Statuten EHC WIKI-Münsingen
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Statuten EHC WIKI-Münsingen
Inhaltsverzeichnis 1 NAME SITZ UND ZWECK ....................................................................................................... 4 1.1 NAME ........................................................................................................................................4 1.2 SITZ ...........................................................................................................................................4 1.3 ZWECK .......................................................................................................................................4 1.4 NEUTRALITÄT ..............................................................................................................................4 1.5 MITGLIEDSCHAFTEN......................................................................................................................4 2 VEREINSMITGLIEDER ........................................................................................................... 4 2.1 AKTIVMITGLIED ............................................................................................................................4 2.2 NACHWUCHSMITGLIED ..................................................................................................................4 2.3 SENIOREN ...................................................................................................................................5 2.4 VORSTANDSMITGLIED....................................................................................................................5 2.5 FUNKTIONÄR ...............................................................................................................................5 2.6 WIKI – SUPPORTER (FRÜHER PASSIVMITGLIEDER) ..............................................................................5 2.7 GÖNNER, DONATOREN UND SPONSOREN..........................................................................................5 2.8 FREIMITGLIED ..............................................................................................................................5 2.9 EHRENMITGLIED...........................................................................................................................5 3 MUTATIONEN ...................................................................................................................... 6 3.1 EINTRITT.....................................................................................................................................6 3.2 AUSTRITT....................................................................................................................................6 3.3 AUSSCHLUSS ...............................................................................................................................6 4 PFLICHTEN DER MITGLIEDER ................................................................................................ 6 4.1 MITGLIEDSCHAFT .........................................................................................................................6 4.2 UNFALLVERSICHERUNG ..................................................................................................................6 4.3 DOPPELFUNKTIONEN.....................................................................................................................7 5 MITGLIEDERBEITRÄGE, BUSSEN, ÜBRIGE LEISTUNGEN ......................................................... 7 6 ORGANISATION / ORGANE DES VEREINS .............................................................................. 