SWN-NetT Auftrag für Privatkunden und small office, home office

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SWN-NetT Auftrag
für Privatkunden und
small office, home office
(SOHO)

An alles gedacht?
                                       en korrekt
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihn
und vollständig ausgefüllt zurück:
▫ SWN-NetT Auftrag
▫ Grundstücksnutzungsvertrag (GNV)
Bitte beachten Sie:
                                       bis spätes-
Sollte der Grundstücksnutzungsvertrag
                                       szeitraums
 tens vier Wochen nach Ende des Aktion
                                         Glasfaser-
 bei SWN nicht vorliegen, wird Ihnen der
 anschluss ggf. voll berechnet.

                                                      Stadtwerke Neumünster
1. SWN-NetT Produktpakete
                                                                                                     Unser Topseller!

                                                                                                                                                                    In allen Produkten enthalten:
                                                Basic                           S                           M                               L                         Internet-Flatrate
                                                                                                                                                                      Festnetz-Flatrate
                                                50 Mbit/s                 100 Mbit/s                     250 Mbit/s                     500 Mbit/s
                                                 Download                     Download                     Download                       Download                    Eine Telefonleitung
                                                 5 Mbit/s                   20 Mbit/s                     50 Mbit/s                      100 Mbit/s                   Standard WLAN-Router
                                                  Upload                       Upload                       Upload                         Upload                     E-Mail- Postfach
                 Internet-Flatrate                                                                                                                                    Online-Rechnung

                 Speed-Option
                                                  Upload-Speed
                                                  auf 10 Mbit/s
                                                                              Upload-Speed
                                                                              auf 50 Mbit/s
                                                                                                                                           1 Gbit/s XL
                                                    + 3 € mtl.                  + 5 € mtl.                                                     Download
                                                                                                                                              + 60 € mtl.
                                                                                                                                                                     TV-Option:
                 Telefon-Flatrate
                 ins deutsche Festnetz
                                                                                                                                                                        Super HD (mtl. kündbar)
                                                                                                                                                                     Aktivierung der     2. bzw.
                                                                                                                                                                        3. Smart Card inkl. CI+ - Modul

                                                                                                                                                                                                                Alle angegebenen Preise sind einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer
                 2. Telefon-Leitung                + 4 € mtl.                   + 4 € mtl.
                                                                                                                                                                        Abholung der Hardware im
                                                                                                                                                                        SWN-Kundenzentrum
                 Premium Hardware                  + 5 € mtl.                   + 5 € mtl.

                 Mobilfunk-Flatrate                + 12 € mtl.                  + 12 € mtl.                  + 12 € mtl.

                 Kabel-TV und
                                                                                                                                                                      Sparen Sie als SWN-
                 digitale Radiosender
                                                   + 10 € mtl.                  + 10 € mtl.                  + 10 € mtl.                    + 10 € mtl.
                                                                                                                                                                        Energiekunde bei
                                                                                                                                                                     allen Leistungspaketen
                 Bereitstellung
                 einmalige Kosten
                                                  79,- €                      49,- €                      kostenlos                      kostenlos                         bis zu 10 % !

                                                     Telefon & Fernsehen                     Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz
                                                     Das Einsteigerpaket ohne Internet       Kabel-TV in höchster Bild- und Tonqualität
                                                     Bereitstellungskosten: einmalig 79,00 €

 2. Telefon- und E-Mail-Optionen (gemäß Preisliste)

 Telefon: Günstige Gespräche für mehrere Nutzer                                 Festnetz-Minutenpaket Ausland                 Multi 1           100 Min.                 250 Min.
 (mtl. kündbar)                                                                 Festnetz-Minutenpaket Ausland                 Multi 2           100 Min.                 250 Min.
                                                                                Festnetz-Flatrate Ausland                     Multi 1                     Multi 2

 E-Mail Postfach
    Ich beauftrage ein E-Mail Postfach. Meine gewünschte E-Mail-Adresse lautet:                                                                                                             @swn-nett.de

 3. Auftraggeber/in                                                                                                   4. Adresse des Anschlusses
                                                                                                                         (falls abweichend von Auftraggeber/Anschlussort bei Umzug)
 Auftraggeber/in ist                     Eigentümer                Mieter
 Nutzung		                               privat		                  geschäftlich                                       Anrede		 Herr                                 Frau Titel
 Anrede                     Herr         Frau    Titel
                                                                                                                      Geb.-Datum*		                                                  *Zur Authentifizierung bei Auskünften
 Name 1. Pers.

 Vorname 1. Pers.                                                                                                     Name

 Geb.-Datum*                                                     *Zur Authentifizierung bei Auskünften
                                                                                                                      Vorname

 Name 2. Pers.
                                                                                                                      Straße/Nr.
 Vorname 2. Pers.
 Geb.-Datum*                                                     *Zur Authentifizierung bei Auskünften
                                                                                                                      PLZ/Ort

 Straße/Nr.                                                                                                           Für Rückfragen erreichen wir Sie am besten über                       Mobil         Telefon

 PLZ/Ort
 E-Mail
 Für Rückfragen erreichen wir Sie am besten über                      Mobil             Telefon                       Angaben zum Standort

                                                                                                                           Einfamilien-/Doppelhaus

                                                                                                                           Mehrfamilienhaus mit                     Wohneinheiten
 Rechnungsanschrift für Geschäftskunden

