SWN-NetT Auftrag für Privatkunden und small office, home office
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SWN-NetT Auftrag für Privatkunden und small office, home office (SOHO) An alles gedacht? en korrekt Diese Unterlagen benötigen wir von Ihn und vollständig ausgefüllt zurück: ▫ SWN-NetT Auftrag ▫ Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) Bitte beachten Sie: bis spätes- Sollte der Grundstücksnutzungsvertrag szeitraums tens vier Wochen nach Ende des Aktion Glasfaser- bei SWN nicht vorliegen, wird Ihnen der anschluss ggf. voll berechnet. Stadtwerke Neumünster
1. SWN-NetT Produktpakete Unser Topseller! In allen Produkten enthalten: Basic S M L Internet-Flatrate Festnetz-Flatrate 50 Mbit/s 100 Mbit/s 250 Mbit/s 500 Mbit/s Download Download Download Download Eine Telefonleitung 5 Mbit/s 20 Mbit/s 50 Mbit/s 100 Mbit/s Standard WLAN-Router Upload Upload Upload Upload E-Mail- Postfach Internet-Flatrate Online-Rechnung Speed-Option Upload-Speed auf 10 Mbit/s Upload-Speed auf 50 Mbit/s 1 Gbit/s XL + 3 € mtl. + 5 € mtl. Download + 60 € mtl. TV-Option: Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz Super HD (mtl. kündbar) Aktivierung der 2. bzw. 3. Smart Card inkl. CI+ - Modul Alle angegebenen Preise sind einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer 2. Telefon-Leitung + 4 € mtl. + 4 € mtl. Abholung der Hardware im SWN-Kundenzentrum Premium Hardware + 5 € mtl. + 5 € mtl. Mobilfunk-Flatrate + 12 € mtl. + 12 € mtl. + 12 € mtl. Kabel-TV und Sparen Sie als SWN- digitale Radiosender + 10 € mtl. + 10 € mtl. + 10 € mtl. + 10 € mtl. Energiekunde bei allen Leistungspaketen Bereitstellung einmalige Kosten 79,- € 49,- € kostenlos kostenlos bis zu 10 % ! Telefon & Fernsehen Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz Das Einsteigerpaket ohne Internet Kabel-TV in höchster Bild- und Tonqualität Bereitstellungskosten: einmalig 79,00 € 2. Telefon- und E-Mail-Optionen (gemäß Preisliste) Telefon: Günstige Gespräche für mehrere Nutzer Festnetz-Minutenpaket Ausland Multi 1 100 Min. 250 Min. (mtl. kündbar) Festnetz-Minutenpaket Ausland Multi 2 100 Min. 250 Min. Festnetz-Flatrate Ausland Multi 1 Multi 2 E-Mail Postfach Ich beauftrage ein E-Mail Postfach. Meine gewünschte E-Mail-Adresse lautet: @swn-nett.de 3. Auftraggeber/in 4. Adresse des Anschlusses (falls abweichend von Auftraggeber/Anschlussort bei Umzug) Auftraggeber/in ist Eigentümer Mieter Nutzung privat geschäftlich Anrede Herr Frau Titel Anrede Herr Frau Titel Geb.-Datum* *Zur Authentifizierung bei Auskünften Name 1. Pers. Vorname 1. Pers. Name Geb.-Datum* *Zur Authentifizierung bei Auskünften Vorname Name 2. Pers. Straße/Nr. Vorname 2. Pers. Geb.-Datum* *Zur Authentifizierung bei Auskünften PLZ/Ort Straße/Nr. Für Rückfragen erreichen wir Sie am besten über Mobil Telefon PLZ/Ort E-Mail Für Rückfragen erreichen wir Sie am besten über Mobil Telefon Angaben zum Standort Einfamilien-/Doppelhaus Mehrfamilienhaus mit Wohneinheiten Rechnungsanschrift für Geschäftskunden Lage der Wohnung EG Etage Firma rechts Mitte links Umsatzsteuer-ID Es handelt sich um einen Neubau. Straße/Nr. PLZ/Ort Der voraussichtliche Einzugstermin ist am
5. Telefonanschluss und Anbieterwechsel 6. Energie und Datennutzung Bisheriger Telefonanschluss: Ich habe Ich bin bereits SWN-Stromkunde SWN-Gas- oder Wärmekunde e inen aktiven Telefonanschluss und kündige selbst. (Kündigung Altan- Ich bin noch kein SWN-Kunde. Senden Sie mir bitte unverbindlich folgendes schlusses und Anschaltung von SWN-NetT nicht aufeinander abgestimmt). Angebot zu: keinen aktiven Telefonanschluss. SWN-Strom-Angebot Jahresverbrauch einen aktiven Telefonanschluss und bitte um die Übernahme meiner SWN-Gas- oder Wärmeangebot Jahresverbrauch (bis zu 10) Rufnummer(n). Vorwahl Rufnummer 1* Rufnummer 2 Rufnummer 3 Rufnummer 4 7. Allgemeine Hinweise Rufnummer 5 Rufnummer 6 Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung Ihres SWN-Anschlusses und verlängert sich automatisch um jeweils Rufnummer 7 Rufnummer 8 sechs weitere Monate, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Freischaltung des Anschlusses erfolgt schnellstmöglich nach Fertigstellung des Rufnummer 9 Rufnummer 10 SWN-Netzbetriebes und richtet sich im Wesentlichen nach der Vertragslaufzeit Ihres bis- herigen Anbieters. Alle Rufnummern der Anschlüsse portieren Produktinformation: Der Internetanschluss wird am Netzabschlusspunkt mit einer Up- und Download-Übertragungsgeschwindigkeit bereitgestellt mit folgenden minimalen, norma- Bisheriger Telefonanbieter: len und maximalen Download- und Upload-Geschwindigkeiten: Basic 50 und 5 Mbit/s, S Telekom Deutschland Vodafone Kabel Deutschland 100 und 20 Mbit/s, M 250 und 50 Mbit/s, L 500 und 100 Mbit/s, XL 1000 und 100 Mbit/s. Datum der Markteinführung: 15.03.2017 1&1 Versatel Anschlussinhaber beim bisherigen Telefonanbieter: 8. Auftragserteilung Name Ich erteile diesen Auftrag auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SWN-NetT Privatkunden („AGB“) sowie der aktuellen SWN-NetT Preisliste, die ich zur Vorname Kenntnis genommen habe. SWN kann den Auftrag des Kunden innerhalb von 21 Tagen nach Zugang annehmen. Der endgültige Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung, Straße/Nr. spätestens jedoch mit der Freischaltung des Anschlusses zustande. Das gesetzliche Wider- rufsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Ich willige hiermit ein, dass SWN gemäß PLZ/Ort der Datenschutzerklärung in den AGB den dort genannten Kategorien von Empfängern die notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln und die für die Aufnahme und Durch- führung dieses Telekommunikationsvertrages erforderliche Auskünfte über mich erhalten Unterschriften bei abweichenden Anschlussinhabern darf. Ohne diese Zustimmung muss der Antrag abgelehnt bzw. bei späterem Widerruf von SWN fristlos gekündigt werden. Wichtig ist die exakte Schreibweise des bisherigen Anschlussinhabers beim bisherigen Telefonanbieter. Sie finden diesen i.d.R. auf der Rechnung des bisherigen Anbieters. Das SWN-NetT small office, home office (SOHO) Angebot findet nur für Privatpersonen so- wie Unternehmen Anwendung, die keine Kapitalgesellschaft sind und nicht mehr als zwei Telefonbucheintrag Computerarbeitsplätze mit der SWN-NetT Telekommunikationsleistung versorgen möchten. Eine darüber hinaus gehende Änderung der Nutzung werde ich SWN zwecks erforderlichen Mein Name (wie Auftraggeber) und meine *erste Rufnummer (gemäß Rufnum- Wechsels auf ein Geschäftskundenprodukt mitteilen. mernübernahme) sollen in folgenden öffentlichen Verzeichnissen eingetragen werden (bei fehlenden Angaben erfolgt kein Eintrag). 