Strukturierung des Stiftungsvermögens - Überlegungen vor einer Anlageentscheidung - HypoVereinsbank Stiftungsmanagement - Regierung von Oberfranken
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Strukturierung des Stiftungsvermögens – Überlegungen vor einer Anlageentscheidung HypoVereinsbank Stiftungsmanagement Sie stiften Sinn und Vermögen. Wir sorgen für Nachhaltigkeit. Stand 12.07.2017
Welches Stiftungsvermögen besitzen Stiftungen in Deutschland? 2 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Terminologie Stiftungsvermögen – eigener Vorschlag "Vermögen der Stiftung" als Oberbegriff Erhaltungspflicht Verwendungssperre Verwendungspflicht Grundstock Sonstiges Vermögen Erträge Ausstattung Freie Rücklagen Gebrauchsvermögen Zustiftungen Umschichtungs- Erträge aus Vermö- Aufgelöste freie rücklagen* gensverwaltung Rücklagen Vermögen, welches Betriebsmittel- und Aufgelöste weder Projektrücklagen Umschichtungs- Grundstockvermögen Aufgelöste freie rücklagen noch Rücklagen Gebrauchsvermögen Aufgelöste Um- darstellt. schichtungsrücklage Spenden Zuschüsse Verbrauchbarer Teil des Grundstocks *ACHTUNG: Verwendung der Umschichtungsrücklage für den Zweck nur möglich, sofern in der Satzung hierzu eine Öffnung enthalten ist. 3 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Terminologie: Erträge Grundstock Erträge Art. 6 Abs. 2 BayStG: § 99 Abs.1 BGB: Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. ungeschmälert zu erhalten. Vermögen 4 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Terminologie: Umschichtung Aktivtausch im Grundstock Die Umschichtung ist ein Rechtsgeschäft der Stiftung zur Strukturveränderung im Grundstockvermögen bei nominal gleich bleibendem Wert. (Fritz, Stifterwille und Stiftungsvermögen, S.129) Grundsätzlich zulässig, "[…] solange sein Wert erhalten bleibt und der Stifterwille nicht entgegensteht […]. Unter diesem Blickwinkel kann eine Umschichtung in eine rentierlichere Anlage sogar geboten sein; […]." (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Leitfaden für die Errichtung einer Stiftung, Stand 01.01.2017, Seite 15) Ausnahme: Satzung enthält Umschichtungsverbot 5 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Sonderfragen der Rechnungslegung Anleihen Erwerb von Anleihen über pari Vermögen Erträge Verlust i.H. der Differenz zwischen Kupon: Kaufkurs- und Nominalwert Rücklagenbildung max. 1/3 Ergebnis: Umwandlung des Stiftungsvermögens in laufende Erträge Empfehlung: Auf ausgewogenes Kurs-/Kupon-Verhältnis achten! Stückzinsen in der Mittelverwendungsrechnung Vermögen Erträge Erzielte Stückzinsen beim Verkauf Gezahlte Stückzinsen beim Kauf einer einer Anleihe vor Fälligkeit Anleihe = Kursertrag = negative Einnahme (steuerlich) Im Übrigen gilt das Zuflussprinzip. 6 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Änderungen aktuell in Die Normenhierarchie des Vermögensmanagements Diskussion Bundesrecht Adressat: Stifter Inhalt: Entstehung, Beendigung Landesrecht Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Laufende Verwaltung Satzung Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Kernpunkte des Vermögensmanagements Anlage- richtlinie Adressat: Organmitglieder (nicht obligatorisch) Inhalt: Konkrete Anlagepolitik "Soft law" z.B. IDW-Richtlinien, Grundsätze guter Stiftungspraxis Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Standards und Richtlinien 7 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) Art. 2 Abs. 1: Die Achtung vor dem Stifterwillen ist oberste Richtschnur bei der Handhabung dieses Gesetzes. Art. 6 Abs. 1: Das Vermögen der Stiftung ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Es ist vom Vermögen anderer Rechtsträger getrennt zu halten. […] Art. 6 Abs. 2: Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten. Art. 6 Abs. 3: Erträge des Vermögens der Stiftung und zum Verbrauch bestimmte Zuwendungen dürfen nur zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Die Zuführung von Erträgen zum Grundstockvermögen, um dieses in seinem Wert zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. 