Auslegung Bebauungsplan Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Bosch-Straße, Teil II" mit örtlichen Bauvorschriften ( 84 NBauO), Ortsteil ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STADT HÄREN(EMS) 49733 Hären (Ems), den 18. 10. 2021 - FB 3: Bauen, Planung und Liegenschaften - Az. : 3. 4. 1 02-28VH Auslegung Bebauungsplan Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Bosch- Straße, Teil II" mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen Nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezo- gene Stellungnahmen 1. Private Stellungnahmen (§ 3 Abs. 1 BauGB) Fehlanzeige 2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicherBelange 2. 1. PLEdoc GmbH, Gladbecker Str. 404, 45326 Essen 2.2. DeutscheTelekom Technik GmbH, Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth 2. 3. Ericsson Services GmbH 2. 4. Westnetz GmbH, Prof. Prakke Str.1, 48455 Bad Bentheim 2. 5. EWE NETZ GmbH, Emsteker Str. 60, 49661 Cloppenburg 2. 6. TAV "Bourtanger Moor", Schwefinger Straße 18, 49744 Geeste-Varloh 2. 7. Wasser- und Bodenverband "Ems-West", Vogelpohlstr. 66, 49716 Meppen 2. 8. Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim 2. 9. Telefonica Germany GmbH & Co. KG, Südwestpark 35, 90449 Nürnberg 2. 10. Stadt Meppen, Markt 43, 49716 Meppen 2. 11. Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Emden, Brückstr. 38, 26725 Emden 2. 12. Vodafone GmbH, VahrenwalderStr. 236, 30179 Hannover 2. 13. Landwirtschaftskammer, An der Feuerwache 14, 49716 Meppen 2. 14. Deutsche Telekom Technik GmbH, Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück 2. 15. Landesamtfür Bergbau, Energie und Geologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover t^c^ ^^Z_^- (von hlerz)
Netzauskunft Telefon 0201/36 59 - 0 PLEdoc GmbH · Postfach 12 02 55 · 45312 Essen E-Mail netzauskunft@pledoc.de Stadt Haren (Ems) Bauen, Planung & Liegenschaften zuständig Yvonne Schemberg Wilfried von Herz Durchwahl 0201/3659-125 Neuer Markt 1 49733 Haren (Ems) Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Anfrage an unser Zeichen Datum 26.07.2021 PLEdoc 20210705087 29.07.2021 Bebauungsplan Nr. 02 - 28 "Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II" der Stadt Haren (Ems); Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden: • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Mit freundlichen Grüßen PLEdoc GmbH -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig- Anlage(n) Übersichtskarte (© NavLog/GeoBasis-DE / BKG 2020 / geoGLIS OHG (p) by Intergraph Geschäftsführer: Marc-André Wegener Zertifiziert nach PLEdoc GmbH Gladbecker Straße 404 45326 Essen DIN EN ISO 9001 Telefon: 0201 / 36 59-0 Internet: www.pledoc.de Zertifikatsnummer SQ-9001 AU 6020 Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864 USt-IdNr. DE 170738401 Seite 1 von 1
von Herz, Wilfried An: Richtfunk-Trassenauskunft-Dttgmbh@telekom.de Betreff: AW: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Von: Richtfunk-Trassenauskunft-Dttgmbh@telekom.de Gesendet: Freitag, 6. August 2021 11:18 An: Bauleitplanung Haren Cc: von Herz, Wilfried Betreff: WG: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Sehr geehrter von Herz, vielen Dank für Ihr Schreiben. Unsere Richtfunkstrecken verlaufen außerhalb des markierten Planungsgebietes. Daher haben wir bezüglich unseres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben. Die Telekom hat auch bei der Fa. Ericsson Services GmbH weitere Verbindungen angemietet. Die Daten dieser Strecken stehen uns leider nicht zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahme nur für Richtfunkverbindungen des Telekom – Netzes gilt. Bitte beziehen Sie, falls nicht schon geschehen, die Firma Ericsson Services GmbH , in Ihre Anfrage ein. Bitte richten Sie diese Anfrage an: Ericsson Services GmbH Prinzenallee 21 40549 Düsseldorf oder per Mail an bauleitplanung@ericsson.com [Seite]
Mit freundlichen Grüßen Annette Körber Deutsche Telekom Technik GmbH Best Mobile (T-BM) Netzausbau (T-NAB) Annette Körber Squad Richtfunk Planung Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth +49 921 18-2251 (Tel.) +49 921 18-2167 (Fax) +49 151 67830583 (mobil) E-Mail: Annette.Koerber@telekom.de www.telekom.de Erleben, was verbindet. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik GROßE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN – RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE E-MAIL DRUCKEN. [Seite]
von Herz, Wilfried Betreff: WG: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Von: Heike Peckelhoff A Gesendet: Donnerstag, 5. August 2021 11:19 An: von Herz, Wilfried Betreff: RE: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Sehr geehrter Herr von Herz, bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Stellungnahme nur für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes gilt. Bitte beziehen Sie, falls nicht schon geschehen, die Deutsche Telekom, in Ihre Anfrage ein. Richten Sie diese Anfrage bitte an: Deutsche Telekom Technik GmbH Ziegelleite 2-4 95448 Bayreuth richtfunk-trassenauskunft-dttgmbh@telekom.de Von weiteren Anfragen bitten wir abzusehen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Heike Peckelhoff Ericsson Services GmbH [Seite]
