Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf
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LANDESHAUPTSTADT Schulsozialarbeit Wiesbaden Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf Ein Programm zur Verbesserung der Perspektiven für Hauptschülerinnen und Hauptschüler „Wege dürfen steinig sein, nur nicht vergebens.“ Sprichwort aus Nepal Amt für Soziale Arbeit www.wiesbaden.de
Impressum Amt für Soziale Arbeit Abteilung Schulsozialarbeit Kurt-Schumacher-Ring 2 - 4 65195 Wiesbaden Tel.: 0611 31-2996 Fax: 0611 31-4955 E-Mail: schulsozialarbeit@wiesbaden.de Verfasser/-innen: Bernhard Kersten Leiter der Abteilung Schulsozialarbeit Dan Pascal Goldmann Leiter des Sachgebietes Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen Anke Marchlewitz Koordinatorin Kompetenz-Entwicklungs-Programm Angelika Zaizek Koordinatorin Kompetenzagentur Wiesbaden Layout: Wiesbaden Marketing Auflage: 3.000 Exemplare Druck: Druckerei Wurm GmbH, Im Rad 20, 65197 Wiesbaden Beiträge zur Sozialplanung Nr. 29/Juli 2008
Inhalt Grußwort des Sozialdezernenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1 Herleitung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2 Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1 Stufenmodell der Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.2 Arbeitsschwerpunkt Übergang Schule-Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3 Kompetenz-Entwicklungs-Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.1 Einschätzungsbogen Schülerprofil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2 Übergangstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.3 Eltern-Schüler-Gespräch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.4 Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3.4.1 Berufliche Grundqualifizierung (GQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.4.2 Soziale-Kompetenz-Training (SKT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.4.3 Förderkurs (FK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.4.4 Berufsorientierung (BO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 4 Kompetenzagentur Wiesbaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5 Steuerung und Koordination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6 Ausblick und Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 1
Grußwort Die gegenwärtige Situation von Hauptschulabsolvent/-innen im Übergang von der Schule in den Beruf ist von vielfältigen Veränderungen geprägt. Die Jugendarbeitslosigkeit, die sich bei Hauptschulabsolvent/-innen oder gar bei Schüler/-innen ohne Schulabschluss besonders bemerkbar macht, geht einher mit der Tatsache, dass sich das Anforderungsprofil an Ausbildungsberufe kontinuierlich erhöht hat. Immer mehr klassische Ausbildungsberufe sind für Hauptschüler/-innen nicht mehr geeignet, andere sind nur noch mit einem sehr guten Hauptschulabschluss zu erreichen. Ferner stehen Hauptschüler/-innen zunehmend in einem Verdrängungswettbewerb mit Realschüler/-innen bei ihrer Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz. Mit der Einführung des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - und dem Anspruch auf Arbeit für jeden hilfe- bedürftigen jungen Menschen unter 25 Jahren wird Wiesbaden als Optionskommune immer mehr gefordert, auf diese Situation zu reagieren. Dies hat zur Folge, dass das Thema „Beruf“ nicht länger nur als Perspektive nach einer Schullaufbahn betrachtet werden kann, sondern schon die Schulzeit als vorbereitendes Feld für den Einstieg in die Arbeitswelt gesehen werden muss. Viele Betriebe äußern, dass sie keine „geeigneten“ Bewerber/-innen für die angebotenen Ausbildungsstellen finden. Das wirft das Thema auf, welche Anforderungen die Wirtschaft tatsächlich an ihre zukünftigen Auszubildenden stellt und welche individuellen Kompetenzen für die Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System vorhan- den sein müssen. Damit gewinnt auch für die Schule der Themenbereich Übergang Schule-Beruf eine zentrale Bedeutung. Sie ist vor erhebliche Herausforderungen gestellt, die weit über die faktische Wissensvermittlung hinausgehen. Mit dem in dieser Informationsschrift vorgelegten Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit stellt das Sozialdezernat der Landeshauptstadt Wiesbaden eine gezielte Maßnahme im Themenbereich Übergang Schule- Beruf dar. Es bearbeitet die oben beschriebenen Problematiken mit hoher Fachlichkeit zielgerichtet und präventiv, ist ein eng mit den anderen Jugendhilfeangeboten des Amtes für Soziale Arbeit vernetzter Baustein und verbessert so nachhaltig die Perspektiven der Wiesbadener Hauptschüler/-innen. Das Programm wurde in Kooperation mit anderen Akteuren im Feld Übergang Schule-Beruf entwickelt, ist im System Schule angesiedelt, greift auf die in langen Jahren gewachsenen Kooperationsstrukturen der Schulsozial- arbeit als tragfähiges Netzwerk zurück und bietet rechtzeitige Unterstützung, Orientierung und Qualifizierung. Allen Kooperationspartnern - den Betrieben, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Kreis- handwerkerschaft, der Ausbildungsagentur, der Arbeitsagentur und vor allem den beteiligten Schulen - möchte ich herzlich für ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung danken. Mit einem direkten Übergang von der Schule auf einen Ausbildungsplatz oder in eine schulische Qualifizierung wer- den Brüche in der Biographie einzelner Jugendlicher vermieden. Damit werden die zum Teil enormen gesellschaft- lichen Anstrengungen und Folgekosten zur Integration arbeitsloser Jugendlicher erheblich reduziert. Mit den Maßnahmen der Schulsozialarbeit leistet das Amt für Soziale Arbeit als Jugendhilfeträger über die enge Kooperation in den Schulen einen wichtigen Beitrag für die soziale und berufliche Integration benachteiligter Hauptschüler/-innen in Wiesbaden. Aus Sicht des Gemeinwesens ist es dringend geboten, diese in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe gefährdeten Jugend- lichen durch rechtzeitige Qualifizierung zu integrieren, ihnen Chancen zu eröffnen und sie ihre Potenziale gewinn- bringend in die Gesellschaft einbringen zu lassen. Arno Goßmann Sozialdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden 2 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
