VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen
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VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Januar 2022 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Mutterschutz und Elternzeit. von Seiten der Personaldienststellen erhalten wir zum Thema „Mutterschutz und Elternzeit“ im Zusammenspiel mit der betrieb- lichen Altersversorgung immer wieder Fragen, da die verschiede- Inhalt nen Konstellationen im Detail durchaus komplex sind. 1 Mutterschutz. Die Zeiten des Mutterschutzes während einer Pflichtversicherung 2 Elternzeit. gelten als Umlage-/Beitragsmonate für die Erfüllung der Warte- 3 Jahressonderzahlung während zeiten. Umlagen und Beiträge sind aber nicht zu entrichten, da die Mutterschutz/Elternzeit. Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten als soziale Komponente 4 Beschäftigung während der ausgestaltet ist. Elternzeit. 5 Vorzeitige Beendigung der Auch die Elternzeit erhöht als soziale Komponente die monat- Elternzeit. lichen Anwartschaften Ihrer Beschäftigten auf Betriebsrente. 6 Soziale Komponente aufgrund der Elternzeit. Zur optimalen Ausschöpfung der sozialen Komponenten im Sinne 7 Elternzeit und freiwillige Ihrer Beschäftigten haben wir Ihnen in dieser VBLspezial wichtige Versicherung. Hinweise komprimiert zusammengestellt. 8 Weiterführende Informationen. 9 Kontakt zur VBL. Wir hoffen, dass wir Sie damit bei Ihrer täglichen Arbeit zu diesem Thema sinnvoll unterstützen können. Mit besten Grüßen Impressum VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe. Joachim Siebert Telefon 0721 155-0, Telefax 0721 155-666 Abteilungsleiter Kundenmanagement info@vbl.de, www.vbl.de Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL, Redaktion: Martin Gantner, Leiter Key Account Management VBLspezial 09 b
1 Mutterschutz. 1.2 Mutterschutz und betriebliche Altersversorgung. 1.1 Allgemeines. Nach den Änderungstarifverträgen Nr. 5 und Nr. 6 zum Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gelten für eine Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) sind Zeiten des ge- Beschäftigte zum besonderen Schutz Beschäftigungsver- setzlichen Mutterschutzes nach dem MuSchG wie Um- bote vor und nach einer Entbindung (§ 3 Absätze 1 und 2 lage-/Beitragsmonate mit zusatzversorgungspflichtigem MuSchG). Die Schutzfrist vor der Geburt beträgt sechs Entgelt zu behandeln. Die Tarifeinigung wurde mit der Wochen, die Schutzfrist nach der Geburt acht Wochen 17. Satzungsänderung in die VBL-Satzung (VBLS) über- beziehungsweise zwölf Wochen. Zwölf Wochen beträgt tragen. sie bei Früh- und Mehrlingsgeburten und ab 30. Mai 2017 auch in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen Mit Mutterschutzzeiten belegte Monate zählen daher nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im zur Wartezeit. Daneben werden für Mutterschutzzeiten, Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB Neuntes Buch ärzt- die ab dem Jahr 2002 im Punktemodell zurückgelegt lich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von werden, Versorgungspunkte gutgeschrieben. Seit 2012 der Mutter beantragt wird. erfolgt die Meldung mit dem Versicherungsmerkmal 27. Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt wird ein ent- Der Beginn der Schutzfrist vor der Geburt richtet sich sprechendes Entgelt nach § 21 TVöD/TV-L beziehungs- nach dem berechneten Termin der Entbindung. Der letzte weise entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen Tag der Frist ist der Tag vor dem mutmaßlichen Geburts- gemeldet. Damit soll die Versicherte so gestellt werden, termin. Ausgehend von diesem Tag werden sechs Wo- als hätte sie ohne Unterbrechung wegen des Mutter- chen zurückgerechnet. Der Beginn der Schutzfrist liegt schutzes in gleichem Umfang wie zuvor weitergearbeitet. damit stets auf einem Wochentag mit derselben Bezeich- nung wie der Tag der voraussichtlichen Entbindung. Ist Die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor 2012 der errechnete Entbindungstermin ein Dienstag, beginnt erfolgt nur auf schriftlichen Antrag der Beschäftigten. die Schutzfrist ebenfalls an einem Dienstag. Findet die Dieser Antrag mit Erläuterungen und Ausfüllhilfe ist auf Geburt erst nach dem wahrscheinlichen Geburtstermin unserer Internetseite abrufbar. statt, verlängert sich das Beschäftigungsverbot über die sechs Wochen hinaus. Bestehen gleichzeitig zwei Beschäftigungsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern, so ist die Mutterschutz- Die Schutzfrist nach der Geburt beginnt mit dem Tag zeit zu jedem Versicherungsverhältnis entsprechend zu nach der Entbindung. Sie endet acht beziehungsweise melden. zwölf Wochen später mit Ablauf des gleichen Wochen- tages wie der Tag der Geburt. 2
2 Elternzeit. dann doch verlängern, ist dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Zustimmung des Arbeitgebers 2.1 Allgemeines. bedarf es nicht, wenn zunächst Elternzeit bis zur Vollen- dung des zweiten Lebensjahres des Kindes genommen Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung wurde und unmittelbar anschließend die weitere Eltern- des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bean- die Dauer der Elternzeit maximal bis zu 36 Monate be- sprucht wird. tragen. Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Der Mutterschutz führt somit nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit. 2.2 Elternzeit und betriebliche Altersversorgung. Die Eltern legen fest, für welche Zeiten sie Elternzeit be- anspruchen wollen. Väter können ebenfalls Elternzeit in Eine bestehende Pflichtversicherung bei der VBL wird Anspruch nehmen. durch die Elternzeit nicht berührt. Während der Elternzeit steht aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses kein Elternzeit beginnt bei den Vätern frühestens mit dem Tag zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zur Verfügung. Da- der Geburt des Kindes. Die Mutterschutzfrist der Mutter her könnten eigentlich keine Versorgungspunkte erwor- wird nicht auf die Elternzeit des Vaters angerechnet. Die ben werden. Als soziale Komponente gemäß § 37 Ab- Elternzeit kann anteilig von jedem Elternteil allein oder satz 1 VBLS werden jedoch ab 1. Januar 2002 während von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. der Elternzeit dem Versorgungskonto der beschäftigten Person zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben. Für bis zum 30. Juni 2015 geborene Kinder kann ein Hierzu werden für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit mit Zustim- Elternzeit besteht, je vollem Kalendermonat, in dem das mung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit gemäß § 15 BEEG dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen ruht, pauschal Versorgungspunkte berücksichtigt, die werden. Für Geburten ab 1. Juli 2015 können bis zu sich auf Grundlage eines zusatzversorgungspflichtigen 24 Monate Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten Entgelts von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden. und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, ohne dass es der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Bestehen mehrere zusatzversorgungspflichtige Arbeits- verhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern, die wäh- Die Verteilung kann in drei Abschnitten erfolgen. Eine rend der Elternzeit ruhen, ist die Elternzeit nur in einem Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist dagegen nur mit Beschäftigungsverhältnis (Versicherungsverhältnis) zu Zustimmung des Arbeitgebers gemäß § 16 Absatz 1 melden. Der pflichtversicherte Elternteil bestimmt, für Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) möglich. welches Arbeitsverhältnis die Versorgungspunkte be- Dies gilt für jeden Elternteil. rücksichtigt werden sollen (im Unterschied zu den Mutter- schutzfristen). Obwohl in jedem Beschäftigungsverhältnis Wer Elternzeit beanspruchen will, muss diese für den ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist die Meldung der Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Elternzeit nur bei einem Arbeitgeber und dessen Zusatz- Kindes spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum versorgungseinrichtung möglich. Die Meldung des ande- zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten ren Arbeitgebers erfolgt mit dem Versicherungsmerkmal achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen 40 (Fehlzeit). vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber ver- langen. Beantragt ein Elternteil Elternzeit für den Zeitraum Hinweis. bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, muss Je Kind werden als soziale Komponente für Elternzeit er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von (Versicherungsmerkmal 28) maximal 36 Kalendermonate zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Wie be- berücksichtigt. Daher erteilen wir bei Jahresmeldungen reits erwähnt, wird die nachgeburtliche Mutterschutzfrist bei Überschreitung einen entsprechenden Hinweis. auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Nimmt die Mut- ter außerdem einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Fehlernummer Fehlertext Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist I570801 Bitte Versicherungsmerkmal 28 prüfen, nach § 6 Absatz 1 MuSchG und ebenso die Zeit des Er- da der Zeitraum mehr als 36 Monate umfasst. holungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum angerechnet. Dies ist keine Beanstandung, sondern lediglich ein Meldet die beschäftigte Person innerhalb der zwei Jahre Hinweis mit der Bitte, die Richtigkeit der Meldungen nur für ein Jahr Elternzeit an, erklärt sie damit implizit, zu überprüfen. dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeit- raum zurück und möchte der Elternteil die Elternzeit 3
3 Jahressonderzahlung während 4 Beschäftigung während der Elternzeit. Mutterschutz/Elternzeit. Mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber Bei einer Jahressonderzahlung handelt es sich grund- dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils über- sätzlich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Die tragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sach- Jahressonderzahlung ist jedoch nur anteilig zusatzver- zusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein sorgungspflichtig für Monate, für die Umlagen/Beiträge Arbeitsverhältnis. entrichtet werden (Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 der Aus- führungsbestimmungen zu § 64 Absatz 4 Satz 1 VBLS). Wird also während der Elternzeit bei demselben Arbeit- Wird nun eine Jahressonderzahlung für ein Jahr gewährt, geber eine Beschäftigung ausgeübt, die im unmittelbaren in welchem Mutterschutzzeiten vorhanden sind, werden Sachzusammenhang steht, werden lediglich die Versor- bei der Berechnung des zusatzversorgungspflichtigen gungspunkte aus dem tatsächlich erzielten zusatzversor- Anteils der Jahressonderzahlung die Mutterschutzzeiten gungspflichtigen Entgelt berücksichtigt. Es werden keine wie Umlage-/Beitragsmonate berücksichtigt. weiteren Versorgungspunkte im Rahmen der sozialen Komponente gutgeschrieben, da das Arbeitsverhältnis Beispiel. nicht mehr ruht. Dies gilt auch, wenn das zusatzversor- 01.01. bis 03.05. Beschäftigung mit zusatzver- gungspflichtige Entgelt unter 500 Euro monatlich liegt. sorgungspflichtigem Entgelt 04.05. bis 14.06. Mutterschutz gemäß Hinweis. § 3 Absatz 2 MuSchG Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt aufgrund der Beschäftigung während der Elternzeit ist nicht mit dem 15.06. Geburt des Kindes Versicherungsmerkmal 28, sondern mit dem Merkmal 10 16.06. bis 10.08. Mutterschutz gemäß zu melden. Da es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, § 6 Absatz 1 MuSchG findet hier das Meldekennzeichen „AV-Nr.