VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen

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VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen
VBLspezial
für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen

Januar 2022                                              Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Mutterschutz und Elternzeit.                             von Seiten der Personaldienststellen erhalten wir zum Thema
                                                         „Mutterschutz und Elternzeit“ im Zusammenspiel mit der betrieb-
                                                         lichen Altersversorgung immer wieder Fragen, da die verschiede-
Inhalt                                                   nen Konstellationen im Detail durchaus komplex sind.

1 Mutterschutz.                                          Die Zeiten des Mutterschutzes während einer Pflichtversicherung
2 Elternzeit.                                            gelten als Umlage-/Beitragsmonate für die Erfüllung der Warte-
3	Jahressonderzahlung während                           zeiten. Umlagen und Beiträge sind aber nicht zu entrichten, da die
   Mutterschutz/Elternzeit.                              Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten als soziale Komponente
4	Beschäftigung während der                             ausgestaltet ist.
   Elternzeit.
5	Vorzeitige Beendigung der                             Auch die Elternzeit erhöht als soziale Komponente die monat-
   Elternzeit.                                           lichen Anwartschaften Ihrer Beschäftigten auf Betriebsrente.
6	Soziale Komponente aufgrund
   der Elternzeit.                                       Zur optimalen Ausschöpfung der sozialen Komponenten im Sinne
7	Elternzeit und freiwillige                            Ihrer Beschäftigten haben wir Ihnen in dieser VBLspezial wichtige
   Versicherung.                                         Hinweise komprimiert zusammengestellt.
8 Weiterführende Informationen.
9 Kontakt zur VBL.                                       Wir hoffen, dass wir Sie damit bei Ihrer täglichen Arbeit zu
                                                         diesem Thema sinnvoll unterstützen können.

                                                         Mit besten Grüßen

Impressum
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe.                   Joachim Siebert
Telefon 0721 155-0, Telefax 0721 155-666                 Abteilungsleiter Kundenmanagement
info@vbl.de, www.vbl.de

Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand
der VBL, Redaktion: Martin Gantner, Leiter Key Account
Management

VBLspezial 09 b
VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen
1     Mutterschutz.                                           1.2	
                                                                  Mutterschutz und betriebliche
                                                                  Altersversorgung.
1.1   Allgemeines.
                                                              Nach den Änderungstarifverträgen Nr. 5 und Nr. 6 zum
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gelten für eine          Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) sind Zeiten des ge-
Beschäftigte zum besonderen Schutz Beschäftigungsver-         setzlichen Mutterschutzes nach dem MuSchG wie Um-
bote vor und nach einer Entbindung (§ 3 Absätze 1 und 2       lage-/Beitragsmonate mit zusatzversorgungspflichtigem
MuSchG). Die Schutzfrist vor der Geburt beträgt sechs         Entgelt zu behandeln. Die Tarifeinigung wurde mit der
Wochen, die Schutzfrist nach der Geburt acht Wochen           17. Satzungsänderung in die VBL-Satzung (VBLS) über-
beziehungsweise zwölf Wochen. Zwölf Wochen beträgt            tragen.
sie bei Früh- und Mehrlingsgeburten und ab 30. Mai 2017
auch in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen           Mit Mutterschutzzeiten belegte Monate zählen daher
nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im          zur Wartezeit. Daneben werden für Mutterschutzzeiten,
Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB Neuntes Buch ärzt-          die ab dem Jahr 2002 im Punktemodell zurückgelegt
lich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von   werden, Versorgungspunkte gutgeschrieben. Seit 2012
der Mutter beantragt wird.                                    erfolgt die Meldung mit dem Versicherungsmerkmal 27.
                                                              Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt wird ein ent-
Der Beginn der Schutzfrist vor der Geburt richtet sich        sprechendes Entgelt nach § 21 TVöD/TV-L beziehungs-
nach dem berechneten Termin der Entbindung. Der letzte        weise entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen
Tag der Frist ist der Tag vor dem mutmaßlichen Geburts-       gemeldet. Damit soll die Versicherte so gestellt werden,
termin. Ausgehend von diesem Tag werden sechs Wo-             als hätte sie ohne Unterbrechung wegen des Mutter-
chen zurückgerechnet. Der Beginn der Schutzfrist liegt        schutzes in gleichem Umfang wie zuvor weitergearbeitet.
damit stets auf einem Wochentag mit derselben Bezeich-
nung wie der Tag der voraussichtlichen Entbindung. Ist        Die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor 2012
der errechnete Entbindungstermin ein Dienstag, beginnt        erfolgt nur auf schriftlichen Antrag der Beschäftigten.
die Schutzfrist ebenfalls an einem Dienstag. Findet die       Dieser Antrag mit Erläuterungen und Ausfüllhilfe ist auf
Geburt erst nach dem wahrscheinlichen Geburtstermin           unserer Internetseite abrufbar.
statt, verlängert sich das Beschäftigungsverbot über
die sechs Wochen hinaus.                                      Bestehen gleichzeitig zwei Beschäftigungsverhältnisse
                                                              bei verschiedenen Arbeitgebern, so ist die Mutterschutz-
Die Schutzfrist nach der Geburt beginnt mit dem Tag           zeit zu jedem Versicherungsverhältnis entsprechend zu
nach der Entbindung. Sie endet acht beziehungsweise           melden.
zwölf Wochen später mit Ablauf des gleichen Wochen-
tages wie der Tag der Geburt.

