Starke-Familien-Checkheft - Familienleistungen auf einen Blick - Chancen NRW
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Starke-Familien-Checkheft Familienleistungen auf einen Blick Stand: 01.07.2019
Dr. Franziska Giffey Hubertus Heil, MdB Olaf Scholz Bundesministerin für Familie, Bundesminister für Arbeit und Soziales Bundesminister der Finanzen Senioren, Frauen und Jugend
Liebe Familien, Kinder sind ein großes Geschenk. Aber wir das ändern. Es gibt Ihnen einen schnellen wissen auch: Sie großzuziehen erfordert Überblick darüber, auf welche staatliche neben Liebe, Aufmerksamkeit und Zuwen- Unterstützung Sie bauen können. Übersicht- dung auch Zeit und Geld. Beide Ressourcen lich und einfach erklärt, damit Sie weniger sind in Familien oft knapp bemessen. Zeit mit Anträgen und mehr Zeit mit Deshalb gibt es für Familien in Deutschland Ihren Kindern verbringen können. Dieses eine Reihe staatlicher Unterstützungs Heft funktioniert nach dem Prinzip: erst angebote von der Kita bis zum Kindergeld. Check – dann Scheck! Checken Sie, welche Vielen Müttern und Vätern ermöglicht das Ansprüche es gibt, trennen Sie den Scheck Elterngeld, ihre Erwerbstätigkeit für eine heraus und erhalten Sie Hilfe für mehr Geld Zeit zu unterbrechen, um sich um ihr Kind oder Zeit für sich und Ihre Familie. Wir zu kümmern. Aber kennen Sie den wollen die Familien in Deutschland stärker Kinderzuschlag? Wissen Sie, welche Leis- machen. Damit machen wir auch unser tungen für Allein- oder Getrennterziehende Land spürbar stärker. da sind und für Familien mit kleinen Einkommen? Und was steckt hinter dem Der Familienalltag kann manchmal Anspruch auf Bildung und Teilhabe? kompliziert sein. Die Anträge für Sie wissen es nicht? Dieses Checkheft wird Familienleistungen müssen es nicht.
Paarfamilien
Das Familienleben ist bunt Familie ist dort, wo Menschen verschie- dener Generationen dauerhaft fürein- ander da sind und Verantwortung über- nehmen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete Paare mit Kindern, für Allein- oder Getrennterziehende und für Patchwork-, Regenbogen-, Adoptiv- oder Pflegefamilien. Familie wird in ganz unterschiedlichen Katharina und Christian Peters haben zwei Konstellationen gelebt. Meistens sind die Kinder: die siebenjährige Hannah und Eltern verheiratet, aber ihre Zahl ist in ihren Bruder Noah (sechs Monate). Die den letzten Jahren zurückgegangen. Dafür Eltern teilen sich die Elternzeit partner- gibt es zunehmend mehr Eltern, die un- schaftlich. Die erste Zeit nach der Geburt verheiratet sind, als Regenbogenfamilie sind sie abwechselnd ganz zu Hause zusammenleben oder alleine beziehungs- geblieben, jetzt arbeiten beide in Teilzeit, weise getrennt ihre Kinder erziehen. bis Noah mit einem Jahr in die Kita kommt. Quellen: Statistisches Bundesamt; Familienreport 2017 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Leistungen für Familien Kindergeld Elterngeld Für jedes Ihrer Kinder steht Ihnen Betreuen Sie Ihr Kind nach der Geburt mindestens bis zu deren 18. Geburtstag selbst, haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Kindergeld zu – unabhängig von Ihrem Dabei können Sie zwischen dem Basis- Einkommen. elterngeld und ElterngeldPlus wählen. KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld Kinderbetreuung Reicht Ihr Einkommen nur für Sie, aber Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag nicht für Ihre Familie, haben Sie Anspruch haben Anspruch auf einen Betreuungs- auf einen Kinderzuschlag. Dieser wird für platz. Die Gebühren sind abhängig jede Familie individuell berechnet. vom Wohnort. Erhalten Sie den Kinder- zuschlag *, Wohngeld * oder Leistungen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II, XII oder Asylbewerber- Wenn Sie über ein geringes Einkommen leistungsgesetz, entfallen die Gebühren. verfügen, können Ihnen für Ihre Kinder Leistungen zustehen – zum Beispiel für Nachhilfe, Musik- und Sportkurse oder das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder in der Tagespflege. * Ab 1. August 2019.
