Studienbuch Ausbildung Psychologische Psychotherapie (PP) - SP1- 2020 2025

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Studienbuch
       Ausbildung Psychologische Psychotherapie (PP)
                                      SP1- 2020 - 2025
                                                    von

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                                          Vorname, Nachname

Ansprechpartnerinnen:
Ausbildungsleitung:             Dr. Fredericke Gaese
                                gaese@asysth.de

Kursleitung:                    Cordula Meyer-Erben
                                Meyer-erben@asysth.de

Organisation/Büro:              Christiane Schmid
                                info@asysth.de
                                +49 89 55 29 25 45
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Inhalt
1.      Einführung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3
2.      Ausbildungsbeginn --------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4
3.      Dokumentation der einzelnen Ausbildungsteile-------------------------------------------------------------------- 5
     3.1 Dokumentation der Seminare und der Selbsterfahrung -------------------------------------------------------- 5
     3.2 Dokumentation der eigenen Fehlzeiten bei Seminaren der Ausbildung durch die Auszubildende -- 7
     3.3 Praktische Tätigkeit - PT1 und PT2 ---------------------------------------------------------------------------------- 9
     (PiA: Psychotherapeut*in – in – Ausbildung) --------------------------------------------------------------------------- 9
     3.4 Nachweis über die abgeleisteten Stunden im Rahmen der praktischen Tätigkeit --------------------- 10
     (PT1 und PT2)----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10
     3.5 Dokumentation der 30 Behandlungsfälle während der praktischen Tätigkeit -------------------------- 10
     3.6 Zwischenprüfung - Kolloquium -------------------------------------------------------------------------------------- 13
     3.6 Praktische Ausbildung - PA (ambulante Patientenbehandlungen unter Supervision) --------------- 13
     3.7 Behandlungsfälle während der praktischen Ausbildung ------------------------------------------------------ 14
     3.8 Freie Spitze --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 15
        3.8.1 Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen ------------------------------------- 16
        3.8.2 Studiengruppe ----------------------------------------------------------------------------------------------------- 17
        3.8.3 Eigenstudium ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 18
        3.8.4 Falldokumentationen, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die
        Abschlussprüfung -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 19
        3.8.5 Vorbereitung für die Zwischenprüfung ---------------------------------------------------------------------- 20
        3.8.6 Vorbereitung Abschlussprüfung------------------------------------------------------------------------------- 20
        3.8.7 Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze) -------------------------------------------------------- 21
     3.9 Freie Spitze gesamt ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 22
4.      Ausbildungsende und Zulassung zur staatlichen Prüfung ------------------------------------------------------ 23
5. Anhänge ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 24
     5.1 Dokumentation der Behandlungsstunden ----------------------------------------------------------------------- 24
     5.2 Infos zu den Supervisionen ------------------------------------------------------------------------------------------- 25
     5.3 Zwischenprüfung ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 27
     5.4 Empfehlungen für die Erstellung der Fallberichte -------------------------------------------------------------- 28
     5.5 Studiengruppe - mögliche Inhalte und Ablauf ------------------------------------------------------------------- 29
     5.8 Aufgaben Ausbildungs- und Kursleitung -------------------------------------------------------------------------- 30

AsysTh- Ausbildungsinstitut GmbH | Brahmsstr. 32, 81677 München | info@asysth.de | +49 (89) 55 29 25 45 | www.asysth.de               2
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1. Einführung
Liebe Ausbildungskolleg*innen,

das vorliegende Studienbuch soll einen Überblick geben über die für die Ausbildung zur/zum
Psychologischen Psychotherapeut*in zu erbringenden theoretischen und praktischen Leistungen. Es
orientiert sich dabei unmittelbar an den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Anhand der nachfolgend
aufgeführten Übersicht der theoretischen und praktischen Bestandteile der Ausbildung (siehe auch
Schaubild „Ausbildungsübersicht Psychologische Psychotherapie“) baut sich das Studienbuch auf.

Die Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in setzt sich zusammen                aus der
theoretischen Grundausbildung mit mindestens 200 Stunden und der vertieften systemischen
Ausbildung mit mindestens 400 Stunden sowie aus der freien Spitze mit insgesamt 930 Stunden, aus
der Selbsterfahrung mit insgesamt 120 Stunden, aus der praktischen Tätigkeit mit 1200 Stunden für die
praktische Tätigkeit I und 600 Stunden für die praktische Tätigkeit II und der praktischen Ausbildung
mit insgesamt 600 Behandlungsstunden und 150 Supervisionsstunden. Die Ausbildung endet mit einer
staatlichen Abschlussprüfung.

Das Studienbuch dient während der gesamten Ausbildung als Nachweis für alle erbrachten Leistungen
sowohl aus der theoretischen als auch aus der praktischen Tätigkeit / Ausbildung. Folglich werden im
Studienbuch alle Seminare, Vorträge, spezifischen Veranstaltungen sowie der Nachweis der erbrachten
Stunden in der Selbsterfahrung, in der praktischen Tätigkeit und in der praktischen Ausbildung an
entsprechender Stelle eigenständig von der Auszubildenden eingetragen und der/m jeweiligen
Dozent*in, Selbsterfahrungsleiter*in etc. zur Unterschrift vorgelegt.

Sollten Sie einmal vergessen haben, dem/der entsprechenden Dozent*in das Studienbuch vorzulegen,
ist, ist die jeweilige Veranstaltung auf einem Extrablatt zu notieren und unterschreiben zu lassen. Sie
können den Eintrag an der entsprechenden Stelle später vornehmen und nachträglich der Dozent*in
oder der Ausbildungsleitung zur Unterschrift vorgelegt.

Es wird ein sorgfältiger Umgang mit dem Studienbuch empfohlen, da bei einem Verlust die Daten nur
sehr schwer rekonstruierbar sind. Es wird empfohlen in regelmäßigen Abständen selbst Kopien der
bereits vorgenommenen Eintragungen zu machen.

Jede erbrachte Leistung (z. B. Besuch einer Veranstaltung, Behandlungsfälle) ist ausschließlich unter
einer Kategorie des Studienbuchs einzutragen; generell gilt, dass Doppeleintragungen an
unterschiedlichen Stellen des Studienbuchs nicht möglich sind. Kurzerklärungen zu den einzelnen
Kategorien des Studienbuchs geben Hinweise auf Eintragungsmöglichkeiten der jeweiligen
Veranstaltung.