2
VBLspezial für Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen
2     Elternzeit.                                              dann doch verlängern, ist dies nur mit Zustimmung des
                                                               Arbeitgebers möglich. Der Zustimmung des Arbeitgebers
2.1   Allgemeines.                                             bedarf es nicht, wenn zunächst Elternzeit bis zur Vollen-
                                                               dung des zweiten Lebensjahres des Kindes genommen
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung         wurde und unmittelbar anschließend die weitere Eltern-
des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann             zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bean-
die Dauer der Elternzeit maximal bis zu 36 Monate be-          sprucht wird.
tragen. Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf
die Elternzeit der Mutter angerechnet. Der Mutterschutz
führt somit nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit.        2.2   Elternzeit und betriebliche Altersversorgung.
Die Eltern legen fest, für welche Zeiten sie Elternzeit be-
anspruchen wollen. Väter können ebenfalls Elternzeit in        Eine bestehende Pflichtversicherung bei der VBL wird
Anspruch nehmen.                                               durch die Elternzeit nicht berührt. Während der Elternzeit
                                                               steht aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses kein
Elternzeit beginnt bei den Vätern frühestens mit dem Tag       zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zur Verfügung. Da-
der Geburt des Kindes. Die Mutterschutzfrist der Mutter        her könnten eigentlich keine Versorgungspunkte erwor-
wird nicht auf die Elternzeit des Vaters angerechnet. Die      ben werden. Als soziale Komponente gemäß § 37 Ab-
Elternzeit kann anteilig von jedem Elternteil allein oder      satz 1 VBLS werden jedoch ab 1. Januar 2002 während
von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.             der Elternzeit dem Versorgungskonto der beschäftigten
                                                               Person zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben.
Für bis zum 30. Juni 2015 geborene Kinder kann ein             Hierzu werden für jedes Kind, für das ein Anspruch auf
Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit mit Zustim-     Elternzeit besteht, je vollem Kalendermonat, in dem das
mung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem            Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit gemäß § 15 BEEG
dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen            ruht, pauschal Versorgungspunkte berücksichtigt, die
werden. Für Geburten ab 1. Juli 2015 können bis zu             sich auf Grundlage eines zusatzversorgungspflichtigen
24 Monate Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten         Entgelts von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden.
und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden,
ohne dass es der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.           Bestehen mehrere zusatzversorgungspflichtige Arbeits-
                                                               verhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern, die wäh-
Die Verteilung kann in drei Abschnitten erfolgen. Eine         rend der Elternzeit ruhen, ist die Elternzeit nur in einem
Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist dagegen nur mit      Beschäftigungsverhältnis (Versicherungsverhältnis) zu
Zustimmung des Arbeitgebers gemäß § 16 Absatz 1                melden. Der pflichtversicherte Elternteil bestimmt, für
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) möglich.         welches Arbeitsverhältnis die Versorgungspunkte be-
Dies gilt für jeden Elternteil.                                rücksichtigt werden sollen (im Unterschied zu den Mutter-
                                                               schutzfristen). Obwohl in jedem Beschäftigungsverhältnis
Wer Elternzeit beanspruchen will, muss diese für den           ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist die Meldung der
Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des            Elternzeit nur bei einem Arbeitgeber und dessen Zusatz-
Kindes spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum           versorgungseinrichtung möglich. Die Meldung des ande-
zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten            ren Arbeitgebers erfolgt mit dem Versicherungsmerkmal
achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen              40 (Fehlzeit).
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber ver-
langen. Beantragt ein Elternteil Elternzeit für den Zeitraum   Hinweis.
bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, muss        Je Kind werden als soziale Komponente für Elternzeit
er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von      (Versicherungsmerkmal 28) maximal 36 Kalendermonate
zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Wie be-           berücksichtigt. Daher erteilen wir bei Jahresmeldungen
reits erwähnt, wird die nachgeburtliche Mutterschutzfrist      bei Überschreitung einen entsprechenden Hinweis.
auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Nimmt die Mut-
ter außerdem einen auf die Mutterschutzfrist folgenden         Fehlernummer       Fehlertext
Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist         I570801            Bitte Versicherungsmerkmal 28 prüfen,
nach § 6 Absatz 1 MuSchG und ebenso die Zeit des Er-                              da der Zeitraum mehr als 36 Monate
                                                                                  umfasst.
holungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum angerechnet.
                                                               Dies ist keine Beanstandung, sondern lediglich ein
Meldet die beschäftigte Person innerhalb der zwei Jahre        Hinweis mit der Bitte, die Richtigkeit der Meldungen
nur für ein Jahr Elternzeit an, erklärt sie damit implizit,    zu überprüfen.
dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet
wird. Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeit-
raum zurück und möchte der Elternteil die Elternzeit