1 Herleitung des Kompetenz- Entwicklungs-Programms Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden ist ent- standen auf dem Hintergrund von langjährigen Erfahrungen der Schulsozialarbeit im Arbeitsfeld Übergang Schule-Beruf. Es basiert ebenso auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der engen Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrer/ -innen und Schulsozialarbeiter/-innen im Schulalltag. Die Schulsozialarbeit an den fünf Hauptschulen, drei Integrierten Gesamtschulen und an einer Förderschule (Schule für Lernhilfe) bezieht alle Schüler/-innen der Klassen 5 bis 10 ein. Damit werden etwa 80 % aller Wiesbadener Hauptschüler/-innen erreicht. Mit der Begründung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und der eklatant geringen Übergangsquote von Hauptschul- abgänger/-innen auf einen Ausbildungsplatz hat sich seit etwa zehn Jahren der Themenbereich Übergang Schule- Beruf zu einem Arbeitsschwerpunkt der Schulsozialarbeit an den Schulen entwickelt. Der zentrale Gedanke hierbei ist, die Kenntnisse und die persönlichen Beziehungen mit den Schüler/-innen - aus der langen Zusammenarbeit ab der 5. Klasse - in den letzten 1 1/2 Jahren der Schulzeit gezielt zur Orientierung und Unterstützung für ihren opti- malen „Einstieg in das Leben nach der Schule“ zu nutzen. Durch die frühzeitige Bereitstellung von Angeboten und Maßnahmen aus dem Themenkreis der Jugendberufshilfe und durch den direkten Übergang von der Schule in eine Qualifizierung mit der Priorität des Erreichens eines Aus- bildungsplatzes im ersten Ausbildungsmarkt werden die Perspektiven der Hauptschüler/-innen zur Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung maßgeblich verbessert. Demzufolge wurden sukzessive seit dem Jahr 1997 gezielte Unterstützungen und systematische Hilfen bei Berufs- orientierungen, Bewerbungen, Maßnahmen zum Erreichen des Hauptschulabschlusses sowie zur Verbesserung der Schlüsselqualifikationen entwickelt. Hierzu gehörte die Mitwirkung am schulischen Betriebspraktikum, dessen Durchführung und Auswertung in enger Kooperation von jeweiliger Klassenleitung und Schulsozialarbeiter/-in erfolgte. Aus diesen Maßnahmen und Projekten wurden bestimmte Einheiten und Module in einem Baukastensystem für die weitere Arbeit zusammengefügt. Einzelne Instrumente wie das Bewerbungsplanspiel und das Bewerbungscafé wurden in der Folge standardmäßig in das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit an den Schulen aufgenommen. Seit dem Jahr 2000 werden die Ergebnisse der Arbeit in einer jährlichen Abgangs- und Übergangsstatistik aller einbe- zogenen Hauptschulabgänger/-innen pro Schule sowie insgesamt festgehalten. Die Gesamtergebnisse werden auf der jährlich stattfindenden Hauptschulkonferenz mit allen Schulleiter/-innen vorgestellt und besprochen. Anschließend werden die Ergebnisse in den jeweiligen Schulen ausgewertet. Im Juni 2006 wurden im Rahmen des Ausbildungspaktes bundesweit einvernehmliche Festlegungen getroffen, was von Schulabgänger/-innen erwartet werden kann, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen. Dies diente als eine Orientierung für die Konzipierung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms der Schulsozialarbeit. In dem Ausbildungspakt wurden neben den schulischen Basiskenntnissen insbesondere auch Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens näher bestimmt. Diese Schlüsselqualifikationen sind aus Sicht aller Beteiligten des Aus- bildungspaktes für die Feststellung der Ausbildungsreife von großer Bedeutung. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 3
„Bei der Beurteilung der Ausbildungsreife geht es somit um die Einschätzung, ob ein Jugendlicher die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit (schulische Kenntnisse und Fertigkeiten; physische und psychische Belastbarkeit; Bewältigung eines 8-Stunden-Tages; lebenspraktische Kompetenzen, die Voraussetzung für die Teil- nahme am Arbeitsleben sind) und die generellen Voraussetzungen für Ausbildungsberufe mit weniger komplexen Anforderungen erfüllt.“ (aus „Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland – Kriterienkatalog zur Ausbildungs- reife, Seite 14, Hrsg. Bundesagentur für Arbeit, April 2006) Hieraus ergeben sich für die Schulsozialarbeit und die Schulen bis heute folgende Themenstellungen: • Wie können explizit die Hauptschüler/-innen vermehrt zur Ausbildungsreife gelangen? • Mit welchen Angeboten und Maßnahmen kann die Quote des Übergangs der Hauptschüler/-innen auf einen Ausbildungsplatz deutlich erhöht werden? • Wie kann man für die Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erreichen (können), ihren Übergang auf eine adäquate Anschlussmaßnahme organisieren, um ihnen damit das spätere Erlangen eines Ausbildungsplatzes zu ermöglichen? Die Diskussionen dieser zentralen Fragen innerhalb der Schulsozialarbeit, mit den Klassenlehrer/-innen der Schulen, mit anderen Fachleuten aus dem Amt für Soziale Arbeit, der Ausbildungsagentur, der Agentur für Arbeit sowie mit Vertreter/-innen der Wirtschaft gaben den Anstoß zur Erarbeitung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms. Dabei wurde deutlich, dass aus Sicht der Schule eine gezielte Förderung im Übergang Schule-Beruf dringend erforderlich ist. Die Motivation vieler Hauptschüler/innen, die sich ihrer geringen Chancen in der Gesellschaft meist bewusst sind, kann durch diese gezielte Unterstützung und individuelle Beratung für ihre Lebensperspektive wieder aktiviert werden. Das konzipierte Kompetenz-Entwicklungs-Programm (KEP) hat grob skizziert folgenden Inhalt: Auf der Basis der individuellen Kompetenzfeststellung werden zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen organisiert und finanziert. Die einzelnen Schüler/-innen werden in Folge je nach ihren Begabungen, Stärken, Schwächen oder Defiziten in ihrer beruflichen Orientierung, in ihren sozialen Kompetenzen und/oder in ihren schulischen Leistungen jeweils gezielt gefördert. Einzelne Instrumente des Kompetenz-Entwicklungs-Programms wurden in Arbeitsgruppen der Schulsozialarbeit in Rückkopplung mit Lehrer/-innen entwickelt und erprobt. Die Maßgabe war, höchste Praktikabilität zu erreichen: Jedes Instrument sollte auf einer DIN-A4-Seite beschrieben sein, eine geringe Bearbeitungszeit haben und einen hohen Erkenntniswert erbringen. Die Erprobung bestimmter Instrumente fand unter Hinzuziehung von Fachleuten der Wirtschaft wie der Handwerks- kammer, der Kreishandwerkerschaft und der Industrie- und Handelskammer statt. Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm wird als lernendes System verstanden. Ergänzungen, Verbesserungen sowie Effektivierungen im Ablauf können einheitlich eingebaut werden. 