Zusatzbedingungen (ZB) Krankenzusatzversicherung (VVG) - Visana
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Visana Versicherungen AG Gültig ab Januar 2020 Zusatzbedingungen (ZB) Krankenzusatzversicherung (VVG) Ambulant Hinweise: Lässt sich ein Familienrabatt von 50 % versicherungstechnisch ▪ Der Verzicht auf die gleichzeitige Nennung der weiblichen für das Produkt nicht mehr rechtfertigen, ist die Visana Versi- und männlichen Schreibweise erfolgt aus Gründen der Les- cherungen AG berechtigt, den Rabatt auf das Ende eines Ka- barkeit. lenderjahres entsprechend zu kürzen oder zu streichen. ▪ Die Originalfassung der vorliegenden Bestimmungen ist die Die Visana Versicherungen AG gibt Rabattkürzungen oder ei- deutsche. Bei Fassungen in anderen Sprachen handelt es ne Rabattstreichung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten be- sich um Übersetzungen. Bei allfälligen Auslegungsschwierig- kannt. Sie haben daraufhin das Recht, die von der Rabattkür- keiten ist der deutsche Text massgebend. zung oder -streichung betroffene Versicherungsdeckung auf das Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen. Die Kün- Diese Zusatzbedingungen sind Teil des Versicherungsvertra- digung muss um gültig zu sein, spätestens am letzten Arbeits- ges. Es wird ausdrücklich auf die Allgemeinen Vertragsbedin- tag des Kalenderjahres bei der Visana Versicherungen AG ein- gungen für die Krankenzusatzversicherungen verwiesen. treffen. Unterlassen Sie eine solche Kündigung, haben Sie der Änderung zugestimmt. Was ist versichert? In der Heilungskosten-Zusatzversicherung Ambulant (nachste- hend kurz mit Ambulant bezeichnet) sind versichert: A Ambulante Behandlungen, A. Beiträge an ambulante Behandlungen, Untersuchungen und Präventivmassnahmen sowie Medikamente und Hilfs- Untersuchungen und Prä- mittel in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegever- ventivmassnahmen sowie sicherung. B. Die Vacanza Reiseversicherung der Visana Versicherun- Medikamente und Hilfsmit- gen AG für acht Wochen pro Reise. C. Die Assistance-Versicherung der Visana Versicherungen tel AG für Soforthilfe-Leistungen rund um die Uhr im Inland. 1. Allgemeines Welche Varianten können Sie in Ambulant versichern? 1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In Ambulant können Sie die Versicherungsstufen Ambulant I, Leistungen aus Ambulant werden für wirksame, zweckmässi- II oder III wählen. Die Stufe Ambulant IV ist eine geschlossene ge und wirtschaftliche diagnostische und therapeutische Mass- Abteilung. Der Leistungsumfang von Ambulant I ist am klein- nahmen, Medikamente und Hilfsmittel ausgerichtet. sten, jener von Ambulant IV am grössten. Die Leistungen werden ausschliesslich in Ergänzung zur obli- gatorischen Krankenpflegeversicherung ausgerichtet. Kosten- Familienrabatt (gültig für Neuabschlüsse ab 1.1.2020) anteile, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung Das zweite und jedes weitere Kind erhält bis zum Erreichen des deckt, sowie Selbstbeteiligungen aus der obligatorischen Kran- 18. Altersjahres einen Prämienrabatt von 50 %. Der Rabatt wird kenpflegeversicherung sind in Ambulant nicht versichert, unab- nur gewährt, wenn mindestens zwei Kinder über eine Kranken- hängig davon, ob die obligatorische Versicherung besteht oder zusatzversicherung bei der Visana Versicherungen AG verfü- nicht. Es werden in jedem Fall höchstens die effektiv entstan- gen. Wenn das erste Kind das 18. Altersjahr erreicht hat, zählt denen Kosten vergütet. Die Deckung für Unfälle kann nicht das zweite Kind als erstes Kind und hat somit keinen Rabattan- ausgeschlossen werden. spruch mehr. 2. Leistungskatalog Die Leistungen aus Ambulant bemessen sich auf der Grundlage der durch die obligatorische Krankenversicherung nicht gedeckten Be- handlungskosten. Die Leistungen aus der obligatorischen Versicherung werden vorab abgerechnet. Die Prozentzahlen in der nachstehen- den Tabelle beziehen sich auf die verbleibenden Kostenanteile der Behandlung. Ambulant I II III IV Besondere Geschlossene Bestimmungen Abteilung Ärzte im Ausstand gültiger Tarif der oblig. Krankenpflegeversiche- 90 % Ziffer 3.1 rung max. doppelter Tarif der oblig. Krankenpfle- geversicherung 90%