Weitere Angebote und Beratung Das Familienportal des Elternkurse des Deutschen Kinderschutz- Bundesfamilienministeriums: bundes „Starke Eltern – Starke Kinder“: www.familienportal.de Der Deutsche Kinderschutzbund unter stützt mit Elternkursen dabei, den Übersicht über staatliche Familienalltag gelassener und souveräner Familienleistungen: zu meistern: www.sesk.de (> Inhalte und www.infotool-familie.de Angebote) Die Elternbriefe des Arbeitskreises Online-Beratungsführer der Deutschen Neue Erziehung: Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Die per Post verschickten Elternbriefe Eheberatung e. V.: thematisieren, was bis zum achten Mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Lebensjahr des Kindes wichtig wird: für Jugend- und Eheberatung e. V. finden www.ane.de/elternbriefe Sie passende Beratungsstellen in Ihrer Nähe: www.dajeb.de (> Beratungsführer Das Elterntelefon: online) Die „Nummer gegen Kummer“ bietet Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 0800 1110550
Allein- oder Getrennterziehende
Familien mit allein oder getrennt erziehenden Elternteilen Die Zahl der Allein- oder Getrennterziehen- den ist in den vergangenen Jahren stetig gestie gen. Alleinerziehende sind in der Statistik Haushalte, in denen ein Elternteil allein mit Kindern lebt und ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden ist. Mehr als zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren leben in Deutschland im Haushalt eines Elternteils – zu 90 Prozent bei der Anna Sommer ist Mutter. Neben den tatsächlich alleinerziehen alleinerziehend: den Elternteilen gibt es Eltern, die sich die Die achtjährige Frieda lebt bei ihrer Mutter. Betreuung ihrer Kinder auch nach einer Friedas Eltern haben sich vor vier Jahren Trennung partnerschaftlich teilen und ihre getrennt. Jedes zweite Wochenende besucht Kinder gemeinsam getrennt erziehen. Frieda ihren Vater Deniz, der in einer anderen Stadt lebt. Deniz zahlt Unterhalt. Um die Quelle: Familienreport 2017, Bundesministerium für alltäglichen Belange wie Schule oder Nach Familie, Senioren, Frauen und Jugend mittagsbetreuung kümmert sich Anna alleine.
Leistungen für Allein- oder Getrennterziehende Kindergeld Elterngeld Für jedes Ihrer Kinder steht Ihnen mindes- Auch bei einer Trennung oder Scheidung tens bis zu deren 18. Geburtstag Kindergeld haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Sie zu – unabhängig von Ihrem Einkommen. können zwischen dem Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen. KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld Reicht Ihr Einkommen nur für Sie, aber Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag nicht für Ihre Familie, haben Sie Anspruch auf Alleinerziehende können Geld vom Staat einen Kinderzuschlag. Dieser wird für jede erhalten, wenn der andere Elternteil keinen Familie individuell berechnet. oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Sie erhalten außerdem pro Kind einen erhöhten Leistungen für Bildung und Teilhabe Steuerfreibetrag. Wenn Sie über ein geringes Einkommen ver- fügen, können Ihnen für Ihre Kinder Leistun- Kinderbetreuung gen zustehen – zum Beispiel für Nachhilfe, Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Musik- und Sportkurse oder das gemeinschaft- Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die liche Mittagessen in Schule, Kita oder in der Gebühren sind abhängig vom Wohnort. Erhal Tagespflege. ten Sie den Kinderzuschlag *, Wohngeld * oder weitere Leistungen, entfallen die Gebühren. * Ab 1. August 2019.
Weitere Angebote und Beratung Ratgeber „Alleinerziehend. Tipps und Das Familienportal des Bundesfamilien- Informationen“: ministeriums: Die Broschüre hilft bei der Bewältigung der Im Familienportal finden Sie Informationen neuen Lebenssituation – vom Sorgerecht zu Familienleistungen sowie Unterstützungs- über Beratungsstellen bis zur finanziellen möglichkeiten vor Ort über die Postleitzahlen- Unterstützung für Alleinerziehende: suche. Außerdem können Sie das Elterngeld www.bmfsfj.de/alleinerziehend unverbindlich digital ermitteln: www.familienportal.de Broschüre „Die Beistandschaft“: In der Broschüre des Jugendamts finden Sie Übersicht über staatliche Familienleistungen: Informationen zur Feststellung der Vater- https://infotool-familie.de schaft und der Geltendmachung von Unter- halt: www.bmfsfj.de/beistandschaft Das Elterntelefon: Die „Nummer gegen Kummer“ bietet Telefon- beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 0800 1110550 Frauennotruf und Frauenberatungsstellen: www.frauen-gegen-gewalt.de
Kindergeld
Das Kindergeld – direkt und für alle Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es unterstützt Sie bei der Versorgung Ihrer Kinder und wird monatlich gezahlt. Sie haben Anspruch, wenn Sie … … die deutsche Staatsangehörigkeit Das Kindergeld erhalten die Eltern. Dazu besitzen und mit Ihren Kindern in gehören auch Adoptiveltern. Unter bestimmten Deutschland wohnen. Bedingungen kann es auch an Stief-, Pflege-, Großeltern, Geschwister oder die Kinder selbst … eine ausländische Staatsangehörigkeit gezahlt werden. Das Kindergeld wird grundsätz- haben und in Deutschland leben lich an einen Elternteil ausgezahlt. (unter bestimmten Voraussetzungen). … einen deutschen Pass besitzen und im Ausland wohnen, aber in Deutschland Einen Anspruch auf Kindergeld Steuern zahlen. haben alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Familie.
