STADT KLINGENTHAL LANDKREIS VOGTLANDKREIS - Satzung über die Einbeziehung einzelner - sachsen.de
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STADT KLINGENTHAL LANDKREIS VOGTLANDKREIS Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Ergänzungssatzung „Am Staffelweg" BEGRÜNDUNG Lage des Satzungsgebietes „Hinterm Zaun“ STAND: Entwurf 02/2021 PLANVERFASSER: BÜRO FÜR STÄDTEBAU GmbH CHEMNITZ LEIPZIGER STRASSE 207, 09114 CHEMNITZ
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Ergänzungssatzung „Am Staffelweg" der Stadt Klingenthal Stand: Entwurf 02/2021 Stadt: Klingenthal Landkreis: Vogtlandkreis Direktionsbezirk: Chemnitz Land: Freistaat Sachsen Die Satzung besteht aus: - Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 - textliche Festsetzungen - Begründung Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Leipziger Straße 207, 09114 Chemnitz Tel.: (0371) 36 74 170 E-Mail: info@staedtebau-chemnitz.de Fax: (0371) 36 74 177 Internet: www.staedtebau-chemnitz.de Geschäftsführer: Dipl. Geograph Thomas Naumann Leiterin Stadtplanung: Stadtplanerin M.Sc. Simone Freiberg Verantwortl. Bearbeiter: Sandra Schmeink M.Sc. Raumplanung Geschäftsleitung Chemnitz, Februar 2021
Urheberrecht Das vorliegende Dokument (Städtebauliche Planung) ist urheberrechtlich geschützt gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine (auch auszugsweise) Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Büro für Städtebau GmbH Chemnitz sowie der planungstragenden Kommune unter Angabe der Quelle zulässig.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 1 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 2 Plangrundlage 3 3 Lagebeziehungen 4 4 Örtliche Situation 6 5 Übergeordnete Planungen 11 6 Voraussetzungen und Ziele der Satzung 14 7 Erschließung 16 8 Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 9 Abs. 5 und 6 BauGB 18 9 Ergänzungsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB 21 10 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen §§1a und 9 Abs.1a BauGB 23 11 Wesentliche Auswirkungen der Planung 26 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ausschnitt digitale topografische Karte ..................................................... 4 Abbildung 2: Stadt Klingenthal .......................................................................................... 5 Abbildung 3: Ausschnitt Luftbild......................................................................................... 7 Abbildung 4: Ausschnitt Karte 1 – Raumnutzung.............................................................11 Abbildung 5: Ausschnitt Karte 1.2 - Raumnutzung ..........................................................12 Abbildung 6: Lage des Plangebietes im Naturpark Erzgebirge/Vogtland....................13 Abbildung 7: Ausschnitt FNP .............................................................................................14 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung 2015 bis 2019. ......................................................... 8 Tabelle 2: Anteil von Wohnungen in Ein-und Zweifamilienhäusern an neuen Wohnungen. ........................................................................................................................ 8 Tabelle 3: Prognose des Neubaubedarfs im Vogtlandkreis. ........................................... 8 Tabelle 4: Satzungen mit potentiell verfügbaren Wohnbauflächen in der Stadt Klingenthal ..........................................................................................................................10 Anlagen Anlage 1 Obstsorten zur Anlage von Streuobstwiesen im Regierungsbezirk Chemnitz Anlage 2 Übersichtskarte des Sächsischen Oberbergamtes über Hohlräume im Plangebiet (Stand 21.01.2021 Anlage 3 Stellungnahme der Stadt Klingenthal vom 16.02.2021
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 2 1 Rechtsgrundlagen Bundesrecht - Baugesetzbuch (BauGB) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) - Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S.3786) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) - Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV 90) - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18.12.1990 (BGBl. I S.58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S.1063) - Raumordnungsgesetz (ROG) - vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694) - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1408) - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID- 19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694)
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 3 Landesrecht - Sächsische Bauordnung (SächsBO) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2018 (SächsGVBl. S. 706) - Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist - Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) - vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.08.2019 (SächsGVBl. S. 644) - Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) - vom 06.06.2013 (SächsGVBl. S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14.12.2018 (SächsGVBl. S. 782) - Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) - vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.07.2016 (SächsGVBl. S. 287) - Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) - vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11.05.2019 (SächsGVBl. S. 358) - Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) - vom 11.12.2018 (SächsGVBl. S. 706) - Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 (SächsGVBl. S.582) Auf die Beachtlichkeit weiterer Gesetzlichkeiten wird hingewiesen. 