2 Medikamente (ärztlich verordnet) Ziffer 3.2 ▪ Medikamente, die von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, für die betref- 90 % 90 % 90 % 90 % fende Indikation zugelassen sind ▪ Medikamente gemäss Medikamenten-Liste der- 50 % 50 % 50 % 50 % Visana Versicherungen AG Zusammen maximal pro Kalenderjahr Kein Beitrag an Präparate, die in der Liste phar- mazeutischer Präparate mit spezieller Verwen- CHF 1'000.– unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt dung (LPPV) aufgeführt sind. Ästhetische Operationen Korrektur abstehender Ohrmuscheln nach ortsüb- 90 % 90 % 90 % lichem Tarif Sterilisation/Vasektomie (nach ortsüblichem 90 % 90 % 90 % Tarif) Nicht ärztliche Psychotherapie Ziffer 3.3 gültiger Tarif der oblig. Krankenpflegeversicherung 80 % 90 % Betrag pro Sit- 1. Serie von 20 Sitzungen CHF 60.– zung: 2. Serie von 40 Sitzungen CHF 50.– maximal pro Kalenderjahr CHF 5'000.– CHF 5'000.– Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe (nach dem für die obligatorische Krankenpflege- versicherung gültigen Tarif) ▪ Lippenbandresektion ▪ Wurzelspitzenresektion ▪ Zahnextraktion mit Separieren oder Aufklap- pung ▪ Entfernung eines retinierten/impaktierten Zah- nes ▪ chirurgische Entfernung von Weisheitszäh- nen (inkl. Anästhesie, notwendige Röntgen und- Nachbehandlung) 25 % 50 % 90 % maximal pro Kalenderjahr CHF 500.– CHF 1'000.– unbegrenzt Zahnstellungskorrekturen (nach dem für die obligatorische Krankenpflege- 80 % 80 % 90 % versicherung gültigen Tarif) maximal pro versicherte Person (Diagnose, Pla- nung, CHF 10'000.– CHF 10'000.– unbegrenzt Behandlung inkl. Apparate und Nachkontrollen bis zum Abschluss) Hilfsmittel und Krankenutensilien Ziffer 3.4 (ärztlich verordnet) Beitrag an Kauf oder Miete in Ergänzung zur Sozi- 90 % 90 % 90 % alversicherung (KV, UV, IV, AHV, EL, EMV) maximal pro Kalenderjahr CHF 1'000.– CHF 2'000.– unbegrenzt
3 Brillengläser und Kontaktlinsen ▪ Kinder und Jugendliche bis Alter 18 pro Kalen- 90 % 90 % 90 % derjahr maximal CHF 200.– CHF 250.– CHF 500.– ▪ Erwachsene 90 % 90 % 90 % alle drei Jahre maximal CHF 200.– pro Kalenderjahr maximal CHF 250.– CHF 500.– Brillengläser/Kontaktlinsen mit einer Korrektur- 90 % 90 % 90 % über 10 Dioptrien pro Kalenderjahr maximal CHF 750.– CHF 750.– CHF 750.– Keine Leistungen an die Kosten des Brillenge- stells und die Kosten für die Anpassung der Kon- taktlinsen Haushalthilfe und Hauskrankenpflege Ziffer 3.5 Beitrag pro Tag während maximal 30 Tagen pro- CHF 50.– CHF 100.– CHF 100.– Kalenderjahr Beitrag pro Tag während maximal weiteren 30 Ta- CHF 25.– CHF 50.– CHF 100.– gen pro Kalenderjahr Mutterschaft Kontrolluntersuchungen und Ultraschallkontrollen (nach dem für die obligatorische Krankenpflege- 90 % 90 % 90 % versicherung gültigen Tarif) Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik 90 % 90 % maximal pro Schwangerschaft CHF 300.– CHF 300.– Vorsorgeuntersuchung/Check-up Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (nach dem für die obligatorische Krankenpflege- 90 % 90 % 90 % 90 % versicherung gültigen Tarif) Check-up alle drei Jahre (nach dem für die obliga- 90 % 90 % 90 % 90 % torische Krankenpflegeversicherung gültigen Tarif) maximal CHF 200.