7 6.1 DIE HAUPTVERSAMMLUNG (HV) ....................................................................................................7 6.1.1 Vorsitz ...............................................................................................................................7 6.1.2 Traktanden .......................................................................................................................7 6.2 STIMM- UND WAHLRECHT .............................................................................................................8 6.3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT ....................................................................................................................8 6.4 ANTRÄGE....................................................................................................................................8 6.4.1 Geschäftsjahr....................................................................................................................8 6.5 AUSSERORDENTLICHE HV ..............................................................................................................8 6.6 VORSTAND ..................................................................................................................................8 6.7 RECHNUNGSREVISOREN .................................................................................................................9 6.8 ARBEITSGRUPPEN UND KOMMISSIONEN............................................................................................9 6.9 SENIOREN .................................................................................................................................10 6.10 ORGANISATION DER SENIOREN ..................................................................................................10 6.10.1 Leistungen des Vereines ..............................................................................................10 7 HAFTUNG / HAFTUNGSBEGRENZUNG DES EINZELNEN MITGLIEDES .................................... 10 EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 2 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN.................................................................................................. 10 8.1 STATUTENÄNDERUNGEN ..............................................................................................................10 8.2 AUFLÖSUNG DES VEREINS ............................................................................................................10 8.3 GÜLTIGKEIT ...............................................................................................................................10 ANHANG I ................................................................................................................................ 12 ANHANG II ............................................................................................................................... 13 ANHANG III .............................................................................................................................. 14 EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 3 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
1 Name Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen EHC WIKI-Münsingen, zusammengesetzt aus Wichtrach, Kirchdorf und Münsingen, besteht seit dem Jahre 1944 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er tritt gegen aussen unter dem Begriff „EHC WIKI-Münsingen“ auf. 1.2 Sitz Der EHC WIKI-Münsingen hat seinen Sitz in Wichtrach und trägt seine Heim- spiele im Sportzentrum Sagibach in Wichtrach aus. 1.3 Zweck Der EHC WIKI-Münsingen bezweckt den Betrieb und die Förderung des Eisho- ckeysportes unter Beachtung der Interessen der Aktiv- und Nachwuchsmann- schaften sowie der Senioren. Der Verein widmet der Nachwuchsbewegung seine besondere Aufmerksamkeit. 1.4 Neutralität Der EHC WIKI-Münsingen ist politisch und konfessionell neutral. 1.5 Mitgliedschaften − Der EHC WIKI-Münsingen ist Mitglied des Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) − Der EHC WIKI-Münsingen des Kantonalberner Eishockey-Verband (KBEHV) − Der EHC WIKI-Münsingen kann sich weiteren Verbänden und Organisati- onen anschliessen. Der Beschluss dazu obliegt der HV oder der ausseror- dentlichen HV. 2 Vereinsmitglieder 2.1 Aktivmitglied Aktivmitglieder sind natürliche Personen, die den Eishockeysport aktiv betrei- ben wollen, SIHF lizenziert sind und nicht unter die Kategorie Nachwuchsmit- glied fallen. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht. 2.2 Nachwuchsmitglied Nachwuchsmitglieder sind natürliche Personen, die sich im Eishockeysport aus- und weiterbilden lassen und den Sport innerhalb der Nachwuchsorganisation, welcher der EHC WIKI-Münsingen angehört, ausüben. Die Einteilung in die indi- viduellen Altersklassen erfolgt nach dem Reglement der Regio League des SIHF. Nachwuchsmitglied ist, wer nach den Vorschriften und Reglementen der SIHF als Spieler im Nachwuchsalter gilt. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren hat ein gesetzlicher Vertreter das Stimm- und Wahlrecht. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 4 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
