Starke-Familien-Checkheft - Familienleistungen auf einen Blick - Chancen NRW

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Starke-Familien-Checkheft
Familienleistungen auf einen Blick

                                     Stand: 01.07.2019
Dr. Franziska Giffey            Hubertus Heil, MdB                       Olaf Scholz
Bundesministerin für Familie,   Bundesminister für Arbeit und Soziales   Bundesminister der Finanzen
Senioren, Frauen und Jugend
Liebe Familien,

Kinder sind ein großes Geschenk. Aber wir     das ändern. Es gibt Ihnen einen schnellen
wissen auch: Sie großzuziehen erfordert       Überblick darüber, auf welche staatliche
neben Liebe, Aufmerksamkeit und Zuwen­-       Unterstützung Sie bauen können. Übersicht-
dung auch Zeit und Geld. Beide Ressourcen     lich und einfach erklärt, damit Sie weniger
sind in Familien oft knapp bemessen.          Zeit mit Anträgen und mehr Zeit mit
Deshalb gibt es für Familien in Deutschland   Ihren Kindern verbringen können. Dieses
eine Reihe staatlicher Unterstützungs­        Heft funk­tioniert nach dem Prinzip: erst
angebote von der Kita bis zum Kindergeld.     Check – dann Scheck! Checken Sie, welche
Vielen Müttern und Vätern ermöglicht das      Ansprüche es gibt, trennen Sie den Scheck
Elterngeld, ihre Erwerbstätigkeit für eine    heraus und erhalten Sie Hilfe für mehr Geld
Zeit zu unterbrechen, um sich um ihr Kind     oder Zeit für sich und Ihre Familie. Wir
zu kümmern. Aber kennen Sie den               wollen die Familien in Deutschland stärker
Kinderzuschlag? Wissen Sie, welche Leis-      machen. Damit machen wir auch unser
tungen für Allein- oder Getrennterziehende    Land spürbar stärker.
da sind und für Familien mit kleinen
Einkommen? Und was steckt hinter dem                                                        Der Familienalltag kann manchmal
Anspruch auf Bildung und Teilhabe?                                                          kompliziert sein. Die Anträge für
Sie wissen es nicht? Dieses Checkheft wird                                                  Familienleistungen müssen es nicht.
Paarfamilien
Das Familienleben ist bunt

Familie ist dort, wo Menschen verschie-
dener Generationen dauerhaft fürein­-
ander da sind und Verantwortung über-
nehmen. Das gilt für verheiratete und
unverheiratete Paare mit Kindern, für
Allein- oder Getrennterziehende und
für Patchwork-, Regenbogen-, Adoptiv-
oder Pflegefamilien.

Familie wird in ganz unterschiedlichen                       Katharina und Christian Peters haben zwei
Konstellationen gelebt. Meistens sind die                    Kinder: die siebenjährige Hannah und
Eltern verheiratet, aber ihre Zahl ist in                    ihren Bruder Noah (sechs Monate). Die
den letzten Jahren zurückgegangen. Dafür                     Eltern teilen sich die Elternzeit partner-
gibt es zunehmend mehr Eltern, die un-                       schaftlich. Die erste Zeit nach der Geburt
verheiratet sind, als Regenbogenfamilie                      sind sie abwechselnd ganz zu Hause
zusammenleben oder alleine beziehungs-                       geblieben, jetzt arbeiten beide in Teilzeit,
weise getrennt ihre Kinder erziehen.                         bis Noah mit einem Jahr in die Kita kommt.

Quellen: Statistisches Bundesamt; Familienreport 2017 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Leistungen für Familien

Kindergeld                                   Elterngeld
Für jedes Ihrer Kinder steht Ihnen           Betreuen Sie Ihr Kind nach der Geburt
min­destens bis zu deren 18. Geburtstag      selbst, haben Sie Anspruch auf Elterngeld.
Kindergeld zu – unabhängig von Ihrem         Dabei können Sie zwischen dem Basis-
Einkommen.                                   elterngeld und ElterngeldPlus wählen.

KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld            Kinderbetreuung
Reicht Ihr Einkommen nur für Sie, aber       Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag
nicht für Ihre Familie, haben Sie Anspruch   haben Anspruch auf einen Betreuungs-
auf einen Kinderzuschlag. Dieser wird für    platz. Die Gebühren sind abhängig
jede Familie individuell berechnet.          vom Wohnort. Erhalten Sie den Kinder-
                                             zuschlag *, Wohngeld * oder Leistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe          nach dem SGB II, XII oder Asylbewerber-
Wenn Sie über ein geringes Einkommen         leistungsgesetz, entfallen die Gebühren.
verfügen, können Ihnen für Ihre Kinder
Leistungen zustehen – zum Beispiel für
Nachhilfe, Musik- und Sportkurse oder
das gemeinschaftliche Mittagessen
in Schule, Kita oder in der Tagespflege.     * Ab 1. August 2019.
Weitere Angebote und Beratung

Das Familienportal des                    Elternkurse des Deutschen Kinderschutz-
Bundesfamilienministeriums:               bundes „Starke Eltern – Starke Kinder“:
www.familienportal.de                     Der Deutsche Kinderschutzbund unter­
                                          stützt mit Elternkursen dabei, den
Übersicht über staatliche                 Familienalltag gelassener und souveräner
Familienleistungen:                       zu meistern: www.sesk.de (> Inhalte und
www.infotool-familie.de                   Angebote)

