Statistikbericht des Jugendamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2020
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Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Statistikbericht des Jugendamtes des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - 2020 - Stand: August 2021 Inhaltsverzeichnis © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Inhaltsverzeichnis I Einleitung II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Seite 5 III Jugendhilfeplanung/Fachcontrolling Seite 9 IV AG´s nach § 78 SGB VIII Seite 11 V Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe 1. Präventiver Kinderschutz Seite 16 - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geleistete Arbeit - Netzwerk Frühe Hilfen/präventiver Kinderschutz - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - §§ 22 − 25 SGB VIII - Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, Landes- zuschüsse, Übernahme Elternbeiträge/Geschwisterermäßigung 2. Allgemeiner Sozialer Dienst Seite 28 - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geleistete Arbeit - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII - Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung - § 17 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts - § 18 SGB VIII - gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder - § 19 SGB VIII - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - § 20 SGB VIII - Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht - § 21 SGB VIII - Hilfen zur Erziehung - §§ 27; §§ 28 − 32, 34, 35 sowie Eingliederungshilfe nach § 35a, zuzüglich §§ 8a und 42 SGB VIII - Hilfen für junge Volljährige - § 41 SGB VIII - Betreutes Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII - Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht - § 50 SGB VIII - Entwicklung unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 3. Besondere Soziale Dienste und Förderung Seite 56 - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geleistete Arbeit - Jugendarbeit, -verbände, -sozialarbeit, -schutz sowie Kinder- und Jugendarbeit, zuzüglich geförderte Projekte - §§ 11 − 14, 16 SGB VIII - Pflegekinderdienst und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie - §§ 33, 37 SGB VIII - Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz 4. Unterhalt Seite 73 - Beratung - § 52a SGB VIII - Beistandschaften - §§ 55, 56 SGB VIII - Sorgeregister - § 58a SGB VIII - Beurkundungen - § 59 SGB VIII - Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Rückgriff bei Unterhaltspflichtigen (Rückgriffquote) - Statistikangaben des Bereiches Unterhalt und Rechtsschutz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 2 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 5. Amtsvormundschaften Seite 76 - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geleistete Arbeit - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften - §§ 55, 56 SGB VIII - Jugendhilfe im Strafverfahren - § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 Jugendgerichtshilfegesetz 6. Wirtschaftliche Jugendhilfe Seite 82 - Zuständigkeit und Kostenerstattung - Übernahme der Kosten für das betreute Jugendwohnen - § 13 Abs. 3 SGB VIII - Übernahme der Kosten für die gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder - § 19 SGB VIII - Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 27/41 SGB VIII im stationären, teil- stationären, ambulanten Bereich zuzüglich Vollzeitpflege - Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen - Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII - Bearbeitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) VI Ausblick Seite 87 Abkürzungsverzeichnis AG - Arbeitsgemeinschaft AVM - Amtsvormundschaften ASD - Allgemeiner Sozialer Dienst BSDF - Besondere Soziale Dienste und Förderung BTHG - Bundesteilhabegesetz EFB - Erziehungs- und Familienberatungsstelle GFB - Gesundheitsorientierte Familienbegleitung ieFK - insoweit erfahrene Fachkraft JBH - Jugendberufshilfe JHA - Jugendhilfeausschuss JHPL - Jugendhilfeplanung JGH - Jugendgerichtshilfe KTPP - Kindertagespflegepersonen KWG - Kindeswohlgefährdung LJA - Landesjugendamt LJHA - Landesjugendhilfeausschuss SPFH - Sozialpädagogische Familienhilfe SR - Sozialraum TFPL - Teilfachplan UAG - Unterarbeitsgemeinschaft/Unterarbeitsgruppen umA - unbegleitete minderjährige Ausländer WJH - Wirtschaftliche Jugendhilfe VzÄ - Vollzeitäquivalent © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 3 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 I Einleitung Im Berichtsjahr 2020 wurde der Statistikbericht des Jugendamtes in seiner Jahresbilanz über die Ergebnisse, Tendenzen und Ausrichtung wie in den Vorjahren fortgeführt. Grundlagen sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die Entwicklungen im jugendhilfeplanerischen Prozess im Rahmen der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Leistungsangebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Das Jahr 2020 stand in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Im vorliegenden Statistikbericht werden deshalb referatsweise die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit in den betreffenden Bereichen dargestellt. Hier sind als Schlagwörter die Fachkräfteallianz, Verschiebung von Beratung und Fortbildungen auf digitale Ebenen, Notbetreuung und Homeschooling bis hin zu den sich abzeichnenden Folgen für Kinder, Jugendliche und Familien zu benennen. Fortgeführt wird zudem die Darstellung der Themen und Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften (AG´s) und Unterarbeitsgemeinschaften (UAG´s) nach § 78 SGBV III. Die von den einzelnen Referaten des Jugendamts für den vorliegenden Bericht zugearbeiteten belastbaren Zahlen dienen als Datengrundlage. Sie beruhen auf der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Statistik der Verwaltung mit der Stichtagsmeldung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zudem fanden kommunale Fallzahlen sowie Daten der freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Berücksichtigung. Im Jahr 2020 konnte der umfassende Prozess zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit zum Abschluss gebracht werden. Als Ergebnis der Bedarfsanalyse, Maßnahmeplanung und des umgesetzten Interessenbekundungsverfahrens beschloss der Kreistag im Oktober bzw. Dezember 2020 die künftigen Leistungserbringer nach §§ 11 − 14, 16 SGB VIII im landkreisfinanzierten Grundangebot. Ebenfalls erfolgte ein erfolgreiches Interessenbekundungsverfahren im Pflegekinderdienst, sodass auch hier für die Umsetzung von Pflegeelternberatung, Pflegeelternkurse und Entlastungsangebote für Pflegefamilien ein geeigneter Träger zur Umsetzung gefunden werden konnte. Im Jahr 2020 konnte der Prozess zur Rahmenkonzeption und Rahmenvereinbarung für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) im Zusammenwirken des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der freien Träger mit der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss (JHA) abgeschlossen werden und bildet die künftige Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeit. Erstmalig erfolgt in diesem Bericht im Bereich der Jugendgerichtshilfe eine Darstellung der Delikte nach den Sozialräumen, um somit einen differenzierten Blick auf die Regionen zu gewinnen und auch künftig eine gute Vergleichbarkeit der Entwicklung in den Jahren vornehmen zu können. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 4 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 II Bevölkerungsdaten und ausgewählte Sozialstrukturdaten Die aufgeführte Bevölkerungsentwicklung und ausgewählten Sozialstrukturdaten wurden in diesem Berichtsjahr bis 2019 erweitert. Die bisherige Aufteilung nach zehn Planungsräumen wurde geändert in fünf Sozialräume. Diese Neuaufteilung basiert auf dem Kreistagsbeschluss (Beschluss-Nr.: 2018/6/0612) - Neustrukturierung der bisherigen Planungsräume zu fünf Sozialräumen im Jugendamt. Bevölkerungsstand und -bewegung Sozialräume/ Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Zu- Fort- Diffe- Kommunen Fläche Einwohner züge züge renz züge züge renz züge züge renz 2016 - 2018 2017 2018 2019 2017 2018 2019 SR 1 Dorfhain 6,2 1.084 1.089 1.096 67 71 -4 65 65 0 64 54 10 Tharandt 71,2 5.433 5.423 5.439 436 331 105 426 399 27 439 383 56 Wilsdruff 81,6 14.140 14.217 14.237 791 622 169 658 559 99 644 618 26 Freital 40,5 39.300 39.562 39.703 2.024 1.808 216 2.072 1.576 496 2.096 1.671 425 SR 2 Dippoldiswalde 104,0 14.447 14.432 14.310 712 638 74 661 610 51 580 595 -15 Klingenberg 86,7 6.830 6.826 6.781 331 444 -113 339 333 6 345 378 -33 Hartmannsdorf- Reichenau 28,4 1.039 1.018 1.017 15 37 -22 20 43 -23 39 38 1 Bannewitz 25,8 10.789 10.868 11.104 609 502 107 578 463 115 687 426 261 Kreischa 28,9 4.515 4.532 4.532 249 224 25 224 176 48 222 193 29 Rabenau 30,7 4.358 4.427 4.420 170 189 -19 230 170 60 193 182 11 SR 3 Glashütte 95,6 6.701 6.705 6.689 269 290 -21 290 251 39 289 274 15 Altenberg 145,9 7.939 7.937 7.934 302 375 -73 350 311 39 353 305 48 Hermsdorf 20,1 790 774 768 35 51 -16 27 35 -8 40 27 13 Liebstadt 37,4 1.294 1.291 1.270 32 84 -52 46 48 -2 38 57 -19 Bahretal 36,5 2.204 2.169 2.159 108 114 -6 91 119 -28 74 82 -8 Bad Gottleuba- Berggießhübel 88,7 5.643 5.633 5.624 247 215 32 275 250 25 243 221 22 Heidenau 11,1 16.598 16.649 16.540 1.041 832 209 1.016 935 81 914 961 -47 Dohna 28,6 6.264 6.220 6.183 349 351 -2 385 378 7 313 300 13 Müglitztal 21,0 1.927 1.916 1.910 93 83 10 73 92 -19 74 81 -7 SR 4 Pirna 53,1 38.276 38.320 38.422 2.126 1.762 364 1.888 1.590 298 1.954 1.583 371 Dohma 19,5 1965 1.946 1.954 116 86 30 97 106 -9 108 90 18 Königstein 27,0 2.092 2.089 2.087 85 113 -28 107 108 -1 126 111 15 Bad Schandau 46,8 3.625 3.622 3.604 176 197 -21 204 163 41 200 176 24 Gohrisch 34,9 1.860 1.823 1.806 107 168 -61 54 69 -15 60 68 -8 Struppen 20,6 2.507 2.500 2.512 115 111 4 91 85 6 109 94 15 Rathmannsdorf 4,4 917 931 912 61 65 -4 69 42 27 47 52 -5 Rathen 3,6 355 348 349 35 24 11 30 36 -6 44 39 5 Reinhardtsdorf- Schöna 31,8 1.350 1.338 1.325 61 43 18 40 41 -1 31 27 4 Rosenthal- Bielatal 46,6 1.608 1.592 1.586 74 61 13 77 56 21 106 82 24 SR 5 Neustadt in Sachsen 83,1 12.200 12.137 12.097 331 375 -44 370 320 50 375 335 40 Stolpen 60,9 5.641 5.616 5.579 228 221 7 201 199 2 214 238 -24 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 43,5 4.180 4.184 4.239 156 193 -37 163 159 4 249 195 54 Sebnitz 88,2 9.623 9.552 9.461 294 392 -98 390 350 40 400 402 -2 Stadt Wehlen 10,9 1.566 1.579 1.571 48 81 -33 56 41 15 73 72 1 Hohnstein 64,6 3.297 3.269 3.282 119 131 -12 130 120 10 168 110 58 Lohmen 25,9 3.061 3.077 3.084 115 106 9 162 132 30 124 105 19 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 5 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Einwohner- und Geschlechterverteilung pro Kommune Einwohner 0 – 27-Jährige Geschlecht Sozialräume/ 2017 2018 2019 Kommunen männ- weib- männ- weib- männ- weib- 2017 2018 2019 2017 2018 2019 lich lich lich lich lich lich SR 1 Dorfhain 1.084 1.089 1.096 248 251 262 123 125 120 131 131 131 Tharandt 5.433 5.423 5.439 1.331 1.334 1.357 718 613 718 616 732 625 Wilsdruff 14.140 14.217 14.237 3.355 3.428 3.485 1.663 1.692 1.724 1.704 1.762 1.723 Freital 39.300 39.562 39.703 8.672 8.873 9.060 4.391 4.281 4.499 4.374 4.592 4.468 SR 2 Dippoldiswalde 14.447 14.432 14.310 3.100 3.125 3.119 1.637 1.463 1.655 1.470 1.645 1.474 Klingenberg 6.830 6.826 6.781 1.488 1.517 1.518 800 688 810 707 806 712 Hartmannsdorf- Reichenau 1.039 1.018 1.017 203 194 207 107 96 103 91 109 98 Bannewitz 10.789 10.868 11.104 2.437 2.486 2.644 1.227 1.210 1.254 1.232 1.355 1.325 Kreischa 4.515 4.532 4.532 1.038 1.049 1.055 513 525 513 536 517 538 Rabenau 4.358 4.427 4.420 919 955 975 478 441 495 460 498 477 SR 3 Glashütte 6.701 6.705 6.689 1.455 1.477 1.508 785 670 795 682 817 691 Altenberg 7.939 7.937 7.934 1.629 1.632 1.640 854 775 863 769 859 781 Hermsdorf 790 774 768 159 159 168 83 76 87 72 91 77 Liebstadt 1.294 1.291 1.270 292 300 290 152 140 155 145 152 138 Bahretal 2.204 2.169 2.159 498 495 494 246 252 246 249 247 247 Bad Gottleuba- Berggießhübel 5.643 5.633 5.624 1.189 1.183 1.159 640 549 638 545 627 532 Heidenau 16.598 16.649 16.540 3.902 3.949 3.963 2.117 1.785 2.133 1.816 2.090 1.873 Dohna 6.264 6.220 6.183 1.377 1.355 1.369 741 636 732 623 746 623 Müglitztal 1.927 1.916 1.910 392 393 398 208 184 209 184 220 178 SR 4 Pirna 38.276 38.320 38.422 8.310 8.445 8.617 4.486 3.824 4.552 3.893 4.649 3.968 Dohma 1965 1.946 1.954 434 433 437 221 213 227 206 234 203 Königstein 2.092 2.089 2.087 391 405 426 204 187 203 202 215 211 Bad Schandau 3.625 3.622 3.604 645 661 652 350 295 358 303 358 294 Gohrisch 1.860 1.823 1.806 371 360 356 192 179 187 173 189 167 Struppen 2.507 2.500 2.512 544 550 557 300 244 306 244 318 239 Rathmannsdorf 917 931 912 171 182 172 92 79 94 88 96 76 Rathen 355 348 349 77 70 72 43 34 41 29 47 25 Reinhardtsdorf- Schöna 1.350 1.338 1.325 221 230 230 118 103 123 107 124 106 Rosenthal- Bielatal 1.608 1.592 1.586 317 328 322 171 146 180 148 172 150 SR 5 Neustadt in Sachsen 12.200 12.137 12.097 2.230 2.266 2.318 1.124 1.106 1.145 1.121 1.184 1.134 Stolpen 5.641 5.616 5.579 1.304 1.319 1.313 686 618 711 608 709 604 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 4.180 4.184 4.239 898 895 955 465 433 462 433 498 457 Sebnitz 9.623 9.552 9.461 1.867 1.863 1.861 985 882 971 892 969 892 Stadt Wehlen 1.566 1.579 1.571 332 345 345 182 150 196 149 193 152 Hohnstein 3.297 3.269 3.282 657 664 698 336 321 344 320 359 339 Lohmen 3.061 3.077 3.084 595 603 615 286 309 299 304 302 313 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 6 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Ausgewählte Sozialstrukturdaten Landkreis Sächs. Schw.