So viel erhalten Sie monatlich: 1. Kind: 2. Kind: 3. Kind: 4. Kind: 204 Euro 204 Euro 210 Euro 235 Euro Derzeit wird in Deutschland Kindergeld für rund Quelle: www.arbeitsagentur.de 17,5 Millionen Kinder und Jugendliche gezahlt.
So lange erhalten Sie Kindergeld: Kindergeld wird für alle Sollte Ihr Kind arbeitslos Für Kinder in der Ausbildung, im Kinder bis zum sein, besteht bis zum Studium oder Freiwilligendienst 18. Geburtstag gezahlt. 21. Geburtstag Anspruch. kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag bewilligt werden.
Ihr Kindergeld-Antrag: Beantragen Sie das Kindergeld am besten gleich nach der Geburt bei Ihrer Familienkasse. Für die meisten Eltern ist eine der Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Halten Meine Familienkasse: Sie für den Antrag Ihre steuerliche Identifikations nummer und die Ihres Kindes bereit. Adresse: Hier können Sie den Antrag direkt online stellen: www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder > Kindergeld beantragen) Tel.: Hier finden Sie Ihre Familienkasse vor Ort: www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder) E-Mail: Ansprechperson: Bundesweites Servicetelefon der Familienkasse: 0800 4555530 (gebührenfrei)
Weitere Informationen Merkblatt zum Kindergeld: Kindergeld oder Freibetrag? www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder > Downloads > Merkblatt Kindergeld) Bei der jährlichen Einkommens- steuererklärung überprüft das Finanzamt, ob für Eltern das aus- bezahlte Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld
Für Familien mit kleinem Einkommen Sie verdienen genügend, um für sich selbst zu sorgen, aber es reicht nicht für die ganze Familie? Dann können Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Dabei ist es egal, ob Sie alleinerziehend sind oder Ihre Kinder gemeinsam erziehen. Der Kinderzuschlag soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Ausgaben für Ihr Kind abzudecken – zusammen mit dem Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld. Was ist neu seit 2019? Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde zum 1. Juli 2019 der Kinderzuschlag er- höht und die Beantragung vereinfacht. Da Unterhaltszahlungen oder -vorschüsse in geringerem Umfang als bisher verrechnet werden, können mehr Alleinerziehende von dem Zuschlag profitieren.
Wie hoch ist der Zuschlag zum Kindergeld? 185 € + Gut zu wissen! Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 185 Euro Wenn Sie den Kinderzuschlag betragen – abhängig von der finanziellen Situation erhalten, müssen Sie ab 1. August Ihrer Familie. Wenn Sie mehr verdienen, als Sie 2019 keine Kitagebühren zahlen. selbst benötigen, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend. Das gilt auch, wenn Ihr Kind ein Ihnen stehen außerdem Bildungs- eigenes Einkommen erhält. Das Kindergeld erhalten und Teilhabeleistungen wie das Sie unabhängig davon. kostenlose Mittagessen in Kita und Schule zu.
Ab 2020 erhalten Sie den Kinderzuschlag, wenn … … Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt. … Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht verpartnert oder verheiratet ist. Übrigens! … Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen. Ab 1. Januar 2020 entfällt die Höchst- grenze und Familien können auch … Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen können. bis in mittlere Einkommensbereiche hinein noch einen geminderten … Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen Kinderzuschlag beziehen. erzielen (Elternpaare: mindestens 900 Euro, Alleinerziehende: 600 Euro) und Außerdem haben Familien Anspruch, wenn sie mit dem Kinderzuschlag und … Ihr Verdienst eine bestimmte Höchstgrenze Wohngeld nicht mehr als 100 Euro nicht überschreitet. Diese wird jeweils unter dem SGB-II-Anspruch bleiben. individuell berechnet.
