STEUERN 01/2022 Ihre Steuerkanzlei informiert - Steuerberatung Rabea Creutzburg Kassel
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Ihre Steuerkanzlei informiert.
SCHAUFENSTER Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
STEUERN
im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich die
Steuerbelastung insbesondere auch nach dem verwandtschaftlichen
Verhältnis der beiden Parteien. Dies wird geregelt über die Einteilung
in drei Steuerklassen. So gehören der Ehegatte oder der eingetragene
Lebenspartner, die Kinder und Stiefkinder, die Abkömmling von
01/2022
Kindern und Stiefkindern sowie im Fall des Erwerbs von Todes wegen
auch die Eltern und Voreltern zur Steuerklasse I. Alle weiteren
Personen teilen sich dann auf Steuerklasse II und Steuerklasse III auf.
Liest man dies so im Gesetz, würde man meinen, dass sowohl der
biologische als auch der rechtliche Vater zur Steuerklasse I gehört.
Tatsächlich sollen jedoch für die Steuerklasseneinteilung die
bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Abstammung und
Verwandtschaft maßgebend sein. Vor diesem Hintergrund hat der
BFH (Az: II R 5/17) entschieden, dass beim Erwerb eines Kindes von
seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist, die
Steuerklasse III Anwendung findet.
Die konkreten Folgen dieser Entscheidung: Als Freibetrag steht nur
noch ein Betrag von 20.000 Euro (statt 400.000 Euro) zur
Verfügung und der Steuersatz beträgt schon zu Beginn 30%.
Erfreulicherweise ist gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe eingelegt worden. Biologische (aber nicht rechtliche)
Väter sollten sich daher ggf. an die Verfassungsbeschwerde unter
dem Aktenzeichen 1 BvR 1880/20 anhängen. Die steuerlichen
Auswirkungen könnten enorm sein.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre.
Steuerberatung Rabea Creutzburg
Diplom-Oeconomin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Sanierung
und Insolvenzverwaltung
Termine
Steuern und Sozialversicherung
Hausnotrufsystem
Kosten steuerlich absetzbar
Rabea Creutzburg
Friedrich-Ebert-Straße 60 , 34119 Kassel
Kindergeld und Freibeträge Telefon: +49 561 766679-0 | Telefax: +49 561 766679-20
Erhöhung ab Januar 2021 www.cr-steuer.de | info@cr-steuer.deJanuar 2022
Hinweis:
Inhalt
Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem
Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der
allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in
konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses
Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.
Alle Steuerzahler 4 Angestellte 12
■ Termine: Steuern und Sozialversicherung ■ Herausgabe von Entgeltlisten kann von Betriebsrat nicht
■ Hausnotrufsystem: Kosten steuerlich absetzbar immer verlangt werden
■ Kindergeld und Freibeträge: Erhöhung ab Januar 2021 ■ Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber
■ Menschen mit Behinderung: Deutliche steuerliche überlassenen Firmenwagen: Aufwendungen abzugsfähig?
Verbesserungen
■ Schutz vor Bruch des Steuergeheimnisses durch ■ Leiharbeitnehmer in Probezeit: Kündigung wirksam
Sprachdienste ■ Arbeitszeugnis: Entscheidend ist der Tag des
Ausscheidens
Unternehmer 6
Familie und Kinder 14
■ Corona-Pandemie: Akteneinsicht in vollem
13-Quadratmeter-Kellerraum unzumutbar ■ Von Eltern unterstütztes Kind lebt mit Lebensgefährten
■ Einkommensteuererklärung: Keine Pflicht zu in einem Haushalt: Keine Kürzung des
elektronischer Übermittlung bei wirtschaftlicher Unterhaltshöchstbetrags
Unzumutbarkeit ■ Nicht erwerbstätige EU-Bürger: Ausschluss des
■ Bonuszahlungen eines Dritten können Vorsteuerabzug Kindergeldanspruchs mit EU-Recht vereinbar?
nachträglich mindern ■ Kindergeld: Anspruch bei Wohnsitz im Ausland
Kapitalanleger 8 Arbeit, Ausbildung & Soziales 16
■ Aktienoptionsrechte: Besteuerung bei Gewährung durch ■ Pflegeentlastungsbetrag bei "Haushalt-Corona-Hilfe"
ausländischen Arbeitgeber durch Privatperson nur bei Glaubhaftmachung
■ Gewinne aus der Veräußerung von "Gold Bullion coronabedingten Versorgungsengpasses
Securities": Inhaberschuldverschreibungen ein Jahr nach ■ Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer
Anschaffung nicht steuerbar Versorgungsordnung
■ Schadenersatz: Gerät ein Nordic Walking-Stock außer
Immobilienbesitzer 10 Kontrolle, haftet der Geher – aber...
■ Unfallversicherung: Das ungewöhnliche Ende einer
■ BFH-Urteil zur Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken: Schicht kostet die Witwenrente
Absage für BMF-Arbeitshilfe
■ Bestellung eines Nießbrauchs: Grunderwerbsteuer als Bauen & Wohnen 18
Werbungskosten?
■ Corona: Schornsteinfegerarbeiten auch in der Pandemie
zulassen
■ Reinigung öffentlicher Straße und Werkstattarbeiten
nicht als haushaltsnah begünstigt
■ Wärmepumpen dürfen Nachbarn "auf die Pelle rücken"
■ Schutz vor Fluglärm: Erstattungsregelungen für
Bestandsgebäude rechtmäßig
info@cr-steuer.de 2Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
■ Eigenheim zu spät fertiggestellt: Bauherr kann Verbraucher, Versicherung & Haftung 28
Schadenersatz verlangen
■ Fußballfan mit Klage gegen Münchner Fußballverein
Ehe, Familie & Erben 20 gescheitert
■ Kfz-Haftpflichtversicherung: Erwachsene Fahrgäste sind
■ Verbilligte Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen eigenverantwortlich
Rentenzahlungen: Steuerpflichtiger Zinsertrag ■ Musterfeststellungsklage: Fehlende Klagebefugnis eines
■ Schenkungsteuer: Urenkel sind nun mal keine Enkel Verbraucherschutzvereins
■ Unfallrente: Nach Tod des Versicherten erfolgte
Zahlungen zurückzuerstatten Wirtschaft, Wettbewerb & Handel 30
Medien & Telekommunikation 22 ■ Werbung auf Social-Media-Plattformen: Nicht mit über
Gewinnspiel generierten Bewertungen
■ Tracking-Cookies nur mit Einwilligung erlaubt ■ Werbevertrag mit nordrhein-westfälischer Großstadt ist
■ Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten ist kein Scheingeschäft
teilweise rechtswidrig
Staat & Verwaltung 24
■ Personalausweis: Neue Vorgaben gegen Fälschungen
■ Umsatzsteuer-Pauschalierung: Bundesregierung sieht
keinen Konflikt mit EU-Recht
■ Verwaltungsrecht: Einer 4-köpfigen Familie darf keine
80-Liter-Tonne übergestülpt werden
■ Polizeidienst: Keine Einstellung bei Zweifeln an
charakterlicher Eignung
■ Polizist auf Probe: Tritte gegen am Boden liegenden
fixierten Tatverdächtigen rechtfertigen Entlassung
Bußgeld & Verkehr 26
■ Alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs: Radfahrverbot
rechtmäßig
■ E-Scooter-Fahrer: Promillegrenzen wie für Autofahrer
Impressum
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH | Sitz der Gesellschaft: Havellandstraße 6-14, 68309 Mannheim | Geschäftsführer: Christoph Schmidt, Stefan Wahle | Telefon: 0621/ 8 62 62 62, Fax:
0621/8 62 62 63, E-Mail: akademische.info@wolterskluwer.com | Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim: 729500 | Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE318 945 162
Verantwortlich für den Inhalt (nach § 55 Abs.2 RStV): Dr. Torsten Hahn, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH, Havellandstraße 6-14, 68309 Mannheim | Internet: www.akademische.de
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und
nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
info@cr-steuer.de 3Januar 2022
Alle
Steuerzahler
Termine: Steuern und Sozialversicherung Das FG Sachsen gab der Seniorin Recht und erkannte – wie
gesetzlich vorgesehen – 20 Prozent der Kosten des
Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung
11.1.
