Stand 26.10.2020 Hygiene- und Schutzkonzept für Kirchen und Gemeindezentren

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Stand 26.10.2020

Hygiene- und Schutzkonzept für Kirchen und
Gemeindezentren
Die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Mitte legt zum Betrieb ihrer Kirchen und
Gemeindezentren ein an den Empfehlungen Landeskirche in NRW orientiertes Hygiene-
und Schutzkonzept für ihre Kirchen und Gemeinderäume fest.
Quelle: https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/
(Stand 26.10.2020).

1. Gottesdienste und Konzerte
Vorläufige Zugangsbeschränkungen Bezug: Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum
Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (sog. "Corona-Virus")
vom 19. Oktober 2020
An Veranstaltungen, Versammlungen, Veranstaltungen, Konzerten und Gottesdiensten
dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen, sofern nicht bei der unteren
Gesundheitsbehörde der Stadt Düsseldorf vier Tage vor Beginn der Veranstaltung ein
Schutzkonzept vorgelegt wurde.

Gottesdienste:
Zeiten und Häufigkeit.
In der Neanderkirche werden sonntäglich um 11 Uhr und nach Bedarf um 12:30 Uhr kurze
Gottesdienste angeboten. Zusätzlich ist ein monatliches Friedensgebet am ersten Montag
im Monat um 18:30 Uhr und in der Adventszeit Adventsvespern Mittwochs um 19 Uhr
geplant.

In der Kreuzkirche werden sonntags um 10:30 Uhr und nach Bedarf um 12 Uhr
Gottesdienste angeboten. Donnerstagsabends werden unregelmäßig um 19 Uhr
musikalische Andachten angeboten.

Taufen, Trauungen und Trauerfeiern, Konfirmationen, Ordinationen und werden als
Sondergottesdienste durchgeführt. Die Platzzuordnung wird mit den Familien und Gästen
entsprechend der 1,5 m Abstandsregelung gesondert festgelegt.
Mit den Familien und Angehörigen wird über die Möglichkeiten von terminlichen
Verschiebungen gesprochen, sie werden bei Bestattungen über die örtlichen Friedhofs-
Regelungen informiert.
Bei der Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen wird auf die örtlichen Regelungen
geachtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Mund-Nase-Schutz wird hingewiesen.
Bei der Produktion von Online und Streaming-Angeboten müssen die Abstands- und
Hygieneregelungen ebenfalls eingehalten werden.

Dauer und Charakter
Gottesdienste werden etwa 30-40 Minuten dauern.
In ihnen wird gebetet, gelesen und gepredigt, Kirchenmusiker bzw. Solisten werden in
ausreichendem Abstand zueinander an der Orgel, in der Apsis bzw im Altarraum musizieren
oder singen. Es wird keine gemeinsamen Gemeindegesänge geben.
Das Abendmahl wird erst nach einer Erprobungsphase in der Kreuzkirche
(Feier zuerst nach dem Gottesdienst mit Einzelkelchen in denen die Oblate liegt,
Wein/Traubensaft eingegossen, Voten vom Altar aus gesprochen) wieder eingeführt.
Am Ende der Veranstaltung werden die Gottesdienstbesucher*innen gebeten, in einer
Reihenfolge die Kirche zu verlassen, in der eine Begegnung vermieden wird.
Am Ausgang können die Besucher eine Kollekte in Körbe legen.

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Stand 26.10.2020

Folgende Regelungen gelten für Gottesdienste und Konzerte

Anmeldung und Aufnahme der Besucherkontaktadressen zur Rückverfolgung
Die Besucher*innen können sich telefonisch oder online zu den Veranstaltungen
anmelden, dabei werden Namen und Kontaktadressen aufgenommen. Diese Listen werden
4 Wochen nach der Veranstaltung vernichtet.

   •   für alle Veranstaltungen in der Neanderkirche im Büro Bolkerstrasse:
       Tel: 0211 5662960
       Onlinereservierung: www.anmeldung.neanderkirche.de

   •   für alle Veranstaltungen in der Kreuzkirche im Büro Collenbachstrasse:
       Tel: 0211 948270.
       Onlinereservierung: www.anmeldung.düsseldorf-mitte.de

Besucher, die ohne Anmeldung kommen, müssen Name, Adresse und Kontaktdaten
einschließlich der Telefonnummer auf einem Formular festhalten und die angehängte
Datenschutzerklärung unterschreiben.

Eingang - Platzzuordnung - Ausgang
Bei Eintreffen der Besucher*innen werden die Anmeldungen per Liste überprüft und den
Besuchern werden entsprechend der Sitzordnung Plätze zugewiesen.

Dazu stehen Haupt- oder Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen zur Verfügung.
Die Laufwege sind markiert, in beiden Kirchen sind Eingang und Ausgang getrennt.
Den Gottesdienstbesucher*innen werden die Plätze so zugeteilt, dass sie nicht aneinander
vorbei gehen müssen.

