Studienbuch Ausbildung Psychologische Psychotherapie (PP) - SP1- 2020 2025
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Studienbuch Ausbildung Psychologische Psychotherapie (PP) SP1- 2020 - 2025 von _________________________________________________________________________________ Vorname, Nachname Ansprechpartnerinnen: Ausbildungsleitung: Dr. Fredericke Gaese gaese@asysth.de Kursleitung: Cordula Meyer-Erben Meyer-erben@asysth.de Organisation/Büro: Christiane Schmid info@asysth.de +49 89 55 29 25 45
Studienbuch von ________________________ Inhalt 1. Einführung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3 2. Ausbildungsbeginn --------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4 3. Dokumentation der einzelnen Ausbildungsteile-------------------------------------------------------------------- 5 3.1 Dokumentation der Seminare und der Selbsterfahrung -------------------------------------------------------- 5 3.2 Dokumentation der eigenen Fehlzeiten bei Seminaren der Ausbildung durch die Auszubildende -- 7 3.3 Praktische Tätigkeit - PT1 und PT2 ---------------------------------------------------------------------------------- 9 (PiA: Psychotherapeut*in – in – Ausbildung) --------------------------------------------------------------------------- 9 3.4 Nachweis über die abgeleisteten Stunden im Rahmen der praktischen Tätigkeit --------------------- 10 (PT1 und PT2)----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10 3.5 Dokumentation der 30 Behandlungsfälle während der praktischen Tätigkeit -------------------------- 10 3.6 Zwischenprüfung - Kolloquium -------------------------------------------------------------------------------------- 13 3.6 Praktische Ausbildung - PA (ambulante Patientenbehandlungen unter Supervision) --------------- 13 3.7 Behandlungsfälle während der praktischen Ausbildung ------------------------------------------------------ 14 3.8 Freie Spitze --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 15 3.8.1 Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen ------------------------------------- 16 3.8.2 Studiengruppe ----------------------------------------------------------------------------------------------------- 17 3.8.3 Eigenstudium ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 18 3.8.4 Falldokumentationen, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die Abschlussprüfung -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 19 3.8.5 Vorbereitung für die Zwischenprüfung ---------------------------------------------------------------------- 20 3.8.6 Vorbereitung Abschlussprüfung------------------------------------------------------------------------------- 20 3.8.7 Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze) -------------------------------------------------------- 21 3.9 Freie Spitze gesamt ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 22 4. Ausbildungsende und Zulassung zur staatlichen Prüfung ------------------------------------------------------ 23 5. Anhänge ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 24 5.1 Dokumentation der Behandlungsstunden ----------------------------------------------------------------------- 24 5.2 Infos zu den Supervisionen ------------------------------------------------------------------------------------------- 25 5.3 Zwischenprüfung ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 27 5.4 Empfehlungen für die Erstellung der Fallberichte -------------------------------------------------------------- 28 5.5 Studiengruppe - mögliche Inhalte und Ablauf ------------------------------------------------------------------- 29 5.8 Aufgaben Ausbildungs- und Kursleitung -------------------------------------------------------------------------- 30 AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 2
Studienbuch von ________________________ 1. Einführung Liebe Ausbildungskolleg*innen, das vorliegende Studienbuch soll einen Überblick geben über die für die Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in zu erbringenden theoretischen und praktischen Leistungen. Es orientiert sich dabei unmittelbar an den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Anhand der nachfolgend aufgeführten Übersicht der theoretischen und praktischen Bestandteile der Ausbildung (siehe auch Schaubild „Ausbildungsübersicht Psychologische Psychotherapie“) baut sich das Studienbuch auf. Die Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in setzt sich zusammen aus der theoretischen Grundausbildung mit mindestens 200 Stunden und der vertieften systemischen Ausbildung mit mindestens 400 Stunden sowie aus der freien Spitze mit insgesamt 930 Stunden, aus der Selbsterfahrung mit insgesamt 120 Stunden, aus der praktischen Tätigkeit mit 1200 Stunden für die praktische Tätigkeit I und 600 Stunden für die praktische Tätigkeit II und der praktischen Ausbildung mit insgesamt 600 Behandlungsstunden und 150 Supervisionsstunden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Das Studienbuch dient während der gesamten Ausbildung als Nachweis für alle erbrachten Leistungen sowohl aus der theoretischen als auch aus der praktischen Tätigkeit / Ausbildung. Folglich werden im Studienbuch alle Seminare, Vorträge, spezifischen Veranstaltungen sowie der Nachweis der erbrachten Stunden in der Selbsterfahrung, in der praktischen Tätigkeit und in der praktischen Ausbildung an entsprechender Stelle eigenständig von der Auszubildenden eingetragen und der/m jeweiligen Dozent*in, Selbsterfahrungsleiter*in etc. zur Unterschrift vorgelegt. Sollten Sie einmal vergessen haben, dem/der entsprechenden Dozent*in das Studienbuch vorzulegen, ist, ist die jeweilige Veranstaltung auf einem