So viel dürfen Sie verdienen Den Kinderzuschlag erhalten Sie bis zu einem Was brauche ich für den Antrag? gewissen Höchsteinkommen. Auch Ihre Miete, die Größe Ihrer Familie und das Alter Ihrer Kinder Verdienstbescheinigung Ihres spielen dabei eine Rolle. Hier einige Beispiele: Arbeitgebers Zahlen Alleinerziehende Erklärung zu Ihrem Vermögen 490 Euro Warmmiete, liegt die Höchstgrenze bei rund 1.700 Erklärung über Ihre Wohnkosten Euro brutto. (Kind: 6 Jahre) Servicetelefon der Familienkasse Bei einer Warmmiete von für Ihre Fragen: 690 Euro dürfen Paarfamilien 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) bis rund 2.500 Euro brutto ver- Je nach Situation können weitere Unterlagen dienen. (Kinder: 8 und 6 Jahre) nötig sein. Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen immer Ihre Kindergeldnummer bereit! Bei 990 Euro Warmmiete liegt die Höchstgrenze für Paar- familien bei rund 3.000 Euro brutto. (Kinder: 10, 8, 6 Jahre)
Der Weg zum Kinderzuschlag Ihre Familienkasse für den Kinderzuschlag finden Den Antrag für den Kinderzuschlag stellen Sie bei Sie hier: der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder) Die Formulare erhalten Sie vor Ort oder online: www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder) Lohnt sich der Antrag? „Schritt-für-Schritt“-Anleitung der Bundesagentur für Arbeit: Der KiZ-Lotse der Familienkasse www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder > prüft mit wenigen Angaben, ob Sie Kinderzuschlag verstehen und beantragen > Anspruch auf den Kinderzuschlag Kinderzuschlag beantragen) haben: Merkblatt zum Kinderzuschlag: www.arbeitsagentur.de/familie-und- www.arbeitsagentur.de (> Familie und Kinder > kinder/kiz-lotse Downloads > Merkblatt Kinderzuschlag)
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Damit alle Kinder mitmachen können Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe … Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen? Sie können … wenn Sie oder Ihre Kinder bereits eine der sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen: oder nur sehr schwer leisten? Ihr Kind braucht Nachhilfe? Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel? Dann • Kinderzuschlag können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen. • Arbeitslosengeld II Wie? Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, • Sozialgeld auch als Bildungspaket bezeichnet. • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung) • Wohngeld • Asylbewerberleistungen Sie oder Ihre Kinder beziehen keine dieser Leistungen, Die meisten dieser Für gemeinschaftliche aber Ihr Einkommen reicht zum Beispiel nicht für Klas- Zuschüsse werden Freizeitangebote gibt es senfahrten? Dann besteht eventuell ein Anspruch auf bis zum 25. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe gezahlt. finanzielle Unterstützung. (Bedarfsauslösung).
Dafür können Sie Leistungen erhalten: Gut zu wissen! Für diese Aufwendungen bekommen Sie Zuschüsse: Über Leistungen für Bildung und Teil- • p ersönlicher Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug, habe, das sogenannte Bildungspaket, Stifte, Füller, Hefte, Bastelmaterial, Taschenrechner berät Sie die für Sie zuständige Stadt, und Lernsoftware: 150 Euro im Schuljahr Gemeinde oder Ihr Landkreis. ab 1. August 2019 (vorher: 100 Euro pro Schuljahr) • soziale und kulturelle Aktivitäten, zum Beispiel im Fragen Sie dazu bei Ihrer zuständigen Sportverein oder an der Musikschule: Anlaufstelle nach! 15 Euro monatlich ab 1. August 2019 (vorher: 10 Euro) Diese Ausgaben können voll erstattet werden: • e in- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (z. B. eine Klassenfahrt) • Kosten für Schülerbeförderung • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege • angemessene Lernförderung auch ohne Versetzungs- gefährdung
Hier stellen Sie den Antrag: Weitere Informationen Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen oder I nformationsseite auf dem Familienportal: möglicherweise nur für Bildung und Teilhabe www.familienportal.de/but Ihrer Kinder Anspruch auf Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter: Der Haupt- oder Detaillierte Übersicht über Leistungen und Anlauf- Weiterbewilligungsantrag auf Alg II gilt automatisch stellen in allen Bundesländern: auch als Antrag auf Leistungen des Bildungspakets. www.bmas.de/bildungspaket Die Lernförderung ist weiterhin gesondert zu beantragen. Vom Jobcenter erhalten Sie gegebenenfalls weitere Hinweise auf einzureichende Unterlagen oder auf die endgültig bearbeitende Stelle. In allen anderen Fällen beantragen Sie die Leistungen bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihren Beratungs- stellen vor Ort oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Mehr Zeit für Kinder Das Elterngeld hilft Ihnen, sich nach der Geburt auf Ihr neugeborenes Kind zu konzen trieren und zeitweise nicht oder weniger zu arbeiten. Es gleicht einen Teil Ihres Einkommens aus, um den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu sichern. Auch Mütter und Väter, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Elterngeld erhalten. Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater, wenn Sie … … Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. … mit Ihrem Kind in einem Es gibt drei Varianten, Haushalt leben. die Sie miteinander kombinieren können: … in Deutschland wohnen. 