2.3 Senioren Seniorenmitglied kann werden, wer sich nach den Vorschriften des SIHF im Se- niorenalter befindet. Die Senioren engagieren sich auf freiwilliger Basis am Clubgeschehen und können nicht dazu verpflichtet werden. Die Senioren besit- zen kein Stimm- und Wahlrecht. 2.4 Vorstandsmitglied Vorstandsmitglieder sind natürliche Personen, die bereit sind, den Verein nach bestem Wissen und Gewissen zu führen und nach aussen zu vertreten. Sie werden durch die HV für zwei Jahre gewählt. 2.5 Funktionär Funktionäre sind natürliche Personen, die sich auf freiwilliger Basis für den Ver- ein engagieren und am Trainings-/Spielbetrieb oder an Vereinsanlässen mitwir- ken. Sie werden an der HV vorgestellt und so in ihrem Amt bestätigt. Diese ha- ben kein Stimm- und Wahlrecht. 2.6 WIKI – Supporter (früher Passivmitglieder) WIKI - Supporter, sind natürliche Personen, die sich für den Eishockeysport in- teressieren und den Club finanziell unterstützen. Sie sind zur Teilnahme an al- len Veranstaltungen berechtigt. 2.7 Gönner, Donatoren und Sponsoren Gönner, Donatoren und Sponsoren sind natürliche oder juristische Personen, die sich für den Eishockeysport interessieren und den Club finanziell unterstüt- zen. Sie sind zur Teilnahme an allen Veranstaltungen berechtigt. 2.8 Freimitglied Ab dem 16. Kalenderjahr als Aktivmitglied des Clubs, wird der Spieler zum Frei- mitglied ernannt. Es ist vom Grundbeitrag zu befreien. Massgebend für die Be- rechnung der Jahre ist der Beitritt als Aktivmitglied bzw. bei Nachwuchsspielern das Jahr in welchem sie 16 Jahre alt werden. Die Freimitglieder besitzen kein Stimm- und Wahlrecht (ausser noch Aktive). 2.9 Ehrenmitglied Ehrenmitglieder haben sich um den Verein im Besonderen und den Eishockey- sport im Allgemeinen verdient gemacht. Anträge zur Ernennung von Ehrenmit- gliedern können nur von Mitgliedern des EHC WIKI-Münsingen gestellt werden. Anträge zur Ernennung müssen schriftlich 20 Tage vor der HV beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand beantragt nach der positiven Prüfung des An- trages die Ernennung des Ehrenmitgliedes an der nächsten HV. Sie besitzen kein Stimm- und Wahlrecht. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 5 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
3 Mutationen 3.1 Eintritt Aktivmitglieder, Senioren und Nachwuchsmitglieder müssen das offizielle Auf- nahmeformular (Anhang III) des EHC WIKI-Münsingen zusammen mit sämtli- chen für den Eintritt administrativ notwendigen Unterlagen unterzeichnet dem Vorstand abgeben. Bei Minderjährigen erfordert die Aufnahme in den Verein die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. − Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Abweisung von Aktiv- und Nachwuchsmitgliedern. − Die Seniorenvertreter entscheiden über die Aufnahme oder Abweisung von Senioren, die nicht aus dem EHC WIKI-Münsingen-Aktivstamm über- treten. Ablehnende Entscheide müssen nicht begründet werden. Die Aufnahmeformu- lare sind, zur Erfassung der Stammdaten in der Adressdatenbank, an den Chef/In Administration weiterzuleiten. Über die definitive Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird an der nächsten HV unter dem Traktandum „Mutationen“ informiert. Die neuen Mitglieder schulden dem Verein, erfolgt der Neueintritt vor dem 31. Dezember des laufenden Ge- schäftsjahres, den vollen Jahresmitgliederbeitrag. Nach diesem Termin ent- scheidet der Vorstand für jeden Fall speziell über den Umfang des geschulde- ten Mitgliederbeitrages und der zu erbringenden übrigen Leistungen. 3.2 Austritt Die Austrittserklärung muss schriftlich bis spätestens 30 Tage vor der HV bei dem Vorstand eingehen. Die statutarischen und finanziellen Verpflichtungen des austretenden Mitgliedes, müssen bis zu diesem Datum erfüllt sein. Die Frei- gabe von Spielern erfolgt laut den Bestimmungen des SIHF. 3.3 Ausschluss Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, den Bestimmungen des Vereins zuwiderhandeln oder ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein aus eigenem Verschulden nicht nachkommen, können durch den Vor- stand, nach Anhörung des Fehlbaren, ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Mitgliederbeitrages kann nicht geltend gemacht wer- den. 4 Pflichten der Mitglieder 4.1 Mitgliedschaft Sie verpflichtet zur Anerkennung und Einhaltung der Vereinsstatuten und Be- schlüsse sowie der einschlägigen Bestimmungen des SIHF. 4.2 Unfallversicherung Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Mitglieder. Der Verein lehnt jede Haftung ab. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 6 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