8 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Rechtliche Vorgaben Anlageziele – Abgeleitet aus dem BayStG – "Magisches Viereck" VERMÖGEN ERTRAG Ziel: "ungeschmälert zu erhalten" Ziel: "wirtschaftlich" Ausnahme: Verbrauchsstiftung Ausschüttungen: zur Erfüllung des Stiftungszwecks für die Verwaltungskosten "sicher und wirtschaftlich" RISIKO ZWECK Ziel: "sicher" "Achtung vor dem Stifterwillen" als oberste Ordnungsmäßige Verwaltung: Richtschnur angemessenes Verhältnis von Risiko Vermögen dient der dauernden und und Rendite nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks rentierlich Oberstes Ziel der Verwaltung des rationales Anlagekonzept Stiftungsvermögens Spekulationsverbot hohe Eigenverantwortung 9 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Auszug: Grundsätze für die Verwaltung und die Anlage des Vermögens Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Leitfaden für die Errichtung einer Stiftung; Stand: 01.01.2017 "Oberstes Ziel der Verwaltung des Vermögens einer Stiftung ist es, die nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung des Stiftungszwecks sicherzustellen." zwei zentrale Aufgaben: Bestandserhaltung (Erhaltung der Ertragskraft, nicht die Erhöhung des Stiftungsvermögens) Generierung von Mitteln zur Verwendung gemäß dem Stiftungszweck Verwaltung im Spannungsverhältnis – Grundsätze der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit rentierlich Konkrete Vorgaben zu zulässigen oder möglichen Anlageformen enthält das BayStG nicht. weiter Gestaltungsspielraum Ausgeschlossen sind Anlageformen, die keinen Ertrag bringen und nicht unmittelbar zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden können. hohe Eigenverantwortung Ungeeignet sind hoch spekulative und besonders riskante Anlageformen. Risikostreuung 10 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
„Sicher“ und „wirtschaftlich“: Unbestimmte Rechtsbegriffe Sorgfaltsmaßstab Vermögensmanagement der Stiftung Mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben: Breiter Ermessensspielraum des Vorstands Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Ausübung: Nach Meinung vieler Juristen ähnlich wie im Aktienrecht (§ 93 AktG): Leitbild: „Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter“. Übertragen auf die Stiftung liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Stiftung zu handeln. 11 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlageziele Herausforderung realer Vermögenserhalt 7,00 6,07 5,8 Vermögensverzehr 6,00 5,33 5,26 5,17 4,82 4,79 5,00 4,1 4,23 4,07 4 3,78 4,00 3,88 3,38 3,27 2,78 3,00 2,6 2,65 2,3 2 2 2,1 2 1,8 1,75 1,6 1,63 2,00 1,60 1,6 1,45 1,29 1,37 1,5 1,24 1 1,09 1,1 1,52 1,61 1,57 1,4 1,33 1,36 0,54 1,00 1,4 1,26 1,41 1,33 1,5 0,5 1,4 1,13 0,9 0,97 1,1 0,93 0,88 0,3 0,14 0,6 0,3 0,52 0,54 0,41 0,00 0,18 0,05 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Freie Rücklage 25 % (bis 1999) bzw. 33 % (ab 2000) Inflation (Dt. Verbraucherpreisindex) 10 j. Dt. Bundesanleihe Quellen: Statistisches Bundesamt Deutschland, Statista GmbH 12 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlageziel Sicherheit Risiko aus Sicht des Stiftungsmanagers Enttäuschte Destinatäre Geringere Ausschüttungen Ärger mit der Stiftungsaufsicht Ärger mit dem Aufsichtsgremium Persönliche Haftung 13 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Portfoliotheorien Absoluter-Ansatz Setzt beim Risiko an – "eindimensional". Optimale Portfolios Rendite z.B. 50 % Aktien Nicht-Optimale Portfolios Optimale Portfolios 100% Aktien Effizienzlinie „Nicht-Optimale“ Portfolios 100% Renten Sicherheit Balance Wachstum Chance Risiko 14 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Portfoliotheorien Portfolio-Ansatz Setzt Risiko und Rendite in Relation – "zweidimensional" Optimale Portfolios Nicht-Optimale