Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
22. Jahrgang
Freitag,
den 28. Dezember 2018
Nummer 26
Woche 52
für die Gemeinden
Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Nächste
Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss:
Erscheinungstag:
Mittwoch, 3. Januar 2019
Freitag, 11. Januar 2019Nummer 26/Woche 52/Seite: 2 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Amtsverwaltung Trave-Land
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de
E-Mail: info@amt-trave-land.de
Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)
Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch-
wahl wahl
9908- 9908-
Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55
Gleichstellungsbeauftragte: Daniela Gogga 68 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50
Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales
Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau
Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40
Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt, Angelika Saalfeld 46
Personalwesen Lena Meynerts 49 Feuerwehr
Personalwesen Timo Mantey 49 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43
IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Nicole Springborn 44
IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45
Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42
Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41
Kanzlei Susanne Rumpel 56 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47
Archiv Manfred Schmidt 61 Asylangelegenheiten Simone David 39
Archiv Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68
Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt
Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella
Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35
Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37
Gewässerpflegeverbände Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke 36
Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30
Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31
Steuern, Abgaben, Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Nicole Grulich 32
Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33
Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer 64
Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66
Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65
Hochbaumaßnahmen
Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21
Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67
Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60
Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62
Baumaßnahmen, Verwaltung Kevin Schramm 62
Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr
Freitag 07:00 - 14:00 Uhr
UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
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Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
Tel.: 039931 579-21!Nummer 26/Woche 52/Seite: 3 Uns Dörper 28. Dezember 2018
SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
keine Rentenberatung mehr statt.
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-
Deutsche Rentenversicherung
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der Auskunfts- und Beratungsstellen
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- zeiten geändert haben!!!
geschaltet.
Lübeck:
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Tel.: 0451 485-25450
Schiedsamtsbezirk 4
Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau: Eva Schneider-Stork, Segeberger Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Tel. 04551 94945 Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter: Andreas Noske, Mielsdorfer Straße 22,
23795 Weede, Tel. 04551 8060760 Neumünster:
Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Schiedsamtsbezirk 5 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsfrau: Rose Höppner, Eichenweg 16, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tel. 04506 656 Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Stellvertreter: n. n. Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Oldenburg i. H.:
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schackendorf): Tel.: 04361 50819-0
Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
23795 Negernbötel, Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter: Jörg Petersen, Rahland 12, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
23795 Klein Rönnau, Tel. 04551 81312 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9 Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10,
OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
Tel. 04555 1037
Wasserbeschaffungsverband
Stellvertreter: Eckehard Heisinger,
An den Tannen 33,
Wakendorf I
OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
Tel. 04555 7157337 in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor-
(Glasau):
marn sind:
Schiedsmann: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3,
23719 Glasau, Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel
Tel. 04527 9738508 Wasserwerker Andreas Rohlf
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Telefon: 04550 985760
OT Sarau, 23719 Glasau, Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land -
Tel. 04525 496868 Johanna Schlöke,
Tel.: 04551 9908-24
Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
Versichertenältester der Deutschen Tel.: 04551 9908-37
Verbandsvorsteherin: Karin David,
Rentenversicherung Tel.: 04550 985637
Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe Tel.: 04550 656
• Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung NOTDIENSTE:
• Kontenklärung In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
• Rentenanträge/-beratung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr
Versichertenältester Herr Broecker Freitag ab 12:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr
Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr, Freitag ab 15:00 Uhr
Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948Nummer 26/Woche 52/Seite: 4 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschendorf/Westerrade
Geschäftsstelle
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- An der Trave 1 a
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge- 23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 96 88 66
schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas-
Fax: 04551 96 88 67
ser. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Homepage: www.se-sport.de
werke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37
Die Rinkieker und Kümmerer
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661 im Amt-Trave Land
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -
Helmut Dreger Tel. 04553 805 engagieren sich ehrenamtlich
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -
Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Zweckverband Abwasserbeseitigung -ganz nach Wunsch-
oder als „ Kümmerer„
Rönnau Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- Hilfen vermitteln
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren.
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Ansprechpartnerin
Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger Petra Burmester
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 Telefon: 04551 955112
und E-Mail:
0170 4134427
burmester@pflegestuetzpunkt-se.de
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400
Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341
Fax: 04551 968712,
E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)
Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben-
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach VereinbarungNummer 26/Woche 52/Seite: 5 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Artikel 2
(In-Kraft-Treten)
Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Bad Segeberg, den 06.12.2018
Gez. Karin David
Verbandsvorsteherin
5. Nachtragssatzung
zur Satzung des Amtes Trave-Land über die Entschädigung
der für das Amt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten,
Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse,
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung gilt für den Amts- Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein
bezirk Trave-Land folgende Anordnung: (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-
Holstein (GO) und der Landesverordnung über die Entschädi-
Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Raketen der
gung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung
Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m (Wurfweite festge-
- EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der
stellt von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu
Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellver-
Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abgefeuert werden.
tretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren -
Besonders brandgefährdet sind zum Beispiel Gebäude mit Reetbe-
EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mit-
dachung und Gebäude, in denen leicht brennbare oder explosive
gliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
Stoffe lagern.
(Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss
Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nicht in
durch den Amtsausschuss vom 28. November 2018 folgende
der Nähe von Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abge-
5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der für
brannt werden. Hier ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten.
das Amt Trave-Land tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeam-
Für die Gemeinden Blunk, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Neuengö-
ten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse,
rs, Pronstorf, Rohlstorf und Stipsdorf gelten besondere Abbrenn-
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder
verbote, die gesondert bekannt gemacht werden.
der freiwilligen Feuerwehren erlassen:
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrig-
keiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. §1
Änderung
Bad Segeberg, 10.12.2018
In § 2 wird folgender Abs. 13 neu eingefügt:
Amt Trave-Land Im Rahmen des Brandschutzes wird ein Gefahrgutkataster geführt.
Der Amtsvorsteher Die hiermit beauftragte Person erhält eine Aufwandsentschädigung
als örtliche Ordnungsbehörde in Höhe von 200,00 € im Monat.
§2
In-Kraft-Treten
II. Nachtragssatzung Diese 5. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2018 in
Kraft.
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Wasserversorgung im Gebiet des Bad Segeberg, 13. Dezember 2018
Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I mit den Amt Trave-Land
Gemeinden Wakendorf I, Bühnsdorf, Bahrenhof, Neuengörs Der Amtsvorsteher
und Dreggers im Kreis Segeberg und den Gemeinden Rehhorst gez. Hans-Heinrich Jaacks
und Feldhorst (nur mit dem Ortsteil Havighorst)
im Kreis Stormarn, (Wassergebührensatzung)
Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Ausführungsgestzes zum Gesetz über
Bekanntmachung des
Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetzes Gewässerpflegeverbandes
- LWVG), § 25 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes
Wakendorf I vom 01.01.2015 und der §§ 1, 2, 8 und 9 des Kommu- „Am Oberlauf der Trave“
nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - alle in der
jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch Am 26. November 2018 hat der Ausschuss des Gewässerpflege-
die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes verbandes „Am Oberlauf der Trave“ die Haushaltssatzung mit dem
Wakendorf I am 05.12.2018 eine II. Nachtragssatzung zur Was- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
sergebührensatzung vom 16.12.2015 erlassen: Der Grundbeitrag wird auf 5,00 EUR je Mitglied und der Flächenbei-
trag auf 5,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung
Artikel 1 der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von
(Änderungen) 1,00 € je ha gehoben.
§ 3 (Gebührensatz) Abs. 1 und Abs. 2 werden geändert und er-
halten folgende Fassung: Als Hebetermin wird der 1. Juli 2019 festgesetzt.
(1) […] Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,45 Euro je m³ Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 liegen ab sofort
entnommenem Wasser. im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10,
§ 5a (öffentliche Last) wird neu in die Abwassergebührensatzung 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.
aufgenommen und erhält folgende Fassung:
Die vorstehende Wassergebühr ruht auf Grundlage des Bad Segeberg, den 11. Dezember 2018
§ 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein gez. Rohweder
als öffentliche Last auf dem Grundstück. (Verbandsvorsteher)Nummer 26/Woche 52/Seite: 6 Uns Dörper 28. Dezember 2018
einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 243.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave- aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
230.200 EUR
Land Buchvorstellung der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä-
Die Schulchronik der Schule Weitewelt ist vollständig vorhanden. tigkeit auf 0 EUR
Sie gliedert sich in zwei Teile: einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Teil 1 von 1747 - 1949 der
Teil II von 1949 - 1978 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä-
tigkeit auf 18.500 EUR
Johannes Jakobsen, der letzte Lehrer der Schule hat die Unter- festgesetzt.
lagen in seinem Haus in Weitewelt aufbewahrt. Nach dem Tod
seiner Eltern wollte Konrad Jakobsen die Chronik als Buch verlegen
und somit für alle interessierten Personen zugänglich machen. §2
Die Bücher sind äußerst dekorativ und spiegeln das Leben im
Schulbezirk wieder. Sie sollen jetzt zum Selbstkostenpreis von Es werden festgesetzt:
30,00 € pro Buch verkauft werden. Es gibt zur Zeit eine Auflage von 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
25 Stück pro Band. Ein Nachdruck ist allerdings möglich. und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- 0 EUR
gungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie- 0 Stellen
senen Stellen auf
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen 260 %
Der Verkauf bzw. die Bestellung erfolgt ab sofort über mich: Betriebe (Grundsteuer A)
Tel.: 04555 1037, Mobil: 01629849920 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
E-Mail: manfredschmidtww@t-online.de 2. Gewerbesteuer 310 %
Mit freundlichem Gruß
Manfred Schmidt §4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Bahrenhof, den 07.12.2018
gez. Hans-Peter Ulverich
(Bürgermeister)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnah-
me im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1,
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht
während der Öffnungszeiten).
Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Segeberg, 11.12.2018
Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2019 Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 26. November 2018 folgende Haus-
haltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 243.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 234.500 EUR
einem Jahresüberschuss von 8.800 EURNummer 26/Woche 52/Seite: 7 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Wie in vielen Gemeinden - so auch in Blunk - gibt es viele, viele
Bürger, die durch ihre Mithilfe bei verschiedenen Aktionen die Arbeit
der Gemeinde und ihrer Vereine sehr unterstützen; durch Geld,
Sachspenden oder einfach durch eine aktive Mitarbeit.
Abbrennverbote von Wir danken allen beteiligten Bürgern recht herzlich und hoffen auch
Feuerwerkskörpern Gemeinde Blunk auf eine aktive Hilfe im Jahr 2019. Und natürlich freuen sich Alle
wenn zu den Veranstaltungen viele kommen.
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Sprengstoffverordnung zum Alle guten Wünsche für das Jahr 2019
Sprengstoffgesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende wünscht Ihnen und Euch,
Anordnung: die Gemeinde Blunk.
1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Wiebke Bock
Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von - Bürgermeisterin -
200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materi-
alprüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung abgefeuert
werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von
Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.
In der Gemeinde Blunk befindet sich 3 Häuser mit Reetdach in
1. an der Ecke Dorfstraße/Lindenstraße, das Gemeinde-
haus
2. an der Ecke Segebergerstraße/Mühlenstraße
3. an der Ecke Segebergerstraße/Bahnhofstraße
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet. Öffentliche Auslegung
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018
des Lärmaktionsplanes
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteher der Gemeinde Fahrenkrug
als örtliche Ordnungsbehörde
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde
Fahrenkrug gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten
jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom 12.09.2013 zu
überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmak-
tionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation sowie eine
Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungs-
Weihnachts- und Neujahrsgrüße maßnahmen. Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbei-
tete Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von
der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt
vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal-
tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str.
10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü-
ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend
können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link
eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/
fahrenkrug/laermaktionsplan/
Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor-
bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Fahrenkrug, den 14.12.2018
Gemeinde Fahrenkrug
Der Bürgermeister
gez. Reiner Martin
Hier wartet der Weihnachtsmann, noch mit dem vollen Bollerwagen
und Jutesack auf die jüngsten Bürger der Gemeinde. Zur Nikolaus-
feier, vom Vogelschießerverein, sind dann viele Kinder gekommen, I. Nachtragshaushaltssatzung
die fast alle auch dem Weihnachtsmann ein Gedicht aufsagen
kommten und dann von ihm etwas schönes Geschenkt bekamen. der Gemeinde Fahrenkrug
Einige Tage später hatten wir dann auch unsere Weihnachtsfeier
für die älteren Mitbürger aus Blunk, gemeinsam mit dem Senio-
für das Haushaltsjahr 2018
renverein und unsere Pastorin Hoffmann. Es wurden Geschichten Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
erzählt, Lieder gesungen und auch die Kindergarten- Kinder trugen stein wird nach Beschluss des Gemeindevertretung vom 27.
zu einem schönen weihnachtlichen Nachmittag im Gemeindehaus November 2018 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlas-
mit Kaffee, Torte und Weihnachtsgebäck bei. sen:Nummer 26/Woche 52/Seite: 8 Uns Dörper 28. Dezember 2018
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschließlich
der Nachträge
erhöht vermindert gegenüber nunmehr
um um bisher festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 91.900 EUR 2.104.300 EUR 2.196.200 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 88.700 EUR 2.262.700 EUR 2.351.400 EUR
Jahresüberschuss
Jahresfehlbetrag 3.200 EUR 158.400 EUR 155.200 EUR
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 91.900 EUR 2.005.700 EUR 2.097.600 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 88.700 EUR 2.029.800 EUR 2.118.500 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 48.000 EUR 1.000 EUR 49.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 443.000 EUR 100.400 EUR 543.400 EUR
§2
Es werden neu festgesetzt
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf 100.000 EUR
§3
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2018 bleiben unverändert.
