STUDIENAUFTRAG MIT PRÄQUALIFIKATION - Für interdisziplinäre Planerteams B1: Projektbeschrieb / Pflichtenheft
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STUDIENAUFTRAG MIT PRÄQUALIFIKATION Für interdisziplinäre Planerteams B1: Projektbeschrieb / Pflichtenheft Projekt Aufwertung Bahnhofstrasse (Agglomerationsprogramm) Datum 28.01.2019 Ersteller Baureferat Stadt Schaffhausen
Inhaltsverzeichnis 1 Projektbeschrieb ...................................................................................................................................... 3 1.1 Ausgangslage und Zielsetzungen .................................................................................................3 1.2 Vorprojekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» 2018 ..........................................................................3 1.3 Aufwertungsmassnahmen Gesamtkonzept Aufwertung Bahnhofstrasse ................................3 1.4 System Ladestationen für E- Busse ..............................................................................................4 1.5 Werkleitungssanierung ...................................................................................................................4 1.6 Bauen unter Betrieb ........................................................................................................................4 1.7 Perimeter ..........................................................................................................................................5 1.8 Projektorganisation .........................................................................................................................6 1.9 Projekttermine .................................................................................................................................7 1.10 Projektkosten ...................................................................................................................................7 2 Pflichtenheft ............................................................................................................................................. 8 2.1 Allgemeines .....................................................................................................................................8 2.2 Aufgaben und Stellung (Disziplinen).............................................................................................8 2.3 Leistungen .......................................................................................................................................8 2.4 Leistungsbeschrieb Gesamtleiter / Oberbauleiter .......................................................................9 2.5 Leistungsbeschrieb Fachplanung / Bauleitung für Strassen-/ allg. Tiefbau und Konstruktion ..............................................................................................................................................9 2.6 Leistungsbeschrieb Fachplanung für Architektur .......................................................................9 2.7 Leistungsbeschrieb Fachplanung / Bauleitung für Elektro ........................................................9 3 Vergütung der Leistungen .................................................................................................................... 10 3.1 Honorierung .................................................................................................................................. 10 3.2 Nebenkosten ................................................................................................................................. 10 3.3 Leistungen Dritter ........................................................................................................................ 10 3.4 Rechnungsstellung ...................................................................................................................... 10 3.5 Weitere Bestimmungen ............................................................................................................... 10 3.6 Angabe Stundenansätze und Abschätzung / Vorgabe Zeitaufwand....................................... 10 4 Grundlagen zur Ausschreibung ........................................................................................................... 12
