Tätigkeitsbericht 2020 - Geldspielaufsicht AVW

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Tätigkeitsbericht 2020 - Geldspielaufsicht AVW
AMT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

Tätigkeitsbericht 2020
Geldspielaufsicht AVW

Amt für Volkswirtschaft | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Liechtenstein | geldspiel@llv.li
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Inhaltsverzeichnis

1. GESETZLICHER RAHMEN ..................................................................................................... 6
   1.1 ZWECK DES GSG ................................................................................................................................................... 6
   1.2 ZUSTÄNDIGKEITEN ................................................................................................................................................. 6
   1.3 AUFGABENBEREICH AVW ....................................................................................................................................... 6

2. ORGANISATION UND PERSONAL ........................................................................................ 7
3. SPIELBANKEN ..................................................................................................................... 7
   3.1 MARKTENTWICKLUNG ............................................................................................................................................ 7
   3.2 GESUCHE UND BEWILLIGUNGEN ............................................................................................................................... 7
   3.3 AUFSICHTSTÄTIGKEIT .............................................................................................................................................. 7
   3.4 MELDUNGEN UND GESUCHE .................................................................................................................................... 8
   3.5 BSE, GELDSPIEL‐ UND AUFSICHTSABGABE .................................................................................................................. 9
   3.6 SPIELERSCHUTZ UND SPIELSPERREN ......................................................................................................................... 10

4. ONLINE‐GELDSPIELE ..........................................................................................................10
   4.1 MORATORIUM .................................................................................................................................................... 10

5. LOTTERIEN ........................................................................................................................10
   5.1 SWISSLOS ........................................................................................................................................................... 10
   5.2 LOTTERIEN ......................................................................................................................................................... 11
   5.3 TOMBOLA .......................................................................................................................................................... 11

6. WETTEN ............................................................................................................................11
7. GESCHICKLICHKEITS‐GELDSPIELE .......................................................................................12
8. ANFRAGEN ........................................................................................................................12
9. LANDTAG ..........................................................................................................................12
10. ILLEGALES GELDSPIEL ......................................................................................................12
11. GELDSPIELREGISTER ........................................................................................................13
12. FACHBEIRAT FÜR GELDSPIELE..........................................................................................13
13. BEHÖRDLICHE ZUSAMMENARBEIT ..................................................................................13
   13.1 ASD ............................................................................................................................................................... 13
   13.2 GREF.............................................................................................................................................................. 13
   13.3 IAGR .............................................................................................................................................................. 14
   13.4 TREFFEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ........................................................................................ 14

14. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT.................................................................................................14
15. MESSEN, SEMINARE ........................................................................................................14
   15.1 ICE ................................................................................................................................................................. 14
   15.2 SYMPOSIUM GLÜCKSSPIEL ................................................................................................................................... 14

16. ANHANG .........................................................................................................................15
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Abkürzungsverzeichnis

ASD               Amt für Soziale Dienste
AVW               Amt für Volkswirtschaft
BJ                Bundesamt für Justiz, Bern
BSE               Bruttospielertrag
Casino Admiral    Casino Admiral Aktiengesellschaft, Ruggell
Casinos Austria   Casinos Austria (Liechtenstein) AG, Schaanwald
Club Admiral      Club Admiral Aktiengesellschaft, Triesen
Comlot            Interkantonale Lotterie‐ und Wettkommission, Bern
FMA               Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
FTE               Full Time Equivalent (Vollzeitstellen)
Grand Casino      Grand Casino LI AG, Gamprin‐Bendern
GREF              Gaming Regulators European Forum
GSA               Geldspielautomat
GSG               Geldspielgesetz vom 30. Juni 2010, LR‐Nr. 935.51
IAGR              International Association of Gaming Regulators
ICE               International Casino Exhibition, London
KOSU              Kommission für Suchtfragen
LIE2              LIE2 AG, Balzers
MCL               MCL‐Resorts AG, Schaan
SPBV              Spielbankenverordnung vom 21. Dezember 2010, LR‐NR. 935.511.1
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Rundungen

Beträge werden auf den ganzen Franken, Prozente auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Aufgrund dieser Rundungen können die Totale geringe Differenzen aufweisen.

Bildnachweise

Titelseite:                   Shutterstock

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Meldungen und Gesuche .................................................................................................. 9
Abb. 2: BSE und Geldspielabgabe.................................................................................................. 9
Abb. 3: Abgabesatz ........................................................................................................................ 9
Abb. 4: Aufsichtsabgabe ................................................................................................................ 9
Abb. 5: Spielsperren .................................................................................................................... 10
Abb. 6: Reingewinnanteil Swisslos .............................................................................................. 11
Abb. 7: Tombolameldungen ........................................................................................................ 11
Abb. 8: Anfragen.......................................................................................................................... 12
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1.          Gesetzlicher Rahmen

