Sprache, Literatur, Kultur - Abschluss: Bachelor of Arts

Die Seite wird erstellt Noelle Nolte
 
WEITER LESEN
Sprache, Literatur, Kultur

                   Abschluss:
              Bachelor of Arts
Inhalt

Einrichtungen und Ansprechpartner ................................................................................................................. 2
1.     Allgemeine Informationen zur Studienorganisation an der Justus‐Liebig‐Universität ......................... 3
       1.1. Module / Modularisierung / Modulhandbuch ............................................................................... 3
       1.2. Studienverlaufsplan ....................................................................................................................... 3
       1.3. Workload / Arbeitsaufwand .......................................................................................................... 3
       1.4. Credit‐Points (CP) / Leistungspunkte (LP) / ECTS ........................................................................... 3
       1.5. Studienbegleitende Prüfungen ...................................................................................................... 3
       1.6. Diploma Supplement ..................................................................................................................... 4
2.     Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität .......................................................................... 4
3.     Der Studiengang BA „Sprache, Literatur, Kultur“ (SLK).......................................................................... 5
       3.1. Die Struktur des BA SLK.................................................................................................................. 5
       3.2. Kombinationsmöglichkeiten im Studiengang SLK .......................................................................... 6
4.     Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................................ 8
       4.1. Studienvoraussetzungen ................................................................................................................ 8
5.     Weiterführende Studiengänge................................................................................................................ 9
6.     Mögliche Tätigkeitsfelder für GeisteswissenschaftlerInnen .................................................................. 9
       6.1. Verbesserung und zusätzlicher Kompetenzerwerb ..................................................................... 11
       6.2. Prognosen & Trends auf dem Arbeitsmarkt ................................................................................ 12
7.     Studium im Ausland ..............................................................................................................................13
8.     Bewerbung für Bachelor‐Studiengänge ................................................................................................ 13
8.1 Zulassung für das erste Fachsemester .................................................................................................. 14
8.2 Bewerbung für ein höheres Fachsemester ........................................................................................... 14
9.     Studienbeginn ........................................................................................................................................ 14
       9.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn ...................................................................................................... 14
       9.2 Wohnen und BAföG ..................................................................................................................... 14
       9.3 Studieneinführungswoche für die Bachelor‐Studiengänge ......................................................... 15
10. Beratungs‐ und Informationsangebote ................................................................................................ 15
       10.1 Call Justus – Studierenden‐Hotline der Uni Gießen ..................................................................... 15
       10.2 Zentrale Studienberatung ............................................................................................................ 15
       10.3 Studienfachberatung ................................................................................................................... 16
       10.4 Studentische Studienberatung der Fachschaft ............................................................................ 16
       10.5 Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende ............. 16
       10.6 Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen ................................................................... 17
       10.7 Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland ...................................... 17
11. Spezielle Ordnung für den Studiengang SLK ......................................................................................... 18
12. Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 22

                              Stand: Juli 2015 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich

Impressum:
Herausgeber                                             Zentrale Studienberatung der Justus‐Liebig‐Universität Gießen
                                                        Erwin‐Stein‐Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Redaktion                                               Natascha Koch
Stand                                                   07/2015
Druck                                                   Druckerei der JLU
Druckdatum/Anzahl                                       25.08.2015/ 350

Datei: Daten\A ‐ Bachelor‐Master of Arts\BA of Arts\BA SLK\S‐BInfoSLK Aug15.doc

                                                                                                                                                              1
Einrichtungen und Ansprechpartner

                               Der Studiengang Sprache, Literatur, Kultur gehört zum
                                     Fachbereich 05 Sprache, Literatur, Kultur

1. Studienfachberatung                                       5. Fachbereich 05
Siehe unter                                                  Dekan Prof. Dr. Magnus Huber
www.uni‐
                                                             Tel. 99‐31000
giessen.de/studium/beratung/studienfachberatung              Dekanat@fb05.uni‐giessen.de
                                                             Prodekanin Prof. Dr. Verena Dolle
2. Fachschaften                                              Tel. 99‐31000
Fachschaft Anglistik                                         Dekanat@fb05.uni‐giessen.de
Fachschaft Germanistik                                       Studiendekan Prof. Dr. Thomas Gloning
Fachschaft Romanistik/Slavistik                              Tel. 99‐29000
www.uni‐giessen.de/cms/org/ssv/fs                            Studienkoordination@dekanat.fb05.uni‐
3. Beratung und Betreuung für ausländische                   giessen.de
Studierende und Studienbewerber                              Adresse Dekanat:
Petra Schulze/Jessica Wilzek                                 Otto‐Behaghel Str. 10 G
Akademisches Auslandsamt                                     35394 Gießen
Goethestr. 58, Raum 38, 35390 Gießen                         Haus G, II. Stock, Raum 240‐245
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10:00 – 12:00 Uhr                   Dekanat@fb05.uni‐giessen.de
Tel.: +49 (0)641 99 12143/74                                 Studienkoordinatorin
Fax: +49 (0)641 99 12179                                     Dr. Antje Stannek
studium‐international@uni‐giessen.de                         Otto Behaghel‐Str. 10 B Haus G Raum 240
www.uni‐giessen.de/cms/internationales                       Tel. 99‐29000
                                                             antje.stannek@dekanat.fb05.uni‐giessen.de
4. Akademisches Prüfungsamt Geisteswissen‐                   Sprechstunde: Montags 14‐16 Uhr (und nach
schaften                                                     Vereinbarung)
Karl‐Glöckner‐Straße 5a, 35394 Gießen
Tel.: +49 (0)641 98 442 160
www.uni‐giessen.de/cms/fbz/paemter/gwiss                     Telefon‐Vorwahl von Gießen: 0641

    Informationen im Internet:
    Justus‐Liebig‐Universität:                               www.uni‐giessen.de
    Informationen zum Studium:                               www.uni‐giessen.de/cms/studium
    Fachbereich 05 Sprache, Literatur, Kultur                www.uni‐giessen.de/cms/fbz/fb05

2
1. Allgemeine Informationen zur Studienorganisation an der Justus‐Liebig‐
   Universität

Bevor Sie Detailinformationen zum Studiengang SLK erhalten, möchten wir Ihnen zunächst einige Grundbe‐
grifflichkeiten rund um das Studium der Bachelorstudiengänge erläutern. Diese sind wichtig, damit Sie spä‐
ter alle Erklärungen rund um den Studiengang SLK gut verstehen.

