Statuten EHC WIKI-Münsingen

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Statuten EHC WIKI-Münsingen
Inhaltsverzeichnis
1      NAME SITZ UND ZWECK ....................................................................................................... 4
    1.1      NAME ........................................................................................................................................4
    1.2      SITZ ...........................................................................................................................................4
    1.3      ZWECK .......................................................................................................................................4
    1.4      NEUTRALITÄT ..............................................................................................................................4
    1.5      MITGLIEDSCHAFTEN......................................................................................................................4
2      VEREINSMITGLIEDER ........................................................................................................... 4
    2.1      AKTIVMITGLIED ............................................................................................................................4
    2.2      NACHWUCHSMITGLIED ..................................................................................................................4
    2.3      SENIOREN ...................................................................................................................................5
    2.4      VORSTANDSMITGLIED....................................................................................................................5
    2.5      FUNKTIONÄR ...............................................................................................................................5
    2.6      WIKI – SUPPORTER (FRÜHER PASSIVMITGLIEDER) ..............................................................................5
    2.7      GÖNNER, DONATOREN UND SPONSOREN..........................................................................................5
    2.8      FREIMITGLIED ..............................................................................................................................5
    2.9      EHRENMITGLIED...........................................................................................................................5
3      MUTATIONEN ...................................................................................................................... 6
    3.1      EINTRITT.....................................................................................................................................6
    3.2      AUSTRITT....................................................................................................................................6
    3.3      AUSSCHLUSS ...............................................................................................................................6
4      PFLICHTEN DER MITGLIEDER ................................................................................................ 6
    4.1      MITGLIEDSCHAFT .........................................................................................................................6
    4.2      UNFALLVERSICHERUNG ..................................................................................................................6
    4.3      DOPPELFUNKTIONEN.....................................................................................................................7
5      MITGLIEDERBEITRÄGE, BUSSEN, ÜBRIGE LEISTUNGEN ......................................................... 7
6      ORGANISATION / ORGANE DES VEREINS .............................................................................. 7
    6.1 DIE HAUPTVERSAMMLUNG (HV) ....................................................................................................7
      6.1.1 Vorsitz ...............................................................................................................................7
      6.1.2 Traktanden .......................................................................................................................7
    6.2 STIMM- UND WAHLRECHT .............................................................................................................8
    6.3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT ....................................................................................................................8
    6.4 ANTRÄGE....................................................................................................................................8
      6.4.1 Geschäftsjahr....................................................................................................................8
    6.5 AUSSERORDENTLICHE HV ..............................................................................................................8
    6.6 VORSTAND ..................................................................................................................................8
    6.7 RECHNUNGSREVISOREN .................................................................................................................9
    6.8 ARBEITSGRUPPEN UND KOMMISSIONEN............................................................................................9
    6.9 SENIOREN .................................................................................................................................10
    6.10    ORGANISATION DER SENIOREN ..................................................................................................10
      6.10.1   Leistungen des Vereines ..............................................................................................10
7      HAFTUNG / HAFTUNGSBEGRENZUNG DES EINZELNEN MITGLIEDES .................................... 10

EHC WIKI-Münsingen                                                        Druck: 18. Juli 2021                                               Seite 2 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen                              Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
8    SCHLUSSBESTIMMUNGEN.................................................................................................. 10
    8.1    STATUTENÄNDERUNGEN ..............................................................................................................10
    8.2    AUFLÖSUNG DES VEREINS ............................................................................................................10
    8.3    GÜLTIGKEIT ...............................................................................................................................10
ANHANG I ................................................................................................................................ 12
ANHANG II ............................................................................................................................... 13
ANHANG III .............................................................................................................................. 14

EHC WIKI-Münsingen                                                    Druck: 18. Juli 2021                                            Seite 3 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen                          Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
1            Name Sitz und Zweck

1.1          Name
             Unter dem Namen EHC WIKI-Münsingen, zusammengesetzt aus Wichtrach,
             Kirchdorf und Münsingen, besteht seit dem Jahre 1944 ein Verein im Sinne von
             Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er tritt gegen aussen
             unter dem Begriff „EHC WIKI-Münsingen“ auf.

