STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN

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STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT
                                      UND BILDUNGSFORSCHUNG
                                                     MÜNCHEN
                                                                             Grundsatzabteilung
                                                              Referat GA-4 Bildungsforschung
                           Schellingstraße 155, 80797 München Tel.: 089 2170-2118 · Fax: -2205
                                                          E-Mail: stefan.fiedrich@isb.bayern.de

                                                                     München, Oktober 2019

Informationen zur wissenschaftlichen         Begleitung     des   Schulversuchs      „Private
Handynutzung an Schulen“

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schule Ihres Kindes nimmt am Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“ teil. Im
Rahmen dieses Schulversuchs wird eine schuleigene Nutzungsordnung erarbeitet und
erprobt, welche die private Nutzung von Handys und sonstigen digitalen Geräten durch
Schülerinnen und Schüler regelt.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat das Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) mit der wissenschaftlichen Evaluation des
Schulversuchs beauftragt (Az. I.4-BO1350/145/76). Die Evaluation soll dazu beitragen,
Erkenntnisse zur privaten Handynutzung an Schulen aus dem praktischen Schulalltag zu
gewinnen und im Verlauf des Schulversuchs Entwicklungs- und Veränderungsprozesse auf
schulorganisatorischer und medienpädagogischer Ebene zu erfassen.

Geplante Datenerhebungen
Im Verlauf des Schulversuchs werden zu insgesamt drei Zeitpunkten Befragungen
durchgeführt. Die erste Befragung im Januar/Februar 2019 befasste sich mit der Situation an
den Schulen noch vor Inkrafttreten der schulinternen Nutzungsordnung. Die zweite Befragung
findet im Oktober/November 2019 statt, eine abschließende Umfrage wird dann im Mai/Juni
2020 durchgeführt werden. So können wichtige Entwicklungen an der Schule und die
Erfahrungen der Schulgemeinschaft abgebildet werden.
Neben den Angaben der Schulleitungen und Lehrkräfte sollen dabei jeweils auch die
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten
berücksichtigt werden.

Befragung der Erziehungsberechtigten
Wir möchten Sie mit diesem Schreiben herzlich bitten, an den beiden Befragungen in diesem
Schuljahr (Oktober/November 2019 und Mai/Juni 2020) teilzunehmen. In der aktuellen
Befragung geht es um eine Einschätzung der Situation an der Schule Ihres Kindes im
vergangenen Schuljahr 2018/19 (im Mai/Juni 2020 wird es um die Erfahrungen im aktuellen
Schuljahr 2019/20 gehen).

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Die Bearbeitung des Fragebogens wird jeweils ca. 20 Minuten in Anspruch nehmen und
folgende Inhalte umfassen:
      Angaben über die Schule Ihres Kindes
      Einstellung zur Nutzung von Handys und anderen digitalen Geräten an der Schule
    Zufriedenheit mit der aktuellen Nutzungsordnung an der Schule Ihres Kindes
Die Fragen können online beantwortet werden. Sie können an der aktuellen Befragung bis
spätestens 15. November 2019 teilnehmen.

Befragungen der Schülerinnen und Schüler
Darüber hinaus bitten wir Sie, dass Sie in die Teilnahme Ihres Kindes einwilligen. Die
Befragungen der Schülerinnen und Schüler werden online an der jeweiligen Schule
durchgeführt und etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Folgende Inhalte werden abgefragt:
      Angaben zur Schule Ihres Kindes
      Angaben zum bisherigen Nutzungsverhalten der Schülerinnen und Schüler in Bezug
       auf Handys und sonstige digitale Geräte
      Einstellung zur Nutzung von Handys und sonstigen digitalen Geräten an Schulen
      Erfahrungen und Zufriedenheit mit der aktuellen Nutzungsordnung an der Schule Ihres
       Kindes

Bitte füllen Sie die beiliegende Einwilligungserklärung für Ihr minderjähriges Kind aus und
geben Sie diese bei der Klassenleitung Ihres Kindes ab. Ihr Kind kann an der Befragung nur
teilnehmen, wenn Ihre Einwilligung vorliegt. Ist Ihr Kind 14 Jahre alt oder älter, muss es darüber
hinaus auch selbst durch seine Unterschrift in die Teilnahme einwilligen.
Die Teilnahme Ihres Kindes an der Befragung ist freiwillig. Jedes Kind kann (bei Vorliegen
einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten) selbst darüber entscheiden, ob es
an der Befragung teilnehmen möchte.

Fragebögen
Die Befragung der Erziehungsberechtigten erfolgt online unter
                     http://www.km.bayern.de/Handynutzung-2-EB
und kann ab dem 22.10.2019 ausgefüllt werden.

Sie können die Fragebögen für die aktuelle Erhebung bereits vorab im Internet unter den unten
angegebenen Links einsehen. Im Mai finden Sie an selber Stelle die Versionen der letzten
Befragung.
 Befragtengruppe         Fragebogen als PDF zur Ansicht
 Schülerinnen und
                         https://www.isb.bayern.de/Befragungen/handynutzung-fragebogen-2-SUS
 Schüler
 Erziehungsberechtigte   https://www.isb.bayern.de/Befragungen/handynutzung-fragebogen-2-EB