Extrablatt zu notieren und unterschreiben zu lassen. Sie können den Eintrag an der entsprechenden Stelle später vornehmen und nachträglich der Dozent*in oder der Ausbildungsleitung zur Unterschrift vorgelegt. Es wird ein sorgfältiger Umgang mit dem Studienbuch empfohlen, da bei einem Verlust die Daten nur sehr schwer rekonstruierbar sind. Es wird empfohlen in regelmäßigen Abständen selbst Kopien der bereits vorgenommenen Eintragungen zu machen. Jede erbrachte Leistung (z. B. Besuch einer Veranstaltung, Behandlungsfälle) ist ausschließlich unter einer Kategorie des Studienbuchs einzutragen; generell gilt, dass Doppeleintragungen an unterschiedlichen Stellen des Studienbuchs nicht möglich sind. Kurzerklärungen zu den einzelnen Kategorien des Studienbuchs geben Hinweise auf Eintragungsmöglichkeiten der jeweiligen Veranstaltung. Bei Falscheintragungen ist der entsprechende Eintrag eigenständig durchzustreichen und an anderer Stelle neu zu notieren; er kann dann der Ausbildungsleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Die jeweils einzutragende Stundenanzahl, es wird in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtseinheit, UE, entspricht 45 Minuten) gerechnet, kann dem aktuellen Seminarplan entnommen werden. Es dürfen nur die Stunden eingetragen, an denen tatsächlich teilgenommen wurde. Ferner ist ein Eintrag in die jeweilige Teilnehmerliste notwendig, die in den Veranstaltungen ausgelegt wird. Bei Unklarheiten und Fragen zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten steht die Kursleitung, erfahrene Ausbildungskolleg*innen und die Ausbildungsleitung zur Verfügung. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 3
Studienbuch von ________________________ Viel Spaß und Erfolg wünscht Ihnen das AsysTh-Team! Zwischenprüfung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 600 Stunden theoretisch-fachliche Ausbildung 1200 Stunden Praktische Tätigkeit I an einer psychiatrischen Klinik Staatliche Abschlussprüfung 600 Stunden Praktische Tätigkeit II in einer Psychiatrischen, Psychosomatischen Klinik oder Praxis 120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe 600 Stunden Praktische Ausbildung in der Intsitutsambulanz/Pschotherapie 100 Stunden Gruppensupervision 50 Stunden Einzelsupervision 930 Stunden freie Spitze (Selbstlernzeit, Intervisionsgruppe, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation etc.) 2. Ausbildungsbeginn Mit Beginn der Ausbildung bestätigt die/der Ausbildungskolleg*in durch die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag die Einhaltung der Ausbildungsordnung, des Lehrplanes und des Curriculums und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen (z. B. Schweigepflicht bezüglich aller Belange und aller Situationen, auch bezüglich der erlangten Patienteninformationen in anderen Einrichtungen). Da bei der Durchführung von Tätigkeiten unter direkter Supervision oder Kontrolle von Aufsichtspersonen, im Schadensfall aus rechtlicher Sicht ein Mitverschulden der Auszubildenden angenommen wird, muss mit Beginn der praktischen Ausbildung zur Absicherung der haftungsrechtlichen Risiken der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht-Versicherung erfolgen. Es können keine erbrachten Leistungen vor Beginn der Ausbildung angerechnet werden, dies gilt sowohl für Studieninhalte als auch für früher begonnene oder abgeschlossene Weiter- oder Fortbildungen. Maßgebend für den Ausbildungsbeginn ist das Datum im Ausbildungsvertrag. Weitere allgemeine Informationen, sowie die gesetzlichen Grundlagen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) verbindlich festgelegt. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 4
Studienbuch von ________________________ 3. Dokumentation der einzelnen Ausbildungsteile 3.1 Dokumentation der Seminare und der Selbsterfahrung Die Teilnahme an den inhaltlichen Seminaren sowie an den Selbstreflexionsseminaren unterschreibt die jeweilige Dozent*in. Datum Thema Dozent*in UE Unterschrift 1. 21.- Einführung in die Systemische Psychotherapie 23.06.2020 Rolle als Psychotherapeut*in, Klassifikationsysteme 2. 19.- Lösungsorientierung in der Psychotherapie 21.07.2020 3. 24.- Therapeutische Prozesse systemisch gestalten 26.09.2020 4. 12.- Therapie- und Veränderungsmotivation der 14.11.2020 Patienten und Therapieerfolg Entwicklung der Familientherapie und der Systemischen Therapie 5. 10.- Konzepte interpersoneller Aspekte psychischer 12.12.2020 Störungen in der systemischen Theorie und intrapersonelle Aspekte Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 2021 6. 14.- Systemisches Arbeiten mit Familien 16.01.2021 7. 15.- Geschichte der Psychotherapie, Sozial- und 17.04.2021 persönlichkeitspsychologische Grundlagen der Psychotherapie Grundlagen der Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Grundlagen der Verhaltenstherapie 8. 15.- Selbsterfahrung 1: Die Therapeutenpersönlichkeit 18.07.21 und ihre Muster aus der Herkunftsfamilie 9. 16.- Psychogenese: Affektive Störungen und 18.09.2021 systemische Interventionen bei Depressionen 10. 02.- Psychogenese: Angst- Panik- und Zwangsstörungen 04.12.2021 und systemische Interventionen 2022 11. 03.- Psychiatrische Krankheitslehre AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 5