“ (Nummer des 11.08. bis 31.12. Elternzeit gemäß Arbeitsverhältnisses) keine Anwendung. Eine weitere An- § 15 Absatz 2 BEEG meldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Hier gilt auch der Zeitraum 4. Mai bis 10. August als Weitere Einzelheiten zu den Meldungen finden Sie auf Umlagezeitraum. Während der Elternzeit sind in den unserer Internetseite in den Richtlinien für das Melde- Monaten September bis Dezember keine Beiträge und und Abrechnungswesen (RIMA), insbesondere zu den Umlagen entrichtet worden. Wird im November eine Versicherungsmerkmalen 27 und 28 und zur Nummer Jahressonderzahlung für das gesamte Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses (AV-Nr.). geleistet, so ist diese zu 8/12 (da acht Umlagemonate) zusatzversorgungspflichtig. Die Meldung dieser zusatz- versorgungspflichtigen Jahressonderzahlung mit Ver- 5 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit. sicherungsmerkmal 10 erfolgt parallel zur Meldung der Elternzeit mit Versicherungsmerkmal 28. 5.1 Allgemeines. Die Elternzeit ist immer taggenau zu melden. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist, sofern keine besonders schwerwiegenden Gründe vorliegen, nur mit Generell erfolgt bei einer Einmalzahlung eine Parallelmel- Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Absatz 3 dung auch in Fällen des Mutterschutzes (Versicherungs- BEEG). Liegen jedoch besonders schwerwiegende merkmal 27). Gründe vor, haben die Beschäftigten grundsätzlich das Recht, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden. Nach den Durchführungshinweisen des Bundesministeri- ums des Innern (BMI) zur Elternzeit für die Tarifbeschäf- tigten des Bundes (Rundschreiben BMI vom 31. August 2015, D 5 – 31007/6#5) und aufgrund des geänderten § 16 Absatz 3 BEEG kann eine Arbeitnehmerin bei der Geburt eines weiteren Kindes ihre bereits beantragte 4
Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers Im Hinblick auf eine Meldung zur VBL gibt es Folgendes vorzeitig beenden und stattdessen den Mutterschutz in zu beachten: Anspruch nehmen. Allerdings sollte die Arbeitnehmerin a) Wird während einer bestehenden Elternzeit eine neue die Beendigung dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. In Mutterschutzzeit beantragt, endet die Elternzeit für das diesem Fall endet die Elternzeit am Tag vor dem Beginn erste Kind. Für die Dauer des Mutterschutzes für das des erneuten Mutterschutzes. weitere Kind ist das Versicherungsmerkmal 27 zu mel- den. Nach Auskunft des BMI soll dies nur für die Zukunft b) Die Elternzeit für das erste Kind lebt nach dem Ablauf gelten. Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit der Mutterschutzzeit für das zweite Kind nicht auto- und die Inanspruchnahme von Mutterschutz für bereits matisch wieder auf. Vielmehr muss die Beschäftigte vergangene Zeiten sind nicht möglich. in Abstimmung mit dem Arbeitgeber festlegen, zu welchem Zeitpunkt der verbliebene Teil der Elternzeit Mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit lebt das eingebracht werden soll. Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich in der Weise c) Es können nur maximal zwölf beziehungsweise 24 Mo- auf, wie es vor Beginn der Elternzeit bestanden hatte. nate der verbliebenen Elternzeit (je nach Zeitpunkt der Zugleich entsteht ein Anspruch der Mutter auf Mutter- Geburt) auf einen späteren Zeitpunkt bis zur Vollen- schaftsgeld beziehungsweise Zuschuss zum Mutter- dung des achten Lebensjahres übertragen werden. schaftsgeld. Zudem hat das Wiederaufleben des Be- d) Die Meldung „Anzahl Kinder“ im Rahmen der Elternzeit schäftigungsverhältnisses Einfluss auf die Jahres- richtet sich danach, wie die Elternzeit festgelegt wird. sonderzahlung. Wird die verbliebene Elternzeit für das erste Kind im Anschluss an das Ende der Elternzeit für das zweite Kind genommen, so ist stets eine Meldung mit „An- 5.2 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zahl Kinder: 1“ vorzunehmen. Dabei ist ab Beginn und betriebliche Altersversorgung. einer Elternzeit für ein weiteres Kind stets ein neuer Versicherungsabschnitt zu melden. Wird