1.2          Sitz
             Der EHC WIKI-Münsingen hat seinen Sitz in Wichtrach und trägt seine Heim-
             spiele im Sportzentrum Sagibach in Wichtrach aus.

1.3          Zweck
             Der EHC WIKI-Münsingen bezweckt den Betrieb und die Förderung des Eisho-
             ckeysportes unter Beachtung der Interessen der Aktiv- und Nachwuchsmann-
             schaften sowie der Senioren. Der Verein widmet der Nachwuchsbewegung
             seine besondere Aufmerksamkeit.

1.4          Neutralität
             Der EHC WIKI-Münsingen ist politisch und konfessionell neutral.

1.5          Mitgliedschaften
             −      Der EHC WIKI-Münsingen ist Mitglied des Swiss Ice Hockey Federation
                    (SIHF)
             −      Der EHC WIKI-Münsingen des Kantonalberner Eishockey-Verband
                    (KBEHV)
             −      Der EHC WIKI-Münsingen kann sich weiteren Verbänden und Organisati-
                    onen anschliessen. Der Beschluss dazu obliegt der HV oder der ausseror-
                    dentlichen HV.

2            Vereinsmitglieder

2.1          Aktivmitglied
             Aktivmitglieder sind natürliche Personen, die den Eishockeysport aktiv betrei-
             ben wollen, SIHF lizenziert sind und nicht unter die Kategorie Nachwuchsmit-
             glied fallen. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht.

2.2          Nachwuchsmitglied
             Nachwuchsmitglieder sind natürliche Personen, die sich im Eishockeysport aus-
             und weiterbilden lassen und den Sport innerhalb der Nachwuchsorganisation,
             welcher der EHC WIKI-Münsingen angehört, ausüben. Die Einteilung in die indi-
             viduellen Altersklassen erfolgt nach dem Reglement der Regio League des
             SIHF. Nachwuchsmitglied ist, wer nach den Vorschriften und Reglementen der
             SIHF als Spieler im Nachwuchsalter gilt. Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht.
             Bei Jugendlichen unter 16 Jahren hat ein gesetzlicher Vertreter das Stimm- und
             Wahlrecht.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                 Seite 4 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
2.3          Senioren
             Seniorenmitglied kann werden, wer sich nach den Vorschriften des SIHF im Se-
             niorenalter befindet. Die Senioren engagieren sich auf freiwilliger Basis am
             Clubgeschehen und können nicht dazu verpflichtet werden. Die Senioren besit-
             zen kein Stimm- und Wahlrecht.

2.4          Vorstandsmitglied
             Vorstandsmitglieder sind natürliche Personen, die bereit sind, den Verein nach
             bestem Wissen und Gewissen zu führen und nach aussen zu vertreten. Sie
             werden durch die HV für zwei Jahre gewählt.

2.5          Funktionär
             Funktionäre sind natürliche Personen, die sich auf freiwilliger Basis für den Ver-
             ein engagieren und am Trainings-/Spielbetrieb oder an Vereinsanlässen mitwir-
             ken. Sie werden an der HV vorgestellt und so in ihrem Amt bestätigt. Diese ha-
             ben kein Stimm- und Wahlrecht.

2.6          WIKI – Supporter (früher Passivmitglieder)
             WIKI - Supporter, sind natürliche Personen, die sich für den Eishockeysport in-
             teressieren und den Club finanziell unterstützen. Sie sind zur Teilnahme an al-
             len Veranstaltungen berechtigt.

2.7          Gönner, Donatoren und Sponsoren
             Gönner, Donatoren und Sponsoren sind natürliche oder juristische Personen,
             die sich für den Eishockeysport interessieren und den Club finanziell unterstüt-
             zen. Sie sind zur Teilnahme an allen Veranstaltungen berechtigt.