                                                                                                                          3
3	Jahressonderzahlung während                               4     Beschäftigung während der Elternzeit.
   Mutterschutz/Elternzeit.
                                                             Mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber
Bei einer Jahressonderzahlung handelt es sich grund-         dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils über-
sätzlich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Die        tragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sach-
Jahressonderzahlung ist jedoch nur anteilig zusatzver-       zusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein
sorgungspflichtig für Monate, für die Umlagen/Beiträge       Arbeitsverhältnis.
entrichtet werden (Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 der Aus-
führungsbestimmungen zu § 64 Absatz 4 Satz 1 VBLS).          Wird also während der Elternzeit bei demselben Arbeit-
Wird nun eine Jahressonderzahlung für ein Jahr gewährt,      geber eine Beschäftigung ausgeübt, die im unmittelbaren
in welchem Mutterschutzzeiten vorhanden sind, werden         Sachzusammenhang steht, werden lediglich die Versor-
bei der Berechnung des zusatzversorgungspflichtigen          gungspunkte aus dem tatsächlich erzielten zusatzversor-
Anteils der Jahressonderzahlung die Mutterschutzzeiten       gungspflichtigen Entgelt berücksichtigt. Es werden keine
wie Umlage-/Beitragsmonate berücksichtigt.                   weiteren Versorgungspunkte im Rahmen der sozialen
                                                             Komponente gutgeschrieben, da das Arbeitsverhältnis
Beispiel.                                                    nicht mehr ruht. Dies gilt auch, wenn das zusatzversor-
01.01. bis 03.05.   Beschäftigung mit zusatzver-             gungspflichtige Entgelt unter 500 Euro monatlich liegt.
                    sorgungspflichtigem Entgelt
04.05. bis 14.06.   Mutterschutz gemäß                       Hinweis.
                    § 3 Absatz 2 MuSchG                      Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt aufgrund der
                                                             Beschäftigung während der Elternzeit ist nicht mit dem
15.06.              Geburt des Kindes
                                                             Versicherungsmerkmal 28, sondern mit dem Merkmal 10
16.06. bis 10.08.   Mutterschutz gemäß                       zu melden. Da es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt,
                    § 6 Absatz 1 MuSchG                      findet hier das Meldekennzeichen „AV-Nr.“ (Nummer des
11.08. bis 31.12.   Elternzeit gemäß                         Arbeitsverhältnisses) keine Anwendung. Eine weitere An-
                    § 15 Absatz 2 BEEG                       meldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Hier gilt auch der Zeitraum 4. Mai bis 10. August als        Weitere Einzelheiten zu den Meldungen finden Sie auf
Umlagezeitraum. Während der Elternzeit sind in den           unserer Internetseite in den Richtlinien für das Melde-
Monaten September bis Dezember keine Beiträge und            und Abrechnungswesen (RIMA), insbesondere zu den
Umlagen entrichtet worden. Wird im November eine             Versicherungsmerkmalen 27 und 28 und zur Nummer
Jahressonderzahlung für das gesamte Kalenderjahr             des Arbeitsverhältnisses (AV-Nr.).
geleistet, so ist diese zu 8/12 (da acht Umlagemonate)
zusatzversorgungspflichtig. Die Meldung dieser zusatz-
versorgungspflichtigen Jahressonderzahlung mit Ver-          5     Vorzeitige Beendigung der Elternzeit.
sicherungsmerkmal 10 erfolgt parallel zur Meldung der
Elternzeit mit Versicherungsmerkmal 28.                      5.1	
                                                                 Allgemeines.