Die Emporen sind für Besucher zugänglich. Hier gilt neben der Abstandsregel, daß in der
Neanderkirche die erste Reihe von der Brüstung frei bleibt, in der Kreuzkirche ist genügend
Abstand zwischen erster Reihe und Brüstung gegeben.

Die Plätze sind für die Besucher nummeriert und haben einen Abstand von mindestens 1,5
m zu allen anderen Plätzen.

In der Neanderkirche können mit den Emporen maximal 115 Personen Platz nehmen.
(Anhang Sitzplan Neanderkirche vom 17.09.2020)
In der Kreuzkirche werden inklusive der Emporen maximal 187 Personen Platz nehmen
können. (Anhang Sitzplan Kreuzkirche vom 30.08.2020)

Hygienemaßnahmen:
Masken:
Besucher*innen, die keine Maske mitbringen, werden mit einer Einweg-Maske
ausgestattet. Sie werden angewiesen, die Maske im Gottesdienst und in den Konzerten
aufzubehalten.

Toiletten:
Die Toilettenbereiche im Nebengebäude der Neanderkirche sind geöffnet, die Räume
vorab desinfiziert. Am Eingang finden die Besucher berührungslose
Handdesinfektionsspender.
Die Toiletten in der Kreuzkirche werden vorab desinfiziert.
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Desinfektion:
Am Eingang finden die Besucher berührungslose Handdesinfektionsspender.

Nach dem Lüftungsvorgang werden alle Türgriffe, Handläufe und Ablagen gereinigt und
desinfiziert.

2. Offene Kirche
Kreuzkirche
Die Kirche ist von Montag bis Freitag von 11 – 13 Uhr und 17-19 Uhr geöffnet.
Sie hat einen getrennten Ein- und Ausgang.
Eine ehrenamtliche Person ist in gesichertem Abstand anwesend.
Zu abgesprochenen Zeiten wird ein Seelsorger, eine Seelsorgerin anwesend sein.
Die Toiletten in der Kirche werden desinfiziert und die Kirche wird gelüftet.
Am Eingang finden die Besucher*innen berührungslose Handdesinfektionsspender.

Neanderkirche
Die Kirche ist nach Möglichkeit samstags und sonntags für 2 Stunden geöffnet.
Sie hat einen getrennten Ein- und Ausgang. Die Besucher*innen werden gebeten, einzeln
oder in einer Hausgemeinschaft einzutreten und einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ein
ehrenamtlicher und/oder hauptamtlicher Mitarbeiter*in ist in gesichertem Abstand
anwesend. Die Kirche wird gelüftet. Am Eingang finden die Besucher*innen
berührungslose Handdesinfektionsspender.

3. Regelmäßige Chorproben, Konzertproben
Regelmäßige Chor- und Konzertproben können entsprechen den Vorgaben der Corona-
Schutzverordnung und der mit entsprechenden Abständen der Sänger*innen und
Musiker*innen stattfinden. Aus den oben genannten Vorgaben ergeben sich die an den
jeweiligen Probenorten zulässigen Höchst-Teilnehmendenzahlen.

Die Proben dauern maximal 60 Minuten (mit Lüftungspause).
Nach einer Pause von mindestens 30 Minuten zum Lüften kann eine weitere Probe
stattfinden.

Durch geregelten Eingang und Ausgang werden die Abstandregelungen eingehalten.

Vor Betreten des Raumes können sich alle Teilnehmer die Hände desinfizieren.
Jeder muss eigene Noten haben, die nur er/sie benutzt; eine wechselseitige Benutzung ist
nicht erlaubt.

Beim Betreten und Verlassen des Raumes müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden,
erst auf dem Sitzplatz dürfen sie abgenommen werden.

Es gibt von jeder Probe eine Teilnehmenden-Liste mit den Kontaktdaten, die 4 Wochen
aufbewahrt wird. Externe Besucher dürfen nicht an den Proben teilnehmen.

Alle Sänger*innen werden dringend aufgefordert, bei Krankheitsanzeichen oder
Verdachtsmomenten nicht an den Proben teilzunehmen.

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4. Bildungsveranstaltungen der Jugend- und Konfirmandenarbeit und
Elternabende, Gemeindegruppen und Kreise, Veranstaltungen in den
Gemeindezentren

Bildungsveranstaltungen der Jugend- und Konfirmandenarbeit und Elternabende können
entsprechend den Regelungen für die Gottesdienste in den Kirchen stattfinden.

Gemeindegruppen und Kreise dürfen sich entsprechend der jeweiligen Raumvorgaben in
den Gemeindezentren unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5
Metern sowie der Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen.

Maskenpflicht Bezug: Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Schutz der
Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (sog. "Corona-Virus") vom 19.
Oktober 2020
Die Gemeindehäuser dürfen in jedem Fall nur mit Schutzmasken betreten werden. Masken
sind auch im Treppenhaus, in den Toiletten und auf dem Weg zum Sitzplatz zu tragen. Ein
Schild am Eingang und weitere an geeigneten Orten müssen deutlich darauf hinweisen.
Masken müssen bei einer Veranstaltungsgröße von mehr als 5 Personen auch während der
Veranstaltung getragen werden.