9. Einwilligung in werbliche Nutzung mit Adressangabe, Eintrag wie folgt (falls abweichend): Ich willige ein, dass personenbezogene Daten für an mich gerichtete Werbung von SWN wie Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen und weitere Dienstleistungen per E-Mail, Post und Telefon verarbeitet sowie zu gedruckte Verzeichnisse (Telefonbuch) Zwecken der Marktforschung genutzt werden dürfen. telefonische Auskunftsdienste Ich wünsche diese Form der werblichen Nutzung nicht. elektronische Verzeichnisse (Internet, CD-ROM) Ich möchte den SWN-Newsletter erhalten. Dieser informiert über Themen, Ange- Einzelverbindungsnachweis und Papierrechnung bote und Aktionen insbesondere aus den Bereichen Energie und Telekommuni- kation. SWN verwendet hierzu den Dienstleister MailChimp, ein amerikanisches Ich beauftrage einen Einzelverbindungsnachweis Unternehmen, welches Daten in den USA im Einklang mit dem europäischen mit vollständigen Zielrufnummern mit verkürzten Zielrufnummern Recht verarbeitet. Den Newsletter erhalte ich maximal einmal wöchentlich. Ich versichere, dass alle Nutzer des vertraglichen Anschlusses über die Erfas- Meine jeweilige Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der SWN Stadtwerke sung der Verbindungsdaten informiert sind oder werden und künftige Nutzer Neumünster GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster oder per E-Mail an unverzüglich darüber informiert werden. datenschutz@swn.net, widerrufen. Ich beauftrage eine Rechnung in Papierform. Ergänzende Angaben Ich beauftrage die ständige Unterdrückung meiner Rufnummer (CLIR). (Ihre Ort und Datum Rufnummer wird standardmäßig bei abgehenden Verbindungen übermittelt.) Ich beauftrage die Freischaltung für Premium-Rate-Dienste. (Die Premium- Rate-Dienste sind standardmäßig wegen Kostenrisiken gesperrt.) Unterschrift aller oben genannten Auftraggeber/innen 10. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von SWN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber/in wie Auftraggeber/in Name Kontoinhaber/in Straße/Nr. PLZ/Ort IBAN Kreditinstitut Ich stimme zu, dass die Vorankündigung über Höhe und Fälligkeit des einzuziehenden Betrags (Pre-Notification), abweichend von der sonst geltenden Frist von 14 Tagen, spätestens fünf Tage vor der Einziehung erfolgen darf. Ort und Datum Unterschrift Kontoinhaber/in
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH · Bismarckstraße 51 · 24534 Neumünster Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Thomas Junker, Dipl.-Ökonom Tino Schmelzle · Amtsgericht Kiel HRB 1085NM Telefon 04321 202-2750 (bei technischen Störungen Telefon 04321 202-301) · Telefax 04321 202-399 E-Mail vertrieb-telko@swn.net · www.swn-glasfaser.de · Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand 01.07.2018
Natürlich lichtschnell. Allgemeine Geschäftsbedingungen für SWN-NetT Privatkunden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Mail (E-Mail-AGB) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für TV (TV-AGB) SWN-NetT Datenschutzerklärung Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung Gültig ab 1. Juli 2018 StadtwerkeNeumünster Stadtwerke Neumünster
Inhaltsübersicht Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB) ............................................................... 3 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB) ........................... 7 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB) ................................................. 9 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Mail (E-Mail-AGB) ........................................................................................ 13 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für TV (TV-AGB) .................................................................................................... 15 SWN-NetT Datenschutzerklärung ............................................................................ 15 Widerrufsformular ................................................................................................. 16 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung ...................................................................... 19
Allgemeine Geschäftsbedingungen der (2) Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern sich die in den Preislisten angegebenen Steueranteile in entsprechender Weise preiserhöhend SWN Stadtwerke Neumünster GmbH für Multimediadienste oder -senkend. SWN hat den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkraft- (Multimedia-AGB) treten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung ent- sprechend anzuwenden (Berechnung durch das Gericht). (3) Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem § 1 Geltungsbereich Kunden nach Wahl von SWN schriftlich oder in Textform mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern SWN dem Kunden Mitteilungen (1) Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH („SWN“), Bismarckstraße 51, 24534 nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und Neumünster, erbringt ihre angebotenen Multimediadienste („die Dienste“) wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Multimediavertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden All- (4) SWN kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vorstehenden gemeinen Geschäftsbedingungen und der für einzelne Dienste anzuwendenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interessen des Kunden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Auf diese Bedingungen und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert SWN die Vertragsbedingungen wird der Vertragspartner (Kunde) bei Vertragsschluss hingewiesen, die der Ver- zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs tragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Wochen nach der Änderungsmitteilung mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) widersprechen. Wider- Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Die spricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in diesem Bereich, Folge weist SWN den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit die jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Rege- lungen gegenüber diesen Multimedia-AGB enthalten, haben die Ergänzenden § 3 Vertragsabschluss Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Geltung. (1) Alle Angebote von SWN, sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unver- (2) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendungen, auch wenn SWN bindlich und bis zum verbindlichen Vertragsangebot freibleibend. diese nicht ausdrücklich ablehnt. (2) Der Multimediavertrag über die Nutzung der Dienste von SWN zwischen SWN (3) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbe- und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen, telefonischen oder elek- dingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie tronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechenden die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. TNV, TKÜV usw.) und den mit Bestellformulars (Angebot) und der anschließenden Annahme durch SWN anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen (Auftragsbestätigung), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Fakturierungs-und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Ent- Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, scheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte Preislisten nach § 8 Abs. 1 dieser Multimedia-AGB sowie diesen Multimedia- und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die AGB und den für die jeweiligen Dienste relevanten Ergänzenden Allgemeinen Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von die- Geschäftsbedingungen. sen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht ein- (3) SWN kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, seitig von SWN zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. SWN ist des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt SWN wegen der Änderungen (z. B. auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschluss- Einführung einer ALL-IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher kosten-Betrages abhängig zu machen. Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungsrecht zu, geht dies der vor- genannten Vertragsanpassung nach Wahl von SWN vor. § 4 Leistungsumfang, -änderung und -einschränkung (4) Die Bestimmungen zum Kundenschutz nach dem 3. Teil des TKG (§§ 43a – 47b TKG) gelten uneingeschränkt, auch wenn in den vorliegenden Vertragsbedin- (1) SWN ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations- gungen diese Bestimmungen wegen der besseren Verständlichkeit und Über- Infrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste soweit dies gem. Auftragsformular sicht teilweise modifiziert oder gekürzt wiedergegeben werden. Die vorliegen- vereinbart ist. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Bedingungen beabsichtigen keine Änderung der vorgenannten dem Auftragsformular, dem Multimediavertrag und den jeweiligen Leistungs- Bestimmungen des TKG. beschreibungen einschließlich der Multimedia-AGB und der Ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden Preislisten. § 2 Änderungen der Vertragsbedingungen (2) Soweit SWN entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, die ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden und dementsprechend nicht zu den entgelt- (1) Bei einer Änderung der von SWN zu zahlenden Entgelte für besondere Netz- lichen Austauschleistungen zählen, können diese jederzeit mit oder ohne Vor- zugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu ankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-oder Schadens- denen SWN dem Kunden Zugang gewährt, kann SWN die vom Kunden vertrag- ersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. lich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billi- gem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht (3) Die Leistungsverpflichtung von SWN gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit SWN mit der erforderlichen Sorg- SWN nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. falt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige SWN wird Kostenänderungen auch zu Gunsten des Kunden berücksichtigen oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von SWN beruht. und die Preise entsprechend der vorgenannten Vorgaben anpassen. Dies gilt Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hard- insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf- ware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische nummern (wie z. B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungsrecht nach billi- Leistungen Dritter, z. B. Fernsehsignale. gem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen (4) SWN behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden technischen oder sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Telekom Deutschland GmbH und anderen zu ändern, soweit die Situation für SWN nicht anders mit vertretbarem Aufwand maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist. Zudem sind Leistungs- Umfeld). SWN teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor einschränkungen infolge der regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten mög- Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Inter- lich und bleiben SWN vorbehalten. SWN wird sich bemühen, diese Wartungsar- essen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder beiten auf ein geringes Maß zu reduzieren und diese Arbeiten möglichst so vor- Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gericht- zunehmen, dass die Auswirkungen auf den Umfang und die Zeitdauer der lichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu. Leistungseinschränkung gering bleiben.
