Tätigkeitsbericht des Salzburger Landesrechnungshofes Jahr 2009 - für das März 2010 - Land Salzburg
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Tätigkeitsbericht des Salzburger Landesrechnungshofes (gemäß § 10 Abs 1 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993) für das Jahr 2009 März 2010 003-1/3/65-2010
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Prüftätigkeit .....................................................................................................4 1.1. Prüfung „Abwicklung von Verkehrsstrafen in der BH Hallein“ ............................. 6 1.2. Sonderprüfung „WOTEG“ ................................................................................... 6 1.3. Nachprüfung "Berufsschulen des Landes Salzburg" .......................................... 7 1.4. Nachprüfung „Verein Akzente – Rechnungswesen" ........................................... 7 1.5. Nachprüfung „Organisation von Forschungsvorhaben“ ...................................... 8 1.6. Prüfung „Salzburger Flughafen GesmbH“ .......................................................... 9 1.7. Prüfung „SALK Masterplan 2020" ..................................................................... 10 1.8. Prüfung „Rechnungsabschluss 2008 des Landes Salzburg“ ............................ 11 1.9. Verlegung Seeleiten Straße .............................................................................. 11 1.10. Sozialhilfe in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ..................... 12 2. Auftritt nach Außen ......................................................................................13 3. Ausgabenüberschreitungen ........................................................................14 4. Salzburger Parteienförderungsgesetz LGBl Nr 65/2007 ............................18 5. Kooperation mit anderen öffentlichen Kontrolleinrichtungen ..................19 6. Personalangelegenheiten ............................................................................22 6.1. Bedienstete ....................................................................................................... 22 6.2. Weiterbildung .................................................................................................... 23 7. Raum- und Sachausstattung .......................................................................25 8. Anhang: Kurzfassungen der im Jahr 2009 erstellten Berichte .................26 Seite 2
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hoher Landtag! Der Landesrechnungshof (LRH) hat gemäß § 10 Abs 1 des Salzburger Landesrech- nungshofgesetzes 1993 dem Landtag bis zum 31. März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln. Dieser Bericht dient dazu, die wesentlichen Aktivitäten des Salzburger LRH im Jahr 2009 zu dokumentieren. Die Prüfergebnisse und der daraus ableitbare Nutzen für das Land und damit auch für den Steuerzahler bilden den Schwerpunkt dieser Ausführun- gen. Ergänzend werden die wesentlichen Rahmenbedingungen seiner Arbeit darge- stellt. Der LRH dankt den Mitgliedern des Salzburger Landtags für das entgegengebrachte Vertrauen und das hohe Interesse an der Arbeit des LRH. Sein Dank gilt insbesondere den Mitgliedern des Präsidiums des Salzburger Landtages, welche die Anliegen des LRH sehr wohlwollend unterstützten und ihn damit in seiner Wirkung stärkten. Seite 3
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 1. Prüftätigkeit Der Direktor des LRH hat jährlich ein Prüfungsprogramm festzulegen und dem Landtag zuzuleiten. Für das in diesem Bericht behandelte Jahr 2009 erfolgte die Übergabe des Prüfungsprogramms am 23. Dezember 2008; das Prüfungsprogramm für 2010 wurde am 23. Dezember 2009 übermittelt. Das Prüfungsprogramm hat Sonderprüfungen zu berücksichtigen, die im Auftrag des Landtages durchzuführen sind. Eine Sonderprüfung kann auch der Landeshauptmann oder die Landesregierung als Kollegialorgan in Auftrag geben. Außerdem hat der LRH die Gebarung bestimmter Rechtsträger (Gemeinden, Fremdenverkehrsverbände, Kur- fonds, gemeinnützige Bauvereinigungen) im Auftrag der Landesregierung zu prüfen: bei solchen Aufträgen ist er nicht Organ des Landtages, sondern gilt als eine dem Amt der Landesregierung einbezogene Einrichtung zur Erstellung von Gutachten. 2009 wurde 1 Sonderprüfung im Auftrag des Landtages (Nachprüfung-WOTEG) sowie 9 Prüfungen aus dem autonomen Prüfungsprogramm abgeschlossen. Von diesen 10 Prüfungen sind 3 als Nachprüfungen zu qualifizieren. Die Kurzfassungen der im Jahr 2009 erstellten Berichte finden sich im Anhang dieses Tätigkeitsberichtes. Seite 4
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Die folgende Tabelle bietet dazu entsprechende Details in der Reihenfolge des Erschei- nens der Berichte im Jahr 2009. Im Jahr 2009 abgeschlossene Prüfvorhaben: Verkehrsstrafenabwicklung BH-Hallein; Polizei und Verkehr Prüfprogramm WOTEG - Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH Nachprüfung Schulbetrieb an Berufsschulen des Landes Prüfprogramm Akzente-Rechnungswesen Nachprüfung Organisation von Forschungsvorhaben - Medikamente Nachprüfung Salzburger Flughafen GmbH Prüfprogramm SALK Masterplan 2020 Prüfprogramm Rechnungsabschluss 2008 des Amtes des Landes Salzburg Prüfprogramm Verlegung der Seeleiten Straße Prüfprogramm Sozialhilfe in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung Prüfprogramm Bearbeitete Prüfvorhaben zum 31.12.2009: * Gasteiner Alpenstraße GmbH* Nachprüfung Landwirtschaftsschule und Betrieb Winklhof* Nachprüfung Übernahme Landesspitäler Tamsweg/Mittersill Prüfprogramm Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH* Prüfprogramm Förderung ländliche Verkehrsinfrastruktur (FELS) Prüfprogramm Salzburg Museum (Neubau) Prüfprogramm Sozialhilfe in der BH Tamsweg Prüfprogramm * Die gekennzeichneten drei Berichte wurden vom Finanzüberwachungsausschuss des Landtages bis zur Erstellung dieses Tätigkeitsberichts in den ersten Wochen 2010 bereits behandelt. Inhaltlich ergaben sich durch die Prüftätigkeit des LRH zahlreiche Anregungen, die ein hohes Einsparungspotential innerhalb der Verwaltung darstellten oder wichtige Anstöße für strukturelle oder organisatorische Verbesserungen boten. Auf die wesentlichsten nutzenstiftenden Ergebnisse im Zusammenhang mit den einzelnen Prüfberichten soll im Folgenden kurz eingegangen werden: Seite 5