2.8          Freimitglied
             Ab dem 16. Kalenderjahr als Aktivmitglied des Clubs, wird der Spieler zum Frei-
             mitglied ernannt. Es ist vom Grundbeitrag zu befreien. Massgebend für die Be-
             rechnung der Jahre ist der Beitritt als Aktivmitglied bzw. bei Nachwuchsspielern
             das Jahr in welchem sie 16 Jahre alt werden. Die Freimitglieder besitzen kein
             Stimm- und Wahlrecht (ausser noch Aktive).

2.9          Ehrenmitglied
             Ehrenmitglieder haben sich um den Verein im Besonderen und den Eishockey-
             sport im Allgemeinen verdient gemacht. Anträge zur Ernennung von Ehrenmit-
             gliedern können nur von Mitgliedern des EHC WIKI-Münsingen gestellt werden.
             Anträge zur Ernennung müssen schriftlich 20 Tage vor der HV beim Vorstand
             eingereicht werden. Der Vorstand beantragt nach der positiven Prüfung des An-
             trages die Ernennung des Ehrenmitgliedes an der nächsten HV. Sie besitzen
             kein Stimm- und Wahlrecht.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                  Seite 5 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
3            Mutationen

3.1          Eintritt
             Aktivmitglieder, Senioren und Nachwuchsmitglieder müssen das offizielle Auf-
             nahmeformular (Anhang III) des EHC WIKI-Münsingen zusammen mit sämtli-
             chen für den Eintritt administrativ notwendigen Unterlagen unterzeichnet dem
             Vorstand abgeben. Bei Minderjährigen erfordert die Aufnahme in den Verein die
             Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

             −     Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Abweisung von Aktiv-
                   und Nachwuchsmitgliedern.
             −     Die Seniorenvertreter entscheiden über die Aufnahme oder Abweisung
                   von Senioren, die nicht aus dem EHC WIKI-Münsingen-Aktivstamm über-
                   treten.

             Ablehnende Entscheide müssen nicht begründet werden. Die Aufnahmeformu-
             lare sind, zur Erfassung der Stammdaten in der Adressdatenbank, an den
             Chef/In Administration weiterzuleiten.
             Über die definitive Aufnahme eines neuen Mitgliedes wird an der nächsten HV
             unter dem Traktandum „Mutationen“ informiert. Die neuen Mitglieder schulden
             dem Verein, erfolgt der Neueintritt vor dem 31. Dezember des laufenden Ge-
             schäftsjahres, den vollen Jahresmitgliederbeitrag. Nach diesem Termin ent-
             scheidet der Vorstand für jeden Fall speziell über den Umfang des geschulde-
             ten Mitgliederbeitrages und der zu erbringenden übrigen Leistungen.

3.2          Austritt
             Die Austrittserklärung muss schriftlich bis spätestens 30 Tage vor der HV bei
             dem Vorstand eingehen. Die statutarischen und finanziellen Verpflichtungen
             des austretenden Mitgliedes, müssen bis zu diesem Datum erfüllt sein. Die Frei-
             gabe von Spielern erfolgt laut den Bestimmungen des SIHF.

3.3          Ausschluss
             Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, den Bestimmungen des
             Vereins zuwiderhandeln oder ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem
             Verein aus eigenem Verschulden nicht nachkommen, können durch den Vor-
             stand, nach Anhörung des Fehlbaren, ausgeschlossen werden.
             Eine Rückerstattung des Mitgliederbeitrages kann nicht geltend gemacht wer-
             den.

4            Pflichten der Mitglieder

4.1          Mitgliedschaft
             Sie verpflichtet zur Anerkennung und Einhaltung der Vereinsstatuten und Be-
             schlüsse sowie der einschlägigen Bestimmungen des SIHF.