4.3 Doppelfunktionen Aktiv- oder Vorstandsmitglieder dürfen ohne Einwilligung des Vorstandes in kei- nem andern Eishockey-Verein eine Funktion übernehmen. Im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit einem anderen Verein, werden solche Dop- pelfunktionen zusammen mit dem anderen Club in gegenseitigem Einverständ- nis durch den jeweiligen Vorstand geregelt. 5 Mitgliederbeiträge, Bussen, übrige Leistungen Die Jahresbeiträge, die Bussen und die Höhe der übrigen Leistungen werden jährlich durch die HV festgelegt. Die Jahresbeiträge sind jeweils 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Jahresbeitrag der Nachwuchsspieler wird über die Nachwuchsorganisation festgelegt und erhoben. Der Jahresbeitrag der Senioren basiert auf den durch deren Betrieb entstehen- den Kosten und wird jährlich durch den Vorstand bestimmt. Aktivmitglieder haben die Pflicht, an den für den EHC WIKI-Münsingen gewinn- bringenden Anlass mitzuarbeiten. Diese Anlässe werden durch den Verein be- zeichnet. Die Nichtteilnahme hat einen Leistungsersatz gemäss Anhang zur Folge. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand abschliessend. 6 Organisation / Organe des Vereins 6.1 Die Hauptversammlung (HV) Die HV findet jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres statt. Die Einladung inkl. Traktandenliste erfolgt schriftlich, mindestens 20 Tage im Voraus. Der Besuch der HV ist für die Vorstandsmitglieder, Aktivmitglieder und Nach- wuchsmitglieder ab dem 16. Lebensjahr obligatorisch. Begründete Entschuldi- gungen sind rechtzeitig vor der HV an den Vereinspräsidenten zu richten. Unentschuldigtes Fernbleiben der HV wird mit Busse gemäss Anhang bestraft. 6.1.1 Vorsitz Die HV und die ausserordentliche HV werden vom Präsidenten oder Vizepräsi- denten geleitet. In besonderen Fällen kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung ein Tagespräsident/eine Tagespräsidentin gewählt wer- den. 6.1.2 Traktanden 6.1.2.1 Obligatorische Traktanden (die Reihenfolge dieser Aufzählung ist nicht bindend) − Appell − Wahl der Stimmenzähler − Genehmigung der Traktandenliste − Genehmigung des Protokolls der letzten HV − Genehmigung der Jahresberichte (Präsident / Sportchef) − Genehmigung der Jahresrechnung (Chef Finanzen / Rechnungsrevisoren) EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 7 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
− Genehmigung des Budget − Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Bussen − Wahlen − Mutationen − Diverses 6.1.2.2 Fakultative Traktanden − Tätigkeitsprogramm der nächsten Saison − Statutenänderungen − Ehrungen − Behandlung von Anträgen 6.2 Stimm- und Wahlrecht Alle Vereinsmitglieder ab dem 16. Altersjahr, Vorstandsmitglieder, sind stimm- und wahlberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht ist persönlich auszuüben und kann nicht an einen Vertreter delegiert werden. Alle Ehrenmitglieder, Freimitglieder, WIKI – Supporter und Senioren die an der HV anwesend sind, können an der Diskussion teilnehmen. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Wählbar sind alle handlungsfähigen, natürlichen Personen. 6.3 Beschlussfähigkeit Wahlen und Entscheide, welche anlässlich der HV eine Abstimmung verlangen, werden mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder angenommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende durch Stichentscheid. 6.4 Anträge Anträge von Mitgliedern zu Handen der HV müssen schriftlich formuliert, bis spätestens 20 Tage vor dem HV-Termin im Besitze des Vorstandes sein. 6.4.1 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Jahres. 6.5 Ausserordentliche HV Eine ausserordentliche HV kann aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf schriftliches Begehren von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. 6.6 Vorstand Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten, welcher durch die Hauptversammlung gewählt wird, selbst. Für den Vorstand bestehen Pflichtenhefte, welche jährlich überarbeitet werden. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 8 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
