Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke

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Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Amtsblatt
                                           der
             Stadt An der Schmücke
        Gemeinsames Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
  mit den Ortschaften Bretleben, Gorsleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oldisleben
                und der Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen

Jahrgang 1                        Freitag, den 30. August 2019                   Nummer 8
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                                              -2-                                                                           Nr. 8/2019

 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes Stadt An der Schmücke, Ausgabe 08/2019
 o   Titelblatt                                                                            OT Oldisleben
 o   Inhaltsverzeichnis                                                                o Neptunfest im Schwimmbad OT Oldisleben
 o   Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Ruf-                           Aus unseren Vereinen
     nummern                                                                           o VfB Oldisleben e.V. beteiligt sich am Aktionsbündnis „Alko-
 o Sprechzeiten und Kontaktdaten                                                           holfrei Sport genießen“
 o Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten                                             o Der Bund der Heimatvertriebenen e.V. – Regionalverband
                                                                                           Kyffhäuserkreis & Landkreis Sömmerda informiert
 Amtliche Bekanntmachung
                                                                                       Kirchliche Nachrichten
 Stadt An der Schmücke
                                                                                       o Gottesdiensttermine
 o Beschlüsse des Stadtrates vom 08.07.2019
                                                                                       Wir gratulieren
 o Erarbeitung von Managementplänen (Fachbereich Offen-
     land) für Natura 2000 Gebiete in Thüringen                                        Informationen
 o Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Festset-                            o Das Thüringer Forstamt informiert
     zung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt An der                           o Die Bundeswehr informiert
     Schmücke im Jahr 2020                                                             o Schießwarnung September2019
 o Haushaltssatzung 2019 der Stadt An der Schmücke                                     o Fahrpreisanpassung der Verkehrsgesellschaft Südharz
 o Feuerwehrsatzung der Stadt An der Schmücke                                          o IHK Info 8-2019
 o OT Gorsleben:                                                                       Veranstaltungen
     Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der                            o Reinsdorfer Zwergenmarkt
     Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung                             o OT Bretleben
     Gorsleben                                                                         o Kirmestanz
 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)                                         OT Heldrungen
 o Amtliche Bekanntmachung des Kyffhäuser Abwasser- und                                o Sommerkonzert des Otto-Schott-Chor Jena
     Trinkwasserverbandes                                                                  OT Oldisleben
 Informationen aus den Ämtern                                                          o Tag des Denkmals
 o Das Hauptamt informiert: Information zu den Kosten der                              o Neptunfest im Schwimmbad
     Adressänderung im Rahmen der Gemeindeneugliederung                                o Seniorennachmittag im Schwimmbad
 o Das Ordnungsamt/Fundbüro informiert:                                                    OT Oldisleben/Sachsenburg
 Aus unserer Stadt und den Gemeinden                                                   o Tag des Denkmals
 Stadt An der Schmücke
     OT Bretleben                                                                      o  Einladung Fachtag Mitbetroffenheit von Kindern bei häus-
 o Kirschfest 2019                                                                        licher Gewalt
 o Wohnen in Bretleben                                                                 o Kurse der VHS
     OT Hauteroda                                                                      o Lange Nacht der VHS
 o Mobile Mosterei                                                                     Wissenswertes
     OT Heldrungen                                                                     o Neuer Vorstand 2019 – Förderverein der Kindertagesstätte
 o Dankschreiben Gemeinde Karlsbad                                                        „Kindernest“ in Reinsdorf

             Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Rufnummern

Sprech- und Öffnungszeiten der Stadt                                                   Kontaktdaten der Stadt An der Schmücke
An der Schmücke
                                                                                       Zentrale:          Tel. 034673 / 72-10 und Fax. 034673 / 72-22
Am Bahnhof 43, OT Heldrungen in 06577 An der Schmücke                                                     info@anderschmuecke.de
Dienstag .............. von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag .......... von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag ...................................................... von 09.00 - 11.00 Uhr   Der Bürgermeister ..................................... Tel. 034673 / 72-12

Sprech- und Öffnungszeiten des Standesamtes                                            Sachgebietsleiter
Dienstag .............. von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr                    Haupt- und Ordnungsamt ....................... Tel. 034673 / 72-135
Donnerstag .......... von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
                                                                                       Sekretariat und Vereinsarbeit ...................... Tel. 034673 / 72-11
Sprechzeiten / Kontaktdaten des Kontaktbereichsbeamten                                 Personalabteilung ........................................ Tel. 034673 / 72-23
Dienstag: ...................................................14.00 Uhr - 18.00 Uhr     Amtsblatt und Beschaffung .......................... Tel. 034673 / 72-23
Donnerstag ...............................................09.00 Uhr - 12.00 Uhr        Kindergartenbetreuung ................................ Tel. 034673 / 72-24
oder nach Absprache                                                                    Ordnungsamt ............................................. Tel. 034673 / 72-132
Telefon: 034673 72137
                                                                                       Vollzugsdienst. ......................... Tel. 034373 / 72-131 oder 72-18
bei Abwesenheit Dienststelle Artern 03466 3610
Hinweis: Im Zeitraum vom 08.07 bis 17.08.2019 fallen die                               Einwohnermeldeamt .............. Tel. 034673 / 72-133 oder 72-136
donnerstags Sprechzeiten weg.                                                          Standesamt ................................................. Tel. 034673 / 72-17
                                                                                       ..................................................................... Fax. 034673 / 72-15
                                                                                       Friedhofsverwaltung .................................... Tel. 034673 / 72-21
Sprechzeiten / Kontaktdaten der Schiedsstelle                                          Bauamt und Liegenschaften ........................ Tel. 034673 / 72-25
Jeden 2. Dienstag im Monat .................... von 17.00 - 18.00 Uhr                  Beiträge und Sondernutzung ..................... Tel. 034673 / 72-138
Tel. 034673 / 72-10 (nur zu den Sprech- und Öffnungszeiten)
                                                                                       Steuerverwaltung ......................................... Tel. 034673 / 72-16
Diese und weitere wichtige Informationen zur Stadt An der                              Mieten und Pachten ..................................... Tel. 034673 / 72-26
Schmücke finden Sie im Internet unter www.vgem-schmuecke.                              Haushalt ...................................................... Tel. 034673 / 72-26
de .                                                                                   Kasse und Vollstreckung ........... Tel. 034673 / 72-14 oder 72-20