1 Projektbeschrieb 1.1 Ausgangslage und Zielsetzungen Die Bahnhofstrasse in Schaffhausen muss saniert werden: Strassenoberbau, Werkleitungen, und Haltestellenüberdachung haben ihr Lebenszyklusende erreicht oder weisen technische und funktio- nale Mängel auf. Weiter planen die Verkehrsbetriebe Schaffhausen VBSH die Umstellung ihrer Dieselbusflotte auf E-Busse. Die für die E-Busse erforderlichen Schnellladestationen werden in den Haltestellen der Bahnhofstrasse angeordnet. Wegen des neuen Busbetriebs und der neuen Busflotte müssen die Bushaltekanten neu angeordnet werden. Die Gelegenheit soll genutzt werden, die Bahnhofstrasse zusätzlich gestalterisch aufzuwerten. Da- bei soll sie an die neue stadträumliche Bedeutung angepasst werden, die durch das Wachstum der öV-Drehscheibe am Bahnhof und die Überbauungen westlich davon entstanden ist. Konkret sollen mehr Raum für die Fussgänger geschaffen werden sowie die Konflikte der Busse mit der PW-Vor- fahrt und den Anlieferungen beseitigt werden. Ausgehend von einem neuen Verkehrsregime ist die Bahnhofstrasse gesamthaft neu zu gestalten. Konkret sind die Elemente Haltestellenüberdachung, Möblierung und Strassenoberfläche attraktiver zu gestalten. Mit den Massnahmen in der Bahnhofstrasse sind das Verkehrsregime und das Layout der Verkehrs- flächen für die verschiedenen Nutzungen, die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit zu verbessern und die sanierungsbedürftige Infrastruktur zu erneuern und wo zweckmässig aufzuwerten. 1.2 Vorprojekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» 2018 Im Vorprojekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» vom Juni 2018 wurden eine neue Verkehrsorganisation und ein neues Layout der Bahnhofstrasse detailliert ausgearbeitet. Zur Einhaltung aller technischen, betrieblichen und gesetzlichen Randbedingungen und zur Erfüllung der Anforderungen der verschie- denen Nutzergruppen wurde während der Ausarbeitung des Vorprojekts gemeinsam Lösungen im Dialog gefunden und ausgearbeitet. Insbesondere erfüllt das Vorprojekt «Aufwertung Bahn- hofstrasse» die Anforderungen der VBSH für den künftigen Busbetrieb mit E-Bussen. Auch die An- zahl Haltekanten erfüllt die Anforderungen aus dem künftigen Busbetrieb. Die im Vorprojekt definierten technischen Massnahmen hinsichtlich Verkehrsregime und Layout der Verkehrsflächen für die verschiedenen Nutzungen sind damit abschliessend definiert. Entspre- chende Angaben zu den Detailzielen und den vorgesehenen Massnahmen bzw. Projektbestandtei- len sind den Vorprojektunterlagen zu entnehmen. Die im Vorprojekt vorgesehenen Aufwertungsmassnahmen hinsichtlich Materialisierung der Stras- senoberfläche, der Möblierung und der Gestaltung der Haltestellenüberdachung stellen hingegen nur eine mögliche Lösung dar. 1.3 Aufwertungsmassnahmen Gesamtkonzept Aufwertung Bahnhofstrasse Die Aufwertungsmassnahmen (Gesamtkonzept Gestaltung Bahnhofstrasse mit Haltestellenüber- dachung, Möblierung und Materialisierung Strassenoberfläche) sollen in einem Konkurrenzverfah- ren (Studienauftrag mit Präqualifikation) neu ermittelt werden. Die Beurteilungskriterien dazu werden im Dokument A näher beschrieben. Die Massnahmen sollen nicht nur gestalterische Anforderungen erfüllen, sondern auch Rücksicht auf die Lebenszykluskosten nehmen. Insbesondere der Wirtschaftlichkeit, der Gebrauchstauglich- keit aber auch dem Unterhalt (wie Reinigung etc.) soll Rechnung getragen werden. Auch muss beachtet werden, dass mit der Platzierung der Fundamente der Haltestellenüberdach- ung bestehende Werkleitungen ggf. verlegt werden müssen.
