Studieren mit Kind an der HSB - Studieren mit Kind an der Hochschule Bremen

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Studieren mit Kind an der Hochschule Bremen
Bremen, September 2020, Elena Maria Bahloul

Elena Maria Bahloul                                                               September 2020
Studieren mit Kind an der HSB - Studieren mit Kind an der Hochschule Bremen
Inhalt

1 Die innere Einstellung: warum ein „Ja“ zum Kind so wichtig
  ist
2 Ein „gutes Händchen“ für Bürokratie und Organisation
3 Eine finanzielle Absicherung
4 Ein gutes soziales Netzwerk
Studieren mit Kind an der HSB - Studieren mit Kind an der Hochschule Bremen
Was braucht es, damit Studieren mit Kind gut gelingen kann?

                                                          1) Ein „Ja“ zum Kind; ein
                                                          „Ja“ zu einem neuen
                                                          Lebensabschnitt;
                                                          Zuversicht und
                                                          Selbstvertrauen

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…einen angenehmen Flug - ein „Willkommen an Bord“

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Nicht jede Schwangerschaft ist zunächst geplant…
Sie haben sich für das Kind entschieden, haben aber dennoch mit
vielen Sorgen und Ängsten zu kämpfen?

 Holen Sie sich schon in der Schwangerschaft (mentale)
  Unterstützung, z.B. bei:

- der psychologisch therapeutischen Beratungsstelle (ptb) der HSB
(https://www.stw-bremen.de/de/beratungsoziales/psychologische-
beratung)
- Elena-Maria.Bahloul@hs-bremen.de
- Schwangere in Not: kostenfreie Rufnummer 0800 40 40 020

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Was braucht es, damit Studieren mit Kind gut gelingen kann?

                                                     2) Ein „gutes Händchen“
                                                     für vielfältige bürokratische
                                                     und organisatorische
                                                     Angelegenheiten

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To-do-Liste für werdende Mütter                     Wichtig!!!
https://www.hs-
bremen.de/internet/de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familien
buero/vereinbarkeit/studierende/schwangerschaft/

 Mutterschutzgesetz und Meldung Schwangerschaft:
Melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte dem Immatrikulationsamt,
Frau Krebs, und nehmen das Angebot einer individuellen
Gefährdungsbeurteilung durch das Referat Arbeits- und
Umweltschutz bei Frau Rehm wahr.

 Verzichtserklärungen im Zeitraum des Mutterschutzes, falls sie
  trotzdem Prüfungen ablegen möchten
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To-do-Liste für werdende Mütter und Väter
Beurlaubungen
Wichtig: Sie haben die Möglichkeit, Studien- und
Prüfungsleistungen auch während der Elternzeit ablegen
zu können (§12, ATBPO)

Bei Beurlaubung zu bedenken:

 Viele Veranstaltungen werden nur alle 2 Semester angeboten
  oder müssen in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden
 Vorsicht bei auslaufenden Studiengängen

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To-do-Liste für werdende Mütter und Väter
 Antrag auf Beurlaubung:
Eine Beurlaubung gilt für ein Semester und ist für jedes Semester
neu zu beantragen (Wo?  Immatrikulations- und Prüfungsamt)
(Ausländische Studis: Aufenthaltsstatus?! AISA; s. Folie 32 + 33)

Elternzeit: Studierende Mütter und Väter können einzeln oder
gleichzeitig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes
bis zu 6 Semester Erziehungsurlaub/Elternzeit nehmen. Es besteht
für jedes Kind Anspruch auf 3 Betreuungsjahre. Auch
unverheiratete Eltern dürfen sich bis zu drei mal bei der
Inanspruchnahme der Elternzeit abwechseln
Für Väter gilt: auch sie können ab unmittelbar nach der Geburt ihre
Elternzeit nehmen
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To-do-Liste für werdende Mütter und Väter

Wichtig: Während eines Urlaubssemesters gibt es nur unter
bestimmten Umständen BAföG!