                                                                                                                      Lage der Wohnung               EG               Etage
 Firma
                                                                                                                                                      rechts           Mitte        links
 Umsatzsteuer-ID
                                                                                                                           Es handelt sich um einen Neubau.
 Straße/Nr.
 PLZ/Ort                                                                                                              Der voraussichtliche Einzugstermin ist am
5. Telefonanschluss und Anbieterwechsel                                                6. Energie und Datennutzung
Bisheriger Telefonanschluss: Ich habe                                                  Ich bin bereits    SWN-Stromkunde      SWN-Gas- oder Wärmekunde
   e inen aktiven Telefonanschluss und kündige selbst. (Kündigung Altan-              Ich bin noch kein SWN-Kunde. Senden Sie mir bitte unverbindlich folgendes
      schlusses und Anschaltung von SWN-NetT nicht aufeinander abgestimmt).            Angebot zu:
    keinen aktiven Telefonanschluss.                                                     SWN-Strom-Angebot              Jahresverbrauch
     einen aktiven Telefonanschluss und bitte um die Übernahme meiner
                                                                                           SWN-Gas- oder Wärmeangebot                  Jahresverbrauch
      (bis zu 10) Rufnummer(n).              Vorwahl

Rufnummer 1*                                  Rufnummer 2

Rufnummer 3                                   Rufnummer 4                              7. Allgemeine Hinweise

Rufnummer 5                                   Rufnummer 6                              Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt
                                                                                       mit Freischaltung Ihres SWN-Anschlusses und verlängert sich automatisch um jeweils
Rufnummer 7                                   Rufnummer 8                              sechs weitere Monate, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt
                                                                                       wird. Die Freischaltung des Anschlusses erfolgt schnellstmöglich nach Fertigstellung des
Rufnummer 9                                   Rufnummer 10                             SWN-Netzbetriebes und richtet sich im Wesentlichen nach der Vertragslaufzeit Ihres bis-
                                                                                       herigen Anbieters.
   Alle Rufnummern der Anschlüsse portieren                                           Produktinformation: Der Internetanschluss wird am Netzabschlusspunkt mit einer Up- und
                                                                                       Download-Übertragungsgeschwindigkeit bereitgestellt mit folgenden minimalen, norma-
Bisheriger Telefonanbieter:                                                            len und maximalen Download- und Upload-Geschwindigkeiten: Basic 50 und 5 Mbit/s, S
   Telekom Deutschland           Vodafone            Kabel Deutschland              100 und 20 Mbit/s, M 250 und 50 Mbit/s, L 500 und 100 Mbit/s, XL 1000 und 100 Mbit/s.
                                                                                       Datum der Markteinführung: 15.03.2017
   1&1 Versatel

Anschlussinhaber beim bisherigen Telefonanbieter:                                      8. Auftragserteilung
Name                                                                                   Ich erteile diesen Auftrag auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
                                                                                       SWN-NetT Privatkunden („AGB“) sowie der aktuellen SWN-NetT Preisliste, die ich zur
Vorname                                                                                Kenntnis genommen habe. SWN kann den Auftrag des Kunden innerhalb von 21 Tagen
                                                                                       nach Zugang annehmen. Der endgültige Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung,
Straße/Nr.                                                                             spätestens jedoch mit der Freischaltung des Anschlusses zustande. Das gesetzliche Wider-
                                                                                       rufsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Ich willige hiermit ein, dass SWN gemäß
PLZ/Ort                                                                                der Datenschutzerklärung in den AGB den dort genannten Kategorien von Empfängern die
                                                                                       notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln und die für die Aufnahme und Durch-
                                                                                       führung dieses Telekommunikationsvertrages erforderliche Auskünfte über mich erhalten
Unterschriften bei abweichenden Anschlussinhabern                                      darf. Ohne diese Zustimmung muss der Antrag abgelehnt bzw. bei späterem Widerruf von
                                                                                       SWN fristlos gekündigt werden.
Wichtig ist die exakte Schreibweise des bisherigen Anschlussinhabers beim bisherigen
Telefonanbieter. Sie finden diesen i.d.R. auf der Rechnung des bisherigen Anbieters.   Das SWN-NetT small office, home office (SOHO) Angebot findet nur für Privatpersonen so-
                                                                                       wie Unternehmen Anwendung, die keine Kapitalgesellschaft sind und nicht mehr als zwei
Telefonbucheintrag                                                                     Computerarbeitsplätze mit der SWN-NetT Telekommunikationsleistung versorgen möchten.
                                                                                       Eine darüber hinaus gehende Änderung der Nutzung werde ich SWN zwecks erforderlichen
Mein Name (wie Auftraggeber) und meine *erste Rufnummer (gemäß Rufnum-
                                                                                       Wechsels auf ein Geschäftskundenprodukt mitteilen.
mernübernahme) sollen in folgenden öffentlichen Verzeichnissen eingetragen
werden (bei fehlenden Angaben erfolgt kein Eintrag).                                    9. Einwilligung in werbliche Nutzung
   mit Adressangabe, Eintrag wie folgt (falls abweichend):
                                                                                        Ich willige ein, dass personenbezogene Daten für an mich gerichtete Werbung von
                                                                                        SWN wie Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen
                                                                                        und weitere Dienstleistungen per E-Mail, Post und Telefon verarbeitet sowie zu
   gedruckte Verzeichnisse (Telefonbuch)                                                Zwecken der Marktforschung genutzt werden dürfen.
   telefonische Auskunftsdienste                                                            Ich wünsche diese Form der werblichen Nutzung nicht.
   elektronische Verzeichnisse (Internet, CD-ROM)
                                                                                            Ich möchte den SWN-Newsletter erhalten. Dieser informiert über Themen, Ange-
Einzelverbindungsnachweis und Papierrechnung                                                 bote und Aktionen insbesondere aus den Bereichen Energie und Telekommuni-
                                                                                             kation. SWN verwendet hierzu den Dienstleister MailChimp, ein amerikanisches
Ich beauftrage einen Einzelverbindungsnachweis                                               Unternehmen, welches Daten in den USA im Einklang mit dem europäischen
    mit vollständigen Zielrufnummern          mit verkürzten Zielrufnummern                Recht verarbeitet. Den Newsletter erhalte ich maximal einmal wöchentlich.
Ich versichere, dass alle Nutzer des vertraglichen Anschlusses über die Erfas-          Meine jeweilige Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der SWN Stadtwerke
sung der Verbindungsdaten informiert sind oder werden und künftige Nutzer               Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster oder per E-Mail an
unverzüglich darüber informiert werden.                                                 datenschutz@swn.net, widerrufen.
   Ich beauftrage eine Rechnung in Papierform.
Ergänzende Angaben
   Ich beauftrage die ständige Unterdrückung meiner Rufnummer (CLIR). (Ihre           Ort und Datum
     Rufnummer wird standardmäßig bei abgehenden Verbindungen übermittelt.)
    Ich beauftrage die Freischaltung für Premium-Rate-Dienste. (Die Premium-
     Rate-Dienste sind standardmäßig wegen Kostenrisiken gesperrt.)                    Unterschrift aller oben genannten Auftraggeber/innen

10. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von
SWN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
   	Kontoinhaber/in wie Auftraggeber/in         Name Kontoinhaber/in

Straße/Nr.                                                                             PLZ/Ort

IBAN                                                                                                        Kreditinstitut
Ich stimme zu, dass die Vorankündigung über Höhe und Fälligkeit des einzuziehenden Betrags (Pre-Notification), abweichend von der sonst geltenden Frist von
14 Tagen, spätestens fünf Tage vor der Einziehung erfolgen darf.

Ort und Datum 					Unterschrift Kontoinhaber/in
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Bismarckstraße 51 · 24534 Neumünster
Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Thomas Junker, Dipl.-Ökonom Tino Schmelzle · Amtsgericht Kiel HRB 1085NM
Telefon 04321 202-2750 (bei technischen Störungen Telefon 04321 202-301) · Telefax 04321 202-399
E-Mail vertrieb-telko@swn.net · www.swn-glasfaser.de · Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand 01.07.2018
Natürlich lichtschnell.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für SWN-NetT Privatkunden
   Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB)

   Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB)

   Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB)

   Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Mail (E-Mail-AGB)

   Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für TV (TV-AGB)

   SWN-NetT Datenschutzerklärung

   Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Gültig ab 1. Juli 2018

                                                                                                             StadtwerkeNeumünster
                                                                                                           Stadtwerke  Neumünster
Inhaltsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Multimediadienste (Multimedia-AGB) ............................................................... 3

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB) ........................... 7

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB) ................................................. 9

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
für E-Mail (E-Mail-AGB) ........................................................................................ 13

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
für TV (TV-AGB) .................................................................................................... 15

SWN-NetT Datenschutzerklärung ............................................................................ 15

Widerrufsformular ................................................................................................. 16

Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung ...................................................................... 19
Allgemeine Geschäftsbedingungen der                                                      (2)	Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern sich die in den
                                                                                              Preislisten angegebenen Steueranteile in entsprechender Weise preiserhöhend
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH für Multimediadienste                                          oder -senkend. SWN hat den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkraft-
(Multimedia-AGB)                                                                              treten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen. Ist die Höhe der Mehr-
                                                                                              oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung ent-
                                                                                              sprechend anzuwenden (Berechnung durch das Gericht).

                                                                                         (3)	Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem
§ 1 Geltungsbereich                                                                           Kunden nach Wahl von SWN schriftlich oder in Textform mitgeteilt und treten
                                                                                              einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern SWN dem Kunden Mitteilungen
(1) 	Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH („SWN“), Bismarckstraße 51, 24534
                                                                                              nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und
      Neumünster, erbringt ihre angebotenen Multimediadienste („die Dienste“)
                                                                                              wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.
      ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Multimediavertrages gemäß
      den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden All-          (4)	SWN kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vorstehenden
      gemeinen Geschäftsbedingungen und der für einzelne Dienste anzuwendenden                Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interessen des Kunden
      „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Auf diese Bedingungen                   und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert SWN die Vertragsbedingungen
      wird der Vertragspartner (Kunde) bei Vertragsschluss hingewiesen, die der Ver-          zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs
      tragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des             Wochen nach der Änderungsmitteilung mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.
      Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende                ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) widersprechen. Wider-
      Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Die               spricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese
      AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich,              Folge weist SWN den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
      auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit die
      jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Rege-
      lungen gegenüber diesen Multimedia-AGB enthalten, haben die Ergänzenden            § 3 Vertragsabschluss
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Geltung.
                                                                                         (1)	Alle Angebote von SWN, sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unver-
(2) 	Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendungen, auch wenn SWN                      bindlich und bis zum verbindlichen Vertragsangebot freibleibend.
      diese nicht ausdrücklich ablehnt.
                                                                                         (2) 	Der Multimediavertrag über die Nutzung der Dienste von SWN zwischen SWN
(3) 	Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe-                und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen, telefonischen oder elek-
      dingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie                tronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechenden
      die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV usw.) und den mit              Bestellformulars (Angebot) und der anschließenden Annahme durch SWN
      anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen                 (Auftragsbestätigung), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren
      Fakturierungs-und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Ent-               Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen,
      scheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte                 Preislisten nach § 8 Abs. 1 dieser Multimedia-AGB sowie diesen Multimedia-
      und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die                 AGB und den für die jeweiligen Dienste relevanten Ergänzenden Allgemeinen
      Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von die-         Geschäftsbedingungen.
      sen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht ein-
                                                                                         (3)	SWN kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht,
      seitig von SWN zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung
                                                                                              des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. SWN ist
      des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt SWN wegen der Änderungen (z. B.
                                                                                              auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschluss-
      Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher
                                                                                              kosten-Betrages abhängig zu machen.
      Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungsrecht zu, geht dies der vor-
      genannten Vertragsanpassung nach Wahl von SWN vor.
                                                                                         § 4 Leistungsumfang, -änderung und -einschränkung
(4) 	Die Bestimmungen zum Kundenschutz nach dem 3. Teil des TKG (§§ 43a – 47b
      TKG) gelten uneingeschränkt, auch wenn in den vorliegenden Vertragsbedin-          (1)	SWN ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-
      gungen diese Bestimmungen wegen der besseren Verständlichkeit und Über-                 Infrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste soweit dies gem. Auftragsformular
      sicht teilweise modifiziert oder gekürzt wiedergegeben werden. Die vorliegen-           vereinbart ist. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus
      den Bedingungen beabsichtigen keine Änderung der vorgenannten                           dem Auftragsformular, dem Multimediavertrag und den jeweiligen Leistungs-
      Bestimmungen des TKG.                                                                   beschreibungen einschließlich der Multimedia-AGB und der Ergänzenden All-
                                                                                              gemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden Preislisten.