1.1             Zweck des GSG                 nerseits die zahlreichen Informationen,
                                              Meldungen und Gesuche, die ihr von den
Vorrangiger Zweck des GSG ist es, einen       Spielbanken, gestützt auf die rechtlichen
sicheren, korrekten und transparenten         Vorgaben, übermittelt werden. Anderer‐
Spielbetrieb zu gewährleisten, Geldwä‐        seits nimmt sie Inspektionen vor Ort vor,
scherei, organisierte Kriminalität und Ter‐   bei welchen sie die Tauglichkeit der ge‐
rorismusfinanzierung sowie andere Krimi‐      nannten Kontroll‐ und Überwachungssys‐
nalität zu verhindern und den sozialschäd‐    teme überprüft.
lichen Auswirkungen des Geldspiels vorzu‐     Die Aufsichtstätigkeit des AVW fusst auf
beugen.1                                      einem risikobasierten Ansatz und zielt
In diesem Rahmen soll das GSG zudem           demnach primär darauf ab, dass die Spiel‐
dem Staat Einnahmen verschaffen.2             banken
                                               den Bruttospielertrag korrekt berech‐
1.2             Zuständigkeiten
                                                  nen;
Die Aufsicht und der Vollzug des GSG ob‐       die Spielbankenabgabe korrekt ablie‐
liegen der Regierung und dem AVW, für die         fern;
Aufsicht betreffend die Sorgfaltspflichten     ihre Reporting‐Pflichten korrekt erfül‐
nach dem Sorgfaltspflichtgesetz ist die           len;
FMA zuständig3. Die Regierung erlässt per      das Sozialkonzept wirksam und frei von
Verordnung die erforderlichen Durchfüh‐           Reputationsdefiziten umsetzen;
rungsbestimmungen. Im AVW ist die Abtei‐       ein effizientes Risikomanagement mit
lung Geldspielaufsicht mit den Aufsichts‐         entsprechenden Kontrollsystemen un‐
und Vollzugsaufgaben betraut.                     terhalten;
                                               genügend Eigenmittel halten;
Den externen Revisionsstellen der Anbieter
                                               ihre interne Organisation angemessen
obliegt u.a. auch die Überprüfung der Risi‐
                                                  ausgestalten.
ken, der finanziellen Lage und der internen
Organisation der Spielbank.                   Zur Beherrschung der Risiken durch die
                                              Spielbank sind folgende Elemente von be‐
1.3             Aufgabenbereich AVW           sonderer Bedeutung, welche bei den Prü‐
                                              fungen berücksichtigt werden:
Die Verantwortung für die Einhaltung der
                                                 Interne Kontrollsysteme IKS (v.a. Pro‐
gesetzlichen Zwecke obliegt den Spielban‐
                                                  zesse Finanz‐ und Rechnungswesen);
ken. Das AVW überprüft im Rahmen der
                                                 Business Continuity Management, Da‐
Bewilligungserteilung und seiner laufenden
                                                  tensicherheit bei Störung des IT‐
Aufsichtstätigkeit, ob die Spielbanken über
                                                  Systems;
funktionierende interne Kontroll‐ und
                                                 Kundenschutz: Sicherheit und Transpa‐
Überwachungssysteme verfügen. Diese
                                                  renz des Spielangebots, Gewährleis‐
Überprüfung erfolgt auf zwei Ebenen: Die
                                                  tung der Auszahlung von Jackpotge‐
Geldspielaufsicht im AVW verarbeitet ei‐
                                                  winnen;
                                                 unabhängige Einschätzung der Risikola‐
1
    Art. 2 Abs. 1 GSG.
                                                  ge der Spielbank durch die Revisions‐
2
    Art. 2 Abs. 2 GSG.                            stelle;
3
    Art. 76 f. GSG.                              Abhängigkeiten / Outsourcing .
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2.         Organisation und Personal

Per 31. Dezember 2020 waren fünf Mitar‐        spielaufsicht genehmigten Regierung und
beitende in der Abteilung Geldspielaufsicht    Landtag drei weitere Stellen; zwei davon
tätig. Aufgrund des erneut stark angestie‐     konnten auf Anfang 2021 besetzt werden.
genen Aufwands in der Abteilung Geld‐

