Tätigkeitsbericht 2021 - Pkv-ombudsmann.de
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Tätigkeitsbericht 2021 | Inhalt 3 I N H A LT Vorwort.................................................................................................................................................... 5 I. Jahresbericht 2021..................................................................................................................................... 7 Zahlen...................................................................................................................................................... 8 Themen.................................................................................................................................................... 9 Verfahren ...............................................................................................................................................12 II. Statistik......................................................................................................................................................13 Schlichtungsanträge..............................................................................................................................14 Themen...................................................................................................................................................15 Ergebnisse im Schlichtungsverfahren..................................................................................................18 III. Der Ombudsmann und das Ombudsmannverfahren...........................................................................19 Ombudsmann .......................................................................................................................................20 Organisation und Verfahrensablauf.....................................................................................................21 20 Jahre Ombudsmann – eine Zeitreise............................................................................................. 24 IV. Beispiele aus der Schlichtungstätigkeit................................................................................................ 27 Medizinische Notwendigkeit ...............................................................................................................28 Gebührenstreitigkeiten..........................................................................................................................31 Vertragsauslegung / Versicherungsbedingungen ............................................................................. 34 V. Verfahrensordnung................................................................................................................................. 37 Statut...................................................................................................................................................... 38 Teilnehmende Versicherungsunternehmen........................................................................................42 Impressum............................................................................................................................................. 44 Hinweis: Zum Zweck der besseren Lesbarkeit, wird auf eine geschlechtsbezogene Formulierung weitestgehend verzichtet. Selbstverständlich sind immer sämtliche Geschlechter gemeint, auch wenn nur eines angesprochen wird.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie in unserem Schlichtungsverfahren die Rechtslage durch erfahrene Juristen unab- hängig und kostenfrei überprüfen lassen, um außergerichtlich eine Lösung zu finden.
Tätigkeitsbericht 2021 | Vorwort 5 Das Jahr 2021 war ein bewegendes und ereignisreiches Jahr, geprägt von den Wellen der Coronavirus-Pandemie sowie auf politischer Ebene insbesondere auch durch die Wahl des 20. Deutschen Bundestags. Die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Sicherstellung der Krankenversorgung standen und stehen weiterhin im öffentlichen Fokus. Umso mehr ist das Angebot einer Schlichtungsmöglichkeit zu Fragen wie der Höhe der Kostenerstattung aus der letzten Zahnarztrechnung, zu einem Tarifwechsel oder zu einer Hörgeräteversorgung wichtig, um auch die angesichts der Pandemie im Hintergrund auftretenden Probleme und Sorgen gemeinsam anzugehen. Angesichts dieser für uns alle schwierigen Situation war es uns ein besonderes Anliegen, unseren Anteil dazu beizutragen und als Schlichtungsstelle Lösungen für kleinere und größere Probleme im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung zu finden. Meine besondere Wertschätzung gilt in diesem Zusammenhang meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre ausgezeichnete Arbeit, ihr außergewöhnliches Engagement und ihren besonderen Einsatz in dieser ungewöhnlichen Zeit. Dabei schätze ich besonders, dass der fachliche und kollegiale Austausch und der persönliche Kontakt trotz der pandemiebedingten Erschwernisse in der täglichen Arbeit weiterhin gelebt wurde und unser Miteinander auszeichnete. Bei einem Team von 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Wechsel zwischen Büro und Home Office war eine besondere Organisation und Anstrengung erforderlich, um die Abläufe der Schlichtungsstelle unter Pandemiebedingungen sicherzustellen. Dies war sicherlich nicht immer einfach. Ich habe hier jedoch eine neue Flexibilität und eine hervorragende Teamarbeit erlebt, die dazu führte, dass die Arbeitsweise der Schlichtungsstelle zu jeder Zeit hervorragend funktioniert hat. Mein Dank gebührt auch dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Mit der zügigen und unkomplizierten Bereitstellung der technischen Ausstattung hat er stabile Rahmenbedingungen für eine effiziente und erfolgreiche Tätigkeit der Schlichtungsstelle geschaffen. Mit Stolz blicke ich heute auf das nunmehr 20-jährige Bestehen der Schlichtungsstelle für die Private Kranken- und Pflegeversicherung zurück. Die Institution Ombudsmann wurde im Jahr 2001 mit dem Ziel gegründet, Streitigkeiten zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen zu schlichten. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren und insbesondere die stabil gleichbleibende Zahl eingehender Anträge hat gezeigt, dass sich die Schlichtungstätigkeit bewährt und die personelle als auch fachliche Weiterentwicklung dauerhaft eine qualitativ hochwertige Arbeitsweise ermöglicht. Eine angemessene Würdigung der langjährigen Schlichtungstätigkeit kann hoffentlich bald in einem feierlichen Rahmen nachgeholt werden. Dieser Tätigkeitsbericht beinhaltet einen kleinen Überblick über die zurückliegenden 20 Jahre und gibt Ihnen wie gewohnt Einblick in unsere Arbeit in Zahlen und Themen. Berlin, im Januar 2022 Heinz Lanfermann
