Sprache, Literatur, Kultur - Abschluss: Bachelor of Arts
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Sprache, Literatur, Kultur Abschluss: Bachelor of Arts
Inhalt Einrichtungen und Ansprechpartner ................................................................................................................. 2 1. Allgemeine Informationen zur Studienorganisation an der Justus‐Liebig‐Universität ......................... 3 1.1. Module / Modularisierung / Modulhandbuch ............................................................................... 3 1.2. Studienverlaufsplan ....................................................................................................................... 3 1.3. Workload / Arbeitsaufwand .......................................................................................................... 3 1.4. Credit‐Points (CP) / Leistungspunkte (LP) / ECTS ........................................................................... 3 1.5. Studienbegleitende Prüfungen ...................................................................................................... 3 1.6. Diploma Supplement ..................................................................................................................... 4 2. Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität .......................................................................... 4 3. Der Studiengang BA „Sprache, Literatur, Kultur“ (SLK).......................................................................... 5 3.1. Die Struktur des BA SLK.................................................................................................................. 5 3.2. Kombinationsmöglichkeiten im Studiengang SLK .......................................................................... 6 4. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................................ 8 4.1. Studienvoraussetzungen ................................................................................................................ 8 5. Weiterführende Studiengänge................................................................................................................ 9 6. Mögliche Tätigkeitsfelder für GeisteswissenschaftlerInnen .................................................................. 9 6.1. Verbesserung und zusätzlicher Kompetenzerwerb ..................................................................... 11 6.2. Prognosen & Trends auf dem Arbeitsmarkt ................................................................................ 12 7. Studium im Ausland ..............................................................................................................................13 8. Bewerbung für Bachelor‐Studiengänge ................................................................................................ 13 8.1 Zulassung für das erste Fachsemester .................................................................................................. 14 8.2 Bewerbung für ein höheres Fachsemester ........................................................................................... 14 9. Studienbeginn ........................................................................................................................................ 14 9.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn ...................................................................................................... 14 9.2 Wohnen und BAföG ..................................................................................................................... 14 9.3 Studieneinführungswoche für die Bachelor‐Studiengänge ......................................................... 15 10. Beratungs‐ und Informationsangebote ................................................................................................ 15 10.1 Call Justus – Studierenden‐Hotline der Uni Gießen ..................................................................... 15 10.2 Zentrale Studienberatung ............................................................................................................ 15 10.3 Studienfachberatung ................................................................................................................... 16 10.4 Studentische Studienberatung der Fachschaft ............................................................................ 16 10.5 Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende ............. 16 10.6 Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen ................................................................... 17 10.7 Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland ...................................... 17 11. Spezielle Ordnung für den Studiengang SLK ......................................................................................... 18 12. Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 22 Stand: Juli 2015 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich Impressum: Herausgeber Zentrale Studienberatung der Justus‐Liebig‐Universität Gießen Erwin‐Stein‐Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Redaktion Natascha Koch Stand 07/2015 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl 25.08.2015/ 350 Datei: Daten\A ‐ Bachelor‐Master of Arts\BA of Arts\BA SLK\S‐BInfoSLK Aug15.doc 1
Einrichtungen und Ansprechpartner Der Studiengang Sprache, Literatur, Kultur gehört zum Fachbereich 05 Sprache, Literatur, Kultur 1. Studienfachberatung 5. Fachbereich 05 Siehe unter Dekan Prof. Dr. Magnus Huber www.uni‐ Tel. 99‐31000 giessen.de/studium/beratung/studienfachberatung Dekanat@fb05.uni‐giessen.de Prodekanin Prof. Dr. Verena Dolle 2. Fachschaften Tel. 99‐31000 Fachschaft Anglistik Dekanat@fb05.uni‐giessen.de Fachschaft Germanistik Studiendekan Prof. Dr. Thomas Gloning Fachschaft Romanistik/Slavistik Tel. 99‐29000 www.uni‐giessen.de/cms/org/ssv/fs Studienkoordination@dekanat.fb05.uni‐ 3. Beratung und Betreuung für ausländische giessen.de Studierende und Studienbewerber Adresse Dekanat: Petra Schulze/Jessica Wilzek Otto‐Behaghel Str. 10 G Akademisches Auslandsamt 35394 Gießen Goethestr. 58, Raum 38, 35390 Gießen Haus G, II. Stock, Raum 240‐245 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10:00 – 12:00 Uhr Dekanat@fb05.uni‐giessen.de Tel.: +49 (0)641 99 12143/74 Studienkoordinatorin Fax: +49 (0)641 99 12179 Dr. Antje Stannek studium‐international@uni‐giessen.de Otto Behaghel‐Str. 10 B Haus G Raum 240 www.uni‐giessen.de/cms/internationales Tel. 99‐29000 antje.stannek@dekanat.fb05.uni‐giessen.de 4. Akademisches Prüfungsamt Geisteswissen‐ Sprechstunde: Montags 14‐16 Uhr (und nach schaften Vereinbarung) Karl‐Glöckner‐Straße 5a, 35394 Gießen Tel.: +49 (0)641 98 442 160 www.uni‐giessen.de/cms/fbz/paemter/gwiss Telefon‐Vorwahl von Gießen: 0641 Informationen im Internet: Justus‐Liebig‐Universität: www.uni‐giessen.de Informationen zum Studium: www.uni‐giessen.de/cms/studium Fachbereich 05 Sprache, Literatur, Kultur www.uni‐giessen.de/cms/fbz/fb05 2
