Stadt Beilngries Landkreis Eichstätt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadt Beilngries Landkreis Eichstätt Flächennutzungsplan, 47. Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Aus- siedlung Haas“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022
Auftraggeber: Stadt Beilgries vertreten durch den 1. Bürgermeister Helmut Schloderer Hauptstraße 24 92339 Beilngries Planverfasser: TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB Alleinvertretungsberechtigte Partner: Peter Markert, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Matthias Fleischhauer, Stadtplaner Adrian Merdes, Stadtplaner Rainer Brahm, Landschaftsarchitekt Amtsgericht Nürnberg PR 286 USt-IdNr. DE315889497 Pillenreuther Str. 34 90459 Nürnberg info@tb-markert.de www.tb-markert.de Bearbeitung: Adrian Merdes Stadtplaner Rainer Brahm Landschaftsarchitekt Nicolas Schmelter B.Sc. Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur Jan Garkisch M.A. Kulturgeographie Planstand Vorentwurf vom 08.04.2022 Nürnberg, 08.04.2022 Beilngries, __________ TB|MARKERT Stadt Beilngries _______________________________ _______________________________ Adrian Merdes 1. Bürgermeister Helmut Schloderer Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 2/29
INHALTSVERZEICHNIS A. Begründung .............................................................................................................. 5 A.1 Anlass und Erfordernis ............................................................................................... 5 A.2 Ziele und Zwecke der Planung ................................................................................... 5 A.3 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................... 5 A.3.1 Städtebauliche Bestandsaufnahme ..................................................................... 5 A.3.2 Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB .............................................. 6 A.3.3 Naturschutzrecht ............................................................................................... 10 A.3.4 Wasserhaushalt................................................................................................. 11 A.3.5 Denkmalschutz .................................................................................................. 11 A.3.6 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans ....................................... 11 A.4 Änderung des Flächennutzungsplans....................................................................... 12 A.4.1 Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................. 12 A.4.2 Nutzungsänderung ............................................................................................ 12 A.4.3 Flächenbilanz .................................................................................................... 12 B. Umweltbericht ........................................................................................................ 13 B.1 Einleitung ................................................................................................................. 13 B.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele ................................................................ 13 B.1.2 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung ........................................................................ 13 B.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ....................... 15 B.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes 15 B.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt .................................................. 15 B.2.3 Schutzgut Boden ............................................................................................... 16 B.2.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................. 16 B.2.5 Schutzgut Luft und Klima ................................................................................... 16 B.2.6 Schutzgut Landschaft ........................................................................................ 17 B.2.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................... 17 B.2.8 Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung ..................................................... 17 B.2.9 Wechselwirkungen ............................................................................................ 18 B.2.10 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 18 B.2.11 Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ........................................................... 19 B.2.12 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt............... 19 B.2.13 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ........................................................... 19 B.2.14 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.......................................................... 20 B.2.15 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima ............................................... 20 B.2.16 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft .................................................... 21 B.2.17 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..................... 21 B.2.18 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ...................... 21 B.2.19 Wechselwirkungen ............................................................................................ 22 B.3 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung .................................................................................................................... 22 B.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ............................................................................ 23 B.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung .......................... 23 B.4.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes.................................................................... 24 B.4.3 Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen ................................................. 24 B.4.4 Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen ......................................................... 24 B.4.5 Alternative Planungsmöglichkeiten .................................................................... 24 Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 3/29