Studienbuch von ________________________ 05.02.2022 Diagnosestellung, Gutachtenerstellung für die Behandlungstätigkeit 12. 06.- Zwischenprüfung 09.04.2022 Psychogenese: Essstörungen und systemische Therapie bei Essstörungen 13. 30.06.- Selbsterfahrung 2: Eigene Biographie-Erfahrungen 03.07.2022 14. 22.- Psychogenese: substanzinduzierte Störungen und 24.09.2022 Abhängigkeit, systemische Interventionen 15. 17.- Psychogenese: Persönlichkeitsstörungen und 19.11.2022 systemische Interventionen 2023 16. 02.- Psychogenese: psychotische und wahnhafte 04.02.2023 Störungen, Schizophrenie Kriseninterventionen und Suizidalität und systemische Methoden 17. 23.- Trauma und posttraumatische Belastungsstörung: 25.03.2023 Stabilisierungstechniken und Integration 18. 04.- Schwere Lebenskrisen in der Psychotherapie: 06.05.2023 Medizinische und Pharmakologische Grundkenntnisse 19. 30.06.- Selbsterfahrung 3: Reflexion eigener beruflicher 02.07.2023 Muster und Weiterentwicklung der Therapeutenpersönlichkeit I: 20. 14.- Arbeiten mit Paaren 16.09.2023 21. 07.- Analoge Methoden in der systemischen Therapie 09.12.2023 2024 22. 18.- Körpertherapeutische Methoden in der 20.01.2024 Psychotherapie 23. 11.- Emotionsbasierte Verfahren für die systemische 13.04.2024 Psychotherapie, Schematherapie, EFT 24. 21.- Selbsterfahrung 4: Reflexion weiterer beruflicher 23.06.2024 Muster und Weiterentwicklung der Therapeutenpersönlichkeit II AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 6
Studienbuch von ________________________ 25. 10.- Hypnosystemische Kompetenz 12.10.2024 26. 21.- Helfersysteme, Zwangskontexte, Rituale, Narrativer 23.11.2024 Ansatz; interkulturelle Beratungskompetenz 2025 27. 12.- Diagnostische Testverfahren, standardisierte 15.02.2025 Interviews Mi-Sa (4 Tage) Aktuelle Beiträge aus der Psychotherapieforschung; Berufsethik und Berufsrecht Abschluss der Ausbildung, Evaluation Prüfungsvorbereitung: 2x 2 Tage Termine werden gegen Ende der Ausbildung bekannt gegeben Ergänzungen/Veränderungen: 3.2 Dokumentation der eigenen Fehlzeiten bei Seminaren der Ausbildung durch die Auszubildende Generell müssen alle Seminare und Selbsterfahrungsseminare vollständig absolviert werden. Die Ausbildungsteilnehmer*innen werden gebeten, ihr Fehlen an Seminartagen möglichst bis zwei Tage vor Beginn des Seminars telefonisch oder via E-Mail zu melden (48 Std. Regelung). Fehlstunden und Fehltage in den inhaltlichen Seminaren sowie in den Selbsterfahungsseminaren, egal aus welchen Gründen sie anfallen, müssen in einem nachfolgenden Kurs nachgeholt werden. Im Krankheitsfall, der spätestens am ersten Werktag nach dem Seminar durch ärztliche Krankheitsbescheinigung nachgewiesen werden muss, kann dies kostenlos geschehen. Wird keine ärztliche Krankheitsbescheinigung vorgelegt oder sind die Fehlzeiten aus anderen Gründen entstanden, AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 7
Studienbuch von ________________________ müssen die Fehlzeiten kostenpflichtig in dem entsprechenden Seminar im nächsten Kurs nachgeholt werden. Versäumte Stunden und Tage müssen in jedem Fall auf eigene Verantwortung und ordnungsgemäß nachgeholt werden, ansonsten ist eine Prüfungszulassung nicht möglich. Die Dokumentation der Fehlzeiten ist notwendig, da nur tatsächlich absolvierte Stunden für die Ausbildung angerechnet werden können. Die Seminare beginnen jeweils pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Einzelne gefehlte Stunden werden ebenfalls in das Fehlzeitenkontingent mit aufgenommen und müssen nachgeholt werden. Bitte unterstützen Sie die gute Durchführungsqualität der Seminare durch Ihre Pünktlichkeit. Alle Fehlzeiten werden dokumentiert (auch einzelne UE). Ein ganzer Fehltag entspricht 8,66 UE (Unterrichtseinheiten). Fehlzeiten in Seminaren: gefehlte Ausgleich/Ersatz: Titel und Datum Seminartitel UE Bescheinigung beifügen Summe UE: Für die Richtigkeit: Datum __________________ Unterschrift _____________________________ AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 8
Studienbuch von ________________________ 3.3 Praktische Tätigkeit - PT1 und PT2 (PiA: Psychotherapeut*in – in – Ausbildung) GRUNDSÄTZLICH GILT: Für alle Praktischen Tätigkeiten, PT1 und PT2, muss vor Beginn der Tätigkeit ein Kooperationsvertrag zwischen AsysTh und der Klinik im Institut vorliegen und von der Regierung von Oberbayern genehmigt sein. Ansonsten kann diese Tätigkeit nicht angerechnet werden. Zusätzlich werden Sie als Auszubildende einen Vertrag mit der Klinik über die Praktikumsstelle mit allen Konditionen abschließen. AsysTh hat auf diese Verträge, z.B. Vergütung, keinen Einfluss. Die praktische Tätigkeit mit insgesamt mindestens 1800 Stunden umfasst: 1. 1200 Stunden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung (PT1) und 2. 600 Stunden im teil-/stationären oder ambulanten psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich (PT2) Zu 1. Die Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung mit insgesamt 1200 Stunden (PT1) dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von psychiatrischen Störungen und Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht der Koordination der praktischen Tätigkeit durch die Ausbildungsleitung. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist die/der Ausbildungskolleg*in jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie und andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Die/der Ausbildungskolleg*in hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Dauer und Umfang unter Abschnitt 3.5 zu dokumentieren. Zu 2. Ferner sind mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in der teil-/stationären oder ambulanten Versorgung im psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich (PT2) an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der Versorgung oder in der Praxis einer/s Ärztin/Arztes mit ärztlicher Weiterbildungsbefugnis in der Psychotherapie oder in der Praxis einer/s entsprechenden Psychologischen Psychotherapeut*in nachzuweisen. Die Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von psychosomatischen Erkrankungen, bei denen Psychotherapie induziert ist. Sowohl für PT1 als auch für PT2 gelten die Bestimmungen im Ausbildungsvertrag: 4.6. soweit die praktische Tätigkeit in Einrichtungen vermittelt wird, mit denen die Ausbildungsstätte Kooperationsverträge abgeschlossen hat, diese dort zu absolvieren. Alternativ ist, wenn die/der Ausbildungsteilnehmer eine ihm geeignet erscheinende Klinik ausgewählt hat, mit der AsysTh zu klären, ob diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Die AsysTh bemüht sich in diesem Fall mit der vorgeschlagenen Einrichtung in AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 9
