Ein frohes und - Eibenstock
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Nr. 08 18. April 2019 28. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Oberwildenthal, Sosa, Weitersglashütte, Wildenthal und Wolfsgrün Eibenstock Ein frohes und gesegnetes Osterfest Blauenthal wünschen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, der Stadtrat Carlsfeld von Eibenstock, die Ortschaftsräte von Carlsfeld, Sosa usnd Wildenthal sowie Sosa die Stadtverwaltung Eibenstock. Foto: GPE Wildenthal
Seite 2 – 08/2019 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote “Brief aus dem Rathaus” Badegärten Eibenstock. Über diese beiden Vorhaben soll noch einmal gesondert berichtet werden. Haushalt 2019/2020 verabschiedet (Teil 2) Im Rahmen des Stadtumbauprogramms werden die öffentlichen Maßnahmen nunmehr nicht mehr die Priorität haben. Für 2019 erfolgt neben den Abrissen Wie bereits im Teil 1 angedeutet, wird der Doppelhaushalt 2019/2020 der Gebäude in der Dr.-Leidholdt-Straße 9 und 11 auch die Sanierung der von großen Investitionsvorhaben geprägt sein. Diese konzentrieren sich Feuerwehrtreppe, für die 209.595 EUR bei einer Förderung 139.730 EUR auf vier wesentliche Schwerpunkte. Zum einen haben wir sehr viele vorgesehen sind. In den kommenden Jahren soll aus diesem Programm ein Einzelmaßnahmen für den Straßenbau geplant, um entsprechende großer Teil der Mittel in private Gebäudesanierungsmaßnahmen gesteckt Förderanträge über das Programm „KStB – Teil A“ stellen zu können bzw. werden. Des Weiteren waren in den vergangenen Jahren die Maßnahmen andere Förderprogramme anzuzapfen. Der zweite Schwerpunkt umfasst die über das Förderprogramm „LEADER“ ein großer Haushaltsschwerpunkt. Umsetzung von Teilmaßnahmen des Touristischen Entwicklungskonzeptes Auch dies hat sich etwas geändert. Mit rund 364.000 EUR Gesamtkosten in Carlsfeld. Drittens ist die Abarbeitung der begonnenen Baumaßnahmen sind es vorrangig kleinere Maßnahmen, die angegangen werden. Hierzu auf dem Gemeindeterritorium bzw. die Erfüllung von Auflagen in den zählen das Besucher- und Informationszentrum auf dem Auersberg, die öffentlichen Gebäuden der Stadt. Viertens haben wir natürlich die Umgestaltung des Eibenstocker Märchenparks zur Märchentour, die städtebauliche Entwicklung angemessen berücksichtigt. Sanierung der Markttoilette und der Rückbau des Gebäudes Buttergasse 2 in Carlsfeld. Beim Thema „Straßen“ wird einem immer wieder bewusst, dass wir noch lange nicht das Ziel, ein intaktes Straßennetz im Ort zu besitzen, erreicht Bei den Anschaffungen stellen natürlich die städtischen Einrichtungen haben. Neben der Fertigstellung der bereits begonnenen Maßnahmen den Hauptschwerpunkt dar. Wie schon in den vergangenen Jahren sind Dürrer Berg in Sosa und die Vordere Rehmerstraße in Eibenstock dabei die Ersatzbeschaffungen der größte Posten, was ja auch sinnvoll ist. werden weitere bereits bewilligte Straßenbauvorhaben begonnen. Es Auch die Freiwillige Feuerwehr hat mit 25.600 EUR für die Anschaffung sind dies die Winklerstraße (rechter Teil) über eine LEADER-Förderung von Kleintechnik und Ausrüstung bekommen. Für die Ortsfeuerwehr Sosa mit Gesamtkosten von 270.000 EUR und die Baugenossenschaft in ist für 2020 ein neues Feuerwehrfahrzeug vorgesehen. Hier ist allerdings Carlsfeld mit rund 155.000 EUR über das Programm „KStB – Teil B“. Für noch nicht klar, ob wir die geplante Förderung in Höhe von 125.000 EUR weitere fünf Straßen sind Förderanträge gestellt. Insgesamt sind für den auch im nächsten Jahr bekommen. Je nachdem würde sich dann diese Straßenbau 3,678 Millionen EUR in diesem Jahr vorgesehen, wobei 2,617 Anschaffung zeitlich noch etwas hinausschieben. Millionen an Fördermitteln beantragt wurden. Leider sind die Meldungen aus dem Sächsischen Wirtschaftsministerium falsch, dass großzügig Das hohe Niveau der Investitionen in diesem Doppelhaushalt ist auch Straßenbaumittel für die Gemeinden fließen werden. Im Moment müssen dadurch bedingt, dass wir die auslaufenden Förderprogramme noch wir davon ausgehen, dass maximal nur eine der unsererseits vielen maximal ausschöpfen möchten. Inwieweit dies auch gelingt, hängt natürlich beantragten Maßnahmen bewilligt wird und dass nicht für 2019, sondern auch von den Bewilligungsbehörden und den Budgets der einzelnen für 2020. Das heißt, im Straßenbau wird die Luft bei den Förderungen Programme ab. Insofern sind die Planungen zunächst erst einmal Wünsche, dünner. Außerdem haben wir für die Werterhaltung 130.000 EUR aus dem die hoffentlich auch in Taten umgesetzt werden können. Zum Glück hat uns Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt, um die großen Straßenschäden die stabile Haushaltssituation hier auch Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, in diesem Jahr zu beseitigen. Im Bereich der Anschaffungen sind 280.000 die mit diesem Doppelhaushalt genutzt werden sollen. EUR für die Anschaffung eines neuen Unimogs vorgesehen, um die Qualität Uwe Staab (Bürgermeister) des Winterdienstes aufrechtzuerhalten. Bei der Umsetzung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Carlsfeld sind die darin vorgesehenen kommunalen Maßnahmen angegangen worden. Den Schwerpunkt stellt dabei der Altlastenstandort des alten Glaswerkes Carlsfeld dar. Hierfür sind in den beiden Haushaltsjahren insgesamt 2,856 Millionen EUR bei einer Förderung von 2,269 Millionen EUR vorgesehen. Ebenso wurde der 1. Bauabschnitt für den „Nordic Park“ auf dem Hirschkopfplateau mit insgesamt 2,5 Millionen EUR bei einer Förderung von 2,125 Millionen EUR über zwei Jahre verteilt eingestellt. