Studium der Medizin und Zahnmedizin in Niedersachsen - Übergangsregelung Zulassungsverfahren 2020-2021 Stand: Januar 2020
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Studium der Medizin und Zahnmedizin in Niedersachsen ngsverfahren 2020-2021 ergangsregelung Zulassu Ü b Juli 2019 r 2020 Stand: Janua
Niedersachsen bietet an den drei attraktiven Hochschulstandorten Göttingen, Hannover und Oldenburg drei Medizinstudiengänge und zwei Zahnmedizinstudiengänge. Medizin Studienstruktur Das Studium der Medizin richtet sich nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Es gibt die klassischen Regelstudiengänge, in denen sich das Studium in zwei Abschnitte gliedert: • die Vorklinik (Semester 1–4), die mit der 1. Ärztlichen Prüfung (M1) abgeschlossen wird und • die Klinik (Semester 5–10), die mit der 2. Ärztlichen Prüfung (M2) abschließt. Es folgt das Praktische Jahr, an das sich die 3. Ärztliche Prüfung (M3) anschließt. In den niedersächsischen Modellstudien- gängen ist die strikte Trennung nach Vorklinik und Klinik aufgehoben. Es gibt eine fünfjähri- ge Ausbildung, in der der patientenbezogene Unterricht von Beginn an integriert ist. Nach den fünf Studienjahren folgt das Praktische Jahr. Die Regelstudienzeit1 für das Studium der Medizin beträgt 12 Semester + 3 Monate und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Das Studium zeichnet sich durch Theorie- und Praxisanteile aus. Berufliche Möglichkeiten Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium bietet sich ein breites Berufsfeld: in Kliniken als Fachärztin oder Facharzt, in der Lehre, der Grundlagenforschung und klinischer For- schung sowie bei Krankenkassen, Behörden und natürlich in freien Praxen. 1 Gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (§ 1 Abs. 2 ÄAppO)
Medizin-Studiengänge in Niedersachsen7 Georg-August- Medizinische Carl von Ossietzky Universität Göttingen Hochschule Hannover Universität Oldenburg Studienstart SoSe und WS WS WS Studiengang Regelstudiengang Modellstudiengang Modellstudiengang HannibaL Humanmedizin gemeinsam mit Universität Groningen (European Medical School Oldenburg – Groningen) Besonderheiten • Teilstudium (Vorklini- • Studium in Tertiale • grenzüberschreiten- scher Abschnitt) aufgeteilt de Ausbildung 4 Semester möglich (à 10 Wochen) • Staatsexamen in • alle Prüfungen der Deutschland, BA/ ersten beiden Studi- MA in Groningen enjahre sind „staats- mit Einschränkun- examensäquivalent“ gen möglich und ersetzen das • Sprache Deutsch in M1-Staatsexamen Oldenburg (1. Ärztliche Prüfung) • Sprache Englisch oder Niederländisch in Groningen • Studienjahr dauert 40 Wochen • min. ein Jahr Stu- dium in Groningen, ggf. Abschluss in den Niederlanden 7 Zahnmedizin wird an den Universitäten in Göttingen und Hannover als Regelstudiengang angeboten. In Hannover startet das Studium zum Wintersemester, in Göttingen zum Winter- und Sommersemester.