B.5 Zusätzliche Angaben ................................................................................................ 24 B.5.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .......................... 24 B.5.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben........................................ 25 B.5.3 Referenzliste mit Quellen................................................................................... 25 B.6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung.............................................................. 26 C. Rechtsgrundlagen .................................................................................................. 28 D. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................................. 28 E. Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 28 Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 4/29
A. Begründung A.1 Anlass und Erfordernis Die Haas Agrar GbR aus Kevenhüll (Ortsteil Stadt Beilngries) beabsichtigt, die bis Oktober 2022 verpachteten Fläche der Fl. Nr. 87, Gemarkung Kevenhüll, wieder selbst zu bewirt- schaften. Auf ca. 0,38 ha der Fläche soll ein Mutterkuhstall zusammen mit einer landwirt- schaftlichen Halle sowie einem Wohnhaus errichtet werden. Die alten Stallungen auf der ur- sprünglichen Hofstelle der Familie Haas sind zu klein bzw. nicht mehr vorhanden. Außerdem befinden sie sich umsäumt von Anwesen mit zunehmenden Wohncharakter. Hier wäre der Immissionsgrenzwert aus der Rinderhaltung zu den benachbarten Gebäuden nicht einzuhal- ten. Die Stadt Beilngries möchte die Landwirtschaft in Kevenhüll stärken und die geplante Nut- zung ermöglichen. Für die Schaffung der baurechtlichen Grundlage für das Vorhaben und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil, ist die Aufstellung eines Bebauungs- planes erforderlich. Es liegen konkrete Bauabsichten vor, daher soll die Aufstellung als vor- habenbezogener Bebauungsplan erfolgen. Da für den Umgriff des Bebauungsplans keine Fläche im aktuellen rechtswirksamen FNP vorgesehen ist, ist eine Änderung des Flächen- nutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. A.2 Ziele und Zwecke der Planung Mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes möchte die Stadt Beilngries der Haas Ag- rar GbR eine nachhaltige Etablierung ihres landwirtschaftlichen Unternehmens ermöglichen. Zielsetzung der Planung ist eine verträgliche Steuerung der Nutzungen im Ortsteil Kevenhüll sowie eine geordnete Entwicklung der angestrebten baulichen Anlagen. A.3 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen A.3.1 Städtebauliche Bestandsaufnahme Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Kevenhüll, der nordöstlich des Hauptorts Beil- ngries liegt. Innerhalb des Ortsteils stellt der Änderungsbereich den südöstlichen Ortsrand dar. Das Plangebiet selbst wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Im Norden, Os- ten und Süden grenzen an das Vorhabengebiet großflächig landwirtschaftlich genutzte Flä- chen an. Weiter im Norden befinden sich außerdem Gehölzstrukturen. Im Westen befindet sich der Ortsteil Kevenhüll. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 5/29
Abbildung 1: Änderungsbereich (schwarze Umrandung) und nähere Umgebung A.3.2 Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB Bauleitpläne sind an die Ziele der Regional- und Landesplanung anzupassen. A.3.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 (LEP) Das Stadtgebiet von Beilngries befindet sich nördlich des Verdichtungsraums Ingolstadt. Es liegt entsprechend der Darstellung zur Verwaltungsgliederung (Strukturkarte Oberbayern (2018) im allgemeinen ländlichen Raum. Beilngries selbst wird im LEP als Mittelzentrum aus- gewiesen. Kevenhüll ist ein vom Stadtzentrum ca. 4 km entfernter Ortsteil. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 6/29
Abbildung 2: Auszug aus dem LEP Für die vorliegende Planung sind folgende Ziele und Grundsätze des LEP (Stand 01.01.2020) einschlägig: 1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen [Z: 1.1.1] Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen […] geschaffen oder erhalten werden. [G: 1.1.1] Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen ist nachhaltig zu gestalten [Z: 1.1.2] 2. Raumstruktur Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 7/29
Die Verdichtungsräume und der ländliche Raum sollen sich unter Wahrung ihrer spezifi- schen räumlichen Gegebenheiten ergänzen und gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten zur ausgewogenen Entwicklung des ganzen Landes beitra- gen. [G: 2.2.2] Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass Er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann […] [G: 2.2.5] 3. Siedlungsstruktur In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung mög- lichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwick- lung nicht zur Verfügung stehen. [Z: 3.2] Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Sied- lungsstruktur sollen vermieden werden. [G: 3.3] 4. Verkehr Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus, Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen. [Z: 4.1.1] 5. Wirtschaft Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leis- tungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetreibe, sollen erhalten und verbessert werden. [G: 5.1] A.3.2.2 Regionalplan Region Ingolstadt (10) Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 8/29