8 Tätigkeitsbericht 2021 | Jahresbericht ZAHLEN Im Berichtsjahr 2021 erreichten den Ombudsmann Bundesgerichtshofs (BGH) dazu ergangen war. 6.041 Schlichtungsanträge. Das sind 135 Anträge Das Thema der Beitragsanpassungen beschäftigte mehr als im Jahr 2020. Unter Berücksichtigung auch im Jahr 2021 den BGH und den Ombudsmann. der üblichen Schwankungen liegt die Zahl der Antragseingänge im Berichtsjahr damit gering- Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen fügig unter dem Mittelwert aus den Jahren 2010 bestehenden Verträge in der Krankheits- bis 2020. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass kostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, Versicherte auch im Jahr 2021 mit Anträgen zu für die der Ombudsmann Private Kranken- und diesem Thema an den Ombudsmann herantraten. Pflegeversicherung zuständig ist, liegt die Zahl So im Bereich der Gebührenstreitigkeiten zum der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren Thema Corona-Tests bei stationärer Behandlung. zur Vermittlung bei Meinungsverschieden- Die Zahl der hierzu eingereichten Anträge betrug heiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 %. Dies für Voll- und Zusatzversicherte insgesamt ca. 140. spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Kranken- Die ungewöhnlich hohe Zahl der Antragseingänge versicherung und insbesondere auch für ein im Jahr 2018 bleibt damit weiter eine Beson- lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der derheit in dieser langjährigen Entwicklung. Sie Krankenversicherer. beruhte auf einem Eingang von 1.177 Anträgen zum Jahresende, die sich allein auf die Frage Wie in den Jahren zuvor kann der Ombudsmann zur Berechtigung von Beitragsanpassungen erneut über eine konstruktive und erfolgreiche in der Krankheitskostenvollversicherung Zusammenarbeit mit den Versicherungsunter- bezogen, nachdem eine Entscheidung des nehmen berichten. Antragseingänge in den Jahren 2010 bis 2021 7.348 7.000 6.708 6.511 6.354 5.984 6.084 5.964 5.875 6.000 5.770 6.041 5.953 5.906 5.000 4.000 3.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Tätigkeitsbericht 2021 | Jahresbericht 9 THEMEN Neben regelmäßig wiederkehrenden Themen wie Die Versicherten schilderten dabei regelmäßig, der medizinischen Notwendigkeit von Heilbe- dass bei ihnen vor der Aufnahme zur stationären handlungen und Gebührenstreitigkeiten, wurde Behandlung vorsorglich PCR-Tests durchgeführt die Arbeit des Ombudsmanns auch im Berichtsjahr wurden. Die Testkosten stellte man ihnen 2021 von der weiterhin vorherrschenden Corona- gesondert als Chefarztbehandlung, also als Pandemie geprägt. Etliche Anträge erreichten sogenannte wahlärztliche Leistung, nach der den Ombudsmann aufgrund der in diesem Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Zusammenhang neu auftretenden Fragestellungen Die Versicherer sahen sich hierfür nicht in der in der Privaten Krankenversicherung. Leistungspflicht und begründeten dies damit, dass diese Tests zur Vorsorge standardmäßig Daneben wendeten sich auch in diesem Jahr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und Versicherte aufgrund von Beitragsanpassungen an damit gerade nicht im Einzelfall auf individuelle die Schlichtungsstelle. Hier ging es im Einzelnen Anweisung eines Arztes erfolgten. konkret um die Wirksamkeit der Beitragsan- passungen der letzten Jahre unter Verweis auf Nach einer Vereinbarung zwischen dem Verband die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. der Privaten Krankenversicherung e.V., dem GKV- Spitzenverband und der Deutschen Kranken- hausgesellschaft e.V. werden die Kosten, die Corona-Pandemie dem Krankenhaus aufgrund der standardisierten Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 Bereits im Tätigkeitsbericht 2020 wurde auf einzelne entstehen, mit einem sogenannten Zusatz- Problemstellungen im Zusammenhang mit der entgelt vergütet. Danach sind die routinemäßig Corona-Pandemie eingegangen. Erfreulicherweise bei einer Krankenhausaufnahme durchgeführten haben sich einige der damals angesprochenen Tests Bestandteil der allgemeinen Krankenhaus- Themen zwischenzeitlich anscheinend geklärt. leistungen, die mit dem gültigen Zusatzentgelt abgerechnet werden. Das Krankenhaus erhält also So verzeichnete der Ombudsmann im Hinblick für diese routinemäßigen Tests einen Zuschlag. auf die Versorgung und Kostenerstattung mit FFP2-Masken im Jahr 2021 keine nennenswerte Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit Zahl von Schlichtungsanträgen mehr. Es ist davon dem Krankenhaus eine sogenannte Wahlleistungs- auszugehen, dass die Maßnahmen und gesetz- vereinbarung über privatärztliche bzw. chefärzt- lichen Vorgaben zur Versorgung der Versicherten liche Leistungen zu schließen, die nach der GOÄ mit Schutz-Masken, wie beispielsweise die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Ausgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen seit Dezember 2020 über die Apotheken, diese Fragen Bei den – aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geklärt haben. – bei jedem Patienten erforderlich werdenden PCR-Tests, handelt es sich jedoch nicht um eine Auch die Kostenerstattung für ambulante bzw. höchstpersönliche Leistung des Wahlarztes. stationäre Behandlungen von Corona-Infektionen Vielmehr sind diese Tests standardmäßig zur bereitet den Versicherten offenbar keine größeren Vorsorge vom Krankenhaus bei der Aufnahme Schwierigkeiten. Schlichtungsanträge hierzu lagen durchzuführen. Gerade für diese zusätzliche dem Ombudsmann nicht vor. Leistung des Krankenhauses wurde das Zusatz- entgelt zur Abgeltung der Kosten vereinbart. Allerdings ergaben sich nun neue Problem- stellungen, mit denen sich die Versicherten Etwas Anderes gilt allerdings dann, wenn der vermehrt an den Ombudsmann wandten. Konflikt- Test der Abklärung einer konkreten Krankheits- potenzial barg insbesondere die Abrechnung symptomatik dient. Hierbei handelt es sich um eine von sogenannten PCR-Tests auf das Coronavirus medizinisch notwendige Diagnostikmaßnahme. SARS-CoV-2.