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Das dritte Projekt, was auch planerisch am weitesten vorangetrieben wurde, Benutzung des Friedhofs Wildenthal, der Trauer- stellt die Neugestaltung des Dorfplatzes dar. Auch diese Maßnahme erfolgt über zwei Jahre mit Gesamtkosten von 883.000 EUR bei einer Förderung hallen und der Kühlzelle der Stadt Eibenstock von 570.000 EUR. ---------------------------------------------------------------- Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Beim dritten Schwerpunkt, der weiteren Ertüchtigung der Basisinfrastruktur, Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom wollen wir mit der Fertigstellung der Sporthalle Sosa in diesem Haushaltsjahr 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 662) in Verbindung mit §§ 2 und 9 noch einmal 1,31 Millionen EUR investieren. Der Fördersatz beträgt 50 %. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Im kommenden Jahr sind dann noch einmal 107.000 EUR für die Anlage Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. des inneren Hofes und im Jahr 2021 350.000 EUR für die Außenanlagen S. 116) hat der Stadtrat von Eibenstock am 21. März 2019 mit geplant. Ebenso erfolgt mit der Errichtung einer neuen Garderobe und Beschluss-Nr. 448/I-III/50/19 nachfolgende Satzung beschlossen: der Sanierung des Chemiekabinettes für die Oberschule Eibenstock mit 160.000 EUR eine weitere Ertüchtigung unserer Bildungsinfrastruktur. § 1 Gebührenpflicht Darüber hinaus realisieren wir wichtige Vorhaben, die sich ohne kommunalen Zuschuss rechnen müssen, aber über den Haushalt finanziert Für die Nutzung des kommunalen Friedhofs in Wildenthal sowie werden. Dies sind zum einen die Erschließung des Wohnungsbaugebietes der städtischen Trauerhallen in Eibenstock, Sosa, Carlsfeld „Waldblick“ und zum anderen die Erweiterungsinvestitionen für die und Wildenthal und der Kühlzelle werden entsprechend dieser Satzung Gebühren erhoben.
08/2019 – Seite 3 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote § 2 Gebührenschuldner § 6 Gebührentarife (1) (1) Gebührenschuldner ist: Für jede Bestattung im kommunalen Friedhof wird eine Grundgebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt bei: a) wer den Antrag zu einer Bestattung erteilt hat. a) Bestattungen Erwachsener und Kinder ab Vollendung des b) wer gemäß § 10 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, 6. Lebensjahres 66,03 EUR Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt geändert durch Artikel b) Bestattungen von Kindern bis zur Vollendung des 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) für 6. Lebensjahres 66,03 EUR die Bestattung verantwortlich ist. c) Urnenbeisetzungen Erwachsener und Kinder ab Vollendung c) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist. des 6. Lebensjahres 33,00 EUR d) derjenige, der Antrag auf Nutzung der städtischen Trauerhallen d) Urnenbeisetzungen von Kindern bis zur Vollendung des und der Kühlzelle stellt, zum Zwecke der Aufbahrung oder 6. Lebensjahres 33,00 EUR der Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen. e) Bestattungen auf „Grüner Wiese“ 25,83 EUR. (2) Schulden mehrere Personen eine Gebühr, so haften sie als (2) Gesamtschuldner. Die Grundgebühr beinhaltet die Tätigkeit der Friedhofsverwaltung sowie die allgemeine Pflege des kommunalen Friedhofs, wie § 3 Entstehung der Gebühren Wasser, Abfallbeseitigung usw. Die Gebührenschuld entsteht mit: (3) Für die Unterhaltung und Sauberhaltung des Friedhofs wird da- a) der Inanspruchnahme des kommunalen Friedhofs, dessen rüber hinaus eine Pflegegebühr für die Dauer der gesetzlichen Einrichtungen und/oder sonstigen damit verbundenen Ruhefrist erhoben. Diese Gebühr beträgt pro Jahr je Grabstelle Leistungen, bei b) der Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen und der a) Bestattungen Erd- bzw. Urnengrab 8,72 EUR Kühlzelle. b) Bestattungen „Grüne Wiese“ 29,96 EUR c) Bestattungen in einer Wahlgrabstelle 10,46 EUR § 4 Festsetzung, Fälligkeit und Einziehung und entsteht zusammen mit der Grundgebühr für die gesamte (1) Dauer der gesetzlichen Ruhefrist. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen (4) Bescheid. Eine Grabräumung vor Ablauf der Ruhefrist berechtigt nicht – auch nicht teilweise – zur Erstattung. (2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des (5) Gebührenbescheides zu zahlen. Fehlgeborene (§ 9 Abs. 2 SächsBestG) sowie Körperteile i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 2 SächsBestG werden bei der Gebühr wie Kinder bis (3) zur Vollendung des 6. Lebensjahres behandelt. Rückständige Gebühren können gemäß den verwaltungsrechtli- chen Bestimmungen eingezogen werden. § 7 Grabnutzungsgebühren § 5 Stundung und Erlass von Gebühren (1) Die Grabnutzungsgebühren betragen bei Erwerb eines Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigungsgründen Nutzungsrechtes für eine Grabfläche bei einer Ruhezeit von wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie 20 Jahren je Belegung ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf jedoch nicht. Die Entscheidung ergeht nach Maßgabe a) für ein Erd- bzw. Urnengrab 174,40 EUR der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock in der jeweils gültigen b) für ein Grab auf „Grüner Wiese“ 599,20 EUR Fassung auf Antrag des Gebührenschuldners. c) für ein Wahlgrab je belegte Grabfläche 209,20 EUR. (2) Eine Rückvergütung von Grabnutzungsgebühren bei vorzeitiger Rückgabe von Gräbern ist ausgeschlossen.
