Stadt Beilngries Landkreis Eichstätt

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Stadt Beilngries Landkreis Eichstätt
Stadt Beilngries
                Landkreis Eichstätt

Flächennutzungsplan, 47. Änderung

im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Aus-
siedlung Haas“ mit integriertem Grünordnungsplan

Begründung mit Umweltbericht

Vorentwurf vom 08.04.2022
Stadt Beilngries Landkreis Eichstätt
Auftraggeber: Stadt Beilgries
                    vertreten durch
                    den 1. Bürgermeister Helmut Schloderer

                       Hauptstraße 24
                       92339 Beilngries

     Planverfasser:

                       TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB
                       Alleinvertretungsberechtigte Partner:
                       Peter Markert, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt
                       Matthias Fleischhauer, Stadtplaner
                       Adrian Merdes, Stadtplaner
                       Rainer Brahm, Landschaftsarchitekt
                       Amtsgericht Nürnberg PR 286
                       USt-IdNr. DE315889497

                       Pillenreuther Str. 34
                       90459 Nürnberg
                       info@tb-markert.de
                       www.tb-markert.de

       Bearbeitung: Adrian Merdes
                    Stadtplaner
                       Rainer Brahm
                       Landschaftsarchitekt
                       Nicolas Schmelter
                       B.Sc. Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur
                       Jan Garkisch
                       M.A. Kulturgeographie
          Planstand Vorentwurf vom 08.04.2022

                        Nürnberg, 08.04.2022                       Beilngries, __________
                              TB|MARKERT                                 Stadt Beilngries

      _______________________________                _______________________________
                         Adrian Merdes                1. Bürgermeister Helmut Schloderer

Stadt Beilngries
Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf vom 08.04.2022                                                             2/29
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INHALTSVERZEICHNIS
A.  Begründung .............................................................................................................. 5
A.1 Anlass und Erfordernis ............................................................................................... 5
A.2 Ziele und Zwecke der Planung ................................................................................... 5
A.3 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................... 5
A.3.1    Städtebauliche Bestandsaufnahme ..................................................................... 5
A.3.2    Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB .............................................. 6
A.3.3    Naturschutzrecht ............................................................................................... 10
A.3.4    Wasserhaushalt................................................................................................. 11
A.3.5    Denkmalschutz .................................................................................................. 11
A.3.6    Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans ....................................... 11
A.4 Änderung des Flächennutzungsplans....................................................................... 12
A.4.1  Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................. 12
A.4.2  Nutzungsänderung ............................................................................................ 12
A.4.3  Flächenbilanz .................................................................................................... 12

B.      Umweltbericht ........................................................................................................ 13
B.1 Einleitung ................................................................................................................. 13
B.1.1    Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele ................................................................ 13
B.1.2    Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und
Fachplanungen und ihre Berücksichtigung ........................................................................ 13
B.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ....................... 15
B.2.1   Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
        15
B.2.2   Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt .................................................. 15
B.2.3   Schutzgut Boden ............................................................................................... 16
B.2.4   Schutzgut Wasser ............................................................................................. 16
B.2.5   Schutzgut Luft und Klima ................................................................................... 16
B.2.6   Schutzgut Landschaft ........................................................................................ 17
B.2.7   Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................... 17
B.2.8   Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung ..................................................... 17
B.2.9   Wechselwirkungen ............................................................................................ 18
B.2.10  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung 18
B.2.11  Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ........................................................... 19
B.2.12  Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt............... 19
B.2.13  Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ........................................................... 19
B.2.14  Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.......................................................... 20
B.2.15  Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima ............................................... 20
B.2.16  Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft .................................................... 21
B.2.17  Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..................... 21
B.2.18  Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ...................... 21
B.2.19  Wechselwirkungen ............................................................................................ 22
B.3   Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der
      Planung .................................................................................................................... 22
B.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich
      nachteiliger Umweltauswirkungen ............................................................................ 23
B.4.1     Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung .......................... 23
B.4.2     Ermittlung des Ausgleichsbedarfes.................................................................... 24
B.4.3     Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen ................................................. 24
B.4.4     Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen ......................................................... 24
B.4.5     Alternative Planungsmöglichkeiten .................................................................... 24
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Vorentwurf vom 08.04.2022                                                                                                       3/29
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B.5 Zusätzliche Angaben ................................................................................................ 24
B.5.1  Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .......................... 24
B.5.2  Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben........................................ 25
B.5.3  Referenzliste mit Quellen................................................................................... 25
B.6    Allgemeinverständliche Zusammenfassung.............................................................. 26

C.     Rechtsgrundlagen .................................................................................................. 28
D.     Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................................. 28
E.     Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 28

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Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf vom 08.04.2022                                                                                               4/29
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A.       Begründung
A.1       Anlass und Erfordernis
Die Haas Agrar GbR aus Kevenhüll (Ortsteil Stadt Beilngries) beabsichtigt, die bis Oktober
2022 verpachteten Fläche der Fl. Nr. 87, Gemarkung Kevenhüll, wieder selbst zu bewirt-
schaften. Auf ca. 0,38 ha der Fläche soll ein Mutterkuhstall zusammen mit einer landwirt-
schaftlichen Halle sowie einem Wohnhaus errichtet werden. Die alten Stallungen auf der ur-
sprünglichen Hofstelle der Familie Haas sind zu klein bzw. nicht mehr vorhanden. Außerdem
befinden sie sich umsäumt von Anwesen mit zunehmenden Wohncharakter. Hier wäre der
Immissionsgrenzwert aus der Rinderhaltung zu den benachbarten Gebäuden nicht einzuhal-
ten.