10 Tätigkeitsbericht 2021 | Jahresbericht folgt. Beitragsanpassungen sind folglich nur bei Gemäß § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Ver- ordnungsgemäßer Begründung wirksam. sicherungsbedingungen (AVB) ist ein Ver- sicherungsfall die medizinisch notwendige Der BGH hatte insoweit klarstellend entschieden, Heilbehandlung einer versicherten Person dass die Voraussetzungen an die Mitteilung der wegen Krankheit oder Unfallfolgen. maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG mit der Angabe der Rechnungsgrundlage, die die Neufest- setzung der Prämie veranlasst hat, konkret Die zur Abklärung vorhandener Krankheits eine Veränderung der Versicherungsleistungen symptome anfallenden Kosten können dabei oder der Sterbewahrscheinlichkeit, erfüllt sind. durchaus als gesonderte wahlärztliche Leistungen Weitere Angaben, bspw. in welcher Höhe sich berechnet werden. Als wahlärztliche Leistungen die Rechnungsgrundlagen verändert haben oder gelten nämlich ebenso die von Wahlärzten weitere Faktoren, welche die Prämienhöhe beein- veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich flusst haben, sind danach nicht erforderlich. geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hauses, wie den oft beauftragten medizinischen Durch diese Urteile sahen sich viele Versicherte Laboren. veranlasst, die Rechtmäßigkeit der Beitragsan- passungen der letzten Jahre in Frage zu stellen. Die an den Ombudsmann herangetragenen Fälle Dies wurde offensichtlich verstärkt durch Angebote betrafen stets routinemäßige Testungen, weshalb von Rechtsanwälten, die sich darauf spezialisiert er die Ablehnung einer Kostenerstattung durch die haben, Rückforderungsansprüche der Versicherten Versicherer nur bestätigen konnte. Es kann davon geltend zu machen. ausgegangen werden, dass die Versicherer die gesondert berechneten wahlärztlichen Leistungen Im Ombudsmannverfahren wendeten sich die für PCR-Tests, die aufgrund von bestehenden Krank- teilweise rechtsanwaltlich vertretenen Versicherten heitssymptomen durchgeführt werden, erstatten. mit ihren Anträgen gegen die Beitragsanpassungen der zurückliegenden Jahre. Hierbei forderten sie die aus ihrer Sicht zu viel gezahlten Beiträge zurück Beitragsanpassungen – für mitunter bis zu zehn Jahre. Wie in vergangenen Jahren boten Beitragsan- Die Überprüfung von Beitragsanpassungen ist im passungen in der Privaten Kranken- und Pflege- Schlichtungsverfahren grundsätzlich in folgendem versicherung im Berichtsjahr 2021 wiederholt Rahmen möglich: Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Versicherten und ihren Versicherern. Der Ombudsmann überprüft Beitrags- Ein Grund hierfür dürfte darin zu finden sein, anpassungen dahingehend, ob die for- dass die Frage der Wirksamkeit von Beitragsan- malen Verfahrensvoraussetzungen vom passungen durch die hierzu ergangenen höchst- Versicherer eingehalten wurden. Es ist ihm richterlichen Entscheidungen verstärkt in den hingegen nicht möglich, versicherungs- Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt ist. mathematische Sachverständige mit der Überprüfung der durch Aktuare und So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit Treuhänder geprüften Kalkulationen zu zwei Urteilen vom 16.12.2020 eingehend mit beauftragen. dem Umfang des Begründungserfordernisses nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG) beschäftigt. Danach wird die Neufestsetzung der Prämie zu Beginn des Im Ombudsmannverfahren wurden die zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung Anpassungsschreiben von den Versicherern, soweit der Neufestsetzung und der hierfür maßgeb- diese von den Versicherten noch nicht eingereicht lichen Gründe an den Versicherungsnehmer wurden, angefordert. In den meisten Fällen war
Tätigkeitsbericht 2021 | Jahresbericht 11 eine Veränderung der Versicherungsleistungen als Grund für die Beitragsanpassung mitgeteilt worden. Zudem beriefen sich die Versicherer im Hinblick auf die geltend gemachten Rückforderungsansprüche vermehrt auf den Eintritt der Verjährung. Wann die geltend gemachten Ansprüche verjähren, wurde bislang uneinheitlich beantwortet. Insbesondere gingen die Meinungen, wann in derartigen Fällen Kenntnis vorliegt und damit die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, auseinander. Eine abschließende Klärung dieser Streitfrage war im Rahmen des Ombudsmannverfahrens bis dato nicht möglich. Nach den jüngst ergangenen Urteilen des BGH vom 17.11.2021 gilt für Ansprüche auf Rückzahlung erhöhter Beiträge nunmehr eine dreijährige Verjährungsfrist ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung durch den privaten Kranken- versicherer. Nach Ansicht des BGH war der Beginn der Verjährungsfrist auch nicht bis zur höchst- richterlichen Entscheidung zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung hinausgeschoben. Mit Blick auf diese aktuellen Entscheidungen des BGH bleiben die zukünftigen Entwicklungen abzuwarten.
12 Tätigkeitsbericht 2021 | Jahresbericht VERFAHREN Der Ombudsmann bietet ein Verfahren an, in Keine strukturellen Hindernisse zur dem Versicherte einfach, zügig und kostenfrei die Beilegung von Streitigkeiten Streitigkeit mit ihrem Versicherer beilegen können. Dem Ombudsmann sind im Berichtszeitraum Das Verfahren ist für die Versicherten nach wie vor keine Hinweise auf etwaige strukturelle Hinder- leicht zugänglich und kostenfrei. Anträge können nisse für die Beilegung von Streitigkeiten bekannt sowohl postalisch als auch elektronisch eingereicht geworden. werden. Im Jahr 2019 hatte der Ombudsmann seine Grenzüberschreitende Schlichtung Internetseite neugestaltet. Seither ist auch eine problemlose Anwendung vom Smartphone oder Im Berichtsjahr wurde dem Ombudsmann über Tablet möglich. Diese Neuerungen stellten sich die, auf der Grundlage der Verordnung über bereits im Berichtsjahr 2020 als besonders hilfreich Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegen- heraus. Denn aufgrund der – mit der Corona- heiten (ODR-VO) vom 21.05.2013, eingerichtete Pandemie einhergehenden – Einschränkungen OS-Plattform kein Schlichtungsantrag übermittelt. nutzten viele Versicherte die Möglichkeit, den Schlichtungsantrag online zu stellen oder im laufenden Verfahren weitere Ergänzungen oder FIN-NET Unterlagen über die gesicherte Internetseite zu übermitteln. Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflege- versicherung ist Mitglied des FIN-NET. Dieses Die in den vergangenen Jahren erkennbare Netzwerk nationaler Schlichtungsstellen gibt es Tendenz dahingehend, dass vermehrt auf die seit dem Jahr 2001 auf Initiative der Europäischen elektronische Kommunikation zurückgegriffen Kommission. wird, hat sich durch die besondere Situation auch im Jahr 2021 daher nochmals verstärkt. Das FIN-NET wurde geschaffen, um Finanz- streitigkeiten in den Ländern des Europäischen Neben konkreten Schlichtungsanträgen erreichten Wirtschaftsraums – das sind die Länder der den Ombudsmann auch im Jahr 2021 viele Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein allgemeine Anfragen zum Umfang und der und Norwegen – ohne Einschaltung eines Gerichts Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung. beizulegen. Viele Versicherte möchten sich durch eine Anfrage beim Ombudsmann vergewissern, ob alles „mit Wollen Verbraucher einen grenzüberschreiten- rechten Dingen“ zugehe. Aufgabe des Ombuds- den Streitfall mit einem Finanzdienstleister (Banken, manns ist jedoch die Streitschlichtung bzw. die Versicherungen, Wertpapiergesellschaften) klären, Vermittlung zwischen den Parteien, er erteilt erhalten sie mit dem FIN-NET Zugang zu außer- keinen Rechtsrat oder allgemeine Auskünfte zur gerichtlichen Schlichtungsverfahren. privaten Krankenversicherung. Fachlicher Austausch Der Ombudsmann steht im ständigen fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie anderen Schlichtungsstellen.