Bei Falscheintragungen ist der entsprechende Eintrag eigenständig durchzustreichen und an anderer
Stelle neu zu notieren; er kann dann der Ausbildungsleitung zur Unterschrift vorgelegt werden.

Die jeweils einzutragende Stundenanzahl, es wird in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtseinheit, UE,
entspricht 45 Minuten) gerechnet, kann dem aktuellen Seminarplan entnommen werden. Es dürfen nur
die Stunden eingetragen, an denen tatsächlich teilgenommen wurde.

Ferner ist ein Eintrag in die jeweilige Teilnehmerliste notwendig, die in den Veranstaltungen ausgelegt
wird.

Bei Unklarheiten und Fragen zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten steht die Kursleitung, erfahrene
Ausbildungskolleg*innen und die Ausbildungsleitung zur Verfügung.

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Viel Spaß und Erfolg wünscht Ihnen das AsysTh-Team!

                                                    Zwischenprüfung

1. Jahr                  2. Jahr                     3. Jahr                      4. Jahr                    5. Jahr
                                           600 Stunden theoretisch-fachliche Ausbildung

                             1200 Stunden Praktische Tätigkeit I an einer
                                         psychiatrischen Klinik

                                                                                                                                    Staatliche Abschlussprüfung
                              600 Stunden Praktische Tätigkeit II in einer
                         Psychiatrischen, Psychosomatischen Klinik oder Praxis

                                            120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe

                                                         600 Stunden Praktische Ausbildung in der Intsitutsambulanz/Pschotherapie

                                                                             100 Stunden Gruppensupervision

                                                                                 50 Stunden Einzelsupervision

              930 Stunden freie Spitze (Selbstlernzeit, Intervisionsgruppe, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation etc.)

2. Ausbildungsbeginn
Mit Beginn der Ausbildung bestätigt die/der Ausbildungskolleg*in durch die Unterschrift unter dem
Ausbildungsvertrag die Einhaltung der Ausbildungsordnung, des Lehrplanes und des Curriculums und
verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Anordnungen und der übergeordneten Verpflichtungen
(z. B. Schweigepflicht bezüglich aller Belange und aller Situationen, auch bezüglich der erlangten
Patienteninformationen in anderen Einrichtungen).

Da bei der Durchführung von Tätigkeiten unter direkter Supervision oder Kontrolle von
Aufsichtspersonen, im Schadensfall aus rechtlicher Sicht ein Mitverschulden der Auszubildenden
angenommen wird, muss mit Beginn der praktischen Ausbildung                      zur Absicherung der
haftungsrechtlichen Risiken der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht-Versicherung erfolgen.

Es können keine erbrachten Leistungen vor Beginn der Ausbildung angerechnet werden, dies gilt sowohl
für Studieninhalte als auch für früher begonnene oder abgeschlossene Weiter- oder Fortbildungen.
Maßgebend für den Ausbildungsbeginn ist das Datum im Ausbildungsvertrag.

Weitere allgemeine Informationen, sowie die gesetzlichen Grundlagen sind in der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) verbindlich festgelegt.

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3. Dokumentation der einzelnen Ausbildungsteile

3.1 Dokumentation der Seminare und der Selbsterfahrung
Die Teilnahme an den inhaltlichen Seminaren sowie an den Selbstreflexionsseminaren unterschreibt die
jeweilige Dozent*in.

         Datum       Thema                                                         Dozent*in       UE       Unterschrift

1.    21.-           Einführung in die Systemische Psychotherapie
      23.06.2020
                     Rolle als Psychotherapeut*in,
                     Klassifikationsysteme

2.    19.-           Lösungsorientierung in der Psychotherapie
      21.07.2020

3.    24.-           Therapeutische Prozesse systemisch gestalten
      26.09.2020

4.    12.-           Therapie- und Veränderungsmotivation der
      14.11.2020     Patienten und Therapieerfolg

                     Entwicklung der Familientherapie und der
                     Systemischen Therapie

5.    10.-           Konzepte interpersoneller Aspekte psychischer
      12.12.2020     Störungen in der systemischen Theorie und
                     intrapersonelle Aspekte

                     Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und jungen
                     Erwachsenen

                                                                                                                     2021
6.    14.-           Systemisches Arbeiten mit Familien
      16.01.2021

7.    15.-           Geschichte der Psychotherapie, Sozial- und
      17.04.2021     persönlichkeitspsychologische Grundlagen der
                     Psychotherapie

                     Grundlagen der Psychoanalyse und
                     tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

                     Grundlagen der Verhaltenstherapie

8.    15.-           Selbsterfahrung 1: Die Therapeutenpersönlichkeit
      18.07.21       und ihre Muster aus der Herkunftsfamilie

9.    16.-           Psychogenese: Affektive Störungen und
      18.09.2021     systemische Interventionen bei Depressionen

10. 02.-       Psychogenese: Angst- Panik- und Zwangsstörungen
    04.12.2021 und systemische Interventionen

                                                                                                                     2022
11. 03.-             Psychiatrische Krankheitslehre

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      05.02.2022     Diagnosestellung, Gutachtenerstellung für die
                     Behandlungstätigkeit

12. 06.-       Zwischenprüfung
    09.04.2022
                     Psychogenese: Essstörungen und systemische
                     Therapie bei Essstörungen

13. 30.06.-    Selbsterfahrung 2: Eigene Biographie-Erfahrungen
    03.07.2022

14. 22.-       Psychogenese: substanzinduzierte Störungen und
    24.09.2022 Abhängigkeit, systemische Interventionen

15. 17.-       Psychogenese: Persönlichkeitsstörungen und
    19.11.2022 systemische Interventionen

                                                                                                                    2023
16. 02.-             Psychogenese: psychotische und wahnhafte
    04.02.2023       Störungen, Schizophrenie

                     Kriseninterventionen und Suizidalität und
                     systemische Methoden

17. 23.-       Trauma und posttraumatische Belastungsstörung:
    25.03.2023 Stabilisierungstechniken und Integration