Seite 4 – 08/2019 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote (3) Bei Verlängerung eines Nutzungsrechtes für ein Wahlgrab nach Abs. 1 ist anteilsmäßig die Gebühr im Verhältnis zu Ziffer Abs. 1 zu entrichten. § 8 Nutzungsgebühr für Trauerhallen und Kühlzelle 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung und über die Zuwendungen für Für folgende Leistungen werden besondere Gebühren erhoben: Dienstjubiläen der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock a) Benutzung der Trauerhalle je Stunde 55,00 EUR ----------------------------------------------------------------- b) Benutzung der Kühlzelle je Tag 15,00 EUR. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Neubekanntmachung § 9 Inkrafttreten vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch Art. 1 des für die Benutzung der Trauerhalle und der Kühlzelle der Stadt Gesetzes vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466), hat der Eibenstock vom 29. Mai 2008 außer Kraft. Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 21. März 2019 mit Beschluss Nr. 449/50/19 folgende Änderungssatzung be- Eibenstock, 22. März 2019 schlossen. § 1 Änderungen Uwe Staab Bürgermeister Die Satzung über die Entschädigung und über die Zuwendungen für Dienstjubiläen der ehrenamtlichen Angehörigen der Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eibenstock vom 20. Oktober Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) fol- 2017 wird wie folgt geändert: gender Hinweis: § 1 Abs. (7) wird wie folgt neu gefasst: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Die Entschädigung der Gerätewarte beträgt monatlich ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- 25,00 EUR. kommen. Dies gilt nicht, wenn: § 2 Inkrafttreten 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Bekanntmachung in Kraft. Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Eibenstock, 22. März 2019 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Uwe Staab 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist: Bürgermeister a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) fol- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge- gender Hinweis: genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Form- macht worden ist. vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend ge- Dies gilt nicht, wenn: macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hin- Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt gewiesen worden ist. worden sind, Stadtverwaltung Eibenstock
08/2019 – Seite 5 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Beschluss-Nr. 468/51/19: 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Planungs- leistungen für die Errichtung eines Parkplatzes, Parkdecks bzw. a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat Parkhauses für die Badegärten Eibenstock auf den Flurstücken oder 1116/8 und 1113/1 der Gemarkung Eibenstock, Ludwig-Jahn-Stra- ße, an das Büro Panzert & Partner Ingenieure PartGmbH, Kirch- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge- straße 39, 08248 Klingenthal. genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 macht worden ist. Beschluss-Nr. 469/51/19: Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend ge- Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleis- macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten tungen zum Ausbau der Straße Baugenossenschaft im Ortsteil Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 Carlsfeld an die Firma Pöhla Bau GmbH, Hauptstraße 55, 08340 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung Schwarzenberg zur Angebotssumme (Brutto) von 156.904,48 EUR. auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hin- *Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 1 Sächs- gewiesen worden ist. VergabeG. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle Stadtverwaltung Eibenstock einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabever- fahren beanstandet hat. Beschlussprotokoll von der 51. ordentlichen Stadtratssitzung am 11. April 2019 Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 -ÖFFENTLICHER TEIL- Beschluss-Nr. 470/51/19: 1. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Aufhebung des Beschluss-Nr.:465/51/19: Vergabebeschlusses - Nr. 462/50/19 vom 21. März 2019 Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Protokoll der 50. ordent- zur Vergabe der Bauleistungen zum Einbau einer zentralen lichen Stadtratssitzung vom 21. März 2019 in der vorliegenden Garderobe und Sanierung des Chemiekabinetts in der Fassung. Oberschule Eibenstock, Los 2 – Trockenbauarbeiten, an die Firma Pfeifer Bau, Augustusstraße 2, 08485 Lengenfeld. Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 2. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt neu die Vergabe der Beschluss-Nr. 466/51/19: Bauleistungen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Der Stadtrat von Eibenstock ermächtigt den Bürgermeister zur Sanierung des Chemiekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Vergabe von Bau- und Lieferleistungen auch über den in der Los 2 – Trockenbauarbeiten, an die Firma Plesch & Seidel Hauptsatzung § 7 Abs. 2 Nr. 1 bestimmten Betrag von 20.000 EUR GmbH, Auerbacher Straße 93, 08248 Klingenthal zur hinaus zwischen den Sitzungsterminen des Stadtrates vom 10. Mai Angebotssumme (Brutto) von 10.930,75 EUR. 2019 bis zum 21. August 2019. Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 467/51/19: Beschluss-Nr. 471/51/19: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt zur Vergabe der Parzellen Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleis- im Wohnungsbaugebiet „Waldblick“ an der Sosaer Straße: tungen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Sanierung des Chemiekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Los 4 – Elekt- 1. Der in der Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 034/19 beigefügte roinstallation, an die Firma Elektrobau Mike Unger, Postplatz 1 a, Reservierungsvertrag mit den Kaufinteressenten für die 08309 Eibenstock zur Angebotssumme (Brutto) von 6.770,08 EUR. Grundstücke wird bestätigt. *Gleichlautender Beschlusstext wie bei Beschluss-Nr. 469/51/19. 2. Die Grundstücke werden zum Preis von 7,50 EUR/m² als Bauerwartungsland verkauft. Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 3. Der Ablösebetrag für die Erschließung der Grundstücke Beschluss-Nr. 472/51/19: beträgt 58,00 EUR/m². Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleistun- 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Kaufinteressenten gen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Sanierung des Che- den Reservierungsvertrag abzuschließen und die Grundstücke miekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Los 5 – Sanitärarbeiten nach der Vermessung an die Interessenten zu verkaufen. und Lüftung, an die Firma Dietel Haustechnik GmbH & Co. KG,