4 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Seit dem 15. Februar 2007 ist die Kompetenzagentur Wiesbaden (KA) in das Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden integriert. Die Kompetenzagentur Wiesbaden ist ein mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördertes Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ihre Arbeit konzentriert sich auf Schüler/-innen im letzten Schulhalbjahr in den Klassen 8, 9 und 10 zum einen auf diejenigen Hauptschulabgänger/ -innen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist, die kaum eine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben und die ohne gezielte Unterstützung nicht in qualifizierende Maßnahmen übergehen werden. Zum anderen zielt sie auf die Gruppe von Jugendlichen, die in persönlichen, sozialen oder familiären Problemlagen gezielter sozialpädagogi- scher Betreuung bedürfen. Mit einem Fallmanagement ab dem 2. Schulhalbjahr - bei Bedarf bis zum Jahresende nach Verlassen der Schule - werden diese Jugendlichen individuell unterstützt, um ihren Übergang auf einen für sie adäquaten Anschlussplatz im berufsbildenden System oder in eine entsprechende Maßnahme zu organisieren. Hierbei sind die Kooperationsstränge mit der Ausbildungsagentur und der Berufsberatung frühzeitig zu nutzen. Die zielgerichtete Vermittlung verbessert die Einmündungschancen der jungen Menschen und verhindert demotivierende Warteschleifen. Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm sowie die Kompetenzagentur Wiesbaden (die KA ist in den Schau- bildern orange dargestellt) sind zwei eng ineinander verwobene Programme. Auf dem Hintergrund der Steuerungs- struktur der Abteilung Schulsozialarbeit werden die Angebote und Maßnahmen in den Programmen jeweils von einer neu geschaffenen Koordinationsstelle arbeitsteilig organisiert und koordiniert. Nach Erstellung der Konzeption des Kompetenz-Entwicklungs-Programms wurde das Programm „Perspektiven für Hauptschüler/-innen in Kooperation mit Unternehmen“ am 15. Dezember 2006 von der Stadtverordneten- versammlung beschlossen. In der Folge wurden die acht beteiligten Schulen über intensive Gespräche mit den Schulleitungen und mit der Programmvorstellung auf den Gesamtkonferenzen ausführlich informiert. Danach konnte der 1. Durchgang des Programms mit breiter Zustimmung aller beteiligten Partner zum 1. Februar 2007 in den 8. Klassen der Schulen mit insgesamt 613 Schüler/-innen starten. Die Schüler/-innen der Förderschule wurden nach entsprechender Konzeptmodifizierung und nach Absprache mit der Schule ab Oktober 2007 in das Programm einbezogen. Zum 1. Februar 2008 startete analog der nächste Durchgang mit 609 Schüler/-innen in den 8. Klassen, während sich parallel die Schüler/-innen der 9. Klassen im letzten Halbjahr vor ihrem Schulabgang weiterhin im 1. Durchgang des Programms befinden. Das Programm hat die Zielsetzung, die Übergangsquote von Hauptschulabgänger/-innen auf einen Ausbildungs- platz um 10 % zu erhöhen. Im November 2008 wird die jährliche Abgangs- und Übergangsstatistik der Schulsozialarbeit die Ergebnisse nach dem 1. Durchgang des Kompetenz-Entwicklungs-Programms zeigen. Bernhard Kersten Leiter der Abteilung Schulsozialarbeit Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 5
2 Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden Die Schulsozialarbeit in Wiesbaden ist seit 30 Jahren ein Teil des städtischen Jugendhilfe-Angebotes. Sie begann im Jahr 1977 als Modellversuch im Stadtteil Klarenthal. Im Jahr 1983 wurde sie Regeleinrichtung und ist seit dem Jahr 1993 als eigenständiges Aufgabenfeld der Jugendhilfe in der Abteilung Schulsozialarbeit des Amtes für Soziale Arbeit zusammengefasst. Basis hierfür ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere §13 Jugendsozialarbeit. Die Angebote der Schulsozialarbeit sind über Kooperationsabsprachen und Verfahrensregelungen eng mit anderen Bereichen des Amtes für Soziale Arbeit, hauptsächlich dem Sozialdienst, verknüpft. Schulsozialarbeit ist ein präventives und kompensatorisches Jugendhilfeangebot. Sie ist die engste Form der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Die Basis ist die alltägliche Zusammenarbeit von Lehrer/-innen und Sozialarbeiter/-innen, die mit der gleichen Zielgruppe, ähnlichen Zielsetzungen und zum Teil unterschiedlichen Methoden im Feld Schule und Stadtteil arbeiten. Die rechtzeitige Bereitstellung von sozialpädagogischen Angeboten verhindert oder korrigiert viele Fehlentwicklungen, zeigt Problemlösungswege auf und eröffnet frühzeitig die Bereitstellung notwendiger Hilfen. Dies reduziert die Konflikt- und Gewaltpotentiale und die Verweigerungsformen in der Schule, Familie, Freizeit und im Stadtteil, erhöht die Chancen für das Erreichen eines Schulabschlusses und für den Einstieg in das Berufsleben mit einem Ausbildungsplatz. Schulsozialarbeit führt zur Ersparnis von Erziehungshilfe-Kosten und wird spätere soziale Folgekosten wie z.B. SGB II-Bezug reduzieren. Sie ist als wirkungsvolles und kostengünstiges Jugendhilfeangebot stets mit Zustimmung aller Parteien im Stadtparlament eingerichtet und sukzessive ausgebaut worden. Die Abteilung Schulsozialarbeit enthält zwei Sachgebiete, die „Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen“ und die „Betreuenden Grundschulen“. Sie umfasst heute 23 Einrichtungen an Wiesbadener Schulen. Auf den Arbeitsansatz der 14 Betreuenden Grundschulen wird in diesem Kontext nicht weiter eingegangen. Die Schulsozialarbeit als Jugendsozialarbeitsangebot der Jugendhilfe hat folgende Ausrichtung: • Die sozialpädagogischen Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an Wiesbadener Schüler/-innen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Hilfen angewiesen sind, und die zum Teil nur mit dieser Unterstützung einen Schulabschluss und einen qualifizierenden Übergang ins Berufsleben erreichen werden. • Die Schulsozialarbeit ist primär an Schulen und in Stadtteilen mit besonderen sozialen Anforderungen eingerichtet. Im Sachgebiet Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen sind ca. 30 Schulsozialarbeiter/-innen beschäf- tigt, die wöchentlich mit den etwa 3.500 Schüler/-innen an diesen Schulen arbeiten. An jeder Schule arbeiten in der Regel drei Sozialarbeiter/-innen, von denen jede/r für zwei Jahrgänge mit insgesamt ca. sechs Klassen und ca. 150 Schüler/-innen zuständig ist. Die Schulsozialarbeiter/-innen haben in jeder Schule 1-2 Büroräume und 1-3 Gruppenräume sowie einen Sach- mitteletat zur Verfügung. Die Schulsozialarbeits-Einrichtungen gibt es derzeit an folgenden 9 Schulen: • Wolfram-von-Eschenbach-Schule – Hauptschule mit Ganztagsschule • Sophie-und-Hans-Scholl-Schule – Integrierte Gesamtschule • Heinrich-von-Kleist-Schule – Verbundene Haupt- und Realschule • Hermann-Ehlers-Schule – Integr. Gesamtschule mit Ganztagsschule • Ludwig-Erhard-Schule – Verbundene Haupt- und Realschule mit Förderstufe • Wilhelm-Leuschner-Schule – Integrierte Gesamtschule • Adalbert-Stifter-Schule – Grund- und Hauptschule • Wilhelm-Heinrich-von-Riehl-Schule • Comeniusschule – Schule für Lernhilfe – Schulformbezogene Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule im Aufbau 6 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