(5) Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesre- Maße die IT-Sicherheit (insbesondere durch Passwortschutz, Verschlüsselung publik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige des WLAN usw.) gegen missbräuchliche Zugriffe Dritter zu gewährleisten. Er landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten hat jede Nutzung zu vertreten, die er in zurechenbarer Weise unter Verstoß dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durch- gegen die vorgenannten Verpflichtungen ermöglicht. geführt werden kann bzw. Anpassungen des Multimediavertrages erforderlich werden. § 6 Voraussetzung für die Leistungserbringung (6) SWN kann die Leistung verweigern, wenn es für SWN einen unverhältnismäßigen (1) Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Hausanschluss gemäß nach- Aufwand bedeuten würde, die für die Leistung erforderlichen technischen Vor- folgenden Hausanschluss-AGB sowie eine vom gewählten Produkt abhängige aussetzungen zu schaffen und dies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zur Eine solche Unverhältnismäßigkeit wird in der Regel angenommen, wenn der Anschlussdose). Erfordert die Nutzung weitere Endeinrichtungen und nimmt Aufwand mehr als 60 % über dem Entgelt für die Einrichtung der entsprechen- der Kunde die von SWN angebotenen nicht in Anspruch, ist weitere Nutzungs- den Leistung liegt (z. B. die Kosten für die Errichtung eines Anschlusses das voraussetzung, dass der Kunde erforderliche Endgeräte selbst stellt, ordnungs- einmalige Anschlussentgelt um mindestens 60 % überseigen). gemäß einrichtet und wartet, siehe auch § 5 Abs. 1. (7) SWN wird unter den Voraussetzungen des § 275 BGB (Ausschluss der Leistungs- (2) Ist für den Hausanschluss selbst, die Hausinstallation oder den Leitungsverlauf pflicht) von der Leistung frei und kann diese damit verweigern. In diesen Fällen im Gebäude eine Gestattung des Berechtigten (z. B. Hauseigentümer, Mitei- gilt, dass SWN ohne Schadensersatz von der Leistung frei wird, es sei denn, gentümer, Wohnungsverwaltung) erforderlich, hat der Kunde diese einzuholen. SWN hat den Eintritt des Ereignisses, welches zur Anwendung von § 275 BGB SWN stellt die notwendigen Formulare für den Abschluss entsprechender führt, zu vertreten. Grundstücksnutzungsverträge zur Verfügung. (3) Alle Leistungen von SWN sind davon abhängig, dass der Kunde für die im § 5 Hardware-Überlassung räumlichen Verantwortungsbereich des Kunden durch SWN aufgestellten Geräte (1) Je nach Vertragstyp/Produkt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung und/oder die dem Kunden durch SWN zur Leistungserbringung überlassenen der von SWN angebotenen Leistungen zusätzliche Hardware, die je nach Ver- Geräte mit Strom nach den deutschen Normen versorgt. tragstyp/Produkt von SWN leih- oder mietweise überlassen wird (im Folgenden auch „überlassene Hardware“ genannt). Der Kunde hat auch das Recht, die erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen selbst zu stellen und zu § 7 Leistungstermine und Fristen betreiben (im Folgenden auch „kundeneigene Endeinrichtungen“ oder „eigene (1) Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbindlich, wenn Telekommunikationseinrichtungen“ genannt). Bei der Nutzung kundeneigener SWN diese ausdrücklich schriftlich bestätigt, der Kunde rechtzeitig alle in seinem Endeinrichtungen ist der Kunde ausschließlich alleine für die ordnungsgemäße Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch Einrichtung, Funktion und Wartung verantwortlich und hat alle erforderlichen SWN geschaffen hat, so dass SWN den betroffenen Dienst schon zum ange- Sicherheitseinstellungen und Updates selbst vorzunehmen. gebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne ausdrückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung (2) Überlassene Hardware (z. B. Genexis-Box, Fritz!Box, CI-Modul, SmartCard) ver- nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. bleibt im Eigentum von SWN. (2) SWN ist berechtigt, den Multimediavertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kün- (3) Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware ein- digen, wenn der Kunde auf Verlangen von SWN nicht innerhalb eines Monats schließlich jeglichen Zubehörs auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich berechtigten auf Abschluss des von 14 Tagen an SWN zurückzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht Grundstücknutzungsvertrages (§ 6 Abs. 2 dieser Multimedia-AGB) vorlegt oder nach, hat er den Zeitwert gem. Absatz 7 zu ersetzen. der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrages kündigt. (4) SWN ist berechtigt, für die überlassene Hardware eine Kaution zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe bei Vertragsende ist die Kaution unverzinst (3) Der Kunde ist zur Kündigung des Multimediavertrages ohne Einhaltung einer zur Rückzahlung fällig. Frist berechtigt, wenn SWN den Grundstücknutzungsvertrag nicht innerhalb eines Monats unterzeichnet an den Eigentümer bzw. den dinglich Berechtigten (5) SWN behält sich vor, überlassene Hardware jederzeit durch andere Geräte zu übersendet. ersetzen sowie Software und Firmware zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür SWN entsprechenden Zugang zu gewähren. Davon abgesehen entstehen ihm (4) Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Berechtigten gemäß hierdurch keine Kosten. § 6 Abs. 2 nicht innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Multi- mediavertrages bereitgestellt, ist der Kunde berechtigt, nach Anzeige in Text- (6) Der Kunde ist verpflichtet, SWN über Störungen ihres Eigentumsrechts an der form (§ 126b BGB) gegenüber SWN und erfolgloser Nachfristsetzung von min- überlassenen Hardware beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder destens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Verlust unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann SWN den Vertrag außerordentlich kün- (5) Gerät SWN in Leistungsverzug, ist der Kunde nach Mahnung und erfolgloser digen und Schadensersatz verlangen. Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zur Kündigung berechtigt. (7) Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an überlassener (6) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von Hardware oder deren Verlust zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzungszeit von SWN liegende und von SWN nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), mehr als einem Jahr verringert sich der Erstattungsbetrag pro abgelaufenem die die Leistung von SWN unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, Vertragsjahr um 15 Prozent des Netto-Neuwertes. Dem Kunden bleibt der Nach- entbinden SWN für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Zu den weis eines geringeren Schadens unbenommen. Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikations- (8) Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Hardware in regelmäßigen Abständen netzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste auf erkennbare Funktionssicherheit zu prüfen und diese bei Beeinträchtigun- eines Leitungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftrag- gen (z. B. Fehler am Netzstecker, ungewöhnliche Geräusche eines Trafos usw.) nehmern von SWN oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern von einem qualifizierten Fachmann prüfen zu lassen. Ist nach der Bedienungs- beziehungsweise bei den von SWN autorisierten Betreibern von Subknoten- anleitung ein regelmäßiger Service erforderlich, hat der Kunde diesen auf Rechnern (POPs) eintreten. Sie berechtigen SWN, die Leistung um die Dauer eigene Kosten und eigene Verantwortung vorzunehmen. der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. (9) Der Kunde hat zudem als Beistellungs- und Mitwirkungspflicht sichere Umge- Bei Andauer von mehr als zehn Tagen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu bungsbedingungen zu gewährleisten (z. B. Schutz gegen Wasser und Feuchtig- kündigen. Für die Dauer der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte sind von keit, Kälte unter 5 Grad und Hitze über 40 Grad, extremen Schmutz und Staub SWN zu erstatten. sowie baulicher Schutz [Raum mit verschließbarer Tür] gegen unberechtigten Zugriff Dritter). Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, in zumutbarem 4
§ 8 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug/Sperre § 9 Elektronische Rechnung/Papierrechnung (1) Die jeweils gültigen Entgelte für Dienste und sonstige Leistungen ergeben sich (1) Monatliche Rechnungen werden dem Kunden nach Wahl in Papierform oder in aus der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der Ände- unsignierter elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Rechnung in elek- rungsrechte. tronischer Form wird dem Kunden spätestens am 15. Kalendertag eines jeden Monats für den Vormonat im Kundenportal zum verschlüsselten Abruf in einem (2) SWN stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Dienste und sonstigen passwortgeschützten Bereich bereit gestellt. Die Nutzung des Kundenportals Leistungen zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung; sie umfassen bedingt die Akzeptanz von Cookies durch den Kunden. Der Rechnungsabruf sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen über das Kundenportal erfolgt über Kundenlogin und Kundenpasswort, die (variablen) Entgelte, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. dem Kunden schriftlich vor der ersten Nutzung mitgeteilt werden. Wird eine elektronische Rechnung vereinbart, werden auch eventuell vereinbarte Einzel- (3) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich für den Vormonat, verbindungsnachweises elektronisch zur Verfügung gestellt. sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses taggenau berechnet. (2) Sämtliche Entgelte sind zehn Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (4) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich bargeldlos zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, werden die Entgelte vom Konto des Kunden § 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden abgebucht. Die Abbuchung erfolgt nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen (1) Der Kunde hat SWN unverzüglich Änderung von im Auftrag angegebenen per- nach Rechnungsdatum. Soweit der Kunde kein Lastschriftmandat erteilt hat, sonenbezogenen Daten wie Name und Wohnsitz mitzuteilen. Im Falle des muss der Rechnungsbetrag SWN spätestens zehn Kalendertage nach Rech- Umzuges und damit verbundener vorzeitiger Kündigung ist er verpflichtet, SWN nungsdatum gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag den Zeitpunkt des Umzuges durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen. nach Ablauf der in der Rechnung angegeben Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen (5) Hat der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt, ist er verpflichtet, für ausreichende zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: Kontodeckung bei Abbuchung Sorge zu tragen. Im Falle der Kontounter- deckung hat er die Kosten der Rücklastschrift zu tragen. SWN ist berechtigt, bei a) SWN unverzüglich über Änderungen