18. 04.-             Schwere Lebenskrisen in der Psychotherapie:
    06.05.2023
                     Medizinische und Pharmakologische
                     Grundkenntnisse

19. 30.06.-    Selbsterfahrung 3: Reflexion eigener beruflicher
    02.07.2023 Muster und Weiterentwicklung der
                     Therapeutenpersönlichkeit I:

20. 14.-             Arbeiten mit Paaren
    16.09.2023

21. 07.-             Analoge Methoden in der systemischen Therapie
    09.12.2023

                                                                                                                    2024
22. 18.-             Körpertherapeutische Methoden in der
    20.01.2024       Psychotherapie

23. 11.-             Emotionsbasierte Verfahren für die systemische
    13.04.2024       Psychotherapie, Schematherapie, EFT

24. 21.-             Selbsterfahrung 4: Reflexion weiterer beruflicher
    23.06.2024       Muster und Weiterentwicklung der
                     Therapeutenpersönlichkeit II

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25. 10.-             Hypnosystemische Kompetenz
    12.10.2024

26. 21.-             Helfersysteme, Zwangskontexte, Rituale, Narrativer
    23.11.2024       Ansatz; interkulturelle Beratungskompetenz

                                                                                                                    2025
27. 12.-             Diagnostische Testverfahren, standardisierte
    15.02.2025       Interviews
    Mi-Sa (4
    Tage)            Aktuelle Beiträge aus der Psychotherapieforschung;
                     Berufsethik und Berufsrecht

                     Abschluss der Ausbildung, Evaluation

                     Prüfungsvorbereitung: 2x 2 Tage

                     Termine werden gegen Ende der Ausbildung
                     bekannt gegeben

Ergänzungen/Veränderungen:

3.2 Dokumentation der eigenen Fehlzeiten bei Seminaren der Ausbildung durch die
     Auszubildende
Generell müssen alle Seminare und Selbsterfahrungsseminare vollständig absolviert werden.

Die Ausbildungsteilnehmer*innen werden gebeten, ihr Fehlen an Seminartagen möglichst bis zwei Tage
vor Beginn des Seminars telefonisch oder via E-Mail zu melden (48 Std. Regelung).

Fehlstunden und Fehltage in den inhaltlichen Seminaren sowie in den Selbsterfahungsseminaren, egal
aus welchen Gründen sie anfallen, müssen in einem nachfolgenden Kurs nachgeholt werden. Im
Krankheitsfall, der spätestens am ersten Werktag nach dem Seminar durch ärztliche
Krankheitsbescheinigung nachgewiesen werden muss, kann dies kostenlos geschehen. Wird keine
ärztliche Krankheitsbescheinigung vorgelegt oder sind die Fehlzeiten aus anderen Gründen entstanden,

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müssen die Fehlzeiten kostenpflichtig in dem entsprechenden Seminar im nächsten Kurs nachgeholt
werden.

Versäumte Stunden und Tage müssen in jedem Fall auf eigene Verantwortung und ordnungsgemäß
nachgeholt werden, ansonsten ist eine Prüfungszulassung nicht möglich.

Die Dokumentation der Fehlzeiten ist notwendig, da nur tatsächlich absolvierte Stunden für die
Ausbildung angerechnet werden können. Die Seminare beginnen jeweils pünktlich zu den angegebenen
Zeiten. Einzelne gefehlte Stunden werden ebenfalls in das Fehlzeitenkontingent mit aufgenommen und
müssen nachgeholt werden. Bitte unterstützen Sie die gute Durchführungsqualität der Seminare durch
Ihre Pünktlichkeit.

Alle Fehlzeiten werden dokumentiert (auch einzelne UE). Ein ganzer Fehltag entspricht 8,66 UE
(Unterrichtseinheiten).

                         Fehlzeiten in Seminaren:                gefehlte         Ausgleich/Ersatz: Titel und
    Datum
                               Seminartitel                         UE             Bescheinigung beifügen

 Summe UE:

Für die Richtigkeit:        Datum __________________ Unterschrift _____________________________

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3.3 Praktische Tätigkeit - PT1 und PT2
(PiA: Psychotherapeut*in – in – Ausbildung)

GRUNDSÄTZLICH GILT: Für alle Praktischen Tätigkeiten, PT1 und PT2, muss vor Beginn der
Tätigkeit ein Kooperationsvertrag zwischen AsysTh und der Klinik im Institut vorliegen und
von der Regierung von Oberbayern genehmigt sein. Ansonsten kann diese Tätigkeit nicht
angerechnet werden.
Zusätzlich werden Sie als Auszubildende einen Vertrag mit der Klinik über die
Praktikumsstelle mit allen Konditionen abschließen. AsysTh hat auf diese Verträge, z.B.
Vergütung, keinen Einfluss.

Die praktische Tätigkeit mit insgesamt mindestens 1800 Stunden umfasst:

   1. 1200 Stunden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung (PT1) und
   2. 600 Stunden im teil-/stationären oder ambulanten psychosomatischen und
        psychotherapeutischen Bereich (PT2)

Zu 1. Die Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung mit insgesamt 1200 Stunden (PT1) dient
dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von psychiatrischen Störungen und
Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und
Aufsicht der Koordination der praktischen Tätigkeit durch die Ausbildungsleitung.

Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist die/der
Ausbildungskolleg*in jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von
mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie und
andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Die/der
Ausbildungskolleg*in hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und
chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie die
Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Dauer und Umfang unter Abschnitt 3.5 zu
dokumentieren.

Zu 2. Ferner sind mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in der teil-/stationären oder ambulanten
Versorgung im psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich (PT2) an einer von einem
Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der Versorgung oder in der Praxis einer/s
Ärztin/Arztes mit ärztlicher Weiterbildungsbefugnis in der Psychotherapie oder in der Praxis einer/s
entsprechenden Psychologischen Psychotherapeut*in nachzuweisen. Die Tätigkeit dient dem Erwerb
praktischer Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von psychosomatischen Erkrankungen, bei
denen Psychotherapie induziert ist.

