Stadt An der Schmücke - Amtsblatt der - Stadt An der Schmücke
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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke Gemeinsames Amtsblatt der Stadt An der Schmücke mit den Ortschaften Bretleben, Gorsleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oldisleben und der Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Jahrgang 1 Freitag, den 30. August 2019 Nummer 8
Stadt An der Schmücke -2- Nr. 8/2019 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes Stadt An der Schmücke, Ausgabe 08/2019 o Titelblatt OT Oldisleben o Inhaltsverzeichnis o Neptunfest im Schwimmbad OT Oldisleben o Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Ruf- Aus unseren Vereinen nummern o VfB Oldisleben e.V. beteiligt sich am Aktionsbündnis „Alko- o Sprechzeiten und Kontaktdaten holfrei Sport genießen“ o Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten o Der Bund der Heimatvertriebenen e.V. – Regionalverband Kyffhäuserkreis & Landkreis Sömmerda informiert Amtliche Bekanntmachung Kirchliche Nachrichten Stadt An der Schmücke o Gottesdiensttermine o Beschlüsse des Stadtrates vom 08.07.2019 Wir gratulieren o Erarbeitung von Managementplänen (Fachbereich Offen- land) für Natura 2000 Gebiete in Thüringen Informationen o Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Festset- o Das Thüringer Forstamt informiert zung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt An der o Die Bundeswehr informiert Schmücke im Jahr 2020 o Schießwarnung September2019 o Haushaltssatzung 2019 der Stadt An der Schmücke o Fahrpreisanpassung der Verkehrsgesellschaft Südharz o Feuerwehrsatzung der Stadt An der Schmücke o IHK Info 8-2019 o OT Gorsleben: Veranstaltungen Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der o Reinsdorfer Zwergenmarkt Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung o OT Bretleben Gorsleben o Kirmestanz Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) OT Heldrungen o Amtliche Bekanntmachung des Kyffhäuser Abwasser- und o Sommerkonzert des Otto-Schott-Chor Jena Trinkwasserverbandes OT Oldisleben Informationen aus den Ämtern o Tag des Denkmals o Das Hauptamt informiert: Information zu den Kosten der o Neptunfest im Schwimmbad Adressänderung im Rahmen der Gemeindeneugliederung o Seniorennachmittag im Schwimmbad o Das Ordnungsamt/Fundbüro informiert: OT Oldisleben/Sachsenburg Aus unserer Stadt und den Gemeinden o Tag des Denkmals Stadt An der Schmücke OT Bretleben o Einladung Fachtag Mitbetroffenheit von Kindern bei häus- o Kirschfest 2019 licher Gewalt o Wohnen in Bretleben o Kurse der VHS OT Hauteroda o Lange Nacht der VHS o Mobile Mosterei Wissenswertes OT Heldrungen o Neuer Vorstand 2019 – Förderverein der Kindertagesstätte o Dankschreiben Gemeinde Karlsbad „Kindernest“ in Reinsdorf Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Rufnummern Sprech- und Öffnungszeiten der Stadt Kontaktdaten der Stadt An der Schmücke An der Schmücke Zentrale: Tel. 034673 / 72-10 und Fax. 034673 / 72-22 Am Bahnhof 43, OT Heldrungen in 06577 An der Schmücke info@anderschmuecke.de Dienstag .............. von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag .......... von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag ...................................................... von 09.00 - 11.00 Uhr Der Bürgermeister ..................................... Tel. 034673 / 72-12 Sprech- und Öffnungszeiten des Standesamtes Sachgebietsleiter Dienstag .............. von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Haupt- und Ordnungsamt ....................... Tel. 034673 / 72-135 Donnerstag .......... von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Sekretariat und Vereinsarbeit ...................... Tel. 034673 / 72-11 Sprechzeiten / Kontaktdaten des Kontaktbereichsbeamten Personalabteilung ........................................ Tel. 034673 / 72-23 Dienstag: ...................................................14.00 Uhr - 18.00 Uhr Amtsblatt und Beschaffung .......................... Tel. 034673 / 72-23 Donnerstag ...............................................09.00 Uhr - 12.00 Uhr Kindergartenbetreuung ................................ Tel. 034673 / 72-24 oder nach Absprache Ordnungsamt ............................................. Tel. 034673 / 72-132 Telefon: 034673 72137 Vollzugsdienst. ......................... Tel. 034373 / 72-131 oder 72-18 bei Abwesenheit Dienststelle Artern 03466 3610 Hinweis: Im Zeitraum vom 08.07 bis 17.08.2019 fallen die Einwohnermeldeamt .............. Tel. 034673 / 72-133 oder 72-136 donnerstags Sprechzeiten weg. Standesamt ................................................. Tel. 034673 / 72-17 ..................................................................... Fax. 034673 / 72-15 Friedhofsverwaltung .................................... Tel. 034673 / 72-21 Sprechzeiten / Kontaktdaten der Schiedsstelle Bauamt und Liegenschaften ........................ Tel. 034673 / 72-25 Jeden 2. Dienstag im Monat .................... von 17.00 - 18.00 Uhr Beiträge und Sondernutzung ..................... Tel. 034673 / 72-138 Tel. 034673 / 72-10 (nur zu den Sprech- und Öffnungszeiten) Steuerverwaltung ......................................... Tel. 034673 / 72-16 Diese und weitere wichtige Informationen zur Stadt An der Mieten und Pachten ..................................... Tel. 034673 / 72-26 Schmücke finden Sie im Internet unter www.vgem-schmuecke. Haushalt ...................................................... Tel. 034673 / 72-26 de . Kasse und Vollstreckung ........... Tel. 034673 / 72-14 oder 72-20
