Betriebliche Altersvorsorge - in Österreich "Wir helfen, die Qualität zu steigern und Kosten zu senken" - Christian Altenhuber ...
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Betriebliche Altersvorsorge in Österreich „Mitarbeiter binden und Steuern sparen mit Betrieblicher „Wir helfen, die Altersvorsorge” Qualität zu Martin Wagner steigern und Kosten zu senken” r Mag. Dr. Ralph Felbinge www.bav-felbinger.at www.bav-wagner.at www.lexisnexis.at
BAV Felbinger GmbH Ihr Partner für Betriebliche Altersvorsorge Als unabhängiges Unternehmen haben wir uns ausschließlich auf den Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert. Eine fundierte theoretische Basis kombinieren wir mit 20-jähriger praktischer Erfahrung in der Beratung und betreuen Betriebe in ganz Österreich, von internationalen Konzernen bis zu regionalen Klein- und Mittelbetrieben. Alles aus einer Hand! Nach einer sorgfältigen Analysephase Ihrer Firmen- und Mitarbeitersituation erarbeiten wir mit Ihnen das am besten geeignete Vorsorgemodell. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Vertragsgestaltungen unter Einbindung Ihres Steuerberaters bzw. erfahrener Anwälte und Experten. Besonderen Wert legen wir auf das lückenlose Zusammenspiel zwischen rechtlichen Ver- einbarungen, zugesagten Leistungen und Rückdeckungsprodukt. Wir wählen für Sie den günstigsten Versicherungspartner und verhandeln zusätzliche Sonderkonditionen für höchstmögliche Flexibilität in der Zukunft. Von der Implementierung Ihres Vorsorgemodells bis zur Pensionsphase begleiten wir Sie und kümmern uns um die laufende Wartung Ihrer Verträge. Und wir überprüfen und verbessern Ihre bestehenden Vorsorgelösungen • Analyse von bestehenden Pensionszusagen hinsichtlich rechtlicher Aktualität, Lücken in der Finanzierung, Risiken für den Arbeitgeber, Sicher- heit für die Begünstigen • Adaptierung der Vertragswerke wie Betriebsvereinbarungen oder Pensions- kassenverträgen nach Gesetzesnovellen • Kosteneinsparung Mag. Dr. Ralph Felbinger – Geschäftsführung Als Autor der bekanntesten Fachbücher und einer Vielzahl von Artikeln, einem Lehrauftrag an der Donauuniversität in Krems, als Vortragender beim Lehrgang Sozialkapital und mit langjähriger Erfahrung in der Versicherungs- wirtschaft bietet Mag. Dr. Ralph Felbinger die ideale Verbindung zwischen theoretischer Basis und praktischer Umsetzung in der Beratung! ExpertInnennetzwerk Für Spezialfragen kann zusätzlich auf ein Netzwerk von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden, das aus österreichweit anerkannten Fach- leuten aus Wissenschaft oder Praxis besteht und eine bestmögliche und rechtlich fundierte Abwicklung gewährleistet. Der BAV-ExpertInnenbeirat Dr. Roman Bacher, Rechtsanwalt Dr. Harald Burmann, Rechtsanwalt a.o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Drs, Expertin Arbeitsrecht MMag. Dr. Peter Pülzl MAS/LL.M., Experte Finanzrecht o.Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, Experte Arbeitsrecht Dr. Peter Wallnöfer, LL.M., Rechtsanwalt www.bav-felbinger.at
Inhalt Staatliche Altersvorsorge Liebe Leserinnen, Die Grundprobleme des gesetzlichen Pensionssystems 4 liebe Leser! Das neue Pensionskonto 6 In Österreich beruht die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Mo- Im Gespräch dell: Neben der gesetzlichen Pension, welche die finanzielle Absi- Die Bedeutung der cherung sicherstellt, gewinnen die private und die Betriebliche Al- Betrieblichen Altersvorsorge. Interview mit Mag. Dr. Ralph Felbinger 8 tersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Sie sind eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung. Und das ist wichtig, denn wer den gleichen Kollektive Vorsorge Lebensstandard im Alter halten möchte, ist auf eine Ergänzung zur Vorsorgelohn ist günstiger als Barlohn 10 gesetzlichen Rente angewiesen. Pensionskasse oder betriebliche Das Modell der Betrieblichen Altersvorsorge nutzt sowohl Arbeit- Kollektivversicherung 12 gebern/Arbeitgeberinnen als auch Arbeitnehmern/Arbeitnehmerin- nen. Aus betrieblicher Sicht sind Ausgaben für die Altersvorsorge nicht nur Betriebsausgaben, mit denen Steuern und Sozialabgaben Individuelle Vorsorge gespart werden können, sondern auch ein Instrumentarium zur Mit- Die Pensionszusage: Steuerersparnisse und Mitarbeiterbindung 14 arbeiterbindung. Betriebliche Altersvorsorge beeinflusst das Betriebs- klima und das Image des Unternehmens positiv, was ein Wettbe- Die Ausgestaltung werbsvorteil sein kann. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Pensionszusage 16 lohnt sich Betriebliche Altersvorsorge ebenso, weil sie für das Alter vorsorgen, die gesetzliche Rente ergänzen und dabei Steuern sparen Die häufigsten Problembereiche bei können. Die arbeitsrechtliche Grundlage für betriebliche Leistungs- betrieblichen Pensionszusagen 18 zusagen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Alter, Invali- dität und/oder Tod bietet seit mehr als 25 Jahren das Betriebspen- Die Übertragung von direkten sionsgesetz. Leistungszusagen auf Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen 20 In der nun vorliegenden vierten Auflage der Broschüre „Betriebliche Altersvorsorge in Österreich“ klären wir, warum sich Betriebliche Al- Abfertigung tersvorsorge lohnt und informieren über die wichtigsten Fakten. Wir Umgang mit bestehenden wünschen Ihnen eine informative Lektüre! Abfertigungsverpflichtungen: Nach wie vor ein aktuelles Thema 22 Herzlichst, Ihre Berufsunfähigkeit & Pflege Ableben, Berufsunfähigkeit 24 Foto: Kurt Albrechtshofer und Pflegebedarf Neue Versicherungstarife Betriebliche Altersvorsorge im Niedrigzinsumfeld 25 Kollektive Vorsorge Stimmen aus der Praxis 26 Mag. Manuela Taschlmar Redaktion Risikoversicherung Risikoversicherungen für den Todesfall (Ab- lebensversicherungen) gewinnen auch im betrieblichen Bereich an Bedeutung 28 Impressum Medieninhaber & Verleger: LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co. KG, Marxergasse 25, 1030 Wien, Tel: 01/534 52-0, Praxistipps Fax: 01/534 52-141, Geschäftsführung: Mag. Peter Davies, MBA, Abonnentenservice: Tel: 01/534 52-5555, Fax: 01/534 Inhouse-Seminare für Wirtschaftstreuhänder 29 52-141, Herausgeber: Mag. Dr. Ralph Felbinger, BAV Felbinger GmbH, Beratung für Betriebliche Altersvorsorge & Sozialka- pitalmanagement, Thor 167, 5760 Saalfelden, Tel: +43 (6582) 20630, Fax: +43 (6582) 20630-11, Mob: +43 664 84 06 566, ralph.felbinger@bav-felbinger.at Chefredaktion: Mag. Manuela Taschlmar, manuela.taschlmar@lexisnexis.at, Erscheinungs- weise: 1x jährlich, Anzeigen: Alexander Mayer, 01/53452-1116; anzeigen@lexisnexis.at, Layout & Gestaltung: Robert Schlenz, Druck: Prime Rate GmbH, Budapest, Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz: LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH Rentenversicherung & Co KG: 100% Reed Elsevier. Grundlegende Richtung: Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern der Zeitschrift unabhängige, 30 aktuelle Informationen über die Möglichkeiten der Betrieblichen Altersvorsorge näher zu bringen. Alle Informationen sind Rückdeckungsversicherung: hohe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, redaktionell aufbereitet und wiedergegeben. Eine Haftung von LexisNe- Ersparnisse und Verbesserungen möglich! xis, des Herausgebers, Redaktion und der Autoren für Richtigkeit, für Vollständigkeit und Irrtümer, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Autorinnen/Autoren und Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe: Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Stand: April 2015; Titelfoto: Mario Lebesmühlbacher Fotos: LexisNexis, fotolia, Mario Lebesmühlbacher Altersvorsorge | 3
