Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler

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Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
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                                                               WWW.GRUBER-PARTNER.AT
N˚ 99 Juni 2020

                                                                                         es Be

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                                                                                                       ns
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steuern & trends
Aktuelle Informationen der FRITZENWALLNER - GANDLER Wirtschaftstreuhand- und Steuer-
beratungsgesellschaft mbH, der GRUBER & PARTNER Unternehmensberatung GmbH und der
PÜLZL - FRITZENWALLNER - GANDLER Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

   Seite 5 bis 9              Seite 15                 Seite 16 und 17
   Härtefallfonds:            Überbrückungskredite     Welche Fixkostenzuschüsse
   Eine kritische             und Ratenstundungen      erhalten Unternehmen
   Bestandsaufnahme                                    aus dem Corona-
                                                       Hilfsfonds?
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
Editorial

    Liebe Leserinnen und Leser!

    Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Dies ist wohl ein Satz,
    welchen man zurzeit in sehr vielen Medien liest bzw. hört. Die Auswirkungen
    der Corona Pandemie sind bereits jetzt enorm, innerhalb von wenigen Wo-
    chen wurden viele Pläne auf den Kopf gestellt, vielen Unternehmen wurde
    – zumindest für einen gewissen Zeitraum – die Existenzgrundlage einge-
    schränkt. Die Situation ist für uns alle sehr herausfordernd.
                                                                                     Mag. Thomas Fritzenwallner
    Die Regierung versucht mit umfassenden Hilfspaketen und Maßnahmen den                 Steuerberater, Geschäftsführer
    wirtschaftlichen Schaden bei den Betroffenen zu reduzieren. Leider zeigt die
    Praxis täglich, dass die Maßnahmen oftmals nicht ankommen. Jeder Fall ist
    individuell und unterschiedlich – sehr viele kleine Unternehmen fallen durch
    den Rost – die sozialen Medien sind voll mit diesen Schicksalen.

    In der Beratung sind diese Themen ebenfalls sehr fordernd – die Rahmenbe-
    dingungen und Richtlinien ändern sich laufend, werden erweitert und ein-
    geschränkt. Was heute richtig ist, ist morgen vielleicht schon wieder falsch.
    Zuerst kommt die Überschrift in den Medien, ausgearbeitete und durch-
    dachte Inhalte sind zu diesem Zeitpunkt noch in weiter Ferne.

    Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe unserer Kanzleizeitung gerne einen
    Eindruck vermitteln, wie wir die letzten Wochen bei uns in der Kanzlei erlebt
    und geschafft haben. Als Geschäftsführung möchten wir uns an dieser Stelle
    bei all unseren Mitarbeitern für ihre Flexibilität und ihren Einsatz bedanken.
    Jeder einzelne hat einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass wir die                 Hermann Gandler
                                                                                                          Steuerberater
    letzten Wochen geschafft haben und unsere Klienten unter den gegebenen
    Umständen bestmöglich betreuen konnten – vielen Dank!

    Inhaltlich dreht sich natürlich alles um das Thema Corona und die damit
    verbundenen aktuellen Maßnahmen und Unterstützungen. In den Beiträgen
    haben wir QR Codes angedruckt, welche Sie direkt auf die jeweiligen Seiten
    im Internet verlinken. Wie bereits angeführt, in diesen Zeiten sind fachliche
    Infos oftmals schon wieder überholt, bevor die Druckerschwärze trocken ist.

    Wie in unserer Kanzleizeitung ebenfalls üblich, informieren wir Sie auch
    in dieser Ausgabe wieder über interne Neuigkeiten. Neben runden
    Geburtstagen können wir auch zu einer Hochzeit gratulieren.

    Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre
    der aktuellen Steuern&Trends,

                                           STB MAG. JULIAN HOLLEIS
                             UND STB MAG. THOMAS FRITZENWALLNER                                   Mag. Bernd Maier
                                                                                     Steuerberater - Kooperationspartner

2    steuern und trends
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
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                                                                                             Sie unsere Ho
                                                                            NEU! Besuchen
                                                                                                                  r.at
                                                                                               allner-gandle
                                                                             www.fritzenw

                                      INHALT

                                      Seite 4 und 5       Corona-Krise – ein Balanceakt der Entscheidungen

                                      Seite 6 bis 9       Der Härtefallfonds:
                                                          Eine kritische Bestandsaufnahme

                                      Seite 9             Befreiung von der GIS und AKM Ruhendmeldung
Mag. Julian Holleis
Steuerberater, Geschäftsführer
                                      Seite 10 und 11 Auch in der Corona Krise mit Home Office
                                                      ein starkes schlagkräftiges Team

                                      Seite 12 und 13 Modernster IT-Einsatz bei Fritzenwallner-Gandler

                                      Seite 14            Investitionsförderungsprämie vom Land Salzburg

                                      Seite 15            Überbrückungskredite und Ratenstundungen

                                      Seite 16 und 17 Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen
                                                      aus dem Corona-Hilfsfonds?

                                      Seite 18            Welche steuerlichen Erleichterungen
                                                          sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?
Heinrich Fritzenwallner
Steuerberater                                             Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge

                                      Seite 19            Gruber&Partner

                                      Fritzenwallner – Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
                                      Geschäftsführer: StB. Mag. Thomas Fritzenwallner und StB. Mag. Julian Holleis
                                      5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 6598, F. 06565 6598 450
                                      5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, T. 06562 48658, F. 06562 48658 440
                                      5733 Bramberg, Kirchenstraße 8, T. 06566 20 600
                                      office@fritzenwallner-gandler.at

                                      Gruber & Partner Unternehmensberatung GmbH
                                      Geschäftsführer: Bernhard Gruber, Akademischer Unternehmensberater, CMC, CSE
                                      5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 2091, F. 06565 2091 460
                                      5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, F. 06562 48658 440
                                      office@gruber-partner.at

                                      Pülzl - Fritzenwallner - Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
                                      Geschäftsführer: StB. Mag. Thomas Fritzenwallner
MMag. Dr. Peter Pülzl,                5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, T. 06562 48658, F. 06562 48658-440
MAS (European Law), LL.M.             office@wt-pfg.at
Steuerberater - Kooperationspartner

                                                                                                     steuern und trends   3
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
CORONA-KRISE – EIN BALANCEAKT DER ENTSCHEIDUNGEN

    Als am Ende des Jahres 2019 erste Medienberichte über ein neuartiges Virus im
    asiatischen Raum die breite Öffentlichkeit erreichten, hat wohl der Großteil der
    europäischen Bevölkerung nicht damit gerechnet, dass dieses Virus als Pandemie
    eingestuft wird und unser aller Leben für einen bestimmten, unabsehbaren
    Zeitraum auf den Kopf stellen wird.

