Möglichkeiten für mehr Mitsprache bei grenznahen AKW - Dr. Dörte Fouquet, Becker Büttner Held Bundestag, 10.03.2017

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Möglichkeiten für mehr Mitsprache bei
                       grenznahen AKW
                                  Dr. Dörte Fouquet, Becker Büttner Held
                                          Bundestag, 10.03.2017

10.03.2017/· 00457-12 / 3224891                                   © BECKER BÜTTNER HELD
                                                                  Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB
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Kurzprofil BBH

                                  Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten
                                  Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – sowie
                                  Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH
                                  Consulting AG. Wir betreuen über 3.000 Mandanten und sind
                                  die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastruktur-
                                  wirtschaft.
                                  BBH ist bekannt als „die“ Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber
                                  auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die
                                  dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen,
                                  Investoren sowie die Politik, z.B. die Europäische Kommission,
                                  die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen
                                  Körperschaften, schätzen BBH.

                                   4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter

                                   4 Büros in Berlin, München,   Köln, Hamburg,
                                     Stuttgart und Brüssel

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Dr. Dörte Fouquet

                                  Dr. Dörte Fouquet ist auf Europarecht und internationale
                                  Rechtsbeziehungen spezialisiert, mit Schwerpunkt im
                                  Wettbewerbs-, Infrastruktur-, Energie- und Umweltrecht
                                  und berät insbesondere Unternehmen, Finanzinstitute,
                                  Verbände und Regierungsstellen in Deutschland und
                                  anderen Mitgliedstaaten, EU Institutionen und im
                                  internationalen Bereich.
                                  8   Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Hamburg
                                  8   1982 Wissenschaftliche Assistentin, Universität Hamburg
                                  8   1988 Behörde für Umwelt und Energie, Hamburg
                                  8   1991 Verbindungsbüro Hamburgs und Schleswig-Holsteins zur
                                      Europäischen Kommission in Brüssel
                                  8   1993 Partnerin der Kanzlei Kuhbier Brüssel
                                  8   Seit 2011 Partnerin bei BBH Brüssel
 Rechtsanwältin · Partner
 1000 Brüssel, Belgien · Avenue Marnix 28 · Tel +32 (0)2 204 44-11 · doerte.fouquet@bbh-online.be

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4Hintergrund

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Kurze Ansagen

              1. Es gibt derzeit keinen direkten Rechtsanspruch eines EU Staates , eine
              Schließung eines grenznahen AKW zu erwirken, ohne dass der Staat dies von
              sich aus entscheidet, bzw. die Atomaufsicht dies anordnet bzw. in seinem
              nationalen Verwaltungsgerichtsverfahren eine Stilllegung erwirkbar ist.
              2. Es gibt derzeit keinen Artikel im EURATOM Vertrag oder eine Bestimmung im
              Sekundärrecht, die ein originäres Recht der Kommission vorsehen, aus
              Sicherheitsgründen das Betreiben eines AKWs zu untersagen.
              3.Internationales Nuklearrecht versagt hier ebenfalls. Lediglich Haftpflichtfrage
              4. Katastrophenschutzrecht und polizeiliche Zusammenarbeit kommen erst
              nach einem Störfall.
              5. Fülle von bilateralen Verträgen im Bereich der Zusammenarbeit zur Sicherheit
              von AKWs , enthalten wohl noch keine gemeinsamen Kompetenzen für
              (temporäre oder endgültige) Stilllegung on AKWs.

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Mitsprache

4      Verschiedene mögliche Ebenen:
4      Die der Kommission zu dem Staat mit grenznahen
       Kraftwerken
4      Die des Nachbarstaates
4      Die der Bundesländer und Kommunen zu dem Nachbarstaat
4      Die Beteiligung der Bürger auch aus dem Nachbarstaat

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Umsetzungsebenen für bessere Mitsprache –
verschiedene Reformwege?