§ 2 Änderungen der Vertragsbedingungen                                                   (2)	Soweit SWN entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, die ausdrücklich als
                                                                                              unverbindlich bezeichnet werden und dementsprechend nicht zu den entgelt-
(1)	Bei einer Änderung der von SWN zu zahlenden Entgelte für besondere Netz-
                                                                                              lichen Austauschleistungen zählen, können diese jederzeit mit oder ohne Vor-
     zugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu
                                                                                              ankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-oder Schadens-
     denen SWN dem Kunden Zugang gewährt, kann SWN die vom Kunden vertrag-
                                                                                              ersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
     lich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billi-
     gem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht             (3)	Die Leistungsverpflichtung von SWN gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
     des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass               Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit SWN mit der erforderlichen Sorg-
     SWN nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen.              falt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige
     SWN wird Kostenänderungen auch zu Gunsten des Kunden berücksichtigen                     oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von SWN beruht.
     und die Preise entsprechend der vorgenannten Vorgaben anpassen. Dies gilt                Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hard-
     insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf-              ware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische
     nummern (wie z. B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungsrecht nach billi-             Leistungen Dritter, z. B. Fernsehsignale.
     gem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an
     zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen           (4)	SWN behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden technischen oder
     sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit                betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang
     dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Telekom Deutschland GmbH und anderen                zu ändern, soweit die Situation für SWN nicht anders mit vertretbarem Aufwand
     maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische                   wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist. Zudem sind Leistungs-
     Umfeld). SWN teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor                einschränkungen infolge der regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten mög-
     Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Inter-            lich und bleiben SWN vorbehalten. SWN wird sich bemühen, diese Wartungsar-
     essen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder                  beiten auf ein geringes Maß zu reduzieren und diese Arbeiten möglichst so vor-
     Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gericht-                zunehmen, dass die Auswirkungen auf den Umfang und die Zeitdauer der
     lichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.                             Leistungseinschränkung gering bleiben.
(5)	Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesre-             Maße die IT-Sicherheit (insbesondere durch Passwortschutz, Verschlüsselung
     publik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige              des WLAN usw.) gegen missbräuchliche Zugriffe Dritter zu gewährleisten. Er
     landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten              hat jede Nutzung zu vertreten, die er in zurechenbarer Weise unter Verstoß
     dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durch-            gegen die vorgenannten Verpflichtungen ermöglicht.
     geführt werden kann bzw. Anpassungen des Multimediavertrages erforderlich
     werden.
                                                                                        § 6 Voraussetzung für die Leistungserbringung
(6)	SWN kann die Leistung verweigern, wenn es für SWN einen unverhältnismäßigen        (1)	Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Hausanschluss gemäß nach-
     Aufwand bedeuten würde, die für die Leistung erforderlichen technischen Vor-            folgenden Hausanschluss-AGB sowie eine vom gewählten Produkt abhängige
     aussetzungen zu schaffen und dies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war.           Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zur
     Eine solche Unverhältnismäßigkeit wird in der Regel angenommen, wenn der                Anschlussdose). Erfordert die Nutzung weitere Endeinrichtungen und nimmt
     Aufwand mehr als 60 % über dem Entgelt für die Einrichtung der entsprechen-             der Kunde die von SWN angebotenen nicht in Anspruch, ist weitere Nutzungs-
     den Leistung liegt (z. B. die Kosten für die Errichtung eines Anschlusses das           voraussetzung, dass der Kunde erforderliche Endgeräte selbst stellt, ordnungs-
     einmalige Anschlussentgelt um mindestens 60 % überseigen).                              gemäß einrichtet und wartet, siehe auch § 5 Abs. 1.
(7)	SWN wird unter den Voraussetzungen des § 275 BGB (Ausschluss der Leistungs-        (2)	Ist für den Hausanschluss selbst, die Hausinstallation oder den Leitungsverlauf
     pflicht) von der Leistung frei und kann diese damit verweigern. In diesen Fällen        im Gebäude eine Gestattung des Berechtigten (z. B. Hauseigentümer, Mitei-
     gilt, dass SWN ohne Schadensersatz von der Leistung frei wird, es sei denn,             gentümer, Wohnungsverwaltung) erforderlich, hat der Kunde diese einzuholen.
     SWN hat den Eintritt des Ereignisses, welches zur Anwendung von § 275 BGB               SWN stellt die notwendigen Formulare für den Abschluss entsprechender
     führt, zu vertreten.                                                                    Grundstücksnutzungsverträge zur Verfügung.