Abbildung 3: Auszug aus dem Regionalplan Ingolstadt (ohne Maßstab) Folgende Ziele und Grundsätze des Regionalplans sind für die vorliegende Planung einschlä- gig: Die Region Ingolstadt ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig zu ent- wickeln und zu stärken, so dass - sie als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bevölkerung ausgebaut wird. - Dabei sind die dynamische Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie ein differenziertes Angebot an zukunftsfähigen Arbeitsplätzen in der Region zu erhalten und auszubauen; - die landschaftliche Schönheit und Vielfalt erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen auch für kommende Generationen gesichert, ggf. wiederhergestellt werden, der Landschaftsverbrauch verringert und - das Kulturerbe bewahrt wird. Die Region ist in ihrer Eigenständigkeit gegenüber benachbarten verdichteten Räumen zu stärken, ohne die Zusammenarbeit zu vernachlässigen. Die Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der verkehrlich günstigen Lage zu den Ver- dichtungsräumen Ingolstadt und München sind unter Erhalt der natürlichen Lebens- grundlagen und der wesentlichen Landschaftsstrukturen verstärkt zu nutzen. Die Anbindung entfernt gelegener Teilräume des ländlichen Raumes ist soweit wie möglich zu verbessern. Der Bereitstellung einer dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Ein- richtungen ist Vorzug gegenüber Auslastungserfordernissen einzuräumen. Es ist anzustreben, dass sich die Gemeinden im Interesse einer ausgewogenen räumli- chen Entwicklung in ihrer ökologischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung organisch weiterentwickeln. Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen zum Schutze der Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt in allen Teilräumen der Region nachhaltig gesichert und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 9/29
Bei der Entwicklung der Region Ingolstadt soll der unterschiedlichen Belastbarkeit der einzelnen Teilräume Rechnung getragen werden. A.3.3 Naturschutzrecht Es befinden sich keine Natura-2000-Gebiete innerhalb oder im Umfeld des Planungsgebie- tes. Eine Beeinträchtigung ist auch in Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben be- nachbarter Plangebiete mit anderen Plänen oder Projekten unwahrscheinlich. Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts (§§ 23-30 BNatSchG) oder des Wasserrechts (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) befinden sich nicht im räumlich-funktio- nalen Umfeld des Plangebietes und werden daher durch die Planung nicht berührt. Das Plangebiet ist Teil des Naturparks Altmühltal (NP-00016 – BAY-15). Im Umfeld der Planung befinden sich mehrere gesetzlich geschützte und/oder amtlich kar- tierte Biotope. Die Biotope liegen außerhalb des Geltungsbereichs und die Planung führt zu keinen negativen Auswirkung auf die genannten Biotope. Folgende Biotop befinden sich im näheren Umfeld der Planung: Ca. 70 m südöstlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935- 0143-010 und 012) Ca. 160 m südlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935- 0143-011) Ca. 320 m nördlich: Hecken und Feldgehölze bei Kevenhüll und Oberndorf (6935- 0143-026 bis 028) Bei allen genannten Biotopen handelt es sich um Heckenstreifen aus Feldgehölzen. Im weiteren Umfeld der Planung befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete. Die Planung sollte keine negativen Auswirkungen auf die über 800 m entfernten LSGs mit sich bringen. Folgende Landschaftsschutzgebiete befinden sich im weiteren Umfeld der Planung: Ca. 800 m nordöstlich: Schutzzone im Naturpark "Altmühltal" (LSG-00565.01) Ca. 500 m südlich: Schutzzone im Naturpark "Altmühltal" Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 10/29
Abbildung 4: Plangebiet rot markiert, Biotope in dunkelrot, LSG grün gepunktet © Bay. Vermessungsverwaltung, 2022 A.3.4 Wasserhaushalt Über die Höhe und Beschaffenheit des Grundwassers liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Aufgrund der Lage der Ortschaft Kevenhüll ca. 2 km nördlich des Main-Donau-Kanals sowie der erhöhten Lage im Gelände scheint ein negativer Einfluss durch anstehendes Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der Geltungsbereich liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hochwassergefah- renflächen extrem und wassersensiblen Bereichen. Aufgrund der Lage in landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist das Vorkommen von Draina- gen innerhalb des Plangebietes zu prüfen. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich nicht im weiteren Umfeld der Planung. A.3.5 Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sind keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt. A.3.6 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans Der gültige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Da im Bebauungsplan ein Dorfgebiet vorgesehen ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (47. Änderung). Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 11/29
Abbildung 5: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Beilngries, Ortsteil Kevenhüll, mit Kennzeichnung Änderungsbereich A.4 Änderung des Flächennutzungsplans A.4.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Teilfläche des Flurstückes Fl. Nr. 87 (87/1) der Gemarkung Kevenhüll in Beilngries mit einem Umgriff von ca. 0,4 ha. A.4.2 Nutzungsänderung Die wesentliche Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Darstellung einer Dorfge- bietsfläche, anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft. A.4.3 Flächenbilanz Tabelle 1: Flächenbilanz Flächendarstellung Wirksamer FNP Geänderter FNP Dorfgebiet 0,0 ha 0,4 ha Fläche für die Landwirtschaft 0,4 ha 0,0 ha Fläche gesamt 0,4 ha 0,4 ha Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 12/29