Seite 6 – 08/2019 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote Schneeberger Straße 15 a, 08309 Eibenstock zur Angebotssumme Beschluss-Nr. 477/51/19: (Brutto) von 26.458,47 EUR. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Anschaffung eines Unimog U 423 für den städtischen Bauhof von der Firma KLMV *Gleichlautender Beschlusstext wie bei Beschluss-Nr. 469/51/19. Rodewisch, August-Bebel-Straße 4, 08228 Rodewisch, zum An- gebotspreis in Höhe von 241.486,70 EUR (Brutto). Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. 473/51/19: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleis- Uwe Staab tungen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Sanierung des Bürgermeister Chemiekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Los 6 – Dachde- cker-, Zimmerer-, Dachklempner-, Gerüstarbeiten an die Firma SD Sanitär- und Dachtechnik GmbH Werdau, Dr.-Külz-Straße 25, Bekanntmachung der 52. ordentlichen 08412 Werdau zur Angebotssumme (Brutto) von 16.061,94 EUR. Stadtratssitzung am 9. Mai 2019 *Gleichlautender Beschlusstext wie bei Beschluss-Nr. 469/51/19. Am Donnerstag, 9. Mai 2019, findet um 18:30 Uhr, im Rathaus Eibenstock, Sitzungssaal, die 52. ordentliche Sitzung des Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 Stadtrates von Eibenstock statt. Beschluss-Nr. 474/51/19: Tagesordnung: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleis- -öffentlicher Teil- tungen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Sanierung des 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung Chemiekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Los 7 – Fliesen- und Beschlussfähigkeit arbeiten, an die Firma Fliesen-Albert, Rotschau, Reichenbacher 2. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 50. ordentlichen Straße 5, 08468 Reichenbach zur Angebotssumme (Brutto) von Stadtratssitzung vom 11. April 2019 3.934,74 EUR. 3. Bestellung der Leiterin der Kindertagesstätte „Spatzenhaus“ (Vorlage-Nr. 050/19) **Gleichlautender Beschlusstext wie bei Beschluss-Nr. 469/51/19. 4. GRW-Infra-Projekt „Nordic Park Carlsfeld“ – Vorhabens- beschluss (Vorlage-Nr. 040/19) Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 5. Grundstücksverkauf T. v. Flurstück 1247/6 der Gemarkung Eibenstock, Siedlung des Friedens, gelegen zwischen den Beschluss-Nr. 475/51/19: Grundstücken Siedlung des Friedens 37 und Schwalbenweg 5 Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Vergabe der Bauleis- (Vorlage-Nr. 048/19) tungen zum Einbau einer zentralen Garderobe und Sanierung 6. Grundstücksverkauf T. v. Flurstück 1247/6 und T. v. Flur- des Chemiekabinetts in der Oberschule Eibenstock, Los 8 – Ma- stück 1245/48 der Gemarkung Eibenstock, gelegen nach lerarbeiten, an die Firma Maler Decor GmbH, Adorf, Adorfer dem Grundstück Siedlung des Friedens 37, Standort ehe- Hauptstraße 29, 09221 Neukirchen zur Angebotssumme (Brutto) maliger Hochbehälter des Zweckverbandes Wasserwerke von 2.679,69 EUR. Westerzgebirge (Vorlage-Nr. 049/19) 7. Aufstellungsbeschluss zur Änderung bzw. Ergänzung der *Gleichlautender Beschlusstext wie bei Beschluss-Nr. 469/51/19. Erweiterten Abrundungssatzung des Ortsteils Sosa jeweils für die Flurstücke 255/10, 255/11 und die Teile von Flurstück Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0 255/9, 255/8, 138/4, 138/5, 252/1 der Gemarkung Sosa (Vorlage-Nr. 046/19) Beschluss-Nr. 476/51/19: 8. Änderung bzw. Ergänzung der Erweiterten Abrundungssatzung 1. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Aufhebung des des Ortsteils Sosa jeweils für die Flurstücke 255/10, 255/11 Vergabebeschlusses - Nr. 455/50/19 vom 21. März 2019 und einen Teil der Flurstücke 255/9, 255/8, 138/4, 138/5, zur Vergabe der Bauleistungen für den Ersatzneubau einer 252/1 der Gemarkung Sosa – Annahme des Entwurfs vom Schulturnhalle mit Verbindungsbau zur Grundschule Sosa, Mai 2019 und Beschluss über die öffentliche Auslegung Los 16 – Trockenbauarbeiten, an die Firma Pfeifer Bau, (Vorlage-Nr. 047/19) Augustusstraße 2, 08485 Lengenfeld. 9. Vorstellung des Entwurfs einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat 2. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt neu die Vergabe der 10. Informationen Bauleistungen für den Ersatzneubau einer Schulturnhalle 11. Sonstiges mit Verbindungsbau zur Grundschule Sosa, Los 16 – Trockenbauarbeiten, an die Firma Plesch & Seidel GmbH, Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Bergstadt sind herzlich ein- Auerbacher Straße 93, 08428 Klingenthal zur Angebotssumme geladen! (Brutto) von 66.064,24 EUR. Uwe Staab Bürgermeister Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 0, Enth.: 0
08/2019 – Seite 7 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote Öffentliche Bekanntmachung lichen Beweismittel beizubringen. über das Recht auf Einsichtnahme in das Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wählerverzeichnis und die Erteilung von Kommunalwahlgesetzes sowie die Kommunalwahlordnung des Wahlscheinenfür die Wahl zum Europäischen Parlament Freistaates Sachsen. und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen I sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine gemein- Am 26. Mai 2019 finden die Wahl zum Europäischen Parlament same Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die (Europawahl), die Kreistagswahl, die Wahl des Stadtrates der Kommunalwahlen. Stadt Eibenstock und die Wahlen zu den Ortschaftsräten Carlsfeld, Sosa und Wildenthal (Kommunalwahlen) statt. In der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, für welche Wahl/en sie gilt. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung einen (getrennten) Wahlschein für die Wahl zum Europäischen eines Wahlscheines für die Europawahl und einen Wahlschein Parlament und einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat. für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die II Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Das gemeinsame Wählerverzeichnis für die genannten Wahlen Wahlräume sind entsprechend gekennzeichnet. wird in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr in das Wählerverzeichnis oder im Berichtigungsverfahren in Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten in der Stadtverwaltung Eibenstock, Rathausplatz 1, Zimmer keine Wahlbenachrichtigung. 