Ortsgemeinde Plütscheid - VG Arzfeld

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Ortsgemeinde Plütscheid - VG Arzfeld
Ortsgemeinde Plütscheid

             BEBAUUNGSPLAN

"ERWEITERUNG DES GEWERBEBETRIEBES
    HURKES, PLÜTSCHEID-GESOTZ"

                BEGRÜNDUNG
          TEIL 2 - UMWELTBERICHT
          gem. § 2 a, Satz 2, Nr. 2 BauGB

          aktueller Stand: 30.07.2021

                  Fassung

  für Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Ortsgemeinde Plütscheid - VG Arzfeld
OG Plütscheid, OT Gesotz - B-Plan "Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes Plütscheid-Gesotz" - UMWELTBERICHT

INHALTSVERZEICHNIS
1      Allgemeines ............................................................................................................ 5
2      Räumliche und inhaltliche Abgrenzung der Umweltprüfung .............................. 5
       2.1 Inhalt der Umweltprüfung zum Bebauungsplan ............................................... 5
       2.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit gem. LUVPG ............................................. 6
       2.3 Prüfung des Auswirkungen gem. Störfallverordnung....................................... 6
       2.4 Zu Grunde gelegte Fachgesetze ..................................................................... 7
3      Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ............................ 7
       3.1 Angaben zum Standort.................................................................................... 7
       3.2 Art und Umfang des Vorhabens ...................................................................... 7
       3.3 Art und Umfang besonderer Umweltrisiken im Plangebiet............................... 9
4      Übergeordnete aussagen zum Plangebiet............................................................ 9
       4.1 Landesplanung und Raumordnung ................................................................. 9
       4.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan ......................................................... 9
       4.3 Naturschutz................................................................................................... 10
                   Natura 2000 -Gebiete ...................................................................... 10
                   Sonstige Schutzgebiete ................................................................... 10
                   Biotopkataster / gesetzlich geschützte Biotope................................ 10
                   Kompensationsverpflichtungen anderer Verfahren .......................... 10
                   Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) ........................................ 10
                   Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) ............................. 10
       4.4 Umweltschutz................................................................................................ 11
                   Gebiete in denen Umweltqualitätsnormen überschritten sind........... 11
                   Altlasten / Altbergbau / BergBau...................................................... 11
                   Nutzungsbedingte Bodenbelastungen ............................................. 11
                   Radonpotential ................................................................................ 11
                   Hangstabilität................................................................................... 11
                   bestehende Emissionen / Immissionen............................................ 11
       4.5 Sonstige Planungen / Nutzungen / Schutzgüter ............................................ 12
                   Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte ............................................ 12
                   Land- und Forstwirtschaft ................................................................ 12
                   Archäologie / Kultur- und Sachgüter ................................................ 12
5      Beschreibung und Bewertung der Umwelt, Entwicklung von Umweltrelevanten
       Zielvorstellungen.................................................................................................. 12
       5.1 Menschen / Gesundheit / Bevölkerung.......................................................... 12
       5.2 Boden ........................................................................................................... 12
       5.3 Wasserhaushalt ............................................................................................ 13
       5.4 Klima / Luft .................................................................................................... 13
       5.5 Arten und Biotope / Biologische Vielfalt......................................................... 14
       5.6 Nachgewiesene und potentielle vorkommen von Arten des Anhang IV der FFH-
            Richtlinie und Europäischen Vogelarten........................................................ 15
       5.7 Orts- und Landschaftsbild / Erholung und Fremdenverkehr........................... 16
       5.8 Wechselwirkungen ........................................................................................ 16
6      Umweltrelevante Zielvorstellungen für die Planung.......................................... 17
                   Anfordrungen................................................................................... 17
                   Abweichungen................................................................................. 17
7      Entwicklungsprognose und Alternativenprüfung.............................................. 18
       7.1 Entwicklungsprognose .................................................................................. 18
       7.2 Prüfung von Alternativen (anderweitige Planungsmöglichkeiten) .................. 18