3. Spielbanken

3.1             Marktentwicklung               banken erneut ihren Spielbetrieb einstel‐
                                               len.
Die Erweiterung der Betriebsstätte (Grand
Casino, Ausbau 3. OG) sowie die Neueröff‐      3.2     Gesuche und Bewilligungen
nung der LIE2 vom September 2020 erhöh‐
ten das regional grosse und differenzierte     Im Berichtsjahr wurden keine neuen Gesu‐
Geldspielangebot weiter.                       che auf Erteilung einer Spielbankenbewilli‐
                                               gung eingereicht.
Die Strategie der Casino Admiral und Casi‐
nos Austria, mit der Eröffnung von kleine‐     Das AVW erteilte der LIE2 am 17. Septem‐
ren Betrieben den regionalen Markt zu be‐      ber 2020 eine Spielbankenbewilligung, sie
setzen und weitere Konkurrenten von ei‐        nahm am 18. September 2020 ihren Spiel‐
nem Markteintritt abzuhalten, ging nicht       betrieb auf.
auf. Vier neue Spielbankenprojekte wurden      Das Prüfverfahren des 2019 eingereichten
im Berichtsjahr bekannt.                       Gesuchs der MCL war auch Ende dieses
Die Marktentwicklung wie auch das Wer‐         Berichtsjahrs noch nicht abgeschlossen.
beverhalten, insbesondere die Buswer‐
bung, stiessen auf zunehmende öffentliche      3.3     Aufsichtstätigkeit
Kritik. Die Regierung präzisierte mittels
                                               AVW und FMA pflegen einen regelmässigen
Abänderung der SPBV (siehe 3.3) am 7. Juli
                                               Informationsaustausch; die Inspektionen
2020 das gesetzliche Verbot der aufdringli‐
                                               werden jährlich terminlich abgestimmt und
chen oder irreführenden Werbung.4
                                               teilweise gemeinsam durchgeführt. Die
Aufgrund der COVID‐19‐Situation waren die      Zusammenarbeit mit der FMA funktionierte
Spielbanken vom 16. März bis 5. Juni 2020      auch in diesem Berichtsjahr sehr gut.
geschlossen. Die Spielbanken durften am 6.
                                               Die Anfang 2020 erneut gegen Spielbanken
Juni 2020 einen reduzierten Spielbetrieb
                                               eingegangenen Bombendrohungen nahm
aufnehmen. Die Wiedereröffnung wurde
                                               das AVW zum Anlass, die Sicherheitskon‐
durch Kontrollen des AVW begleitet (siehe
                                               zepte erneut zu überprüfen.
3.3). Unter Einhaltung der Schutzkonzepte
durfte pro 6 m2 öffentlich zugänglicher Flä‐   Ende 2019 und Anfang 2020 stellte das
che einem Gast Zutritt gewährt werden.         AVW bei zwei Spielbanken eine massive
Am 26. Juni 2020 wurde die Restriktion der     Zunahme der Abgabe von Gratisspielein‐
maximal zulässigen Gästezahl aufgehoben.       sätzen fest. Nach einer vertieften Prüfung
Ab 20. Dezember 2020 mussten die Spiel‐        konnte zwar kein Verstoss gegen die ge‐
                                               setzlichen Bestimmungen festgestellt wer‐
                                               den, im Hinblick auf eine glaubwürdige
4
    Art. 33 Abs. 1 GSG.                        Umsetzung der Sozialkonzepte beurteilte
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das AVW die Abgabe aber als unangemes‐         AVW prüfte anhand der Mitarbeiterlisten
sen. Die Regierung erschwerte in Folge mit     laufend die Personalbestände, um sicher‐
Abänderung der SPBV am 2. Juni 2020 die        zustellen, dass die regulatorischen Vorga‐
Abgabe der Gratisspieleinsätze erheblich.      ben ständig eingehalten werden.
Die Aufsichtstätigkeit des AVW erfolgt nach    Spielbanken sind verpflichtet, die Verände‐
einem risikobasierten Ansatz. Die für jede     rungen im Spielangebot (siehe 3.4) in re‐
Spielbank erstellte und vom AVW jährlich       gelmässigen Abständen durch eine Zertifi‐
aktualisierte Risikomatrix bildet die Grund‐   zierungsstelle überprüfen zu lassen, um
lage für die Inspektionsplanung, wobei die     einen sicheren, ordnungsgemässen und
Überprüfung der Prozesse zur Umsetzung         transparenten Spielbetrieb nach Art. 2 GSG
der Sozialkonzepte ein Fixpunkt bleibt.        zu gewährleisten. Für die Beurteilung der
                                               Einstufung des Spielangebots zieht das
Vor der Wiedereröffnung mussten die
                                               AVW jeweils eine Zertifizierungsstelle bei.
Spielbanken Eigenmittel‐ und Liquiditäts‐
nachweise erbringen. Das AVW überprüfte        Die Prüfung der Einhaltung der Eigenmit‐
zudem die Beeinflussung der Videoüberwa‐       telanforderungen wird nicht allein durch
chung durch technische Massnahmen wie          die Regierung und das AVW vorgenommen;
z.B. Acryltrennwände.                          vielmehr überträgt das Gesetz den exter‐
                                               nen Revisionsstellen der Spielbanken die
Die Spielbanken nahmen im Berichtsjahr
                                               Funktion eines Hilfsorgans der Aufsichtsbe‐
wiederum zahlreiche Anpassungen an ihren
                                               hörden. Ihnen obliegt insbesondere die
QMS‐Prozessen vor, die vom AVW geprüft
                                               Prüfung der Geschäftstätigkeit, die Organi‐
wurden und teilweise einer Genehmigung
bedurften.                                     sation sowie die Prüfung der dauernden
                                               Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzun‐
Im August überprüfte das AVW die auf den       gen, was auch die finanzielle Ausstattung
GSA eingesetzte Spielsoftware aller Spiel‐     betrifft.5
banken. Für eine Software wurde die Instal‐
lation einer neuen Version angeordnet.         Im November bzw. Dezember 2019 legten
                                               AVW und FMA die Aufsichtsschwerpunkte
Nach der Eröffnung der LIE2 kontrollierten     für das Geschäftsjahr 2020 fest und stellten
die FMA und das AVW Anfang Oktober             den Revisionsstellen detaillierte Vorgaben
2020 die Videoüberwachung von Prozessen        für die Erstellung des Aufsichtsrechtlichen
nach Art. 51 SPBV (Kassentransaktionen,        Berichts samt Anhängen zur Verfügung.
Geld‐ und Jetonzählungen etc.).                Ebenfalls im Dezember 2020 präzisierte das
Mit Zunahme der Spielsperren steigt erfah‐     AVW unter Konsultation der FMA in einer
rungsgemäss die Zahl der Zutrittsversuche      Wegleitung die Anforderungen an Revisi‐
unter Verwendung von Ausweisen nicht           onsstellen von Spielbanken nach Art. 118
gesperrter Personen. Im Berichtsjahr wur‐      Abs. 3 Bst. b SPBV.
den mehr als ein Dutzend versuchte und
erfolgreiche unerlaubte Zutritte gemeldet.     3.4                Meldungen und Gesuche
Die Prüfung der Zutrittsprozesse unter Ab‐
gleich der Videoaufzeichnungen ist res‐        Die Spielbanken müssen dem AVW alle
sourcenintensiv.                               wesentlichen Änderungen der Bewilli‐
                                               gungsvoraussetzungen melden.6
Die weiter zunehmende Konkurrenz stellt
die Spielbanken bei der Personalrekrutie‐
                                               5
rung vor grosse Herausforderungen. Das             BuA Nr. 3/2010, S. 106.
                                               6
                                                   Art. 16 GSG.
9/17