6.6.1.1 Wahl / Demission der Vorstandsmitglieder Die Vorstandsmitglieder werden im Zweijahresrhythmus von der HV gewählt. Die Demission muss schriftlich per Ende Januar des Geschäftsjahres erfolgen. 6.6.1.2 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand leitet den Verein im Sinne einer fortschrittlichen Verwirklichung der Zielsetzungen des SIHF unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkei- ten und dieser Statuten. 6.6.1.3 Kompetenzen des Vorstandes In finanziellen Angelegenheiten kann der Vorstand im Rahmen des Budgets selbständig entscheiden. Der Leiter Finanzen bezahlt keine Rechnungen, ohne dass die Person, die die Rechnung ausgelöst hat, diese visierte. 6.6.1.4 Einberufung der Vorstandsitzungen Der Vorstand bestimmt den Sitzungsrhythmus in eigenem Ermessen oder wenn drei Vorstandsmitglieder eine Sitzung verlangen. Die Sitzungen werden durch den Präsidenten, resp. den Tagespräsidenten geführt. 6.6.1.5 Beschlussfähigkeit des Vorstandes Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmit- glieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende durch Stichentscheid. 6.6.1.6 Unterschriftenregelung Zu Beginn jeder Amtsperiode werden die rechtsverbindlichen Unterschriften durch den Vorstand festgelegt und protokolliert. 6.6.1.7 Protokolle Über die Sitzungen des Vorstandes sind Protokolle zu führen und während 5 Jahren aufzubewahren. Der Präsident ist verantwortlich für die Übergabe der Dokumente an den nächsten Amtsinhaber. 6.7 Rechnungsrevisoren Die zwei Rechnungsrevisoren, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, prü- fen zu Handen der HV die Jahresrechnung und legen dieser einen schriftlichen Bericht vor. Der Bericht wird an der HV vorgelesen und über seine Genehmi- gung abgestimmt. Die Rechnungsrevisoren werden von der HV in allen geraden Jahren gewählt. Sie sind wieder wählbar. Eine Demission muss vor Ablauf der Amtsperiode schriftlich der GL eingereicht werden. 6.8 Arbeitsgruppen und Kommissionen Auf Antrag des Vorstandes können spezielle Arbeitsgruppen / Kommissionen eingesetzt werden. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen / Kommissionen brau- chen nicht Mitglieder des Vereins zu sein. Die Arbeitsgruppen / Kommissionen sind dem Vorstand direkt unterstellt und haben diese in regelmässigen Abstän- den über ihre Tätigkeiten schriftlich zu orientieren. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 9 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
6.9 Senioren 6.10 Organisation der Senioren Die Versammlung der Senioren findet vor der HV des Vereins statt. Die Senio- ren organisieren sich selber. Sie bestimmen ein Mitglied, das die Interessen der Senioren gegenüber dem Vorstand vertritt. Die Auslagen für den Trainings- und Spielbetrieb müssen durch Mitgliederbeiträge finanziert werden. 6.10.1 Leistungen des Vereines Der Verein stellt den Senioren die Vereinsinfrastruktur zur Verfügung. 7 Haftung / Haftungsbegrenzung des einzelnen Mitgliedes Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet ausschliesslich das Vereinsver- mögen. Das einzelne Mitglied haftet gegenüber dem Verein ausschliesslich in der Höhe des jährlich an der HV festgesetzten Mitgliederbeitrages und der jähr- lich zu erbringenden ebenfalls an der HV festgelegten übrigen Leistungen. Das einzelne Vereinsmitglied haftet nicht für Verbindlichkeiten des Vereines gegen- über Dritten. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Statutenänderungen Statutenänderungen dürfen von der HV nur beschlossen werden, wenn sie als Traktandum angekündigt worden sind. Zu ihrer Gültigkeit bedarf es einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. 