2 Plangrundlage Die Plangrundlage (Stand 12/2020) der Satzung bildet ein Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Freistaates Sachsen – Stadt Klingenthal.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 4 3 Lagebeziehungen Die Stadt Klingenthal liegt im südlichen Bereich des Vogtlandkreises, der zur Landesdirektion Sachsen (Standort Chemnitz) des Freistaates Sachsen gehört. Die Stadt grenzt im Südosten an Tschechien an. Klingenthal ist über die B94, B 169 und B 283 sowie die S 300 und 304 in das überörtliche Verkehrsnetz eingebunden. An den Anschlussstellen Reichenbach, Treuen und Plauen-Ost besteht Anschluss an die BAB A 72. In Klingenthal besteht eine Bahnverbindung mit der Vogtlandbahn nach Zwotental. Die Weiterführung erfolgt über andere Linien. In Plauen und Zwickau besteht Zugang zum Fernbahnnetz. Benachbarte Städte und Gemeinden bzw. Länder sind: Gemeinde Muldenhammer, Gemeinde Grünbach im Norden, Stadt Schöneck im Westen, Stadt Markneukirchen, Gemeinde Erlbach im Süden, Tschechische Republik im Südosten. Stadt Klingenthal Abbildung 1: Ausschnitt digitale topografische Karte Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2021
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 5 Über die B 283 ist die Stadt Klingenthal in das gemeindeübergreifende Verkehrsnetz eingebunden. Das Oberzentrum Plauen liegt ca. 35 km in westlicher Richtung davon. Anschlussmöglichkeiten zur BAB 72 bestehen an der AS Treuen sowie der AS Plauen- Ost. Lage des Satzungsgebietes „Hinterm Zaun“ Abbildung 2: Stadt Klingenthal Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2021 Das Satzungsgebiet ist durch die Haltestellen „Alter Staffelweg“ und „Königsplatz“ an den ÖPNV angeschlossen. Am Bahnhof Klingenthal besteht Zugang zum schienengebundenen Nahverkehr.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 6 4 Örtliche Situation Die ca. 5.597 m² große Ergänzungsfläche ist räumlich der öffentlichen Erschließungsstraße Staffelweg zugeordnet. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst dabei das Flurstück 351/2 (teilweise) sowie die Flurstücke 351/4 und 351a der Gemarkung Brunndöbra, Stadt Klingenthal vollständig. Das Satzungsgebiet befindet sich zentral im Stadtgebiet von Klingenthal, östlich der Auerbacher Straße. Mit der Ergänzungssatzung soll nun noch unbebaute Fläche dem Innenbereich zugeführt werden. Da der nordöstliche Teil des Geltungsbereichtes mit einer Größe von 2.500 m² bereits bebaut ist, kann mit der Errichtung von ca. 3 WE gerechnet werden. Die vorhandene Bebauung im Bereich des Staffelweges erstreckt sich auf einer nach Westen geneigten Hangfläche. Westlich des Plangebietes befindet sich mit der B 283 eine Hauptverkehrsstraße sowie Reihenhausbebauung, direkt anschließend unter anderem ein Getränkemarkt sowie Gaststätte mit Pension und östlich des Plangebietes schließt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Durch die Satzung soll die kompakte Bebauung in der Stadt Klingenthal, die im Rahmen der Satzung klargestellt wird, ergänzt werden. Der Siedlungsbereich stellt einen maßgeblichen Bebauungszusammenhang mit städtebaulichem Gewicht dar und ist folglich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gemäß §34 BauGB zu bewerten. Das Satzungsgebiet wird folgendermaßen begrenzt (s. Abbildung 3): im Norden: Straße Staffelweg im Osten: Straße Untersachsenberger Straße und landwirtschaftliche Fläche im Süden: Landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen: Gaststätte mit Pension und ehemalige Turnhalle
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 7 Ergänzungsfläche Abbildung 3: Ausschnitt Luftbild Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 01/2021 4.1 Wohnbaubedarf Grundlage für den Wohnbaubedarf ist die Bevölkerungsentwicklung. In der Vergangenheit zeichnete sich bereits eine landkreistypischer Bevölkerungsrückgang ab (Tabelle 1). Der Bevölkerungsverlust beträgt zwischen 2015 und 2019 6,8% für Klingenthal und 2,72% für den Landkreis Vogtlandkreis. Der Bevölkerungsanteil von Klingenthal an der Gesamtbevölkerung des Landkreises beträgt relativ konstant rund 3,6%.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 8 Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung 2015 bis 2019. Bevölkerung am 31.12. Jahr Klingenthal Vogtlandkreis Anteil Klingenthal [%] 2015 8.783 232.318 3,78 2016 8.674 231.051 3,75 2017 8.524 229.584 3,71 2018 8.365 227.796 3,67 2019 8.184 225.997 3,62 Quelle: © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2020 (statistik.sachsen.de/genonline) In der Vergangenheit konzentrierte sich die Neubautätigkeit im Sektor Wohnungsbau auf Ein- und Zweifamilienhäuser (Tabelle 2). Tabelle 2: Anteil von Wohnungen in Ein-und Zweifamilienhäusern an neuen Wohnungen. Anteil neuer Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern an den neuen Wohnungen Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 [%] 81,9 78,8 70,6 60,5 75,7 75,0 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 [%] 92,7 67,5 - - 56,3 77,1 Quelle: Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung. INKAR. Ausgabe 2018. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) - Bonn 2018. © 2018 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn. Dies wird sich auch in Zukunft fortsetzten. Die Wohnungsmarktprognose des BBSR sieht auch in der Zukunft den Neubaubedarf konzentriert im Ein- und Zweifamilienhaussektor (Tabelle 3). Tabelle 3: Prognose des Neubaubedarfs im Vogtlandkreis. Vogtland- kreis Prognose Neubaubedarf/10.000 EW Neubaubedarf Prognose EW EFH, ZFH Jahr insgesamt EFH,ZWH MFH 2020 13 13 0 224.850 292 2021 12 12 0 223.350 268 2022 12 12 0 221.800 266 2023 12 12 0 220.230 264