Fahrenkrug, 07. Dezember 2018
gez. Rainer G. Martin
Bürgermeister
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtrags-
plan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 07. Dezember 2018
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks
Tannenbaumverbrennen 2019
Liebe Fahrenkruger/-innen,
Tannenbaumverbrennen 2019 Januar 2019
auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditio-
Liebe Fahrenkruger/-innen,
nellen Tannenbaumverbrennen am Feuerwehrhaus einladen. 13. Jan. 11:00 Uhr Neujahrsempfang des Bürgervereins Ge-
auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen schendorf im Lindenhof
Am Sonntag, den 06.01.2019 von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Tannenbaumverbrennen am Feuerwehrhaus einladen.
Bei einem gemütlichen Am Sonntag,Beisammensein
den 06.01.2019 mit Feuer und
Getränken möchtenvon wir11:30
den bis
Start15:00ins
Uhr Jahr 2019 beginnen.
Selbstverständlich darf auch Grillwurst nicht fehlen.
Bei einem gemütlichen Beisammensein mit Feuer und Getränken möchten
wir den Start ins Jahr 2019 beginnen.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen
Selbstverständlich darf auch Grillwurst und viele mitgebrachte
nicht fehlen.
Tannenbäume, damit es ein angenehmer Tag wird.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und viele mitgebrachte
Tannenbäume, damit es ein angenehmer Tag wird.
Wir wünschen Ihnen/Euch einen guten Rutsch
ins neue
Wir wünschen Ihnen/Euch einenJahr 2019.
guten Rutsch ins neue Jahr 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Jugendfeuerwehr Die nächste Ausgabe erscheint
Fahrenkrug
am Freitag, 11. Januar 2019
Redaktionsschluss: Mittwoch, 3. Januar 2019Nummer 26/Woche 52/Seite: 9 Uns Dörper 28. Dezember 2018
sind noch Restplätze zu vergeben, Anmeldungen bitte unter www.
glasau-kreativ.de oder bei Bernhard Horstmann (b.horstmann@
glasau.info bzw. 04525 3891). Die Männer von GlasauKreativ
freuen sich auf einen besonderen Abend!
An alle Freunde von Gesellschaftsspielen,
die "Freiwillige Feuerwehr Geschendorf"
lädt Sie zum Spieleabend herzlich ein.
Wann: Freitag, den 11.01.2019 um 19:30 Uhr
Wo: Feuerwehrgerätehaus in Geschendorf
wie immer mit guten Fleischpreisen
Startgeld : 7,- €
Der Festausschuss
Freiwillige Feuerwehr Geschendorf
Aus organisatorischen Gründen bitten wir beim Pokern um
vorherige Anmeldung unter 0151-16339654
oder thorbenwendt@freenet.de.
„Das Weihnachtsrentier“ begeistert
Nach langen Proben war es endlich
soweit: Die Kinder der Grundschule in
Sarau, Außenstelle der Arnesboken-
schule in Ahrensbök, präsentierten
anlässlich der Weihnachtsfeier
auf der großen Bühne in der Alex-
Köhn-Halle ihr Theaterstück „Das
Weihnachtsrentier“. Und in diesem
Jahr war es für die Kinder etwas
ganz besonderes, denn die 9 jährige
Dezember 2018/Januar 2019 Melissa Schuch aus der 4. Klasse hat das Stück komplett selbst
geschrieben, Regie geführt und alle Mitschüler waren begeistert,
31. Dez. 16:00 Uhr Gottesdienst zum Jahresabschluss, Kirche dieses jetzt auf der Bühne umsetzen zu können.
02. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Die zahlreichen Zuschauer erlebten wie sich die Kinder in die
Schule Rollen hineinversetzt haben und mit großer Freude das Stück
11. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Männerabend, Alte Schule präsentierten. Lang anhaltender Applaus war dann auch nicht über-
14. Jan. 19.30 Uhr Treffen Vorbereitung Weltgebetstag, Ge- raschend und ein großes Dankeschön für die Kinder und Lehrkräfte,
meindezentrum Kirche die in den vergangenen Wochen intensiv mit den Vorbereitungen
16. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte beschäftigt waren. Als eine von wenigen Schulen findet in Sarau
Schule ein klassenübergreifender Unterricht statt, die Klassen 1+2 sowie
3+4 werden dabei gemeinsam unterrichtet.