    Ein paar Monate später – am Freitag, den 13. März       und somit persönlicher Kontakt total eingeschränkt
    2020, um genau zu sein – verkündete die österrei-       werden konnte. So positiv ein Wechsel des Arbeits-
    chische Bundesregierung in einer Pressekonferenz        platzes nach Hause während eines Ausnahmezu-
    einen sogenannten „Lockdown“, welcher zum Ziel          standes sein kann, so fordernd kann er auch sein.
    hatte, das „gesellschaftliche Leben auf ein Minimum     Die Singles oder Single-Haushalte standen vor der
    herunterzufahren“. Wie für jede Person in einer         Herausforderung, mit schleichender, mehr wer-
    unternehmerischen Führungsposition, lautete die         dender Einsamkeit umzugehen. Mütter und Väter
    Devise als Reaktion auf diese Pressekonferenz für       mussten Schule, Haushalt und Arbeit unter einen
    die Geschäftsführer und Senior-Partner der Kanzlei,     Hut bringen – eine Aufgabe, die teilweise nur schwer
    in Hinblick auf das Unternehmen schnell und vor         zu lösen war und einen Kraftakt darstellte. Doch ne-
    allem richtig zu handeln. Schnelles und richtiges       ben der allgemeinen Einstellung, dass eine außerge-
    Handeln wird von Branche zu Branche unterschied-        wöhnliche Situation außergewöhnliche Maßnahmen
    lich definiert – für eine Steuerberatungskanzlei, die   benötigt, der Dankbarkeit über eine Arbeit, der man
    als systemerhaltend gilt, heißt es, Mitarbeiterinnen    in relativer Sicherheit von zu Hause aus nachgehen
    und Mitarbeiter sowie die Führungsebene in              kann, war es vor allem die Motivation,
    Sicherheit zu bringen, damit alle gesund bleiben,       den teils langjährigen Klientinnen
    und so die Klientinnen und Klienten in steuer-          und Klienten in dieser herausfor-
    licher/wirtschaftlicher Sicht bestmöglich durch         dernden und nervenzerreißenden
    die Krise begleiten zu können.                          Situation zumindest in steuerlicher
                                                            Sicht zur Seite zu stehen.
    Am Freitagabend fand die Pressekonferenz der
    Regierung statt und am darauffolgenden Montag ist       Die Bereitschaft der Mitarbeiter ins Home Office zu
    der Großteil der Belegschaft der Kanzlei bereits im     wechseln und die Akzeptanz der Führungsebene
    Home Office seiner Tätigkeit nachgegangen. Nach         dies zu genehmigen, war das eine.
    einem durchdachten System – Eltern mit Kindern
    zuerst, Lohnverrechnung als nächstes, Bilanzierung      Daneben konnten vereinzelte
    folgt und Buchhaltung am Schluss –                      Mitarbeiterinnen auch die soge-
    hat die IT-Abteilung der Kanzlei                        nannte „Sonderbetreuungszeit“
    den Mitarbeitern in Akkord-Arbeit                       in Anspruch nehmen –
    Home Offices eingerichtet.                              also ein zusätzlicher dreiwöchiger bezahlter Urlaub
                                                            in der Krise, um sich voll und ganz der Kinderbe-
    Neben der Professionalität der IT-Angestellten          treuung widmen zu können.
    konnten durch das neue „Cloud-System“, welches
    ein paar Monate vor der Krise das alte System           Home Office bedeutet aber nicht gleich, dass jeder
    ersetzte, Schwierigkeiten verhindert werden und         zuhause „sein eigenes Süppchen kocht“. Ein effizien-
    die EDV funktionierte wie im Büro. Wer EDV-Aus-         tes und effektives Kommunikationssystem musste
    stattung, wie beispielsweise PC oder Bildschirm         ausgearbeitet werden. Die Kommunikation innerhalb
    brauchte, bekam diese von der Kanzlei zur Verfü-        der Kanzlei fand zu einem großen Ausmaß durch
    gung gestellt – ebenso wie Bürostühle und sonstige      das Fritzenwallner-Gandler-Intranet statt – über 60
    Utensilien. All jene, die keine Möglichkeit für den     Mitarbeiter, verteilt in verschiedenen Haushalten,
    Wechsel nach Hause hatten, konnten ihren Arbeits-       konnten dadurch ständig auf dem Laufenden gehal-
    platz in der Kanzlei „behalten“, wobei jeder Mitar-     ten werden und jedem wurde derselbe Wissenstand
    beiter in einem eigenen Büroraum untergebracht war      zugesichert. Interaktions-Möglichkeiten schafften

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                                                                                        Sie unsere Ho
                                                                        NEU! Besuchen
                                                                                                            r.at
                                                                                         allner-gandle
                                                                        www.fritzenw

neben der One-Way-Kommunikation auch den Aus-           wäre höchst verantwortungslos. Aber moderne Tech-
tausch untereinander.                                   nik macht es möglich, trotz Anwesenheit der Teilneh-
                                                        mer an verschiedenen Orten, Seminare abzuhalten
Da auch außerhalb der Kanzlei Kommunikation             und jeden Seminar-Teilnehmer zu erreichen. Allge-
von Nöten war, erklärten sich die Mitarbeiter dazu      meine, vor der Krise gebuchte Seminare, wurden
bereit, die App „Cloudya“ auf ihrem privaten Mobil-     genauso wie Vorträge über die speziellen Covid-
telefon zu installieren. Klienten konnten ihre Sach-    19-Verordnungen als Webinare durchgeführt.
bearbeiter dadurch durch das Anrufen der „nor-
malen“ Telefonnummer erreichen und die private          Jene Änderungen, die speziell die aktuelle Krise
Handynummer schien bei Gesprächen mit Kunden            betroffen haben, wurden in den Medien oft als un-
nicht auf. Da dieses App aufgrund des Ausnahme-         bürokratisch, unproblematisch und unkompliziert
zustandes, der schließlich überall auf der Welt         dargestellt. In der Praxis kann man dabei aber ein
zur selben Zeit stattfand, das ein oder andere Mal      ganz anderes Lied singen! Um Klienten bestmöglich
überlastet war, kommunizierten die Home-Office-         zu beraten, wurden Teams gebildet, die sich mit
Angestellten teilweise mit ihren privaten Nummern       den speziellen Themen rund um Corona auseinan-
mit den Klienten sowie mit Arbeitskollegen –            dersetzten. So gibt es das „Kurzarbeit-Team“, das
Loyalität und Service auf höchstem Niveau.              „Härtefallfonds-Team“ und das „Epidemiegesetz-
                                                        Team“. Gleich nach Bildung der Teams hieß es erst-
Trotz oben genannter Kommunikationsmöglichkei-          mals, so viele Informationen wie nur möglich zum
ten und ständiger informativer Newsletter seitens       jeweiligen Thema zu sammeln. Newsletter der Kam-
der Kanzlei an die Klienten waren die Sekretariate      mer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wur-
ständig besetzt, um es Klienten zu gewährleisten,       den neben Informationen von seriösen Homepages
die Kanzlei zu besuchen um beispielsweise die           genauso studiert, wie die Gesetze/Verordnungen/Er-
Buchhaltungsunterlagen anzuliefern oder auch            lässe selbst. Die vielen Stunden der Recherche, der
Erklärungen zu unterschreiben.                          Diskussionen über Auslegungsinterpretation und
                                                        der Gestaltung von Berechnungsmethoden brachten
Die Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei bleibt un-   die Teams manchmal an ihre Grenzen. Teilweise
ter anderem deshalb so spannend, weil sich Gesetze,     hatte man das Gefühl, man würde einer Sisyphusar-
Verordnungen, Entscheidungen von Höchstgerich-          beit nachgehen – denn kaum hatte man sich so viel
ten, Ansichten vom Finanzamt, etc. laufend ändern.      Wissen angeeignet, dass man Klienten gut beraten
Ständige Änderung erfordert ständige Anpassung. Im      konnte, änderte die Regierung die Regeln. Aber
Falle der Kanzlei erfolgt diese Anpassung durch den     wiederrum war die Kraftquelle das Wissen, dass die
Besuch von Seminaren, welche zum Ziel haben, Neu-       Mühen für die Klientinnen und Klienten sind, die
igkeiten zu vermitteln und Mitarbeiter/Geschäftsfüh-    teilweise hart durch die Ausgangsbeschränkungen
rer auf den neusten Stand zu bringen. Seminare mit      getroffen wurden.
Anwesenheit während einer Pandemie abzuhalten,
                                                                    MARIA KIRCHNER, BA BA MA LLB.OEC.

                                        WIR GRATULIEREN

                                         GITTI LANER
                                         … zum 60. Geburtstag
                                        ... zum 30. Geburtstag

                                                                                               steuern und trends   5
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
DER HÄRTEFALLFONDS:
    EINE KRITISCHE BESTANDSAUFNAHME

    In einem Artikel in der Wiener Zeitung vom 28. Mai 2020 wird ausgesprochen, was der
    Autor dieses Beitrags in der Praxis erlebt: Die politischen Phrasen bei der Präsentation des
    Corona-Hilfspaketes für die Wirtschaftstreibenden „sind mittlerweile zu traurigen Run-
    ning Gags unter Selbständigen verkommen. Insbesondere die Ein-Personen-Unternehmen
    und Kleinstunternehmen, die insgesamt fast eine halbe Million im Land ausmachen und
    jeden vierten Arbeitsplatz stellen, fühlen sich in der Krise im Stich gelassen. In einer
    aktuellen Umfrage der Universität Wien unter 564 Betrieben gaben 80 Prozent an,
    die Hälfte ihres Umsatzes eingebüßt zu haben, und mehr als 50 Prozent gaben an, fast gar
    keinen Umsatz gemacht zu haben. Über die bisherigen staatlichen Maßnahmen wie den
    Härtefallfonds können die meisten nur müde lächeln. Über 60 Prozent der Befragten
    stellen dem Rettungsschirm die Schulnote ‚Nicht Genügend‘ aus.“ Warum das so ist,
    versucht der nachfolgende Beitrag zu klären.