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                                                   -3-                                                                 Nr. 8/2019
Sprechzeiten und Kontaktdaten                                                               Außensprechstunde Thüringer Forstamt
der Ortschaften und der erfüllenden                                                         Sondershausen
Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen
                                                                                            Ort:   Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43,
Ortschaft Bretleben                                                                                OT Heldrungen in 06577 An der Schmücke
Donnerstag im 14-tägigen Rhythmus von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr                                        im Zimmer 8
....................................................................... Tel. 034673/91244
                                                                                            jeden 2. Dienstag
Ortschaft Gorsleben
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat .. von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr                              im Monat ........................................ von 16.00 Uhr und 18.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung) ............................. Tel. 034673/91413
Ortschaft Hauteroda
Dienstag ........................................... von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
....................................................................... Tel. 0172/3759580
Ortschaft Heldrungen
Dienstag ........................................... von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
........................................................................ Tel.034673/70910
...................................................................... Fax: 034673/70922
Ortschaft Hemleben                                                                                        Stadt An der Schmücke
Jeden 1. Montag im Monat ............... von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Ortschaft Oldisleben
Dienstag ........................................ von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr               Beschlüsse des Stadtrates der Stadt
Donnerstag ....................................... von 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
....................................................................... Tel. 034673/91388   An der Schmücke
Gemeinde Etzleben
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung                                                          06. Sitzung am 08.07.2019
Gemeinde Oberheldrungen
                                                                                            Beschluss Nr. B 2019/0028 (Vorlagen-Nr. V 2019/0040)
(Termine nur nach Vereinbarung) ............... Tel. 0151/59118159
                                                                                            Gegenstand der Beschlussvorlage
                                                                                            Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates
Sprech- und Öffnungszeiten der Bibliotheken                                                 der Stadt An der Schmücke
Ortschaft Heldrungen ............................... Tel. 034673 / 91376                    Beschluss
Montag ......................................................von 10.00 - 12.00 Uhr          Der Stadtrat beschließt über folgende Besetzung der Ausschüs-
Dienstag ...................................................von 14.00 - 18.00 Uhr           se:
Gemeinde Oberheldrungen
Jeden 1. Mittwoch im Monat .....................von 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                                              Haupt- und Finanzausschuss:
                                                                                              Partei/         Mitglied                       Stellvertreter
Kontaktdaten der Schwimmbäder                                                                 Wählergruppe
Nur während der Freibadsaison erreichbar!                                                     CDU             Thomas Wolff                   Roland Schmidt
                                                                                              DIE LINKE       Dietmar Strickrodt             Nils Naumann
Naturschwimmbad in Heldrungen .............. Tel. 034673 / 78178                              SPD             Joachim Pötzschke              Frank Neutert
Freibad in Oldisleben ................................ Tel. 0151 / 56989522                   BfH             Norbert Enke                   Dieter Zielonka
Freibad in Oberheldrungen / Harras ........... Tel. 0151 12750200                             BWV             Ilko Hoffmann                  Michael Wilske
                                                                                              BG Schmücke     Norbert Eichholz               Volkmar Pötzschke
Sprech- und Öffnungszeiten des Abwasser-
                                                                                              Ordnungs- und Bauausschuss:
zweckverbandes „Thüringer Pforte“                                                             Partei/          Mitglied            Stellvertreter        berufene
Karl-Marx-Str. 12, OT Oldisleben in 06578 An der Schmücke                                     Wählergruppe                                               Bürger
(Etage 1 Zimmer 4-9)                                                                          CDU              Roland              Enrico                Egbert
                                                                                                               Schmidt             Steinkopf             Hilbrecht
Dienstag ...............von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr                           DIE LINKE        Barbara             Dietmar               Robert
Donnerstag ...............................................von 09.00 - 12.00 Uhr                                Blume               Strickrodt            Faust
                                                                                              SPD              Frank               Christina             Robert
Kontaktdaten des Abwasserzweck-                                                                                Neutert             Rahaus                Koksch
verbandes „Thüringer Pforte“                                                                  BfH              Dieter              Norbert               Holger
                                                                                                               Zielonka            Enke                  Prabucka
Zentrale/Sekretariat ..................................... Tel. 034673 /99879                 BWV              Michael             Ilko                  Andreas
......................................................................Fax 034673 / 91462                       Wilske              Hoffmann              Ludwig
Werkleiter .................................................. Tel. 034673 / 99877             BG Schmücke      Andreas             Thomas                René
Finanzen ..................................................... Tel. 034673 / 99878                             Kopf                Beyer                 Wicht
Gebühren und Kasse .................................. Tel. 034673 / 91461
Niederschlag und Fäkalschlamm ................ Tel. 034673 / 91463                            Sozial- und Kulturausschuss:
Störfälle können außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenen-                                  Partei/            Mitglied          Stellvertreter        berufene
de unter der Tel. 034673 / 168764 gemeldet/angezeigt werden.                                  Wählergruppe                                               Bürger
                                                                                              CDU                Ines              Dirk                  Dr. Georg
                                                                                                                 Pfau              Amme                  Müller
Blinden- und Sehbehindertenverband                                                            DIE LINKE          Nils              Barbara               Stephanie
des Kyffhäuserkreises                                                                                            Naumann           Blume                 Günzl
                                                                                              SPD                Christina         Joachim               Ingo
Der Blinden- und Sehbehindertenverband hilft durch Beratung
                                                                                                                 Rahaus            Pötzschke             Beier
den Betroffenen und ihren Angehörigen.