1. Basiselterngeld 2. ElterngeldPlus … gar nicht oder höchstens 3. Partnerschaftsbonus 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus? Sie können bei der Beantragung zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen. Oder Sie kombinieren beide Varianten miteinander. Für jeden Lebensmonat Ihres Kindes können Sie neu entscheiden, welches Elterngeld Sie beziehen möchten. Basiselterngeld ElterngeldPlus Aus einem Elterngeld-Monat ... Das Basiselterngeld können Sie für ElterngeldPlus können Sie doppelt zwölf Monate bekommen. Wenn beide so lange bekommen wie Basiseltern- Elternteile Elterngeld für mindestens geld. Wenn Sie nach der Geburt nicht zwei Monate beantragen und auf einen arbeiten, ist ElterngeldPlus halb so hoch Teil ihres bisherigen Einkommens ver- wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach ... werden zwei zichten, können sie 14 Monate Elterngeld der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten, ElterngeldPlus-Monate. erhalten. Die Höhe ist abhängig vom kann ElterngeldPlus im Einzelfall Einkommen vor der Geburt. Mit dem Basis- genauso hoch sein wie das monatliche elterngeld bekommen Sie 65 Prozent Basiselterngeld mit Teilzeiteinkom- Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt, men – für den doppelten Zeitraum. In mindestens 300 Euro, höchstens Kombination mit Teilzeit kann sich 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus daher für Sie besonders lohnen.
Gemeinsam erziehen und vom Partnerschaftsbonus profitieren Möchten Sie und der andere Elternteil sich die Erziehung Ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, erhalten Sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Auf diesen Bonus haben Sie Anspruch, wenn … … Sie beide über einen Zeitraum von vier Monaten ohne Unterbrechung in Teilzeit arbeiten. … die wöchentliche Arbeitszeit beider Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden liegt. Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn ... … Sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Ist das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für Sie passender? Haben Sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus? Der Elterngeldrechner hilft Ihnen, die passende Elterngeld-Variante zu finden: www.familienportal.de/egr
Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Elterngeld-Antrag: Geburtsurkunde Ihres Kindes Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt: bei Nichtselbst ständigen die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid Bescheinigung der Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutter- schaftsgeld gegebenenfalls Nachweise über Ihr voraussichtliches Einkommen während des Elterngeld-Bezugs weitere Unterlagen je nach Einzelfall
Ihr Elterngeld-Antrag Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Elterngeldstelle beantragen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit das Elterngeld rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Sie erhalten es rückwirkend für bis zu drei Lebensmonate. Den Antrag können Sie bei Ihrer Elterngeldstelle stellen. Hier finden Sie Ihre Elterngeldstelle: www.familienportal.de/suche Gut zu wissen! Hier können Sie den Antrag downloaden: www.familienportal.de/antraege In Berlin und Sachsen können Sie den Antrag bereits über ElterngeldDigital online stellen. Demnächst ist dies auch in Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen möglich. Weitere Bundes länder folgen ab Herbst 2019. Hier finden Sie mehr Informationen: www.elterngeld-digital.de
Weitere Informationen Das Wichtigste zum Elterngeld auf einen Blick: www.familienportal.de/eg Informationsbroschüre zum Elterngeld: www.bmfsfj.de/elterngeldinfos Übrigens! Auch Großeltern und andere Familienangehörige können Elterngeld beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es hier: www.familienportal.de/was-ist-eg
Unterhaltsvorschuss und steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Sie, Sie haben Anspruch auf den Unterhalts- wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. vorschuss für Ihr Kind, wenn … Er wird gezahlt, wenn Sie vom anderen Elternteil keinen oder nur ungenügend … Sie und Ihr Kind zusammen in Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind Deutschland wohnen. bekommen. Übrigens! … Sie Ihr Kind alleine erziehen und Der Staat legt dieses Geld sozusagen die überwiegende Erziehungs- Unterhaltsvorschuss aus, damit Sie ausreichend für Ihr Kind verantwortung tragen. für Ihr Kind können Sie sorgen können. Der andere Elternteil auch bekommen, wenn muss diesen Vorschuss später zurück- … der andere Elternteil gar keinen, nicht zu klären ist, wer zahlen – wenn er keinen Unterhalt zahlt, unregelmäßig oder zu wenig der Vater ist oder wenn obwohl er diesen ganz oder teilweise Unterhalt zahlt. der andere Elternteil aufbringen könnte. verstorben ist. Bei der … Sie nicht mit einer anderen Klärung der Vater- Person wieder verheiratet sind. schaft unterstützt das Jugendamt.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt monatlich : für Kinder bis zu für Kinder zwischen für Kinder zwischen 5 Jahren: 150 Euro 6 und 11 Jahren: 12 und 17 Jahren: 202 Euro 272 Euro * Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie in der Regel beim Jugendamt stellen. * Hier gelten Sonderregelungen, die Sie Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie hier: www.familienportal.de/uv bei der Beantragung erfragen können.