11, 08309 Eibenstock für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Die Europawahl und die Kommunalwahlen finden gleichzeitig Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis einge- statt. Wahlberechtigte, die bei der Europawahl und bei den tragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen wollen, müssen je- von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über- weils gesonderte Wahlbriefe absenden. prüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses V ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsicht- Wer einen Wahlschein lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Während der Einsichtsfrist - zur Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann an der ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, Landkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, oder durch soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts Briefwahl teilnehmen einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich ge- - zu den Kommunalwahlen hat, kann an macht werden. der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebietes der Stadt Eibenstock oder Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- durch Briefwahl teilnehmen. führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt Eibenstock bedient VI werden darf. Einen Wahlschein erhält auf Antrag III 1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, 2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener kann während der Zeit der Einsichtnahme, bis spätestens zum Wahlberechtigter, wenn: 10. Mai 2019, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Eibenstock, a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist Rathausplatz 1, Zimmer 11, 08309 Eibenstock, Einspruch ein- für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (5. Mai 2019) legen (Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (Kommunalwahlen). Der Einspruch bzw. Antrag kann schriftlich (10. Mai 2019) versäumt hat, oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt bzw. gestellt b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, sind, hat der Einspruchsführer bzw. Antragsteller die erforder- c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
Seite 8 – 08/2019 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des - einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Wahl zum Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt gelangt ist. Ortschaftsrat Sosa (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Wahl Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- zum Ortschaftsrat Wildenthal (wenn im Wahlschein genen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, bei angegeben), der Stadtverwaltung Eibenstock, Rathausplatz 1, Zimmer 11, - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, 08309 Eibenstock schriftlich oder mündlich beantragt werden. - einen amtlichen grünen Wahlbriefumschlag mit der Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder Telegramm, Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und Fernschreiben, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektro- - ein Merkblatt für die Briefwahl. nische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname(n), Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein oder die Wahlscheine Vorname(n), die genaue Anschrift des Wahlberechtigten und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, sowie sein Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen anderen Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) er- als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein(e) und leichtert die Arbeit. Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich Der Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen sowohl für die ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch Vorlage Europawahl als auch für die Kommunalwahlen kann auf einem einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Die bevollmächtigte einheitlichen Vordruck (gemeinsamer Wahlscheinantrag) gestellt Person kann dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; werden. Falls die wahlberechtigte Person nicht an allen Wahlen dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu teilnehmen darf, gilt der Antrag ausschließlich für die Wahlen, für versichern. die sie wahlberechtigt ist. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die auf dem können den Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Sie können dort der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auch abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe werden aufgesucht werden kann. bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG ohne durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Im Bereich dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Deutschen Post AG erfolgt an den Wahlsonntagen keine bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zustellung von Wahlbriefen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein VIII Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein Informationen zum Datenschutz nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 25. Mai 2019, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrecht- liche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der VII Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Zusammen mit dem Wahlschein für die Europawahl erhält der Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins Wahlberechtigte verarbeiteten personenbezogenen Daten: - einen amtlichen weißlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Wahl zum Europäischen Parlament, 1. - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge- Wahl zum Europäischen Parlament, stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung zurückzusenden ist, versehenen hellroten der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezo- Wahlbriefumschlag und genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs - ein Merkblatt für die Briefwahl. auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der und den §§ 14 bis 17 b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, sowie i.V.m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl Kommunalwahlordnung. zum Stadtrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen rosafarbenen Stimmzettel für die Wahl b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang an- - einen amtlichen beigefarbenen Stimmzettel für die gegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Wahl zum Ortschaftsrat Carlsfeld (wenn im Wahlschein Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe angegeben), c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 4 des