4      Gemeinsame Sicherheitsverwaltung zwischen den Staaten
4      Klare Regeln für bilaterale Verträge zu Fragen des
       Abschaltens und der Sicherheit grenznaher Kraftwerke
4      Eine Eingriffs- und Sicherheitsaufsicht der Kommission
4      Regelmäßige Überprüfungen auch über etablierte Gremien
       wie ENSREG
4      Grenzüberschreitenden UVPs zumindest bei
       Laufzeitverlängerungen als Pflicht EU/ESPOO/Aahus
4      Einfluss des EU Umwelt- und Wasserrechts

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Kleiner Exkurs zu Beginn: Bei uns
zuhause: höchstrichterliche Klarheit
4      BVerfG (Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016/ 1 BvR 2821/11)
              „Das Ziel des Gesetzgebers, das mit der Kernenergienutzung unvermeidbar
              in Kauf zu nehmende Restrisiko möglichst schnell und möglichst weitgehend
              zu beseitigen, ist - auch wenn es allein auf einer politischen Neubewertung
              der Bereitschaft zur Hinnahme dieses Restrisikos beruhen sollte - von
              Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Die vom Gesetzgeber innerhalb
              seines weiten Spielraums bei der Auswahl von ihm verfolgter
              Gemeinwohlziele (vgl. dazu BVerfGE 121, 317 ; 134, 242 ) angestrebte Beschleunigung des Atomausstiegs dient im Gegenteil
              dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1
              GG) und der in Art. 20a GG dem Staat auferlegten Aufgabe, die natürlichen
              Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu
              schützen.“

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Vorab – das Saarland als Vorreiter der
  positiven Einmischung:
  1991

          Quote from: Report to the STOA Panel by Susanne Oberhauser, March 1991)

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Der Teilerfolg des Saarlands mit
Luxembourg 1988 vor dem EuGH
4      EuGH 187/87: zu Artikel 37 des Vertrages vom 25. März 1957
              Rn 14: „Für die Abwendung der Gefahr einer radioaktiven Verseuchung
              ist es daher unerläßlich, daß die Stellungnahme der Kommission,
              insbesondere, wenn darin eine Änderung des Plans oder der Erlaß von
              Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen zwei oder
              mehreren Mitgliedstaaten angeregt wird, von dem betroffenen
              Mitgliedstaat gründlich geprüft werden kann, und zwar unter
              Bedingungen von der Art, daß die Anregungen der Kommission von
              diesem Mitgliedstaat, mag er auch rechtlich nicht gehalten sein, ihnen zu
              folgen, noch berücksichtigt werden können.“
4      ABER: kein Anhalten des Projektes erwirkt (Hier VG in
       Strasburg)

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4Beispiele derzeitiger Aktionen zur
 Schließung von grenznahen AKWs

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Dem Saarland nach

4      Derzeit gibt es insbesondere aus Deutschland, der Schweiz und seitens
       Luxemburg (aber auch aus den Niederlanden) mehrere Initiativen zur
       Abschaltung von AKWs in Belgien und in Frankreich
4      Von deutscher Seite : betrieben von Kommunen an den Grenzen sowie
       von den Grenz-Bundesländern , unterstützt von NGOs und Parteien,
       Einzelpersonen
4      Klagen im belgischen und französischen Rechtssystem

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Cattenom, Fessenheim, Bugey in
Frankreich
4      2016, der Genfer Kanton und Stadt Genf– Klage geben Unbekannt wegen
       Gefährdung des Lebens Dritter und der Verschmutzung der Gewässer durch
       Bugey AKW.
              « plainte pénale contre X pour notamment mise en danger de la vie d’autrui et pollution
              des eaux" 2 März 2016, Pôle-santé du Tribunal de grande instance de Paris,

4      LUX und Rheinland Pfalz fordern die Schließung von Cattenom.
4      Fessenheim , Klagen gegen Unbekannt
4      2016 Verlängerung der Laufzeit der französischen Kraftwerke durch die
       Regierung angekündigt, aber:
              Pierre-Franck Chevet, Präsident der Autorité de sûreté nucléaire (ASN)« Le contexte en
              matière de sûreté nucléaire est particulièrement préoccupant. » « du manque de prise de
              conscience des risques « ASN entscheidet, ob die Sicherheit der alten AKW die
              Verlängerung im Einzelfall rechtfertigen kann.