Sowohl für PT1 als auch für PT2 gelten die Bestimmungen im Ausbildungsvertrag:

 4.6. soweit die praktische Tätigkeit in Einrichtungen vermittelt wird, mit denen die
      Ausbildungsstätte Kooperationsverträge abgeschlossen hat, diese dort zu absolvieren.
      Alternativ ist, wenn die/der Ausbildungsteilnehmer eine ihm geeignet erscheinende Klinik
      ausgewählt hat, mit der AsysTh zu klären, ob diese die entsprechenden Voraussetzungen
      erfüllt. Die AsysTh bemüht sich in diesem Fall mit der vorgeschlagenen Einrichtung in

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      Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern München einen ggf. einzelfallorientierten
      Kooperationsvertrag zu schließen. Die Auswahl der Teilnehmer*innen liegt in der Hand der
      Klinik und nicht im Einflussbereich der AsysTh GmbH. Haftungsansprüche gegen die
      Ausbildungsstätte sind ausgeschlossen, wenn eine Einrichtung die Aufnahme des/der
      Ausbildungsteilnehmers/in ablehnt.
 4.7. die praktische Tätigkeit erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu beginnen, und den
      Beginn jedes Bausteins der praktischen Tätigkeit der AsysTh vor Beginn mitzuteilen.

3.4 Nachweis über die abgeleisteten Stunden im Rahmen der praktischen Tätigkeit
(PT1 und PT2)
Unter diesem Punkt werden die 1200 Stunden der praktischen Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen
Einrichtung eingetragen und von der Fachaufsicht (z. B. Chef- oder Oberärztin/-arzt, Psychiater*in,
Leitende Psycholog*in) unterschrieben.

Einrichtung (§2Abs.2 Nr.1)              Zeitraum von ….bis……            Stunden- Datum, Unterschrift Chef- oder
PT1                                                                     anzahl   Oberärzt*in, Lt. Psycholog*in

Unter diesem Punkt werden die 600 Stunden der praktischen Tätigkeit in den psychosomatischen und
psychotherapeutischen Bereichen eingetragen und von der Fachaufsicht (z. B. Chef- oder Oberärztin/-
arzt, Psychiater*in Leitende Psycholog*in) unterschrieben.

Einrichtung (§2Abs.2 Nr.2)              Zeitraum von ….bis……           Stunden- Datum, Unterschrift Chef- oder
PT2                                                                    anzahl   Oberärzt*in, Lt. Psycholog*in

3.5 Dokumentation der 30 Behandlungsfälle während der praktischen Tätigkeit
Unter diesem Punkt werden die 30 Behandlungsfälle während der klinisch-psychiatrischen Tätigkeit mit
1200 Stunden eingetragen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie und andere
Sozialpartner der/s PatientIn in das Behandlungskonzept einbezogen worden sein; hier zählt auch das
Arbeiten mit psychotherapeutischen Techniken wie beispielsweise das soziale Atom,
Familienaufstellungen, Symbolen oder Stellvertretern.

Es empfiehlt sich, als Dokumentation eine Kopie der jeweils eigenhändig erstellten „Psychologischen
Kurzberichte“ zum Abschlussberichtes dieser 30 Patienten zu verwenden; natürlich anonymisiert. Es ist
aber auch eine eigene Gliederung möglich.

Mit Dokumentation ist gemeint, dass Sie entweder Ihre eigenen „Psy.-Teil“ als Bestandteil des
Entlassungsberichtes anonymisiert kopieren oder dass Sie auf max. einer halben Seite kurz etwas zur
Diagnose, Indikation, Therapie und Verlauf etc. aufschreiben.

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Generell zählen die Dokumentationen der Behandlungsverläufe von allen behandelten Patienten
(Mitschriften während und/oder nach der Behandlungsstunde) zur Krankenakte. Die 30 anonymisierten
Falldokumentationen bzw. anonymisierten Psy.-Berichte sind jedoch selbst aufzubewahren und
mindestens bis zur Prüfungszulassung (siehe Beispiel unten) so zu bewahren, dass sie von unbefugten
Personen nicht eingesehen werden können. Die untenstehende Aufstellung kann auch von den
Mentoren oder der Stationsleitung gegengezeichnet werden.

Die Art der Dokumentation gestaltet sich wie folgt: Fallnummer nach eigener Liste vergeben, Z.B.
Chiffre: M 07.06.50; F32.0, F41.0; ja; 1.1.2006 bis 2.2.2006; 13 Behandlungsstunden (= je 50Min.)

                                                       Behandlungs-                Behand-          Einbezug
Nr.    Fallnummer          Diagnose
                                                       zeitraum                    lungsstd.        Fam.mitglieder
                                                       01.01.2016-
  0 M 07.06.50             F 43.1                                                  13               2
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Die Dokumentationen wurden erstellt                _______________ _________________________________
                                                       Ort/Datum   Unterschrift Fachaufsicht, Leitung

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3.6 Zwischenprüfung - Kolloquium
Nach der Zwischenprüfung und dem Absolvieren von PT1 (1.200 Std.) kann die praktische Ausbildung bei
der Ausbildungsleitung beantragt werden.

___________________________________
Zwischenprüfungs-/Kolloquiumsleitung

___________________________________                                ___________________________________
Ort/Datum                                                          Unterschrift

Zulassung zur praktischen Ausbildung erteilt von:                  ___________________________________
(Empfehlung von Zwischenprüfungsleitung und                        Ausbildungsleitung
PT1-Nachweis vorhanden)

___________________________________                                ___________________________________
Ort/Datum                                                          Unterschrift

3.6 Praktische Ausbildung - PA (ambulante Patientenbehandlungen unter Supervision)
Die praktische Ausbildung umfasst die selbstständige Durchführung von diagnostischen Untersuchungen
und Behandlungen entsprechend der systemischen Psychotherapie unter Supervision bei Patient*innen
mit unterschiedlichen Störungen.

Die praktische Ausbildung umfasst:

    •    mindestens 6 Behandlungsfälle mit 600 Behandlungsstunden unter Supervision, davon
         mindestens 1 Kurzzeittherapie (KZT) und 1 Langzeittherapie (LZT) durchzuführen, die
    •    unter mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als
         Einzelsupervision konzipiert sind.