Portfolios Rendite Optimale Portfolios (auf der effizienten Linie) 100% Aktien Effizienzlinie z.B. 2 % Zielrendite „Nicht-Optimale“ Portfolios 100% Renten Sicherheit Balance Wachstum Chance Risiko 15 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlagestrategie Anlageziel Zweckkorrelation In welchem Verhältnis stehen die Anlagen zum Stiftungszweck? Positiv: Anlage unterstützt Stiftungszweck z.B.: Stiftung für Klimaschutz investiert in Solartechnik-Unternehmen Neutral: Anlage dient lediglich als Dotationskapital Negativ: Anlage konterkariert Stiftungszweck z.B.: Stiftung für Klimaschutz investiert in Mineralölunternehmen 16 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlagerichtlinien - Allgemeines Rechtsnatur: Nebenordnung, vergleichbar z.B. mit Geschäftsordnung des Vorstands Darf Satzung nicht widersprechen (z.B. Umgehung von Umschichtungsverboten) Darf keine Grundlagenentscheidungen enthalten (z.B. Verbrauch von Stiftungskapital) Verfasser: Stifter selbst Organ kraft Ermächtigung durch den Stifter Organ kraft eigener Autorität (Stiftungsautonomie) 17 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Ziele der Anlagerichtlinie Nach innen: • Klare, konsensfähige Zieldefinition der Vermögensanlage • Absicherung der Verantwortungsträger gegenüber Kontrollinstanzen und gegen Haftung • Vermeidung von Spekulation durch schlüssiges Anlagekonzept • Schnellere Umsetzung von Anlageentscheidungen • Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten unterschiedlicher Vermögensverwalter • Bessere Kontrolle des aktuellen Vermögensverwalters Nach außen: • Höhere Attraktivität für potenzielle Spender und Zustifter durch transparentes Finanzkonzept und wirtschaftliche Professionalität • Bei selbstständigen Stiftungen: Bessere Kooperation mit Stiftungsaufsicht durch leichtere Überprüfbarkeit der Vermögenserhaltung 18 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlagerichtlinie Funktion der Anlagerichtlinie min max min max Werterhalt Ertrag min max min max Risiko Zweck E i n z e l n e A n l a g e e n t s c h e i d u n g e n STIFTUNGSPORTFOLIO 19 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Definition der Anlageinstrumente und –restriktionen Vermögenserhalt und Rendite Welche Anlageinstrumente erfüllen welche Funktion im Stiftungsportfolio? Werterhalt Alternative Investments Ertrag Immobilienfonds Investmentfonds Stiftungsfonds Sichteinlagen Aktien Geldmarkt Renten G E S A M T R E N D I T E 100 % Thesaurierung Ausschüttung 100 % 20 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlagerichtlinien Falls die Anlagestrategie ihr Ziel verfehlt … Nachjustieren über Rücklagenpolitik STIFTUNGSPORTFOLIO Ausschüttung Wertsteigerung 75 % 25 % min max min max Umschichtungs- Freie rücklage Rücklage Ausschüttung Wertsteigerung 50 % 50 % 21 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Anlagerichtlinie Möglicher Aufbau und Inhalt Anlagerichtlinie für die XY-Stiftung Präambel/Bedeutung Geltungsbereich Anlageentscheidung Anlageziele Anlageklassen Anlageinstrumente Risiko-Controlling, Berichterstattung Weitere Regelungen Überarbeitung Inkrafttreten 22 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Literatur zur Vermögensanlage durch Stiftungen Fritz/Seifart, In der Kostenfalle: Worauf man als Stiftungsmanager achten sollte, Institutional Money http://www.institutional-money.com/index.php?id=11&ref=2&tx_ttnews[tt_news]=49454 Ernst & Young Real Estate GmbH, Immobilienanlagen von Stiftungen – Umfrage 2015 http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Real-Estate-Umfrage-Immobilienanlagen-von-Stiftungen-2015/$FILE/EY-Real-Estate- Umfrage-Immobilienanlagen-von-Stiftungen-2015.pdf Fritz/Seifart: So schützen Stiftungen sich und ihr Personal, Private Banking Magazin https://www.private-banking-magazin.de/schadenersatz-so-schuetzen-stiftungen-sich-und-ihr-personal-1445346961/ Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsfokus Nr. 