2.1 Stufenmodell der Schulsozialarbeit Die Angebote und Leistungen im Sachgebiet Schulsozialarbeit an Haupt- und Gesamtschulen sind in einem Stufenmodell systematisiert. Das Stufenmodell ordnet den fließenden Übergang von den präventiven zu den kompensatorischen Angeboten und Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Es ermöglicht einen flexiblen Einsatz von Methoden und Angeboten in den drei Stufen, die je nach der Ausgangs- oder Bedarfslage in einer Klasse oder dem Jahrgang und nach der fachlichen Einschätzung von Sozialarbeiter/-in und Lehrer/-in angemessen sind. Maßnahmen und Angebote der Stufen für die Klassen 5-10 Stufe Leistungen Zielgruppen Interventionsebene 3 Einzelfallarbeit Einzelne Kompensation Schüler/-innen Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote, Freizeiten, Bestimmte Kompensation 2 Gruppenarbeit, Stadtteilarbeit, Schüler/-innen und Systematische Hilfen im Präventation Übergang Schule-Beruf 1 Klassenbetreuung, Koordination Klassenlehrer/-innen Alle Präventation Schüler/-innen Die Klassenbetreuung (Stufe 1) findet in Kooperation mit den Klassenlehrer/-innen i. d. R. einmal wöchentlich in einer Unterrichtsstunde am Vormittag im Klassenverband statt und wird gemeinsam von Klassenlehrer/-innen und Sozialarbeiter/-innen durchgeführt. Daran schließt sich die Koordinationsstunde zur Auswertung, zum Fachaustausch und zur Planung der weiteren Vorhaben an. Die Klassenbetreuung bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der Schulsozialarbeit auf der Stufe 2 und der Stufe 3. Aus den Erfahrungen der Klassenbetreuung werden für bestimmte Schüler/-innen Gruppenangebote (Stufe 2) konzipiert: • Gruppen- und Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung • Ferienprogramme und Wochenendfreizeiten • Systematische Hilfen im Übergang Schule - Beruf • Stadtteilarbeit / Veranstaltungen Ziel ist die Förderung der Schüler/-innen durch den Aufbau von Beziehungen und Vertrauen, das Heranführen an eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die Schaffung von neuen Erlebnisräumen und die Entwicklung und Stärkung der personalen und sozialen Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein. Die Einzelfallarbeit (Stufe 3) umfasst die Arbeit mit Schüler/-innen in persönlichen, schulischen oder familiären Problemlagen, die eine Intensivierung und Konzentration der sozialarbeiterischen Angebote und Maßnahmen erfor- dern. In enger Abstimmung mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und als wichtiger Baustein bei der Umsetzung von Hilfeplan-Konzepten der Bezirkssozialarbeit erfolgen Beratung, Gespräche mit Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern und die Kooperation mit anderen Institutionen. Ziel ist der Aufbau eines stabilisierenden Beziehungsgefüges, das Einwirken auf das Sozialverhalten und auf das elterliche Erziehungsverhalten sowie die rechtzeitige Vermittlung in spezifische Fachdienste wie z. B. in Beratungs- stellen oder in Therapie-Einrichtungen. Alle die oben im Stufenmodell dargestellten Leistungen werden kontinuierlich in den Klassen 5 bis 10 bereitgestellt. Ab der Klasse 8 werden die Angebote und Maßnahmen zunehmend auf das Thema Übergang Schule-Beruf fokussiert. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 7
2.2 Arbeitsschwerpunkt Übergang Schule-Beruf Seit dem Jahr 1997 unterstützt die Schulsozialarbeit die Schüler/-innen gezielt mit dem Arbeitsschwerpunkt „Systematische Hilfen im Übergang Schule-Beruf“. Hier wurden Projekte, Einheiten und Module entwickelt, die entspre- chend dem Bedarf an der jeweiligen Schule in das Angebots-Repertoire der Schulsozialarbeit aufgenommen wurden. In diesen Angeboten waren folgende Themenfelder zentral: Soziales Lernen, Berufsorientierung, Praktikumssuche und -auswertung, Bewerbungstraining, Unterstützung im Bewerbungsverfahren auf einen Ausbildungsplatz sowie die einzelfallbezogenen Hilfen. Für die Schulabgänger/-innen wurden die realistischen Übergangsperspektiven herausgearbeitet, die Eltern waren soweit wie möglich einbezogen. Seit dem Jahr 2000 erstellt die Schulsozialarbeit zur Sicherung der Ergebnisse jährlich eine Abgangs- und Über- gangsstatistik. In den Jahren 2005 bis 2007 gingen an den fünf Hauptschulen und drei Integrierten Gesamtschulen ca. 30% der Hauptschulabgänger/-innen auf einen Ausbildungsplatz und etwa 20% auf eine weiterqualifizierende Schule zum Realschulabschluss (v. a. in Berufsfachschulen/BFS) über. Diese vergleichsweise guten Zahlen von etwa 50 % erfolgreichen Übergängen von Wiesbadener Hauptschulab- gänger/-innen sind sicher auch auf die erfolgreiche Arbeit der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren im Verbund mit den Schulen und anderen Akteuren im Übergangsfeld zurückzuführen. Auszug aus der Abgangs- und Übergangsstatistik der Schulsozialarbeit Wiesbaden Hauptschulabgänger/-innen mit erfolgreichem Übergang aus den Klassen 9 und 10 von fünf Haupt- und drei Integrierten Gesamtschulen mit Schulsozialarbeit Vergleich der Jahre 2003 bis 2007 in Prozent differenziert nach Ausbildungsplatz und Übergang auf weiterführende Schulen mit Realschulabschluss 100% 466 567 535 544 463 65% Beginn KEP und KA 55% 54% 55% (249) gesamt 49% (Ausbildungs- gesamt 47% 47% platz + weiterführende 45% Schule zum Prozent RSA (BFS u.a.) Ausbildungs- 35% platz 31% (143) Ausbildungsplatz 26% weiterführende Schule zum 25% 23% RSA (BFS u.a.) 21% (106) weiterführende Schule zum RSA (BFS u.a.) 15% 2003 2004 2005 2006 2007 Jahre Das im Folgenden beschriebene Kompetenz-Entwicklungs-Programm verfolgt das Ziel, die Quote des erfolgreichen Übergangs weiter zu erhöhen. 8 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