Das AVW
      W prüfte unnd genehm
                         migte Wechssel                                   Die
                                                                          D Gesuchee umfassteen Softwareeupdates,
im Verw
      waltungsrat und der G
                          Geschäftsfü
                                    üh‐                                   Änderungen
                                                                          Ä          n des Spieelangebots und der
rung.                                                                     Kameraüber
                                                                          K           rwachung, Vertragsänderungen
                                                                          so
                                                                           owie die Abbgabe von G
                                                                                                Gratisspielm
                                                                                                           marken.
                                                                          Das
                                                                          D AVW haatte im Berichtsjahr insgesamt
                                                                          137 Meldunngen und G
                                                                                             Gesuche (Vo
                                                                                                       orjahr 75)
                                                                          zu prüfen.
                                                                          Die
                                                                          D Spielbannken habenn für die Beehandlung
                                                                          ih
                                                                           hrer Meldunngen und GGesuche ein ne Gebühr
                                                                          zu entrichteen. Im Bericchtsjahr wu
                                                                                                            urden Ge‐
                                                                          bühren
                                                                          b       in d er Höhe voon CHF 25‘591 (Vor‐
                                                                          ja
                                                                           ahr CHF 31‘ 252) erhoben.
Abb. 1: Meld
           dungen und Gesu
                         uche

3.5          BSE, Geldsspiel‐ und A
                                  Aufsichtsab‐‐
             gabe

Im Bericchtsjahr errzielten diee Spielbanken                               eduzierten zulässigen Gästezahleen konnte
                                                                          re
einen BSSE von knap
                  pp CHF 78 M  Mio. Das AV
                                         VW                               durch die eersten „ganzen“ Betrriebsjahre
erhob eiine Geldspieelabgabe vo on knapp CHF                              der Club Addmiral undd des Gran nd Casino
27 Mio o. Der CO    OVID‐19‐beedingte BSSE‐                               fa
                                                                           ast ausgegliichen werdeen.
Rückganng aufgrundd von Schlieessungen und

                                                                   Geldspiell‐  Geldspiel‐‐     Geldspiel‐
                      BSE 202
                            20      BSE 201
                                          19        BSE
Spielbank                                                         abgabe 20220 abgabe 201
                                                                                        19       abgabe
                       [CHF]]        [CHF]         ∆ in %
                                                                     [CHF]        [CHF]           ∆ in %
Casino Adm
         miral         34'425
                            5'755    55'079'062      ‐ 37.50 %      12'735'302    20'996'62
                                                                                          25           ‐ 39.35 %
Casinos Au
         ustria        13'789
                            9'579    22'236'641      ‐ 37.99 %       4'480'832     7'859'65
                                                                                          56           ‐ 42.99 %
Club Admirral           6'634
                            4'397     1'149'443            n
                                                           n.a.      1'678'195       340'68
                                                                                          81                 n.aa.
Grand Casi no          22'091
                            1'243     1'555'370            n
                                                           n.a.      7'801'497       562'60
                                                                                          00                 n.aa.
LIE2                      950
                            0'794           ‐       + 100.0
                                                          00%          197'493              ‐        + 100.00 %

