Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 22. Jahrgang Freitag, den 28. Dezember 2018 Nummer 26 Woche 52 für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 3. Januar 2019 Freitag, 11. Januar 2019
Nummer 26/Woche 52/Seite: 2 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Daniela Gogga 68 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt, Angelika Saalfeld 46 Personalwesen Lena Meynerts 49 Feuerwehr Personalwesen Timo Mantey 49 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Nicole Springborn 44 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Manfred Schmidt 61 Asylangelegenheiten Simone David 39 Archiv Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Hochbaumaßnahmen Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Baumaßnahmen, Verwaltung Kevin Schramm 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, Tel.: 039931 579-21!
Nummer 26/Woche 52/Seite: 3 Uns Dörper 28. Dezember 2018 SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet keine Rentenberatung mehr statt. Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü- Deutsche Rentenversicherung chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der Auskunfts- und Beratungsstellen persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs- reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- zeiten geändert haben!!! geschaltet. Lübeck: Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Tel.: 0451 485-25450 Schiedsamtsbezirk 4 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Eva Schneider-Stork, Segeberger Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel. 04551 94945 Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Stellvertreter: Andreas Noske, Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Tel. 04551 8060760 Neumünster: Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Schiedsamtsbezirk 5 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Schiedsfrau: Rose Höppner, Eichenweg 16, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04506 656 Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Stellvertreter: n. n. Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Oldenburg i. H.: (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schackendorf): Tel.: 04361 50819-0 Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 23795 Negernbötel, Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, Rahland 12, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 23795 Klein Rönnau, Tel. 04551 81312 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Tel. 04555 1037 Wasserbeschaffungsverband Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Wakendorf I OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) Tel. 04555 7157337 in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst Schiedsamtsbezirk Nr. 10 sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor- (Glasau): marn sind: Schiedsmann: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Tel. 04527 9738508 Wasserwerker Andreas Rohlf Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Telefon: 04550 985760 OT Sarau, 23719 Glasau, Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Tel. 04525 496868 Johanna Schlöke, Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Versichertenältester der Deutschen Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Rentenversicherung Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Der persönliche Service ganz in meiner Nähe Tel.: 04550 656 • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung NOTDIENSTE: • Kontenklärung In der Zeit vom 01.03. - 31.10. • Rentenanträge/-beratung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Versichertenältester Herr Broecker Freitag ab 12:00 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung In der Zeit vom 01.11. - 28.02. (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr, Freitag ab 15:00 Uhr Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 26/Woche 52/Seite: 4 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Segeberg e. V. Geschendorf/Westerrade Geschäftsstelle Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- An der Trave 1 a rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge- 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 96 88 66 schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas- Fax: 04551 96 88 67 ser. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Homepage: www.se-sport.de werke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Die Rinkieker und Kümmerer Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke LübeckTel. 0451 8882661 im Amt-Trave Land Wasserwerker Gemeinde Westerrade - Helmut Dreger Tel. 04553 805 engagieren sich ehrenamtlich Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Zweckverband Abwasserbeseitigung -ganz nach Wunsch- oder als „ Kümmerer„ Rönnau Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- Hilfen vermitteln dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren. Groß Rönnau und Klein Rönnau. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Ansprechpartnerin Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Petra Burmester Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 Telefon: 04551 955112 und E-Mail: 0170 4134427 burmester@pflegestuetzpunkt-se.de STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712, E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben- Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 26/Woche 52/Seite: 5 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Artikel 2 (In-Kraft-Treten) Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. Bad Segeberg, den 06.12.2018 Gez. Karin David Verbandsvorsteherin 5. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Trave-Land über die Entschädigung der für das Amt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung gilt für den Amts- Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein bezirk Trave-Land folgende Anordnung: (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein (GO) und der Landesverordnung über die Entschädi- Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Raketen der gung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m (Wurfweite festge- - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der stellt von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellver- Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abgefeuert werden. tretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - Besonders brandgefährdet sind zum Beispiel Gebäude mit Reetbe- EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mit- dachung und Gebäude, in denen leicht brennbare oder explosive gliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren Stoffe lagern. (Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nicht in durch den Amtsausschuss vom 28. November 2018 folgende der Nähe von Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, abge- 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der für brannt werden. Hier ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten. das Amt Trave-Land tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeam- Für die Gemeinden Blunk, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Neuengö- ten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, rs, Pronstorf, Rohlstorf und Stipsdorf gelten besondere Abbrenn- ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder verbote, die gesondert bekannt gemacht werden. der freiwilligen Feuerwehren erlassen: Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrig- keiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. §1 Änderung Bad Segeberg, 10.12.2018 In § 2 wird folgender Abs. 13 neu eingefügt: Amt Trave-Land Im Rahmen des Brandschutzes wird ein Gefahrgutkataster geführt. Der Amtsvorsteher Die hiermit beauftragte Person erhält eine Aufwandsentschädigung als örtliche Ordnungsbehörde in Höhe von 200,00 € im Monat. §2 In-Kraft-Treten II. Nachtragssatzung Diese 5. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2018 in Kraft. zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung im Gebiet des Bad Segeberg, 13. Dezember 2018 Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I mit den Amt Trave-Land Gemeinden Wakendorf I, Bühnsdorf, Bahrenhof, Neuengörs Der Amtsvorsteher und Dreggers im Kreis Segeberg und den Gemeinden Rehhorst gez. Hans-Heinrich Jaacks und Feldhorst (nur mit dem Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn, (Wassergebührensatzung) Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Ausführungsgestzes zum Gesetz über Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetzes Gewässerpflegeverbandes - LWVG), § 25 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I vom 01.01.2015 und der §§ 1, 2, 8 und 9 des Kommu- „Am Oberlauf der Trave“ nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - alle in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch Am 26. November 2018 hat der Ausschuss des Gewässerpflege- die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes verbandes „Am Oberlauf der Trave“ die Haushaltssatzung mit dem Wakendorf I am 05.12.2018 eine II. Nachtragssatzung zur Was- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. sergebührensatzung vom 16.12.2015 erlassen: Der Grundbeitrag wird auf 5,00 EUR je Mitglied und der Flächenbei- trag auf 5,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung Artikel 1 der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von (Änderungen) 1,00 € je ha gehoben. § 3 (Gebührensatz) Abs. 1 und Abs. 2 werden geändert und er- halten folgende Fassung: Als Hebetermin wird der 1. Juli 2019 festgesetzt. (1) […] Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,45 Euro je m³ Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 liegen ab sofort entnommenem Wasser. im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, § 5a (öffentliche Last) wird neu in die Abwassergebührensatzung 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus. aufgenommen und erhält folgende Fassung: Die vorstehende Wassergebühr ruht auf Grundlage des Bad Segeberg, den 11. Dezember 2018 § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein gez. Rohweder als öffentliche Last auf dem Grundstück. (Verbandsvorsteher)