08/2019 – Seite 9 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes 5. und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Kommunalwahlordnung. Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Absatz 2 der Kommunalwahlordnung Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet, Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des noch angefochten ist oder Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Wahlstraftat von Bedeutung sein können. Grundverordnung i.V.m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 6. Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i.V.m. § 5 Absatz 1 des Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 folgende Rechte zu: und 6 der Kommunalwahlordnung. - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personen- d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, bezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz- § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Grundverordnung) Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig er- - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen klärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14 personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz- Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis Grundverordnung) über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung1. 17 Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen- 2. bezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grund- Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereit- verordnung) zustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 Angaben nicht möglich. des Bundeswahlgesetzes i.V.m. § 20 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 8 Absatz 2 3. und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personen- den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, bezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des be- § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahl- hördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Rathausplatz 1, 08309 gesetzes i.V.m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. 3 Eibenstock. und 4 der Kommunalwahlordnung i.V.m. § 9 Absatz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe 4. Punkt 5). Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs 7. gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie die Europawahl der Kreiswahlleiter, Paulus-Jenisius-Straße Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten 24, 09456 Annaberg-Buchholz, für die Stadtratswahl und (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach die Ortschaftsratswahlen das Landratsamt Erzgebirgskreis, 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, für die richten. Kreistagswahl die Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Eibenstock, 18. April 2019 Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Uwe Staab Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. Bürgermeister
Seite 10 – 08/2019 Amtliche Bekanntmachung Auersbergbote Der Erzgebirgskreis informiert Sprechzeiten über Straßensperrungen: Die Verbindungsstraße zwischen Sosa und Blauenthal Stadtverwaltung Eibenstock (S 274) ist voraussichtlich vom 23.04.-26.04.2019, täglich Rathaus, Rathausplatz 1, Telefon 037752-570 von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr voll gesperrt. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchfahrt möglich. Bürgermeister Die Verbindungsstraße zwischen Carlsfeld und Wilzschhaus Nur nach Terminvereinbarung (S 276) ist voraussichtlich vom 23.04.-26.04.2019, täglich Sekretariat, Telefon: 037752 57-112 von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr voll gesperrt. Außerhalb dieser E-Mail: rita.misof@eibenstock.de Zeiten ist die Durchfahrt möglich. Bauamt, Kämmerei und Sekretariat Das Landratsamt behält sich Änderungen vor. Mo 9 -12 Uhr / 13 -14 Uhr Stadtverwaltung Eibenstock Di 9 -12 Uhr / 14 -18 Uhr Ordnungsamt Do 9 -12 Uhr / 13 -16 Uhr Fr 9 -12 Uhr Anmeldungen für Feuer zur Walpurgisnacht Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes- und am 30. April 2019 Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern Di 9 -12 Uhr / 14 -18 Uhr Das Ordnungsamt der Stadt Eibenstock stellt wieder kostenpflich- Do 9 -12 Uhr / 13 -16 Uhr tige Genehmigungen für die traditionellen Feuer aus. Gestattet Fr 9 -12 Uhr nur nach Vereinbarung sind Lagerfeuer (max. 1 Meter Durchmesser und 1 Meter Höhe) oder größere Höhenfeuer. Einwohnermeldeamt – Zusätzliche Sprechzeit Genehmigt wird nur das Verbrennen von trockenem, naturbelas- Samstag, 11.05.2019 8 - 12 Uhr senem Holz. Der Mindestabstand von Feuern zum Wald darf nicht Tourist-Service-Center Eibenstock weniger als 100 Meter betragen. Den Witterungsbedingungen, ins- Dr.-Leidholdt-Straße 2, Telefon 037752 2244 besondere den Bekanntmachungen zu Waldbrandwarnstufen, Mo 9 - 12 Uhr / 13 - 17 Uhr ist Rechnung zu tragen. Das Ordnungsamt behält sich jedoch vor, Di - Fr 9 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr bei extremer Witterung oder bei groben Zuwiderhandlungen Sa 10 - 12 Uhr Verbrennungen zu untersagen. Sosa Anträge für Lagerfeuer bzw. Höhenfeuer in der Walpurgisnacht sollen spätestens bis Freitag, den, 26. April 2019 im Bürgerbüro Ordnungsamt eingereicht werden. Gemeindeamt, Hauptstraße 28, Tel. 037752 8121 Di 9 -12 Uhr Bitte beachten Sie: Unangemeldete Feuer können einen kosten- Do 14 -18 Uhr pflichtigen Einsatz der örtlichen Feuerwehr nach sich ziehen. Ortsvorsteher Do 16 - 18 Uhr Verbrennen von Gartenabfällen Carlsfeld Mit Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG) am 22.03.2019 ist Touristinformation Carlsfeld das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr zulässig. Carlsfelder Hauptstraße 58, Telefon 037752 2000 od. 2244 Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben Mo/Mi 13 - 17 Uhr des Landratsamts Erzgebirgskreis in dieser Ausgabe (s. S. 16). Di/Do/Fr 9 - 13 Uhr Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung Fällen von Bäumen Antragsaufnahme - Kontenklärung - Formulare Rainer Hillebrand Da uns immer wieder Anfragen erreichen, möchten wir darauf Sprechzeit im Rathaus Eibenstock: hinweisen, dass es in der Zeit von 1. März bis 30. September mittwochs von 7:30 – 10:00 Uhr verboten ist, jegliche Art von Bäumen zu fällen oder Hecken zu und nach Vereinbarung unter Tel. 03771 251228 entfernen. Der in der vorhergehenden Ausgabe genannte Zeitraum Ortschronistin Frau Teubner 1. März bis 31. Oktober ist nicht korrekt. chronik@eibenstock.de oder Tel. 037752 606027 Bitte beachten Sie: Zuwiderhandlungen können empfindliche Ihre Anzeigenwünsche etc. nehmen wir gern zu den Strafen nach sich ziehen. Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Hauptamt Zi. 18, Stadtverwaltung Eibenstock per Email an tageblatt@eibenstock.de, Tel. 037752 57-180 Ordnungsamt oder Fax. 037752 57-114 entgegen.