    I. Zielsetzung und gesetzliche Verankerung1              Progressionsvorbehaltes; siehe dazu steuern & trends
                                                             Nr. 98 vom März 2020, Seite 6 und 7).
    Die gesetzliche Grundlage für den Härtefallfonds
    ist das Härtefallfondsgesetz (Art 15 des 2. COVID-       Die Förderung aus dem Härtefallfonds entspricht
    19-Gesetzes). Zielsetzung dieses Fonds ist die Schaf-    somit einem steuerfreien, nicht rückzahlbaren
    fung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle aufgrund     Zuschuss und ist in zwei Phasen unterteilt:
    der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der
    Coronakrise. Die dadurch entstandenen finanziellen       • Phase 1: Soforthilfe (27.3.2020 – 15.4.2020)
    Härten sollen insbesondere bei Ein-Personen-Unter-         Diese erste Auszahlungsphase war als Soforthilfe
    nehmen (EPUs) und Kleinstunternehmen (weniger              für Förderungswerberinnen und -werber gedacht,
    als 10 Mitarbeiter, gerechnet in Vollzeitäquivalenten)     die die Voraussetzungen der Härtefallfondsricht-
    durch Zuschüsse abgefedert werden (Kapitalgesell-          line in der damaligen Ausgestaltung erfüllten. Die
    schaften wie GmbHs, auch Kleinst-GmbHs, zählen             Höhe belief sich in Abhängigkeit vom Einkommen
    nicht zum begünstigten Förderkreis!).                      der Antragstellerin oder des Antragstellers auf 500
                                                               oder 1.000 Euro. Die Antragsfrist ist mit 15.4.2020
    Mit diesen Zuschüssen sollen infolge der Coronakrise       abgelaufen.
    entgangene Einkünfte aus selbständiger oder gewerb-      • Phase 2: Entschädigung für Verdienstentgang
    licher Tätigkeit teilweise ersetzt werden, damit die       (ab 16.4.2020)
    Lebenshaltungskosten der Unternehmerinnen und              In der nachfolgenden zweiten Phase, die mittler-
    Unternehmer trotz hoher Umsatzeinbußen weiter-             weile bis 15.12.2020 verlängert und auf maximal
    hin finanziert werden können (Privatzimmer-ver-            6 Unterstützungsmonate erweitert wurde, wird Un-
    mieterinnen und -vermieter wurden im Nachhinein            ternehmerinnen und Unternehmern, die durch die
    – systemwidrig – in den Härtefallfonds für Einkom-         Coronakrise wirtschaftlich signifikant bedroht sind
    mensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen           (aufgrund der Unmöglichkeit, die laufenden Kosten
    Betrieben, den die AMA abwickelt, aufgenommen; Ap-         zu decken – wie immer dieser Umstand im Detail zu
    partementvermieterinnen und -vermieter nur dann,           interpretieren sein wird – oder aufgrund eines be-
    wenn die restriktiven Kriterien der Privatzimmerver-       hördlich angeordneten Betretungsverbotes oder auf-
    mietung – insbesondere darf die Ferienwohnung nicht        grund eines mindestens 50%igen Umsatzeinbruches
    außerhalb des Hauptwohnsitzes der vermietenden             gegenüber einem Vorjahresvergleichszeitraum) auf
    Person liegen – eingehalten werden).                       Basis ihres Nettoverdienstentganges ein Zuschuss
                                                               von maximal 2.000 Euro pro Monat und zusätzlich
    Die Zuschüsse sind steuerfrei, es erfolgt keine            ein Comeback-Bonus (neu!) von pauschal 500 Euro
    Kürzung von Betriebsausgaben und es kommt auch             pro Monat gewährt, wobei die Zahlung aus der
    zu keiner Besteuerung „durch die Hintertür“ (so wie        ersten Phase dem Zuschuss zum Nettoverdienstent-
    beim Arbeitslosengeld aufgrund eines besonderen            gang grundsätzlich wieder gegenzurechnen ist.
                                                              1
     steuern und trends                                           Siehe dazu auch Komarek/Stückler/Geringer, SWK 12/2020, 612 ff.
6
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
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                                                                                          Sie unsere Ho
                                                                          NEU! Besuchen
                                                                                                              r.at
                                                                                           allner-gandle
                                                                           www.fritzenw

II. Ausgestaltung und Abwicklung –                        onsproblemen führte, usw. Aufgrund der massiven
woran hapert es?                                          andauernden Kritik an der Ausgestaltung der Richt-
                                                          linien wurden und werden diese in weiterer Folge
1. Learning by doing: Existenzielle Bereiche              immer wieder geändert und angepasst, was in der
als geeignetes Experimentierfeld für materi-              Praxis zu teilweise chaotischen Zuständen in Hinblick
en- und praxisferne Verantwortungsträger?                 auf die Vorhersehbarkeit der Förderungswürdigkeit
                                                          und der Höhe der Förderung führt.
Die Abwicklung des Härtefallfonds wurde – wohl allzu
deutlich als Ausfluss politischer Vernetztheit – der      2. Ausgehebelte Rechtsstaatlichkeit
Wirtschaftskammer Österreich (WKO) übertragen.
Bei der WKO handelt es sich um eine gesetzliche           Mit einem ersten Streich schränkte der Gesetzgeber
Interessenvertretung für bestimmte (= gewerbliche)        die Entschädigungsbestimmungen nach dem Epide-
Unternehmerinnen und Unternehmer. Nach dem Här-           miegesetz massiv ein und brachte im Gegenzug das
tefallfondsgesetz hat der Finanzminister gemeinsam        Corona-Hilfspaket auf den Weg. Vieles ist im Ver-
mit dem Vizekanzler und der Ministerin für Digitali-      hältnis Epidemiegesetz/Corona-Hilfspaket rechtlich
sierung und Wirtschaftsstandort bzw der Ministerin        unklar und wird erst im Rechtsweg geklärt werden
für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die            können. Ein Worst-Case-Szenario für die finanziell
Richtlinien für die Abwicklung des Härtefallfonds zu      schwer getroffenen Unternehmen insbesondere
erlassen. Faktisch wurden mit der konkreten Ausge-        der Tourismuswirtschaft!
staltung und Abwicklung des Fonds damit keine pra-
xis- und materienerfahrenen Betriebsprüferinnen und       Mit einem zweiten Streich wurde die Abwicklung des
-prüfer, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuer-      Härtefallfonds der WKO übertragen. Damit werden
beraterinnen und -berater sowie Bilanziererinnen und      die Zuschüsse aus diesem Fonds nicht im Rahmen
Bilanzierer betraut, sondern Leute aus Institutionen,     der Hoheitsverwaltung und damit ohne öffentlich-
die tendenziell am grünen Tisch werken und/oder           rechtlichen Anspruch vergeben (dagegen bestünde
fachlich (noch) nicht ausreichend versiert sind.          bei Subventionen auf bescheidmäßiger Grundlage die
                                                          Möglichkeit, einen abweisenden Bescheid im Rahmen
Dieser Umstand schlug sich in der konkreten Ausge-        der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beeinspruchen).
staltung der für die effiziente und verteilungsgerechte
Fondsabwicklung essentiellen Richtlinien spürbar          Das Ergebnis dieser Vorgangsweise sieht in der Praxis
nachteilig nieder: Zu vieles wurde nicht bedacht, der     wie folgt aus: Die Wirtschaftskammer verschickt kurz
Überblick über die Verteilungswirkungen der getrof-       gehaltene E-Mails, in denen die Förderungswürdig-
fenen Detailregelungen war nicht vorhanden, dem           keit entweder mit minimaler Begründung verneint
Steuerrecht fremde und zum Teil neue Begrifflichkei-        oder – im Falle der Erfüllung der formellen Voraus-
ten wurden verwendet, was zu großen Interpretati-         setzungen – der Betrag der Förderung mitgeteilt wird.