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 1.1. Prüfung „Abwicklung von Verkehrsstrafen in der BH Hallein“ Der Bericht zeigte, dass im Jahr 2007 von den rund 300.000 im Land Salzburg festge- stellten Verkehrsdelikten rund 50.000 ungestraft blieben, weil gegen ausländische Len- ker in ihren Heimatstaaten nicht vorgegangen werden kann. Der Bericht dient auch der Diskussion über die Ungleichbehandlung von inländischen gegenüber auslän- dischen Autolenkern, die nur durch eine europaweit anwendbare gesetzliche Rege- lung beseitigt werden kann. Weitere Anregungen waren schon vor Jahren gesetzte Initiativen des Landes Salzburg, die weiter vorangetrieben werden sollten. Dies betraf eine Änderung der (bundes-) ge- setzlichen Voraussetzungen, um säumigen Zahlern auch Mahnkosten verrechnen zu können, sowie das Schaffen der Voraussetzungen, um dem Land den Verwaltungs- aufwand zu ersetzen, der mit der Abwicklung von Verkehrsstrafen verbunden ist. 1.2. Sonderprüfung „WOTEG“ Der Salzburger Landtag beauftragte den LRH eine vertiefende Sonderprüfung der WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH im Anschluss an die Sonderprü- fung des Jahres 2008 durchzuführen. Der LRH ersuchte die Mitglieder der Präsidialkonferenz des Salzburger Landtages kon- kretisierende Fragen dazu zu übermitteln. In dem Bericht „Sonderprüfung WOTEG“ werden sämtliche Fragen der Landtagsklubs beantwortet. Seite 6
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 1.3. Nachprüfung "Berufsschulen des Landes Salzburg" Umgesetzt wurde: • kürzere Weisungswege in den Berufsschulen, um eine effizientere und ökono- mische Verwaltung zu erreichen; • automationsunterstützte Materialverwaltung in den Berufsschulen; • lückenlose Erfassung der Ausgaben wurde sichergestellt durch Eingabe der Kostenstellen als Pflichtfeld und damit konnte der finanzielle Nachteil des Landes bei der Abrechnung mit den Gemeinden abgewendet werden; nicht umgesetzt wurde: • keine Absicherung des Bestandrechtes des Landes an der Landesberufsschule Kuchl durch Eintragung in das Grundbuch; • es wurde kein Vertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft, dem „Holztechnikum Kuchl“ über die zu tragenden Kosten für den laufenden Gebäude- sowie den Sach- aufwand abgeschlossen. 1.4. Nachprüfung „Verein Akzente – Rechnungswesen" Die Prüfung des Rechnungswesens des Vereines Akzente ergab wesentliche Mängel. Das Controlling des Vereines wies Schwächen auf, die eine wirksame Steuerung be- hinderten. Die Kostenrechnung wurde nicht ausreichend analysiert und Fehler nicht er- kannt. Entsprechende Konsequenzen aus den Verlusten der Verlagsabteilung wurden nicht gezogen; die Kalkulation der Stundensätze war fehlerhaft bzw. wies Mängel auf. Der LRH empfahl der Geschäftsführung, das Controlling noch weiter zu entwickeln und zu verbessern und die Kostenrechnung systematisch zu gliedern, damit eine aussage- kräftige Analyse der Ergebnisse der Abteilungen und eine wirksame Steuerung des Vereines gewährleistet ist. Die Verlagsabteilung hat kostendeckende Stundensätze zu verrechnen und insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis auszuweisen. Weiters empfahl Seite 7
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht der LRH, die Funktion des Leiters des Landesjugendreferates und des Geschäftsführers des Vereines Akzente personell zu trennen und für den Verein einen hauptberuflich täti- gen Geschäftsführer vorzusehen. Im Jahr 2009 wurde die Leitung der Finanzabteilung einem anderen Mitarbeiter übertra- gen, im Jahr 2010 die Stelle des Geschäftsführers neu besetzt. 1.5. Nachprüfung „Organisation von Forschungsvorhaben“ (Nachprüfung zum Bericht „Medikamente in den Landeskliniken“ vom Oktober 2006) Aufgrund der Prüfung des LRH • beabsichtigen SALK und PMU, alle in den Kliniken der SALK vorhandenen Ressourcen zu evaluieren, um Entscheidungsgrundlagen für das Zusammen- führen von derzeit nebeneinander bestehenden Forschungseinrichtungen in eine einzige Organisations- und Infrastruktureinheit zu erhalten; • werden alle Klinik- und Institutsvorstände von Seiten der Geschäftsführung der SALK sowie dem Rektorat der PMU über das "Clinical Research Center Salzburg – CRCS" verstärkt informiert, insbesondere über die mit einer Zusammenarbeit verbundenen Vorteile; • die für die Durchführung von Studien relevanten Daten werden mittels Formblatt vereinfacht an die Ärztlichen Direktionen der Universitätsklinika gemeldet; • die Tarifsätze für die Inanspruchnahme von Leistungen der SALK werden überarbeitet. Damit werden jene Maßnahmen abgegolten, die über die medizinisch indizierten hinausgehen und der Durchführung von Studien dienen. Seite 8
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 1.6. Prüfung „Salzburger Flughafen GesmbH“ (Schwerpunkte Rechnungswesen und Investitionen der Jahre 2003 bis 2007) Folgende Feststellungen und Empfehlungen wurden vom LRH getroffen: • Ein Einsparungspotential von mind. 650.000 Euro wurde ermittelt. Damit würde sich auch die EBIT-Marge verbessern. • Eine am Finanzbedarf des Unternehmens angepasste Gewinnausschüttung wird empfohlen (zur Abdeckung des Investitionsbedarfs sowie um das Absinken der Eigenkapitalquote zu vermeiden). • Mittel- und langfristige Planungsinstrumente, wie Strategie- oder Masterpläne, für ein zielorientiertes unternehmerisches Handeln sind zu erstellen. • Zur Erreichung einer sicheren Liquiditätslage ist ein positives working capital notwendig (seit 2002 war die Differenz von Umlaufvermögen zu kurzfristigen Ver- bindlichkeiten negativ). • Ein Einsparungspotential von mind. 650.000 Euro wurde ermittelt. Damit würde sich auch die EBIT-Marge verbessern. • Erstellen einer neuen Reisegebührenordnung, welche Höchstgrenzen bei Nächti- gungsgeldern sowie Abzüge von Taggeldern bei Einladung durch Dritte berück- sichtigt. • Erhöhen der Aufsichtsratsvergütungen und Beschränkung der sonstigen Auf- wendungen für den Aufsichtsrat zur Erhaltung der objektiven Überwachungs- funktion der Unternehmensführung. • Die an zahlreiche Adressaten verteilten Sponsoring und Promotionsgelder unter Bedachtnahme auf die Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit sparsamer verwenden. • Die hohen Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten von rund 940.000 Euro im Jahr 2007 sind zu reduzieren. • Für alle Dienstnehmer sind ordnungsgemäße Dienstverträge zu errichten. • Mietverträge von Personalwohnhäusern sind nicht auf Lebenszeit zur Nutzung zu überlassen. • Marktkonforme Mieten sind jedenfalls zu vereinbaren. • Instandhaltungsmaßnahmen sind vertragsgemäß an die Mieter weiterzuverrech- nen. • Vergabevorgänge sind im Hinblick auf die Schwellenwerte möglichst realistisch und vorausschauend zu schätzen. Seite 9