                                                                                              BfH                Norbert           Dieter                Astrid
Sprechzeiten:                                                                                                    Enke              Zielonka              Möder
wöchentlich jeden Dienstag ..................... von 09.00 - 12.00 Uhr                        BWV                Michael           Ilko                  Tilo
im Landratsamt Kyffhäuserkreis, Sondershausen, Markt 8                                                           Wilske            Hoffmann              Krauspe
Jeden 1. Donnerstag im Monat ................ von 10.00 - 12.00 Uhr                           BG Schmücke        Robert            Volkmar               Dominic
im Rathaus Artern, Markt 14                                                                                      Böttcher          Pötzschke             Schindler
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                                                     -4-                                                                             Nr. 8/2019
Beratungsergebnis                                                                             Beschluss Nr. B 2019/0033 (Vorlagen-Nr. V 2019/0047)
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       Beschluss des Finanzplans und Investitionsprogramms für den
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               Zeitraum 2018 - 2022
Sollstimmen ............................................................................ 21   Beschluss
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionspro-
angenommen lt. Antrag .......................................................... 20           gramm für den Zeitraum 2018 - 2022. Die angeführten Planungs-
angenommen mit Änderung ........................................................              unterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestand-
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0     teil des Beschlusses.
Stimmenthaltungen ................................................................... 0       Beratungsergebnis
                                                                                              Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
Beschluss Nr. B 2019/0029 (Vorlagen-Nr. V 2019/0037)                                          Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke                                     Sollstimmen ............................................................................ 21
Beschluss                                                                                     Ist-Stimmen ............................................................................ 20
Der Stadtrat beschließt über die Hauptsatzung der Stadt An der                                angenommen lt. Antrag .......................................................... 20
Schmücke.                                                                                     angenommen mit Änderung ........................................................
Beratungsergebnis                                                                             Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                Stimmenthaltungen ................................................................... 0
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               Beschluss Nr. B 2019/0034 (Vorlagen-Nr. V 2019/0039)
Sollstimmen ............................................................................ 21   Gegenstand der Beschlussvorlage
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Beschluss der Hebesatzsatzung für Realsteuern der Stadt An
angenommen lt. Antrag .......................................................... 15           der Schmücke
angenommen mit Änderung ........................................................              Beschluss
Antrag abgelehnt ...................................................................... 4     Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke möge über die als An-
Stimmenthaltungen ................................................................... 1       lage beigefügte Hebesatzsatzung über die Vereinheitlichung der
                                                                                              Realsteuerhebesätze der Stadt An der Schmücke beschließen.
Beschluss Nr. B 2019/0030 (Vorlagen-Nr. V 2019/0041)                                          Beratungsergebnis
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
Aufhebung des Beschluss B 2019/0016 zur Haushaltssatzung                                      Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
für das Jahr 2019 mit Anlagen                                                                 Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss                                                                                     Sollstimmen ............................................................................ 21
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung für                                Ist-Stimmen ............................................................................ 20
das Haushaltsjahr 2019.
                                                                                              angenommen lt. Antrag .......................................................... 17
Beratungsergebnis
                                                                                              angenommen mit Änderung ........................................................
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
                                                                                              Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
                                                                                              Stimmenthaltungen ................................................................... 3
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................ 21   Beschluss Nr. B 2019/0035 (Vorlagen-Nr. V 2019/0043)
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Gegenstand der Beschlussvorlage
angenommen lt. Antrag .......................................................... 19
                                                                                              Beschluss über die Satzung der Stadt An der Schmücke über die
angenommen mit Änderung ........................................................
                                                                                              Freiwillige Feuerwehr
Antrag abgelehnt ...................................................................... 1
                                                                                              Beschluss
Stimmenthaltungen ................................................................... 0
                                                                                              Der Stadtrat beschließ über die als Anlage beigefügte Satzung
Beschluss Nr. B 2019/0031 (Vorlagen-Nr. V 2019/0045)                                          der Stadt An der Schmücke über die Freiwillige Feuerwehr
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Beratungsergebnis
Aufhebung des Beschlusses B 2019/0017 zum Finanzplans und                                     Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2018 - 2022                                            Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss                                                                                     Der Beschluss wurde angenommen.
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Finanzplanes und                                    Sollstimmen ............................................................................ 21
des Investitionsprogrammes für den Zeitraum 2018 - 2022.                                      Ist-Stimmen ............................................................................ 20
Beratungsergebnis                                                                             angenommen lt. Antrag .......................................................... 20
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                angenommen mit Änderung ........................................................
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               Stimmenthaltungen ................................................................... 0
Sollstimmen ............................................................................ 21
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Beschluss Nr. B 2019/0036 (Vorlagen-Nr. V 2019/0044)
angenommen lt. Antrag .......................................................... 19           Gegenstand der Beschlussvorlage
angenommen mit Änderung ........................................................              Beschluss über die Satzung zur Regelung der Aufwandsent-
Antrag abgelehnt ...................................................................... 1     schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuer-
Stimmenthaltungen ................................................................... 0       wehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen
                                                                                              herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An
Beschluss Nr. B 2019/0032 (Vorlagen-Nr. V 2019/0046)                                          der Schmücke
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Beschluss
Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit Anlagen                                  Der Stadtrat beschließt über die als Anlage beigefügte Satzung
Beschluss                                                                                     zur Regelung der Aufwandsentschädigung für dieEhrenbeamten
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushalts-                               und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu be-
jahr 2019. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des                                  sonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilli-
Beschlusses.                                                                                  gen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke
Beratungsergebnis                                                                             Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................ 21   Sollstimmen ............................................................................ 21
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Ist-Stimmen ............................................................................ 20
angenommen lt. Antrag .......................................................... 20           angenommen lt. Antrag .......................................................... 18
angenommen mit Änderung ........................................................              angenommen mit Änderung ........................................................