Staatliche Altersvorsorge Die Grundprobleme des gesetzlichen Pensionssystems Ob ein Pensionssystem auf Basis eines Umlagesystems lang- Grundproblem 3: Kürzere Lebensarbeitszeit fristig funktionieren kann, wird zu einem wesentlichen Teil von In den letzten Jahrzehnten war immer mehr der Trend zu einer der Struktur der Bevölkerung im Land bestimmt. Verkürzung der Lebensarbeitszeit bemerkbar. Man tritt später ins Erwerbsleben ein und geht früher in Pension. Grundproblem 1: Die Anzahl der Geburten Eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren des Lebenszyklus der Österreicherinnen und Österreicher Umlagesystems ist eine genügend große Anzahl an aktiv im Alleine die Entwicklung in den letzten vier Jahrzehnten illustriert Erwerbsleben stehenden Personen, die mit ihren Beiträgen die deutlich das immer schlechter werdende Verhältnis zwischen laufenden Pensionszahlungen finanzieren können. der Zahlungsdauer von Pensionsbeiträgen und dem Genuss der staatlichen Pension. Entwicklung der Geburten Stiegen im Jahr 1970 die Österreicher durchschnittlich mit 18,5 Jahren ins Berufsleben ein, mussten sie dann im Schnitt 134.800 bis zum 61. Lebensjahr arbeiten und konnten anschließend bis zum 74. Lebensjahr ihre Pension genießen. Im Jahr 2012 93.800 87.400 88.700 erkennt man, dass der Einstieg ins Berufsleben erst 4 Jahre 78.200 79.330 später erfolgt und nur mehr bis zum Alter von 59 Jahren gearbeitet wird, die Pension danach aber schon bis zum 83. 1963 1975 1985 1995 2005 2013 Quelle: Statisik Austria Lebenszyklus der Österreicherinnen und Österreicher Sieht man jetzt, wie sich die Anzahl der Geburten in Österreich 2012 22 37 24 entwickelt hat, nämlich von 134.800 im Jahr 1963 auf 87.400 im Jahr 1985 und auf 79.330 im Jahr 2013 (alle Prognosen rech- 1991 19 40 17 nen mit einer langfristig weiterhin fallenden bzw. auf niedrigem Niveau stagnierenden Tendenz), so erkennt man, dass immer 1970 18 43 13 weniger junge Beitragszahler nachkommen, die später unsere Pensionen finanzieren könnten. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Alter in Jahren 90 Grundproblem 2: Die steigende Lebenserwartung Quelle: Statisik Austria Ausbildung Arbeitsleben Ruhestand Eine an und für sich sehr erfreuliche Tatsache ist die Feststellung, dass die Lebenserwartung in Österreich in den letzten Jahrzehn- ten deutlich gestiegen ist. Konnte man im Jahr 1900 davon aus- Lebensjahr genossen wird. Somit kam man im Jahre 1970 gehen, dass 60-jährige Österreicher im Durchschnitt noch rund auf durchschnittlich 42,7 Jahre im Arbeitsleben und auf 12,9 13 Jahre zu leben hatten, so hat sich diese Lebenserwartung bei Pensionsjahre, jedoch im Jahr 2012 auf nur mehr 37 Arbeits- Frauen bereits auf fast 26 Jahre verdoppelt und ist bei Männern jahre, dafür auf über 24 Pensionsjahre. Dass solche Verände- auf fast 22 Jahre angestiegen. rungen die Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems deutlich erschweren, ist klar zu erkennen. Entwicklung der Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren Der frühere Pensionsantritt ist ein Phänomen, das in Österreich Männer 28,67 ganz besonders ausgeprägt ist. Obwohl das gesetzliche Pensi- Frauen 25,36 27,01 24,98 onsalter für Männer bei 65 und für Frauen bei 60 Jahren liegt, 23,27 20,40 21,55 gingen im Jahr 2013 die Frauen mit einem Durchschnittsalter 17,90 von 57,5 Jahren in Pension, die Männer mit 59,6 Jahren. 15,10 16,40 12,80 13,50 Das Problem der Frühpensionistinnen und Frühpensionisten Österreich hat das jüngste tatsächliche Pensionsantrittsalter innerhalb der EU. Stehen beispielsweise in Island noch über 79% 1950 1980 2010 2020 2030 1900 aller erwerbsfähigen Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren im Quelle: Statisik Austria und Hochrechnung der Steigerung der letzten 30 Jahre in die Zukunft Arbeitsleben, so sind es in Deutschland noch an die 61,5%, in Österreich jedoch nur mehr rund 43,1%! 4 | Altersvorsorge
Staatliche Altersvorsorge Das Problem der Frühpensionistinnen und Frühpensionisten mit steigendem Alter deutlich abnehmende Zahl von älteren Durchschnittsalter bei Pensionsantritt Menschen. Probleme mit einer Unfinanzierbarkeit des Pensi- Männer onssystems würde es hier kaum geben. Eine große Gruppe von 61,90 Frauen Erwerbstätigen kann sich die Pensionen für eine kleine Grup- pe von Pensionisten, noch dazu mit einer deutlich geringeren 60,40 Lebenserwartung als heute, leicht leisten. 59,60 59,20 58,50 58,30 58,30 Bevölkerungspyramide im zeitlichen Verlauf 57,50 57,60 Betrachtet man jedoch die Werte aus dem Jahr 2013, so erkennt 56,80 man bereits eine deutlich schmälere Basis, einen im Verhältnis zur Basis dicken „Bauch” von Personen im Alter von 40 bis 55 und einen deutlichen Anstieg der über 60-Jährigen, was eben 1970 1980 1990 2000 2013 auf die bereits vorhin diskutierten Probleme des Geburtenrück- Quelle: Hauptverband der Versicherungsträger ganges und einer steigenden Lebenserwartung zurückzuführen ist. Trotzdem ist heute das Verhältnis zwischen Aktiven und Pen- Betrachtet man diese Zukunftsprognosen für die nächsten knapp sionisten für das System (mit dem nicht unerheblichen Staatszu- 40 Jahre, so kann sich jeder selbst ein Bild darüber machen, wel- schuss) gerade noch verkraftbar. che Auswirkungen die Überalterung unserer Gesellschaft auf ein System hat, das davon abhängig ist, dass Erwerbstätige die Pen- Bevölkerungspyramide im zeitlichen Verlauf sionen für die ältere(n) Generation(en) bezahlen sollen. Alter 1910 2013 2043 Heute stehen 1.000 Pensionsversicherten bereits 615 Pensions- bezieher gegenüber und schon jetzt verursacht die Pensions- 90 80 versicherung einen Aufwand von weit mehr als 37,1 Milliarden 70 Euro jährlich. Bei der absehbaren deutlichen Verschlechterung 60 dieses Verhältnisses