II. Statistik Anträge Beschwerdethemen Einigungsquote
14 Tätigkeitsbericht 2021 | Statistik SCHLICHTUNGSANTRÄGE Anzahl der eingegangenen Anträge 2021 5.208 / 86,2 % Anträge 833 / 13,8 % insgesamt: angenommene Anträge 6.041 abgelehnte Anträge Verteilung der angenommenen Anträge 3.956 / 76,0 % nach der Art des Versicherungsvertrages Krankheitskostenvollversicherung 5.208 1.083 / 20,8 % Zusatzversicherung Pflegepflichtversicherung 169 / 3,2 % Verteilung der abgelehnten Anträge (insgesamt 833) nach Ablehnungsgrund die Streitigkeit fällt nicht in die Zuständigkeit 526 des Ombudsmanns der streitige Anspruch ist nicht zuvor gegenüber 222 dem Antragsgegner geltend gemacht worden der Streitwert unterschreitet eine 59 bestimmte Höhe der Streitgegenstand ist/wurde bereits gerichtlich geltend gemacht 21 die Angelegenheit war/ist bereits Gegenstand eines Verfahrens bei einer anderen 3 Verbraucherschlichtungsstelle der Anspruch ist verjährt 2
Tätigkeitsbericht 2021 | Statistik 15 THEMEN Krankheitskostenvollversicherung Verteilung der Anträge nach Themen Anzahl der Anträge insgesamt: 3.956 (76 ,0 %) Gebührenstreitigkeiten 753 19,0 % Beitragsanpassung/Beitragshöhe 694 17,6 % Medizinische Notwendigkeit 637 16,1 % Arznei-, Heil- und Hilfsmittel 416 10,5 % Vertragsauslegung 368 9,3 % weitere Themen 1.088 27,5 % Im Berichtszeitraum nahmen die Gebührenstreitigkeiten, also Fragen zur korrekten Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen, den Spitzenplatz ein. Gestiegen sind die Anfragen zur Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen. Hierfür spielen die jüngst ergangenen Urteile des BGH eine maßgebliche Rolle, aber auch die erforderliche Anpassung des brancheneinheitlichen Standardtarifs. Unverändert haben sich die Versicherten im Jahr 2021 sehr häufig mit Fragen hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit einzelner Behandlungsmaßnahmen an den Ombudsmann gewandt. Darunter fallen alle Anträge, die sich auf die Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalten beziehen. Gleichbleibend hoch waren auch die Anträge im Hinblick auf die Kostenerstattung von Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln. Unter den weiteren Themen sind beispielsweise solche Anträge erfasst, welche die Themen Anzeigepflichtverletzung, Risikozuschlag/Leistungsausschluss sowie Tarifwechsel betrafen.
16 Tätigkeitsbericht 2021 | Statistik Zusatzversicherungen Verteilung der Anträge nach Themen Anzahl der Anträge insgesamt: 1.083 (20,8 %) Vertragsauslegung 343 31,7 % Gebührenstreitigkeiten 148 13,7 % Beitragsanpassung/Beitragshöhe 102 9,4 % Versicherungsfall vor Vertragsbeginn 75 6,9 % Medizinische Notwendigkeit 73 6,7 % Anzeigepflichtverletzung 56 5,2 % weitere Themen 286 26,4 % Zu den Zusatzversicherungen gehören unter anderem: Krankentagegeldversicherung, Krankenhaus tagegeldversicherung, Pflegezusatzversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatz versicherung. Die im Bereich der Zusatzversicherungen an den Ombudsmann gerichteten Schlichtungsanträge betrafen hauptsächlich die Auslegung der Vertragsbedingungen. Da die Leistungen der Versicherer in diesem Bereich häufig im Zusammenhang mit Vorleistungen anderer Kostenträger stehen, sind die einzelnen Versicherungsbedingungen teilweise sehr komplex. Dem geschuldet kommt es – wie bei der Krankheitskostenvollversicherung – zwischen den Versicherten und den Unternehmen häufig zu Uneinigkeiten darüber, ob und in welchem Umfang der Versicherer Leistungen zu erbringen hat. Im Verhältnis zum Vorjahr erreichten den Ombudsmann deutlich mehr Anträge zu Gebührenstreitigkeiten. Hintergrund waren häufig privatärztlich abgerechnete Corona-Testungen im Zusammenhang mit stationären Aufenthalten. Gegenstand der Anträge darüber hinaus waren bspw. die Themen Vertragsbeendigung durch den Versicherten, Vertragsbearbeitung sowie die Beitragshöhe. Hier machten sich im Jahr 2021 die Beitragsanpassungen im Bereich der Pflegezusatzversicherung bemerkbar.
Tätigkeitsbericht 2021 | Statistik 17 Pflegepflichtversicherung Verteilung der Anträge nach Themen Anzahl der Anträge insgesamt: 169 (3,2 %) Leistungen 102 60,3 % Beitragsanpassung 26 15,4 % Vertrag/Allgemeine 41 24,3 % Versicherungsbedingungen Im Vergleich zur Krankheitskostenvollversicherung erreichte den Ombudsmann eine weitaus geringere Anzahl an Schlichtungsanträgen betreffend die Pflegepflichtversicherung. Insgesamt stieg die Zahl der insoweit eingegangenen Anträge mit Blick auf das Vorjahr leicht von 151 auf 169. Der überwiegende Anteil der Anträge betraf Leistungsfragen wie z. B. Zuschüsse für wohnumfeldver- bessernde Maßnahmen, Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel. Daneben gingen 26 Schlichtungs- anträge aufgrund der im Jahr 2021 in der Pflegepflichtversicherung erfolgten Beitragsanpassung beim Ombudsmann ein.
18 Tätigkeitsbericht 2021 | Statistik ERGEBNISSE IM SCHLICHTUNGSVERFAHREN Anzahl der 2021 abschließend bearbeiteten Anträge Verfahrenseinstellung 325 / 6,3 % Anträge insgesamt: Einigung 1.060 / 20,4 % 5.186 Schlichtung nicht möglich 3.801 / 73,3 % Im Jahr 2021 konnten insgesamt 5.186 Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden. Hiervon umfasst sind Verfahren, die in den Jahren 2020 und 2021 eingeleitet wurden. In 1.060 Fällen und damit in jedem fünften Verfahren konnte eine Einigung erzielt werden. In 3.801 Verfahren war eine Schlichtung zwischen den Parteien nicht möglich. Inbegriffen sind hier Fälle, in denen offensichtlich kein Anspruch der Versicherten bestand oder die Versicherer nicht zu einem Entgegenkommen bereit waren. Weiter sind hierunter Sachverhalte erfasst, in denen das Schlichtungsziel zwar teilweise erreicht, aber die Angelegenheit nicht vollumfänglich geklärt werden konnte. In einzelnen Fällen lehnten auch Versicherte den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns ab, so dass die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden konnte. Im Übrigen wurden 325 Verfahren auf Wunsch der Antragsteller eingestellt. In der Regel lag dem eine zwischenzeitliche Klärung der Angelegenheit zugrunde. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug im aktuellen Berichtsjahr rund 50 Tage, nachdem die Beschwerdeakte vollständig war. Damit gelang eine Bearbeitung deutlich unter der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungsfrist von 90 Tagen.