– CHF 300.– CHF 600.– CHF 600.– Schutz- und Reiseimpfungen (nach dem für die obligatorische Krankenpflege- 90 % 90 % 90 % 90 % versicherung gültigen Tarif) maximal pro Kalenderjahr CHF 100.– CHF 200.– unbegrenzt unbegrenzt Transport- und Reisekosten medizinisch notwendige Krankentransporte in die nächstgelegene Heilanstalt (nach dem für die ob- 90 % 90 % 90 % 90 % ligatorische Krankenpflegeversicherung gültigen Tarif) maximal pro Kalenderjahr CHF 10'000.– CHF 20'000.– unbegrenzt unbegrenzt Reisekosten 50 % 50 % 50 % Ziffer 3.6 maximal pro Kalenderjahr CHF 2'000.– CHF 2'000.– CHF 2'000.– Rettungs-, Such- und Bergungskosten 90 % 90 % 90 % 90 % Ziffer 3.7 maximal pro Kalenderjahr CHF 25'000.– CHF 25'000.– unbegrenzt unbegrenzt Bei Leichenbergungen werden die Transportko- sten bis zum Einsargen berücksichtigt
4 Ausland ▪ Leistungen gemäss Leistungskatalog Ambulant Nein Nein Ja Ja ▪ In Ergänzung dazu während acht Wochen pro Reise Leistungen aus der Vacanza Reiseversi- Ja Ja Ja Ja cherung Keine Leistungen werden erbracht, wenn sich- Versicherte zum Zwecke der Behandlung ins Ausland begeben. 3. Besondere Bestimmungen che Hilfsmittel zum Gebrauch abzugeben oder eine Abgabe zu vermitteln. 3.1 Behandlungen durch Ärzte im Ausstand Als Ärzte im Ausstand gelten Ärzte mit eidg. Diplom, die es ge- 3.5 Haushalthilfe und Hauskrankenpflege mäss Artikel 44 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes Bei Haushalthilfe werden die Leistungen für alltäglich anfallen- (KVG) ablehnen, im Rahmen der obligatorischen Krankenpfle- de Haushaltsarbeiten erbracht, sofern eine ärztliche Verord- geversicherung Leistungen zu erbringen. nung vorliegt und die Arbeiten ▪ durch Personal einer Hauspflegeorganisation oder 3.2 Medikamente Die Visana Versicherungen AG führt eine Liste von Medikamen- ▪ durch eine nicht zu den nächsten Angehörigen zählende Per- son oder ten, deren verrechnete Kosten nur zu 50 % übernommen wer- den. Diese Liste unterliegt dem in Ziffer 7.1 AVB vorbehaltenen ▪ durch eine nicht im gleichen Haushalt lebende Person ausge- führt werden. Anpassungsrecht der Visana Versicherungen AG. Als nächste Angehörige gelten Lebenspartner, Eltern, Kinder Wird in der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit und deren Lebenspartner sowie Geschwister und deren Le- bei einem Medikament zur Missbrauchsbekämpfung eine Limi- benspartner. tation aufgeführt, werden für Medikamentenbezüge über die Li- Wird von einem nächsten Angehörigen für die Pflege der versi- mitation hinaus keine Leistungen aus Ambulant ausgerichtet. cherten Person die Erwerbstätigkeit aufgegeben oder unterbro- Setzt das Bundesamt für Gesundheit für ein Medikament einen chen, werden die Beiträge ebenfalls ausgerichtet. Höchstbetrag für die Vergütung aus der obligatorischen Kran- Für Hauskrankenpflege werden die Beiträge erbracht, wenn bei kenpflegeversicherung fest, wird die allfällige Differenz zum Ver- ärztlich verordneter Hauskrankenpflege unter Beizug von ent- kaufspreis aus Ambulant I + II nicht übernommen. sprechend ausgebildetem Pflegepersonal ein Spital- oder Re- Bei nicht branchenüblichen (z. B. über den Empfehlungen der habilitationsaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Eidg. Arzneimittelkommission liegenden) Preisen bzw. Preisan- passungen der Hersteller können die Leistungen gekürzt wer- 3.6 Reisekosten den. Ebenso kann bei übersetzten Preismargen zugunsten der Die Leistungen werden erbracht an Reisekosten bei ambu- Ärzte, Apotheker oder Heilanstalten verfahren werden. lanten speziellen Serienbehandlungen, die nur in bestimmten, Eine solche Kürzung kann erst vorgenommen werden, wenn vom Wohnort weit entfernten Behandlungszentren (z. B. Uni- die Verhandlungen mit den Herstellern und den Ärzten, Apo- versitätsklinik) durchgeführt werden können. Darunter fallen ins- theken oder Heilanstalten keinen Erfolg gebracht haben. besondere Hämodialysen, lähmungsbedingte Behandlungen, Strahlentherapien als Krebsbehandlung. 