Die Elternzeit ist immer taggenau zu melden.                 Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist, sofern keine
                                                             besonders schwerwiegenden Gründe vorliegen, nur mit
Generell erfolgt bei einer Einmalzahlung eine Parallelmel-   Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Absatz 3
dung auch in Fällen des Mutterschutzes (Versicherungs-       BEEG). Liegen jedoch besonders schwerwiegende
merkmal 27).                                                 Gründe vor, haben die Beschäftigten grundsätzlich das
                                                             Recht, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden.

                                                             Nach den Durchführungshinweisen des Bundesministeri-
                                                             ums des Innern (BMI) zur Elternzeit für die Tarifbeschäf-
                                                             tigten des Bundes (Rundschreiben BMI vom 31. August
                                                             2015, D 5 – 31007/6#5) und aufgrund des geänderten
                                                             § 16 Absatz 3 BEEG kann eine Arbeitnehmerin bei der
                                                             Geburt eines weiteren Kindes ihre bereits beantragte

4
Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers               Im Hinblick auf eine Meldung zur VBL gibt es Folgendes
vorzeitig beenden und stattdessen den Mutterschutz in          zu beachten:
Anspruch nehmen. Allerdings sollte die Arbeitnehmerin          a)	Wird während einer bestehenden Elternzeit eine neue
die Beendigung dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. In          Mutterschutzzeit beantragt, endet die Elternzeit für das
diesem Fall endet die Elternzeit am Tag vor dem Beginn            erste Kind. Für die Dauer des Mutterschutzes für das
des erneuten Mutterschutzes.                                      weitere Kind ist das Versicherungsmerkmal 27 zu mel-
                                                                  den.
Nach Auskunft des BMI soll dies nur für die Zukunft            b)	Die Elternzeit für das erste Kind lebt nach dem Ablauf
gelten. Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit               der Mutterschutzzeit für das zweite Kind nicht auto-
und die Inanspruchnahme von Mutterschutz für bereits              matisch wieder auf. Vielmehr muss die Beschäftigte
vergangene Zeiten sind nicht möglich.                             in Abstimmung mit dem Arbeitgeber festlegen, zu
                                                                  welchem Zeitpunkt der verbliebene Teil der Elternzeit
Mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit lebt das            eingebracht werden soll.
Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich in der Weise            c)	Es können nur maximal zwölf beziehungsweise 24 Mo-
auf, wie es vor Beginn der Elternzeit bestanden hatte.            nate der verbliebenen Elternzeit (je nach Zeitpunkt der
Zugleich entsteht ein Anspruch der Mutter auf Mutter-             Geburt) auf einen späteren Zeitpunkt bis zur Vollen-
schaftsgeld beziehungsweise Zuschuss zum Mutter-                  dung des achten Lebensjahres übertragen werden.
schaftsgeld. Zudem hat das Wiederaufleben des Be-              d)	Die Meldung „Anzahl Kinder“ im Rahmen der Elternzeit
schäftigungsverhältnisses Einfluss auf die Jahres-                richtet sich danach, wie die Elternzeit festgelegt wird.
sonderzahlung.                                                    	Wird die verbliebene Elternzeit für das erste Kind im
                                                                     Anschluss an das Ende der Elternzeit für das zweite
                                                                     Kind genommen, so ist stets eine Meldung mit „An-
5.2	
    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit                             zahl Kinder: 1“ vorzunehmen. Dabei ist ab Beginn
    und betriebliche Altersversorgung.                               einer Elternzeit für ein weiteres Kind stets ein neuer
                                                                     Versicherungsabschnitt zu melden. Wird zeitgleich
Die Meldung des Mutterschutzes erfolgt mit Versiche-                 Elternzeit für das zweite Kind genommen, ist „Anzahl
rungsmerkmal 27 und die Meldung der Elternzeit mit                   Kinder: 2“ zu melden.
Versicherungsmerkmal 28. Diese beiden Versicherungs-              	Wird die verbliebene Elternzeit (noch) nicht auf einen
merkmale 27 und 28 bestehen nicht parallel nebeneinander.            späteren Zeitpunkt verlegt, sollte geklärt werden,
