STADT REGEN LANDKREIS REGEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN FASSUNG VOM 09.11.2021
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ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Deckblatt 36 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Stadt Regen „SOLARPARK AUGRUB“ STADT REGEN LANDKREIS REGEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN FASSUNG VOM 09.11.2021 _______________________________________________________________________________________ Seite 1 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Inhalt 1. GRUNDLAGEN ............................................................................................................................................ 3 1.1 ÖRTLICHE LAGE PLANGEBIET ............................................................................................................ 3 1.2 ANLASS, ZWECK, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG .............................................................. 4 2. UMWELTBERICHT ...................................................................................................................................... 6 2.1 INHALT UND ZIEL DER ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ............................................ 6 2.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN, BEWERTUNG UND PROGOSE DER PLANUNG AUF DEN BESTAND ..... 7 2.2.1 TIERE, PFLANZEN / ARTEN UND LEBENSRÄUME ........................................................................... 7 2.2.2 BODEN ........................................................................................................................................... 9 2.2.3 KLIMA UND LUFT ........................................................................................................................... 9 2.2.4 WASSER ....................................................................................................................................... 10 2.2.5 FLÄCHE ......................................................................................................................................... 11 2.2.6 LANDSCHAFT................................................................................................................................ 11 2.2.7 KULTUR UND SACHGÜTER ........................................................................................................... 13 2.2.8 MENSCH ....................................................................................................................................... 14 2.2.9 WECHSELWIRKUNGEN................................................................................................................. 16 2.3 ENTWICKLUNG DES PLANGEBIETES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG – PROGNOSE.. 16 2.4 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH .............................. 16 2.4.1 TIERE, PFLANZEN / ARTEN UND LEBENSRÄUME ......................................................................... 16 2.4.2 BODEN UND WASSER .................................................................................................................. 16 2.4.3 LANDSCHAFTSBILD, KULTUR UND SACHGÜTER .......................................................................... 16 2.4.4 FLÄCHE ......................................................................................................................................... 16 2.5 ERMITTLUNG DES AUSGELICHSBEDARFS MIT AUSGLEICHSFLÄCHE.............................................. 17 2.6 ALTERNATIVEN ZUR PLANUNG....................................................................................................... 17 2.7 METHODIK / VORGEHENSWEISE .................................................................................................... 19 2.8 MONITORING .................................................................................................................................. 19 2.9. ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................................................... 19 _______________________________________________________________________________________ Seite 2 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ 1. GRUNDLAGEN 1.1 ÖRTLICHE LAGE PLANGEBIET Luftbild aus Bayernatlas 02/2021 [ohne Maßstab] Luftbild aus Bayernatlas 02/2021 [ohne Maßstab] _______________________________________________________________________________________ Seite 3 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Augrub liegt im Naturpark und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald im ländlichen Raum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, südlich der Kreisstadt Regen zentral in der Planungsregion Donau-Wald im Landkreises Regen des Regierungsbezirk Niederbayern. Durch die Kreisstraße REG 1 ist Augrub unmittelbar über die Staatsstraße St 2135 an das überörtliche Straßennetz angebunden. 