3 Kompetenz-Entwicklungs-Programm Am 15. Dezember 2006 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Sitzungs- vorlage „Perspektiven für Hauptschüler/-innen in Kooperation mit Unternehmen“. Damit konnte Anfang des Jahres 2007 an den acht Wiesbadener Schulen mit der Umsetzung des Kompetenz-Entwicklungs-Programms (KEP) im Übergang Schule-Beruf begonnen werden. Es wird von der Schulsozialarbeit im Verbund mit den Schulen, dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, dem städtischen und dem staatlichen Schulamt, den Kammern, der Kreishandwerkerschaft, der Agentur für Arbeit und der Ausbildungsagentur durchgeführt. Das Programm hat folgende Ziele: 1. Die Quote der Hauptschulabgänger/-innen mit direktem Übergang auf einen Ausbildungsplatz wird erhöht. 2. Der Übergang auf ein weiterführendes Bildungsangebot zum Realschulabschluss wird erhöht. 3. Das Strategische Ziel Nr. 3 des Hessischen Kultusministeriums zur Verringerung der Quote der Schulabgänger/ -innen ohne Schulabschluss um ein Drittel wird unterstützt. 4. Die Übergänge in die Berufsbildenden Schulen oder in geeignete Anschlussmaßnahmen der Berufsvorbereitung werden für alle Schüler/-innen ohne Ausbildungsplatz verbessert. Das Kompetenz-Entwicklungs-Programm (siehe Schema Seite 10) baut auf den Standard-Leistungen der Schulsozialarbeit nach dem Stufenmodell ab der Klasse 5 bis zur Klasse 10 auf. Das Wissen über die Schüler/-innen, häufig auch eine gute Beziehung zu ihnen und ihren Eltern sowie die enge Kooperation von Lehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen im Schulalltag, bietet die erforderliche Hintergrundstruktur und ist die Basis für die Durchführung des Programms. Ausgangspunkt des Kompetenz-Entwicklungs-Programms ist das Schülerprofil, das die Kompetenzmerkmale eines Schülers/einer Schülerin zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 8. Klasse im Monat Februar im Einschätzungsbogen Schülerprofil (siehe Seite 12) feststellt. Dieser wird gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in ausgefüllt. Das Schülerprofil zeigt die personalen, sozialen und schulischen Kompetenzen mit ihren Begabungen, Stärken, Schwächen und Defiziten und ist grundlegend für die weitere Arbeit im Programm. Die Auswertung des Schülerprofilbogens ergibt den Kompetenzstatus der Schüler/-innen. Anschließend folgt eine Zuordnung der Schüler/-innen in die Übergangstypen A bis D (siehe Seite 14). Im nächsten Schritt werden in den Monaten März und April Gespräche mit den Eltern und Schüler/-innen (siehe Seite 17) auf der Grundlage der Ergebnisse des Schülerprofilbogens geführt. Darin werden die individuellen Übergangsziele und Qualifizierungs- angebote schriftlich vereinbart und die Verantwortlichkeiten abgesprochen. Danach besteht bis zum Schulabgang noch über ein Jahr Zeit, um fördernde und notwendige Motivierungen, Orientierungen, Defizitbearbeitungen und Kompetenzentwicklungen in den differenziert eingesetzten zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. GQ Berufliche SKT Soziale- FK Förderkurs BO Berufsorientierung Grundqualifizierung Kompetenz-Training (Siehe Seite 20) (Siehe Seite 23) (Siehe Seite 25) (Siehe Seite 26) Mit der Einbindung der Kammern als Anbieter bestimmter Qualifizierungsmaßnahmen sind auch die Erwartungen der Wirtschaft und Betriebe an die Ausbildungsreife und an die Anforderungsprofile der Ausbildungsberufe in das Gesamtprogramm einbezogen. Damit soll die Bereitschaft der Betriebe verstärkt werden, mehr Ausbildungsplätze für Hauptschüler/-innen zur Verfügung zu stellen. Im Folgenden wird das Kompetenz-Entwicklungs-Programm schematisch dargestellt. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 9
Schulsozialarbeit an Haupt- und 10 Gesamtschulen in Wiesbaden Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf (im Verbund von Schulsozialarbeit mit Schule, Agentur für Arbeit, Ausbildungsagentur und Wirtschaft) Schule Kooperation Schulsozialarbeit Standard-Leistungen der Schulsozialarbeit nach Stufenmodell ab Kl. 5/6 Stufe 1: Klassenbetreuung/Stufe 2: Gruppenangebote/Stufe 3: Einzelfallarbeit Soziales Lernen /Schlüsselqualifikationen Kl. 7 Berufsorientierung /Berufsprojektwoche 1. Hj. Berufsberatung Einheiten, Projekte Übergang Schule-Beruf 1. Praktikum Kl. 8 Schülerprofil (Kompetenzfeststellung durch Schule und Schulsozialarbeit) 2. Hj. Praktikumsauswertung Eltern-Schüler-Gespräch (Schule-Beruf) 1. Hj. Bewerbung Zusätzl. Qualifizierung Kompetenzagentur Betriebe, Innungen, GQ SKT FK BO Wiesbaden Grund- Soziale- Förderkurs Berufs- Kammern EUROPÄISCHE UNION qualifizierung Kompetenz-Training orientierung Europäischer Sozialfonds W 2. Praktikum W mit Ziel /Orientierung auf: Die KA wird vom BMFSFJ aus Mitteln des ESF gefördert Kl. 9/10 Einzelfallbezogene Hilfen 2. Hj. (Fallmanagement) Übergabekonferenz an BBS, AA, Ausbildungsagentur FAuB Zielfelder: a. Ausbildungsplatz b. Weiterf. Bild.angebote (RSA) c. BGJ d. BVJ e. BvB f. SGB II Fallmanagement 2007: H.-Abgänger 9+10 Kl.: 463 davon: 148 106 214 Ausbildungsplatz, Arbeit, … Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
3.1 Einschätzungsbogen Schülerprofil Der Schülerprofilbogen erhebt in einer Skala analog der Schulnoten die Einschätzung zu zwei bedeutsamen Kompetenzbereichen: Die Schlüsselqualifikationen und die Schulnoten in den wichtigsten Schulfächern für die Prognose des Hauptschulabschlusses und der Ausbildungsreife. Für die Erstellung der Merkmale zum Kompetenzbereich Schlüsselqualifikationen wurden Erkenntnisse des „Expertenmonitorings“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) aus dem Jahr 2006 zur Ausbildungsreife herangezogen. Ebenso wurden Hinweise aus den Methoden-Bausteinen für den Unterricht, Sekundarstufe I, „Förderung von Lernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen“ des Hessischen Kultusministeriums aufgenommen. Des Weiteren wurden die Ausführungen aus dem „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“ des Ausbildungspaktes einbezogen. Der Einschätzungsbogen Schülerprofil wird für alle Schüler/-innen in den 8. Klassen ab dem 1. Februar bis Anfang März erstellt und ausgewertet. Er wird gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in ausgefüllt, die Ergebnisse basieren somit auf der langjährigen Arbeit und Erfahrung dieser pädagogischen Fachkräfte mit den Schüler/-innen. Die Noten des gerade erstellten Halbjahres- zeugnisses werden in den Bogen übertragen. Danach erfolgt die Einschätzung der Schlüssel- qualifikationen, hierfür sind etwa 5 bis 10 Minuten pro Bogen einzuplanen. Das Schülerprofil zeigt die sozialen und schulischen Kompetenzen mit ihren Stärken und Schwächen. Es gibt Aufschluss darüber, welche zusätzlichen Qualifizierungen und Kompetenzentwicklungen für die Schüler/-innen förderlich oder notwendig sind, damit sie in etwa 1 1/2 Jahren den Hauptschulabschluss und die Ausbildungsreife erreichen werden. Der Schülerprofilbogen und seine Ergebnisse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte im Kompetenz- Entwicklungs-Programm. Er ist das „Tor“, durch das alle Schüler/-innen der 8. Klassen gehen und woraus sich alle zusätzlichen Qualifizierungs- maßnahmen und Angebote im Übergang Schule-Beruf ergeben. Der ausgefüllte Schülerprofilbogen verbleibt datengeschützt bei den verantwortlichen Schulsozialarbeiter/-innen. Nach einem Jahr, also zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 9. Klasse, wird der gleiche Schülerprofilbogen erneut ausgefüllt. Damit werden Entwicklungen festgestellt und es können neue Ergebnisse im aktuell anstehenden Über- gangsprozess gemeinsam mit den Schüler/-innen einbezogen werden. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 11