Faxlogo Westnetz GmbH · Professor-Prakke-Straße 1 · 48455 Bad Bentheim Stadt Haren Regionalzentrum Ems-Vechte Herr von Herz Ihre Zeichen Postfach 1329 Ihre Nachricht 49725 Haren Unsere Zeichen DRW-E-EP-A/Hpe Name Thomas Hüppe Telefon +49 5902-502 1245 E-Mail Thomas.hueppe@westnetz.de Bad Bentheim, 03. August 2021 Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ Sehr geehrter Herr von Herz, wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.07.2021 und teilen Ihnen mit, dass wir den o. g. Bebauungs- planentwurf in Bezug auf unsere Versorgungseinrichtungen durchgesehen haben. Gegen die Verwirkli- chung bestehen unsererseits keine Bedenken. Zur Versorgung des Baugebietes mit Gas elektr. Energie wird der Ausbau entsprechender Versorgungs- einrichtungen erforderlich. Der Umfang derselben ist von uns zzt. noch nicht zu übersehen, dieser hängt von der Erschließungsart sowie der Anzahl der Grundstücke ab. Die erforderlichen Maßnahmen werden wir dann festlegen. Die ungefähre Trasse der im Bereich des Plangebietes verlaufenden Versorgungseinrichtungen entneh- men Sie bitte den Auszügen aus unserem Planwerk. Änderungen und Erweiterungen unserer Versorgungseinrichtungen behalten wir uns unter Hinweis auf die §§ 13,30,31 und 32 BauGB ausdrücklich vor. Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes geeignete und ausreichende Tras- sen von mindestens 2,0 m Breite für die Versorgungsleitungen im öffentlichen Seitenraum zur Verfügung stehen müssen. Die Gesamtbreite setzt sich zusammen aus einer benötigten Rohrgrabenbreite von bis zu 1,2 m und den Mindestabständen zur Endausbaustraße und den Grundstücksgrenzen von Jeweils mindes- tens 0, 3 m. Diese Trassen sind von Bepflanzungen, Regenwassermulden, Rigolensystemen und von Versickerungs- schächten freizuhalten, um eine ausreichende Rohrüberdeckung und Betriebssicherheit der Versorgungs- leitungen zu gewährleisten. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass alle Arbeiten in der Nähe unserer Versorgungseinrich- tungen mit besonderer Sorgfalt auszuführen sind, da bei Annäherung bzw. deren Beschädigung Lebens- gefahr besteht. Bei eventuellen Tiefbauarbeiten ist auf die vorhandenen Versorgungsleitungen Rücksicht Westnetz GmbH Professor-Prakke-Straße 1 · 48455 Bad Bentheim · T 0800 93786389 · westnetz.de Geschäftsführung Diddo Diddens · Dr. Jürgen Grönner · Dr. Stefan Küppers Sitz der Gesellschaft Dortmund · Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund · Handelsregister-Nr. HRB 30872 Bankverbindung Commerzbank Essen · BIC COBADEFF360 · IBAN DE02 3604 0039 0142 0934 00 Gläubiger-IdNr. DE44ZZZ00002236870 · USt-IdNr. DE325265170
Faxlogo Seite 2 von 2 zu nehmen, damit Schäden und Unfälle vermieden werden. Schachtarbeiten in der Nähe unserer Versor- gungseinrichtungen sind von Hand auszuführen. Im Bereich unserer erdverlegten Versorgungseinrichtungen sind nur leitungsresistente Gehölze zulässig. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Merkblatt DVGW GW 125 „Bäume, unterirdische Leitun- gen und Kanäle“. Eine Nichtbeachtung kann zu Schäden an unseren Versorgungseinrichtungen mit erheblichen Sicherheits- risiken führen. Zum Schutz von eventuell geplanten Bäumen und unseren Versorgungsleitungen ist es unbedingt not- wendig, dass die genauen Baumstandorte mit unserem Netzbezirk Meppen abgestimmt werden. Leitungstrassen sind grundsätzlich von Baumpflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Mitteilung, ob im Bereich des Plangebietes Kampfmittelfreiheit vorliegt und ob mit Altlas- ten zu rechnen ist. Sollten wir diesbezüglich bis zum Baubeginn keine Rückinformation erhalten, gehen wir davon aus, dass im Plangebiet keine Belastungen hinsichtlich Kampfmittel und Altlasten vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Westnetz GmbH Holze Arne Hüppe Thomas 2021.08.03 Digitale unterschrieben 2021.08.03 06:51:46 07:53:05 +02'00' +02'00' i.A. Arne Holze i.A. Thomas Hüppe Anlagen Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.edl-netz.de
Leitungsauskunft Mit Abweichungen der tatsächlichen Leitungslage von der Darstellung im Bestandsplan muß gerechnet werden. Leitungslagen sind grundsätzlich nicht abzugreifen ! In Leitungsnähe sind Erdarbeiten unbedingt von Hand auszuführen. Wir weisen ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht hin. Sparte: @@__SPARTE__@@ Bearbeiter: Dieser Plan verliert seine Gültigkeit nach 10 Tagen. © Geobasisinformationen der amtl. Vermessungs-/Katasterverwaltungen. Telefon: Störungsannahme Blattnummer: Fax: Strom, Wasser, Wärme, Telekommunikation: Maßstab: 1:500 Druckdatum: 02.08.2021 Gas:
0.0 10.0 0.0 0.2 0.0 12.6 5.1 0.0 0.0 1.1 15.0 15.6 15.8 28 2 1.8 VGM 100 PE 1.8 16.0 5.2 15.5 15 0 PVC VGM 100 PE 9.5 m 19.2 6.1 17.1 5.4 HLB 1.2m v.Fbr. 1.2 16.8 VGM 100 PE 21.2 br . v .F 11.8 3.9 m 26.5 1.3 12.8 Boschstraße 5.9 HLB 29.9 280 5.9 6.2 AGM 25 PETS 6 Wellmantel 6.8 1.6 1.5 1.6 0.0 1.6 1.0 VGM 100 PE 1.6m v.Fbr. VGM 100 PE aB 1.0 1.6m v.Fbr. 10 k V - F re ileit u ng 22.3 12.9 1.4 50 P V C 7.1 1.6 Wellmantel 1.0 0.0 12.9 AGM 25 PETS 10 eg Leitungsauskunft Mit Abweichungen der tatsächlichen Leitungslage von der Darstellung im Bestandsplan muß gerechnet werden. Leitungslagen sind grundsätzlich nicht abzugreifen ! In Leitungsnähe sind Erdarbeiten unbedingt von Hand auszuführen. Wir weisen ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht hin. Sparte: @@__SPARTE__@@ Bearbeiter: Dieser Plan verliert seine Gültigkeit nach 10 Tagen. © Geobasisinformationen der amtl. Vermessungs-/Katasterverwaltungen. Telefon: Störungsannahme Blattnummer: Fax: Strom, Wasser, Wärme, Telekommunikation: Maßstab: 1:500 Druckdatum: 02.08.2021 Gas:
0 5/5 4.8 1. 5.1 4.3 Y/1 2Y/3.0/50 1.0 - 9.0 - Gully 94600719 36371 Y/6.0/ 0 NK 15 -J PV Anlage Büter Y Y 15 A Hydrant N 9.9 0 7.7 16.8 15.5 1.9 1.9 12.0 0.0 94600713 13.1 32.2 32.0 NK 13.5 5.2 15.5 1.8 6.7 5.4 3.1 21.3 15.3 2.0 0.8 Y/9.5/150 1.2m vom Fbr 6.1 17.3 NYY-J 6 7.1 1.1 23.0 NAYY-J 150 10 NA2XS2Y 185 B HL 4.4 2.5 11.8 Y / Y/14.0/ 13 12.8 5 NAYY-J 150 18 .0 26.5 Y / S2 17.2 NAYY-J 150 15 2X 0 NA 1.4 15.7 NAYY-J 150 10 4.5 14.4 r Fb 5.2 13.2 m vo 3m 6.3 9.6 1. 42.2 Fahrbahn 1.5 45.8 7.9 0.0 1.5 52.2 56.1 MO NAYY-J 150 0.9 Grünstreifen Radwegrand NYY-J 5x10 8.2 0.0 8.2 3.0 7.2 4.0 1.2m vom Fbr 20.2 6.0 NYY-J 5x10 NYY-J 5x10 DR 94601421 10 NA2XSY 185 aB Zeissstraße 1.5 v. Fbk. 0.8 v. Grenze 1.6m vom Fbr NA YY -J 150 NA YY -J 150 NA YY -J 150 NYY-J 5x6 Radwegrand NYY-J 5x10 10 NA2XSY 185 aB 150.8 5x 0 1 10 5x N Y Y -J -J 29.1 0.5 DR Y NY 94601420 22.5 6.5 12.5 22.4 21.6 21.1 8.5 Y/7.5/90 13.2 Y/6 .0/ 1 50 13.6 13.0 21.6 0.0 13.0 NAYY-J 35 10 d we g x10 a ben R -J 5 2 m ne NYY egt 1. l li Kabe Leitungsauskunft Mit Abweichungen der tatsächlichen Leitungslage von der Darstellung im Bestandsplan muß gerechnet werden. Leitungslagen sind grundsätzlich nicht abzugreifen ! In Leitungsnähe sind Erdarbeiten unbedingt von Hand auszuführen. Wir weisen ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht hin. Sparte: @@__SPARTE__@@ Bearbeiter: Dieser Plan verliert seine Gültigkeit nach 10 Tagen. © Geobasisinformationen der amtl. Vermessungs-/Katasterverwaltungen. Telefon: Störungsannahme Blattnummer: Fax: Strom, Wasser, Wärme, Telekommunikation: Maßstab: 1:500 Druckdatum: 02.08.2021 Gas:
von Herz, Wilfried An: info ID[|#1695324880#38153713#75d01a0#|] Betreff: AW: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - ID[|#1695324880#38153713#75d01a0#|] Von: info@ewe-netz.de Gesendet: Mittwoch, 28. Juli 2021 12:25 An: Bauleitplanung Haren Betreff: AW: TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - ID[|#1695324880#38153713#75d01a0#|] Guten Tag Herr von Herz, vielen Dank für die Beteiligung unseres Hauses als Träger öffentlicher Belange. Im Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen und/oder Anlagen der EWE NETZ GmbH. Diese Leitungen und Anlagen sind in ihren Trassen (Lage) und Standorten (Bestand) grundsätzlich zu erhalten und dürfen weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Leitungen und Anlagen durch Ihr Vorhaben weder technisch noch rechtlich beeinträchtigt werden. Sollte sich durch Ihr Vorhaben die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Regeln der Technik gelten. Gleiches gilt auch für die gegebenenfalls notwendige Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsleitungen und Anlagen durch EWE NETZ. Bitte planen Sie in diesem Fall Versorgungsstreifen bzw. -korridore gemäß DIN 1998 (von min. 2,2 m für die Erschließung mit Telekommunikationslinien, Elektrizitäts- und Gasversorgungsleitungen) sowie die Bereitstellung notwendiger Stationsstellplätze mit ein. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kostentragung vertraglich geregelt. Die EWE NETZ GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns frühzeitig zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall der Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsleitungen durch EWE NETZ, denn hierfür sind beispielsweise Lage und Nutzung der Versorgungsleitung und die sich daraus ableitenden wirtschaftlichen Bedingungen wesentliche Faktoren. Unsere Netze werden täglich weiterentwickelt und verändern sich dabei. Dies kann im betreffenden Planbereich über die Laufzeit Ihres Verfahrens/Vorhabens zu Veränderungen im zu berücksichtigenden Leitungs- und Anlagenbestand führen. Wir freuen uns Ihnen eine stets aktuelle Anlagenauskunft über unser modernes Verfahren der Planauskunft zur Verfügung stellen zu können - damit es nicht zu Entscheidungen auf Grundlage veralteten Planwerkes kommt. Bitte informieren Sie sich deshalb gern jederzeit über die genaue Art und Lage unserer zu berücksichtigenden Anlagen über unsere Internetseite: https://www.ewe-netz.de/geschaeftskunden/service/leitungsplaene-abrufen. Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Frau Wernicke unter der folgenden Rufnummer: 04471 7011-295. [Seite]
Freundliche Grüße Svenja Wernicke EWE NETZ GmbH Emsteker Str. 60, 49661 Cloppenburg info@ewe-netz.de Internet: www.ewe-netz.de Handelsregister Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Urban Keussen Geschäftsführung: Torsten Maus (Vorsitzender) Jörn Machheit [Seite]
Trink- und Abwasserverband (TAV) "Bourtanger Moor", Geeste Schwefinger Straße 18 . 49744 Geeste-Varloh Telefon: 05931 9300-0 . Telefax: 05931 9300-73 Internet: www. tavbm. de . E-Mail: info@tavbm. de TAV Bourtan er Moor" Schwefln er Str. 18 49744 Geeste-Varloh Ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: 26. 07. 2021 Stadt Hären Mein Zeichen: 694/14 FB 3: Bauen, Planung & Liegenschaften Auskunft erteilt: Herr Ahlers Neuer Markt 1 Telefon-Nr.: 05931 9300-52 Fax-Nr.: 05931 9300-952 49733 Hären (Ems) Email-Adresse: bemhard. ahlers@tavbm. de Datum: 02. 08. 2021 Bebauungsplan Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II" mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen -Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die oben genannte Bauleitplanung bestehen seitens des TAV unter Beachtung der nachfolgenden Punkte keine Bedenken. Der Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung - und Abwasserentsorgung kann vom Verband für das geplante Gebiet, unter Berücksichtigungder gültigenVerbandsgrundlagen,sichergestelltwerden. Die Oberflachenentwässerung der öffentlichen Flachen ist durch entsprechende Anlagen so zu gewährleis- ten, dass dauerhaft der Eintrag von Fremdwasser in die Schmutzwasserkanalisation bis auf ein vermeidba- res Maß begrenzt wird. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgungobliegt gemäߧ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Nds. Brand- schutzgesetzes der Stadt/Gemeinde. Im angrenzenden Versorgungsgebiet ist zurzeit über die vorhande- nen Unterflurhydranten eine mittlere Entnahmemenge von 72 m3 /h möglich. Durch diese Angabe werden weder Verpflichtungen des TAV noch Ansprüche gegen diesen begründet. Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes geeignete und ausreichende Tras- sen von mindestens 2,0 m Breite für die Versorgungsleitungen im öffentlichen Seitenraum zur Verfügung stehen müssen. Die Gesamtbreite setzt sich zusammen aus einer benötigten Rohrgrabenbreite von bis zu 1, 2 m und den Mindestabstandenzur Endausbaustraßeund den Grundstücksgrenzenvon jeweils mindes- tens 0, 3 m. Diese Trassen sind von Bepflanzungen, Regenwassermulden, Rigolensystemen und von Versickerungs- Schächtenfreizuhalten, um eine ausreichendeRohrdeckung und Betriebssicherheitzu gewährleisten. Bei Baumbepflanzungen im Bereich bestehender und noch zu verlegender Versorgungsleitungen mußein Mindestabstand von 2, 5 m eingehalten werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitun- gen und Kanäle" TAV "Bourtanger Moor" Bankverbindungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Commerzbank AG IBAN: DE21 2664 0049 0472 2427 00 BIG: COBADEFFXXX Zertifiziertnach DIN EN ISO9001 und DIN EN ISO50001 Sparkasse Emsland IBAN: DE50 2665 0001 1060 0120 00 BIC:NOLADE21EMS Volksbank Lingen eG J:DE14 2666 0060 1107 1583 00 . BIG: GENODEF1LIG Bürozeiten /olksbankeG IBAN: DE22 2666 1494 0134 2002 00 . BIG: GENODEF1MEP Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00-13:00 Uhr Finanzamt Lingen: USt.-ldNr. DE117332100 .St. -Nr. 61/220/33409
Nach Verabschiedung und endgültigen Genehmigung des Bebauungsplanes durch den Rat sollte der TAV rechtzeitig von der voraussichtlichen Erschließung in Kenntnis gesetzt werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. Ahlers Seite 2 v. 2
^ h Wasser- und Bodenverband "Ems-West" Gewässer Kreisverband der WBV Me en . Postfach 17 48 . 49707 e en Ansprechpartner: Herr Droste Stadt Hären (Ems) Telefon: 05931 88852-11 FB Bauen, Planung & Liegenschaften Postfach 13 29 Telefax: 05931 88852-22 49725 Hären (Ems) E-Mail: g. droste@kreisverband-wbv-meppen. de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom: 26. 07. 2021 Unser Zeichen, unsere Nachrichtvom: 656-40-38-2021-018 Datum: 29. Juli 2021 Bebauungsplan Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße,Teil II" Ortsteil Altharen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, seitens des Wasser- und Bodenverbandes "Ems-West" bestehen gegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 02-28 "Erweitemng des Sondergebietes Boschstraße, Teil II" der Stadt Hären (Ems) keine Bedenken, zumal die Regelungen zur Oberflächenentwässerung schon im Jahr 2007 plangenehmigt wurde und der Verband auch damals beteiligt worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass entlang der Verbandsgewässer Nr. 650 und 651 im Randbereich des Plangebietes ein ausreichender Unterhaltungsstreifen - laut Satzung des Verbandes 4, 0 m von der Gewässerböschungsoberkante gemessen - von Bepflanzungen, Bebauungen, Einfriedungen usw. freigehalten wird. Sollten für Anlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Ems-West" nachweislich Erschwernisse, Beeinträchtigungen oder Schäden auftreten, wird der Verband diese nach seiner Satzung und den damit verbundenen Veranlagungsregeln sowie dem Wasserhaushalts- und dem Niedersächsischen Wassergesetz dem Antragsteller in Rechnung stellen. fr undl' em Gruß röste Geschäftsführer www. kreisverband-wbv-meppen. de info@Ki'eiSverband-wüv-meppen. d^s Haus-und Besuchszeiten: Telefon; 05931 8S852-0 Sparkasse Emsland EmsländischeVolksbank Meppen Lieferanschrift: montags - freitags Telefax: 05931 88852-22 IBAN DE6926650001 0037 003001 IBAN DE532666 1494 0101 550800 Vogelpohlstraße S6 08:30-12:00Uhr BIG NOLADE21EMS BIG GENODEF1MEP 49716Meppen BLZ 266 50001 . Konto-Nr. 37 003001 BLZ 26661494 . Konto-Nr. 101 550800
von Herz, Wilfried Von: thurm@osnabrueck.ihk.de Gesendet: Samstag, 28. August 2021 22:01 An: von Herz, Wilfried; Bauleitplanung Haren Betreff: Bauleitplanung der Stadt Haren (Ems): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II" frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Bauleitplanung der Stadt Haren (Ems): Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II" frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Gelegenheit zum o. g. Planvorhaben der Stadt Haren (Ems) als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben. Das Aufstellungsverfahren befindet sich zurzeit im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Daher ist diese Stellungnahme nicht als abschließend zu verstehen. Sollten uns weitere Anmerkungen zugehen, werden wir ergänzend vortragen. Aufgrund von konkreten Nachfragen soll eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Konkret ist für das Plangebiet des o. g. Bebauungsplanes geplant, eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Handel, Gewerbe und Dienstleistungen" auszuweisen und nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente zukünftig auszuschließen. Die Planung ermöglicht den ansiedlungswilligen Unternehmen eine Stärkung und Weiterentwicklung des Standortes und somit eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Wir