1.2 ANLASS, ZWECK, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG Die Stadt Regen hat am 12.01.2021 beschlossen den Flächennutzungsplan durch Deckblatt 36 zu ändern und im Parallelverfahren den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan SO „Solarpark Augrub“ aufzustellen. Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf aufgeständerten Modultischen zu errichten. Um den Flächenanforderungen des geplanten Vorhabens gerecht zu werden hat der Vorhabenträger nachfolgend beschriebene Grundstücke / Flurnummern gewählt, deren Eignung in der Begründung erläutert wird. Das Plangebiet sowie der Geltungsbereich umfasst mit den Flurnummern 447 und 448 der Gemarkung Oberneumais eine Fläche von ca. 3,74 ha [37385m² gem. DFK]. Die Fläche des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Regen wird die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Städtebauliches Ziel der Planung ist die Unterstützung bzw. Förderung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet durch die Stadt Regen. Auf die Beachtung der Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vom 07.03.2017 und die in diesem Zusammenhang stehenden Aussagen des EEG (§37 EEG) wird hingewiesen. Die Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind durch die solartechnisch geeignete Neigung, eine kurze Anbindung zum Stromnetz sowie ein verfügbares Grundstück gegeben. Das Plangebiet befindet sich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet, in dem Landwirte zum Ausgleich der natürlichen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Zulage erhalten, welche zur Fortführung der Landwirtschaft, Erhaltung der Landschaft und zu nachhaltigen Bewirtschaftungsmethoden beitragen soll. Die Verordnung über Gebote für Photovoltaik- Freiflächenanlagen des Freistaat Bayern ermöglicht die Förderung von PV-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in den sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren wird für diese Freiflächenphotovoltaikanlage Baurecht geschaffen, welches ausschließlich für die Zeitdauer der Nutzung der Anlage mit Verlängerungsoption befristet ist. Nach Ablauf des Betriebes wird das _______________________________________________________________________________________ Seite 4 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Plangebiet rückgebaut wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt, was privatrechtlich zu vereinbaren ist. Auswirkungen durch negative Entwicklung von Siedlungsstrukturen, Flächenversiegelungen, Naherholungsgebieten und der kleinklimatischen Verhältnisse können durch die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Plangebiet gänzlich ausgeschlossen werden, da solche nicht vorhanden sind bzw. beeinträchtigt werden. Auszug aus dem Regionalplan Region Donau Wald (12) Karte Raumstruktur _______________________________________________________________________________________ Seite 5 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Auszug aus dem Regionalplan Region Donau Wald (12) Karte Freiraumsicherung 2. UMWELTBERICHT Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europarechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) möglich. In § 1a BauGB wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes. 2.1 INHALT UND ZIEL DER ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in ein „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ sollen auf der Fläche des Plangebietes von 3,74 ha die Voraussetzungen der Bauleitplanung zur Entwicklung einer Fläche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. _______________________________________________________________________________________ Seite 6 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ 2.