B. Umweltbericht B.1 Einleitung B.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele Ziel des Bebauungsplans ist die Befriedigung der bestehenden Nachfrage nach zur Auswei- sung eines dörflichen Mischgebietes. Dabei soll die Ortsrandbebauung landschaftsverträg- lich eingebunden werden. Der Vorhabenraum schließt die Grundstücke Fl.-Nr. 87 Gemarkung Kevenhüll, ein. Inner- halb der festgesetzten Baugrenzen ist der Neubau von maximal 3 Gebäuden zur Wohnnut- zung sowie zur Tierhaltung (zwei Stallanlagen) vorgesehen. Darüber hinaus soll die Er- schließungsstraße ausgebaut werden. Das geplante Wohngebiet wird über eine beste- hende Straße erschlossen. Für das Baugebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festge- setzt. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. B.1.2 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung B.1.2.1 Ziele aus Fachgesetzen Für die vorliegenden Flächennutzungsplanänderung und die parallel durchgeführte Aufstel- lung eines Bebauungsplanes werden die planungsrelevanten Ziele der aufgeführten Fachge- setze, jeweils in der aktuellen Fassung, folgendermaßen berücksichtigt: BauGB insb. (Belange des Umweltschutzes), § 1a (Ergänzende Vorschriften des Umweltschut- zes), § 2 Abs. 4 (Umweltprüfung) und § 2a i.V.m. Anlage 1 (Umweltbericht) o Prüfung der Auswirkungen auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der Land- schaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7) durch vorliegenden Umweltbericht o Dokumentation möglicher Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie deren Vermeidung und Kom- pensation als Grundlage für die gemeindliche Abwägung o Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich BNatSchG insb. § 14 i.V.m. § 15 (Eingriffsregelung), §§ 20-33 (Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft), § 39 (Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) und § 44 (Artenschutz) sowie BayNatSchG insb. Art. 4 (Grünordnungspläne), Art. 16 (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile), Art. 19 (Arten- und Biotopschutzprogramm) und Art. 23 (Gesetzlich geschützte Biotope) Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 13/29
o Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich und Fest- setzung grünordnerischer Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in den Natur- haushalt und das Landschaftsbild o konfliktarmer Standort, da hauptsächlich Bereiche mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft von der Planung betroffen sind o Keine Betroffenheit geschützter Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützter Biotope durch die Planung BImSchG insb. i.V.m. der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (16. BImSchV) der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1 (Lärmimmissionen) o Wahl eines konfliktarmen Standortes. In diesem Fall eines vorbelasteten Standortes, an dem sich die zusätzlichen Lärmbelastungen nur geringfügig auswirken BBodSchG insb. §§ 4-10 (Grundsätze und Pflichten zur Vermeidung schädlicher Bodenverunreini- gungen) o Vermeidungsmaßnahmen, um schädliche Bodenveränderungen zu minimieren, z.B. Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen und Gehölzpflanzungen WHG insb. Abschnitt 4 „Bewirtschaftung des Grundwassers“ (Entwässerung/Niederschlags- wasserbeseitigung) sowie Bayerisches Wassergesetz o Wahl eines Standortes, an dem keine Oberflächengewässer betroffen sind oder di- rekt beeinträchtigt werden können o Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, um nachteilige Veränderungen der Ge- wässereigenschaften, insb. des Grundwassers, zu minimieren; z.B. Niederschlags- versickerung auf dem Grundstück über die belebte Bodenschicht und Verwendung versickerungsfähiger Beläge BayDschG o Wahl eines Standortes, an dem keine Bau- und Bodendenkmäler betroffen sind o Hinweis auf Vorgehensweise beim Auffinden von Denkmälern B.1.2.2 Natura-2000-Gebiete Es befinden sich keine Natura-2000-Gebiete innerhalb oder im direkten Umfeld des Pla- nungsgebietes. Eine Beeinträchtigung ist auch in Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete mit anderen Plänen oder Projekten unwahrscheinlich. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 14/29
B.1.2.3 Weitere Schutzgebiete Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts (§§ 23-30 BNatSchG) oder des Wasserrechts (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) befinden sich nicht im räumlich-funktio- nalen Umfeld des Plangebietes und werden daher durch die Planung nicht berührt. Das Plangebiet ist Teil des Naturparks Altmühltal (NP-00016 – BAY-15). Im Umfeld der Planung befinden sich mehrere gesetzlich geschützte und/oder amtlich kar- tierte Biotope. Die Biotope liegen außerhalb des Geltungsbereichs und die Planung führt zu keinen negativen Auswirkung auf die genannten Biotope. B.1.2.4 Landesentwicklungsprogramm/Regionalplan Ingolstadt Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans der Region In- golstadt sind ausführlich in der städtebaulichen Begründung (siehe Kap. A.3.1) beschrieben und werden mit der vorliegenden Planung berücksichtigt. B.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen B.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Um- weltzustandes B.2.1.1 Schutzgut Fläche Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt, dass die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag begrenzt werden soll. Nach Angaben des Bay. Umweltministeriums beträgt der aktuelle Flächenverbrauch in Bay- ern 10 ha pro Tag (2018) oder etwa 2,8 m² pro Einwohner und Jahr. Die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen verläuft damit deutlich dynamischer als die Einwohnerent- wicklung. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3790 m². Derzeit sind im Planungsgebiet keine Versiegelungen vorhanden, da es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Bezüglich Funktion und Wertigkeit der Fläche für die einzelnen Schutzgüter siehe nachfol- gende Kapitel. B.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Im Planungsgebiet wachsen derzeit vorwiegend Feldfrüchte als Monokultur. Fragmentarisch können außerdem Ackerwildkräuter vorkommen, insbesondere in den Randbereichen. Das Plangebiet verfügt somit über eine relativ artenarme Vegetation, die stark durch die anthro- pogene Nutzung geprägt ist. Im Planungsgebiet ist das Vorkommen typischer, heimischer Tiere der Feldflur wahrschein- lich. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Füchse, verschiedene Greifvögel und Marderarten, Ringeltauben, Krähen sowie Feld- und Wühlmäuse. Das Vorkommen seltener Arten, wie z.B. dem Feldhasen, ist nicht völlig ausgeschlossen. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 15/29