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0     Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Stimmenthaltungen ................................................................... 0       Stimmenthaltungen ................................................................... 2
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                                                     -5-                                                                             Nr. 8/2019
Beschluss Nr. B 2019/0037 (Vorlagen-Nr. V 2019/0036)                                          Beratungsergebnis
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der
Beschluss über den Abschluss einer Rechtsberatungs- und Ver-                                  Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
gütungsvereinbarung zur außergerichtlichen Prüfung der Verträ-                                Der Beschluss wurde angenommen.
ge zwischen der Stadt An der Schmücke (als Rechtsnachfolger                                   Sollstimmen ............................................................................ 21
der Stadt Heldrungen) und der AWO AJS gGmbH Erfurt                                            Ist-Stimmen ............................................................................ 20
Beschluss                                                                                     angenommen lt. Antrag .......................................................... 20
Der Stadtrat beschließt über den Abschluss einer Rechtsbe-                                    angenommen mit Änderung ........................................................
ratungs- und Vergütungsvereinbarung zur außergerichtlichen                                    Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Prüfung der Verträge zwischen der Stadt An der Schmücke (als                                  Stimmenthaltungen ................................................................... 0
Rechtsnachfolger der Stadt Heldrungen) und der AWO AJS
gGmbH. Die Vereinbarung soll mit der Rechtsanwaltskanzlei                                     Erarbeitung von Managementplänen
Prof. Martin Kupfrian, Espachstraße 3, 99094 Erfurt abgeschlos-
sen werden.
                                                                                              (Fachbereich Offenland) für folgende
Beratungsergebnis                                                                             Natura 2000-Gebiete in Thüringen
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                FFH-Gebiet Nr. 13 “Hainleite - Wipperdurchbruch - Kranich-
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       holz“
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               SPA-Gebiet Nr. 6 „Helme-Unstrut-Niederung“
Sollstimmen ............................................................................ 21   SPA-Gebiet Nr. 9 “Hainleite - Westliche Schmücke“
Ist-Stimmen ............................................................................ 20
angenommen lt. Antrag .......................................................... 19           FFH-Gebiet = Fauna-Flora-Habitat-Gebiet; SPA-Gebiet = Euro-
angenommen mit Änderung ........................................................              päisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area)
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Stimmenthaltungen ................................................................... 1       Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes
                                                                                              Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sein
Beschluss Nr. B 2019/0038 (Vorlagen-Nr. V 2019/0048)                                          Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildleben-
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               der heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen
Beschluss über den Abschluss einer Rechtsberatungs- und Ver-                                  Lebensräume. Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
gütungsvereinbarung zur Prüfung der Beitragsfähigkeit der Er-                                 gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogel-
richtung einer Lärmschutzwand im Gewerbe- und Industriege-                                    schutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979. Mit
biet „Am Bahnhof“                                                                             212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebie-
Beschluss                                                                                     ten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen
Der Stadtrat beschließt über den Abschluss einer Rechtsbera-                                  Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.
tungs- und Vergütungsvereinbarung zur Prüfung der Beitragsfä-                                 Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen
higkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand im Gewerbe- und                                   Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige
Industriegebiet „Am Bahnhof“. Die Vereinbarung soll mit der                                   Gebiet abgestimmter Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Ent-
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Martin Kupfrian, Espachstraße 3,                                   wicklungsmaßnahmen, die in einem Managementplan festgelegt
99094 Erfurt abgeschlossen werden.                                                            werden. Diese Managementpläne sind in Thüringen behörden-
Beratungsergebnis                                                                             verbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberech-
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                tigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter.
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       Die Umsetzung soll durch die Landnutzer, die Naturschutz- und
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbe-
Sollstimmen ............................................................................ 21   hörden mit Unterstützung der Natura 2000-Stationen erfolgen.
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Die meisten Managementpläne setzen sich aus einem Fach-
angenommen lt. Antrag .......................................................... 19           beitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammen. Die
angenommen mit Änderung ........................................................              Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisato-
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0     risch eigenständig durch ThüringenForst. Die Zuständigkeit für
Stimmenthaltungen ................................................................... 1       die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt beim Thüringer
                                                                                              Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Beschluss Nr. B 2019/0039 (Vorlagen-Nr. V 2019/0038)                                          In den vergangenen Jahren wurden die Managementpläne eines
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               Großteils der FFH-Gebiete in Thüringen bereits erarbeitet. Von
Beschluss zur Beschaffung eines Spielgerätes „Spielschiff“ auf                                2019 bis 2021 werden im Auftrag des TLUBN die Management-
dem Spielplatz Steinstraße in der Ortschaft Heldrungen                                        pläne für das Offenland für weitere 21 Vogelschutzgebiete und
Beschluss                                                                                     sechs FFH-Gebiete erstellt. Darüber hinaus erfolgen für neun
                                                                                              FFH-Gebiete Ergänzungen zu bereits vorliegenden Manage-
Der Stadtrat beschließt die Beschaffung eines Spielgerätes
                                                                                              mentplänen. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren das Verfah-
„Spielschiff“ auf dem Spielplatz Steinstraße in der Ortschaft Hel-
                                                                                              ren. Durch das TLUBN wurden Planungsbüros beauftragt, die zu
drungen in Höhe von 3.595,92 €.
                                                                                              schützenden Lebensräume und Arten in den Gebieten zu erfas-
Beratungsergebnis
                                                                                              sen, ihre Erhaltungszustände zu bewerten und die erforderlichen
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der                                Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorzuschlagen. Zur
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.                                                       Durchführung dieser Aufgaben finden im oben genannten Zeit-
Der Beschluss wurde angenommen.                                                               raum in den anteilig in ihrer Gemeinde liegenden Gebieten Ge-
Sollstimmen ............................................................................ 21   ländeerhebungen statt.