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN, BEWERTUNG UND PROGOSE DER PLANUNG AUF DEN BESTAND 2.2.1 TIERE, PFLANZEN / ARTEN UND LEBENSRÄUME Beschreibung: Das Plangebiet wird aktuell intensiv landwirtschaftlich durch Ackerbau genutzt. Im Süden grenzt eine biotopkartierte Fläche an. Es handelt sich um einen Weiher bei Augrub, Hauptbiotoptyp Vegetationsfreie Wasserfläche in geschützten Stillgewässern (50%) (7044-1097-000). Ein Eingriff in diesen Bereich ist nicht vorgesehen. Die Eingriffsfläche wird derzeit als Maisacker genutzt. Die Auswirkungen der intensiven Landbewirtschaftung auf den Naturhaushalt sind hier entsprechend drastisch. In den Ackerlagen kann sich nur ein stark eingeschränktes Spektrum meist weit verbreiteter Pflanzen- und Tierarten behaupten. Auszug aus Karte des LfU Bayern / Potentielle natürliche Vegetation potenzielle natürliche Vegetation: _______________________________________________________________________________________ Seite 7 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Naturraum-Einheit D63 Oberpfälzer und Bayerischer Wald (Ssymank) Naturraum-Einheit 403 Hinterer Bayerischer Wald (Meynen/Schmithüsen) Potenzielle Lebensräume für Wiesenbrüter zeichnen sich unter anderem aus durch Dauergrünland, Wiesen und Weiden. Aufgrund der bestehenden Beeinträchtigungen durch die im Umkreis befindlichen Verkehrswege, direkt angrenzende Waldflächen und die hügelige Landschaftssilhouette sind keine Lebensräume und Bruthabitate der bodenbrütenden Vogelarten anzunehmen. Durch die geplanten Eingrünungs-, Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen wird ein wertvoller Lebensraum für weitere, naturschutzfachlich wertvolle Arten geschaffen Die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in ein Sondergebiet für Photovoltaikanlagen führt zum kleinflächigen Verlust von Ackerflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Andererseits wird auf diesen Flächen eine extensive Wiese entwickelt und auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Es werden keine Gehölze gerodet. Eine Zerstörung von wichtigem Lebensraum für Tiere ist aufgrund der derzeitigen Nutzung und der bestehenden Vegetation nicht zu erwarten. Flächen der Artenschutzkartierung werden nicht beeinträchtigt. Durch die von intensiver menschlicher Nutzung geprägten Landschaftsteile ist von einer mittleren Lebensraumfunktion auszugehen. Da um das geplante Gebiet bereits mehrere Beeinträchtigungsfaktoren auf das Planungsgebiet einwirken, kann davon ausgegangen werden, dass das Areal derzeit eine geringe Bedeutung für den Artenschutz und dessen Flora und Fauna mit sich trägt. Auswirkungen: Während der Bauphase sind geringe Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Vertreibungseffekte möglich. Aufgrund der kurzen Bauzeit wird diese Belastung nicht als erheblich eingestuft, da die Tiere auf benachbarte Grundstücke ausweichen können. Durch die vorgesehene umfassende Eingrünung und die Ausgleichsfläche sollen Lebensräume, welche typisch für den Standort sind, geschaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive Wiese ausgebildet, so dass auch hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen als bisher vorhanden waren (Aufwertung durch Extensivierung der bestehenden Ackerfläche). Durch den _______________________________________________________________________________________ Seite 8 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine positive Verbesserung. Eine potenzielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnatur- schutzgesetz ist nicht gegeben. Ergebnis: Die Auswirkungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen / Arten und Lebensräume sind als positiv einzustufen. 2.2.2 BODEN Beschreibung: Die Fläche wird derzeit ackerbaulich intensiv genutzt. Topographisch ist die Fläche aufgrund der Hanglage einer hohen Erosionsgefahr ausgesetzt. Der Untergrund besteht im beplanten Areal laut geologischer Bodenkarte von Bayern aus fast ausschließlich Braunerde aus skelettführendem (Kryo-)Sand bis Grussand (Granit oder Gneis). Auswirkungen: Negative Auswirkungen auf den Boden durch Eingriff bzw. Versiegelung werden weitestgehend vermieden. Eine Überbauung findet ausschließlich im Bereich der Funktions-, Betriebs- und Wirtschaftsgebäude statt. Großflächige Geländeänderungen finden nicht statt. Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich für die Dauer der Sonnenenergienutzung regenerieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Durch die extensive Bewirtschaftung der Fläche wird die Erosionsgefahr deutlich vermindert. Ergebnis: Die Auswirkungen werden als positiv für das Schutzgut Boden eingestuft. 