1.1. Module / Modularisierung / Modulhandbuch
Das Studium ist in sogenannte „Module“ gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder
methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungstypen in diesem
Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Zahl, Um‐
fang, Inhalte der Module, die Modulvoraussetzungen und Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen
Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt und nachzulesen im so genannten „Modulhandbuch“ (oder
„Modulverzeichnis“). Module können sein: Pflichtmodule, die obligatorisch sind, Wahlmodule, die aus einem
vorgegebenen Katalog von Modulen auszuwählen sind, und frei wählbare Wahlmodule.

1.2. Studienverlaufsplan
Bachelor‐ und auch die weiterführenden Master‐Studiengänge sind klar strukturiert. Vielfach ist genau gere‐
gelt, in welcher Reihenfolge die Module belegt werden. Häufig ist auch festgelegt, in welchem Zeitraum wie
viele Module erfolgreich abgeschlossen sein müssen, damit das Studium fortgesetzt werden darf.

1.3. Workload / Arbeitsaufwand
Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (= Workload), der von den Studierenden für jedes Modul erbracht
werden muss, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen erfolgreich bestehen zu können. Dabei wird
für jedes Modul bei der Entwicklung des Studienganges ein Gesamtwert an Stunden berechnet. Dieser setzt
sich zusammen aus der Dauer des Besuchs der jeweiligen Lehrveranstaltung (Präsenzzeit), der Vor‐ und Nach‐
bereitung, der Zeit z.B. für die Prüfungsvorbereitung oder für das Abfassen eines Protokolls oder der Vorberei‐
tung eines Seminarvortrages und dem Zeitaufwand für die Prüfung selbst. Der „Workload“ für ein Studienjahr
ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt – das sind 900 Stunden pro Semester oder ca. 40 Stunden pro
Woche.

1.4. Credit‐Points (CP) / Leistungspunkte (LP) / ECTS
Jeweils 30 Arbeitsstunden für das Studium in einem Modul ergeben einen Leistungspunkt (LP), auch Credit‐
Point (CP) genannt. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderte „Workload“ im Studium.
Module können unterschiedlich umfangreich sein: sie können nur 3, aber auch 12 Leistungspunkte umfassen.
Pro Studiensemester werden durchschnittlich 30 CP erreicht, das sind ca. 900 Stunden Arbeitsbelastung
(Workload) pro Semester oder 1800 Stunden im Jahr. Die CP erhält jeder, der das Modul erfolgreich abgelegt
hat, unabhängig von der Note, die erzielt wurde.
Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des „European Credit Transfer System“, kurz ECTS. So bewerte‐
te Veranstaltungen, die man an anderen Hochschulen ‐ z. B. während eines Auslandsstudiums ‐ besucht und
mit Prüfungen abgeschlossen hat, können im Bachelor‐ oder Masterstudiengang anerkannt werden (inhaltli‐
che Passung vorausgesetzt). Im Wahlbereich können auch Module aus anderen Fächern in einem begrenzten
Umfang „importiert“ werden.
Ein vollständiges Bachelor‐Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180
CP, ein viersemestriger Master‐Studiengang 120 CP.

1.5. Studienbegleitende Prüfungen
Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. Das macht eine kontinuierliche Vor‐ und Nachbearbeitung von Lehr‐
veranstaltungen im Semester notwendig.

                                                                                                             3
In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt, z. B. in Form
von Klausuren, Referaten oder Praktikumsberichten. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der Mo‐
dulbeschreibung im Modulhandbuch aufgelistet. Sind alle Leistungen erbracht, ist die Prüfung im Modul erfolg‐
reich bestanden. Die Note geht als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein. Eine umfangreiche Abschlussprüfung,
wie es sie im früheren Diplom gab, wird nicht mehr verlangt.
Zu beachten ist, dass diese Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind. Wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten
ausgeschöpft sind, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abschlossen gewertet. Dies kann u.U. bedeuten, dass
das Studium des Faches in diesem Studiengang nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.

1.6. Diploma Supplement
Das „Diploma Supplement“ (DS) ist ein Formular mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschul‐
abschlüssen, das Absolventen zusätzlich zum Abschlusszeugnis erhalten. Es gibt Aufschluss über die tatsäch‐
lich besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Module sowie über individuell gewählte Studien‐
schwerpunkte. Es stellt das ganz individuelle Studienprofil dar und dient der besseren Vergleichbarkeit der
erworbenen Qualifikationen, dem leichteren Zugang zum Beschäftigungssystem oder weiterführenden Stu‐
dien im Ausland.

2. Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität

Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am
Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und
durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Das
Wohnungsangebot für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig,
die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum
Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen rund 77.000 Einwohnern ist die Stadt mit der höchs‐
ten Studentendichte in Deutschland. An der Universität sind rund 26.000 Studierende immatrikuliert, wei‐
tere Studierende sind an der Technischen Hochschule Mittelhessen eingeschrieben.

Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –,
mit einem modernen und breiten Fächerspektrum. Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der
größte Arbeitgeber in der Region.
Die JLU hat elf Fachbereiche und mehrere wissenschaftliche Zentren. Im Bereich der Kultur‐ und Geistes‐
wissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot. Hier können die Rechts‐
und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach‐, literatur‐, geschichts‐ und
kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens‐, Bachelor‐, Mas‐
ter‐ und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn‐ und der
Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie, der Lebensmittelchemie und der Biologie
sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine
einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissen‐
schaften fördert.

4
3. Der Studiengang BA „Sprache, Literatur, Kultur“ (SLK)
Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen hat sich entschieden, im Studiengang „Sprache, Literatur, Kultur“ (ebenso
wie im Studiengang „Geschichts‐ und Kulturwissenschaften“) vielfältige Kombinationsmöglichkeiten zu eröff‐
nen. Es gibt in diesen Studiengängen keinen Ein‐Fach‐Bachelor.

Kennzeichen des BA‐Studiengangs sind
 die Fächervielfalt
 die hohe Zahl denkbarer Kombinationen von Fächern ( individuelles Profil)
 der notwendigerweise exemplarische Charakter des Stoffs, an dem die wissenschaftliche Arbeitsweise
   eingeübt wird
 die relativ große Wahlfreiheit für die Studierenden hinsichtlich der Kombination von Fächern und inner‐
   halb der Fächer hinsichtlich der Inhalte (Schwerpunktbildung)
 die Notwendigkeit zu lesen, zu lesen, zu lesen und die Chance über das Gelesene zu sprechen.

3.1. Die Struktur des BA SLK
Aus den Kennzeichen für den BA SLK folgt die Struktur des Studienganges:
Es werden entweder zwei Hauptfächer (HF) oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer (NF) studiert und zwar
im Wesentlichen gleichzeitig/parallel.