Studienbuch von ________________________ Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern München einen ggf. einzelfallorientierten Kooperationsvertrag zu schließen. Die Auswahl der Teilnehmer*innen liegt in der Hand der Klinik und nicht im Einflussbereich der AsysTh GmbH. Haftungsansprüche gegen die Ausbildungsstätte sind ausgeschlossen, wenn eine Einrichtung die Aufnahme des/der Ausbildungsteilnehmers/in ablehnt. 4.7. die praktische Tätigkeit erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu beginnen, und den Beginn jedes Bausteins der praktischen Tätigkeit der AsysTh vor Beginn mitzuteilen. 3.4 Nachweis über die abgeleisteten Stunden im Rahmen der praktischen Tätigkeit (PT1 und PT2) Unter diesem Punkt werden die 1200 Stunden der praktischen Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung eingetragen und von der Fachaufsicht (z. B. Chef- oder Oberärztin/-arzt, Psychiater*in, Leitende Psycholog*in) unterschrieben. Einrichtung (§2Abs.2 Nr.1) Zeitraum von ….bis…… Stunden- Datum, Unterschrift Chef- oder PT1 anzahl Oberärzt*in, Lt. Psycholog*in Unter diesem Punkt werden die 600 Stunden der praktischen Tätigkeit in den psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereichen eingetragen und von der Fachaufsicht (z. B. Chef- oder Oberärztin/- arzt, Psychiater*in Leitende Psycholog*in) unterschrieben. Einrichtung (§2Abs.2 Nr.2) Zeitraum von ….bis…… Stunden- Datum, Unterschrift Chef- oder PT2 anzahl Oberärzt*in, Lt. Psycholog*in 3.5 Dokumentation der 30 Behandlungsfälle während der praktischen Tätigkeit Unter diesem Punkt werden die 30 Behandlungsfälle während der klinisch-psychiatrischen Tätigkeit mit 1200 Stunden eingetragen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie und andere Sozialpartner der/s PatientIn in das Behandlungskonzept einbezogen worden sein; hier zählt auch das Arbeiten mit psychotherapeutischen Techniken wie beispielsweise das soziale Atom, Familienaufstellungen, Symbolen oder Stellvertretern. Es empfiehlt sich, als Dokumentation eine Kopie der jeweils eigenhändig erstellten „Psychologischen Kurzberichte“ zum Abschlussberichtes dieser 30 Patienten zu verwenden; natürlich anonymisiert. Es ist aber auch eine eigene Gliederung möglich. Mit Dokumentation ist gemeint, dass Sie entweder Ihre eigenen „Psy.-Teil“ als Bestandteil des Entlassungsberichtes anonymisiert kopieren oder dass Sie auf max. einer halben Seite kurz etwas zur Diagnose, Indikation, Therapie und Verlauf etc. aufschreiben. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 10
Studienbuch von ________________________ Generell zählen die Dokumentationen der Behandlungsverläufe von allen behandelten Patienten (Mitschriften während und/oder nach der Behandlungsstunde) zur Krankenakte. Die 30 anonymisierten Falldokumentationen bzw. anonymisierten Psy.-Berichte sind jedoch selbst aufzubewahren und mindestens bis zur Prüfungszulassung (siehe Beispiel unten) so zu bewahren, dass sie von unbefugten Personen nicht eingesehen werden können. Die untenstehende Aufstellung kann auch von den Mentoren oder der Stationsleitung gegengezeichnet werden. Die Art der Dokumentation gestaltet sich wie folgt: Fallnummer nach eigener Liste vergeben, Z.B. Chiffre: M 07.06.50; F32.0, F41.0; ja; 1.1.2006 bis 2.2.2006; 13 Behandlungsstunden (= je 50Min.) Behandlungs- Behand- Einbezug Nr. Fallnummer Diagnose zeitraum lungsstd. Fam.mitglieder 01.01.2016- 0 M 07.06.50 F 43.1 13 2 31.05.2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 11
Studienbuch von ________________________ 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Gesamt Die Dokumentationen wurden erstellt _______________ _________________________________ Ort/Datum Unterschrift Fachaufsicht, Leitung AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 12
Studienbuch von ________________________ 3.6 Zwischenprüfung - Kolloquium Nach der Zwischenprüfung und dem Absolvieren von PT1 (1.200 Std.) kann die praktische Ausbildung bei der Ausbildungsleitung beantragt werden. ___________________________________ Zwischenprüfungs-/Kolloquiumsleitung ___________________________________ ___________________________________ Ort/Datum Unterschrift Zulassung zur praktischen Ausbildung erteilt von: ___________________________________ (Empfehlung von Zwischenprüfungsleitung und Ausbildungsleitung PT1-Nachweis vorhanden) ___________________________________ ___________________________________ Ort/Datum Unterschrift 3.6 Praktische Ausbildung - PA (ambulante Patientenbehandlungen unter Supervision) Die praktische Ausbildung umfasst die selbstständige Durchführung von diagnostischen Untersuchungen und Behandlungen entsprechend der systemischen Psychotherapie unter Supervision bei Patient*innen mit unterschiedlichen Störungen. Die praktische Ausbildung umfasst: • mindestens 6 Behandlungsfälle mit 600 Behandlungsstunden unter Supervision, davon mindestens 1 Kurzzeittherapie (KZT) und 1 Langzeittherapie (LZT) durchzuführen, die • unter mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision konzipiert sind. Die Supervisionsstunden sind gemäß der PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bei drei