5. Männerabend in Glasau
Terminkalender für 2019 steht bereit
Bereits zum 5. Mal findet der „Männerabend“ in Glasau am Freitag,
den 11. Januar 2019 um 19:00 Uhr in der Alten Schule statt. Zu Alle Termine für Veranstaltungen in der Gemeinde Glasau sind
diesem kleinem Jubiläum haben sich die Initiatoren, die Männer wieder in einem gemeinsamen Terminkalender aller Vereine,
von GlasauKreativ, etwas ganz besonderes einfallen lassen und Verbände und Organisationen zusammengefasst worden. Der
alle Teilnehmer können sich schon heute auf einen außergewöhn- komplette Kalender steht auf der homepage der Gemeinde zur
lichen Abend freuen. Und wie immer wird auch dieses Jahr nichts Verfügung, in „Uns Dörper“ werden hieraus jeweils die Termine der
konkretes zum Ablauf des Abends bekannt gegeben. Somit bleibt kommenden Wochen aufgeführt. Wenn sich Änderungen ergeben,
es weiterhin im Verborgenen, was die Männer an diesem Abend sind diese bitte per mail an u.horstmann@glasau.info aufzugeben,
ich Glasau erleben. Auch wenn es bereits viele Anmeldungen gibt, damit eine Aktualisierung vorgenommen werden kann.Nummer 26/Woche 52/Seite: 10 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Karten für „A CAPELLA LIVE!“
Für die GmF (Gemeinsam mit Freunden) Veranstaltung von
GlasauKreativ „A CAPELLA LIVE!“ am Samstag, 26.01.2019 um
19.00 Uhr im Schützenhaus in Sarau können sich die Besucher
auf zwei hochkarätige Gruppen aus Kiel freuen. Mit „nur wir“ und
„In Takt“ ist gute Laune für einen kurzweiligen Abend vorprogram-
miert. Es können noch Karten im Vorverkauf zum Preis von 15,00
€ erworben werden bei Nadine Büch (04525 494779) oder Ulrike
Horstmann (04525 3891).
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Für das Jahr 2019 wünsche ich Ihnen
Glück, Zufriedenheit und viel Gesundheit.
Verbunden mit diesen Wünschen bitte ich Sie, nehmen Sie aktiv
am Dorfleben teil, besuchen Sie die Sitzungen und Veran-
staltungen, um die Entwicklung unsereres Dorfes mit zu
gestalten.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und viele interssante
Gespräche.
Ihr Bürgermeister
Abbrennverbote von
Feuerwerkskörpern
Gemeinde Groß Rönnau
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz gilt für die Gemeinde Groß Rönnau folgende Anordnung:
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra-
keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m Gemeinde Klein Rönnau
(Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material-
forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Spreng-
abgefeuert werden. stoffgesetz, unterstützt durch Beschlüsse der Gemeindevertre-
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen tung Klein Rönnau, gilt für die Gemeinde Klein Rönnau folgende
nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von Anordnung:
Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden. 1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Mate-
verwiesen.
rialprüfung) zu Reet gedeckten Gebäuden in der Straße
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
„Traveredder“, der Räucherkate in der „Eutiner Straße“/
verfolgt und geahndet.
„Ecke Schulstraße“ sowie dem Altenteilerwohnhaus im
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 „Thunscher Weg“ abgefeuert werden.
Amt Trave-Land 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
Der Amtsvorsteher nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den
als örtliche Ordnungsbehörde in Absatz 1 genannten Gebäuden abgebrannt werden.Nummer 26/Woche 52/Seite: 11 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land 1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra-
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m
verwiesen. (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material-
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung
verfolgt und geahndet. abgefeuert werden.
Bad Segeberg, 10. Dezember 2018 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von
Amt Trave-Land
Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden.
Der Amtsvorsteher
In der Gemeinde Negernbötel befindet sich ein Haus mit Reetdach
als örtliche Ordnungsbehörde
in der Dorfstr. 17.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet.
Bad Segeberg, 10. Dezember 2018
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde
Liebe Negernbötler/ innen,
auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen
Tannenbaumverbrennen in der Kieskuhle am 12.01.2019
ab 17 Uhr herzlich einladen.
Bei einem gemütlichen Beisammensein am Feuer und mit
heißen Getränken möchten wir den Start ins Jahr 2019 beginnen.
Selbstverständlich darf auch das leckere Essen nicht fehlen.
Mit selbstgemachter Suppe und Grillwurst.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen
und viele mitgebrachte Tannenbäume,
damit es ein schöner gemeinsamer Abend wird.