vertragswesentlicher Umstände, insbe- Rückgabe der Lastschrift den Bankeinzug einzustellen. sondere den Wechsel von privater in gewerbliche Nutzung, zu informieren; (6) Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden pro Mahnung pauschal b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen mit 3,00 Euro berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; SWN der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SWN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent- c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzu- punkten pro Jahr über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Die stellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme Geltendmachung weiteren Schadens bleibt SWN vorbehalten. einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; (7) Bei Zahlungsverzug ist SWN berechtigt, den Zugang des Kunden zu Telekom- d) anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere munikationsdiensten nach Maßgabe des § 45k TKG zu sperren. Ebenfalls ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dem Bundesdatenschutz- SWN berechtigt, bei Zahlungsverzug Internetdienstleistungen und den Kabel- gesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) und dem TKG Rechnung zu fernsehanschluss zu sperren. Grundgebühren fallen auch während der Sperr- tragen und diese zu befolgen; dauer an. Die vom Kunden zu vertretene Sperre eines Anschlusses (Telefon oder Internet) wird mit jeweils 20,00 Euro berechnet, falls der Kunde keinen e) SWN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungs- geringeren Schaden nachweist. meldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Stö- (8) Wird SWN nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- rung erleichtern und beschleunigen; mögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät der Kunde wiederholt oder mit mehreren Monatszahlungen in Zahlungsverzug, ist SWN berechtigt, Leis- f) nach Abgabe einer Störungsmeldung SWN die durch die Überprüfung ihrer tungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Gerät der Kunde mit der Voraus- Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit zahlung in Verzug, kann SWN unbeschadet weiterer Rechte den Vertrag kündigen. sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlich- keitsbereich des Kunden vorlag. (9) Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst (3) Der Kunde: gutgeschrieben oder ihm unbar erstattet. a) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von SWN bis zum Übergabepunkt (10) Gegen Ansprüche von SWN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts- selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Anschal- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbe- tung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt; haltungsrecht nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht. b) hat SWN gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maß- nahmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, den Kabel- (11) Die unaufgeforderte Rückgabe überlassener Hardware vor Vertragsende ent- anschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben. bindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung jedweden Entgelts. (4) Nutzt der Kunde eigene Telekommunikationseinrichtungen, so hat er in aus- (12) Beanstandungen bzw. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von schließlich eigener Verantwortung deren ordnungsgemäße Einrichtung, Betrieb acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform (§ 126b BGB) zu erheben. und Wartung zu verantworten (Details vgl. „Ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung dingungen für Telekommunikationsdienste (TK-Dienste-AGB)“, § 2b). als genehmigt. SWN wird den Kunden auf die Folgen unterlassene Einwendun- gen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Beanstandungen von § 11 Eigentum von SWN Telekommunikationsdienstleistungen wird SWN unter den Voraussetzungen des (1) SWN bleibt Eigentümer aller netzseitigen SWN Service- und Technikeinrichtun- § 45i TKG eine Prüfung vornehmen. gen, einschließlich der von ihr installierten Leitungsrohre, Glasfaserkabel, Schaltschränke, Multiplexer und Netzabschlusseinrichtungen. SWN installiert diese so, dass sie bestimmungsgemäß wieder von dem Grundstück/Haus ent- fernbar sind. 5
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass SWN bei Vertragsende sämtliche Service- (3) SWN ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen Gründen ohne und Technikeinrichtungen entfernen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen. Dritter entgegenstehen. (4) Soweit ein Recht von SWN zur Unterbrechung des Dienstes besteht, werden die hierdurch verursachten Ausfallzeiten nicht als Ausfallzeiten bei der Berech- § 12 Nutzungen durch Dritte nung der Verfügbarkeit mitgerechnet. (1) Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der SWN-Dienste durch Dritte außerhalb einer sozialadäquaten Nutzung ist nur § 15 Haftung und Haftungsbeschränkungen nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch SWN gestattet. Insbe- sondere ist entsprechend auch die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) (1) Für Personenschäden haftet SWN bei Verschulden unbeschränkt. Bereitstellung der Dienste an Dritte nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher Hotspot für den Internet- (2) Für Vermögensschäden, die von SWN, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern Access betrieben werden). oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von SWN (2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß gegenüber dem Kunden auf 12.500,00 Euro je Kunde beschränkt. Entsteht die in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens- Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht ersatzanspruch für den Kunden. dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begren- zung in Absatz 1 in der Summe auf 