                                                                     in welchen Zeiträumen die verbliebene Elternzeit
Entschließt sich eine Beschäftigte, die Elternzeit vorzeitig         genommen wird. Da nach § 15 BEEG ein Anspruch
wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu beenden,                   auf Elternzeit für jedes Kind besteht, können sich
ruht das Arbeitsverhältnis nicht mehr wegen der Eltern-              die Zeiträume verschiedener Elternzeiten über-
zeit, sondern nur wegen des Mutterschutzes. Während                  schneiden.
des Mutterschutzes erhält sie deshalb keine soziale               	Die Elternzeit kann nur dann mit Versicherungsmerk-
Komponente wegen Elternzeit für das erste Kind. Im An-               mal 28 gemeldet werden, wenn diese Zeit beantragt
schluss an den Mutterschutz für das zweite Kind kann                 beziehungsweise von den Beschäftigten festgelegt
sie wieder die soziale Komponente wegen Elternzeit –                 wurde. Verfügen die Eltern nicht über den noch
gegebenenfalls für zwei Kinder – erhalten. Allerdings nur            verbleibenden Teil einer Elternzeit, darf keine ent-
unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis                  sprechende Meldung erfolgen. Da grundsätzlich die
wieder wegen Elternzeit ruht. Bei einer kurzen Geburten-             Möglichkeit besteht, die noch verbliebene Elternzeit
folge kann also für Kinder der Teil der Elternzeit, der              bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs des Kindes
bisher nicht in Anspruch genommen wurde, übertragen                  zu verwenden, ist abzuwarten, ob und in welchem
werden. Über die Übertragung der Elternzeit sollte die               Zeitraum eine solche Verwendung tatsächlich erfolgt.
Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren, bevor die                Nur wenn die Elternzeit eingebracht wird, kann sie mit
restliche Elternzeit verbraucht wird. Generell ist es im             Versicherungsmerkmal 28 gemeldet werden.
Sinne beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/
Arbeitnehmer), rechtzeitig vor Vollendung des zweiten          Die Bezeichnungen „erstes Kind“ und „zweites Kind“ sind
Lebensjahres des Kindes, eine Einigung darüber herbei-         stellvertretend und zur Unterscheidung zu verstehen.
zuführen, ob ein bestimmter Anteil der Elternzeit über-
tragen wird und für welchen Zeitraum die Übertragung           Korrekturen können jederzeit rückwirkend ohne
geplant ist.                                                   Anwendung von Fristen vorgenommen werden.

                                                                                                                         5
6	Soziale Komponente aufgrund                              7     Elternzeit und freiwillige Versicherung.
   der Elternzeit.
                                                            Während der Elternzeit wird in der Regel kein zusatz-
Die korrekte Meldung im Feld „Anzahl Kinder“ zum            versorgungspflichtiges Entgelt gezahlt. Der Arbeitgeber
Versicherungsmerkmal 28 ist für die Berechnung              überweist daher keine Beiträge für die freiwillige Ver-
der sozialen Komponente der Elternzeit von großer           sicherung. Die freiwillige Versicherung wird daher grund-
Bedeutung. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem           sätzlich beitragsfrei gestellt. Jedoch besteht während
das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15      der Elternzeit die Möglichkeit, eigene Beiträge zur
BEEG ruht, werden für jedes Kind, für das ein Anspruch      freiwilligen Versicherung zu leisten.
auf Elternzeit besteht, die Versorgungspunkte berück-
sichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen   Wurde nun die freiwillige Versicherung während einer
Entgelt von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden         Elternzeit beitragsfrei gestellt und das Arbeitsverhältnis
(maximal 36 Kalendermonate je Kind).                        bestand ohne Entgelt fort, kann der Elternteil nur inner-
                                                            halb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit
Beispiel.                                                   verlangen, dass die Versicherung zu unveränderten Be-
Elternzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für eine          dingungen fortgesetzt wird.
30jährige Versicherte
 	Anzahl der Kinder 1: 12 x 500 Euro      = 6.000 Euro
   ergibt einen Versorgungspunkt
 	Anzahl der Kinder 2: 12 x 500 Euro x 2 = 12.000 Euro
   ergibt zwei Versorgungspunkte
Die Versorgungspunkte werden mit dem festgelegten
Messbetrag von vier Euro multipliziert. Somit verdoppelt
sich die monatliche Betriebsrentenanwartschaft von
vier auf acht Euro.