Weitere Informationen Das Wichtigste zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick: www.familienportal.de/uv Informationsbroschüre zum Unterhalts vorschuss: www.bmfsfj.de/uhv-broschuere Übrigens! Auch für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten. Ausführliche Informationen dazu und zu allen Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss: www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss
Weniger Steuern für Alleinerziehende Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Alleinerziehende. Er führt dazu, dass Sie mehr Nettoeinkommen haben. Sie können ihn beantragen, wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen oder Ihnen stattdessen der Freibetrag zusteht. Der Entlastungsbetrag beträgt 1.908 Euro pro Jahr. Haben Sie mehrere Kinder, erhöht sich der Betrag für das zweite und jedes weitere Kind um je 240 Euro. 1.908 Euro + Kind 2: 240 Euro + Kind 3: 240 Euro + Kind 4: 240 Euro + Kind 5: 240 Euro
Weitere Informationen Weniger Steuern für Alleinerziehende Das Wichtigste über den Entlastungs- Nicht vergessen! betrag: Der Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro wird in der Steuerklasse II, www.familienportal.de/freibetraege der Steuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Steuerentlastungen für Familien Sind Sie alleinerziehend, haben aber noch eine andere Steuerklasse? auf einen Blick: Dann müssen Sie einen Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse II www.familienportal.de/steuerentlastungen bei Ihrem Finanzamt stellen. Haben Sie mehr als ein Kind? Dann müssen Sie ebenfalls beim Finanzamt einen Antrag stellen und der Freibetrag wird entsprechend erhöht.
Kinderbetreuung
Für jedes Kind einen Betreuungsplatz Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb gehört eine gute Kinderbetreuung zu den Hauptauf gaben der Familien- und Bildungspolitik in Deutschland. Kitas sind wichtige Bildungs einrichtungen. Sie sollen Kindern eine gute Förderung und Betreuung sowie Eltern eine gleichberechtigte, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Seit 1996 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sobald sie drei Jahre alt sind. 2013 wurde dieser Anspruch ausgeweitet und gilt nun auch für ein- und zweijährige Kinder – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Ihr Kind hat damit per Gesetz das Recht, in eine Kita zu gehen oder von einer Tagesmutter beziehungsweise einem Tagesvater betreut zu werden.
Damit es jedes Kind packt Mehr Qualität und weniger Gebühren Mehr Kitaplätze Mehr Fachkräfte Am 1. Januar 2019 ist das neue GUTE Der Bedarf an Kitaplätzen in Deutschland Gute Kitas brauchen vor allem gute Fach- KITA GESETZ in Kraft getreten. Der Bund nimmt stetig zu. Es werden wieder mehr kräfte. Aus diesem Grund gibt es ab unterstützt damit die Länder, die Qualität Kinder geboren, auch durch die Zuwan August 2019 eine Fachkräfteoffensive für ihrer Kinderbetreuung zu verbessern und derung ist die Zahl der Kinder gestiegen. Erzieherinnen und Erzieher. Die Aus Eltern bei den Kitagebühren zu entlasten Immer mehr Eltern wünschen sich einen bildung soll damit attraktiver werden. Das – bis hin zur Beitragsfreiheit. Der Bund Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs. Mit Bundesministerium für Familie, Senioren, stellt bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden dem Investitionsprogramm des Bundes Frauen und Jugend plant die Förderung Euro zur Verfügung. Die 16 Bundesländer werden bis 2021 100.000 zusätzliche Kita- von 5.000 schulgeldfreien Ausbildungs- entscheiden selbst darüber, für welche plätze geschaffen. plätzen, um die Länder bei der Fachkräfte- Maßnahmen sie die Mittel vor Ort konkret sicherung zu unterstützen. einsetzen.