Da Lehrangebote sich meistens über zwei Semester erstrecken und ein Fachwechsel nur zu einem Winterse‐
mester erfolgen kann, ergibt sich insbesondere beim Wechsel eines Hauptfachs, wahrscheinlich auch beim
Wechsel eines Nebenfachs, eine Verzögerung des Studienabschlusses, weil in der verbleibenden Studienzeit
nicht alle Leistungen für das neue Fach erbracht werden können.
Der Vorteil vielfältiger, kaum eingeschränkter Kombinationsmöglichkeiten hat einen Nachteil, der nicht ver‐
schwiegen werden darf: Die zeitliche Überschneidungsfreiheit von Pflichtmodulen verschiedener Fächer, die
kombiniert werden dürfen und kombiniert werden, kann nicht garantiert werden!
Die Hochschule kann keinen verbindlichen Stundenplan vorgeben, die Fächer müssen Studierende verschie‐
dener Studiengänge versorgen, deshalb finden sich in vielen Modulen/Lehrveranstaltungen Studierende ver‐
schiedener Studiengänge, für die zum Teil verschiedene Vorschriften/Spezielle Ordnungen bzw. Studienver‐
laufspläne gelten. Die Planbarkeit des eigenen Studiums ist für den einzelnen Studierenden weniger gegeben,
als aufgrund der engmaschigen Führung durch Module und die dazugehörige Prüfung zu erwarten wäre (und
vielfach auch erwartet wird).

Beim BA SLK muss mindestens das 1. Hauptfach (Kombi‐Möglichkeit I, siehe Tabelle unten) bzw. das Haupt‐
fach (Kombi‐Möglichkeit II, siehe Tabelle unten) aus dem Fachbereich 05 „Sprache, Literatur, Kultur“ gewählt
werden. In diesen Fächern wird auch die BA‐Thesis (Abschlussarbeit) geschrieben. Das 2. Hauptfach oder zwei
Nebenfächer können aus anderen Fachbereichen gewählt werden (FBe 03, 04, 07).

Zu den 80 CP im 1. Hauptfach kommen demnach weitere 80 CP im 2. Hauptfach oder zweimal 40 CP in den
beiden Nebenfächern dazu. Weitere 10 CP werden für die Abschlussarbeit, die Thesis, vergeben und weite‐
re 10 CP für die sog. Außerfachlichen Kompetenzen. Hierbei handelt es sich um Inhalte, die Ihnen weitere
Qualifikationen ermöglichen, die nichts mit Ihrem regulären Studienangebot zu tun haben. Beispiele wären
BWL für GeisteswissenschaftlerInnen, Sprachkurse, Interkulturelle Kompetenz, Rhetorik, usw. Weiterfüh‐
rende       Informationen     zu      den      Außerfachlichen     Kompetenzen       unter     www.uni‐
giessen.de/cms/fbz/zentren/zfbk/afk

                                                                                                            5
Strukturmöglichkeit I:
                                                   1.Hauptfach              2.Hauptfach
                            Semester

                                                                                                Kompetenzen (10
                                                 (80 CP + Thesis)             (80 CP)

                                                                                                 Außerfachliche
                             1
                             2

                                                                                                      CP)
                             3
                             4
                             5
                             6                 Thesis (10 CP)
                       Summe der CP                                      180 CP

                                                                ODER

Strukturmöglichkeit II:
                                              1.Hauptfach                1.Nebenfach       2.Nebenfach
                Semester

                                                                                                                  Kompetenzen (10
                                            (80 CP + Thesis)                (40 CP)           (40 CP)

                                                                                                                   Außerfachliche
                 1
                 2

                                                                                                                        CP)
                 3
                 4
                 5
                 6                Thesis (10 CP)
           Summe der CP                                                  180 CP

3.2. Kombinationsmöglichkeiten im Studiengang SLK

Die folgende Übersicht zeigt alle Fächer, die momentan innerhalb des Studiengangs BA SLK kombiniert werden
können und gleichzeitig, ob das jeweilige Fach auch Hauptfach oder nur Nebenfach sein kann – bitte beachten
Sie die Kombinationsregeln! Gleichnamige Fächer dürfen natürlich nicht kombiniert werden!

Fächer des FB 05
Fach                            1. HF          2. HF            NF           Kombinationsregeln
English Language, Literatures
                                        X              X             X
& Cultures
Galloromanistik/
                                        X              X             X
Französisch
Germanistik/
                                        X              X             X       Eine Kombination von HF Germanistik
Sprache
                                                                             Schwerpunkt Literatur und HF Germanistik
Germanistik/
                                        X              X             X       Schwerpunkt Sprache ist nicht zulässig.
Literatur
Hispanistik/
                                        X              X             X
Spanisch
Slavische Sprachen & Kultu‐
ren: Bohemistik/                        X              X             X
                                                                             Die verschiedenen Schwerpunkte der Slavi‐
Tschechisch
                                                                             schen Sprachen und Kulturen dürfen nicht
Slavische Sprachen & Kultu‐
                                        X              X             X       als zwei Hauptfächer miteinander kombiniert
ren: Polonistik/ Polnisch
                                                                             werden.
Slavische Sprachen & Kultu‐
                                        X              X             X
ren: Russistik/ Russisch
Lusitanistik/
                                                                     X
Portugiesisch
Slavische Sprachen & Kultu‐
ren: Ukrainistik/                                                    X
Ukrainisch
Slavische Sprachen & Kultu‐
ren: Südslavistik/ Bosnisch,                                         X
Kroatisch, Serbisch
Fächer der FBe 03, 04, 07

6
Fach                          1. HF         2. HF          NF             Kombinationsregeln
Ev. Theologie                                       X           X
Geschichte                                          X           X
Klassische Archäologie                              X           X
Kath. Theologie                                     X           X
Klassische Philologie/
                                                    X           X
Graecistik
Klassische Philologie/
                                                    X           X
Latinistik
Kunstgeschichte                                     X           X
Kunstpädagogik                                      X           X         Künstlerische Eignungsprüfung erforderlich
                                                                          NF Musikpädagogik muss immer mit NF Mu‐
Musikpädagogik                                                  X
                                                                          sikwissenschaft kombiniert werden.
Musikwissenschaft                                   X           X         Künstlerische Eignungsprüfung erforderlich
Philosophie                                         X           X
Türkische Sprachen und Kul‐
                                                                X
turen
                                                                          Wird Osteuropäische Geschichte mit Ge‐
Osteuropäische
                                                    X           X         schichte kombiniert, gilt ein besonderer Stu‐
Geschichte
                                                                          dienverlaufsplan.
Erziehungswissenschaft                                          X
Politikwissenschaft                                             X
Soziologie                                                      X
Geographie                                                      X

     Alle Fach‐Studienführer erhalten Sie als Print in der Zentralen Studienberatung

3.2.1. Kombinationsmöglichkeiten/Kombinationsgebote und ‐verbote
Die momentan gültigen Vorschriften sind in der obigen Übersicht als Bemerkungen aufgeführt. Hier soll nur
noch einmal die Regel genannt werden: Ein Fach darf natürlich nicht mit sich selbst kombiniert werden. Aber:
Es dürfen mehrere romanische und/oder slavische Sprachen kombiniert werden. Bereits bei der Bewerbung
um einen Studienplatz muss sowohl die Variante des Studiengangs als auch die Fächerkombination angege‐
ben werden.