zeitgleich Die Meldung des Mutterschutzes erfolgt mit Versiche- Elternzeit für das zweite Kind genommen, ist „Anzahl rungsmerkmal 27 und die Meldung der Elternzeit mit Kinder: 2“ zu melden. Versicherungsmerkmal 28. Diese beiden Versicherungs- Wird die verbliebene Elternzeit (noch) nicht auf einen merkmale 27 und 28 bestehen nicht parallel nebeneinander. späteren Zeitpunkt verlegt, sollte geklärt werden, in welchen Zeiträumen die verbliebene Elternzeit Entschließt sich eine Beschäftigte, die Elternzeit vorzeitig genommen wird. Da nach § 15 BEEG ein Anspruch wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu beenden, auf Elternzeit für jedes Kind besteht, können sich ruht das Arbeitsverhältnis nicht mehr wegen der Eltern- die Zeiträume verschiedener Elternzeiten über- zeit, sondern nur wegen des Mutterschutzes. Während schneiden. des Mutterschutzes erhält sie deshalb keine soziale Die Elternzeit kann nur dann mit Versicherungsmerk- Komponente wegen Elternzeit für das erste Kind. Im An- mal 28 gemeldet werden, wenn diese Zeit beantragt schluss an den Mutterschutz für das zweite Kind kann beziehungsweise von den Beschäftigten festgelegt sie wieder die soziale Komponente wegen Elternzeit – wurde. Verfügen die Eltern nicht über den noch gegebenenfalls für zwei Kinder – erhalten. Allerdings nur verbleibenden Teil einer Elternzeit, darf keine ent- unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis sprechende Meldung erfolgen. Da grundsätzlich die wieder wegen Elternzeit ruht. Bei einer kurzen Geburten- Möglichkeit besteht, die noch verbliebene Elternzeit folge kann also für Kinder der Teil der Elternzeit, der bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs des Kindes bisher nicht in Anspruch genommen wurde, übertragen zu verwenden, ist abzuwarten, ob und in welchem werden. Über die Übertragung der Elternzeit sollte die Zeitraum eine solche Verwendung tatsächlich erfolgt. Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren, bevor die Nur wenn die Elternzeit eingebracht wird, kann sie mit restliche Elternzeit verbraucht wird. Generell ist es im Versicherungsmerkmal 28 gemeldet werden. Sinne beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer), rechtzeitig vor Vollendung des zweiten Die Bezeichnungen „erstes Kind“ und „zweites Kind“ sind Lebensjahres des Kindes, eine Einigung darüber herbei- stellvertretend und zur Unterscheidung zu verstehen. zuführen, ob ein bestimmter Anteil der Elternzeit über- tragen wird und für welchen Zeitraum die Übertragung Korrekturen können jederzeit rückwirkend ohne geplant ist. Anwendung von Fristen vorgenommen werden. 5
6 Soziale Komponente aufgrund 7 Elternzeit und freiwillige Versicherung. der Elternzeit. Während der Elternzeit wird in der Regel kein zusatz- Die korrekte Meldung im Feld „Anzahl Kinder“ zum versorgungspflichtiges Entgelt gezahlt. Der Arbeitgeber Versicherungsmerkmal 28 ist für die Berechnung überweist daher keine Beiträge für die freiwillige Ver- der sozialen Komponente der Elternzeit von großer sicherung. Die freiwillige Versicherung wird daher grund- Bedeutung. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem sätzlich beitragsfrei gestellt. Jedoch besteht während das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15 der Elternzeit die Möglichkeit, eigene Beiträge zur BEEG ruht, werden für jedes Kind, für das ein Anspruch freiwilligen Versicherung zu leisten. auf Elternzeit besteht, die Versorgungspunkte berück- sichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen Wurde nun die freiwillige Versicherung während einer Entgelt von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden Elternzeit beitragsfrei gestellt und das Arbeitsverhältnis (maximal 36 Kalendermonate je Kind). bestand ohne Entgelt fort, kann der Elternteil nur inner- halb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit Beispiel. verlangen, dass die Versicherung zu unveränderten Be- Elternzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für