Die zehn Handlungsfelder im GUTE KITA GESETZ Gesundes Aufwachsen Netzwerke Bedarfs- gerechte Angebote Fachkräfte Sprachli Starke che Vielfältige Guter Bildung Kindertages- pädagogische Betreuu Starke ngs- Kindgerechte Arbeit schlüss Kitaleitung el Räume
Weniger Kitagebühren entlasten die Eltern Wie viel Sie für den Platz in der Kita oder Mit dem GUTE KITA GESETZ werden bei der Tagesmutter beziehungsweise dem zusätzlich auch Familien, die den Kinder Tagesvater zahlen, ist vor allem abhängig zuschlag oder Wohngeld beziehen, von Übrigens! von Ihrem Wohnort. Je nach Bundesland den Gebühren befreit. und Kommune können die Regelungen Die Kosten für die unterschiedlich sein – auch was den Be- Überblick über Beitragsfreiheit in den Kinderbetreuung können treuungsumfang angeht, der Ihnen für Ihr einzelnen Ländern: Sie als Sonderausgaben Kind zusteht. www.bildungsserver.de (> Elementar in Ihrer Steuererklärung bildung > Eltern > Kindertagesbetreuung > geltend machen. Eltern können Was überall gilt: Mit dem GUTE KITA Kita-Gebühren) sie zu zwei Dritteln und bis zu GESETZ müssen Gebühren ab 1. August 2019 einer Höhe von 4.000 Euro pro sozial gestaffelt werden – zum Beispiel Genaue Informationen zu den Kita Kind und Jahr geltend machen. nach Einkommen oder Anzahl der Kinder. gebühren in Ihrem Wohnort erhalten Familien mit sehr kleinem Einkommen, Sie bei Ihrem Jugendamt. die Leistungen nach dem SGB II und XII oder nach dem Asylbewerberleistungs gesetz erhalten, müssen grundsätzlich keine Gebühren zahlen.
Weitere Informationen Informationen rund um alle Fragen der Kinderbetreuung: www.familienportal.de/kinderbetreuung Das GUTE KITA GESETZ www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen rund um Kinderbetreuung: www.fruehe-chancen.de
Weitere Leistungen und Angebote für Familien
Weitere finanzielle Leistungen Wohngeld Mutterschutz Wohngeld ist eine Leistung für Familien Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Schwanger- Wenn Ihnen Arbeitslosengeld II mit kleinem Einkommen. Sie können schaft und in der Stillzeit nicht beschäf- oder Sozialhilfe zusteht, es als Zuschuss zu Ihrer Miete erhalten, aber tigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden können die Leistungen mögli auch zu den Kosten von selbst genutztem könnte. Für die Zeiten, in denen Sie des- cherweise erhöht werden. Wohneigentum. Die Höhe des Wohngelds wegen nicht oder nicht in vollem Umfang hängt davon ab, wie viele Personen in arbeiten dürfen, wird Ihnen Ihr Lohn www.familienportal.de/ Ihrer Wohnung leben, was diese verdienen in der bisherigen Höhe fortgezahlt. Sechs mutterschaftsleistungen und wie hoch die Miete ist. Mit dem Wohn Wochen vor der Geburt müssen Sie nur geldrechner des Bundesinnenministeriums arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu können Sie prüfen, ob und wie viel bereit erklären; acht Wochen nach der Wohngeld Ihnen voraussichtlich zusteht: Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. In diesen Schutzfristen erhalten Sie www.bmi.bund.de (> Themen > Bauen, Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld Stadt & Wohnen > Stadt & Wohnen > und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Wohngeld & Wohnraumförderung > Die Mutterschaftsleistungen sind insge- Wohngeld) samt so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn vor dem Mutterschutz.
Familienversicherung Riester-Förderung Sind Sie gesetzlich krankenversichert, Der Staat fördert entweder eine Riester- können Sie Ihre ganze Familie unter be- Rentenversicherung, einen Riester-Fonds- stimmten Voraussetzungen kostenfrei sparplan oder Wohnriester. Sie können mitversichern. Das gilt für Kinder bis zum jährliche Zulagen erhalten und die Beiträge 23. Lebensjahr, solange sie noch nicht außerdem von der Steuer absetzen. Die arbeiten. Machen sie eine Schul- oder jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze für Sie selbst und 185 Euro für jedes Kind, bei 25 Jahren. Ihre Ehe- oder Lebenspart- für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. nerin und Ihren Ehe- oder Lebenspartner Die Riester-Beiträge hängen von Ihrem können Sie ebenfalls mitversichern, wenn Einkommen ab. Um die volle staatliche sie oder er nur ein geringes Einkommen Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich hat. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer vier Prozent Ihres rentenversicherungs- Krankenkasse! pflichtigen Einkommens einzahlen.