Die Supervisionsstunden sind gemäß der PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bei drei
durch das Lehrinstitut und Landesprüfungsamt anerkannten und vom Landesprüfungsamt genehmigten
Supervisor*innen (siehe hierzu „AsysTh-Supervisor*innen) zu absolvieren; die Behandlungsstunden sind
auf die verschiedenen Supervisionen gleichmäßig aufzuteilen. I.d.R. müssen die Ausbildungsfälle nach
jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden. Eine Supervisionsstunde entspricht 50 Minuten. In
einer Supervisionsstunde sollten nicht mehr als drei Patient*innen besprochen werden; in Einzelfällen z.
B. in Notfällen kann diese Vorgabe auch über- oder unterschritten werden.

Die drei Supervisor*innen müssen dem systemischen Vertiefungsgebiet und dem eigenen Berufszweig
(Zulassung PP) für die Pflichtstundenzahl entsprechen. Weitere Supervisor*innen, die über die gesetzlich
geforderte Pflichtstundenzahl hinaus und ggf. zusätzlich die Ausbildung im Rahmen der freien Spitze
begleiten, können auch aus einem anderen Vertiefungsgebiet und einer anderen Berufsgruppe
kommen.

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Studienbuch von ________________________

Werden mehr als die geforderten 600 Behandlungsstunden geleistet, dann müssen entsprechend auch
mehr Supervisionsstunden in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass für zusätzliche 200
Behandlungsstunden 25 Supervisionsstunden und für zusätzliche 400 Behandlungsstunden 50
Supervisionsstunden zusätzlich zu den geforderten 150 Supervisionsstunden genommen werden
müssen. Diese können im Studienbuch unter „Freie Spitze“ dokumentiert werden. Somit sollten diese
Behandlungsfälle nach jeder 4. Behandlungsstunde supervidiert werden.

Während der praktischen Ausbildung hat die/der Ausbildungskolleg*in mindestens sechs anonymisierte
schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision von AsysTh
anerkannten Supervisor*innen stattgefunden haben, zu erstellen. Diese Falldarstellungen haben die
wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine
Evaluation der Therapieereignisse miteinzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis
nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Interventionen in Verbindung mit der Theorie
darzustellen. Sie sind von der Ausbildungsleitung zu beurteilen. Generell ist es empfehlenswert, ca. 8 –
10 verschiedene Patientenbehandlungen durchzuführen, um fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit
einem möglichst breiten Störungsspektrum bei einer möglichst großen Variabilität zugrunde liegender
struktureller oder persönlicher Behandlungsvoraussetzungen zu erwerben.

3.7 Behandlungsfälle während der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung, in der mindestens 10 Patientenbehandlungen mit mindestens 600 Std.
Therapie unter mindestens 150 Std. Supervision durchgeführt werden, werden hier aufgelistet.

                                      Behandlungsfälle unter Supervision
                                 mit 600 Stunden und 150 Supervisionsstunden
                                                                   Supervision:
                                                         Behand-                     Unterschrift
Nr. Fallnummer Diagnose                 Zeitraum                   Std.-Anzahl und
                                                         lungsstd.                   Supervisor*in
                                                                   EinzelSV/GruppeSV
                                        01.01.2016-
  0    M 07.06.50       F 43.1                                   28          7 EinzelSV
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            Gesamt

3.8 Freie Spitze (insgesamt mindestens 930 Std.)
Die freie Spitze dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen des
psychotherapeutischen Arbeitens und kann den eigenen Schwerpunkt über die vertiefte theoretische
Ausbildung hinaus vertiefen und ergänzen.

In Ergänzung zu den festen Ausbildungsbestandteilen in der theoretischen und praktischen Tätigkeit
sowie der praktischen Ausbildung zählen in der Freien Spitze:

         1. Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen, EMDR, Entspannungs-
            verfahren, Gruppentherapie etc.
         2. Studiengruppe
         3. Eigenstudium
         4. Fallberichte, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die Abschlussprüfung
         5. Vorbereitung für die Zwischenprüfung
         6. Vorbereitung Abschlussprüfung
         7. Supervidierte Behandlungsstunden, die über die 600 h Behandlungsstunden bzw. 150
            Stunden Supervision hinausgehen

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3.8.1 Ergänzungsqualifikationen, z.B. Seminare und Weiterbildungen

Seminare und Ergänzungsqualifikationen können z.B. EMDR, Autogenes Training, Hypnose,
Gruppentherapie etc. sein. Bitte prüfen Sie die Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung bei der
jeweiligen Kursleitung.

mind. 100 UE, max. 200 UE
Ergänzungsqualifikationen:
                                      Dozent*in                 Datum von - bis          UE         Unterschrift
     Thema (Kopie der
   Bestätigung beifügen)

                     Gesamt UE

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3.8.2 Studiengruppe
  mind. 100 UE, max. 200 UE Studiengruppe:
                                                             Datum von - bis              Std.      Unterschrift
                  Thema

                                             Gesamt UE

Für die Richtigkeit:        Datum __________________ Unterschrift _____________________________

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3.8.3 Eigenstudium

   mind. 100 UE, max. 200 UE Eigenstudium
                                                             Datum von - bis              Std.      Unterschrift
           (Literatur, DVD): Thema

                                             Gesamt UE

Für die Richtigkeit:        Datum __________________ Unterschrift _____________________________

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3.8.4 Falldokumentationen, Vor- und Nachbereitungen, 6 Falldokumentationen für die
Abschlussprüfung

 Max. 300 UE Falldokumentation, Vor-
         und Nachbereitung,                         Datum von - bis        Std.      Unterschrift
       6 Falldokumentationen

                                   Gesamt UE

Für die Richtigkeit:        Datum __________________ Unterschrift _____________________________

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 3.8.5 Vorbereitung für die Zwischenprüfung

    Max. 15 UE Vorbereitung Zwischenprüfung                     Datum von - bis              Std.     Unterschrift

                                               Gesamt UE

  3.8.6 Vorbereitung Abschlussprüfung

   Max. 100 UE Vorbereitung Abschlussprüfung

                                               Gesamt UE

Für die Richtigkeit:        Datum __________________ Unterschrift _____________________________

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3.8.7 Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze)

Diese Behandlungsstunden und Supervisionen gehen über die vorgeschriebenen 600h bzw. 150h
hinaus.