- Osterzgebirge HZE-Fälle Arbeitslose Sozialräume Fläche Schülerzahlen gem. §§ 27 ff., 35a, 42, Auszug Bevölkerung 15 – 25 Jahre Kommunen in km² Schuljahr (8a) SGB VIII 15 − 25 Jahre n. d. SGB II 2016/ 2017/ 2018/ 2017 2018 2019 2017 2018 2019 2017 2018 2019 2017 2018 2019 SR 1 Dorfhain 6,2 0 0 0 13(9) 17(1) 14 73 78 82 0 0 0 Tharandt 71,2 525 520 547 18(20) 25(15) 21 458 494 491 3 2 * Wilsdruff 81,6 1.108 1.142 1.228 54(27) 76(18) 68 940 941 988 8 7 8 431 628 452 Freital 40,5 3.867 3.983 4.031 (314) (264) 2.656 2.820 2958 72 79 62 SR 2 Dippoldis- 142 walde 104,0 2.404 2.482 2.527 98(37) 158(42) 985 969 974 9 8 5 Klingenberg 86,7 551 557 578 24(15) 36(12) 28 481 491 496 6 4 4 Hartmanns 2 dorf- Reichenau 28,4 0 0 0 0(1) 2(1) 48 46 51 0 0 * Bannewitz 25,8 699 743 771 35(14) 88(15) 41 695 726 762 5 2 * Kreischa 28,9 391 390 408 13(2) 30(5) 18 319 336 343 0 1 * Rabenau 30,7 375 374 386 17(7) 44(27) 18 279 295 318 1 0 4 SR 3 Glashütte 95,6 247 256 260 45(8) 50(16) 34 439 475 520 5 0 3 Altenberg 145,9 516 529 523 29(13) 46(23) 49 509 534 538 10 5 8 Hermsdorf 20,1 51 62 66 2(6) 1(4) 0 49 51 53 0 0 * Liebstadt 37,4 149 148 150 1(1) 9 3 92 92 88 0 0 * Bahretal 36,5 0 0 0 2(4) 6(6) 1 167 142 143 0 0 * Bad 20 Gottleuba- Berggießhü bel 88,7 440 466 476 35(8) 37(13) 360 374 396 4 1 4 172 322 178 Heidenau 11,1 1.649 1.666 1.671 (121) (123) 1.223 1.259 1.328 35 35 27 Dohna 28,6 510 533 534 40(28) 48(18) 25 415 420 459 1 0 * Müglitztal 21,0 85 85 80 8(2) 8(1) 2 126 127 126 0 0 * SR 4 394 600 347 Pirna 53,1 4.870 4.925 5.077 (204) (180) 2.792 2.853 2.993 84 81 72 Dohma 19,5 0 0 0 4(1) 8 3 146 155 148 0 0 * Königstein 27,0 328 297 312 6(1) 16(5) 8 126 126 130 0 0 * Bad 21 Schandau 46,8 126 119 121 20 32(9) 248 251 256 1 2 * Gohrisch 34,9 126 125 118 2 7(1) 2 121 117 122 1 0 * Struppen 20,6 82 83 93 2 5 3 180 178 179 0 0 * Rathmanns- 0 dorf 4,4 0 0 0 2(1) 2(2) 60 62 56 0 0 * Rathen 3,6 0 0 0 3(1) 5 2 41 32 34 0 0 * Reinhardts- 2 dorf-Schöna 31,8 0 0 0 1 1 69 70 76 0 0 * Rosenthal- 5 Bielatal 46,6 95 93 86 10(3) 8(12) 97 110 106 0 0 * SR 5 Neustadt in 75 Sachsen 83,1 922 901 918 72(33) 131(23) 711 739 787 16 10 10 Stolpen 60,9 537 530 546 18(27) 49(18) 13 399 411 424 4 3 * Dürrröhrs- 14 dorf- Dittersbach 43,5 140 149 158 9(6) 34(9) 259 263 289 1 0 * Sebnitz 88,2 1.194 1.160 1.152 50(18) 103(17) 50 572 582 619 11 8 10 Stadt 5 Wehlen 10,9 76 73 72 2(3) 9(1) 108 115 118 0 0 * Hohnstein 64,6 208 207 204 7(9) 21(8) 7 218 214 239 0 0 * Lohmen 25,9 108 112 114 9(11) 18(6) 8 192 190 199 0 0 * Quellen: Statistisches Landesamt Kamenz, BAfA Nürnberg, Jugendamt/Prosoz; * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. (betrifft Zahlen der Agentur für Arbeit) © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 7 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Bevölkerungsdaten mit anderen Landkreisen Sächsische Landkreise 1. Anzahl junger Menschen 0 − 27 Jahre gesamt 2017 2018 2019 Tendenz Bautzen 63.284 63.367 63.947 580 Erzgebirgskreis 69.744 69.800 70.238 438 Görlitz 52.649 52.705 52.644 -61 Leipzig 53.607 54.316 55.241 925 Meißen 51.125 51.387 52.154 767 Mittelsachsen 64.866 64.839 65.045 206 Nordsachsen 41.043 41.448 42.226 778 Sächsische Schweiz- 53.048 53.774 54.617 843 Osterzgebirge Vogtlandkreis 45.539 45.448 45.530 82 Zwickau 65.690 65.901 66.145 244 Gesamt 560.595 562.985 567.834 4.849 Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 8 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 III Jugendhilfeplanung/Fachcontrolling Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geleistete Arbeit Jugendhilfeplanung Im Jahr 2020 lag im Bereich der Planung der Hauptfokus auf der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zur Überarbeitung des Teilfachplanes A (TFPL A - §§ 11 − 14, 16 SGB VIII) einschließlich der Zeitschiene (Beschl.-Nr.: 2018/6/0645-1). Ausgehend von der im Jahr 2019 durchgeführten Bestands- und Bedarfserhebung für die Leistungen nach §§ 11 − 14, 16 SGB VIII wurden die Bedarfe eingehend analysiert. Daraus wurden zum einen Schwerpunkte für die inhaltliche Ausrichtung der Leistungen erarbeitet und zum anderen eine konkrete Maßnahmeplanung entwickelt, d. h. die Definition des Leistungs- angebotes je Sozialraum bzw. kreisweit. Diese Analysen wurden in zwei Sondersitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung tiefgehend diskutiert und schließlich im Jugendhilfe- ausschuss bzw. Kreistag vorgelegt. Auf dieser Grundlage wurden Leistungsbeschreibungen je Sozialraum sowie alle erforderlichen Unterlagen für ein Interessenbekundungsverfahren erarbeitet. Dieser Prozess fand gemeinsam mit dem Fachbereich Jugendarbeit und Förderung des Referates Besondere Soziale Dienste und Förderung (BSDF) statt sowie in enger Abstimmung mit der Vergabestelle. Zur Jahresmitte erfolgte die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl von Trägern für die Leistungen im Grundangebot §§ 11 – 14, 16 SGB VIII. Insgesamt wurden 19 Lose ausgeschrieben, dabei fielen vier Lose auf kreisweite Leistungen und 15 Lose auf Angebote in den einzelnen Sozialräumen. Die Angebote der Träger wurden anhand von Eignungs- sowie Bewertungskriterien in einer internen Bewertungskommission bewertet und je Los der Bestbietende ermittelt. Der Kreistag beschloss schließlich in den Sitzungen vom 05.10.2020 (Beschl.-Nr.: 2020/7/0203-1) sowie am 14.12.2020 (Beschl.