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht • Verhandlungsverfahren mit einem Unternehmer sind nur im gesetzlich exakt definierten Ausnahmefall durchzuführen. • Bei Direktvergaben sind unverbindliche Preisauskünfte einzuholen und diese zu dokumentieren. • Unternehmen, welche an den Vorarbeiten zu einer Ausschreibung mitgewirkt haben, sind vom weiteren Verfahren auszuschließen. • Im Facility-Management ist das Strategiepapier der Jahre 2009 bis 2013 zu berück- sichtigen. • Der Bereich des kaufmännischen Gebäudemanagements, insbesondere die Dokumentation und das Vertragsmanagement sollen zügig umgesetzt werden. 1.7. Prüfung „SALK Masterplan 2020" Erstmals wurde ein strategisches Planungsinstrument durch den LRH geprüft. Argumente für eine zügige Umsetzung des Masterplanes wurden im Finanzüber wachungs-Ausschuss des Landtages von den Abgeordneten verständnisvoll aufge- nommen. Auch wurde den Abgeordneten die finanzielle Dimension des anstehenden Investitionsbedarfs bewusst. Dies auch angesichts der vom Leiter der Finanzabteilung im Finanzausschuss artikulierten angespannten Finanzlage des Landes. Die Diskussion im Ausschuss zeigte auch, dass die Notwendigkeit erkannt wurde, sich inhaltlich strikt an den Plan zu halten und Interventionen, die über den Masterplan hinausgehende Investitionen betreffen, nicht nachzugeben. Seite 10
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 1.8. Prüfung „Rechnungsabschluss 2008 des Landes Salzburg“ Erstmals wurde vom LRH der Rechnungsabschluss des Landes geprüft. Schwerpunkt der Prüfung war die Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Haushaltsrech- nung. Der LRH wies dabei auf die veraltete Landeshaushaltsverordnung aus dem Jahr 1928 hin und empfahl eine Anpassung an die inzwischen geänderten Rahmenbedin- gungen oder deren Außerkraftsetzung. Die sich ab Herbst 2008 abzeichnende Weltwirtschaftskrise hatte bis zum 31.12.2008 noch keine wesentlichen Auswirkungen auf die solide Finanzlage des Landes. Es konnte ein gleichbleibender Schuldenstand von 431 Mio Euro gehalten werden. Ein weiterer Schwerpunkt war die Analyse der Personalausgaben sowie des Perso- nalstands im mehrjährigen Zeitvergleich. Durch diesen Prüfungsbericht wurde versucht, den sonst teilweise schwer verständlichen und umfangreichen Rechnungsabschluss auf einfachere und kompakte Art zusammenzufassen. Durch die intensive Prüfungsarbeit konnte der LRH auch zahlreiche vertiefende Er- kenntnisse für die Prüfungsroutine und die Erstellung der zukünftigen Prüfungspläne ge- winnen. 1.9. Verlegung Seeleiten Straße Als angemessen sieht der LRH die Beteiligung der öffentlichen Hand an der Verlegung der „Seeleiten Straße“ (Bundesstraße 152) am Südufer des Attersees. Die Straße wurde über Initiative der Anrainer verlegt und umfährt nunmehr den Ortsteil Unter- burgau im Gemeindegebiet St. Gilgen auf einer 2 Kilometer langen neuen Trasse. Die Länder Salzburg und Oberösterreich leisteten 1,12 Mio. Euro sowie 0,6 Mio. Euro zur Verlegung der Straße. Das Land Salzburg führte außerdem die Bauaufsicht kostenlos durch. Seite 11
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Diese Prüfung erfolgte unter dankenswerter Mitwirkung von einem in diesem Prüfseg- ment äußerst erfahrenen Prüfer des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes. Dadurch konnte der Salzburger LRH wertvolles Know-how erwerben. 1.10. Sozialhilfe in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (erst am 20.1.2010 im Landtag behandelt) • Der LRH weist eindringlich auf die bedenkliche Kostenentwicklung in der Sozial- hilfe hin: Die Nettoausgaben für Sozialhilfe im gesamten Land Salzburg erhöhten sich von 23 Mio. Euro im Jahr 2003 auf 36 Mio. Euro im Jahr 2008. Für das Jahr 2009 sind sie mit 45 Mio. Euro veranschlagt. • Die Beschäftigung einer Rot-Kreuz-Mitarbeiterin außerhalb des Stellenplanes wurde gemäß §10 Abs 11 LRH-Gesetz beanstandet. • Barauszahlungen werden künftig mittels einer internen Obergrenze reduziert. • Hinsichtlich Berechnungsfehlern, Vorsteuerabzug, Doppelzahlungen und Überge- nüssen sagte die geprüfte Stelle Verbesserungen der formalen und organisa- torischen Abwicklung in der offenen Sozialhilfe zu. • Eine Prüfung auf Kostenersatz wird in kürzeren Abständen durchgeführt werden; die grundbücherliche Sicherstellung von Forderungen wird innerhalb der gesetz- lichen Frist vorgenommen. • In einem Fall wurde trotz weiterhin gültigen Bescheids die Gewährung des Landes- pflegegelds eingestellt. Der vom LRH entdeckte Fehler ergab eine Rückforderung von 2.230 Euro. • Eine Sterbeversicherung und ein für das Begräbnis gewidmetes Sparbuch wurden bei der Anmeldung der nichtverjährten Ersatzansprüche an die Verlassenschaft übersehen. Nach Hinweis des LRH auf dieses Versäumnis wurde dies berichtigt. • Trotz ausreichendem Vermögen wurden einem Bewohner über fünf Jahre Leistun- gen gewährt. Die insgesamt zinsensfrei vorfinanzierte Summe belief sich auf rund 52.000 Euro. Erst durch die Prüfung des LRH wurden diese Leistungen eingestellt und der noch offene Rückersatz vorgeschrieben. • Hilfseinrichtungen der Sozialen Dienste sollen in Zukunft Änderungen und Einstellungen der Leistungen möglichst zeitnah melden. Seite 12
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 2. Auftritt nach Außen Die Berichte des LRH werden nach Fertigstellung dem Präsidenten des Salzburger Landtages übergeben. An einem der nächsten Werktage erfolgt gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Mel- dung des Landespressebüros die Freischaltung des gesamten ungekürzten Berichts auf der Homepage des LRH. Gleichzeitig werden die gebundenen Berichte an die Land- tags-Abgeordneten bzw. an die Mitglieder der Landesregierung und an die geprüften Organisationseinheiten versandt. Auf der Homepage des LRH ist der Volltext der dem Landtag im Vorjahr erstatte- ten Berichte sowie sämtlicher Berichte ab 2005 unter www.salzburg.gv.at/lt-rechnungshof.htm digital abrufbar. Bei Bedarf nach älteren Berichten ist das Sekretariat des LRH gerne behilflich. Das Internet gewinnt für den LRH zunehmend an Bedeutung. Jeden Monat wird die Startseite des LRH mehrere hundert Male aufgerufen. Je nach öffentlichem Interesse eines Themas erfreuen sich einzelne Berichte ebenfalls hunderter Zugriffe. Am häufig- sten wurde der Bericht über den Salzburger Flughafen mit über 3.500 Zugriffen im 2. Halbjahr 2009 angewählt. Häufige Berichte über die Arbeit des LRH in den Printmedien sowie im Radio und fall- weise auch im Fernsehen führen zu einer für den LRH nicht weniger wertvollen Infor- mation der Öffentlichkeit. Die aktuellsten Pressemeldungen können auf der Homepage des LRH aufgerufen werden. Seite 13