Total                  77'891
                            1'767    80'020' 515      ‐ 2.66 %     26'893'318     29'759'56
                                                                                          62            ‐ 9.63 %
Abb. 2: BSE und
            u Geldspielabggabe

COVID‐119‐bedingt rreduzierte ssich der Ab‐‐                              Die
                                                                          D Spielbannken haben auf Basis des er‐
gabesatzz aller Spielbanken mitt Ausnahme e                               wirtschaftet
                                                                          w            en BSE einee Aufsichtsaabgabe zu
der LIE2 (Eröffnung Septemberr 2020).                                     le
                                                                           eisten. Im B
                                                                                      Berichtsjahr erhob das AVW
                                                                                                               A
                                                                          Aufsichtsabg
                                                                          A            gaben von rrund CHF 1.02 Mio.
                      Abgabesatz    Abgabessatz Abgabesaatz                                   Aufsichts‐         Aufsichts‐
Spielbank                                                                 S
                                                                          Spielbank            abgabe             abgabe
                             %]
                       2020 [%       2019 [%
                                           %]     ∆ in %
                                                                                              2020 [CHF]         2019 [CHF]
Casino Adm
         miral            36.99 %        38.12 %       ‐ 1.13
                                                            3%
Casinos Au
         ustria           32.49 %        35.35 %       ‐ 2.85
                                                            5%            Casino Admiral
                                                                          C                          300'000         300'000
                                                                          C
                                                                          Casinos Austria            275'792         300'000
Club Admi ral             25.30 %        29.64 %     ‐ 14.655%
                                                                          C
                                                                          Club Admiral               132'688          26'820
Grand Casi no             35.31 %        36.17 %       ‐ 2.37
                                                            7%
                                                                          G
                                                                          Grand Casino               300'000          18'082
LIE2                      20.77 %         0.00 %   + 100.00 0%
                                                                          LIE2                        19'197             ‐
Abb. 3: Abgaabesatz
                                                                          T
                                                                          Total                 1'027'677            644'903
                                                                          Abb. 4: Aufsichtsaabgabe
10/17

3.6      Spielersch
                  hutz und Spiielsperren

Das GSG G verpflichttet die Spieelbanken zu
                                          um     Im
                                                  m Februar 22020 nahmeen das AVW W und das
Unterhalt eines wirrksamen So   ozialkonzep
                                          pts,   BJ
                                                 B Gesprächhe über einnen grenzüb  berschrei‐
um den n sozial sch hädlichen A Auswirkungen     te
                                                  enden Dateenaustauschh auf. Die bilateralen
                                                                                  b
des Spieels vorzubeugen oder diese zu be‐ b      Gespräche
                                                 G          zzwischen Liechtenstein
                                                                                  n und der
heben. Die Spielbaanken sperrren Personen        Schweiz wu rden COVID‐19‐bedin   ngt unter‐
vom Spiielbetrieb aaus, von deenen sie au  uf‐   brochen.
                                                 b
grund eigener
        e         Waahrnehmun  ng oder au  uf‐   Per 31. Dezeember 2020 waren naach Anga‐
grund Meldungen
       M             Dritter wisssen oder an‐
                                          a      ben
                                                 b der Spieelbanken innsgesamt 2‘‘366 (Vor‐
nehmen müssen, daass sie überrschuldet sind      ja
                                                  ahr 1‘828) PPersonen geesperrt.
oder ih hren finanziellen Pfllichten niccht
nachkom mmen oderr Spieleinsäätze riskiereen,
die in keeinem Verhhältnis zu ihhrem Einkom‐
men und d ihrem Verrmögen steh   hen.
Das AVW  W kontrolliert, teils unter Beizzug
eines Faachexpertenn, die Einhaaltung der so‐
                                          s
zialkonzeeptrelevantten Prozessse, die Nacch‐
weise fü ür die Auss‐ und Weeiterbildungen
und prrüft die Früherken      nnungs‐ und
Sperrdosssiers auff Vollstän  ndigkeit und       Abb. 5: Spielsperreen
Übereinsstimmung mit den V    Vorgaben des
                                         d
Sozialkonzepts.

4.    Online‐Geld
                dspiele

4.1      Moratoriu
                 um

Die Reggierung hatt in ihrer Sitzung voom        te
                                                  errestrischeen Geldspieels in Liecchtenstein
19. Noveember 20119 beschlosssen, die Be‐
                                       B         so
                                                  ollen weiteer Erfahrunggen gesamm  melt wer‐
handlung von Anträägen betrefffend Konze
                                       es‐       den. Zudem  m soll die ZZeit genutztt werden,
sionen von Onlinee‐Geldspielen bis Ende          die       Entwwicklungen       im      Online‐
2023 auuszusetzen. Vor dem Hintergrund           Geldspielber
                                                 G             reich in deen Nachbaarländern,
der dynnamischen Marktentw  wicklung des
                                      d          v.a. in der Scchweiz, zu bbeobachten
                                                                                    n.