Zahnmedizin Studienstruktur Nach der Approbationsordnung für Zahn- ärzte gliedert sich das Studium in einen vorklinischen (5 Semester) und einen klinischen Teil (5 Semester). Die Naturwis- senschaftliche Vorprüfung wird nach dem 2. Semester abgelegt und die Zahnärztliche Vorprüfung nach dem 5. Semester. Mit der Zahnärztlichen Prüfung, dem Staatsexamen, im Anschluss an das 10. Semester wird das Studium abgeschlossen. Die Regelstudienzeit beträgt somit 10 Semester + 6 Monate2. Berufliche Möglichkeiten Die meisten Absolventinnen und Absol- venten sind nach dem Studium sofort in freien Praxen tätig, wobei zunehmend mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte in Gemein- schaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren tätig sind. Nach erfolgreicher Approbation kann aber auch eine Fachzahnarztausbildung in der Oralchirurgie oder der Kieferorthopädie, oder eine Spezialisierung in Parodontolo- gie, Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Prothetik, Implantologie usw. aufgenommen werden. Weitere berufliche Optionen sind Lehre und Forschung an einer Universität oder eine Tä- tigkeit für das öffentliche Gesundheitswesen oder als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr. 2 Gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte (§ 2 Satz 2 ZAppO)
Bewerbung und Zulassung für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin Die Allgemeine Hochschulreife oder eine d. h. es gibt einen NC (Numerus clausus). gleichwertige Hochschulzugangsberechti- Mit einem deutschen Bildungsabschluss gung (HZB)3 berechtigen zum Studium der bewerben sich Studieninteressierte in der Human- und Zahnmedizin. Aufgrund der Regel über hochschulstart.de (Stiftung für hohen Bewerbungszahlen sind alle medizi- Hochschulzulassung), dort finden Sie auch nischen Studiengänge an allen deutschen die aktuellen Auswahlgrenzen und Informati- Hochschulstandorten zulassungsbeschränkt, onen aller Hochschulstandorte. Die Zulassung zu den Studienplätzen erfolgt über drei Zulassungsquoten: Zulassungsquoten4 für zulassungsbeschränkte Studiengänge 30% an die Abiturbesten 10% an Bewerber/innen nach Eignungsquote 60% Ergebnis der hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH) Hochschuleigene Test für medizinische Auswahlverfahren Studiengänge (TMS) Wer keinen Studienplatz über die Abiturnote Der sogenannte Medizinertest ist ein fach- oder die Eignungsquote bekommen hat, spezifischer Studierfähigkeitstest, der das kann an den hochschuleigenen Auswahlver- Verständnis für naturwissenschaftliche und fahren teilnehmen. Um in das Auswahlver- medizinische Problemstellungen prüft. fahren der Wunschhochschule zu gelangen, muss dieser Hochschulort im Bewerbungs- Eignungsquote verfahren aktiv angegeben werden. Mög- liche Kriterien an den niedersächsischen Zu dieser zusätzlichen „Talentquote“ gehö- Hochschulen können sein: Durchschnittsnote ren nur schulnotenunabhängige Kriterien der HZB, Ergebnis eines fachspezifischen wie Wartezeit, Preise für Wettbewerbe, eine Studierfähigkeitstests (z.B. TMS), Dienste passende Berufsausbildung6 und das Ergeb- oder Art einer Berufsausbildung5. nis beim TMS. 3 Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen in Niedersachsen: www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/studienbewerbung/hochschulzugang.html 4 Nach Abzug der Vorabquoten 5/6 Siehe: Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen (Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung – NHZVO), Anlage 6
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin in Niedersachsen Georg-August- Medizinische Carl von Ossietzky Universität Göttingen Hochschule Hannover Universität Oldenburg Studiengang Medizin Medizin Medizin Zahnmedizin Zahnmedizin Abiturbestenquote 30% der Studienplätze 30% der Studienplätze 30% der Studienplätze Zusätzliche Eignungsquote: Achtung: Übergangsregelung Zulassungsverfahren 10% der Studien- In den Jahren 2020 bis 2021 gibt es Änderungen beim Auswahl- plätze verfahren. Bitte entnehmen Sie diese den Websites der jeweili- gen Hochschule! Auf www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/ Auswahlverfahren studienangebot/studiengangsarten/medizinstudium.html der Hochschulen finden Sie die aktuellen Informationen der Hochschulen bei (AdH): „Bewerbung und Zulassung“. 60% der Studien- plätze Bewerbung Bildungsinländer www.hochschulstart.de www.hochschulstart.de www.hochschulstart.de und EU-Länder Bewerbung Bil- Universität Göttingen www.uni-assist.de www.uni-assist.de dungsausländer