III. Der Ombudsmann neutral unabhängig risikofrei
20 Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren OMBUDSMANN Was ist ein Ombudsmann und wo hat Wer ist derzeit Ombudsmann er seinen Ursprung? der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung? Die Institution eines Ombudsmanns stammt aus Skandinavien. Karl der XII. von Schweden Seit dem 01.01.2014 übt Herr Heinz Lanfermann soll das System des Mohtasibs im Osmanischen das Amt des Ombudsmanns aus. Reich kennengelernt haben, eine Einrichtung, die auf Beschwerden der Bürger Missständen Er war von 1996 bis 1998 beamteter Staatssekretär in der Verwaltung nachzugehen hatte. Er führte des Bundesministeriums der Justiz. Im Rahmen nach seiner Rückkehr nach Schweden im Jahr seiner langjährigen Tätigkeit als Abgeordneter 1718 das vergleichbare System des sogenannten des Deutschen Bundestages und des nordrhein- Justizkanzlers in seinem Land ein. Im Jahr westfälischen Landtags war er mit den Fragen 1809 wurde diesem der Ombudsmann (Ombud des Gesundheitswesens befasst. Bereits während = altnordisch Vollmacht) zur Seite gestellt. seiner vorherigen beruflichen Zeit als Richter hat Noch heute beschränkt sich die Tätigkeit des er sich mit dem Medizinrecht beschäftigt. Ombudsmanns in Schweden auf die Prüfung von Beschwerden der Bürger über die öffentliche Verwaltung. In Deutschland wurde das schwedische System nur für Teilbereiche der öffentlichen Verwaltung übernommen (vgl. z. B. den mit Gesetz vom 19.03.1956 eingeführten Wehrbeauftragten). Dafür hat die Übernahme des schwedischen Beschwerde- und Schlichtungssystems auf dem privaten Sektor seit Ende des 20./Beginn des 21. Jahrhunderts in Deutschland erheblich zugenommen. Das gilt vor allem für den Sektor der Finanzdienstleistungen, insbesondere Kredit- institute und Versicherungen. Hier haben die zuständigen Verbände Ombuds mannstellen eingerichtet, die als Alternative zu zeitraubenden und kostenintensiven Gerichtsverfahren eine effektive, schnelle und unbürokratische Erledigung von Streitfällen durch eine unabhängige Stelle anbieten. Die Versicherungsombudsstellen, so auch der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, haben ihre Arbeit am 01.10.2001 aufgenommen.
Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren 21 O R G A N I S AT I O N U N D V E R FA H R E N S A B L AU F Welche Aufgabe hat der Ombuds- mann und wie ist er organisiert? Ombuds- Der Ombudsmann hat die Aufgabe, im Fall mann von Beschwerden zwischen Versicherer und Versicherten als Schlichter zu vermitteln und möglichst eine Versöhnung der Parteien herbei- zuführen. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherten. Der Versicherter Versicherer Ombudsmann ist in seiner Ausübung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Voraussetzung für eine Berufung zum Ombuds- Die Amtszeit des Ombudsmanns beträgt drei mann ist die Befähigung zum Richteramt oder Jahre; eine bis zu zweimalige erneute Berufung die Zertifizierung als Mediator. Zudem muss er ist möglich. über die für die Führung des Amtes erforder liche Befähigung und über Erfahrungen sowie Sitz des Ombudsmanns der Privaten Kranken- allgemeine Rechtskenntnisse im Bereich der und Pflegeversicherung ist Berlin. Bei seiner Privaten Krankenversicherung und im Gesund- Schlichtungsarbeit wird er derzeit von neun heitswesen verfügen. Volljuristen, sechs Sachbearbeitern und zwei Studenten unterstützt. Verfahrensgarantien 1. Unparteilichkeit Leistungen im Gesundheitswesen zum Gegenstand hat, tätig gewesen Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit sein. Auch vor diesem Hintergrund ist die erfolgt unabhängig; der Ombudsmann ist an Neutralität des Ombudsmanns gewährleistet. keine Weisungen gebunden und in seiner Beurteilung frei. 3. Verjährungshemmung 2. Qualifikation des Ombudsmanns Die Verjährung eines Anspruchs wird im Rahmen des Schlichtungsverfahrens Der Ombudsmann verfügt über die gehemmt. Es gelten die gesetzlichen Befähigung zum Richteramt oder ist zerti- Regelungen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 Bürger- fizierter Mediator. Weiterhin verfügt er über liches Gesetzbuch (BGB). die für die Ausübung des Amtes erforder- liche Befähigung und über Erfahrungen 4. Prüfungskompetenz im Bereich der Privaten Krankenver- sicherung sowie im Gesundheitswesen. Er Der Ombudsmann hat bei seiner Beurteilung darf nicht in der Krankenversicherungs- Recht und Gesetz zu beachten. Unabhängig oder Versicherungsvermittlungs- bzw. davon kann er jederzeit Vorschläge für eine Versicherungsberaterbranche oder in gütliche Einigung unterbreiten. einem Beruf, der die Erbringung von
22 Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren Wie läuft das Schlichtungsverfahren Zunächst bedarf es eines an den Ombudsmann konkret ab? gerichteten Schlichtungsantrags. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich und in deutscher Sprache Das Ombudsmannverfahren ähnelt im Ablauf einzureichen. Neben der postalischen Einsendung einem gerichtlichen Verfahren. Im Einzelnen besteht auch die Möglichkeit, den Antrag per Fax ist dieser im Statut des Ombudsmanns Private oder online auf der Internetseite des Ombuds- Kranken- und Pflegeversicherung geregelt. manns zu stellen. Der Antragsteller hat in seinem Antrag den Sachverhalt und sein Schlichtungsziel darzu- legen. Dem Antrag sollten streitentscheidende Dokumente in Kopie beigefügt sein. Schlichtungsantrag Bei Eingang des Schlichtungsantrags wird geprüft, ob dieser Schlichtungsantrag zur Bearbeitung angenommen wird. Ein Antrag wird u.a. abgelehnt, wenn dessen Beschwerdegegenstand sich nicht auf eine Private Kranken- oder Pflegeversicherung bezieht oder bereits ein Gerichtsverfahren Vorprüfung anhängig ist. · Zuständigkeit des Ist der Ombudsmann zuständig und liegt kein Ombudsmanns? Ablehnungsgrund vor, werden im nächsten Verfahrensschritt die Parteien angehört. Hierzu · Vorliegen eines wird der Antrag an den Antragsgegner mit der Ablehnungsgrundes? Bitte um eine Stellungnahme übersandt. Sobald die Stellungnahme eingeht, wird diese an den Antragsteller weitergeleitet, der die Möglichkeit hat, sich hierzu zu äußern. Beiden Parteien wird so im Rahmen des Schlichtungsverfahrens rechtliches Gehör gewährt. Annahme des Hatten beide Parteien Gelegenheit zur Stellung Schlichtungsantrags nahme, wird in der Regel von der Vollständigkeit der Beschwerdeakte ausgegangen. Hierüber werden die Parteien informiert. Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente, der einschlägigen Versicherungs- Anhörung der Parteien und Tarifbedingungen sowie der geltenden Rechtslage wird der Antrag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch fachlich spezialisierte Volljuristen geprüft. Abschließend unterbreitet der Ombudsmann den Parteien einen Schlichtungs- vorschlag. Hält er den Antrag für unbegründet, Schlichtungsvorschlag oder teilt er dies den Parteien hingegen mit einem verfahrensabschließenden Schreiben mit. verfahrensabschließendes Schreiben
Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren 23 Welche Versicherungsunternehmen nehmen teil? Vorteile des Schlichtungs- Am Ombudsmannverfahren nehmen die verfahrens auf einen Blick Mitglieds u nternehmen des Verbandes der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung e. V. 1. kostenfrei teil. Die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes repräsentieren in der Sparte „Private Kranken 2. kompetent versicherung“ einen Marktanteil von 99,99 % mit über 8 Mio. Verträgen in der Krankheitskosten 3. risikofrei vollversicherung und über 9 Mio. Verträgen in der Privaten Pflegepflichtversicherung. 4. verjährungshemmend Zusätzlich bestehen über 26 Mio. Verträge 5. unabhängig für Zusatzversicherungen, die ebenfalls in die 6. vertraulich Zuständigkeit des Ombudsmanns der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung fallen. Welche Vorteile bietet das Ombudsmannverfahren? Diese rechtliche Einschätzung ist für den Versicherten zudem risikofrei, da er seine etwaig Das Verfahren vor dem unabhängigen gegen den Versicherer bestehenden Ansprüche Ombudsmann bietet den Beteiligten erhebliche behält. Einerseits ist deren Verjährung durch das Vorteile und bedeutet insbesondere für den Ombudsmannverfahren gehemmt. Andererseits Versicherten eine kostenfreie, kompetente und steht es dem Versicherten frei, diese, insbesondere in Härtefällen gegebenenfalls eine im Vergleich zu im Falle eines für ihn ungünstigen Ausgangs des einem gerichtlichen Verfahren kurzfristige Hilfe. Schlichtungsverfahrens, weitergehend in einem Gerichtsverfahren geltend zu machen. So ist die kostenauslösende Beauftragung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung des Des Weiteren ist der Ombudsmann der Privaten Ombudsmannverfahrens nicht erforderlich. Ebenso Kranken- und Pflegeversicherung unabhängig. ist das Ombudsmannverfahren an sich kostenfrei Ausweis hierfür ist seine staatliche Anerkennung und es fallen im Gegensatz zu einem Gerichtsver- als private Verbraucherschlichtungsstelle. fahren keine Gebühren an. Lediglich diejenigen Ausgaben, die den Parteien im Zusammenhang Einhergehend mit der Anerkennung als mit dem Verfahren entstehen, wie etwa Porto- Verbraucherstreitschlichtungsstelle sind der kosten oder die eines freiwillig eingeschalteten Ombudsmann und seine Mitarbeiter gesetzlich Rechtsbeistandes, müssen sie selbst tragen. zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher kann sich der Antragsteller sicher sein, dass mit seinen Im Rahmen des Ombudsmannverfahrens werden personenbezogenen Daten, insbesondere seinen einzelne Regulierungsentscheidungen des Gesundheitsdaten, bei der Durchführung des Krankenversicherers unter Berücksichtigung des Ombudsmannverfahrens vertraulich umgegangen Versicherungsvertrages, gesetzlicher Vorschriften wird. und der dazu ergangenen Rechtsprechung durch fachlich spezialisierte Volljuristen geprüft. Somit Schließlich bietet das Schlichtungsverfahren erhält der Versicherungsnehmer eine kompetente auch die Möglichkeit, ein durch die vorliegende Einschätzung, ob und inwieweit ihm gegen den Meinungsverschiedenheit beeinträchtigtes Ver- Versicherer Kostenerstattungsansprüche zustehen trauensverhältnis wieder zu stärken. Insbesondere bzw. ob die Vorgehensweise des Versicherers zu im Hinblick darauf, dass das Versicherungs beanstanden ist. verhältnis oftmals ein Leben lang besteht, ist dies ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
24 Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren 20 JAHRE OMBUDSMANN – EINE ZEITREISE Die Schlichtungsstelle besteht nunmehr seit über „Dank Ihrer Hilfe konnte eine 20 Jahren. Dabei übertraf die Inanspruchnahme des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflege- gerichtliche Klärung vermieden versicherung durch die Versicherten von Beginn werden.“ an die Erwartungen ihrer Gründer. Waren es 2001 insgesamt 2.358 schriftliche Eingaben, so hat sich die Zahl der Schlichtungsanträge über die Jahre Wie die bisherige Erfahrung und die zahlreichen mit durchschnittlich ca. 6.000 Anträgen mehr als Rückmeldungen sowohl von Versicherten als verdoppelt. Mittlerweile hat sie ein in dieser Höhe auch den Versicherungsunternehmen gezeigt stabiles, wenn auch im Verhältnis zur Zahl der haben, stößt die Schlichtungsstelle auf eine hohe Versicherten weiterhin geringes Niveau erreicht. Akzeptanz und hat sich inzwischen fest und erfolg- reich etabliert. Die zur Aufnahme der Tätigkeit Die Themen der Schlichtungsanträge, die den der Schlichtungsstelle anfangs noch kritischen Ombudsmann über diesen Zeitraum beschäftigt Stimmen sind angesichts des ihr von allen Seiten haben, sind im Wesentlichen gleich geblieben. entgegengebrachten Vertrauens vollends ver- Lediglich punktuell kam es zu einer Häufung stummt. Vielmehr wird der Ombudsmann nun besonderer Themenkomplexe. Schwerpunkte als Erfolgsmodell betrachtet, dem sowohl für die bildeten beispielsweise die Reform des Ver- Versicherten als auch die privaten Krankenver- sicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2007, die sicherer eine große Bedeutung zukommt. eine Vielzahl von Änderungen, insbesondere zum Schutz der versicherten Verbraucher mit Jene Bedeutung wurde mit dem Inkrafttreten sich brachte, die Einführung des Notlagentarifs im des sogenannten Verbraucherstreitbeilegungs- Jahr 2013, die Reformen der Pflegeversicherung, gesetzes (VSBG) zum 01. August 2016 und die Anforderungen an Beitragsanpassungen der Anerkennung des Ombudsmanns Private in der privaten Krankenversicherung - die von Kranken- und Pflegeversicherung als Verbraucher- öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreitigkeiten bis schlichtungsstelle nochmals unterstrichen. Diese zum Bundesgerichtshof begleitet wurden - und Anerkennung erhalten nur Schlichtungsstellen, Leistungen in Zeiten der Corona-Pandemie. welche gewisse Standards erfüllen. Dazu gehören bspw. die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle, Qualifikation und Fachwissen des Schlichters „Ich möchte mich auf diesem Weg und die Einhaltung der im VSBG beschriebenen Voraussetzungen zur Durchführung eines sehr herzlich für Ihre Bemühungen Schlichtungsverfahrens. bedanken. Wenn auch in der Sache für mich leider kein Erfolg gegeben ist, so sind doch Ihre Erläuterungen „Ich bin froh, dass es für den Bürger sehr hilfreich.“ ein Forum gibt, an das er sich wenden kann ohne den kostspieligen Gerichtsweg einzugehen.“ Mit der steigenden Anzahl der Schlichtungsanträge hat sich zugleich die personelle Ausstattung der Ombudsstelle, die zunächst lediglich mit dem Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ersten Ombudsmann Arno Surminski sowie einem wurden die Verfahrensabläufe an die Vorgaben Juristen und einer Sachbearbeiterin besetzt war, des Gesetzgebers angeglichen und entsprechend stetig erhöht. Aktuell besteht das Team aus ins- angepasst. Dies ermöglichte den Versicherten gesamt 17 Mitarbeitern, davon neun Juristinnen einen noch leichteren Zugang zum Schlichtungs- und Juristen, sechs Sachbearbeiterinnen sowie zwei verfahren. Im Zuge dessen konnte auch die studentische Mitarbeiterinnen, die den Ombuds- Bekanntheit der Schlichtungsstelle unter den mann bei seiner Tätigkeit tatkräftig unterstützen. Versicherten weiter gesteigert werden.