1.4 System Ladestationen für E- Busse Das System der Ladestationen für die E-Busse wird derzeit im Rahmen des Projekts «Umstellung auf Elektrobusse» der VBSH evaluiert. Die genauen Abmessungen der Ladearme bei den Bushal- tekanten liegen noch nicht vor. Die Machbarkeit der Integration der pro Bus erforderlichen Ladearme in die neuen Haltestellenüberdachungen konnte im Vorprojekt grundsätzlich nachgewiesen werden. Die Standorte der Ladearme gemäss dem vorliegenden Vorprojekt sind verbindlich. Die dannzumal vorliegenden Vorgaben (Lage der Schnellladestation in Verlängerung der Achse des Vorderrads ca. 2.80 m ab Bushaltepunkt, Höhe der Schnellladestation ca. 4.0 – 6.0 m) sind bis auf weiteres weiter- hin gültig. Ein weiterer vorgegebener Bestandteil des Systems ist die Versorgung der Ladestationen mit der Trafostation und dem Verteilnetz zu den Ladearmen. Sämtliche Elemente des Systems (Trafostation, Verteilnetz sowie Ladearme) werden durch die VBSH separat von diesem Projekt geplant, beschafft und finanziert. Die Trafostation wird unabhän- gig von diesem Projekt realisiert. Das definitive System der Ladestationen ist als nicht veränderbare Randbedingung bei den Aufwer- tungsmassnahmen zu berücksichtigen. Insbesondere gilt es, dieses System (inkl. Zuleitung ab Strassenoberkante) in die Haltestellenüberdachung zu integrieren. Die definitiven Abmessungen der Ladearme und die Lage des Verteilnetzes zu diesen ab der Tra- fostation liegen derzeit noch nicht vor, werden aber zu Beginn des Studienauftrags (Angebotsphase) zur Verfügung gestellt. Für die Präqualifikationsphase sind die Angaben nicht relevant. 1.5 Werkleitungssanierung Die SH Power plant eigenständig die Sanierung ihrer Werkleitungen im Projektperimeter. Die Mas- snahmen sind mit dem Projekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» zu koordinieren. Diese Arbeiten wer- den separat durch die Werkleitungseigentümer finanziert, sollen aber gleichzeitig realisiert werden. Der Umfang der Sanierungsmassnahmen liegt derzeit noch nicht vor, wird aber rechtzeitig (zu Be- ginn der Studienauftragsphase im Rahmen des Beschaffungsverfahrens) zur Verfügung gestellt. Auch ist der Umfang der zu projektierenden Leistungen durch den zu beschaffenden Planer noch nicht abschliessend definiert. Für die Präqualifikationsphase sind die Angaben nicht relevant. 1.6 Bauen unter Betrieb Die baulichen Massnahmen müssen unter Betrieb aller Verkehrsteilnehmer erfolgen. So müssen die Personenströme gewährleistet werden und die Busse ihre Haltekanten und, sollten die E-Busse be- reits vor der Aufwertung der Bahnhofstrasse in Betrieb genommen werden, auch deren Ladestatio- nen erreichen. Aber auch die Taxivorfahrt, der Zubringerverkehr und die Anlieferungen müssen si- chergestellt werden. Weil die Erfüllung dieser Anforderungen anspruchsvoll und kostenrelevant ist, sollen die Bau- und Verkehrsführungsphasen bereits im Rahmen des Studienauftrags (Angebotsphase) explizit thema- tisiert werden.
1.7 Perimeter Es gelten nachfolgende Perimeter. Abbildung 1 Aufgabenperimeter (blau) und Betrachtungsperimeter (rot)
1.8 Projektorganisation Bauherrin und Auftraggeberin ist die Stadt Schaffhausen, vertreten durch das Baureferat. Die vor- gesehene Projektorganisation ist im folgenden Organigramm dargestellt. Die Schnittstellen zu den weiteren Projekten wird durch eine Begleitgruppe sichergestellt, in welcher auch der Gesamtleiter des Projekts «Aufwertung Bahnhofstrasse» Einsitz nehmen wird. Bezüglich Sitzungswesen ist derzeit von einer monatlichen Projektsitzung und einer weiteren Ar- beitssitzung auszugehen. Weiter ist in den SIA-Teilphasen 32 und 33 monatlich eine Koordinations- sitzung mit den Schnittstellenprojekten einzurechnen.