Die Stadt Beilngries möchte die Landwirtschaft in Kevenhüll stärken und die geplante Nut-
zung ermöglichen. Für die Schaffung der baurechtlichen Grundlage für das Vorhaben und
eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil, ist die Aufstellung eines Bebauungs-
planes erforderlich. Es liegen konkrete Bauabsichten vor, daher soll die Aufstellung als vor-
habenbezogener Bebauungsplan erfolgen. Da für den Umgriff des Bebauungsplans keine
Fläche im aktuellen rechtswirksamen FNP vorgesehen ist, ist eine Änderung des Flächen-
nutzungsplanes erforderlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB.

A.2       Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes möchte die Stadt Beilngries der Haas Ag-
rar GbR eine nachhaltige Etablierung ihres landwirtschaftlichen Unternehmens ermöglichen.
Zielsetzung der Planung ist eine verträgliche Steuerung der Nutzungen im Ortsteil Kevenhüll
sowie eine geordnete Entwicklung der angestrebten baulichen Anlagen.

A.3       Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen
A.3.1     Städtebauliche Bestandsaufnahme
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Kevenhüll, der nordöstlich des Hauptorts Beil-
ngries liegt. Innerhalb des Ortsteils stellt der Änderungsbereich den südöstlichen Ortsrand
dar.

Das Plangebiet selbst wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Im Norden, Os-
ten und Süden grenzen an das Vorhabengebiet großflächig landwirtschaftlich genutzte Flä-
chen an. Weiter im Norden befinden sich außerdem Gehölzstrukturen. Im Westen befindet
sich der Ortsteil Kevenhüll.

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Abbildung 1: Änderungsbereich (schwarze Umrandung) und nähere Umgebung

A.3.2     Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB
Bauleitpläne sind an die Ziele der Regional- und Landesplanung anzupassen.

A.3.2.1   Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 (LEP)

Das Stadtgebiet von Beilngries befindet sich nördlich des Verdichtungsraums Ingolstadt. Es
liegt entsprechend der Darstellung zur Verwaltungsgliederung (Strukturkarte Oberbayern
(2018) im allgemeinen ländlichen Raum. Beilngries selbst wird im LEP als Mittelzentrum aus-
gewiesen. Kevenhüll ist ein vom Stadtzentrum ca. 4 km entfernter Ortsteil.

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Abbildung 2: Auszug aus dem LEP

Für die vorliegende Planung sind folgende Ziele und Grundsätze des LEP (Stand 01.01.2020)
einschlägig:

1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns
   In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder
    zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle
    überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung
    dieses Ziels beizutragen [Z: 1.1.1]
   Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und
    Sicherung von Arbeitsplätzen […] geschaffen oder erhalten werden. [G: 1.1.1]
   Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen ist
    nachhaltig zu gestalten [Z: 1.1.2]
2. Raumstruktur

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   Die Verdichtungsräume und der ländliche Raum sollen sich unter Wahrung ihrer spezifi-
    schen räumlichen Gegebenheiten ergänzen und gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen
    Entwicklungsmöglichkeiten zur ausgewogenen Entwicklung des ganzen Landes beitra-
    gen. [G: 2.2.2]
   Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass
   Er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und
    weiter entwickeln kann […] [G: 2.2.5]
3. Siedlungsstruktur
   In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung mög-
    lichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwick-
    lung nicht zur Verfügung stehen. [Z: 3.2]
   Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Sied-
    lungsstruktur sollen vermieden werden. [G: 3.3]
4. Verkehr
   Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus,
    Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen. [Z: 4.1.1]
5. Wirtschaft
   Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leis-
    tungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und
    Dienstleistungsbetreibe, sollen erhalten und verbessert werden. [G: 5.1]

A.3.2.2   Regionalplan Region Ingolstadt (10)

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Abbildung 3: Auszug aus dem Regionalplan Ingolstadt (ohne Maßstab)

Folgende Ziele und Grundsätze des Regionalplans sind für die vorliegende Planung einschlä-
gig:

   Die Region Ingolstadt ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig zu ent-
    wickeln und zu stärken, so dass
    -   sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung ausgebaut wird.
    -   Dabei sind die dynamische Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen
        Wirtschaft sowie ein differenziertes Angebot an zukunftsfähigen Arbeitsplätzen in der
        Region zu erhalten und auszubauen;
    -   die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen
        und Ressourcen auch für kommende Generationen gesichert, ggf. wiederhergestellt
        werden, der Landschaftsverbrauch verringert und
    -   das Kulturerbe bewahrt wird.
Die Region ist in ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen zu
stärken, ohne die Zusammenarbeit zu vernachlässigen.
   Die Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der verkehrlich günstigen Lage zu den Ver-
    dichtungsräumen Ingolstadt und München sind unter Erhalt der natürlichen Lebens-
    grundlagen und der wesentlichen Landschaftsstrukturen verstärkt zu nutzen.
    Die Anbindung entfernt gelegener Teilräume des ländlichen Raumes ist soweit wie
    möglich zu verbessern.
   Der Bereitstellung einer dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Ein-
    richtungen ist Vorzug gegenüber Auslastungserfordernissen einzuräumen.
   Es ist anzustreben, dass sich die Gemeinden im Interesse einer ausgewogenen räumli-
    chen Entwicklung in ihrer ökologischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung
    organisch weiterentwickeln.
   Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen zum Schutze der Menschen sowie der Tier- und
    Pflanzenwelt in allen Teilräumen der Region nachhaltig gesichert und erforderlichenfalls
    wiederhergestellt werden.
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   Bei der Entwicklung der Region Ingolstadt soll der unterschiedlichen Belastbarkeit der
    einzelnen Teilräume Rechnung getragen werden.

A.3.3     Naturschutzrecht
Es befinden sich keine Natura-2000-Gebiete innerhalb oder im Umfeld des Planungsgebie-
tes. Eine Beeinträchtigung ist auch in Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben be-
nachbarter Plangebiete mit anderen Plänen oder Projekten unwahrscheinlich.

Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts (§§ 23-30 BNatSchG) oder des Wasserrechts
(Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) befinden sich nicht im räumlich-funktio-
nalen Umfeld des Plangebietes und werden daher durch die Planung nicht berührt.

Das Plangebiet ist Teil des Naturparks Altmühltal (NP-00016 – BAY-15).

Im Umfeld der Planung befinden sich mehrere gesetzlich geschützte und/oder amtlich kar-
tierte Biotope. Die Biotope liegen außerhalb des Geltungsbereichs und die Planung führt zu
keinen negativen Auswirkung auf die genannten Biotope.

Folgende Biotop befinden sich im näheren Umfeld der Planung:

       Ca. 70 m südöstlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935-
        0143-010 und 012)

       Ca. 160 m südlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935-
        0143-011)

       Ca. 320 m nördlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935-
        0143-026 bis 028)

Bei allen genannten Biotopen handelt es sich um Heckenstreifen aus Feldgehölzen.

Im weiteren Umfeld der Planung befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete. Die Planung
sollte keine negativen Auswirkungen auf die über 800 m entfernten LSGs mit sich bringen.

Folgende Landschaftsschutzgebiete befinden sich im weiteren Umfeld der Planung:

       Ca. 800 m nordöstlich: Schutzzone im Naturpark "Altmühltal" (LSG-00565.01)

       Ca. 500 m südlich: Schutzzone im Naturpark "Altmühltal"

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Abbildung 4: Plangebiet rot markiert, Biotope in dunkelrot, LSG grün gepunktet
© Bay. Vermessungsverwaltung, 2022

A.3.4       Wasserhaushalt
Über die Höhe und Beschaffenheit des Grundwassers liegen derzeit noch keine Erkenntnisse
vor. Aufgrund der Lage der Ortschaft Kevenhüll ca. 2 km nördlich des Main-Donau-Kanals
sowie der erhöhten Lage im Gelände scheint ein negativer Einfluss durch anstehendes
Grundwasser sehr unwahrscheinlich.

Der Geltungsbereich liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hochwassergefah-
renflächen extrem und wassersensiblen Bereichen.

Aufgrund der Lage in landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist das Vorkommen von Draina-
gen innerhalb des Plangebietes zu prüfen.

Trinkwasserschutzgebiete befinden sich nicht im weiteren Umfeld der Planung.

A.3.5       Denkmalschutz
Innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sind keine
Bau- und Bodendenkmäler bekannt.

A.3.6       Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft
dar. Da im Bebauungsplan ein Dorfgebiet vorgesehen ist, ist der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (47. Änderung).

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Abbildung 5: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Beilngries, Ortsteil Kevenhüll, mit
Kennzeichnung Änderungsbereich

A.4         Änderung des Flächennutzungsplans
A.4.1       Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Teilfläche
des Flurstückes Fl. Nr. 87 (87/1) der Gemarkung Kevenhüll in Beilngries mit einem Umgriff
von ca. 0,4 ha.

A.4.2       Nutzungsänderung
Die wesentliche Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Darstellung einer Dorfge-
bietsfläche, anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft.

A.4.3       Flächenbilanz
Tabelle 1: Flächenbilanz

  Flächendarstellung                        Wirksamer FNP                    Geänderter FNP

  Dorfgebiet                                                       0,0 ha                            0,4 ha

  Fläche für die Landwirtschaft                                    0,4 ha                            0,0 ha

  Fläche gesamt                                                    0,4 ha                           0,4 ha

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B.        Umweltbericht
B.1        Einleitung
B.1.1      Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele
Ziel des Bebauungsplans ist die Befriedigung der bestehenden Nachfrage nach zur Auswei-
sung eines dörflichen Mischgebietes. Dabei soll die Ortsrandbebauung landschaftsverträg-
lich eingebunden werden.

Der Vorhabenraum schließt die Grundstücke Fl.-Nr. 87 Gemarkung Kevenhüll, ein. Inner-
halb der festgesetzten Baugrenzen ist der Neubau von maximal 3 Gebäuden zur Wohnnut-
zung sowie zur Tierhaltung (zwei Stallanlagen) vorgesehen. Darüber hinaus soll die Er-
schließungsstraße ausgebaut werden. Das geplante Wohngebiet wird über eine beste-
hende Straße erschlossen. Für das Baugebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festge-
setzt.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und
ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
BauGB zu erstellen.

B.1.2      Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und
           Fachplanungen und ihre Berücksichtigung

B.1.2.1    Ziele aus Fachgesetzen

Für die vorliegenden Flächennutzungsplanänderung und die parallel durchgeführte Aufstel-
lung eines Bebauungsplanes werden die planungsrelevanten Ziele der aufgeführten Fachge-
setze, jeweils in der aktuellen Fassung, folgendermaßen berücksichtigt:

     BauGB
      insb. (Belange des Umweltschutzes), § 1a (Ergänzende Vorschriften des Umweltschut-
      zes), § 2 Abs. 4 (Umweltprüfung) und § 2a i.V.m. Anlage 1 (Umweltbericht)
      o   Prüfung der Auswirkungen auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der Land-
          schaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7) durch vorliegenden Umweltbericht
      o   Dokumentation möglicher Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
          des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie deren Vermeidung und Kom-
          pensation als Grundlage für die gemeindliche Abwägung
      o   Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich
     BNatSchG
      insb. § 14 i.V.m. § 15 (Eingriffsregelung), §§ 20-33 (Schutz bestimmter Teile von Natur
      und Landschaft), § 39 (Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) und § 44
      (Artenschutz) sowie
      BayNatSchG
      insb. Art. 4 (Grünordnungspläne), Art. 16 (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile),
      Art. 19 (Arten- und Biotopschutzprogramm) und Art. 23 (Gesetzlich geschützte Biotope)