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Presse-Echo in Frankreich: Beispiel
Sud-Ouest

4      Nos voisins européens vont ils faire fermer des centrales
       françaises ?
4      A La Une Environnement
4      Publié le 10/03/2016
4      L'Allemagne, la Suisse et le Luxembourg ont trois de nos
       centrales dans le collimateur.

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4Die Bundesrepublik und die
 Sicherheitsfragen

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Das Zögern der Bundesregierung(en) –
eine Realität
4      Deutschland tut sich – aus wichtigem Grund - schwer, anders
       als etwa Luxemburg oder Österreich, gegen Nachbarstaaten
       vorzugehen.
4      Weg geht eher über den Versuch bilateraler Entscheidungen
       und Verhandlung, nicht über den -wie auch immer
       möglichen Beschwerde- und/oder Rechtsweg
4      Deutschland hat in den Bereichen Energie, Forschung,
       Strahlenschutz und Katastrophenschutz mehr als 180
       Vereinbarungen mit Staaten A wie Ägypten bis hin zu U wie
       USA
4      Es macht Sinn, die hier relevanten Vereinbarungen mit
       den Nachbarn gut zu analysieren und für Ertüchtigung zu
       werben
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Bilaterale Gremien – aber keine
gemeinsame Verantwortung

4      In den bilateralen Gremien mit den Nachbarstaaten
       Frankreich, Schweiz, Tschechische Republik, den
       Niederlanden und mit Österreich und nun auch Belgien , in
       denen auch die jeweils angrenzenden Bundesländer
       vertreten sind, führt das Bundesumweltministerium eine
       gegenseitige Information und Diskussion aller anstehenden
       Fragen zur kerntechnischen Sicherheit der grenznahen
       Anlagen.
4      Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für den sicheren
       Betrieb der Anlagen in der Zuständigkeit der jeweiligen
       Staaten.

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4Der internationale Rahmen

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Wien- und Paris- Übereinkommen geben keine
Öffnungsmöglichkeit für direkten Eingriff des
Nachbarstaates
1. The no-fault liability principle (strict liability);
2. Liability is channeled exclusively to the operator of the nuclear
   installation (legal channeling);
3. Only courts of the state in which the nuclear accident occurs would have
   jurisdiction (exclusive jurisdiction);
4. Limitation of the amount of liability and the time frame for claiming
   damages (limited liability); and
5. The operator is required to have adequate insurance or financial
   guarantees to the extent of its liability amount (liability must be
   financially secured).

Erst muss das Kind in den Brunnen gefallen sein…..

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4Katastrophen

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Zusammenarbeit im Sicherheits- und
Ordnungsrecht
4      Prümer Vertrag - Vereinfachte grenzüberschreitende
       Zusammenarbeit
4      Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, die Niederlande,
       Luxemburg und Österreich - 27. Mai 2005 Vertrag in
       Prüm/Eifel Verbesserung der grenzüberschreitenden
       Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des
       Terrorismus, Kriminalität, illegale Migration.
4      Operative polizeiliche Zusammenarbeit, polizeiliche
       Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großereignissen
4      Bislang nichts zu Genehmigungsüberprüfungen und
       vorbeugendem Rechtsschutz bei grenznahen Kraftwerken
       zur Prävention von Unglücksfällen

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Grenzüberschreitendes Üben für die
Katastrophe – kein Schließen zur
Vermeidung
4      EU Projekt: Preparedness for evacuation in case of a nuclear
       accident
4      In case of a nuclear accident, preventive evacuations as
       precautionary measures are crucial for saving lives. This
       Preparedness for Evacuation project aims to address crisis
       communication of cross border procedures between
       Slovenia and Croatia to ensure a level headed reaction from
       the population and competent bodies during evacuation. The
       project reviews existing acts, plans and procedures in both
       countries so that in the event of an accident members of
       protection and rescue forces can work better together.