Nummer 26/Woche 52/Seite: 6 Uns Dörper 28. Dezember 2018 einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 243.200 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave- aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 230.200 EUR Land Buchvorstellung der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä- Die Schulchronik der Schule Weitewelt ist vollständig vorhanden. tigkeit auf 0 EUR Sie gliedert sich in zwei Teile: einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Teil 1 von 1747 - 1949 der Teil II von 1949 - 1978 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstä- tigkeit auf 18.500 EUR Johannes Jakobsen, der letzte Lehrer der Schule hat die Unter- festgesetzt. lagen in seinem Haus in Weitewelt aufbewahrt. Nach dem Tod seiner Eltern wollte Konrad Jakobsen die Chronik als Buch verlegen und somit für alle interessierten Personen zugänglich machen. §2 Die Bücher sind äußerst dekorativ und spiegeln das Leben im Schulbezirk wieder. Sie sollen jetzt zum Selbstkostenpreis von Es werden festgesetzt: 30,00 € pro Buch verkauft werden. Es gibt zur Zeit eine Auflage von 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 25 Stück pro Band. Ein Nachdruck ist allerdings möglich. und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- 0 EUR gungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie- 0 Stellen senen Stellen auf §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen 260 % Der Verkauf bzw. die Bestellung erfolgt ab sofort über mich: Betriebe (Grundsteuer A) Tel.: 04555 1037, Mobil: 01629849920 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % E-Mail: manfredschmidtww@t-online.de 2. Gewerbesteuer 310 % Mit freundlichem Gruß Manfred Schmidt §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Bahrenhof, den 07.12.2018 gez. Hans-Peter Ulverich (Bürgermeister) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnah- me im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Segeberg, 11.12.2018 Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. November 2018 folgende Haus- haltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 243.300 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 234.500 EUR einem Jahresüberschuss von 8.800 EUR
Nummer 26/Woche 52/Seite: 7 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wie in vielen Gemeinden - so auch in Blunk - gibt es viele, viele Bürger, die durch ihre Mithilfe bei verschiedenen Aktionen die Arbeit der Gemeinde und ihrer Vereine sehr unterstützen; durch Geld, Sachspenden oder einfach durch eine aktive Mitarbeit. Abbrennverbote von Wir danken allen beteiligten Bürgern recht herzlich und hoffen auch Feuerwerkskörpern Gemeinde Blunk auf eine aktive Hilfe im Jahr 2019. Und natürlich freuen sich Alle wenn zu den Veranstaltungen viele kommen. Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Sprengstoffverordnung zum Alle guten Wünsche für das Jahr 2019 Sprengstoffgesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende wünscht Ihnen und Euch, Anordnung: die Gemeinde Blunk. 1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Wiebke Bock Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von - Bürgermeisterin - 200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materi- alprüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung abgefeuert werden. 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden. In der Gemeinde Blunk befindet sich 3 Häuser mit Reetdach in 1. an der Ecke Dorfstraße/Lindenstraße, das Gemeinde- haus 2. an der Ecke Segebergerstraße/Mühlenstraße 3. an der Ecke Segebergerstraße/Bahnhofstraße Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich verwiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Öffentliche Auslegung Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 des Lärmaktionsplanes Amt Trave-Land Die Amtsvorsteher der Gemeinde Fahrenkrug als örtliche Ordnungsbehörde Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Fahrenkrug gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom 12.09.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmak- tionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungs- Weihnachts- und Neujahrsgrüße maßnahmen. Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbei- tete Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal- tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü- ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/ fahrenkrug/laermaktionsplan/ Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor- bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Fahrenkrug, den 14.12.2018 Gemeinde Fahrenkrug Der Bürgermeister gez. Reiner Martin Hier wartet der Weihnachtsmann, noch mit dem vollen Bollerwagen und Jutesack auf die jüngsten Bürger der Gemeinde. Zur Nikolaus- feier, vom Vogelschießerverein, sind dann viele Kinder gekommen, I. Nachtragshaushaltssatzung die fast alle auch dem Weihnachtsmann ein Gedicht aufsagen kommten und dann von ihm etwas schönes Geschenkt bekamen. der Gemeinde Fahrenkrug Einige Tage später hatten wir dann auch unsere Weihnachtsfeier für die älteren Mitbürger aus Blunk, gemeinsam mit dem Senio- für das Haushaltsjahr 2018 renverein und unsere Pastorin Hoffmann. Es wurden Geschichten Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol- erzählt, Lieder gesungen und auch die Kindergarten- Kinder trugen stein wird nach Beschluss des Gemeindevertretung vom 27. zu einem schönen weihnachtlichen Nachmittag im Gemeindehaus November 2018 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlas- mit Kaffee, Torte und Weihnachtsgebäck bei. sen:
Nummer 26/Woche 52/Seite: 8 Uns Dörper 28. Dezember 2018 §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge erhöht vermindert gegenüber nunmehr um um bisher festgesetzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 91.900 EUR 2.104.300 EUR 2.196.200 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 88.700 EUR 2.262.700 EUR 2.351.400 EUR Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag 3.200 EUR 158.400 EUR 155.200 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 91.900 EUR 2.005.700 EUR 2.097.600 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 88.700 EUR 2.029.800 EUR 2.118.500 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 48.000 EUR 1.000 EUR 49.000 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 443.000 EUR 100.400 EUR 543.400 EUR §2 Es werden neu festgesetzt 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf 100.000 EUR §3 Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2018 bleiben unverändert. Fahrenkrug, 07. Dezember 2018 gez. Rainer G. Martin Bürgermeister Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtrags- plan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 07. Dezember 2018 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher gez. Hans-Heinrich Jaacks Tannenbaumverbrennen 2019 Liebe Fahrenkruger/-innen, Tannenbaumverbrennen 2019 Januar 2019 auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditio- Liebe Fahrenkruger/-innen, nellen Tannenbaumverbrennen am Feuerwehrhaus einladen. 13. Jan. 11:00 Uhr Neujahrsempfang des Bürgervereins Ge- auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen schendorf im Lindenhof Am Sonntag, den 06.01.2019 von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr Tannenbaumverbrennen am Feuerwehrhaus einladen. Bei einem gemütlichen Am Sonntag,Beisammensein den 06.01.2019 mit Feuer und Getränken möchtenvon wir11:30 den bis Start15:00ins Uhr Jahr 2019 beginnen. Selbstverständlich darf auch Grillwurst nicht fehlen. Bei einem gemütlichen Beisammensein mit Feuer und Getränken möchten wir den Start ins Jahr 2019 beginnen. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen Selbstverständlich darf auch Grillwurst und viele mitgebrachte nicht fehlen. Tannenbäume, damit es ein angenehmer Tag wird. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und viele mitgebrachte Tannenbäume, damit es ein angenehmer Tag wird. Wir wünschen Ihnen/Euch einen guten Rutsch ins neue Wir wünschen Ihnen/Euch einenJahr 2019. guten Rutsch ins neue Jahr 2019. Mit freundlichen Grüßen Ihre Jugendfeuerwehr Die nächste Ausgabe erscheint Fahrenkrug am Freitag, 11. Januar 2019 Redaktionsschluss: Mittwoch, 3. Januar 2019
Nummer 26/Woche 52/Seite: 9 Uns Dörper 28. Dezember 2018 sind noch Restplätze zu vergeben, Anmeldungen bitte unter www. glasau-kreativ.de oder bei Bernhard Horstmann (b.horstmann@ glasau.info bzw. 04525 3891). Die Männer von GlasauKreativ freuen sich auf einen besonderen Abend! An alle Freunde von Gesellschaftsspielen, die "Freiwillige Feuerwehr Geschendorf" lädt Sie zum Spieleabend herzlich ein. Wann: Freitag, den 11.01.2019 um 19:30 Uhr Wo: Feuerwehrgerätehaus in Geschendorf wie immer mit guten Fleischpreisen Startgeld : 7,- € Der Festausschuss Freiwillige Feuerwehr Geschendorf Aus organisatorischen Gründen bitten wir beim Pokern um vorherige Anmeldung unter 0151-16339654 oder thorbenwendt@freenet.de. „Das Weihnachtsrentier“ begeistert Nach langen Proben war es endlich soweit: Die Kinder der Grundschule in Sarau, Außenstelle der Arnesboken- schule in Ahrensbök, präsentierten anlässlich der Weihnachtsfeier auf der großen Bühne in der Alex- Köhn-Halle ihr Theaterstück „Das Weihnachtsrentier“. Und in diesem Jahr war es für die Kinder etwas ganz besonderes, denn die 9 jährige Dezember 2018/Januar 2019 Melissa Schuch aus der 4. Klasse hat das Stück komplett selbst geschrieben, Regie geführt und alle Mitschüler waren begeistert, 31. Dez. 16:00 Uhr Gottesdienst zum Jahresabschluss, Kirche dieses jetzt auf der Bühne umsetzen zu können. 02. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Die zahlreichen Zuschauer erlebten wie sich die Kinder in die Schule Rollen hineinversetzt haben und mit großer Freude das Stück 11. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Männerabend, Alte Schule präsentierten. Lang anhaltender Applaus war dann auch nicht über- 14. Jan. 19.30 Uhr Treffen Vorbereitung Weltgebetstag, Ge- raschend und ein großes Dankeschön für die Kinder und Lehrkräfte, meindezentrum Kirche die in den vergangenen Wochen intensiv mit den Vorbereitungen 16. Jan. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte beschäftigt waren. Als eine von wenigen Schulen findet in Sarau Schule ein klassenübergreifender Unterricht statt, die Klassen 1+2 sowie 3+4 werden dabei gemeinsam unterrichtet. 5. Männerabend in Glasau Terminkalender für 2019 steht bereit Bereits zum 5. Mal findet der „Männerabend“ in Glasau am Freitag, den 11. Januar 2019 um 19:00 Uhr in der Alten Schule statt. Zu Alle Termine für Veranstaltungen in der Gemeinde Glasau sind diesem kleinem Jubiläum haben sich die Initiatoren, die Männer wieder in einem gemeinsamen Terminkalender aller Vereine, von GlasauKreativ, etwas ganz besonderes einfallen lassen und Verbände und Organisationen zusammengefasst worden. Der alle Teilnehmer können sich schon heute auf einen außergewöhn- komplette Kalender steht auf der homepage der Gemeinde zur lichen Abend freuen. Und wie immer wird auch dieses Jahr nichts Verfügung, in „Uns Dörper“ werden hieraus jeweils die Termine der konkretes zum Ablauf des Abends bekannt gegeben. Somit bleibt kommenden Wochen aufgeführt. Wenn sich Änderungen ergeben, es weiterhin im Verborgenen, was die Männer an diesem Abend sind diese bitte per mail an u.horstmann@glasau.info aufzugeben, ich Glasau erleben. Auch wenn es bereits viele Anmeldungen gibt, damit eine Aktualisierung vorgenommen werden kann.