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Vorentwurf vom 08.04.2022                                                               13/29
o     Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich und Fest-
          setzung grünordnerischer Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in den Natur-
          haushalt und das Landschaftsbild
    o     konfliktarmer Standort, da hauptsächlich Bereiche mit geringer Bedeutung für Natur
          und Landschaft von der Planung betroffen sind
    o     Keine Betroffenheit geschützter Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützter
          Biotope durch die Planung
   BImSchG
    insb. i.V.m. der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
    schutzgesetzes (16. BImSchV) der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA
    Lärm) und der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1 (Lärmimmissionen)
    o     Wahl eines konfliktarmen Standortes. In diesem Fall eines vorbelasteten Standortes,
          an dem sich die zusätzlichen Lärmbelastungen nur geringfügig auswirken
   BBodSchG
    insb. §§ 4-10 (Grundsätze und Pflichten zur Vermeidung schädlicher Bodenverunreini-
    gungen)
    o     Vermeidungsmaßnahmen, um schädliche Bodenveränderungen zu minimieren, z.B.
          Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen und Gehölzpflanzungen
   WHG
    insb. Abschnitt 4 „Bewirtschaftung des Grundwassers“ (Entwässerung/Niederschlags-
    wasserbeseitigung)
    sowie
    Bayerisches Wassergesetz
    o     Wahl eines Standortes, an dem keine Oberflächengewässer betroffen sind oder di-
          rekt beeinträchtigt werden können
    o     Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, um nachteilige Veränderungen der Ge-
          wässereigenschaften, insb. des Grundwassers, zu minimieren; z.B. Niederschlags-
          versickerung auf dem Grundstück über die belebte Bodenschicht und Verwendung
          versickerungsfähiger Beläge
   BayDschG
    o     Wahl eines Standortes, an dem keine Bau- und Bodendenkmäler betroffen sind
    o     Hinweis auf Vorgehensweise beim Auffinden von Denkmälern

B.1.2.2    Natura-2000-Gebiete

Es befinden sich keine Natura-2000-Gebiete innerhalb oder im direkten Umfeld des Pla-
nungsgebietes. Eine Beeinträchtigung ist auch in Kumulierung mit den Auswirkungen von
Vorhaben benachbarter Plangebiete mit anderen Plänen oder Projekten unwahrscheinlich.

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B.1.2.3   Weitere Schutzgebiete

Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts (§§ 23-30 BNatSchG) oder des Wasserrechts
(Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) befinden sich nicht im räumlich-funktio-
nalen Umfeld des Plangebietes und werden daher durch die Planung nicht berührt.

Das Plangebiet ist Teil des Naturparks Altmühltal (NP-00016 – BAY-15).

Im Umfeld der Planung befinden sich mehrere gesetzlich geschützte und/oder amtlich kar-
tierte Biotope. Die Biotope liegen außerhalb des Geltungsbereichs und die Planung führt zu
keinen negativen Auswirkung auf die genannten Biotope.

B.1.2.4   Landesentwicklungsprogramm/Regionalplan Ingolstadt

Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans der Region In-
golstadt sind ausführlich in der städtebaulichen Begründung (siehe Kap. A.3.1) beschrieben
und werden mit der vorliegenden Planung berücksichtigt.

B.2       Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
B.2.1     Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Um-
          weltzustandes

B.2.1.1   Schutzgut Fläche

Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt,
dass die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum
Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag begrenzt werden soll.

Nach Angaben des Bay. Umweltministeriums beträgt der aktuelle Flächenverbrauch in Bay-
ern 10 ha pro Tag (2018) oder etwa 2,8 m² pro Einwohner und Jahr. Die Entwicklung der
Siedlungs- und Verkehrsflächen verläuft damit deutlich dynamischer als die Einwohnerent-
wicklung.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3790 m². Derzeit sind im Planungsgebiet
keine Versiegelungen vorhanden, da es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt.

Bezüglich Funktion und Wertigkeit der Fläche für die einzelnen Schutzgüter siehe nachfol-
gende Kapitel.

B.2.2     Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Im Planungsgebiet wachsen derzeit vorwiegend Feldfrüchte als Monokultur. Fragmentarisch
können außerdem Ackerwildkräuter vorkommen, insbesondere in den Randbereichen. Das
Plangebiet verfügt somit über eine relativ artenarme Vegetation, die stark durch die anthro-
pogene Nutzung geprägt ist.

Im Planungsgebiet ist das Vorkommen typischer, heimischer Tiere der Feldflur wahrschein-
lich. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Füchse, verschiedene Greifvögel und Marderarten,
Ringeltauben, Krähen sowie Feld- und Wühlmäuse. Das Vorkommen seltener Arten, wie z.B.
dem Feldhasen, ist nicht völlig ausgeschlossen.

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Durch die Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten ergeben sich bereits Vorbelastungen für
das Schutzgut. Aufgrund der Verkehrstraßen kommt es zu Störungen in Form von Lärm, Vib-
rationen und Schadstoffeinträgen, die sich auf die Tier- und Pflanzenwelt im Vorhabenraum
auswirken können. Zudem wird die Flora und Fauna im Planungsgebiet durch den Einsatz
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung beeinträch-
tigt.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.3     Schutzgut Boden
Beim Ausgangsgestein handelt es sich um „Alblehm (La) Rückstandslehm mit variierendem
Anteil an Kieselrelikten, Bohnerz und nicht auskartierbaren äolischen Komponenten“ aus
dem System des Tertiärs bis Quartär. Als Bodentyp herrscht im Planungsgebiet „105 Fast
ausschließlich Braunerde und (flache) Braunerde über Terra fusca aus (skelettführendem)
Schluff bis Ton (Deckschicht) über Lehm- bis Ton(-schutt) (Carbonatgestein)“ vor. Der Boden
ist durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet. Beispielsweise führt das Be-
fahren mit schwerem Gerät zu Verdichtungen. Auch der Einsatz von Dünger und Pestiziden
wirkt sich auf den Bodenhaushalt aus. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen
durch die intensive Bewirtschaftung teilweise eingeschränkt sind.