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 3. Ausgabenüberschreitungen Gemäß § 6 Abs 2 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 hat die Landesregie- rung Ausgaben, welche den Landesvoranschlag um mehr als 73.000 Euro überschrei- ten und nicht vom Landtag bereits genehmigt sind, außer bei Gefahr in Verzug, vor deren Vollzug dem LRH bekannt zu geben. Dieser hat allfällige Bedenken gegen solche Ausgaben der Landesregierung und dem Landtag binnen einer Woche mitzuteilen. Zu- sätzlich schärfen derartige Informationen den Blick auf Themenbereiche, die in der Folge für das Prüfungsprogramm des LRH relevant werden könnten. Auf Anregung des Landtages werden jene Ausgabenüberschreitungen angeführt, wel- che dem LRH gemäß § 6 Abs 2 Salzburger Landesrechnungshofgesetz zur Kenntnis gebracht wurden, das Ausmaß von 73.000 Euro überschreiten und das Rechnungsjahr 2008 betreffen. In der folgenden Tabelle sind diese Kreditüberschreitungen nach den Haushaltsgruppen geordnet: Seite 14
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Kreditüberschreitungen im Haushaltsvollzug 2009 Gruppe Betrag Ansatz Euro Ordentlicher Haushalt 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 1/02010 Bürogebäude und sonstige amtliche Erfordernisse (Reg.Beschl.v.15.3.2010) 700.000,00 Für brandschutztechnische Maßnahmen im Verwaltungsgebäude „Bürgerzentrum am Bahnhof" wurde eine Kreditüberschreitung in Höhe von 700.000 Euro genehmigt. 1/02030 Elektronische Datenverarbeitung (Reg.Beschl.v.15.3.2010) 100.910,30 Elektronische Datenverarbeitung (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 241.709,20 1/02100 Presse- und Informationszentrum (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 577.000,00 „Energie Aktiv“ - „Wasser" 1/05930 Beiträge nach dem Parteiförderungsgesetz - (Reg.Beschl.12.11.2009) 173.669,77 BZÖ Salzburg 1/09200 Verbilligter Mittagstisch (Reg.Beschl.12.11.2009) 150.000,00 1/22001 Schulbetrieb (Landesberufsschulen) 2.400.000,00 Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Landesberufsschulen und Internate (LBS St. Johann: 1.000.000 Euro, LBS 5+6 Itzling: 900.000 Euro, LBS Obertrum 500.000 Euro) 2 Unterricht, Erziehung Sport und Wissenschaft 1/26910 Landessportzentrum, Betrieb (Reg.Beschl.v.13.3.2009) 706.544,43 Ankauf eines Pachtgrundes zu einem Gesamtkostenpreis von 2,163 Mio. Euro zuzügl. Nebenkosten von rd. 111.000 Euro wurde genehmigt. Für die Abwicklung im Jahr 2009 war eine Kreditüberschreitung in Höhe von 1.570.098,17 Euro erforderlich, die durch Heranziehung von Landesmittel in Höhe von 706.544,43 (45%) und durch zweckgewidmete Bundesmittel in Höhe von 863.553,74 Euro (55%) abgedeckt wurde. 1/27902 Sonstige Förderung der Erwachsenenbildung (Reg.Beschl.15.3.2010) 124.200,00 Verein abc AlfaBetisierungs-Centrum 3 Kunst, Kultur und Kultus 1/32300 Landestheater Salzburg - Abgangsdeckung (Reg.Beschl.15.3.2010) 155.000,00 1/32500 Salzburger Festspiele 400.000,00 Generalsanierung Felsenreitschule, Finanzierungsbeitrag des Landes Seite 15
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 1/41107 Frauenhäuser (Reg.Beschl.15.3.2010) 100.000,00 1/41200 Landesinstitut für Hörbehinderte, Salzburg (Reg.Beschl.v.15.3.2010) 80.000,00 Erhöhung der Betreuung von drei auf fünf Gruppen; Therapiezukauf 1/41304 Hilfe zur sozialen Eingliederung (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 1.428.000,00 Einrichtungen der Behindertenhilfe 1/44100 Behebung von Katastrophenschäden (Reg.Beschl.v.15.3.2010) 4.143.214,00 Behebung von Katastrophenschäden (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 772.062,40 7 Wirtschaftsförderung 1/74000 Strukturverbesserung (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 270.000,00 Personalübereinkommen zwischen der Landwirtschaftskammer Salzburg und dem Land Salzburg, Valorisierung 1/77000 Tourismuswerbung - Kooperationen 2.000.000,00 Sommeroffensive 2009: 1.000.000 Euro Winteroffensive 2009/2010: 1.000.000 Euro 1/78002 Bürgschaftsbank Salzburg (Reg.Beschl.v.20.10.2009) 500.000,00 Für eine Sonderzuwendung des Landes im Bereich Betriebsfestigung an die Bürgschaftsbank Salzburg wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von 500.000 Euro zugestimmt, die durch Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden des Landes zu bedecken war. 1/78190 Arbeitsmarktpolitische Initiativen 400.605,00 1/78205 Regionalförderungsprogramme 239.310,00 „Schlechte-Zeiten-Schutzes" im Rahmen des „Salzburg Paket für Wachstum und Arbeit“ . 1/91400 An- und Verkauf von Anteilen 3.500.000,00 Messezentrum Salzburg, Kapitalerhöhung, Anteil Land Salzburg Summe ordentlicher Haushalt 19.162.225,10 (Kreditüberschreitungen über 73.000 Euro) Seite 16
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Außerordentlicher Haushalt 5 Gesundheit 5/22102 Tourismusschulen 379.998,32 Beitrag zum Umbau, Neubau Tourismusschule Bad Hofgastein, Landesbeitrag 5/22113 Landwirtschaftliche Fachschule Bruck/Gl.Str. 1.450.000,00 Aufstockung und Sanierung Nordteil für Internat an der Landwirtschaftlichen Fachschule Bruck 5/26902 Errichtung und Instandhaltung von Sportanlagen 900.000,00 Errichtung Kultur- und Sportzentrum Tamsweg, Investitionszuschuss 5/28101 Salzburger Lehrerhaus 725.000,00 Sanierungsmaßnahmen in Salzburger Lehrerhaus, Landesbeitrag 5/55200 Krankenhaus Tamsweg, Umbaumaßnahmen (Reg.Beschl.v.2.6.2009) 800.000,00 Für Umbaumaßnahmen im Krankenhaus Tamsweg (Sanierung Küche, Errichtung einer Überwachungsstation, Erweiterung Labor und Röntgen) wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von 800.000 Euro zugestimmt. 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 5/63300 Beiträge zur Wildbachverbauung (Reg.Beschl.v.12.11.2009) 185.504,00 Im Rahmen der Beiträge für Wildbachverbauungen wurde für Belastungen aus Vorjahren eine Kreditüberschreitung in Höhe von 185.504 Euro genehmigt. 5/78191 Technisches Ausbildungszentrum Mitterberghütten 1.000.000,00 Errichtung und Ausstattung, Investionszuschuss Summe außerordentlicher Haushalt 5.440.502,32 (Kreditüberschreitungen über 73.000 Euro) GESAMTSUMME (Kreditüberschreitungen über 73.000 Euro) 24.602.727,42 Seite 17
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 4. Salzburger Parteienförderungsgesetz (LGBl Nr 65/2007) Die Novelle zum Salzburger Parteienförderungsgesetz (LGBl Nr 79/1981) normiert, dass dem Direktor des LRH spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres von den politischen Parteien eine Spenderliste zu übermitteln ist, wenn die geleisteten Spenden den Betrag von 1.000 Euro übersteigen. Am 17. Dezember 2009 konnte dem Herrn Landtagspräsidenten mitgeteilt werden, dass von allen im Landtag vertretenen Parteien die Spendenlisten des Jahres 2008 formal korrekt und fristgerecht beim Direktor des LRH eingelangt sind. Seite 18