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8      Zu erwartende Umweltauswirkungen und Bewertung....................................... 18
       8.1 Grenzüberschreitende Auswirkungen............................................................ 18
       8.2 Auswirkungen auf Ziele der Raum- und Landesplanung ............................... 18
       8.3 Auswirkungen auf Schutzgebiete .................................................................. 19
       8.4 Auswirkungen auf Kompensationsmaßnahmen............................................. 19
       8.5 Auswirkungen durch Besondere Umweltrisiken / Störfälle............................. 19
       8.6 Auswirkungen auf bzw. durch das Klima ....................................................... 19
       8.7 Auswirkungen auf oder durch Nutzungsansprüche Dritter............................. 19
                    Angrenzende Nutzung - Landwirtschaft ........................................... 19
                    Kulturgüter / Bodendenkmäler / Archäologie.................................... 20
                    Sachgüter ........................................................................................ 20
       8.8 Auswirkungen auf Menschen / Gesundheit / Bevölkerung............................. 21
                    Auswirkungen auf bestehende Ortslage .......................................... 21
                    Auswirkungen auf Geplante Nutzungen........................................... 23
                    Altlasten / Abbau / Hangrutschgefährdung....................................... 24
                    Starkregengefährdung ..................................................................... 25
       8.9 Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter........................................................ 25
                    Flächenbilanzen .............................................................................. 25
                    Betriebs- und anlagenbedingte Auswirkungen................................. 26
       8.10 Auswirkungen durch Kumulation ................................................................... 29
       8.11 Prognoseunsicherheiten................................................................................ 29
9      Darstellung verbleibender Eingriffe und erforderlicher Maßnahmen ............... 30
       9.1 Tabellarische gegenüberstellung Eingriff - Ausgleich .................................... 30
       9.2 Beschreibung der Maßnahmen ..................................................................... 31
                    Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet ................. 31
                    Externe Ausgleichsmaßnahme ........................................................ 36
10     Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) .......... 37
11     Kostenschätzung ................................................................................................. 37
12     Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung im B-Plan durch
       Festsetzungen ...................................................................................................... 37
       12.1 Festsetzungen............................................................................................... 37
       12.2 Hinweise / Empfehlungen.............................................................................. 40
13     Allgemeinverständliche Zusammenfassung ...................................................... 44
       13.1 Aussagen zum städtebaulichen Konzept....................................................... 44
       13.2 Aussagen zur Umweltprüfung ....................................................................... 44
                    Auswirkungen auf übergeordnete Zielvorgaben............................... 44
                    Auswirkungen durch Emissionen, Störfälle und Abfälle ................... 44
                    Auswirkungen auf bzw. durch das Klima ......................................... 44
                    Auswirkungen auf Nutzungsansprüche Dritter ................................. 45
                    Auswirkungen auf Menschen / Gesundheit / Bevölkerung ............... 45
                    Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter .......................................... 46
                    Erforderliche umweltrelevante Maßnahmen..................................... 48
       13.3 Ergebnis der Umweltprüfung ......................................................................... 49
14     Literatur- / Quellenverzeichnis ............................................................................ 50

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ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abb. 1: Übersichtsplan mit Lage des Baugebietes (M ca. 1:25.000) ................................ 5
Abb. 2: Auszug aus dem FNP ......................................................................................... 9
Abb. 3: Auszug aus der VBS ..........................................................................................10
Abb. 4: Auszug aus Google-Earth (2001) .......................................................................14
Abb. 5: Auszug aus Google-Earth (2009) .......................................................................14
Abb. 6: Auszug aus Luftbild (2019).................................................................................14

PLANANLAGEN
Anlage 1 Bestandsplan Biotoptypen                                                                     M 1:1.000
Anlage 2 Externe Ausgleichsmaßnahme A 1                                                               M 1:1.000

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B-Plan der OG Plütscheid, OT Gesotz ""Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes Plütscheid-Gesotz" " - UMWELTBERICHT

1      ALLGEMEINES
Die Ortsgemeinde Plütscheid liegt im Südosten der VG Arzfeld (Kreis Bitburg-Prüm).
Das geplante Mischgebiet "Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes, Plütscheid-Gesotz" befindet
sich im Ortsteil Gesotz der Ortsgemeinde Plütscheid und schließt sowohl einen Teil des be-
bauten Innenbereiches als auch einen bisherigen Außenbereich ein, auf dem sich ein ortsan-
sässiger Gewerbebetrieb angesiedelt hat.