1. Allgemeine Informationen zur Studienorganisation an der Justus‐Liebig‐ Universität Bevor Sie Detailinformationen zum Studiengang SLK erhalten, möchten wir Ihnen zunächst einige Grundbe‐ grifflichkeiten rund um das Studium der Bachelorstudiengänge erläutern. Diese sind wichtig, damit Sie spä‐ ter alle Erklärungen rund um den Studiengang SLK gut verstehen. 1.1. Module / Modularisierung / Modulhandbuch Das Studium ist in sogenannte „Module“ gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungstypen in diesem Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Zahl, Um‐ fang, Inhalte der Module, die Modulvoraussetzungen und Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt und nachzulesen im so genannten „Modulhandbuch“ (oder „Modulverzeichnis“). Module können sein: Pflichtmodule, die obligatorisch sind, Wahlmodule, die aus einem vorgegebenen Katalog von Modulen auszuwählen sind, und frei wählbare Wahlmodule. 1.2. Studienverlaufsplan Bachelor‐ und auch die weiterführenden Master‐Studiengänge sind klar strukturiert. Vielfach ist genau gere‐ gelt, in welcher Reihenfolge die Module belegt werden. Häufig ist auch festgelegt, in welchem Zeitraum wie viele Module erfolgreich abgeschlossen sein müssen, damit das Studium fortgesetzt werden darf. 1.3. Workload / Arbeitsaufwand Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (= Workload), der von den Studierenden für jedes Modul erbracht werden muss, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen erfolgreich bestehen zu können. Dabei wird für jedes Modul bei der Entwicklung des Studienganges ein Gesamtwert an Stunden berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus der Dauer des Besuchs der jeweiligen Lehrveranstaltung (Präsenzzeit), der Vor‐ und Nach‐ bereitung, der Zeit z.B. für die Prüfungsvorbereitung oder für das Abfassen eines Protokolls oder der Vorberei‐ tung eines Seminarvortrages und dem Zeitaufwand für die Prüfung selbst. Der „Workload“ für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt – das sind 900 Stunden pro Semester oder ca. 40 Stunden pro Woche. 1.4. Credit‐Points (CP) / Leistungspunkte (LP) / ECTS Jeweils 30 Arbeitsstunden für das Studium in einem Modul ergeben einen Leistungspunkt (LP), auch Credit‐ Point (CP) genannt. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderte „Workload“ im Studium. Module können unterschiedlich umfangreich sein: sie können nur 3, aber auch 12 Leistungspunkte umfassen. Pro Studiensemester werden durchschnittlich 30 CP erreicht, das sind ca. 900 Stunden Arbeitsbelastung (Workload) pro Semester oder 1800 Stunden im Jahr. Die CP erhält jeder, der das Modul erfolgreich abgelegt hat, unabhängig von der Note, die erzielt wurde. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des „European Credit Transfer System“, kurz ECTS. So bewerte‐ te Veranstaltungen, die man an anderen Hochschulen ‐ z. B. während eines Auslandsstudiums ‐ besucht und mit Prüfungen abgeschlossen hat, können im Bachelor‐ oder Masterstudiengang anerkannt werden (inhaltli‐ che Passung vorausgesetzt). Im Wahlbereich können auch Module aus anderen Fächern in einem begrenzten Umfang „importiert“ werden. Ein vollständiges Bachelor‐Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master‐Studiengang 120 CP. 1.5. Studienbegleitende Prüfungen Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. Das macht eine kontinuierliche Vor‐ und Nachbearbeitung von Lehr‐ veranstaltungen im Semester notwendig. 3
In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt, z. B. in Form von Klausuren, Referaten oder Praktikumsberichten. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der Mo‐ dulbeschreibung im Modulhandbuch aufgelistet. Sind alle Leistungen erbracht, ist die Prüfung im Modul erfolg‐ reich bestanden. Die Note geht als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein. Eine umfangreiche Abschlussprüfung, wie es sie im früheren Diplom gab, wird nicht mehr verlangt. Zu beachten ist, dass diese Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind. Wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abschlossen gewertet. Dies kann u.U. bedeuten, dass das Studium des Faches in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf. 1.6. Diploma Supplement Das „Diploma Supplement“ (DS) ist ein Formular mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschul‐ abschlüssen, das Absolventen zusätzlich zum Abschlusszeugnis erhalten. Es gibt Aufschluss über die tatsäch‐ lich besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Module sowie über individuell gewählte Studien‐ schwerpunkte. Es stellt das ganz individuelle Studienprofil dar und dient der besseren Vergleichbarkeit der erworbenen Qualifikationen, dem leichteren Zugang zum Beschäftigungssystem oder weiterführenden Stu‐ dien im Ausland. 2. Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Das Wohnungsangebot für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen rund 77.000 Einwohnern ist die Stadt mit der höchs‐ ten Studentendichte in Deutschland. An der Universität sind rund 26.000 Studierende immatrikuliert, wei‐ tere Studierende sind an der Technischen Hochschule Mittelhessen eingeschrieben. Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –, mit einem modernen und breiten Fächerspektrum. Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region. Die JLU hat elf Fachbereiche und mehrere wissenschaftliche Zentren. Im Bereich der Kultur‐ und Geistes‐ wissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot. Hier können die Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach‐, literatur‐, geschichts‐ und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens‐, Bachelor‐, Mas‐ ter‐ und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn‐ und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie, der Lebensmittelchemie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissen‐ schaften fördert. 4