Deswegen ist schon vor Beginn des Studiums zu klären:

1. Welche Variante soll studiert werden?
2. Wie heißen die beabsichtigten Fächer?
3. Ist die Kombination zulässig?
4. Welche besonderen Sprachanforderungen müssen für das jeweilige Fach als Haupt‐ bzw. als Nebenfach er‐
füllt sein/nachgewiesen werden?
5. Genügen Dauer des Schulunterrichts und Ergebnis (=Note), um den Nachweis zu führen?
6. Welche anderen Formen des Nachweises sind erlaubt?
7. Welche weiteren Studienvoraussetzungen (z.B. Eignungsprüfungen) sind zu erfüllen?

Beinahe zwingt sich dann die Frage nach einer sinnvollen Fächerkombination auf. Diese lässt sich nicht gene‐
rell beantworten. Es kommt darauf an, welches Kriterium bzw. welche Kriterien zugrundegelegt werden.
Mögliche Kriterien sind der inhaltliche Zusammenhang der Fächer, die methodische Ähnlichkeit der Wissen‐
schaftsdisziplinen, die Integrierbarkeit der Disziplinen im Kopf des Studenten bzw. der Studentin, die berufli‐
che Verwertbarkeit im allgemeinen bzw. die vermeintlichen oder tatsächlichen Qualifikationsanforderungen
eines angestrebten Tätigkeitsbereichs, die Studierbarkeit, d.h. die tatsächlich mögliche zeitliche Koordination
der Fächer u.a.m.
Abgesehen von einigen Allgemeinplätzen, ergeben sich ‐ je nach dem individuellen Prioritätenkatalog bei den
Kriterien ‐ sehr viele verschiedene sinnvolle Kombinationen.

                                                                                                                          7
Sinnvoll ist demnach, was einem einzelnen Studenten bzw. einer einzelnen Studentin sinnvoll erscheint auf‐
grund der auf ihn/sie bezogenen und von ihm/ihr verarbeiteten Informationen. Daraus ergibt sich dann
zwangsläufig, dass die/der StudentIn auch die Verantwortung für ihre/seine Wahl zu übernehmen hat. Und
diese ist eine Wahl unter Unsicherheit, weil viele Faktoren, die selbst oder deren Entwicklungen unbekannt
sind, eine Rolle dafür spielen, ob die Wahl am Ende bzw. im Rückblick sinnvoll war.

4. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für alle Bachelor‐Studiengänge an der JLU bilden die sogenannten Allgemeinen Best‐
immungen (AllB). Sie bestimmen beispielsweise, wie Noten gebildet werden, welche Prüfungsformen zuläs‐
sig sind oder was geschieht, wenn man bei einer Prüfung krank ist. Die aktuellste Version der AllB ist stets in
den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) veröffentlicht. Siehe auch: www.uni‐
giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1

Die besonderen Regelungen, die für die individuellen Studiengänge gelten, werden in den Speziellen Ord‐
nungen (SpezO) aufgeführt. Die SpezO regelt beispielsweise, welche Fächer kombiniert werden dürfen,
welche Studienvoraussetzungen zu erfüllen sind, welche Anwesenheitspflichten die Studierenden in diesem
Studiengang haben bzw. an welchen Stellen die Regelungen des jeweiligen Studiengangs von den allgemei‐
nen Bestimmungen (AllB) abweichen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein zweites Hauptfach studieren, das
von einem anderen Fachbereich angeboten wird, dann gilt i.d.R. für dieses Fach die SpezO des anbietenden
Fachbereichs. Die SpezO für SLK finden Sie unter Punkt 11 in dieser Broschüre bzw. in aktuellster Fassung
immer unter:
www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex35.html/7_35_05_03_SLK

4.1. Studienvoraussetzungen
Teil der SpezO sind ebenfalls die Voraussetzungen, die gefordert werden, damit man in einen bestimmten
Studiengang aufgenommen werden kann. Über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus gelten für einige
Studienfächer in SLK besondere weitere Studienvoraussetzungen.

Für manche Fächer sind Sprachkenntnisse nachzuweisen, die teilweise bereits zur Einschreibung nachge‐
wiesen werden müssen. Es gibt dazu eine besondere Broschüre, in der Sie die Detailregelungen zu den
Sprachvoraussetzungen nachlesen können:
www.uni‐giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen

Für die möglichen zweiten Hauptfächer oder Nebenfächer Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Kunst‐
pädagogik muss vor Studienbeginn eine Eignungsprüfung bestanden werden. Bitte beachten Sie, dass die
Anmeldefristen für die Eignungsprüfungen meist schon vor der Bewerbungsfrist für den Studiengang ablau‐
fen! Informieren Sie sich rechtzeitig über die Modalitäten der Prüfung. Außerdem beachten Sie bitte, dass
die Anmeldung für die Eignungsprüfung und die Bewerbung für den Studienplatz zwei voneinander ge‐
trennte Verfahren sind und Sie beide berücksichtigen müssen, d.h. Sie haben nicht automatisch einen Stu‐
dienplatz, wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben sondern Sie müssen sich zusätzlich fristgerecht
für den Studienplatz bewerben. Auch zu den Eignungsprüfungen gibt es eine besondere Broschüre, in der
Sie alle genauen Informationen erhalten: www.uni‐giessen.de/studium/eignungspruefung

8
5. Weiterführende Studiengänge
Die Justus‐Liebig‐Universität bietet, aufbauend auf dem vorgestellten Bachelor‐Studiengang, ebenfalls ei‐
nen Master‐Studiengang mit dem Titel „Sprache, Literatur, Kultur“ an, im Rahmen dessen Studierende eine
vertiefte wissenschaftliche Ausbildung erhalten. Dabei können Interessierte auswählen, ob ein Hauptfach
mit einem Nebenfach oder aber ein Hauptfach mit zwei Studienelementen kombiniert werden soll.
Welche Vorkenntnisse erforderlich sind für die Wahl der einzelnen Fächer wird geregelt durch die Spezielle
Ordnung des Master‐Studiengangs. Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:
www.uni‐giessen.de/studium/studienangebot/master

Neben dem Master‐Studiengang SLK werden noch weitere Master‐Studiengänge an der Justus‐Liebig‐
Universität angeboten. Sie finden Informationen unter o.g. Link. Natürlich ist es auch möglich, nach Ab‐
schluss des Bachelors an der JLU die Studien an einer anderen Hochschule im In‐ oder Ausland fortzusetzen.
Bitte erkundigen Sie sich dazu stets an der Zielhochschule.