steuermindernd an. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien solche
■ Umsatzsteuer
■ Lohnsteuer Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder
■ Kirchensteuer zur Lohnsteuer dort Beschäftigte erbracht werden. Im Regelfall stellten in einer
Haushaltsgemeinschaft lebende Familienangehörige im räumlichen
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.1. für den Eingang der
Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte
Zahlung.
Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhalten. Diese
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks
Bereitschaft ersetze das von der Seniorin in Anspruch genommene
bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der
Notrufsystem. Unerheblich ist nach Ansicht der Richter, dass sich die
Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um
Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts befindet.
Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei
Das Finanzamt hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde
Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen
zum Bundesfinanzhof eingelegt (VI B 94/20).
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Januar 2021
Finanzgericht Sachsen, Urteil vom 14.10.2020, 2 K 323/20, nicht
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld
rechtskräftig
spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für
Januar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.1.2021.
Kindergeld und Freibeträge: Erhöhung ab Januar
Hausnotrufsystem: Kosten steuerlich absetzbar 2021
Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind als haushaltsnahe Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative
Dienstleistung steuerlich absetzbar. Dies hat das Sächsische der Bundesregierung beschlossenen Zweiten
Finanzgericht (FG) entschieden. Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Es erhöht das Kindergeld pro
Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist die steuerliche Kind ab 01.01.2021 um 15 Euro pro Monat – dieses beträgt damit für
Anerkennung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225
Das Sächsische FG hat nunmehr klargestellt, dass auch bei Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro
alleinlebenden Senioren die Kosten eines externen Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von
Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können. 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.
Die 1933 geborene Klägerin lebte allein im eigenen Haushalt und Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder
nahm ein so genanntes Hausnotrufsystem in Anspruch. Sie erhielt Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro
vom Anbieter ein Gerät, mit dem sie sich im Notfall per Knopfdruck erhöht.
an eine 24-Stunden-Service-Zentrale wenden konnte. Das Finanzamt Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags
erkannte die Kosten hierfür nicht an, weil die Dienstleistung nicht im sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem
Haushalt der Rentnerin erfolge. Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag
auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.
Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der
Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem
Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben.
Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der
bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten
Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.
info@cr-steuer.de 4Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
Hintergrund: Bei der Besteuerung von Familien muss ein Wenn das zuständige Finanzamt noch keine Kenntnis von der
Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums Behinderung hat oder dort keine für 2021 gültige Bescheinigung des
einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Versorgungsamts vorliegt, rät das LfSt Niedersachsen dazu, schon
Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge jetzt Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und dort einen
für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen. Dieser stehe im
legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann. (http://www.formulare-bfinv.de) zum Ausdrucken zur Verfügung und
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz könne dann dem Finanzamt postalisch übermittelt werden. Für die
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 01.01.2021 Übermittlung von elektronischen Mitteilungen an das Finanzamt
und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr empfehle es sich, ELSTER zu verwenden (www.elster.de).
später in Kraft treten. Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 08.12.2020
Bundesrat, PM vom 27.11.2020
Schutz vor Bruch des Steuergeheimnisses durch
Menschen mit Behinderung: Deutliche steuerliche Sprachdienste
Verbesserungen
Im Bundesfinanzministerium (BMF) und seinen nachgeordneten
Menschen mit Behinderung kommen zum 01.012021 deutliche Behörden gibt es umfangreiche Vorkehrungen, damit das
Verbesserungen bei der Besteuerung ihres Lohns und Einkommens Steuergeheimnis nicht durch die Verwendung von
zugute. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen Sprachsteuerungen gefährdet wird. Dies ergibt sich aus der Antwort
hin. der Bundesregierung (BT-Drs, 19/24549) auf eine Kleine Anfrage
So würden insbesondere die bisher gültigen Pauschbeträge für (BT-Drs. 19/24142) der FDP-Fraktion. Diese hatte nach der
Menschen mit Behinderung verdoppelt und bereits ab einem Grad der Gefährdung persönlicher Daten von Steuerpflichtigen durch die
Behinderung von mindestens 20 gewährt. Die zusätzlichen Verwendung von Sprachsteuerungen wie Alexa und Siri in der
Voraussetzungen für die Gewährung der Pauschbeträge bei einem Steuerverwaltung gefragt.
Grad der Behinderung von unter 50 entfielen. Auch werde der Die Regierung erklärt dazu, dass im BMF und im Bundeszentralamt
Pflege-Pauschbetrag deutlich angehoben und auch schon bei den für Steuern Sprachsteuerungen allgemein als Sicherheitsrisiko
Pflegegraden 2 und 3 gewährt. eingestuft und auf allen Endgeräten, die darüber verfügen,
Um frühzeitig von diesen Verbesserungen profitieren, müssen deaktiviert seien. Ebenso sei es beim Zoll. Die dienstliche
Arbeitnehmer, bei denen schon bisher ein Pauschbetrag für Menschen Verwendung privater Endgeräte sei untersagt. Auch für die Arbeit im
mit Behinderung als Freibetrag im elektronischen Homeoffice gälten strenge Regelungen. Private Geräte mit
Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren) berücksichtigt Sprachsteuerung seien "während der Dienstzeit stromlos zu
wurde, laut LfSt aktuell nichts veranlassen. Der Arbeitgeber werde die schalten", Alexa müsse also der Stecker gezogen werden. Auch bei
höheren Steuerfreibeträge voraussichtlich bereits ab Januar 2021 der Nutzung von Telekonferenztechnik, nach der die Abgeordneten
berücksichtigen können. Erst wenn auch die Lohnabrechnung für März ebenfalls gefragt haben, werden nach Angaben der Regierung
2021 den verdoppelten Pauschbetrag noch nicht enthalten sollte, Steuergeheimnis und Dienstgeheimnisse durch Vorschriften und den
sollte man sich an sein Finanzamt wenden. Einsatz sicherer Tools geschützt.