durch das Lehrinstitut und Landesprüfungsamt anerkannten und vom Landesprüfungsamt genehmigten Supervisor*innen (siehe hierzu „AsysTh-Supervisor*innen) zu absolvieren; die Behandlungsstunden sind auf die verschiedenen Supervisionen gleichmäßig aufzuteilen. I.d.R. müssen die Ausbildungsfälle nach jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden. Eine Supervisionsstunde entspricht 50 Minuten. In einer Supervisionsstunde sollten nicht mehr als drei Patient*innen besprochen werden; in Einzelfällen z. B. in Notfällen kann diese Vorgabe auch über- oder unterschritten werden. Die drei Supervisor*innen müssen dem systemischen Vertiefungsgebiet und dem eigenen Berufszweig (Zulassung PP) für die Pflichtstundenzahl entsprechen. Weitere Supervisor*innen, die über die gesetzlich geforderte Pflichtstundenzahl hinaus und ggf. zusätzlich die Ausbildung im Rahmen der freien Spitze begleiten, können auch aus einem anderen Vertiefungsgebiet und einer anderen Berufsgruppe kommen. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 13
Studienbuch von ________________________ Werden mehr als die geforderten 600 Behandlungsstunden geleistet, dann müssen entsprechend auch mehr Supervisionsstunden in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass für zusätzliche 200 Behandlungsstunden 25 Supervisionsstunden und für zusätzliche 400 Behandlungsstunden 50 Supervisionsstunden zusätzlich zu den geforderten 150 Supervisionsstunden genommen werden müssen. Diese können im Studienbuch unter „Freie Spitze“ dokumentiert werden. Somit sollten diese Behandlungsfälle nach jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden. Während der praktischen Ausbildung hat die/der Ausbildungskolleg*in mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision von AsysTh anerkannten Supervisor*innen stattgefunden haben, zu erstellen. Diese Falldarstellungen haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieereignisse miteinzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Interventionen in Verbindung mit der Theorie darzustellen. Sie sind von der Ausbildungsleitung zu beurteilen. Generell ist es empfehlenswert, ca. 8 – 10 verschiedene Patientenbehandlungen durchzuführen, um fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit einem möglichst breiten Störungsspektrum bei einer möglichst großen Variabilität zugrunde liegender struktureller oder persönlicher Behandlungsvoraussetzungen zu erwerben. 3.7 Behandlungsfälle während der praktischen Ausbildung Die praktische Ausbildung, in der mindestens 10 Patientenbehandlungen mit mindestens 600 Std. Therapie unter mindestens 150 Std. Supervision durchgeführt werden, werden hier aufgelistet. Behandlungsfälle unter Supervision mit 600 Stunden und 150 Supervisionsstunden Supervision: Behand- Unterschrift Nr. Fallnummer Diagnose Zeitraum Std.-Anzahl und lungsstd. Supervisor*in EinzelSV/GruppeSV 01.01.2016- 0 M 07.06.50 F 43.1 28 7 EinzelSV 31.05.2017 1 2 3 4 5 6 7 8 AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 14
Studienbuch von ________________________ 9 10 Gesamt 3.8 Freie Spitze (insgesamt mindestens 930 Std.) Die freie Spitze dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen des psychotherapeutischen Arbeitens und kann den eigenen Schwerpunkt über die vertiefte theoretische Ausbildung hinaus vertiefen und ergänzen. In Ergänzung zu den festen Ausbildungsbestandteilen in der theoretischen und praktischen Tätigkeit sowie der praktischen Ausbildung zählen in der Freien Spitze: 1. Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen, EMDR, Entspannungs- verfahren, Gruppentherapie etc. 2. Studiengruppe 3. Eigenstudium 4. Fallberichte, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die Abschlussprüfung 5. Vorbereitung für die Zwischenprüfung 6. Vorbereitung Abschlussprüfung 7. Supervidierte Behandlungsstunden, die über die 600 h Behandlungsstunden bzw. 150 Stunden Supervision hinausgehen AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 15
Studienbuch von ________________________ 3.8.1 Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen Seminare und Ergänzungsqualifikationen können z.B. EMDR, Autogenes Training, Hypnose, Gruppentherapie etc. sein. Bitte prüfen Sie die Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung bei der jeweiligen Kursleitung. mind. 100 UE, max. 200 UE Ergänzungsqualifikationen: Dozent*in Datum von - bis UE Unterschrift Thema (Kopie der Bestätigung beifügen) Gesamt UE AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 16
Studienbuch von ________________________ 3.8.2 Studiengruppe mind. 100 UE, max. 200 UE Studiengruppe: Datum von - bis Std. Unterschrift Thema Gesamt UE Für die Richtigkeit: Datum __________________ Unterschrift _____________________________ AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 17
Studienbuch von ________________________ 3.8.3 Eigenstudium mind. 100 UE, max. 200 UE Eigenstudium Datum von - bis Std. Unterschrift (Literatur, DVD): Thema Gesamt UE Für die Richtigkeit: Datum __________________ Unterschrift _____________________________ AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 18
Studienbuch von ________________________ 3.8.4 Falldokumentationen, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die Abschlussprüfung Max. 300 UE Falldokumentation, Vor- und Nachbereitung, Datum von - bis Std. Unterschrift 6 Falldokumentationen Gesamt UE Für die Richtigkeit: Datum __________________ Unterschrift _____________________________ AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 19