                                                                                        (3)	Alle Leistungen von SWN sind davon abhängig, dass der Kunde für die im
§ 5 Hardware-Überlassung
                                                                                             räumlichen Verantwortungsbereich des Kunden durch SWN aufgestellten Geräte
(1)	Je nach Vertragstyp/Produkt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung              und/oder die dem Kunden durch SWN zur Leistungserbringung überlassenen
     der von SWN angebotenen Leistungen zusätzliche Hardware, die je nach Ver-               Geräte mit Strom nach den deutschen Normen versorgt.
     tragstyp/Produkt von SWN leih- oder mietweise überlassen wird (im Folgenden
     auch „überlassene Hardware“ genannt). Der Kunde hat auch das Recht, die
     erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen selbst zu stellen und zu            § 7 Leistungstermine und Fristen
     betreiben (im Folgenden auch „kundeneigene Endeinrichtungen“ oder „eigene          (1)	Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbindlich, wenn
     Telekommunikationseinrichtungen“ genannt). Bei der Nutzung kundeneigener                SWN diese ausdrücklich schriftlich bestätigt, der Kunde rechtzeitig alle in seinem
     Endeinrichtungen ist der Kunde ausschließlich alleine für die ordnungsgemäße            Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch
     Einrichtung, Funktion und Wartung verantwortlich und hat alle erforderlichen            SWN geschaffen hat, so dass SWN den betroffenen Dienst schon zum ange-
     Sicherheitseinstellungen und Updates selbst vorzunehmen.                                gebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne ausdrückliche Nennung sind auch
                                                                                             verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung
(2)	Überlassene Hardware (z. B. Genexis-Box, Fritz!Box, CI-Modul, SmartCard) ver-           nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann.
     bleibt im Eigentum von SWN.
                                                                                        (2)	SWN ist berechtigt, den Multimediavertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kün-
(3) 	
     Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware ein-                 digen, wenn der Kunde auf Verlangen von SWN nicht innerhalb eines Monats
     schließlich jeglichen Zubehörs auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb            den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich berechtigten auf Abschluss des
     von 14 Tagen an SWN zurückzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht                  Grundstücknutzungsvertrages (§ 6 Abs. 2 dieser Multimedia-AGB) vorlegt oder
     nach, hat er den Zeitwert gem. Absatz 7 zu ersetzen.                                    der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen
                                                                                             Grundstücknutzungsvertrages kündigt.
(4)	SWN ist berechtigt, für die überlassene Hardware eine Kaution zu verlangen.
     Nach ordnungsgemäßer Rückgabe bei Vertragsende ist die Kaution unverzinst          (3)	Der Kunde ist zur Kündigung des Multimediavertrages ohne Einhaltung einer
     zur Rückzahlung fällig.                                                                 Frist berechtigt, wenn SWN den Grundstücknutzungsvertrag nicht innerhalb
                                                                                             eines Monats unterzeichnet an den Eigentümer bzw. den dinglich Berechtigten
(5)	SWN behält sich vor, überlassene Hardware jederzeit durch andere Geräte zu
                                                                                             übersendet.
     ersetzen sowie Software und Firmware zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür
     SWN entsprechenden Zugang zu gewähren. Davon abgesehen entstehen ihm               (4)	Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Berechtigten gemäß
     hierdurch keine Kosten.                                                                 § 6 Abs. 2 nicht innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Multi-
                                                                                             mediavertrages bereitgestellt, ist der Kunde berechtigt, nach Anzeige in Text-
(6)	Der Kunde ist verpflichtet, SWN über Störungen ihres Eigentumsrechts an der
                                                                                             form (§ 126b BGB) gegenüber SWN und erfolgloser Nachfristsetzung von min-
     überlassenen Hardware beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder
                                                                                             destens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
     Verlust unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) zu informieren. Hat der Kunde
     die Beeinträchtigung zu vertreten, kann SWN den Vertrag außerordentlich kün-       (5)	Gerät SWN in Leistungsverzug, ist der Kunde nach Mahnung und erfolgloser
     digen und Schadensersatz verlangen.                                                     Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zur Kündigung berechtigt.
(7)	Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an überlassener          (6)	Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von
     Hardware oder deren Verlust zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzungszeit von               SWN liegende und von SWN nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“),
     mehr als einem Jahr verringert sich der Erstattungsbetrag pro abgelaufenem              die die Leistung von SWN unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
     Vertragsjahr um 15 Prozent des Netto-Neuwertes. Dem Kunden bleibt der Nach-             entbinden SWN für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Zu den
     weis eines geringeren Schadens unbenommen.                                              Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Krieg, Naturkatastrophen,
                                                                                             Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikations-
(8)	Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Hardware in regelmäßigen Abständen
                                                                                             netzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste
     auf erkennbare Funktionssicherheit zu prüfen und diese bei Beeinträchtigun-
                                                                                             eines Leitungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftrag-
     gen (z. B. Fehler am Netzstecker, ungewöhnliche Geräusche eines Trafos usw.)
                                                                                             nehmern von SWN oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern
     von einem qualifizierten Fachmann prüfen zu lassen. Ist nach der Bedienungs-
                                                                                             beziehungsweise bei den von SWN autorisierten Betreibern von Subknoten-
     anleitung ein regelmäßiger Service erforderlich, hat der Kunde diesen auf
                                                                                             Rechnern (POPs) eintreten. Sie berechtigen SWN, die Leistung um die Dauer
     eigene Kosten und eigene Verantwortung vorzunehmen.
                                                                                             der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(9)	Der Kunde hat zudem als Beistellungs- und Mitwirkungspflicht sichere Umge-              Bei Andauer von mehr als zehn Tagen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu
     bungsbedingungen zu gewährleisten (z. B. Schutz gegen Wasser und Feuchtig-              kündigen. Für die Dauer der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte sind von
     keit, Kälte unter 5 Grad und Hitze über 40 Grad, extremen Schmutz und Staub             SWN zu erstatten.
     sowie baulicher Schutz [Raum mit verschließbarer Tür] gegen unberechtigten
     Zugriff Dritter). Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, in zumutbarem

4
§ 8 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug/Sperre                                             § 9 Elektronische Rechnung/Papierrechnung