Auersbergbote 08/2019 – Seite 11 Eibenstock grund der idealen Lage förmlich auf. Die Umsetzung bzw. die Mobile Schadstoffsammlung Suche nach jemand, der es umsetzt, wird jedoch durch nötige Umbaumaßnahmen und Investitionen nicht so einfach werden. 03.05.2019 OT Carlsfeld, 17:30 - 18:30 Uhr Deshalb verfolgen wir u.a. auch den Vorschlag, sich über die Platz neben Feuerwehrgerätehaus Bedingungen einer Betreibergesellschaft ähnlich dem Samocca in Aue zu informieren. Sicher ist, dass die Räumlichkeiten des 06.05.2019 OT Sosa, 11:00 - 11:45 Uhr ehemaligen Cafés Unger an der Ecke nicht mehr zur Vermietung Buswendeplatz stehen. Eine Nutzung anderer leerstehender Geschäfte als Verkaufsstelle 07.05.2019 Eibenstock, 10:00 - 11:30 Uhr für regionale Produkte, Begegnungsstätte für Senioren oder auch Kleinsportfeld, Ludwig-Jahn-Straße als betreuter Jugendclub sind denkbar. Ebenfalls mehrfach ge- äußert wurde der Wunsch nach einer Drogerie, hierfür sind die zur Verfügung stehenden Geschäfte, zumindest im Zentrum, auf- grund der zu geringen Größe jedoch nicht geeignet. Weitere Anregungen, z.B. für eine bessere Ausschilderung von bestehenden Cafés und Geschäften, nutzen zwar erstmal nicht di- Die nächste Ausgabe erscheint am rekt dem Ansehen der Innenstadt, sind in dem Zusammenhang Freitag, 3. Mai 2019. aber ebenfalls durchaus nützlich. So gibt es in Eibenstock doch viele interessante Läden, die wir oftmals gar nicht wahrnehmen. Aufgrund des Maifeiertages ist der Oder wann waren Sie das letzte Mal im Wäscheeck? Wussten Sie Redaktionsschluss bereits am Mittwoch, dass es dort neben Bett- und Unterwäsche auch Kinderbekleidung und Spielsachen gibt? Oder waren Sie schon jemals im 24. April 2019, 12 Uhr. EineWeltLaden, wo man fair gehandelte Ware aus Drittländern Wir bitten um Beachtung! kaufen kann? Wussten Sie, dass Elektro Morgner einen hervor- ragenden Kundenservice bietet und Uhren & Schmuck Frenzel nicht nur Reparaturen an Uhren durchführt, sondern auch wun- Runder Tisch zur Belebung und Gestaltung derschönen Schmuck führt? Und dass es Brillen nicht nur bei der Innenstadt Fielmann sondern auch bei Augenoptik Heinig in der Bergstraße gibt? Was sicher viele wissen, ist, dass man fast alles andere im Kaufhaus am Brühl kaufen kann. Doch wenn wir nicht aufpassen, wird es vielleicht auch diese Läden mal nicht mehr geben und dann werden wir noch mehr leerstehende Geschäfte haben und uns beschweren, was es in Eibenstock alles nicht gibt. Die nächste Ladenschließung steht bereits mit Ina‘s Kunstgewerbe zum August dieses Jahres an. Frau Rößler von Herrenmode Rößler hat angekündigt, in 2 bis 3 Jahren in Ruhestand zu gehen... Aber vielleicht finden sich doch für beide Geschäfte Nachfolger - noch ist etwas Zeit und so schlecht laufen die Geschäfte nicht. Wichtig ist, dass uns allen, Stadtverwaltung, Gewerbetreibenden, Vermietern und Bürgern, bewusst wird, dass jeder seinen Beitrag Foto: Stadtverwaltung zu einer attraktiven Stadt leisten kann und dass auch jeder davon profitiert. Am 26.03.2019 hatten der Gewerbe- und Tourismusverein und Gewerbe- und Tourismusverein Eibenstock e.V. der Bürgermeister Uwe Staab zu einem Treffen zum Thema Innenstadtbelebung und -gestaltung eingeladen. Es waren zwar weniger ansässige Hauseigentümer und Interessierte anwesend Ausblick auf als erhofft, aber die anschließende Berichterstattung in der Presse die nächsten Vorhaben hat doch für allerhand Aufmerksamkeit und Rückmeldungen ge- sorgt. Die Diskussion unter allen Anwesenden zeigte, dass sich Tag der Berufsorientierung die Situation in den nächsten Jahren eher noch verschlechtern 13 Unternehmen aus Eibenstock und die DEHOGA stellen sich wird, wenn jetzt nicht schnell gegengesteuert wird. am 30.04.2019 von 8:00 bis ca. 10:00 Uhr den Schülern der So wollen die meisten Hauseigentümer für ein schöneres Ambiente 8. und 9. Klasse der OS Eibenstock vor. an ihren Fenstern Blumenkästen anbringen und in den nächsten Dabei sind alle Branchen von Gastronomie über Handwerk, Jahren die Fassadengestaltung in Angriff nehmen. Außerdem hat Dienstleistungen bis hin zum produzierenden Gewerbe vor- die Stadt ein Konzept für die Gestaltung des Postplatzes erstellen handen. Im Vorfeld können sich die Schüler entscheiden, welche lassen, welches ebenfalls so bald wie möglich umgesetzt werden Berufe sie sich näher anschauen wollen. soll. Schwieriger gestaltet sich die Vermietung von leerstehenden Somit kommen sie nur mit den Firmen ins Gespräch, die sie auch Geschäften. Die Idee, aus dem ehemaligen S‘Oliver-Laden auf interessieren. dem Postplatz ein Café oder Bistro zu machen, drängt sich auf- Ziel der Aktion ist es, den Schülern zu zeigen, welche