begrüßen die Planung im Hinblick auf eine weitere, qualifizierte Gewerbeentwicklung. Zudem werden mit der Planung die Ziele einer regionalen Wirtschaftsförderung verfolgt. Aus den bekannten besonderen städtebaulichen Gründen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Haren (Ems) durch Ladenleerstand) begrüßen wir die konkrete Festsetzung von zulässigen Einzelhandelssortimenten und entsprechenden Verkaufsflächenanteilen im Plangebiet im Sinne des § des § 1 Abs. 9 BauNVO. Diese einschränkenden Festsetzungen entsprechen auch den Zielvorgaben des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Haren (Ems). Bei Überschreiten einer Geschossfläche von 1.200 m² (entspricht nach neuerer Rechtsprechung 800 m² Verkaufsfläche) sind i. d. R. Auswirkungen z. B. auf den Verkehr und/oder die Versorgung der Bevölkerung und/oder auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden anzunehmen. Hierbei sind neben den städtebaulichen Bestimmungen (§ 11 Abs. 3 BauNVO) auch die Vorschriften der Landes- und Regionalplanung heranzuziehen. Nach § 11 Abs. 3 BauNVO sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Die Vorschriften der Landes- und Regionalplanung sehen bei einer Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben eine raumordnerische Beurteilung durch den Landkreis vor. Wir behalten uns in diesen Fall im Rahmen einer raumordnerischen Beurteilung eine abschließende Äußerung gegenüber dem Landkreis vor. Gegen die o. g. Planung haben wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Bedenken vorzutragen. Zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, der hauptsächlich in diesem Verfahrensgang ermittelt werden soll, haben wir weder Hinweise noch Anregungen. Wir bitten um weitere Beteiligung. Freundliche Grüße Anja Thurm Sachbearbeiterin Standortentwicklung Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Standortentwicklung, Innovation und Umwelt Tel.: +49 541 353-213 Fax: +49 541 353-99213 E-Mail: thurm@osnabrueck.ihk.de [Seite]
Internet: www.osnabrueck.ihk24.de Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück Aktuell und kompakt: Unser wöchentlicher Newsletter informiert Sie über Wirtschaftsthemen und Veranstaltungen! Die IHK auf Facebook, Twitter, XING, Instagram und Youtube: Ihre Meinung ist gefragt! Hier können Sie uns Anregungen geben, Lob aussprechen oder Kritik äußern. [Seite]
von Herz, Wilfried Von: O2-MW-BIMSCHG Gesendet: Montag, 16. August 2021 15:01 An: von Herz, Wilfried; Bauleitplanung Haren Betreff: Stellungnahme Richtfunk: Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ Anlagen: A08382.jpg; A08382.xlsx Betrifft hier Richtfunk von Telefonica o2 IHR SCHREIBEN VOM: 26.07.2021 IHR ZEICHEN: Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ Sehr geehrter Herr von Herz, aus Sicht der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sind nach den einschlägigen raumordnerischen Grundsätzen die folgenden Belange bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, um erhebliche Störungen bereits vorhandener Telekommunikationslinien zu vermeiden: - durch das Plangebiet führen drei Richtfunkverbindungen hindurch - die Fresnelzone der Richtfunkverbindungen 104552805, 104552806 befindet sich in einem vertikalen Korridor zwischen 21 m und 51 m über Grund - die Fresnelzone der Richtfunkverbindung 104556692 befindet sich in einem vertikalen Korridor zwischen 21 m und 51 m über Grund STELLUNGNAHME / Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ RICHTFUNKTRASSEN Die darin enthaltenen Funkverbindungen kann man sich als horizontal liegende Zylinder mit jeweils einem Durchmesser v Richtfunkverbindung A-Standort in WGS84 Höhen Fußpunkt Anten Linknummer I A-Standort I B-Standort Grad Min Sek Grad Min Sek NHN ü. Gelä 104552805 I 149997837 I 149990551 52° 47' 45,56" N 7° 15' 12,96" E 11 104552806 I 149997837 I 149990551 Wie Link 104552805 104556692 I 132997865 I 149990551 52° 48' 31,14" N 7° 19' 7,70" E 29 [Seite]
Legende in Betrieb Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein digitales Bild, welches den Verlauf unsere Punkt-zu- Punkt-Richtfunkverbindung verdeutlichen sollen. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet. [Seite]
Man kann sich diese Telekommunikationslinie als einen horizontal über der Landschaft verlaufenden Zylinder mit einem Durchmesser von rund 30-60m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung die beiliegende Skizze mit Einzeichnung des Trassenverlaufes. Alle geplanten Konstruktionen und notwendige Baukräne dürfen nicht in die Richtfunktrasse ragen. Wir bitten um Berücksichtigung und Übernahme der o.g. Richtfunktrasse in die Vorplanung und in die zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen Flächennutzungsplan. Innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal) sind entsprechende Bauhöhenbeschränkungen s.o. festzusetzen, damit die raumbedeutsame Richtfunkstrecke nicht beeinträchtigt wird. Es muss daher ein horizontaler Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und ein vertikaler Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m eingehalten werden. Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Bei Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely i.A. Michael Rösch Projektleiter Request Management / Behördenengineering Sabine Schoor Projektassistentin Behördenengineering Bei Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu erreichen unter: Südwestpark 35, Zimmer 2.1.15, 90449 Nürnberg Michael Rösch telefonisch erreichbar unter Mobil: +49 (0) 174 349 67 03 Sabine Schoor telefonisch erreichbar unter Mobil: + 49 (0) 172 798 60 56 mail: o2-MW-BImSchG@telefonica.com Anfragen zu Stellungnahmen für E-Plus & Telefonica gerne an: o2-mw-BImSchG@telefonica.com, oder auf dem Postweg an: Telefónica Germany, Zimmer 2.1.15, Südwestpark 38, 90449 Nürnberg Este mensaje y sus adjuntos se dirigen exclusivamente a su destinatario, puede contener información privilegiada o confidencial y es para uso exclusivo de la persona o entidad de destino. Si no es usted. el destinatario indicado, queda notificado de que la lectura, utilización, divulgación y/o copia sin autorización puede estar prohibida en virtud de la legislación vigente. Si ha recibido este mensaje por error, le rogamos que nos lo comunique inmediatamente por esta misma vía y proceda a su destrucción. The information contained in this transmission is privileged and confidential information intended only for the use of the individual or entity named above. If the reader of this message is not the intended recipient, you are hereby notified that any dissemination, distribution or copying of this communication is strictly prohibited. If you have received this transmission in error, do not read it. Please immediately reply to the sender that you have received this communication in error and then delete it. Esta mensagem e seus anexos se dirigem exclusivamente ao seu destinatário, pode conter informação privilegiada ou confidencial e é para uso exclusivo da pessoa ou entidade de destino. Se não é vossa senhoria o destinatário indicado, fica notificado de que a leitura, utilização, divulgação e/ou cópia sem autorização pode estar proibida em virtude da legislação vigente. Se recebeu esta mensagem por erro, rogamos-lhe que nos o comunique imediatamente por esta mesma via e proceda a sua destruição [Seite]
STELLUNGNAHME / Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ RICHTFUNKTRASSEN Die darin enthaltenen Funkverbindungen kann man sich als horizontal liegende Zylinder mit jeweils einem Durchmesser von bis zu mehreren Metern vorstellen. Richtfunkverbindung A-Standort in WGS84 Höhen B-Standort in WGS84 Höhen Fußpunkt Antenne Fußpunkt Antenne Linknummer I A-Standort I B-Standort Grad Min Sek Grad Min Sek NHN ü. Gelände Gesamt Grad Min Sek Grad Min Sek NHN ü. Gelände Gesamt 104552805 I 149997837 I 149990551 52° 47' 45,56" N 7° 15' 12,96" E 11 47,6 58,6 52° 47' 34" N 7° 12' 21.56" E 13 27,6 40,6 104552806 I 149997837 I 149990551 Wie Link 104552805 104556692 I 132997865 I 149990551 52° 48' 31,14" N 7° 19' 7,70" E 29 40,25 69,25 52° 47' 34" N 7° 12' 21.56" E 13 27,6 40,6 Legende in Betrieb in Planung
^ ^ MAG DICH Stadt Meppen- Der Bürgermeister Postfach 1751 | 49707 Meppen Markt 43 l 49716 Meppen STADT HÄREN (EMS) T 05931. 153-0 F 05931. 153-5253 Stadt Hären (Ems) E info@meppen.de Wilfried von Herz Eng- O^i. Auq. 021 www. meppen. de Neuer Markt 1 49733 Hären (Ems) FB:. eri: Stadtplanung, Kirchstr. 2 Herr Giese, Zimmer 108 T 05931. 153-187 F 05931. 153-5187 E j.giese@meppen.de Mein Zeichen: 6.1 Meppen, 29. 07. 202-' Bebauungsplan 02-28 "Erweiterung des Sondergebietes Bosch- Straße, Teil II" mit örtlichen Bauvorschriften (§84 NBauO), Ortsteil Altharen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrter Herr von Herz, mit Email vom 26. 07. 2021 haben Sie mir den Entwurf des vorgenannten Be- bauungsplanes der Stadt Hären übersandt. Nach Durchsicht der Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass Belange der Stadt Meppen durch die Planung nicht berührt und daher zur Planung und zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung keine Anregungen vorgetragen werden. Ich bitte zu beach- ten, dass bei der Ansiedlung eines großflächigenEinzelhandelsbetriebeseine Beteiligung der Stadt Meppen im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung / durch den LandkreisEmsland zu erfolgen hat. Sparkasse Emsland Mit freundlichen Grüßen IBAN: DE362665 0001 0046 0007 33 BIG: NOLADE21EMS Im Auftrag EmsländischeVolksbank Meppen IBAN: DE92 2666 1494 0150 9586 00 BIG: GENODEF1MEP ( lese) ft??nungszeiten: Mo. -Mi. 08. 00-16.00 Uhr Do. 08. 00-18. 00 Uhr Fr. 08.00-12.30 Uhr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www. meppen. de/datenschutz Fairtrade Stadt
Gewerbeaufsicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt in Niedersachsen Emden Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Emden Brückstraße 38 26725 Emden Nur per E-Mail Stadt Haren Postfach 1329 49725 Haren Bearbeiter/in Herr Meß E-Mail poststelle@gaa-emd.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Telefon Datum 26.07.2021 EMD777777777-10338 Me 04921 9217-19 06.08.2021 Bauleitplanung der Gemeinde Herzlake; Bebauungsplan Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“, Ortsteil Altharen Sehr geehrte Damen und Herren, von dem o. a. Entwurf habe ich Kenntnis genommen. Zur Beurteilung der Auswirkungen der vorliegenden Planung hinsichtlich der Lärmimmissionen ist eine schalltechnische Berechnung nach der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ durch- zuführen. Dabei sind auch die Beurteilungspegel der Summe aller auf den jeweiligen Immission- sort einwirkenden Geräusche von bereits bestehenden Betrieben und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes („vorhandene Vorbelastung“) einschließlich der Immissionskontin- gente für noch nicht bestehende Betriebe und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes („planerische Vorbelastung“) zu berücksichtigen. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass die Vorbelastung nach der genannten DIN nicht identisch ist mit der Vorbelastung nach der TA Lärm ist. Die so ermittelten Emissionskontingente sollten in der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage gez. Meß (Nicht unterschrieben, da nur elektronisch versandt.) Sprechzeiten Telefon 04921 9217-0 Bankverbindung Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr Fax 04921 9217-58/59 Norddeutsche Landesbank Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr E-Mail poststelle@gaa-emd.niedersachsen.de IBAN: DE97 2505 0000 0106 0252 65 oder nach Vereinbarung DE-Mail: emden@gewerbeaufsicht-niedersachsen.de-mail.de SWIFT-BIC: NOLADE2H Internet www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
