STAATLICHE STUDIENBEIHILFE - für Hochschulstudien - Education.lu

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STAATLICHE
STUDIENBEIHILFE
für Hochschulstudien
Edition:
                               2015/2016
                               05 04 03 02 01
Centre de Documentation
et d’Information sur
                               Foto:
l’Enseignement Supérieur
18-20, montée de la Pétrusse   fotolia.fr
L-2327 Luxembourg
Tél.: 247-88650                Redaktionsschluss
Fax: 26 19 01 04               5. Oktober 2015
www.cedies.lu
e-mail: cedies@mesr.etat.lu
                               Jede Änderung nach Redaktionsschluss wird
                               auf unser Homepage www.cedies.lu ver-
                               öffentlicht

                                 In der vorliegenden Broschüre
                                 wird das Maskulinum zur besse-
                                 ren Lesbarkeit, ohne diskriminie-
                                 rende Absicht verwendet.
1

INHALT
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE für Hochschulstudien
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen um die
                                                       4
Studienbeihilfe zu erhalten?
Wie hoch ist der Beitrag der Studienbeihilfe pro
                                                       5
Studienjahr?

Wie lange dauert die gewährte Studienbeihilfe?         7

Sie beziehen andere finanzielle Hilfen?                8

Sie sind nicht in Luxemburg ansässig.                  9
Verfügen Sie über ein Einkommen?                      10
Wie beantrage ich meine Studienbeihilfe 2015 -2016?   11

Welche studien sind förderungsfähig?
Förderungsfähige Studien                              14
Förderungsfähige Studien nach Studienländer           15
      < Deutschland
                                                      15
      < Österreich
      < Belgien                                       16
      < Frankreich                                    17
      < Luxemburg
                                                      18
      < Niederlande
      < Vereinigtes Königreich                        19
      < Schweiz
                                                      20
      < Andere Länder
2
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN          3

STAATLICHE STUDIENBEIHILFE
für Hochschulstudien

Der Luxemburger Staat hilft bei der Finanzierung der
Hochschulstudien.
Beachten Sie die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen um
diese staatliche Studienbeihilfe zu erhalten.
Um sich eine Vorstellung des möglichen Höchstbetrags machen
zu können, benutzen Sie den Berechnungssimulator auf

aides.etudes.lu
4

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen um die
Studienbeihilfe zu erhalten?
Eine Studienbeihilfe gibt es für:
    < förderungsfähige Hochschulstudien (siehe Seite 13)
       • bei Teilzeit oder Fernstudien müssen Sie für mindestens 15ECTS pro
         Semester eingeschrieben sein
    < Berufsausbildungen im Ausland, mit einer Genehmigung des Ministère
      de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse, (die Genehmigung
      ist schriftlich beim Service de la Formation Professionelle zu beantragen
      www.men.lu )
Sie haben Anspruch auf eine Studienbeihilfe, wenn Sie:
    < in Luxemburg ansässig sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
      • luxemburgischer Staatsangehöriger sein
      • Staatsangehöriger eines anderen EU- oder EWR- Landes sein und in
         Luxemburg arbeiten
      • Familienangehöriger einer der oben genannten Personen sein
      • seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg wohnen
      • politischer Flüchtling sein
    < nicht in Luxemburg ansässig sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
      • luxemburgischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines
         anderen EU- oder EWR- Landes sein und in Luxemburg arbeiten
       • ein Elternteil ist Luxemburger Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger
         eines anderen EU- oder EWR-Landes, der entweder
         1. seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg arbeitet (innerhalb der
            letzten 7 Jahren unmittelbar vor dem Antrag)
         2. oder seit mindestens 5 Jahren eine Rente oder Arbeitslosengeld des
            Luxemburger Staates erhält (innerhalb der letzten 7 Jahren
            unmittelbar vor dem Antrag)
       • eine Waisenrente erhalten  www.cnap.lu
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN                                  5

Wie hoch ist der Beitrag der Studienbeihilfe pro
Studienjahr?

