Städt. Gesamtschule Kaarst-Büttgen - Gesamtschule-Kaarst ...

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Städt. Gesamtschule Kaarst-Büttgen

An die Eltern und
Erziehungsberechtigen
der interessierten Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten diesen Brief nutzen, um Ihnen das Verfahren der Instrumentenausleihe für
die kommenden zwei Jahre zu erläutern.

Im nächsten Schuljahr erhält jedes Kind des Musizierenden Klassenzimmers neben
zwei Musikstunden im Orchester- bzw. Ensembleverband eine dritte (zusätzliche)
Stunde Instrumentalunterricht mit Lehrkräften der Kreismusikschule. Der Unterricht wird
in Kleingruppen in den Räumen der Gesamtschule Kaarst-Büttgen erteilt.

Bis zu den Herbstferien wird jedes Kind alle zur Verfügung stehenden Instrumente
unter Anleitung des Instrumentallehrers / der Instrumentallehrerin ausprobieren und
seine Favoriten wählen. Die Instrumentallehrer/innen beobachten und notieren, wer für
welches Instrument geeignet zu sein scheint, um spätere Frustrationen beim Erlernen
des Instruments zu vermeiden. Aus den Beobachtungen der Instrumentallehrer/innen
und bestehenden Wünschen der Kinder wird jedem Kind ein Instrument zugeteilt. Die
Instrumente leihen die Kinder für zwei Jahre aus und nehmen sie zum Üben mit nach
Hause (nicht das Schlagzeug!).
Nach den zwei Jahren erfolgt - nach Prüfung auf Unversehrtheit - die Rückgabe der
Instrumente an die Schule.
In der Schule befindet sich ein Instrumentensatz. Damit ist gewährleitet, dass die
Instrumente nicht hin- und her transportiert werden müssen. Für die Schule selbst
empfehlen wir den Kauf eines zweiten Mundstücks, welches die Musiklehrerkraft
verwahrt.

Für den reibungslosen Ablauf des Musizierenden Klassenzimmers sind wir auf Ihre
pünktlichen Zahlungseingänge angewiesen. Legen Sie bitte einen Dauerauftrag bei
Ihrer Bank an (das können Sie bereits jetzt tun!) und geben Sie Ihrem Kind nach den
Sommerferien eine Bestätigung der Bank mit. Nur dann kann das Instrument
ausgegeben und der Unterricht erteilt werden.

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Ihre Kosten für das zweijährige Projekt belaufen sich auf 30,- Euro monatlich. Immer
wieder gibt es Fragen zu den Kosten in den Ferienzeiten.
Unsere Musikschullehrkräfte sind keine Vertretungen und Aushilfen, sondern
professionelle Lehrkräfte der Kreismusikschule, die auch in Urlaubszeiten Anspruch auf
Bezahlung haben. Auch die Instrumente müssen durch die Schule weiter geleast
werden. Daher bitten wir Sie, auf die pünktlichen Überweisungen auf unser Schulkonto
zu achten.

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Schülerinnen und Schüler aus Familien
mit Unterstützungsbedarf monatlich 10,- € für sportliche bzw. musikalische Teilhabe
beantragen. Unsere Sekretärinnen beraten Sie dazu gern.

Leisten Sie diese Zahlungen bitte ausschließlich quartalsweise 90,- €, halbjährlich
180,- € oder jährlich 360,- € auf folgendes Konto:

       Konto:                    93446177
       BLZ:                      305 500 00
       Zahlungsempfänger: Daniel Wienold GE Kaarst
       IBAN:                     DE69 3055 0000 0093 4461 77
       BIC:                      WELADEDNXXX

bei der Sparkasse Neuss mit dem Verwendungszweck: Vor- und Nachname, MK
2021
Hier ein Beispiel: Thomas Müller erlernt ein Instrument
Verwendungszweck: Müller, Thomas, MK 2021

                             Erster Zahlungstermin: 15.09.2021

Die weiteren vierteljährlichen Zahlungstermine (90,- €) sind:
15.12.2021 / 15.03.2022 / 15.06.2022 / 15.09.2022 / 15.12.2022 / 15.03.2023 /
15.06.2023