(1)	Die jeweils gültigen Entgelte für Dienste und sonstige Leistungen ergeben sich       (1)	Monatliche Rechnungen werden dem Kunden nach Wahl in Papierform oder in
     aus der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der Ände-                  unsignierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Rechnung in elek-
     rungsrechte.                                                                              tronischer Form wird dem Kunden spätestens am 15. Kalendertag eines jeden
                                                                                               Monats für den Vormonat im Kundenportal zum verschlüsselten Abruf in einem
(2)	SWN stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Dienste und sonstigen                  passwortgeschützten Bereich bereit gestellt. Die Nutzung des Kundenportals
     Leistungen zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung; sie umfassen                      bedingt die Akzeptanz von Cookies durch den Kunden. Der Rechnungsabruf
     sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen                        über das Kundenportal erfolgt über Kundenlogin und Kundenpasswort, die
     (variablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden.            dem Kunden schriftlich vor der ersten Nutzung mitgeteilt werden. Wird eine
                                                                                               elektronische Rechnung vereinbart, werden auch eventuell vereinbarte Einzel-
(3)	
    Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich für den Vormonat,                    verbindungsnachweises elektronisch zur Verfügung gestellt.
    sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Ist das Entgelt für Teile eines
    Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses taggenau berechnet.                      (2)	Sämtliche Entgelte sind zehn Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
                                                                                               zur Zahlung fällig.
(4)	Die vereinbarten Entgelte sind monatlich bargeldlos zu zahlen und werden mit
     Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde ein
     SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, werden die Entgelte vom Konto des Kunden         § 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
     abgebucht. Die Abbuchung erfolgt nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen
                                                                                          (1)	Der Kunde hat SWN unverzüglich Änderung von im Auftrag angegebenen per-
     nach Rechnungsdatum. Soweit der Kunde kein Lastschriftmandat erteilt hat,
                                                                                               sonenbezogenen Daten wie Name und Wohnsitz mitzuteilen. Im Falle des
     muss der Rechnungsbetrag SWN spätestens zehn Kalendertage nach Rech-
                                                                                               Umzuges und damit verbundener vorzeitiger Kündigung ist er verpflichtet, SWN
     nungsdatum gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag
                                                                                               den Zeitpunkt des Umzuges durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen.
     nach Ablauf der in der Rechnung angegeben Zahlungsfrist, spätestens aber
     30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.                                                (2)	Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste bestimmungsgemäß, sachgerecht und
                                                                                               nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen
(5)	Hat der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt, ist er verpflichtet, für ausreichende
                                                                                               zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
     Kontodeckung bei Abbuchung Sorge zu tragen. Im Falle der Kontounter-
     deckung hat er die Kosten der Rücklastschrift zu tragen. SWN ist berechtigt, bei         a)	SWN unverzüglich über Änderungen vertragswesentlicher Umstände, insbe-
     Rückgabe der Lastschrift den Bankeinzug einzustellen.                                        sondere den Wechsel von privater in gewerbliche Nutzung, zu informieren;
(6)	Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden pro Mahnung pauschal                  b)	die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen
     mit 3,00 Euro berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren,                    und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
     SWN der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug
     des Kunden ist SWN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent-                   c)	die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzu-
     punkten pro Jahr über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Die                     stellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme
     Geltendmachung weiteren Schadens bleibt SWN vorbehalten.                                     einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten;

(7)	Bei Zahlungsverzug ist SWN berechtigt, den Zugang des Kunden zu Telekom-                 d)	anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere
     munikationsdiensten nach Maßgabe des § 45k TKG zu sperren. Ebenfalls ist                     nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dem Bundesdatenschutz-
     SWN berechtigt, bei Zahlungsverzug Internetdienstleistungen und den Kabel-                   gesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) und dem TKG Rechnung zu
     fernsehanschluss zu sperren. Grundgebühren fallen auch während der Sperr-                    tragen und diese zu befolgen;
     dauer an. Die vom Kunden zu vertretene Sperre eines Anschlusses (Telefon
     oder Internet) wird mit jeweils 20,00 Euro berechnet, falls der Kunde keinen             e)	SWN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungs-
     geringeren Schaden nachweist.                                                                meldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel
                                                                                                  oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Stö-
(8)	Wird SWN nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver-                   rung erleichtern und beschleunigen;
     mögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät der Kunde wiederholt oder
     mit mehreren Monatszahlungen in Zahlungsverzug, ist SWN berechtigt, Leis-                f)	nach Abgabe einer Störungsmeldung SWN die durch die Überprüfung ihrer
     tungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Gerät der Kunde mit der Voraus-                 Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit
     zahlung in Verzug, kann SWN unbeschadet weiterer Rechte den Vertrag kündigen.                sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlich-
                                                                                                  keitsbereich des Kunden vorlag.
(9)	Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen,
     Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst                 (3) Der Kunde:
     gutgeschrieben oder ihm unbar erstattet.                                                 a)	darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück
                                                                                                  am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von SWN bis zum Übergabepunkt
(10)	Gegen Ansprüche von SWN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts-                  selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Anschal-
      kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbe-                tung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt;
      haltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Ver-
      tragsverhältnis beruht.                                                                 b)	hat SWN gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maß-
                                                                                                 nahmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, den Kabel-
(11)	Die unaufgeforderte Rückgabe überlassener Hardware vor Vertragsende ent-                   anschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben.
      bindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung jedweden Entgelts.
                                                                                          (4)	Nutzt der Kunde eigene Telekommunikationseinrichtungen, so hat er in aus-
(12)	Beanstandungen bzw. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von                 schließlich eigener Verantwortung deren ordnungsgemäße Einrichtung, Betrieb
      acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform (§ 126b BGB) zu erheben.                und Wartung zu verantworten (Details vgl. „Ergänzende Allgemeine Geschäftsbe-
      Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung            dingungen für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB)“, § 2b).
      als genehmigt. SWN wird den Kunden auf die Folgen unterlassene Einwendun-
      gen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
      nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Beanstandungen von         § 11 Eigentum von SWN
      Telekommunikationsdienstleistungen wird SWN unter den Voraussetzungen des           (1)	SWN bleibt Eigentümer aller netzseitigen SWN Service- und Technikeinrichtun-
      § 45i TKG eine Prüfung vornehmen.                                                        gen, einschließlich der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaserkabel,
                                                                                               Schaltschränke, Multiplexer und Netzabschlusseinrichtungen. SWN installiert
                                                                                               diese so, dass sie bestimmungsgemäß wieder von dem Grundstück/Haus ent-
                                                                                               fernbar sind.