Basisstipendium:                                                            2.000€

Mobilitätsstipendium:                                                       2.000€

Sozialstipendium:                                                     0€ - 3.000€

Familienstipendium:                                                          500€

Darlehen:                                                        6.500€ - 9.500€

Studiengebühren:                                     0€ - 1.850€ (als Stipendium)

                                                       0€ - 1.850€ (als Darlehen)

Der Berechnungssimulator auf unserer Internetseite aides.etudes.lu
hilft Ihnen den möglichen Höchstbetrag Ihrer finanziellen Studienbeihilfe
auszurechnen.
6

Zusätzliche Informationen :
Das Mobilitätsstipendium
wird Ihnen gewährt, wenn Sie ein Studium in einem anderen Land als das Ihres
Hauptwohnsitzes verfolgen und dort eine Miete zahlen.

Das Sozialstipendium
ist abhängig von dem besteuerbaren Gesamteinkommen des Haushalts, indem Sie leben.
Der Teil des Sozialstipendiums, der nicht gewährt wird, kann zum Darlehen hinzugerechnet
werden.  Das gesamte Sozialstipendium kann Ihnen auch nur als Darlehen gewährt werden.
Unter „Haushalt“ versteht man Eltern, Elternteil und (Ehe)-Partner, Student und (Ehe)-Partner.
Es steht Ihnen frei das Sozialstipendium zu beantragen.

Das Familienstipendium
kann Ihnen gewährt werden, wenn noch andere Kinder des Haushalts unter die gesetz-
lichen Bedingungen zur Gewährung der staatlichen Studienbeihilfe fallen.
Das Familienstipendium wird nur im Sommersemester ausgezahlt.

Das Darlehen
Sie sind frei das Darlehen aufzunehmen und können sich auch nur auf das Stipendium
beschränken. Das Darlehen des Studenten begreift einen Zinssatz von maximal 2%
und wird vom Staat garantiert. Sie zahlen das Darlehen 2 Jahre nach Beendigung
Ihres Studiums zurück. Die Höchstdauer der Rückzahlung ist 10 Jahre.

Die Studiengebühren
Cedies berücksichtigt die Studiengebühren bis 3.700€ nach Abzug von 100€ (Ver-
waltungskosten). Die Hälfte der Studiengebühren wird zum Stipendium hinzugerech-
net und die andere Hälfte zum Darlehen.

Belaufen sich Ihre Studiengebühren auf 900€:
   < werden 100€ abgezogen
   < werden 400€ zum Stipendium hinzugezählt
   < werden 400€ zum Darlehen hinzugezählt

Benutzen Sie den Berechnungssimulator auf unserer Internetseite aides.etudes.lu
um den genauen Betrag der Rückzahlung ihrer Studiengebühren auszurechnen.
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN                                     7

Wie lange dauert die gewährte Studienbeihilfe?
   < 1. Studienabschnitt (z. B.: BTS, Bachelor, licence)
     = offizielle Regelstudienzeit + 1 Jahr
     Das zusätzliche Jahr wird Ihnen gewährt, wenn Sie sich nach einem Jahr
     neu orientieren oder das Jahr wiederholen.
   < 2. Studienabschnitt (z.B.: Master, postgraduate)
     = offizielle Regelstudienzeit
     Die Dauer kann um ein Jahr verlängert werden, wenn sie den ersten
     Studienabschnitt während der offiziellen Regelstudienzeit abgeschlossen
     haben.
   < 3. Studienabschnitt (z.B.: Doktorat, PhD) = 4 Jahre

VERLÄNGERUNG
Die Studienbeihilfe kann Ihnen als Darlehen für ein zusätzliches Jahr gewährt werden.
Bedingungen:
   < im letzten Jahr des zu beendendes Studiengangs eingeschrieben sein
   < eine schriftliche Anfrage zur Gewährung des Darlehens zum Antrag beifügen

ZUSÄTZLICHE STUDIEN
Wenn Sie einen Studiengang beendetet haben, können Sie für einen weiteren 1.
und 2. Studiengang die Studienbeihilfe beantragen.