in den nächsten Jahren und Jahrzehnten 50 werden entsprechende Leistungskürzungen im Vergleich zu 40 jenen Personen, die in den letzten Jahren ihre Pension angetre- 30 ten haben bzw. jetzt in Pension gehen, unumgänglich sein. 20 10 0 So viele PensionsbezieherInnen entfallen auf 1.000 Beitrags- Bevölkerungsanteil Bevölkerungsanteil Bevölkerungsanteil zahlerInnen Quelle: Statistik Austria Frauen Männer Für die weitere Entwicklung bis zum Jahr 2050 gehen die Exper- tenberechnungen von über 920 bezogenen Pensionen auf 1.000 Pensionsversicherte aus. Welche Probleme jedoch auf unser Pensionssystem zukommen, sieht man erst dann, wenn man beobachtet, wie dieser „Bauch” über die Jahre hinweg nach oben wandert und sich die Basis So viele PensionsbezieherInnen entfallen auf 1.000 BeitragszahlerInnen noch stärker verringert. Man geht heute davon aus, dass sich 1.200 bis 2060 die Anzahl der über 65-Jährigen um über 1 Mio Perso- 1.000 nen erhöht, dh von derzeit ca. 1,6 Mio. auf über 2,6 Mio! Geht 926 diese zahlenstarke Generation in Pension, zeigt sich klar, dass die 800 junge Generation nicht mehr bereit sein wird oder in der Lage 600 591 616 615 sein kann, das heutige Pensionsniveau mit ihren Beiträgen und 400 435 510 Steuerleistungen aufrechtzuerhalten. 200 0 Auf keinen Fall soll hier der Eindruck erweckt werden, dass 1966 1976 1986 1996 2013 2050 das staatliche Umlagesystem durch andere Vorsorgeformen Beitragszahler Pensionsbezieher ersetzt werden sollte. Es hat sich durch viele Jahrzehnte hin- Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Langfistgutachten Pensionskommision 2012 durch bewährt und kann bestimmte Krisen, denkt man nur an Kriegsereignisse oder an Zeiten starker Inflation, besser über- Wie ein Erwerbstätiger dann mit seinen Pensionsbeiträgen (oder winden als beispielsweise ein Kapitaldeckungssystem. allgemeinen Steuerleistungen) die Pension für einen Pensions- bezieher finanzieren soll, ist die große Frage an das System. Der Generationenvertrag und das Umlagesystem stellen somit ein unverzichtbares Grundprinzip dar, an dem nicht gerüttelt Besonders deutlich erkennt man unser Problem einer zuneh- werden darf. Jedoch muss man sich die Frage stellen, welche mend überalternden Gesellschaft, wenn man die Prognosen Belastungen man zukünftigen Generationen zumuten kann und der Statistiker in Form der so genannten Bevölkerungspyramide welche Belastungen sie bereit sind zu übernehmen. Das System betrachtet. ist durch demographische Entwicklungen (Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung) an die Grenzen seiner Leistungsfä- Sieht man die Graphik bezogen auf das Jahr 1910, dann erkennt higkeit gestoßen. Die Pensionen in ihrer heutigen Höhe weiter- man leicht, warum sie sich den Namen Bevölkerungspyramide führen zu wollen, wäre gleichzusetzen mit Eltern, die enorme verdient. Auf einer breiten Basis von jungen Menschen ruht eine Schulden auf Kosten ihrer Kinder machen. Altersvorsorge | 5
Staatliche Altersvorsorge Das neue Pensionskonto Seit dem 1.1.2014 gibt es für alle Personen, die ab 1955 31.12.2013 erworben wurde und wird durch einen komplexen geboren wurden, ein Pensionskonto. Dieses Pensionskonto Berechnungsprozess ermittelt. Ab 2014 werden jährlich die soll eine individuelle Pensionsberechnung auf Basis einer neu erworbenen Ansprüche dazugerechnet. einheitlichen Rechtslage und eine Vorausberechnung der zu erwartenden Pension ermöglichen. Zur Kontoerstgutschrift bzw. zur Ende 2013 vorhandenen Gesamtgutschrift kommen weitere Teilgutschriften dazu. Wenn eine Person erst ab dem 1. Jänner 2005 Versicherungs- zeiten erworben hat, wird ihre Pension bereits seit damals nach Die jährliche Teilgutschrift ist immer 1,78% der beitragspflich- dem Pensionskontosystem errechnet. Es müssen keine Ansprü- tigen Bezüge des jeweiligen Kalenderjahres. Um den Kauf- che aus dem alten Berechnungssystem umgewandelt werden. kraftverlust auszugleichen, werden die Gutschriften Ende des folgenden Kalenderjahres immer mit der Aufwertungszahl Bei der Pensionsberechnung nach dem Pensionskonto wird des nächstfolgenden Jahres multipliziert. Die aufgewertete die Pension nach dem Bausteinprinzip aufgebaut. Gesamtgutschrift für die vorangegangenen Kalenderjahre plus • Der Versicherte bekommt für jedes Jahr Teilgutschriften die Teilgutschrift für dieses Kalenderjahr ist die am Ende des ausgewiesen, die dann aufaddiert werden. Kalenderjahres vorhandene Gesamtgutschrift. • Die Teilgutschrift eines Kalenderjahres ist 1,78% des beitrags- pflichtigen Jahresentgelts, begrenzt mit der jeweils geltenden Bei Inanspruchnahme der Pension vor dem Regelpensionsalter Jahreshöchstbeitragsgrundlage (vereinfacht gesagt: 1,78 % (aktuell 65 für Männer, 60 für Frauen) wird ein Abschlag vor- vom Jahresverdienst – allerdings nur bis zur Höchstbeitrags- genommen. Geht ein Mann mit 62 Jahren in Korridorpension, grundlage von derzeit monatlich 4.650,– Euro [Stand 2015]). beträgt der Abschlag 15,3% der Leistung (= 5,1% pro Jahr der • Die Teilgutschrift ist der Zuwachs der Jahrespension. Sie wird Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter). also nicht mehr verrentet, sondern ist schon die Jahrespension. • Da in der gesetzlichen Pensionsversicherung pro Jahr 14 Eine Inanspruchnahme der Pension vor dem Regelpensions- Pensionen ausgezahlt werden, ist der Zuwachs der monat- alter ist mit zwei Nachteilen verbunden: lichen Pension 1/14 der Teilgutschrift. 1. Die Gesamtgutschrift ist niedriger, was zu einer schlechteren • Die Gutschriften werden mit 1. Jänner eines jeden Jahres mit Ausgangsposition führt, und der Aufwertungszahl multipliziert. 2. die zunächst ermittelte Pension wird um einen Abschlag • Die Aufwertungszahl hängt vom Steigen der Beitragsgrund- verringert. lagen in der Vergangenheit ab. durchschnittliche Beitragsgrundlage 2013 Für einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter gibt es • Aufwertungszahl 2015 = durchschnittliche Beitragsgrundlage 2012 einen Zuschlag von 5,1% pro Jahr. • Die Summe der aufaddierten Teilgutschriften ergibt die am Ende des Erwerbslebens vorhandene Gesamtgutschrift. Das Pensionskonto ist jedoch kein reales Guthaben bzw. kein angespartes oder behebbares Kapital. Die Gesamtgut- Wenn eine Person bereits vor 2005 Ansprüche erworben schrift ist nur eine transparente Darstellung des (zukünftigen) hat, erhält sie eine Kontoerstgutschrift. Diese stellt das Pen- Anspruches auf Pensionszahlung auf Grund der aktuellen sionsguthaben dar, das durch Versicherungszeiten bis zum Rechtslage. Beispiel: Herr K, geb. am 15. September 1955, erwarb bis Ende Dezember 2013 37 Versicherungsjahre. Im Jahr 2014 erhält er von der Pensionsversicherungsanstalt die Mitteilung, dass seine