Steuernews kompakt - Änderungen zum Jahreswechsel - Stadtlohner Rechts- und Steuertag 15.11.2019

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Steuernews kompakt - Änderungen zum Jahreswechsel - Stadtlohner Rechts- und Steuertag 15.11.2019
Steuernews kompakt –
Änderungen zum Jahreswechsel
18. Stadtlohner Rechts- und Steuertag
15.11.2019

Referentin:
Pia Wolters, LL.M., Steuerberaterin
Steuernews kompakt - Änderungen zum Jahreswechsel - Stadtlohner Rechts- und Steuertag 15.11.2019
Rückblick

▪ Zinsen 6% → Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

▪ Förderung des Wohnungsneubaus

▪ Grunderwerbsteuer (evtl. sogar Erweiterung auf 25%?)

▪ Elektrofahrzeuge 0,5%
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Förderung der E-Mobilität

               Fahrrad                      Dienstliche Elektroautos               Elektro-Lieferfahrzeuge
- Seit 2019: Überlassung eines          - „0,5%“-Regelung:                     - 50%ige Sonderabschreibung
  betrieblichen Fahrrads steuerfrei.      • Bisher: bis Ende 2021 (40km)         Elektrolieferfahrzeuge (max. 7,5
- Die Steuerbefreiung gilt sowohl für     • Neu: ab 2022 mind. 60km              Tonnen) § 7c EStG-E
  Elektrofahrräder als auch für               Reichweite oder höchstens 50g    - erstmals für Anschaffungsvorgänge
  Fahrräder.                                  Kohlendioxid-emission              nach dem 31.12.2019
- Verlängerung bis 2030                   • Neu: ab 2025 bis 2031 mind.        - Bis Ende 2030
                                              80km/max. 50g
                                        - Kostenloses Aufladen von
                                          Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber
                                          bis Ende 2020 lohnsteuerfrei,
                                          Verlängerung bis 2030
                                        - Erleichterungen bei
                                          gewerbesteuerlicher Hinzurechnung
                                          bei Miete und Leasing von
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Kapitalforderungen § 17/20 EStG

                                                    Verluste im Rahmen der
                Nachträgliche
                                                Einkünfte aus Kapitalvermögen?
        Anschaffungskosten auf GmbH-
                Beteiligungen
                                                Verluste aus
        - Offene und verdeckte Einlagen
                                                - Uneinbringlichkeit von
        - Darlehensverluste und Ausfälle von
                                                  Kapitalforderungen
          Bürgschaftsregressforderung-en,
                                                - Ausbuchung einer wertlosen Aktie
          soweit die Gewährung oder das
                                                - Veräußerung von wertlosen
          Stehenlassen des Darlehens /der
                                                  Kapitalforderungen
          Sicherheit in der Krise der
          Gesellschaft gesellschaftsrechtlich
                                                sind steuerlich unbeachtlich
          veranlasst war

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Grundsteuerreform

    ▪   Bundesverfassungsgericht 10.4.2018: Grundsteuer in den „alten“ Bundesländern, die
        auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 beruht, widersprechen dem allgemeinen
        Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Bis zum 31.12.2019 umzusetzen.

    ▪   Bundesrat 8.11.2019: Zustimmung Gesetze zur Grundsteuerreform

    ▪   Höhe der Grundsteuer in Zukunft nicht mehr nur vom Bodenwert abhängig, sondern es
        sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden.

    ▪   Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer wird anhand der Werte der
        Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt.

    ▪   Neue Grundsteuer ab dem 1.1.2025

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Grundsteuerreform

    Zukünftige Berechnung der Grundsteuer
    → Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

    Schritt 1:
    Berechnung des Grundbesitzwerte - wesentliche Faktoren sind:
    -    Bodenrichtwert
    -    Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u .a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen
         Gemeinde (vom BMF auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten in
         allen 16 Bundesländern) abhängt.
    -    Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes.