Wir freuen uns auf viele schöne musikalische Momente und wünschen Ihnen
erholsame Sommerferien.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________                           __________________________
Daniel Wienold - Schulleiter -                    Sebastian Schmitz – Musikalischer Leiter -

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Anlage: Anmeldung zum Musizierenden Klassenzimmer (Klasse 5a/6a)

                    Städtische Gesamtschule Kaarst-Büttgen
             Hubertusstraße 22-24, 41564 Kaarst, Tel: 02131/2027512 Fax: 02131/2027513
                                   E-Mail: gesamtschule@kaarst.de

Hiermit melde ich mein Kind ___________________________________________
verbindlich zum Musizierenden Klassenzimmer in der Jahrgangsstufe 5 der Städtischen
Gesamtschule Kaarst-Büttgen an.

Mein Kind nimmt für zwei Jahre im Rahmen des ordentlichen Musikunterrichts der 5. und 6.
Klasse am Projekt Musizierendes Klassenzimmer teil. Es erhält pro Woche drei Stunden
Musikunterricht, eine Stunde davon als Instrumental-Gruppenunterricht (Registerprobe) unter
der Anleitung von erfahrenen Instrumentalpädagog*innen der Kreismusikschule und zwei
weitere Stunden als Ensemble- bzw. Orchesterstunde mit der Musiklehrkraft der Schule.
Das Instrument wird von der Schule gestellt und soll zum Üben mit nach Hause (kein
Schlagzeug) genommen werden.
Ich werde mein Kind zu regelmäßigem Üben und sorgfältigem Umgang mit dem Instrument
anhalten. Das Instrument gebe ich zum Ende des Schuljahres 2022/23 an die Schule zurück.
Falls mein Kind danach weiterhin am Vororchester bzw. Schulorchester teilnehmen will, sollte
ein eigenes Instrument gekauft werden.

Ich verpflichte mich zur Zahlung des monatlichen Unkostenbeitrags von 30 € (Leasinggebühr,
Kosten für Instrumentallehrer/innen), z. B. durch Einrichtung eines Dauerauftrages. Bei
zwingenden Gründen, wie z. B. bei einem Schulwechsel, gebe ich das Instrument vorzeitig
zurück und bin damit von allen Verpflichtungen befreit.

Anmeldung zum Musikalischen Klassenzimmer (5a/6a)

Name des Kindes:                     ________________________________________

Name eines Erziehungsberechtigten: ________________________________________

Anschrift:                           ________________________________________

                                     ________________________________________

Telefon:                             ________________________________________

______________________________________________________________________
Ort, Datum                           Unterschrift

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 Phase: Vorauswahl treffen (bitte ausfüllen)
Name, Vorname:                    ______________________________

Klasse:                           5a

Instrumente zur Auswahl:

Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Bariton, Gitarre, Schlagwerk

In den ersten 5 Wochen des Schuljahres durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler das
Instrumentenkarussell, bei dem die verschiedenen Musikinstrumente ausprobiert werden können
und die Musikschullehrkräfte die Eignung für das Kind feststellen. Die Schülerinnen und
Schüler dürfen dann drei Wünsche für ihre Instrumentenwahl äußern. Die Lehrkräfte der Schule
und der Musikschule versuchen unter Berücksichtigung der Eignungsfeststellung einen der
Wünsche zu erfüllen.

         Ein eigenes Instrument ist vorhanden.

          ______________________________________________

         Ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (10,- €/Monat) wird beantragt.

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Unterschrift Schülerin/ Schüler                     Unterschrift Eltern                         Datum

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 Phase: Entscheidung treffen (bitte nicht ausfüllen)

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Ausgewähltes Instrument

_____________________                     __________________________        __________________________    ________________
Unterschrift Musiklehrerin/ Musiklehrer   Unterschrift Schülerin/ Schüler   Unterschrift Eltern           Datum

Zur Kenntnisnahme

_________________________________
Unterschrift Schulleiter

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