Nichts ändere sich für diejenigen, die keine Arbeitnehmer sind oder Deutscher Bundestag, PM vom 02.12.2020
den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung – wie bisher – nicht
im ELStAM-Verfahren berücksichtigen lassen möchten. Sie könnten
den verdoppelten Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung wie
gewohnt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend
machen.
info@cr-steuer.de 5Januar 2022
Unternehmer
Corona-Pandemie: Akteneinsicht in vollem Die im Keller eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten oder das
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung seien auch keine Alternative
13-Quadratmeter-Kellerraum unzumutbar
gewesen, da von einer längeren Zeit für die Einsichtnahme
auszugehen gewesen sei. Die Unterlagen hätten sich in deutlich
Ist eine GmbH dazu verpflichtet, einem Gesellschafter zusammen mit mehr als zehn Umzugskartons sowie einem Aktenschrank befunden,
zwei hierzu Bevollmächtigten Einsicht in Handelsbücher und ohne dass eine Ordnung der zahlreichen Aktenordner nach Jahren
Geschäftsunterlagen zu gewähren, so kommt sie dem vor dem oder Inhalt erkennbar gewesen wäre.
Hintergrund der Corona-Gefahr nicht dadurch nach, dass sie hierzu Angesichts der im Raum stehenden gesundheitlichen Folgen einer
einen 13 Quadratmeter großen, mit zahlreichen, nicht beschrifteten Ansteckung sei der GmbH die Bereitstellung eines externen Raumes
Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellten Kellerraum unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch zumutbar
bereitstellt. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zu gewesen.
erkennen gibt, muss die GmbH zumindest für eine längere Zeit in Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.12.2020, 21
Anspruch nehmende Einsichtnahme derzeit andere Räumlichkeiten W 137/20
zur Verfügung stellen.
Die Antragstellerin ist Gesellschafterin der auf Auskunftserteilung in
Anspruch genommenen GmbH. Gegenstand der GmbH war die Einkommensteuererklärung: Keine Pflicht zu
Verwaltung eigenen Vermögens. Sie war verurteilt worden, der elektronischer Übermittlung bei wirtschaftlicher
Antragstellerin sowie zwei von ihr Bevollmächtigten Einsicht in die Unzumutbarkeit
vollständigen Handelsbücher und Geschäftsunterlagen für die Jahre
2008 bis 2019 zu gewähren. Die GmbH ermöglichte die Einsicht Mitte
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch
Mai 2020 in ihrem 13 Quadratmeter großen Kellerraum, der mit
Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der
zahlreichen Kartons vollgestellt war und in dem sich darüber hinaus
finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer
ein Schreibtisch, ein Computertisch sowie eine Couch mit einem
Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich
weiteren Tisch befanden. Die Vertreter der Antragstellerin brachen
sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur
den Termin ohne Einsichtnahme wegen Unzumutbarkeit dieser
elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der
Bedingungen ab.
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Das Landgericht hat daraufhin ein Zwangsgeld von 5.000 Euro gegen
Der Kläger war seit 2006 selbstständiger Physiotherapeut.
die GmbH verhängt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde
Mitarbeiter und Praxis-/Büroräume hatte er nicht, ebenso wenig
der GmbH hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die GmbH habe ihre
einen Internetzugang. Bis einschließlich 2016 veranlagte das
Verpflichtung zur Einsichtsgewährung nicht durch die bloße
Finanzamt ihn auf der Grundlage der handschriftlich ausgefüllten
Bereitstellung der Unterlagen in zahlreichen Kartons in dem 13
amtlichen Erklärungsvordrucke zur Einkommensteuer. Für das
Quadratmeter großen Raum erfüllt. In Anbetracht der damaligen
Streitjahr 2017 forderte es ihn mehrfach erfolglos zur elektronischen
Pandemiesituation sei es nicht zumutbar gewesen, die Einsicht in die
Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf und setzte
Geschäftsbücher dort vorzunehmen.
daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Kläger fest. Den Antrag des
Zwar habe die Einsichtnahme grundsätzlich in den Geschäftsräumen
Klägers, von der Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsabgabe
der Gesellschaft zu erfolgen. Hier habe aber wegen der möglichen
befreit zu werden, lehnte das Amt ab.
Gesundheitsgefährdung der Einsichtnehmenden ein anderer,
Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG)
geeigneterer Ort bestimmt werden müssen, um – mangels
verpflichtete das Finanzamt, auf die elektronische Erklärungsabgabe
Bereitstellens anderer, überzeugender Hygienekonzepte – der
zu verzichten, und hob die Festsetzung des Zwangsgeldes auf. Der
Verpflichtung zur Einsichtsgewährung nachzukommen. Nur in
BFH bestätigte die Entscheidung des FG und wies die Revision des
externen Räumen hätte der nach den Empfehlungen des
Finanzamtes zurück.
Robert-Koch-Instituts einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Meter
eingehalten werden können.
info@cr-steuer.de 6Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
Gemäß § 150 Absatz 8 Satz 1 Abgabenordnung in Verbindung mit § Das Finanzamt minderte den aus den Leistungen der Lieferanten in
25 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) müsse die Anspruch genommenen Vorsteuerabzug der Klägerin um die in den
Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Bonuszahlungen enthaltenen Steuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz
Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem 2 Umsatzsteuergesetz. Die Klägerin wandte hiergegen ein, dass die
Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten, wenn eine solche Franchisegeberin die Boni für ihre Vermittlungsleistungen erhalten
Erklärungsabgabe für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder und keine Verpflichtung bestanden habe, diese an die
persönlich unzumutbar ist. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liege Franchisenehmer weiterzuleiten.