3. Der Studiengang BA „Sprache, Literatur, Kultur“ (SLK) Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen hat sich entschieden, im Studiengang „Sprache, Literatur, Kultur“ (ebenso wie im Studiengang „Geschichts‐ und Kulturwissenschaften“) vielfältige Kombinationsmöglichkeiten zu eröff‐ nen. Es gibt in diesen Studiengängen keinen Ein‐Fach‐Bachelor. Kennzeichen des BA‐Studiengangs sind die Fächervielfalt die hohe Zahl denkbarer Kombinationen von Fächern ( individuelles Profil) der notwendigerweise exemplarische Charakter des Stoffs, an dem die wissenschaftliche Arbeitsweise eingeübt wird die relativ große Wahlfreiheit für die Studierenden hinsichtlich der Kombination von Fächern und inner‐ halb der Fächer hinsichtlich der Inhalte (Schwerpunktbildung) die Notwendigkeit zu lesen, zu lesen, zu lesen und die Chance über das Gelesene zu sprechen. 3.1. Die Struktur des BA SLK Aus den Kennzeichen für den BA SLK folgt die Struktur des Studienganges: Es werden entweder zwei Hauptfächer (HF) oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer (NF) studiert und zwar im Wesentlichen gleichzeitig/parallel. Da Lehrangebote sich meistens über zwei Semester erstrecken und ein Fachwechsel nur zu einem Winterse‐ mester erfolgen kann, ergibt sich insbesondere beim Wechsel eines Hauptfachs, wahrscheinlich auch beim Wechsel eines Nebenfachs, eine Verzögerung des Studienabschlusses, weil in der verbleibenden Studienzeit nicht alle Leistungen für das neue Fach erbracht werden können. Der Vorteil vielfältiger, kaum eingeschränkter Kombinationsmöglichkeiten hat einen Nachteil, der nicht ver‐ schwiegen werden darf: Die zeitliche Überschneidungsfreiheit von Pflichtmodulen verschiedener Fächer, die kombiniert werden dürfen und kombiniert werden, kann nicht garantiert werden! Die Hochschule kann keinen verbindlichen Stundenplan vorgeben, die Fächer müssen Studierende verschie‐ dener Studiengänge versorgen, deshalb finden sich in vielen Modulen/Lehrveranstaltungen Studierende ver‐ schiedener Studiengänge, für die zum Teil verschiedene Vorschriften/Spezielle Ordnungen bzw. Studienver‐ laufspläne gelten. Die Planbarkeit des eigenen Studiums ist für den einzelnen Studierenden weniger gegeben, als aufgrund der engmaschigen Führung durch Module und die dazugehörige Prüfung zu erwarten wäre (und vielfach auch erwartet wird). Beim BA SLK muss mindestens das 1. Hauptfach (Kombi‐Möglichkeit I, siehe Tabelle unten) bzw. das Haupt‐ fach (Kombi‐Möglichkeit II, siehe Tabelle unten) aus dem Fachbereich 05 „Sprache, Literatur, Kultur“ gewählt werden. In diesen Fächern wird auch die BA‐Thesis (Abschlussarbeit) geschrieben. Das 2. Hauptfach oder zwei Nebenfächer können aus anderen Fachbereichen gewählt werden (FBe 03, 04, 07). Zu den 80 CP im 1. Hauptfach kommen demnach weitere 80 CP im 2. Hauptfach oder zweimal 40 CP in den beiden Nebenfächern dazu. Weitere 10 CP werden für die Abschlussarbeit, die Thesis, vergeben und weite‐ re 10 CP für die sog. Außerfachlichen Kompetenzen. Hierbei handelt es sich um Inhalte, die Ihnen weitere Qualifikationen ermöglichen, die nichts mit Ihrem regulären Studienangebot zu tun haben. Beispiele wären BWL für GeisteswissenschaftlerInnen, Sprachkurse, Interkulturelle Kompetenz, Rhetorik, usw. Weiterfüh‐ rende Informationen zu den Außerfachlichen Kompetenzen unter www.uni‐ giessen.de/cms/fbz/zentren/zfbk/afk 5
Strukturmöglichkeit I: 1.Hauptfach 2.Hauptfach Semester Kompetenzen (10 (80 CP + Thesis) (80 CP) Außerfachliche 1 2 CP) 3 4 5 6 Thesis (10 CP) Summe der CP 180 CP ODER Strukturmöglichkeit II: 1.Hauptfach 1.Nebenfach 2.Nebenfach Semester Kompetenzen (10 (80 CP + Thesis) (40 CP) (40 CP) Außerfachliche 1 2 CP) 3 4 5 6 Thesis (10 CP) Summe der CP 180 CP 3.2. Kombinationsmöglichkeiten im Studiengang SLK Die folgende Übersicht zeigt alle Fächer, die momentan innerhalb des Studiengangs BA SLK kombiniert werden können und gleichzeitig, ob das jeweilige Fach auch Hauptfach oder nur Nebenfach sein kann – bitte beachten Sie die Kombinationsregeln! Gleichnamige Fächer dürfen natürlich nicht kombiniert werden! Fächer des FB 05 Fach 1. HF 2. HF NF Kombinationsregeln English Language, Literatures X X X & Cultures Galloromanistik/ X X X Französisch Germanistik/ X X X Eine Kombination von HF Germanistik Sprache Schwerpunkt Literatur und HF Germanistik Germanistik/ X X X Schwerpunkt Sprache ist nicht zulässig. Literatur Hispanistik/ X X X Spanisch Slavische Sprachen & Kultu‐ ren: Bohemistik/ X X X Die verschiedenen Schwerpunkte der Slavi‐ Tschechisch schen Sprachen und Kulturen dürfen nicht Slavische Sprachen & Kultu‐ X X X als zwei Hauptfächer miteinander kombiniert ren: Polonistik/ Polnisch werden. Slavische Sprachen & Kultu‐ X X X ren: Russistik/ Russisch Lusitanistik/ X Portugiesisch Slavische Sprachen & Kultu‐ ren: Ukrainistik/ X Ukrainisch Slavische Sprachen & Kultu‐ ren: Südslavistik/ Bosnisch, X Kroatisch, Serbisch Fächer der FBe 03, 04, 07 6