eine dingungen fortgesetzt wird. 30jährige Versicherte Anzahl der Kinder 1: 12 x 500 Euro = 6.000 Euro ergibt einen Versorgungspunkt Anzahl der Kinder 2: 12 x 500 Euro x 2 = 12.000 Euro ergibt zwei Versorgungspunkte Die Versorgungspunkte werden mit dem festgelegten Messbetrag von vier Euro multipliziert. Somit verdoppelt sich die monatliche Betriebsrentenanwartschaft von vier auf acht Euro. Die Anzahl der während der Elternzeit gemeldeten Kinder wirkt sich also unmittelbar auf die Höhe der monatlichen Betriebsrentenanwartschaft aus. Meldungen sind jeder- zeit korrigierbar. Aktuelle Beispiele zu Meldungen können beteiligte Arbeitgeber bei der VBL per E-Mail an „arbeitgeberservice@vbl.de“ unter Angabe der Arbeitgeberkontonummer anfordern. 6
8 Weiterführende Informationen. Ausführliche Beschreibungen zur betrieblichen Alters- versorgung finden Sie in den Produktbroschüren zur Pflichtversicherung und freiwilligen Versicherung. Diese können Sie jederzeit auf unserer Internetseite unter www.vbl.de nachlesen. Weitergehende Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit finden Sie in unseren VBLspezial auf der Internetseite: VBLspezial 02: Änderung im Beschäftigungsverhältnis VBLspezial 09: Mutterschutzzeiten in der Pflichtver- sicherung Für aktuelle Informationen zur betrieblichen Altersvor- VBLspezial 09a: Mutterschutzzeiten in der freiwilligen sorge empfehlen wir Ihnen, unseren elektronischen Versicherung für Beschäftigte mit einer VBLnewsletter zu abonnieren. Sie erhalten per E-Mail befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit Neues zu unseren Produkten und aktuelle Informationen an Hochschulen oder Forschungsein- rund um Ihre Altersversorgung. richtungen Außerdem bietet die VBL viele kostenlose Online-Services Im VBL-Kundenportal können Versicherte außer- im VBL-Kundenportal an. Hierfür melden sich die Kundin- dem das Angebot einer persönlichen Video-Be- nen und Kunden einfach in Meine VBL an, dem persön- ratung mit einer VBL-Kundenberaterin oder einem lichen Bereich in unserem Portal. Sobald die Registrie- VBL-Kundenberater nutzen. rung für Meine VBL erfolgt ist, ist der Zugang jederzeit mit den persönlichen Zugangsdaten auf unserer Home- page über Meine VBL möglich. Folgende Online-Services stehen Ihnen zur Verfügung: Vertragsdaten auf einen Blick Persönliche Daten verwalten Mitteilungen Dokumente übermitteln Anträge online stellen Rentenplaner Betriebsrentenrechner VBLklassik Angebotsrechner VBLextra Terminbuchungen Bestellservice VBLnewsletter abonnieren/abbestellen 7
Druck: www.vbl.de · Januar 2022 6 Kontakt zur VBL. Beratung vor Ort. Bei allen Anliegen rund um Ihre betriebliche Altersver- In verschiedenen Städten bieten wir deutschlandweit sorgung stehen Ihnen unsere VBL-Expertinnen und zusätzlich die Möglichkeit, Beratungsgespräche mit -experten gerne zur Verfügung. unseren VBL-Fachleuten auch vor Ort zu führen. Buchen Sie Ihren ganz persönlichen Beratungstermin. Sämtliche Standorte finden Sie auf unserer Internetseite unter Kundenservice für Arbeitgeber. www.vblvorort.de Für Rückfragen unserer Arbeitgeber steht der Arbeitgeberservice der VBL gerne zur Verfügung. Solange ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist, nutzen Sie bitte unsere digitalen Angebote unter www.vbl.de 0721 93 98 93 8 unter dem Stichwort Beratung. arbeitgeberservice@vbl.de 0721 155 1360 Rückruf-Service. Kundenservice für Versicherte. Nutzen Sie unseren Rückrufservice im Internet unter Unsere Versicherten erreichen uns unter www.vbl.de/rueckrufservice 0721 93 98 93 1 Wir rufen Sie dann während unserer Servicezeiten Pflichtversicherung VBLklassik kostenlos zurück. 0721 93 98 93 5 Freiwillige Versicherung VBLextra Unsere telefonischen Servicezeiten: Montag, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr kundenservice@vbl.de 0721 155 -1355 VBL. Kundenservice des Bundes und der Länder 76240 Karlsruhe
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