am 1. Jänner 2014 vorhandene Kontoerstgutschrift 29.000,– Euro beträgt. Unter der Annahme, dass die Aufwertungszahl in den nächsten Jahren immer 1,022 beträgt, Herr K im Jahr 2014 3.600,– Euro verdient, sein monatliches Bruttoentgelt mit 1. Jänner eines jeden Jahres um 2,6 % steigt, und außerdem jedes 2. Jahr ein Biennalsprung von 100,– Euro erfolgt, ergibt sich bei Vollendung des 65. Lebensjahres folgende Gesamtgutschrift. Jahr Aufwertungszahl Entgelt monatlich Entgelt jährlich Teilgutschrift Vorjahre Gesamtgutschrift Gesamtgutschrift 2013 29.000,00 2014 1,022 3.600 50.400 897,12 29.638,00 30.535,12 2015 1,022 3.694 51.716 920,54 31.206,89 32.127,43 2016 1,022 3.890 54.460 969,39 32.834,23 33.803,62 2017 1,022 3.991 55.874 994,56 34.547,30 35.541,86 2018 1,022 4.195 58.730 1.045,39 36.323,78 37.369,17 2019 1,022 4.304 60.256 1.072,56 38.191,29 39.263,85 2020 1,022 4.516 47.418 844,04 39.263,85 40.107,89 Bei einem im Jahr 2020 liegenden Stichtag wird die Gesamtgutschrift Ende 2019 nicht mehr aufgewertet. Es wird nur die für das Jahr 2020 gebührende Teilgutschrift (für 9 Monate) hinzugerechnet. Die Gesamtgutschrift ist die Jahrespension unter der Annah- me, dass die Pension zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird. 1/14 der Gesamtgutschrift ist die Monatspension. 6 | Altersvorsorge
Staatliche Altersvorsorge Netto-Ersatzrate Die Netto-Ersatzrate soll Auskunft darüber geben, mit wie- viel Prozent des letzten Nettoeinkommens man in der Pension (netto) rechnen kann. Sie kann jedoch nur eine ganz grobe Orientierung bieten, weil im Pensionskontensystem die Pension nicht vom letzten Ein- kommen vor Pensionierung abhängig ist, sondern davon, wie hoch die Beitragsleistung im Verlauf des gesamten Erwerbsle- bens war und mit welchem Alter die Pension bezogen wird. Für die Darstellung wird von einer gleichmäßigen Einkom- Netto-Ersatzrate bei einem Aktiveinkommen von netto 1.800,– Euro (brutto 2.800,– Euro) menssteigerung im Laufe der Erwerbstätigkeit ausgegangen: 86% 80% 74% 67% 61% 73% 52% 66% 71% Verdient jemand bei Pensionsantritt zum gesetzlichen Pensi- 42% onsalter und nach 40 Dienstjahren 1.800.– Euro netto, so kann man von einer Ersatzrate von 73% ausgehen. Nimmt man die 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre Korridorpension in Anspruch so sinkt die Ersatzrate auf 66%. Versicherungsjahre gesetzliches Pensionsalter Korridorpension Hatte man zwischenzeitlich geringere Einkommen, kann dieser Wert noch spürbar nach unten gehen. Netto-Ersatzrate bei einem Aktiveinkommen von netto 2.600,– Euro (brutto 4.530,– Euro) 85% 79% Je höher das Einkommen liegt, desto geringer wird die Netto- 72% Ersatzrate, weil für Einkommensbestandteile über der Höchst- 65% beitragsgrundlage auch keine Sozialversicherungsbeiträge 58% 71% 69% bezahlt werden und für diesen Betrag auch keine Pensionsan- 51% 64% sprüche erworben werden. 44% 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre Versicherungsjahre gesetzliches Pensionsalter Korridorpension Bei einem Einkommen von 4.900,– Euro netto sinkt die Ersatz- Netto-Ersatzrate bei einem Aktiveinkommen von netto 4.900,– Euro (brutto 9.000,– Euro) rate auf 38% bzw. 34% im Rahmen der Korridorpension und man verliert bei Pensionsantritt rund 2/3 (!) seines bisherigen 45% 42% Einkommens. Alternative Vorsorgen werden hiermit unum- 38% gänglich, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten 35% 31% 38% zu können. 37% 27% 34% 23% 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre Versicherungsjahre gesetzliches Pensionsalter Korridorpension Die durchschnittlichen Pensionshöhen (Aug. 2014) Die nebenstehende Grafik gibt ein Bild darüber, welche Durch- Monatliche Bruttopensionen in Euro schnittspensionen in Österreich derzeit geleistet werden. Ob 1.524 sich damit ein zufriedenstellender Lebensstandard finanzieren 1.433 1.231 1.233 lässt, kann jeder für sich selbst beantworten. 1.038 1.008 949 923 793 614 767 737 Alterspension Invaliditäts- BU-Pension Witwen(r)pension Arbeiter Angestellte Selbständige-Gewerbe Selbständige-Bauern Altersvorsorge | 7
Im Gespräch Die Bedeutung der Betrieblichen Altersvorsorge in Österreich Mag. Dr. Ralph Felbinger im Gespräch über die Betriebliche Warum zählt Österreich zu den europäischen Nachzüglern bei Altersvorsorge der Betrieblichen Altersvorsorge? Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Verbreitung der Herr Felbinger, Sie beschäftigen sich seit Jahren intensiv Betrieblichen Altersvorsorge in Österreich ist sicherlich die mit Betrieblicher Altersvorsorge. Weshalb ist das Thema so mangelnde Information. Den wenigsten Arbeitgebern sind die wichtig? Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge, deren Ralph Felbinger: Das neue Pensionskonto macht erstmalig steuerliche Auswirkungen, Vorteile und Gefahren oder Gestal- transparent mit wieviel Pension man in Zukunft rechnen kann. tungsmöglichkeiten bewusst. Auch bei den Arbeitnehmerinnen Den meisten Menschen ist dabei bewusst geworden, dass sie und Arbeitnehmern fehlt immer noch das breite Problembe- damit ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufrechterhalten wusstsein. Das Pensionskonto könnte hier durchaus beschleu- können. Das gesetzliche Pensionssystem bleibt unbestritten nigend wirken. wichtig, um die Existenz zu sichern. Zusätzlich notwendig und unverzichtbar werden jedoch sowohl eine unterstützende priva- Warum soll ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgen? te als auch eine betriebliche Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge entwickelt sich immer mehr zu einem geeigneten Instrument der Personalpolitik: Engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter sind am Arbeitsmarkt sehr begehrt, schwer zu finden und Verbreitung BAV nach Unternehmensgröße auch nicht so einfach zu halten. Der Erfolg eines Unternehmens hängt mehr denn je von der Qualität und der Motivation seiner Verbreitung der BAV in % Mitarbeiter ab. Mit der Einführung eines Modells der Betriebli- 0 10 20 30 40 50 chen Altersvorsorge kann man diesen Mitarbeitern helfen, ein persönliches Problem zu lösen, indem man einen Beitrag zum 1 bis 9 11,3 Schließen ihrer Pensionslücke leistet oder auch einen Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles, einer Krankheit, Anzahl der MitarbeiterInnen 10 bis 19 15,5 einer Berufsunfähigkeit oder des Todes gewährt. Man zeigt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass man langfri- stig mit ihnen rechnet und verstärkt somit die Bindung an das 19 bis 49 12,3 Unternehmen. Und das Angenehme dabei ist, dass Betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte interessante steuerliche Begün- 50 bis 249 26,9 stigungen mit sich bringt und auch dem Arbeitgeber hilft, Lohn- nebenkosten zu sparen. 