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 5. Kooperation mit anderen öffentlichen Kontrolleinrichtungen Die Prüftätigkeit des Salzburger LRH ist nach Möglichkeit mit jener des Rechnungs- hofes (RH) abzustimmen. Konkret wird entsprechend den geltenden Normen und Ver- einbarungen bisher dem RH das Prüfungsprogramm des Folgejahres übermittelt, damit eine Überschneidung von Prüfthemen vermieden werden kann. Darauf aufbauend er- folgen zusätzliche Abstimmungsgespräche. Weiters wird eine vertrauensvolle Kommu- nikation sowie die persönliche Kontaktaufnahme zu den Prüfungsteams des RH ge- pflegt, die regelmäßig eher zu Beginn und fallweise zusätzlich zum Abschluss ihrer Prüfungsaufenthalte in Salzburg stattfindet. Im Berichtsjahr gab es zwei Treffen der Österreichischen Landesrechnungshof- Direktoren: • am 25. Mai 2009 in Linz (veranstaltet vom LRH Oberösterreich) als Arbeitstreffen mit dem Schwerpunkt der gemeinsamen Meinungsbildung hinsichtlich diverser prü- fungspolitischer Themenbereiche, sowie • am 27. und 28. Oktober 2009 in Klagenfurt (veranstaltet vom LRH Kärnten) als Direk- torenkonferenz mit einem Schwerpunkt zum Thema „Anzeigepflicht gemäß StPO“. Herr Dr. Helmut Brückner (Direktor des OÖ-LRH) wurde für weitere drei Jahre zum Sprecher der LRH gewählt. Zu dieser Konferenz wurde auch der RH als Gast gela- den, was zu einer Abstimmung der Prüfvorhaben für das Jahr 2010 genutzt wurde. Auch eine Annäherung der Positionen zur angestrebten Prüfkompetenz für öffent- liche Kontrolleinrichtungen bei Gemeinden unter 20.000 Einwohner wurde erzielt. Speziell mit den benachbarten Landesrechnungshöfen von Oberösterreich und Tirol wird ein besonders enger Kontakt gepflegt. Der bisherige, eher schriftliche und verbale Wissensaustausch wurde 2009 erstmals durch die Mitwirkung eines Prüfers des LRH Oberösterreich bei einem Prüfthema erweitert ("Verlegung Seeleitenstraße"). Die Ober- österreichische Prüferfahrung war von großem Nutzen für den Salzburger LRH, was zu einer Wiederholung einer derartigen Kooperation ermuntert. Seite 19
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Der LRH ist seit 2007 Mitglied der EURORAI (Europäische Organisation der regionalen Finanzkontrolle). Diese Organisation vertritt seit 1982 die Angelegenheiten der unabhängigen Landes- kontrolleinrichtungen zahlreicher, primär europäischer Staaten und unterstützt den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern, zu denen die Landesrechnungshöfe der Bundesländer Oberösterreich (derzeit im Präsi- dium der EURORAI), Tirol (stellvertretendes Präsidiumsmitglied), Kärnten und Steier- mark (Gründungsmitglied) gehören. Vom 7. bis 8. Mai 2009 fand das Internationale EURORAI-Seminar "Prüfung von Sozialfürsorgeleistungen" statt, das vom Rechnungshof Bydgoszcz in Nordpolen veran- staltet wurde. Von 15. bis 16. Oktober 2009 wurde das Internationale EURORAI-Seminar "Die öffent- liche Umweltprüfung - Herausforderungen und Chancen für die externe Finanzkontrolle" besucht. Veranstalter war der Katalonische Rechnungshof in Barcelona. Diese Treffen bieten ausgezeichnete Gelegenheiten der eigenen Standortbestimmung. Es ergeben sich dabei fast automatisch zahlreiche Anregungen für die eigene Prü- fungstätigkeit. Über persönliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern fördert die EURORAI gezielt einen besseren informellen Informationsaustausch über neue interes- sante Aspekte der Prüfarbeit und ermöglicht so manche Kurzrecherche auf interna- tionalem Weg. Mit dem Kontrollamt der Stadt Salzburg wird ein intensivierter, vertrauensvoller Kon- takt gepflegt, der für beide Kontrolleinrichtungen immer wieder von Nutzen ist. So wird auch das jeweilige Prüfungsprogramm abgestimmt und die Erkenntnisse aus Weiterbil- dungsmaßnahmen und Veranstaltungen zu beiderseitigem Nutzen ausgetauscht. Zwei Prüfer des LRH besuchten die jährliche Fachtagung der Bau-Prüfer österrei- chischer Kontrolleinrichtungen, was zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau hilf- reicher Kontakte im Prüffeld Bau genutzt werden konnte. Der Österreichische Anti-Korruptions-Tag wurde von einer Prüferin besucht. Seite 20
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Erstmals hat sich eine Arbeitsgruppe von LRH-Prüfern aus mehreren Bundesländern gebildet, die den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich "Soziales und Ge- sundheit" forcieren wird. Salzburg ist mit zwei Prüfern aktiv vertreten und wird im April 2010 ein Arbeitstreffen organisieren. Seite 21
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 6. Personalangelegenheiten Herr Dir. Dr. Manfred Müller leitet den LRH seit 1. Juni 2005. Mit der Stellvertretung ist seither unverändert Frau Mag. Irene Brandauer-Typplt betraut. 6.1. Bedienstete Der vom Landtag beschlossene Dienstpostenplan des Jahres 2008 sah für den LRH 11,5 Vollzeit-Äquivalente vor: 7,0 Stellen für Akademiker, 3,0 Stellen für Maturanten und 1,5 Stellen für den Fachdienst Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren beim LRH insgesamt 12 Bedienstete – und da- mit ein Bediensteter mehr als zum 31.12. des Vorjahres – aktiv tätig. Dieser neue Mitar- beiter verfügt über mehrjährige Erfahrungen im Baubereich mit dem Schwerpunkt Tiefbau und begann im September 2009 seine Tätigkeit im LRH. Zum Jahresultimo entsprach der Mitarbeiterstand einem Vollzeit-Äquivalent von 9,95 Bediensteten (Dez. 2008: 8,93), womit der Dienstpostenplan weiterhin deutlich unterschritten wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Tätigkeitsberichts hat eine Prüferin den LRH verlassen und befindet sich seit März 2010 in Mutterschutz. Von den 12 Bediensteten zum Stichtag 31. Dezember 2009 zählten 10 zum Prüfungs- dienst, davon waren 4 Prüferinnen und ein Prüfer teilbeschäftigt. Die administrativen Angelegenheiten wurden unverändert von 2 sehr bewährten teilbeschäftigten Mitarbei- terinnen wahrgenommen. Die formelle Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer entsprechend ihrer Basis-Ausbil- dung ergab zum 31.12.2009 folgendes Bild: weiblich männlich JuristInnen 3 2 WirtschaftsakademikerInnen 1 1 Maturanten 0 3 Seite 22