Stadt An der Schmücke -3- Nr. 8/2019 Sprechzeiten und Kontaktdaten Außensprechstunde Thüringer Forstamt der Ortschaften und der erfüllenden Sondershausen Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen Ort: Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Ortschaft Bretleben OT Heldrungen in 06577 An der Schmücke Donnerstag im 14-tägigen Rhythmus von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr im Zimmer 8 ....................................................................... Tel. 034673/91244 jeden 2. Dienstag Ortschaft Gorsleben Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat .. von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr im Monat ........................................ von 16.00 Uhr und 18.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) ............................. Tel. 034673/91413 Ortschaft Hauteroda Dienstag ........................................... von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr ....................................................................... Tel. 0172/3759580 Ortschaft Heldrungen Dienstag ........................................... von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr ........................................................................ Tel.034673/70910 ...................................................................... Fax: 034673/70922 Ortschaft Hemleben Stadt An der Schmücke Jeden 1. Montag im Monat ............... von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Ortschaft Oldisleben Dienstag ........................................ von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Donnerstag ....................................... von 12.00 Uhr - 13.00 Uhr ....................................................................... Tel. 034673/91388 An der Schmücke Gemeinde Etzleben Sprechzeiten nur nach Vereinbarung 06. Sitzung am 08.07.2019 Gemeinde Oberheldrungen Beschluss Nr. B 2019/0028 (Vorlagen-Nr. V 2019/0040) (Termine nur nach Vereinbarung) ............... Tel. 0151/59118159 Gegenstand der Beschlussvorlage Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Sprech- und Öffnungszeiten der Bibliotheken der Stadt An der Schmücke Ortschaft Heldrungen ............................... Tel. 034673 / 91376 Beschluss Montag ......................................................von 10.00 - 12.00 Uhr Der Stadtrat beschließt über folgende Besetzung der Ausschüs- Dienstag ...................................................von 14.00 - 18.00 Uhr se: Gemeinde Oberheldrungen Jeden 1. Mittwoch im Monat .....................von 16.00 - 18.00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss: Partei/ Mitglied Stellvertreter Kontaktdaten der Schwimmbäder Wählergruppe Nur während der Freibadsaison erreichbar! CDU Thomas Wolff Roland Schmidt DIE LINKE Dietmar Strickrodt Nils Naumann Naturschwimmbad in Heldrungen .............. Tel. 034673 / 78178 SPD Joachim Pötzschke Frank Neutert Freibad in Oldisleben ................................ Tel. 0151 / 56989522 BfH Norbert Enke Dieter Zielonka Freibad in Oberheldrungen / Harras ........... Tel. 0151 12750200 BWV Ilko Hoffmann Michael Wilske BG Schmücke Norbert Eichholz Volkmar Pötzschke Sprech- und Öffnungszeiten des Abwasser- Ordnungs- und Bauausschuss: zweckverbandes „Thüringer Pforte“ Partei/ Mitglied Stellvertreter berufene Karl-Marx-Str. 12, OT Oldisleben in 06578 An der Schmücke Wählergruppe Bürger (Etage 1 Zimmer 4-9) CDU Roland Enrico Egbert Schmidt Steinkopf Hilbrecht Dienstag ...............von 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr DIE LINKE Barbara Dietmar Robert Donnerstag ...............................................von 09.00 - 12.00 Uhr Blume Strickrodt Faust SPD Frank Christina Robert Kontaktdaten des Abwasserzweck- Neutert Rahaus Koksch verbandes „Thüringer Pforte“ BfH Dieter Norbert Holger Zielonka Enke Prabucka Zentrale/Sekretariat ..................................... Tel. 034673 /99879 BWV Michael Ilko Andreas ......................................................................Fax 034673 / 91462 Wilske Hoffmann Ludwig Werkleiter .................................................. Tel. 034673 / 99877 BG Schmücke Andreas Thomas René Finanzen ..................................................... Tel. 034673 / 99878 Kopf Beyer Wicht Gebühren und Kasse .................................. Tel. 034673 / 91461 Niederschlag und Fäkalschlamm ................ Tel. 034673 / 91463 Sozial- und Kulturausschuss: Störfälle können außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenen- Partei/ Mitglied Stellvertreter berufene de unter der Tel. 034673 / 168764 gemeldet/angezeigt werden. Wählergruppe Bürger CDU Ines Dirk Dr. Georg Pfau Amme Müller Blinden- und Sehbehindertenverband DIE LINKE Nils Barbara Stephanie des Kyffhäuserkreises Naumann Blume Günzl SPD Christina Joachim Ingo Der Blinden- und Sehbehindertenverband hilft durch Beratung Rahaus Pötzschke Beier den Betroffenen und ihren Angehörigen. BfH Norbert Dieter Astrid Sprechzeiten: Enke Zielonka Möder wöchentlich jeden Dienstag ..................... von 09.00 - 12.00 Uhr BWV Michael Ilko Tilo im Landratsamt Kyffhäuserkreis, Sondershausen, Markt 8 Wilske Hoffmann Krauspe Jeden 1. Donnerstag im Monat ................ von 10.00 - 12.00 Uhr BG Schmücke Robert Volkmar Dominic im Rathaus Artern, Markt 14 Böttcher Pötzschke Schindler
Stadt An der Schmücke -4- Nr. 8/2019 Beratungsergebnis Beschluss Nr. B 2019/0033 (Vorlagen-Nr. V 2019/0047) Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss des Finanzplans und Investitionsprogramms für den Der Beschluss wurde angenommen. Zeitraum 2018 - 2022 Sollstimmen ............................................................................ 21 Beschluss Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionspro- angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 gramm für den Zeitraum 2018 - 2022. Die angeführten Planungs- angenommen mit Änderung ........................................................ unterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestand- Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 teil des Beschlusses. Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Beschluss Nr. B 2019/0029 (Vorlagen-Nr. V 2019/0037) Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Gegenstand der Beschlussvorlage Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt An der Schmücke Sollstimmen ............................................................................ 21 Beschluss Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Der Stadtrat beschließt über die Hauptsatzung der Stadt An der angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 Schmücke. angenommen mit Änderung ........................................................ Beratungsergebnis Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss Nr. B 2019/0034 (Vorlagen-Nr. V 2019/0039) Sollstimmen ............................................................................ 