Schulsozialarbeit an Haupt- Einschätzungsbogen 27.01.2007 und Gesamtschulen Wiesbaden SCHÜLERPROFIL (für Übergang Schule-Beruf) ausgefüllt von: Schüler/-in: _________________________ Schulsozialarbeiter/-in _________________________ und Schule: _________________________ Klassenlehrer/-in: _________________________ Klasse: _____ Schulbesuchsjahr: ____ Klasse: 8 01.02.20 ___ Klasse: 9 01.02.20 ___ Datum: ____________ 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen + - + - 1. Personale und soziale Kompetenzen Mitverantwortung Verantwortungsfähigkeit O O O O O O O O O O O O Kritikfähigkeit Einfühlungsvermögen Hilfsbereitschaft Menschenkenntnis 2. Lernkompetenz Motivation Initiative O O O O O O O O O O O O Lernbereitschaft Leistungsbereitschaft 3. Kommunikative Kompetenz Sprache Ausdruck O O O O O O O O O O O O Umgangsformen Argumentationsfähigkeit 4. Teamkompetenz Kooperation Teamfähigkeit/ Dynamik O O O O O O O O O O O O Konfliktfähigkeit Toleranz 5. Problemlösekompetenz Ausdauer Belastungsfähigkeit O O O O O O O O O O O O Arbeitsmethodik Anpassungsfähigkeit Flexibilität Verhandlungsfähigkeit 6. Realistische Selbsteinschätzung O O O O O O O O O O O O für den Übergang Schule-Beruf Schulnoten (laut Zeugnis) 7. Sozialverhalten O O O O O O O O O O O O (Fehltage: davon unentschuldigt: ) (Fehlstd.: davon unentschuldigt: ) 8. Arbeitsverhalten O O O O O O O O O O O O 9. Deutsch (Kurs in IGS: ) O O O O O O O O O O O O 10. Englisch (Kurs in IGS: ) O O O O O O O O O O O O 11. Sport O O O O O O O O O O O O 12. Mathematik (Kurs in IGS: ) O O O O O O O O O O O O 13. Weitere Fächer mit Note 5 oder 6 O O O O 14. Schulprognose RSA / Ü11 O O HSA O O ungesicherter HSA O O kein HSA O O 15. Übergangstyp: A B C D GQ O SKT O FK O BO O 16. Zusätzl. Qualifizierung ja O nein O 17. Eltern-Schüler-Gespräch ja O nein O Termin: 18. Sonstiges / Erläuterungen 12 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Erläuterungen zum Einschätzungsbogen Schülerprofil 1 6 + - Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen Es gelten die Durchschnittswerte Beschreibungen: 1. Personale und soziale Kompetenzen Wirkt wach, interessiert und aufgeweckt. Das Verhalten zu anderen ist Mitverantwortung Verantwortungsfähigkeit angemessen. Ist hilfsbereit, verantwortlich und verlässlich. Kritikfähigkeit Einfühlungsvermögen Kann sich in Menschen und Situationen eindenken, kann Lob und Hilfsbereitschaft Menschenkenntnis Anerkennung annehmen und Kritik äußern und akzeptieren. Wirkt engagiert und dynamisch, hat Freude an der Erledigung 2. Lernkompetenz übertragener Aufgaben, wirkt motivierend auf die Mitschüler/-innen, ist Motivation Initiative initiativ und aktiv. Lässt sich bereitwillig auf neue Aufgaben ein, stellt Lernbereitschaft Leistungsbereitschaft Fragen, nimmt rasch Informationen auf und baut sie ein. Lernt aus Fehlern. Kann sich sprachlich klar und deutlich ausdrücken. Spricht in 3. Kommunikative Kompetenz zusammenhängenden Sätzen, formuliert flüssig, ist artikuliert und Sprache Ausdruck akustisch gut verständlich. Zeigt Offenheit in der Körpersprache Umgangsformen Argumentationsfähigkeit (Gestik / Mimik), ist höflich und hat angenehme Umgangsformen. Ist gern Teil einer Gruppe, ist offen, rücksichtsvoll und hört anderen 4. Teamkompetenz zu. Erkennt Gruppenkonflikte und entwickelt Lösungsansätze. Greift Kooperation Teamfähigkeit/ Dynamik Ideen, Wünsche und Meinungen aus der Gruppe auf, ermutigt andere Konfliktfähigkeit Toleranz zur Beteiligung. Bringt selbst konstruktive Beiträge ein und erwartet arbeitsteilige Zusammenarbeit. Zeigt Eigenständigkeit bei der Erarbeitung von Lösungswegen, hat 5. Problemlösekompetenz eine systematische Vorgehensweise und arbeitet kontinuierlich. Bleibt Ausdauer Belastungsfähigkeit bei Anforderungen und Problemsituationen gelassen. Zeigt Arbeitsmethodik Anpassungsfähigkeit Stehvermögen, Flexibilität und Kreativität und ist bereit, neue Wege zu Flexibilität Verhandlungsfähigkeit gehen. Setzt sich für das Finden eines Ergebnisses ein. Erkennt die eigenen Begabungen, Interessen, Stärken und 6. Realistische Selbsteinschätzung Schwächen. Ist in der Lage, Handlungen und Orientierungen für den Übergang Schule-Beruf entsprechend auszurichten. Hat realistische Vorstellungen, Planungen und eine adäquate Selbstwahrnehmung. 7.-13. Schulnoten Laut Zeugnis Ergibt sich aus den Ergebnissen des Halbjahres-Zeugnisses. 14. Schulprognose Primär ist die Einschätzung der Klassenlehrer/-innen. Prognose: A = Hauptschulabschluss (HSA)+Ausbildungsreife (AR) 15. Übergangstyp: A B C D B = HSA+AR, zusätzliche Qualifizierungs-Maßnahmen notwendig C = HSA unsicher, zusätzliche QM für HSA notwendig D = HSA nicht erreichbar, QM für soziale Stabilisierung+BO notwendig Welche QM ist notwendig / sinnvoll? Zum Beispiel: GQ Bau + SKT 16. Zusätzl. Qualifizierung? ja O nein O (unter Vorbehalt der Ergebnisse des Eltern-Schülergesprächs). Zu Inhalten siehe Erläuterungen zum Verlaufsbogen Elterngespräch. 17. Eltern-Schüler-Gespräch ja O nein O Evtl. vorher mit Schüler/-innen deren eigene Vorstellungen erörtern und Ergebnisse im Eltern-Schüler-Gespräch einbeziehen. 18. Sonstiges / Erläuterungen Für den Übergang relevante Informationen. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 13