5.    Lo
       otterien

5.1      Swisslos

Swisslos bietet ihree Spiele auch in Liechte
                                           en‐   2/3 des jähhrlichen Geewinnanteilss werden
stein an und Liechteenstein erhält im Gege en‐   per
                                                 p Finanzggesetz der Kulturstiftu    ung zuge‐
zug den gleichen R  Reingewinnaanteil wie die
                                           d     te
                                                  eilt, 1/3 derr ordentlichhen Rechnun
                                                                                     ng.
beteiligten schweizerischen Kaantone.
11/17

Für das Betriebsjahr 2020 zaahlte Swissllos      bewilligung.
                                                 b               Kleinverannstalter, diee Einsätze
Liechten
       nstein einen          nteil von CHF
                    n Gewinnan                   von wenigerr als CHF 255‘000 pro Jahr gene‐
2‘274‘35
       58 aus, diees entsprich
                             ht gegenübber       riieren, die ddie Reingewwinne für geemeinnüt‐
dem Vorjahr
        V          eeiner Steiigerung umu        zige oder w   wohltätige Zwecke veerwenden
CHF 1244‘358 (+ 5.833%).                         und einen erheblichenn Teil der Gewinne
                                                 unentgeltlichh zur Verfüügung gesteellt erhal‐
                                                 te
                                                  en, untersttehen lediiglich einer Melde‐
                                                 pflicht.
                                                 p
                                                 D kombin ierte Veranstalter‐ und Spiel‐
                                                 Die
                                                 bewilligung
                                                 b             wird für eeine Dauer von fünf
                                                 Ja
                                                  ahren erteillt.
                                                 Im
                                                  m Berichtsjjahr wurdee keine Beewilligung
Abb. 6: Reingewinnanteil Sw
                          wisslos
                                                 erteilt.

5.2         Lotterien                            5.3        Tom
                                                              mbola

Das GSG G sieht zweei Kategorieen von Veraan‐    Für die Vereeinstombolaas gelten besondere
                                                                                      b
staltern von Lotterrien vor: Grrossveranstal‐    erleichterte Anforderunngen, sie un  nterliegen
ter, die Einsätze
         E        von
                    n CHF 100‘0000 und me  ehr   le
                                                  ediglich eineer Meldepfflicht. Im Beerichtsjahr
pro Jahr generieren n und Kleinvveranstalterr.   wurden
                                                 w        keinne Vereinsto
                                                                         ombolas gemeldet.
Für Gro ossveranstallter sieht das GSG ein e
duales Bewilligungs
        B            ssystem vo or, indem der
                                           d
Veranstaalter einersseits eine Veranstalte er‐
bewilligu
        ung der R  Regierung b  benötigt und
anderersseits für jeedes einzeln ne Spiel eine
Spielbewwilligung dees AVW. Es besteht ke  ein
Rechtsan nspruch auff die Erteilu
                                ung einer Ve
                                           er‐
anstalterbewilligung.
                                                 Abb. 7: Tombolam
                                                                meldungen
Für Klein                     das AVW eine
        nveranstalter erteilt d
kombinierte Veraanstalter‐ und Spiel‐

6.      W
        Wetten

Für die gewerbsm  mässige und öffentliche        Es besteht kein Rechhtsanspruch    h auf die
Durchführung von Wetten sieeht das Geld‐         Erteilung einner Veranstaalterbewilligung.
spielgeseetz ein duales Bewilligungssyste  em    Im
                                                  m Berichtsjaahr wurde um keine Veranstal‐
                                                                                 V
vor, in dem der Verranstalter eeinerseits eine   te
                                                  erbewilligunng angesucht.
Veranstaalterbewilliggung der RRegierung be‐
                                           b
nötigt und andererrseits für jeedes einzelne
Spiel einne Spielbewwilligung dees Amtes für
                                           f
Volkswirrtschaft.
12/17

7.    Ge
       eschicklichkeits‐Geeldspiele

Die Veraanstaltungen gewerbsm mässiger odder     Im
                                                  m Berichtsj ahr wurde dem AVW     W kein Ge‐
öffentliccher   Gesschicklichkeits‐Geldspie
                                          ele    scchicklichkeiits‐Geldspieel gemeldett.
müssen dem AVW     W vorgänggig gemeld   det
werden.

8.    An
       nfragen

Das AVW W ist zustän
                   ndig für diee Behandlung
aller Anffragen zum Geldspiel. Die Anfragen
betrafenn die Anforrderungen an die Ertei‐
lung von Spielban nkenbewilliggungen, Ko on‐
zessioneen für Onlin
                   ne‐Geldspieele, Sportwe
                                         et‐
ten und Geldspielauutomaten in n Restauran
                                         nts
sowie den Austaussch von Sp  perrlisten. Die
                                         D
Zahl der Anfragen nnahm im Beerichtsjahr ab,
                                         a
                                                 Abb. 8: Anfragen
insgesammt wurden 23 Anfrageen beantwo   or‐
tet.