Studienbuch von ________________________ 3.8.5 Vorbereitung für die Zwischenprüfung Max. 15 UE Vorbereitung Zwischenprüfung Datum von - bis Std. Unterschrift Gesamt UE 3.8.6 Vorbereitung Abschlussprüfung Max. 100 UE Vorbereitung Abschlussprüfung Gesamt UE Für die Richtigkeit: Datum __________________ Unterschrift _____________________________ AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 20
Studienbuch von ________________________ 3.8.7 Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze) Diese Behandlungsstunden und Supervisionen gehen über die vorgeschriebenen 600h bzw. 150h hinaus. Max. 200 Std. Behandlungsfälle unter 50 Std. Supervision (freie Spitze) Supervision: Behand- Unterschrift Nr. Fallnummer Diagnose Zeitraum Std.-Anzahl und lungsstd. Supervisor*in EinzelSV/GruppeSV 01.01.2016- 0 M 07.06.50 F 43.1 28 7 EinzelSV 31.05.2017 1 2 3 4 5 6 7 8 Gesamt AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 21
Studienbuch von ________________________ 3.9 Freie Spitze gesamt Die Gesamtzahl der einzelnen Bereiche der Freien Spitze werden erst nach Abschluss der Ausbildung eingetragen. Anzahl UE/ bei Behandlungsstunden 50 Min. 1. Ergänzungsqualifikationen (mind. 100 UE, max. 200 UE) 2. Studiengruppe (mind. 100 UE, max. 200 UE) 3. Eigenstudium, z.B. Fach-literatur, -DVD) (mind. 100 UE, max. 200 UE) 4. Falldokumentation, Vor- und Nachbereitung, 6 Falldokumentationen zur Vorlage für die staatliche Prüfung (max. 300 UE) 5. Vorbereitung Zwischenprüfung (max. 15 UE) 6. Vorbereitung Abschlussprüfung (max. 100 UE) 7. Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze) (max. 200 Std. unter 50 Std. Supervision) Gesamt UE AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 22
Studienbuch von ________________________ 4. Ausbildungsende und Zulassung zur staatlichen Prüfung Der Abschluss der Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in erfolgt entsprechend § 7 ff PsychTh-APrV mit einer staatlichen Prüfung. Die Prüfungsanmeldung durch die Ausbildungsstätte erfolgt, wenn Sie an den Pflichtveranstaltungen der Ausbildung vollständig teilgenommen haben und die Antragsteller*in zur Ausübung des angestrebten Berufs nach den Kriterien der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Bayern geeignet und nicht wegen eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen oder wegen einer anderen Schwäche oder Sucht ungeeignet ist, was durch die Zustimmung von mind. zwei anerkannten Supervisoren zu belegen ist. Die Prüfung untergliedert sich in: • einem schriftlichen Teil mit 120 Minuten und • einem mündlichen Teil, davon 30 Minuten Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung. Die Prüfungszeit ist abhängig von der Anzahl der an der Gruppenprüfung teilnehmenden Ausbildungskolleg*innen. Für jede/n Ausbildungskolleg*in werden 30 Minuten geplant. Nach Bestehen beider Prüfungsteile kann der Antrag auf die Erteilung der Approbation entsprechend § 19 PPsychThAPrV gestellt werden. Für die Zulassung der Regierung von Oberbayern zur Prüfung werden folgende Nachweise benötigt: 1. Die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder jede sonstige Urkunde, die eine Namensänderung zur Folge hat. 2. Der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes. 3. Die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und die Erklärung der Ausbildungsstätte, dass die Antragsteller*in zur Ausübung des angestrebten Berufs nach den Kriterien der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Bayern geeignet und zur Prüfung zugelassen ist und 4. Mindestens sechs Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden. Dabei sind je eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die Annahme der Falldarstellungen als Prüfungsfall sowie das Dokument „Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung als Psychologische/r Psychotherapeut*in (schriftlicher und mündlicher Teil) von der/vom Ausbildungsteilnehmer*in auszufüllen, von der Institutsleitung zu unterschreiben und der Regierung von Oberbayern neben den anderen Unterlagen vorzulegen. Die Ausbildungsleitung bestätigt nach Durchsicht der Unterlagen, dass alle Ausbildungsteile absolviert wurden und genehmigt die Zulassung zur staatlichen Prüfung. Zulassung zur stattlichen Prüfung erteilt von: ___________________________________ ___________________________________ Ort/Datum Ausbildungsleitung ___________________________________ ___________________________________ Ort/Datum Unterschrift Auszubildende AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 23
Studienbuch von ________________________ 5. Anhänge 5.1 Dokumentation der Behandlungsstunden Patientenziffer: Diagnose: Behandlung/Sitzung am: Setting: Einzel, Familie, Gruppe UE: Ablaufskizze: o Thema / Anliegen / Ziele der heutigen Sitzung o Methoden / Interventionen / Impulssetzungen o Erarbeitete Lösung / Teilschritte Besondere Vorkommnisse Zielkontrolle bzw. Zwischenauswertung bezogen auf den Gesamtprozess zusammen mit der Patient*in Hypothesenbildung und –Überprüfung / Muster zum Patientensystem Reflexion der eigenen Interventionen (Was ist mir gelungen? Was möchte ich ändern?) / des eigenen Verhaltens / der eigenen Befindlichkeit / eigene Muster mit dem Supervisionssystem Eigene Überlegungen für die nächste Sitzung (Interventionen, Haltung, mögliche Fallstricke etc.) AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 24