Die Elternbriefe des Arbeitskreises       Online-Beratungsführer der Deutschen
Neue Erziehung:                           Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und
Die per Post verschickten Elternbriefe    Eheberatung e. V.:
thematisieren, was bis zum achten         Mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Lebensjahr des Kindes wichtig wird:       für Jugend- und Eheberatung e. V. finden
www.ane.de/elternbriefe                   Sie passende Beratungsstellen in Ihrer
                                          Nähe: www.dajeb.de (> Beratungsführer
Das Elterntelefon:                        online)
Die „Nummer gegen Kummer“ bietet
Telefonberatung für Kinder, Jugendliche
und Eltern: 0800 1110550
Allein- oder Getrennterziehende
Familien mit allein oder getrennt erziehenden Elternteilen

Die Zahl der Allein- oder Getrennterziehen-
den ist in den vergangenen Jahren stetig gestie­
gen. Alleinerziehende sind in der Statistik
Haushalte, in denen ein Elternteil allein mit
Kindern lebt und ledig, verwitwet, getrennt
oder geschieden ist.

Mehr als zwei Millionen Kinder unter
18 Jahren leben in Deutschland im Haushalt
eines Elternteils – zu 90 Prozent bei der            Anna Sommer ist
Mutter. Neben den tatsächlich alleinerziehen­        alleinerziehend:
den Elternteilen gibt es Eltern, die sich die        Die achtjährige Frieda lebt bei ihrer Mutter.
Betreuung ihrer Kinder auch nach einer               Friedas Eltern haben sich vor vier Jahren
Trennung partnerschaftlich teilen und ihre           getrennt. Jedes zweite Wochenende besucht
Kinder gemeinsam getrennt erziehen.                  Frieda ihren Vater Deniz, der in einer anderen
                                                     Stadt lebt. Deniz zahlt Unterhalt. Um die
Quelle: Familienreport 2017, Bundesministerium für
                                                     alltäglichen Belange wie Schule oder Nach­
Familie, Senioren, Frauen und Jugend                 mittagsbetreuung kümmert sich Anna alleine.
Leistungen für Allein- oder Getrennterziehende

Kindergeld                                       Elterngeld
Für jedes Ihrer Kinder steht Ihnen mindes-       Auch bei einer Trennung oder Scheidung
tens bis zu deren 18. Geburtstag Kindergeld      haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Sie
zu – unabhängig von Ihrem Einkommen.             können zwischen dem Basiselterngeld und
                                                 ElterngeldPlus wählen.
KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld
Reicht Ihr Einkommen nur für Sie, aber           Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag
nicht für Ihre Familie, haben Sie Anspruch auf   Alleinerziehende können Geld vom Staat
einen Kinderzuschlag. Dieser wird für jede       erhalten, wenn der andere Elternteil keinen
Familie individuell berechnet.                   oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Sie
                                                 erhalten außerdem pro Kind einen erhöhten
Leistungen für Bildung und Teilhabe              Steuerfreibetrag.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen ver-
fügen, können Ihnen für Ihre Kinder Leistun-     Kinderbetreuung
gen zustehen – zum Beispiel für Nachhilfe,       Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben
Musik- und Sportkurse oder das gemeinschaft-     Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die
liche Mittagessen in Schule, Kita oder in der    Gebühren sind abhängig vom Wohnort. Erhal­
Tagespflege.                                     ten Sie den Kinderzuschlag *, Wohngeld * oder
                                                 weitere Leistungen, entfallen die Gebühren.
                                                 * Ab 1. August 2019.
Weitere Angebote und Beratung

Ratgeber „Alleinerziehend. Tipps und          Das Familienportal des Bundesfamilien-
Informationen“:                               ministeriums:
Die Broschüre hilft bei der Bewältigung der   Im Familienportal finden Sie Informationen
neuen Lebenssituation – vom Sorgerecht        zu Familienleistungen sowie Unterstützungs-
über Beratungsstellen bis zur finanziellen    möglichkeiten vor Ort über die Postleitzahlen-
Unterstützung für Alleinerziehende:           suche. Außerdem können Sie das Elterngeld
www.bmfsfj.de/alleinerziehend                 unverbindlich digital ermitteln:
                                              www.familienportal.de
Broschüre „Die Beistandschaft“:
In der Broschüre des Jugendamts finden Sie    Übersicht über staatliche Familienleistungen:
Informationen zur Feststellung der Vater-     https://infotool-familie.de
schaft und der Geltendmachung von Unter-
halt: www.bmfsfj.de/beistandschaft            Das Elterntelefon:
                                              Die „Nummer gegen Kummer“ bietet Telefon-
                                              beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern:
                                              0800 1110550

                                              Frauennotruf und Frauenberatungsstellen:
                                              www.frauen-gegen-gewalt.de
Kindergeld
Das Kindergeld – direkt und für alle

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es unterstützt Sie bei
der Versorgung Ihrer Kinder und wird monatlich gezahlt.

Sie haben Anspruch, wenn Sie …

     … die deutsche Staatsangehörigkeit               Das Kindergeld erhalten die Eltern. Dazu
       besitzen und mit Ihren Kindern in               gehören auch Adoptiveltern. Unter bestimmten
       Deutschland wohnen.                             Bedingungen kann es auch an Stief-, Pflege-,
                                                       Großeltern, Geschwister oder die Kinder selbst
     … eine ausländische Staatsangehörigkeit          gezahlt werden. Das Kindergeld wird grundsätz-
       haben und in Deutschland leben                  lich an einen Elternteil ausgezahlt.
       (unter bestimmten Voraussetzungen).