21 Gegenstand der Beschlussvorlage Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Beschluss der Hebesatzsatzung für Realsteuern der Stadt An angenommen lt. Antrag .......................................................... 15 der Schmücke angenommen mit Änderung ........................................................ Beschluss Antrag abgelehnt ...................................................................... 4 Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke möge über die als An- Stimmenthaltungen ................................................................... 1 lage beigefügte Hebesatzsatzung über die Vereinheitlichung der Realsteuerhebesätze der Stadt An der Schmücke beschließen. Beschluss Nr. B 2019/0030 (Vorlagen-Nr. V 2019/0041) Beratungsergebnis Gegenstand der Beschlussvorlage Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Aufhebung des Beschluss B 2019/0016 zur Haushaltssatzung Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. für das Jahr 2019 mit Anlagen Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss Sollstimmen ............................................................................ 21 Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung für Ist-Stimmen ............................................................................ 20 das Haushaltsjahr 2019. angenommen lt. Antrag .......................................................... 17 Beratungsergebnis angenommen mit Änderung ........................................................ Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Stimmenthaltungen ................................................................... 3 Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................ 21 Beschluss Nr. B 2019/0035 (Vorlagen-Nr. V 2019/0043) Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Gegenstand der Beschlussvorlage angenommen lt. Antrag .......................................................... 19 Beschluss über die Satzung der Stadt An der Schmücke über die angenommen mit Änderung ........................................................ Freiwillige Feuerwehr Antrag abgelehnt ...................................................................... 1 Beschluss Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Der Stadtrat beschließ über die als Anlage beigefügte Satzung Beschluss Nr. B 2019/0031 (Vorlagen-Nr. V 2019/0045) der Stadt An der Schmücke über die Freiwillige Feuerwehr Gegenstand der Beschlussvorlage Beratungsergebnis Aufhebung des Beschlusses B 2019/0017 zum Finanzplans und Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Investitionsprogramms für den Zeitraum 2018 - 2022 Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Der Beschluss wurde angenommen. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Finanzplanes und Sollstimmen ............................................................................ 21 des Investitionsprogrammes für den Zeitraum 2018 - 2022. Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Beratungsergebnis angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der angenommen mit Änderung ........................................................ Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Der Beschluss wurde angenommen. Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Sollstimmen ............................................................................ 21 Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Beschluss Nr. B 2019/0036 (Vorlagen-Nr. V 2019/0044) angenommen lt. Antrag .......................................................... 19 Gegenstand der Beschlussvorlage angenommen mit Änderung ........................................................ Beschluss über die Satzung zur Regelung der Aufwandsent- Antrag abgelehnt ...................................................................... 1 schädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuer- Stimmenthaltungen ................................................................... 0 wehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An Beschluss Nr. B 2019/0032 (Vorlagen-Nr. V 2019/0046) der Schmücke Gegenstand der Beschlussvorlage Beschluss Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit Anlagen Der Stadtrat beschließt über die als Anlage beigefügte Satzung Beschluss zur Regelung der Aufwandsentschädigung für dieEhrenbeamten Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushalts- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu be- jahr 2019. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des sonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilli- Beschlusses. gen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke Beratungsergebnis Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................ 21 Sollstimmen ............................................................................ 21 Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Ist-Stimmen ............................................................................ 20 angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 angenommen lt. Antrag .......................................................... 18 angenommen mit Änderung ........................................................ angenommen mit Änderung ........................................................ Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Stimmenthaltungen ................................................................... 2