Weitere Wege ins Medizin- und Zahnmedizinstudium Allgemeine Fachhochschulreife Hochschulzugang für beruflich Die allgemeine Fachhochschulreife berech- Qualifizierte in Niedersachsen tigt zu einem Medizin- oder Zahnmedizin- Die 3 plus 3-Regelung studium in Verbindung mit einer der unten genannten Berufsausbildungen. Der Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in Kombination mit einer dreijährigen Aus- Ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium kann übung dieses Berufes gilt in Niedersachsen in Niedersachsen auch aufgenommen wer- als Hochschulzugangsberechtigung für ei- den, wenn die Fachhochschulreife an einer nen fachnahen Studiengang. Die Hochschu- der folgenden Fachoberschulen erworben len legen dabei selber fest, welcher Beruf zu wurde: ihren Studienfächern passt. Für ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium • Fachoberschule (FOS) Gesundheit und berechtigen folgende Ausbildungsberufe Soziales – Schwerpunkt Gesundheit-Pflege plus Berufserfahrung: (nicht Gesundheit und Soziales), wenn der fachliche Teil der Fachhochschulreife in einem der unten genannten Ausbildungs- Medizin: berufe erworben wurde. • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in • Fachoberschule (FOS) Gesundheit, wenn • Gesundheits- und Krankenpfleger/in der fachliche Teil der Fachhochschulreife in einem der unten genannten Ausbil- • Hebamme/Entbindungshelfer dungsberufe erworben wurde. • Medizinische/r Fachangestellte/r • Medizinische-technische/r Laboratoriumsassistent/in Allgemeiner Hochschulzugang • Medizinische-technische/r aufgrund beruflicher Vorbildung Radiologieassistent/in Viele Fortbildungsabschlüsse berechtigen • Medizinische-technische/r Assistent/in dazu, an allen Hochschulen in Niedersach- für Funktionsdiagnostik sen alle Studiengänge zu studieren. Wer etwa Meister/in, staatlich geprüfte/r Techni- ker/in oder Betriebswirt/in ist, kann hier sein Zahnmedizin: Wunschfach studieren – auch ohne Abitur • Zahntechniker/in oder Fachhochschulreife. Nähere Informatio- nen und Beispiele für Fortbildungen: • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r www.studieren-in-niedersachsen.de/ studienwahl/orientierung/studieren-ohne- abitur/berufliche-vorbildung-allgemein.html
Mehr Informationen gibt es hier Georg-August-Universität Göttingen Zentrale Studienberatung der Leibniz Universität Hannover Studiendekanat Universitätsmedizin Göttingen Welfengarten 1 Robert-Koch-Strasse 40 30167 Hannover 37075 Göttingen (0511) 762-2020 (Servicehotline): (0551) 39-113 (InfoLine): Mo–Fr 9–15 Uhr Mo–Do 10–16, Fr 10–13 Uhr studienberatung@uni-hannover.de studiendekanat@med.uni-goettingen.de www.uni-hannover.de/studienberatung www.umg.eu/studium-lehre/ studieninteressierte www.uni-goettingen.de/zsb Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Medizinische Hochschule Hannover Zentrale Studien- und Karriereberatung 26129 Oldenburg Studierendensekretariat der MHH Carl-Neuberg-Str. 1 (0441) 798-2728 (Infoline): 30625 Hannover Mo–Fr 9:30–16.30 Uhr info.studium@mh-hannover.de studium@uol.de www.mhh.de/studium www.uol.de/zskb oder Hochschulstart.de Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen in Niedersachsen www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/studienbewerbung/hochschulzugang.html Weitere Hilfestellung bieten auch die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) und Fachgruppen der jeweiligen Studiengänge an den einzelnen Hochschulstandorten. Impressum Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen (kfsn) Gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen Wilhelm-Busch-Str. 4, 30167 Hannover, (0511) 762-14102 facebook.com/studiereninniedersachsen instagram.com/studiereninniedersachsen Die Informationen in diesem Flyer wurden mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Es kann aber nicht ausge- schlossen werden, dass es kurzfristig zu Änderungen kommt. Bitte vergewissern Sie sich deshalb jeweils aktuell auf den Internetseiten der Hochschulen. Bildnachweis: © KatarzynaBialasiewicz/istock.com, © Vesna Andjic/istock.com, © WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com www.studieren-in-niedersachsen.de
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