 Abb. 1: Übersichtsplan mit Lage des Baugebietes (M ca. 1:25.000)

2      RÄUMLICHE UND INHALTLICHE ABGRENZUNG DER UMWELTPRÜFUNG
2.1    INHALT DER UMWELTPRÜFUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 des BauGB die Belange
des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-
falt. Besondere Berücksichtigung kommt den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Na-
tura 2000-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate, Vogelschutzgebiete) im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes zu. Ebenso gilt dies für die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Men-
schen, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt sowie auf die Kultur- und sonstigen
Sachgüter. Besondere Berücksichtigung kommt den Wechselwirkungen sowie den Auswirkun-
gen auf die vorangestellten Belange zu, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind (un-
beschadet des § 50 Satz 1 BImSchG).

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Zur Ermittlung der Schutzgüter sind u. a. die Darstellung der Landschaftspläne sowie anderer
Pläne oder Fachgutachten, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes
heranzuziehen. Prioritäre Beachtung ist der Vermeidung von Emissionen, dem sachgerechten
Umgang mit Abfällen und Abwasser sowie der sparsamen und effizienten Nutzung der Ener-
giereserven durch Nutzung erneuerbarer Energieformen zu schenken.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden in einem Umweltbericht die Planungsgrundlagen ermittelt.
Es wird geprüft, ob aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes Eingriffe in Natur und
Landschaft zu erwarten sind, wie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden
oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.
Der vorliegende Umweltbericht berücksichtigt die in Kap. 2.4 aufgeführten planungsrelevanten
Fachgesetze.
Besondere technische Verfahren waren bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen nicht er-
forderlich. Der vorliegende Umweltbericht erfasst und bewertet die verschiedenen Schutzgüter
und die zu erwartenden Auswirkungen durch die Planung im Rahmen der ökologischen Risi-
koanalyse und verbal-argumentativ unter Berücksichtigung der HVE 98 RLP (Hinweise zum
Vollzug der Eingriffsregelung) anhand von:
   -   örtlicher Erhebungen der Biotoptypen im Plangebiet und des Wirkraumes im Juli 2021
   -   Potentialabschätzungen für die zu erwartenden Tiergruppen geschützter / besonders
       geschützter Arten (tierökologische Kartierung wurden nicht durchgeführt)
   -   Auswertung verschiedener Kartenmaterialien und Fachplanungen
   -   Auswertung folgender Fachgutachten bzw. Fachstellungnahmen
          Immissionen             ACCON, Greifenberg (31.03.2021): Schalltechnische Untersu-
                                  chung zum Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes
                                  Plütscheid-Gesotz"

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben und Eingriffe ergaben sich nicht.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes im Rahmen des Ver-
fahrens nach § 4 (1) BauGB ...wird im weiteren Verfahren ergänzt...

2.2    PRÜFUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT GEM. LUVPG
Der Bebauungsplan fällt unter die Vorhaben gem. § 1 Abs. 2 S 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 3.5
des LUVPG für die eine allg. Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist.
   Betroffener Prüfwert: Bau einer öffentlichen Straße nach § 3 LStrG;
                         hier: Erschließungsstraße
Auf die gesonderte allgemeine Vorprüfung im Einzelfall wurde verzichtet, da insgesamt die
Prüfung der Umweltverträglichkeit im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erfolgt.

2.3    PRÜFUNG DES AUSWIRKUNGEN GEM. STÖRFALLVERORDNUNG
Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB ist zu prüfen, ob die nach dem Bebauungsplan zulässigen
Vorhaben eine Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen gem. Störfall-Verordnung -
12. BImSchV aufweisen und welche Auswirkungen, auf Mensch / Bevölkerung / Gesundheit,
Natura 2000-Gebiete, Natur, Landschaft, Kultur- und Sachgüter bzw. deren Wechselwirkun-
gen zu erwarten sind.

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2.4     ZU GRUNDE GELEGTE FACHGESETZE
1. Baugesetzbuch (BauGB)
2. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
3. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
4. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
5. Denkmalschutzgesetz (DSchG)
6. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Landesgesetz über die Um-
   weltverträglichkeit (LUVPG)
7. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG)
8. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
9. Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsgesetz (LPlG)
10.Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

3       KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES
3.1     ANGABEN ZUM STANDORT
Das geplante Mischgebiet befindet sich im Ortsteil Gesotz der Ortsgemeinde Plütscheid und
schließt sowohl einen Teil des bebauten Innenbereiches als auch einen bisherigen Außenbe-
reich im Sinne des BauGB ein. Die Umgebungsbebauung ist als dörflich geprägte Mischbe-
bauung zu kennzeichnen.
Erschlossen ist das Plangebiet im Nordwesten über die K 130 und im Süden über einen as-
phaltierten Wirtschaftsweg.