Studienbuch von ________________________ 5.2 Infos zu den Supervisionen Alle Supervisionsstunden müssen sorgfältig im Studienbuch dokumentiert werden. Eine Supervisionsstunde umfasst 50 Minuten (laut Regierung von Oberbayern). 1. Supervisionen während der Praktischen Ausbildung (600 Behandlungsstunden) Entsprechend §4 (2) PsychTh-APrV sind die Supervisionsstunden • bei mindestens drei Supervisoren abzuleisten und • auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen (ca. jede vierte Behandlungsstunde). • Die Supervision erfolgt durch Supervisoren, die von AsysTh nach § 6 Abs. 1 des Psychotherapeutengesetzes (Ausbildungsstätte) anerkannt sind. Die Supervisor*innen auf der AsysTh-Liste haben alle mit uns einen Supervisionsvertrag und erfüllen die gesetzlichen und inhaltlichen Voraussetzungen. • Bei Gruppensupervision soll die Gruppe aus vier Teilnehmern bestehen. • Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden supervidiert, mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie • mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. • Ein Behandlungsfall muss immer bei der/m gleichen Supervisor*in supervidiert werden und soll nicht gleichzeitig bei zwei unterschiedlichen Supervisor*innen reflektiert werden. Nur so können die Supervisor*innen eine Art Fallverantwortung gewährleisten. Wenn eine andere Supervisor*in gewünscht wird, z.B. wohnortsnah, so muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: → Approbation in Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen) → Systemische Ausbildung bei einem der beiden Dachverbände (SG, DGSF) anerkannten Institute → Persönliche Eignung → Supervisionsvertrag mit AsysTh, der vor Aufnahme der ersten Supervisionssitzung noch geschlossen werden muss. Patientendaten unterliegen sowohl durch die Supervisor*in als auch durch die Supervisand*in dem Datenschutz: Es werden daher keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Vielmehr wird mit anonymisierten Fallnamen oder -ziffern gearbeitet. Die Supervisor*innen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen aus den Supervisions- prozessen werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme besteht lediglich in den Fällen, die in der AsysTh-Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Punkt 3 „Kommission zur Konfliktlösung“ genannt sind. Es wird von den Supervisand*innen erwartet, dass sie ihre eigene Behandlungstätigkeit transparent, ehrlich und selbstkritisch reflektieren und offen sind für die Anregungen der Supervisor*in. Damit die Supervisor*in ihre/seine Fallverantwortung, die auch dem Schutz und Unterstützung der Supervisand*in dient, wahrnehmen kann, müssen alle wichtigen Aspekte der therapeutischen Beziehungsgestaltung und des Therapieverlaufs sowie insbesondere kritische Therapiesituationen, z.B. Konflikte mit Patient*innen, Beschwerden der Patient*innen über die Therapie oder Therapeut*in, Einschätzung über Fremd- und Selbstgefährdung etc., der Supervisor*in gegenüber geschildert werden. 2. Behandlungen, die über die vorgeschriebenen 600 h hinausgehen, müssen im gleichen Umfang weiter supervidiert werden. Diese können für die freie Spitze bis max. 200 h (s. 4.8.7 im AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 25
Studienbuch von ________________________ Studienbuch) angerechnet werden, sofern sie bei von AsysTh anerkannten Supervisor*innen genommen wurden. Sie sind nicht im Kostenplan enthalten und müssen bei der entsprechenden Supervisor*in selbst bezahlt werden. 3. Während der ersten Phase der Ausbildung können zusätzliche, kostenpflichtige Supervisionen bei Supervisor*innen genommen werden, z.B. um Fälle aus PT1 und PT2 systemisch zu reflektieren und die Theorie aus den Seminaren mit der eigenen Tätigkeit zu verbinden. Diese Supervisionsstunden können ebenfalls als freie Spitze bis max. 50 Std. (s. 4.8.7 im Studienbuch) anerkannt werden, sofern sie bei von AsysTh anerkannten Supervisor*innen genommen wurden. Auch diese Stunden sind nicht im Kostenplan enthalten und müssen bei der entsprechenden Supervisor*in selbst bezahlt werden. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 26
Studienbuch von ________________________ 5.3 Zwischenprüfung Zur Überprüfung der erworbenen theoretischen Kenntnisse sowie der praktischen Fertigkeiten wird ein „Fallorientiertes Zwischenkolloquium“ (Zwischenprüfung; siehe Seminarplan) durchgeführt. In diesem etwa 50-minütigen Kolloquium soll auf der Basis einer schriftlichen Falldarstellung aus dem Bereich der praktischen Tätigkeit der Erwerb theoretischer Kenntnisse und bisheriger praktischer Fertigkeiten geprüft werden und eine individuelle Rückmeldung des bisherigen Ausbildungsverlaufs erfolgen. Das bestandene Zwischenkolloquium ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Ausbildung. Zur Gestaltung des Kolloquiums Die Präsentation des Fallberichts im Rahmen des Kolloquiums dient als Nachweis darüber, dass die Teilnehmer*innen im Laufe der Ausbildung gelernt haben, systemisch zu arbeiten, die Prozesse systemisch zu beobachten, systemisch zu reflektieren und mit einer systemisch relevanten Theorie zu verknüpfen. Im Unterschied zur Dokumentation der Behandlungen, präsentieren die Teilnehmer*innen im Kolloquium die von ihnen gestaltete systemische Diagnose, Behandlungsarbeit und ihren theoretischen Ansatz und erhalten darüber eine Rückmeldung von den Teilnehmer*innen der Kolloquiumsgruppe und von der Lehrtrainer*in. Die Lehrtrainer*innen behalten sich vor, von den Teilnehmer*innen des Kolloquiums ggf. eine schriftliche Nacharbeit zu fordern. Die Präsentation ist vor allem auf das Behandlungssystem, nicht auf das Patientensystem zu richten. Im Vordergrund steht, wie der/die Präsentierende die Kommunikation zwischen der Therapeut*in und dem Patientensystem beobachtet: Was hat die Therapeutin gemacht, von welchen Hypothesen war sie geleitet, welche Wirkungen hatte dies auf das Patientensystem, was war der theoretische Hintergrund? 1. Die Teilnehmer*innen werden in etwa gleichgroße Kolloquiumsgruppen zu max. 5 Personen aufgeteilt. 2. Die Teilnehmer*innen fertigen eine ca. 10 seitigen Fallbericht an, der präsentiert werden soll. (siehe Anleitung zur Erstellung von Fallberichten). 