                  Max. 200 Std. Behandlungsfälle unter 50 Std. Supervision (freie Spitze)
                                                                   Supervision:
                                                         Behand-                     Unterschrift
Nr.    Fallnummer        Diagnose      Zeitraum                    Std.-Anzahl und
                                                         lungsstd.                   Supervisor*in
                                                                   EinzelSV/GruppeSV
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0     M 07.06.50         F 43.1                    28                  7 EinzelSV
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3.9 Freie Spitze gesamt
Die Gesamtzahl der einzelnen Bereiche der Freien Spitze werden erst nach Abschluss der
Ausbildung eingetragen.
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                                                                                                Behandlungsstunden
                                                                                                50 Min.
1. Ergänzungsqualifikationen (mind. 100 UE, max. 200 UE)
2. Studiengruppe (mind. 100 UE, max. 200 UE)
3. Eigenstudium, z.B. Fach-literatur, -DVD) (mind. 100 UE, max. 200 UE)
4. Falldokumentation, Vor- und Nachbereitung, 6 Falldokumentationen zur
   Vorlage für die staatliche Prüfung (max. 300 UE)
5. Vorbereitung Zwischenprüfung (max. 15 UE)
6. Vorbereitung Abschlussprüfung (max. 100 UE)
7. Behandlungsfälle unter Supervision (freie Spitze) (max. 200 Std. unter
   50 Std. Supervision)

                                                                              Gesamt UE

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4. Ausbildungsende und Zulassung zur staatlichen Prüfung
Der Abschluss der Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in erfolgt entsprechend § 7 ff
PsychTh-APrV mit einer staatlichen Prüfung.

Die Prüfungsanmeldung durch die Ausbildungsstätte erfolgt, wenn Sie an den Pflichtveranstaltungen
der Ausbildung vollständig teilgenommen haben und die Antragsteller*in zur Ausübung des
angestrebten Berufs nach den Kriterien der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Bayern
geeignet und nicht wegen eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen oder wegen einer anderen
Schwäche oder Sucht ungeeignet ist, was durch die Zustimmung von mind. zwei anerkannten
Supervisoren zu belegen ist.

Die Prüfung untergliedert sich in:

    •    einem schriftlichen Teil mit 120 Minuten und
    •    einem mündlichen Teil, davon 30 Minuten Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung. Die
         Prüfungszeit ist abhängig von der Anzahl der an der Gruppenprüfung teilnehmenden
         Ausbildungskolleg*innen. Für jede/n Ausbildungskolleg*in werden 30 Minuten geplant.

Nach Bestehen beider Prüfungsteile kann der Antrag auf die Erteilung der Approbation entsprechend §
19 PPsychThAPrV gestellt werden.

Für die Zulassung der Regierung von Oberbayern zur Prüfung werden folgende Nachweise benötigt:

1. Die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten die
Heiratsurkunde, ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder jede sonstige Urkunde,
die eine Namensänderung zur Folge hat.

2. Der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach
Klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5
Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes.

 3. Die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und die
Erklärung der Ausbildungsstätte, dass die Antragsteller*in zur Ausübung des angestrebten Berufs nach
den Kriterien der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Bayern geeignet und zur Prüfung
zugelassen ist und

4. Mindestens sechs Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall
angenommen wurden.

Dabei sind je eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die Annahme der Falldarstellungen als
Prüfungsfall sowie das Dokument „Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung als Psychologische/r
Psychotherapeut*in (schriftlicher und mündlicher Teil) von der/vom Ausbildungsteilnehmer*in
auszufüllen, von der Institutsleitung zu unterschreiben und der Regierung von Oberbayern neben den
anderen Unterlagen vorzulegen.

Die Ausbildungsleitung bestätigt nach Durchsicht der Unterlagen, dass alle Ausbildungsteile absolviert
wurden und genehmigt die Zulassung zur staatlichen Prüfung.

Zulassung zur stattlichen Prüfung erteilt von:
___________________________________                                ___________________________________
Ort/Datum                                                          Ausbildungsleitung

___________________________________                                ___________________________________
Ort/Datum                                                          Unterschrift Auszubildende

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5. Anhänge

5.1 Dokumentation der Behandlungsstunden
Patientenziffer:                                               Diagnose:

Behandlung/Sitzung am:                                         Setting: Einzel, Familie, Gruppe
UE:
Ablaufskizze:

o        Thema / Anliegen / Ziele der heutigen Sitzung

o        Methoden / Interventionen / Impulssetzungen

o        Erarbeitete Lösung / Teilschritte

Besondere Vorkommnisse

Zielkontrolle bzw. Zwischenauswertung bezogen auf den Gesamtprozess zusammen mit der
Patient*in

Hypothesenbildung und –Überprüfung / Muster zum Patientensystem

Reflexion der eigenen Interventionen (Was ist mir gelungen? Was möchte ich ändern?) / des
eigenen Verhaltens / der eigenen Befindlichkeit / eigene Muster mit dem Supervisionssystem

Eigene Überlegungen für die nächste Sitzung (Interventionen, Haltung, mögliche Fallstricke etc.)

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5.2 Infos zu den Supervisionen
Alle Supervisionsstunden müssen sorgfältig im Studienbuch dokumentiert werden.

Eine Supervisionsstunde umfasst 50 Minuten (laut Regierung von Oberbayern).

1. Supervisionen während der Praktischen Ausbildung (600 Behandlungsstunden)
   Entsprechend §4 (2) PsychTh-APrV sind die Supervisionsstunden
       • bei mindestens drei Supervisoren abzuleisten und
       • auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen (ca. jede vierte Behandlungsstunde).
       • Die Supervision erfolgt durch Supervisoren, die von AsysTh nach § 6 Abs. 1 des
           Psychotherapeutengesetzes (Ausbildungsstätte) anerkannt sind. Die Supervisor*innen auf
           der AsysTh-Liste haben alle mit uns einen Supervisionsvertrag und erfüllen die gesetzlichen
           und inhaltlichen Voraussetzungen.
       • Bei Gruppensupervision soll die Gruppe aus vier Teilnehmern bestehen.
       • Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden supervidiert, mit
           mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie
       • mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als
           Einzelsupervision durchzuführen sind.
       • Ein Behandlungsfall muss immer bei der/m gleichen Supervisor*in supervidiert werden und
           soll nicht gleichzeitig bei zwei unterschiedlichen Supervisor*innen reflektiert werden. Nur so
           können die Supervisor*innen eine Art Fallverantwortung gewährleisten.