Durch die Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten ergeben sich bereits Vorbelastungen für das Schutzgut. Aufgrund der Verkehrstraßen kommt es zu Störungen in Form von Lärm, Vib- rationen und Schadstoffeinträgen, die sich auf die Tier- und Pflanzenwelt im Vorhabenraum auswirken können. Zudem wird die Flora und Fauna im Planungsgebiet durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung beeinträch- tigt. Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.3 Schutzgut Boden Beim Ausgangsgestein handelt es sich um „Alblehm (La) Rückstandslehm mit variierendem Anteil an Kieselrelikten, Bohnerz und nicht auskartierbaren äolischen Komponenten“ aus dem System des Tertiärs bis Quartär. Als Bodentyp herrscht im Planungsgebiet „105 Fast ausschließlich Braunerde und (flache) Braunerde über Terra fusca aus (skelettführendem) Schluff bis Ton (Deckschicht) über Lehm- bis Ton(-schutt) (Carbonatgestein)“ vor. Der Boden ist durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet. Beispielsweise führt das Be- fahren mit schwerem Gerät zu Verdichtungen. Auch der Einsatz von Dünger und Pestiziden wirkt sich auf den Bodenhaushalt aus. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen durch die intensive Bewirtschaftung teilweise eingeschränkt sind. Die Bodenzahl liegt bei 56. Die Bodenstufe beträgt I. Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.4 Schutzgut Wasser Im Vorhabenraum sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Da sich das Planungsgebiet nicht im Näherungsbereich eines Fließgewässers befindet, kann davon ausgegangen wer- den, dass das Grundwasser nicht oberflächennah ansteht. Um näheren und im weiteren Umfeld der Planung befinden sich diverse wassersensible Be- reiche. Die Planung selbst befindet sich nicht auf wassersensiblen Flächen. Durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung kann es zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser kommen. Von den umliegen- den Straßen kann das im Winter verteilte Streusalz z. B. über Sprühnebel in den Vorhaben- raum eingetragen werden. Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.5 Schutzgut Luft und Klima Klimaschutz und Klimaanpassung sind seit dem Jahre 2011 ausdrücklich in § 1a Abs. 5 BauGB verankert und sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Bei der Überplanung von Flächen können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen festgesetzt werden. Aufgrund der geringen Größe des Planungsraumes ist dieser für die Kalt- und Frischluftpro- duktion kaum von Bedeutung. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 16/29
Eine Vorbelastung besteht durch den temporären Eintrag von Staub sowie Dünge- und Pflan- zenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung. Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.6 Schutzgut Landschaft Das Gelände ist flach und kaum geneigt. Im weiteren Geländeverlauf fällt das Gelände Rich- tung Süden. Die Freifläche innerhalb des Vorhabenraums wird durch keine landschaftlich reizvollen Strukturen wie Bäume oder Hecken bereichert. Die Ackerfläche wirkt landschaftlich ausgeräumt. Die Umgebung des Plangebietes ist im Süden durch das bestehende Siedlungsgebiet ge- prägt. Richtung Norden, Osten und Süden befindet sich die freie Landschaft. Im weiteren Umfeld der Planung befinden sich vereinzelte Hecken bzw. Gehölzgruppen entlang von Feld- wegen. Eine Vorbelastung besteht durch eine bestehende Hochspannungsleitung. Diese verläuft von Süden nach Norden am westlichen Rand des Geltungsbereichs der Planung. Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter In diesem Schutzgut werden verschiedene Aspekte zusammengefasst: Objekte mit Bedeutung für das kulturelle Erbe, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sonstige Sachgüter (z. B. Jagd). Als Kulturgüter werden nach § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (DSchG) denkmalgeschützte bauliche Anlagen, Grünanlagen und Wasseranlagen behandelt. Gemäß § 6 DSchG sind nicht nur die Anlagen selbst geschützt, sondern auch die Umgebung bzw. deren Wirkungsraum stehen unter besonderen Schutz. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung bewertet. Für die Untersuchungen wurden neben eigenen Beobachtungen die Daten des Landesamts für Denkmalpflege verwendet. Es befinden sich keine Baudenkmäler im Bereich des Plangebietes. Außerdem sind keine Bodendenkmäler bekannt. Durch die Planung kommt es zum Verlust von durchschnittlich ertragreichen Flächen (Bo- denzahl 56-58) für die Landwirtschaft. Die Flächen weisen voraussichtlich keine Bedeutung für das Schutzgut auf. B.2.8 Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung Für die landschaftsbezogene Erholung sind der Vorhabenraum selbst sowie das Umfeld nicht geeignet. Die Flächen werden offenkundig nur im Bereich der umlaufenden Wege oder Stra- ßen für Spaziergänge etc. genutzt. Das Umfeld der Planung dient voraussichtlich der Stun- denerholung der örtlichen Bevölkerung. Vorbelastungen bestehen durch den Eintrag von Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 17/29
Staub-, Lärm- und Luftschadstoff- sowie eventuell Geruchsemissionen aus der landwirt- schaftlichen Nutzung. Durch das Gebiet verlaufen keine gekennzeichneten Wander- oder Radwege. Der Vorhabenraum ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung. B.2.9 Wechselwirkungen Soweit relevant sind die Wechselwirkungen bereits in den obigen Kapiteln bei den jeweiligen Schutzgütern im Zuge der Bewertung der jeweiligen schutzgutspezifischen Funktionen be- schrieben. B.2.10 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchfüh- rung der Planung B.2.10.1 Wirkfaktoren Mit dem geplanten Vorhaben gehen während der Bau- und Betriebsphase Auswirkungen un- terschiedlicher Art auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i einher. Gemäß Anlage 1 BauGB können diese direkter oder indirekter, sekundärer, kumulativer, grenzüber- schreitender, kurz-, mittel-, langfristiger, ständiger oder vorübergehender sowie positiver oder negativer Art sein. Zu prüfen sind dabei unter anderem folgende Wirkungen bzw. Wirkfaktoren nach Anlage 1 des BauGB: Bau und Vorhandensein des geplanten Vorhabens, soweit