6. Mögliche Tätigkeitsfelder für GeisteswissenschaftlerInnen

In Anbetracht der Vielzahl von Fächern und Kombinationsmöglichkeiten in den Kombinations‐Bachelor‐
Studiengängen ist vermutlich unmittelbar einleuchtend, dass die AbsolventInnen nicht auf eine Reihe klar de‐
finierter Berufe hin arbeiten. Aus der Alltagserfahrung heraus stellt man sich vor, dass nach dem Studium der
Fächer X, Y und Z die Berufe a bis z ergriffen werden können und ergriffen werden (wie etwa nach der Bäcker‐
lehre das Bäckerhandwerk ausgeübt wird oder wie nach einer kaufmännischen Ausbildung eine entsprechen‐
de Tätigkeit in irgendeinem Unternehmen gleichgültig welcher Branche aufgenommen wird oder wie jemand
nach einem Pharmaziestudium eine Apotheke betreibt). In Bezug auf verschiedene andere Studiengänge, ins‐
besondere ein Studium der geistes‐, human‐, sozial‐ und kulturwissenschaftlichen Fächer, entspricht dies
nicht der Realität.
Auch wenn im Verlauf eines Arbeits‐ bzw. Erwerbslebens die eigene Tätigkeit als Beruf bezeichnet wird, kann
aus solchen Bezeichnungen keine Liste von möglichen Berufen zusammengestellt werden. Eine solche Liste
wäre fast endlos lang, aber nicht aussagekräftig. Sie kann keine Antwort geben auf die Frage: Was wird aus
mir, wenn ich die Fächer X, Y und Z studiere und den Titel Bachelor of Arts (oder evtl. später: Master of Arts)
erhalte? Ganz klar ist allerdings, dass diese Abschlüsse nicht den Zugang zum Lehrerberuf an staatlichen Schu‐
len eröffnen, obwohl sich die Inhalte der entsprechenden Schulfächer und die Bachelor‐Fächer oft ähneln.

Es lassen sich allerdings einige Tätigkeitsbereiche benennen, in denen GeisteswissenschaftlerInnen oft anzu‐
treffen sind und in welchen sie ihre Kenntnisse und Erfahrungen gewinnbringend einsetzen können. Nichts‐
destotrotz ist eine solche Liste in keinem Fall endgültig; sie bietet lediglich einen groben Überblick über mögli‐
che Tätigkeitsbereiche1, die unter der Überschrift Kommunikation, Weiterbildung, Kultursektor zusammen‐
gefasst werden können:

       Zeitungs‐ und Verlagswesen / Funk und Fernsehen / Fachredaktion
       Bibliotheks‐, Dokumentations‐ und Informationswesen
       Erwachsenenbildung / Politische Bildung (Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,
        Kammern, Parteien, Stiftungen, Kirchen)
       Verbandswesen (Kammern, Verbände, Parteien, Stiftungen, Parlamentarische Dienste)
       Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit (für Parteien, Verbände, staatliche oder halbstaatliche Institutio‐
        nen, Funk und Fernsehen)
       Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen

1
 Die Zusammenstellung orientiert sich an Holtkamp, Teichler (1981); Meyer‐Althoff (1989) sowie diversen (deutlich
aktuelleren) Broschüren, Zeitungsartikeln und Forschungsberichten.

                                                                                                                9
   Privatschulen
        Tourismus / Fremdenverkehr / Freizeitbereich
        Meinungsforschung
        Soziale Dienste / Non‐profit‐Organisationen
        Theater aller Sparten / Kultursektor: Messen und Märkte
        Bildende Kunst / Museen / Sammlungen / Ausstellungen
        Internationale Organisationen / Kulturaustausch
        Schullaufbahn‐ / Bildungs‐ / Studien‐ / Berufsberatung / Bildungsplanung

Der Bereich Wirtschaft, Handel, Öffentliche Verwaltung ist zwar weniger oft frequentiert, jedoch finden sich
auch hier GeisteswissenschaftlerInnen wieder. Zum Beispiel in

        Unternehmen und Organisationen im Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit
         Internationale oder nationale Unternehmen mit innerbetrieblichen Aus‐ und Weiterbildungsaktivitä‐
         ten
        Übersetzungsabteilungen / Übersetzungsbüros
        Werbung / Public Relations
        Marketing, insbesondere Auslandsmarketing
        Vertrieb / Logistik
        Industrie‐ und Handelskammern / Verbände unterschiedlicher Branchen
        Wirtschaftsberatung / Marktforschungsinstitute
        Personalwesen / Aus‐ und Fortbildung / Betreuung von Personal
        Innerbetriebliche Dokumentation/Kommunikation / EDV
        Verwaltung der Verwaltung / Wissenschafts‐ und Forschungsverwaltung
        Internationale Organisationen, insbes. nicht‐ oder halb‐staatliche Organisationen
        Diplomatischer Dienst
        Entwicklungsdienst / Entwicklungshilfe‐Projekte
        Deutsche und internationale öffentliche Verwaltung / Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemein‐
         den)
        Journalismus / Agenturen / Informationsdienste / Recherche / Datenbanken / Servicedienste.