Die Bodenzahl liegt bei 56. Die Bodenstufe beträgt I.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.4     Schutzgut Wasser
Im Vorhabenraum sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Da sich das Planungsgebiet
nicht im Näherungsbereich eines Fließgewässers befindet, kann davon ausgegangen wer-
den, dass das Grundwasser nicht oberflächennah ansteht.

Um näheren und im weiteren Umfeld der Planung befinden sich diverse wassersensible Be-
reiche. Die Planung selbst befindet sich nicht auf wassersensiblen Flächen.

Durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen
Nutzung kann es zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser kommen. Von den umliegen-
den Straßen kann das im Winter verteilte Streusalz z. B. über Sprühnebel in den Vorhaben-
raum eingetragen werden.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.5     Schutzgut Luft und Klima
Klimaschutz und Klimaanpassung sind seit dem Jahre 2011 ausdrücklich in § 1a Abs. 5
BauGB verankert und sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Bei der
Überplanung von Flächen können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel und seine Folgen festgesetzt werden.

Aufgrund der geringen Größe des Planungsraumes ist dieser für die Kalt- und Frischluftpro-
duktion kaum von Bedeutung.

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Eine Vorbelastung besteht durch den temporären Eintrag von Staub sowie Dünge- und Pflan-
zenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.6     Schutzgut Landschaft
Das Gelände ist flach und kaum geneigt. Im weiteren Geländeverlauf fällt das Gelände Rich-
tung Süden. Die Freifläche innerhalb des Vorhabenraums wird durch keine landschaftlich
reizvollen Strukturen wie Bäume oder Hecken bereichert. Die Ackerfläche wirkt landschaftlich
ausgeräumt.

Die Umgebung des Plangebietes ist im Süden durch das bestehende Siedlungsgebiet ge-
prägt. Richtung Norden, Osten und Süden befindet sich die freie Landschaft. Im weiteren
Umfeld der Planung befinden sich vereinzelte Hecken bzw. Gehölzgruppen entlang von Feld-
wegen.

Eine Vorbelastung besteht durch eine bestehende Hochspannungsleitung. Diese verläuft von
Süden nach Norden am westlichen Rand des Geltungsbereichs der Planung.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.7     Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
In diesem Schutzgut werden verschiedene Aspekte zusammengefasst:

    Objekte mit Bedeutung für das kulturelle Erbe,
    Landwirtschaft und Forstwirtschaft,
    sonstige Sachgüter (z. B. Jagd).
Als Kulturgüter werden nach § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (DSchG)
denkmalgeschützte bauliche Anlagen, Grünanlagen und Wasseranlagen behandelt. Gemäß
§ 6 DSchG sind nicht nur die Anlagen selbst geschützt, sondern auch die Umgebung bzw.
deren Wirkungsraum stehen unter besonderen Schutz. Die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung bewertet. Für
die Untersuchungen wurden neben eigenen Beobachtungen die Daten des Landesamts für
Denkmalpflege verwendet.

Es befinden sich keine Baudenkmäler im Bereich des Plangebietes. Außerdem sind keine
Bodendenkmäler bekannt.

Durch die Planung kommt es zum Verlust von durchschnittlich ertragreichen Flächen (Bo-
denzahl 56-58) für die Landwirtschaft.

Die Flächen weisen voraussichtlich keine Bedeutung für das Schutzgut auf.

B.2.8     Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung
Für die landschaftsbezogene Erholung sind der Vorhabenraum selbst sowie das Umfeld nicht
geeignet. Die Flächen werden offenkundig nur im Bereich der umlaufenden Wege oder Stra-
ßen für Spaziergänge etc. genutzt. Das Umfeld der Planung dient voraussichtlich der Stun-
denerholung der örtlichen Bevölkerung. Vorbelastungen bestehen durch den Eintrag von

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Staub-, Lärm- und Luftschadstoff- sowie eventuell Geruchsemissionen aus der landwirt-
schaftlichen Nutzung.

Durch das Gebiet verlaufen keine gekennzeichneten Wander- oder Radwege.

Der Vorhabenraum ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.9     Wechselwirkungen
Soweit relevant sind die Wechselwirkungen bereits in den obigen Kapiteln bei den jeweiligen
Schutzgütern im Zuge der Bewertung der jeweiligen schutzgutspezifischen Funktionen be-
schrieben.

B.2.10    Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchfüh-
          rung der Planung

B.2.10.1 Wirkfaktoren

Mit dem geplanten Vorhaben gehen während der Bau- und Betriebsphase Auswirkungen un-
terschiedlicher Art auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i einher. Gemäß
Anlage 1 BauGB können diese direkter oder indirekter, sekundärer, kumulativer, grenzüber-
schreitender, kurz-, mittel-, langfristiger, ständiger oder vorübergehender sowie positiver oder
negativer Art sein.

Zu prüfen sind dabei unter anderem folgende Wirkungen bzw. Wirkfaktoren nach Anlage 1
des BauGB:

   Bau und Vorhandensein des geplanten Vorhabens, soweit relevant einschließlich Ab-
    rissarbeiten
   Nutzung natürlicher Ressourcen (insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen
    und biologische Vielfalt), wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Res-
    sourcen zu berücksichtigen ist
   Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme
    und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
   Art und Menge der erzeugten Abfälle, ihre Beseitigung und Verwertung
   Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch
    Unfälle oder Katastrophen)
   Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Be-
    rücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme durch die mögliche Betroffenheit
    von Gebieten mit spezieller Umweltrelevanz oder durch die Nutzung natürlicher Ressour-
    cen
   Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhaus-
    gasemissionen) und der Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klima-
    wandels
   eingesetzte Techniken und Stoffe
Diese Wirkbereiche werden nachfolgend, bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter bzw. Um-
weltschutzbelange, insoweit geprüft, wie es nach gegenwärtigem Wissensstand und
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allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleit-
plans in angemessener Weise möglich ist.