PRÜFUNG IHRER STUDIENLEISTUNGEN
   < Die finanzielle Studienbeihilfe kann Ihnen verwehrt werden, wenn sie nicht
     in Ihrem Studium voranschreiten.
   < Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach dem zweiten Studienjahr.
   < Um die finanzielle Studienbeihilfe für das 3. Studienjahr zu erhalten, müssen Sie
     - 60 ECTS-Punkte gesammelt haben.
     - 30 ECTS-Punkte gesammelt haben bei einer Neuorientierung im
        vorherigen Studienjahr.
     - Sind Sie in einem Studienabschnitt eingeschrieben, der keine ECTS-
        Punkte vorsieht, müssen sie befugt sein sich ins 2. Studienjahr
        einzuschreiben um die Studienbeihilfe zu bekommen.
   < Wenn Sie nach 2 Studienjahren erneut im ersten Jahr eingeschrieben sind,
     erhalten sie keine Studienbeihilfe, unabhängig von Ihren vorherigen
     Studienleistungen.
 Achtung: Wenn Sie nach 2 Studienjahren erneut im ersten Jahr eingeschrieben
sind, erhalten Sie keine Studienbeihilfe, unabhängig von Ihren vorherigen
Studienleistungen.
8

Sie beziehen andere finanzielle Hilfen?

Die Studienbeihilfe ist kumulierbar mit:
    < Stipendien aus internationalen Mobilitätsprogrammen wie zum Beispiel
      Erasmus+
    < Stipendien, die auf der Basis vom Verdienst des Studenten ausbezahlt wurden

Die Studienbeihilfe ist nicht kumulierbar mit:
    < vergleichbaren Studienbeihilfen aus dem Land des Hauptwohnsitzes des
      Studenten (Studien-Stipendien und/oder Studien-Darlehen, regionale
      Stipendien, kommunale Stipendien, finanzielle Wohnungshilfen für
      Studenten)
    < einer anderen, an den Status des Studenten gebunden, finanzielle Unterstützung
      aus dem Land des Hauptwohnsitzes (Kindergeld)
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Sie sind nicht in Luxemburg ansässig.

Die Studienbeihilfe ist eine Ausgleichshilfe!
   < Beantragen Sie im Vorfeld die Studienbeihilfe bei den verantwortlichen
     Behörden in Ihrem Herkunftsland.

   < Beachten Sie bitte die Antragsfristen in Ihrem Herkunftsland.

   < Der offizielle Bescheid des laufenden akademischen Jahres (positiv
     oder negativ) muss dem Antrag beigefügt werden. Ohne diesen
     Bescheid kann die luxemburgische Studienbeihilfe nicht gewährt werden.

 Achtung, wenn sie in Deutschland BAföG erhalten.
 Das System der Zuteilung der finanziellen Beihilfe in Deutschland, BAföG,
 berücksichtigt Ihre in Luxemburg erhaltene Studienbeihilfe. So kann die
 deutsche Verwaltung eine Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verlangen.
 CEDIES macht in keinem Fall eine Neuberechnung der luxemburgischen
 Studienbeihilfe.
10

Verfügen Sie über ein Einkommen?
Werden nicht für die Berechnung des Sozialstipendiums berücksichtigt:
  < Ferienjobs
  < Studentenjobs von maximal 10 Stunden pro Woche

Alle anderen Einkünfte des Studenten während des akademischen Jahres werden
zum Einkommen des Haushaltes hinzugerechnet und können die Berechnung des
Sozialstipendiums beeinflussen.

AusschlieSSlich Darlehen
Wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen den monatlichen Betrag von 1.922,96€
(Mindestlohn für einen nicht qualifizierten Arbeitsnehmer) überschreitet, wird
Ihnen die gesamte Studienbeihilfe in Form eines Darlehens gewährt.