-Nr.: 2020/7/0234) die Vergabe der Leistungen an die Bestbietenden für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 einschließlich der entsprechenden Mittelbereitstellung. Im Ergebnis des Planungs- und Interessenbekundungsverfahrens sind nachfolgend die Leistungen des Grundangebotes sowie die beauftragten Träger für den Zeitraum 2021 bis 2024 aufgeführt: Leistung Träger Offene Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung in Regenbogen Familienzentrum Freital-Deuben e. V. Offene Kinder- und Jugendarbeit in Freital-Zauckerode und Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital-Potschappel Freital e. V. Offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung/- Kuppelhalle Tharandt e. V. entlastung in Tharandt/Dorfhain Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit in Wilsdruff Pro Jugend e. V. Deutscher Kinderschutzbund KV Familienbildung/-entlastung im Sozialraum 2 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge e. V. Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit im Sozial- Pro Jugend e. V. raum 2 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung in DRK KV Pirna e. V. + AMS mbH Heidenau (Bietergemeinsch.) Mobile Jugendarbeit im ländlichen Sozialraum 3 Pro Jugend e. V. Offene Kinder- und Jugendarbeit in Pirna-Altstadt und HANNO e. V. Pirna-Sonnenstein Offene Kinder- und Jugendarbeit mit aufsuchender Arbeit HANNO e. V. und Familienbildung in Pirna-Copitz © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 9 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Mobile Jugendarbeit im ländlichen Sozialraum 4 Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Mobile Jugendarbeit im ländlichen Sozialraum 5 Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung in ASB OV Neustadt in Sachsen Neustadt in Sachsen e. V. Offene Kinder- und Jugendarbeit in Sebnitz DRK KV Sebnitz e. V. kreisweites Präventionsangebot zum Kinder- und HANNO e. V. Jugendschutz kreisweite Jugendverbandsarbeit einschließlich Ehrenamts- Jugendring Sächsische arbeit Schweiz-Osterzgebirge e. V. kreisweite Jugendverbandsarbeit einschließlich Ehrenamts- Sportjugend des arbeit im Bereich Sport Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. kreisweite Fachstelle „Demokratieförderung und Jugendbe- Jugendring Sächsische teiligung“ Schweiz-Osterzgebirge e. V. Für den Planungsprozess im Teilfachplan B im Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgten weiterhin die Aktualisierungen der Bestandsdaten sowie die Weiterführung der monatlichen Belegungsmeldungen der Träger der stationären sowie teilstationären Hilfen. Hinsichtlich der Umsetzung des Inobhutnahmekonzeptes fanden abschließende Gespräche mit Trägern statt, die geeignete Voraussetzungen für die Umsetzung einer zentralen Inobhutnahmestelle haben. Bislang konnte aber kein geeigneter Träger gefunden werden, sodass die Vorbereitungen für ein Interessenbekundungsverfahren getroffen wurden. Dazu zählten Abstimmungen mit der Vergabestelle zu den Rahmenbedingungen sowie die Erarbeitung der Leistungsbeschreibung durch den Fachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (Teilfachplan C) fanden Abstimmungsgespräche zwischen dem Jugendamt, dem Jobcenter Sächsische Schweiz- Osterzgebirge sowie der Agentur für Arbeit im Rahmen der AG Maßnahmeplanung statt unter Federführung der Projektleitung Jugendberufsagentur. Im ersten Schritt erfolgte eine gemeinsame Bestandserhebung zu den Angeboten der einzelnen Fachämter. Die Strategiegruppe Planung arbeitet im Jahr 2020 nicht mehr weiter. Mit der Einrichtung der Integrierten Sozialplanung im Geschäftsbereich Gesundheit, Soziales und Ordnung wurde intern eine Werkstattgruppe zum fachlichen Austausch der einzelnen Fachplanungen im Landratsamt eingerichtet. Die Jugendhilfeplanung wirkt hierbei mit. Fachcontrolling Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2020 - vierteljährliche Erstellung einer Fallbestandsanalyse, inbegriffen einer Auswertung mit dem Amtsleiter des Jugendamtes und den Teamleitungen des ASD, zwecks Information zur Fallentwicklung und Ergebnissen von Steuerungsmaßnahmen, - Beantwortung von Anfragen durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und auch Durchführung von Beratungstätigkeiten hinsichtlich von Verfahrensabläufen in Vorbereitung von Entgeltverhandlungen nach den Regelungen der §§ 78b bis 78g SGB VIII und auch Antragsbearbeitung für Investitionsmaßnahmen nach § 78c Abs. 2 SGB VIII, - schwerpunktmäßige Mitwirkung bei der Überprüfung von Entgeltunterlagen und Festsetzung von Entgelten bei der Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, - Durchführung von Qualitätsdialogen: Auswertung von Qualitätsdialogen, Festlegung von weiteren Qualitätszielen zwischen den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 10 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Prozess der Qualitätsentwicklung im stationären und teilstationären Bereich: Wie bereits im Statistikbericht 2019 erwähnt, wurde der Prozess der Qualitätsentwicklung mit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII durch die Strategiegruppe Qualität unterstützt. In einem konstruktiven Prozess ist es nunmehr im Jahr 2020 gelungen, gemeinsam mit Vertretern der AG Hilfen zur Erziehung (AG HZE) und einer Vertretung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen - Mindeststandards - Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sowie - Leitlinien - zur Bewertung der Qualität abschließend zu erarbeiten. Damit sind die Anforderungen festgelegt, nach denen der Grundsatz der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung realisiert werden soll. Die erarbeiteten Kriterien sind Bestandteil der im Rahmen der Entgeltverhandlung abzuschließenden Qualitätsentwicklungsvereinbarung. IV AG´s nach § 78 SGB VIII Im Folgenden wird das Wirken und die geleistete Arbeit der AG´s nach § 78 SGB VIII und der UAG´s abgebildet. AG §§ 11 − 14, 16 SGB VIII Die AG §§ 11 − 14, 16 SGB VIII versteht sich als Fach-AG unter aktiver Mitwirkung von Fachkräften und/oder Geschäftsführung der freien Träger im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge. Sie ist in dieser Konstellation seit dem Jahr 2019 tätig. Die AG gewährleistet den Blick in die Trägerlandschaft und kann die Bedarfe, Angebote, Entwicklungsprozesse und/oder Problemlagen zeitnah zusammenführen. Im Berichtsjahr 2020 fanden aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen nur zwei Treffen in Präsenz statt. Neben der Legitimation der Teilnehmenden und der Erarbeitung einer Geschäftsordnung fand während des ersten Treffens im März 2020 der Austausch der Träger zum Statistikbericht 2018 mit dem Ergebnis einer Stellungnahme und die Vereinbarung zur Zuarbeit zum Statistikbericht 2019 statt. Dabei sprachen sich alle Träger für die Notwendigkeit der Berichte als wichtige Grundlage für die eigene Arbeit aus. Positiv wurden dabei die veränderte Form und die Einbeziehung