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4EURATOM

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Euratoms Aufgaben
          Forschung und Verbreitung der technischen Kenntnisse
          Einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der
          Bevölkerung und der Arbeitskräfte und für ihre Anwendung zu sorgen.
          ABER klares Prinzip:
          −     Jeder Mitgliedstaat erlässt die geeigneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
          Erleichterung von Investitionen - Für Versorgung mit Erzen und
          Kernbrennstoffen Sorge tragen
          Gewährleisten, dass ziviles Kernmaterial nicht für andere (insbesondere
          militärische) Zwecke abgezweigt wird
          Das ihr zuerkannte Eigentumsrecht an besonderen spaltbaren Stoffen
          auszuüben
          Zusammenarbeit mit Drittländern . Der Abschluss von Vereinbarungen
          erfolgt -vorbehaltlich der Zustimmung des Rates.
          Gemeinsame Unternehmen zu errichten
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EURATOM – die Gliederung

Im ersten Titel ist niedergelegt, welche Aufgaben die
Gemeinschaft gemäß dem Vertrag zu erfüllen hat.
4      Der zweite Titel enthält die Bestimmungen zur Förderung des
       Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie (
4      Der dritte Titel enthält die Vorschriften über die Organe der
       Gemeinschaft sowie die allgemeinen Finanzvorschriften..
4      Der vierte Titel enthält die besonderen Finanzvorschriften.
4      Der fünfte und der sechste Titel enthalten allgemeine Vorschriften und
       Vorschriften über die Anlaufzeit (Einsetzung der Organe, erste
       Durchführungsbestimmungen und Übergangsbestimmungen).

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EURATOM und Sicherheit
4     Artikel 38
             Kommission Empfehlungen über den radioaktiven Gehalt der Luft, des
             Wassers und des Bodens.
             In dringenden Fällen Kommission - Richtlinie, mit der sie dem betreffenden
             Mitgliedstaat aufgibt, innerhalb einer von ihr festgesetzten Frist alle
             erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Überschreitung der
             Grundnormen zu vermeiden und die Beachtung der Vorschriften zu
             gewährleisten.
             Kommt der Staat innerhalb der festgesetzten Frist der Richtlinie der
             Kommission nicht nach, so kann diese oder jeder beteiligte Mitgliedstaat in
             Abweichung von den Artikeln 141 und 142 unmittelbar den Gerichtshof
             anrufen.

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EURATOM und Sicherheit

4      Art. 37
4      Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, der Kommission über jeden Plan zur
       Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art die allgemeinen Angaben zu
       übermitteln, auf Grund deren festgestellt werden kann, ob die
       Durchführung dieses Plans eine radioaktive Verseuchung des Wassers,
       des Bodens oder des Luftraums eines anderen Mitgliedstaates
       verursachen kann.
4      Die Kommission gibt nach Anhörung der in Artikel 31 genannten
       Sachverständigengruppe innerhalb einer Frist von sechs Monaten ihre
       Stellungnahme ab.

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Die Stellungnahmen der Kommission
als Bsp. ihrer Kompetenz unter Art. 37

4      94/174/Euratom: Stellungnahme der Kommission vom 7. März 1994 zum
       Plan für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Kernbrennstoff-
       Fertigungsanlage MELOX im Bereich des Nuklearzentrums Marcoule
       (Frankreich) gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag - OJ-L 080 vom
       24.03.1994, S. 0024 – 0024
4      Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Abfälle aus dem
       Betrieb der Anlage MELOX könnte weder im Normalbetrieb noch bei
       einem Unfall der herangezogenen Größenordnung zu einer unter
       gesundheitlichen Gesichtspunkten signifikanten radioaktiven
       Kontamination des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen
       Mitgliedstaats führen.

