Stellenbesetzung Personalfragen
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Folie 2 Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis Kompetenzaufteilung Stellensuche, Bewerbungen, Auswahl Anstellung, Lohn, Lohnentwicklung, Dienstjahre Rechte & Pflichten Lohnfortzahlung Beendigung Arbeitsverhältnis 1
Folie 3 Themen Tätigkeit als Vikarin oder Vikar Stellensuche Lohn Adressen, Informationen Folie 4 Lehrerstellenmarkt Unterschiedliche Betrachtungsweisen PH-Studierende Finde ich eine Stelle? Schulen und Volksschulamt Können wir die offenen Stellen besetzen? Nehmen genügend PH-Studierende den Schuldienst auf? 2
Folie 5 Einflussfaktoren Lehrerstellenmarkt Allgemeine Wirtschafts- / Arbeitsmarktsituation Künftiger Bedarf Schülerzahlen; Verschiebung Schuleintritt Lehrpersonen (Pensionierungen, Fluktuation) Aktuelle Besetzung Absolventinnen und Absolventen der PH Wiedereinstieg & Zuwanderung aus anderen Kt. Emotionale und psychologische Faktoren Folie 6 Prognose fürs 2022 Lehrerstellenmarkt: Differenzierte Betrachtung nach Schulstufe Prognose 2022 Kindergartenstufe: Angespannte Situation Unterstufe: Leicht angespannte Situation Mittelstufe: Angespannte Situation Empfehlung des Volksschulamtes Flexibilität (Schulort, BG, Schulstufe bzw. Abt.) Geduld, Geduld, Geduld … 3
Folie 7 Tätigkeit als Lehrperson Folie 8 Öffentlich-rechtl. Anstellungsverhältnis Eigene Rechtsgrundlagen Lehrpersonalgesetz (LPG), Lehrpersonalverordnung (LPVO) Personalgesetz (PG), Personalverordnung (PVO), Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO) Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG) Obligationenrecht (OR) hat keine Wirkung 4
Folie 9 Besonderheiten Detaillierte Regelungen in vielen Belangen (ersetzt faktisch GAV) Anstellungsverfügung (kein Anstellungsvertrag) Lohnsystem Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall Kündigungsschutz Grundsätzlich unbefristet Folie 10 Tätigkeit als Lehrperson: Allgemeines Voraussetzung für Anstellung als Lehrperson (§ 7 Lehrpersonalgesetz) Lehrdiplom als Volksschullehrperson Ausnahmeregelung (z.B. Quest-Studierende) Lektionen aus Lektionentafel Probezeit Dauer: 5 Monate Kündigungsfrist: 7 Tage Kündigungstermin: auf letzten Tag vor Schulferien 5
Folie 11 Kompetenzaufteilung Schulleitung Direkte Vorgesetzte - Auswahl Volksschulamt - Zuweisung zur Klasse Lohn- und - Aufteilung Arbeitszeit (nBA) Aufsichtsbehörde - Mitarbeiterbeurteilung - Administration - evtl. Urlaub - Lohn & -auszahlung - Dienstjahre & DAG Schulpflege - Lohnentwicklung Anstellungsbehörde - Bez. Urlaub (> 1 Wo.) - Anstellung - IV-Entlassung - Beschäftigungsgrad - Abfindung - Zuweisung zur Schule - Unbez. Urlaub - Bez. Urlaub (≤ 1 Wo.) - Vikariats-Anstellungen - Kündigung Folie 12 Stellensuche, Bewerbung, Auswahl Stellenausschreibungen Stellenbörse VSA: www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld ( E-Mail-Service) Tageszeitungen, Schulblatt Beziehungen Bewerbung an Schulverwaltung (Schulpflege) oder Schulleitung Auswahl durch Schulleitung Formeller Anstellungsentscheid durch Schulpflege (delegierbar an Schulleitung) Zusage nur an einem Schulort ! 6
Folie 13 Stellenbörse VSA Folie 14 Strafregisterauszug Privatauszug («Strafregisterauszug») Vor der 1. Bewerbung bestellen Nicht den Bewerbungsunterlagen beilegen Am Bewerbungsgespräch vorzeigen Bei Anstellung: Fürs Personaldossier abgeben Sonderprivatauszug Bestellung: Bestätigung Schulpflege nötig Muss bei Anstellung eingereicht werden Wird ins Personaldossier ablegt 7