3.3 Nicht ärztliche Psychotherapie Als Bemessungsgrundlage gelten die Kosten für die Reise 2. Leistungen werden nur für Behandlungen bei nicht ärztlichen Klasse mit öffentlichen Transportmitteln oder CHF –.60 pro km Psychotherapeuten erbracht, die als Leistungserbringer für die für private Transportmittel (inkl. Taxi). obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen sind. Bis zum Inkrafttreten von Bestimmungen der obligatorischen 3.7 Rettungskosten Krankenpflegeversicherung über Leistungen an die Behandlung Rettung unterscheidet sich vom umfassenderen Begriff des durch nicht ärztliche Psychotherapeuten werden die Vergütun- Transports darin, dass die versicherte Person aus einer lebens- gen erbracht, sofern die Therapie durch einen von der Visana- bedrohenden Lage befreit werden muss. Versicherungen AG anerkannten Psychotherapeuten durchge- führt wird. Die Visana Versicherungen AG führt eine Liste der anerkannten Psychotherapeuten, in welche Sie Einsicht neh- B Vacanza Reiseversicherung men bzw. von welcher Sie einen Auszug verlangen können. Die Visana Versicherungen AG vergütet die ortsüblichen Tarife. In der Vacanza Reiseversicherung sind während höchstens Die Leistungen aus Ambulant II werden unter den gleichen Vor- acht Wochen pro Reise bei Krankheit und Unfall auf Auslandrei- aussetzungen und nur bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen sen entstandene ungedeckte Kosten versichert. Die Versiche- der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu den nicht rung gilt ausserhalb der Schweiz auf der ganzen Welt. Der Ver- ärztlichen Psychotherapie-Leistungen erbracht. sicherungsschutz umfasst ausserdem einen Soforthilfe-Service Nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen in der obligatori- und eine Rechtsschutzversicherung. schen Krankenpflegeversicherung fallen diese Leistungen aus Der Versicherungsschutz fällt bei Wegfall der obligatorischen Ambulant II weg. Krankenpflegeversicherung und/oder Wohnsitzverlegung ins Ausland dahin. 3.4 Hilfsmittel und Krankenutensilien Der Leistungsumfang und die Bedingungen ergeben sich aus Für teure, wiederverwendbare Hilfsmittel ist vorgängig eine Ko- den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) VVG 2014 für die stengutsprache der Visana Versicherungen AG einzuholen (Zif- Vacanza Reiseversicherung der Visana Versicherungen AG. fer 8.1 AVB). Die Visana Versicherungen AG hat das Recht, sol-
5 C Assistance Soforthilfe-Lei- stungen Die Visana Assistance Soforthilfe bietet einen Beratungs- und Massnahmenservice bei Notfällen in der Schweiz an. Die Hil- feleistungen werden rund um die Uhr vermittelt und umfassen zur Hauptsache die Organisation und Koordination der nötigen- Massnahmen. Der Leistungsumfang und die Bedingungen ergeben sich aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) 2012 für die Ser- vice-Leistungen der «Visana Assistance CH» der Visana Versi- cherungen AG. Integrierende Bestandteile der Heilungskosten-Zusatz- versicherung Ambulant sind: ▪ Medikamenten-Liste der Visana Versicherungen AG ▪ AVB VVG 2014 Vacanza Reiseversicherung der Visana Versi- cherungen AG ▪ AVB 2012 für die Service-Leistungen der «Visana Assistance CH» der Visana Versicherungen AG. Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 15, Tel. 031 357 91 11, Fax 031 357 96 22, www.visana.ch V-901 ZB I 2020-01 2019-10-01T08:26:27.618+02:00
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