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die (3) Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat (vgl. zu den Siche- gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. rungspflichten auch oben, § 6 Abs. 3). (3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. § 13 Verfügbarkeit der Dienste, Störungsbearbeitung / Service Level und Gewährleistung (4) Für sonstige Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Telekommu- nikationsdienstleistungen entstehen, haftet SWN, wenn der Schaden von SWN, (1) SWN wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen unverzüglich ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich innerhalb vorgegebener Servicezeiten nachgehen und im Rahmen bestehender oder grob fahrlässig verursacht worden ist. SWN haftet darüber hinaus bei technischer und betrieblicher Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen („Ser- leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflich- vice Level“). Die Störungsbearbeitung für SWN NetT-Privatkunden und small ten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens office, home office (SOHO)-Kunden erfolgt montags bis freitags zwischen 7 und 17 jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 Euro je Kunde. Entsteht die Schadens- Uhr (Servicezeiten). Für außerhalb der Servicezeiten eingehende Störungsmel- ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden dungen beginnt die Störungsbearbeitung am folgenden Werktag (außer dies ist verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies ein Sonnabend) um 7 Uhr. SWN beseitigt Störungen in der Regel innerhalb von 48 nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorgenann- Stunden ab Beginn der Störungsbearbeitung (Entstörfrist). Endet die Entstörfrist ten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- außerhalb der Servicezeiten, unterbricht das Ende der Servicezeit die Entstörfrist. steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben (2) SWN unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefo- Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in nisch oder via E-Mail erreicht werden kann. dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung dieses Absatzes gilt nicht für (3) Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller Dienste, die Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von im Verantwortungsbereich von SWN liegt, länger als eine Woche ohne Unter- Schadensersatz entsteht. brechung an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeit- raum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinde- (5) SWN haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden rung liegt vor, wenn bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen SWN-Leistungen unterbleiben. a) der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf die SWN-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht (6) SWN haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Infor- mehr nutzen kann; mationen Dritter und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. beziehungsweise die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmög- lich wird oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen. (7) In Bezug auf die von SWN entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hard- ware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB aus- (4) Beim Erwerb von Hardware, die seitens SWN als Gebrauchtware veräußert wird, geschlossen. wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Kaufdatum beschränkt. Bei Neu- geräten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. (8) Für den Verlust von Daten haftet SWN über die vorstehenden Regelungen dieses § 15 hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminde- rung und zur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, § 14 Unterbrechung von Diensten schuldhaft verletzt hat. (1) SWN ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken (9) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der oder in sonstiger Weise zeit- beziehungsweise teilweise oder ganz einzustellen, SWN-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbe- triebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netz- (10) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben integrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des von den vorstehenden Regelungen unberührt. Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder tech- (11) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und nisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. -minderung zu treffen. (2) Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne (12) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die SWN oder Dritten durch die Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der SWN-Dienste oder vorgenommen werden und nach Einschätzung von SWN voraussichtlich nur zu dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. nachkommt, unbeschränkt. 6
§ 16 Ordentliche und außerordentliche Kündigung § 18 Schlussbestimmungen (1) Der Multimediavertrag kann, wenn nichts anderes in der Leistungsbeschrei- (1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Multimediavertrages ist, bung vereinbart ist, von beiden Seiten mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. soweit bestimmbar, Neumünster. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) mit einer dreimonatigen Frist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine (2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils sechs weitere Monate, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des (3) An Stelle von SWN darf ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Multi- jeweiligen Verlängerungszeitraumes mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mediavertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; sofern SWN dies dem ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) gekündigt wird. Kunden schriftlich unter Hinweis auf das folgende Kündigungsrecht anzeigt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich innerhalb (2) Das Recht zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung aus wichtigem eines Monat zu kündigen. Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn (4) Abweichungen von diesen Multimedia-AGB und den jeweiligen Ergänzenden a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn SWN sie schrift- nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem län- lich bestätigt. ger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durch- schnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht (mindestens (5) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von SWN, die über den jedoch in Höhe von 75 Euro), in Verzug kommt, wobei zur Ermittlung des Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Multimedia-AGB und den Verzugsbetrages die Berechnungsregel des § 3 Abs. 1 der TK-Dienste-AGB jeweils Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind zur Anwendung kommt; ebenfalls nur wirksam, wenn SWN sie schriftlich bestätigt. b) der Kunde zahlungsunfähig ist; c) der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere nach § 10 Abs. 2b) dieser Multimedia-AGB, verstößt, wobei eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist; Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die d) eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung zurückgezogen wird; Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschluss-AGB) e) SWN ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ein- stellen muss; f) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische § 1 Geltungsbereich der Bestimmungen Handlungen vornimmt; Die nachfolgenden Bestimmungen der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH („SWN“) regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses g) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindestens 14 Tage anhält (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Multimediadienste) und gelten und SWN die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkraft- zusätzlich und ergänzend zu den Multimedia-AGB der SWN, sowie zu den weiteren treten der Kündigung angedroht hat; ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend h) der Kunde die Telefon-, Internet-, On-Demand- und Pay-TV- Dienste miss- Bezug genommen wird. bräuchlich im Sinne des § 6 Abs. 3 und Abs. 5 bzw. § 7 Abs. 4 bis 12 der Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetzugang § 2 Grundstücksbenutzung (TK-Dienste-AGB) nutzt. (1) Kunden und Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für (3) Verstößt der Kunde gegen die in § 10 Abs. (2) a), c) und f) dieser Multimedia- Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen AGB genannten Pflichten, ist SWN nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das zur Zu- und Fortleitung von Signalen über ihre im gleichen Versorgungsgebiet Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. (4) Kündigt SWN den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an das von SWN genutzte Breitband- wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, SWN einen in einer Summe fälligen netz angeschlossen sind, die vom Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammen- pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Dieser bemisst sich in Höhe der Hälfte hang mit dem angeschlossenen Grundstück genutzt werden oder für die die der Summe der monatlichen Grundentgelte, die ohne die Kündigung bis zum Möglichkeit des Signalempfangs sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Grundent- wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als not- gelte sind die Entgelte, die verbindungsunabhängig abgerechnet werden. Ist wendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde. eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so ist die Restlaufzeit ab dem Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die vorzeitige Kündigung wirksam wird bis zum Ende der (2) Der Kunde oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der ursprünglich vereinbarten festen Vertragslaufzeit. Dieser pauschalierte Schadens- beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen. ersatz wird als Einmalzahlung ab Wirksamkeit der Kündigung fällig, sobald SWN diesen in Rechnung stellt. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn (3) Kunden und Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben SWN einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. ent- auf Verlangen von SWN die schriftliche Zustimmung des Grundstücks- fällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder über- eigentümers zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks im Sinne des haupt kein Schaden eingetreten ist. Absatzes 1, unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen, beizu- bringen. § 17 Streitbeilegungsverfahren § 3 Hausanschluss SWN als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Ver- (1) Der Hausanschluss besteht aus dem Hausübergabepunkt. Dieser verbindet die braucherschlichtungsstelle teil. Hausinstallation mit dem Breitbandnetz von SWN (Schnittstelle zum öffent- lichen Telekommunikationsnetz von SWN). Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS- Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer (2) SWN installiert für einen von ihr bestimmten Versorgungsbereich (z. B. ein Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungs- Wohnhaus) jeweils einen so genannten Hausübergabepunkt (HÜP) als vertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungs- Abschluss ihres Breitbandverteilnetzes (öffentliches Telekommunikationsnetz) stellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem auf dem Grundstück, auf dem der Kunde die Leistung nutzen will, falls das Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Grundstück nicht im Versorgungsbereich eines anderen Hausübergabepunktes 7
Sie können auch lesen