Fach 1. HF 2. HF NF Kombinationsregeln Ev. Theologie X X Geschichte X X Klassische Archäologie X X Kath. Theologie X X Klassische Philologie/ X X Graecistik Klassische Philologie/ X X Latinistik Kunstgeschichte X X Kunstpädagogik X X Künstlerische Eignungsprüfung erforderlich NF Musikpädagogik muss immer mit NF Mu‐ Musikpädagogik X sikwissenschaft kombiniert werden. Musikwissenschaft X X Künstlerische Eignungsprüfung erforderlich Philosophie X X Türkische Sprachen und Kul‐ X turen Wird Osteuropäische Geschichte mit Ge‐ Osteuropäische X X schichte kombiniert, gilt ein besonderer Stu‐ Geschichte dienverlaufsplan. Erziehungswissenschaft X Politikwissenschaft X Soziologie X Geographie X Alle Fach‐Studienführer erhalten Sie als Print in der Zentralen Studienberatung 3.2.1. Kombinationsmöglichkeiten/Kombinationsgebote und ‐verbote Die momentan gültigen Vorschriften sind in der obigen Übersicht als Bemerkungen aufgeführt. Hier soll nur noch einmal die Regel genannt werden: Ein Fach darf natürlich nicht mit sich selbst kombiniert werden. Aber: Es dürfen mehrere romanische und/oder slavische Sprachen kombiniert werden. Bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz muss sowohl die Variante des Studiengangs als auch die Fächerkombination angege‐ ben werden. Deswegen ist schon vor Beginn des Studiums zu klären: 1. Welche Variante soll studiert werden? 2. Wie heißen die beabsichtigten Fächer? 3. Ist die Kombination zulässig? 4. Welche besonderen Sprachanforderungen müssen für das jeweilige Fach als Haupt‐ bzw. als Nebenfach er‐ füllt sein/nachgewiesen werden? 5. Genügen Dauer des Schulunterrichts und Ergebnis (=Note), um den Nachweis zu führen? 6. Welche anderen Formen des Nachweises sind erlaubt? 7. Welche weiteren Studienvoraussetzungen (z.B. Eignungsprüfungen) sind zu erfüllen? Beinahe zwingt sich dann die Frage nach einer sinnvollen Fächerkombination auf. Diese lässt sich nicht gene‐ rell beantworten. Es kommt darauf an, welches Kriterium bzw. welche Kriterien zugrundegelegt werden. Mögliche Kriterien sind der inhaltliche Zusammenhang der Fächer, die methodische Ähnlichkeit der Wissen‐ schaftsdisziplinen, die Integrierbarkeit der Disziplinen im Kopf des Studenten bzw. der Studentin, die berufli‐ che Verwertbarkeit im allgemeinen bzw. die vermeintlichen oder tatsächlichen Qualifikationsanforderungen eines angestrebten Tätigkeitsbereichs, die Studierbarkeit, d.h. die tatsächlich mögliche zeitliche Koordination der Fächer u.a.m. Abgesehen von einigen Allgemeinplätzen, ergeben sich ‐ je nach dem individuellen Prioritätenkatalog bei den Kriterien ‐ sehr viele verschiedene sinnvolle Kombinationen. 7
Sinnvoll ist demnach, was einem einzelnen Studenten bzw. einer einzelnen Studentin sinnvoll erscheint auf‐ grund der auf ihn/sie bezogenen und von ihm/ihr verarbeiteten Informationen. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig, dass die/der StudentIn auch die Verantwortung für ihre/seine Wahl zu übernehmen hat. Und diese ist eine Wahl unter Unsicherheit, weil viele Faktoren, die selbst oder deren Entwicklungen unbekannt sind, eine Rolle dafür spielen, ob die Wahl am Ende bzw. im Rückblick sinnvoll war. 4. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Basis für alle Bachelor‐Studiengänge an der JLU bilden die sogenannten Allgemeinen Best‐ immungen (AllB). Sie bestimmen beispielsweise, wie Noten gebildet werden, welche Prüfungsformen zuläs‐ sig sind oder was geschieht, wenn man bei einer Prüfung krank ist. Die aktuellste Version der AllB ist stets in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) veröffentlicht. Siehe auch: www.uni‐ giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1 Die besonderen Regelungen, die für die individuellen Studiengänge gelten, werden in den Speziellen Ord‐ nungen (SpezO) aufgeführt. Die SpezO regelt beispielsweise, welche Fächer kombiniert werden dürfen, welche Studienvoraussetzungen zu erfüllen sind, welche Anwesenheitspflichten die Studierenden in diesem Studiengang haben bzw. an welchen Stellen die Regelungen des jeweiligen Studiengangs von den allgemei‐ nen Bestimmungen (AllB) abweichen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein zweites Hauptfach studieren, das von einem anderen Fachbereich angeboten wird, dann gilt i.d.R. für dieses Fach die SpezO des anbietenden Fachbereichs. Die SpezO für SLK finden Sie unter Punkt 11 in dieser Broschüre bzw. in aktuellster Fassung immer unter: www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_05_03_SLK 4.1. Studienvoraussetzungen Teil der SpezO sind ebenfalls die Voraussetzungen, die gefordert werden, damit man in einen bestimmten Studiengang aufgenommen werden kann. Über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus gelten für einige Studienfächer in SLK besondere weitere Studienvoraussetzungen. Für manche Fächer sind Sprachkenntnisse nachzuweisen, die teilweise bereits zur Einschreibung nachge‐ wiesen werden müssen. Es gibt dazu eine besondere Broschüre, in der Sie die Detailregelungen zu den Sprachvoraussetzungen nachlesen können: www.uni‐giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen Für die möglichen zweiten Hauptfächer oder Nebenfächer Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Kunst‐ pädagogik muss vor Studienbeginn eine Eignungsprüfung bestanden werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen für die Eignungsprüfungen meist schon vor der Bewerbungsfrist für den Studiengang ablau‐ fen! Informieren Sie sich rechtzeitig über die Modalitäten der Prüfung. Außerdem beachten Sie bitte, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung und die Bewerbung für den Studienplatz zwei voneinander ge‐ trennte Verfahren sind und Sie beide berücksichtigen müssen, d.h. Sie haben nicht automatisch einen Stu‐ dienplatz, wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben sondern Sie müssen sich zusätzlich fristgerecht für den Studienplatz bewerben. Auch zu den Eignungsprüfungen gibt es eine besondere Broschüre, in der Sie alle genauen Informationen erhalten: www.uni‐giessen.de/studium/eignungspruefung 8