Nummer 26/Woche 52/Seite: 10 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Karten für „A CAPELLA LIVE!“ Für die GmF (Gemeinsam mit Freunden) Veranstaltung von GlasauKreativ „A CAPELLA LIVE!“ am Samstag, 26.01.2019 um 19.00 Uhr im Schützenhaus in Sarau können sich die Besucher auf zwei hochkarätige Gruppen aus Kiel freuen. Mit „nur wir“ und „In Takt“ ist gute Laune für einen kurzweiligen Abend vorprogram- miert. Es können noch Karten im Vorverkauf zum Preis von 15,00 € erworben werden bei Nadine Büch (04525 494779) oder Ulrike Horstmann (04525 3891). Liebe Bürgerinnen und Bürger! Für das Jahr 2019 wünsche ich Ihnen Glück, Zufriedenheit und viel Gesundheit. Verbunden mit diesen Wünschen bitte ich Sie, nehmen Sie aktiv am Dorfleben teil, besuchen Sie die Sitzungen und Veran- staltungen, um die Entwicklung unsereres Dorfes mit zu gestalten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und viele interssante Gespräche. Ihr Bürgermeister Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern Gemeinde Groß Rönnau Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- gesetz gilt für die Gemeinde Groß Rönnau folgende Anordnung: Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern 1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra- keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m Gemeinde Klein Rönnau (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material- forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Spreng- abgefeuert werden. stoffgesetz, unterstützt durch Beschlüsse der Gemeindevertre- 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen tung Klein Rönnau, gilt für die Gemeinde Klein Rönnau folgende nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von Anordnung: Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden. 1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich 200 m (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Mate- verwiesen. rialprüfung) zu Reet gedeckten Gebäuden in der Straße Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit „Traveredder“, der Räucherkate in der „Eutiner Straße“/ verfolgt und geahndet. „Ecke Schulstraße“ sowie dem Altenteilerwohnhaus im Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 „Thunscher Weg“ abgefeuert werden. Amt Trave-Land 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen Der Amtsvorsteher nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den als örtliche Ordnungsbehörde in Absatz 1 genannten Gebäuden abgebrannt werden.
Nummer 26/Woche 52/Seite: 11 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land 1. Am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 dürfen Ra- über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m verwiesen. (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Material- Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit forschung und -prüfung) zu Gebäuden mit Reeteindeckung verfolgt und geahndet. abgefeuert werden. Bad Segeberg, 10. Dezember 2018 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25 m von Amt Trave-Land Gebäuden mit Reeteindeckung abgebrannt werden. Der Amtsvorsteher In der Gemeinde Negernbötel befindet sich ein Haus mit Reetdach als örtliche Ordnungsbehörde in der Dorfstr. 17. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich verwiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Bad Segeberg, 10. Dezember 2018 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde Liebe Negernbötler/ innen, auch im Jahr 2019 möchten wir Sie/Euch zu unserem traditionellen Tannenbaumverbrennen in der Kieskuhle am 12.01.2019 ab 17 Uhr herzlich einladen. Bei einem gemütlichen Beisammensein am Feuer und mit heißen Getränken möchten wir den Start ins Jahr 2019 beginnen. Selbstverständlich darf auch das leckere Essen nicht fehlen. Mit selbstgemachter Suppe und Grillwurst. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und viele mitgebrachte Tannenbäume, damit es ein schöner gemeinsamer Abend wird. Ihre Freiwillige Feuerwehr Negernbötel ffnegernboetel2017@gmail.com Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern Gemeinde Negernbötel Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- gesetz gilt für die Gemeinde Negernbötel folgende Anordnung:
Nummer 26/Woche 52/Seite: 12 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Artikel 2 (In-Kraft-Treten) Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Neuengörs, den 10.12.2018 Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern gez. Thies Ehlers Gemeinde Neuengörs Gemeinde Neuengörs für die Ortsteile Der Bürgermeister Altengörs und Stubben Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- gesetz, unterstützt durch den Beschluss der Gemeindevertretung Neuengörs vom 28. November 1991, gilt für die Gemeinde Neu- engörs folgende Anordnung: Vogelschießerverein 1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Ra- Neuengörs von 1968 keten der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m Danke an die Landwind GbR für die großzügige Spende für ehren- (Wurfweite festgestellt vom Bundesamt für Materialprüfung) amtliche Tätigkeit. Wir hatten einen großartigen Tag und haben zu Reet gedeckten Gebäuden in der „Bahnhofstraße“, „Sege- uns riesig gefreut. Danke … berger Straße“ und „Stöbbenberg“ im Ortsteil Altengörs und der „Söhrener Straße“ im Ortsteil Stubben abgefeuert werden. Nicole, John-Patrick, Andrea, Björn Ove, Kristine, Manuel, 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur Yvonne, Heike, Bettina, Erik, Thomas in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu den in Absatz 1 genannten Gebäuden abgebrannt werden. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich verwiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Bad Segeberg, 11. Dezember 2018 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde V. Nachtragssatzung Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale in der Gemeinde Pronstorf Abwasserbeseitiungsanlage der Gemeinde Neuengörs Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- (Abwassergebührensatzung) gesetz, unterstützt durch die Anordnung der Bürgermeisterin, gilt für die Gemeinde Pronstorf folgende Anordnung: Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Raketen §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schles- und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht in wig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des nachstehend genannten Bereichen abgebrannt werden: Abwasserabgabengesetzes und des § 14 der Abwassersatzung der Gemeinde Neuengörs in der jeweiligen gültigen Fassung wird nach Ortsteil Goldenbek:Löthenweg Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2018 Neukoppeler Straße folgende V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung Pronstorfer Straße erlassen: Rösinger Weg Ortsteil Diekhof: insgesamt Artikel 1 Ortsteil Wulfsfelde: Teichstraße (Änderungen) Schneiderweg § 3 Abs. 8 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert Ortsteil Strenglin: Mühlenstraße (Abzweig Am Dorfplatz bis und enthält folgende Fassung: Mühlenstraße 2) (8) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser Kornhof 1,00 Euro. Wischhof § 4 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende Hilpertskamp Fassung: Im Winkel (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht Ortsteil Pronstorf: Lindenstraße (Abzweig Westerrader Weg die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang bis Lindenstraße 18) folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die Bornkamp neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren- An der Kirche pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1) Ortsteil Reinsbek: Eichenweg versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen hingewiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ord- Gebührenpflichtigen. nungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. § 5a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 enthält folgende Fassung: Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf Grundlage Amt Trave-Land des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig- Der Amtsvorsteher Holstein als öffentliche Last auf dem Grundstück. als örtliche Ordnungsbehörde
Nummer 26/Woche 52/Seite: 13 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Grüße zum Neujahr Liebe Gemeinde Rohlstorf, das Jahr neigt sich dem Ende und bevor wir in ein für uns alle hoffentlich gesundes und glückliches Jahr 2019 starten, ist es Zeit für einen Rückblick. Viel ist passiert in unserer Gemeinde, so wurde unter anderem: • Ein Großteil des Spielplatzes in Quaal in Eigenleistung drainiert, die Leitung des Wasserbodenverbandes wieder Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern frei gelegt, Gemeinde Rohlstorf • • Warder hat im Seesteig eine neue Pumpstation bekommen, An allen Pumpstationen wurden alte Zäune entsorgt und durch neue Pfosten ersetzt, Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- • Die gestiftete Schaukel wurde auf dem Spielplatz Warder in gesetz, gilt für die Gemeinde Rohlstorf im gesamten Gemeinde- Eigenleistung aufgestellt, gebiet folgende Anordnung: • Der Fahrradweg zur B432 wurde saniert, 1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen • Bänke in der Gemeinde wurden Instand gesetzt oder Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von erneuert, 200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für • Es gab mehrere Schäden an der Wasserversorgung und Materialforschung und -prüfung) zu besonders brandge- der Straßenbeleuchtung zu beseitigen, fährdeten Gebäuden abgefeuert werden. • Im Rahmen der Beschädigung zahlreicher Hecken durch den Winterdienst in der vergangenen Saison bemühen wir 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen uns aktiv um einen Ausgleich. nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be- Zahlreiche, von Vereinen und Verbänden organisierte Feste haben sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden. uns in unterschiedlichen Konstellationen zusammen und uns ins Reetdachhäuser befinden sich im Warderdamm 1, in der Seestr. Gespräch gebracht. 12 (OT Warder), in der Schulstr. 