1.9 Projekttermine Nachfolgend sind die derzeit geplanten Termine/Meilensteine dargestellt. Bauprojekt Erarbeitung technisches Bauprojekt Nov 2019 – Okt 2020 Interne Vernehmlassung Dossier Nov 2020 – Dez 2020 Phase Genehmigung SR und Vorlage (GSR) Jan 2021 – Mar 2021 Vorbereitung Abstimmung Mar 2021 – Mai 2021 Volksabstimmung Jun 2021 (Finanzierung gesichert Basis für Entscheid Bund / Kanton) Auflageprojekt Auflageprojekt / Dossier erstellen Jun 2021 – Aug 2021 Planauflage / Einsprachebehandlung (Baureife erreicht) Aug 2021 – Nov 2021 Beschluss Regierungsrat Nov 2021 (Beitrag Kanton / Kantons - Finanzierung gesichert) Finanzierung Agglomerationsprogramm Eingabe Bund zur Prüfung Dossier Okt 2021 Finanzierungsvereinbarung (Bund / Stadt / Kanton) Feb 2022 Ausschreibung Unternehmer Ausschreibungsunterlagen erstellen Jun – Sep 2021 Submission Unternehmer Okt – Nov 2021 Vergabe (SRA/SRB) Nov 2021 – Dez 2021 Ausführung Ausführungsprojektierung Aug – Dez 2021 Realisierung Feb 2022 – Aug 2023 Inbetriebnahme, Übergabe an Stadt Aug 2023 1.10 Projektkosten Die nachfolgende Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/- 30 % stammt aus dem oben be- schriebenen Vorprojekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» vom Juni 2018. Die Baukosten basieren auf dem projektbezogenen Vorausmass und aktuellen Einheitspreisen (Preisbasis 2017). Baukosten inkl. Honorare [CHF], inkl. MwSt. Strassenbau (Basis Betonbelag) 3.790 Mio. Dachkonstruktion* 2.970 Mio. Haltestellenausrüstung / Möblierung 0.500 Mio. Total 7.260 Mio. Die geschätzten totalen Kosten sind als politisch gegebene Zielgrösse zu verstehen. * Die Kosten für das System Ladestationen E-Busse und die Werkleitungssanierung werden separat finanziert und sind in den obigen Kosten nicht enthalten.
2 Pflichtenheft 2.1 Allgemeines Grundlage für die Aufgaben bzw. Leistungen bilden die Art. 2, 3 und 4 der Ordnungen SIA 102 (2014), 103 (2014), 105 (2014) und 108 (2014). 2.2 Aufgaben und Stellung (Disziplinen) Gegenstand der zu beschaffenden Aufgaben beinhalten Leistungen aus den nachfolgenden SIA- Ordnungen: • Ordnung SIA 103 (2014), Art. 2.1 - Gesamtleiter / Oberbauleiter* - Fachplaner / Bauleiter* Strassen-/ allg. Tiefbau - Fachplaner / Bauleiter Konstruktion • Ordnungen SIA 102 / 105 (2014), Art. 2.4 - Fachplaner Architektur / Fachplaner Landschaftsarchitektur • Ordnung SIA 108 (2014), Art. 2.4 - Fachplaner / Bauleiter Elektro * in Personalunion möglich 2.3 Leistungen Umfang in Phasen Die Gliederung der insgesamt zu erbringenden Leistungen entspricht der Ordnung SIA 112 (2014). SIA-Phasen SIA-Teilphasen 3 Projektierung 32 Bauprojekt 33 Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag 5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt 52 Ausführung 53 Inbetriebnahme, Abschluss Beauftragung SIA-Teilphasen 32 und 33 / freihändige Vergabe nachfolgender SIA-Phasen Im Rahmen des Konkurrenzverfahrens haben die Anbieter nur ihre Leistungen für die SIA-Teilpha- sen 32 «Bauprojekt» und 33 «Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt» zu offerieren. Die Angebots- summe, welche in die Bewertung der Angebote einfliesst, beinhaltet entsprechend nur diese beiden Teilphasen. Der aus dem Konkurrenzverfahren bestimmte Zuschlagsempfänger wird in der Folge mit der Auf- traggeberin vorerst nur einen Vertrag nur über die SIA-Teilphasen 32 und 33 abschliessen. Die aus- schreibende Stelle bzw. die Auftraggeberin beabsichtigt jedoch, zum Abschluss der SIA-Phase 3 die nachfolgenden SIA-Phasen gestaffelt und freihändig an den Zuschlagsempfänger aus diesem Kon- kurrenzverfahren zu vergeben und in Form von Nachträgen zu beauftragen. Für die SIA-Phasen 4 und 5 gelten die Konditionen (Kategorienansätze) aus der SIA-Phase 3. Der Aufwand (Stunden) wird zwischen Auftraggeberin und Beauftragten auf der Basis des dann vorlie- genden Bauprojekts und des Kostenvoranschlags verhandelt.