[Weiterzahlung aufgrund von Schwangerschaft oder
Erkrankung nur bis zu 3 Monate; der Monat, in den der Beginn
der Unterbrechung fällt, wird dabei nicht mitgezählt! (§ 15,
Abs.2a) BAföG]

 Sie können, unter der Voraussetzung, dass sie nicht aktiv
studieren, ALG II beantragen

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To-do-Liste Werdende Mütter und Väter
Wenn das Kind da ist auf Teilzeit-Studium reduzieren?
studium/studierendenservice/studiengangsorganisation/teilzeit

Wichtig: Studierende im Teilzeitstatus erhalten kein BAföG! Der
Semesterbeitrag muss in voller Höhe gezahlt werden.
• Antrag soll für mindestens 2 Semester gestellt werden und kann
  mehrfach wiederholt werden (WO?  Immatrikulationsamt)

• Anspruch auf ALG II Leistungen, sofern sie unter 15 Stunden
  Zeitaufwand für das Studium liegen; sie müssen dem
  Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen!

Name der Präsentation, Name des Sprechers ©HSB          29.09.2020   11
To-do-Liste für werdende Mütter und Väter

 Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

     (http://www.asta-hsb.de/bafoeg-sozialberatung/)

•    BAföG
•    Stipendien
•    Studienkredite
•    Miet- und Wohnungsangelegenheiten

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To-do-Liste für werdende Mütter und Väter
 Schwangerschaft und Krankenkasse
 Vaterschaftsanerkennung (Jugend- oder Standesamt;
  Amtsgericht)
 Sorgerecht: dieses liegt bei unverheirateten Paaren zunächst
  allein bei der Mutter  um das gemeinsame Sorgerecht zu
  erhalten, können nicht verheiratete Eltern eine gemeinsame
  Sorgeerklärung abgeben (§ 1626a, Abs.1, Nr.1, BGB); das
  Familiengericht prüft dann, ob die gemeinsame Sorge dem Wohl
  des Kindes entspricht
 Betreuungsmöglichkeiten für das Kind (Finanzierung)
 Versicherung des Kindes
 Geburtsbescheinigung und Meldung Einwohnermeldeamt
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Laden Sie sich bitte unsere Broschüre „Studieren
mit Kind herunter“ (od. AB Gebäude, 1.Stock)
https://www.hs-
bremen.de/internet/de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familienbuero/verei
nbarkeit/studierende/broschuere/

                                 Wichtig!!!

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Besorgen Sie sich unsere Familienkiste!
Familienkiste
Die Familienkiste ist eine Informationssammlung zum Thema
Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie und deren
Möglichkeiten an der Hochschule.
Die Familienkiste liegt zur Mitnahme im Immatrikulationsamt, im
AB-Gebäude bei den Flyern, im Familienbüro am Neustadtswall,
im Verwaltungsbüro in der Werderstr. sowie im Verwaltungsbüro
Flughafenallee aus.
Infos auch online, unter:
https://www.hs-
bremen.de/internet/de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familie
nbuero/vereinbarkeit/

Studieren mit Kind an der HSB, Elena Maria Bahloul ©HSB
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Hurra! Ihr Kind ist da! Informieren Sie sich sobald
    als möglich über die Möglichkeiten einer
    Betreuungseinrichtung für ihr Kind!
Socke e.V.
•        Kindergruppe (Elterninitiative) der Hochschule Bremen
         (Studierende und Mitarbeiter) für Kinder im Alter von 1-3 Jahren
•        9 Kinder zw. 1-3 Jahren (07:30-15:30 Uhr)  bei
         Betreuungsbedarfen über die Zeit hinaus unterstützen sich die
         Eltern gegenseitig
•        Elternengagement gefragt: Essen kochen, Putzen, Organisieren…..
•        frei werdende Plätze werden zum August hin vergeben
•        www.kindergruppe-socke.de Tel.: 0421-5289459

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Flummi e.V.: Eltern-Kind-Initiative an der HSB