Stadt An der Schmücke -5- Nr. 8/2019 Beschluss Nr. B 2019/0037 (Vorlagen-Nr. V 2019/0036) Beratungsergebnis Gegenstand der Beschlussvorlage Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Beschluss über den Abschluss einer Rechtsberatungs- und Ver- Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. gütungsvereinbarung zur außergerichtlichen Prüfung der Verträ- Der Beschluss wurde angenommen. ge zwischen der Stadt An der Schmücke (als Rechtsnachfolger Sollstimmen ............................................................................ 21 der Stadt Heldrungen) und der AWO AJS gGmbH Erfurt Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Beschluss angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 Der Stadtrat beschließt über den Abschluss einer Rechtsbe- angenommen mit Änderung ........................................................ ratungs- und Vergütungsvereinbarung zur außergerichtlichen Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Prüfung der Verträge zwischen der Stadt An der Schmücke (als Stimmenthaltungen ................................................................... 0 Rechtsnachfolger der Stadt Heldrungen) und der AWO AJS gGmbH. Die Vereinbarung soll mit der Rechtsanwaltskanzlei Erarbeitung von Managementplänen Prof. Martin Kupfrian, Espachstraße 3, 99094 Erfurt abgeschlos- sen werden. (Fachbereich Offenland) für folgende Beratungsergebnis Natura 2000-Gebiete in Thüringen Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der FFH-Gebiet Nr. 13 “Hainleite - Wipperdurchbruch - Kranich- Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. holz“ Der Beschluss wurde angenommen. SPA-Gebiet Nr. 6 „Helme-Unstrut-Niederung“ Sollstimmen ............................................................................ 21 SPA-Gebiet Nr. 9 “Hainleite - Westliche Schmücke“ Ist-Stimmen ............................................................................ 20 angenommen lt. Antrag .......................................................... 19 FFH-Gebiet = Fauna-Flora-Habitat-Gebiet; SPA-Gebiet = Euro- angenommen mit Änderung ........................................................ päisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area) Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Stimmenthaltungen ................................................................... 1 Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sein Beschluss Nr. B 2019/0038 (Vorlagen-Nr. V 2019/0048) Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildleben- Gegenstand der Beschlussvorlage der heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Beschluss über den Abschluss einer Rechtsberatungs- und Ver- Lebensräume. Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gütungsvereinbarung zur Prüfung der Beitragsfähigkeit der Er- gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogel- richtung einer Lärmschutzwand im Gewerbe- und Industriege- schutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979. Mit biet „Am Bahnhof“ 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebie- Beschluss ten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Der Stadtrat beschließt über den Abschluss einer Rechtsbera- Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes. tungs- und Vergütungsvereinbarung zur Prüfung der Beitragsfä- Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen higkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand im Gewerbe- und Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Industriegebiet „Am Bahnhof“. Die Vereinbarung soll mit der Gebiet abgestimmter Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Ent- Rechtsanwaltskanzlei Prof. Martin Kupfrian, Espachstraße 3, wicklungsmaßnahmen, die in einem Managementplan festgelegt 99094 Erfurt abgeschlossen werden. werden. Diese Managementpläne sind in Thüringen behörden- Beratungsergebnis verbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberech- Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der tigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Umsetzung soll durch die Landnutzer, die Naturschutz- und Der Beschluss wurde angenommen. Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbe- Sollstimmen ............................................................................ 21 hörden mit Unterstützung der Natura 2000-Stationen erfolgen. Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Die meisten Managementpläne setzen sich aus einem Fach- angenommen lt. Antrag .......................................................... 19 beitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammen. Die angenommen mit Änderung ........................................................ Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisato- Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 risch eigenständig durch ThüringenForst. Die Zuständigkeit für Stimmenthaltungen ................................................................... 1 die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Beschluss Nr. B 2019/0039 (Vorlagen-Nr. V 2019/0038) In den vergangenen Jahren wurden die Managementpläne eines Gegenstand der Beschlussvorlage Großteils der FFH-Gebiete in Thüringen bereits erarbeitet. Von Beschluss zur Beschaffung eines Spielgerätes „Spielschiff“ auf 2019 bis 2021 werden im Auftrag des TLUBN die Management- dem Spielplatz Steinstraße in der Ortschaft Heldrungen pläne für das Offenland für weitere 21 Vogelschutzgebiete und Beschluss sechs FFH-Gebiete erstellt. Darüber hinaus erfolgen für neun FFH-Gebiete Ergänzungen zu bereits vorliegenden Manage- Der Stadtrat beschließt die Beschaffung eines Spielgerätes mentplänen. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren das Verfah- „Spielschiff“ auf dem Spielplatz Steinstraße in der Ortschaft Hel- ren. Durch das TLUBN wurden Planungsbüros beauftragt, die zu drungen in Höhe von 3.595,92 €. schützenden Lebensräume und Arten in den Gebieten zu erfas- Beratungsergebnis sen, ihre Erhaltungszustände zu bewerten und die erforderlichen Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Stadtrates von der Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorzuschlagen. Zur Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Durchführung dieser Aufgaben finden im oben genannten Zeit- Der Beschluss wurde angenommen. raum in den anteilig in ihrer Gemeinde liegenden Gebieten Ge- Sollstimmen ............................................................................ 21 ländeerhebungen statt. Ist-Stimmen ............................................................................ 20 Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt angenommen lt. Antrag .......................................................... 20 sich aus § 47 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft angenommen mit Änderung ........................................................ (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben: Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Stimmenthaltungen ................................................................... 