von Herz, Wilfried Von: Koordinationsanfrage Vodafone Kabel Deutschland Gesendet: Montag, 23. August 2021 15:07 An: von Herz, Wilfried Betreff: Stellungnahme S01048445, VF und VFKD, Stadt Haren (Ems), BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“, Ortsteil Altharen Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH Vahrenwalder Str. 236 * 30179 Hannover Stadt Haren (Ems) - Wilfried von Herz Neuer Markt 1 49733 Haren Zeichen: Netzplanung, Stellungnahme Nr.: S01048445 E-Mail: TDRC-N.Bremen@vodafone.com Datum: 23.08.2021 Stadt Haren (Ems), BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“, Ortsteil Altharen Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 26.07.2021. Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. Im Rahmen der Gigabitoffensive investiert Vodafone in die Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und damit den Aufbau und die Verfügbarkeit von Netzen der nächsten Generation - Next Generation Access (NGA)- Netzen. In Anbetracht der anstehenden Tiefbauarbeiten möchten wir hiermit unser Interesse an einer Mitverlegung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln bekunden. Um die Unternehmung bewerten zu können, benötigen wir Informationen hinsichtlich Potenzial und Kosten. Deshalb bitten wir Sie uns Ihre Antwort per Mail an greenfield.gewerbe@vodafone.com zu senden und uns mitzuteilen, ob hierfür von Ihrer Seite Kosten anfallen würden. Für den Fall, dass ein Kostenbeitrag notwendig ist, bitten wir um eine Preisangabe pro Meter mitverlegtes Leerrohr. Des Weiteren sind jegliche Informationen über die geplante Ansiedlung von Unternehmen hilfreich (zu bebauende Fläche, Anzahl Grundstücke, Anzahl Unternehmen, etc). In Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit der Glasfaserverlegung können wir somit die Telekommunikations-Infrastruktur in Ihrer Gemeinde fit machen für die Gigabit-Zukunft. Wir freuen uns darüber, wenn Sie uns zudem einen Ansprechpartner mitteilen würden, bei dem wir uns im Anschluss melden können. Freundliche Grüße Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. [Seite]
von Herz, Wilfried Von: Ludger.Quaing@telekom.de Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 10:15 An: von Herz, Wilfried Betreff: Haren (Ems), BPlan Nr. 02-28, „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“, § 4 Abs. 1 BauGB; Ihre Mail vom 26.07.2021 Sehr geehrter Herr von Herz, sehr geehrte Damen und Herren, die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die Telekom wird die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüfen. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Wir bitten Sie, Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens zwei Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen. Außerdem bitten wir Sie, in den Hinweisen des Bebauungsplanes folgende Formulierung entsprechend § 77k Abs. 4 Telekommunikationsgesetz aufzunehmen: „Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdienstleistungen verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit hochgeschwindigkeitsfähigen passiven Netzinfrastrukturen (Leerrohre, §3 Abs. 17b TKG) sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.“ Mit freundlichen Grüßen Ludger Quaing Deutsche Telekom Technik GmbH Technik Niederlassung Nord, PTI12 Dipl.-Ing. (FH) Ludger Quaing Fachreferent Linientechnik Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück +49 541 333-6013 (Tel.) E-Mail: Ludger.Quaing@telekom.de E-Mail: T-NL-N-PTI-12-Planungsanzeigen@telekom.de www.telekom.de Erleben, was verbindet. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik Grosse Veränderungen fangen klein an – Ressourcen schonen und nicht jede E-Mail drucken. [Seite]
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 51 01 53, 30631 Hannover per e-mail Bearbeitet von Sonja Möhring Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl Hannover 26.07.2021 TOEB.2021.07.00409 0511-643 3660 02.09.2021 E-Mail toeb-beteiligung@lbeg.niedersachsen.de TÖB BPL Nr. 02-28 „Erweiterung des Sondergebietes Boschstraße, Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortsteil Altharen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange geben wir zum o.g. Vorhaben folgende Hinweise: Nachbergbau Nachbergbau Themengebiet Historische Bergrechtsgebiete Mit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 01. Januar 1982 wurden die, durch die vielen historischen Herrschaftsgebiete definierten, Bergrechte vereinheitlicht. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt das Bundesberggesetz die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge aus diesen ehemaligen Bergrechten. Daher erfolgt in dieser Stellungnahme der Hinweis auf das historische Bergrechtsgebiet mit Angabe der Rechte, die in diesen Gebieten auftreten können. Diese Rechte sind in Grundeigentümerrechte oder nicht Grundeigentümerrechte unterteilt. Die Grundeigentümerrechte sind entsprechend den für Grundstücke geltenden Vorschriften in Grundbüchern zu führen. Weitere Rechte und Verträge, bei denen es sich nicht um Grundeigentümerrechte handelt, sind, sofern vorhanden, in dieser Stellungnahme als aufrechterhaltene Rechte nach §149 ff. Bundesberggesetz angegeben. Historisches Bergrechtsgebiete Preußisches Allgemeines Berggesetz, Königreich Hannover: Das Verfahrensgebiet liegt nach den hier vorliegenden Unterlagen im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. In diesem Gebiet können Grundeigentümerrechte wie Erdölaltverträge, Erdgasverträge und Salzabbaugerechtigkeiten vorliegen. Dienstgebäude Telefon Bankverbindung Steuernummer GEOZENTRUM HANNOVER 0511 643-0 Nord/LB Steuernummer beim Finanzamt Hannover Nord: Stilleweg 2 Telefax IBAN: DE 84 2505 0000 0106 0223 95 25/202/29467 30655 Hannover 0511 643-2304 SWIFT-BIC: NOLA DE 2H XXX USt. – ID- Nummer: Verkehrsanbindung E-Mail DE 811289769 Stadtbahnlinie 7 bis Pappelwiese Poststelle@lbeg.niedersachsen.de Internet http://www.lbeg.niedersachsen.de
-2- Die Grundeigentümerrechte auf Salz (Salzabbaugerechtigkeiten) werden von den Amtsgerichten (Grundbuchämtern) im Grundbuch oder im Salzgrundbuch geführt. Die für das Verfahrensgebiet möglicherweise notwendigen Angaben sind bei den zuständigen Amtsgerichten zu erfragen. Nachbergbau Themengebiet Alte Rechte In dem Verfahrensgebiet liegen dem LBEG keine weiteren aufrechterhaltene Rechte und Verträge nach §149 ff. Bundesberggesetz vor. Nachbergbau Themengebiet Bergbauberechtigungen Den aktuellen Stand zu vorhandenen Bergbauberechtigungen und weitere Themen können Sie dem NIBIS Kartenserver entnehmen: NIBIS Kartenserver. Nachbergbau Themengebiet Grubenumrisse Altbergbau Laut den hier vorliegenden Unterlagen liegt das genannte Verfahrensgebiet nicht im Bereich von historischem Bergbau. Boden Mit Grund und Boden ist gemäß §1a BauGB sparsam und schonend umzugehen und flächenbe- anspruchende Maßnahmen sollten diesem Grundsatz entsprechen (LROP 3.1.1, 04). Aus bodenschutzfachlicher Sicht geben wir einige allgemeine Hinweise zu den Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen. Vorhandener Oberboden sollte aufgrund §202 BauGB vor Baubeginn schonend abgetragen und einer ordnungsgemäßen Ver- wertung zugeführt werden. Im Rahmen der Bautätigkeiten sollten einige DIN-Normen aktiv An- wendung finden (v.a. DIN 19639 Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau -Bodenarbeiten, DIN 19731 Verwertung von Bodenmaterial). Um dauerhaft negative Auswirkungen auf die von Bebauung freizuhaltenden Bereiche zu vermeiden, sollte der Boden im Bereich der Bewegungs-, Arbeits- und Lagerflächen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Überfahrungsverbotszonen, Baggermatten) geschützt wer- den. Boden sollte im Allgemeinen schichtgetreu ab- und aufgetragen werden. Die Lagerung von Boden in Bodenmieten sollte ortsnah, schichtgetreu, in möglichst kurzer Dauer und entsprechend vor Witterung geschützt vorgenommen werden (u.a. gemäß DIN 19639). Außerdem sollte das Vermischen von Böden verschiedener Herkunft oder mit unterschiedlichen Eigenschaften vermieden werden. Auf verdichtungsempfindlichen Flächen sollten Stahlplatten oder Baggermatten zum Schutz vor mechanischen Belastungen ausgelegt werden. Besonders bei diesen Böden sollte auf die Witterung und den Feuchtegehalt im Boden geachtet werden, um Strukturschäden zu vermeiden. Der Geobericht 28 „Bodenschutz beim Bauen“ des LBEG dient als Leitfaden zu diesem Thema. Eine eingriffs- und funktionsbezogene Kompensation verbleibender Bodenfunktionsbeeinträchti- gungen sollte durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen durchgeführt werden (z.B. Entsiegelung, Renaturierung, Wiedervernässung). Dementsprechend empfehlen wir Bodenabtrag im Zuge dieser Maßnahmen zu vermeiden und Maßnahmen zu wählen, die den natürlichen Standortbedingungen entsprechen. Wir weisen in diesem Kontext auf die LBEG Veröffentlichung Erhalt und Wiederherstellung von Bodenfunktionen in der Planungspraxis hin. Hinweise Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen erfolgen, verweisen wir für Hinweise und Informationen zu den Baugrundverhältnissen am Standort auf den NIBIS-Kartenserver. Die Hin- weise zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen ersetzen keine geotechnische Erkundung
-3- und Untersuchung des Baugrundes bzw. einen geotechnischen Bericht. Geotechnische Bau- grunderkundungen/-untersuchungen sowie die Erstellung des geotechnischen Berichts sollten gemäß der DIN EN 1997-1 und -2 in Verbindung mit der DIN 4020 in den jeweils gültigen Fassungen erfolgen. In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange haben wir keine weiteren Hinweise oder Anregungen. Die vorliegende Stellungnahme hat das Ziel, mögliche Konflikte gegenüber den raumplanerischen Belangen etc. ableiten und vorausschauend berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme wurde auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes erstellt. Die verfügbare Datengrundlage ist weder als parzellenscharf zu interpretieren noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stellungnahme ersetzt nicht etwaige nach weiteren Rechtsvorschriften und Normen erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder objektbezogene Untersuchungen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Sonja Möhring Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Sie können auch lesen