                                   WIR GRATULIEREN
                                        AGATA FREWEIN
                                             UND
                                       ANDREA HOLLAUS
                                          … zum 40. Geburtstag

                                                                                                 steuern und trends   7
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
Die Berechnung selbst wird nicht bekanntgegeben,         Seite bereits. Wer sich durchscrollt, hat den Eindruck,
    sodass die Ermittlung der konkreten Förderhöhe –         bürokratischen Slapstick in Echtzeit mitzuerleben.
    auch aufgrund der Unklarheiten in den Richtlinien        Für jedes eingereichte Formular fehlt ein vorheriges,
    – oftmals nicht eindeutig nachvollzogen werden kann.     für jeden angesuchten Fördertopf zeigt der Finger in
    Bei rein formellen Unzulänglichkeiten (zB fehlender      die entgegengesetzte Richtung und wieder zurück.
    Identifikationsnachweis) kann der nachgebesserte         ‚Es ist ein Kuriositätenkabinett‘, sagt die Unter-
    Antrag neuerlich gestellt werden. Ist die Förderungs-    nehmensberaterin Sonja Lauterbach, eine der
    werberin oder der Förderungswerber dagegen mit der       Administratoren der Seite.“
    Ablehnung des Antrages aus anderen Gründen (zB
    Nichtzugehörigkeit zum Kreis der Förderungswerber)       Es gäbe da noch viel zu erzählen: Wie befremdlich ist
    oder mit der Höhe der gewährten Förderung aus rech-      es beispielsweise, wenn Anträge abgelehnt werden,
    nerischen Gründen nicht einverstanden, kann lediglich    weil die Einzelunternehmerin bei der Antragstellung
    informell bei der Wirtschaftskammer interveniert und     nicht die private, sondern die betriebliche Konto-
    um Klärung gebeten werden. Ein gerichtlich durch-        nummer angegeben hat (Begründung auf telefoni-
    setzbarer Anspruch auf rechtliche Abklärung besteht      sche Nachfrage bei der Wirtschaftskammer: „Es
    hingegen nicht (treffend dazu der Titel des Artikels     handelt sich schließlich um einen Zuschuss zu den
    zum Härtefallfonds in der Wiener Zeitung vom 28. Mai     Lebenshaltungskosten.“) Schon mal was davon ge-
    2020 auf Seite 9: „Die Wut der Bittsteller“).            hört, dass Geldtransfers zwischen betrieblichem und
                                                             privatem Konto bei Einzelunternehmerinnen und
    3. Hehre Zielsetzungen versus über-                      -unternehmern steuerlich soweit irrelevant sind?
    bordende Bürokratie in der Umsetzung                     In den Finanzämtern würde man das wissen …

    Zwischen den politischen Ankündigungen („schnelle        III. Ausblick: Behördliche Überprüfungen
    Hilfe“, „unkomplizierte Unterstützung“) und der bü-
    rokratischen Umsetzung der Fondsabwicklung liegen        Apropos Finanzamt: Mit dem Bundesgesetz über die
    Welten. Dazu das nachfolgende Zitat aus der Wiener       Prüfung von COVID-Bundesförderungen (COVID-
    Zeitung vom 28. Mai auf Seite 10: „Der Härtefallfonds,   19-Förderungsprüfungsgesetz; CFPG) wurde eine
    von dem in der ersten Phase die meisten Antragsteller    nachträgliche Prüfungsmöglichkeit der COVID-Förde-
    aufgrund der Auswahlkriterien (zB finanzielle Ober-      rungen vorgesehen. Dieses Gesetz soll eine effiziente
    und Untergrenze, Nebeneinkünfte, Pensionisten)           nachträgliche Kontrolle von Förderungsmaßnahmen
    ausgeschlossen waren …, Dokumente wie abgelaufene        aufgrund der COVID-19-Pandemie durch eine Prüfung
    Reisepässe, die als Lichtbildausweise bei der Antrag-    des Finanzamtes im Zuge einer abgabenbehördlichen
    stellung abgelehnt wurden, zerren an den Nerven          Maßnahme (Außenprüfung, Nachschau, etc.) ermög-
    der Beteiligten. In der Facegruppe ‚EPU Österreich –     lichen. Überprüft werden sollen in erster Linie die
    Gemeinsam durch die Corona-Krise‘ tauschen sie sich      Richtigkeit und Plausibilität der von der Förderungs-
    über die Erfahrungen aus. 7.500 Mitglieder hat die       werberin oder dem Förderungswerber angegebenen

                                            NEU IM TEAM
                                            PIA PATSCH
                                            Arbeitsbereich       Personalverrechnung
                                            im Team seit         Mai 2020

8    steuern und trends
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
mepage
                                                                                           Sie unsere Ho
                                                                           NEU! Besuchen
                                                                                                               r.at
                                                                                            allner-gandle
                                                                            www.fritzenw

Daten und vorgelegten Unterlagen. Bringt die Prüfung       Tipp: Bei künftigen Überprüfungen wird es aufgrund
Zweifel hervor, ist ein Prüfbericht zu erstellen. Dieser   der oben beschriebenen Unklarheiten in den Förder-
Bericht ist der jeweiligen Förderstelle (beim Härtefall-   richtlinien durchaus Interpretationsspielraum geben.
fonds der Wirtschaftskammer) sowie dem Finanzmi-           Wichtig ist sicherlich, die Grundlagen der Förderung
nisterium zu übermitteln. Etwaige zivil- und straf-        ausreichend zu dokumentieren und die entsprechen-
rechtliche Schritte (Rückforderung von Zuschüssen;         den Dokumente vollständig, geordnet und überprüf-
Strafen) setzt die Förderstelle.                           bar aufzubewahren. Wir unterstützen Sie dabei gerne
                                                           und bestmöglich.
                                                                                   STB. DR. PETER PÜLZL, LL.M.

BEFREIUNG VON DER GIS
Die GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen,    Nennung der Teilnehmernummer1 sowie einer kurzen
die aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb schlie-        Sachverhaltsdarstellung. Nach Erhalt dieser formlo-
ßen müssen/mussten, die GIS-Abmeldung zu akzep-            sen Abmeldung, meldet daraufhin die GIS die Betrie-
tieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen         be per 31. März 2020 ab und per 1. Juli 2020 wieder
sind. Dh aufgrund der Krise reicht hier für eine tem-      automatisch an. Dh im Zeitraum zwischen 1. April und
poräre Abmeldung eine formlose Mitteilung (E-Mail          30. Juni 2020 kommt es hier zu keinerlei Zahlungsver-
an kundenservice@gis.at) des von der Schließung            pflichtung! Eine Gutschrift bereits bezahlter Beträge
betroffenen Betriebes an die GIS oder alternativ ein       kann auch im Nachhinein verlangt werden.
Anruf auf der Service-Hotline unter 0810 00 10 80 mit

AKM RUHENDMELDUNG
Bei allen Branchen, die wie beispielsweise die Gastro-     Form der Betrieb offen gehalten wird, sollten sich im
nomie von den gesetzlich verordneten Schließungen          Falle einer freiwilligen Betriebsschließung und einer
betroffen sind, werden von Seiten der AKM alle be-         bestehenden AKM-Aufführungsbewilligung bitte
troffenen Verträge mit Beginn der Schließung ruhend        umgehend an ihre zuständige AKM-Geschäftsstelle
gestellt (auf „Urlaub“ gesetzt). Somit fallen hier         wenden, damit auch diese Verträge ruhend gestellt
automatisch für den Zeitraum der gesetzlich verord-        (auf „Urlaub“ gesetzt) werden und somit keine
neten Schließung keinerlei Zahlungsverpflichtungen         weiteren Zahlungsverpflichtungen aufgrund des
an. Betriebe anderen Branchen, die aktuell selbst          laufenden AKM-Vertrages entstehen.
darüber entscheiden können, ob und in welcher

                                          WIR GRATULIEREN

                                          ANITA SCHWEINBERGER
                                          ... zur bestandenen Buchhaltungsprüfung