     … einen deutschen Pass besitzen und im
       Ausland wohnen, aber in Deutschland                  Einen Anspruch auf Kindergeld
       Steuern zahlen.                                      haben alle Kinder – unabhängig
                                                            vom Einkommen der Familie.
So viel erhalten Sie monatlich:

1. Kind:                        2. Kind:    3. Kind:           4. Kind:
204 Euro                        204 Euro    210 Euro           235 Euro

Derzeit wird in Deutschland
Kindergeld für rund

Quelle: www.arbeitsagentur.de
                                     17,5   Millionen Kinder
                                            und Jugendliche
                                            gezahlt.
So lange erhalten Sie Kindergeld:

Kindergeld wird für alle            Sollte Ihr Kind arbeitslos   Für Kinder in der Ausbildung, im
Kinder bis zum                      sein, besteht bis zum        Studium oder Freiwilligendienst
18. Geburtstag gezahlt.             21. Geburtstag Anspruch.     kann Kindergeld bis zum
                                                                 25. Geburtstag bewilligt werden.
Ihr Kindergeld-Antrag:

Beantragen Sie das Kindergeld am besten gleich
nach der Geburt bei Ihrer Familienkasse. Für
die meisten Eltern ist eine der Familienkassen bei
der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Halten         Meine Familienkasse:
Sie für den Antrag Ihre steuerliche Identifikations­
nummer und die Ihres Kindes bereit.
                                                       Adresse:
Hier können Sie den Antrag direkt online stellen:
www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder >
Kindergeld beantragen)
                                                       Tel.:
Hier finden Sie Ihre Familienkasse vor Ort:
www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder)           E-Mail:

                                                       Ansprechperson:
Bundesweites Servicetelefon der Familienkasse:
0800 4555530 (gebührenfrei)
Weitere Informationen

Merkblatt zum Kindergeld:
                                                Kindergeld oder Freibetrag?
www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder >
Downloads > Merkblatt Kindergeld)
                                                Bei der jährlichen Einkommens-
                                                steuererklärung überprüft das
                                                Finanzamt, ob für Eltern das aus­-
                                                bezahlte Kindergeld oder die
                                                steuerlichen Freibeträge für Kinder
                                                günstiger sind. Diese Prüfung
                                                erfolgt automatisch und muss nicht
                                                beantragt werden.
KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld
Für Familien mit kleinem Einkommen

Sie verdienen genügend, um für sich selbst zu sorgen, aber es reicht nicht für die ganze Familie?
Dann können Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Dabei
ist es egal, ob Sie alleinerziehend sind oder Ihre Kinder gemeinsam erziehen. Der Kinderzuschlag
soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Ausgaben für Ihr Kind abzudecken – zusammen mit dem
Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld.

                                                              Was ist neu seit 2019?
                                                              Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde
                                                              zum 1. Juli 2019 der Kinderzuschlag er-
                                                              höht und die Beantragung vereinfacht. Da
                                                              Unterhaltszahlungen oder -vorschüsse in
                                                              geringerem Umfang als bisher verrechnet
                                                              werden, können mehr Alleinerziehende
                                                              von dem Zuschlag profitieren.
Wie hoch ist der Zuschlag zum Kindergeld?

185 € +
                                                       Gut zu wissen!

Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 185 Euro       Wenn Sie den Kinderzuschlag
betragen – abhängig von der finanziellen Situation     erhalten, müssen Sie ab 1. August
Ihrer Familie. Wenn Sie mehr verdienen, als Sie        2019 keine Kitagebühren zahlen.
selbst benötigen, verringert sich der Kinderzuschlag
entsprechend. Das gilt auch, wenn Ihr Kind ein         Ihnen stehen außerdem Bildungs-
­eigenes Einkommen erhält. Das Kindergeld er­halten    und Teilhabeleistungen wie das
 Sie unabhängig davon.                                 kostenlose Mittagessen in Kita und
                                                       Schule zu.
Ab 2020 erhalten Sie den Kinderzuschlag, wenn …

     … Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt.

     … Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht
       verpartnert oder verheiratet ist.               Übrigens!

     … Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen.           Ab 1. Januar 2020 entfällt die Höchst-
                                                       grenze und Familien können auch
     … Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen können.   bis in mittlere Einkommensbereiche
                                                       hinein noch einen geminderten
     … Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen            Kinderzuschlag beziehen.
       erzielen (Elternpaare: mindestens 900 Euro,
       Alleinerziehende: 600 Euro) und                 Außerdem haben Familien Anspruch,
                                                       wenn sie mit dem Kinderzuschlag und
     … Ihr Verdienst eine bestimmte Höchstgrenze      Wohngeld nicht mehr als 100 Euro
       nicht überschreitet. Diese wird jeweils         unter dem SGB-II-Anspruch bleiben.
       indi­viduell berechnet.
So viel dürfen Sie verdienen

Den Kinderzuschlag erhalten Sie bis zu einem         Was brauche ich für den Antrag?
gewissen Höchsteinkommen. Auch Ihre Miete,
die Größe Ihrer Familie und das Alter Ihrer Kinder        Verdienstbescheinigung
                                                                                Ihres
spielen dabei eine Rolle. Hier einige Beispiele:          Arbeitgebers