Ist-Stimmen ............................................................................ 20   Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt
angenommen lt. Antrag .......................................................... 20           sich aus § 47 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
angenommen mit Änderung ........................................................              (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Stimmenthaltungen ................................................................... 0                                    § 47
                                                                                                        Duldungspflicht, Auskunfts- und Zutrittsrecht
Beschluss Nr. B 2019/0040 (Vorlagen-Nr. V 2019/0042)                                          (1) Der Eigentümer und jeder, dem ein Recht an einem Grund-
Gegenstand der Beschlussvorlage                                                               stück zusteht, haben Maßnahmen des Naturschutzes und der
Beschluss zur Vergabe zum Nachtrag Baumaßnahme Ausbau                                         Landschaftspflege aufgrund des Gesetzes oder eines Gesetzes
Hauptstraße in der Ortschaft Hauteroda                                                        nach § 12 a sowie der darauf gestützten Rechtsvorschriften zu
Beschluss                                                                                     dulden, soweit dadurch die Nutzung der Grundfläche nicht unzu-
Der Stadtrat beschließt die Vergabe zum Nachtrag Entwässe-                                    mutbar beeinträchtigt wird.
rungsrinnen und Kosten für Telekomtrasse) für die Baumaßnah-                                  (2) Die Bediensteten oder Beauftragten der Naturschutzbe-
me Ausbau Hauptstraße in der Ortschaft Hauteroda. Die Kosten                                  hörden, der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Nationalpark-,
belaufen sich auf ca. 15.000 € und wurden in den Haushalt 2019                                Biosphärenreservats- und Naturparkverwaltungen sind insbe-
eingeplant.                                                                                   sondere berechtigt, Grundstücke zu betreten sowie Vermes-
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                               -6-                                                     Nr. 8/2019
sungen, Bodenuntersuchungen oder wissenschaftliche Arbeiten                                             §1
auszuführen, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach                                    Erhebungsgrundsatz
diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlas-             Die Stadt An der Schmücke erhebt
senen Rechtsverordnungen erforderlich ist. Nach Durchführung            1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteu-
der Arbeiten ist soweit wie möglich der alte Zustand wiederher-             ern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
zustellen.                                                              2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbe-
(3) …                                                                       steuergesetzes.
(4) Eigentümer oder Besitzer sind, soweit sie bekannt sind, vor
                                                                                                        §2
dem Betreten der Grundstücke zu den in den Absätzen 1 bis 3
                                                                                                    Hebesätze
genannten Zwecken zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung              Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher
Weise erfolgen.                                                         1. Grundsteuer
(5) Die in Absatz 2 Genannten haben sich auf Verlangen auszu-               a)     für die land- und forstwirtschaftlichen
weisen und die von ihnen geforderten Maßnahmen gegenüber                           Betriebe (A)                              304 v. H.
dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu begründen.                      b)     für die Grundstücke (B)                   411 v. H.
                                                                        2. Gewerbesteuer                                     395 v. H.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchfüh-                                               §3
rung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an                                          Inkrafttreten
und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 47 (4)             Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
ThürNatG. Die Mitarbeiter der Planungsbüros können sich als
Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung             An der Schmücke, den 30.07.2019
ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Be-              Holger Häßler                                          (Siegel)
troffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforder-         Bürgermeister
lichen Kartierungsarbeiten.
Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnut-              Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 11.07.2019
zern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhal-            von dieser gewürdigt am:           22.07.2019
tungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt          bekannt gemacht am:                30.08.2019
und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und
Arten gesucht werden.                                                                                 II.
Der Fachbeitrag Offenland jedes Managementplanes wird zum               Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.07.2019.,
                                                                        Az.: L.3.1.-2010 - LG088 - 03/19, der Veröffentlichung der Sat-
Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der
                                                                        zung zugestimmt.
interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher
Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben,                                            III.
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Thüringer Landes-          Die Hebesatzsatzung der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser
amtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.                              öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten
                                                                        in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, in
Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie              06577 An der Schmücke aus.
auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt,             Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Be-
Bergbau und Naturschutz: www.tlubn-thueringen.de                        schlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr
Ansprechpartner:                                                        möglich.
TLUBN, Ref. 34; Herr Christ:
Sebastian.Christ@tlubn.thueringen.de                                    An der Schmücke, den 31.07.2019
                                                                        gez. Holger Häßler
                                                                        Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze                          Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts-
für die Realsteuern der Stadt An der Schmücke                           satzung der Stadt An der Schmücke
im Jahr 2020 (Hebesatzsatzung 2020)                                                                  I.
                              I.                                        Der Stadtrat hat am 08.07.2019 mit Beschluss Nr. B 2019/0032
Der Stadtrat hat am 08.07.2019 mit Beschluss Nr.: B 2019/0034           nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen.
nachstehende Hebesatzsatzung beschlossen:
                                                                            Haushaltssatzung der Stadt An der Schmücke
       Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern                                 für das Haushaltsjahr 2019
       der Stadt An der Schmücke ab dem Jahr 2020
                                                                        Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalord-
                  (Hebesatzsatzung 2020)
                                                                        nung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Beschluss- Nr.: B
                                                                        2019/0032 folgende Haushaltssatzung.
Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom                                              §1
16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntma-              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
chung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt mehrfach geändert            2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74)
in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabenge-                  im Verwaltungshaushalt
setzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom                      in den Einnahmen und Ausgaben mit             8.459.171 €
19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom             und im Vermögenshaushalt
14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) in Verbindung mit § 25 des Grund-              in den Einnahmen und Ausgaben mit             2.663.639 €
steuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Geset-             ab.
zes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 07.08.1973 (BGBl.                                             §2
I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom           Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbe-               maßnahmen sind nicht vorgesehen.
steuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert durch Artikel                                     §3
8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) hat              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am             nicht festgesetzt.
08.07.2019 mit Beschluss Nr. 2019/0034 die folgende Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der                                            §4
Stadt An der Schmücke ab dem Jahr 2020 (Hebesatzsatzung                 Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern
2020) beschlossen:                                                      werden wie folgt festgesetzt:
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                           -7-                                                     Nr. 8/2019
Ortschaft Bretleben:                                                     Satzung der Stadt An der Schmücke
1. Grundsteuer                                                             über die Freiwillige Feuerwehr
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen
          Betriebe (A)                                  280 v.H.   Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
    b)    für die Grundstücke (B)                       400 v.H.   in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
2. Gewerbesteuer                                        360 v.H.   (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2018
Ortschaft Gorsleben:                                               (GVBl. S. 74), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den
1. Grundsteuer                                                     Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen                  (ThürBKG) vom 05.02.2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch
          Betriebe (A)                                  350 v.H.   Gesetz vom 29.06.2018 (GVBl. S. 317) hat der Stadtrat der Stadt
    b)    für die Grundstücke (B)                       450 v.H.   An der Schmücke in seiner Sitzung am 08.07.2019 folgende
2. Gewerbesteuer                                        400 v.H.   Feuerwehrsatzung beschlossen:
Ortschaft Hauteroda:
                                                                                                  §1
1. Grundsteuer
                                                                                      Organisation, Bezeichnung
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen
          Betriebe (A)                                  313 v.H.   (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke ist als
    b)    für die Grundstücke (B)                       422 v.H.   öffentliche Feuerwehr (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG) eine
