STAATLICHE STUDIENBEIHILFE - für Hochschulstudien - Education.lu
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STAATLICHE STUDIENBEIHILFE für Hochschulstudien
Edition: 2015/2016 05 04 03 02 01 Centre de Documentation et d’Information sur Foto: l’Enseignement Supérieur 18-20, montée de la Pétrusse fotolia.fr L-2327 Luxembourg Tél.: 247-88650 Redaktionsschluss Fax: 26 19 01 04 5. Oktober 2015 www.cedies.lu e-mail: cedies@mesr.etat.lu Jede Änderung nach Redaktionsschluss wird auf unser Homepage www.cedies.lu ver- öffentlicht In der vorliegenden Broschüre wird das Maskulinum zur besse- ren Lesbarkeit, ohne diskriminie- rende Absicht verwendet.
1 INHALT STAATLICHE STUDIENBEIHILFE für Hochschulstudien Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen um die 4 Studienbeihilfe zu erhalten? Wie hoch ist der Beitrag der Studienbeihilfe pro 5 Studienjahr? Wie lange dauert die gewährte Studienbeihilfe? 7 Sie beziehen andere finanzielle Hilfen? 8 Sie sind nicht in Luxemburg ansässig. 9 Verfügen Sie über ein Einkommen? 10 Wie beantrage ich meine Studienbeihilfe 2015 -2016? 11 Welche studien sind förderungsfähig? Förderungsfähige Studien 14 Förderungsfähige Studien nach Studienländer 15 < Deutschland 15 < Österreich < Belgien 16 < Frankreich 17 < Luxemburg 18 < Niederlande < Vereinigtes Königreich 19 < Schweiz 20 < Andere Länder
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STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN 3 STAATLICHE STUDIENBEIHILFE für Hochschulstudien Der Luxemburger Staat hilft bei der Finanzierung der Hochschulstudien. Beachten Sie die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen um diese staatliche Studienbeihilfe zu erhalten. Um sich eine Vorstellung des möglichen Höchstbetrags machen zu können, benutzen Sie den Berechnungssimulator auf aides.etudes.lu
4 Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen um die Studienbeihilfe zu erhalten? Eine Studienbeihilfe gibt es für: < förderungsfähige Hochschulstudien (siehe Seite 13) • bei Teilzeit oder Fernstudien müssen Sie für mindestens 15ECTS pro Semester eingeschrieben sein < Berufsausbildungen im Ausland, mit einer Genehmigung des Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse, (die Genehmigung ist schriftlich beim Service de la Formation Professionelle zu beantragen www.men.lu ) Sie haben Anspruch auf eine Studienbeihilfe, wenn Sie: < in Luxemburg ansässig sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: • luxemburgischer Staatsangehöriger sein • Staatsangehöriger eines anderen EU- oder EWR- Landes sein und in Luxemburg arbeiten • Familienangehöriger einer der oben genannten Personen sein • seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg wohnen • politischer Flüchtling sein < nicht in Luxemburg ansässig sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: • luxemburgischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines anderen EU- oder EWR- Landes sein und in Luxemburg arbeiten • ein Elternteil ist Luxemburger Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines anderen EU- oder EWR-Landes, der entweder 1. seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg arbeitet (innerhalb der letzten 7 Jahren unmittelbar vor dem Antrag) 2. oder seit mindestens 5 Jahren eine Rente oder Arbeitslosengeld des Luxemburger Staates erhält (innerhalb der letzten 7 Jahren unmittelbar vor dem Antrag) • eine Waisenrente erhalten www.cnap.lu
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN 5 Wie hoch ist der Beitrag der Studienbeihilfe pro Studienjahr? Basisstipendium: 2.000€ Mobilitätsstipendium: 2.000€ Sozialstipendium: 0€ - 3.000€ Familienstipendium: 500€ Darlehen: 6.500€ - 9.500€ Studiengebühren: 0€ - 1.850€ (als Stipendium) 0€ - 1.850€ (als Darlehen) Der Berechnungssimulator auf unserer Internetseite aides.etudes.lu hilft Ihnen den möglichen Höchstbetrag Ihrer finanziellen Studienbeihilfe auszurechnen.