Zahlen Alleinerziehende                                   Erklärung zu Ihrem Vermögen
490 Euro Warm­miete, liegt die
Höchstgrenze bei rund 1.700                               Erklärung über Ihre Wohnkosten
Euro brutto. (Kind: 6 Jahre)
                                                     Servicetelefon der Familienkasse
Bei einer Warmmiete von                              für Ihre Fragen:
690 Euro dürfen Paarfamilien                         0800 4 5555 30 (gebührenfrei)
bis rund 2.500 Euro brutto ver-
                                                     Je nach Situation können weitere Unterlagen
dienen. (Kinder: 8 und 6 Jahre)                      nötig sein. Bitte halten Sie bei telefonischen
                                                     Anfragen immer Ihre Kindergeldnummer bereit!
Bei 990 Euro Warmmiete liegt
die Höchstgrenze für Paar-
familien bei rund 3.000 Euro
brutto. (Kinder: 10, 8, 6 Jahre)
Der Weg zum Kinderzuschlag                          Ihre Familienkasse für den Kinderzuschlag finden
Den Antrag für den Kinderzuschlag stellen Sie bei   Sie hier:
der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.     www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder)

                                                    Die Formulare erhalten Sie vor Ort oder online:
                                                    www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder)

   Lohnt sich der Antrag?                           „Schritt-für-Schritt“-Anleitung der
                                                    Bundesagentur für Arbeit:
   Der KiZ-Lotse der Familienkasse                  www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder >
   prüft mit wenigen Angaben, ob Sie                Kinderzuschlag verstehen und beantragen >
   Anspruch auf den Kinderzuschlag                  Kinderzuschlag beantragen)
   haben:
                                                    Merkblatt zum Kinderzuschlag:
   www.arbeitsagentur.de/familie-und-               www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder >
   kinder/kiz-lotse                                 Downloads > Merkblatt Kinderzuschlag)
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Damit alle Kinder mitmachen können                           Sie haben Anspruch auf Leistungen für
                                                             Bildung und Teilhabe …
Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das
Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen? Sie können               … wenn Sie oder Ihre Kinder bereits eine der
sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht                  folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
oder nur sehr schwer leisten? Ihr Kind braucht ­Nachhilfe?
Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel? Dann                •   Kinderzuschlag
können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen.              •   Arbeitslosengeld II
Wie? Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe,                 •   Sozialgeld
auch als Bildungspaket bezeichnet.                                •   Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder
                                                                       Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
                                                                       minderung)
                                                                  •    Wohngeld
                                                                  •    Asylbewerberleistungen

                                                             Sie oder Ihre Kinder beziehen keine dieser Leistungen,
Die meisten dieser           Für gemeinschaftliche           aber Ihr Einkommen reicht zum Beispiel nicht für Klas-
Zuschüsse werden             Freizeitangebote gibt es        senfahrten? Dann besteht eventuell ein Anspruch auf
bis zum 25. Geburtstag       bis zum 18. Geburtstag          Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe
gezahlt.                     finanzielle Unterstützung.      (Bedarfsauslösung).
Dafür können Sie Leistungen erhalten:
Gut zu wissen!
                                          Für diese Aufwendungen bekommen Sie Zuschüsse:
Über Leistungen für Bildung und Teil-
                                          • p ersönlicher Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug,
habe, das sogenannte Bildungspaket,
                                             Stifte, Füller, Hefte, Bastelmaterial, Taschenrechner
berät Sie die für Sie zuständige Stadt,
                                             und Lernsoftware: 150 Euro im Schuljahr
Gemeinde oder Ihr Landkreis.
                                             ab 1. August 2019 (vorher: 100 Euro pro Schuljahr)
                                          • soziale und kulturelle Aktivitäten, zum Beispiel im
Fragen Sie dazu bei Ihrer zuständigen
                                             Sportverein oder an der Musikschule:
Anlaufstelle nach!
                                             15 Euro monatlich ab 1. August 2019 (vorher: 10 Euro)

                                          Diese Ausgaben können voll erstattet werden:

                                          • e in- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule
                                             oder Kindertagespflege (z. B. eine Klassenfahrt)
                                          • Kosten für Schülerbeförderung
                                          • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und
                                             Kindertagespflege
                                          • angemessene Lernförderung auch ohne Versetzungs-
                                             gefährdung
Hier stellen Sie den Antrag:                               Weitere Informationen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen oder        I nformationsseite auf dem Familienportal:
möglicherweise nur für Bildung und Teilhabe                 www.familienportal.de/but
Ihrer Kinder Anspruch auf Leistungen haben, wenden
Sie sich bitte an das Jobcenter: Der Haupt- oder           Detaillierte Übersicht über Leistungen und Anlauf-
Weiterbewilligungsantrag auf Alg II gilt automatisch       stellen in allen Bundesländern:
auch als Antrag auf Leistungen des Bildungspakets.         www.bmas.de/bildungspaket
Die Lernförderung ist weiterhin gesondert zu beantragen.
Vom Jobcenter erhalten Sie gegebenenfalls weitere
Hinweise auf einzureichende Unterlagen oder auf die
endgültig bearbeitende Stelle.