Folie 15 Anstellung als Lehrperson Schulpflege: Anstellungsverfügung ans VSA VSA: 2. Anstellungsverfügung (Lohndaten) an Lehrperson 2 Verfügungen Lohntabelle und Einstufungstabelle UVG-Informationen BVK-Vorsorgeleistungen Gesetzessammlung (graues Büchlein) Folie 16 Lehrdiplom nicht erhalten: Was nun? (1) Falls bereits heute bekannt Fehlende Fremdsprachkompetenz und ähnliches Gegenüber GSP/SL kommunizieren Anstellung als Lehrperson möglich (Ausnahme) Befristete Anstellung; 90 % des Lohns Beschäftigungsgrad: nicht zu hoch wählen VSA: Prov. Zulassung und terminliche Auflagen zum Abschluss Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr o. Abschluss Nach Abschluss: 100 % Lohn ab Folgemonat Fehlende Präsenzleistungen an der PH Keine Stelle als LP antreten; evtl. Vikariatsdienst (90 % Lohn) 8
Folie 17 Lehrdiplom nicht erhalten: Was nun? (2) Nicht erwartet bzw. vorhersehbar Umgehend GSP/SL und VSA informieren Anstellung als Lehrperson weiterhin möglich Befristete Anstellung; 90 % des Lohns Beschäftigungsgrad: evtl. reduzieren VSA: Prov. Zulassung und terminliche Auflagen zum Abschluss Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr ohne Abschluss Nach Abschluss: 100 % Lohn ab Folgemonat Folie 18 Lohneinstufung 2022 Kindergartenstufe Ausschnitt Lohntabelle Kindergartenstufe 2021 Lohnstufe Jahresgrundlohn (100 % brutto) Jahrgänge für 2022 5 98’373 ev. 1989 & 1990 ? 4 95’986 1991 – 1994 3 92’795 1995 & 1996 2 89’602 1997 & 1998 1 86’413 1999 und jünger Kindergartenlehrpersonen haben in der Regel einen Beschäftigungsgrad von maximal 90 %. 9
Folie 19 Lohneinstufung 2022 Primarstufe Ausschnitt Lohntabelle Primarstufe 2021 Lohnstufe Jahresgrundlohn (100 % brutto) Jahrgänge für 2022 5 105’043 ev. 1988 & 1989 ? 4 101’635 1990 – 1993 3 98’225 1994 & 1995 2 95’622 1996 & 1997 1 92’212 1998 und jünger Folie 20 Lohnentwicklung (Werte 2021) Primarstufe Lohnstufe Grundlohn MAB 27 148’077 26 146’613 Überstufen Sehr gut 25 145’153 24 143’692 1. Lohnmaximum 23 142’229 22 140’768 21 139’309 Ordentliche 20 137’846 Stufen 19 136’384 18 134’925 (individuelle 17 133’461 Gut Lohnerhöhungen) 16 132’001 15 130’537 14 129’080 13 127’617 12 126’157 11 124’695 10 121’284 09 117’874 08 114’464 Automatische 07 111’863 Stufenerhöhung 06 108’454 05 105’043 04 101’635 03 98’225 02 95’622 Anlaufstufen 01 92’212 10
Folie 21 Lohnentwicklung Anlaufstufen (Lohnstufen 1 und 2) Automatische Erhöhung per 1.1. (kein MAB; keine Quote) Automatische Stufenerhöhungen (Lohnstufen 3, 5, 7, 9, 11 und 12) Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; keine Quote) Individuelle Lohnerhöhung (übrige Lohnstufen) Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; Quote durch Regierungsrat jährlich festgelegt und bewilligt; Verteilung durch Bildungsdirektion festgelegt) Teuerung (per 1.1.; durch Regierungsrat festgelegt) Folie 22 Dienstjahre Die beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad Relevant für Dienstaltersgeschenk (nach 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 J.) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Dauer der Sperrfrist (bei Kündigung durch Arbeitgeber) Abfindung (Höhe) 11