B.2.11    Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche
Von den ca. 3.800 m², die der Geltungsbereich umfasst, werden künftig 2.260 m² als Bauflä-
che für Gebäude nutzbar sein (GRZ = 0,6).

Die restlichen Bereiche bleiben unversiegelt und werden als Garten bzw. als Weideland ge-
nutzt. Sie sind entsprechend der Festsetzungen der Grünordnung zu gestalten.

Weiterhin werden im Vorhabenraum 336 m² für Straßenverkehrsflächen in Anspruch genom-
men und damit vollständig versiegelt. Von den genannten 336 m² werden bereits ca. 200 m²
als Verkehrsfläche (teilversiegelt – Schotter) genutzt. Im Zuge des Verfahrens soll die vor-
handene Straße ausgebaut werden. Folglich werden 136 m² Fläche zusätzlich dauerhaft ver-
siegelt.

Die Flächenversiegelung verursacht verschiedene Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die
in den nachfolgenden Kapiteln beim jeweiligen Schutzgut erläutert werden.

B.2.12    Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen voll-
ständig verloren. Der Verlust der vorhandenen Biotope durch die Nutzung als dörfliches
Mischgebiet wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen im näheren Umfeld der Planung
ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahme wird im östlichen Teil der Fl.-Nr. 87 umgesetzt.

Durch die Bebauung werden die bisherigen Habitatstrukturen beseitigt. Die vorkommenden
Arten finden jedoch in der Umgebung Ersatzlebensräume. Eine Betroffenheit von Offenland-
brütern ist unwahrscheinlich aber nicht auszuschließen.

Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tier-
lebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna
einwirken. Die Tierhaltung wird vor allem im näheren Umfeld der Stallungen zur Offenlegung
des Bodens führen.

Die Durchgrünung des Wohngebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut.
Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Hausgärten
geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszuge-
hen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen bis mittleren Eingriff in das Schutzgut.

B.2.13    Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Im Zuge der Planrealisierung wird gewachsener, belebter Boden in einem Umfang von
3.900 m² in Anspruch genommen, der in seinen Funktionen als Filter, Pflanzen- und Tierle-
bensraum, Produktionsgrundlage, für die Wasserversickerung und -verdunstung sowie die
Klimaregulierung nicht ersetzbar ist. Mit einer Grundflächenzahl von 0,6 ist der Versiege-
lungsgrad als hoch anzusprechen. Die beanspruchten Böden sind durch die derzeitige land-
wirtschaftliche Nutzung bereits anthropogen überprägt.

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Vorentwurf vom 08.04.2022                                                               19/29
Während der Bauphase kann es zu zusätzlichen Belastungen des Bodens durch Bodenver-
dichtung kommen. Durch die Versiegelung und Überformung, die sich durch den Ausbau der
Erschließung und die bauliche Nutzung ergeben, sind unausweichlich Leistungseinbußen für
den Naturhaushalt gegeben.

Werden bei Erdarbeiten, Bodenbewegungen oder ähnlichen Maßnahmen Boden- und Unter-
grundverunreinigungen angetroffen, die gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv
oder brennbar sind, so sind diese unverzüglich der zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbe-
hörde anzuzeigen.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren Eingriff in das Schutzgut.

B.2.14    Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Die Neuversiegelung von bisher unversiegelter Fläche verringert die Filtermöglichkeit des
Oberflächenwassers durch die bewachsene Bodenschicht und hat somit negative Auswirkun-
gen für das Schutzgut Wasser. Die Versiegelung der Flächen im Baugebiet führt außerdem
zu einer geringen Reduzierung des Regenrückhaltes in der Landschaft sowie einer einge-
schränkten Versickerung und Grundwasserneubildung.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sieht in § 55 Abs. 2 die ortsnahe Niederschlagswasser-
beseitigung vor. Die Entwässerungskonzeption des Baugebietes berücksichtigt die Rückhal-
tung, Versickerung und oberflächige Ableitung von Niederschlagswasser in ausreichendem
Maße.

Als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel wird die Rückhaltung von Niederschlags-
wasser in Zisternen und die Verwendung für die Gartenbewässerung bzw. die Tierhaltung
festgesetzt. Diese Festsetzung wirkt auch der zunehmenden Austrocknung der Böden ent-
gegen.

Entsprechend der Festsetzungen der Grünordnung ist unverschmutztes Niederschlagswas-
ser innerhalb des Planungsgebietes über die belebte Bodenschicht zu versickern, wodurch
die Auswirkungen auf das Schutzgut reduziert werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen bis mittleren Eingriff in das Schutzgut.

B.2.15    Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima
Über den künftig versiegelten Bereichen kommt es zu einer Erhöhung der Lufttemperatur und
dementsprechend zu Auswirkungen auf das Mikroklima.

Während der Bauarbeiten ist mit einer Zunahme der Luftbelastung durch Staub und den Be-
trieb von Maschinen und Fahrzeugen zu rechnen.

Da es sich um keine für die Kalt- und Frischluftentstehung oder den Luftabfluss relevanten
Bereiche handelt, sind weitere Beeinträchtigungen für das Schutzgut nicht zu erwarten.

Die Überbauung von bisher unversiegelten Flächen verstärkt die ohnehin ablaufenden Ver-
änderungen durch den Klimawandel. Es kommt zu einer stärkeren Erwärmung der Luft über
versiegelten Flächen, einer verminderten Abkühlung durch Verdunstungsvorgänge und zu
einer verringerten Bindung von Luftverunreinigungen durch eine Vegetationsbedeckung.