In allen anderen Fällen beantragen Sie die Leistungen
bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihren Beratungs-
stellen vor Ort oder auf der Website Ihrer zuständigen
Anlaufstelle.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Mehr Zeit für Kinder

                          Das Elterngeld hilft Ihnen, sich nach der Geburt auf Ihr neugeborenes Kind zu konzen­
                          trieren und zeitweise nicht oder weniger zu arbeiten. Es gleicht einen Teil Ihres
                          Einkommens aus, um den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu sichern. Auch Mütter und
                          Väter, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Elterngeld erhalten.

                          Anspruch auf Elterngeld haben Sie als
                          Mutter oder Vater, wenn Sie …

                               … Ihr Kind selbst betreuen und
                                 erziehen.

                               … mit Ihrem Kind in einem
Es gibt drei Varianten,          Haushalt leben.
die Sie miteinander
kombinieren können:            … in Deutschland wohnen.
1. Basiselterngeld
2. ElterngeldPlus              … gar nicht oder höchstens
3. Partnerschaftsbonus           30 Stunden pro Woche arbeiten.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Sie können bei der Beantragung zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus
wählen. Oder Sie kombinieren beide Varianten miteinander. Für jeden Lebensmonat
Ihres Kindes können Sie neu entscheiden, welches Elterngeld Sie beziehen möchten.

    Basiselterngeld                              ElterngeldPlus                         Aus einem Elterngeld-Monat ...
Das Basiselterngeld können Sie für          ElterngeldPlus können Sie doppelt
zwölf Monate bekommen. Wenn beide           so lange bekommen wie Basiseltern-
Elternteile Elterngeld für mindestens       geld. Wenn Sie nach der Geburt nicht
zwei Monate beantragen und auf einen        arbeiten, ist ElterngeldPlus halb so hoch
Teil ihres bisherigen Einkommens ver-       wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach      ... werden zwei
zichten, können sie 14 Monate Elterngeld    der Geburt in Teilzeit arbeiten ­möchten,   ElterngeldPlus-Monate.
erhalten. Die Höhe ist abhängig vom         kann ElterngeldPlus im Einzelfall
Einkommen vor der Geburt. Mit dem Basis-    genauso hoch sein wie das monatliche
elterngeld bekommen Sie 65 Prozent          Basiselterngeld mit Teilzeiteinkom-
Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt,       men – für den doppelten Zeitraum. In
mindestens 300 Euro, höchstens              Kombination mit Teilzeit kann sich
1.800 Euro im Monat.                        ElterngeldPlus daher für Sie besonders
                                            lohnen.
Gemeinsam erziehen und vom Partnerschaftsbonus profitieren

Möchten Sie und der andere Elternteil sich die Erziehung Ihres Kindes partnerschaftlich
aufteilen, erhalten Sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Auf diesen
Bonus haben Sie Anspruch, wenn …

      … Sie beide über einen Zeitraum von vier Monaten
        ohne Unterbrechung in Teilzeit arbeiten.

      … die wöchentliche Arbeitszeit beider Elternteile
        zwischen 25 und 30 Stunden liegt.

Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn ...

      … Sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit
        zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Ist das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für Sie passender?
Haben Sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus?
Der Elterngeldrechner hilft Ihnen, die passende Elterngeld-Variante zu finden:
www.familienportal.de/egr
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Elterngeld-Antrag:

    Geburtsurkunde
                  Ihres Kindes

    Nachweise
               über Ihr Einkommen vor der Geburt: bei Nichtselbst­
    ständigen die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten
    zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Selbstständigen
    der letzte Steuerbescheid

    Bescheinigung
                 der Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld und
    Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutter-
    schaftsgeld

    gegebenenfalls
                  Nachweise über Ihr voraussichtliches Einkommen
    während des Elterngeld-Bezugs

    weitere
           Unterlagen je nach Einzelfall
Ihr Elterngeld-Antrag

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Elterngeldstelle beantragen.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit das Elterngeld rechtzeitig ausgezahlt werden
kann. Sie erhalten es rückwirkend für bis zu drei Lebensmonate.

Den Antrag können Sie bei Ihrer Elterngeldstelle stellen.

Hier finden Sie Ihre Elterngeldstelle:
www.familienportal.de/suche
                                                                Gut zu wissen!
Hier können Sie den Antrag downloaden:
www.familienportal.de/antraege                                  In Berlin und Sachsen können Sie den
                                                                Antrag bereits über ElterngeldDigital
                                                                online stellen. Demnächst ist dies auch
                                                                in Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
                                                                und Thüringen möglich. Weitere Bundes­
                                                                länder folgen ab Herbst 2019.
                                                                Hier finden Sie mehr Informationen:
                                                                www.elterngeld-digital.de
Weitere Informationen

Das Wichtigste zum Elterngeld auf einen Blick:
www.familienportal.de/eg

Informationsbroschüre zum Elterngeld:
www.bmfsfj.de/elterngeldinfos

     Übrigens!

     Auch Großeltern und andere Familien­angehörige
     können Elterngeld beantragen.