0 § 47 Duldungspflicht, Auskunfts- und Zutrittsrecht Beschluss Nr. B 2019/0040 (Vorlagen-Nr. V 2019/0042) (1) Der Eigentümer und jeder, dem ein Recht an einem Grund- Gegenstand der Beschlussvorlage stück zusteht, haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Beschluss zur Vergabe zum Nachtrag Baumaßnahme Ausbau Landschaftspflege aufgrund des Gesetzes oder eines Gesetzes Hauptstraße in der Ortschaft Hauteroda nach § 12 a sowie der darauf gestützten Rechtsvorschriften zu Beschluss dulden, soweit dadurch die Nutzung der Grundfläche nicht unzu- Der Stadtrat beschließt die Vergabe zum Nachtrag Entwässe- mutbar beeinträchtigt wird. rungsrinnen und Kosten für Telekomtrasse) für die Baumaßnah- (2) Die Bediensteten oder Beauftragten der Naturschutzbe- me Ausbau Hauptstraße in der Ortschaft Hauteroda. Die Kosten hörden, der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Nationalpark-, belaufen sich auf ca. 15.000 € und wurden in den Haushalt 2019 Biosphärenreservats- und Naturparkverwaltungen sind insbe- eingeplant. sondere berechtigt, Grundstücke zu betreten sowie Vermes-
Stadt An der Schmücke -6- Nr. 8/2019 sungen, Bodenuntersuchungen oder wissenschaftliche Arbeiten §1 auszuführen, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Erhebungsgrundsatz diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlas- Die Stadt An der Schmücke erhebt senen Rechtsverordnungen erforderlich ist. Nach Durchführung 1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteu- der Arbeiten ist soweit wie möglich der alte Zustand wiederher- ern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und zustellen. 2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbe- (3) … steuergesetzes. (4) Eigentümer oder Besitzer sind, soweit sie bekannt sind, vor §2 dem Betreten der Grundstücke zu den in den Absätzen 1 bis 3 Hebesätze genannten Zwecken zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen. 1. Grundsteuer (5) Die in Absatz 2 Genannten haben sich auf Verlangen auszu- a) für die land- und forstwirtschaftlichen weisen und die von ihnen geforderten Maßnahmen gegenüber Betriebe (A) 304 v. H. dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu begründen. b) für die Grundstücke (B) 411 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchfüh- §3 rung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an Inkrafttreten und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 47 (4) Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. ThürNatG. Die Mitarbeiter der Planungsbüros können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung An der Schmücke, den 30.07.2019 ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Be- Holger Häßler (Siegel) troffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforder- Bürgermeister lichen Kartierungsarbeiten. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnut- Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 11.07.2019 zern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhal- von dieser gewürdigt am: 22.07.2019 tungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt bekannt gemacht am: 30.08.2019 und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden. II. Der Fachbeitrag Offenland jedes Managementplanes wird zum Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.07.2019., Az.: L.3.1.-2010 - LG088 - 03/19, der Veröffentlichung der Sat- Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der zung zugestimmt. interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, III. wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Thüringer Landes- Die Hebesatzsatzung der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser amtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, in Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie 06577 An der Schmücke aus. auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Be- Bergbau und Naturschutz: www.tlubn-thueringen.de schlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr Ansprechpartner: möglich. TLUBN, Ref. 34; Herr Christ: Sebastian.Christ@tlubn.thueringen.de An der Schmücke, den 31.07.2019 gez. Holger Häßler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts- für die Realsteuern der Stadt An der Schmücke satzung der Stadt An der Schmücke im Jahr 2020 (Hebesatzsatzung 2020) I. I. Der Stadtrat hat am 08.07.2019 mit Beschluss Nr. B 2019/0032 Der Stadtrat hat am 08.07.2019 mit Beschluss Nr.: B 2019/0034 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen. nachstehende Hebesatzsatzung beschlossen: Haushaltssatzung der Stadt An der Schmücke Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt An der Schmücke ab dem Jahr 2020 Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalord- (Hebesatzsatzung 2020) nung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Beschluss- Nr.: B 2019/0032 folgende Haushaltssatzung. Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom §1 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntma- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr chung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt mehrfach geändert 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabenge- im Verwaltungshaushalt setzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.459.171 € 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom und im Vermögenshaushalt 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) in Verbindung mit § 25 des Grund- in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.663.639 € steuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Geset- ab. zes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 07.08.1973 (BGBl. §2 I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbe- maßnahmen sind nicht vorgesehen. steuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert durch Artikel §3 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) hat Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am nicht festgesetzt. 08.07.2019 mit Beschluss Nr. 2019/0034 die folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der §4 Stadt An der Schmücke ab dem Jahr 2020 (Hebesatzsatzung Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern 2020) beschlossen: werden wie folgt festgesetzt:
Stadt An der Schmücke -7- Nr. 8/2019 Ortschaft Bretleben: Satzung der Stadt An der Schmücke 1. Grundsteuer über die Freiwillige Feuerwehr a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.H. Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) b) für die Grundstücke (B) 400 v.H. in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 2. Gewerbesteuer 360 v.H. (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2018 Ortschaft Gorsleben: (GVBl. S. 74), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den 1. Grundsteuer Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz a) für die Land- und forstwirtschaftlichen (ThürBKG) vom 05.02.2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Betriebe (A) 350 v.H. Gesetz vom 29.06.2018 (GVBl. S. 317) hat der Stadtrat der Stadt b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. An der Schmücke in seiner Sitzung am 08.07.2019 folgende 2. Gewerbesteuer 400 v.H. Feuerwehrsatzung beschlossen: Ortschaft Hauteroda: §1 1. Grundsteuer Organisation, Bezeichnung a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 313 v.H. (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke ist als b) für die Grundstücke (B) 422 v.H. öffentliche Feuerwehr (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG) eine rechtlich unselbständige, gemeindliche Einrichtung (§ 10 Abs. 3 2. Gewerbesteuer 385 v.H. ThürBKG). Sie führt die Bezeichnung Ortschaft Heldrungen: Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke 1. Grundsteuer und besteht aus: a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. der Ortsteilfeuerwehr Bretleben b) für die Grundstücke (B) 350 v.H. der Ortsteilfeuerwehr Gorsleben 2. Gewerbesteuer 330 v.H. der Ortsteilfeuerwehr Hauteroda Ortschaft Hemleben: der Ortsteilfeuerwehr Heldrungen 1. Grundsteuer der Ortsteilfeuerwehr Hemleben a) für die Land- und forstwirtschaftlichen der Ortsteilfeuerwehr Oldisleben Betriebe (A) 300 v.H. der Ortsteilfeuerwehr Sachsenburg. b) für die Grundstücke (B) 410 v.H. (2) Die Ortsteilfeuerwehren sind eigenständige Feuerwehren un- 2. Gewerbesteuer 385 v.H. ter der Gesamtleitung des Stadtbrandmeisters. Ortschaft Oldisleben: (3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehran- 1. Grundsteuer gehörigen können sie sich der Unterstützung der Feuerwehrver- a) für die Land- und forstwirtschaftlichen eine (§ 20) bedienen. Betriebe (A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (B) 390 v.H. §2 2. Gewerbesteuer 360 v.H. Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen den ab- §5 wehrenden Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die Hil- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung feleistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9 ThürBKG sowie Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG. 1.409.800 € (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Stadt An der Schmücke festgesetzt die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuer- wehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschrif- §6 ten aus- und fortzubilden. Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt 130.174 €. §3 §7 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt An der Schmücke gliedert sich in folgende Abteilungen: An der Schmücke, den 30.07.2019 Holger Häßler (Siegel) 1. Einsatzabteilung Bürgermeister 2. Alters- und Ehrenabteilung 3. Jugendabteilung Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 11.07.2019 Von dieser gewürdigt am: 22.07.2019 §4 Bekannt gemacht am: 30.08.2019 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden (1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönli- II. che Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausschei- Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.07.2019, den aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verloren Az.: L.3.1.2010 – LG088 – 04/19, der Veröffentlichung der Sat- gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädig- zung zugestimmt. te oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Stadt Ersatz verlangen. Bestandteile. (2) Die Feuerwehrangehörigen sind durch die Stadt An der III. Schmücke gegen Dienstunfälle, dauernde Erwerbsunfähigkeit Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öf- und Todesfall im Sinne des § 14 Abs. 5 ThürBKG, zusätzlich zur fentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in gesetzlichen Versicherung, zu versichern. der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 (3) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Wehrführer unver- An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur züglich anzuzeigen Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für die- - im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden, ses Haushaltsjahr möglich. - Verluste der oder Schäden an der persönlichen oder sonsti- An der Schmücke, den 31.07.2019 gen Ausrüstung. gez. Holger Häßler Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen, Bürgermeister ist die Anzeige schriftlich an den Bürgermeister weiterzuleiten.
Stadt An der Schmücke -8- Nr. 8/2019 §5 Begründung und Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid Aufnahme in die Einsatzabteilung aus der Freiwilligen Feuerwehr entpflichten. Mit der Entpflichtung der Freiwilligen Feuerwehr endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr (§ 13 Abs. 5 ThürBKG). (1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Wichtige Gründe sind insbesondere: Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen - mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Einsatz, von zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden. der Ausbildung und bei angesetzten Übungen, (2) Als aktive Feuerwehrangehörige können nur Personen aufge- - gesundheitliche und geistige Nichteignung, nommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt An der Schmü- - grobe Verletzung der Dienstpflicht, cke haben (Einwohner) oder auf Grund ihres Arbeitsplatzes re- - dem Ansehen der Feuerwehr schädigendes Verhalten, gelmäßig für Einsätze in den jeweiligen Ortschaften der Stadt An - grobes unkameradschaftliches Verhalten, der Schmücke zur Verfügung stehen. Die Freistellung für Einsät- - grobe Gefährdung der Disziplin der Wehr, ze durch den Arbeitgeber ist schriftlich nachzuweisen. Mitglieder - nicht befolgen von Weisungen der Vorgesetzten, der Einsatzabteilung dürfen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder - wiederholter Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften. anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können (§10 Abs.4 ThürBKG). Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und §7 körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16. Lebensjahr voll- Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung endet haben und dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Stadt An der überschritten haben. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Schmücke wählen aus ihrer Mitte den Stadtbrandmeister und Stadt nach § 2 erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehr- dessen Stellvertreter. Die Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerweh- angehörigen die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Ein- ren wählen den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer satzabteilung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres durch den und die Mitglieder der Wehrleitung. Bürgermeister zugelassen werden, soweit die erforderliche geis- (2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 der tige und körperliche Einsatzfähigkeit in diesem Fall jährlich durch Satzung bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Stadt- ärztliches Attest nachgewiesen wird (§ 13 Abs. 1 ThürBKG). brandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewis- (3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim Wehrführer der jeweiligen Ortsteilfeuerwehr zu beantragen. Min- senhaft durchzuführen. derjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zu- (3) Sie haben insbesondere stimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. (4) Auf Vorschlag der Wehrleitung der jeweiligen Ortsteilfeu- B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhü- erwehr und dem Einverständnis des Stadtbrandmeisters ent- tungsvorschriften) sowie Anweisungen des Stadtbrandmeis- scheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und verpflichtet ters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen, den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Handschlag b) bei Alarm schnellstmöglich zu erscheinen und den für den zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu ThürBKG). leisten, (5) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung kann erst nach einer c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Ver- 12-monatigen Bewährungszeit zur Beurteilung der Aufnahmefä- anstaltungen teilzunehmen. higkeit des Antragstellers hinsichtlich Gewissenhaftigkeit, Kame- (4) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Ab- radschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgen. Während dieser Bewährungszeit ist der Antragsteller Angehöriger der Freiwilligen schluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbil- Feuerwehr und hat die Rechte und Pflichten nach § 7 (außer dung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahre- Wahlrecht nach § 7 Abs. 1) entsprechend zu erfüllen. Im Falle der nen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden. Übernahme von Angehörigen der Jugendfeuerwehr in die Ein- (5) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne satzabteilung entfällt die Bewährungszeit, wenn eine mindestens des § 5 Abs. 1 Satz 2. einjährige ununterbrochene Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr (6) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Stadtge- nachgewiesen werden kann. bietes gilt § 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungs- (6) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und kör- verordnung (ThürFwEntschVO). perliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzu- (7) Näheres über die Rechte und Pflichten der Angehörigen der weisen (§ 13 Abs. 4 ThürBKG). Einsatzabteilung kann durch den Stadtbrandmeister in einer Bei Zweifel über die geistige und körperliche Eignung im Feuer- Dienst- und Geschäftsordnung geregelt werden. wehrdienst, ist der Wehrführer im Einvernehmen mit dem Stadt- (8) Angehörige der Einsatzabteilung mit mindestens zweijähriger brandmeister berechtigt ein von einem Arbeitsmediziner ausge- stelltes Attest einzufordern. Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der Schmü- (7) Voraussetzung für die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr cke, die aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundord- Gründen vorübergehend nicht am Dienst in der Einsatzabteilung nung (FdGO). teilnehmen können, wird auf Antrag das Ruhen der Mitglied- (8) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises schaft gewährt. Nach Wegfall der Hinderungsgründe, spätestens und der Feuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige jedoch nach drei Jahren, kann die Wiederaufnahme des aktiven durch seine Unterschrift. Dienstes in der Einsatzabteilung beantragt werden. Anträge sind jeweils schriftlich beim Stadtbrandmeister einzureichen. Wäh- §6 rend der ruhenden Mitgliedschaft sind die Betroffenen berechtigt, Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung an Dienstversammlungen der Feuerwehr teilzunehmen, haben (1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit jedoch kein Stimmrecht. Die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. wird nicht als aktive Dienstzeit angerechnet. Erfolgt nach dieser b) in den Fällen des § 13 Absatz 1 S. 2 ThürBKG spätestens mit Frist keine Wiederaufnahme des aktiven Dienstes, gilt § 9 Abs. 1. Vollendung des 67. Lebensjahres, c) dem Austritt, §8 d) der Entpflichtung, Ordnungsmaßnahmen e) dem Tod. Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, (2) Mit Erreichen der Altersgrenze oder durch Verlust der Feuer- so kann der Stadtbrandmeister ihm wehrdiensttauglichkeit vor Erreichen der Altersgrenze wird der a) eine Ermahnung aussprechen, Feuerwehrangehörige in die Alters- und Ehrenabteilung versetzt. b) einen mündlichen Verweis aussprechen, (3) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeis- ter erklärt werden. c) die Entpflichtung beim Bürgermeister beantragen. (4) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrange- Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem hörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des Stadtbrand- Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder meister oder des jeweiligen Wehrführers, durch schriftlichen, mit mündlichen Stellungnahme zu geben.