Während sicherlich auch AbsolventInnen anderer Studienbereiche (z.B. Wirtschaftswissenschaften, Rechts‐
wissenschaften, Sozial‐ und Politikwissenschaften) in diesen Branchen tätig sind, sind Geisteswissenschaftle‐
rInnen hier dennoch heimisch. Da die akademische Ausbildung von GeisteswissenschaftlerInnen ihnen spezifi‐
sche Kompetenzen zu vermitteln versucht, mit welchen sie am Markt punkten und bestehen können, ist es in
der Vergangenheit häufiger geworden, dass GeisteswissenschaftlerInnen in Bereichen tätig werden, die zuvor
von anderen Studienbereichen dominiert wurden. Zu diesen Kompetenzen gehören:

        Probleme benennen und analysieren
        Ziele / Richtlinien etc. formulieren
        Daten erheben und bereitstellen
        Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und verwalten (Budgeting)
        Problembearbeitungsmöglichkeiten sammeln und bewerten
        Konzepte entwickeln
        Kooperationspartner suchen und finden
        Kontakte herstellen und pflegen
        Zusammenarbeit / Arbeitsabläufe planen und organisieren
        verschiedene Aktivitäten und/oder Personengruppen koordinieren
        Öffentlichkeit informieren
        Maßnahmen auswählen
        Feinplanung von Projekten vornehmen und diese realisieren, managen, abwickeln
        Probleme oder Ergebnisse präsentieren

10
   Projekte evaluieren/auswerten
       Ziele und Konzepte weiterentwickeln
       Personalentwicklung betreiben, Personaleinsatz planen, beraten
       Fortbildung organisieren und durchführen/ermöglichen
       Arbeitsmittel beschaffen
       Abläufe reorganisieren
       Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit durchführen
       Wissen sammeln, systematisieren, recherchieren, aufbereiten, redigieren, präsentieren, verbreiten,
        publizieren
       Forschen und entwickeln
       Lehren, beraten und betreuen u.ä.m.

6.1. Verbesserung und zusätzlicher Kompetenzerwerb

Damit Studierende der Geisteswissenschaften einen guten Überblick darüber gewinnen, in welchen Branchen
und Bereichen sie möglicherweise nach dem Abschluss einmal arbeiten können, wird dringend empfohlen in
der vorlesungsfreien Zeit ein oder mehrere Praktika freiwillig zu absolvieren. Einem zukünftigen Arbeitgeber
signalisiert dies nicht nur Engagement sondern belegt auch Arbeitserfahrung.
Studierende finden verschiedene Hilfen bei der Suche nach Praktikumsplätzen: Das Hochschulteam der Agen‐
tur für Arbeit, das Career Centre des Zentrums für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen
(ZfbK) oder auch die Fachbereiche bieten Hilfestellungen und Informationen zu möglichen Praktikumsstellen.
Im Rahmen eines solchen Praktikums wird von den Studierenden erwartet, dass sie

       eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften haben,
       eine erkennbare Bereitschaft mitbringen, Praxisanforderungen aufzugreifen, diese nicht abzu‐
        lehnen,
       die Fähigkeit besitzen, Wissen nicht nur zu haben, sondern in sinnvolle Handlungen umzusetzen,
       die Bereitschaft zeigen, nicht nur Vorhandenes zu kritisieren, sondern auch selbst von anderen zu
        lernen.

Die Arbeitswelt hat nicht auf die GeisteswissenschaftlerInnen „gewartet“, aber sie ist nicht (mehr) grundsätz‐
lich abgeneigt, Chancensuchern eine Chance zu geben. AbsolventInnen der Geisteswissenschaften sollten na‐
türlich etwas zu bieten haben, worin sie besser sind als andere.
Aus der Sicht von PraktikerInnen ist es empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum
Erwerb von Fachwissen, nämlich z.B. für

       Verlässlichkeit / Verbindlichkeit einüben
       Lernen von Zeitmanagement
       Verhandlungsführung / freies Reden / Rhetorik lernen / Moderieren
       Organisieren, z.B. von Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen
       Ökonomisches Grundverständnis erwerben (auch für Verlage, Zeitschriften etc. nötig!)

Denkbare Lernfelder:
    Frauenbeauftragte/Initiativen/Vereine auf Fachebene
    Gremienarbeit/Fachschaft/Fachbereich/Senat
    Erstsemesterbetreuung
    Tutorentätigkeit
    eigene fachbezogene Gruppenarbeit/Teamarbeit
    politische Gruppen an der Universität
    studentische Hilfskrafttätigkeiten

                                                                                                            11
Vielleicht hilft folgender Grundsatz:
Alles, was jemand über das von Ordnungen Vorgeschriebene hinaus tut oder lernt, ist eine Investition in die
eigene Zukunft ‐ und häufig macht es auch noch Spaß, wenn die eigenen Möglichkeiten/Kompetenzen erwei‐
tert werden. Zwar ist die Frage berechtigt: Was muss ich im Studium machen? Aber genauso wichtig ist die
Frage und die entsprechende Haltung: Was kann ich machen?

Die Universität Gießen hat im Rahmen der Bachelor‐Studiengänge die so genannten „Außerfachlichen Kom‐
petenzen“ (AfK) als Teil des Studiums eingeführt. Hierin muss jede/r Studierende eine gewisse Anzahl an Cre‐
dit Points in Bereichen erwerben, die nicht originär zum eigentlichen Studienbereich gehören. Dazu zählen
zum Beispiel Projektmanagement, kompetentes mündliches Kommunizieren oder Interkulturelle Kompetenz.
Es soll den Studierenden ermöglicht werden, sich in Bereichen weiterzubilden, die auf dem Arbeitsmarkt vor‐
teilhaft sein können. Die AfK können u.U. mit Zeugnissen bescheinigt und später den Bewerbungsunterlagen
beigefügt werden. Weitere Informationen unter: www.uni‐giessen.de/cms/fbz/zentren/zfbk/afk

6.2. Prognosen & Trends auf dem Arbeitsmarkt

Wenngleich es nicht möglich ist, aus Trends und vagen Prognosen verlässliche Aussagen für einzelne Personen
mit bestimmten Fächerkombinationen abzuleiten, werden sich einige Trends auf dem Arbeitsmarkt jedoch
vermutlich fortsetzen und absehbare Wirkungen auf nachgefragte Fähigkeiten bei den Arbeitskräften haben.
Während produktionsorientierte Tätigkeiten und „primäre Dienstleistungen“ deutlich zurückgehen, wächst
der Bedarf an so genannten „sekundären Dienstleistungen“ (Organisation, Disposition, Management; Be‐
treuen, Beraten, Erziehen, Lehren, Publizieren, Forschen, Entwickeln, o.ä.) erheblich an.
Ausgehend von technischen Innovationen treten Veränderungen in der Arbeits‐ und Betriebsorganisation ein,
wobei staatliche, sozial‐ und tarifpolitische Auflagen Tätigkeiten verändern. Darunter ist vermutlich zu verste‐
hen, dass Aufgaben komplexer und Integrationsleistungen erforderlich werden. Der europäische Markt wird
noch weiter zusammenwachsen, das Wirtschaften wird sich, auch im Hinblick auf Globalisierung, noch weiter
internationalisieren.
Dementsprechend sehen sich die Betriebe, aber auch andere Institutionen sowie die darin handelnden Perso‐
nen neuen Einbindungen kultureller und politischer Art gegenüber, auf die sie reagieren müssen.
Hier ist „Vermittlung“ erforderlich, Kommunikation nach „innen“ und „außen“. Insofern wird soziale Kompe‐
tenz immer wichtiger im Qualifikationsmix aus Fachkompetenz, Methodenkompetenz und sozialer Kompe‐
tenz.