3.2     ART UND UMFANG DES VORHABENS
Die Ortsgemeinde Plütscheid weist das geplante Baugebiet als Mischgebiet (MI) aus.
Gem. den Darstellungen des Bebauungsplans ) sind folgende Flächenausweisungen vorge-
sehen:

    FLÄCHENBILANZ (ca. Flächen)                                                                           12.545 m²
    Mischgebiet                                                                                                6.245 m²
    Verkehrsfläche (inkl. Nebenanlagen)                                                                        5.195 m²
    Ausgleichsfläche A 2.1                                                                                        60 m²
    Ausgleichsfläche A 2.2                                                                                       780 m²
    Ausgleichsfläche A 3                                                                                         265 m²

Städtebauliches Konzept
Da es sich im Plangebiet um Flächenausweisungen für einen ansässigen Gewerbebetrieb
(Hoch- und Tiefbau) handelt, orientieren sich die baurechtlichen und gestalterischen Festset-
zungen an den sich hieraus ergebenden betrieblich bedingten Erfordernissen.
Die Unterteilung in 2 Nutzungsbereiche sorgt für eine klare Abgrenzung des bereits bebauten
Innenbereiches, der v.a. dem Wohnen und der Nutzung als Büro- und Verwaltungsgebäude
inkl. hausnahen Freiflächen dient bzw. den bereits bestehenden / geplanten Lagerflächen und
der Maschinenhalle.
Die öffentliche Anbindung des Mischgebietes erfolgt über eine noch auszubauende Gemein-
destraße, die auf der Trasse des südlichen Wirtschaftsweges liegt und im Osten an die K 195
mündet.

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Wasserwirtschaftliches Konzept
Das Oberflächenwasser der privaten Flächen ist auf den Grundstücken selbst zurückzuhalten.
Die Oberflächenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten. Hof- und Lagerflächen, Be-
triebszufahrten, Zuwegungen und PKW-Stellplätze sollen mit wasserdurchlässigen Belägen
befestigt werden, soweit dies nicht durch andere Rechtsvorschriften überlagert wird.
Das unbelastete Oberflächenwasser der Dachentwässerung sollte gesammelt und als Brauch-
wasser verwendet werden.
Grundwasser und Boden sind vor Eintrag von Schadstoffen zu schützen.

Grünordnerische / natur- bzw. artenschutzfachliche Maßnahmen (s. Kap 8):
Maßnahmen innerhalb des Baugebietes
Es werden schutzgutbezogene Empfehlungen getroffen, die zur Vermeidung bzw. Minimie-
rung der Eingriffe beitragen sollen:
  - Beachtung fach- und normkonformer Umsetzung von Gehölzrodungen bzw. -pflanzungen
  - Empfehlung zur Umsetzung baulicher Vorkehrungen zur Reduzierung der Radonanrei-
    cherung in Gebäuden
  - Umsetzung von Vorkehrungen zur Reduzierung der Staubentwicklung
  - Empfehlung zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen, bauliche Vorkehrungen bei
    hängigem Gelände, Beachtung BBodschG, BBodschV und div. DIN-Normen bzw. rechtli-
    cher Bestimmungen bei eventuellen Vorkommen kontaminierter Böden
  - Umsetzung baulicher Vorkehrungen zur Sicherung der Gebäude vor Schäden durch
    Starkregenereignisse
  - Empfehlung zur klimaverträglicher Gestaltung der Freiflächen, Umsetzung aktiver und
    passiver Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energiequellen und extensiver Begrü-
    nung von Flachdächern
  - Beachtung denkmalschützerischer Belange bei potentiell möglichen Funden.