250 und mehr 44,4 Welchen Umfang hat Ihre Beratungstätigkeit? In einer ersten Analysephase versuchen wir die Interessen von Quelle: Wifo 2013 Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen auszuloten und informieren über die zivil, steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Durchführungswege der BAV; danach unterstützen wir unsere Kunden bei der Errichtung der notwendigen Vertragswerke unter Einbindung von Rechts- Wie groß ist die Verbreitung der BAV in Österreich? anwälten und des Steuerberaters unseres Kunden. Bei Bedarf Man kann davon ausgehen, dass in Österreich rund 25% der stehen weitere Top-Experten im Bereich des Arbeits- und Steuer- unselbstständig Erwerbstätigen von einem betrieblichen Pensi- rechtes in unserem Experten-Netzwerk zur Verfügung. Im näch- onsmodell über eine direkte Leistungszusage, eine Pensionskas- sten Schritt ermitteln wir über eine Ausschreibung mit welcher se oder eine betriebliche Kollektivversicherung umfasst sind. Der Versicherung, Pensionskasse oder Vorsorgekasse das gewünsch- EU-Durchschnitt liegt jedoch schon bei knapp 60%! Schaut man te Modell umgesetzt werden soll und verhandeln hier Top-Kon- auf die Anzahl der Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter ein ditionen und Zusatzvereinbarungen für unsere Kunden. Kriterien Vorsorgemodell umgesetzt haben, so zeigt sich ein relativ gro- wie Bonität, Flexibilität in der Verwaltung, Kosten, Garantielei- ßer Verbreitungsgrad bei größeren Unternehmen und ein sehr stungen und spezielle Sonderleistungen sind hierbei die wich- geringer Verbreitungsgrad bei mittleren und kleinen Unterneh- tigsten Entscheidungskriterien. Gerne übernehmen wir auch die mensgrößen. laufende und regelmäßige Wartung der Pensionsmodelle. 8 | Altersvorsorge
Im Gespräch Welche Risiken sehen Sie bei der BAV für Unternehmen? BAV Felbinger GmbH Das größte Risiko für Unternehmer liegt in einer falschen Bera- Die BAV Felbinger GmbH ist ein österreichweit tätiges und tung. Viele Verkäufer wissen gar nicht, dass beispielsweise durch unabhängiges Unternehmen, das sich ausschließlich auf den eine fehlerhafte Gestaltung einer Pensionszusage die steuerliche Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) spezialisiert hat. Anerkennung des Modells fallen oder das Unternehmen sogar Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung zu sämtlichen in eine existenzgefährdende Situation manövriert werden kann. Aspekten der BAV. Es beinhaltet die Durchführungswege der Vielfach wird der Schwerpunkt nur auf den Vergleich der Ver- direkten Leistungszusagen (Pensionszusagen), Pensionskassen, sicherungsprämien gelegt, wobei das Entscheidungskriterium betriebliche Kollektivversicherungen, Zukunftssicherung und in Wahrheit in der Gestaltung des Pensionsvertrages liegt. Wie den Umgang mit bestehenden Abfertigungsverpflichtungen vermeide ich eine verdeckte Ausschüttung, wie kann ich sämt- (Auslagerung, Rückdeckung). liche Risiken, wie Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit 100%ig aus dem Unternehmen auslagern, welche Möglich- Wir kümmern uns um die Neugestaltung und Implementierung keiten bieten sich in wirtschaftlichen Notlagen, wie kann das von Vorsorgemodellen ebenso wie um die Überprüfung beste- angesparte Kapital im Konkursfall abgesichert werden, etc.? hender Modelle oder deren laufende Wartung. Dabei befassen All dies sind wesentliche Fragen, auf die in einem kompetenten wir uns sowohl mit den steuer-, arbeits- und unternehmens- Beratungsgespräch eingegangen werden muss – und sie stellen rechtlichen Aspekten, als auch mit der versicherungsmathema- nur einen kleinen Ausschnitt aus der Praxis dar. Daher ist es für tischen, versicherungstechnischen, betriebswirtschaftlichen und Beraterinnen und Berater im Bereich der BAV eine absolute Vor- personalpolitischen Dimension der Materie. aussetzung, sich selbstständig weiterzubilden oder Expertinnen und Experten zur Unterstützung heranzuziehen. Nur dann kann Die Gestaltung sämtlicher notwendiger Vertragswerke unter die BAV für den Arbeitgeber jene Vorteile garantieren, die er mit Einbindung von Anwälten übernehmen wir ebenso gerne wie Recht auch von ihr erwartet. die Auswahl der geeigneten Rückdeckungsversicherungen und die Verhandlungen von Top-Konditionen und Sonderklauseln Wem außer Arbeitgebern bieten Sie Ihre Dienstleistungen noch mit Versicherungen und Pensionskassen. an? Großen Wert legen wir auf Kooperationen mit Wirtschafts- Kontakt: treuhändern. Der Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftstreu- BAV Felbinger GmbH händers ist so vielfältig und von fast täglichen Neuerungen Beratung für geprägt, dass oft nicht viel Zeit bleibt, sich auch mit Fragen der Betriebliche Altersvorsorge & Sozialkapitalmanagement betrieblichen Vorsorge intensiv zu beschäftigen und sich stän- dig auf dem Laufenden zu halten. Aus diesem Grund bieten Thor 167, 5760 Saalfelden wir Wirtschaftstreuhändern an, durch eine langfristige Partner- Tel: +43 (6582) 20630 schaft unser Knowhow und unsere Unabhängigkeit auf diesem Fax:+43 (6582) 20630-11 Spezialgebiet zu nützen. Die Praxis hat gezeigt, dass wir den Mob: +43 664 84 06 566 Klienten helfen können, Kosten zu sparen und Fehler bei der E-Mail: ralph.felbinger@bav-felbinger.at Modellgestaltung zu vermeiden, wenn wir vor dem Abschluss www.bav-felbinger.at eingebunden werden. Mag. Dr. Ralph Felbinger gilt in der Branche als DER Fach- mann für alle Fragen rund um die Betriebliche Altersvorsorge und gestaltet die Entwicklung der BAV in Österreich aktiv mit. Er berät renommierte international tätige Großunternehmen ebenso wie lokal tätige Klein- und Mittelbetriebe, die er von der ersten Modellidee bis hin zu den notwendigen Vertragsge- staltungen, der Auswahl der geeigneten Versicherungspartner und der Verhandlung von Spezialkonditionen begleitet. Er ist bekannt durch eine Vielzahl von Vorträgen und Publi- kationen in Fachzeitschriften, einen Lehrauftrag an der Donau Universität in Krems und ist Autor des Standardwerkes „Betriebliche Altersvorsorge - Rechtlicher Rahmen, optimale Gestaltung und praktische Umsetzung” (LexisNexis ARD Orac, Wien 2000, 2003, 2006 und 2011) und der Bücher “„Abfer- tigung Neu - Was tun mit bestehenden Abfertigungsansprü- chen?” (Orac, Wien 2002) und „Der Pensionsleitfaden - Ein Weg durch den Dschungel der Vorsorgeprodukte” (LexisNexis ARD Orac, Wien 2004, 2007 und 2014) und somit der ideale Begleiter in Theorie und Praxis. Altersvorsorge | 9