• Für Kinder (1-3 Jahre) studierender Eltern und Mitarbeiter der
  HSB
• Standort Werderstrasse
• Betreuung von 08:00 – 15:00 Uhr; Schwerpunkt in der Musik- und
  Bewegungspädagogik
• Elterndienste wie Vorstandsarbeit, Reparaturen, Einkauf, etc.
  werden unter den Eltern aufgeteilt/gewechselt
• www.flummi-bremen.de
• Tel.: 0421-59054864

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PIB – Pflegekinder in Bremen: u.a. Vermittlung
von Tagesmüttern und -vätern
• Nach Möglichkeit Betreuungsperson in Wohnortnähe
  (max. 5 Kinder)
                                Kinderbetreuungskosten: 1-3 J. richtet
• familiärer Rahmen              sich nach dem jeweiligen Einkommen
• www.pib-bremen.de              der Eltern;
• E-Mail: info@pib-bremen.de  Kinder zw. 3-6 J. : Keine
                                 Betreuungskosten
• Tel.: 0421/9588200

Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen
www.kinderbetreuungskompass.de oder in der Broschüre
„Studieren mit Kind“ der HSB

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AULIS
Forum: „Selbstorganisierte Kinderbetreuung“

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Was braucht es, damit Studieren mit Kind gut gelingen kann?

                                                          3) eine finanzielle
                                                          Absicherung

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Checkliste „Finanzierung von Studium und Kind“
 Kinderbetreuungskosten (Folie 22 )
 Unterhalt (Folie 23)
 Unterhaltsvorschuss (Folie 24)
 BAföG: Kinderzuschlag; Verlängerung Förderungsdauer
  (Folien 25 + 26)
 Elterngeld (Folie 27); ElterngeldPlus (Folie 28)
 ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus (Folie 29)
 Kindergeld (Folie 30)
 Kinderzuschlag (Voraussetzungen) (Folie 31)
 ALG II (Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehende)
 (Folie 32)
 Sozialgeld und Wohngeld  Sozialberatung (Folie 33)
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Kinderbetreuungskosten
Auf Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Amtes für
Soziale Dienste kann ein Zuschuss für die Betreuung des Kindes in
einer Kleinkindgruppe, Kindertageseinrichtung oder bei einer
Tagesmutter gewährt werden

• dies gilt nicht, wenn die Kosten durch den
  Kinderbetreuungszuschlag nach BAföG gedeckt werden!

• Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist in den Sozialzentren der
  jeweiligen Stadtteile angesiedelt

       Tel. Vermittlung ist über 0421/361-0 möglich
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Unterhalt
• Beide Elternteile sind verpflichtet, für den gemeinsamen Unterhalt
  des Kindes aufzukommen!
• Der Elternteil, der nicht im Haushalt lebt, ist „bar-
  unterhaltspflichtig“
• Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der wirtschaftlichen
  Situation und vom Alter des Kindes
• Mindestzahlung ergibt sich aus den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle
 Infos:
• Sozialzentrum Nord: Tel.: 0421/36279800
• Sozialzentrum Gröpelingen/Walle: Tel.: 0421/36116892
• Sozialzentrum Süd: Tel.: 0421/36179900
• Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn: 0421/36119500
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Unterhaltsvorschuss
Wenn der auswärts lebende Teil keinen oder nicht den vollen
Unterhalt für das Kind zahlt, hat der betreuende Elternteil die
Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

• gilt auch, wenn ein Elternteil verstorben ist und die Waisenrente
  nicht greift
• 0-5 Jahre: 165 €
• 6-11 Jahre: 220 €
• 12-17 Jahre: 293 €

https://www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss

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BAföG-Höchstsatz für Studis ab WiSe 20/21
 +Wenn Sie noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die Ihren
 Eltern gehört, wohnen, erhalten Sie lediglich 56 € Wohnpauschale.
 * Der Kranken (KV)- und Pflegeversicherungszuschlag (PV) wird nur
 gewährt, wenn Sie sich schon selbst versichern müssen (in der Regel erst
 ab 25 Jahre).
 Grundbedarf                                                          427 €
 +Wohnpauschale+                                                      325 €
 +Zuschlag KV/PV*                                                     109 €