Die Teilnehmenden müssen spätestens zu Beginn der Veranstaltung Anschrift und
Telefonnummer angeben, damit man im Falle einer Corona-Infektion die Kontaktpersonen
nachverfolgen kann. In einer Erklärung, die den Teilnehmenden auszuhändigen ist, ist
bezüglich des Datenschutzes ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Verfahren einzuholen
(Unterschrift).
Unter Einhaltung aller vorgenannten Hygiene- und Abstandsregelungen und des
Mindestabstands von 1,5 Metern sowie der Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer können
   - im großen Gemeindesaal Collenbachstrasse können Veranstaltungen für maximal 50
       Personen,
   - im kleinen Gemeindesaal Collenbachstrasse für maximal 25 Personen,
   - im Gemeindesaal an der Neanderkirche maximal 15 Personen stattfinden.

Der Aufzug im Gemeindehaus Bolkerstrasse darf jeweils nur von einer Person benutzt
werden, der Aufzug im Gemeindehaus Collenbachstrasse nur von max. 3 Personen.
Vor den Veranstaltungsräumen müssen Desinfektionsstationen platziert werden. Mit
Schildern ist darauf hinzuweisen, dass die Seminarräume nur betreten werden dürfen, wenn
die Hände zuvor desinfiziert worden sind.
Bei den Seminarräumen (Collenbachsaal, Gemeindesaal an der Neanderkirche) mit zwei
Türen ist eindeutig festzulegen, welche Tür als Eingang und welche als Ausgang dient. Auf
diese Weise kann es zu Beginn und am Ende von Veranstaltungen nicht zum Gegenverkehr
kommen. Durch Schilder ist das entsprechend kenntlich zu machen.
In den kleineren Veranstaltungsräumen ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen den
Teilnehmenden jeweils ca. 1,5 m beträgt (5 m² Platz pro Person). Dies ist im Einzelnen
auszumessen. Daraus ergibt sich, wie viele Personen sich während einer Veranstaltung in
einem Raum befinden dürfen. Diese Zahl darf auf keinen Fall überschritten werden und ist
offiziell festzuhalten, gegebenenfalls auch durch ein im entsprechenden Raum angebrachtes
Schild auszuweisen.

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Stand 26.10.2020

In den Veranstaltungsräumen ist auf deutliche Weise zu markieren, welche Plätze besetzt
werden dürfen. So kann sichergestellt werden, dass nicht mehr Personen den Raum
betreten, als zulässig ist.
Die Räume müssen nach jeder Veranstaltung gründlich gelüftet werden. Die
Veranstaltungsräume sind regelmäßig zu desinfizieren (besonders die Türklinken und die
Tische, gegebenenfalls auch die Armlehnen).
In den Toilettenräumen sollte sich wegen des engen Raumes jeweils nur eine Person
aufhalten. Erst wenn diese den Toilettenraum verlassen hat, kann eine andere Person
Zugang bekommen.

5. Heizung und Lüftung in der Heizperiode
(Quelle: Empfehlungen der EKiR
https://medienpool.ekir.de/A/Medienpool/91613?encoding=UTF-8)

Haben alle Besucher*innen den Kirchraum verlassen, wird die Kirche gelüftet.
Hierzu können in der Neanderkirche große Fensterteile der Kirchenfenster und die beiden
gegenüberliegenden Zugangstüren von Ein- und Ausgang geöffnet werden.
In der Kreuzkirche können ebenfalls Fenster im Erdgeschoss geöffnet werden, zusätzlich
werden die Türen zum Hauptportal und die Seitenportale zur Collenbachstraße geöffnet.

1. Die Temperatur der Kirchengebäude und Gemeindesäle ist in der Heizperiode – soweit
das technisch möglich ist - konstant auf einem Niveau zu halten, in der die Luftfeuchtigkeit
nicht unter 50 % sinkt. Die Räume sollten vor Veranstaltungen nicht zusätzlich aufgeheizt
werden. Bei einer konstanten Raumtemperatur entspricht die Temperatur der
Wandoberflächen fast der der Raumluft. Luftbewegungen werden weitestgehend reduziert.

2. Die Räume sind nach dem Gottesdienst kurz aber gründlich zu lüften. Hierdurch wird ein
Großteil der Aerosole hinaus gelüftet. Das Lüften sollte nur kurz erfolgen, damit die relative
Raumluftfeuchte nicht unter 50 % absinkt, um das Inventar nicht zu schädigen. Dies kann
beispielsweise durch eine Querlüftung oder weit geöffnete Türen erfolgen. Während der
Veranstaltungen sollte nicht gelüftet werden, da dies zu starken Luftbewegungen führt.

3. Heizungen, die die Wärme an einzelnen Stellen in den Raum einbringen, sollten bereits
ca. 30 Minuten vor dem Gottesdienst ausgeschaltet werden. Jede punktuelle
Wärmeeinbringung führt zu großen Luftbewegungen, die vermieden werden sollten. Nahezu
vollflächige Fußbodenheizungen können durchgehend betrieben werden.

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