3. Dieser Fallbericht wird bis spätestens vier Wochen vor dem Kolloquiumstermin an die an die jeweilige Lehrtrainer*in, die die eigene Kolloquiumsgruppe begleitet, versandt. 4. Die Präsentation dauert 25 Minuten, danach folgen 25 Minuten Rückmeldungen und Reflexion unter Moderation der Lehrtrainer*in. 5. Die Präsentation soll in einer kreativen Form erfolgen, die die systemische Haltung und Vorgehensweise erkennen lässt: z. B. als Skulptur, Rollenspiel, Aufstellung mit Personen und/oder Symbolen, Hörspiel, Drehbuch mit szenischer Darstellung, Vortrag, Pinwandgestaltung, etc. Es gibt keine weiteren Vorgaben dazu. 6. Die Präsentation kann unter Einbeziehung der anderen Gruppenmitglieder erfolgen. 7. Die Auswahl der Form der Präsentation sollte kurz begründet werden. 8. Die für die Präsentierenden relevanten Ergebnisse der Präsentation und die Rückmeldungen bzw. Reflexion darüber werden von den Präsentierenden nach dem Kolloquiumstag schriftlich zusammengefasst (maximal 1 Seite). Diese Zusammenfassung wird an die anderen Teilnehmer*innen der Kolloquiumsgruppe und die LehrtrainerIn bis spätestens zwei Wochen nach dem Kolloquiumstermin per Mail versandt. AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 27
Studienbuch von ________________________ 5.4 Empfehlungen für die Erstellung der Fallberichte 1. Psychiatrische Diagnose 2. Überweiser*in und Überweisungskontext 3. Systemische Diagnose: a) Beschreibung der wesentlichen Interaktionsmuster des Patientensystems: Beschreibung der wechselseitig aufeinander bezogenen Handlungen und Verhaltensweisen der Beteiligten (Familienmuster). b) Beschreibung der gedanklichen Konstrukte (innerpsychische Muster/ Landkarten) der beteiligten Personen: handlungsleitende Wertvorstellungen, Konstrukte, Sinnorientierungen, Überzeugungen, Selbst-/ Fremdbilder, Wirklichkeitskonstruktionen, Pläne. c) Formulierung von systemischen Hypothesen über den Gesamtzusammenhang der Handlungsmuster und der damit zusammenhängenden individuellen Wirklichkeits- konstruktionen der beteiligten Personen. 4. Evtl. Erstellung eines Genogramms /Soziogramms 5. Aufträge/Erwartungen/Ziele an die Behandlung. 6. Darstellung der wesentlichen Interventionen, bzw. systemischen Vorgehensweisen und Beschreibung der Veränderungen. 7. Systemische Einordnung, die folgendermaßen unterteilt werden kann: Formulierung von systemischen Hypothesen über das Behandlungssystem und Reflexion der Therapeut*innenrolle: Wie wirkt der/ die Therapeut*in auf das Patientensystem und umgekehrt? Welche Wechselwirkungen gibt es? 8. Kritische Würdigung der eigenen Arbeit: Was ist mir gelungen? Was habe ich für weitere Behandlungen gelernt? Wie habe ich mich in meiner Therapeutenrolle weiterentwickelt? AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 28
Studienbuch von ________________________ 5.5 Studiengruppe - mögliche Inhalte und Ablauf 1. Eingangsrunde / Befindlichkeit / Methode dazu 2. Aktuelles 3. Organisatorisches 4. Bearbeitung von Aufgaben aus dem Seminar 5. Themen der Studiengruppe z.B. a. Fälle / Fragestellungen / Anliegen / Methoden / Vorgehen dazu b. Austausch über letztes Seminar und Lernerfahrungen daraus multiplizieren c. Üben von Methoden in der Therapeutenrolle anhand von Fällen d. Kollegiale Beratungsmethoden erproben e. Reflexion und Austausch über die eigene Therapeutenrolle f. Besprechung Bücher, Skripte, Filme, Dokus…. g. Berufspolitischer Austausch, gesellschaftliche Themen zum Thema Krankheit - Gesundheit 6. Gewinn / Erfahrungen aus der heutigen Intervision, nächste individuelle (Lern-) Schritte 7. Weitere Ziele dieser Gruppe 8. Schlussreflexion 9. Reste / offene Fragen / nächsten Termin(e) Sonstiges? … AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 29
Studienbuch von ________________________ 5.8 Aufgaben Ausbildungs- und Kursleitung Ausbildungsleitung Kursleitung Inhaltlich, therapeutisch organisatorisch Qualitätssicherung: Federführung • Teilnahme am Ausbildungsausschuss • Beteiligung der Weiterentwicklung der fachlichen Qualität der Ausbildung • Evaluation der Feedbackbögen und • Sammeln und Auswertung der Rückmeldungen Feedbackbögen (Excel-Tabelle) • Jahreszwischen- und Endauswertung (mündlich im Kurs) • Roter Faden, Anschlüsse von einem zum nächsten Seminar (s. Seminarprotokolle, Video-/Telefon- • Beschwerdemanagement: Übergaben) Organisatorische Beschwerden • Beschwerdemanagement: inhaltliche Beschwerden z.B. Seminar (Model, feste Pfade) Praktische Tätigkeit PT1 und PT2 • Rückhalt zur Klärung: Klinikarbeit, Zurechtfinden in der Klinik, Verortung • Formale Fragen, innerhalb der Klinikstruktur, Überforderung Kooperationsvereinbarungen mit Klinik • SV und Fallbegleitung innerhalb der Klinik • Fragen zur Vergütung durch Psychologin, Fall- und • Versicherungsfragen Verlaufsbesprechungen, Supervision; • Systemisches Arbeiten und Anwendung in der Klinik Reflexionsgespräche mit den Auszubildenden Finden zunächst jährlich statt; Durchführung in 3-KG; Ausnahme, wenn Einzelgespräch von Auszubildenden gewünscht oder von Ausbildungsleitung /Kursleitung gefordert wird; Kursleitung übernimmt einen Teil der • Reflexion des Lern- und Entwicklungsprozesses als Reflexionsgespräche Psychotherapeut*in • Wo steht wer? • Zusammenfassung der Ergebnisse und allgemeiner Stand werden im Ausbildungsausschuss diskutiert Prüfung • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung an Hand des Studienbuches (Sekretariat übernimmt die Vorklärung, Ausbildungsleitung die Entscheidung und • Organisation von zwei für die Verantwortung) Prüfungsvorbereitung • Prüfungsvorbereitung AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de 30
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