4, 7 und 45 sowie in der Dorfstr. Seit Juni des Jahres darf ich Sie als Bürgermeister vertreten und 20 (alle OT Quaal). stelle mich seitdem mit großer Freude dieser abwechslungsreichen Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Aufgabe. über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich Für das nun kommende Jahr haben wir viel vor, so steht unter verwiesen. anderem Folgendes an: Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit • Anfang des Jahres wird vorab ein Schacht im Fußweg verfolgt und geahndet. Feldstr./Seestr. Saniert. Bad Segeberg, 12. Dezember 2018 • Für Warder steht eine umfangreiche Sanierung des Abwas- sernetzes an, die Aufträge hierzu sind vergeben. Amt Trave-Land • Auch die kleineren Ortsteile sollen 2019 mit Glasfaser Der Amtsvorsteher versorgt werden. als örtliche Ordnungsbehörde • Die Verteiler der Straßenbeleuchtung sollen nun aus den privaten Häusern auf die Straße verlegt werden - die Aus- schreibungen sind verschickt. Sitzung des Umwelt-, Bildungs- • Die Beleuchtung der Gemeinde wird auf LED umgestellt, die Ausschreibung läuft und die Fördermittel sind bewilligt. und Sozialausschusses der Gemeinde • Die Gemeindewege müssen - soweit es der Haushalt her- gibt - Instand gesetzt werden. Rohlstorf • Wir planen die Gründung des Fördervereins „Wir für Roh- lstorf“, um die Vereine der Gemeinde noch besser unter- am Montag, den 07.01.2019 um 19:30 Uhr, stützen zu können. Ort: Warder, Alte Schule, Kirchweg 1 Nicht nur der zuletzt genannte Punkt zeigt, wir haben viele Enga- gierte in der Gemeinde, die sich in diversen Funktionen für uns alle einsetzen. Tagesordnung: Mein Resümee ist, in Rohlstorf lässt es sich nicht nur gut wohnen, es lässt sich auch wunderbar hier arbeiten. (öffentlich) Ich bedanke mich bei allen für Ihren Einsatz, Ihre Ideen und die 1. Eröffnung und Begrüßung gute Zusammenarbeit - dies gilt natürlich auch und insbesondere 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit für die Familien und deren Verständnis. 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Aus- Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2019. Zögern Sie nicht, schusses vom 12.11.2018 sich gemeinsam mit uns zu interessieren, bleiben Sie neugierig 4. Rückblick Weihnachtspräsente und setzen Sie gemeinsam mit uns neue Ideen um. 5. Arbeitsplan 2019 Nach den Weihnachtsfeiertagen wünsche ich Ihnen nun einen 6. Ferienpass besinnlichen Jahresausklang und kommen Sie gut ins neue 7. Bericht des Bürgermeisters Jahr. 8. Verschiedenes Wir hören und sehen uns in 2019! Der Ausschussvorsitzende Ihr Bürgermeister gez. Michael Roelofs Tim Breckwoldt
Nummer 26/Woche 52/Seite: 14 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Bis zum 15.02.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor- bringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. 1DGHO–7UHII Schackendorf, den 14.12.2018 Gemeinde Schackendorf Der Bürgermeister Ab dem gez. Alexander Scheffler und treffen sich Näh-, Strick- und Häkelbegeisterte von Jung bis Alt in der „Alten Schule“ in Warder zum Wissensaustausch, gemeinsamer „Nadelarbeit“ und Beisammensein. Wer Interesse am Nähen hat, aber noch keine eigene Nähmaschine und Co. besitzt, kann ebenfalls gerne vorbeischauen und reinschnuppern. Ansprechpartner sind Manja Hückstedt 0176 233 88 304 I. Nachtragssatzung Britta Wendorf 0178 835 08 45 Christina Helm 0179 97 29 019 zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitiung der Gemeinde Schieren (Beitrags- und Gebührensatzung) Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein (GO), der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgaben- gesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Ge- meinde Schieren am 20.11.2018 folgende I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswas- serbeseitigung vom 21.11.2017 erlassen: Artikel 1 (Änderungen) § 14 Abs. 1 (Gebührensatz) wird geändert und enthält folgende Fassung: (1) Die Zusatzgebühr beträgt 0,26 Euro je m² gebühren- pflichtiger Grundstücksfläche. Öffentliche Auslegung des § 15 Abs. 2 (Gebührenpflichtige) wird hinzugefügt und enthält folgende Fassung: Lärmaktionsplanes der Gemeinde (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang Schackendorf folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren- Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1) Schackendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzge- versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die setzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen 28.10.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Gebührenpflichtigen. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation § 15a (öffentliche Last) wird neu in die Satzung aufgenommen und sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmmin- enthält folgende Fassung: derungsmaßnahmen. Die vorstehende Niederschlagswassergebühr ruht auf Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Entwurf des Grundlage des § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Lärmaktionsplanes wurde am 27.11.2018 von der Gemeindever- Schleswig-Holstein als öffentliche Last auf dem Grund- tretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. stück. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt Artikel 2 vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 in der Amtsverwal- (In-Kraft-Treten) tung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darü- ber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend Schieren, den 20.11.2018 können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link gez. Hans-Werner Schumacher eingesehen werden: https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/ Gemeinde Schieren schackendorf/laermaktionsplan/ Der Bürgermeister