In vergleichbaren Industrieländern wie Japan, den USA und Großbritannien ist es schon seit längerem üblich,
in einigen Bereichen nicht nur die studierte Fachrichtung zum entscheidenden Auswahlkriterium einer Be‐
schäftigung im Wirtschaftsleben zu machen, sondern auch die in einem Studium insgesamt erworbenen
Schlüsselqualifikationen.
Als Schlüsselqualifikationen werden unter anderem bezeichnet:

        geistige Eigeninitiative / Kritikfähigkeit
        Selbstorganisation / Selbstständigkeit (auch der geistigen Arbeit)
        Orientierungswille und –fähigkeit / Zurechtfinden in fremden Sinnzusammenhängen
        Beharrlichkeit / systematisches und konzeptgeleitetes Herangehen an Aufgaben
        Durchsetzungsvermögen / Überzeugungskraft
        Denken in Zusammenhängen
        sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
        Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen / Denken in Alternativen / Innovationsfreudigkeit
        Erhaltung und Weiterentwicklung der eigenen Kompetenz
        fach‐ bzw. disziplinübergreifendes Urteilsvermögen
        Erkennen von sozialen und kommunikativen Konfliktpotentialen

12
Die Hoffnung, dass sich die Beschäftigung im Bereich von Wirtschaft, Handel und Verwaltung ausweiten lässt,
stützt sich auf Beobachtungen in anderen westlichen Industrieländern.

Aus all dem Gesagten müsste deutlich geworden sein, dass die künftigen Bachelor‐ (und Master‐) Absolven‐
tinnen und ‐Absolventen nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden. Mehr als
andere AbsolventInnen müssen sie aktiv werden und vielleicht sogar innovativ versuchen, ihre Qualifikationen
„an den Mann“ zu bringen.

TIPP: Eine anschauliche Präsentation einer aktuellen Studie zum Verbleib der AbsolventInnen geisteswissen‐
schaftlicher Fächer hat das Hochschulinformationssystem (HIS) unter www.his.de/publikation zur Verfügung
gestellt:
„Aussichten und Chancen für Bachelor‐ und Masterabsolvent/‐innen der Geisteswissenschaften: Berufe und
Tätigkeitsfelder im Wandel?“ Vortrag am 08.07.2010 an der Universität Hamburg von Kolja Briedis

7. Studium im Ausland
Ein gewichtiger Grund für die Studienreformen, die mit dem Bologna‐Prozess umschrieben wurden, besteht
in der Absicht, ein Auslandsstudium attraktiver und besser kompatibel zu machen und mehr ausländische
HochschülerInnen für deutsche Hochschulen zu interessieren und das Studium insgesamt zu internationali‐
sieren. Für den Studiengang SLK ist ein Auslandssemester (auch bei einem oder mehreren fremdsprachigen
Studienfächern) nicht obligatorisch gemacht worden. So bleibt es bei der Empfehlung, ein Auslandssemes‐
ter zu realisieren, die Studierenden werden auch unterstützt, aber nicht immer „passt“ ein solches Aus‐
landssemester in den Studienverlauf oder zwischen die beiden Teile eines konsekutiven Studiengangs (nach
dem BA‐, vor dem MA‐Studium). Es ist sinnvoll, sich frühzeitig (am besten ein Jahr vorher) um die Planung
eines Auslandssemesters zu kümmern und sich über die Abteilung International Students (www.uni‐
giessen.de/cms/internationales/auslandsstudium) zu informieren und praktische Schritte zu unternehmen.

8. Bewerbung für Bachelor‐Studiengänge

A        Bewerbung über uni‐assist
Alle Studieninteressierte mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von Ihrer Staatsangehö‐
rigkeit) bewerben sich über uni‐assist (www.uni‐assist.de, Helmholtzstr. 2‐9, 10587 Berlin). Dort werden
Anträge zentral geprüft.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat/Ausländerzulassung, Goe‐
thestr. 58, 35390 Gießen, Tel. 0641‐99‐16400; international.admission@admin.uni‐giessen.de;
Infos unter www.uni‐giessen.de/cms/internationales/studierenjlu/bewerbung

B       Bewerbung direkt an der JLU
Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich direkt an
der Universität Gießen – Studentensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen.
Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden
          für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.
          für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in höhere
             Semester relevant).
Informationen und der Link zum Online‐Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungs‐
schluss im Internet zur Verfügung:
www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/portal

                                                                                                         13
8.1   Zulassung für das erste Fachsemester

Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich.

Zugangsvoraussetzung / Hochschulzugangsberechtigung ist die Allgemeine Hochschulreife (=Abitur oder
vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder Hochschulzugangsprüfung für beruf‐
lich Qualifizierte. Ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.
Prinzipieller Ablauf des Bewerbungsverfahrens
      Sie bewerben sich mittels eines Online‐Formulars innerhalb der Bewerbungsfristen. Zum Teil kön‐
          nen einige Unterlagen zu einem späteren Termin eingereicht werden, siehe aktuelle Informatio‐
          nen im Internet.
      Diese Bewerbung müssen Sie an das Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390
          Gießen) schicken.
      Das Studierendensekretariat prüft, ob Sie die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
          erfüllen.
      Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder
          Nachforderung von Unterlagen).

8.2 Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzei‐
ten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Prüfungs‐ bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss
ein Antrag beim Prüfungsamt des Fachbereichs (Adresse siehe Seite 3) gestellt werden. Ein entsprechendes
Formular wird auf der Website bereitgestellt.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat
der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben).
Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ers‐
ten Fachsemester bewerben (s.o.). Dies ist nur zum Wintersemester möglich.
Siehe auch: www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester

9. Studienbeginn

9.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn
Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1.April) Student/in der Universität. Der Studien‐
ausweis kann ab 1.Septemer. (bzw. 1.März) als Fahrkarte für den Rhein‐Main‐Verkehrsverbund (RMV) und
den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA
www.asta‐giessen.de/).
Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar, im
Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue Termine unter:
www.uni‐giessen.de/studium/waehrend/semesterzeiten).