5. Weiterführende Studiengänge Die Justus‐Liebig‐Universität bietet, aufbauend auf dem vorgestellten Bachelor‐Studiengang, ebenfalls ei‐ nen Master‐Studiengang mit dem Titel „Sprache, Literatur, Kultur“ an, im Rahmen dessen Studierende eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung erhalten. Dabei können Interessierte auswählen, ob ein Hauptfach mit einem Nebenfach oder aber ein Hauptfach mit zwei Studienelementen kombiniert werden soll. Welche Vorkenntnisse erforderlich sind für die Wahl der einzelnen Fächer wird geregelt durch die Spezielle Ordnung des Master‐Studiengangs. Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: www.uni‐giessen.de/studium/studienangebot/master Neben dem Master‐Studiengang SLK werden noch weitere Master‐Studiengänge an der Justus‐Liebig‐ Universität angeboten. Sie finden Informationen unter o.g. Link. Natürlich ist es auch möglich, nach Ab‐ schluss des Bachelors an der JLU die Studien an einer anderen Hochschule im In‐ oder Ausland fortzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich dazu stets an der Zielhochschule. 6. Mögliche Tätigkeitsfelder für GeisteswissenschaftlerInnen In Anbetracht der Vielzahl von Fächern und Kombinationsmöglichkeiten in den Kombinations‐Bachelor‐ Studiengängen ist vermutlich unmittelbar einleuchtend, dass die AbsolventInnen nicht auf eine Reihe klar de‐ finierter Berufe hin arbeiten. Aus der Alltagserfahrung heraus stellt man sich vor, dass nach dem Studium der Fächer X, Y und Z die Berufe a bis z ergriffen werden können und ergriffen werden (wie etwa nach der Bäcker‐ lehre das Bäckerhandwerk ausgeübt wird oder wie nach einer kaufmännischen Ausbildung eine entsprechen‐ de Tätigkeit in irgendeinem Unternehmen gleichgültig welcher Branche aufgenommen wird oder wie jemand nach einem Pharmaziestudium eine Apotheke betreibt). In Bezug auf verschiedene andere Studiengänge, ins‐ besondere ein Studium der geistes‐, human‐, sozial‐ und kulturwissenschaftlichen Fächer, entspricht dies nicht der Realität. Auch wenn im Verlauf eines Arbeits‐ bzw. Erwerbslebens die eigene Tätigkeit als Beruf bezeichnet wird, kann aus solchen Bezeichnungen keine Liste von möglichen Berufen zusammengestellt werden. Eine solche Liste wäre fast endlos lang, aber nicht aussagekräftig. Sie kann keine Antwort geben auf die Frage: Was wird aus mir, wenn ich die Fächer X, Y und Z studiere und den Titel Bachelor of Arts (oder evtl. später: Master of Arts) erhalte? Ganz klar ist allerdings, dass diese Abschlüsse nicht den Zugang zum Lehrerberuf an staatlichen Schu‐ len eröffnen, obwohl sich die Inhalte der entsprechenden Schulfächer und die Bachelor‐Fächer oft ähneln. Es lassen sich allerdings einige Tätigkeitsbereiche benennen, in denen GeisteswissenschaftlerInnen oft anzu‐ treffen sind und in welchen sie ihre Kenntnisse und Erfahrungen gewinnbringend einsetzen können. Nichts‐ destotrotz ist eine solche Liste in keinem Fall endgültig; sie bietet lediglich einen groben Überblick über mögli‐ che Tätigkeitsbereiche1, die unter der Überschrift Kommunikation, Weiterbildung, Kultursektor zusammen‐ gefasst werden können: Zeitungs‐ und Verlagswesen / Funk und Fernsehen / Fachredaktion Bibliotheks‐, Dokumentations‐ und Informationswesen Erwachsenenbildung / Politische Bildung (Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Parteien, Stiftungen, Kirchen) Verbandswesen (Kammern, Verbände, Parteien, Stiftungen, Parlamentarische Dienste) Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit (für Parteien, Verbände, staatliche oder halbstaatliche Institutio‐ nen, Funk und Fernsehen) Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen 1 Die Zusammenstellung orientiert sich an Holtkamp, Teichler (1981); Meyer‐Althoff (1989) sowie diversen (deutlich aktuelleren) Broschüren, Zeitungsartikeln und Forschungsberichten. 9
Privatschulen Tourismus / Fremdenverkehr / Freizeitbereich Meinungsforschung Soziale Dienste / Non‐profit‐Organisationen Theater aller Sparten / Kultursektor: Messen und Märkte Bildende Kunst / Museen / Sammlungen / Ausstellungen Internationale Organisationen / Kulturaustausch Schullaufbahn‐ / Bildungs‐ / Studien‐ / Berufsberatung / Bildungsplanung Der Bereich Wirtschaft, Handel, Öffentliche Verwaltung ist zwar weniger oft frequentiert, jedoch finden sich auch hier GeisteswissenschaftlerInnen wieder. Zum Beispiel in Unternehmen und Organisationen im Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit Internationale oder nationale Unternehmen mit innerbetrieblichen Aus‐ und Weiterbildungsaktivitä‐ ten Übersetzungsabteilungen / Übersetzungsbüros Werbung / Public Relations Marketing, insbesondere Auslandsmarketing Vertrieb / Logistik Industrie‐ und Handelskammern / Verbände unterschiedlicher Branchen Wirtschaftsberatung / Marktforschungsinstitute Personalwesen / Aus‐ und Fortbildung / Betreuung von Personal Innerbetriebliche Dokumentation/Kommunikation / EDV Verwaltung der Verwaltung / Wissenschafts‐ und Forschungsverwaltung Internationale Organisationen, insbes. nicht‐ oder halb‐staatliche Organisationen Diplomatischer Dienst Entwicklungsdienst / Entwicklungshilfe‐Projekte Deutsche und internationale öffentliche Verwaltung / Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemein‐ den) Journalismus / Agenturen / Informationsdienste / Recherche / Datenbanken / Servicedienste. Während sicherlich auch AbsolventInnen anderer Studienbereiche (z.B. Wirtschaftswissenschaften, Rechts‐ wissenschaften, Sozial‐ und Politikwissenschaften) in diesen Branchen tätig sind, sind Geisteswissenschaftle‐ rInnen hier dennoch heimisch. Da die akademische Ausbildung von GeisteswissenschaftlerInnen ihnen spezifi‐ sche Kompetenzen zu vermitteln versucht, mit welchen sie am Markt punkten und bestehen können, ist es in der Vergangenheit häufiger geworden, dass GeisteswissenschaftlerInnen in Bereichen tätig werden, die zuvor von anderen Studienbereichen dominiert wurden. Zu diesen Kompetenzen gehören: Probleme benennen und analysieren Ziele / Richtlinien etc. formulieren Daten erheben und bereitstellen Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und verwalten (Budgeting) Problembearbeitungsmöglichkeiten sammeln und bewerten Konzepte entwickeln Kooperationspartner suchen und finden Kontakte herstellen und pflegen Zusammenarbeit / Arbeitsabläufe planen und organisieren verschiedene Aktivitäten und/oder Personengruppen koordinieren Öffentlichkeit informieren Maßnahmen auswählen Feinplanung von Projekten vornehmen und diese realisieren, managen, abwickeln Probleme oder Ergebnisse präsentieren 10