6 Zusätzliche Informationen : Das Mobilitätsstipendium wird Ihnen gewährt, wenn Sie ein Studium in einem anderen Land als das Ihres Hauptwohnsitzes verfolgen und dort eine Miete zahlen. Das Sozialstipendium ist abhängig von dem besteuerbaren Gesamteinkommen des Haushalts, indem Sie leben. Der Teil des Sozialstipendiums, der nicht gewährt wird, kann zum Darlehen hinzugerechnet werden. Das gesamte Sozialstipendium kann Ihnen auch nur als Darlehen gewährt werden. Unter „Haushalt“ versteht man Eltern, Elternteil und (Ehe)-Partner, Student und (Ehe)-Partner. Es steht Ihnen frei das Sozialstipendium zu beantragen. Das Familienstipendium kann Ihnen gewährt werden, wenn noch andere Kinder des Haushalts unter die gesetz- lichen Bedingungen zur Gewährung der staatlichen Studienbeihilfe fallen. Das Familienstipendium wird nur im Sommersemester ausgezahlt. Das Darlehen Sie sind frei das Darlehen aufzunehmen und können sich auch nur auf das Stipendium beschränken. Das Darlehen des Studenten begreift einen Zinssatz von maximal 2% und wird vom Staat garantiert. Sie zahlen das Darlehen 2 Jahre nach Beendigung Ihres Studiums zurück. Die Höchstdauer der Rückzahlung ist 10 Jahre. Die Studiengebühren Cedies berücksichtigt die Studiengebühren bis 3.700€ nach Abzug von 100€ (Ver- waltungskosten). Die Hälfte der Studiengebühren wird zum Stipendium hinzugerech- net und die andere Hälfte zum Darlehen. Belaufen sich Ihre Studiengebühren auf 900€: < werden 100€ abgezogen < werden 400€ zum Stipendium hinzugezählt < werden 400€ zum Darlehen hinzugezählt Benutzen Sie den Berechnungssimulator auf unserer Internetseite aides.etudes.lu um den genauen Betrag der Rückzahlung ihrer Studiengebühren auszurechnen.
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN 7 Wie lange dauert die gewährte Studienbeihilfe? < 1. Studienabschnitt (z. B.: BTS, Bachelor, licence) = offizielle Regelstudienzeit + 1 Jahr Das zusätzliche Jahr wird Ihnen gewährt, wenn Sie sich nach einem Jahr neu orientieren oder das Jahr wiederholen. < 2. Studienabschnitt (z.B.: Master, postgraduate) = offizielle Regelstudienzeit Die Dauer kann um ein Jahr verlängert werden, wenn sie den ersten Studienabschnitt während der offiziellen Regelstudienzeit abgeschlossen haben. < 3. Studienabschnitt (z.B.: Doktorat, PhD) = 4 Jahre VERLÄNGERUNG Die Studienbeihilfe kann Ihnen als Darlehen für ein zusätzliches Jahr gewährt werden. Bedingungen: < im letzten Jahr des zu beendendes Studiengangs eingeschrieben sein < eine schriftliche Anfrage zur Gewährung des Darlehens zum Antrag beifügen ZUSÄTZLICHE STUDIEN Wenn Sie einen Studiengang beendetet haben, können Sie für einen weiteren 1. und 2. Studiengang die Studienbeihilfe beantragen. PRÜFUNG IHRER STUDIENLEISTUNGEN < Die finanzielle Studienbeihilfe kann Ihnen verwehrt werden, wenn sie nicht in Ihrem Studium voranschreiten. < Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach dem zweiten Studienjahr. < Um die finanzielle Studienbeihilfe für das 3. Studienjahr zu erhalten, müssen Sie - 60 ECTS-Punkte gesammelt haben. - 30 ECTS-Punkte gesammelt haben bei einer Neuorientierung im vorherigen Studienjahr. - Sind Sie in einem Studienabschnitt eingeschrieben, der keine ECTS- Punkte vorsieht, müssen sie befugt sein sich ins 2. Studienjahr einzuschreiben um die Studienbeihilfe zu bekommen. < Wenn Sie nach 2 Studienjahren erneut im ersten Jahr eingeschrieben sind, erhalten sie keine Studienbeihilfe, unabhängig von Ihren vorherigen Studienleistungen. Achtung: Wenn Sie nach 2 Studienjahren erneut im ersten Jahr eingeschrieben sind, erhalten Sie keine Studienbeihilfe, unabhängig von Ihren vorherigen Studienleistungen.