4.2          Unfallversicherung
             Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Mitglieder. Der Verein
             lehnt jede Haftung ab.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                Seite 6 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
4.3          Doppelfunktionen
             Aktiv- oder Vorstandsmitglieder dürfen ohne Einwilligung des Vorstandes in kei-
             nem andern Eishockey-Verein eine Funktion übernehmen. Im Rahmen einer
             Zusammenarbeitsvereinbarung mit einem anderen Verein, werden solche Dop-
             pelfunktionen zusammen mit dem anderen Club in gegenseitigem Einverständ-
             nis durch den jeweiligen Vorstand geregelt.

5            Mitgliederbeiträge, Bussen, übrige Leistungen
             Die Jahresbeiträge, die Bussen und die Höhe der übrigen Leistungen werden
             jährlich durch die HV festgelegt. Die Jahresbeiträge sind jeweils 30 Tage nach
             Rechnungsstellung fällig.

             Der Jahresbeitrag der Nachwuchsspieler wird über die Nachwuchsorganisation
             festgelegt und erhoben.

             Der Jahresbeitrag der Senioren basiert auf den durch deren Betrieb entstehen-
             den Kosten und wird jährlich durch den Vorstand bestimmt.

             Aktivmitglieder haben die Pflicht, an den für den EHC WIKI-Münsingen gewinn-
             bringenden Anlass mitzuarbeiten. Diese Anlässe werden durch den Verein be-
             zeichnet. Die Nichtteilnahme hat einen Leistungsersatz gemäss Anhang zur
             Folge. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand abschliessend.

6            Organisation / Organe des Vereins

6.1          Die Hauptversammlung (HV)
             Die HV findet jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres
             statt. Die Einladung inkl. Traktandenliste erfolgt schriftlich, mindestens 20 Tage
             im Voraus.
             Der Besuch der HV ist für die Vorstandsmitglieder, Aktivmitglieder und Nach-
             wuchsmitglieder ab dem 16. Lebensjahr obligatorisch. Begründete Entschuldi-
             gungen sind rechtzeitig vor der HV an den Vereinspräsidenten zu richten.
             Unentschuldigtes Fernbleiben der HV wird mit Busse gemäss Anhang bestraft.

6.1.1        Vorsitz
             Die HV und die ausserordentliche HV werden vom Präsidenten oder Vizepräsi-
             denten geleitet. In besonderen Fällen kann auf Vorschlag des Vorstandes von
             der Hauptversammlung ein Tagespräsident/eine Tagespräsidentin gewählt wer-
             den.

6.1.2        Traktanden

6.1.2.1      Obligatorische Traktanden (die Reihenfolge dieser Aufzählung ist nicht bindend)
             −     Appell
             −     Wahl der Stimmenzähler
             −     Genehmigung der Traktandenliste
             −     Genehmigung des Protokolls der letzten HV
             −     Genehmigung der Jahresberichte (Präsident / Sportchef)
             −     Genehmigung der Jahresrechnung (Chef Finanzen / Rechnungsrevisoren)

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                   Seite 7 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
−     Genehmigung des Budget
             −     Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Bussen
             −     Wahlen
             −     Mutationen
             −     Diverses

6.1.2.2      Fakultative Traktanden
             −     Tätigkeitsprogramm der nächsten Saison
             −     Statutenänderungen
             −     Ehrungen
             −     Behandlung von Anträgen

6.2          Stimm- und Wahlrecht
             Alle Vereinsmitglieder ab dem 16. Altersjahr, Vorstandsmitglieder, sind stimm-
             und wahlberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht ist persönlich auszuüben und
             kann nicht an einen Vertreter delegiert werden.

             Alle Ehrenmitglieder, Freimitglieder, WIKI – Supporter und Senioren die an der
             HV anwesend sind, können an der Diskussion teilnehmen. Sie haben kein
             Stimm- und Wahlrecht.
             Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Wählbar sind alle handlungsfähigen,
             natürlichen Personen.

6.3          Beschlussfähigkeit
             Wahlen und Entscheide, welche anlässlich der HV eine Abstimmung verlangen,
             werden mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder angenommen.
             Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende durch Stichentscheid.