3.2 Übergangstypen Mit der Auswertung des Schülerprofilbogens lässt sich der Kompetenzstatus der Schüler/-innen feststellen. Die Schulprognose in Punkt 14 gibt an, ob ein/e Schüler/-in weiterhin zur Zielgruppe des Kompetenz-Entwicklungs- Programms gehört. Für Schüler/-innen, die mit einem sicher zu erwartenden Realschulabschluss nach der Klasse 9 auf der Schule verbleiben werden, besteht kein weiterer Handlungsbedarf für eine Übergangsbegleitung im Rahmen des Kompetenz- Entwicklungs-Programms. Alle anderen Schüler/-innen sind demnach potenzielle Hauptschulabgänger/-innen (Hauptschulabsolventen) und damit die Zielgruppe des Kompetenz-Entwicklungs-Programms. In Punkt 15 wird der Übergangstyp festgelegt. Dieser ergibt sich aus den Werten der Punkte 1 bis 14 des Schüler- profilbogens, also den individuellen Kompetenzmerkmalen und der Schulprognose. Die Einordnung Schüler/-innen der 8. Klasse, 2. Halbjahr an 8 Schulen mit Schulsozialarbeit der Schüler/-innen erfolgt in vier Prognose Schulabschluss /Ausbildungsreife: Erhebungsdatum: 16.05.07 Alle Potenzielle HSA- Schüler/-innen Abgänger/-innen Übergangstypen (A-D): 613 davon: Schulische Weiterqualifizierung zum RSA / Ü11 158 } A= Hauptschulabschluss (HSA) + Ausbildungsreife (AR) 99 22% HSA+AR, zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen (QM) B= 157 34% notwendig 455 HSA unsicher, zusätzliche QM für Erreichung des HSA C= 113 25% notwendig (unterstützt Strategisches Ziel Nr. 3 des HKM) D= HSA nicht erreichbar, QM für soziale Stabilisierung und 86 19% Berufsorientierung notwendig 455 100% Übergangstyp A: Beschreibt die Schüler/-innen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss erreichen werden und ausbildungsreif sind. Sie benötigen „nur“ die Orientierung und Unterstützung zum Erlangen eines Ausbildungsplatzes. Übergangstyp B: Die Schüler/-innen können den Status A erlangen, haben aber noch bestimmte Schwächen, zum Teil Defizite. Sie benötigen gezielte Qualifizierung zur Beseitigung dieser Defizite. Dann werden sie prognostisch am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss sowie die Ausbildungsreife erreicht haben. Übergangstyp C: Diese Schüler/-innen haben gravierende Defizite und werden ohne Unterstützung den Haupt- schulabschluss und meist auch die Ausbildungsreife nur schwer erreichen. Hier steht zunächst die Qualifizierung zum Erreichen des Hauptschulabschlusses im Vordergrund. Übergangstyp D: Diese Schüler/-innen haben vermehrt gravierende Defizite und werden prognostisch die Schule ohne Abschluss verlassen. Hier bedarf es besonderer und intensivierter sozialpädagogischer Unterstützung, um diese Schüler/-innen zu motivieren und zu befähigen, die Grundlagen für einen späteren Hauptschulabschluss und eventuell folgender Ausbildung zu verbessern. (Fallmanagement der Kompetenzagentur) Die Typisierung in die Kategorien A, B, C und D ist ein Orientierungsrahmen. Sie macht eine zielgenaue Einordnung der Schüler/-innen in die jeweils richtige und notwendige zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme möglich. So macht es z. B. wenig Sinn, mit einem Schüler, dessen Hauptschulabschluss stark gefährdet ist (Übergangstyp C), gezielte Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz zu schreiben. Zuallererst sollten die Unterstützungsmaßnahmen auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses als Mindestqualifikation für das Erreichen eines Ausbildungsplatzes konzentriert werden. „Jeder Schüler und jede Schülerin bekommt die Qualifizierung, die er/sie zur Verbesserung der individuel- len Kompetenzen benötigt.“ 14 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Beispielhafte Darstellung „Übergangstyp B und C“ Beispiel für Beispiel für Übergangstyp Übergangstyp 1 2 B 3 4 5 6 1 2 C 3 4 5 6 Datum: ______________________ Schlüsselqualifikationen / Kompetenzen + - + - 1. Personale und soziale Kompetenzen Mitverantwortung Verantwortungsfähigkeit Kritikfähigkeit Einfühlungsvermögen Hilfsbereitschaft Menschenkenntnis 2. Lernkompetenz Motivation Initiative Lernbereitschaft Leistungsbereitschaft 3. Kommunikative Kompetenz Sprache Ausdruck Umgangsformen Argumentationsfähigkeit 4. Teamkompetenz Kooperation Teamfähigkeit /Dynamik Konfliktfähigkeit Toleranz 5. Problemlösekompetenz Ausdauer Belastungsfähigkeit Arbeitsmethodik Anpassungsfähigkeit Flexibilität Verhandlungsfähigkeit 6. Realistische Selbsteinschätzung für den Übergang Schule-Beruf Schulnoten (laut Zeugnis) 7. Sozialverhalten (Fehltage: davon unentschuldigt: ) (Fehlstd.: davon unentschuldigt: ) 8. Arbeitsverhalten 9. Deutsch (Kurs in IGS: ) 10. Englisch (Kurs in IGS: ) 11. Sport 12. Mathematik (Kurs in IGS: ) 13. Weitere Fächer mit Note 5 oder 6 14. Schulprognose RSA / Ü11 HSA X ungesicherter HSA X kein HSA Beispiel für Übergangstyp B: Der Schüler wird nach der Schulprognose einen Hauptschulabschluss erreichen und kann, wenn er seine Deutschnote und auch seine kommunikative Fähigkeit verbessert, als ausbildungsreif eingestuft werden. Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen wären die Teilnahme an einem Förderkurs Deutsch, eventuell die Teilnahme an einem Berufsorientierungsangebot und ebenso an einer Beruflichen Grundqualifizierung. Beispiel für Übergangstyp C: Der Schüler wird nach der Schulprognose keinen Hauptschulabschluss erhalten, sofern er seine Schulnoten nicht deutlich verbessert. Er sollte an folgenden zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen wie z. B. je einem Förderkurs Deutsch und Mathe- matik teilnehmen, ebenso an einem Soziale-Kompetenz-Training wie auch an einem Berufsorientierungsangebot. Die Beispiele machen deutlich, dass bei der Planung der Qualifizierungsmaßnahmen auch der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit und zeitlichen Belastbarkeit der Schüler/-innen zu beachten ist. Gegebenenfalls sind die Maßnahmen zu priorisieren. Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 15
3.3 Eltern-Schüler-Gespräch Nach Erstellung und Auswertung des Schülerprofilbogens wird in den Monaten März und April das Eltern-Schüler- Gespräch gemeinsam von Klassenlehrer/-in und Schulsozialarbeiter/-in durchgeführt. Unter Zugrundelegung des Schülerprofils werden die Ergebnisse besprochen, die individuellen Perspektiven und Übergangsziele vereinbart sowie die Verantwortlichkeiten geklärt. Das Gesprächsergebnis dient der Orientierung für die Teilnahme der Schüler/-innen an den späteren zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, diese Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den Absprachen und zum Teil schulübergreifend zu organisieren. Folgende Punkte waren beim Eltern-Schüler-Gespräch im ersten KEP-Durchgang von besonderer Bedeutung: • Die Eltern und Schüler/-innen wurden je nach Absprache von den Klassenlehrer/-innen oder von den Schulsozialarbeiter/-innen eingeladen. Die Einladungen erfolgten sowohl telefonisch als auch schriftlich. Die Elterngespräche fanden i. d. R. montags bis freitags im Zeitraum bis 20:00 Uhr statt, bei Bedarf auch am Samstag. • Die Gespräche erfolgten meist in den Räumlichkeiten der Schulsozialarbeit. Es wurde auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre geachtet. Der zeitliche Rahmen der Gespräche lag zwischen 30 und 60 Minuten. • Die Darstellung der Ergebnisse des Schülerprofilbogens erfolgte ausführlich. Die einzelnen Merkmale wurden den Eltern und den Schüler/-innen erklärt. Wichtig war der Hinweis, dass diese Einschätzungen langjährig fundiert sind, den momentanen Stand zeigen und dass für positive Veränderungen die Mitarbeit der Eltern und ihre aktive Unterstützung