Die Anzahl der während der Elternzeit gemeldeten Kinder
wirkt sich also unmittelbar auf die Höhe der monatlichen
Betriebsrentenanwartschaft aus. Meldungen sind jeder-
zeit korrigierbar.

Aktuelle Beispiele zu Meldungen können
beteiligte Arbeitgeber bei der VBL per E-Mail an
„arbeitgeberservice@vbl.de“ unter Angabe der
Arbeitgeberkontonummer anfordern.

6
8      Weiterführende Informationen.

Ausführliche Beschreibungen zur betrieblichen Alters-
versorgung finden Sie in den Produktbroschüren zur
Pflichtversicherung und freiwilligen Versicherung. Diese
können Sie jederzeit auf unserer Internetseite unter
www.vbl.de nachlesen.

Weitergehende Informationen zum Thema Mutterschutz
und Elternzeit finden Sie in unseren VBLspezial auf der
Internetseite:
VBLspezial 02: Änderung im Beschäftigungsverhältnis
VBLspezial 09: 	Mutterschutzzeiten in der Pflichtver-
                  sicherung                                  Für aktuelle Informationen zur betrieblichen Altersvor-
VBLspezial 09a: Mutterschutzzeiten in der freiwilligen      sorge empfehlen wir Ihnen, unseren elektronischen
                  Versicherung für Beschäftigte mit einer    VBLnewsletter zu abonnieren. Sie erhalten per E-Mail
                  befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit   Neues zu unseren Produkten und aktuelle Informationen
                  an Hochschulen oder Forschungsein-         rund um Ihre Altersversorgung.
                  richtungen

Außerdem bietet die VBL viele kostenlose Online-Services     Im VBL-Kundenportal können Versicherte außer-
im VBL-Kundenportal an. Hierfür melden sich die Kundin-      dem das Angebot einer persönlichen Video-Be-
nen und Kunden einfach in Meine VBL an, dem persön-          ratung mit einer VBL-Kundenberaterin oder einem
lichen Bereich in unserem Portal. Sobald die Registrie-      VBL-Kundenberater nutzen.
rung für Meine VBL erfolgt ist, ist der Zugang jederzeit
mit den persönlichen Zugangsdaten auf unserer Home-
page über Meine VBL möglich.

Folgende Online-Services stehen Ihnen zur Verfügung:

    Vertragsdaten auf einen Blick
    Persönliche Daten verwalten
    Mitteilungen
    Dokumente übermitteln
    Anträge online stellen
    Rentenplaner
    Betriebsrentenrechner VBLklassik
    Angebotsrechner VBLextra
    Terminbuchungen
    Bestellservice
    VBLnewsletter abonnieren/abbestellen

                                                                                                                   7
Druck: www.vbl.de · Januar 2022

6   Kontakt zur VBL.                                      Beratung vor Ort.

Bei allen Anliegen rund um Ihre betriebliche Altersver-   In verschiedenen Städten bieten wir deutschlandweit
sorgung stehen Ihnen unsere VBL-Expertinnen und           zusätzlich die Möglichkeit, Beratungsgespräche mit
-experten gerne zur Verfügung.                            unseren VBL-Fachleuten auch vor Ort zu führen. Buchen
                                                          Sie Ihren ganz persönlichen Beratungstermin. Sämtliche
                                                          Standorte finden Sie auf unserer Internetseite unter
Kundenservice für Arbeitgeber.
                                                              www.vblvorort.de
Für Rückfragen unserer Arbeitgeber steht der
Arbeitgeberservice der VBL gerne zur Verfügung.           Solange ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist, nutzen
                                                          Sie bitte unsere digitalen Angebote unter www.vbl.de
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