2.2.3 KLIMA UND LUFT Beschreibung: Das Plangebiet besitzt derzeit keine klimatisch wirksamen Vegetationsflächen oder Biomassen, Vegetationsstrukturen sind angrenzend ausreichend vorhanden. Auswirkungen: Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung zu erwarten. Mittelfristig sind die Auswirkungen auf das Lokalklima durch die geplanten Maßnahmen zu vernachlässigen. Die Eingrünungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die leicht _______________________________________________________________________________________ Seite 9 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht demnach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich. Ergebnis: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind gering einzustufen 2.2.4 WASSER Beschreibung: Oberflächengewässer, wassersensible Bereiche, hohe Grundwasserstände, Überschwemmungsgebiete sowie Trinkwasserschutzgebiete sind im geplanten Geltungsbereich und in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Auszug aus dem Wasserkörpersteckbrief – ENTWURF- _______________________________________________________________________________________ Seite 10 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Auswirkungen: Die starke Mechanisierung und der Einsatz von Mineraldünger und Düngerauswaschungen durch die jetzige intensive landwirtschaftliche Nutzung wirken sich möglicherweise negativ auf das Grundwasser aus. Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert eine mögliche Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Ergebnis: Die Auswirkungen werden positiv für das Schutzgut Wasser eingestuft. 2.2.5 FLÄCHE Beschreibung: Das Plangebiet wird entsprechend der Anlagengröße vollständig ausgenutzt. Der Grundsatz des flächenreduzierten bzw. flächensparenden Planens und Bauens ist somit eingehalten. Bei dem Schutzgut Fläche steht der quantitative Flächenbegriff stärker im Vordergrund als der qualitative, der schwerpunktmäßig unter dem Schutzgut Boden beurteilt wird. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 3,74 ha und wird überwiegend von Ackerland eingenommen. Gehölzstrukturen werden nicht gerodet. Eingrünungsmaßnahmen werden festgesetzt. Auswirkungen: Im Plangebiet werden Flächen nur im geringsten Maße im Gebäudebereich versiegelt. Durch den vertraglich geregelten Rückbau nach Betriebsauflösung der Anlage werden diese Bereiche wieder entsiegelt. Ergebnis: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind sehr gering. 2.2.6 LANDSCHAFT Beschreibung: Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Oberpfälzer und Bayerischer Wald“ (Ssymank). Die Naturraumuntereinheit ist die Regensenke (Arten- und Biotopschutzprogramm). _______________________________________________________________________________________ Seite 11 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Ansicht von Süden Ansicht von Osten Das Plangebiet ist derzeit eine Ackerlandfläche. Südöstlich des Plangebietes befindet sich der Weiler Augrub, welcher sehr stark durch die beiden landwirtschaftlichen Großbetriebe geprägt und dadurch anthropogen vorbelastet ist. Eine exponierte Lage mit Fernwirkung liegt nicht vor. Denn von Westen und Süden ist der Standort von den angrenzenden Waldlfächen nicht einsehbar. Eine stärkere, aber nicht markante Einsehbarkeit ergibt sich vor allem in nördliche Richtung nach Sumpering und Kattersdorf, da diese rund zwei Kilometer entfernt sind. Auswirkungen: Die geplante Photovoltaikanlage fügt dem Landschaftsbild ein weiteres anthropogenes, in diesem Fall technisches, Element hinzufügen. Aufgrund der Lage und der Eingrünung beeinträchtigt die _______________________________________________________________________________________ Seite 12 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ geplante Anlage das Landschaftsbild mit umliegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der vorhandenen Vorbelastung nicht. Da das Plangebiet jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ liegt und eine Befreiung im Einzelfall nicht gegeben ist, wird eine Antrag zur Herausnahme dieser Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Ergebnis: Aufgrund der erforderlichen Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet sind die die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind hoch. 2.2.7 KULTUR UND SACHGÜTER Beschreibung: Für den Planbereich findet sich im Bayernviewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kein Hinweis auf Flächen mit Kulturdenkmalen oder Bodendenkmalen. Im Bereich des Weilers Augrub 3, 4 befinden sich 3 Baudenkmäler, im nahegelegenen Weiler Finkenried befindet sich eine mittelalterliche-frühzeitliche Hofwüstung als Bodendenkmal. Auswirkungen: Nähe des Plangebiets. Einschränkungen oder negative Auswirkungen auf die benachbarten Denkmäler sind nicht erkennbar. _______________________________________________________________________________________ Seite 13 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Ergebnis: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und Sachgüter sind gering. 