                                                                                                                                                                           5
(2)	Der Kunde hat sicherzustellen, dass SWN bei Vertragsende sämtliche Service-            (3)	SWN ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen Gründen ohne
     und Technikeinrichtungen entfernen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen              Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.
     Dritter entgegenstehen.
                                                                                            (4)	Soweit ein Recht von SWN zur Unterbrechung des Dienstes besteht, werden die
                                                                                                 hierdurch verursachten Ausfallzeiten nicht als Ausfallzeiten bei der Berech-
§ 12 Nutzungen durch Dritte                                                                      nung der Verfügbarkeit mitgerechnet.
(1)	Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der
     SWN-Dienste durch Dritte außerhalb einer sozialadäquaten Nutzung ist nur               § 15 Haftung und Haftungsbeschränkungen
     nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch SWN gestattet. Insbe-
     sondere ist entsprechend auch die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche)            (1)   Für Personenschäden haftet SWN bei Verschulden unbeschränkt.
     Bereitstellung der Dienste an Dritte nicht ohne ausdrückliche schriftliche
     Erlaubnis gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher Hotspot für den Internet-   (2)	Für Vermögensschäden, die von SWN, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern
     Access betrieben werden).                                                                   oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten
                                                                                                 verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWN
(2)	Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß                  gegenüber dem Kunden auf 12.500,00 Euro je Kunde beschränkt. Entsteht die
     in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht                 Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches
     gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens-                 Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht
     ersatzanspruch für den Kunden.                                                              dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begren-
                                                                                                 zung in Absatz 1 in der Summe auf 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die
(3)	Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die            Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses
     durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden             zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
     sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat (vgl. zu den Siche-                 gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht.
     rungspflichten auch oben, § 6 Abs. 3).
                                                                                            (3)	Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des
                                                                                                 Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
§ 13 	Verfügbarkeit der Dienste, Störungsbearbeitung / Service Level und
       Gewährleistung                                                                       (4)	Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Telekommu-
                                                                                                 nikationsdienstleistungen entstehen, haftet SWN, wenn der Schaden von SWN,
(1)	SWN wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen unverzüglich
                                                                                                 ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
     innerhalb vorgegebener Servicezeiten nachgehen und im Rahmen bestehender
                                                                                                 oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWN haftet darüber hinaus bei
     technischer und betrieblicher Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen („Ser-
                                                                                                 leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflich-
     vice Level“). Die Störungsbearbeitung für SWN NetT-Privatkunden und small
                                                                                                 ten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens
     office, home office (SOHO)-Kunden erfolgt montags bis freitags zwischen 7 und 17
                                                                                                 jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 Euro je Kunde. Entsteht die Schadens-
     Uhr (Servicezeiten). Für außerhalb der Servicezeiten eingehende Störungsmel-
                                                                                                 ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden
     dungen beginnt die Störungsbearbeitung am folgenden Werktag (außer dies ist
                                                                                                 verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies
     ein Sonnabend) um 7 Uhr. SWN beseitigt Störungen in der Regel innerhalb von 48
                                                                                                 nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorgenann-
     Stunden ab Beginn der Störungsbearbeitung (Entstörfrist). Endet die Entstörfrist
                                                                                                 ten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über-
     außerhalb der Servicezeiten, unterbricht das Ende der Servicezeit die Entstörfrist.
                                                                                                 steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben
(2)	SWN unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefo-                    Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in
     nisch oder via E-Mail erreicht werden kann.                                                 dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur
                                                                                                 Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung dieses Absatzes gilt nicht für
(3)	Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller Dienste, die                Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von
     im Verantwortungsbereich von SWN liegt, länger als eine Woche ohne Unter-                   Schadensersatz entsteht.
     brechung an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeit-
     raum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinde-                 (5)	SWN haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden
     rung liegt vor, wenn                                                                        bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt
                                                                                                 oder infolge von Arbeitskämpfen SWN-Leistungen unterbleiben.
     a)	der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf die
         SWN-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht             (6)	SWN haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Infor-
         mehr nutzen kann;                                                                       mationen Dritter und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
                                                                                                 Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
     b)	die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist                 rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
         beziehungsweise die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmög-
         lich wird oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.                          (7)	In Bezug auf die von SWN entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hard-
                                                                                                 ware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB aus-
(4) 	Beim Erwerb von Hardware, die seitens SWN als Gebrauchtware veräußert wird,                geschlossen.
      wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Kaufdatum beschränkt. Bei Neu-
      geräten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.                                    (8)	Für den Verlust von Daten haftet SWN über die vorstehenden Regelungen dieses
                                                                                                 § 15 hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminde-
                                                                                                 rung und zur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern,
§ 14 Unterbrechung von Diensten                                                                  schuldhaft verletzt hat.
(1)	SWN ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken          (9)	Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der
     oder in sonstiger Weise zeit- beziehungsweise teilweise oder ganz einzustellen,             SWN-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
     soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbe-
     triebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netz-        (10)	Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben
     integrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des                        von den vorstehenden Regelungen unberührt.
     Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der
     Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder tech-              (11)	Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und
     nisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.                                                 -minderung zu treffen.