    Wenn eine andere Supervisor*in gewünscht wird, z.B. wohnortsnah, so muss sie folgende
    Voraussetzungen erfüllen:

         →    Approbation in Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeut*innen und
              Psychiater*innen)
         →    Systemische Ausbildung bei einem der beiden Dachverbände (SG, DGSF) anerkannten
              Institute
         →    Persönliche Eignung
         →    Supervisionsvertrag mit AsysTh, der vor Aufnahme der ersten Supervisionssitzung noch
              geschlossen werden muss.

    Patientendaten unterliegen sowohl durch die Supervisor*in als auch durch die Supervisand*in dem
    Datenschutz: Es werden daher keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Vielmehr wird mit
    anonymisierten Fallnamen oder -ziffern gearbeitet.
    Die Supervisor*innen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen aus den Supervisions-
    prozessen werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme besteht lediglich in den Fällen, die in
    der AsysTh-Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Punkt 3 „Kommission zur Konfliktlösung“
    genannt sind.

    Es wird von den Supervisand*innen erwartet, dass sie ihre eigene Behandlungstätigkeit transparent,
    ehrlich und selbstkritisch reflektieren und offen sind für die Anregungen der Supervisor*in. Damit
    die Supervisor*in ihre/seine Fallverantwortung, die auch dem Schutz und Unterstützung der
    Supervisand*in dient, wahrnehmen kann, müssen alle wichtigen Aspekte der therapeutischen
    Beziehungsgestaltung und des Therapieverlaufs sowie insbesondere kritische Therapiesituationen,
    z.B. Konflikte mit Patient*innen, Beschwerden der Patient*innen über die Therapie oder
    Therapeut*in, Einschätzung über Fremd- und Selbstgefährdung etc., der Supervisor*in gegenüber
    geschildert werden.

2. Behandlungen, die über die vorgeschriebenen 600 h hinausgehen, müssen im gleichen Umfang
   weiter supervidiert werden. Diese können für die freie Spitze bis max. 200 h (s. 4.8.7 im

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    Studienbuch) angerechnet werden, sofern sie bei von AsysTh anerkannten Supervisor*innen
    genommen wurden. Sie sind nicht im Kostenplan enthalten und müssen bei der entsprechenden
    Supervisor*in selbst bezahlt werden.

3. Während der ersten Phase der Ausbildung können zusätzliche, kostenpflichtige Supervisionen bei
   Supervisor*innen genommen werden, z.B. um Fälle aus PT1 und PT2 systemisch zu reflektieren und
   die Theorie aus den Seminaren mit der eigenen Tätigkeit zu verbinden.

    Diese Supervisionsstunden können ebenfalls als freie Spitze bis max. 50 Std. (s. 4.8.7 im
    Studienbuch) anerkannt werden, sofern sie bei von AsysTh anerkannten Supervisor*innen
    genommen wurden.
    Auch diese Stunden sind nicht im Kostenplan enthalten und müssen bei der entsprechenden
    Supervisor*in selbst bezahlt werden.

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5.3 Zwischenprüfung
Zur Überprüfung der erworbenen theoretischen Kenntnisse sowie der praktischen Fertigkeiten wird ein
„Fallorientiertes Zwischenkolloquium“ (Zwischenprüfung; siehe Seminarplan) durchgeführt. In diesem
etwa 50-minütigen Kolloquium soll auf der Basis einer schriftlichen Falldarstellung aus dem Bereich der
praktischen Tätigkeit der Erwerb theoretischer Kenntnisse und bisheriger praktischer Fertigkeiten
geprüft werden und eine individuelle Rückmeldung des bisherigen Ausbildungsverlaufs erfolgen. Das
bestandene Zwischenkolloquium ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Ausbildung.

Zur Gestaltung des Kolloquiums
Die Präsentation des Fallberichts im Rahmen des Kolloquiums dient als Nachweis darüber, dass die
Teilnehmer*innen im Laufe der Ausbildung gelernt haben, systemisch zu arbeiten, die Prozesse
systemisch zu beobachten, systemisch zu reflektieren und mit einer systemisch relevanten Theorie zu
verknüpfen.
Im Unterschied zur Dokumentation der Behandlungen, präsentieren die Teilnehmer*innen im
Kolloquium die von ihnen gestaltete systemische Diagnose, Behandlungsarbeit und ihren theoretischen
Ansatz und erhalten darüber eine Rückmeldung von den Teilnehmer*innen der Kolloquiumsgruppe und
von der Lehrtrainer*in. Die Lehrtrainer*innen behalten sich vor, von den Teilnehmer*innen des
Kolloquiums ggf. eine schriftliche Nacharbeit zu fordern.
Die Präsentation ist vor allem auf das Behandlungssystem, nicht auf das Patientensystem zu richten. Im
Vordergrund steht, wie der/die Präsentierende die Kommunikation zwischen der Therapeut*in und dem
Patientensystem beobachtet: Was hat die Therapeutin gemacht, von welchen Hypothesen war sie
geleitet, welche Wirkungen hatte dies auf das Patientensystem, was war der theoretische Hintergrund?

 1.    Die Teilnehmer*innen werden in etwa gleichgroße Kolloquiumsgruppen zu max. 5 Personen
       aufgeteilt.
 2.    Die Teilnehmer*innen fertigen eine ca. 10 seitigen Fallbericht an, der präsentiert werden soll.
       (siehe Anleitung zur Erstellung von Fallberichten).
 3.    Dieser Fallbericht wird bis spätestens vier Wochen vor dem Kolloquiumstermin an die an die
       jeweilige Lehrtrainer*in, die die eigene Kolloquiumsgruppe begleitet, versandt.
 4.    Die Präsentation dauert 25 Minuten, danach folgen 25 Minuten Rückmeldungen und Reflexion
       unter Moderation der Lehrtrainer*in.
 5.    Die Präsentation soll in einer kreativen Form erfolgen, die die systemische Haltung und
       Vorgehensweise erkennen lässt: z. B. als Skulptur, Rollenspiel, Aufstellung mit Personen und/oder
       Symbolen, Hörspiel, Drehbuch mit szenischer Darstellung, Vortrag, Pinwandgestaltung, etc. Es gibt
       keine weiteren Vorgaben dazu.
 6.    Die Präsentation kann unter Einbeziehung der anderen Gruppenmitglieder erfolgen.
 7.    Die Auswahl der Form der Präsentation sollte kurz begründet werden.
 8.    Die für die Präsentierenden relevanten Ergebnisse der Präsentation und die Rückmeldungen bzw.
       Reflexion darüber werden von den Präsentierenden nach dem Kolloquiumstag schriftlich
       zusammengefasst (maximal 1 Seite). Diese Zusammenfassung wird an die anderen
       Teilnehmer*innen der Kolloquiumsgruppe und die LehrtrainerIn bis spätestens zwei Wochen nach
       dem Kolloquiumstermin per Mail versandt.