Leistungsbeschriebe je Disziplin Die Leistungsbeschriebe in den nachfolgenden Kapiteln dienen vorerst dem Verständnis der im Pro- jekt erforderlichen Rollen und Aufgaben. Der Beschrieb der Teilphasen 32 und 33 wird zu Beginn des Studienauftrags (Angebotsphase) präzisiert. 2.4 Leistungsbeschrieb Gesamtleiter / Oberbauleiter Es sind grundsätzlich die in Art. 4.2 Abs. 2 («Allgemeine Leistungen über alle Phasen») sowie Art. 4.3.32 bis Art. 4.3.53 («Grundleistungen pro Teilphase» und «Besonders zu vereinbarenden Leis- tungen») Ordnung SIA 103 (2014) aufgeführten Leistungen zu erbringen. Der Aufwand für den Gesamtleiter / Oberbauleiter ist vom Anbieter zu kalkulieren und auf die SIA- Teilphasen und Kategorien zu verteilen. 2.5 Leistungsbeschrieb Fachplanung / Bauleitung für Strassen-/ allg. Tiefbau und Kon- struktion Es sind grundsätzlich die in Art. 4.2 Abs. 3 («Allgemeine Leistungen über alle Phasen») sowie Art. 4.3.32 bis Art. 4.3.53 («Grundleistungen pro Teilphase» und «Besonders zu vereinbarenden Leis- tungen») Ordnung SIA 103 (2014) aufgeführten Leistungen zu erbringen. Der Aufwand für den Fachplaner / Bauleiter für Strassen-/ allg. Tiefbau und Konstruktion ist vom Anbieter zu kalkulieren und auf die SIA-Teilphasen und Kategorien zu verteilen. 2.6 Leistungsbeschrieb Fachplanung für Architektur Es sind grundsätzlich die in Art. 4.3.32 bis Art. 4.3.53 («Grundleistungen pro Teilphase» und «Be- sonders zu vereinbarenden Leistungen») Ordnung SIA 102 (2014) und die in Art. 4.2.32 bis Art. 4.2.53 («Grundleistungen pro Teilphase» und «Besonders zu vereinbarenden Leistungen») Ord- nung SIA 105 (2014) aufgeführten Leistungen zu erbringen. Der Aufwand für den Fachplaner Architektur ist vom Anbieter zu kalkulieren und auf die SIA-Teil- phasen und Kategorien zu verteilen. 2.7 Leistungsbeschrieb Fachplanung / Bauleitung für Elektro Es sind grundsätzlich die in Art. 4.3.32 bis Art. 4.3.53 («Grundleistungen pro Teilphase» und «Be- sonders zu vereinbarenden Leistungen») Ordnung SIA 108 (2014) aufgeführten Leistungen zu er- bringen. Der Aufwand für den Fachplaner / Bauleiter Elektro ist vom Anbieter zu kalkulieren und auf die SIA- Teilphasen und Kategorien zu verteilen.