erforderlich ist. • Bei der Verständigung auf eine realistische Übergangsperspektive stand die Prognose des Schulabschlusses im Vordergrund. • Das Angebot an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen wurde besprochen und die Unterstützung der Eltern hierzu vereinbart. • Abschließend wurden die Inhalte des Gesprächs durch eine Unterschrift bestätigt. Überraschend war das große Interesse der Eltern an diesen Informationen und an einem Austausch über die vor- liegende Einschätzung der Schlüsselqualifikationen ihres Kindes. Ebenso groß war das Interesse an Informationen bezüglich der weiterführenden und berufsorientierenden Schulen und über realistische Ausbildungsplatzangebote. Viele Schüler/-innen hatten noch keine Berufsvorstellungen und auch die Eltern hatten sich diesbezüglich noch keine genaueren Gedanken gemacht. Die Teilnahme der Eltern lag in diesem ersten Durchgang des Kompetenz-Entwicklungs-Programms bei 90 %. Das hohe Ergebnis war für alle Beteiligten erstaunlich, denn erfahrungsgemäß ist die Teilnahme z. B. an Elternabenden wesentlich geringer. Diese hohe Teilnahme zeigt, dass die Eltern sehr wohl zu aktivieren sind, wenn es um das wich- tige Thema der Zukunft ihres Kindes nach der Schule geht. 16 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
Schulsozialarbeit an Haupt- Verlaufsbogen 14.12.2007 und Gesamtschulen Wiesbaden ELTERN–SCHÜLER-GESPRÄCH (für Übergang Schule-Beruf) Schüler/-in: _________________________ Schulsozialarbeiter/-in ___________________________ Schule: _________________________ Klassenlehrer/-in: ___________________________ Klasse: ______ Schulbesuchsjahr: ______ Eltern: _________________________________________ Datum:_______________ Bemerkungen / Nächste Arbeitsschritte 1) Einleitung, Intention und Ziel des Gespräches. Klärung der Vorstellungen und Verantwortung 2) Erörterung der Stärken / Schwächen (lt. Einschätzungsbogen Schülerprofil) 3) Vorstellungen für Übergang: a) Schüler/in b) Eltern c) Einschätzung der Schule / Schulsozialarbeit 4) Verständigung über eine realistische Übergangsperspektive 5) Feststellung der Ressourcen seitens der Eltern und Schüler/-innen z.B.: Onkel hat Kfz-Werkstatt besonderes Hobby, bes. soziales Engagement Mitglied im Verein/ Feuerwehr Vorstellung des eigenen Berufsfeldes Patenschaft etc. 6) Vereinbarung über die nächsten Ziele Ziel: und den weiteren Ablauf z.B.: Nächste Arbeitsschritte: -Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen (GQ,SKT,FK,BO) -Praktikumsplatzsuche -Schreiben von Bewerbungen -Suchen von Lehrstellen -Meldung an Berufsbildende Schulen -Meldung an Agentur für Arbeit -Meldung an Ausbildungsagentur 7) Einverständniserklärung Wir haben obige Inhalte zur Kenntnis genommen. Wir sind mit der Teilnahme an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen einverstanden. _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden 17
Erläuterungen zum Verlaufsbogen Eltern-Schüler-Gespräch Elterngespräche sind nicht zwingend erforderlich bei Schüler/-innen, deren Prognose eindeutig das Erreichen des Realschulabschlusses ist. Ein Telefonat erscheint dennoch sinnvoll, um eine einvernehmliche Absprache mit den Eltern getroffen zu haben. Datum:_______________ Bemerkungen / Nächste Arbeitsschritte Hauptthema des Gesprächs ist die Erörterung des derzeitigen 1) Einleitung, Intention und Ziel des Kompetenzstandes der Schüler/-innen, der spätere Gespräches. Klärung der Schulabschluss und die berufliche Zukunft. Die Verantwortung für den Übergang liegt primär bei den Eltern Vorstellungen und Verantwortung und Schüler/-innen selbst; die Schule und die Schulsozialarbeit beraten und unterstützen die Eltern und Schüler/-in dabei. 2) Erörterung der Stärken / Schwächen Erläuterung der Ergebnisse des Einschätzungsbogens (lt. Einschätzungsbogen Schülerprofil) Schülerprofil und der sich ergebenden Folgerungen. 3) Vorstellungen für Übergang: a) Schüler/in b) Eltern Neben der Einschätzung erfolgen darüber hinaus Informationen, c) Einschätzung der Schule / welche Möglichkeiten für den/die Schüler/-in bestehen Schulsozialarbeit (Ausbildung, BFS, BGJ, BVJ, BVB, Faub, SchuB, etc.) Wenn über die Zielverfolgung kein Konsens zu erreichen ist, ist ein 4) Verständigung über eine realistische Kompromiss zu erarbeiten. Bsp.: Eltern wollen Übergang nach Übergangsperspektive RSA, Schule und Schulsozialarbeit schätzen das Erreichen eines Ausbildungsplatzes für realistisch ein. Mögliche Vereinbarung: Das Ziel RSA wird weiter verfolgt, zusätzlich erfolgen Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz. 5) Feststellung der Ressourcen seitens der Eltern und Schüler/-innen Hier werden Ressourcen festgehalten, die zum Erreichen der oben z.B.: vereinbarten Übergangsperspektive und der Ziele dienlich sind. Onkel hat Kfz-Werkstatt besonderes Hobby, bes. soziales Engagement Eventuell können die Eltern einen Beitrag für eine/n andere/n Mitglied im Verein/ Feuerwehr Schülerin/Schüler oder für den Arbeitslehreunterricht einbringen Vorstellung des eigenen Berufsfeldes (z. B. eine Vorstellung des eigenen Berufsfeldes). Patenschaft etc. 6) Vereinbarung über die nächsten Ziele Ziel: Ergibt sich aus Punkt 4 und den weiteren Ablauf z.B.: Nächste Arbeitsschritte: -Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen Hier geht es um eine klare Aufgabenverteilung der Beteiligten. (GQ,SKT,FK,BO) Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und entsprechende -Praktikumsplatzsuche Rückmeldungen vereinbart. -Schreiben von Bewerbungen Die Eltern werden im weiteren Prozess bis zur Zielerreichung -Suchen von Lehrstellen einbezogen. -Meldung an Berufsbildende Schulen -Meldung an Agentur für Arbeit -Meldung an Ausbildungsagentur 7) Einverständniserklärung Wir haben obige Inhalte zur Kenntnis genommen. Die Unterschrift der Eltern ist besonders wichtig: Wir sind mit der Teilnahme an zusätzlichen Sie dokumentiert, dass die Eltern den Inhalt des Qualifizierungsmaßnahmen einverstanden. Einschätzungsbogens Schülerprofil zur Kenntnis genommen haben und dass sie die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen aktiv unterstützen. _____________________________________ (Wird nur die Kenntnisnahme dokumentiert und sind Eltern mit der Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Teilnahme an den zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen nicht einverstanden, ist in diesem Fall der 2. Teil der Einverständniserklärung entsprechend zu streichen). _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin 18 Kompetenz-Entwicklungs-Programm der Schulsozialarbeit Wiesbaden
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