                                                                   rechtlich unselbständige, gemeindliche Einrichtung (§ 10 Abs. 3
2. Gewerbesteuer                                        385 v.H.
                                                                   ThürBKG). Sie führt die Bezeichnung
Ortschaft Heldrungen:
                                                                         Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke
1. Grundsteuer
                                                                   und besteht aus:
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen
          Betriebe (A)                                  300 v.H.       der Ortsteilfeuerwehr Bretleben
    b)    für die Grundstücke (B)                       350 v.H.       der Ortsteilfeuerwehr Gorsleben
2. Gewerbesteuer                                        330 v.H.       der Ortsteilfeuerwehr Hauteroda
Ortschaft Hemleben:                                                    der Ortsteilfeuerwehr Heldrungen
1. Grundsteuer                                                         der Ortsteilfeuerwehr Hemleben
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen                      der Ortsteilfeuerwehr Oldisleben
          Betriebe (A)                                  300 v.H.       der Ortsteilfeuerwehr Sachsenburg.
    b)    für die Grundstücke (B)                       410 v.H.   (2) Die Ortsteilfeuerwehren sind eigenständige Feuerwehren un-
2. Gewerbesteuer                                        385 v.H.   ter der Gesamtleitung des Stadtbrandmeisters.
Ortschaft Oldisleben:                                              (3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehran-
1. Grundsteuer                                                     gehörigen können sie sich der Unterstützung der Feuerwehrver-
    a)    für die Land- und forstwirtschaftlichen                  eine (§ 20) bedienen.
          Betriebe (A)                                  300 v.H.
    b)    für die Grundstücke (B)                       390 v.H.                                  §2
2. Gewerbesteuer                                        360 v.H.                Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
                                                                   (1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen den ab-
                           §5                                      wehrenden Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die Hil-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung      feleistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                       9 ThürBKG sowie Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG.
                       1.409.800 €                                 (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Stadt An der Schmücke
festgesetzt                                                        die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuer-
                                                                   wehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschrif-
                            §6                                     ten aus- und fortzubilden.
Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt
130.174 €.                                                                                       §3
                              §7                                                Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.      Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke gliedert
                                                                   sich in folgende Abteilungen:
An der Schmücke, den 30.07.2019
Holger Häßler                                           (Siegel)   1. Einsatzabteilung
Bürgermeister                                                      2. Alters- und Ehrenabteilung
                                                                   3. Jugendabteilung
Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:     11.07.2019
Von dieser gewürdigt am:               22.07.2019                                                §4
Bekannt gemacht am:                    30.08.2019                     Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden
                                                                   (1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönli-
                             II.                                   che Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausschei-
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.07.2019,       den aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verloren
Az.: L.3.1.2010 – LG088 – 04/19, der Veröffentlichung der Sat-     gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädig-
zung zugestimmt.                                                   te oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen         Stadt Ersatz verlangen.
Bestandteile.                                                      (2) Die Feuerwehrangehörigen sind durch die Stadt An der
                              III.                                 Schmücke gegen Dienstunfälle, dauernde Erwerbsunfähigkeit
Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öf-      und Todesfall im Sinne des § 14 Abs. 5 ThürBKG, zusätzlich zur
fentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in       gesetzlichen Versicherung, zu versichern.
der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577         (3) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Wehrführer unver-
An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur      züglich anzuzeigen
Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für die-        -    im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,
ses Haushaltsjahr möglich.
                                                                   -    Verluste der oder Schäden an der persönlichen oder sonsti-
An der Schmücke, den 31.07.2019                                         gen Ausrüstung.
gez. Holger Häßler                                                 Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen,
Bürgermeister                                                      ist die Anzeige schriftlich an den Bürgermeister weiterzuleiten.
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                             -8-                                                        Nr. 8/2019
                                 §5                                   Begründung und Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid
                Aufnahme in die Einsatzabteilung                      aus der Freiwilligen Feuerwehr entpflichten. Mit der Entpflichtung
                    der Freiwilligen Feuerwehr                        endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr (§ 13 Abs. 5 ThürBKG).
(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven          Wichtige Gründe sind insbesondere:
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung
können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen            -   mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Einsatz, von
zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden.               der Ausbildung und bei angesetzten Übungen,
(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können nur Personen aufge-         -   gesundheitliche und geistige Nichteignung,
nommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt An der Schmü-          -   grobe Verletzung der Dienstpflicht,
cke haben (Einwohner) oder auf Grund ihres Arbeitsplatzes re-         -   dem Ansehen der Feuerwehr schädigendes Verhalten,
gelmäßig für Einsätze in den jeweiligen Ortschaften der Stadt An      -   grobes unkameradschaftliches Verhalten,
der Schmücke zur Verfügung stehen. Die Freistellung für Einsät-       -   grobe Gefährdung der Disziplin der Wehr,
ze durch den Arbeitgeber ist schriftlich nachzuweisen. Mitglieder     -   nicht befolgen von Weisungen der Vorgesetzten,
der Einsatzabteilung dürfen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder      -   wiederholter Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften.
anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der
Feuerwehr eingesetzt werden können (§10 Abs.4 ThürBKG). Sie
müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und                                           §7
körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16. Lebensjahr voll-        Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung
endet haben und dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht          (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Stadt An der
überschritten haben. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der         Schmücke wählen aus ihrer Mitte den Stadtbrandmeister und
Stadt nach § 2 erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehr-       dessen Stellvertreter. Die Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerweh-
angehörigen die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Ein-            ren wählen den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer
satzabteilung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres durch den       und die Mitglieder der Wehrleitung.