der Träger hervorgehoben. Die AG´s sollten auch weiterhin im Statistikbericht mit den Ergebnissen der Arbeit verankert sein. Angeregt wurde in der Diskussion nochmals der Wunsch nach einer Formulierung eines Fazits zusammenfassend durch die Verwaltung als Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe in unserem Landkreis. Im zweiten AG-Treffen im Oktober 2020 fand ein intensiver Austausch der Träger zu den Entwürfen der neuen Förderrichtlinien für hauptamtliche und ehrenamtliche Projekte sowie Ferienzuschüsse statt, in dessen Ergebnis eine ausführliche Stellungnahme an die Verwaltung des Landratsamtes zur Diskussion im JHA und der Entscheidung im Kreistag übergeben wurde. Die AG befürwortet ausdrücklich die Möglichkeit einer praxisnahen Rückmeldung. Ebenso begrüßten alle Teilnehmenden die Beachtung der gendergerechten Schreibweise in den Entwürfen der Richtlinien. Die AG selbst vereinbarte die Beachtung und Anwendung dieser Schreibweise in allen Dokumenten. Neben dem Fachaustausch der Träger informierte in den AG-Treffen das Jugendamt stets über die aktuelle Situation in der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. In Auswertung des Berichtsjahres muss festgestellt werden, dass der Austausch und die Kooperation zwischen den Trägern vorübergehend erheblich eingeschränkt waren. Hier wurde das 2020 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren als einschneidenster Grund benannt. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 11 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Das Vertrauen untereinander sowohl zwischen den Trägern als auch zwischen Trägern und Verwaltung muss für eine qualitative Arbeit in der Jugendhilfe unseres Landkreises zwingend wieder hergestellt werden. Den ersten Schritt dahin hat die AG selbst mit ihrem ersten Treffen und einem Neustart im Jahr 2021 getan. UAG Kinder- und Jugendschutz (UAG KiJuSch) Die UAG nach § 78 SGB VIII versteht sich als Plattform des Fachdiskurses, vor allem um die JHPL des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fachlich zu begleiten und Bedarfe und Maßnahmen der verschiedenen Beteiligten abzustimmen sowie qualitativ zu unterstützen. Mitglieder der UAG sind Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie auch andere Institutionen und Behörden. Im Jahr 2020 mussten pandemiebedingt zeitweise Angebote von Trägern der Leistungen nach §§ 11 − 14, 16 SGB VIII eingestellt werden sowie Einsätze von Fachkräften in anderen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge stattfinden. Ein ebenso einschneidendes Ereignis war das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren. Grundsätzlich ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz eine Querschnittsaufgabe in der Arbeit aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der Fokus der Angebote und Projekte lag im vergangenen Jahr allerdings mehr auf der Gestaltung von Arbeitsinhalten und -prozessen im Rahmen der eingeschränkten und wechselnden Möglichkeiten, weshalb Querschnittsthemen zunächst in den Hintergrund traten. Aus diesen Gründen wurden in Abstimmung mit dem Jugendamt geplante UAG-Treffen abgesagt. Zudem gab es seitens des Jugendamtes keinen jugendhilfeplanerischen Arbeitsauftrag und auch Mitglieder der UAG meldeten keinen Unterstützungsbedarf. Im Jahr 2021 soll die Arbeit der UAG wieder aufgenommen werden. Nach der Neuausrichtung der Leistungen nach §§ 11 − 14 und 16 SGB VIII und den Sozialräumen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge soll ein erstes Ziel die (Weiter-)Entwicklung einer Struktur und Fachkommunikation sein, um Bewährtes weiterzuführen, neue Bedarfe aufzunehmen, die Fachebene zu stärken und Informationsflüsse zu gewährleisten. UAG Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit (UAG OMKJA) Die UAG traf sich bedingt durch die Corona-Situation nur zu einer Sitzung im März 2020. Themen waren der Umgang mit neuen Medien in der Jugendarbeit sowie die Sammlung von Infopools für die Fachkräfte, um jungen Menschen Grenzen und Möglichkeiten der digitalen Welt aufzuzeigen. Außerdem wurden in dem UAG-Treffen weitere Themen für die nächsten Sitzungen besprochen und festgelegt, u. a. Antisemitismus unter Jugendlichen, die jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Der Sprecher der UAG schied Mitte 2020 aus der UAG aus. Eine Neuwahl konnte bis Ende des Jahres 2020 nicht realisiert werden. UAG Soziale Arbeit an Bildungseinrichtungen (UAG SAaB) Die Mitglieder der UAG kamen trotz Pandemie, unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygieneauflagen, 2020 zu drei Terminen zusammen. Der Bedarf an Austausch zur Umsetzung und Gestaltung der eigenen Arbeit während der Schulschließungen und später unter den Hygieneauflagen war groß. Besonders herausfordernd gestaltete sich das Aufrechterhalten von Kontakten. Nicht nur die Notwendigkeit, neue Zugangswege zur Schülerschaft zu erschließen, wurde deutlich, sondern auch neue Formen von Angeboten und Methoden auszuprobieren und anzubieten war hilfreich, um über die Distanz in Kontakt zu bleiben. Die Plattformen Lernsax oder Moodle konnten dafür gut genutzt werden und werden sicher auch in Zukunft im Pool an Informations- und Kommunikationsstrukturen eine Rolle spielen. In der täglichen Arbeit gewannen Themen rund um Datenschutz und Kontaktabbrüchen an Bedeutung. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 12 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 In Beratungen von Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten ging es vermehrt um Prüfungsangst, Ängste und Angstsymptomatiken, häusliche Konflikte, Verlust von Struktur und Lernmotivation sowie Perspektivlosigkeit. Im Hintergrund der UAG wurde eine Tabelle erstellt, die mit den eigenen Erfahrungen an „Best Practise“-Projekten zu den verschiedenen Präventionsthemen befüllet werden konnte. Ziel ist die Bündelung des Wissens und praktischer Erfahrungen für im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tätige Schulsozialarbeitende. Diese Tabelle soll im Rahmen der Präventionsarbeit rund um die Planung und die Durchführung durch Kontakte und Ansprechpersonen aus der Praxis unterstützen und fortlaufend aktualisiert werden. Zudem erfolgte zu weiteren selbstgewählten Themen, die unverändert von Bedeutung waren, ein Fachaustausch. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Medienkompetenz wurde durch einen Fachvortrag vom Hanno e. V. unterstützt. Dabei ging es im Konkreten um Grundlagen, die Rolle der Schulsozialarbeit neben den häufig bereits stattfindenden schulischen Angeboten und Möglichkeiten gut gestalteter und wirksamer Projektarbeit. Des Weiteren fand ein Austausch zur Stärkung von Gremien der Schülerschaft (Wahl der Klassenvertretung, Schülerrat, …) statt, wie die praktische Umsetzung an den verschiedenen Schulen erfolgen soll. Eine Sammlung nützlicher Ansätze, Umsetzungsideen und neuer Impulse für eine gelingende Begleitung der Gremien konnte dadurch erstellt werden. Es wurde u. a. deutlich, dass die Stärkung schon bei der Klassenleitung und deren Form der Durchführung der Wahl der Klassenvertretung beginnt. Die Haltung zum Thema und die Motivation zur guten Vorbereitung seitens jeder einzelnen Lehrkraft spielen dabei eine erste tragende Rolle. Neben der Vertiefung inhaltlicher Themen beschäftigte sich die UAG SAaB auch mit der Stellungnahme zum Statistikbericht 2018 und organisatorischen Belangen. Offen geblieben sind die Thematiken selbstverletzendes Verhalten und Mobbing. Diese und weitere Themen, wie digitale Formen der Kontakt- und Präventionsarbeit, bleiben für 2021 offen. UAG Starke Familie Diese UAG hat in 2020 nicht getagt. AG Hilfen zur Erziehung (AG HzE) Corona-Pandemie: Positiv ist hervorzuheben, dass die erzieherischen Hilfen nach SGB VIII als systemrelevant gelten. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge war und ist kooperativ und innovativ. Insbesondere, was die Bereitstellung von pandemierelevanten Materialen (Tests und Masken) betrifft. Es wurde für die Jugendhilfe extra ein Krisenstab eingerichtet, der aus unserer Sicht schnell und kompetent agiert und reagiert hat. Zu bemängeln ist die nicht einheitliche Finanzierung der Fachkräfte im Vormittagsbereich der vollstationären Einrichtungen. Teilweise gab es Fachleistungsstundenfinanzierung oder wurden Mitarbeitende aus dem Fachkraftpool eingesetzt, teilweise waren es Kitamitarbeitende ohne konkrete Finanzierungszusage und teilweise die Umsetzung durch trägerinterne Mitarbeitende ohne Beachtung von Konzept und Betriebserlaubnis. Hier wollen wir als AG nach § 78 SGB VIII in 2021 Fachstandards erarbeiten. Das zusätzliche Kindergeld (300 €) kam bei den Kindern in den Angeboten nach § 32 und § 34 SGB VIII nicht an. Homeschooling: Dieser Bereich funktionierte eingeschränkt aufgrund der mangelhaft funktionierenden Plattform Lernsax. Zudem stellte es die Fachkräfte in den erzieherischen Hilfen vor große Herausforderungen. Dabei seien als Beispiele die Didaktik, teilweise große Gruppen oder die Materialdimension genannt. Hervorzuheben ist, dass alle Fachkräfte in den erzieherischen Hilfen durchgängig im Einsatz waren und sind, wie die Fachkräfte im Bereich Pflege etc. Hierüber wird allerdings politisch nicht gesprochen (Corona-Prämie). Hier bedarf es einer größeren Lobby. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 13 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Im Folgenden werden die Themen der AG sowie deren Ergebnisse tabellarisch aufgezeigt: Themen Ergebnis Sprecherwahl Sprecher wurden wiedergewählt Qualitätsentwicklungssteuergruppe Herr Maes, Herr Schindler, Frau Wagner berieten mit dem Jugendamt zum Papier; im Ergebnis wurde ein abgestimmtes Qualitätsentwicklungsverfahren verabschiedet Statistikbericht 2019 wurde im JHA vorgestellt, unter Beteiligung der Sprecher Infoflüsse des Jugendamtes fortlaufend Berichte der UAG´s als Zuarbeit beigefügt Allgemeines und Fortlaufendes Pandemiethemen Pandemiebedingt wurden nur zwei von vier Beratungen durchgeführt. Für 2021 wurden im Jahr 2020 bereits folgende Themen festgehalten: Inobhutnahme, Schutzkonzepte, Ehrenamtliche Vormundschaften, Datenbank, SGB VIII-Reform, Wechsel von Kindern aus SGB VIII in SGB XII-Rechtliche Grundlagen der Weiterbetreuung, Elternberatung bei psychisch kranken Eltern (fachl. Austausch, Finanzierung), Zusammenarbeit Beratungs- stellen mit Pflegekinderdienst, Fachstandards Pandemie und der Statistikbericht 2020. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die AG HzE nach § 78 SGB VIII immer gut besucht ist und sich als Bindeglied zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen und dem JHA des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versteht. UAG Stationäre und teilstationäre Hilfen (UAG stationäre/teilstationäre Hilfen) Bedingt durch die Corona-Pandemie fanden nur zwei Zusammenkünfte der UAG statt. Die Termine waren am 06.03.2020 und 25.09.2020. Dies bedeutet auch, dass die von uns angedachten Arbeitsschwerpunkte zurückgestellt wurden. Themen/Ergebnisse: - Inobhutnahmen: Die Situation der Inobhutnahmen in unserem Landkreis ist nach wie vor schwierig und es gibt noch keine Lösung. - Fachkräfte Akquise: Die Arbeitsbedingungen sind attraktiver zu machen, damit in den stationären Hilfen zur Erziehung überhaupt noch gut ausgebildete Mitarbeitende tätig sind. Dies sollte die gemeinsame Aufgabe des öffentlichen und der freien Träger sein. - Formulierung Klärungsbedarf bzgl. SGB VIII und SGB XII, - Umsetzung Masernschutzgesetz, - Mehraufwand in der Zeit der Corona-Pandemie, - Wunsch nach einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Einrichtungen, - Diskussion über Kostenfaktor „Verpflegung“, - Kostensatzberechnungsunterlagen des Freistaates Sachsen, Jahresarbeitszeit für Fachkräfte Noch immer unklare Themen: - Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), Vorstellung durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Wünsche wurden geäußert, - integrierter Teilhabeplan © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 14 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Ausblick auf 2021: - Weiterarbeiten an den selbstgestellten Arbeitsaufträgen und Themen der UAG, z. B. Erfahrungsaustausch zu bestehenden und entstehenden Schutzkonzepten, - Arbeitsauftrag an die AG HzE geben, die Verwaltungsvorschrift im Hinblick auf Anerkennung von Fachkräften zu überprüfen, - großer Auftrag: Fachkräftegewinnung UAG ambulante Hilfen (UAG amb. Hilfen) Die UAG ambulante Hilfen hat in 2020 nicht getagt. UAG Erziehungsberatungsstellen (UAG EZB) Schwerpunkte und Ergebnisse: - Statistik: Erfassung der rein telefonischen Beratungen aufgrund Corona, Feinabstimmungen zur Statistikerfassung der gerichtsanhängigen Beratungen, Abstimmung zur Vereinheitlichung des Jahresberichts, - Rahmenkonzeption Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: abschließende Abstimmung mit den Trägern und der Amtsleitung zur Fertigstellung, - Fachaustausch zu folgenden Themen: Beratungsformen in Zeiten der Pandemie, Belastungen der Familien, Notbetreuung, Kooperation mit Jugendamt/Gesundheitsamt, Beratung im Zusammenhang mit begleitetem Umgang, - Austausch mit der JHPL: Ausbau der Präventionsangebote und Vernetzung, - im Netzwerk sexuelle Gewalt: Beratungsstruktur zum Thema sexuelle Gewalt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge AG Jugendgerichtshilfe (AG JGH) Die AG JGH hat in 2020 nicht getagt. AG Jugendberufshilfe (AG JBH) Die AG Jugendberufshilfe traf sich im Jahr 2020, bedingt durch die Corona-Situation, nur zu einer Sitzung. Themen des Neujahrstreffs waren der Fachaustausch und die anstehenden Projektantragsstellungen bei der Sächsischen Aufbaubank zur Fortführung der Projekte ab 01.09.2020 bzw. 01.01.2021. Des Weiteren wurde die Zuarbeit für den Statistikbericht des Jugendamtes 2019 besprochen und erarbeitet. Bedingt durch das Ausscheiden einer Fachkraft aus einem Projekt hat die AG Jugendberufshilfe damit ihren Sprecher verloren. Aufgrund der geringen Teilnehmendenzahl an der einen AG-Sitzung im Jahr 2020 konnte dort keine Sprecherneuwahl realisiert werden. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 15 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 V Darstellung der Leistungsbereiche der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der geförderten freien Jugendhilfe 1. Präventiver Kinderschutz Auswirkungen der Corona-Pandemie Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wurden durch die Umsetzung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnungen, die Einrichtung von Notbetreuungsgruppen sowie den Vorgaben des eingeschränkten Regelbetriebes im Jahr 2020 vor große Herausforderungen gestellt. Hygienekonzepte mussten erstellt werden, die Zusammenarbeit mit Familien erfolgte in einem reduzierten, teilweise digitalen Format. Individuelle pädagogische Konzepte konnten nicht mehr umgesetzt und Öffnungszeiten mussten verringert werden. Zahlreiche Konflikte mit den Eltern entstanden hierdurch. Eine reguläre Begleitung und direkte pädagogische Unterstützung der Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen vor Ort durch die Fachberatung war leider nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht möglich. Der Austausch in regionalen Netzwerken war unterbunden und aufgrund einer schlechten digitalen Ausstattung der Fachkräfte auf diesem Weg kaum durchführbar. Eingewöhnungen neuer Kinder konnten teilweise nicht wie geplant begonnen werden. Die Betreuungsverträge im Altersbereich Hort wurden vermehrt schon im Mai 2020 durch die Personensorgeberechtigten gekündigt. Zentrale Aufgaben wie Qualitätssicherung, Fortbildungen und Konzeptionsentwicklung konnten nicht im erforderlichen Maß durchgeführt werden, was wiederum Einschränkungen der pädagogischen Qualität mit sich brachte. Für das Kalenderjahr 2020 (31.03.2020 bis 02.04.2020) war erneut eine Fachtagung für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen unseres Landkreises geplant. Diese musste leider abgesagt werden. 19 Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte wurden storniert. Aufgrund der allgemeinen Auswirkungen der Corona-Pandemie verzögerte sich in 2020 teilweise die geplante zeitliche Umsetzung der geförderten Vorhaben nach der VwV Kita Invest bzw. VwV Kita Bau. Da die hierfür beanspruchten Förderprogramme jedoch mehrjährig sind, gilt die Inanspruchnahme der Zuwendungen bis Juni 2022, für die Stadt Heidenau bis Juni 2023, als gesichert. Auch die Arbeit der Frühen Hilfen war im Jahr 2020 von den Auswirkungen der Corona- Pandemie geprägt. Diese bestanden vor allem in den Unsicherheiten der Familien, aber auch in den Bedenken der Fachkräfte, inwieweit die Angebote unter den Vorgaben der Pandemiebekämpfung angeboten und umgesetzt werden können. Die Abwägung zwischen der möglichen Aufdeckung eines Kinderschutzfalls im Einzelnen und dem Risiko der Ansteckung und Weiterverbreitung des Virus war herausfordernd. Über einen Zeitraum von vier Monaten wurde das universelle Hausbesuchsangebot von „Herzlich Willkommen im Leben“ ausgesetzt und stattdessen eine telefonische Beratung oder Beratung im Freien realisiert. Im Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“, welches Familien in Problemlagen begleitet, wurden Hausbesuche während des Lockdowns eingeschränkt. Auch die Arbeit der Netzwerkkoordinatorinnen erlag den pandemiebedingten Auswirkungen. So fielen zahlreiche Schulungsveranstaltungen, Fachtage und Netzwerktreffen aus. Dies hatte jedoch insofern einen positiven Nutzen, als dass die Kompetenzen in der internetbasierten Kommunikation ausgebaut, die Öffentlichkeitsarbeit vertieft und weiteres Kinderschutzmaterial erarbeitet wurden. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 16 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Netzwerk Frühe Hilfen/präventiver Kinderschutz Im Berichtsjahr wurde für die Umsetzung Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge eine ausführliche Rahmenkonzeption erstellt. Diese wurde mit dem Landesjugendamt (LJA) abgestimmt und vom JHA bestätigt. Die Angebote Früher Hilfen wurden im Jahr 2020 personell wie folgt umgesetzt: Koordination „Netzwerk Frühe Hilfen“ - 1 Person á 0,8 VZÄ Gesamtkoordination Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, - 1 Person á 0,5 VZÄ Koordination Prävention und Kinderschutz Anstellungsträger: DKSB KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ (HWiL) - 3 Personen á 0,875 VZÄ Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Angebot „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ (GFB) - 1 Person à 0,6 VZÄ Einsatzkoordination, - 2 Personen á 0,6 VZÄ Familienhebammen, - 1 Person à 0,6 VZÄ Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Anstellungsträger: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, - 1 Honorarkraft Familienhebamme Netzwerkarbeit und präventiver Kinderschutz Präventiver Kinderschutz Im Jahr 2020 wurden insgesamt 171 Personen aus verschiedenen Fachbereichen zum Kinderschutz in Präsenzveranstaltungen geschult. Hervorzuheben ist dabei die Qualifizierung der im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tätigen ehrenamtlichen Jugendwarte der Feuerwehren. In sechs Abendveranstaltungen setzten sich 85 Jugendwehrwarte mit Inhalten des Kinderschutzes auseinander. Darüber hinaus wurde im Jahr 2020 dem hohen Informationsbedarf zum Thema Grenzverletzung durch Fachkräfte nachgegangen. Die Koordinatorinnen gestalteten erstmalig zwei Seminartage zum Thema „Grenzüberschreitendes