Kollektive Vorsorge Vorsorgelohn ist günstiger als Barlohn Zukunftssicherung gem § 3 Abs 1 Z15 lit a EStG Definition Die richtige Laufzeit Unternehmen können bis zu 300,- Euro pro Jahr und Mitar- Die Laufzeit muss bei kapitalbildenden Verträgen auf das beiter völlig steuerfrei und ohne Sozialabgaben und Lohnne- Antrittsalter der gesetzlichen Alterspension abgestimmt sein. benkosten als freiwillige Sozialleistung in Vorsorgelösungen Kürzere Laufzeiten sind möglich, wenn eine Er- und Ablebens- investieren. Diese müssen für alle Mitarbeiter oder bestimm- versicherung gewählt wird, bei der die Versicherungssumme te objektive Gruppen umgesetzt werden. Mitarbeiter kön- im Ableben mindestens gleich hoch ist wie die Versicherungs- nen auch bestehende Gehaltsbestandteile in dieses Modell summe im Erlebensfall. In diesem Fall beträgt die Mindestlauf- umwandeln, ebenso steuerfrei, jedoch sozialversicherungs- zeit 15 Jahre, außer das gesetzliche Pensionsalter liegt schon pflichtig. näher als diese 15 Jahre. Generell sind hier als Vorsorgelösung Produkte zu verwenden, Was passiert bei Ausscheiden des Mitarbeiters oder der Mit- die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende arbeiterin? Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters Der Arbeitgeber stellt die Prämienzahlung ein, der Mitarbeiter oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern. Am belieb- hat einen unverfallbaren Anspruch und diverse Verfügungsmög- testen ist hierbei die Lebensversicherung in der Form eines lichkeiten laut Betriebspensionsgesetz. In der Praxis wird ihm Direktvertrages, jedoch auch Gruppenkrankenversicherungen meistens die Versicherungsnehmereigenschaft und somit die sowie kollektive Unfallversicherungen oder reine Ablebensver- volle Verfügungsgewalt übertragen. sicherungen werden dafür sehr gern verwendet. Der Kauf von Wertpapieren oder Beiträge in die Vorsorgekasse werden hin- Zukunftssicherung ist in zwei Modellvarianten umsetzbar gegen nicht anerkannt. a) Die Zukunftssicherung – als freiwillige Sozialleistung (zusätzlich): Das Unternehmen spart alle Lohnnebenkosten und motiviert Die Gestaltung des Versicherungsvertrages gleichzeitig alle Mitarbeiter bzw. einzelne Mitarbeiter-Gruppen mit der dienstgeberfinanzierten Zukunftssicherung als zusätzliche Sozi- Versicherungsnehmer: Arbeitgeber (laut Lohnsteuerricht- alleistung. Keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge, linien 2002 auch Arbeitnehmer Prämien als Betriebsausgabe; bekommt man als Mitarbeiter das möglich) Angebot, zwischen einer freiwilligen Lohnerhöhung oder einer Ein- Beitragszahler: Arbeitgeber zahlung in eine Direktversicherung zu wählen, die den Arbeitgeber Versicherte Person: Arbeitnehmer insgesamt 300,– Euro kosten soll, dann ergibt sich folgendes Bild: Bezugsrecht: unwiderruflich beim Arbeitnehmer Systemdarstellung Lohnerhöhung Direktversicherung bzw. dessen Hinterbliebenen Aufwand Unternehmen 300,– 300,– darin Lohnnebenkosten 72,– 0,– Bruttolohn 228,– 300,– Die rechtliche Basis abzüglich Sozialversicherung 41,– 0,– Die Einführung eines Zukunftssicherungsmodells kann auf Basis abzüglich Lohnsteuer 60,– 0,– einer Einzelvereinbarung, einer Betriebsvereinbarung oder eines Nettolohn bzw. Einzahlung in Vorsorge 127,– 300,– Kollektivvertrages erfolgen. Auszahlung nach 30 Jahren 6.230,– 14.700,– bis 16.000,– Systemdarstellung: Annahme: Rendite 3%; in der Gruppe verbesserte Kondition Zielgruppe und Gruppenbildung Möglich für Arbeitnehmer im Sinne des Steuerrechts, dh für b) Die Zukunftssicherung – auf Basis „Gehaltsverwendung“ Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete, Beamte oder idR (Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile): auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, wenn die Hierbei können die Dienstnehmer mit dem Arbeitgeber ver- Beteiligung am Unternehmen maximal 25% beträgt. einbaren, dass vom bestehenden (überkollektivvertraglichen) Gehalt 25,– Euro brutto monatlich nicht als Barlohn ausbezahlt Nicht möglich hingegen für: Einzelunternehmer, Gesellschafter werden, sondern steuerfrei in ein Modell der Zukunftssicherung von Personengesellschaften; (dh für alle Personen, die keine (zB eine Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung) investiert Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen). werden. Durch diese Brutto-für-Netto-Veranlagung können im Vergleich zu einer privaten Vorsorge weitaus höhere Renditen Das Modell muss für alle Mitarbeiter umgesetzt werden oder erzielt werden. für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern. Die Gruppenkriteri- en müssen sachlich, betriebsbezogen und dürfen nicht willkür- Die Sozialversicherungspflicht bleibt in diesem Modell jedoch für lich sein (zB Betriebszugehörigkeit). Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen. Die Prämienzahlun- gen sind Betriebsausgaben. 10 | Altersvorsorge
Kollektive Vorsorge Die steuerliche Behandlung der Zukunftssicherung als zusätzliche Sozialleistung beim Arbeitgeber beim Arbeitnehmer Beitragszahlung des gewinnmindernde befreit von Lohnsteuer und Arbeitgebers Betriebsausgabe; Sozialversicherungsbeiträgen; keine Lohnnebenkosten; keine Schenkungssteuer keine Aktivierung Beitragszahlung des gewinnmindernde befreit von Lohnsteuer aber Arbeitnehmers (bei Betriebsausgabe; sozialversicherungspflichtig Gehaltsumwandlung) keine Aktivierung Fälligkeit der Einkommensteuer, sobald Summe der Renten keine Auswirkung Leistung als Rente ursprüngliches Kapital übersteigt Fälligkeit als keine Auswirkung einkommensteuerfrei (nicht steuerbar) Kapitalleistung Leistungen an keine Auswirkung war bis 31.07.2008 erbschaftsteuerpflichtig Hinterbliebene Die Vorteile für den Arbeitgeber Vorteile für Arbeitnehmer • Ersparnis bei den Lohnnebenkosten (ca. 30% Ersparnis bei frei- • Steuerlich die günstigste Lösung: keine Lohnsteuer williger Sozialleistung und Bezügen bis zur Höchstbeitrags- auf Prämie grundlage (ca. 8% bei Bezugsumwandlung) • Einmalige Kapitalleistung steuerfrei • Motivierte Mitarbeiter durch wesentlich mehr Netto-Ertrag als • Höhere Erträge durch Brutto-für-Netto-Veranlagung bei einer privaten Vorsorge • Günstiger als private Vorsorge • Attraktivität als Arbeitgeber steigern • Vertrag ab Beginn unverfallbar (Rucksackprinzip) • Höhere Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das • Insolvenzschutz, weil ausschließlich Arbeitnehmer bzw. Unternehmen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind • Durch Gruppenbildung möglich, verdiente Mitarbeiter zu bevorzugen (nach objektiven, betriebsbezogenen Kriterien) • Die Beiträge bis 300,– Euro p.a. sind als steuermindernde Betriebsausgabe absetzbar • Keine Aktivierungspflicht von Ansprüchen • Einfache Abwicklung, Kalkulierbarkeit Altersvorsorge | 11