Stadt An der Schmücke -9- Nr. 8/2019 §9 (5) Der Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Alters- und Ehrenabteilung Stadt An der Schmücke ernannt. Er ist verantwortlich für die (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der Dienstkleidung übernommen, wer wegen Erreichens der Alters- Schmücke und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die grenzen gem. § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus ordnungsgemäße Ausstattung sowie für die Instandhaltung der sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabtei- Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehr zu sorgen und den lung ausscheidet. Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. (2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn der stellvertreten- a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Stadtbrand- de Stadtbrandmeister, die Wehrführer und die Wehrleitungen zu meister erklärt werden muss, unterstützen. b) durch Entpflichtung (§ 6 Abs. 4 gilt entsprechend) (6) Der Stadtbrandmeister kann gleichzeitig zum Wehrführer ge- wählt werden. c) mit dem Tod. (7) Der stellvertretende Stadtbrandmeister hat den Stadtbrand- (3) Die Alters- und Ehrenabteilungen gestalten ihre Arbeit als meister bei Verhinderung zu vertreten. Er wird von den Ange- selbständige Abteilungen der Ortsteilfeuerwehren. hörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr An der Schmücke auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl fin- § 10 det nach Möglichkeit in der gleichen Versammlung statt, in der Jugendfeuerwehr der Stadtbrandmeister gewählt wird. Der stellvertretende Stadt- (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An brandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt An der der Schmücke führt den Namen Schmücke ernannt. Jugendfeuerwehr der Stadt An der Schmücke Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwil- und unterteilt sich in: ligen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke angehört. Er muss Jugendfeuerwehr Bretleben mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungs- Jugendfeuerwehr Gorsleben funktion erfolgreich abgeschlossen haben und die erforderlichen Jugendfeuerwehr Hauteroda Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der ThürF- Jugendfeuerwehr Heldrungen wOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzen. Jugendfeuerwehr Hemleben Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua- lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach- Jugendfeuerwehr Oldisleben und zuweisen. Jugendfeuerwehr Sachsenburg (8) Die Wehrführer führen die Ortsteilfeuerwehren in den Ortstei- (2) Die Jugendfeuerwehren der Stadt An der Schmücke sind der len nach Weisung des Stadtbrandmeisters. Der Wehrführer wird freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom voll- von der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr der Freiwilligen endeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. gestaltet ihr Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwil- (9) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Ver- ligen Feuerwehr nach ihrer eigenen Jugendordnung. hinderungsfalle zu vertreten. Er wird von der Einsatzabteilung Die Jugendfeuerwehren gliedern sich in zwei Gruppen. Mit- der Ortsteilfeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. glieder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Bestehen in einem Ortsteil zwei Feuerwehren, so sollte in jeder Lebensjahr und Mitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr bis Feuerwehr je ein stellvertretender Wehrführer gewählt werden. zum vollendeten 18. Lebensjahr. Jede Gruppe wird von einem Er muss mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Füh- Jugendwart geleitet. Jedem Jugendwart steht ein Stellvertreter rungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben und die erforder- zu Seite. lichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der (3) Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an dem für sie ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzen. angesetzten Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen. § 14 Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua- Abs. 5 ThBKG gilt entsprechend. lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach- (4) Die Stadt wird der Arbeit der Jugendfeuerwehren ihre beson- zuweisen. dere Aufmerksamkeit widmen und sie tatkräftig unterstützen. (10) Für den Wehrführer und dessen Stellvertreter gelten Abs. 4 (5) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der und Abs. 5 Satz 1 entsprechend. Schmücke untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Auf- (11) Der Bürgermeister der Stadt An der Schmücke bestellt auf sicht und der Betreuung durch den Stadtbrandmeister als Leiter Vorschlag des Stadtbrandmeisters die Gruppenführer der Frei- der Freiwilligen Feuerwehr, der sich der jeweiligen Wehrführer willigen Feuerwehr. Bestellt werden kann nur, wer die erforder- und Jugendfeuerwehrwarte bedient. lichen Fachkenntnisse durch Besuch der nach ThürFwOrgVO (6) Die jeweiligen Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. werden auf Vorschlag des Stadtbrandmeisters vom Bürgermeis- (12) Der Bürgermeister erteilt im Einvernehmen mit dem Stadt- ter der Stadt An der Schmücke auf die Dauer von fünf Jahren brandmeister und den Wehrführern den Einsatzfahrern die Be- bestellt. Sie sollen mindestens 18 Jahre alt sein, der Einsatzab- rechtigung zum Führen der Einsatzfahrzeuge. teilung angehören und den Gruppenführerlehrgang an der Lan- desfeuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang § 12 an einer Jugendbildungsstätte besucht haben. Leiter des Atemschutzes Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist vorzuweisen. (1) Der Leiter des Atemschutzes berät den Stadtbrandmeister und die Wehrführer im Aufgabengebiet Atemschutz. Er ist für die § 11 Kontrolle des persönlichen Atemschutzes verantwortlich und er Stadtbrandmeister, überwacht das Aufgabengebiet Atemschutz einschließlich der stellvertretender Stadtbrandmeister, Aus- und Fortbildung. Wehrführer, stellvertretender Wehrführer (2) Er muss die Ausbildung als Atemschutzgeräteträger erfolg- (1) Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt An der reich abgeschlossen und den Gruppenführerlehrgang an der Schmücke ist der Stadtbrandmeister. Landesfeuerwehrschule mit Erfolg abgelegt haben. (2) Der Stadtbrandmeister wird von der Einsatzabteilung der Er wird auf Vorschlag des Stadtbrandmeister und der Wehrführer Freiwilligen Feuerwehr An der Schmücke auf die Dauer von fünf durch den Bürgermeister auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Jahren gewählt. (3) Die Wahl findet grundsätzlich anlässlich einer Jahreshaupt- § 13 versammlung (§§ 16 bis 18) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gerätewart An der Schmücke statt. Der Gerätewart ist in erster Linie für die Einsatzbereitschaft der (4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Frei- Fahrzeuge und Geräte verantwortlich. Er ist erste Anlaufstelle für willigen Feuerwehr der Stadt An der Schmücke angehört und die die Mannschaft bezüglich der Technik in ihrer Feuerwehr. Er hat erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der eine Beratungsfunktion gegenüber der Wehrführung der Orts- nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. teilfeuerwehr und den Feuerwehrangehörigen (z. B. anstehende Bei Wahrnehmung dieser Funktion ohne die notwendigen Qua- Beschaffungen, bestimmungsgemäßer Umgang mit Gerätschaf- lifikationen sind die erforderlichen Fachkenntnisse zeitnah nach- ten und Ausrüstungen). Er meldet größere Defekte oder Schä- zuweisen. den dem Wehrführer. Prüfgrundlage ist der Grundsatz der DGUV
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