                                                                                                  steuern und trends   9
Steuern & trends N 99 Juni 2020 - Fritzenwallner-Gandler
AUCH IN DER CORONA KRISE MIT HOME OFFICE SIND WIR

10   steuern und trends
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                                                          Sie unsere Ho
                                          NEU! Besuchen
                                                                              r.at
                                                           allner-gandle
                                           www.fritzenw

EIN STARKES SCHLAGKRÄFTIGES TEAM

         ALS GESCHÄFTSFÜHRUNG MÖCHTEN WIR UNS AN DIESER
         STELLE BEI ALLEN UNSEREN MITARBEITERN FÜR IHRE
         FLEXIBILITÄT UND IHREN EINSATZ BEDANKEN.
                              Jeder einzelne hat einen entscheidenden
                              Beitrag dazu geleistet, dass wir die letzten
                              Wochen geschafft haben und unsere
                              Klienten unter den gegebenen Umständen
                              bestmöglich betreuen konnten – vielen Dank!
                              StB Mag. Julian Holleis und
                              StB Mag. Thomas Fritzenwallner

                                                                 steuern und trends   11
MODERNSTER IT-EINSATZ BEI FRITZENWALLNER-GANDLER

     Bereits seit vielen Jahren ist die Digitalisierung       fen und physischer Zerstörung wesentlich besser
     in nahezu allen Berufszweigen auf dem Vormarsch.         gewährleistet werden, als bei Datenspeicherung auf
     Auch in der Steuerberatung werden Kanzlei-               lokalen Servern in unseren Büroräumlichkeiten.
     prozesse zunehmend digitalisiert und automatisiert.      Zudem ist es nun relativ einfach realisierbar, von
     So werden z.B. Belege gescannt und für die elektroni-    einem beliebigen PC mit Internetzugang, ortsunab-
     sche Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt.           hängig einen Zugang auf unsere Büroanwendungen
     Vor ca. fünf Jahren haben wir verstärkt begonnen,        einzurichten.
     auch unsere Kanzleiprozesse und die Buch-
     haltungserstellung zu digitalisieren.                    In Zuge des Wechsels in die „BMD-Cloud“ haben
                                                              wir auch auf eine moderne VOIP-Telefonanlage von
                      Sehen Sie dazu                          estos (procall) umgestellt, welche zur besten
                      www.fritzenwallner-gandler.at/          Zufriedenheit funktioniert.
                      de/service_info/digitale_buchhaltung/
                                                              Als weiteres Projekt wurde 2019 unser „Intranet“
                                                              ins Leben gerufen. Dieses Intranet stellt für unsere
     Wir haben in den letzten Jahren sehr stark in die        Mitarbeiter im Wesentlichen eine Informationsplatt-
     Ausbildung unserer MitarbeiterInnen im notwendi-         form dar. So werden aktuelle fachliche Informatio-
     gen Umgang mit der Anwendersoftware und auch             nen ebenso vermittelt wie interne organisatorische
     in den Ausbau unserer notwendigen IT-Ausstattung         Informationen/Dokumentationen und Terminan-
     (insbesondere Software) investiert. Es ist uns sehr      kündigungen (zB Ausschreibung von Seminaren).
     wichtig, Ihnen als Klient eine Dienstleistungsqualität   Die Informationen sind für unsere Mitarbeiter
     anbieten zu können, die dem aktuellen technischen        standortunabhängig und rund um die Uhr verfügbar.
     Stand entspricht.                                        Dem Ziel, unseren Mitarbeitern eine gleichzeitige
                                                              und gleichmäßige Information über wichtige Ge-
     Zusätzliche Investitionen in Verschlüsselungs-           gebenheiten zu bieten, sind wir damit einen Schritt
     software (Seppmail) erforderte das Inkrafttreten         nähergekommen.
     der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im
     Jahre 2018. Die Einhaltung der Vertraulichkeit und       Wir möchten uns in diesem Zusammenhang auch
     Verschwiegenheitsgrundsätze sind in unserem              bei Herrn Hannes Steiner bedanken, der uns von
     Beruf oberstes Gebot.                                    2007 bis 2019 immer tatkräftig in allen IT-Fragen und
                                                              bei allen IT-Problemen zur Seite stand. Das Ausla-
                      Mehr dazu                               gern unserer IT in die BMD-Cloud war sein letztes
                      www.fritzenwallner-gandler.at/          Projekt, welches er für uns – wie immer zur besten
                      de/service_info/e_mail_                 Zufriedenheit – umgesetzt hat.
                      verschl%C3%BCsselung/
                                                              Wir haben nun mit Bart Robben, einem gebürti-
     Vor einigen Jahren wurde auch das Projekt „Ausla-        gen Belgier, einen Nachfolger von Hannes Steiner
     gern der IT in die BMD-Cloud“ gestartet, welches         gefunden. Bart ist ein exzellenter IT-Techniker, der
     nun im vergangenen Sommer 2019 umgesetzt wurde.          seine beruflichen Schwerpunkte in der IT-Sicherheit,
     Mit dem Systemhaus von BMD – dem Hersteller              WLAN-Vernetzung und Administration von Firewalls
     unserer Kanzleisoftware – haben wir auch hier den        hat. Sein erstes Projekt in unserer Kanzlei war im
     idealen Partner gefunden. Aktuell wurde der gesam-       Oktober 2019 die erfolgreiche Konfiguration und In-
     te Datenbestand inklusive der Anwendungssoftware         stallation sämtlicher Hard- und Softwarekomponen-
     (BMD, Office-Programme, E-Mailprogramme, etc.)           ten für unseren neuen Bürostandort in Bramberg.
     in ein Rechenzentrum der Telekom A1 (Standort
     Großraum Linz) ausgelagert. Die gesamte adminis-         Die eigentliche Bewährungsprobe für unsere IT-
     trative und technische Verwaltung erfolgt unter der      Infrastruktur kam aber durch den COVID-19 – Lock-
     Aufsicht vom Systemhaus BMD. Im Rechenzentrum            down im März 2020. Bart – unser neuer IT-Techniker
     kann die Absicherung der Daten vor Hackangrif-           – hat es innerhalb von gut einem Tag geschafft, ca.

12    steuern und trends
mepage
                                                                                         Sie unsere Ho
                                                                         NEU! Besuchen
                                                                                                             r.at
                                                                                          allner-gandle
                                                                         www.fritzenw

75% der Büroarbeitsplätze ins Home-Office zu mig-       Die über das Portal erhaltenen Daten können von
rieren. Nun machte sich der rechtzeitige Umstieg in     uns effizienter verarbeitet werden, was einen Vorteil
die BMD-Cloud (Rechenzentrum A1) wirklich positiv       für Sie und uns bedeutet.
bemerkbar. Die Arbeit konnte von unseren Mitarbei-
tern in der sehr arbeitsintensiven Zeit (Erledigung                   Anleitungsvideos zum Klientenportal
der Kurzarbeitsbeihilfen, Anträge Härtefallfonds,                     finden Sie auf
Überbrückungshilfen, etc.) ohne größere Unterbre-                     www.fritzenwallner-gandler.at/
chungen fortgeführt werden. Der ebenfalls in 2019                     de/kanzlei/kanzlei_videos/)
vorgenommene Wechsel auf unsere neue VOIP-
Telefonanlage hat das Ganze auch einfacher gemacht      Wollen Sie Ihre Buchhaltung teilweise oder ganz
und unterstützt. Unser Intranet als interne Kommu-      selber erstellen, so können wir Ihnen zeitgemäße,
nikationsplattform hat sich in Home-Office-Zeiten       moderne Formen der Zusammenarbeit anbieten.
ebenfalls mehr als bewährt. Wir hätten uns diese        Für kleinere Buchhaltungen bietet sich BMDCOM an.
Zeit nicht ohne unserem Intranet vorstellen können.     BMDCOM wird über den Internet Browser aufge-
                                                        rufen, nach der Anmeldung können die einzelnen
Mittlerweile sind wieder ein Großteil unserer Mitar-    Geschäftsfälle von Ihnen vorerfasst werden. Bei uns
beiterInnen in ihre Büroräumlichkeiten zurückge-        im Büro erfolgt dann die Übernahme der erfassten
kehrt. Sollte ein erneuter Wechsel in das Homeoffice    Buchungszeilen in die eigentliche Buchhaltung.
erforderlich werden, so sind wir für diesen Schritt     Diverse Endauswertungen und die UVA werden
sehr gut gerüstet.                                      von uns erledigt. BMDCOM bietet zudem in einer
                                                        Ausbaustufe auch die Möglichkeit, auf gewisse, im
Ein weiterer wichtiger Bereich der Digitalisierung      Archiv abgelegte Dokumente (zB Verträge,
stellt auch die einfache Möglichkeit eines komfortab-   Auswertungen, etc.) zuzugreifen.
len Datenaustauschs zwischen Klient und unserer
Steuerberatungskanzlei dar. Die Datenübermittlung       Die nächste Stufe wäre die Buchhaltungserstellung
soll sicher und unkompliziert erfolgen. Datenaus-       über BMDASP, welche sich insbesondere für die
tausch per E-Mail (zB pdf-Anhang) ist umständlich       doppelte Buchführung mit diversen Erweiterungs-
(Verschlüsselung/Größenbeschränkung) und – wenn         möglichkeiten wie Mahnwesen, Zahlungsverkehr,
keine Verschlüsselung verwendet wird – unsicher.        papierlose Buchhaltung eignet. Die Buchhaltung
Alternativ dazu haben wir nun unser Klientenportal      können Sie direkt von Ihrem Büro aus selber er-
ins Leben gerufen, welches den Datenaustausch           stellen, die Daten sind dabei gleichzeitig in unserer
                                                        Datenbank gespeichert. Auswertungen können von
                                                        uns erstellt werden.