(2)	
    Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne                       (12)	Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die SWN oder Dritten durch die
    Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten                       missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der SWN-Dienste oder
    vorgenommen werden und nach Einschätzung von SWN voraussichtlich nur zu                       dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht
    einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen.                                         nachkommt, unbeschränkt.

6
§ 16 Ordentliche und außerordentliche Kündigung                                           § 18 Schlussbestimmungen

(1)	Der Multimediavertrag kann, wenn nichts anderes in der Leistungsbeschrei-            (1)	Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Multimediavertrages ist,
     bung vereinbart ist, von beiden Seiten mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.         soweit bestimmbar, Neumünster.
     ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) mit einer dreimonatigen
     Frist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine         (2)	Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
     Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils sechs
     weitere Monate, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des         (3)	An Stelle von SWN darf ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Multi-
     jeweiligen Verlängerungszeitraumes mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.             mediavertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; sofern SWN dies dem
     ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) gekündigt wird.                   Kunden schriftlich unter Hinweis auf das folgende Kündigungsrecht anzeigt. In
                                                                                               diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich innerhalb
(2)	Das Recht zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung aus wichtigem                  eines Monat zu kündigen.
     Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
                                                                                          (4)	Abweichungen von diesen Multimedia-AGB und den jeweiligen Ergänzenden
     a)	der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines                Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn SWN sie schrift-
         nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem län-             lich bestätigt.
         ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durch-
         schnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht (mindestens         (5)	Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von SWN, die über den
         jedoch in Höhe von 75 Euro), in Verzug kommt, wobei zur Ermittlung des                Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Multimedia-AGB und den
         Verzugsbetrages die Berechnungsregel des § 3 Abs. 1 der TK-Dienste-AGB                jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind
         zur Anwendung kommt;                                                                  ebenfalls nur wirksam, wenn SWN sie schriftlich bestätigt.

     b) der Kunde zahlungsunfähig ist;

     c)	der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen
         Pflichten, insbesondere nach § 10 Abs. 2b) dieser Multimedia-AGB, verstößt,
         wobei eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist;        Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
     d) eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung zurückgezogen wird;
                                                                                          Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB)

     e)	SWN ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ein-
         stellen muss;

     f)	der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische       § 1 Geltungsbereich der Bestimmungen
         Handlungen vornimmt;                                                             Die nachfolgenden Bestimmungen der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH („SWN“)
                                                                                          regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses
     g)	eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindestens 14 Tage anhält
                                                                                          (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Multimediadienste) und gelten
         und SWN die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkraft-
                                                                                          zusätzlich und ergänzend zu den Multimedia-AGB der SWN, sowie zu den weiteren
         treten der Kündigung angedroht hat;
                                                                                          ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend
     h)	der Kunde die Telefon-, Internet-, On-Demand- und Pay-TV- Dienste miss-          Bezug genommen wird.
         bräuchlich im Sinne des § 6 Abs. 3 und Abs. 5 bzw. § 7 Abs. 4 bis 12 der
         Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetzugang              § 2 Grundstücksbenutzung
         (TK-Dienste-AGB) nutzt.
                                                                                          (1)	Kunden und Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für
(3) 	Verstößt der Kunde gegen die in § 10 Abs. (2) a), c) und f) dieser Multimedia-           Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen
      AGB genannten Pflichten, ist SWN nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das              zur Zu- und Fortleitung von Signalen über ihre im gleichen Versorgungsgebiet
      Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.                              liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen
                                                                                               Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen.
(4) 	Kündigt SWN den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden                   Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an das von SWN genutzte Breitband-
      wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, SWN einen in einer Summe fälligen           netz angeschlossen sind, die vom Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammen-
      pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Dieser bemisst sich in Höhe der Hälfte          hang mit dem angeschlossenen Grundstück genutzt werden oder für die die
      der Summe der monatlichen Grundentgelte, die ohne die Kündigung bis zum                  Möglichkeit des Signalempfangs sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt,
      nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Grundent-                wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als not-
      gelte sind die Entgelte, die verbindungsunabhängig abgerechnet werden. Ist               wendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.
      eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so ist die Restlaufzeit ab dem Zeitpunkt
      maßgeblich, zu dem die vorzeitige Kündigung wirksam wird bis zum Ende der           (2)	Der Kunde oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der
      ursprünglich vereinbarten festen Vertragslaufzeit. Dieser pauschalierte Schadens-        beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.
      ersatz wird als Einmalzahlung ab Wirksamkeit der Kündigung fällig, sobald
      SWN diesen in Rechnung stellt. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn        (3)	Kunden und Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben
      SWN einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. ent-               auf Verlangen von SWN die schriftliche Zustimmung des Grundstücks-
      fällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder über-               eigentümers zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks im Sinne des
      haupt kein Schaden eingetreten ist.                                                      Absatzes 1, unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen, beizu-
                                                                                               bringen.

§ 17 Streitbeilegungsverfahren
                                                                                          § 3 Hausanschluss
SWN als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nimmt nicht
an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Ver-       (1)	Der Hausanschluss besteht aus dem Hausübergabepunkt. Dieser verbindet die
braucherschlichtungsstelle teil.                                                               Hausinstallation mit dem Breitbandnetz von SWN (Schnittstelle zum öffent-
                                                                                               lichen Telekommunikationsnetz von SWN).
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-
Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer      (2)	SWN installiert für einen von ihr bestimmten Versorgungsbereich (z. B. ein
Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungs-                 Wohnhaus) jeweils einen so genannten Hausübergabepunkt (HÜP) als
vertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungs-                 Abschluss ihres Breitbandverteilnetzes (öffentliches Telekommunikationsnetz)
stellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem              auf dem Grundstück, auf dem der Kunde die Leistung nutzen will, falls das
Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.                                    Grundstück nicht im Versorgungsbereich eines anderen Hausübergabepunktes
                                                                                                                                                                               7
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