relevant einschließlich Ab- rissarbeiten Nutzung natürlicher Ressourcen (insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt), wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Res- sourcen zu berücksichtigen ist Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen Art und Menge der erzeugten Abfälle, ihre Beseitigung und Verwertung Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Be- rücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme durch die mögliche Betroffenheit von Gebieten mit spezieller Umweltrelevanz oder durch die Nutzung natürlicher Ressour- cen Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhaus- gasemissionen) und der Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klima- wandels eingesetzte Techniken und Stoffe Diese Wirkbereiche werden nachfolgend, bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter bzw. Um- weltschutzbelange, insoweit geprüft, wie es nach gegenwärtigem Wissensstand und Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 18/29
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleit- plans in angemessener Weise möglich ist. B.2.11 Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche Von den ca. 3.800 m², die der Geltungsbereich umfasst, werden künftig 2.260 m² als Bauflä- che für Gebäude nutzbar sein (GRZ = 0,6). Die restlichen Bereiche bleiben unversiegelt und werden als Garten bzw. als Weideland ge- nutzt. Sie sind entsprechend der Festsetzungen der Grünordnung zu gestalten. Weiterhin werden im Vorhabenraum 336 m² für Straßenverkehrsflächen in Anspruch genom- men und damit vollständig versiegelt. Von den genannten 336 m² werden bereits ca. 200 m² als Verkehrsfläche (teilversiegelt – Schotter) genutzt. Im Zuge des Verfahrens soll die vor- handene Straße ausgebaut werden. Folglich werden 136 m² Fläche zusätzlich dauerhaft ver- siegelt. Die Flächenversiegelung verursacht verschiedene Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die in den nachfolgenden Kapiteln beim jeweiligen Schutzgut erläutert werden. B.2.12 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen voll- ständig verloren. Der Verlust der vorhandenen Biotope durch die Nutzung als dörfliches Mischgebiet wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen im näheren Umfeld der Planung ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahme wird im östlichen Teil der Fl.-Nr. 87 umgesetzt. Durch die Bebauung werden die bisherigen Habitatstrukturen beseitigt. Die vorkommenden Arten finden jedoch in der Umgebung Ersatzlebensräume. Eine Betroffenheit von Offenland- brütern ist unwahrscheinlich aber nicht auszuschließen. Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tier- lebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna einwirken. Die Tierhaltung wird vor allem im näheren Umfeld der Stallungen zur Offenlegung des Bodens führen. Die Durchgrünung des Wohngebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Hausgärten geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszuge- hen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen bis mittleren Eingriff in das Schutzgut. B.2.13 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Im Zuge der Planrealisierung wird gewachsener, belebter Boden in einem Umfang von 3.900 m² in Anspruch genommen, der in seinen Funktionen als Filter, Pflanzen- und Tierle- bensraum, Produktionsgrundlage, für die Wasserversickerung und -verdunstung sowie die Klimaregulierung nicht ersetzbar ist. Mit einer Grundflächenzahl von 0,6 ist der Versiege- lungsgrad als hoch anzusprechen. Die beanspruchten Böden sind durch die derzeitige land- wirtschaftliche Nutzung bereits anthropogen überprägt. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 19/29
Während der Bauphase kann es zu zusätzlichen Belastungen des Bodens durch Bodenver- dichtung kommen. Durch die Versiegelung und Überformung, die sich durch den Ausbau der Erschließung und die bauliche Nutzung ergeben, sind unausweichlich Leistungseinbußen für den Naturhaushalt gegeben. Werden bei Erdarbeiten, Bodenbewegungen oder ähnlichen Maßnahmen Boden- und Unter- grundverunreinigungen angetroffen, die gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind, so sind diese unverzüglich der zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbe- hörde anzuzeigen. Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren Eingriff in das Schutzgut. B.2.14 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Die Neuversiegelung von bisher unversiegelter Fläche verringert die Filtermöglichkeit des Oberflächenwassers durch die bewachsene Bodenschicht und hat somit negative Auswirkun- gen für das Schutzgut Wasser. Die Versiegelung der Flächen im Baugebiet führt außerdem zu einer geringen Reduzierung des Regenrückhaltes in der Landschaft sowie einer einge- schränkten Versickerung und Grundwasserneubildung. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sieht in § 55 Abs. 2 die ortsnahe Niederschlagswasser- beseitigung vor. Die Entwässerungskonzeption des Baugebietes berücksichtigt die Rückhal- tung, Versickerung und oberflächige Ableitung von Niederschlagswasser in ausreichendem Maße. Als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel wird die Rückhaltung von Niederschlags- wasser in Zisternen und die Verwendung für die Gartenbewässerung bzw. die Tierhaltung festgesetzt. Diese Festsetzung wirkt auch der zunehmenden Austrocknung der Böden ent- gegen. Entsprechend der Festsetzungen der Grünordnung ist unverschmutztes Niederschlagswas- ser innerhalb des Planungsgebietes über die belebte Bodenschicht zu versickern, wodurch die Auswirkungen auf das Schutzgut reduziert werden. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen bis mittleren Eingriff in das Schutzgut. B.2.15 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima Über den künftig versiegelten Bereichen kommt es zu einer Erhöhung der Lufttemperatur und dementsprechend zu Auswirkungen auf das Mikroklima. Während der Bauarbeiten ist mit einer Zunahme der Luftbelastung durch Staub und den Be- trieb von Maschinen und Fahrzeugen zu rechnen. Da es sich um keine für die Kalt- und Frischluftentstehung oder den Luftabfluss relevanten Bereiche handelt, sind weitere Beeinträchtigungen für das Schutzgut nicht zu erwarten. Die Überbauung von bisher unversiegelten Flächen verstärkt die ohnehin ablaufenden Ver- änderungen durch den Klimawandel. Es kommt zu einer stärkeren Erwärmung der Luft über versiegelten Flächen, einer verminderten Abkühlung durch Verdunstungsvorgänge und zu einer verringerten Bindung von Luftverunreinigungen durch eine Vegetationsbedeckung. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 20/29