                                                                      Mehr dazu finden Sie auf der Home-
                                                                      page von BMD www.bmd.com/
                                                                      technik-support/bmd-cloud.html

                                                        Bei diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen gerne
                                                        zur Verfügung. Wir möchten uns bei unseren Mitar-
                                                        beitern für Ihre Bereitschaft und Offenheit danken,
                                                        den Umgang mit den neuen Technologien (neue
                                                        Anwendungsprogramme, papierlose Buchhaltung,
                                                        neue Telefonanlage, Änderungen/Digitalisierung
             zwischen Ihnen und unserer Kanzlei         von Arbeitsprozessen, etc.) zu erlernen und auch
             ganz einfach (über den WEB-Browser         einzusetzen.
             und Drag and Drop), sicher, ohne Grö-
             ßenbeschränkung und verschlüsselt                      STB MAG. THOMAS FRITZENWALLNER
             (DSGVO-Konform) möglich macht.                                         UND BART ROBBEN

                                                                                                steuern und trends   13
WIR GRATULIEREN
                                            MARCO ALTENBERGER
                                            … zum 30. Geburtstag
                                           ... zum 30. Geburtstag

     INVESTITIONSFÖRDERUNGSPRÄMIE VOM LAND SALZBURG

     Das Land Salzburg hat auf Grund der Coronakrise die bereits bestehenden
     Förderungen im Rahmen des „Wachstumsprogramms für Kleinstbetriebe“
     entsprechend verbessert.

     Es werden nunmehr nicht rückzahlbare Einmal-          • neue oder verbesserte Produkte oder
     prämien von 20 % des Investitionsprojektes ab           Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktions-
     15.5. bis 31.12. 2020 bezahlt.                          verfahren anzuwenden
                                                           • in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine
     Gefördert werden Investitionen ab netto                 Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer
     10.000 Euro und bis höchstens 100.000 Euro.             Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb
                                                             oder die Schaffung bzw. Verbesserung von
     Dies betrifft kleine Unternehmen der gewerblichen       Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthalts-
     Wirtschaft, die Mitglieder der WK Salzburg sind,        räumen von MitarbeiterInnen zu erzielen
     mit höchstens 50 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge
     (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente).         Förderanträge können ausschließlich online
                                                           eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax,
     Gefördert werden kann die Durchführung von            Post oder E-Mail ist nicht möglich.
     eigen- oder kreditfinanzierten materiellen
     Investitionen, die dazu dienen:                       Gerne unterstützen wir sie bei der Antragsstellung
     • bauliche oder maschinelle Verbesserungen
        und/oder Erweiterungen zu erwirken                                          STB HERMANN GANDLER

                                          NEU IM TEAM
                                          CHRISTINA NINDL
                                          Arbeitsbereich       Sekretariat
                                          im Team seit         Juni 2020

14    steuern und trends
mepage
                                                                                           Sie unsere Ho
                                                                           NEU! Besuchen
                                                                                                               r.at
                                                                                            allner-gandle
                                                                           www.fritzenw

ÜBERBRÜCKUNGSKREDITE UND RATENSTUNDUNGEN
Wir haben in intensiven Verhandlungen ein umfas-          der aktuellen Situation eine unzumutbare Belastung
sendes Maßnahmenpaket erreicht, das für die Liqui-        gewesen“, sagt Kopf.
ditätssicherung unserer Betriebe in der derzeitigen
Situation bedeutend ist“, begrüßt Karlheinz Kopf,         Weitere Stundungen werden gewährt
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich,         Positiv ist zudem, dass weitere Stundungen gewährt
die heute im Nationalrat beschlossenen Maßnahmen          werden. So können auch für Beiträge der Monate Mai
zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen             bis Dezember bis zu drei Monate Stundungen und
durch die ÖGK.                                            Ratenzahlungen bis Ende 2021 beantragt werden. Eine
                                                          Nachsicht bei den Verzugszinsen ist ebenfalls möglich.
Konkret hat man sich darauf geeinigt, dass die von
der ÖGK gestundeten Beiträge für Februar, März            Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit wurde eine
und April erst Anfang 2021 bezahlt werden müs-            Sonderregelung beschlossen: Für diese müssen
sen. Auf Antrag kann diese Zahlung aus Gründen            Unternehmen die Beiträge erst im zweiten Kalender-
der Unternehmensliquidität in Raten bis Ende 2021         monat, das auf die Auszahlung der Beihilfe folgt, zah-
geleistet werden. Verzugszinsen fallen keine an.          len. „Die beschlossenen Maßnahmen sind ein drin-
„Damit herrscht Klarheit, wie es mit den Stundungen       gend benötigter Beitrag zur Liquiditätssicherung“,
weitergeht. Für viele Betriebe wären die Beiträge in      betont der WKÖ-Generalsekretär. (PWK222/DFS)

Praxisbericht zu den durch AWS und ÖHT geförderten Überbrückungskrediten
mit Bundeshaftungen, sowie den Ratenstundungen bei den Banken

Wie aus unseren zahlreichen Newslettern, sowie der        sodass alle erforderlichen Unterlagen zügig zur Verfü-
Homepage und Informationen von WKO und BMF be-            gung standen.
kannt ist, gibt es diverse Möglichkeiten für geförderte
Überbrückungskredite bei den durch die Coronakrise        Bei einigen Anträgen erfolgte eine schnelle Zu-
entstandenen Liquiditätsengpässen. Konkret können         sage und bei manchen warten Klienten seit Wo-
Bundeshaftungen für Finanzierungen über die AWS           chen auf eine Stellungnahme bzw. Entscheidung.
in der Höhe von 90 % oder 100 % und der ÖHT von
80 %, 90 % oder 100 % der Kreditsumme in Anspruch         Unbürokratisch, prompt und durchaus positiv erfolg-
genommen werden.                                          ten die Erledigungen der Stundungsanträge für die
                                                          laufenden Kreditraten (in der Regel bis zum 31.1.2021)
In unserer Kanzlei hat sich ein für dieses Thema          bei den finanzierenden Banken, die allesamt viel Ver-
spezialisiertes Team mit den zuständigen Banken ver-      ständnis für die Nöte der Klienten zeigten.
netzt und die Klienten über die laufende Entwicklung      In diesem Zusammenhang wurden auch die Kredit-
der Fördervoraussetzungen beraten. Bei der Antrag-        laufzeiten verlängert, sodass es zu keinen Ratenerhö-
stellung konnten wir die Klienten gemeinsam mit den       hungen kommen wird.
finanzierenden Banken begleiten und unterstützen,                                    STB GANDLER HERMANN

                                          WIR GRATULIEREN
                                          NIKOLA MICOVA
                                          ... zur mit sehr gutem Erfolg
                                          bestandenen Buchhaltungsprüfung

                                                                                                  steuern und trends   15
WELCHE FIXKOSTENZUSCHÜSSE ERHALTEN UNTERNEHMEN
     AUS DEM CORONA-HILFSFONDS?

     Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen
     finanziell besonders hart. Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unter-
     nehmer sicherzustellen, wurde der Corona-Hilfsfonds eingerichtet, aus dem rasch
     finanzielle Unterstützungen zur Beseitigung akuter Liquiditätsengpässe und damit
     zur Deckung der anfallenden Fixkosten bereitgestellt werden sollen.

     Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche          Fixkostenzuschuss erhalten außerdem Unterneh-
     Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche     men der Finanz- und Versicherungsbranche.
     Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
     Daneben gelten zahlreiche Bedingungen, Vorausset-      Für welchen Zeitraum wir der Fixkostenzu-
     zungen und Einschränkung, weshalb im Einzelfall        schuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt?
     steuerliche Beratung bei der Vorbereitung des An-      Der Zuschuss kann in Dritteln für bis zu drei zusam-
     trags in Anspruch genommen werden sollte.              menhängende Monate im Zeitraum zwischen dem
                                                            16.03.und dem 15.09.2020 gewährt werden.
     Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem
     Corona-Hilfsfonds gewährt werden?                      In welchem Ausmaß wird der Fixkostenzu-
     Die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Fixkostenzu-     schuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt?
     schusses aus dem Corona-Hilfsfonds setzt voraus:       Der Fixkostenzuschuss wird abhängig vom Ausmaß
     • Das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebs-      der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. Sofern der
       stätte in Österreich hat und eine wesentliche ope-   Fixkostenzuschuss insgesamt mindestens 500 Euro
       rative Geschäftstätigkeit im Inland ausübt, durch    beträgt, werden
       die betriebliche Einkünfte erwirtschaftet werden,    • 25 % der Fixkosten bei Umsatzeinbußen
     • die Fixkosten operativ im Inland angefallen sind,       zwischen 40 % und 60 %,
     • die Umsätze des Unternehmens ab dem                  • 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbußen
       16.03.2020 bis zum Ende der Maßnahmen gegen             zwischen 60 % und 80 % und
       die Ausbreitung des Coronavirus, längstens aber      • 75 % der Fixkosten bei Umsatzeinbußen
       bis zum 15.09.2020, in Folge der wirtschaftlichen       zwischen 80 % und 100 %
       Auswirkungen der Corona-Krise um mindestens          ersetzt. Dabei ist der Zuschussbetrag bei einem
       40 % zurückgegangen sind,                            Fixkostenzuschuss von 25 % mit 30 Mio., bei einem
     • über das Unternehmen in den letzten fünf Jah-        Fixkostenzuschuss von 50 % mit 60 Mio. und bei
       ren vor der Antragstellung keine rechtskräftige      einem Fixkostenzuschuss von 75 % mit 90 Mio.
       Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße aufgrund          Euro pro Unternehmen und Konzern gedeckelt.
       vorsätzlichen Handelns verhängt wurde,
     • das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen            Bestimmte andere Unterstützungsleistungen
       zur Senkung der Fixkosten und zum Erhalt der         (z.B. Zuschüsse aus dem Härtefall-Fonds, Entschädi-
       inländischen Arbeitsplätze gesetzt hat und           gungen nach dem Epidemiegesetz) werden auf
     • das Unternehmen vor Beginn der Corona-Krise          die Höhe des Fixkostenzuschusses angerechnet.
       wirtschaftlich gesund war.
                                                            Welche Fixkosten werden ersetzt?
     Keinen Fixkostenzuschuss erhalten Unternehmen,         Grundsätzlich ersatzfähig sind betriebsnotwendige
     die zum 31.12.2019 mehr als 250 Mitarbeiter gemes-     Fixkosten, die während höchstens drei zusammen-
     sen in Vollzeitäquivalenten beschäftigt haben und im   hängender Monate im Zeitraum vom 16.03.bis zum
     Betrachtungszeitraum mehr als 3 % der Mitarbeiter      15.09.2020 entstehen und unter eine oder mehrere
     gekündigt haben, statt die Corona-Kurzarbeit in An-    der folgenden Kategorien fallen:
     spruch zu nehmen, sowie Unternehmen, die Boni im       • Geschäftsraummiete und Pacht, die in einem
     Ausmaß von mehr als 50 % der Bonuszahlungen des           unmittelbaren Zusammenhang mit der be-
     vorangegangenen Wirtschaftsjahres an Vorstände            trieblichen Tätigkeit des Unternehmens stehen;
     und Geschäftsführer ausbezahlen. Generell keinen       • betriebliche Versicherungsprämien;

16    steuern und trends
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                                                                                          Sie unsere Ho
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                                                                                            allner-gandle
                                                                          www.fritzenw

•   Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen;         Das Unternehmen darf von 16.03.bis 16.03.2021
•   Finanzierungskostenanteile von Leasingraten;       keine Dividenden- oder Gewinnausschüttung
•   betriebliche Lizenzgebühren;                       beschließen und muss darüber hinaus die Dividen-
•   Aufwendungen für Strom, Gas und                    den- oder Gewinnausschüttungen bis drei Monate
    Telekommunikation;                                 nach der letzten Auszahlung des Fixkosten-
•   Wertverlust verderblicher oder saisonaler          zuschusses maßvoll gestalten.
    (d.h. während eines immer wiederkehrenden
    Zeitabschnitts besonders nachgefragte) Waren,      Wie kann ein Fixkostenzuschuss aus dem
    die aufgrund der Maßnahmen gegen die Aus-          Corona-Hilfs-Fonds beantragt werden?
    breitung des Coronavirus mindestens 50 % ihres     Das erste Drittel des Fixkostenzuschusses kann ab
    Wertes verloren haben (ein Zuschuss zum Wert-      dem 20.05.2020, das zweite Drittel ab dem 19.08.2020
    verlust kann aber erst mit dem zweiten             und das dritte Drittel ab dem 19.11.2020, längstens
    Drittel beantragt werden);                         jedoch bis zum 31.08.2021, über den FinanzOnline-
•   ein angemessener Unternehmerlohn bei einkom-       Zugang des Unternehmens beantragt werden. Sofern
    menssteuerpflichtigen Unternehmen basierend        bereits bei der Beantragung des zweiten Drittels qua-
    auf dem durchschnittlichen steuerlichen Mo-        lifizierte Daten aus dem Rechnungswesen vorliegen,
    natsgewinn des letztveranlagten Vorjahres, wobei   können Anträge auf die restlichen zwei Drittel auch
    jedenfalls 666,66 und höchstens 2.666,67 Euro      schon am 19.08.2020 gestellt werden.
    pro Monat angesetzt werden dürfen und Neben-
    einkünfte abgezogen werden müssen (ein Zu-         Dem Antrag ist eine Aufstellung über die tatsächlich
    schuss zum Unternehmerlohn kann aber erst          angefallenen Fixkosten und die tatsächlich erlitte-
    mit dem zweiten Drittel beantragt werden);         nen Umsatzeinbußen beizulegen. Die diesbezügli-
•   Personalaufwendungen, die ausschließlich für die   chen Angaben müssen grundsätzlich vor der Antrag-
    Bearbeitung krisenbedingter Stornierungen und      stellung von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
    Umbuchungen anfallen, sowie                        oder Bilanzbuchhalter geprüft und bestätigt werden.
•   Betriebsnotwendige Aufwendungen für sonstige
    vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht    Hinweis
    das Personal betreffen.                            Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.05.2020 und
•   Von den Fixkosten sind Versicherungsleistungen,    können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksich-
    die diese Fixkosten im Versicherungsfall abde-     tigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen
    cken, in Abzug zu bringen.                         besonders umfangreich, weshalb in diesem Artikel nur die
                                                       wesentlichen Eckpunkte wiedergegeben werden können.
Dürfen trotz Fixkostenzuschuss aus dem
                                                                      Tagesaktuelle und weiterführende Infos
Corona-Hilfsfonds weiterhin Gewinne aus-
                                                                      erhalten Sie unter: www.bmf.gv.at/
geschüttet werden?
                                                                      public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Wird ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-
fonds in Anspruch genommen, müssen außerdem                           Erscheinungsdatum: Mittwoch, 29. April 2020
die Entnahmen und Gewinnausschüttungen an die
wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.                                    STB MAG. JULIAN HOLLEIS

                                  WIR GRATULIEREN
                                    ANDREA VORREITER
                                          UND
                                     MONIKA FORSTER
                                        ... zur mit gutem Erfolg
                                              bestandenen
                                         Buchhaltungsprüfung

                                                                                                  steuern und trends   17
WELCHE STEUERLICHEN ERLEICHTERUNGEN
     SIEHT DAS SOGENANNTE „WIRTEPAKET“ VOR?

     Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen
     für die Gastronomie beschlossen.

     Für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen              von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort
     Getränken soll der ermäßigte Umsatzsteuer-                konsumiert werden müssen, so ist nur der Betrag von
     satz in Höhe von 10% zur Anwendung kommen.                1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei. Diese Beträge für
     Da in der Gastronomie nichtalkoholische Getränke          steuerfreie Gutscheine werden für Lohnzahlungszeit-
     – im Gegensatz zum Handel – typischerweise offen          räume, die nach dem 30. Juni 2020 enden von 4,40 auf
     abgeben werden, soll dies als Abgrenzungsmerkmal          8 Euro für Mahlzeiten und von derzeit 1,10 auf 2 Euro
     dienen. Unter offenen Getränken sind auch Getränke        für Lebensmittel angehoben. Ausgaben für die wer-
     zu verstehen, die typischerweise vom Gastronomen          bewirksame Bewirtung von Geschäftsfreunden,
     oder dem Kunden im Zuge des Erwerbs unmittelbar           die bisher die Voraussetzungen für ein 50% ige Abzugs-
     geöffnet werden (z.B. Würstelstand, Kantine; nicht        fähigkeit erfüllt haben, sind ab dem 1. Juli 2020 bis zum
     jedoch Supermärkte, Abhol- und Lieferservice sowie        Jahresende zu 75 % statt 50 % absetzbar.
     Getränkeautomaten). Auch die in der landwirtschaft-
     lichen Gastronomie (Almausschank, Buschenschank)          Mit 1. Juli 2020 wird für Schaumweine ein Nullsatz
     eingehobene Zusatzsteuer auf offene nichtalkoholi-        im Schaumweinsteuergesetz vorgesehen. Auch
     sche Getränke wird entfallen. Dies gilt für Umsätze,      Erhöhungen und Änderungen der Pauschalierung
     die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Jänner          für die Gastwirtschaft sollen mittels einer Ände-
     2021 erzielt werden.                                      rung der entsprechenden Verordnung durch den
                                                               Finanzminister kommen.
     Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren
                                                                              Tagesaktuelle und weiterführende Infos
     Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, sind zur Zeit bis
                                                                              unter: www.fritzenwallner-gandler.at/
     zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei,
                                                                              de/news/steuernews_fuer_klienten/juni_2020/
     wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer                    welche_steuerlichen_erleichterungen_sieht_
     Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden                     das_sogenannte_wirtepaket_vor_/
     können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung                         Erscheinungsdatum: Mittwoch, 03. Juni 2020

      Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge
      Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf Ihrer Website, wie Dienstgeber vom
      Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt werden.
      Bisher erfolgte eine Stundung der Beiträge für die Monate Februar, März und April 2020 entweder
      automatisch (für Betriebe die von der Schließungsverordnung oder einem Betretungsverbot betroffen
      waren) oder auf Antrag für Betriebe, die coronabedingte Liquiditätsprobleme haben.
      Das neue Stundungspaket regelt, dass ohne einen weiteren Antrag oben genannte bereits gestundete
      Beiträge bis zum 15.1.2021 an die ÖGK zu überweisen sind. Verzugszinsen fallen keine an. Danach ist die
      Beantragung einer Ratenzahlung möglich. Für die Beitragszeiträume Mai, Juni und Juli 2020 gewährt
      die ÖGK auf Antrag eine Stundung bis Ende August 2020, wenn die Unternehmensliquidität auf Grund
      der Corona Pandemie die Entrichtung der Beiträge nicht ermöglicht.
      Ausgenommen von den oben erwähnten Regelungen (Zeiträume Februar – Juli) sind Beiträge, für die der
      Dienstgeber auf Grund von Kurzarbeit, Freistellung eines Risikopatienten oder Absonderung nach Epidemiege-
      setz einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung (z. B. Kurzarbeitsbeihilfe) von Seiten des Bundes oder
      des Arbeitsmarktservices hat. Diese Beiträge sind bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder
      Vergütungszahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu entrichten (dreitägige Respirofrist beachten).
      Die sonstigen Meldeverpflichtungen (Anmeldung, Abmeldung, mBGM etc.) sind jedenfalls unverändert einzu-
      halten. In den Monaten März, April und Mai 2020 wurden verspätete Meldungen - mit Ausnahme der Anmeldun-
      gen - seitens der ÖGK nicht sanktioniert. Diese Sanktionsfreiheit wird nunmehr bis 31.8.2020 verlängert.

18    steuern und trends
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                                                           Sie unsere Ho
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                                            www.fritzenw

Geschäftsführer: Bernhard Gruber, Akademischer Unternehmensberater, CMC, CSE
             5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344 Tel. 06565 2091,
                         5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, office@gruber-partner.at

         WIR GRATULIEREN
         CHRISTINA UND
         STEFAN INNERHOFER
         ... zur Geburt ihres Sohnes Leo im Mai 2020

         WIR GRATULIEREN
         SANDRA UND
         MARKUS BRUNNER
         ... zur Hochzeit im Mai 2020

                                                                  steuern und trends   19
www.fritzenwallner-gandler.at                                     www.gruber-partner.at                                   www.wt-pfg.at
Fritzenwallner – Gandler                                          Gruber & Partner                                        Pülzl - Fritzenwallner - Gandler
Wirtschaftstreuhand- und                                          Unternehmensberatung GmbH                               Wirtschaftstreuhand- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH                                   Geschäftsführer:                                        Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer:                                                  Bernhard Gruber, Akademischer                           Geschäftsführer:
StB. Mag. Thomas Fritzenwallner                                   Unternehmensberater, CMC, CSE                           StB. Mag. Thomas Fritzenwallner
und StB. Mag. Julian Holleis
                                                                  5741 Neukirchen am Grv., Schlosserfeld 344              5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b
5741 Neukirchen am Grv.,Schlosserfeld 344                         T. 06565 2091, F. 06565 2091 460                        T. 06562 48658, F. 06562 48658-440
T. 06565 6598, F. 06565 6598 450
                                                                  5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b                        office@wt-pfg.at
5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b                                  F. 06562 48658 440
T. 06562 48658, Fax 06562 48658 440
                                                                  office@gruber-partner.at
5733 Bramberg, Kirchenstraße 8,
T. 06566 20 600
office@fritzenwallner-gandler.at

Österreichische Post AG
Info.Mail Entgelt bezahlt

Impressum:
Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: StB. Mag. Thomas Fritzenwallner und StB. Mag. Julian Holleis
5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 6598, F. 06565 6598 450, office@fritzenwallner-gandler.at

Gruber & Partner Unternehmensberatung GmbH
Geschäftsführer: Bernhard Gruber, Akademischer Unternehmensberater, CMC, CSE
5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 2091, F. 06565 2091 460, office@gruber-partner.at

Pülzl - Fritzenwallner - Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: StB Mag. Thomas Fritzenwallner
5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, T. 06562 48658, F. 06562 48658-440, office@wt-pfg.at

Grafik und Layout: Christian Nindl Grafik Design GmbH - Bramberg am Wildkogel,
Fotos: photoart-reifmueller, ingimage.com, claudia egger, innerhofer design
Druck: Druckerei Hönigmann GmbH, Schettbühel 3, A-5730 Mittersill
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