insbesondere vor, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten Das FG Münster hat die Klage abgewiesen. Die Bonuszahlungen
für eine Datenfernübertragung nur mit einem nicht unerheblichen stellten zwar unstreitig kein Entgelt für Leistungen der Klägerin an
finanziellen Aufwand möglich wäre. die Franchisegeberin – etwa in Form der Inanspruchnahme des
Ob ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand anzunehmen ist, Warenwirtschaftssystems – dar. Allerdings führten sie zur Minderung
kann laut BFH nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Einkünfte des Vorsteuerabzugs für die erhaltenen Warenlieferungen. Die
des Steuerpflichtigen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 Zahlungen stünden in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den
EStG entschieden werden. Denn die Härtefallregelung solle Lieferungen der Lieferanten an die Franchisenehmer. Dies ergebe
Kleinstbetriebe privilegieren. Da der Kläger im Streitjahr nur 14.534 sich daraus, dass die Boni nach dem Umfang der Lieferungen
Euro aus seiner selbstständigen Arbeit erzielt habe, sei von einer bemessen und in voller Höhe weitergeleitet wurden.
einem Kleinstbetrieb vergleichbaren Situation auszugehen. Die Demgegenüber könne nicht festgestellt werden, dass die
elektronische Erklärungsabgabe konnte daher laut BFH nicht Bonuszahlungen Entgelte für Leistungen der Franchisegeberin
rechtmäßig angeordnet werden und so auch das Zwangsgeld zu ihrer darstellten. Zum einen erhalte diese von den Lieferanten gesonderte
Durchsetzung keinen Bestand haben. Zahlungen für Vermittlungstätigkeiten und Werbeleistungen. Zum
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.06.2020, VIII R 29/19 anderen bezögen sich die Bonuszahlungen nach den
Konditionsvereinbarungen ausdrücklich auf die Warenlieferungen,
was wie bei Rabatten eine typische Einkaufsmodalität darstelle. Dass
Bonuszahlungen eines Dritten können
die Franchisegeberin nicht verpflichtet war, die Boni weiterzuleiten,
Vorsteuerabzug nachträglich mindern sei für diese Beurteilung ebensowenig von Bedeutung wie der
Umstand, dass den Franchisenehmern die Bonuszahlungen bei Erhalt
Vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete der Lieferungen noch nicht bekannt waren.
Bonuszahlungen können den Vorsteuerabzug nachträglich gemäß § Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.03.2020, 5 K 1670/17 U
17 UStG mindern. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster
entschieden.
Die Klägerin ist eine GmbH und in ein Franchisesystem eingebunden.
Die Franchisegeberin handelte mit Lieferanten
Rahmenvereinbarungen aus, nach denen die Franchisenehmer
Rabatte und Bonuszahlungen erhalten, die sich nach dem getätigten
Nettoumsatz aller von der Franchisegeberin betreuten Abnehmer
richten. Die Jahresboni wurden von den Lieferanten an die
Franchisegeberin ausgezahlt, die diese an die Franchisenehmer
weitergaben.
info@cr-steuer.de 7Januar 2022
Kapital-
anleger
Aktienoptionsrechte: Besteuerung bei Gewährung Die Aktienoptionsrechte seien im Streitjahr 2011 Einnahmen aus
nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des
durch ausländischen Arbeitgeber
Einkommensteuergesetzes – EStG), so das FG. Die verbilligte
Überlassung von Aktien führe zu einem geldwerten Vorteil. Der
Der geldwerte Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten Vorteil aus einem solchen Optionsrecht fließe dem Arbeitnehmer
fließt einen Arbeitnehmer nicht schon mit der Einräumung des nicht schon mit der Einräumung des Rechts zu, sondern erst mit
(Options-)Rechts zu, sondern erst mit Ausübung der Option durch Ausübung der Option durch den verbilligten Erwerb der Aktien selbst
den verbilligten Erwerb der Aktien selbst. Ungeachtet der (§ 11 Absatz 1 Satz 1 EStG).
Endbesteuerung im Zuflussjahr ist der geldwerte Vorteil anteilig den Ungeachtet der Endbesteuerung im Zuflussjahr sei der geldwerte
Jahren der Laufzeit zuzuordnen. Das hat laut Finanzgericht (FG) Vorteil anteilig den Jahren der Laufzeit zuzuordnen. Das habe zur
Baden-Württemberg zur Folge, dass Vorteilsanteile, die auf Zeiten Folge, dass beispielsweise Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in
entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig gewesen
steuerpflichtig war, nach Maßgabe des einschlägigen sei, nach Maßgabe des einschlägigen
Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung
freizustellen und gegebenenfalls nur im Rahmen des freizustellen und gegebenenfalls nur im Rahmen des
Progressionsvorbehalts zu erfassen sind. Progressionsvorbehalts zu erfassen seien.
Der Kläger war von Juni 2001 bis April 2005 bei einer Dementsprechend sei bei der Auslegung des Artikels 4 des
Tochtergesellschaft der X-AG in den USA angestellt. Während dieses Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und
Zeitraums hatte er seinen inländischen Wohnsitz aufgegeben und den USA (DBA-USA 1989/2008) nicht auf das Zuflussjahr
diesen in die USA verlagert. Der am Stammsitz der (Streitjahr) abzustellen. Da der geldwerte Vorteil, ungeachtet der
Tochtergesellschaft tätige Kläger unternahm in dieser Zeit auch Endbesteuerung im Zuflussjahr, anteilig den Jahren der Laufzeit
Dienstreisen. Ein Drittel der außerhalb der USA vorgenommenen zuzuordnen sei, habe die Auslegung des DBA konsequenterweise
Dienstreisen führten ihn nach Deutschland. Ab Mai 2005 war er anhand der tatsächlichen Verhältnisse in den Jahren der Laufzeit zu
wieder in Deutschland tätig und wohnhaft. Zum 01.04.2003 wurden erfolgen. Anderenfalls hätte es der Berechtigte in der Hand, die
dem Kläger von seinem amerikanischen Arbeitgeber (nicht Rechtslage im Nachhinein durch die Wahl eines geeigneten
handelbare) stock options gewährt, die frühestens ab dem Wohnsitzes zum Zuflusszeitpunkt zu gestalten. Der Kläger sei
01.04.2005 mit 50 Prozent und ab dem 01.04.2006 in Höhe von 100 während seiner Tätigkeit gemäß Artikel 4 Absatz 1 DBA-USA
Prozent ausgeübt werden durften. Am 26.10.2011 übte der Kläger die 1989/2008 in den USA ansässig gewesen, da er in Deutschland
hier streitigen Optionen aus. Ausweislich der US-amerikanischen keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt mehr innehatte.