Ihre Freiwillige
Feuerwehr Negernbötel
ffnegernboetel2017@gmail.com
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
Gemeinde Negernbötel
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende Anordnung:Nummer 26/Woche 52/Seite: 12 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Artikel 2
(In-Kraft-Treten)
Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Neuengörs, den 10.12.2018
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern gez. Thies Ehlers
Gemeinde Neuengörs
Gemeinde Neuengörs für die Ortsteile Der Bürgermeister
Altengörs und Stubben
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz, unterstützt durch den Beschluss der Gemeindevertretung
Neuengörs vom 28. November 1991, gilt für die Gemeinde Neu-
engörs folgende Anordnung:
Vogelschießerverein
1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Ra- Neuengörs von 1968
keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m Danke an die Landwind GbR für die großzügige Spende für ehren-
(Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materialprüfung) amtliche Tätigkeit. Wir hatten einen großartigen Tag und haben
zu Reet gedeckten Gebäuden in der „Bahnhofstraße“, „Sege-
uns riesig gefreut. Danke …
berger Straße“ und „Stöbbenberg“ im Ortsteil Altengörs und
der „Söhrener Straße“ im Ortsteil Stubben abgefeuert werden. Nicole, John-Patrick, Andrea, Björn Ove, Kristine, Manuel,
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur Yvonne, Heike, Bettina, Erik, Thomas
in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den in Absatz
1 genannten Gebäuden abgebrannt werden.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet.
Bad Segeberg, 11. Dezember 2018
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde
V. Nachtragssatzung Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale in der Gemeinde Pronstorf
Abwasserbeseitiungsanlage der Gemeinde Neuengörs Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
(Abwassergebührensatzung) gesetz, unterstützt durch die Anordnung der Bürgermeisterin, gilt
für die Gemeinde Pronstorf folgende Anordnung:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der
Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Raketen
§§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schles-
und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht in
wig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des
nachstehend genannten Bereichen abgebrannt werden:
Abwasserabgabengesetzes und des § 14 der Abwassersatzung der
Gemeinde Neuengörs in der jeweiligen gültigen Fassung wird nach Ortsteil Goldenbek:Löthenweg
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2018 Neukoppeler Straße
folgende V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung Pronstorfer Straße
erlassen: Rösinger Weg
Ortsteil Diekhof: insgesamt
Artikel 1 Ortsteil Wulfsfelde: Teichstraße
(Änderungen) Schneiderweg
§ 3 Abs. 8 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert Ortsteil Strenglin: Mühlenstraße (Abzweig Am Dorfplatz bis
und enthält folgende Fassung: Mühlenstraße 2)
(8) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser Kornhof
1,00 Euro. Wischhof
§ 4 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende Hilpertskamp
Fassung: Im Winkel
(2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht Ortsteil Pronstorf: Lindenstraße (Abzweig Westerrader Weg
die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang bis Lindenstraße 18)
folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die Bornkamp
neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren- An der Kirche
pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1) Ortsteil Reinsbek: Eichenweg
versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
hingewiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ord-
Gebührenpflichtigen.
nungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet.
§ 5a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018
enthält folgende Fassung:
Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf Grundlage Amt Trave-Land
des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig- Der Amtsvorsteher
Holstein als öffentliche Last auf dem Grundstück. als örtliche OrdnungsbehördeNummer 26/Woche 52/Seite: 13 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Grüße zum Neujahr
Liebe Gemeinde Rohlstorf,
das Jahr neigt sich dem Ende und
bevor wir in ein für uns alle hoffentlich
gesundes und glückliches Jahr 2019
starten, ist es Zeit für einen Rückblick.
Viel ist passiert in unserer Gemeinde, so wurde unter anderem:
• Ein Großteil des Spielplatzes in Quaal in Eigenleistung
drainiert, die Leitung des Wasserbodenverbandes wieder
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern frei gelegt,
Gemeinde Rohlstorf •
•
Warder hat im Seesteig eine neue Pumpstation bekommen,
An allen Pumpstationen wurden alte Zäune entsorgt und
durch neue Pfosten ersetzt,
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
• Die gestiftete Schaukel wurde auf dem Spielplatz Warder in
gesetz, gilt für die Gemeinde Rohlstorf im gesamten Gemeinde-
Eigenleistung aufgestellt,
gebiet folgende Anordnung: • Der Fahrradweg zur B432 wurde saniert,
1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen • Bänke in der Gemeinde wurden Instand gesetzt oder
Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von erneuert,
200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für • Es gab mehrere Schäden an der Wasserversorgung und
Materialforschung und -prüfung) zu besonders brandge- der Straßenbeleuchtung zu beseitigen,
fährdeten Gebäuden abgefeuert werden. • Im Rahmen der Beschädigung zahlreicher Hecken durch
den Winterdienst in der vergangenen Saison bemühen wir
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
uns aktiv um einen Ausgleich.
nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be-
Zahlreiche, von Vereinen und Verbänden organisierte Feste haben
sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden. uns in unterschiedlichen Konstellationen zusammen und uns ins
Reetdachhäuser befinden sich im Warderdamm 1, in der Seestr. Gespräch gebracht.
12 (OT Warder), in der Schulstr. 4, 7 und 45 sowie in der Dorfstr. Seit Juni des Jahres darf ich Sie als Bürgermeister vertreten und
20 (alle OT Quaal). stelle mich seitdem mit großer Freude dieser abwechslungsreichen
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Aufgabe.