Es wurden Festsetzungen getroffen, die die ungünstigen Auswirkungen auf das Lokal- und Mikroklima mindern können, wie die Versickerung und oberflächige Ableitung von Nieder- schlagswasser oder die Verpflichtung zur Nutzung von versickerungsfähigen Wegemateria- lien. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut. B.2.16 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Das Plangebiet wird ein Teilbereich des Ortsrandes von Kevenhüll bilden. Der bisherige Orts- rand ist durch Hausgärten und Einfamilienhäuser geprägt. Künftig wird die neu entstehende Bebauung den Anblick der Ortschaft von der Landschaft aus kennzeichnen, wobei die Ein- sehbarkeit durch die im Osten anzulegenden Ausgleichsmaßnahme (Streuobstwiese) einge- schränkt wird. Durch Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das dörfliche Mischgebiet eine angemessene und landschaftsverträgliche Ein- und Durchgrünung erfährt. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut. B.2.17 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Voraussichtlich werden von der Planung keine Kulturgüter oder sonstigen wertvollen Sach- güter betroffen sein. Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde auf- gefunden, sind diese unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzei- gen (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG) sowie unverändert zu belassen (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG). Die Fortsetzung der Erdarbeiten bedarf der Genehmigung (Art 7 Abs. 1 BayDSchG). Risiken für das kulturelle Erbe können damit ebenfalls ausgeschlossen werden. Durch den Entzug von landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu erheblichen Auswirkun- gen auf Sachgüter. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut. B.2.18 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Geltungsbereiches können vorübergehende Lärm- und Immissionsbelastungen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch tem- porären, zusätzlichen Verkehr auftreten. Durch die Planung bedingte, als verträglich geltende Lärmemissionen werden durch den ge- ringfügig erhöhten An- und Abfahrtsverkehr sowie die generelle Tierhaltung auftreten. Die aus der Tierhaltung entstehenden Emissionen sind aufgrund des ländlichen Charakters der Ortschaft Kevenhüll als verträglich bzw. tolerierbar einzustufen. Die Tierhaltung ist vor Allem im Osten der Parzelle geplant um negative Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungs- flächen im Westen zu minimieren. Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 21/29
B.2.19 Wechselwirkungen Den größten Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft stellt die hohe Bodenversiege- lung dar, die sich nicht nur auf die Schutzgüter, sondern auch auf deren Wechselbeziehungen zueinander auswirkt. B.2.19.1 Belange des technischen Umweltschutzes Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen sind durch die Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen zu minimieren. Eine geringfügige Erhöhung von Luftschadstoffemissionen durch den zusätzlichen Ladever- kehr lässt sich nicht vermeiden. Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Die Abfälle sind sowohl während der Bauphase als auch im laufenden Betrieb sachgerecht zu entsorgen. Unbelastetes Niederschlagswasser wird soweit möglich vor Ort versickert. Schmutzwässer werden der gemeindlichen Kanalisation zugeführt. Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie Das Plangebiet verfügt laut Energie-Atlas mit einer jährlichen Sonnenscheindauer von 1600- 1649 h/Jahr über sehr günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.1 Die Er- richtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen ist gemäß Bebauungsplan möglich. Die Anlage von Erdwärmesonden ist aus geologischer Sicht nicht möglich (vgl. Energieatlas Bayern) und wird durch den Bebauungsplan eingeschränkt. Die Nutzung von Erdwärmeson- den ist aus hydrogeologischer Sicht nicht möglich. Durch die unter Punkt „Vermeidung von Emissionen/Erhaltung der bestmöglichen Luftquali- tät“ genannten Vorkehrungen wird auch die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sichergestellt. B.2.19.2 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob die Planung in Kumulierung mit benachbarten Vorhaben, auch hinsichtlich von Gebieten mit spezieller Umweltrelevanz, zu nachteiligen Um- weltauswirkungen führen könnte. B.3 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durch- führung der Planung Würde die Planung nicht durchgeführt werden, ist die Fortführung der bisherigen Nutzungen am wahrscheinlichsten. Die anthropogene Nutzung der Fläche würde sich wie bisher auf die Schutzgüter auswirken. Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 22/29