 =BAföG-Höchstsatz 861 €

Zusätzlich zum üblichen BAföG-Bedarf wird pro Kind unter 14 Jahren der
Kinderbetreuungszuschlag von 150 € monatlich gewährt!
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Verlängerung der BAföG-Zahlungen über die
Förderungshöchstdauer hinaus
• Schwangerschaft und Kindererziehung rechtfertigen eine
  Verlängerung der BAföG-Zahlungen über die
  Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15, Abs. 3 Nr. 5, BAföG)
• die Förderungsverlängerung wird in voller Höhe als Zuschuss
  gewährt; d. h. sie muss nicht zurückgezahlt werden

Die Förderung kann folgendermaßen verlängert werden:
 für die Schwangerschaft: 1 Semester
 Bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres: 1 Semester pro Lebensjahr
 Für das 6. und 7. Lebensjahr: 1 Semester insgesamt
 Für das 8. bis 10. Lebensjahr: 1 Semester insgesamt
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Elterngeld (auch: Basiselterngeld)
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der
betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Eltern mit
höheren Einkommen erhalten 65 %, Eltern mit niedrigeren
Einkommen bis zu 100 % des Voreinkommens.

 Studierende Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes keiner
  Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, haben ebenfalls Anspruch
  auf das sogenannte Mindestelterngeld, 300 € pro Monat, welches
  12 Monate lang gezahlt wird. (plus evtl. 2 Partnermonate)

 Gut zu wissen: das Elterngeld wird bei ALG II, bei der Sozialhilfe
  und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen
  angerechnet; betrifft auch den Mindestbetrag von 300 €
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ElterngeldPlus

 Erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon
während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen

• Elterngeld plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie
  das Basiselterngeld
• Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das
  ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld
• Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten kann das
  monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche
  Basiselterngeld mit Teilzeit

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ElterngeldPlus und Partnerschaft Bonus
Partnerschaftsbonus
Entscheiden sich Eltern für ein partnerschaftliches Zeitarrangement
bekommen sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in
dieser Zeit zw. 25-30 Std. p. Woche arbeiten

 Gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern
  gemeinsam in Teilzeit gehen
 Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu

 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistun
  gen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

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Kindergeld
Bekommen Studenten oder Auszubildende selbst ein Kind, erlischt
der Anspruch auf das eigene Kindergeld bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres nicht!

• Antrag nach Geburt des Kindes:
  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-
  ort/familienkasse-niedersachsen-bremen-hannover.html
• Anspruch bis zum 18. Lebensjahr, bis zum vollendeten 25. wenn
  das Kind eine Ausbildung/ein Studium absolviert

Kindergeld Höhe 2020 monatlich: 204 Euro für das erste und zweite
Kind, 210 Euro für das Dritte und 235 Euro ab dem Vierten

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Kinderzuschlag - Voraussetzungen
• Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht
verheiratet
• Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr
Kind.
• Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro
(Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
• Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie
zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell
Wohngeld erhalten würden.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-
kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

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Arbeitslosengeld II (ALG II)/Sozialhilfe
Merke: Schwangere Studentinnen und Studierende mit Kindern,
besonders Alleinerziehende, die nicht vom Studium beurlaubt sind,
können zwar kein ALG II beantragen, haben aber trotzdem Anspruch
auf bestimmte Leistungen nach SGB II, die nicht in Zusammenhang
mit ihrer Ausbildung stehen.

 Mehrbedarfe für Schwangere
 Mehrbedarfe für Alleinerziehende
 Einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft und Erstausstattung

Bei Teilzeitstudium bis max. 15 Stunden p. Woche: ALG II i.d.R. mgl.

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Sozialgeld und Wohngeld
Merke: Auch wenn Studierende keinen Anspruch auf Regelleistungen des SGB
II haben, können studierende Eltern für ihre unter 15 Jahre alten Kinder
Sozialgeld gem. § 7 und § 28 SGB II beantragen.