3 Vergütung der Leistungen 3.1 Honorierung Die Honorierung erfolgt nach dem effektiven Zeitaufwand und nach Honorarkategorie. Massgebend sind die Honorare der SIA-Teilphasen gemäss Angebot (Kostendach pro SIA-Teil- phase). Der Anbieter weist jeder der am Projekt beteiligten Person eine Funktion und Honorarkategorie zu (Personalliste). Für Lernende gilt: Lernende 3./4. Lehrjahr: 0.75 x Ansatz der Kategorie G, Lernende 1./2. Lehrjahr: 0.50 x Ansatz der Kategorie G. 3.2 Nebenkosten Übliche Nebenkosten sind in den Honoraransätzen einzurechnen (Pauschalzuschlag in %). Zu den üblichen Nebenkosten zählen die Positionen gemäss Art. 5.4 Abs. 4 der Ordnung SIA 103 (2014). Reisezeiten, insbesondere für die Reise vom Arbeitsort zu Sitzungen bei der Auftraggeberin gelten nicht als verrechenbare Arbeitszeit. Als zu verrechnende Arbeitszeit gilt somit allein die Projektbe- arbeitung, wobei diese jedoch nicht zwingend am üblichen Arbeitsort stattfinden muss, sofern die Art der Bearbeitung eine solche externe Bearbeitung zulässt. Die Herstellung von Dossiers (Ausschreibung, Abschluss) wird nach effektivem Aufwand verrech- net. Die Auftraggeberin gibt dazu eine feste Budgetposition („Dokumentationskosten“) vor. Die ver- rechenbaren Ansätze dazu werden von der Auftraggeberin vorgegeben (Preise exkl. MwSt., Stand 01.01.2018): • Fotokopien A4 s/w Fr./Stk. 0.15 • Fotokopien A4 farbig Fr./Stk. 1.00 • Fotokopien A3 s/w Fr./Stk. 0.30 • Fotokopien A3 farbig Fr./Stk. 1.50 • Pläne/Plots s/w, gefaltet Fr./m2 8.00 (Höhe bis 90 cm) • Pläne/Plots farbig, gefaltet Fr./m2 12.00 (Höhe bis 90 cm) 3.3 Leistungen Dritter Allfällige Leistungen Dritter werden separat beauftragt und verrechnet (ausserhalb des Vertrags). 3.4 Rechnungsstellung Der Beauftragte erstellt mit der Rechnung einen Leistungsbeschrieb, der in nachvollziehbarer Ge- nauigkeit über die erbrachte Leistung und den damit verbundenen Aufwand Auskunft gibt. Es ist monatlich Rechnung zu stellen (siehe Vertragsentwurf). 3.5 Weitere Bestimmungen Weitere Angaben und Bestimmungen gemäss Vertragsentwurf (u.a. Teuerung). 3.6 Angabe Stundenansätze und Abschätzung / Vorgabe Zeitaufwand Die Stundenansätze sind vom Anbieter nach SIA-Kategorien zu offerieren.
Der Zeitaufwand für die SIA-Teilphasen 32 und 33 ist vom Anbieter zu schätzen bzw. zu offerieren. Grundlage bildet das zum Abschluss des Studienauftrags vorliegende Vorprojekt des jeweiligen An- bieters, welches wiederum auf dem vorliegenden Vorprojekt von Juni 2018 aufbaut. Ein Teil des Zeitaufwands wird zu Beginn des Studienauftrags (Angebotsphase) von der ausschrei- benden Stelle vorgegeben. Dieser Aufwand wird vom Anbieter in das Angebot eingerechnet. Die Auftraggeberin wird die entsprechenden Leistungen bei Bedarf auslösen.
4 Grundlagen zur Ausschreibung Nachfolgende Grundlagen werden im Rahmen der Beschaffung mit den Ausschreibungsunterlagen abgegeben. Zu Beginn Präqualifikationsphase: [01] Dossier Vorprojekt, Stand Juni 2018 Zu Beginn Studienauftrag (Angebotsphase): [02] Situationsplan im Format dwf/dwg, Stand Vorprojekt Juni 2018 [03] Angaben zum definitiven System Ladestation E-Busse (Ladearme, Verteilnetz Zuleitungen) [04] Umfang Sanierungsmassnahmen Werkleitungen [05] Organigramm
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