Steuererklärung für 2011 entfielen die Einkünfte aus den Die Vorteilsanteile bezüglich der Zeiten, während derer der Kläger in
Aktienoptionen im Zeitraum vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2005 in Deutschland auf Dienstreise war, seien gemäß Artikel 15 Absatz 2
einer bestimmten Höhe auf Arbeitstage in den USA. Entsprechend DBA-USA 1989/2008 von der inländischen Besteuerung
dem für "non-resident-alien" geltenden US-amerikanischen freizustellen. Der gemäß Artikel 4 Absatz 1 DBA-USA 1989/2008 in
Steuerrecht wurde nur dieser Teil der Einkünfte in den USA besteuert. den USA ansässige Kläger sei für eine im anderen Vertragsstaat
In Deutschland behandelte das beklagte Finanzamt die Einkünfte aus (Deutschland) ausgeübte unselbstständige Arbeit (Dienstreisen)
den ausgeübten stock options als im Inland steuerpflichtige Einkünfte entlohnt worden. Er habe sich in den jeweiligen Kalenderjahren
des Streitjahres 2011. Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg. Das unstreitig nicht länger als 183 Tage in Deutschland aufgehalten und
FG änderte den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2011 dahin seine Vergütung von einem Arbeitgeber im Ansässigkeitsstaat USA
ab, dass es die Einkünfte aus den stock options als steuerfreie erhalten. Die Vorteilsanteile bezüglich der Zeiten, während derer der
Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterwarf Kläger in Drittländern auf Dienstreise war, könnten gemäß Artikel 21
DBA-USA 1989/2008 nur im Ansässigkeitsstaat (USA) besteuert
werden.
info@cr-steuer.de 8Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
Ein Besteuerungsrecht der BRD könne auch nicht aus Art. 23 Absatz 4 Der Kläger des Revisionsverfahrens veräußerte seine "Gold Bullion
Buchst. a DBA-USA 1989/2008 hergeleitet werden, so das FG. Eine Securities" Inhaberschuldverschreibungen über ein Jahr nach der
Anwendung dieser Rückfallklausel scheide bereits dann aus, wenn – Anschaffung mit Gewinn. Bei den "Gold Bullion Securities" handelte
wie im Streitfall – einzelne Elemente der jeweiligen Einkünfte in den es sich um durch physisches Gold besicherte, unbefristete
USA besteuert wurden. Schuldverschreibungen ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit.
Auch der in § 50d Absatz 9 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung vom Dabei verbriefte jede einzelne "Gold Bullion Security"
22.06.2011 angeordnete Besteuerungsrückfall führe zu keiner Schuldverschreibung einen effektiven Anspruch auf Gold. Das den
Besteuerung im Inland. Damit wolle der Gesetzgeber erreichen, dass Wertpapieren zugewiesene physische Gold wurde als identifizierbare
das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt, falls der andere Goldbarren hinterlegt. Der Inhaber der Schuldverschreibung hatte
Vertragsstaat als Quellenstaat von dem ihm abkommensrechtlich das Recht, nach einer jederzeitig möglichen Kündigung die
zugestandenen Besteuerungsrecht an bestimmten Einkünften im Auslieferung des Goldes zu verlangen. Alternativ hatte er die
Rahmen seiner beschränkten Steuerpflicht rechtlich keinen Gebrauch Möglichkeit, das Gold von der Emittentin veräußern und sich den
macht. Eine solche Situation sei im Streitfall aber nicht gegeben. dabei erzielten Veräußerungserlös auszahlen zu lassen.
Denn die Vorteilsanteile des Klägers seien in den USA besteuert Das Finanzamt besteuerte den erzielten Gewinn als Einkünfte aus
worden. Der Besteuerungsrückfall werde nur dann ausgelöst, "wenn" – Kapitalvermögen. Das Finanzgericht gab der hiergegen erhobenen
nicht aber "soweit" – die betreffenden Einkünfte aus den Gründen der Klage statt und sah den Gewinn als nicht steuerbar an. Der BFH hat
fehlenden Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat nicht steuerpflichtig die Revision des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen.
seien. Nach seiner Auffassung führte der vom Kläger aus der Veräußerung
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt; diese läuft beim der "Gold Bullion Securities" Inhaberschuldverschreibungen erzielte
Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 11/20. Gewinn nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen im
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2019, 6 K Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG),
488/17, nicht rechtskräftig da die Schuldverschreibungen nicht als sonstige Kapitalforderungen
im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren seien. Unter
den Begriff der Kapitalforderungen fielen keine Ansprüche auf
Gewinne aus der Veräußerung von "Gold Bullion
Sachleistung. Danach seien die "Gold Bullion Securities" keine
Securities": Inhaberschuldverschreibungen ein Jahr sonstigen Kapitalforderungen, da sie keinen Anspruch auf Geld,
nach Anschaffung nicht steuerbar sondern auf eine Sachleistung in Form des hinterlegten Goldes
verkörpern. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung gelte dies
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung fortgesetzt, auch dann, wenn nach den Emissionsbedingungen statt der Lieferung
nach der es sich bei der Veräußerung an der Börse gehandelter des verbrieften Goldes die Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf
Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die des hinterlegten Goldes verlangt werden kann. Grund hierfür sei,
Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den dass auch in diesem Fall primär eine Sachleistung geschuldet wird,
aktuellen Goldpreis abbilden, nicht um die steuerpflichtige sodass der Gewinn nur zu versteuern ist, wenn zwischen Anschaffung
Veräußerung einer Kapitalforderung handelt. und Veräußerung der Schuldverschreibung die Jahresfrist nach §§ 22
Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG überschritten wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.06.2020, VIII R 7/17
info@cr-steuer.de 9Januar 2022
Immobilien-
besitzer
BFH-Urteil zur Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken: Anders hingegen die Auffassung des BFH: Zwar sei die im
entschiedenen Fall zur Anwendung gekommene vertragliche
Absage für BMF-Arbeitshilfe
Kaufpreisaufteilung wirtschaftlich nicht haltbar und verfehle die
realen Wertverhältnisse. Eine ersatzweise Anwendung der
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der Arbeitshilfe des BMF-Arbeitshilfe sei jedoch gleichfalls keine geeignete Lösung. Die
Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Kaufpreisaufteilung bei BMF-Arbeitshilfe gewährleiste die von der Rechtsprechung
Grundstücken, die seit ihrer Veröffentlichung in der Kritik steht, eine geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund
Absage erteilt. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen und Gebäude im entschiedenen Fall nicht. Vielmehr verenge sie die
Steuerberaterverbandes (DStV) nimmt dies zum Anlass für weitere zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das
Hinweise im Fall einer Grundstücksbewertung. (vereinfachte) Sachwertverfahren und lege der Kaufpreisaufteilung
Bereits seit April 2014 stelle das BMF die umstrittene Arbeitshilfe zur unzulässige Parameter zugrunde.