Baukindergeld BAföG Dieser staatliche Zuschuss hilft Familien, Auf die staatliche Ausbildungsförderung ein eigenes Haus oder eine Eigentums- hat Ihr Kind Anspruch, wenn Sie ihm wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten die Ausbildung oder das Studium nicht Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn jähr- finanzieren können. Ob Ihr Kind BAföG lichen Raten zu je 1.200 Euro. Ob ein erhält, hängt von Ihrem Einkommen, von Zuschuss gewährt wird, hängt von Ihrem der Art der Ausbildung und der Unter Einkommen ab. Den Antrag stellen Sie bei bringung Ihres Kindes ab. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). www.bafög.de www.kfw.de (> Privatpersonen > Neubau > Baukindergeld)
Informationen für Menschen mit Handicap Hinterbliebenenrente Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Das Leben mit einem Handicap oder einem Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebenen Familienmitglied mit Handicap – ob Kind bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl oder Elternteil – ist für die ganze Familie für Ehepartnerinnen und Ehepartner als eine besondere Herausforderung. Hier auch für eingetragene Lebenspartnerinnen finden Sie die wichtigsten Informationen: und -partner. Verlieren Kinder und junge Erwachsene ein Elternteil oder beide www.einfach-teilhaben.de Elternteile, erhalten sie auf Antrag eine Waisenrente. www.deutsche-rentenversicherung.de (> Lebenslagen > Familie & Kinder > Informationen zur Rente > Hinter- bliebenenrente)
Familienferien und Kuren Ferienerholung Kuren Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familien- Das Müttergenesungswerk bietet Müttern – erholung ermöglicht Familien Urlaub allein oder mit ihren Kindern – ganzheit zu erschwinglichen Preisen. Die gemein- liche Kuren an. In ausgewählten Kliniken nützigen Ferienstätten gehören kirchlichen gibt es auch Vater-Kind-Kuren und Gesund Trägern, der Arbeiterwohlfahrt, dem heitsangebote für pflegende Angehörige. Deutschen Roten Kreuz, den Naturfreunden und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. www.muettergenesungswerk.de www.bag-familienerholung.de
Angebote für Regenbogenfamilien Regenbogenportal Beratungsstellen Auf dem Online-Portal bietet das Bundes Hier finden Regenbogenfamilien Anlauf- familienministerium Informationen stellen in ihrer Nähe: zu LSBTI-Themen – sprich für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und interge- www.regenbogenkompetenz.de schlechtliche Personen und deren Familien (> Beratung finden) und Angehörige. Auch Lehrerinnen und Lehrer, Beratungsfachkräfte oder Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber können sich dort Kuren für Regenbogenfamilien informieren. Dazu gehört eine Datenbank Das Deutsche Rote Kreuz bietet Kuren mit bundesweiten Anlaufstellen für Bera speziell für Regenbogenfamilien an. tung, Vernetzung und Freizeitgestaltung. www.drk-kurzentrum-carolinensiel.de www.regenbogenportal.de
Meine Checkliste
r a l-Adle Ausm
len? s t zu ma nser u L u , wie u Hast d g doch mal Dann zei echte inderr ! r d i e K l Spaß Bus fü ö n n t e. Vie hen k ausse Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kinderrechte
Impressum Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit Bezugsstelle: Artikelnummer: 2BR247 der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben Publikationsversand der Bundesregierung Stand: Juli 2019, 1. Auflage und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Postfach 48 10 09, 18132 Rostock Gestaltung: neues handeln AG Tel.: 030 182722721 Bildnachweise: Dr. Franziska Giffey: Herausgeber: Fax: 030 18102722721 Bundesregierung / Jesco Denzel, Bundesministerium Gebärdentelefon: Hubertus Heil: Susi Knoll, für Familie, Senioren, Frauen gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de Olaf Scholz: Thomas Koehler / photothek.net und Jugend E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Druck: Druckerei J. Humburg GmbH 11018 Berlin www.bmfsfj.de www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 20179130 Montag–Donnerstag 9–18 Uhr Fax: 030 18555-4400 E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de Engagement Familie Ältere Menschen Gleichstellung Kinder und Jugend
Sie können auch lesen