9.    Laandtag

Im Bericchtsjahr steellten Abgeeordnete fü
                                         ünf     Sperrlisten, Stand Spieelsperren und Ratifi‐
Kleine Anfragen
       A          zuu den Themen Rendite         zierung der M
                                                             Magglinger Konvention n.
der Spiielbanken, Stand Au    ustausch von

10. Illegales Geeldspiel

Die Kom mpetenzen bei Versttössen gegen          Anzeigen
                                                 A          inn Strafsachen erfolgen an die
Bestimmmungen des GSG sind zzwischen de    em    STA. Die LP unterstützzt das AVW W bei der
AVW, deem LG und d             ung aufgeteilt.
                     der Regieru                 Sachverhaltssermittlungg im verw  waltungs‐
Das AVW W ist zustänndig für die verwaltunggs‐   re
                                                  echtlichen VVerfahren.
rechtlich
        hen Massnaahmen nach    h Art. 84 GSSG   Im
                                                  m Berichtsjaahr ging beeim AVW eiine Anzei‐
und das LG zur Besttrafung nacch Art. 88 GSSG    ge wegen dees Verdachts auf illegaales Geld‐
für Verggehen, die Regierung für Übertrre‐       spiel ein.
tungen nach
        n     Art. 899 GSG.
13/17

11. Geldspielregister

Das AVW führt gemäss Art. 83a Abs. 1 GSG       Das Register wird laufend aktualisiert und
ein öffentlich zugängliches Register über      kann über die Internetseite des AVW abge‐
die zugelassenen Betreiber von Geldspie‐       rufen werden.
len.

12. Fachbeirat für Geldspiele

Die Regierung hat einen Fachbeirat für            Dr. George Häberling, Rechtsanwalt,
Geldspiele als ständige beratende Kommis‐          Zug, Vorsitzender
sion eingerichtet. Der Fachbeirat besteht         Martin Sychold, Schweizerisches Insti‐
aus aktuell vier Mitgliedern, welche die           tut für Rechtsvergleichung, Lausanne
Bereiche Glücksspielrecht, Betrieb von            Manuel Richard, Direktor Lotterie‐ und
Geldspielen und Suchtfragen fachkundig             Wettkommission Comlot, Bern
abdecken.                                         Dr. med. Andreas Canziani, FMH für
                                                   Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich
Gemäss Art. 80 GSG steht der Fachbeirat
der Regierung, dem AVW und der FMA bei         Das AVW fungiert als Geschäftsstelle des
allen fachlichen und strategischen Fragen      Fachbeirats für Geldspiele.
des Geldspielwesens zur Seite.
                                               Der Fachbeirat traf sich am 10. und 11.
Die Experten wurden vom AVW nach Be‐           Februar 2020 in Zürich und behandelte die
darf zu Aufsichtsfragen konsultiert und ein‐   Themen aufsichtsrechtliche Probleme eines
gebunden.                                      übersättigten Spielbankenmarktes (Bestan‐
Der Fachbeirat für Geldspiele setzte sich im   desaufnahme und Lösungsansätze) sowie
Berichtsjahr wie folgt zusammen:               Chancen, Risiken und Grenzen des liech‐
                                               tensteinischen Marktes für Onlinegeldspie‐
                                               le. Die für September 2020 vorgesehene
                                               Sitzung musste COVID‐19‐bedingt verscho‐
                                               ben werden.

13. Behördliche Zusammenarbeit

13.1     ASD                                   13.2    GREF

Das AVW wurde an die Sitzung der KOSU          Die Jahreskonferenz der europäischen Auf‐
vom 27. November 2020 eingeladen, in           sichtsbehörden wurde aufgrund der welt‐
welcher SOS Spielsucht Ostschweiz über die     weiten Pandemie abgesagt.
Kampagne Glücksspielsucht informierte.
Das AVW stellt dem Suchtbeauftragten im
ASD für die Suchtprävention jährlich ano‐
nymisierte Spielerdaten zur Verfügung.
14/17

13.3     IAGR                                  13.4    Treffen der deutschsprachigen
                                                       Aufsichtsbehörden
Die Jahreskonferenz der internationalen
Aufsichtsbehörden wurde aufgrund der           Das Treffen der deutschsprachigen Auf‐
weltweiten Pandemie abgesagt.                  sichtsbehörden wurde aufgrund der welt‐
                                               weiten Pandemie abgesagt.

14. Öffentlichkeitsarbeit

Ende August 2020 stellte der Leiter der        Geldspielmarkt Liechtenstein und die An‐
Geldspielaufsicht auf Einladung des Sorop‐     forderungen an die Umsetzung der Sozial‐
timist International Club Liechtenstein den    konzepte vor.