8 Sie beziehen andere finanzielle Hilfen? Die Studienbeihilfe ist kumulierbar mit: < Stipendien aus internationalen Mobilitätsprogrammen wie zum Beispiel Erasmus+ < Stipendien, die auf der Basis vom Verdienst des Studenten ausbezahlt wurden Die Studienbeihilfe ist nicht kumulierbar mit: < vergleichbaren Studienbeihilfen aus dem Land des Hauptwohnsitzes des Studenten (Studien-Stipendien und/oder Studien-Darlehen, regionale Stipendien, kommunale Stipendien, finanzielle Wohnungshilfen für Studenten) < einer anderen, an den Status des Studenten gebunden, finanzielle Unterstützung aus dem Land des Hauptwohnsitzes (Kindergeld)
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN 9 Sie sind nicht in Luxemburg ansässig. Die Studienbeihilfe ist eine Ausgleichshilfe! < Beantragen Sie im Vorfeld die Studienbeihilfe bei den verantwortlichen Behörden in Ihrem Herkunftsland. < Beachten Sie bitte die Antragsfristen in Ihrem Herkunftsland. < Der offizielle Bescheid des laufenden akademischen Jahres (positiv oder negativ) muss dem Antrag beigefügt werden. Ohne diesen Bescheid kann die luxemburgische Studienbeihilfe nicht gewährt werden. Achtung, wenn sie in Deutschland BAföG erhalten. Das System der Zuteilung der finanziellen Beihilfe in Deutschland, BAföG, berücksichtigt Ihre in Luxemburg erhaltene Studienbeihilfe. So kann die deutsche Verwaltung eine Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verlangen. CEDIES macht in keinem Fall eine Neuberechnung der luxemburgischen Studienbeihilfe.
10 Verfügen Sie über ein Einkommen? Werden nicht für die Berechnung des Sozialstipendiums berücksichtigt: < Ferienjobs < Studentenjobs von maximal 10 Stunden pro Woche Alle anderen Einkünfte des Studenten während des akademischen Jahres werden zum Einkommen des Haushaltes hinzugerechnet und können die Berechnung des Sozialstipendiums beeinflussen. AusschlieSSlich Darlehen Wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen den monatlichen Betrag von 1.922,96€ (Mindestlohn für einen nicht qualifizierten Arbeitsnehmer) überschreitet, wird Ihnen die gesamte Studienbeihilfe in Form eines Darlehens gewährt. Keine Studienbeihilfe Überschreitet ihr steuerpflichtiges Einkommen den monatlichen Betrag von 6.730,36€ (3,5x Mindestlohn für nicht qualifizierten Arbeitsnehmer) steht Ihnen keine Studienbeihilfe zu.
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN 11 Wie beantrage ich meine Studienbeihilfe 2015-2016? Um eine Studienbeihilfe für das Jahr 2015-2016 zu erhalten, müssen Sie 2 Anträge stellen: < ein Antrag im Wintersemester zwischen dem 1. August und dem 30. November 2015 < ein Antrag im Sommersemester zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2016 Um Ihre Studienbeihilfe zu beantragen, können Sie entweder < ein Online-Antrag über www.guichet.lu stellen Die Anleitung für den Online-Antrag über MyGuichet finden Sie unter beihilfe-cedies.lu < das Formular über aides.etudes.lu herunterladen Folgende Formulare müssen benutzt werden: < wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, müssen Sie das Formular « In Luxemburg ansässiger Student » benutzen < wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben, müssen Sie das Formular « Nicht in Luxemburg ansässiger Student » benutzen Antrag für das Sommersemester: < wenn Sie einen Antrag für das Wintersemester 2015-2016 gestellt haben, benutzen Sie das Formular « 2. Teil 2015-2016 » < wenn Sie keinen Antrag für das Wintersemester 2015-2016 gestellt haben, benutzen Sie das Formular « Sommer 2015-2016 » < Wenn Ihre Studien im Winter beendet wurden und Sie Recht auf ein Familienstipendium haben, benutzen Sie das Formular « Familienstipendium 2015-2016 » < Wollen Sie später noch zusätzliche Einschreibegebühren hinzufügen, be- nutzen Sie das Formular « Zusätzliche Zahlungen der Einschreibegebühren » zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2016
12 DIE Benachrichtigung Nach Bearbeitung des Antrags, lässt Ihnen Cedies einen Bestätigungsbrief zukommen mit Angabe des Betrags Ihres Stipendiums und Ihres Darlehens. Das Stipendium wird Ihnen vom Staat innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt des Bestätigungsbriefes überwiesen. Um das Darlehen aufzunehmen, müssen Sie sich bis zum 31. Juli 2016 mit dem Original des Bestätigungsbriefes an eine der folgenden Banken wenden: Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Banque de Luxembourg, Banque ING, BGL BNP Paribas, Banque Raiffeisen, Banque International à Luxembourg, Fortuna Banque, Banque BCP. Der Bestätigungsbrief von Cedies muss sorgfältig aufbewahrt werden, da Cedies keine Kopie hiervon ausstellt. Vorteile Ihren Antrag über MyGuichet zu stellen : < Sie können ihren Antrag 24 Stunden an 7 Tagen stellen < Sie gewinnen Zeit < Sie können sich jederzeit über den Stand Ihres Antrages informieren < Sie werden schrittweise geleitet < Die Belege sind Ihren Verhältnissen angepasst < Sie besitzen ein gesichertes Login < Sie sparen Papier Die Anleitung für den Online-Antrag über MyGuichet finden Sie unter beihilfe-cedies.lu
13 Welche studien sind förderungsfähig? Hochschulstudien, die nach den Bestimmungen der Artikels 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2014 betreffend die staatliche Hochschulstudienbeihilfe gefördert werden.