Keine Studienbeihilfe
Überschreitet ihr steuerpflichtiges Einkommen den monatlichen Betrag von
6.730,36€ (3,5x Mindestlohn für nicht qualifizierten Arbeitsnehmer) steht Ihnen
keine Studienbeihilfe zu.
STAATLICHE STUDIENBEIHILFE FÜR HOCHSCHULSTUDIEN                            11

Wie beantrage ich meine Studienbeihilfe 2015-2016?
Um eine Studienbeihilfe für das Jahr 2015-2016 zu erhalten, müssen Sie 2
Anträge stellen:
  < ein Antrag im Wintersemester
    zwischen dem 1. August und dem 30. November 2015
  < ein Antrag im Sommersemester
    zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2016

Um Ihre Studienbeihilfe zu beantragen, können Sie entweder
  < ein Online-Antrag über www.guichet.lu stellen
     Die Anleitung für den Online-Antrag über MyGuichet finden Sie unter
     beihilfe-cedies.lu

  < das Formular über aides.etudes.lu herunterladen

Folgende Formulare müssen benutzt werden:
  < wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, müssen Sie das Formular
    « In Luxemburg ansässiger Student » benutzen
  < wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben, müssen Sie das Formular
    « Nicht in Luxemburg ansässiger Student » benutzen

Antrag für das Sommersemester:
  < wenn Sie einen Antrag für das Wintersemester 2015-2016 gestellt haben,
    benutzen Sie das Formular « 2. Teil 2015-2016 »
  < wenn Sie keinen Antrag für das Wintersemester 2015-2016 gestellt haben,
    benutzen Sie das Formular « Sommer 2015-2016 »
  < Wenn Ihre Studien im Winter beendet wurden und Sie Recht auf ein
    Familienstipendium haben, benutzen Sie das Formular « Familienstipendium
    2015-2016 »
  < Wollen Sie später noch zusätzliche Einschreibegebühren hinzufügen, be-
    nutzen Sie das Formular  « Zusätzliche Zahlungen der Einschreibegebühren »
    zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2016
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DIE Benachrichtigung

Nach Bearbeitung des Antrags, lässt Ihnen Cedies einen Bestätigungsbrief
zukommen mit Angabe des Betrags Ihres Stipendiums und Ihres Darlehens.

Das Stipendium wird Ihnen vom Staat innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt
des Bestätigungsbriefes überwiesen.

Um das Darlehen aufzunehmen, müssen Sie sich bis zum 31. Juli 2016 mit
dem Original des Bestätigungsbriefes an eine der folgenden Banken wenden:
Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Banque de Luxembourg, Banque ING,
BGL BNP Paribas, Banque Raiffeisen, Banque International à Luxembourg,
Fortuna Banque, Banque BCP.

 Der Bestätigungsbrief von Cedies muss sorgfältig aufbewahrt werden, da
 Cedies keine Kopie hiervon ausstellt.

 Vorteile Ihren Antrag über MyGuichet zu stellen :
     < Sie können ihren Antrag 24 Stunden an 7 Tagen stellen
     < Sie gewinnen Zeit
     < Sie können sich jederzeit über den Stand Ihres Antrages informieren
     < Sie werden schrittweise geleitet
     < Die Belege sind Ihren Verhältnissen angepasst
     < Sie besitzen ein gesichertes Login
     < Sie sparen Papier
  Die Anleitung für den Online-Antrag über MyGuichet finden Sie unter
  beihilfe-cedies.lu
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Welche studien sind
förderungsfähig?
Hochschulstudien, die nach den Bestimmungen der Artikels
2 des Gesetzes vom 24. Juli 2014 betreffend die staatliche
Hochschulstudienbeihilfe gefördert werden.
14

Förderungsfähige Studien
 < es muss ein Hochschulstudium sein (postsekundar).
 < Das Programm muss Bestandteil eines erstes, zweites oder drittes Studien-
   abschnittes sein.
   Der Bologna-Prozess hat das Hochschulwesen europaweit in drei
   Studienabschnitte eingeteilt, die mit einem Diplom abschliessen (Bachelor,
   Master und Doktorat).
 < Das Programm und der Studienabschnitt müssen offizieller Bestandteil
   des Hochschulsystems des betreffenden Studienlandes sein.
 < Das abschiessende Diplom muss von oder im Namen einer für Hochschul-
   wesen zuständigen Behörde ausgestellt oder akkreditiert werden.
 < Fernstudien, Teilzeitstudien, duale Ausbildungsformen oder Weiterbildungs-
   studien sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie mit einem an-
   erkannten Diplom abgeschlossen werden (Weiterbildungen nach abge-
   schlossenen Studien sind nicht förderungsfähig).