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Vorentwurf vom 08.04.2022                                                               20/29
Es wurden Festsetzungen getroffen, die die ungünstigen Auswirkungen auf das Lokal- und
Mikroklima mindern können, wie die Versickerung und oberflächige Ableitung von Nieder-
schlagswasser oder die Verpflichtung zur Nutzung von versickerungsfähigen Wegemateria-
lien.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.16    Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet wird ein Teilbereich des Ortsrandes von Kevenhüll bilden. Der bisherige Orts-
rand ist durch Hausgärten und Einfamilienhäuser geprägt. Künftig wird die neu entstehende
Bebauung den Anblick der Ortschaft von der Landschaft aus kennzeichnen, wobei die Ein-
sehbarkeit durch die im Osten anzulegenden Ausgleichsmaßnahme (Streuobstwiese) einge-
schränkt wird.

Durch Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das dörfliche
Mischgebiet eine angemessene und landschaftsverträgliche Ein- und Durchgrünung erfährt.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.17    Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Voraussichtlich werden von der Planung keine Kulturgüter oder sonstigen wertvollen Sach-
güter betroffen sein. Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde auf-
gefunden, sind diese unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzei-
gen (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG) sowie unverändert zu belassen (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG). Die
Fortsetzung der Erdarbeiten bedarf der Genehmigung (Art 7 Abs. 1 BayDSchG).

Risiken für das kulturelle Erbe können damit ebenfalls ausgeschlossen werden.

Durch den Entzug von landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu erheblichen Auswirkun-
gen auf Sachgüter.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.18    Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Geltungsbereiches können vorübergehende
Lärm- und Immissionsbelastungen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch tem-
porären, zusätzlichen Verkehr auftreten.

Durch die Planung bedingte, als verträglich geltende Lärmemissionen werden durch den ge-
ringfügig erhöhten An- und Abfahrtsverkehr sowie die generelle Tierhaltung auftreten. Die
aus der Tierhaltung entstehenden Emissionen sind aufgrund des ländlichen Charakters der
Ortschaft Kevenhüll als verträglich bzw. tolerierbar einzustufen. Die Tierhaltung ist vor Allem
im Osten der Parzelle geplant um negative Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungs-
flächen im Westen zu minimieren.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

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B.2.19    Wechselwirkungen
Den größten Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft stellt die hohe Bodenversiege-
lung dar, die sich nicht nur auf die Schutzgüter, sondern auch auf deren Wechselbeziehungen
zueinander auswirkt.

B.2.19.1 Belange des technischen Umweltschutzes

Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen sind durch die Einhaltung der gültigen
Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen zu minimieren.

Eine geringfügige Erhöhung von Luftschadstoffemissionen durch den zusätzlichen Ladever-
kehr lässt sich nicht vermeiden.

Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die Abfälle sind sowohl während der Bauphase als auch im laufenden Betrieb sachgerecht
zu entsorgen.

Unbelastetes Niederschlagswasser wird soweit möglich vor Ort versickert. Schmutzwässer
werden der gemeindlichen Kanalisation zugeführt.

Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Das Plangebiet verfügt laut Energie-Atlas mit einer jährlichen Sonnenscheindauer von 1600-
1649 h/Jahr über sehr günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.1 Die Er-
richtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen ist gemäß Bebauungsplan möglich.

Die Anlage von Erdwärmesonden ist aus geologischer Sicht nicht möglich (vgl. Energieatlas
Bayern) und wird durch den Bebauungsplan eingeschränkt. Die Nutzung von Erdwärmeson-
den ist aus hydrogeologischer Sicht nicht möglich.

Durch die unter Punkt „Vermeidung von Emissionen/Erhaltung der bestmöglichen Luftquali-
tät“ genannten Vorkehrungen wird auch die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
sichergestellt.

B.2.19.2 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob die Planung in Kumulierung mit benachbarten
Vorhaben, auch hinsichtlich von Gebieten mit spezieller Umweltrelevanz, zu nachteiligen Um-
weltauswirkungen führen könnte.

B.3       Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durch-
          führung der Planung
Würde die Planung nicht durchgeführt werden, ist die Fortführung der bisherigen Nutzungen
am wahrscheinlichsten. Die anthropogene Nutzung der Fläche würde sich wie bisher auf die
Schutzgüter auswirken.

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Vorentwurf vom 08.04.2022                                                             22/29
Bei dauerhafter Nutzungsaufgabe würde sich wahrscheinlich nach dem Ablauf verschiedener
Sukzessionsstadien als Klimaxgesellschaft die potenziell natürliche Vegetation „Waldmeis-
ter-Buchenwald im Komplex mit Waldgersten-Buchenwald“ einstellen.

Wird die Planung nicht realisiert, müsste für das dörfliche Mischgebiet ein anderer Standort
gefunden werden. Eine Inanspruchnahme einer alternativen Fläche kann je nach Beschaf-
fenheit des Alternativstandortes zu geringeren, aber auch höheren Auswirkungen auf die
Landschaft und den Naturhaushalt führen.

B.4        Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
           gleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

B.4.1      Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung
Eine grundsätzliche Minimierung des Eingriffes erfolgt durch die Standortwahl des Baugebie-
tes im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet. Das Gebiet kann gut erschlossen wer-
den.

In der folgenden Tabelle werden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die be-
reits in den vorhergehenden Kapiteln genannt wurden, zusammengefasst.