14 Förderungsfähige Studien < es muss ein Hochschulstudium sein (postsekundar). < Das Programm muss Bestandteil eines erstes, zweites oder drittes Studien- abschnittes sein. Der Bologna-Prozess hat das Hochschulwesen europaweit in drei Studienabschnitte eingeteilt, die mit einem Diplom abschliessen (Bachelor, Master und Doktorat). < Das Programm und der Studienabschnitt müssen offizieller Bestandteil des Hochschulsystems des betreffenden Studienlandes sein. < Das abschiessende Diplom muss von oder im Namen einer für Hochschul- wesen zuständigen Behörde ausgestellt oder akkreditiert werden. < Fernstudien, Teilzeitstudien, duale Ausbildungsformen oder Weiterbildungs- studien sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie mit einem an- erkannten Diplom abgeschlossen werden (Weiterbildungen nach abge- schlossenen Studien sind nicht förderungsfähig). ACHTUNG ! Die offizielle Bezeichnung eines Diploms für einen Studienabschnitt kann von einem Land zum anderen variieren. Bachelor, Bachelier, Licence, Laurea, Licenciatura stehen für den ersten Studienabschnitt in verschiedenen europäischen Ländern. Seien Sie vorsichtig: verschiedene Privatschulen, hauptsächlich in lateinsprachigen Ländern, benutzen englische Bezeichnungen oder Bezeichnungen welche den offiziellen Diplomen des Landes ähneln. Solche Studien sind oft weder anerkannt noch förderungsfähig. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unbedingt per E-Mail an CEDIES, um sicher zu stellen, dass Ihr Studium förderungsfähig ist. (cedies@mesr.etat.lu) Geben sie In Ihrer Nachricht Namen der Schule, Studienrichtung und Internetseite der Schule an.
Welche studien sind förderungsfähig? 15 Förderungsfähige Studien nach Studienländer DEUTSCHLAND Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer staatlichen oder privat, staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule ausgestellt werden. < Bachelor, Master, Promotion, Staatsexamen und Lehramt die alten Diplome « Diplom » und « Magister » bleiben förderungsfähig Verschiedene der obengenannten Diplome können von Schulen angeboten werden, die nicht den Status einer „Hochschule“ tragen. Diese Studiengänge sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass das Diplom von einer in Deutschland staatlich oder privat, staatlich anerkannten Partner-Hochschule ausgestellt wird. Weitere Information unter: www.studienwahl.de - www.hochschulkompass.de Veröffentlichung des CEDIES: Studieren in Deutschland Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu Österreich Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer öffentlicher Universität, anerkannter Privatuniversität oder Fachhochschule ausgestellt werden. < Bachelor, Master, Master of advanced studies, Doktorat < Diplomstudium, Magister, Diplomingenieur Weitere Information unter: www.studienwahl.at Veröffentlichung des CEDIES: Studieren in Österreich Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
16 BELGIEN Französischsprachige Gemeinschaft Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer anerkannten Hochschulinstitution (Université, Haute Ecole, Centre de promotion sociale) ausgestellt werden: < Brevet d’enseignement supérieur, Bachelier (Baccalauréat), Spezialisierung nach einem Studienabschnitt „de type court“, „année passerelle“; Master, Master complémentaire, Doctorat Weitere Information unter: www.enseignement.be (Liste der anerkannten Schulen) Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Belgique Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu Flämische Gemeinschaft Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer anerkannten Hochschulinstitution (Universiteit, Hogeschool, University of applied sciences) ausgestellt werden: < Bachelor, Master, Master of Advanced studies, Doctoral studies) Weitere Information unter: www.nvao.net Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Belgique Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