Nummer 26/Woche 52/Seite: 15 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Der Kaufpreis pro qm wird ca. 65 - 70 € betragen. Die Grundstücks- größen liegen zwischen ca. 808 und 969 qm. Bei Interesse an einem Grundstück laden Sie sich bitte das Bewer- bungsformular von der Seite www.amt-trave-land.de/gemeinden/ Dezember 2018/Januar 2019 seedorf/ herunter und senden dies ausgefüllt bis zum 15.01.2019 an das Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad 28. 19:30 Aufstellen des Veranstaltungskalenders, Gast- Segeberg oder per Mail an katarina.doering@amt-trave-land.de. Dez. Uhr wirtschaft Block Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt Trave-Land, Frau 03. 15:00 Kaffeetrinken des Seniorenclub mit Jahres- Döring 04551 9908-30. Jan. Uhr hauptversammlung (Wer möchte auch Spiele- Nachmittag - bitte Spiele mitbringen!) Gaststätte „Zur Linde“ /LHEH6FKLHUHQHU „Wir für Schieren“ VDPPHOQ:HLKQDFKWV ElXPHIUGDV7DQQHQIHXHUHLQ 'DV9HUEUHQQHQGHU7DQQHQElXPHVROODP 6DPVWDJVWDWWILQGHQ 'D]XODGHQZLUH[WUDHLQ 'DPLWHVDXFKHLQJURHV)HXHU ZLUGEUDXFKHQZLUYLHOH%lXPHGLHZLU DP6DPVWDJDEHLQVDPPHOQ :HU/XVWKDWPLW]XPDFKHQNDQQJHUQHKHOIHQ :LUWUHIIHQXQVXP8KUDQGHU/LQGH :LUZQVFKHQ(XFKHLQHQJXWHQ5XWVFK XQGHLQIURKHVQHXHV-DKU „:LUIU6FKLHUHQ“,GHU9RUVWDQG Navi für die Feuerwehr Berlin Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir bedanken uns ganz herz- 'HU:=9KROWDXFKGLHVHV-DKUGLH%lXPHLQ6FKLHUHQQLFKWDE lich bei der Raiffeisenbank Leezen für die Geldspende, die es uns (OWHUQKDIWHQIULKUH.LQGHU ermöglicht hat, für das Feuerwehrfahrzeug ein Navigationsgerät mit Rückfahrkamera zu kaufen. Bereits am 04.06.2018 wurde dieses Geräte eingebaut und ein- geweiht. Die Mitarbeiterinnen der Raiba Leezen, Claudia Neuber und Janika Hansen kamen zu uns nach Berlin und wir konnten es einmal im laufenden Betrieb vorstellen. Das Navigationsgerät ist eine große Hilfe für die Feuerwehr, denn Baugrundstücke in Seedorf einige „Orte“ kennen selbst die erfahrensten Feuerwehrkameraden nicht. Zudem wurde ein Foto mit den aktiven Kameraden und Eh- OT Schlamersdorf renmitgliedern gemacht. Der Abend klang mit kühlen Getränken, Fleisch und Wurst vom Grill aus. Die Gemeinde Seedorf plant 2019 in Schlamersdorf 25 Baugrund- stücke zu verkaufen. Wir wünschen allen einen guten Start in das Jahr 2019. Die Grundstücke können mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut Eure werden. Feuerwehr Berlin
Nummer 26/Woche 52/Seite: 16 Uns Dörper 28. Dezember 2018 Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern Gemeinde Stipsdorf Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoff- gesetz, unterstützt durchden Beschluss der Gemeindevertretung Stipsdorf, gilt für die Gemeinde Stipsdorf imgesamten Gebiet des Ortskernes folgende Anordnung: 1. Am 31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 dürfen Raketen der Klasse II nur in einem Schutzabstand von 200 m (Wurfweite festgestellt von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu Gebäuden, die beson- ders brandgefährdet sind, abgefeuert werden. 2. Andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in einem Schutzabstand von mindestens 25 m zu be- sonders brandgefährdeten Gebäuden abgebrannt werden. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Amtes Trave-Land über die Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern im Amtsbereich verwiesen. Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Impressum Bad Segeberg, 10. Dezember 2018 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher Verlag + Satz: LInus Wittich Medien KG als örtliche Ordnungsbehörde Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 I. Nachtragssatzung Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 zur Satzung der Gemeinde Stipsdorf über die Erhebung Fax: 039931/5 79-30 von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitiungsanlage Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 (Abwassergebührensatzung) Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Verantwortlich: und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Lan- Amtlicher Teil: Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin des Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Gemeinde Stipsdorf wird nach Beschlussfassung durch die Ge- Erscheinungsweise: 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren meindevertretung vom 06.12.2018 folgende I. Nachtragssatzung Haushalte im Amtsbereich verteilt zur Abwassergebührensatzung vom 27.04.2017 erlassen: Auflage: 8670 Exemplare Artikel 1 Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen (Änderungen) gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei- genpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die § 3 Abs. 6 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) wird geändert Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer und enthält folgende Fassung: Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele- (6) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha- densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- 3,30 Euro. Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei § 4 Abs. 1 (Gebührenpflichtige) wird geändert und enthält folgende können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- Fassung: beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Ga- (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht rantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentli- die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang chten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. folgenden Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebühren- pflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 9 Abs. 1) versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen Gebührenpflichtigen.
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