2.2.8 MENSCH Beschreibung: Das Plangebiet liegt außerhalb von Nacherholungsgebieten und ist durch seine intensive landwirtschaftliche Nutzung für Naherholung nicht geeignet. Der südwestliche Weiler Augrub ist ca. 200m entfernt. Emissionen auf das Plangebiet, welche sich nachteilig auswirken können, sind durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Straße gegeben. _______________________________________________________________________________________ Seite 14 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Auswirkungen Schallimmissionen Schallimmissionen sind grundsätzlich so weit möglich zu vermeiden. Durch den Anlagenbetrieb sind aber keine negativen Auswirkungen auf die nächstgelegene Bebauung zu erwarten. Denn die umliegenden Wohnbebauungen sind über 200 m entfernt. (siehe Bilddarstellung) Es kann zwar zu Schallemissionen des Verkehrs kommen, die an den Photovoltaikelementen reflektiert wird, jedoch werden die Verkehrsteilnehmer auf der Kreisstraße aufgrund einer pflanzlichen Schutzmaßnahme nicht geblendet oder irritiert. Durch die Deklarierung des Pflanzstreifens innerhalb der Anbauverbotszone als Ausgleichsfläche wird garantiert, dass diese Maßnahme umgesetzt wird. Bei Überschreitung der Orientierungswerte für den Verkehrslärm werden unter Umständen notwendige Lärmschutzmaßnahmen von Betreiber bzw. Eigentümer der Photovoltaikanlage als Verursacher auf eigene Kosten durchzuführen sein. Ansprüche wegen Lärmschutz können an den Straßenbaulasträger nicht gestellt werden. Auswirkungen Elektromagentische Felder/ Strahlung und Blendwirkung Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetisch und elektromagnetische Felder bzw. zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit – EMVU. Die Blendwirkung der Anlage ist im Rahmen des BImSchG auszuführen, wonach schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden sollen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach Paragraph 3 des BimschG kann durch Lichtblendung eine potentiell schädliche Umweltwirkung entstehen. PV-Module sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen infolge Lichteinwirkungen durch Lichtreflexionen und Blendwirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft auftreten. Deswegen sind die Elektromagnetische Felder der Anlage so auszuführen, dass die Schutz- und Vorsorgewerte gemäß 26 BImSchV eingehalten werden. Bei der Bauausführung der Photovoltaikanlage ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es zu keiner Blendwirkung auf Verkehrswege und -systeme kommt. Es wird empfohlen, zur Vermeidung und zur Minderung bodennaher Lichtreflektionen, dem Stand der Lichtminderungstechnik und gegen Blendwirkung entsprechend entspiegelte bzw. reflektionsarme Solarmodule und Befestigungsbauteile zu verwenden bzw. einzusetzen. Ein Blendgutachten ist nicht notwendig, da die ausgehende Gefahr durch die vorhandene Topographie gering ist. Durch Blendschutzmaßnahmen in Form eines Pflanzstreifens innerhalb der Anbauverbotszone wird zugleich die Gefahr eingeschränkt. Steinschläge, Verschmutzungen, Staubentwicklung sind im Rahmen der jeweilig angrenzenden Nutzflächen zu erwarten und können sich nachteilig auf den Anlagenbetrieb auswirken, was durch den Vorhabenträger entschädigungslos hinzunehmen ist. Während der Bauphase ergeben sich geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und abfahrende LKW für den angrenzenden Weiler. Diese sind jedoch aufgrund der Kreisstraße REG 1 als zusätzlicher Verkehr sehr gering zu bewerten. Durch die Baumaßnahme werden keine _______________________________________________________________________________________ Seite 15 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Wegeverbindungen beeinträchtigt oder weitere erstellt, da die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege genutzt werden. Ergebnis: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind mittel. 2.2.9 WECHSELWIRKUNGEN Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern konnten nicht festgestellt und ermittelt werden. 2.3 ENTWICKLUNG DES PLANGEBIETES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG – PROGNOSE Ohne die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes würde auf der Fläche in den nächsten Jahren weiterhin landwirtschaftliche Nutzung betrieben werden. Die negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Grundwasser, Tiere, Pflanzen) wären in diesem Fall etwas höher einzustufen. 