Seite 12 – 08/2019 Eibenstock / Carlsfeld Auersbergbote Möglichkeiten es für sie im Ort gibt. Viele kennen die meisten Für Turnier sind noch Plätze frei Unternehmen gar nicht oder haben keine Vorstellung von deren Tätigkeitsfeld. Das wollen wir ändern. Am Samstag, dem 04.05. findet in der Eibenstocker Unternehmer, die sich noch beteiligen möchten, sollten sich Auersberghalle, die 13. offene Ortsmeisterschaft im Volleyball schnellstmöglich unter 037752 3920 oder gewerbe-tourismusver- statt. Der erste Aufschlag ist um 9 Uhr. Der Wettbewerb ist für ein-eibenstock@web.de melden. Freizeitmannschaften gedacht und es soll auch immer mindestens eine Frau mit auf dem Feld stehen. Es wird um den Pokal des Am 18. Mai nutzen 30 Unternehmen gleich noch einmal Bürgermeisters gespielt, diesen könnte Hammerbrücke für immer Gelegenheit, sich der Öffentlichkeit vorzustellen: in Besitz nehmen, da sie die letzten beiden Jahre gewannen. Zum 25-jährigen Bestehen des Vereins gibt es eine Gewerbeschau Bis jetzt haben Teams aus Hammerbrücke, Schönheide, im und vor dem Kulturzentrum. Hundshübel, Schwarzenberg und Eibenstock zugesagt. Aber es „Anschauen, ins Gespräch kommen, mitmachen...“ lautet das sind noch 3 Startplätze frei. Weitere Informationen zum Turnier Motto und so kann man sich tatsächlich an vielen Ständen selbst und zur Teilnahme gibt es bei Christoph Pawlowsky unter ausprobieren. 037752 55891 oder nach einer E-Mail an die Adresse Den Rahmen bildet ein bunter Frühlingsmarkt, der in diesem esvpaw@gmx.de. Jahr ausnahmsweise anstelle des Blumenmarktes nicht auf dem Pawlowsky (Eibenstock) Marktplatz, sondern ebenfalls vor dem Kulturzentrum stattfindet. Silke Dickescheid Gewerbe- und Tourismusverein Eibenstock e.V. Carlsfeld Die Ortsfeuerwehr Eibenstock informiert: 26. Carlsfelder Bandonionfestival Hexenfeuer am 30.04.2019 Am 30.04.2019 findet auf dem „Panzerwende/ Skaterplatz“ ein Hexenfeuer statt. Dort wollen wir ab 19:00 Uhr mit euch in den Frühling feiern. Für Speis & Trank aus heimischer Küche ist reichlich gesorgt. Alle Liebhaber des Bandonions und des Tangos können sich auf das erste Oktoberwochenende freuen. Das Programm, für das Eine Fackelwanderung ab 20:00 Uhr ab dem „Skaterplatz“ ist 26. Carlsfelder Bandonionfestival ist fertig und der Karten- geplant, mit anschließendem Entzünden des Höhenfeuers ca. vorverkauf ist eröffnet. 21:00 Uhr. 03.10.2019, 20:00 Uhr Tangoball Wir freuen uns auf euch. im Bürgerhaus „Grüner Baum“ Eure Ortsfeuerwehr Eibenstock & 04.10.2019, 18:00 Uhr Konzert Förderverein der Ortsfeuerwehr Eibenstock e.V. in der Trinitatiskirche 05.10.2019, 17:00 Uhr Konzert Getrockneter Baum-, Strauchschnitt & unbehandeltes Holz im Bürgerhaus „Grüner Baum“ können gern am Montag den 29.04. von 16:00 – 19:00 Uhr und 06.10.2019, 10:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen am 30.04. von 16:00 – 19:00 Uhr abgegeben werden. im Bürgerhaus „Grüner Baum“ Mitwirkende: Bandonionorchester aus Argentinien, Dresden, Sicherer Sieger Halle, Carlsfeld, die Tangogruppe „Tango Si“, das Grande Orquestra Carambolage mit Jürgen Karthe, die Solisten Joachim Der Eibenstocker Egbert Hagert hat das 3. Wertungsturnier Rotha aus Gera und Klaus Gutjahr aus Berlin, die Hundshübler der ESV 90 Skatserie gewonnen – und dies recht sicher. Mit Konzertinagruppe, Hausmusik Paul und Jens, das Workshop- 2.330 Punkten verwies er Matthias Zeitzer (2.078 Pkte) und Orchester Volkmar Reißmann (beide Eibenstock/ 1.859 Pkte) deutlich in die Schranken. Nach der Hälfte der Turniere konnten sich drei Änderungen vorbehalten! Skatfreunde etwas absetzen, diese sind Reißmann, Peter Vogel Kartenbestellung auf unserer Internetseite oder per und Zeitzer. Sie werden dann beim nächsten Reizen und Stechen Telefon unter: 037752/2000 im April versuchen, den Abstand auszubauen. Martina Zapf Pawlowsky (Eibenstock) Fremdenverkehrsverein Carlsfeld e.V.
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