ACHTUNG !
Die offizielle Bezeichnung eines Diploms für einen Studienabschnitt kann von
einem Land zum anderen variieren.
Bachelor, Bachelier, Licence, Laurea, Licenciatura stehen für den ersten
Studienabschnitt in verschiedenen europäischen Ländern.
Seien Sie vorsichtig: verschiedene Privatschulen, hauptsächlich in lateinsprachigen
Ländern, benutzen englische Bezeichnungen oder Bezeichnungen welche  den
offiziellen Diplomen des Landes ähneln. Solche Studien sind oft weder anerkannt
noch förderungsfähig.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unbedingt per E-Mail an CEDIES, um sicher zu
stellen, dass Ihr Studium förderungsfähig ist. (cedies@mesr.etat.lu)
Geben sie In Ihrer Nachricht Namen der Schule, Studienrichtung und Internetseite
der Schule an.
Welche studien sind förderungsfähig?
                                                                             15

Förderungsfähige Studien nach Studienländer

DEUTSCHLAND
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von
einer staatlichen oder privat, staatlich anerkannten Universität, Hochschule,
Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule ausgestellt werden.
   < Bachelor, Master, Promotion, Staatsexamen und Lehramt
     die alten Diplome « Diplom » und « Magister » bleiben förderungsfähig
Verschiedene der obengenannten Diplome können von Schulen angeboten
werden, die nicht den Status einer „Hochschule“ tragen. Diese Studiengänge
sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass das Diplom von einer in
Deutschland staatlich oder privat, staatlich anerkannten Partner-Hochschule
ausgestellt wird.

 Weitere Information unter:
 www.studienwahl.de - www.hochschulkompass.de
 Veröffentlichung des CEDIES: Studieren in Deutschland
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu

Österreich
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von
einer öffentlicher Universität, anerkannter Privatuniversität oder Fachhochschule
ausgestellt werden.
   < Bachelor, Master, Master of advanced studies, Doktorat
   < Diplomstudium, Magister, Diplomingenieur

 Weitere Information unter: www.studienwahl.at
 Veröffentlichung des CEDIES: Studieren in Österreich
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
16

BELGIEN
Französischsprachige Gemeinschaft
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer
anerkannten Hochschulinstitution (Université, Haute Ecole, Centre de promotion
sociale) ausgestellt werden:
   < Brevet d’enseignement supérieur, Bachelier (Baccalauréat), Spezialisierung
     nach einem Studienabschnitt „de type court“, „année passerelle“; Master,
     Master complémentaire,  Doctorat

 Weitere Information unter: www.enseignement.be
 (Liste der anerkannten Schulen)
 Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Belgique
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu

Flämische Gemeinschaft
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von
einer anerkannten Hochschulinstitution (Universiteit, Hogeschool, University of
applied sciences) ausgestellt werden:
   < Bachelor, Master, Master of Advanced studies, Doctoral studies)

 Weitere Information unter: www.nvao.net
 Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Belgique
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
Welche studien sind förderungsfähig?
                                                                       17

FRANKREICH
Folgende Diplome sind förderungsfähig:
   < Brevet de technicien supérieur BTS, Diplôme universitaire
     de technologie (DUT), Licence, Licence pro, Master, Master pro,
     Doctorat, sowie „diplômes nationaux“, „diplômes d’Etat“, Diplome
     mit offiziellem Visa und Diplome mit einem akademischen Grad
   < Classes préparatoires aux grandes écoles, „classes de mise à niveau
     für BTS arts appliqués von öffentlichen Institutionen oder „sous
     contrat“ (MANAA)*, „classe de mise à niveau section de
     technicien supérieur hôtellerie restauration (nationales Diplom)

*Aufgepasst: verschiedene von Privatschulen organisierte „classes
de mise à niveau“ stehen nicht unter Vertrag MANAA. Diese „classes
de mise à niveau“ werden nicht auf nationaler Ebene anerkannt und
geben somit kein Recht auf eine finanzielle Studienbeihilfe.
Sind nicht förderungsfähig:
   < Die „certificats d’école“, Studien deren einzige Anerkennung die
     Eintragung im nationalen Register der professionellen Zertifizierung
     (Répertoire National des Certifications Professionnelles, RNCP) ist,
     die „diplômes d’université“ (DU) und die „mastères spécialisés“
   < Die nationalen Diplome mit niedrigerem oder gleichem Abschluss als das
     Abitur
Achtung: Verschiedene Hochschulen wenden englische Bezeichnungen
für ihre Studiengänge an. Ein Bachelor oder Master of Science entspricht
nicht einer Licence oder einem Master des Ministère de l’éducation
nationale. Diese Studien müssen ein offizielles Visum tragen, um
anerkannt zu sein und Anspruch auf eine Studienbeihilfe zu geben.