Tätigkeitsbericht 2021 | Ombudsmann & Verfahren 25 Amtszeiten der bisherigen „Ombudsmänner“ 01.10.2001 – 31.10.2007: Arno Surminski 01.11.2007 – 31.12.2010: Dr. Helmut Müller 01.01.2011 – 12.02.2012: Dr. Dr. Klaus Theo Schröder 13.02.2012 – 31.12.2013: Dr. Helmut Müller (kommissarisch für den verstorbenen Dr. Schröder) seit dem 01.01.2014: Heinz Lanfermann „Ihre Bemühungen und der ausführ- Jahren noch per Rundschreiben auf besondere Problemschwerpunkte durch den Ombudsmann liche Bericht haben mich begeistert. hingewiesen, um die Versicherer entsprechend Mit einem großen Erfolg habe ich zu sensibilisieren, damit es in kritischen Fällen gar nicht gerechnet, fand es aber toll, nicht erst zu einem Schlichtungsverfahren kommt. mit welchem Elan Sie sich für meine Später folgten regelmäßig stattfindende Ombuds- mannkonferenzen, die pandemiebedingt leider Beschwerde eingesetzt haben.“ ausgesetzt werden mussten. Und auch die zum zwanzigjährigen Bestehen geplante Jubiläumsfeier wurde durch Corona verhindert. Sie wird hoffent- Es hat sich herausgestellt, dass ein erheb- lich in naher Zukunft und in einem gebührenden liches Bedürfnis besteht im Einzelfall nicht nur Rahmen nachgeholt werden können. juristische, sondern auch soziale Gesichtspunkte einzubeziehen. Dies ist auch bei den Ver- sicherungsunternehmen angekommen, die für die „Wenn auch meine Hoffnungen Schlichtungsvorschläge des Ombudsmanns stets Kompromissbereitschaft zeigen und ihnen in der nicht vollständig erfüllt wurden, so Regel auch folgen. Die Versicherten freuen sich hat es mir doch ein ganzes Stück über erzielte Teilerfolge und sind selbst bei erfolg- weitergeholfen.“ losem Verfahrensausgang in vielen Fällen dankbar für die verständliche Erklärung der rechtlichen Zusammenhänge, die zu der Entscheidung des Kompromisse zu suchen und eine versöhnliche Versicherers geführt haben. Insoweit konnte der Lösung für beide Seiten zu finden, sieht der Ombudsmann wertvolle Impulse setzen. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegever- sicherung als seine Hauptaufgabe an. Daran hat sich in seiner zwanzigjährigen Tätigkeit nichts „Ich danke Ihnen ganz herzlich für geändert und dabei bleibt es auch in Zukunft. Ihren Einsatz. Das Geld ist bereits auf meinem Konto. Gut gemacht!“ „Aufgrund Ihrer Bemühungen hat sich der Versicherer endlich zur Ein vertrauensvoller Austausch mit den Ver- Kostenübernahme bereit erklärt. sicherungsunternehmen war dem Ombuds- Ich danke Ihnen von ganzem Herzen mann von Beginn seiner Tätigkeit an ebenfalls für Ihre Hilfe.“ wichtig. Der Ombudsmann ist weder ein Gegner der Versicherer, noch ein Verbraucherschützer der Versicherten, sondern eine neutrale Insti- tution, die die Belange beider Seiten gleicher- maßen berücksichtigt. So wurde in den ersten
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IV. Beispiele aus der Schlichtungstätigkeit Medizinische Notwendigkeit Stufendiagnostik GOÄ & GOZ Heilmittel Kieferorthopädie
28 Tätigkeitsbericht 2021 | Beispiele aus der Schlichtungstätigkeit THEMENSCHWERPUNKTE Medizinische Notwendigkeit „Medizinisch möglich ist nicht gleich medizinisch notwendig.“ Die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Die gewählte Behandlungs- oder Untersuchungs- Heilbehandlung ist das zweithäufigste Streitthema methode muss auf einem nach medizinischen nach Gebührenstreitigkeiten im Schlichtungs- Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, verfahren. Die Versicherten wenden sich an der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung den Ombudsmann, weil der Versicherer eine oder den Einsatz der Untersuchungsmethode im angedachte oder bereits durchgeführte Therapie Hinblick auf das angestrebte Behandlungsziel zu nicht für medizinisch notwendig hält. erklären vermag. Hierbei kann es um eine Vielzahl von Leistungen Voraussetzung ist zum einen die Geeignetheit der gehen: Behandlung, den angestrebten Behandlungserfolg zu erreichen. Zum anderen muss die Behandlung • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen erforderlich sein. Das heißt, bei mehreren geeigneten • ambulante und stationäre Behandlungen Behandlungsmaßnahmen besteht die Leistungs- • Kosten für Heilmittel, wie bspw. Kranken- pflicht nur für diejenige, die mit dem geringsten gymnastik, Massage, Fango medizinischen Eingriff und Behandlungsumfang • Kosten für Hilfsmittel, wie bspw. Hörgeräte, verbunden ist. Aus medizinischer Sicht überzogene Rollstühle, Sehhilfen Maßnahmen stehen von vornherein nicht unter Versicherungsschutz. • Medikamente • alternativmedizinische Maßnahmen. Die Praxis zeigt, dass diese theoretischen Maßstäbe zu Auslegungsfragen und Konflikten Grundvoraussetzung für den Anspruch auf führen können. Leistung in der Privaten Krankenversicherung ist immer, dass die jeweilige Maßnahme „medizinisch Die folgenden Beispiele aus dem Schlichtungs- notwendig“ sein muss. alltag sollen einen anschaulichen Einblick in die Fragestellungen zur medizinischen Notwendigkeit geben: Nach gefestigter Rechtsprechung ist eine Heilbehandlung dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissen- schaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.