2.4 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH - NAUTRSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG IN DER BAULEITPLANUNG- Maßnahmen die mehrere Schutzgüter betreffen werden zusammengefasst. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung werden im Bebauungs- und Grünordnungsplan festgesetzt. 2.4.1 TIERE, PFLANZEN / ARTEN UND LEBENSRÄUME -Umzäunung ohne Sockel und mit Abstand von mind. 15cm zum Boden -Verbindungskabel zwischen den Modulanlagen werden oberflächennah verlegt. 2.4.2 BODEN UND WASSER -extensive Bewirtschaftung der anzulegenden Magerwiese -keine Verwendung von Dünge- und Reinigungsmittel -Verwendung von Schraub bzw. Rammfundamente für die Modultische 2.4.3 LANDSCHAFTSBILD, KULTUR UND SACHGÜTER -Eingrünung durch autochthone Pflanzen 2.4.4 FLÄCHE -Vertragliche Festsetzung der Folgenutzung _______________________________________________________________________________________ Seite 16 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ 2.5 ERMITTLUNG DES AUSGELICHSBEDARFS MIT AUSGLEICHSFLÄCHE Die „Hinweise zur Behandlung großflächiger Photovoltaikanlagen im Außenbereich“, Rundschreiben Nr.IIB5-4112.79-037/09 vom 19.11.2009 (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNEREN; OBERSTE BAUBEHÖRDE) sowie dem Praxis-Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2014) wird die Kategorie I, Typ B mit dem Kompensationsfaktor 0,2 herangezogen. Die Vorgaben des „Praxis-Leitfadens“ für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen werden durch die Festsetzungen der Grünordnung - Ansaat mit standortgemäßem, autochthonem Saatgut - Entwicklung von artenreichem Grünland - Anlage von Heckenstrukturen im Biotopverbund GELTUNGSBEREICH: 37.385m² AUSGEICHSBEDARF: 37.385 m² x 0,2 = 7.477 m² Der erforderliche Ausgleich gem. § 1a Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1a BauGB von 7.477 m² kann als externe oder interne Ausgleichsfläche erbracht werden. 2.6 ALTERNATIVEN ZUR PLANUNG Alternativstandorte: Alternativ- Plangebiet Alternativstandort standort Innerhalb Nein Ja Landschaftsschutz gebiet Biotop vorhanden Ja Nein Im Besitz des Nein Ja Vorhabenträger Blendschutz Ja Ja notwendig Plangebiet _______________________________________________________________________________________ Seite 17 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ Überlegungen zu Standortalternativen wurden angestellt. Bei der Betrachtung der Flächen wurde die Einsehbarkeit, die Einbindung in die Landschaft, die Topographie, die Landnutzung, die Biotop- verbunde und die Flächenverfügbarkeit berücksichtigt. Ebenfalls wurde das Augenmerk auf eine Vorbelastung der Standorte gelegt, sowie naturschutzfachlich hochwertige Bereiche ausgeschlossen. Weitere Punkte stellten die Neigung des Geländes, sowie vernachlässigbare Blendwirkungen der Alternativstandorte dar. Jedoch bei der Betrachtung des alternativen Standorts kam man zu keinem besseren Ergebnis. Denn wie bei dem jetzigen beschriebenen Planungsstandort befinden sich die Flächen zwar nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, aber die anderen Kategorien zeigen keine weiteren Vorteile. Ein großes Problem ist die Verfügbarkeit des Grundstückes, denn der Grundstücksbesitzer ist für einen Tausch oder Verkauf der Flächen nicht willig. Ebenso ist die Betrachtung von weiteren Flächen nicht erfolgsversprechend, da die Errichtung von PV-Anlagen in Siedlungsnähe seitens der Stadt Regen aufgrund zu erwartender Konflikte nicht gewünscht ist. Vorteil des jetzigen Standortes: Das Planungsvorhaben befindet sich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Hier erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Zulage, welche zur Fortführung der Landwirtschaft, Erhaltung der Landschaft und zu nachhaltigen Bewirtschaftungsmethoden beitragen soll. Durch die in Bayern erlassene Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht der Freistaat weiterhin die Förderung von PV-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in diesen benachteiligten Gebieten. Eine Vorbelastung der Fläche durch den südlich gelegenen Weiler Augrub mit seinen 2 landwirtschaftlichen Großbetrieben sowie der westlich verlaufenden Kreisstraße REG1 ist gegeben. Eine Einspeisezusage besteht an einem Anschlusspunkt in unmittelbarer Nähe. Es ist festzustellen, dass der Standort eine ideale Lage bezüglich der Fernwirkung und eine geeignete Topographie aufweist. Von einer Blendwirkung der Anlage ist, bedingt durch die Lage, ebenfalls nicht auszugehen, wenn die Blendschutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zudem ist auf der als Ackerland vorliegenden Fläche von einem geringen Eingriff bezüglich des Schutzgutes Arten und Lebensräume (intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzfläche) auszugehen. Es besteht eine Möglichkeit der optimalen Einbindung in die Landschaft durch die bestehenden und weitere geplante Eingrünungsstrukturen. Die Gemeinde ermöglicht, durch die Nutzung der Fläche zur Gewinnung von Solarenergie und die Möglichkeit der Erholung des, vormals intensiv landwirtschaftlich genutzten, Bodens, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen laut Landesentwicklungsprogramm Bayern keine Siedlungsflächen im Sinne der Zielsetzung 3.3 Anbindegebot (LEP) darstellen. Die Planungsfläche ist somit als geeigneter Standort zur Aufstellung einer Freiflächen PV-Anlage geeignet. _______________________________________________________________________________________ Seite 18 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ 2.7 METHODIK / VORGEHENSWEISE Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Neben positiven werden dabei drei negative Einstufungen unterschieden, die geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit. Die Eingriffs- und Ausgleichsermittlung erfolgt grundsätzlich nach dem Bayerischen Leitfaden zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (BaySTMLU 2003) sowie ggf. weiterführender Hinweise und Praxis-Leitfäden. Der Untersuchungsbereich beschränkt sich auf das Plangebiet. 2.8 MONITORING Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen zur Überwachung sind verbindlich textlich festgesetzt. Das Monitoring wird durch die Stadt/Gemeinde durchgeführt. Es umfasst die Entwicklung der festgesetzten Pflanzungen und der Ausgleichsflächen mit ggf. Anpassungen der Flächenpflege. Änderungen zu den festgesetzten Pflegemaßnehmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Das Monitoring ist in 3-jährigen Abständen durchzuführen. Die Monitoringberichte sind auch der Unteren Naturschutzbehörde zuzuleiten. Die Pflicht des Monitorings ist erfüllt, wenn der angestrebte Zielzustand erreicht ist. 2.9. ZUSAMMENFASSUNG Das Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und ist deshalb kein besonderer Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Durch die Planung entsteht mit der Entwicklung von extensivem Grünland ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen, was sich auch positiv auf den Boden durch geringere Bodenbelastung auswirkt. Auswirkungen auf das Klima sind zu vernachlässigen. Durch den Verzicht auf Pflanzen- und Düngemittel ist von einer Verbesserung des Grundwassers auszugehen. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die Flächenversiegelung wird durch die Beschränkung auf Wirtschafts- und Betriebsgebäude bis 100m² Grundfläche minimiert. Das Landschaftsbild ist durch die Eingrünungsmaßnahmen und Lage des Plangebietes, wenn überhaupt nur sehr gering eingeschränkt. Jedoch muss die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Nachteilige Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind ebenfalls gering. Naherholungsraum wird nicht berührt, Lärmbelästigungen entstehen aufgrund der Anbindung und der Lage nicht, die Auswirkungen auf den Menschen bleiben gering. Die grünordnerischen Maßnahmen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan festgesetzt. Trotz Vermeidungsmaßnahmen findet ein Eingriff in Natur und Landschaftsbild statt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt, die Ausgleichsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Umweltauswirkungen auf die verschieden Schutzgüter zusammen. _______________________________________________________________________________________ Seite 19 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS DURCH DECKBLATT 36 „SOLARPARK AUGRUB“ _______________________________________________________________________________________ SCHUTZGUT AUSWIRKUNGEN Tiere, Pflanzen positiv Arten, Lebensräume positiv Boden positiv Klima, Luft gering Wasser positiv Fläche gering Landschaft hoch Kultur, Sachgüter gering Mensch mittel Entwurfsverfasser: Ingenieurkontor BLWS GmbH & Co KG Dipl.-Ing. (FH) Bielmeier Georg Ladestraße 8 94249 Bodenmais Anlagen: Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 36 „Solarpark Augrub“ Lageplan M1:5000 _______________________________________________________________________________________ Seite 20 von 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
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