Tabelle 2: Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen
 Schutzgut              Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
 Fläche                        sparsamer Gebrauch der Fläche
 Tiere / Pflanzen /            Eingrünung und Durchgrünung des Baugebietes
 biologische Vielfalt          Bündelung von Versorgungsleitungen und Wegen
                               Verbot tiergruppenschädigender Anlagen oder Bauteile
                               Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft
                               Ortsrandtypische Außenraumgestaltung
 Boden                         Beschränkung des Versiegelungsgrades auf ein Minimum
                               Vermeidung von Bodenkontaminationen und nicht standortge-
                                rechter Bodenveränderungen
                               Schutz vor Erosion und Bodenverdichtung
                               hoher Anteil hochwertiger Grünflächen und Durchgrünung mit
                                standortgerechten Gehölzen
                               Verwendung versickerungsfähiger Beläge
 Wasser                        geringstmögliche Versiegelung von Flächen
                               größtmögliche Niederschlagsversickerung
                               Verwendung versickerungsfähiger Beläge
                               Vermeidung von Grundwasseranschnitten und Behinderung sei-
                                ner Bewegung
 Luft / Klima                  geringstmögliche Versiegelung von Flächen
                               Anpflanzen von Gehölzstrukturen, Fassaden- und Dachbegrü-
                                nung als Frischluftproduzenten
 Landschaft                    Durchgrünung der Baugebietes
 Kultur- / Sachgüter           Einstellen der Erdarbeiten bei Auffinden kultur- oder erdgeschicht-
                                licher Bodenfunde (Art 7. und 8 BayDSchG)

Stadt Beilngries
Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf vom 08.04.2022                                                                        23/29
Mensch und                       Einhaltung von Grenzwerten bezüglich der Lärmemissionen
  seine Gesundheit /               Durchgrünung des Planungsgebiets
  Bevölkerung
                                   Verwendung von Lärm- und schadstoffarmen Baumaschinen

B.4.2       Ermittlung des Ausgleichsbedarfes
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich
beschrieben. Der aktuelle Zustand des Plangebiets wurde anhand der Bestandsaufnahme
vor Ort und Luftbildauswertungen eingestuft.

Mit Hilfe des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (Bayerisches Staats-
ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand Dez. 2021)“ der zu leistende Ausgleich
ermittelt. Es ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 5.799 Wertpunkten.

B.4.3       Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen
Als externe Ausgleichsfläche sind auf 970 m² der Teilfläche der Fl.-Nr. 87 Gemarkung Keven-
hüll Streuobstbestände im Komplex mit intensiv genutztem Grünland (BNT B432) anzulegen
und zu entwickeln.

B.4.4       Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan hat ergeben, dass keine arten-
schutzrechtlichen Maßnahmen durchzuführen sind, um Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.
1 BNatSchG zu verhindern.

B.4.5       Alternative Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen und alternative Bebauungskonzepte wurden bereits im Vorfeld mit dem
Projektentwickler und der Gemeinde Beilngries abgestimmt. Der vorliegende Bebauungsplan
stellt aktuell die beste Möglichkeit zur Umsetzung der Erfordernisse dar.

B.5         Zusätzliche Angaben

B.5.1       Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
Am 27.10.2021 erfolgte vor Ort eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Prüffaktoren für die Schutzgüter.

Tabelle 3: Prüffaktoren für die Schutzgüter
   Schutzgut                       zu prüfende Inhalte
   Fläche                          1. Umfang der Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen
                                   2. Vorkommen und Betroffenheit von geschützten Tier- und Pflanzen-
   Tiere / Pflanzen / biolo-          arten,
   gische Vielfalt
                                   3. Biotopen/ Lebensraumtypen und deren Beeinträchtigung
                                   4. Bodenart und -typ, Vorhandensein seltener, schützenswerter Bö-
                                      den
   Boden                           5. Bodenaufbau und -eigenschaften, Betroffenheit von Bodenfunktio-
                                      nen und Bodenbildungsprozessen
                                   6. Baugrundeignung

Stadt Beilngries
Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf vom 08.04.2022                                                                         24/29
7. Versiegelungsgrad
                                8. Vorhandensein von Altlasten
                                9. Verdichtung und Erosion, Schadstoffeinträge
                                10. Vorhandensein und Betroffenheit von Fließ- und Stillgewässern
                                11. Flurabstand zum Grundwasser
   Wasser
                                12. Einflüsse auf Grundwasserneubildung
                                13. Schadstoffeinträge
                                14. Emissionen, Luftqualität
                                15. Frischluftzufuhr und -transport,
   Luft / Klima
                                16. Kaltluftproduktion und -transport
                                17. Einflüsse auf Mikroklima
                                18. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
   Landschaft                   19. Betroffenheit von für das Landschaftserleben bedeutsamen Flä-
                                    chen/ Strukturen
   Kultur- / Sachgüter          20. Vorhandensein und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern
                                21. Lärm- und Geruchsemissionen
   Mensch und
                                22. Betroffenheit von für die menschliche Gesundheit relevanten Belan-
   seine Gesundheit / Be-
                                    gen
   völkerung
                                23. Betroffenheit von Wegen und Infrastruktur

B.5.2       Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben
Zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Bau-
grunds liegen keine detaillierten Informationen vor. Normalerweise werden diese Aspekte im
Zuge der Erschließungsplanung tiefer betrachtet (z.B. Baugrundgutachten).

B.5.3       Referenzliste mit Quellen
Für die verbal argumentative Darstellung der Umweltauswirkungen wurden die in der nach-
folgenden Übersicht aufgeführten Quellen als Daten- und Informationsgrundlage verwendet:

Tabelle 4: Quellenliste der Daten- und Informationsgrundlagen

  Umweltbelang              Quelle
                           24. Ortseinsicht am 27.10.21
                           25. Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
                               (LDBV) (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt. https://geoportal.bay-
  Tiere, Pflanzen,
                               ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:
  biologische Vielfalt
                               11.02.2022]
                           26. Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz: FIN-Web (Online Vie-
                               wer). http://fisnat.bayern.de/finweb/ [Zugriff: 11.02.2022]
                           27. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): UmweltAtlas Bayern. Thema
  Boden                        Boden. http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/re-
                               sources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de [Zugriff: 11.02.2022]
                           28. LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt. https://geoportal.bay-
  Wasser                       ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:
                               11.02.2022]

Stadt Beilngries
Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf vom 08.04.2022                                                                        25/29
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