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Rückmeldung der Ergebnisse an die Versuchsschulen
Um die Schulen im Prozess der Erarbeitung einer schulinternen Nutzungsordnung zu
unterstützen, erhalten diese eine schulspezifische Rückmeldung über die Ergebnisse. Auf
diese Weise kann analysiert werden, welche Erfahrungen und Einstellungen die
Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten in Bezug
auf die Nutzung von Handys und sonstigen digitalen Geräten an der Schule haben, welche
Bedarfe gesehen werden und wie hoch die Zufriedenheit mit dem Schulversuch ist. Die
Ergebnisse werden dabei ausschließlich in zusammengefasster Form berichtet (Mittelwerten
oder Prozentangaben), so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Freiwilligkeit und Datenschutz
Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist Ihre Teilnahme sowie die Teilnahme
Ihres Kindes an dieser Befragung dringend notwendig! Damit leisten Sie und Ihr Kind
einen wichtigen Beitrag zum Erfolg des Schulversuchs!
Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme an dieser Befragung freiwillig und es besteht die
Möglichkeit, einzelne Fragen auszulassen oder die Befragung abzubrechen. Die
Bestimmungen zum Datenschutz und für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5
DSGVO) werden genauestens eingehalten. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise auf
den folgenden Seiten.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Teilnahme jederzeit bis zur
Durchführung der Untersuchung und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenden Sie
sich dazu bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein
Widerruf lediglich bis zum Zeitpunkt der Dateneingabe im Online-System möglich ist, da wir
anschließend keine Möglichkeit haben, Ihre Daten oder die Daten Ihres Kindes eindeutig
zuzuordnen.

Das Online-Befragungssystem wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und
Kultus betrieben. Bei der Erhebung findet somit eine Übermittlung von Daten an das
Staatsministerium statt. Diese erfolgt lediglich im Zusammenhang mit der Datenerhebung.
Ergebnisse der Befragung erhält das Staatsministerium ausschließlich in zusammengefasster
Form (Mittelwerte oder Prozentangaben), so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen
möglich sind. Eine Übermittlung an sonstige dritte Stellen erfolgt nicht.

Die Befragung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit
Schreiben vom 08.10.2019 (Az.: IV.7-BO4106.2018/34/16) genehmigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung des Schulversuchs!

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Fiedrich und Dr. Bernd Schaal
(stefan.fiedrich@isb.bayern.de; Tel. 089 2170-2297)

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Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der
wissenschaftlichen Evaluation von Schulversuchen durch das Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
   Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
   Schellingstr. 155, 80797 München
   E-Mail: kontakt@isb.bayern.de
   Tel.: 089 2170-2008 (Zentrale Telefonvermittlung/Pforte, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
   Fax: 089 2170-2105

2. Den Datenschutzbeauftragten des ISB können Sie unter folgenden Kontaktdaten
   erreichen:
   Datenschutzbeauftragter des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung
   (ISB)
   Schellingstr. 155, 80797 München
   E-Mail: datenschutz@isb.bayern.de
   Tel.: 089 2170-2008

3. Zweck der Verarbeitung der hier erhobenen personenbezogenen Daten ist die
   wissenschaftliche Evaluation eines Schulversuchs
   im Auftrag des
   Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
   Salvatorstraße 2
   80333 München
   Postanschrift: 80327 München
   Telefon: 089 2186-0
   Telefax: 089 2186-2800

4. Verarbeitet werden lediglich die Daten, die im Informationsschreiben zur
   wissenschaftlichen Evaluation des Schulversuchs genannt wurden.

5. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO) werden
   eingehalten. Das Online-Befragungssystem wird vom Bayerischen Staatsministerium für
   Unterricht und Kultus (StMUK) betrieben. Bei der Erhebung findet somit eine
   Übermittlung von Daten an das StMUK statt. Diese erfolgt lediglich im Zusammenhang
   mit der Datenerhebung. Ergebnisse der Befragung erhält das StMUK ausschließlich in
   aggregierter Form (z. B. in Form von Mittelwerten, Prozentangaben etc.), so dass keine
   Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Eine Übermittlung an sonstige dritte
   Stellen erfolgt nicht.

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6. Die Löschung der erhobenen Daten erfolgt, wie bei bildungswissenschaftlichen
   Untersuchungen üblich, 10 Jahre nach Abschluss der Auswertung.

7. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der Datenschutz-
   Grundverordnung informieren:
           Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht
            Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15
            DSGVO).
           Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein
            Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
           Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
            Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die
            Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
           Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
            Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden
            Kontaktdaten erreichen:

            Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
            Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
            Telefon: 089 212672-0
            Telefax: 089 212672-50
            E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
            Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
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STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT
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                                                                   Referat GA-4 Bildungsforschung
                                Schellingstraße 155, 80797 München Tel.: 089 2170-2118 · Fax: -2205
                                                               E-Mail: stefan.fiedrich@isb.bayern.de

                             Einwilligungserklärung
Bitte füllen Sie diese Seite aus und unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung. Geben Sie
diese Ihrem Kind für die Klassenleitung mit.

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Ich willige ein, dass das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
personenbezogene Daten über

       Angaben zur Schule meines Kindes,
       Angaben zum bisherigen Nutzungsverhalten meines Kindes in Bezug auf Handys und
        sonstige digitale Geräte,
       die Meinung meines Kindes zur Nutzung von Handys und sonstigen digitalen Geräten
        an Schulen sowie
       zu Erfahrungen und zur Zufriedenheit meines Kindes mit der aktuellen
        Nutzungsordnung an der Schule

im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs „Private Handynutzung an
Schulen“ erhebt, verarbeitet und auswertet.

Diese Einwilligung kann jederzeit bis zum Abschluss der Untersuchung und ohne Angabe von
Gründen widerrufen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes.

 Name, Vorname der Schülerin/des Schülers

 Ort, Datum                              Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 Ort, Datum                              Unterschrift des Schülers/der Schülerin (ab 14 Jahre)

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Die Einwilligungserklärung verbleibt für die Dauer der wissenschaftlichen Begleitung an der
Schule und wird von der Schulleitung nach Beendigung der Evaluationsuntersuchung
vernichtet.

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