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5.4 Empfehlungen für die Erstellung der Fallberichte

    1. Psychiatrische Diagnose
    2. Überweiser*in und Überweisungskontext
    3. Systemische Diagnose:
         a) Beschreibung der wesentlichen Interaktionsmuster des Patientensystems: Beschreibung der
            wechselseitig aufeinander bezogenen Handlungen und Verhaltensweisen der Beteiligten
            (Familienmuster).
         b) Beschreibung der gedanklichen Konstrukte (innerpsychische Muster/ Landkarten) der
            beteiligten Personen: handlungsleitende Wertvorstellungen, Konstrukte,
            Sinnorientierungen, Überzeugungen, Selbst-/ Fremdbilder, Wirklichkeitskonstruktionen,
            Pläne.
         c) Formulierung von systemischen Hypothesen über den Gesamtzusammenhang der
            Handlungsmuster und der damit zusammenhängenden individuellen Wirklichkeits-
            konstruktionen der beteiligten Personen.
    4. Evtl. Erstellung eines Genogramms /Soziogramms
    5. Aufträge/Erwartungen/Ziele an die Behandlung.
    6. Darstellung der wesentlichen Interventionen, bzw. systemischen Vorgehensweisen und
       Beschreibung der Veränderungen.
    7. Systemische Einordnung, die folgendermaßen unterteilt werden kann:
         Formulierung von systemischen Hypothesen über das Behandlungssystem und Reflexion der
         Therapeut*innenrolle: Wie wirkt der/ die Therapeut*in auf das Patientensystem und
         umgekehrt? Welche Wechselwirkungen gibt es?
    8. Kritische Würdigung der eigenen Arbeit: Was ist mir gelungen? Was habe ich für weitere
       Behandlungen gelernt? Wie habe ich mich in meiner Therapeutenrolle weiterentwickelt?

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5.5 Studiengruppe - mögliche Inhalte und Ablauf

    1.   Eingangsrunde / Befindlichkeit / Methode dazu
    2.   Aktuelles
    3.   Organisatorisches
    4.   Bearbeitung von Aufgaben aus dem Seminar
    5.   Themen der Studiengruppe z.B.
             a. Fälle / Fragestellungen / Anliegen / Methoden / Vorgehen dazu
             b. Austausch über letztes Seminar und Lernerfahrungen daraus multiplizieren
             c. Üben von Methoden in der Therapeutenrolle anhand von Fällen
             d. Kollegiale Beratungsmethoden erproben
             e. Reflexion und Austausch über die eigene Therapeutenrolle
             f. Besprechung Bücher, Skripte, Filme, Dokus….
             g. Berufspolitischer Austausch, gesellschaftliche Themen zum Thema Krankheit -
                 Gesundheit
    6.   Gewinn / Erfahrungen aus der heutigen Intervision, nächste individuelle (Lern-) Schritte
    7.   Weitere Ziele dieser Gruppe
    8.   Schlussreflexion
    9.   Reste / offene Fragen / nächsten Termin(e)

Sonstiges?

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5.8 Aufgaben Ausbildungs- und Kursleitung
Ausbildungsleitung                                                   Kursleitung

Inhaltlich, therapeutisch                                            organisatorisch

Qualitätssicherung: Federführung
• Teilnahme am Ausbildungsausschuss
• Beteiligung der Weiterentwicklung der fachlichen
  Qualität der Ausbildung
• Evaluation der Feedbackbögen und
                                                                      • Sammeln und Auswertung der
  Rückmeldungen
                                                                        Feedbackbögen (Excel-Tabelle)
• Jahreszwischen- und Endauswertung (mündlich im
  Kurs)
• Roter Faden, Anschlüsse von einem zum nächsten
  Seminar (s. Seminarprotokolle, Video-/Telefon-
                                                                     • Beschwerdemanagement:
  Übergaben)
                                                                       Organisatorische Beschwerden
• Beschwerdemanagement: inhaltliche Beschwerden
  z.B. Seminar (Model, feste Pfade)

Praktische Tätigkeit PT1 und PT2
    • Rückhalt zur Klärung: Klinikarbeit,
        Zurechtfinden in der Klinik, Verortung                       •    Formale Fragen,
        innerhalb der Klinikstruktur, Überforderung                       Kooperationsvereinbarungen mit Klinik
    • SV und Fallbegleitung innerhalb der Klinik                     •    Fragen zur Vergütung
        durch Psychologin, Fall- und                                 •    Versicherungsfragen
        Verlaufsbesprechungen, Supervision;
    • Systemisches Arbeiten und Anwendung in der
        Klinik

Reflexionsgespräche mit den Auszubildenden
Finden zunächst jährlich statt;
Durchführung in 3-KG; Ausnahme, wenn
Einzelgespräch von Auszubildenden gewünscht oder
von Ausbildungsleitung /Kursleitung gefordert wird;                       Kursleitung übernimmt einen Teil der
• Reflexion des Lern- und Entwicklungsprozesses als                       Reflexionsgespräche
    Psychotherapeut*in
• Wo steht wer?
• Zusammenfassung der Ergebnisse und
    allgemeiner Stand werden im
    Ausbildungsausschuss diskutiert

Prüfung
    • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
       zur Prüfung an Hand des Studienbuches
       (Sekretariat übernimmt die Vorklärung,
       Ausbildungsleitung die Entscheidung und
                                                                          •    Organisation von zwei für die
       Verantwortung)
                                                                               Prüfungsvorbereitung
    • Prüfungsvorbereitung

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