Verhalten pädagogischer Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung (KiTa)“ für Personalverantwortliche der Träger. Insgesamt nahmen 21 Geschäftsführende und Personalverantwortliche von Kitas teil. Bei Netzwerktreffen war der Kinderschutz stets ein Thema. Die Netzwerkkoordinatorinnen wurden mehrfach als Kinderschutz-Expertinnen zu individuellen Fragestellungen beratend hinzugezogen. Neben der Schulungs- und Beratungsarbeit waren die Erarbeitung von Handreichungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit wichtige Bestandteile im Jahr 2020. Hierbei wurde die Kinderschutzseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (http://www.landratsamt-pirna.de/kinderschutz.html) aktualisiert und durch eine Info-Postkarte in der Öffentlichkeit beworben. Mehr Klarheit im Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG) schaffen die sechs Übersichten, welche für die Bereiche Kita, Hort, Lehrkräfte an Schulen, Schulsozialarbeit, Kindertagespflege und Angebote nach §§ 11 − 14 und 16 SGB VIII erarbeitet wurden. In diesem Prozess erwies sich die Zusammenarbeit mit den bereichsspezifischen Fachreferenten sowie dem Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes als besonders hilfreich. Die Übersichten sind auf der Kinderschutzseite zufinden. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 17 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Insoweit erfahrene Fachkräfte (ieFk) Zum Jahresende 2020 waren 16 insoweit erfahrene Fachkräfte, welche der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß § 8b SGB VIII vorhält, zum Kinderschutz beratend im Einsatz. Auf Grund zunehmender Beratungsbedarfe wurde die Anzahl der zur Verfügung stehenden ieFk im Jahr 2020 nochmals um zwei Personen erhöht. Damit ist sichergestellt, dass alle ratsuchenden Fachkräfte zeitnah und regional ein Gesprächsangebot zur Gefährdungseinschätzung erhalten haben. Besonders hervorzuheben ist, dass im Jahr 2020 eine Leistungsbeschreibung für den Einsatz von ieFk erstellt wurde. Sie dient der Qualitätssicherung und entstand unter Beteiligung der freien Träger. Ebenfalls neu ist, dass eine Leistungsvereinbarung mit den entsprechenden freien Trägern abgeschlossen wurde. Mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung fanden zwei vom Jugendamt organisierte Treffen der ieFk statt. Auf Wunsch der Fachkräfte gestaltete das Projekt SHUKURA einen Fachtag zum Thema „Sexuelle Gewalt unter Kindern und Jugendlichen“, zu dem auch Vertretende der Polizei und des ASD anwesend waren. Der multiprofessionelle Austausch wurde als besonders hilfreich empfunden. Die Beratungsarbeit der ieFk wurde von den Fachkräften erfasst und durch das Jugendamt statistisch ausgewertet. Auf Grundlage von 15 Fragebögen zeigte sich, dass 2020 die ieFK am häufigsten von Fachkräften aus Kita und Schule angefragt wurden. Besonders erfreulich war der vergleichsweise hohe Anteil Ratsuchender aus dem Bereich Schule. Zu vermuten ist, dass die Anfragen hier eher aus den Reihen der Schulsozialarbeitenden kamen. Beratungsanfragen extern aus Kindergarten/ Krippe Hort Schule Einrichtung mit HzE-Leistung offene Kinder- und Jugendarbeit medizinische Fachkräfte ehrenamtlich Tätige weitere Einrichtungen 0 5 10 15 20 25 30 35 Beim Blick auf die Formen der KWG zeigt sich, dass am häufigsten eine Vernachlässigung von Kindern festgestellt wurde. Im Vergleich zu den Vorjahren wird deutlich, dass die Themen sexueller Missbrauch und Gewalt in Institutionen mit jeweils drei Fällen an Präsenz gewann. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 18 von 88
Anlage 1 Vorlagen-Nr.: 2021/7/0324 Datum: 04.08.2021 Beratungsanfragen nach Verdachtsart sexuelle Gewalt unter Kindern/Jugendl. Überbehütung Suchtmittelkonsum der Eltern psychische Gewalt sexuelle Gewalt institutionelle Gewalt Gewalt unter Kindern/Jugendl. Leistungsdruck psychische Erkrankung Mutter/Vater körperliche Gewalt Vernachlässigung 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Netzwerkarbeit Die Projektmitarbeiterinnen der Frühen Hilfen sind in allen relevanten regionalen Netzwerken vertreten, wie z. B. dem Freitaler Beratungsnetzwerk, Netzwerk Neustadt in Sachsen oder dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt. Hervorzuheben ist die neu belebte Netzwerkbeziehung zu den Schwangerenberatungsstellen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Darüber hinaus machten die Koordinatorinnen in verschiedenen Veranstaltungen auf die Angebote Früher Hilfen aufmerksam. So referierten sie z. B. vor medizinischen Fachkräften der Helios Kliniken, beim Treffen der Kita-Sozialarbeiterinnen, zur Beratung der Flüchtlings- sozialarbeitenden sowie im Arbeitstreffen der Kita-Leitungen. Im Berichtsjahr traten die Frühen Hilfen der „Regionalen Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung“ bei und legten damit einen weiteren Grundstein in der Kooperation mit den Fachkräften des Gesundheitswesens. Der ASD sowie die Polizei sind ebenfalls wichtige Netzwerkpartner. Im Jahr 2020 gab es individuelle Abstimmungsrunden zu Verfahrensabläufen im Kinderschutz. Dieser Austauschprozess wird zukünftig weiter verfolgt. Angebot „Herzlich Willkommen im Leben“ Begrüßungsbesuche Im Berichtsjahr wurden den Mitarbeiterinnen 1.783 Neugeborene im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemeldet. Alle diese Familien wurden postalisch angeschrieben sowie ein Hausbesuch oder ein telefonisches Beratungsgespräch angeboten. Insgesamt fanden 634 Hausbesuche statt, elf davon während der Schwangerschaft. In 17 Fällen war ein zweiter Besuchstermin durch die Sozialpädagoginnen erforderlich. Im Hausbesuch berichteten 23 Familien, dass sie bereits Hilfe durch den ASD erhalten, bzw. erhalten haben. Zur Abwendung einer Kindewohlgefährdung wurde in drei Fällen der ASD eingeschaltet, in fünf Fällen fungierten die Sozialpädagoginnen als Vermittlerinnen zum Hilfesystem des ASD. Bei 68 Familien wurde ein niederschwelliger Beratungs- oder Hilfebedarf erkannt und an Beratungsstellen verwiesen. Bei den Hausbesuchen kam die von den Frühen Hilfen entwickelte Elternbroschüre zum Einsatz. Als kompakter Informationsleitfaden rund um Schwangerschaft und Elternzeit macht sie auf regionale Unterstützungs- und Hilfsangebote aufmerksam und wurde auch Fachkräften und Netzwerkbeteiligten zur Verfügung gestellt. © Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Statistikbericht des Jugendamtes 2020 Seite 19 von 88
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