Folie 23 Neu definierter Berufsauftrag Netto-Arbeitszeit bei Beschäftigungsgrad 100 % < 50jährig: 1’890 Arbeitsstunden 50 – 59jährig: 1’873 Arbeitsstunden ≥ 60jährig: 1’831 Arbeitsstunden 5 Tätigkeitsbereiche Unterricht 58 h pro WL LP in Berufseinführung +1.5 h pro WL Schule 60 h bei 100 % Zusammenarbeit 50 h bei 100 % Weiterbildung 30 h bei 100 % Klassenlehrperson 100 h pro Klasse Folie 24 Weitere Hinweise Grundauftrag: LP erfüllen ihre Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit Beschäftigung über 100 % Grundsätzlich nicht möglich Falls Mehrzeit: Kompensation im Folgejahr Teilzeit beschäftigte Lehrpersonen Versicherungen (z.B. Unfalldeckung durch Krankenkasse; AHV-Lücken) Dauer bezahlter Mutterschaftsurlaub: 16 Kalenderwochen 12
Folie 25 Rechte Rechtliches Gehör Rechtsmittel & Rechtsmittelbelehrung Einsicht ins Personaldossier (Schulgemeinde und Volksschulamt) Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (bereits ab Lohnstufe 1) Folie 26 Pflichten Berufsauftrag Unterricht (inkl. Vor- und Nachbereitung) Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (ab Lohnstufe 1) Einhaltung Stundenplan Keine Kompensation Keine alternierenden Unterrichtsverpflichtung (Ausnahme: Kindergartenstufe am Mi) 13
Folie 27 Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall Krankheit und Nichtberufsunfall (NBU) Im 1. Dienstjahr: 3 Mt. 100 % 3 Mt. 75 % Im 2. Dienstjahr: 6 Mt. 100 % 6 Mt. 75 % Ab 3. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % Anschliessend: Weiterausrichtung von max. 75 % (bis total 24 Mt.) möglich (bei NBU: Mind. UVG-Taggeld) Berufsunfall Ab 1. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % anschliessend 80 % Kanton hat keine Krankentaggeldversicherung Folie 28 Beendigung Arbeitsverhältnis Zuständigkeit: Schulpflege Während Probezeit (5 Monate) Auf letzten Schultag vor Schulferien Frist: 7 Tage Nach Probezeit: Nur auf Ende Schuljahr (31.07.) Frist: 4 Monate (einheitlich, unabhängig der Dienstjahre) Befristete Anstellung Im gegenseitigen Einvernehmen 14
Folie 29 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar Folie 30 Durchschnittlicher Vikariatsbedarf 1200 1000 Anzahl Vikariate 800 600 400 200 0 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 Monat 15
Folie 31 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar Stellenangebote Stellenbörse Regelschulen VSA: www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld Sektor Personal: 043 259 22 70; personal@vsa.zh.ch Bewerbung an offenen Stellen (Kurz-Lebenslauf) Auswahl durch Schulleitung Anstellungsbehörde: Volksschulamt Rolle als Vikarin: Übernahme, Vikariat, Rückgabe Vikariatsentlöhnung: Lektionenansatz Ab 16 Schulwochen an gleicher Stelle: Monatslohn möglich Folie 32 Vikariatslöhne 2021 (mit Lehrdiplom) Regelklassen Kindergartenstufe Fr. 87.26 Primarstufe Fr. 90.97 Sekundarstufe Fr. 96.39 Integrative Förderung und Besondere Klassen Kindergartenstufe Fr. 85.25 Primarstufe Fr. 90.97 Sekundarstufe Fr. 96.39 Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes Höhere Ansätze ab Alter 50 16
Folie 33 Verschiedenes Folie 34 Adressen, Informationen Internet www.zh.ch/vs-schulinfo www.phzh.ch Abteilung Lehrpersonal Allgemein 043 259 22 66 E-Mail lehrpersonal@vsa.zh.ch Sektor Personal 043 259 22 70 E-Mail personal@vsa.zh.ch Sektor Lohn 043 259 22 72 E-Mail lohn@vsa.zh.ch 17
Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Herzlich willkommen im Schuldienst Wir freuen uns auf Sie ! Danke für Ihre Aufmerksamkeit 18
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