9.2 Wohnen und BAföG
Mit Fragen zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. zu den Stu‐
dentenwohnheimen wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk, dort erhalten Sie auch Antragsformulare.
        Studentenwerk ‐ Abteilung Förderung bzw. Abteilung Wohnen
        Otto‐Behaghel‐Straße 23‐27, 35394 Gießen; Tel. (0641) 400080
        Internet: www.uni‐giessen.de/studentenwerk
Infos zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie unter www.uni‐
giessen.de/studium/studienbeginn

14
9.3 Studieneinführungswoche für die Bachelor‐Studiengänge
Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger/innen die Studieneinführungswoche
(„StEW“) statt.
Die Studieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingrup‐
pen unter Leitung von Studierenden Ihres Faches in einem höheren Semester (sog. Mentor/innen) alle Fra‐
gen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stundenplan
für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren
wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studientechniken und in den
typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Pro‐
gramm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen.
Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten Sie
bei mit dem Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni‐giessen.de/studium/studienbeginn

10. Beratungs‐ und Informationsangebote

10.1 Call Justus – Studierenden‐Hotline der Uni Gießen
Call Justus – Studierenden‐Hotline ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteres‐
sierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus‐Liebig‐Universität Gießen.
Dort erhalten Sie Auskunft zu:
          Studienangeboten
          Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte
          Bewerbungsverfahren
          Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
          Fachwechsel und Hochschulortwechsel
          Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen
          Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Bera‐
             tungsstellen
          Informationsmaterial auf Wunsch per Post.

„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich
mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis
wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an die
Studierenden‐Hotline, kurz „Call Justus“, wenden.
Komplexere Anliegen leitet Call Justus an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates
bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität, z.B.
zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc.
       Call Justus – Studierenden‐Hotline
       Sprechzeiten: Mo‐Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400

10.2 Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:
     bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, ‐anforderungen und ‐inhalte und bei Fragen und
        Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.
     bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen sowie
        ‐verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.
     in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung
     bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungsschwierigkeiten, Un‐
        sicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien‐, Lern‐, Arbeits‐ und Prü‐

                                                                                                         15
fungs(vorbereitungs)probleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder ‐abbruch, psychi‐
         sche Probleme und vieles mehr.
        Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit,
         Studieren mit Kind, psychische Probleme in Zusammenhang mit dem Studium usw.) und
        während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt.
Die Berater/innen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung
ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informatio‐
nen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und
Probleme. Die Berater/innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt
fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikati‐
onsschwierigkeiten.
Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder
auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin
vereinbaren, am besten telefonisch über Call Justus oder in der Sprechstunde, ggf. auch per Mail.
         Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung
         Goethestr. 58, 35390 Gießen
         Öffnungszeiten und offene Sprechstunde:
         Mo, Fr: 9.00 ‐ 12.00 Uhr
         Di, Do: 15.00 ‐ 17.00 Uhr
         Telefonsprechstunde:
         Mo, Di und Do, Fr: 13.00 – 15.00 Uhr
         Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus ‐ Studierendenhotline)
         Homepage: www.uni‐giessen.de/studium/beratung/zsb
         E‐Mai: zsb@uni‐giessen.de

10.3 Studienfachberatung
Die Studienfachberatung wird von Lehrenden des Fachbereichs angeboten (siehe S. 3). Dorthin können Sie
sich wenden, wenn
     Sie Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu einzelnen Studienfächern,
        gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben,
     Sie unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet“ sind,
        Sie Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien‐ und Prü‐
         fungsplans (Wahl der Profilmodule) benötigen.

10.4 Studentische Studienberatung der Fachschaft
„Alle Studierenden eines Fachbereiches bilden die Fachschaft“, so die Definition laut Hochschulgesetz. Um‐
gangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft“ die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studieren‐
den, deren Aufgabe u. a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Diese Fachschaft bietet ebenfalls
eine Studienberatung an, in der Sie mit Studierenden über Studium, studentischen Alltag u. ä. sprechen
können (siehe. S. 3).

10.5 Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende

Beratung zu Studium (Studienwahl und ‐entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall‐ oder
Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prü‐
fungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität): Internet: www.uni‐
giessen.de/studium/behindertenberatung
Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der Zentralen Studienberatung, Erwin‐
Stein‐Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen, E‐Mail: studium‐barrierefrei@uni‐giessen.de, Telefonsprech‐
stunde in der Regel Di 13:00 ‐ 15:00 Uhr (Tel.: 0641 / 99 16216) und Offene Sprechstunde in der Regel Do
12:30 bis 14:30 Uhr – aktuelle Termine auf oben genannter Internetseite. Termine können über das Sekre‐
tariat (Tel.: 0641 / 99 16214) oder über die Studierenden‐Hotline Call Justus (s.o.) vereinbart werden.

16
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und
technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplät‐
ze mit Sonderausstattung etc.): Studentenwerk Gießen / Beratung & Service, Studentenhaus, Otto‐
Behaghel‐Straße 25, 35394 Gießen; Beratung: Mo ‐ Do 12:00 ‐ 15:00 Uhr, Fr 9:00 ‐ 14:30 Uhr; Tel.: (0641)
40008 160; beratung.service@studwerk.uni‐giessen.de
Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer
Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen, Mail: aber@asta‐giessen.de, Internet: www.uni‐
giessen.de/aber; Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaf‐
ten)

10.6 Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen
www.uni‐giessen.de/studium/mitkind und www.kind‐und‐studium.de
Beratung zum Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Ver‐
anstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind: Beate Caputa‐Wießner,
Zentrale Studienberatung (siehe oben); ZSB@uni‐giessen.de. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen
Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über Call Justus – Studierendenhotline (s. o.)
Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und
Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.)
Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes, Studentenhaus, Ot‐
to‐Behaghel‐Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo ‐ Do 12:00 bis 15:00 sowie Fr 9:00 ‐ 14:30 Uhr;
Tel.: (0641) 4 00 08‐1 62; beratung.service@studwerk.uni‐giessen.de

10.7 Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland
Infos unter: www.uni‐giessen.de/cms/internationales
Akademisches Auslandsamt / Abteilung Internationale Studierende, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Beratung für internationale Studierende:
 Petra Schulze / Jessica Wilzek
 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr
 Petra.Schulze@admin.uni‐giessen.de sowie Jessica.Wilzek@admin.uni‐giessen.de
 Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden‐Hotline)
Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland:
 Meike Röhl
 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr
 meike.roehl@admin.uni‐giessen.de
 Tel: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden‐Hotline)
Beratung ausländischer Doktoranden:
 Patrycja Zakrzewska
 Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr
 promotionsstudium‐international@uni‐giessen.de
 Tel.: +49 (0) 641 16400 (über die Studierenden‐Hotline)

                                                                                                     17
Sie können auch lesen