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 9 Vogtland- kreis Prognose Neubaubedarf/10.000 EW Neubaubedarf Prognose EW EFH, ZFH Jahr insgesamt EFH,ZWH MFH 2024 11 11 0 218.620 240 2025 10 10 0 217.000 217 2026 9 9 0 215.360 194 2027 9 9 0 213.710 192 2028 8 8 0 212.050 170 2029 8 8 0 210.400 168 2030 8 8 0 208.730 167 Quellen: - Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung. INKAR. Ausgabe 2018. Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) - Bonn 2018. © 2018 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn. - 7. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2035. Für den Landkreis Vogtlandkreis ergibt sich ein Neubaubedarf in Ein- und Zweifamilienhäusern von 2.439WE. Ausgehend davon, dass die Bevölkerungsentwicklungen des Vogtlandkreises und der Stadt Klingenthal auch im nächsten Jahrzehnt weiterhin in etwa parallel verlaufen und folglich der Bevölkerungsanteil von Klingenthal im Landkreis Vogtlandkreis rund 3,6% beträgt ergibt sich für Klingenthal: 3,6%*2.439 WE = 88 WE. Dabei ist dieser Wert als Größenordnung zu verstehen. Die Stadt Klingenthal hat, wie in der folgenden Tabelle 4 dargestellt, derzeitig nur in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Steinbachstraße/ Zum Floßgraben“ geringe Flächenreserven. Die Stadt möchte deshalb auf Grund der Nachfrage nach Wohnraum den Bedürfnissen der Bevölkerung nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 2 BauGB, gerecht werden und dieser Ergänzungssatzung mit einem Angebot von 3 Wohneinheiten in EFH begegnen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 10 Tabelle 4: Satzungen mit potentiell verfügbaren Wohnbauflächen in der Stadt Klingenthal Name Gebiets- Satzungs- Bekannt- Gesamt- Neuausge- Auslastung art beschluss machung fläche in wiesene in % nach m² Nettobauf- BauNVO läche Abrundungssatzung W 22.12.1993 12.08.1994 2.200 100 Am Bahngleis (EH Hoyer Fl. 230/3, EH Schenk Fl. 230/6) Außenbereichs- W 27.05.2005 02.12.2005 15.000 Ersatzneubau - satzung und Ecke Höhenweg/ Nachver- Kammweg dichtung (Nutzungsänd. Hutzler Fl. 389/ 2) Klarstellungs- und W 25.04.2010 15.06.2010 3.000 100 Ergänzungssatzung Am Friedensberg (EH Pinder, EH Hendel Fl. 268/ 1) Außenbereichsatzung Fläche für 27.01.2010 05.02.2010 44.877 Nur Ersatz- - Höhenweg/Waldgut- Landwirt- neubau straße schaft möglich (EH Sven Albert) Außenbereichsatzung Fläche für 23.06.2010 16.07.2010 5.956 Nur Ersatz- - Am Aschberg Landwirt- neubau schaft möglich Klarstellungs- und WA 22.09.2010 29.10.2010 6.800 30 Ergänzungssatzung „Steinbachstraße/ Zum Floßgraben“ Klarstellungs- und WA 31.08.2010 24.09.2010 2.400 100 Ergänzungssatzung Waldhäuser Zwota Klarstellungs- und WA 23.08.2017 08.09.2017 7.500 100 Ergänzungssatzung „Kantor- Weber-Straße/Am Friedensberg“
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 11 5 Übergeordnete Planungen Im Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 ist die Stadt Klingenthal im ländlichen Raum verortet und dem Mittelbereich des Mittelzentralen Städteverbund „Göltzschtal“, welcher aus den Städten Rodewisch, Auerbach/Vogtl., Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Ellefeld besteht zugeordnet. Klingenthal befindet sich südöstlich der Oberzentren Plauen und Zwickau (Karte 1 – Raumstruktur und Karte 2 – Mittelbereiche). Mit der Satzung soll: ➢ eine geordnete und angemessene, bauliche Entwicklung im Planbereich im Sinne der Eigenentwicklung ermöglicht werden, ➢ den Zielen Z 2.2.1.6 (Eigenentwicklung) und Z 2.2.1.9 (Vermeidung der Zersiedlung) des Landesentwicklungsplanes Rechnung getragen werden, ➢ sowie die Belange des Naturschutzes durch eine adäquate Eingriffs- ausgleichsregelung in die Planung eingestellt werden. Die Ziele des Regionalplans Südwestsachsen (in der Fassung vom 10.07.2008) wurden bei der Planung berücksichtigt. Lage des Satzungsgebietes Abbildung 4: Ausschnitt Karte 1 – Raumnutzung Quelle: Regionalplan Südwestsachsen 2008
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 12 Entsprechend der Darstellung Karte 1 - Raumnutzung des Regionalplans Südwest- sachsen ist die Ergänzungsfläche Bestandteil der Siedlungsfläche. Südlich und östlich des Plangebietes befindet sich ein Vorbehalts- und Vorranggebiet Natur & Landschaft, welches allerdings nicht vom Plangebiet berührt wird. Zusätzlich wurde der Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz vom 15.12.2015, der sich seit Mai 2016 in der Abwägung befindet, mit seinen Zielen und Grundsätzen zur Betrachtung herangezogen. Lage des Satzungsgebietes Abbildung 5: Ausschnitt Karte 1.2 - Raumnutzung Quelle: Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz Wie bereits im Regionalplan Südwestsachsen ist die Ergänzungsfläche ohne regionalplanerische Ausweisung. Laut Karte „1.2 – Raumnutzung“ weist der Plan um den Geltungsbereich ein Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz auf. Naturräumlich Gliederung Die Stadt Klingenthal befindet sich vollständig im Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Naturräumlich befindet sich das Plangebiet im sächsischen Bergland und Mittelgebirge.