Kollektive Vorsorge Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung Definition lichen Pension zu versteuern. Keine Lohnnebenkosten für den Unternehmen, die mehr als 300,- Euro pro Jahr für ihre Mit- Arbeitgeber. Beiträge können als Betriebsausgaben abgesetzt arbeiter steuerbegünstigt investieren wollen, haben die Mög- werden, sofern sie 10% des Bruttolohnes nicht übersteigen (im lichkeit, bis zu 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme völlig beitragsorientierten Modell). steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung einzuzahlen und so Arbeitnehmerbeiträge eine attraktive Firmenpension aufzubauen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrages auch eigene Beiträge entrich- Varianten ten. Sie können sich entscheiden, die Beiträge entweder bei Pensionskasse (dynamische Variante) den Sonderausgaben geltend zu machen oder für Einzahlun- Betriebliche Kollektivversicherung – BKV – (Sicherheitsvariante) gen bis zur Höhe von 1.000,- Euro p.a. eine staatliche Prämie in Anspruch zu nehmen. Diese Wesentliche Unterschiede der beiden Modelle beträgt 4,25% für das Jahr 2015. Betriebliche Kollektivversicherung Pensionskasse Kapitalabfindung garantierte Ja Nein Grundsätzlich nur Rentenzahlung Rente möglich: Beträgt das angesparte Garantierte Rente ab Versicherungsbeginn Neu: SicherheitsVRG, Wechsel dahin ab Pensionsantritt möglich; bis dahin keine Garantie; garantiert wird nur die Kapital beim Ausscheiden weniger zugeteilte Gewinne bleiben dem Kunden erhalten Höhe der Anfangspension als 11.700,- Euro (diese Grenze (Unverfallbarkeit der Gewinne) Sonderfall: Bonusrente wird in Schritten von 300,- Euro indexiert), ist jedoch eine Einmal- garantierter Ja, je nach Zeitpunkt des Abschlusses; dzt. 1,50% ab Ver- Nein Zinssatz tragsabschluss über die gesamte Vertragsdauer. Zusätzlich abfindung möglich. zugeteilte Gewinne sind unverfallbar. Steuerliche Behandlung der Bei- Ja, zur Anwendung kommt die bei Vertragsabschluss gül- Nein, bei Rentenbeginn kommt die dann gültige Sterbe- Sterbetafel- tafel zur Anwendung. Die Sterbetafel kann während der tragszahlungen garantie tige Sterbetafel, die über die gesamte Vertragsdauer gilt -> garantierte Rente als Grundlage für die Lebensplanung Rentenzahlung geändert werden, Rentenkürzungen sind somit möglich Arbeitgeberbeitrag Veranlagung Aktienanteil bis zu 40% (praktisch < 5%) Aktienanteil bis zu 70% • bis zu 10 % der Gehaltssumme konservative Veranlagung (bei Mindestgarantie bis 50%) eigener Deckungsstock -> risikoreichere Veranlagung, mehrere Veranlagungs- betriebsausgabenwirksam und Risikogemeinschaften (VRG) mit unterschiedlichen • bei leistungsorientierten Model- Risikoprofilen zur Auswahl. len bis zu einer Rentenhöhe von 80 % betriebsausgabenwirksam • von allen Sozialabgaben bzw. Arten der Pensionskassen- oder BKV-Zusagen Lohnnebenkosten befreit • beim Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig Beitragsorientiertes Modell • Vereinbarung zwischen AG und AN über bestimmte Höhe des Arbeitnehmerbeitrag Beitrages (z.B. Prämie als Prozentsatz vom Gehalt oder als fixer • kann im Rahmen der Bestimmungen für Sonderausgaben gel- Betrag) tend gemacht werden oder • Höhe der Pensionsleistungen hängt von Performance der PK • staatliche Prämie für 1.000,– Euro p.a. (2015: 4,25%) oder BKV ab • Eigenbeiträge können in Höhe von 1.000,– Euro p.a einbe- • AN trägt Veranlagungschance und -risiko zahlt werden, auch wenn der AG-Beitrag niedriger ist Leistungsorientiertes Modell Steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen • Vereinbarung zwischen AG und AN über Höhe der Pension • Höhe der Prämie ergibt sich aus der vereinbarten Pensionshöhe Pensionsleistungen • AG trägt Veranlagungschance und -risiko; Nachschusspflicht bei • aus Arbeitgeberbeiträgen – unterliegen dem Lohnsteuertarif Underperformance • aus Arbeitnehmerbeiträgen – werden nur zu 25 % steuerpflichtig Arten von Beiträgen und deren steuerliche Behandlung – sind steuerbefreit, wenn mit der staatlichen Prämie finan- ziert wurde Arbeitgeberbeiträge • Pensionsabfindung bis 11.700,– Euro möglich – halber Durch- Keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge in der schnittssteuersatz; isoliert besteuert ohne Berücksichtigung Ansparphase. Die Rente ist dann gemeinsam mit einer staat- sonstiger Einkünfte (somit fast steuerfrei) 12 | Altersvorsorge
Kollektive Vorsorge Wechsel einzelner DienstnehmerInnen Kompletter Systemwechsel – Umstieg Steuerliche Behandlung des verwalteten Vermögens in die BKV im aufrechten Dienstver- mit allen Anwartschaftsberechtigten • Steuerfreiheit der Kapitalerträge und Kursgewinne innerhalb des hältnis und bei Pensionsantritt von der Pensions- kasse in die BKV Deckungsstockes • keine KESt, keine KöSt • Änderung der Betriebs- vereinbarung • Einvernehmliche Beendigung • Versicherungssteuer: 2,5 % oder Kündigung des PK- • Abschluss Rahmenvertrag zwischen Versicherer und Vertrags zum Bilanzstichtag Wechsel zwischen Pensionskasse und betrieblicher Kollektiv- Unternehmen der PK versicherung • Information des/der einzelnen • Änderung/Neufassung Dienstnehmers/Dienst- Betriebsvereinbarung und Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) bietet neben den Abschluss Rahmenvertrag nehmerin steuerlichen Vorteilen von Pensionskassen zusätzliche Vorteile zwischen Versicherer und • Wechselmöglichkeit ab dem Unternehmen der klassischen Lebensversicherung wie eine Garantieverzinsung 55. Lebensjahr und bei • Damit Wechsel aller Dienst- (bei Abschlüssen im Jahr 2015 1,5%) und die Garantie der bei Pensionsantritt nehmerInnen in die BKV Abschluss gültigen Sterbetafeln. Das Risiko einer steigenden • Wahlmöglichkeit zwischen PK und BKV für neu eintretende • Übertragung des PK- Lebenserwartung trägt somit der Versicherer. Hinzu kommt eine Mitarbeiter kann eingeführt Vermögens in die BKV Gewinnbeteiligung, die nach Zuteilung unverfallbar ist. werden • Weitere lfd. Prämienzahlungen in die BKV Dadurch kann bereits zu Vertragsabschluss eine garantierte • Ob auch Leistungsberechtigte übertragen werden, ist im Rente ausgewiesen werden, welche sich jährlich durch die zuge- Einzelfall zu klären teilten Gewinne erhöht und niemals fallen kann. So ist es für den Arbeitgeber möglich, moderne Entlohnungssysteme zu gestal- Voraussetzung für beide Wechselvarianten ist eine Änderung ten und zugleich Lohnnebenkosten einzusparen. der bestehenden Betriebsvereinbarung, eine Information der Pensionskasse, der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Wechselmöglichkeiten von der Pensionskasse in eine betriebli- BKV und die Information des/der einzelnen Dienstnehmers/ che Kollektivversicherung Dienstnehmerin. Individueller Wechsel für DienstnehmerInnen ab dem vollen- Individueller Wechsel während der Laufzeit vor 55 deten 55. Lebensjahr nicht möglich; außer Einführung Dualmodell (siehe