Das naturschutzfachliche bzw. grünordnerische Konzept legt den Schwerpunkt auf die
Neupflanzung von Gehölzen auf bzw. am Rand der Baugrundstücke.
 - standortgebundene Anpflanzung von Laubbäumen und Hecken am südlichen/südöstli-
   chen Rand entlang der Erschließungsstraße
 - Anpflanzung einer geschlossenen Hecke aus Bäumen und Sträuchern am nordöstlichen
   Gebietsrand
 - Bepflanzung neu entstehender Böschungen mit höheren Sträuchern innerhalb der Bau-
   flächen
 - flächige Begründung von Stützwänden und geschlossenen Gebäudefassaden.

Maßnahmen außerhalb des Baugebietes
Da im Plangebiet aufgrund der wirtschaftlich erforderlichen Ausnutzung der vorhandenen Flä-
chen keine weiteren flächigen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können, sind die
noch fehlenden Kompensationsmaßnahmen auf externer Fläche (Gem. Waxweiler, Flur 2,
Flst. 260/51 tlw. - Eigentum der Familie) nachgewiesen. Als Maßnahmen sind vorgesehen:
   - Erhalt markanter Gehölzstrukturen
   - Erstmaßnahme: Entbuschung mit nachfolgender Einsaat Wiesenmischung magerer
       Standorte
   - Nachfolgemaßnahme: Offenhaltung durch extensive Schafbeweidung oder jährlich ein-
       maliges Mulchen nach dem 15. September

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3.3    ART UND UMFANG BESONDERER UMWELTRISIKEN IM PLANGEBIET
Es sind nach den zulässigen Nutzungen des B-Planes im Rahmen der Ausweisung als "Misch-
gebiet" keine
- stoffproduzierenden, technischen Betriebe, Emittenten von Lärm, Erschütterungen, Licht,
   Wärme o. Strahlung oder Betriebe, die umweltriskante Abfälle produzieren zulässig,
- Nutzungen zu erwarten, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber den Folgen des
   Klimawandels aufweisen oder projektbezogene, signifikante Erhöhungen der Treibhaus-
   gase erwarten lassen,
- Nutzungen zugelassen, die zu möglichen kumulierenden umweltrelevanten Wirkungen mit
   Vorhaben vergleichbarer Art in der Umgebung beitragen.
Die sonstigen, durch die geplanten Nutzung als "Mischgebiet" zu erwartenden umweltrelevan-
ten Auswirkungen auf Menschen, Natur, Landschaft sind in Kap. 8 beschrieben.

4      ÜBERGEORDNETE AUSSAGEN ZUM PLANGEBIET
4.1    LANDESPLANUNG UND RAUMORDNUNG
   Gem. Landesentwicklungsprogramm IV (2008) liegt das Plangebiet in einem landesweit
    bedeutsamen Bereich für die Landwirtschaft.
   Im Regionalen Raumordnungsplan (ROPl) 1985 wird der Ortsgemeinde Plütscheid die
    besondere Funktion "Landwirtschaft (L)" zugewiesen.
    Die Planfläche ist tlw. als landwirtschaftliche Vorrangfläche (sehr gut bis gut geeignete land-
    wirtschaftliche Nutzfläche) und tlw. als Siedlungsfläche dargestellt.
    Der ROPl weist der Region eine hervorragende Eignung zur landschaftsbezogenen Freizeit
    / Erholung und einen Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrsentwicklung zu.
    Bei allen Planungsvorhaben sollen die Belange des Immissionsschutzes ausreichend be-
    rücksichtigt werden. Immissionen sind auf ein vertretbares Maß zu beschränken, dabei sind
    alle gebotenen technischen Möglichkeiten zur Emissionsbegrenzung zu nutzen
   Im Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplan (ROPneu/E 2014) wird der Orts-
    gemeinde Plütscheid die besondere Funktion "Gewerbe (G)" zugewiesen.
    Die Planfläche ist als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft und Siedlungsfläche dargestellt.

4.2    FLÄCHENNUTZUNGSPLAN / LANDSCHAFTSPLAN
 Im aktuell verbindlichen Flächennutzungs- Abb. 2: Auszug aus dem FNP
 plan mit integriertem Landschaftsplan der
 VG Arzfeld (2001) ist die Planfläche (ca. Lage
 gelber Kreis) im Nordwesten als bestehende
 "Siedlungsfläche" und im restlichen Bereich
 als "Fläche für die Landwirtschaft" gekenn-
 zeichnet, auf der naturnahe Elemente zu er-
 halten sind.

