut und ein-
                                                                                                                    geweiht. Die Mitarbeiterinnen der Raiba Leezen, Claudia Neuber
                                                                                                                    und Janika Hansen kamen zu uns nach Berlin und wir konnten es
                                                                                                                    einmal im laufenden Betrieb vorstellen.

                                                                                                                    Das Navigationsgerät ist eine große Hilfe für die Feuerwehr, denn
Baugrundstücke in Seedorf                                                                                           einige „Orte“ kennen selbst die erfahrensten Feuerwehrkameraden
                                                                                                                    nicht. Zudem wurde ein Foto mit den aktiven Kameraden und Eh-
OT Schlamersdorf                                                                                                    renmitgliedern gemacht. Der Abend klang mit kühlen Getränken,
                                                                                                                    Fleisch und Wurst vom Grill aus.
Die Gemeinde Seedorf plant 2019 in Schlamersdorf 25 Baugrund-
stücke zu verkaufen.                                                                                                Wir wünschen allen einen guten Start in das Jahr 2019.
Die Grundstücke können mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut                                                         Eure
werden.                                                                                                             Feuerwehr Berlin
Nummer 26/Woche 52/Seite: 16                                                    Uns Dörper                                         28. Dezember 2018

                                                                                      Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
                                                                                      Gemeinde Stipsdorf
                                                                                      Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
                                                                                      gesetz, unterstützt durchden Beschluss der Gemeindevertretung
                                                                                      Stipsdorf, gilt für die Gemeinde Stipsdorf imgesamten Gebiet des
                                                                                      Ortskernes folgende Anordnung:
                                                                                      1.  Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen
                                                                                          Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von
                                                                                          200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für
                                                                                          Materialforschung und -prüfung) zu Gebäuden, die beson-
                                                                                          ders brandgefährdet sind, abgefeuert werden.
                                                                                      2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
                                                                                          nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be-
                                                                                          sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden.
                                                                                      Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
                                                                                      über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
                                                                                      verwiesen.
                                                                                      Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
                                                                                      verfolgt und geahndet.

Impressum                                                                             Bad Segeberg, 10. Dezember 2018
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land               Amt Trave-Land
                                                                                      Der Amtsvorsteher
Verlag + Satz:                    LInus Wittich Medien KG                             als örtliche Ordnungsbehörde
                                  Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck:                            Druckhaus Wittich
                                  An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
                                  Tel. 03535/489-0
                                                                                      I. Nachtragssatzung
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:                  Tel.: 039931/57 90                                  zur Satzung der Gemeinde Stipsdorf über die Erhebung
                                  Fax: 039931/5 79-30
                                                                                      von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitiungsanlage
Redaktion:                        Tel.: 039931/57 9-16
                                  Fax: 039931/57 9-45                                 (Abwassergebührensatzung)
Internet und E-Mail:              www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de      Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Verantwortlich:                                                                       und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-
Amtlicher Teil:                    Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin               des Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der
Außeramtlicher Teil:               Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Anzeigenteil:                      Jan Gohlke                                         Gemeinde Stipsdorf wird nach Beschlussfassung durch die Ge-
Erscheinungsweise:                 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren    meindevertretung vom 06.12.2018 folgende I. Nachtragssatzung
                                   Haushalte im Amtsbereich verteilt                  zur Abwassergebührensatzung vom 27.04.2017 erlassen:
Auflage:                           8670 Exemplare	
                                                                                      Artikel 1
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 genpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die          § 3 Abs. 6 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert
 Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer         und enthält folgende Fassung:
 Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele-                    (6) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser
 xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha-
 densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
                                                                                                 3,30 Euro.
 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei                § 4 Abs. 1 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende
 können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier-         Fassung:
 beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Ga-                     (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht
 rantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
 Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentli-                 die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang
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                                                                                                 pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1)
                                                                                                 versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
                                                                                                 auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
                                                                                                 Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
                                                                                                 Gebührenpflichtigen.
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