15. Messen, Seminare

15.1     ICE

Die jährlich in London stattfindende Geld‐     von der Forschungsstelle Glücksspiel an der
spielmesse bietet Gelegenheit zum direk‐       Universität Hohenheim unter der Führung
ten Austausch mit Herstellern von Geld‐        von Dr. Tilman Becker organisiert wird.
spielautomaten, Tischspielen und zahlrei‐      Mehr als 240 Vertreter von Aufsichtsbe‐
chen Zulieferfirmen. Vertreter des AVW         hörden, Forschungsstellen, Geldspielanbie‐
und der LP tauschten sich Anfang Februar       tern, Mitarbeitern von Beratungsstellen
2020 mit Zertifizierungsstellen und Herstel‐   und regionalen Politikern setzten sich mit
lern von GSA und Spielmaterial aus.            aktuellen Themen wie Risiken der Online‐
                                               Geldspiels, die Prävention von Spielmani‐
15.2     Symposium Glücksspiel                 pulation bei Sportwetten und Glücksspiel‐
                                               forschung auseinander.
Das AVW nahm am 4. und 5. März 2020 am
17. Symposium Glücksspiel teil, das jährlich
15/17

16. Anhang

Angaben zu den Spielbanken per 31. Dezember 2020:

Casino Admiral
 Eigentümerstruktur                          66 % Gryphon Invest AG
                                                  Aargauerstrasse 180, 8048 Zürich
                                             34 % Grand Resort Bad Ragaz AG
                                                  Pfäferserstrasse 8, 7310 Bad Ragaz
 Gezeichnetes Aktienkapital                  CHF 10 Mio.
 Betriebsaufnahme                              9.   August 2017
 Spielangebot                                  17   Spieltische
                                              251   Geldspielautomaten
                                                4   Rouletteautomaten
 Bruttospielertrag (BSE)                     CHF    34'425'755
 Tronc                                       CHF      827'301
 Geldspielabgabe                             CHF    12'735'302
 Aufsichtsabgabe                             CHF      300'000
 Mitarbeiterbestand                         115.0 FTE

Casinos Austria
 Eigentümerstruktur                         100 % Casinos Austria (Swiss) AG
                                                  c/o Reuss Treuhand AG
                                                  Furrengasse 11
                                                  6004 Luzern
 Gezeichnetes Aktienkapital                  CHF 5 Mio.
 Betriebsaufnahme                             13.   Oktober 2017
 Spielangebot                                   8   Spieltische
                                              131   Geldspielautomaten
                                                2   Rouletteautomaten
 Bruttospielertrag (BSE)                     CHF    13'789'579
 Tronc                                       CHF      515'622
 Geldspielabgabe                             CHF     4'480'832
 Aufsichtsabgabe                             CHF      275'792
 Mitarbeiterbestand                          70.0 FTE
16/17

Club Admiral
 Eigentümerstruktur           100 % Gryphon Invest AG
                                    Aargauerstrasse 180, 8048 Zürich
 Gezeichnetes Aktienkapital    CHF 5.1 Mio.
 Betriebsaufnahme               20.   November 2019
 Spielangebot                     4   Spieltische
                                 80   Geldspielautomaten
                                  2   Rouletteautomaten
 Bruttospielertrag (BSE)       CHF     6'634'397
 Tronc                         CHF      131'684
 Geldspielabgabe               CHF     1'678'195
 Aufsichtsabgabe               CHF      132'688
 Mitarbeiterbestand            38.0 FTE

Grand Casino
 Eigentümerstruktur            55 % W‐LI Holding AG
                                    Selemad 10, 9487 Gamprin‐Bendern
                               35 % Triagro s.r.o., Janàckovo nàbrezi 1153/13,
                                    Smichov, Praha 5, Tschechische Republick
                               10 % APEX Holding GmbH
                                    Apexstr. 1, 4293 Gutau, Österreich
 Gezeichnetes Aktienkapital    CHF 7 Mio.
 Betriebsaufnahme               11.   Dezember 2019
 Spielangebot                    32   Spieltische
                                272   Geldspielautomaten
                                  2   Rouletteautomaten
 Bruttospielertrag (BSE)       CHF    22'091'243
 Tronc                         CHF     1'025'169
 Geldspielabgabe               CHF     7'801'497
 Aufsichtsabgabe               CHF      300'000
 Mitarbeiterbestand           121.0 FTE
17/17

LIE2
 Eigentümerstruktur           100% Casinos Austria (Swiss) AG
                                   c/o Reuss Treuhand AG
                                   Furrengasse 11
                                   6004 Luzern
 Gezeichnetes Aktienkapital    CHF 5 Mio.
 Betriebsaufnahme               18. September 2020
 Spielangebot                     4 Spieltische
                                 75 Geldspielautomaten
 Bruttospielertrag (BSE)       CHF     950'794
 Tronc                         CHF        76'561
 Geldspielabgabe               CHF     197'493
 Aufsichtsabgabe               CHF        19'197
 Mitarbeiterbestand            39.6 FTE
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