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Technische Prüfbereiche wurden von einer Juristin mit hochbautechnischer Ausbildung und langjähriger bauspezifischer Praxis sowie seit September 2009 vom erwähnten neuen Mitarbeiter abgedeckt. Gemäß § 4 des Landesrechnungshofgesetzes sind die Planstellen "… nach Maßgabe der vorhandenen Bewerbungen und unter Bedachtnahme auf die fachliche Eignung der BewerberInnen möglichst zur Hälfte mit weiblichen Bediensteten zu besetzen". Zum Stichtag 31. Dezember 2009 war diese Forderung erfüllt; 6 von insgesamt 12 Bediens- teten sind Frauen. Bei den Bediensteten mit akademischer Ausbildung betrug der Frau- enanteil sogar 57 %. Da es sich bei den Mitarbeitern um Landesbedienstete handelt und der LRH eine kleine Organisationseinheit ist, wendet der Direktor des LRH in dienst- und besoldungsrecht- lichen Fragen aus praktischen Überlegungen grundsätzlich jene Normen an, die auch für Bedienstete des Amts der Salzburger Landesregierung gelten. Die Personalab- teilung des Amtes der Landesregierung besorgt im Namen und nach Weisungen des Direktors des LRH weiterhin die administrativen Personalangelegenheiten. 6.2. Weiterbildung Der strukturierte interne Informationsaustausch und die intensive berufliche Fortbildung der Bediensteten sind für die Qualität der Arbeit des LRH von große Bedeutung. So werden die Inhalte von Veranstaltungen und Berichte über Treffen mit anderen Kontrolleinrichtungen 1 möglichst allen Bediensteten des LRH weitergegeben und anlässlich konkreter Prüfvorhaben vertieft besprochen. Der LRH nutzt die von der Salzburger Verwaltungsakademie angebotenen Weiter- bildungsmöglichkeiten. So organisierte man beispielsweise eine auf die Bedürfnisse der Prüfer abgestimmte Excel-Aufbauschulung als sogenanntes "Inhouse-Seminar". 1 siehe auch Punkt 5 Seite 23
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Der Geschäftsführer des Kuratoriums für Journalistenausbildung hielt mit ganz konkre- ten Stilproben aus aktuellen Berichten den abschließenden dritten (halbtägigen) Teil des Workshops "Wirkungsvolle Sprache" für sämtliche Mitarbeiter des LRH. Im Dezember wurde vom neuen Mitarbeiter ein 2-tägiges Seminar „Schreiben für Profis mit Wolf Schneider“ besucht. Weiters wurden Ausbildungsveranstaltungen zu den Themen "Update zum Bundesver- gabegesetz" oder das 3-tägige, vom LRH Vorarlberg organisierte Seminar "Kommuni- kation im Prüfungsablauf" besucht. An der Verwaltungsakademie des Bundes besuchte der LRH-Direktor den 2-tägigen Englisch-Kurs "Meetings and Negotiations". Ergänzend wurden allgemeine Informationsveranstaltungen wie der "Verwaltungs- management-Tag der Universität Linz" oder die Konferenz "Konfrontation Gesundheit 2009" von je 2 Teilnehmern besucht. Bei der Auswahl der Weiterbildungsveranstaltungen spielt sowohl die hohe Qualität und Brauchbarkeit der Fortbildungs-Inhalte als auch der Preis der Veranstaltungen die ent- scheidende Rolle. Das ursprünglich für 2009 geplante mehrtägige und entsprechend teuere Seminar "Fragetechniken für Prüfer" für alle LRH-Prüfer wurde daher bis auf weiteres verschoben. Seite 24
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 7. Raum- und Sachausstattung Die notwendigen räumlichen und sachlichen Erfordernisse sind gemäß § 2 des Landesrechnungshof-Gesetzes dem LRH von der Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Der LRH war mit der zur Verfügung gestellten Fläche und Ausstattung der Büroräum- lichkeiten meist zufrieden. Die Räumlichkeiten sowie die büromäßigen Einrichtungen einschließlich der EDV-Ausstattung entsprachen den Anforderungen für einen zeitge- mäßen Bürobetrieb. Da der Besprechungsraum für 8 bis maximal 10 Personen konzi- piert ist, erreichte er bei zahlreichen Besprechungen seine Grenzen. Als weniger prak- tisch erweist sich immer wieder die Lage am Bahnhof, weit entfernt vom Landtag sowie von den Zentralstellen der Landesregierung im Chiemseehof-Viertel. Insgesamt wurde die Arbeit des LRH vom Amt der Landesregierung in vielfältiger Weise unterstützt. Dafür dankt der Direktor des LRH vor allem dem Herrn Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Marckhgott und dem Leiter der Fachabteilung Legislativ- und Verfassungsdienst, Herrn Hofrat Dr. Faber. Weiters soll auch dem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Hofrat Dr. Paulus, dem Leiter der Personalabteilung, Herrn Hofrat Dr. Cecon und dem Leiter der Landesinformatik, Herrn Dipl. Ing. Mittendorfer herzlich gedankt werden. Ein Dank für die enge und gute Zusammenarbeit gilt schließlich ganz besonders der Landtagsdirektion unter der Leitung von Herrn Hofrat Dr. Edtstadler. Der Direktor des Landesrechnungshofes: Dr. Manfred Müller Seite 25
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht 8. Anhang: Kurzfassungen der im Jahr 2009 erstellten Berichte Abwicklung von Verkehrsstrafen in der Bezirkshauptmannschaft Hallein Begehen Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich Verkehrs- delikte, werden sie oftmals nicht gestraft, weil gegen sie in ihren Heimatstaaten nicht vorge- gangen werden kann. So blieben im Jahr 2007 von den rund 300.000 im Land Salzburg festge- stellten Verkehrsdelikten rund 50.000 ungestraft. Der Salzburger Landesrechnungshof sieht in dieser Ungleichbehandlung von inländischen ge- genüber ausländischen Autolenkern nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, da ausländische Lenker nicht im selben Ausmaß wie inländische Lenker mit Strafen rechnen müssen. Lediglich gegen Lenker von Fahrzeugen mit deutschem und schweizer Kennzeichen kann in deren Heimatstaaten mittels Verwaltungsstrafverfahren vorgegangen werden, aller- dings nicht in allen Fällen. Bis zu einer europaweit anwendbaren gesetzlichen Regelung, die ausländische Autolenker gleich verfolgt wie inländische, erscheint dem Landesrechnungshof eine vermehrte Verkehrsüberwachung an neuralgischen Punkten mit Anhaltung als ange- bracht. Die Prüfung des Landesrechnungshofes ergab, dass die Bezirkshauptmannschaft Hallein Ver- kehrsstrafen grundsätzlich ordnungsgemäß abgewickelt hat. Der Ablauf wird EDV-mäßig gut unterstützt. Das mit Verkehrsstrafen befasste Personal der Bezirkshauptmannschaft wurde wegen der steigenden Zahl der Verkehrsstrafen nach und nach aufgestockt. Der Landesrechnungshof unterstützt die Pläne der zuständigen Stellen der Landesverwaltung, unter Ausnützung des gesetzlichen Spielraumes vermehrt (automatische) Anonymverfügungen anzuwenden. Damit können Verkehrsstrafen noch rationeller abgewickelt werden. Der Landes- rechnungshof fordert, dass sich die zuständigen Landesstellen weiter für eine Änderung der (bundes-) gesetzlichen Voraussetzungen einsetzen, damit säumigen Zahlern auch Mahnkosten verrechnet werden können. Seite 26
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Weiters sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass dem Land der Verwaltungsauf- wand ersetzt wird, der mit der Abwicklung von Verkehrsstrafen verbunden ist. Dies vor allem in jenen Fällen, in denen die Strafgelder derzeit zur Gänze anderen Gebietskörperschaften zu- fließen. Die schon vor Jahren gesetzten Initiativen des Landes Salzburg sollten weiter voran- getrieben werden. Sonderprüfung WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH Der Salzburger Landtag beauftragte den Landesrechnungshof eine vertiefende Sonderprüfung der WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH durchzuführen. Der Landesrech- nungshof ersuchte die Mitglieder der Präsidialkonferenz des Salzburger Landtages konkretisie- rende Fragen dazu zu übermitteln. In dem Bericht „Sonderprüfung WOTEG“ werden sämtliche Fragen der Landtagsklubs beantwortet. Seite 27