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich Für das nun kommende Jahr haben wir viel vor, so steht unter
verwiesen. anderem Folgendes an:
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit • Anfang des Jahres wird vorab ein Schacht im Fußweg
verfolgt und geahndet. Feldstr./Seestr. Saniert.
Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 • Für Warder steht eine umfangreiche Sanierung des Abwas-
sernetzes an, die Aufträge hierzu sind vergeben.
Amt Trave-Land • Auch die kleineren Ortsteile sollen 2019 mit Glasfaser
Der Amtsvorsteher versorgt werden.
als örtliche Ordnungsbehörde • Die Verteiler der Straßenbeleuchtung sollen nun aus den
privaten Häusern auf die Straße verlegt werden - die Aus-
schreibungen sind verschickt.
Sitzung des Umwelt-, Bildungs- • Die Beleuchtung der Gemeinde wird auf LED umgestellt,
die Ausschreibung läuft und die Fördermittel sind bewilligt.
und Sozialausschusses der Gemeinde • Die Gemeindewege müssen - soweit es der Haushalt her-
gibt - Instand gesetzt werden.
Rohlstorf • Wir planen die Gründung des Fördervereins „Wir für Roh-
lstorf“, um die Vereine der Gemeinde noch besser unter-
am Montag, den 07.01.2019 um 19:30 Uhr, stützen zu können.
Ort: Warder, Alte Schule, Kirchweg 1 Nicht nur der zuletzt genannte Punkt zeigt, wir haben viele Enga-
gierte in der Gemeinde, die sich in diversen Funktionen für uns
alle einsetzen.
Tagesordnung: Mein Resümee ist, in Rohlstorf lässt es sich nicht nur gut wohnen,
es lässt sich auch wunderbar hier arbeiten.
(öffentlich)
Ich bedanke mich bei allen für Ihren Einsatz, Ihre Ideen und die
1. Eröffnung und Begrüßung gute Zusammenarbeit - dies gilt natürlich auch und insbesondere
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit für die Familien und deren Verständnis.
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Aus- Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2019. Zögern Sie nicht,
schusses vom 12.11.2018 sich gemeinsam mit uns zu interessieren, bleiben Sie neugierig
4. Rückblick Weihnachtspräsente und setzen Sie gemeinsam mit uns neue Ideen um.
5. Arbeitsplan 2019 Nach den Weihnachtsfeiertagen wünsche ich Ihnen nun einen
6. Ferienpass besinnlichen Jahresausklang und kommen Sie gut ins neue
7. Bericht des Bürgermeisters Jahr.
8. Verschiedenes Wir hören und sehen uns in 2019!
Der Ausschussvorsitzende Ihr Bürgermeister
gez. Michael Roelofs Tim BreckwoldtNummer 26/Woche 52/Seite: 14 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor-
bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
1DGHO–7UHII Schackendorf, den 14.12.2018
Gemeinde Schackendorf
Der Bürgermeister
Ab dem
gez. Alexander Scheffler
und
treffen sich Näh-, Strick- und Häkelbegeisterte
von Jung bis Alt
in der „Alten Schule“ in Warder
zum Wissensaustausch, gemeinsamer „Nadelarbeit“
und Beisammensein.
Wer Interesse am Nähen hat, aber noch keine
eigene Nähmaschine und Co. besitzt, kann ebenfalls
gerne vorbeischauen und reinschnuppern.
Ansprechpartner sind Manja Hückstedt 0176 233 88 304
I. Nachtragssatzung
Britta Wendorf 0178 835 08 45
Christina Helm 0179 97 29 019
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitiung der Gemeinde Schieren
(Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-
Holstein (GO), der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgaben-
gesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des
Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Ge-
meinde Schieren am 20.11.2018 folgende I. Nachtragssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswas-
serbeseitigung vom 21.11.2017 erlassen:
Artikel 1
(Änderungen)
§ 14 Abs. 1 (Gebührensatz) wird geändert und enthält folgende
Fassung:
(1) Die Zusatzgebühr beträgt 0,26 Euro je m² gebühren-
pflichtiger Grundstücksfläche.
Öffentliche Auslegung des § 15 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird hinzugefügt und enthält
folgende Fassung:
Lärmaktionsplanes der Gemeinde (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht
die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang
Schackendorf folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die
neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren-
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1)
Schackendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzge- versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
setzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
28.10.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Gebührenpflichtigen.
Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation § 15a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und
sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmmin- enthält folgende Fassung:
derungsmaßnahmen. Die vorstehende Niederschlagswassergebühr ruht auf
Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Entwurf des Grundlage des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz
Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von der Gemeindever- Schleswig-Holstein als öffentliche Last auf dem Grund-
tretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. stück.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt Artikel 2
vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal- (In-Kraft-Treten)
tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü-
ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend Schieren, den 20.11.2018
können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link gez. Hans-Werner Schumacher
eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/ Gemeinde Schieren
schackendorf/laermaktionsplan/ Der BürgermeisterNummer 26/Woche 52/Seite: 15 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Der Kaufpreis pro qm wird ca. 65 - 70 € betragen. Die Grundstücks-
größen liegen zwischen ca. 808 und 969 qm.
Bei Interesse an einem Grundstück laden Sie sich bitte das Bewer-
bungsformular von der Seite www.amt-trave-land.de/gemeinden/
Dezember 2018/Januar 2019 seedorf/ herunter und senden dies ausgefüllt bis zum 15.01.2019 an
das Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad
28. 19:30 Aufstellen des Veranstaltungskalenders, Gast- Segeberg oder per Mail an katarina.doering@amt-trave-land.de.
Dez. Uhr wirtschaft Block Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt Trave-Land, Frau
03. 15:00 Kaffeetrinken des Seniorenclub mit Jahres- Döring 04551 9908-30.
Jan. Uhr hauptversammlung (Wer möchte auch Spiele-
Nachmittag - bitte Spiele mitbringen!) Gaststätte
„Zur Linde“
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„Wir für Schieren“
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Navi für die Feuerwehr Berlin
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir bedanken uns ganz herz-
'HU:=9KROWDXFKGLHVHV-DKUGLH%lXPHLQ6FKLHUHQQLFKWDE
lich bei der Raiffeisenbank Leezen für die Geldspende, die es uns
(OWHUQKDIWHQIULKUH.LQGHU ermöglicht hat, für das Feuerwehrfahrzeug ein Navigationsgerät
mit Rückfahrkamera zu kaufen.
Bereits am 04.06.2018 wurde dieses Geräte eingebaut und ein-
geweiht. Die Mitarbeiterinnen der Raiba Leezen, Claudia Neuber
und Janika Hansen kamen zu uns nach Berlin und wir konnten es
einmal im laufenden Betrieb vorstellen.
Das Navigationsgerät ist eine große Hilfe für die Feuerwehr, denn
Baugrundstücke in Seedorf einige „Orte“ kennen selbst die erfahrensten Feuerwehrkameraden
nicht. Zudem wurde ein Foto mit den aktiven Kameraden und Eh-
OT Schlamersdorf renmitgliedern gemacht. Der Abend klang mit kühlen Getränken,
Fleisch und Wurst vom Grill aus.
Die Gemeinde Seedorf plant 2019 in Schlamersdorf 25 Baugrund-
stücke zu verkaufen. Wir wünschen allen einen guten Start in das Jahr 2019.
Die Grundstücke können mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut Eure
werden. Feuerwehr BerlinNummer 26/Woche 52/Seite: 16 Uns Dörper 28. Dezember 2018
Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern
Gemeinde Stipsdorf
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz, unterstützt durchden Beschluss der Gemeindevertretung
Stipsdorf, gilt für die Gemeinde Stipsdorf imgesamten Gebiet des
Ortskernes folgende Anordnung:
1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen
Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von
200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung) zu Gebäuden, die beson-
ders brandgefährdet sind, abgefeuert werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen
nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be-
sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich
verwiesen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und geahndet.
Impressum Bad Segeberg, 10. Dezember 2018
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
Verlag + Satz: LInus Wittich Medien KG als örtliche Ordnungsbehörde
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
I. Nachtragssatzung
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 zur Satzung der Gemeinde Stipsdorf über die Erhebung
Fax: 039931/5 79-30
von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitiungsanlage
Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45 (Abwassergebührensatzung)
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Verantwortlich: und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-
Amtlicher Teil: Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin des Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der
Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Anzeigenteil: Jan Gohlke Gemeinde Stipsdorf wird nach Beschlussfassung durch die Ge-
Erscheinungsweise: 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren meindevertretung vom 06.12.2018 folgende I. Nachtragssatzung
Haushalte im Amtsbereich verteilt zur Abwassergebührensatzung vom 27.04.2017 erlassen:
Auflage: 8670 Exemplare
Artikel 1
Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen (Änderungen)
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei-
genpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die § 3 Abs. 6 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert
Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer und enthält folgende Fassung:
Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele- (6) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser
xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha-
densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
3,30 Euro.
Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei § 4 Abs. 1 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende
können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- Fassung:
beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Ga- (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht
rantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentli- die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang
chten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die
Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren-
pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1)
versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die
auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der
Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen
Gebührenpflichtigen.Sie können auch lesen