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Bsp. Entscheidung Art. 37 zu Rückbau
Biblis – Auszüge aus Entscheidung
C(2015)8663fin

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Positive, weite Auslegung der
Infopflicht nach Art. 37 EURATOM bei
Stilllegung

4      Voraussetzung für Genehmigung einer Stilllegung nach AtG
       ist Stellungnahme der Kommission nach Artikel 37 Euratom.
              Prüfung möglicher Auswirkungen auf Nachbarländer durch
              Genehmigungsverfahren parallel zu einem "Verfahren nach Artikel
              37" zu vermeiden, wird auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
              nach der Gesetzgebung über Umweltverträglichkeitsprüfungen als
              Teil des Genehmigungsverfahrens verwiesen.
              Empfehlung über die Anwendung von Artikel 37 Euratom-Vertrag
              dahingehend zu ergänzen, dass eine einfache Meldepflicht bei
              Vorhaben von geringen Auswirkungen und Vorhaben, bei denen eine
              grenzüberschreitende Beteiligung schon nach der EU-Ratsrichtlinie
              85/337/EEC gegeben ist, vorgesehen wird.

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Richtlinien unter Art. 37 Euratom
4      Richtlinie 2009/71/EURATOM des Rates vom 25. Juni 2009
       über einen Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit
       kerntechnischer Anlagen, geändert durch die Richtlinie
       2014/87/Euratom des Rates vom 8. Juli 2014
4      Richtlinie 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011
       über einen Gemeinschaftsrahmen für die
       verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter
       Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
4      Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5.
       Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender
       Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer
       Exposition gegenüber ionisierender Strahlung
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Nach dem Stresstest nach Fukushima: die EU-
Kommission ist auch nach EURATOM Vertrag
hilflos
4      “What will happen if a plant fails the tests?
4      In case a nuclear power plant fails the test and an upgrade is
       not technically or economically feasible, it should be shut
       down. Decisions on individual installations remain a
       national responsibility. However, the fact that the results of
       the stress tests will be public should ensure that all necessary
       steps will be taken to guarantee the utmost safety and
       security of all nuclear power plants in the EU.”
4      EU Kommission

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Verband westeuropäischer
Regulierungsbehörden
4      Seit 1999 Beratungsgremium der Regulierungsbehörden der
       Kernenergie betreibenden EU-Staaten und der Schweiz
              Mitglieder Leiter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von 16
              EU-Staaten sowie der Schweiz; Vertreter von neun weiteren Staaten
              (die keine Kernenergie betreiben) haben Beobachterstatus
              Deutschland Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im BMUB.
              Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) fachliche
              Zuarbeit für WENRA.
              Zielsetzung ist, die Sicherheit kerntechnischen Einrichtungen in der
              EU zu fördern und weiterzuentwickeln.
              Ein Schwerpunkt Harmonisierung der nationalen kerntechnischen
              Regelwerke
              Keinerlei Anknüpfungspunkt für gemeinsame
              Sicherheitsentscheidungen
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High level Group/EnsREG – auch
keine Eingriffsvollmacht

4      Zur Gewährleistung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen
       sowie die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente
       und radioaktiver Abfälle auf Vorschlag der deutschen EU-
       Ratspräsidentschaft 2007 Einrichtung der High Level Group
       (HLG). - ENSREG (European Nuclear Safety Regulators
       Group; setzt sich aus jeweils zwei hochrangigen Vertretern
       der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen.
       Aufgabe Beratung der Kommission Kooperation zwischen
       den nationalen Regulierungsbehörden.