     Nähere Informationen dazu gibt es hier:
     www.familienportal.de/was-ist-eg
Unterhaltsvorschuss und steuerlicher Entlastungsbetrag
                für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Sie,   Sie haben Anspruch auf den Unterhalts-
wenn Sie Ihr Kind allein erziehen.         vorschuss für Ihr Kind, wenn …
Er wird gezahlt, wenn Sie vom anderen
Elternteil keinen oder nur ungenügend           … Sie und Ihr Kind zusammen in
Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind                Deutschland wohnen.
bekommen.
                                                                                       Übrigens!
                                                … Sie Ihr Kind alleine erziehen und
Der Staat legt dieses Geld sozusagen              die überwiegende Erziehungs-
                                                                                       Unterhaltsvorschuss
aus, damit Sie ausreichend für Ihr Kind           verantwortung tragen.
                                                                                       für Ihr Kind können Sie
sorgen können. Der andere Elternteil
                                                                                       auch bekommen, wenn
muss diesen Vorschuss später zurück-            … der andere Elternteil gar keinen,
                                                                                       nicht zu klären ist, wer
zahlen – wenn er keinen Unterhalt zahlt,          unregelmäßig oder zu wenig
                                                                                       der Vater ist oder wenn
obwohl er diesen ganz oder teilweise              Unterhalt zahlt.
                                                                                       der andere Elternteil
aufbringen könnte.
                                                                                       verstorben ist. Bei der
                                                … Sie nicht mit einer anderen
                                                                                       Klärung der Vater-
                                                  ­Person wieder verheiratet sind.
                                                                                       schaft unterstützt das
                                                                                       Jugendamt.
Der Unterhaltsvorschuss
beträgt monatlich :

für Kinder bis zu               für Kinder zwischen                             für Kinder zwischen
5 Jahren: 150 Euro              6 und 11 Jahren:                                12 und 17 Jahren:
                                202 Euro                                        272 Euro *

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie in der Regel beim Jugendamt stellen.      * Hier gelten Sonderregelungen, die Sie
Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie hier: www.familienportal.de/uv                bei der Beantragung erfragen können.
Weitere Informationen

Das Wichtigste zum Unterhaltsvorschuss
auf einen Blick:
www.familienportal.de/uv

Informationsbroschüre zum Unterhalts­
vorschuss:
www.bmfsfj.de/uhv-broschuere
                                         Übrigens!

                                         Auch für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
                                         die in Deutschland wohnen, können Sie unter bestimmten
                                         Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten.

                                         Ausführliche Informationen dazu und zu allen Fragen
                                         rund um den Unterhaltsvorschuss:
                                         www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss
Weniger Steuern für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Alleinerziehende. Er führt dazu,
dass Sie mehr Nettoeinkommen haben. Sie können ihn beantragen, wenn Sie
für Ihr Kind Kindergeld beziehen oder Ihnen stattdessen der Freibetrag zusteht.

Der Entlastungsbetrag beträgt 1.908 Euro
pro Jahr. Haben Sie mehrere Kinder,
erhöht sich der Betrag für das zweite und
jedes weitere Kind um je 240 Euro.

1.908 Euro +                                    Kind 2: 240 Euro   +   Kind 3: 240 Euro   +   Kind 4: 240 Euro   +   Kind 5: 240 Euro
Weitere Informationen                      Weniger Steuern für Alleinerziehende

Das Wichtigste über den Entlastungs­-      Nicht vergessen!
betrag:                                    Der Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro wird in der Steuerklasse II,
www.familienportal.de/freibetraege         der Steuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt.

Steuerentlastungen für Familien            Sind Sie alleinerziehend, haben aber noch eine andere Steuerklasse?
auf einen Blick:                           Dann müssen Sie einen Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse II
www.familienportal.de/steuerentlastungen   bei Ihrem Finanzamt stellen.

                                           Haben Sie mehr als ein Kind?
                                           Dann müssen Sie ebenfalls beim Finanzamt einen Antrag stellen
                                           und der Freibetrag wird entsprechend erhöht.
Kinderbetreuung
Für jedes Kind einen Betreuungsplatz

Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb gehört eine gute Kinderbetreuung zu den Hauptauf­
gaben der Familien- und Bildungspolitik in Deutschland. Kitas sind wichtige Bildungs­
einrichtungen. Sie sollen Kindern eine gute Förderung und Betreuung sowie Eltern eine
gleichberechtigte, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Seit 1996 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sobald sie drei
Jahre alt sind. 2013 wurde dieser Anspruch ausgeweitet und gilt nun auch für ein- und
zweijährige Kinder – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Ihr Kind
hat damit per Gesetz das Recht, in eine Kita zu gehen oder von einer Tagesmutter
beziehungsweise einem Tagesvater betreut zu werden.
Damit es jedes Kind packt

Mehr Qualität und weniger Gebühren           Mehr Kitaplätze                             Mehr Fachkräfte
Am 1. Januar 2019 ist das neue GUTE          Der Bedarf an Kitaplätzen in Deutschland    Gute Kitas brauchen vor allem gute Fach-
KITA GESETZ in Kraft getreten. Der Bund      nimmt stetig zu. Es werden wieder mehr      kräfte. Aus diesem Grund gibt es ab
unterstützt damit die Länder, die Qualität   Kinder geboren, auch durch die Zuwan­       August 2019 eine Fachkräfteoffensive für
ihrer Kinderbetreuung zu verbessern und      derung ist die Zahl der Kinder gestiegen.   ­Erzieherinnen und Erzieher. Die Aus­
Eltern bei den Kitagebühren zu ent­lasten    Immer mehr Eltern wünschen sich einen        bildung soll damit attraktiver werden. Das
– bis hin zur Beitragsfreiheit. Der Bund     Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs. Mit     Bundesministerium für Familie, Senioren,
stellt bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden     dem Investitionsprogramm des Bundes          Frauen und Jugend plant die Förderung
Euro zur Verfügung. Die 16 Bundesländer      werden bis 2021 100.000 zusätzliche Kita-    von 5.000 schulgeldfreien Ausbildungs-
entscheiden selbst darüber, für welche       plätze geschaffen.                           plätzen, um die Länder bei der Fachkräfte-
Maßnahmen sie die Mittel vor Ort konkret                                                  sicherung zu unterstützen.
einsetzen.
Die zehn Handlungsfelder im GUTE KITA GESETZ