Bürgermeister zugelassen werden, soweit die erforderliche geis-       (2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 der
tige und körperliche Einsatzfähigkeit in diesem Fall jährlich durch   Satzung bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Stadt-
ärztliches Attest nachgewiesen wird (§ 13 Abs. 1 ThürBKG).
                                                                      brandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewis-
(3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim
Wehrführer der jeweiligen Ortsteilfeuerwehr zu beantragen. Min-       senhaft durchzuführen.
derjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zu-          (3) Sie haben insbesondere
stimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.           a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z.
(4) Auf Vorschlag der Wehrleitung der jeweiligen Ortsteilfeu-              B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhü-
erwehr und dem Einverständnis des Stadtbrandmeisters ent-                  tungsvorschriften) sowie Anweisungen des Stadtbrandmeis-
scheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und verpflichtet              ters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,
den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Handschlag              b) bei Alarm schnellstmöglich zu erscheinen und den für den
zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3                 Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu
ThürBKG).                                                                  leisten,
(5) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung kann erst nach einer         c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Ver-
12-monatigen Bewährungszeit zur Beurteilung der Aufnahmefä-                anstaltungen teilzunehmen.
higkeit des Antragstellers hinsichtlich Gewissenhaftigkeit, Kame-
                                                                      (4) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Ab-
radschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgen. Während dieser
Bewährungszeit ist der Antragsteller Angehöriger der Freiwilligen     schluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbil-
Feuerwehr und hat die Rechte und Pflichten nach § 7 (außer            dung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahre-
Wahlrecht nach § 7 Abs. 1) entsprechend zu erfüllen. Im Falle der     nen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
Übernahme von Angehörigen der Jugendfeuerwehr in die Ein-             (5) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne
satzabteilung entfällt die Bewährungszeit, wenn eine mindestens       des § 5 Abs. 1 Satz 2.
einjährige ununterbrochene Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr          (6) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Stadtge-
nachgewiesen werden kann.                                             bietes gilt § 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungs-
(6) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und kör-       verordnung (ThürFwEntschVO).
perliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzu-     (7) Näheres über die Rechte und Pflichten der Angehörigen der
weisen (§ 13 Abs. 4 ThürBKG).                                         Einsatzabteilung kann durch den Stadtbrandmeister in einer
Bei Zweifel über die geistige und körperliche Eignung im Feuer-       Dienst- und Geschäftsordnung geregelt werden.
wehrdienst, ist der Wehrführer im Einvernehmen mit dem Stadt-
                                                                      (8) Angehörige der Einsatzabteilung mit mindestens zweijähriger
brandmeister berechtigt ein von einem Arbeitsmediziner ausge-
stelltes Attest einzufordern.                                         Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der Schmü-
(7) Voraussetzung für die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr       cke, die aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen
ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord-        Gründen vorübergehend nicht am Dienst in der Einsatzabteilung
nung (FdGO).                                                          teilnehmen können, wird auf Antrag das Ruhen der Mitglied-
(8) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises             schaft gewährt. Nach Wegfall der Hinderungsgründe, spätestens
und der Feuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige            jedoch nach drei Jahren, kann die Wiederaufnahme des aktiven
durch seine Unterschrift.                                             Dienstes in der Einsatzabteilung beantragt werden. Anträge sind
                                                                      jeweils schriftlich beim Stadtbrandmeister einzureichen. Wäh-
                                 §6                                   rend der ruhenden Mitgliedschaft sind die Betroffenen berechtigt,
     Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung                an Dienstversammlungen der Feuerwehr teilzunehmen, haben
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit
                                                                      jedoch kein Stimmrecht. Die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw.                           wird nicht als aktive Dienstzeit angerechnet. Erfolgt nach dieser
b) in den Fällen des § 13 Absatz 1 S. 2 ThürBKG spätestens mit        Frist keine Wiederaufnahme des aktiven Dienstes, gilt § 9 Abs. 1.
    Vollendung des 67. Lebensjahres,
c) dem Austritt,                                                                                     §8
d) der Entpflichtung,                                                                     Ordnungsmaßnahmen
e) dem Tod.                                                           Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht,
(2) Mit Erreichen der Altersgrenze oder durch Verlust der Feuer-      so kann der Stadtbrandmeister ihm
wehrdiensttauglichkeit vor Erreichen der Altersgrenze wird der        a) eine Ermahnung aussprechen,
Feuerwehrangehörige in die Alters- und Ehrenabteilung versetzt.       b) einen mündlichen Verweis aussprechen,
(3) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeis-
ter erklärt werden.                                                   c) die Entpflichtung beim Bürgermeister beantragen.
(4) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrange-          Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem
hörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des Stadtbrand-             Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder
meister oder des jeweiligen Wehrführers, durch schriftlichen, mit     mündlichen Stellungnahme zu geben.
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
Stadt An der Schmücke                                           -9-                                                        Nr. 8/2019
                                §9                                  (5) Der Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der
                    Alters- und Ehrenabteilung                      Stadt An der Schmücke ernannt. Er ist verantwortlich für die
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der    Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der
Dienstkleidung übernommen, wer wegen Erreichens der Alters-         Schmücke und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die
grenzen gem. § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus       ordnungsgemäße Ausstattung sowie für die Instandhaltung der
sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabtei-      Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehr zu sorgen und den
lung ausscheidet.                                                   Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten.
(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet          Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn der stellvertreten-
a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Stadtbrand-        de Stadtbrandmeister, die Wehrführer und die Wehrleitungen zu
     meister erklärt werden muss,                                   unterstützen.
b) durch Entpflichtung (§ 6 Abs. 4 gilt entsprechend)               (6) Der Stadtbrandmeister kann gleichzeitig zum Wehrführer ge-
                                                                    wählt werden.
c) mit dem Tod.