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 13 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Regionale Schutzgebiete (Naturschutzgebiete (NSG) sowie FFH-Fledermausquartiere und Europäische Vogelschutzgebiete sind durch die Planung nicht berührt. Nördlich des Plangebietes befindet sich ein denkmalgeschütztes Wohnhaus, dieses wird durch die Planung jedoch nicht berührt. Entwicklungszone Naturpark Erzgebirge/Vogtland Abbildung 6: Lage des Plangebietes im Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2021 FFH-Gebiete sind von der Planung nicht berührt. Das Satzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Entwicklungszone des Naturparkes, verstößt die Satzung nicht gegen die Schutzgebietsverordnung. Die Aussagen des Regionalplanes Südwestsachsen sowie die des Regionalplan- entwurfs Region Chemnitz stehen einer baulichen Entwicklung an dieser Stelle nicht entgegen. Das Vorhaben steht im Einklang mit den raumordnerischen Aussagen der Landes- und Regionalplanung.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 14 6 Voraussetzungen und Ziele der Satzung Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Klingenthal ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.03.2009 rückwirkend zum 22.09.1994 in Kraft getreten. Ergänzungsfläche Abbildung 7: Ausschnitt FNP Quelle: Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal Der Bereich der Ergänzungsfläche wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 1994 als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellung als Fläche für Landwirtschaft steht der Satzung demgegenüber regelmäßig nicht entgegen. Bauliche Entwicklungen sind gemäß Naturparkverordnung nur innerhalb der Entwicklungszone möglich. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Staffelweg" der Stadt Klingenthal gemäß §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sollen einzelne Außenbereichsflächen städtebaulich angemessen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die einzubeziehenden Außenbereichsflächen an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen. Die einzubeziehenden Flächen müssen dabei durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sein. Auf eine „Abrundung" kommt es jedoch nicht mehr an. Der §34 BauGB hatte diesbezüglich bereits durch das BauROG 1998 eine neue Fassung erhalten. Geeignete Flächen können z.B. Grundstücke sein, die als sogenannter Außenbereich im Innenbereich zu bewerten sind oder auf der gegenüberliegenden Seite einer einseitig bebauten Straße liegen. Die nördliche Straße Staffelweg ist im Bereich gegenüber der Ergänzungssatzung bereits fast vollständig bebaut. Im Bereich gegenüber der
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 15 Ergänzungssatzung, also östlich des Staffelweges befindet sich bereits Wohnbebauung, sodass eine Spieglung dieser, möglich ist. Somit sind die Voraussetzungen im Plangebiet gegeben. Anlass für diese Satzung ist die Absicht der Stadt Klingenthal in erschlossener und städtebaulich geeigneter Lage im Anschluss an den Siedlungskörper eine wohnbauliche Flächenergänzung vorzunehmen. Dieses Vorhaben fügt sich bezüglich der Art der baulichen Nutzung in die ebenfalls wohnbaulich geprägte Umgebung ein. Mit der städtebaulichen Satzung sollen Flächenangebote für Wohnbauzwecke für den örtlichen Bedarf in Klingenthal im Sinne der maßvollen Ergänzung geschaffen werden. Ziel ist die Ansiedlung baulandnachfragender, jungen Familien mit Kindern. Der örtliche Wohnflächenbedarf kann damit gedeckt werden. Bei der Aufstellung von Ergänzungssatzungen nach §34 Abs. 4 Nr. 3 sind die Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §13 Abs. 2 Nr.2 und 3 BauGB anzuwenden. Ergänzungssatzungen sind genehmigungsfrei. Die Satzungen werden durch die Kommune beschlossen und in Kraft gesetzt. Der zuständigen Rechtsaufsichtbehörde sind städtebauliche Satzungen nach Abschluss des Verfahrens anzuzeigen. Für die Satzungen nach §34 Abs. 4 BauGB besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung. Gemäß §13 BauGB ist es Voraussetzung für die Anwendung der Satzungen, dass die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nicht begründet wird und keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter (§1 Abs. 6 Nr.7b BauGB) bestehen. Gemäß §13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, der Umweltbericht gemäß §2a und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach §3 Abs. 2 Satz 2, entbehrlich; §4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13 Abs. 2 Nr.2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Die vorliegende Ergänzungssatzung erfüllt diese Voraussetzungen. Von der Durch- führung einer Umweltprüfung im Aufstellungsverfahren der städtebaulichen Satzung wird insofern abgesehen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 16 7 Erschließung Die Verkehrserschließung der Ergänzungsfläche ist ausgehend von der öffentlichen Straße Staffelweg vollständig gewährleistet. Der Staffelweg verläuft in West-Ost Richtung und wird verkehrlich über die Bundesstraße B283 (Auerbacher Straße) erschlossen. Wasserversorgung Zuständig für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV). Laut Vorabstellungnahme des ZWAV vom 29.01.2020 kann „Die Wasserversorgung (…) über einen neu zu errichtenden Hausanschluss in der im Hangbereich (an der Flurstücksgrenze 351/2) liegenden Trinkwasserleitung DN 150 abgesichert werden. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Inbetriebnahme) beim ZWAV zu beantragen. Für das Satzungsgebiet ist die erforderliche Löschwassermenge im Umkreis bis 300 m sicherzustellen. Auch dieser Nachweis ist im jeweiligen Bauantrag zu führen. Die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge zu der geplanten Ergänzungsfläche ist über die öffentliche Straßenanbindung gewährleistet. Die Grundstückszufahrten sind so auszubilden, dass sie von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen befahren werden können. Zu den für die Löschwasserversorgung vorgesehenen Gewässern muss eine entsprechende Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein. Anforderungen an derartige Zufahrten sind in der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" enthalten. Die Löschwasserentnahmestellen müssen mit Löschfahrzeugen zu allen Jahreszeiten problemlos erreicht werden können. Laut einer Stellungnahme der Stadt Klingenthal vom 16.02.2021 (Anlage 3) ist „die Löschwasserversorgung (…) vorhanden“.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 17 Abwasserentsorgung Laut Vorabstellungnahme des ZWAV vom 29.01.2020 ist „Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz (…) nicht möglich. Das Grundstück ist dauerhaft dezentral zu entsorgen. Die Entsorgung des Klärschlammes hat durch eine zuständige Entsorgungsfirma zu erfolgen.“ Stromversorgung Zuständig für die Stromversorgung in der Stadt Klingenthal ist die MITNETZ Strom mbH. Aus der Vorabstellungnahme vom 2020 geht hervor, dass „sich im angegebenen Baubereich keine Anlagen der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) befinden. Die Herstellung eines Fundamenterders nach DIN 18015 Teil ist Voraussetzung für den Anschluss der elektrotechnischen Anlage des Bauwerkes an unser Netz.“ Der in der Anlage enthaltene Bestandsplan gibt Ihnen Auskunft über die Lage und die Art unserer Stromübertragungsanlagen, die Lage wurde zeichnerisch als nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung übernommen. Weitere Informationen folgen nach der Trägerbeteiligung zum Entwurf der vorliegenden Ergänzungssatzung. Gasversorgung Aus der Stellungnahme von Inetz vom 31. Januar 2020 geht hervor, dass „unmittelbar in dem ausgewiesenen Baubereich (…) Inetz keine Leitungen und Anlagen der Gasversorgung“ betreibt. „In der Verkehrsfläche "Auerbacher Straße" ist ein ausreichend dimensioniertes Leitungsnetz vorhanden, so dass (…) eine gasseitige Erschließung des geplanten Vorhabens in der angezeigten Nutzungsstruktur auf Grundlage der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV, jeweils zum aktuellen Stand, als möglich“ angesehen wird. Die Sicherung der Erschließung ist durch den jeweiligen Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen. Die konkreten Anbindepunkte für die einzelnen Medien sind im jeweiligen der Satzung nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren in Abstimmung mit den für die Ver- und Entsorgung zuständigen Unternehmen, Verbänden und Behörden noch verbindlich festzulegen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 18 8 Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 9 Abs. 5 und 6 BauGB Bodenschutz und Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Trotzdem kann das Vorhandensein von Altlasten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Falle des Auffindens von umweltgefährdeten Stoffen ist das zuständige Umweltamt des Landratsamtes Vogtlandkreis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Stellplätze und Zufahrten sind deshalb in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Mutterboden ist gemäß §202 BauGB separat zu gewinnen und funktionsgerecht zu verwerten. Aufgrund der geologischen Verhältnisse können im Plangebiet geogen bedingt erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum Schutz vor Radon ist ein Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222- Aktivitätskonzentration in der Luft von 300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Innenräumen festgeschrieben. Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Wer im Rahmen baulicher Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind. Anfallendes Bodenmaterial ist vorrangig im Baubereich wiederzuverwerten. Schädliche Bodenveränderungen des Untergrundes und des Erdaushubs sind gemäß BBodSchG und SächsABG zu vermeiden. Bodenfunde gemäß §20 SächsDSchG sind bei der zuständigen Denkmalschutz- behörde meldepflichtig. Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren auf die Meldepflicht von Bodenfunden hinzuweisen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 19 Bei geplanter Versickerung von Oberflächenwasser über die Bodenzone ist sicher- zustellen, dass dies schadlos erfolgt. Vernässungserscheinungen, Bodenerosion und Beeinträchtigungen Dritter sind auszuschließen. Auf das Auftreten von anthropogenen Auffüllungen wird hiermit hingewiesen. Das Plangebiet befindet sich in der Frostwirkungszone III nach RStO 12. Baugrunduntersuchungen werden vor der Bautätigkeit empfohlen. Die Zusendung der Ergebnisse gem. 11 SächsABG ist zu beachten. Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht gemäß LagerstG und LagerstGDV. Naturschutz Im Ergänzungsgebiet befinden sich keine Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes. Weder in der amtlichen Biotopkartierung Sachsen noch vor Ort wurden Biotope im Sinne des §26 SächsNatSchG festgestellt. Geologie Zur Klärung der lokalen Untergrundverhältnisse im Satzungsgebiet empfiehlt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Baugrund- untersuchungen in Anlehnung an die DIN 4020 / DIN EN 1997-2 durchzuführen. Sofern Bohrungen niedergebracht werden, besteht Bohranzeige- und Bohrergebnis- mitteilungspflicht bei der Abt. 10 Geologie des LfULG. Altbergbau und Erlaubnisfelder Der Planbereich Am Staffelweg liegt laut Vorabstellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 22.01.2021 zu einem geringen Teil in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 Sächsischer Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO). Für die Hohlräume bergbaulichen Ursprungs gilt die Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 BauGB als Altbergbaugebiet. Sollten Spuren alten Bergbaues angetroffen bzw. mögliche bergbaubedingte Schadensereignisse bemerkt werden, so ist gemäß § 5 SächsHohlrVO das Sächsische Oberberg-amt in Kenntnis zu setzen. Der Hinweis ist Bestandteil der Satzung. Eine Übersicht der Hohlräume im Plangebiet und der Umgebung wird in der Anlage 2 gegeben.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 20 Erdbebenzone Die Stadt Klingenthal befindet sich in der Erdbebenzone 1. Auf die Beachtung der Vorgaben der DIN 4149:2005-4 Bauten in deutschen Erdbebengebieten wird hiermit hingewiesen. Kampfmittel Die bauausführenden Firmen sind durch den Bauherren darauf hinzuweisen, dass im Falle des Auffindens von Kampfmitteln unverzüglich die nächstgelegene Polizei- dienststelle oder Ortspolizeibehörde gemäß §3 Kampfmittelverordnung darüber in Kenntnis zu setzen ist. Das Betreten der Fundstelle ist gemäß §4 Kampfmittelverordnung verboten. Kataster Sollten Punkte des Liegenschaftskatasters innerhalb des Plangebietes gefährdet sein, ist das Landratsamt Vogtlandkreis, Fachbereich Kataster rechtzeitig hinzuweisen. Strom /Telekom Der zuständige Stromversorger ist die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM). Die Telekommunikation wird durch die deutsche Telekom GmbH bereitgestellt. Weitergehende Informationen der Strom- und Telekommunikationsversorgung werden nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergänzt.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 21 9 Ergänzungsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Die Stadt kann gemäß §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Städtebauliche Satzungen nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB müssen mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein und in ihr können einzelne Festsetzungen nach §9 BauGB getroffen werden. §9 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Die §§ 1a Abs. 2, 3 und 9 Abs. 1a sind ebenfalls anzuwenden. Die Stadt beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung in verkehrlich und stadttechnisch vollständig erschlossener Lage ein konkret nachgefragtes Potenzial zu nutzen und zur Ansiedlung von einem Wohnbauvorhaben bereitzustellen. In den letzten Jahren verzeichnet die Stadt verstärk Anfragen von bauwilligen Interessenten. Jedoch verfügt die Stadt nicht über ausreichend erschlossene Flächen im Innenbereich. Damit möchte die Stadt Klingenthal die bestehende Nachfrage nach Bauland bedienen und weiterhin attraktiv für junge Familien sein. Im Vorfeld der Planung wurden alternative Möglichkeiten, um den örtlichen Bedarf zur Ansiedlung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in Klingenthal zu decken, geprüft. Die Ergänzungsfläche grenzt vollständig an den Ortsbereich Klingenthal an. Die öffentliche Erschließungsstraße ist östlich und westlich zur Ergänzungsfläche fast vollständig beidseitig bebaut. Durch die bereits vorhandene Bebauung, ist das Plangebiet und seine nähere Umlegung anthropogen vorgeprägt. Die Ergänzungsfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Satzungsentwurfs wurden so festgelegt, dass eine maßvolle Ergänzung des Siedlungskörpers bzw. des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles vorgenommen werden kann. Es liegen alle Voraussetzungen dafür vor, die dargestellten Ergänzungsflächen dem Innenbereich zu zuordnen. Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung werden die erforderlichen bauplanungs- rechtlichen Vorgaben hinreichend fixiert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der Ergänzungsflächen richtet sich zunächst nach §34 BauGB. Danach müssen sich Vorhaben bezüglich Art und Maß der
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 22 baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die für die Ergänzung maßgebliche Bebauung in der näheren Umgebung entspricht der vorhandenen Bebauung in Form von Einzelhäusern (vgl. Kap. 2 Örtliche Situation). In der relevanten Umgebung sind Einzelhäuser mit ein bis zwei Vollgeschossen prägend. In der Regel sind ausgebaute Dachgeschosse vorhanden. Die abweichende Bauweise ist weder planungsseitig beabsichtigt noch wäre sie zielführend. Dabei sind die einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der SächsBO umzusetzen. Durch die vorgefundene Prägung in der näheren Umgebung sind die gestalterischen Vorgaben für zulässige Vorhaben innerhalb der Ergänzungsfläche definiert, so dass bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach §89 SächsBO nicht erforderlich sind. Das Einfügen der Baukörper in das Orts- und Landschaftsbild in Ortsrandlage wird damit gewährleistet. Die gestalterische Ausbildung der Baukörper richtet sich nach §34 BauGB und muss sich in die nähere Umgebung einfügen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 23 10 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen §§1a und 9 Abs.1a BauGB Durch die gemäß Satzung nach §34 Abs.4 Nr.3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Außenbereichsflächen sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Diese Eingriffe sind entsprechend §§1a und 9 Abs.1a BauGB auszugleichen. Abschätzung der planbedingten Auswirkungen auf die Bestandteile des Naturhaushalts und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Schutzgüter (§1 Planbedingte Maßnahmen zur Vermeidung, Abs.6 Nr.7a IST-Zustand Auswirkungen Minimierung BauGB) - Grünland - Verlust an - Anpflanzung von Bäumen und - geringe Lebensraum auf Sträuchern gebietsheimischer Tiere, Pflanzen Artenvielfalt die bisher Arten u.a. als Ausgleichs- und und biologische gärtnerisch Ersatzmaßnahmen im Plangebiet Vielfalt genutzen Flächen - Erhöhung der Artenvielfalt durch Gartennutzung und differenzierter Gestaltungen - Teilweise (etwa - Versiegelung - Minimierung durch Festsetzung 50%) durch die teilweise wasserdurchlässiger Wege und unversiegelt Überbauung des Zufahrten im Plangebiet und als Plangebietes Fläche und Rasenfläche Boden genutzt - Rest Wohnbe- bauung mit Nebenanlagen - Überwiegend - Versiegelung und - Hinweise auf Maßnahmen zur unversiegelt dadurch Versickerung im Plangebiet - Keine verminderte - Minimierung durch Festsetzung Wasser Oberflächen- Wasserdurchlässig wasserdurchlässiger Wege und gewässer im keit des Bodens Zufahrten Plangebiet - Rasen, - Versiegelung - Anpflanzung von Gehölzen als überwiegend durch die Grünstrukturen unbebaut Errichtung von - Minimierung durch Luft und Klima - Teilweise Gebäuden Pflanzfestsetzungen bereits baulich - Geringfügige genutzt Änderungen auf das lokale Klima - An die - Errichtung von - Einfügungsgebot nach §34 BauGB Siedlung Wohngebäuden - An die Umgebung angepasste angrenzende angrenzend an Bebauung Landschaft und Grünfläche die bestehende Landschaftsbild sowie Bebauung vorhandene Bebauung - Grünfläche, - Einbeziehung in - Minderung der Versiegelung Wirkungsgefüge ohne den - Festgesetzte Ausgleichs- zwischen den Gehölzbestand Siedlungsbereich pflanzungen durch Bestandteilen als Lebens- standortheimische Gehölze (Naturhaushalt) raum
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 24 Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches in der Fläche zur Anpflanzung der Ergänzungssatzung umgesetzt werden. Zur Absicherung der Maßnahmen wurden folgende naturschutzrechtlichen Regelungen getroffen: Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist zur Randeingrünung eine 1 reihige Hecke aus standortheimischen Sträuchern der Artenliste standortheimischer Gehölze im Pflanzabstand von maximal 1,50 m anzulegen. Die Heckenpflanzungen grenzen das Plangebiet zur strukturarmen Offenlandschaft ab und schaffen einen Übergang, der zwischen der ackerbaulichen und gewerblichen Nutzung vermittelnd wirkt. Aus diesen Gründen tragen sie positiv zum Landschaftsbild bei. Den Pflanzungen wird deshalb ein Funktionswert in Hinsicht auf das Landschafts- bild zugeordnet. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne §§1a und 9 Abs. 1a BauGB sind innerhalb der Ergänzungsflächen durch den jeweiligen Eingriffsverursacher auf eigenem Grundstück durchzuführen. Dabei hat der Eingriffsverursacher pro 40 m² versiegelter Bodenoberfläche ein Laub- oder ein Obstbaum gemäß Artenliste inner- halb der Ergänzungsgrundstücke zu pflanzen. Die Pflanzungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung folgender Maßgaben durchzuführen: - ausschließlich standortgerechte gebietseigene Gehölze verwenden, - dauerhafter Erhalt der Gehölze ist zu sichern, Nachpflanzungserfordernis bei Abgängen, - Fertigstellungs- und Unterhaltspflege nach guter fachlicher Praxis, - Pflanzungen unter Beachtung des Sächsischen Nachbarschaftsgesetzes (SächsNRG) vornehmen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 25 Artenliste Obstsorten: Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche, Walnuss Die Obstsortenwahl soll sich an der Liste zur Anlage von Streuobstwiesen im Regierungsbezirk Chemnitz orientieren (vgl. Anlage 1 der Begründung). Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Rot-Buche Fagus sylvatica Stiel-Eiche Quercus robur Eberesche Sorbus aucuparia Gem. Esche Fraxinus excelsior Vogelkirsche Prunus avium Trauben-Kirche Prunus padus Berg-Ulme Ulmus glabra Schwarz Erle Alnus glutinosa Bruch-Weide Salix fragilis Sal-Weide Salix caprea Artennegativliste: Zypressen, Scheinzypressen, Lebensbäume, Silber-, Blau- und Stechfichten Am Ort des Eingriffs (auf dem Baugrundstück) wird durch die Pflanzung von einheimischen, standortgerechten Laub- und Obstbäumen gemäß Artenliste eine ökologische Aufwertung erreicht. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach der tatsächlichen Versiegelung. Der Ausgleich erfolgt Zug um Zug mit Inanspruchnahme der Bauflächen. Durch die Bepflanzung entsteht ein einheitliches Gesamtbild zwischen der neuen Bebauung und dem Bestand. Zudem werden insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Insekten Lebensräume geschaffen. Anmerkungen und Hinweise zu Pflanzmaßnahmen Innerhalb der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Ziergehölze und fremdländische Arten generell nicht zulässig. Auf den sonstigen Grundstücksflächen können Ziergehölze nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Insgesamt wird v.a. aus ökologischen Gründen die bevorzugte Verwendung von heimischen Laubbaum-, Obstbaum- und Straucharten empfohlen. Bodenschutz gemäß §1a Abs. 2 BauGB Im Sinne des Bodenschutzes sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 26 11 Wesentliche Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf die Planbetroffenen Die Ergänzungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB hat für die von ihr erfassten Flächen konstitutive, rechtsbegründende Wirkung. Die vormaligen Außenbereichs- flächen mit prinzipiellem Bauverbot werden zu Innenbereichsflächen mit prinzipiellem Baurecht erhoben. Unabhängig vom prinzipiellen Baurecht regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach §34 Abs. 1 BauGB und nach einzelnen Festsetzungen gemäß §9 Abs.1 BauGB. Textliche Hinweise sowie ortstypische Bauweisen und Gestaltungsmerkmale sind zu beachten. Innerhalb der Ergänzungsflächen sind Einzel- oder Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig. Die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse ist auf 2 festgesetzt. Mit den Festsetzungen zur Bauweise sowie der Festsetzung der Geschossigkeit, soll der Umgebungsbebauung Rechnung getragen werden, sodass sich mögliche Bebauung in die bereits vorhandenen baulichen Strukturen einfügt. Mit der Satzung wird der im Zusammenhang bebaute Ortsteil um 5.597 m² erweitert. Die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung ist - wie festgesetzt - anzuwenden und umzusetzen. Die nicht überbauten Teile der bebaubaren Grundstückfläche sind, sofern sie nicht mit Nebenanlagen belegt sind, dauerhaft zu begrünen. Zur Absicherung der stadttechnischen Erschließung sind zwischen dem Bauherren und den zuständigen Versorgungsunternehmen die erforderlichen Regelungen vertraglich zu binden. Verkehr Durch die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles kommt es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs in den angrenzenden öffent- lichen Straßen. Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrsströme ist vorhabenbedingt ausgeschlossen. Durch die geringe Verkehrsbelegung des Staffelweges ist in Bezug auf Verkehrslärm keine Beeinträchtigung der Ergänzungsfläche gegeben.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 27 Immissionsschutz Das Vorhaben wird sich in die umgebende Nachbarschaft als nicht störendes Vorhaben einordnen. Störwirkungen sind weder ausgehend von der Ergänzungsfläche auf benachbarte Gebiete noch auf die geplante Nutzung selbst aus der maß- geblichen Umgebung zu erwarten. In der Umgebung ist ebenfalls Wohnnutzung vorherrschend.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Anlage 1 – Obstsorten zur Anlage von Streuobstwiesen im Regierungsbezirk Chemnitz
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Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Anlage 2 – Übersichtskarte des Sächsischen Oberbergamtes über Hohlräume im Plangebiet (Stand 21.01.2021)
319789 320289 5583220 Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11, 09599 Freiberg Übersichtskarte Maßstab 1:3500 5582720 Koordinatensystem: ETRS89/UTM33 0 45 90 180 Meter Quelle: Geobasisdaten - Staatsbetrieb Geobasisdaten und Vermessung Sachsen 2016 Ausgabe: 21.01.2021
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Anlage 3 – Stellungnahme der Stadt Klingenthal vom 16.02.2021
Große Kreisstadt Klingenthal Stadtverwaltung Klingenthal, Kirchstr. 14, 08248 Klingenthal Landratsamt Vogtlandkreis Kreisbauamt SG Bauaufsicht/Denkmalschutz Bahnhofstr. 46-48 08523 Plauen Ihr Zeichen: Ihrer Nachricht vom: Stellungnahme der Stadt Klingenthal zur Versorgung mit Unser Zeichen: Löschwasser 1260.04 - 4/2021 Unsere Nachricht vom: Baumaßnahme: Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung 'Am Staffelweg' Standort: Klingenthal, Staffelweg Grundstück1: Flurstück(e) 351/2, 351/4 u. 351 a der Gemarkung Haupt- und Ordnungsamt Frau Schneider Brunndöbra, Außenbereich Antragsteller: Stadtverwaltung Klingenthal, Kirchstr. 14, 08248 Telefon: +49 37467 61-112 Klingenthal Telefax: +49 37467 61-200 Bauantrag vom: E-Mail:* Inge.Schneider@Klingenthal.de Reg.-Nr. im Bauantragsverzeichnis: Datum: 16.02.2021 Löschwasser kann wie folgt bereitgestellt werden: Hausanschrift: durch Anschluss an das Trinkwassernetz (Grundversorgung) mit 24 m³ Stadtverwaltung Klingenthal lt. Aussage des Zweckverbandes Wasser/ Abwasser Plauen v. 08248 Klingenthal, Kirchstr. 14 08.02.2021. durch (Bezeichnung): Fließgewässer "Brunndöbra" - unerschöpflich in www.klingenthal.de Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter, Herrn Künzl am 16.02.2021. Sprechzeiten: Die Löschwasserversorgung ist vorhanden / gesichert ab . Di., Mi., Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Di. 13.00 – 18.00 Uhr Do. 13.00 – 16.00 Uhr Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert. Telefonzentrale: Anmerkungen: Absicherung Erstmaßnahmen durch Einsatz 4500 l in +49 37467 61-0 Löschfahrzeugen; Löschwasserförderung über lange Wegestrecke je nach Lage des konkreten Objektes bis zu Telefax: ca. 450 m - Wasserentnahmestelle Fließgewässer +49 37467 61-200 'Brunndöbra' E-Mail:* Mit freundlichem Gruß stadt@klingenthal.de Bankverbindung: Schneider IBAN DE22 8705 8000 3610 0038 97 Amtsleiterin Haupt- und Ordnungsamt BIC WELADED1PLX Anlagen: keine * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselt elektronische Dokumente 1 Sofern das Grundstück im Außenbereich liegt, hat der Bauherr gem. § 55 Abs. 3 SächsBRKG die Löschwasserversorgung ggfs. auf eigene Kosten sicherzustellen.
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