8.2 Auflösung des Vereins Die Auflösung des EHC WIKI-Münsingen kann nur an einer zu diesem Zweck speziell einberufenen ausserordentlichen HV beantragt werden. Eine Auflösung kann nicht erfolgen, solange 1/3 Mitglieder den Fortbestand des Clubs wün- schen. Besteht zur Zeit der Auflösung des Clubs ein Vereinsvermögen, so ist dieses zusammen mit dem clubeigenen Material der Einwohnergemeinde Wichtrach zur Aufbewahrung zu übergeben. Dieses Vermögen ist einem allfälligen Rechtsnachfolger auszuhändigen. 8.3 Gültigkeit Diese Statuten sind an der HV im Juni 2020 genehmigt und in Kraft gesetzt worden. Alle früheren Statuten mit ihren Anhängen und Änderungen sind hier- mit ausser Kraft gesetzt. EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 10 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Wichtrach, im Mai 2020 EHC WIKI-Münsingen Ressort Datum Unterschrift Präsident Heinz Waber 16.05.2020 Vize-Präsident Marc Hofstetter 18.05.2020 Sportchef Ruedi Wenger 17.05.2020 Ressort Sport 26.05.2020 Raphael von Gunten EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 11 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang I 1. Fristen Amtsperiode eines Vorstandsmitglieds: 2 Jahre Amtsperiode der Revisoren: 2 Jahre Demission eines Vorstandsmitglieds: schriftlich bis Ende Januar des laufenden Jahres Demission eines Funktionärs: schriftlich, nach Absprache mit dem Vorstand Demission von Rechnungsrevisoren: schriftlich, nach Absprache mit dem Vorstand Aufbewahrungspflicht der Protokolle: 5 Jahre 2. Organisatorisches Clubfarben: Schwarz, Gelb 3. Mitgliederbeiträge Mannschaft Mitgliederbeitrag Aktivmitglieder gemäss Spielervertrag WIKI Supporter CHF 60.00 Funktionäre CHF -- Senioren CHF 380.00 Freunde des Nachwuchs CHF 300.00 Nachwuchs gemäss Nachwuchsorganisation 4. Lizenzgebühr Lizenzgebühr für Aktivmitglieder gemäss SIHF 5. Übrige Leistungen Die Übrigen Leistungen sind zusätzlich zum Mitgliederbeitrag pro Geschäftsjahr von jedem Mitglied ausser Senioren, Frei- und Ehrenmitgliedern zu erbringen: 6. Bussen / Leistungsersatz Unentschuldigtes Fehlen an der HV gemäss Spielervertrag Nichtteilnahme an mindestens einem gemäss Spielervertrag gewinnbringenden Anlass während einem Vereinsjahr Andere Vergehen gem. Einzelrichter SIHF EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 12 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang II 1. Rechte und Pflichten ANRECHT AUF 2 SITZPLATZTICKETS RECHTE / PFLICHTEN ANRECHT AUF 1 SAISONABO STIMMBERECHTIGUNG HV MITGLIEDERBEITRAG STEHPLATZTICKETS SEIONRENBEITRAG ÜBRIGE LEISTUNG ANRECHT AUF 2 LIZENZGEBÜHR INKL. APERO SITZPLATZ MITGLIEDER- BUSSEN KATEGORIE Aktivmitglied X1 X X X X X Nachwuchsmitglied X2 X2 X2 X3 X3 X Senior X Vorstandsmitglied X X Funktionär X Ehrenmitglied X Freimitglied X WIKI - Supporter X X Sponsoren / Gönner X4 Freunde des Nach- X wuchs 1 Wird mit Spielervertrag abgerechnet 2 Wird durch Nachwuchsorganisation abgerechnet 3 ab 16. Altersjahr 4 je nach Sponsorenkategorie EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 13 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang III 1. Anmeldeformular Anmeldung als Vereinsmitglied EHC WIKI-Münsingen Name: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: PLZ / Ort: Telefon P: Mobile: Bankverbindung: IBAN Nr: E-Mail: Aufnahmebedingungen 1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Mit der Unterschrift bestätigt der Spieler, die Reglemente erhalten und gelesen zu haben sowie mit dem Inhalt einverstanden zu sein. 2. Aufgrund des Datenschutzes ist es notwendig, dass der Spieler/die Eltern die Freigabe zur Aufschal- tung von Fotos (Bilder von Turnieren, Vorstellung Team mit Porträt) auf unserer Homepage des EHC WIKI-Münsingen erlauben. Selbstverständlich respektieren wir auch, wenn ihr von einer Veröf- fentlichung absehen möchtet. Bitte teilt uns eure Entscheidung nachstehend mit (Zutreffendes an- kreuzen). Ja, ich/wir sind damit einverstanden, dass Fotos (Bilder von Turnieren, Vorstellung Team mit Port- rät) auf der Homepage vom EHC WIKI-Münsingen veröffentlicht werden. Nein, ich/wir sind damit nicht einverstanden. Ort / Datum: Unterschrift des Spielers: bei Minderjährigen auch des ges. Vertreters Bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit der Kopie eines amtlichen Ausweises per Post: EHC WIKI-Münsingen | Postfach | 3114 Wichtrach | oder E-Mail zurücksenden an sekretariat@wiki.ch EHC WIKI-Münsingen Druck: 18. Juli 2021 Seite 14 von 14 DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
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