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Schulbetrieb an Berufsschulen des Landes Der Landesrechnungshof überprüfte im Jahr 2008 die Umsetzung der wichtigsten Empfehlun- gen, die er bei der Prüfung des Schulbetriebes an den Berufsschulen des Landes Salzburg im Jahr 2005 abgegeben hatte. Er hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Zuständigkeiten der Schulleiter an Berufsschulen so festzulegen, dass kurze Weisungswege und eine ökonomische sowie effiziente Verwaltung in den Schulen sichergestellt sind. In der Stellungnahme vom 11. Jänner 2006 wird zuge- sichert, den Katalog der Anordnungsbefugnisse der Direktoren mit dem Ziel einer weitgehen- den Verantwortung zu überarbeiten. Umgesetzt wurden erweiterte Kompetenzen der Schulleiter und Schulleiterinnen im Rahmen der Ausübung der Diensthoheit über die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehenden Landeslehrer und Landeslehrerinnen. Eine das Verwaltungspersonal betreffende Erweiterung der Kompetenzen für die Schulleiter wurde seitens des Referatsleiters als kompliziert bewertet. Mit dieser Sachlage wurde der Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes befasst. Das Resultat war ein rechtlich geprüfter Vorschlag, dass im § 13 des Salz- burger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes etwa folgender Text eingefügt werden könnte: „Der Leiter der Berufsschule ist auch in Bezug auf Angelegenheiten der Verwaltung der Schul- liegenschaft Vorgesetzter der an der Schule tätigen Landesbediensteten“. Da nunmehr die rechtliche Frage der Kompetenz der Schulleiter an Berufsbildenden Pflicht- schulen hinsichtlich des Weisungsrechtes für das Verwaltungspersonal geklärt ist, empfiehlt der Landesrechnungshof die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. In der Stellung- nahme des Amtes der Landesregierung wurde mitgeteilt, dass an der Umsetzung der Empfeh- lung gearbeitet werde. Eine weitere Empfehlung im Vorbericht bezog sich auf ein im Grundbuch einzutragendes Nutzungsrecht des Landes betreffend die Landesberufsschule Kuchl. Nach Anfrage bei der Abteilung 8 stellte der Landesrechnungshof fest, dass noch keine Schritte in diese Richtung unternommen wurden. Ein von der Abteilung 8 diesbezüglich in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt zwei Möglichkeiten auf: Seite 28
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Entweder die Verbücherung des im Übereinkommen Land – Schulverein – SABFINANZ eingeräumten obligatorischen Nutzungsrechtes als Dienstbarkeit im Grund- buch (Gebühren in der Höhe von 120.000 Euro) oder den Abschluss eines neuen Bestandvertrages anstelle des Nutzungsrechtes laut seinerzei- tigem Übereinkommen und die anschließende Verbücherung des Bestandrechtes des Landes im Grundbuch (Gebühren von 20.000 Euro). Nach Ansicht des Gutachters wäre daher die Absicherung des Bestandrechtes des Landes an- hand einer Kosten-Risiko-Abschätzung zu beurteilen. Weiters wurde argumentiert, dass die Eintragung des Bestandrechtes zu Gunsten des Landes Salzburg im Rang vor dem Pfandrecht der Raiffeisenkasse Kuchl erfolgen müsste. Die diesbezüglichen Erhebungen des Landesrechnungshofes bei der Raiffeisenkasse Kuchl ergaben, dass zu Lasten des Land Salzburg nur noch ein Darlehensbetrag von insgesamt rund 145.000 Euro zuzüglich Zinsen aushaftet und bis September 2010 abzudecken ist. Alle ande- ren Bankverpflichtungen bei der Raika Kuchl wurden mittlerweile durch das Land Salzburg ge- tilgt und es kann daher die Löschung der Pfandrechte durch das Land Salzburg in die Wege geleitet werden. Die Eintragung des Bestandrechtes im Rang vor dem Pfandrecht der Bank ist daher in absehbarer Zeit möglich. Das Land Salzburg finanzierte das Berufsschulgebäude mit Bankdarlehen ohne Mittel aus der Wohnbauförderung. Aus diesem Titel ergibt sich auch keine Absicherung durch ein Veräuße- rungsverbot zugunsten des Landes. Den Kosten der Verbücherung eines Bestandvertrages von rund 20.000 Euro steht ein Finanzmitteleinsatz des Landes von mehreren Millionen Euro gegenüber. Eine Kosten - Risiko - Abschätzung beantwortet sich aufgrund dieser Tatsachen von selbst. In der Stellungnahme des Amtes wird dazu ausgeführt, man habe in der Folge umfangreiche Überlegungen im Hinblick auf die Bonität bzw. Finanzierungsbasis des Schulvereines ange- stellt und diese wurden auch vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen mit dem Schulverein als solide eingestuft. Der Landesrechnungshof hält seine Empfehlung aufrecht, das Bestandrecht des Landes an der Landesberufsschule Kuchl durch Eintragung ins Grundbuch sicherzustellen. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die fehlende Regelung zwischen dem Land Salzburg und dem Eigentümer der Liegenschaft, dem „Holztechnikum Kuchl“ über die zu tragenden Kosten für den laufenden Gebäude- sowie Sachaufwand. Der Landesrechnungshof wertet das Fehlen Seite 29
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht eines auf den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen errichteten Vertrages, der jedes Miss- verständnis ausschließt, als ein Versäumnis des Landes. Im Vorbericht wurde vom Landesrechnungshof für das Schuljahr 2003/2004 festgestellt, dass 570 Schüler und Schülerinnen nicht zeitgerecht bei den Berufsschulen angemeldet wurden. Die Nachprüfung ergab, dass bei den Landesberufschulen 1, 5, St. Johann im Pongau, Zell am See sowie Tamsweg kein Problem mit den Meldungen besteht. Eine leichte Verbesserung der Meldemoral zeigte sich bei den Landesberufschulen in Wals und Hallein. Hingegen änderte sich dieser Zustand nicht bei den Landesberufsschulen 2, 4, 6, Obertrum und Kuchl. Um diese Problematik zu entschärfen wurde in der Stellungnahme des Amtes mitgeteilt, dass entspre- chende EDV-unterstützende Maßnahmen eingesetzt und auch vermehrt Anzeigen gegen „schwarze Schafe“ erstattet werden. Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Materialverwaltung an den Landes-berufs- schulen automationsunterstützt zu führen, wurde wie in der Stellungnahme des Amtes berich- tet, weitgehend an allen Schulen umgesetzt. Der Landesrechnungshof stellte im Vorbericht fest, dass die Zunahme an EDV-Arbeitsplätzen in den Landesberufsschulen einen steigenden Betreuungs- und Wartungsaufwand verursacht. Die von den EDV-Kustoden erbrachten Leistungen hatten sowohl zeitliche als auch technische Grenzen. Es wurden daher Leistungen von EDV-Firmen in Anspruch genommen, deren Kosten sich im Jahr 2004 auf 90.000 Euro (ohne Material) beliefen. Der Landesrechnungshof erachtete es als sinnvoll und kostengünstiger, einen Mitarbeiter für die Betreuung der EDV-Anlagen für alle Landesberufsschulen zu beschäftigen. Zu diesem Punkt wurde vom Referatsleiter mitge- teilt, dass die Betreuungszeiten der EDV-Kustoden erhöht wurden. Der Landesrechnungshof wertet diese Maßnahme als einen positiven Schritt, der jedoch nicht ausreichen wird, um so- wohl den nachgefragten Leistungsumfang als auch die Kosten durch Fremdfirmen zu senken. In der Stellungnahme wird dazu ausgeführt, man habe im Einvernehmen die kostengünstigste Lösung mit einer vermehrten Stundenfreistellung getroffen. Im Vorbericht stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Ausgaben auf den jeweiligen Kos- tenstellen (Landesberufsschule) nicht lückenlos erfasst wurden. Die Auswirkung auf die Ab- rechnung mit den Gemeinden führte zu einem nicht unerheblichen finanziellen Nachteil für das Land Salzburg. Der Landesrechnungshof empfahl, die Eingabe der Kostenstelle als Pflichtfeld vorzusehen. Seite 30
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Die Nachprüfung des Landesrechnungshofes zeigte, dass die Abrechnungen der Jahre 2006 und 2007 für die Gemeinden ziffernmäßig richtig erfolgte. Die Einnahmen und Ausgaben der Landesberufsschulen wurden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen richtig zugeord- net. Es sind die bei der letzten Prüfung festgestellten Mängel einer unrichtigen Abrechnung mit den Gemeinden durch Sicherheitsmaßnahmen im REWE-System nicht mehr vorgekommen. Seite 31
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Verein Akzente – Rechnungswesen Die Prüfung des Rechnungswesens des Vereines Akzente umfasste die Buchhaltung, die Lohnverrechnung und die Kostenrechnung. Die Jahresabschlüsse des Vereines wurden ab dem Jahr 2005 von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Verein Akzente betreibt im Wesentlichen die Jugendarbeit des Landes; dafür erhält er vom Land Salzburg Fördermittel, diese betrugen im Zeitraum 2005 bis 2007 jährlich rund 1,5 Mio. Euro. Der Verein ist in zehn Abteilungen gegliedert und beschäftigte zum Jahresende 2008 rund 40 Mitarbeiter. Der Verlust des Jahres 2007 in Höhe von rund 198.000 Euro führte zu einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation. Das Eigenkapital des Vereines verminderte sich von rund 214.000 Euro zum 31. Dezember 2005 auf rund 19.000 Euro zum 31. Dezember 2007. In der Folge wurde das Budget für das Jahr 2008 geändert, Einsparungen wurden sowohl beim Personalaufwand als auch beim Sachaufwand vorgenommen. Die Prüfung des Rechnungswesens ergab Mängel in folgenden Bereichen: Das Controlling des Vereines wies Schwächen auf, die eine wirksame Steuerung behinderten. So fehlte etwa bei der Budgetplanung eine Prüfung der Plausibilität auf Basis der letzten aktu- ellen Ist-Daten. Die Verluste des Jahres 2007 wurden erst im März 2008 erkannt. Ab April 2008 setzte die Geschäftsführung Maßnahmen, um die Qualität der Monatsberichte zu verbessern und gravierende Fehlinterpretationen der Ergebnisse zu vermeiden. Im Jahr 2009 wird die Lei- tung der Finanzabteilung einem anderen Mitarbeiter übertragen. Die Kostenrechnung wurde nicht ausreichend analysiert und Fehler nicht erkannt. Die derzei- tige Form der Kostenrechnung zeigt nicht die Ergebnisse der Abteilungen und ist daher als sol- che für die Steuerung ungeeignet. Die Gliederung der Kostenrechnung sowie die Untergliede- rung einzelner Abteilungen sind teilweise unsystematisch und nicht sinnvoll. Insgesamt ist da- mit die Interpretation der Ergebnisse erschwert. Der LRH empfiehlt der Geschäftsführung, das Controlling des Vereines noch weiter zu ent- wickeln und zu verbessern und die Kostenrechnung systematisch zu gliedern, damit eine aus- sagekräftige Analyse der Ergebnisse der Abteilungen und eine wirksame Steuerung des Ver- eines gewährleistet ist. Seite 32
Landesrechnungshof Tätigkeitsbericht Der LRH kritisiert, dass die Geschäftsführung keine entsprechenden Konsequenzen aus den Verlusten der Verlagsabteilung gezogen hat. Das Budget, die Kostenrechnung sowie die Kal- kulation der Stundensätze waren fehlerhaft bzw. wiesen Mängel auf. Die Geschäftsführung hat zugesichert, bei der Erstellung des Budgets und der Kostenrechnung der Verlagsabteilung für 2009 die vom LRH aufgezeigten Mängel zu beseitigen. Bereits in früheren Berichten wies der LRH darauf hin, dass Abteilungen wie etwa die Verlags- abteilung, die nicht von der öffentlichen Hand gefördert werden, positive Ergebnisse ausweisen müssen, um eine widmungsgemäße Verwendung der Förderungen sicherzustellen. Im geprüf- ten Zeitraum wurden jedoch Überschüsse anderer Abteilungen zur Abdeckung der negativen Ergebnisse der Verlagsabteilung verwendet. Daher ist eine widmungsgemäße Verwendung der Förderungen prinzipiell nicht vollständig nachvollziehbar. Zusammenfassend fordert der LRH von der Geschäftsführung, dass die Verlagsabteilung kos- tendeckende Stundensätze verrechnet und insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist. Der Grundsatz der Kostenwahrheit ist zu beachten. Weiters ist die Tätigkeit der Verlagsab- teilung im Wesentlichen auf die Abteilungen des Vereines zu beschränken. Für andere Non– Profit-Organisationen, die Jugendarbeit betreiben, sollte der Verlag nur unter Beachtung der oben genannten Vorraussetzungen tätig sein. Auf Basis des Ergebnisses der Verlagsabteilung des Jahres 2009 sollte die Geschäftsführung des Vereines entscheiden, ob die Verlagsab- teilung über das Jahr 2009 hinaus weiter betrieben wird. Die wirtschaftlichen Vor- und Nach- teile einer eigenen Verlagsabteilung sind eingehend zu prüfen und nachvollziehbar aufzu- zeigen. Bei einer weiteren Tätigkeit der Verlagsabteilung für die Akzente Verlags- und Kommunikations GmbH ist jedenfalls sicherzustellen, dass wirtschaftliche Risiken nicht den Verein belasten. Auch hat die Geschäftsführung zu prüfen, ob die Akzente Verlags- und Kommunikations GmbH weiter geführt werden soll; die Auflösung der GmbH würde zu Einsparungen vor allem beim Verwaltungsaufwand führen. Die Prüfung des LRH ergab schwere Mängel bei der Führung der Handkassa. Die Differenz zwischen dem Stand laut Kassabuch und dem tatsächlichem Stand betrug letztlich 15.414 Euro. Der Betrag wurde im Februar 2009 vom verantwortlichen Mitarbeiter an den Ver- ein überwiesen. Detaillierte Empfehlungen des LRH zur Kassaführung wurden großteils bereits Seite 33
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