                                                                    (7) Der stellvertretende Stadtbrandmeister hat den Stadtbrand-
(3) Die Alters- und Ehrenabteilungen gestalten ihre Arbeit als      meister bei Verhinderung zu vertreten. Er wird von den Ange-
selbständige Abteilungen der Ortsteilfeuerwehren.                   hörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr An der
                                                                    Schmücke auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl fin-
                               § 10                                 det nach Möglichkeit in der gleichen Versammlung statt, in der
                        Jugendfeuerwehr                             der Stadtbrandmeister gewählt wird. Der stellvertretende Stadt-
(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An     brandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt An der
der Schmücke führt den Namen                                        Schmücke ernannt.
           Jugendfeuerwehr der Stadt An der Schmücke                Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwil-
und unterteilt sich in:                                             ligen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke angehört. Er muss
     Jugendfeuerwehr Bretleben                                      mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungs-
     Jugendfeuerwehr Gorsleben                                      funktion erfolgreich abgeschlossen haben und die erforderlichen
     Jugendfeuerwehr Hauteroda                                      Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der ThürF-
     Jugendfeuerwehr Heldrungen                                     wOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzen.
     Jugendfeuerwehr Hemleben                                       Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua-
                                                                    lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach-
     Jugendfeuerwehr Oldisleben und
                                                                    zuweisen.
     Jugendfeuerwehr Sachsenburg                                    (8) Die Wehrführer führen die Ortsteilfeuerwehren in den Ortstei-
(2) Die Jugendfeuerwehren der Stadt An der Schmücke sind der        len nach Weisung des Stadtbrandmeisters. Der Wehrführer wird
freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom voll-     von der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr der Freiwilligen
endeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie       Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
gestaltet ihr Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwil-   (9) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Ver-
ligen Feuerwehr nach ihrer eigenen Jugendordnung.                   hinderungsfalle zu vertreten. Er wird von der Einsatzabteilung
Die Jugendfeuerwehren gliedern sich in zwei Gruppen. Mit-           der Ortsteilfeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
glieder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10.       Bestehen in einem Ortsteil zwei Feuerwehren, so sollte in jeder
Lebensjahr und Mitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr bis        Feuerwehr je ein stellvertretender Wehrführer gewählt werden.
zum vollendeten 18. Lebensjahr. Jede Gruppe wird von einem          Er muss mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Füh-
Jugendwart geleitet. Jedem Jugendwart steht ein Stellvertreter      rungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben und die erforder-
zu Seite.                                                           lichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der
(3) Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an dem für sie        ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzen.
angesetzten Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen. § 14          Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua-
Abs. 5 ThBKG gilt entsprechend.                                     lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach-
(4) Die Stadt wird der Arbeit der Jugendfeuerwehren ihre beson-     zuweisen.
dere Aufmerksamkeit widmen und sie tatkräftig unterstützen.         (10) Für den Wehrführer und dessen Stellvertreter gelten Abs. 4
(5) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der     und Abs. 5 Satz 1 entsprechend.
Schmücke untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Auf-         (11) Der Bürgermeister der Stadt An der Schmücke bestellt auf
sicht und der Betreuung durch den Stadtbrandmeister als Leiter      Vorschlag des Stadtbrandmeisters die Gruppenführer der Frei-
der Freiwilligen Feuerwehr, der sich der jeweiligen Wehrführer      willigen Feuerwehr. Bestellt werden kann nur, wer die erforder-
und Jugendfeuerwehrwarte bedient.                                   lichen Fachkenntnisse durch Besuch der nach ThürFwOrgVO
(6) Die jeweiligen Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter     vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.
werden auf Vorschlag des Stadtbrandmeisters vom Bürgermeis-         (12) Der Bürgermeister erteilt im Einvernehmen mit dem Stadt-
ter der Stadt An der Schmücke auf die Dauer von fünf Jahren         brandmeister und den Wehrführern den Einsatzfahrern die Be-
bestellt. Sie sollen mindestens 18 Jahre alt sein, der Einsatzab-   rechtigung zum Führen der Einsatzfahrzeuge.
teilung angehören und den Gruppenführerlehrgang an der Lan-
desfeuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang                                       § 12
an einer Jugendbildungsstätte besucht haben.                                           Leiter des Atemschutzes
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist vorzuweisen.      (1) Der Leiter des Atemschutzes berät den Stadtbrandmeister
                                                                    und die Wehrführer im Aufgabengebiet Atemschutz. Er ist für die
                                 § 11                               Kontrolle des persönlichen Atemschutzes verantwortlich und er
                        Stadtbrandmeister,                          überwacht das Aufgabengebiet Atemschutz einschließlich der
              stellvertretender Stadtbrandmeister,                  Aus- und Fortbildung.
            Wehrführer, stellvertretender Wehrführer                (2) Er muss die Ausbildung als Atemschutzgeräteträger erfolg-
(1) Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der        reich abgeschlossen und den Gruppenführerlehrgang an der
Schmücke ist der Stadtbrandmeister.                                 Landesfeuerwehrschule mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Der Stadtbrandmeister wird von der Einsatzabteilung der         Er wird auf Vorschlag des Stadtbrandmeister und der Wehrführer
Freiwilligen Feuerwehr An der Schmücke auf die Dauer von fünf       durch den Bürgermeister auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Jahren gewählt.
(3) Die Wahl findet grundsätzlich anlässlich einer Jahreshaupt-                                    § 13
versammlung (§§ 16 bis 18) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt                               Gerätewart
An der Schmücke statt.                                              Der Gerätewart ist in erster Linie für die Einsatzbereitschaft der
(4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Frei-     Fahrzeuge und Geräte verantwortlich. Er ist erste Anlaufstelle für
willigen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke angehört und die       die Mannschaft bezüglich der Technik in ihrer Feuerwehr. Er hat
erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der        eine Beratungsfunktion gegenüber der Wehrführung der Orts-
nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.            teilfeuerwehr und den Feuerwehrangehörigen (z. B. anstehende
Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua-           Beschaffungen, bestimmungsgemäßer Umgang mit Gerätschaf-
lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach-   ten und Ausrüstungen). Er meldet größere Defekte oder Schä-
zuweisen.                                                           den dem Wehrführer. Prüfgrundlage ist der Grundsatz der DGUV
Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
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