Bei dauerhafter Nutzungsaufgabe würde sich wahrscheinlich nach dem Ablauf verschiedener Sukzessionsstadien als Klimaxgesellschaft die potenziell natürliche Vegetation „Waldmeis- ter-Buchenwald im Komplex mit Waldgersten-Buchenwald“ einstellen. Wird die Planung nicht realisiert, müsste für das dörfliche Mischgebiet ein anderer Standort gefunden werden. Eine Inanspruchnahme einer alternativen Fläche kann je nach Beschaf- fenheit des Alternativstandortes zu geringeren, aber auch höheren Auswirkungen auf die Landschaft und den Naturhaushalt führen. B.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen B.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung Eine grundsätzliche Minimierung des Eingriffes erfolgt durch die Standortwahl des Baugebie- tes im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet. Das Gebiet kann gut erschlossen wer- den. In der folgenden Tabelle werden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die be- reits in den vorhergehenden Kapiteln genannt wurden, zusammengefasst. Tabelle 2: Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen Schutzgut Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Fläche sparsamer Gebrauch der Fläche Tiere / Pflanzen / Eingrünung und Durchgrünung des Baugebietes biologische Vielfalt Bündelung von Versorgungsleitungen und Wegen Verbot tiergruppenschädigender Anlagen oder Bauteile Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft Ortsrandtypische Außenraumgestaltung Boden Beschränkung des Versiegelungsgrades auf ein Minimum Vermeidung von Bodenkontaminationen und nicht standortge- rechter Bodenveränderungen Schutz vor Erosion und Bodenverdichtung hoher Anteil hochwertiger Grünflächen und Durchgrünung mit standortgerechten Gehölzen Verwendung versickerungsfähiger Beläge Wasser geringstmögliche Versiegelung von Flächen größtmögliche Niederschlagsversickerung Verwendung versickerungsfähiger Beläge Vermeidung von Grundwasseranschnitten und Behinderung sei- ner Bewegung Luft / Klima geringstmögliche Versiegelung von Flächen Anpflanzen von Gehölzstrukturen, Fassaden- und Dachbegrü- nung als Frischluftproduzenten Landschaft Durchgrünung der Baugebietes Kultur- / Sachgüter Einstellen der Erdarbeiten bei Auffinden kultur- oder erdgeschicht- licher Bodenfunde (Art 7. und 8 BayDSchG) Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 23/29
Mensch und Einhaltung von Grenzwerten bezüglich der Lärmemissionen seine Gesundheit / Durchgrünung des Planungsgebiets Bevölkerung Verwendung von Lärm- und schadstoffarmen Baumaschinen B.4.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich beschrieben. Der aktuelle Zustand des Plangebiets wurde anhand der Bestandsaufnahme vor Ort und Luftbildauswertungen eingestuft. Mit Hilfe des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (Bayerisches Staats- ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand Dez. 2021)“ der zu leistende Ausgleich ermittelt. Es ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 5.799 Wertpunkten. B.4.3 Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen Als externe Ausgleichsfläche sind auf 970 m² der Teilfläche der Fl.-Nr. 87 Gemarkung Keven- hüll Streuobstbestände im Komplex mit intensiv genutztem Grünland (BNT B432) anzulegen und zu entwickeln. B.4.4 Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen Die artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan hat ergeben, dass keine arten- schutzrechtlichen Maßnahmen durchzuführen sind, um Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern. B.4.5 Alternative Planungsmöglichkeiten Standortalternativen und alternative Bebauungskonzepte wurden bereits im Vorfeld mit dem Projektentwickler und der Gemeinde Beilngries abgestimmt. Der vorliegende Bebauungsplan stellt aktuell die beste Möglichkeit zur Umsetzung der Erfordernisse dar. B.5 Zusätzliche Angaben B.5.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Am 27.10.2021 erfolgte vor Ort eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Prüffaktoren für die Schutzgüter. Tabelle 3: Prüffaktoren für die Schutzgüter Schutzgut zu prüfende Inhalte Fläche 1. Umfang der Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen 2. Vorkommen und Betroffenheit von geschützten Tier- und Pflanzen- Tiere / Pflanzen / biolo- arten, gische Vielfalt 3. Biotopen/ Lebensraumtypen und deren Beeinträchtigung 4. Bodenart und -typ, Vorhandensein seltener, schützenswerter Bö- den Boden 5. Bodenaufbau und -eigenschaften, Betroffenheit von Bodenfunktio- nen und Bodenbildungsprozessen 6. Baugrundeignung Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 24/29
7. Versiegelungsgrad 8. Vorhandensein von Altlasten 9. Verdichtung und Erosion, Schadstoffeinträge 10. Vorhandensein und Betroffenheit von Fließ- und Stillgewässern 11. Flurabstand zum Grundwasser Wasser 12. Einflüsse auf Grundwasserneubildung 13. Schadstoffeinträge 14. Emissionen, Luftqualität 15. Frischluftzufuhr und -transport, Luft / Klima 16. Kaltluftproduktion und -transport 17. Einflüsse auf Mikroklima 18. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Landschaft 19. Betroffenheit von für das Landschaftserleben bedeutsamen Flä- chen/ Strukturen Kultur- / Sachgüter 20. Vorhandensein und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern 21. Lärm- und Geruchsemissionen Mensch und 22. Betroffenheit von für die menschliche Gesundheit relevanten Belan- seine Gesundheit / Be- gen völkerung 23. Betroffenheit von Wegen und Infrastruktur B.5.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben Zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Bau- grunds liegen keine detaillierten Informationen vor. Normalerweise werden diese Aspekte im Zuge der Erschließungsplanung tiefer betrachtet (z.B. Baugrundgutachten). B.5.3 Referenzliste mit Quellen Für die verbal argumentative Darstellung der Umweltauswirkungen wurden die in der nach- folgenden Übersicht aufgeführten Quellen als Daten- und Informationsgrundlage verwendet: Tabelle 4: Quellenliste der Daten- und Informationsgrundlagen Umweltbelang Quelle 24. Ortseinsicht am 27.10.21 25. Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt. https://geoportal.bay- Tiere, Pflanzen, ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff: biologische Vielfalt 11.02.2022] 26. Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz: FIN-Web (Online Vie- wer). http://fisnat.bayern.de/finweb/ [Zugriff: 11.02.2022] 27. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): UmweltAtlas Bayern. Thema Boden Boden. http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/re- sources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de [Zugriff: 11.02.2022] 28. LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt. https://geoportal.bay- Wasser ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff: 11.02.2022] Stadt Beilngries Flächennutzungsplan, 47. Änderung – Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf vom 08.04.2022 25/29
Sie können auch lesen