Projekte evaluieren/auswerten Ziele und Konzepte weiterentwickeln Personalentwicklung betreiben, Personaleinsatz planen, beraten Fortbildung organisieren und durchführen/ermöglichen Arbeitsmittel beschaffen Abläufe reorganisieren Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit durchführen Wissen sammeln, systematisieren, recherchieren, aufbereiten, redigieren, präsentieren, verbreiten, publizieren Forschen und entwickeln Lehren, beraten und betreuen u.ä.m. 6.1. Verbesserung und zusätzlicher Kompetenzerwerb Damit Studierende der Geisteswissenschaften einen guten Überblick darüber gewinnen, in welchen Branchen und Bereichen sie möglicherweise nach dem Abschluss einmal arbeiten können, wird dringend empfohlen in der vorlesungsfreien Zeit ein oder mehrere Praktika freiwillig zu absolvieren. Einem zukünftigen Arbeitgeber signalisiert dies nicht nur Engagement sondern belegt auch Arbeitserfahrung. Studierende finden verschiedene Hilfen bei der Suche nach Praktikumsplätzen: Das Hochschulteam der Agen‐ tur für Arbeit, das Career Centre des Zentrums für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK) oder auch die Fachbereiche bieten Hilfestellungen und Informationen zu möglichen Praktikumsstellen. Im Rahmen eines solchen Praktikums wird von den Studierenden erwartet, dass sie eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften haben, eine erkennbare Bereitschaft mitbringen, Praxisanforderungen aufzugreifen, diese nicht abzu‐ lehnen, die Fähigkeit besitzen, Wissen nicht nur zu haben, sondern in sinnvolle Handlungen umzusetzen, die Bereitschaft zeigen, nicht nur Vorhandenes zu kritisieren, sondern auch selbst von anderen zu lernen. Die Arbeitswelt hat nicht auf die GeisteswissenschaftlerInnen „gewartet“, aber sie ist nicht (mehr) grundsätz‐ lich abgeneigt, Chancensuchern eine Chance zu geben. AbsolventInnen der Geisteswissenschaften sollten na‐ türlich etwas zu bieten haben, worin sie besser sind als andere. Aus der Sicht von PraktikerInnen ist es empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum Erwerb von Fachwissen, nämlich z.B. für Verlässlichkeit / Verbindlichkeit einüben Lernen von Zeitmanagement Verhandlungsführung / freies Reden / Rhetorik lernen / Moderieren Organisieren, z.B. von Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen Ökonomisches Grundverständnis erwerben (auch für Verlage, Zeitschriften etc. nötig!) Denkbare Lernfelder: Frauenbeauftragte/Initiativen/Vereine auf Fachebene Gremienarbeit/Fachschaft/Fachbereich/Senat Erstsemesterbetreuung Tutorentätigkeit eigene fachbezogene Gruppenarbeit/Teamarbeit politische Gruppen an der Universität studentische Hilfskrafttätigkeiten 11
Vielleicht hilft folgender Grundsatz: Alles, was jemand über das von Ordnungen Vorgeschriebene hinaus tut oder lernt, ist eine Investition in die eigene Zukunft ‐ und häufig macht es auch noch Spaß, wenn die eigenen Möglichkeiten/Kompetenzen erwei‐ tert werden. Zwar ist die Frage berechtigt: Was muss ich im Studium machen? Aber genauso wichtig ist die Frage und die entsprechende Haltung: Was kann ich machen? Die Universität Gießen hat im Rahmen der Bachelor‐Studiengänge die so genannten „Außerfachlichen Kom‐ petenzen“ (AfK) als Teil des Studiums eingeführt. Hierin muss jede/r Studierende eine gewisse Anzahl an Cre‐ dit Points in Bereichen erwerben, die nicht originär zum eigentlichen Studienbereich gehören. Dazu zählen zum Beispiel Projektmanagement, kompetentes mündliches Kommunizieren oder Interkulturelle Kompetenz. Es soll den Studierenden ermöglicht werden, sich in Bereichen weiterzubilden, die auf dem Arbeitsmarkt vor‐ teilhaft sein können. Die AfK können u.U. mit Zeugnissen bescheinigt und später den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Weitere Informationen unter: www.uni‐giessen.de/cms/fbz/zentren/zfbk/afk 6.2. Prognosen & Trends auf dem Arbeitsmarkt Wenngleich es nicht möglich ist, aus Trends und vagen Prognosen verlässliche Aussagen für einzelne Personen mit bestimmten Fächerkombinationen abzuleiten, werden sich einige Trends auf dem Arbeitsmarkt jedoch vermutlich fortsetzen und absehbare Wirkungen auf nachgefragte Fähigkeiten bei den Arbeitskräften haben. Während produktionsorientierte Tätigkeiten und „primäre Dienstleistungen“ deutlich zurückgehen, wächst der Bedarf an so genannten „sekundären Dienstleistungen“ (Organisation, Disposition, Management; Be‐ treuen, Beraten, Erziehen, Lehren, Publizieren, Forschen, Entwickeln, o.ä.) erheblich an. Ausgehend von technischen Innovationen treten Veränderungen in der Arbeits‐ und Betriebsorganisation ein, wobei staatliche, sozial‐ und tarifpolitische Auflagen Tätigkeiten verändern. Darunter ist vermutlich zu verste‐ hen, dass Aufgaben komplexer und Integrationsleistungen erforderlich werden. Der europäische Markt wird noch weiter zusammenwachsen, das Wirtschaften wird sich, auch im Hinblick auf Globalisierung, noch weiter internationalisieren. Dementsprechend sehen sich die Betriebe, aber auch andere Institutionen sowie die darin handelnden Perso‐ nen neuen Einbindungen kultureller und politischer Art gegenüber, auf die sie reagieren müssen. Hier ist „Vermittlung“ erforderlich, Kommunikation nach „innen“ und „außen“. Insofern wird soziale Kompe‐ tenz immer wichtiger im Qualifikationsmix aus Fachkompetenz, Methodenkompetenz und sozialer Kompe‐ tenz. In vergleichbaren Industrieländern wie Japan, den USA und Großbritannien ist es schon seit längerem üblich, in einigen Bereichen nicht nur die studierte Fachrichtung zum entscheidenden Auswahlkriterium einer Be‐ schäftigung im Wirtschaftsleben zu machen, sondern auch die in einem Studium insgesamt erworbenen Schlüsselqualifikationen. Als Schlüsselqualifikationen werden unter anderem bezeichnet: geistige Eigeninitiative / Kritikfähigkeit Selbstorganisation / Selbstständigkeit (auch der geistigen Arbeit) Orientierungswille und –fähigkeit / Zurechtfinden in fremden Sinnzusammenhängen Beharrlichkeit / systematisches und konzeptgeleitetes Herangehen an Aufgaben Durchsetzungsvermögen / Überzeugungskraft Denken in Zusammenhängen sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen / Denken in Alternativen / Innovationsfreudigkeit Erhaltung und Weiterentwicklung der eigenen Kompetenz fach‐ bzw. disziplinübergreifendes Urteilsvermögen Erkennen von sozialen und kommunikativen Konfliktpotentialen 12