Tätigkeitsbericht 2021 | Beispiele aus der Schlichtungstätigkeit 29 Beispiel: Stufendiagnostik Fachgesellschaften erstellten Leitlinien. Zwar entfalten diese weder für den Arzt noch für den Bei dem Antragsteller wurde eine Magnet- Versicherer eine unmittelbare und zwingende resonanztomographie (MRT) aufgrund des Bindungswirkung. Allerdings stellen sie durch Verdachts eines Prostatakarzinoms durch- ein Expertengremium getroffene Empfehlungen geführt. Eine Kostenerstattung der MRT dar, an denen sich sowohl der Arzt als auch der lehnte der Versicherer wiederholt ab, da der Versicherer orientieren können. behandelnde Arzt die erforderliche Stufen- diagnostik nicht hinreichend beachtet hätte. Die S3-Leitlinie Prostatakarzinom sieht im Rahmen Der Antragsteller bat daraufhin um die Durch- der Diagnostik zunächst eine Kontrolle der führung eines Schlichtungsverfahrens. PSA-Werte vor. Danach schließt sich grundsätzlich eine ultraschallgesteuerte Prostatabiopsie an. Bei Bei der Stufendiagnostik sollen, ausgehend von erneuter negativer Biopsie könne sodann eine MRT Anamnese und klinischem Befund, alle infrage zur weiteren Abklärung durchgeführt werden. Bei kommenden Krankheiten schrittweise abgeklärt dem Antragsteller wurde eine Biopsie jedoch nicht werden. Hintergrund ist, dass idealerweise bereits durchgeführt, sondern gleich die MRT veranlasst. bei der ersten Untersuchung bestimmte Krankheits- Die Grundsätze der Stufendiagnostik schienen vor ursachen ausgeschlossen bzw. bestätigt werden, diesem Hintergrund nicht eingehalten worden zu um dann ggf. – auf diesem Wissen aufbauend sein, sodass die medizinische Notwendigkeit der – weitere Untersuchungen zu veranlassen. Dies ist durchgeführten MRT nicht belegt war. umso wichtiger, da aufgrund des medizinischen Fortschritts immer mehr und neue Untersuchungs- methoden entwickelt werden. Um eine kosten- und „Der Ombudsmann soll jetzt zeitintensive Überdiagnostik zu vermeiden, ist der entscheiden, ob meine Behandlung Arzt angehalten, eine Erkrankung stufenweise abzuklären. Zunächst ist die Basisdiagnostik medizinisch notwendig war.“ durchzuführen. Erst wenn hiernach eine weitere Abklärung erforderlich sein sollte, kommen eine Aufbau- und Spezialdiagnostik in Betracht. Viele Antragsteller wissen nicht, dass die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung Eine Orientierung zur Abfolge von Unter- im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nur einer suchungen und Behandlungen eines Prostata- summarischen Prüfung unterzogen werden kann. karzinoms bilden die insoweit von medizinischen Hierbei prüft der Ombudsmann, ob der Versicherer
30 Tätigkeitsbericht 2021 | Beispiele aus der Schlichtungstätigkeit willkürlich oder objektiv falsch gehandelt hat. In keine medizinische Notwendigkeit für weitere Fällen, in denen die Auffassung des Versicherers Behandlungen unter professioneller Anleitung. von der Einschätzung der behandelnden Ärzte abweicht, ist eine abschließende Entscheidung Ähnlich verhält es sich bei der Manuellen Therapie. dahingehend, was nun medizinisch notwendig ist Ziel dieser ist es, durch mechanische Eingriffe bzw. und was nicht, oftmals nicht möglich. Denn ein Aufhebung eventuell vorhandener Blockaden, unabhängiger ärztlicher Sachverständiger kann Schmerzen zu lindern und hypomobile Gelenke im Rahmen des Ombudsmannverfahrens nicht in ihrer Beweglichkeit zu verbessern. Die Manuelle bestellt werden. Dies muss einem Gerichtsver- Therapie bedient sich dabei sowohl passiver fahren vorbehalten bleiben. Insofern kann sich der Techniken als auch aktiver Übungen. Zum einen Ombudsmann weder über die Einschätzung des werden blockierte oder eingeschränkte Gelenke Versicherers noch die des behandelnden Arztes mithilfe sanfter Techniken mobilisiert, zum anderen hinwegsetzen und die eine oder andere Bewertung können durch individuelle Übungen instabile als maßgeblich zugrunde legen. Erscheint die Gelenke stabilisiert werden. Gerade im Hinblick Entscheidung des Versicherers jedoch – wie in dem auf die angewandten passiven Techniken kann es vorliegenden Fall – nachvollziehbar und vertretbar, unter Umständen zu einem Gewöhnungseffekt ist eine Schlichtung zugunsten des Antragstellers kommen, der mit einer verminderten Reaktion nicht möglich. der stimulierten Muskulatur einhergeht. Insofern eignet sich auch die Manuelle Therapie grund- sätzlich nicht als dauerhafte Maßnahme. Beispiel: Heilmittel Selbstverständlich können bei akut auftretenden Beschwerden oder zur Auffrischung weitere Der Antragsteller befand sich aufgrund ortho- Behandlungsmaßnahmen erforderlich werden. pädischer Beschwerden seit längerer Zeit in Darauf hatte auch der Versicherer hingewiesen physiotherapeutischer Behandlung. Innerhalb und im Einzelfall eine erneute Prüfung der von sechs Monaten wurden insgesamt 85 medizinischen Notwendigkeit in Aussicht gestellt. Therapieeinheiten Krankengymnastik sowie Eine einmal vorgenommene Begrenzung von Manuelle Therapie durchgeführt und durch Heilmitteln ist damit nicht abschließend und den Versicherer erstattet. Aufgrund der kann bei einer Veränderung des Beschwerdebildes Vielzahl an Heilmitteln nahm der Versicherer überprüft werden. eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit vor und schränkte seine Erstattung ein. Der Antragsteller war mit „Wenn der Versicherer seine Leistun- dieser Entscheidung nicht einverstanden, da gen begrenzen möchte, muss er mich er die physiotherapeutischen Behandlungen weiter benötige. Auch könne der Versicherer erstmal durch einen unabhängigen solch eine Entscheidung nicht einfach ohne Arzt untersuchen lassen.“ eine vertrauensärztliche Untersuchung treffen. Der Ombudsmann prüfte die eingereichten Die Versicherten gehen oftmals davon aus, dass Unterlagen auf deren Plausibilität hin und hielt der Versicherer sie zunächst einer vertrauens- die seitens des Versicherers vorgenommene ärztlichen Untersuchung unterziehen muss, ehe Begrenzung der Heilmittel für vertretbar. er die durch den behandelnden Arzt getroffene Entscheidung hinterfragen kann. Dies ist nicht Die Krankengymnastik zeichnet sich dadurch aus, richtig: Eine Verpflichtung zur Durchführung dass die Übungen nach einer gewissen Anlern- einer ärztlichen Untersuchung besteht seitens phase in Eigenregie fortgeführt werden sollen. des Versicherers nicht. Vielmehr kann dieser die Heilmittel sind im Allgemeinen nicht als Dauer- medizinische Notwendigkeit auch anhand der ihm therapie gedacht. Sofern krankengymnastische zur Verfügung gestellten Unterlagen (ärztliche Übungen erlernt und sodann selbstständig durch- Atteste, Beschwerdebild etc.) beurteilen – ggf. geführt werden können, besteht grundsätzlich auch unter Hinzuziehung eines Beratungsarztes.
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