Welche studien sind förderungsfähig? 17 FRANKREICH Folgende Diplome sind förderungsfähig: < Brevet de technicien supérieur BTS, Diplôme universitaire de technologie (DUT), Licence, Licence pro, Master, Master pro, Doctorat, sowie „diplômes nationaux“, „diplômes d’Etat“, Diplome mit offiziellem Visa und Diplome mit einem akademischen Grad < Classes préparatoires aux grandes écoles, „classes de mise à niveau für BTS arts appliqués von öffentlichen Institutionen oder „sous contrat“ (MANAA)*, „classe de mise à niveau section de technicien supérieur hôtellerie restauration (nationales Diplom) *Aufgepasst: verschiedene von Privatschulen organisierte „classes de mise à niveau“ stehen nicht unter Vertrag MANAA. Diese „classes de mise à niveau“ werden nicht auf nationaler Ebene anerkannt und geben somit kein Recht auf eine finanzielle Studienbeihilfe. Sind nicht förderungsfähig: < Die „certificats d’école“, Studien deren einzige Anerkennung die Eintragung im nationalen Register der professionellen Zertifizierung (Répertoire National des Certifications Professionnelles, RNCP) ist, die „diplômes d’université“ (DU) und die „mastères spécialisés“ < Die nationalen Diplome mit niedrigerem oder gleichem Abschluss als das Abitur Achtung: Verschiedene Hochschulen wenden englische Bezeichnungen für ihre Studiengänge an. Ein Bachelor oder Master of Science entspricht nicht einer Licence oder einem Master des Ministère de l’éducation nationale. Diese Studien müssen ein offizielles Visum tragen, um anerkannt zu sein und Anspruch auf eine Studienbeihilfe zu geben. Weitere Information unter: www.onisep.fr Informationen über Hochschuldiplome: www.cefdg.fr Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en France Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
18 Luxemburg Folgende Diplome sind förderungsfähig: < Brevet de technicien superieur BTS, Bachelor, Master, Doctorat, Formation spécifique en médecine générale < Classes préparatoires aux grandes écoles (CPGE) Weitere Information unter: www.cedies.lu - www.uni.lu - www.bts.lu Veröffentlichung des CEDIES: Etudier au Luxembourg Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu NIEDERLANDE Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer anerkannten Hochschulinstitution (Universiteit, Hogeschool, University of applied sciences) ausgestellt werden: < Bachelor, Master, Doctoral Studies Weitere Information unter: www.nvao.net Veröffentlichung des CEDIES: Studying in Holland Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
Welche studien sind förderungsfähig? 19 Vereinigtes Königreich Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer anerkannten Hochschulinstitution ausgestellt werden: < Diploma of Higher Education, Higher National Diplomas (HND) , Foundation degree*, Bachelor’s degree, Graduate Diploma, Postgraduate cetificate**, Postgraduate diploma, Integrated Master’s degree, Master’s degree, Doctoral degree Verschiedene der obengenannten Diplome können von Schulen angeboten werden, die nicht den Status einer „Hochschule“ tragen. Diese Studien sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass das Diplom von einer im vereinigten Königreich anerkannten Partner-Hochschule ausgestellt wird. * Nicht zu verwechseln mit foundation year, foundation course oder foundation diploma, die nicht förderungsfähig sind. **Nur die postgraduate certificates, die erlauben im Master-Programm weiterzustudieren, sind förderungsfähig (CEDIES kann eine Bescheinigung hierzu anfordern). Weitere Information unter: www.educationuk.org/global/sub/higher-education/ https://www.gov.uk/check-a-university-is-officially-recognised/overview Veröffentlichung des CEDIES: Studying in the United Kingdom and Ireland Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
20 Schweiz Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer in der Schweiz anerkannten Hochschulinstitution ausgestellt werden: < Bachelor, Master, Lizentiat, Diplom, Doctorat Nicht förderungsfähig sind: < Certificate of advanced studies, Diploma of advanced studies et Master of advanced studies Aufgepasst: Die von einer Privatschule ausgestellten Bachelor – oder Masterdiplome, die nicht auf der Liste der anerkannten Schulen stehen, geben kein Anrecht auf finanzielle Studienbeihilfen. Weitere Information unter: www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/anerkannte-schwei- zer-hochschulen/ Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Suisse Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu ANDERE LÄNDER Veröffentlichungen des Cedies: < Canada < Espagne – Italie – Portugal < USA < Australia and New Zealand < Nordic Countries Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu Wichtig: Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unbedingt per E-Mail an CEDIES, um sicher zu stellen, dass Ihr Studium förderungsfähig ist. (cedies@mesr.etat.lu) Geben sie In Ihrer Nachricht Namen der Schule, Studienrichtung und Internetseite der Schule an.
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