Expertentipp) Die Wechselerklärung muss bis spätestens 31.10. des laufen- den Kalenderjahres bei der PK und beim Dienstgeber einlangen. Kollektiver Wechsel aller DienstnehmerInnen Die Übertragung des Pensionskassenvermögens erfolgt zum 1. Für den Umstieg aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Jänner des folgenden Kalenderjahres; ab diesem Zeitpunkt sind von einer Pensionskasse in eine Betriebliche Kollektivversiche- auch die laufenden Prämien in die BKV zu entrichten. rung ist die Kündigung des Pensionskassenvertrages notwendig. Die Kündigung muss zum 31.12. erfolgen, und die Kündi- Individueller Wechsel bei Pensionsantritt gungsfrist beträgt ein Jahr. Das Pensionskassenvermögen wird in die BKV übertragen und ab sofort wird eine lebenslange und garantierte Rente mit Hin- Voraussetzung: Übernahmeerklärung durch eine Versicherung terbliebenenversorgung ausbezahlt. Es gelten dieselben Voraus- (BKV) zur Gewährleistung der Weiterführung des Pensionsmo- setzungen wie bei einem Wechsel ab 55. dells in der BKV, Änderung der Betriebsvereinbarung, Rahmen- vertrag zwischen Versicherer (BKV) und Unternehmen. Expertentipp Einführung eines Dualmodelles mit individuellen Wechsel- Beiträge in der PK oder der BKV veranlagt werden sollen. Wird Möglichkeiten die Kündigung beispielsweise 2015 ausgesprochen, ergibt sich Da die BKV eine kalkulierbare und verlässliche Pension ermög- somit eine Wahlmöglichkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbei- licht, die von Schwankungen des Kapitalmarkts und demogra- ter zum 01.01.2017. Auch hier werden die Betriebsvereinbarung phischen Entwicklungen kaum beeinflusst wird, ist es für viele geändert und neben der Einführung des Dualmodelles natürlich Arbeitgeber interessant, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Wechselmöglichkeiten ab dem vollendeten 55. Lebens- die individuelle Entscheidung zwischen PK und BKV zu lassen. jahr und zum Pensionsantritt (siehe oben) mit aufgenommen. Dadurch haben alle DienstnehmerInnen bis zu drei Möglich- Auch hier wird unter Einhaltung oben genannter Fristen der Pen- keiten, einen individuellen Wechsel zu fordern. sionskassenvertrag gekündigt. Allerdings wird nicht nur mit einer BKV, sondern auch mit einer PK (kann auch dieselbe sein) ein Mag. Christian Schuster ist anerkannter Experte in allen Be- Rahmenvertrag abgeschlossen. Das ganze Pensionssystem star- reichen der betrieblichen Personenvorsorge. Seit 2011 ist er tet somit neu, und alle Beschäftigten müssen sich entscheiden, Leiter der betrieblichen Personenversicherung für den Bereich ob ihr bereits angespartes Pensionskapital und die zukünftigen Vertrieb in der Wiener Städtischen Versicherung AG. Altersvorsorge | 13
Individuelle Vorsorge Die Pensionszusage: Steuerersparnisse und Mitarbeiterbindung Definition pension bereits abgedeckt werden kann. Das restliche Kapital, Eine Pensionszusage ist ein beliebtes Instrument, um wich- das erforderlich ist, um das abgegebene Pensionsversprechen tige MitarbeiterInnen zu motivieren und sie enger an das erfüllen zu können, wird idealerweise über eine Rückdec- Unternehmen zu binden. Mit ihr gelingt es, einen wesent- kungsversicherung angespart. Das Risiko des vorzeitigen Able- lichen Beitrag zur Absicherung des Lebensstandards in der bens und der Berufsunfähigkeit wird ebenfalls durch eine ent- Pensionsphase zu gewährleisten und einen adäquaten Schutz sprechende Risikoversicherung abgedeckt. gegen die finanziellen Folgen von Tod und Berufsunfähig- keit zu bieten. Zugleich kann das Unternehmen interessante Eine Novelle des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2007 Steuervorteile erzielen und Lohnabgaben sparen. Pensionszu- ermöglicht es auch, seither sogar 100% des Kapitalbedarfes sagen dieser Art werden in der Fachsprache auch als direkte über eine Rückdeckungsversicherung anzusparen. Dies verein- Leistungszusagen bezeichnet. facht die Verwaltung des Modells und ermöglicht es auch, das Unternehmen mittels einer Rentenversicherung gegen die Risi- ken einer steigenden Lebenserwartung abzusichern. Das Grundmodell einer Pensionszusage Ein Unternehmen verspricht einem wertvollen Mitarbeiter, dass Es bleibt zwar weiterhin die Regelung im Gesetz verankert, er ab seinem Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension dass 50% der Rückstellung mittels Wertpapieren abgesichert erhält. Das Versprechen erfolgt schriftlich, rechtsverbindlich werden müssen, jedoch kann auch das Deckungskapital einer und unwiderruflich. Diesen Vertrag zwischen Unternehmen Rückdeckungsversicherung auf dieses Deckungserfordernis und Mitarbeiter nennt man eine „Pensionszusage”. Neben angerechnet werden. der Alterspension kann die Pensionszusage auch ein Recht auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension enthalten. Beträgt beispielsweise die steuerrechtliche Pensionsrückstel- lung zum 31.12. in der Bilanz 10.000,- Euro, so müssen bis Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der lau- zum 31.12. des Folgejahres bestimmte Wertpapiere mit einem fenden Bezüge betragen, wobei darauf zu achten ist, dass es Nennwert von 5.000,- Euro angekauft werden oder man hat zum Pensionsantritt aller Voraussicht nach nicht zu einer Über- eine Rückdeckungsversicherung vorzuweisen, deren Wert zu versorgung kommt. Staatliche Pension und Firmenpension diesem Stichtag zumindest ebenso 5.000,- Euro aufweist. Liegt zusammen sollen also nicht höher sein, als der Verdienst in der der Wert der Rückdeckungsversicherung unter den gefor- Aktivzeit. derten 5.000,- Euro, so müssen entweder Wertpapiere in der Höhe des Differenzbetrages angekauft werden, oder es wird Aufgrund dieses Vertrages kann das Unternehmen in der Bilanz rechtzeitig ein Kapitaleinschuss in die Versicherung geleistet, gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden und dadurch damit der Wert die 5.000,- Euro erreicht. Steuerersparnisse erzielen. Ein jährliches Gutachten von einem geprüften Versicherungsmathematiker oder eine Berechnung Als „Wert“ der Versicherung kann das vom Versicherer bekannt nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik liefern gegebene Deckungskapital inklusive vorhandener Gewinnan- die entsprechenden in der Bilanz anzusetzenden Werte. teile herangezogen werden bzw. der Rückkaufswert, sollte die- ser höher sein als das Deckungskapital. Das Unternehmen muss danach Jahr für Jahr Wertpapiere in der Höhe von 50% der gebildeten Pensionsrückstellungen Für die Anrechnung sind nur „klassische“ und kapitalanlage- ankaufen, womit ein Teil der Verpflichtung aus der Firmen- orientierte Lebensversicherungen zugelassen, keine fondsge- 14 | Altersvorsorge
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