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück Grundsätzlich empfiehlt der DStV-Steuerrechtsausschuss: Es lohne
(Kaufpreisaufteilung) als unverbindliches Hilfsprogramm für die sich bereits im Kaufvertrag eine nachvollziehbare Regelung zur
Steuerverwaltung zur Verfügung. Sie soll gleichfalls ein Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude zu
Serviceangebot für die Steuerpflichtigen darstellen. Seitdem stehe die vereinbaren. Diese sei sodann für die Aufteilung auf Grund und
Arbeitshilfe jedoch in der Kritik: Berichten aus der Praxis zufolge Boden sowie Gebäude zugrunde zu legen und als Grundlage zur
liefere sie weder marktkonforme noch überzeugend nachvollziehbare Berechnung der AfA auf das Gebäude heranzuziehen (vgl. BFH, Urteil
Aufteilungsergebnisse. Dies problematisiert auch der vom 16.09.2015, IX R 12/14). Voraussetzung hierfür sei, dass die
DStV-Steuerrechtsausschuss. Insbesondere die starken vertragliche Einigung der Vertragsparteien über den
Preissteigerungen bei Immobilien in Regionen mit starkem Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis nicht nur zum Schein
Nachfrageüberhang führten zu einer Erhöhung des Bodenwerts. getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.
Durch die Berechnungssystematik des BMF-Tools komme es demnach Alternativ könne seitens der Vertragsparteien auch eine Schätzung
zu einer Überbewertung des Grund und Bodens gegenüber dem herangezogen werden. Diese sei – nach Auffassung des BFH (vgl.
Gebäude. Dies führe regelmäßig zu intensiven Erörterungen mit der Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97) – in dem Maße zu beachten, in
Finanzverwaltung – lege sie die Ergebnisse der BMF-Arbeitshilfe der dem die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar und plausibel
Besteuerung zugrunde. sind. In der Literatur gebe es hierzu Verfahrensvorschläge. Eine
Die BFH-Richter hätten nun über folgenden Sachverhalt entschieden Berechnungsmethode, das so genannte umgekehrte
(Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19): Eine Vermieterin habe eine Ertragswertverfahren, hätten Jacoby/Geiling hierzu erarbeitet (vgl.
Eigentumswohnung in einer Großstadt zum Kaufpreis von 110.000 "Kaufpreisaufteilung bei Grundstücksanschaffungen – Quo vadis? ",
Euro erworben. Davon sollten gemäß Kaufvertrag 20.000 Euro auf DStR 2020, S. 481 ff.).
das Grundstück entfallen. Der Gebäudeanteil für Für eine Schätzung seitens des Finanzamts müssten hingegen so
Abschreibungszwecke habe folglich rund 82 Prozent betragen. Dem genannte nennenswerte Zweifel an der vereinbarten Aufteilung
sei das Finanzamt nicht gefolgt. Es habe mit der im Internet vorliegen, wie zum Beispiel Anhaltspunkte für die Vereinbarung eines
bereitgestellten BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung einen Scheingeschäfts oder einen Gestaltungsmissbrauch (vgl. BFH, Urteil
Gebäudeanteil von rund 31 Prozent ermittelt. So habe es auch das vom 16.09.2015, IX R 12/14). Das vereinfachte Schätzungsverfahren
Finanzgericht (FG) gesehen, das die Arbeitshilfe sowohl als geeignetes der Finanzverwaltung habe den BFH aufgrund der systemischen
Wertermittlungsverfahren als auch geeignete Schätzungshilfe Defizite der Kaufpreisaufteilung nicht überzeugen können.
bewertet habe. Insbesondere der fehlende Orts- oder Regionalisierungsfaktor bei der
Ermittlung des Gebäudewerts stelle einen erheblichen Mangel des
BMF-Berechnungstools dar. Diese fehlende Berücksichtigung lokaler
Gegebenheiten führe gerade in Großstädten mit hohen
Bodenrichtwerten zu einem überproportionalen Anteil des Grund
und Bodens und damit zu mitunter sehr niedrigen
Gebäudebewertungen.
info@cr-steuer.de 10Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung sei der Gebäudeanteil Sei aber die Zuwendung wegen § 12 Nr. 2 EStG in
nach Weisung des BFH regelmäßig durch das Gutachten eines einkommensteuerrechtlicher Sicht notwendig ein privater Vorgang,
unabhängigen vereidigten Sachverständigen zu ermitteln. so könnten die Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 03.12.2020 Vermögensübertragung anfallen, grundsätzlich ebenfalls nicht der
Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Dies gelte
auch, wenn und soweit – wie im Streitfall – die Kosten deshalb
Bestellung eines Nießbrauchs: Grunderwerbsteuer
angefallen seien, weil sich die Übergeber die weitere Nutzung des
als Werbungskosten? zugewendeten Vermögens zur Einkunftserzielung vorbehalten haben.
Insofern bestehe zwar durchaus auch ein wirtschaftlicher
Bei einer schenkweisen Übertragung einer vermieteten Immobilie Zusammenhang der gezahlten Grunderwerbsteuer mit künftigen
unter Nießbrauchsvorbehalt gehört die hierdurch ausgelöste Vermietungseinkünften der Kläger. Diese Aufwendungen seien bei
Grunderwerbsteuer nicht zu den Werbungskosten des wertender Betrachtung aber nicht durch die Absicht, steuerpflichtige
Vorbehaltsnießbrauchers aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat Einnahmen zu erzielen, verursacht (die Absicht und tatsächliche
das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Möglichkeit hierzu hätten die Kläger uneingeschränkt bereits vor der
Die Kläger sind als Eheleute hälftige Miteigentümer eines vermieteten Übertragung der Einkunftsquelle gehabt), sondern fänden ihre
Hausgrundstücks, das sie mit Übergabevertrag vom 16.06.2015 gegen Veranlassung unmittelbar in der unentgeltlichen Zuwendung der
Nießbrauchsvorbehalt an sechs Personen übertrugen. Bei den Immobilie. Dieser Vorgang sei wegen § 12 Nr. 2 EStG dem privaten
Übernehmern handelt es sich um die Neffen und Nichten des Klägers. Bereich zuzuordnen und überlagere andere
Das Grundstück war bisher und wird weiterhin an eine der Veranlassungszusammenhänge vollständig.
Übernehmerinnen vermietet. Die gegen die Übernehmer festgesetzte Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2019, 11 K
Grunderwerbsteuer wurde von den Klägern übernommen, die sie als 322/18, rechtskräftig
Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung geltend machten. Das beklagte Finanzamt ließ die
Grunderwerbsteuer in Höhe von insgesamt 6.066 Euro nicht zum
Werbungskostenabzug zu, da es sich bei den Kosten im
Zusammenhang mit der Übergabe des Grundstücks um
Aufwendungen auf der Vermögensebene und nicht um
Werbungskosten handele.
Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab. Die
infolge der Übertragung des Vermietungsobjektes entstandene
Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.066 Euro falle nicht unter
Werbungkosten im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1
Einkommensteuergesetz (EStG). Dass die Entstehung der
Grunderwerbsteuer auslösende Moment sei nämlich in dem privaten
Entschluss der Kläger zu sehen, das Grundstück im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge auf die Neffen und Nichten des Klägers
zu übertragen. Bei dieser Übertragung handele es sich –
einkommensteuerlich betrachtet – um die Zuwendung des mit dem
Nutzungsrecht der Kläger belasteten (Mit-)Eigentums. Solche
freiwilligen, unentgeltlichen Zuwendungen würden durch § 12 Nr. 2
EStG der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre zugeordnet.
info@cr-steuer.de 11Januar 2022
Angestellte
Herausgabe von Entgeltlisten kann von Betriebsrat Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom
nicht immer verlangt werden Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen:
Aufwendungen abzugsfähig?
Nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist
der Betriebsrat in das individuelle Verfahren zur Überprüfung von Soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht (FG) hat das FG
Entgeltgleichheit durch die Beantwortung von Auskunftsverlangen Niedersachsen mit Urteil vom 08.07.2020 zu der Frage Stellung
der Beschäftigten eingebunden. Zu diesem Zweck ist ein von ihm genommen, ob ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche
gebildeter Betriebsausschuss berechtigt, Bruttoentgeltlisten des Familienheimfahrten auch dann aufgrund der Vorschrift des § 9
Arbeitgebers einzusehen und auszuwerten. Dieses Einsichts- und Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 Einkommensteuergesetz (EStG)
Auswertungsrecht bestehe daher nicht, wenn der Arbeitgeber die ausgeschlossen ist, wenn dem Arbeitnehmer für die Überlassung
Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich eines Firmenwagen tatsächlich Kosten entstehen (im Streitfall:
gezogen hat, unterstreicht das Bundesarbeitsgericht (BAG). pauschaler monatlicher Zuzahlungsbetrag zuzüglich einer
Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr kilometerabhängigen Tankkostenzuzahlung). Zuvor hatte der
als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2013 (VI R 33/11)
sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei unentgeltlicher
Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten Überlassung eines Firmenwagens mangels eigenen Aufwands
generell zu übernehmen. Über die in der ersten Jahreshälfte 2018 ausgeschlossen ist.
geltend gemachten Auskunftsverlangen informierte sie den Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber dem Kläger (Arbeitnehmer) im
Betriebsrat und gewährte ihm Einblick in spezifisch aufbereitete Rahmen eines Arbeitsverhältnisses – auch für die Durchführung von
Bruttoentgeltlisten. Diese waren nach Geschlecht aufgeschlüsselt und Privatfahrten – einen Firmenwagen überlassen. Die vertraglich
wiesen sämtliche Entgeltbestandteile auf. Der Betriebsrat hat unter vereinbarte pauschale monatliche Zuzahlung in Höhe vom 0,5
Hinweis auf das EntgTranspG verlangt, die Listen dem Prozent des Bruttolistenpreises und die monatlich einbehaltenen
Betriebsausschuss in bestimmten elektronischen Dateiformaten zur Beträge für die Nutzung der Tankkarte zu Privatfahren (0,10 Euro
Auswertung zu überlassen. beziehungsweise 0,09 Euro pro gefahrenen Kilometer)
Die Vorinstanzen haben das Begehren abgewiesen. Die berücksichtigte der Arbeitgeber bereits bei den monatlichen
Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Lohnabrechnungen in Form der Minderung des zu versteuernden
Das Einsichts- und Auswertungsrecht korrespondiere mit der nach der geldwerten Vorteils bis auf maximal null Euro. Zuzahlungsüberhänge
Grundkonzeption des EntgTranspG dem Betriebsrat zugewiesenen in einzelnen Monaten wurden jedoch aus technischen Gründen nicht
Aufgabe, individuelle Auskunftsansprüche von Beschäftigten zu auf andere Monate des Streitjahres, in denen geldwerte Vorteile
beantworten. Es bestehe daher nicht, wenn – wie im vorliegenden Fall verblieben, übertragen. Der Kläger nutzte den ihm überlassenen Pkw
– der Arbeitgeber diese Aufgabe selbst erfüllt. auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 6/19 beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Vergeblich begehrte der Kläger beim beklagten Finanzamt den Abzug
des tatsächlichen Aufwands für die Durchführung der
Familienheimfahrten (0,10 Euro beziehungsweise 0,09 Euro pro
gefahrenen Kilometer) als Werbungskosten.
info@cr-steuer.de 12Schaufenster Steuern von der Steuerberatung Rabea Creutzburg
Auch die Klage beim Niedersächsischen FG hatte in diesem Punkt Danach dürfe der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer
keinen Erfolg. Sie war laut Gericht nur insoweit begründet, als das FG Maßnahme nicht deshalb benachteiligen, weil dieser in zulässiger
noch die in einzelnen Monaten entstandenen Zuzahlungsüberhänge Weise seine Rechte ausübt. Die zulässige Rechtsausübung müsse
auf andere Monate des Streitjahres übertrug, in denen ein positiver zu allerdings der tragende Grund, das heißt das wesentliche Motiv für
versteuernder geldwerter Vorteil verblieben war. Für danach noch die benachteiligende Maßnahme – hier die Probezeitkündigung –
verbleibende Zuzahlungsüberhänge sei weder eine Berücksichtigung gewesen sein. Hierfür treffe den klagenden Arbeitnehmer die
als negative Einnahmen noch als Werbungskosten in Betracht Darlegungs- und Beweislast.
gekommen, so das FG unter Verweis auf die BFH-Rechtsprechung Der Leiharbeitnehmer habe einen solchen Verstoß gegen das
(Beschluss vom 15.01.2018, VI B 77/17). Maßregelverbot geltend gemacht. Er habe behauptet, der Entleiher
Im Übrigen sei die Klage unbegründet. Führt der Arbeitnehmer mit habe bereits nach kurzer Zeit seiner Tätigkeit im Betrieb keine Basis
einem vom Arbeitgeber überlassenen Kfz wöchentliche mehr für eine weitere Zusammenarbeit gesehen und dies dem
Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten Verleiher mitgeteilt. Der Kündigung seien rassistische Äußerungen
doppelten Haushaltsführung durch, verbleibe es auch dann bei dem zumindest eines Kollegen aus dem Entleiherbetrieb vorausgegangen,
Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 wegen derer der Leiharbeiter sich an den Vorgesetzten aus dem
EStG, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Entleiherbetrieb und den Betriebsrat beim Entleiherbetrieb gewandt
Arbeitnehmer damit tatsächliche Aufwendungen für die habe. Dies sei der Grund für die Kündigung durch den Verleiher
Durchführung der Fahrten entstehen. Unter anderem hat sich das FG gewesen.
dabei am Wortlaut der Vorschrift orientiert. Der Gesetzgeber Die Beweisaufnahme habe diese Behauptungen des Klägers indes
unterscheide nicht zwischen unentgeltlicher und teilentgeltlicher nicht bestätigt, betont das LAG. Nach den Angaben der
Überlassung. Folge sei, dass alle Arten von Überlassung von dem vernommenen Zeugen hätten insbesondere keine rassistischen
Abzugsverbot erfasst werden (so auch die Auffassung der Äußerungen festgestellt werden können. Ein Verstoß des
Finanzverwaltung in R 9.10 Absatz 2 Lohnsteuerrichtlinien). Arbeitgebers gegen das Maßregelungsverbot habe nicht vorgelegen.
Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt. Diese ist unter Das LAG hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
dem Aktenzeichen VI R 35/20 beim BFH anhängig. Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.09.2020, 7 Sa 186/19,
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2020, 9 K 78/19, nicht noch nicht rechtskräftig
rechtskräftig
Arbeitszeugnis: Entscheidend ist der Tag des
Leiharbeitnehmer in Probezeit: Kündigung wirksam Ausscheidens
Ein Leiharbeitnehmer muss die Kündigung während seiner Probezeit Ein Arbeitszeugnis, das einem Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus
hinnehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München einem Betrieb zustehen kann, muss das Datum des Tages der
entschieden. Die durchgeführte Beweisaufnahme habe die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen. Nur so werde
Behauptung des Leiharbeiters, die Kündigung beruhe darauf, dass er Rechtssicherheit geschaffen, sagt das LAG Köln. Außerdem werde so
sich gegen rassistische Äußerungen gewandt habe, die beim Entleiher der Gefahr von Spekulationen vorgebeugt, ob es zwischen den
gefallen sein sollen, nicht bestätigt. Parteien Streit über die Erteilung und über den Inhalt des Zeugnisses
Da es während der Probezeit keiner sozialen Rechtfertigung der gegeben hatte. Es besteht ein sachlicher Grund als Datum den Tag
Kündigung bedürfe, wäre die Kündigung laut LAG im vorliegenden Fall der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Der
nur dann unwirksam gewesen, wenn der Arbeitgeber gegen das Tag, an dem das Zeugnis geschrieben wurde, darf nicht im Kopf
Maßregelungsverbot (§ 612a Bürgerliches Gesetzbuch) verstoßen stehen.
hätte. LAG Köln, 7 Ta 200/19
info@cr-steuer.de 13Januar 2022
Familie und
Kinder
Von Eltern unterstütztes Kind lebt mit BFH, Pressemitteilung Nummer 037/20 vom 3.9.2020 zu Urteil vom
28.4.2020 – VI R 43/17
Lebensgefährten in einem Haushalt: Keine Kürzung
des Unterhaltshöchstbetrags
Nicht erwerbstätige EU-Bürger: Ausschluss des
Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung Kindergeldanspruchs mit EU-Recht vereinbar?
befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr)
besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob der Ausschluss
außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die
Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts mit EU-Recht
Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, wird der vereinbar ist. Hierum bittet ihn das Finanzgericht (FG) Bremen in
Höchstbetrag nicht gekürzt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Vorabentscheidungsersuchen.
entschieden. Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Die Kläger machten Unterhaltsaufwendungen für ihre studierende Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019 wurde die
Tochter, die mit ihrem Lebensgefährten in einer gemeinsamen Kindergeldberechtigung für nicht erwerbstätige Unionsbürger für die
Wohnung lebte, als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland ausgeschlossen.
Finanzamt erkannte diese nur zur Hälfte an, da auch der Durch § 62 Absatz 1a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) soll zur
Lebensgefährte aufgrund der bestehenden Haushaltsgemeinschaft Abwehr einer unerwünschten Zuwanderung in die Sozialsysteme aus
zum Unterhalt der Tochter beigetragen habe. Dies beruhe auf dem einigen EU-Staaten die Anreizwirkung des Kindergeldes vermindert
Erfahrungssatz, dass Lebensgefährten bei unterschiedlich hohem werden. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Unionsrecht ist
Einkommen stets aus "einem Topf" wirtschafteten und daher die umstritten.
Gesamteinnahmen der Haushaltsgemeinschaft jedem gleichermaßen Das FG Bremen hat über die Klage einer bulgarischen
zur Verfügung stünden. Staatsangehörigen zu entscheiden, deren Antrag auf Kindergeld für
Dieser Argumentation vermochten sich weder das Finanzgericht noch die Monate August bis Oktober 2019 abgelehnt wurde, da sie in
der BFH anzuschließen. Ein entsprechender Erfahrungssatz sei weder diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war.
von der Lebenswirklichkeit getragen, noch lasse er sich der Das deutsche Kindergeld ist eine Leistung der sozialen Sicherheit, die
Rechtsprechung des BFH entnehmen, die ein „Wirtschaften aus einem unter die Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Systeme
Topf" nur bei Partnern einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft der sozialen Sicherheit fällt. Artikel 4 dieser Verordnung verpflichtet
annehme. Für diese gelte die Vermutung, dass hilfsbedürftige die Mitgliedstaaten, EU-Bürger und eigene Staatsangehörige gleich
(mittellose) Personen wegen der Kürzung/ Versagung von zu behandeln. § 62 Absatz1a Satz 1 EStG schließt die
Sozialleistungen am Einkommen und Vermögen des Lebensgefährten Kindergeldberechtigung jedoch nur für Unionsbürger, nicht aber für
teilhaben. deutsche Staatsangehörige aus. Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie
Im Streitfall habe keine Bedarfsgemeinschaft vorgelegen, da die 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer
Tochter schon wegen der Unterhaltsleistungen der Kläger nicht Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei
mittellos gewesen sei. Es entspreche – so der BFH – vielmehr der zu bewegen und aufzuhalten erlaubt es den Mitgliedstaaten, für die
Lebenswirklichkeit, dass Lebensgefährten, die jeweils über ersten drei Monate des Aufenthalts den Anspruch auf Sozialhilfe
auskömmliche finanzielle Mittel zur Deckung des eigenen auszuschließen.
Lebensbedarfs verfügten, auch wenn sie zusammenlebten, einander
keine Leistungen zum Lebensunterhalt gewährten, sondern jeder –
durch die Übernahme der hälftigen Haushaltskosten – für den eigenen
Lebensunterhalt aufkomme. Dabei sei unerheblich, ob es sich bei den
"eigenen" finanziellen Mittel um (steuerbare) Einkünfte, Bezüge oder
Unterhaltsleistungen Dritter handele.
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