                                                                                   Gesundes
                                                                                   Aufwachsen                  Netzwerke
                    Bedarfs-
                    gerechte
                    Angebote                 Fachkräfte

                                                                   Sprachli                     Starke
                                                                             che                                     Vielfältige
   Guter                                                           Bildung                      Kindertages-
                                                                                                                     pädagogische
   Betreuu                     Starke
             ngs-                                   Kindgerechte                                                     Arbeit
   schlüss                     Kitaleitung
           el                                       Räume
Weniger Kitagebühren entlasten die Eltern

Wie viel Sie für den Platz in der Kita oder   Mit dem GUTE KITA GESETZ werden
bei der Tagesmutter beziehungsweise dem       zusätzlich auch Familien, die den Kinder­
Tagesvater zahlen, ist vor allem abhängig     zuschlag oder Wohngeld beziehen, von        Übrigens!
von Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland         den Gebühren befreit.
und Kommune können die Regelungen                                                         Die Kosten für die
unterschiedlich sein – auch was den Be-       Überblick über Beitragsfreiheit in den      Kinder­betreuung können
treuungsumfang angeht, der Ihnen für Ihr      einzelnen Ländern:                          Sie als Sonderausgaben
Kind zusteht.                                 www.bildungsserver.de (> Elementar­         in Ihrer Steuererklärung
                                              bildung > Eltern > Kindertagesbetreuung >   geltend machen. Eltern können
Was überall gilt: Mit dem GUTE KITA           Kita-Gebühren)                              sie zu zwei Dritteln und bis zu
GESETZ müssen Gebühren ab 1. August 2019                                                  einer Höhe von 4.000 Euro pro
sozial gestaffelt werden – zum Beispiel       Genaue Informationen zu den Kita­           Kind und Jahr geltend machen.
nach Einkommen oder Anzahl der Kinder.        gebühren in Ihrem Wohnort erhalten
Familien mit sehr kleinem Einkommen,          Sie bei Ihrem Jugendamt.
die Leistungen nach dem SGB II und XII
oder nach dem Asylbewerberleistungs­
gesetz erhalten, müssen grundsätzlich
­keine Gebühren zahlen.
Weitere Informationen

Informationen rund um alle
Fragen der Kinderbetreuung:
www.familienportal.de/kinderbetreuung

Das GUTE KITA GESETZ
www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Informationen zu den aktuellsten
Entwicklungen rund um Kinderbetreuung:
www.fruehe-chancen.de
Weitere Leistungen und Angebote für Familien
Weitere finanzielle Leistungen

Wohngeld                                        Mutterschutz
Wohngeld ist eine Leistung für Familien         Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Schwanger-     Wenn Ihnen Arbeitslosengeld II
mit kleinem Einkommen. Sie können               schaft und in der Stillzeit nicht beschäf-     oder Sozialhilfe zusteht,
es als Zuschuss zu Ihrer Miete erhalten, aber   tigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden   können die Leistungen mögli­
auch zu den Kosten von selbst genutztem         könnte. Für die Zeiten, in denen Sie des-      cherweise erhöht werden.
Wohneigentum. Die Höhe des Wohngelds            wegen nicht oder nicht in vollem Umfang
hängt davon ab, wie viele Personen in           arbeiten dürfen, wird Ihnen Ihr Lohn           www.familienportal.de/
Ihrer Wohnung leben, was diese verdienen        in der bisherigen Höhe fortgezahlt. Sechs      mutterschaftsleistungen
und wie hoch die Miete ist. Mit dem Wohn­       Wochen vor der Geburt müssen Sie nur
geldrechner des Bundesinnenministeriums         arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu
können Sie prüfen, ob und wie viel              bereit erklären; acht Wochen nach der
Wohngeld Ihnen voraussichtlich zusteht:         Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten.
                                                In diesen Schutzfristen erhalten Sie
www.bmi.bund.de (> Themen > Bauen,              Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld
Stadt & Wohnen > Stadt & Wohnen >               und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
Wohngeld & Wohnraumförderung >                  Die Mutterschaftsleistungen sind insge-
Wohngeld)                                       samt so hoch wie Ihr durchschnittlicher
                                                Nettolohn vor dem Mutterschutz.
Familienversicherung                         Riester-Förderung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert,       Der Staat fördert entweder eine Riester-
können Sie Ihre ganze Familie unter be-      Rentenversicherung, einen Riester-Fonds-
stimmten Voraussetzungen kostenfrei          sparplan oder Wohnriester. Sie können
mitversichern. Das gilt für Kinder bis zum   jährliche Zulagen erhalten und die Beiträge
23. Lebensjahr, solange sie noch nicht       außerdem von der Steuer absetzen. Die
arbeiten. Machen sie eine Schul- oder        jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro
Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze     für Sie selbst und 185 Euro für jedes Kind,
bei 25 Jahren. Ihre Ehe- oder Lebenspart-    für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro.
nerin und Ihren Ehe- oder Lebenspartner      Die Riester-Beiträge hängen von Ihrem
können Sie ebenfalls mitversichern, wenn     Einkommen ab. Um die volle staatliche
sie oder er nur ein geringes Einkommen       Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich
hat. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer     vier Prozent Ihres rentenversicherungs-
Krankenkasse!                                pflichtigen Einkommens einzahlen.
Baukindergeld                                BAföG
Dieser staatliche Zuschuss hilft Familien,   Auf die staatliche Ausbildungsförderung
ein eigenes Haus oder eine Eigentums-        hat Ihr Kind Anspruch, wenn Sie ihm
wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten    die Ausbildung oder das Studium nicht
Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn jähr-    finanzieren können. Ob Ihr Kind BAföG
lichen Raten zu je 1.200 Euro. Ob ein        erhält, hängt von Ihrem Einkommen, von
Zuschuss gewährt wird, hängt von Ihrem       der Art der Ausbildung und der Unter­
Einkommen ab. Den Antrag stellen Sie bei     bringung Ihres Kindes ab.
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
                                             www.bafög.de
www.kfw.de (> Privatpersonen > Neubau >
Baukindergeld)
Informationen für Menschen
                                              mit Handicap
Hinterbliebenenrente
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert    Das Leben mit einem Handicap oder einem
Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebenen   Familienmitglied mit Handicap – ob Kind
bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl       oder Elternteil – ist für die ganze Familie
für Ehepartnerinnen und Ehepartner als        eine besondere Heraus­forderung. Hier
auch für eingetragene ­Lebenspartnerinnen     finden Sie die wichtigsten Informationen:
und -partner. Verlieren Kinder und junge
Erwachsene ein Elternteil oder beide          www.einfach-teilhaben.de
Elternteile, erhalten sie auf Antrag eine
Waisenrente.