 Weitere Information unter: www.onisep.fr
 Informationen über Hochschuldiplome: www.cefdg.fr
 Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en France
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
18

Luxemburg

Folgende Diplome sind förderungsfähig:
   < Brevet de technicien superieur BTS, Bachelor, Master, Doctorat, Formation
     spécifique en médecine générale
   < Classes préparatoires aux grandes écoles (CPGE)

 Weitere Information unter:
 www.cedies.lu - www.uni.lu - www.bts.lu
 Veröffentlichung des CEDIES: Etudier au Luxembourg
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu

NIEDERLANDE
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von
einer anerkannten Hochschulinstitution (Universiteit, Hogeschool, University of
applied sciences) ausgestellt werden:
   < Bachelor, Master, Doctoral Studies

 Weitere Information unter: www.nvao.net
 Veröffentlichung des CEDIES: Studying in Holland
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
Welche studien sind förderungsfähig?
                                                                           19

Vereinigtes Königreich
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer
anerkannten Hochschulinstitution ausgestellt werden:
   < Diploma of Higher Education, Higher National Diplomas (HND) ,
     Foundation degree*, Bachelor’s degree, Graduate Diploma, Postgraduate
     cetificate**, Postgraduate diploma, Integrated Master’s degree, Master’s
     degree, Doctoral degree

Verschiedene der obengenannten Diplome können von Schulen angeboten
werden, die nicht den Status einer „Hochschule“ tragen. Diese Studien sind
förderungsfähig unter der Bedingung, dass das Diplom von einer im vereinigten
Königreich anerkannten Partner-Hochschule ausgestellt wird.
* Nicht zu verwechseln mit foundation year, foundation course oder foundation
diploma, die nicht förderungsfähig sind.
**Nur die postgraduate certificates, die erlauben im Master-Programm
weiterzustudieren, sind förderungsfähig (CEDIES kann eine Bescheinigung
hierzu anfordern).

 Weitere Information unter:
 www.educationuk.org/global/sub/higher-education/
 https://www.gov.uk/check-a-university-is-officially-recognised/overview
 Veröffentlichung des CEDIES: Studying in the United Kingdom and Ireland
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu
20

Schweiz
Folgende Diplome sind förderungsfähig unter der Bedingung, dass sie von einer
in der Schweiz anerkannten Hochschulinstitution ausgestellt werden:
   < Bachelor, Master, Lizentiat, Diplom, Doctorat
Nicht förderungsfähig sind:
   < Certificate of advanced studies, Diploma of advanced studies et Master
     of advanced studies
Aufgepasst: Die von einer Privatschule ausgestellten Bachelor – oder
Masterdiplome, die nicht auf der Liste der anerkannten Schulen stehen,
geben kein Anrecht auf finanzielle Studienbeihilfen.

 Weitere Information unter:
 www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/anerkannte-schwei-
 zer-hochschulen/
 Veröffentlichung des CEDIES: Etudier en Suisse
 Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu

ANDERE LÄNDER
Veröffentlichungen des Cedies:
   <   Canada
   <   Espagne – Italie – Portugal
   <   USA
   <   Australia and  New Zealand
   <   Nordic Countries

Bei zusätzlichen Fragen, bitte wenden Sie sich an: cedies@mesr.etat.lu

 Wichtig:
 Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unbedingt per E-Mail an CEDIES, um sicher zu
 stellen, dass Ihr Studium förderungsfähig ist. (cedies@mesr.etat.lu)
 Geben sie In Ihrer Nachricht Namen der Schule, Studienrichtung und Internetseite
 der Schule an.
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