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Schließungskompetenz aus Art. 203
EURATOM?
4      Der Artikel für Unvorhergesehenes:
              Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um eines
              ihrer Ziele zu verwirklichen, und sind in diesem Vertrag die hierfür
              erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat
              einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der
              Versammlung die geeigneten Vorschriften.
4      Wurde genutzt, um Schließungen in Osteuropa
       voranzubringen und zu finanzieren:
              VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1368/2013 DES RATE vom 13.
              Dezember 2013 über die Unterstützung der Hilfsprogramme
              für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien und
              der Slowakei durch die Union und zur Aufhebung der
              Verordnungen (Euratom) Nr. 549/2007 und (Euratom) Nr.
              647/2010
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Art. 203 zu unklar und das Problem
des fehlenden Regelungsinhalts

4      Eher fraglich, ob Stilllegungsmassanhemn auf Antrag eines
       anderen MS von der Kommission unter Art. 203 EURATOM
       vorangebracht werden können,
4      EURATOM sieht keine Stilllegungskompetenz vor.
4      O.g. VO bereits “Borderline”

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EURATOM –Ertüchtigung?

4      Derzeitiger Vertragstext und Sekundärrecht
              nicht anwendbar für eine verbindliche Zusammenarbeit der
              Sicherheits-und Aufsichtsbehörden
              nicht ausreichend für ein Recht auf Schließungsantrag seitens des
              Nachbarn
              Nicht ausreichend für ein Eingriffsrecht der Kommission zur
              Schließung
4      Kooperationsvereinbarungen als Staatsverträge der derzeit
       beste Weg zu gemeinsamen verbindlichen Regelungen
              Vorschlag von einheitlichen administrativen Regeln für den Spezialfall
              zu entwickeln
4      Frage der Ertüchtigung von EURATOM - zu prüfen
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Konvention der Regierungen zur
Ergänzung von EURATOM
4    "We wish to make the following recommendations to the Convention in relation to the
     Euratom Treaty:
4    The Convention has already achieved consensus on the following points:
4    There should be a single constitution treaty. The Union should have a single legal
     personality and a single institutional structure.
4    Therefore it is necessary to repeal the Euratom Treaty.
4    We argue here that it is now appropriate -to abolish the 'special economic zone' that
     the Euratom created, and to respect the principles of fair competition and the creation
     of a level playing field for different energy sources, thereby ceasing to give nuclear
     energy undue advantages over its rivals.
4    We offer an analysis of the present functions of Euratom and make proposals
     concerning their transposition into the Part Two of the Constitution (see Praesidium
     preliminary draft Constitutional Treaty (CONV 369/02)), while proposing that others be
     simply repealed."
4    Convention Members: Marie Nagy, Renee Wagner, Neil MacCormick Contribution to
     the Convention; THE EUROPEAN CONVENTION -THE SECRETARIAT -Brussels, 18
     February 2003-, CONV 563/03 - Contribution 250
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BREXIT als Chance für eine reformierende
EURATOM-Konferenz der Vertreter der
Regierungen/ Konvent?

4      UK wird aus EURATOM austreten müssen (Logik der einheitlichen europ.
       Akte und der Regelhandhabung (s. Beitritt Österreichs)
4      Voraussetzungen regelt Artikel 48 EU-Vertrag:
4      (1) Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren
       geändert werden. ---.
4      Jeder MS, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem
       Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen.. Vom Rat dem
       Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur
       Kenntnis gebracht.

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Art. 48 Verfahren (II)

              Europäischer Rat beschließt nach Anhörung von Komm und EP mit
              einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen,
              Präsident des Europäischen Rates ruft dann einen Konvent von
              Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und
              Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments
              und der Kommission ein…
              Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im
              Konsensverfahren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der
              Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Absatz 4
              gerichtet ist. Die Konferenz ist das Gremium, das letztlich als die
              Veränderungen vereinbarende Regierungskonferenz handelt

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Vielen Dank
                                  für Ihre Aufmerksamkeit.

                                                         Dr. Dörte Fouquet, BBH Brussels

                                                          doerte.fouquet@bbh-online.be

                                                                                 www.bbh-online.de

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