6.4          Anträge
             Anträge von Mitgliedern zu Handen der HV müssen schriftlich formuliert, bis
             spätestens 20 Tage vor dem HV-Termin im Besitze des Vorstandes sein.

6.4.1        Geschäftsjahr
             Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden
             Jahres.

6.5          Ausserordentliche HV
             Eine ausserordentliche HV kann aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf
             schriftliches Begehren von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder
             einberufen werden.

6.6          Vorstand
             Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Er konstituiert sich
             mit Ausnahme des Präsidenten, welcher durch die Hauptversammlung gewählt
             wird, selbst.
             Für den Vorstand bestehen Pflichtenhefte, welche jährlich überarbeitet werden.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                Seite 8 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
6.6.1.1      Wahl / Demission der Vorstandsmitglieder
             Die Vorstandsmitglieder werden im Zweijahresrhythmus von der HV gewählt.
             Die Demission muss schriftlich per Ende Januar des Geschäftsjahres erfolgen.

6.6.1.2      Aufgaben des Vorstandes
             Der Vorstand leitet den Verein im Sinne einer fortschrittlichen Verwirklichung
             der Zielsetzungen des SIHF unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkei-
             ten und dieser Statuten.

6.6.1.3      Kompetenzen des Vorstandes
             In finanziellen Angelegenheiten kann der Vorstand im Rahmen des Budgets
             selbständig entscheiden. Der Leiter Finanzen bezahlt keine Rechnungen, ohne
             dass die Person, die die Rechnung ausgelöst hat, diese visierte.

6.6.1.4      Einberufung der Vorstandsitzungen
             Der Vorstand bestimmt den Sitzungsrhythmus in eigenem Ermessen oder wenn
             drei Vorstandsmitglieder eine Sitzung verlangen. Die Sitzungen werden durch
             den Präsidenten, resp. den Tagespräsidenten geführt.

6.6.1.5      Beschlussfähigkeit des Vorstandes
             Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmit-
             glieder anwesend sind.
             Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende durch Stichentscheid.

6.6.1.6      Unterschriftenregelung
             Zu Beginn jeder Amtsperiode werden die rechtsverbindlichen Unterschriften
             durch den Vorstand festgelegt und protokolliert.

6.6.1.7 Protokolle

             Über die Sitzungen des Vorstandes sind Protokolle zu führen und während 5
             Jahren aufzubewahren. Der Präsident ist verantwortlich für die Übergabe der
             Dokumente an den nächsten Amtsinhaber.

6.7          Rechnungsrevisoren
             Die zwei Rechnungsrevisoren, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, prü-
             fen zu Handen der HV die Jahresrechnung und legen dieser einen schriftlichen
             Bericht vor. Der Bericht wird an der HV vorgelesen und über seine Genehmi-
             gung abgestimmt. Die Rechnungsrevisoren werden von der HV in allen geraden
             Jahren gewählt. Sie sind wieder wählbar. Eine Demission muss vor Ablauf der
             Amtsperiode schriftlich der GL eingereicht werden.

6.8          Arbeitsgruppen und Kommissionen
             Auf Antrag des Vorstandes können spezielle Arbeitsgruppen / Kommissionen
             eingesetzt werden. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen / Kommissionen brau-
             chen nicht Mitglieder des Vereins zu sein. Die Arbeitsgruppen / Kommissionen
             sind dem Vorstand direkt unterstellt und haben diese in regelmässigen Abstän-
             den über ihre Tätigkeiten schriftlich zu orientieren.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021               Seite 9 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
6.9          Senioren

6.10         Organisation der Senioren
             Die Versammlung der Senioren findet vor der HV des Vereins statt. Die Senio-
             ren organisieren sich selber. Sie bestimmen ein Mitglied, das die Interessen der
             Senioren gegenüber dem Vorstand vertritt. Die Auslagen für den Trainings- und
             Spielbetrieb müssen durch Mitgliederbeiträge finanziert werden.