 Sozialgeld wird folglich parallel zum BAföG beantragt, wobei andere
  Leistungen, die für das Kind bestimmt sind, dort angerechnet werden
  (Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss)
 Wohngeld steht in Konkurrenz zu Leistungen des SGB II; es steht folglich
  eine Entscheidung an: Lieber auf Sozialgeld verzichten, wenn Wohngeld für
  den Haushalt mehr bringt?

Dies kommt immer auf den Einzelfall an! In der Sozialberatung können
Einzelfallberechnungen durchgeführt werden!
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Stipendien und weitere finanzielle
Fördermöglichkeiten
Stipendien für Studierende mit Kind: Heinrich-Böll-Stiftung;
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung; Konrad-Adenauer-Stiftung;
Aufstiegsstipendium (SBB)

• www.bildungskredit.de
• Hildegardis Verein: Zinsloses Studiendarlehen
• Unverzinsliches Darlehen aus dem Darlehensfonds des
  Studentenwerks
• Verzinsliches Bankdarlehen
• www.kfw.de/studienkredit
 Mehr Infos auf S. 20 f. in der Broschüre „Studieren mit Kind“
Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Retter in der Not

Bundestiftung Mutter und Kind:

• Gibt anlässlich der Geburt eines Kindes finanzielle Unterstützung
  (z.B. Erstausstattung, Weiterführung des Haushalts, Betreuung
  des Kleinkindes), wenn man sich in einer finanziellen Notlage
  befindet und die staatlichen Leistungen nicht ausreichen.
• Antrag kann über Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort
  gestellt werden

 www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

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Retter in der Not
Solidaritätsfonds für studierende Eltern an der Hochschule
Bremen e.V.

• Beratung und finanzielle Unterstützung von studierenden Eltern,
  die aufgrund von familiären Verpflichtungen in Kombination mit
  Studienverpflichtungen unverschuldet in eine finanzielle Notlage
  geraten sind

• Die materiellen Zuwendungen werden unbürokratisch und in der
  Regel einmalig gewährt

      E-Mail: www.gleichstellungsstelle.hs-bremen.de
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Kostenloses Mensa-Essen für Kinder von
Studierenden (bis zu 6 Jahren) „Wichtelkarte“
• Kinder von Studierenden bis zum Alter von 6 Jahren können
  täglich kostenlos in den Mensen des Studentenwerks essen
• Gilt nur in Verbindung mit einem elterlichen studentischen Essen
• Immatrikulationsbescheinigung und Berechtigungskarte vorlegen

• Antrag auf Ausstellung einer Berechtigungskarte erfolgt beim
  Servicepoint der Uni Mensa und der Mensa Neustadtswall

      Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung
       mitbringen! Gilt für 1 Jahr; Pfand 5 €
Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Die Familienkarte

https://www.hs-
bremen.de/internet/de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familie
nbuero/vereinbarkeit/studierende/

• Der Ausweis zur Familienkarte kann über Elena-
  Maria.Bahloul@hs-bremen.de im Familienbüro für Studierende
  beantragt werden (Antrag siehe obiger Link); gilt für 1 Jahr

• Willkommens-USB Stick
• Kopiergutschein von RICOH im Wert von 10 € pro Semester
• Freitischmarken für Kinder von 6-14 Jahren

Name der Präsentation, Name des Sprechers ©HSB         29.09.2020   38
Ausländische Studierende m. Kind – AISA, Uni Bremen
(Autonomer Internationaler StudentInnen Ausschuss)
– Kindergeburt: Einmalige Hilfen durch kirchliche Einrichtungen, WELCOME
  (Ehrenamtliche Unterstützung für junge Eltern nach der Geburt)

– Semesterticketgelderstattung

– Sachspenden / Verschenk-Aktionen/ Tafel (Lebensmittelspende)

– Kostenlose Kinderbetreuungsangebote an der Uni

– Kostenloser Kinderteller in der Mensa

– Kontakte, Treffen, Austausch
Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Ausländische Studierende m. Kind – AISA, Uni Bremen
(Autonomer Internationaler StudentInnen Ausschuss)
– Rechtliche Information (Aufenthaltsstatus und Finanzen)

– Studiumspezifische Informationen für Studierende mit Kindern

– Semesterurlaub für Studierende mit Kindern

– Hilfe in allen Fragen bezüglich Aufenthalt und Visum in Deutschland

WO: AISA (ASTA-ETAGE, in der Glasshalle, Raum 2060),

Kontakt: Svetlana (Anna in der Elternzeit)
E-MAIL: svenn_k@yahoo.de Tel: 0176 64028905 (Svetlana)
Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Was braucht es, damit Studieren mit Kind gut gelingen kann?