Die Hoffnung, dass sich die Beschäftigung im Bereich von Wirtschaft, Handel und Verwaltung ausweiten lässt, stützt sich auf Beobachtungen in anderen westlichen Industrieländern. Aus all dem Gesagten müsste deutlich geworden sein, dass die künftigen Bachelor‐ (und Master‐) Absolven‐ tinnen und ‐Absolventen nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden. Mehr als andere AbsolventInnen müssen sie aktiv werden und vielleicht sogar innovativ versuchen, ihre Qualifikationen „an den Mann“ zu bringen. TIPP: Eine anschauliche Präsentation einer aktuellen Studie zum Verbleib der AbsolventInnen geisteswissen‐ schaftlicher Fächer hat das Hochschulinformationssystem (HIS) unter www.his.de/publikation zur Verfügung gestellt: „Aussichten und Chancen für Bachelor‐ und Masterabsolvent/‐innen der Geisteswissenschaften: Berufe und Tätigkeitsfelder im Wandel?“ Vortrag am 08.07.2010 an der Universität Hamburg von Kolja Briedis 7. Studium im Ausland Ein gewichtiger Grund für die Studienreformen, die mit dem Bologna‐Prozess umschrieben wurden, besteht in der Absicht, ein Auslandsstudium attraktiver und besser kompatibel zu machen und mehr ausländische HochschülerInnen für deutsche Hochschulen zu interessieren und das Studium insgesamt zu internationali‐ sieren. Für den Studiengang SLK ist ein Auslandssemester (auch bei einem oder mehreren fremdsprachigen Studienfächern) nicht obligatorisch gemacht worden. So bleibt es bei der Empfehlung, ein Auslandssemes‐ ter zu realisieren, die Studierenden werden auch unterstützt, aber nicht immer „passt“ ein solches Aus‐ landssemester in den Studienverlauf oder zwischen die beiden Teile eines konsekutiven Studiengangs (nach dem BA‐, vor dem MA‐Studium). Es ist sinnvoll, sich frühzeitig (am besten ein Jahr vorher) um die Planung eines Auslandssemesters zu kümmern und sich über die Abteilung International Students (www.uni‐ giessen.de/cms/internationales/auslandsstudium) zu informieren und praktische Schritte zu unternehmen. 8. Bewerbung für Bachelor‐Studiengänge A Bewerbung über uni‐assist Alle Studieninteressierte mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von Ihrer Staatsangehö‐ rigkeit) bewerben sich über uni‐assist (www.uni‐assist.de, Helmholtzstr. 2‐9, 10587 Berlin). Dort werden Anträge zentral geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat/Ausländerzulassung, Goe‐ thestr. 58, 35390 Gießen, Tel. 0641‐99‐16400; international.admission@admin.uni‐giessen.de; Infos unter www.uni‐giessen.de/cms/internationales/studierenjlu/bewerbung B Bewerbung direkt an der JLU Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich direkt an der Universität Gießen – Studentensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen. Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07. für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in höhere Semester relevant). Informationen und der Link zum Online‐Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungs‐ schluss im Internet zur Verfügung: www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/portal 13
8.1 Zulassung für das erste Fachsemester Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Zugangsvoraussetzung / Hochschulzugangsberechtigung ist die Allgemeine Hochschulreife (=Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Hochschulzugangsprüfung für beruf‐ lich Qualifizierte. Ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich. Prinzipieller Ablauf des Bewerbungsverfahrens Sie bewerben sich mittels eines Online‐Formulars innerhalb der Bewerbungsfristen. Zum Teil kön‐ nen einige Unterlagen zu einem späteren Termin eingereicht werden, siehe aktuelle Informatio‐ nen im Internet. Diese Bewerbung müssen Sie an das Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) schicken. Das Studierendensekretariat prüft, ob Sie die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder Nachforderung von Unterlagen). 8.2 Bewerbung für ein höheres Fachsemester Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzei‐ ten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden. Für die Anerkennung von Prüfungs‐ bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt des Fachbereichs (Adresse siehe Seite 3) gestellt werden. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt. Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben). Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ers‐ ten Fachsemester bewerben (s.o.). Dies ist nur zum Wintersemester möglich. Siehe auch: www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester 9. Studienbeginn 9.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1.April) Student/in der Universität. Der Studien‐ ausweis kann ab 1.Septemer. (bzw. 1.März) als Fahrkarte für den Rhein‐Main‐Verkehrsverbund (RMV) und den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA www.asta‐giessen.de/). Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar, im Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue Termine unter: www.uni‐giessen.de/studium/waehrend/semesterzeiten). 9.2 Wohnen und BAföG Mit Fragen zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. zu den Stu‐ dentenwohnheimen wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk, dort erhalten Sie auch Antragsformulare. Studentenwerk ‐ Abteilung Förderung bzw. Abteilung Wohnen Otto‐Behaghel‐Straße 23‐27, 35394 Gießen; Tel. (0641) 400080 Internet: www.uni‐giessen.de/studentenwerk Infos zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie unter www.uni‐ giessen.de/studium/studienbeginn 14
9.3 Studieneinführungswoche für die Bachelor‐Studiengänge Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger/innen die Studieneinführungswoche („StEW“) statt. Die Studieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingrup‐ pen unter Leitung von Studierenden Ihres Faches in einem höheren Semester (sog. Mentor/innen) alle Fra‐ gen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stundenplan für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studientechniken und in den typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Pro‐ gramm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten Sie bei mit dem Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni‐giessen.de/studium/studienbeginn 10. Beratungs‐ und Informationsangebote 10.1 Call Justus – Studierenden‐Hotline der Uni Gießen Call Justus – Studierenden‐Hotline ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteres‐ sierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus‐Liebig‐Universität Gießen. Dort erhalten Sie Auskunft zu: Studienangeboten Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte Bewerbungsverfahren Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation Fachwechsel und Hochschulortwechsel Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Bera‐ tungsstellen Informationsmaterial auf Wunsch per Post. „Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an die Studierenden‐Hotline, kurz „Call Justus“, wenden. Komplexere Anliegen leitet Call Justus an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc. Call Justus – Studierenden‐Hotline Sprechzeiten: Mo‐Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400 10.2 Zentrale Studienberatung Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums: bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, ‐anforderungen und ‐inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können. bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen sowie ‐verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc. in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten, Un‐ sicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien‐, Lern‐, Arbeits‐ und Prü‐ 15
fungs(vorbereitungs)probleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder ‐abbruch, psychi‐ sche Probleme und vieles mehr. Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, psychische Probleme in Zusammenhang mit dem Studium usw.) und während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt. Die Berater/innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informatio‐ nen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die Berater/innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikati‐ onsschwierigkeiten. Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch über Call Justus oder in der Sprechstunde, ggf. auch per Mail. Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung Goethestr. 58, 35390 Gießen Öffnungszeiten und offene Sprechstunde: Mo, Fr: 9.00 ‐ 12.00 Uhr Di, Do: 15.00 ‐ 17.00 Uhr Telefonsprechstunde: Mo, Di und Do, Fr: 13.00 – 15.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus ‐ Studierendenhotline) Homepage: www.uni‐giessen.de/studium/beratung/zsb E‐Mai: zsb@uni‐giessen.de 10.3 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird von Lehrenden des Fachbereichs angeboten (siehe S. 3). Dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu einzelnen Studienfächern, gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben, Sie unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet“ sind, Sie Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien‐ und Prü‐ fungsplans (Wahl der Profilmodule) benötigen. 10.4 Studentische Studienberatung der Fachschaft „Alle Studierenden eines Fachbereiches bilden die Fachschaft“, so die Definition laut Hochschulgesetz. Um‐ gangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft“ die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studieren‐ den, deren Aufgabe u. a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Diese Fachschaft bietet ebenfalls eine Studienberatung an, in der Sie mit Studierenden über Studium, studentischen Alltag u. ä. sprechen können (siehe. S. 3). 10.5 Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende Beratung zu Studium (Studienwahl und ‐entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall‐ oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prü‐ fungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität): Internet: www.uni‐ giessen.de/studium/behindertenberatung Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der Zentralen Studienberatung, Erwin‐ Stein‐Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen, E‐Mail: studium‐barrierefrei@uni‐giessen.de, Telefonsprech‐ stunde in der Regel Di 13:00 ‐ 15:00 Uhr (Tel.: 0641 / 99 16216) und Offene Sprechstunde in der Regel Do 12:30 bis 14:30 Uhr – aktuelle Termine auf oben genannter Internetseite. Termine können über das Sekre‐ tariat (Tel.: 0641 / 99 16214) oder über die Studierenden‐Hotline Call Justus (s.o.) vereinbart werden. 16
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplät‐ ze mit Sonderausstattung etc.): Studentenwerk Gießen / Beratung & Service, Studentenhaus, Otto‐ Behaghel‐Straße 25, 35394 Gießen; Beratung: Mo ‐ Do 12:00 ‐ 15:00 Uhr, Fr 9:00 ‐ 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 40008 160; beratung.service@studwerk.uni‐giessen.de Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen, Mail: aber@asta‐giessen.de, Internet: www.uni‐ giessen.de/aber; Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaf‐ ten) 10.6 Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen www.uni‐giessen.de/studium/mitkind und www.kind‐und‐studium.de Beratung zum Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Ver‐ anstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind: Beate Caputa‐Wießner, Zentrale Studienberatung (siehe oben); ZSB@uni‐giessen.de. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über Call Justus – Studierendenhotline (s. o.) Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.) Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes, Studentenhaus, Ot‐ to‐Behaghel‐Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo ‐ Do 12:00 bis 15:00 sowie Fr 9:00 ‐ 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08‐1 62; beratung.service@studwerk.uni‐giessen.de 10.7 Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland Infos unter: www.uni‐giessen.de/cms/internationales Akademisches Auslandsamt / Abteilung Internationale Studierende, Goethestr. 58, 35390 Gießen Beratung für internationale Studierende: Petra Schulze / Jessica Wilzek Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr Petra.Schulze@admin.uni‐giessen.de sowie Jessica.Wilzek@admin.uni‐giessen.de Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden‐Hotline) Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland: Meike Röhl Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr meike.roehl@admin.uni‐giessen.de Tel: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden‐Hotline) Beratung ausländischer Doktoranden: Patrycja Zakrzewska Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr promotionsstudium‐international@uni‐giessen.de Tel.: +49 (0) 641 16400 (über die Studierenden‐Hotline) 17
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