    Schritt 2:
    Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr
    aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die Steuermesszahl von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt.
    Sozialer Wohnungsbau: Förderung durch zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 Prozent

    Schritt 3:
    Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen: Möglichkeit, Hebesätze anzupassen, sodass nicht
    mehr/weniger Grundsteuer eingenommen wird als vor der Reform
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Steuerliche Forschungsförderung für KMU

    ▪ Begünstigte Unternehmen: Für alle Unternehmen ohne Größenbeschränkung verfügbar.

    ▪ Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage

    ▪ BMG/Förderfähige Aufwendungen: FuE-Personalkosten

    ▪ Förderdeckel: maximal 500.000 Euro (BMG 2 Mio. €) pro Unternehmen und Jahr

    ▪ Förderung als Steuergutschrift: Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des
      Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die im Rahmen der
      nächsten Veranlagung festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt.

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Steuerliche Forschungsförderung für KMU

    ▪ Voraussetzungen: Die FuE-Tätigkeit muss

         ▪ auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit),
         ▪ auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen, damit schöpferisch
           sein,
         ▪ in Bezug auf das Ergebnis ungewiss sein,
         ▪ einem Plan folgend und budgetiert sein (Systematik),
         ▪ zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können (Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit).

    ▪ Verfahren: Abwicklung über eine Antragsstellung beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des
      Kalenderjahres sowie Begutachtung der FuE-Tätigkeit durch eine separate Zertifizierungsstelle.

    ▪ Einführung ab 1.1.2020

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Solidaritätszuschlag
    Bundesregierung beschließt die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

    Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ab 2021:

    1.   Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt: 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro
         (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit
         zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu
         einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

    2.   Anpassung der Milderungszone: Übersteigt die tarifliche Einkommenssteuer die Freigrenze,
         wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent, erhoben.
         Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet, allerdings
         bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.

    3.   Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Entlastung

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Ertragsteuerliche Organschaften

 Ertragsteuerliche Organschaft:
 - Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe verrechnen und
 - 100% Freistellung von Ausschüttungen

 Voraussetzungen:
      - Mehrheitsbeteiligung
      - Tatsächliche Durchführung über 5 Zeitjahre
      - Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags

          -    Dynamischer Verweis auf § 302 AktG (Verlustausgleich)
               Übergangsfrist zur Anpassung ohne Wiedereinsetzung einer neuen 5-Jahresfrist
               endet am 31.12.2019

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A1-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit

 Bestätigt die ausschließliche Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers in Deutschland

 Erforderlich bei
 - Auslandsentsendungen von bis zu 24 Monaten, aber auch
 - Bei kurzfristigen Dienstreisen (1 Tag)

 Muss vom Arbeitnehmer immer mitgeführt werden

 Seit 01.07.2019: ausschließlich elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren

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KONTAKT

HEISTERBORG & PARTNER
Steuerberater mbB

An de Bleeke 1
D-48703 Stadtlohn
Fon +49 (0) 25 63 / 922 0
info@heisterborg.de

In Stadtlohn, Emsbüren, Gronau-Epe und Münster

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HAFTUNGSSAUSCHLUSS                                                                                                                          HEISTERBORG

Die hier dargestellten Informationen können weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls             Wir sind eine Berater-
zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot      Kooperation, die auf die
unsererseits.                                                                                                                               Beratung      von    mittel-
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Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie
                                                                                                                                            Unternehmen spezialisiert
die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.
                                                                                                                                            ist. Bereits seit 1951
Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen          schenken uns Kunden und
bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige              Mandanten ihr Vertrauen.
Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen.                                                             An unseren Standorten
                                                                                                                                            Stadtlohn,       Emsbüren,
Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation
                                                                                                                                            Gronau-Epe und Münster
behandelt haben.
                                                                                                                                            bieten wir Ihnen um-
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haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.                                           Rechtsberatung,
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Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung.
                                                                                                                                            Unternehmensberatung.
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                                                                                                                                            punkte verteilt auf fünf
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Steuerberater mbB gestattet.
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                                                                                                  www.heisterborg.de
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