                                                          4) Ein gutes soziales
                                                          Netzwerk und die
                                                          Fähigkeit, Hilfe zulassen
                                                          zu können

Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Die Partnerschaft nach der Geburt – Aus Partnern
werden Eltern…
• „Auf einmal nur noch zu dritt! Wo ist unsere
  Partnerschaft/unsere Intimität geblieben?“  Verlieren sie sich
  nicht aus dem Blick; versuchen sie sich, z.B. durch die
  Unterstützung der Großeltern, Zeit nur zu zweit einzuräumen

• „Und wo bleibe ich?“ „Spiele ich überhaupt noch eine Rolle?“
  Vielfach bleibt die Mutter erst einmal alleine mit dem Baby zu
  Hause, während der Vater arbeitet und/oder studiert  wichtig:
  regelmäßige Auszeiten für die Mutter und eine Papa-Zeit für den
  Vater, trotz „Mutter-Kind-Symbiose“
• Geben sie sich gegenseitig Zeit, um in ihre Rolle hineinzuwachsen
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Ein stabiles soziales Netzwerk
Um Ihre Lernzeiten ein bisschen auszudehnen, ist ein stabiles
soziales Netzwerk sehr vorteilhaft.
Oma, Freundin, Mutter oder Bruder – all diese Menschen können
ihnen helfen, ein paar Stunden für eine Klausur zu lernen. Planen
sie sie regelmäßig ein und ganz wichtig: Notzeiten bedenken. Denn
wenn ihr Kind einmal nicht in den Kindergarten kann, können sie
somit eventuell trotzdem an der HS anwesend sein.

Welcome - Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
• Bietet ein- bis zweimal wöchentlich für einige Stunden Hilfe
  während des ersten Jahres nach der Geburt bei der Betreuung
  des Neugeborenen (Einmalig: 10 € Anmeldung; Pro Std. 5 €)
     bremen@welcome-online.de
Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Ein stabiles soziales Netzwerk
E-Mail-Verteiler für Studis mit Kind
https://mail.hs-bremen.de/mailman/listinfo/studismitkind
studismitkind@hs-bremen.de

Facebook-Gruppe:
„Familienbüro Hochschule Bremen“

Still- und Wickelräume: https://www.hs-
bremen.de/internet/de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familienbuero/vereinb
arkeit/wickelraeume/
(Eltern-Kind-Zimmer: E-Gebäude, Raum: E 201  derzeit nicht nutzbar!)

Studieren mit Kind an der HSB; Elena Maria Bahloul ©HSB
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Mit dem Kind ins Ausland –> International Office

https://www.hs-bremen.de/internet/
de/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/familienbuero/vereinbarkeit/stu
dierende/ausland/
Name der Präsentation, Name des Sprechers ©HSB               29.09.2020   45
Das Familienbüro für Studierende will es wissen,
Ihre Rückmeldung und Meinung ist gefragt

Was ist Ihrer Meinung nach noch notwendig – worin und wie
können wir sie seitens der HSB noch unterstützen?

Welche Studiensituationen sind erschwerend oder machen sogar
eine Teilnahme an Vorlesungen unmöglich?

Name der Präsentation, Name des Sprechers ©HSB       29.09.2020   46
„Von deinen Kindern lernst du mehr
          als sie von dir!“
            (Friedrich Rückert)
Vielen Dank!

Elena-Maria.Bahloul@hs-bremen.de

Referat 6
Neustadtswall 30
28199 Bremen

Raum AB/109
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