6.10.1       Leistungen des Vereines
             Der Verein stellt den Senioren die Vereinsinfrastruktur zur Verfügung.

7            Haftung / Haftungsbegrenzung des einzelnen Mitgliedes
             Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet ausschliesslich das Vereinsver-
             mögen. Das einzelne Mitglied haftet gegenüber dem Verein ausschliesslich in
             der Höhe des jährlich an der HV festgesetzten Mitgliederbeitrages und der jähr-
             lich zu erbringenden ebenfalls an der HV festgelegten übrigen Leistungen. Das
             einzelne Vereinsmitglied haftet nicht für Verbindlichkeiten des Vereines gegen-
             über Dritten.

8            Schlussbestimmungen

8.1          Statutenänderungen
             Statutenänderungen dürfen von der HV nur beschlossen werden, wenn sie als
             Traktandum angekündigt worden sind. Zu ihrer Gültigkeit bedarf es einer 2/3
             Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

8.2          Auflösung des Vereins
             Die Auflösung des EHC WIKI-Münsingen kann nur an einer zu diesem Zweck
             speziell einberufenen ausserordentlichen HV beantragt werden. Eine Auflösung
             kann nicht erfolgen, solange 1/3 Mitglieder den Fortbestand des Clubs wün-
             schen.
             Besteht zur Zeit der Auflösung des Clubs ein Vereinsvermögen, so ist dieses
             zusammen mit dem clubeigenen Material der Einwohnergemeinde Wichtrach
             zur Aufbewahrung zu übergeben. Dieses Vermögen ist einem allfälligen
             Rechtsnachfolger auszuhändigen.

8.3          Gültigkeit
             Diese Statuten sind an der HV im Juni 2020 genehmigt und in Kraft gesetzt
             worden. Alle früheren Statuten mit ihren Anhängen und Änderungen sind hier-
             mit ausser Kraft gesetzt.

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                   Seite 10 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Wichtrach, im Mai 2020

EHC WIKI-Münsingen

 Ressort                              Datum                                   Unterschrift

 Präsident

 Heinz Waber                          16.05.2020

 Vize-Präsident

 Marc Hofstetter                      18.05.2020

 Sportchef

 Ruedi Wenger                         17.05.2020

 Ressort Sport

                                      26.05.2020
 Raphael von Gunten

EHC WIKI-Münsingen                                 Druck: 18. Juli 2021                      Seite 11 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen       Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang I
1.    Fristen
      Amtsperiode eines Vorstandsmitglieds: 2 Jahre
      Amtsperiode der Revisoren:               2 Jahre
      Demission eines Vorstandsmitglieds:      schriftlich bis Ende Januar des laufenden Jahres
      Demission eines Funktionärs:             schriftlich, nach Absprache mit dem Vorstand
      Demission von Rechnungsrevisoren:        schriftlich, nach Absprache mit dem Vorstand
      Aufbewahrungspflicht der Protokolle:     5 Jahre
2.    Organisatorisches
      Clubfarben:                              Schwarz, Gelb
3.    Mitgliederbeiträge
      Mannschaft                               Mitgliederbeitrag
      Aktivmitglieder                          gemäss Spielervertrag
      WIKI Supporter                           CHF 60.00
      Funktionäre                              CHF --
      Senioren                                 CHF 380.00
      Freunde des Nachwuchs                    CHF 300.00
      Nachwuchs                                gemäss Nachwuchsorganisation
4.    Lizenzgebühr
      Lizenzgebühr für Aktivmitglieder         gemäss SIHF
5.    Übrige Leistungen
      Die Übrigen Leistungen sind zusätzlich zum Mitgliederbeitrag pro Geschäftsjahr von jedem
      Mitglied ausser Senioren, Frei- und Ehrenmitgliedern zu erbringen:
6.    Bussen / Leistungsersatz
      Unentschuldigtes Fehlen an der HV        gemäss Spielervertrag
      Nichtteilnahme an mindestens einem       gemäss Spielervertrag
      gewinnbringenden Anlass während
      einem Vereinsjahr
      Andere Vergehen                          gem. Einzelrichter SIHF