www.deutsche-rentenversicherung.de
(> Lebenslagen > Familie & Kinder >
Informationen zur Rente > Hinter-
bliebenenrente)
Familienferien und Kuren

Ferienerholung                               Kuren
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familien-      Das Müttergenesungswerk bietet Müttern –
erholung ermöglicht Familien Urlaub          allein oder mit ihren Kindern – ganzheit­
zu erschwinglichen Preisen. Die gemein-      liche Kuren an. In ausgewählten Kliniken
nützigen Ferienstätten gehören kirchlichen   gibt es auch Vater-Kind-Kuren und Gesund­
Trägern, der Arbeiterwohlfahrt, dem          heitsangebote für pflegende Angehörige.
Deutschen Roten Kreuz, den Naturfreunden
und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.     www.muettergenesungswerk.de

www.bag-familienerholung.de
Angebote für Regenbogen­familien

Regenbogenportal                             Beratungsstellen
Auf dem Online-Portal bietet das Bundes­     Hier finden Regenbogenfamilien Anlauf-
familienministerium Informationen            stellen in ihrer Nähe:
zu LSBTI-Themen – sprich für lesbische,
schwule, bisexuelle, trans- und interge-     www.regenbogenkompetenz.de
schlechtliche Personen und deren Familien    (> Beratung finden)
und Angehörige. Auch Lehrerinnen und
Lehrer, Beratungsfachkräfte oder Arbeitge-
berinnen und Arbeitgeber können sich dort    Kuren für Regenbogenfamilien
informieren. Dazu gehört eine Datenbank      Das Deutsche Rote Kreuz bietet Kuren
mit bundesweiten Anlaufstellen für Bera­     speziell für Regenbogenfamilien an.
tung, Vernetzung und Freizeitgestaltung.
                                             www.drk-kurzentrum-carolinensiel.de
www.regenbogenportal.de
Meine Checkliste
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      u  L u                , wie u
Hast d g doch mal
Dann
      zei                   echte
                   inderr              !
        r d i e  K              l Spaß
 Bus fü          ö n n t e. Vie
        hen k
  ausse

                                           Weitere Informationen:
                                           www.bmfsfj.de/kinderrechte
Impressum

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit             Bezugsstelle:                                          Artikelnummer: 2BR247
der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben              Publikationsversand der Bundesregierung                Stand: Juli 2019, 1. Auflage
und ist nicht zum Verkauf bestimmt.                            Postfach 48 10 09, 18132 Rostock                       Gestaltung: neues handeln AG
                                                               Tel.: 030 182722721                                    Bildnachweise: Dr. Franziska Giffey:
Herausgeber:                                                   Fax: 030 18102722721                                   Bundesregierung / Jesco Denzel,
Bundesministerium                                              Gebärdentelefon:                                       Hubertus Heil: Susi Knoll,
für Familie, Senioren, Frauen                                  gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de                Olaf Scholz: Thomas Koehler / photothek.net
und Jugend                                                     E-Mail: publikationen@bundesregierung.de               Druck: Druckerei J. Humburg GmbH
11018 Berlin                                                   www.bmfsfj.de
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                                                               Servicetelefon: 030 20179130
                                                               Montag–Donnerstag 9–18 Uhr
                                                               Fax: 030 18555-4400
                                                               E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

                     Engagement                      Familie             Ältere Menschen             Gleichstellung                  Kinder und Jugend
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