4, Aktuelle Zahlen zu Stiftungsfinanzen https://shop.stiftungen.org/stiftungsfokus-aktuelle-zahlen-zu-stiftungsfinanzen-ausgaben-ertraege-und-renditen Bundesverband Deutscher Stiftungen, Die Grundsätze guter Stiftungspraxis, Erläuterungen, Hinweise und Anwendungsbeispiele aus dem Stiftungsalltag https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/stiftungsgruendung/grundsaetze-guter-stiftungspraxis.html CSI-Studie "Anlageverhalten der kapitalstärksten deutschen Stiftungen", 2012 https://www.csi.uni-heidelberg.de/downloads/CSI-Studie_Anlageverhalten_Stiftungen.pdf Stefan Fritz/Stephan Römer, Auf der Suche nach Substanz, ZStV 3/2012, S.86 ff. 23 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Unser Leistungsversprechen Ihr persönlicher Kundenbetreuer schlägt Ihnen maßgeschneiderte Lösungen mit einem erfahrenen und zertifizierten Expertenteam vor. Dabei bieten wir Ihnen die Individualität und Exklusivität einer Privatbank verbunden mit der Kompetenz, Sicherheit und dem internationalen Netzwerk einer europäischen Großbank. Konkret bedeutet dies für Sie und Ihre Stiftung: Individuelle und innovative Lösungen Höchste Kompetenz für Ihre Ansprüche Persönliche, unabhängige und ganzheitliche Vermögensbetreuung 24 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
HypoVereinsbank – Stiftungen verkörpern Werte „Sinn stiften“ ist der eigentliche Gedanke hinter jeder Stiftung. Stifter treibt etwas an, für das sie sich persönlich einsetzen. Im Mittelpunkt der Stiftung steht also der Zweck – und der Stifter selbst. 20 Jahre Unser Engagement Vermögensnachfolge Hypo-Kulturstiftung und Kunsthalle Generationensicherung HVB Stiftung Geldscheinsammlung Finanzplanung Mitgliedschaft im Bundesverband Stiftungsberatung und Deutscher Stiftungen Stiftungsmanagement Stifterinitiative Nürnberg Stifterinitiative Erlangen 25 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Marktposition und Profil im deutschen Stiftungssegment Stiftungsmanagement in Zahlen: Stiftungen als Kunden bei der HypoVereinsbank: ca. 2.000 Anlagevolumen von Stiftungsvermögen: ca. 3,5 Mrd. Euro Fachliches Profil der UniCredit Bank: Eigener Fachbereich mit zertifizierten Spezialisten vor Ort Zahlreiche Fachpublikationen Entwicklung des ersten deutschen Stiftungsfonds 2001 Stiftungs-Vermögensverwaltung auch nach ökologischen und sozialen Kriterien Eingespieltes Beraternetzwerk für Recht und Steuer Stiftungsmanagement Projektmanagement im Non-Profit-Segment 26 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Marktposition und Profil im deutschen Stiftungssegment Ausgezeichnete Vermögensverwaltung und Beratung für Stiftungen durch das HVB Private Banking Elite Report-Test "Die Elite der Stiftungsexperten": Auszeichnung (Juni 2009)* für das Stiftungsmanagement des HVB Wealth Management das sich unter den besten 23 Privatbanken von insgesamt 250 getesteten Stiftungsexperten in Deutschland, Österreich und der Schweiz befand Aus der Bewertung: "Es tut gut, in einer solch großen Bank soviel feinsinnigen Sachverstand anzutreffen. Nicht nur die wissenschaftliche Seite des Themas Stiftung, sondern auch die rechtlichen und politischen Rahmen werden hier auf höchstem Dienstleistungsniveau aufmerksam für den Kunden genutzt. Das ist Entwicklung, Optimierung und Betreuung der Spitzenklasse. Bravo!" 27 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
Ihr Ansprechpartner im Stiftungsmanagement Sandra Bührke Wirtschaftsjuristin (LL.B., EMBA, CEP) Direktorin Stiftungsmanagement Handlungsbevollmächtigte für Testamentsvollstreckungen HypoVereinsbank - Member of UniCredit Private Banking und Wealth Management UniCredit Bank AG WPB2A2 Kardinal-Faulhaber-Str. 12 80333 München, Deutschland Tel. +49 89 378 24181 – Fax +49 89 378 33 24181 Mobil +49 151 42663402 mailto:sandra.buehrke@unicredit.de 28 | Stand 12.07.2017 | HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
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