EHC WIKI-Münsingen                             Druck: 18. Juli 2021                    Seite 12 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen   Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang II
1.      Rechte und Pflichten

                                                                                                                                                                                         ANRECHT AUF 2 SITZPLATZTICKETS
          RECHTE /
          PFLICHTEN

                                                                                                                                                               ANRECHT AUF 1 SAISONABO
                                                                                                                                    STIMMBERECHTIGUNG HV
                              MITGLIEDERBEITRAG

                                                                                                                                                                                                                          STEHPLATZTICKETS
                                                  SEIONRENBEITRAG

                                                                                                 ÜBRIGE LEISTUNG

                                                                                                                                                                                                                          ANRECHT AUF 2
                                                                        LIZENZGEBÜHR

                                                                                                                                                                                         INKL. APERO
                                                                                                                                                               SITZPLATZ
    MITGLIEDER-

                                                                                                                       BUSSEN
    KATEGORIE

    Aktivmitglied                          X1                                          X                           X            X                          X            X

    Nachwuchsmitglied                      X2                                    X2                         X2             X3                      X3                   X

    Senior                                                          X

    Vorstandsmitglied                                                                                                           X                          X

    Funktionär                                                                                                                                                          X

    Ehrenmitglied                                                                                                                                                       X

    Freimitglied                                                                                                                                                                                                                X

    WIKI - Supporter                          X                                                                                                                                                                                 X

    Sponsoren / Gönner                                                                                                                                                X4

    Freunde des Nach-                                                                                                                                                                                X
    wuchs

1 Wird    mit Spielervertrag abgerechnet
2 Wird    durch Nachwuchsorganisation abgerechnet
3   ab 16. Altersjahr
4   je nach Sponsorenkategorie

EHC WIKI-Münsingen                                                                         Druck: 18. Juli 2021                                                                                             Seite 13 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen                                               Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
Anhang III
1.     Anmeldeformular

Anmeldung als Vereinsmitglied EHC WIKI-Münsingen
 Name:                                                      Vorname:

 Geburtsdatum:

 Adresse:

 PLZ / Ort:

 Telefon P:                                                 Mobile:

 Bankverbindung:                                            IBAN Nr:

 E-Mail:

Aufnahmebedingungen
  1.    Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Mit der Unterschrift bestätigt der
        Spieler, die Reglemente erhalten und gelesen zu haben sowie mit dem Inhalt einverstanden zu sein.
  2.    Aufgrund des Datenschutzes ist es notwendig, dass der Spieler/die Eltern die Freigabe zur Aufschal-
        tung von Fotos (Bilder von Turnieren, Vorstellung Team mit Porträt) auf unserer Homepage des
        EHC WIKI-Münsingen erlauben. Selbstverständlich respektieren wir auch, wenn ihr von einer Veröf-
        fentlichung absehen möchtet. Bitte teilt uns eure Entscheidung nachstehend mit (Zutreffendes an-
        kreuzen).
      Ja, ich/wir sind damit einverstanden, dass Fotos (Bilder von Turnieren, Vorstellung Team mit Port-
       rät) auf der Homepage vom EHC WIKI-Münsingen veröffentlicht werden.

      Nein, ich/wir sind damit nicht einverstanden.

 Ort / Datum:

 Unterschrift des Spielers:                          bei Minderjährigen auch des ges. Vertreters

Bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit der Kopie eines amtlichen Ausweises per Post:
EHC WIKI-Münsingen | Postfach | 3114 Wichtrach | oder E-Mail zurücksenden an sekretariat@wiki.ch

EHC WIKI-Münsingen                                 Druck: 18. Juli 2021                            Seite 14 von 14
DocName: 2021-V2_Statuten_EHC_Wiki-Münsingen       Rev. Dat: 18. Juli 2021 / HW
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