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4.3    NATURSCHUTZ
       NATURA 2000 -GEBIETE
In mind. 1 km Entfernung zum Plangebiet liegen keine Natura 2000-Gebiete.

       SONSTIGE SCHUTZGEBIETE
In mind. 1 km Entfernung zum Plangebiet liegen keine:
   - Naturschutzgebiete gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
   - Nationalparks oder nationale Naturmonumente gem. § 24 BNatSchG
   - Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG
   - Naturdenkmale gem. § 28 BNatSchG
   - geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG

Gesetzlich festsetzte Überschwemmungsgebiete oder wasserrechtliche Schutzgebietsaus-
weisungen liegen für das Plangebiet und die Umgebung nicht vor.

       BIOTOPKATASTER / GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE
Das Plangebiet weist keine biotopkartierten Flächen oder pauschal nach § 30 BNatSchG bzw.
§ 15 LNatSchG geschützten Biotope auf.

       KOMPENSATIONSVERPFLICHTUNGEN ANDERER VERFAHREN
Laut Kompensationskataster (Juni 2021) der Naturschutzverwaltung (LANIS) liegen im Plan-
gebiet keine Kompensationsverpflichtungen anderer Verfahren.

       PLANUNG VERNETZTER BIOTOPSYSTEME (VBS)
 Gem. Entwicklungskonzept der Planung vernetzter Bi- Abb. 3: Auszug aus der VBS
 otopsysteme -VBS (Stand 2018) ist das südwestliche
 Plangebiet als Siedlungsfläche abgegrenzt.
 Für den nordöstlichen Teilbereich ist eine biotopver-
 trägliche Nutzung als Wiesen und Weiden mittlerer
 Standorte vorgesehen.

       HEUTIGE POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION (HPNV)
Als heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV - natürliche Vegetation OHNE Einfluss des
Menschen) würde sich hauptsächlich ein frischer Hainsimsen-Buchenwald der basenarmen
Hochlagen und Hügelländer entwickeln.

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4.4    UMWELTSCHUTZ
       GEBIETE IN DENEN UMWELTQUALITÄTSNORMEN ÜBERSCHRITTEN SIND
Im Plangebiet und der Umgebung befinden sich keine Gebiete, in denen die in den Gemein-
schaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen (Gewässer / Luft) überschritten sind.

       ALTLASTEN / ALTBERGBAU / BERGBAU
 Für die überplante Fläche sind keine Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte, militärische
  Altstandorte oder gewerblich-industrielle Altstandorte bekannt.
 Vorkommen von Altlasten sind ebenfalls nicht bekannt.
 Es liegen ebenfalls keine Kenntnisse über Altbergbau oder alte Abbaurechte vor.
  Aktueller Bergbau oder Abbau von Bodenschätzen wird im Plangebiet nicht betrieben.

       NUTZUNGSBEDINGTE BODENBELASTUNGEN
Es sind keine Nutzungen (vor der betrieblichen Inanspruchnahme) bekannt, die zu außerge-
wöhnlichen Bodenbelastungen hätten führen können.
Eine Überprüfung auf Kampfmittelvorkommen hat auf Ebene des Bebauungsplanes nicht
stattgefunden.

       RADONPOTENTIAL
Im Untersuchungsraum liegt gem. Radonkarte des LfU RLP (Aufruf: Juli 2021) innerhalb eines
Bereiches, in dem ein niedriges Radonpotential (8,7) und eine niedrige Radonkonzentration
(16,3 kBq/m³) zu erwarten sind. Es liegt kein Vorsorgegebiet gem. Strahlenschutzgesetz vor.
Konkrete Messungen wurden auf B-Plan-Ebene nicht durchgeführt.

       HANGSTABILITÄT
Zum Plangebiet liegen in den öffentlich zugänglichen Daten des Landesamtes für Geologie
und Bergbau keine Informationen zur Hangstabilität vor. Bisher wurden auch keine Massen-
bewegungen in der Rutschungsdatenbank des LGB RLP verzeichnet.
Das Plangebiet selbst ist überwiegend schwach geneigt (> 5-10 %), weshalb die Hangrutsch-
gefahr als gering einzustufen. Auch neigt der geologische Untergrund (devonische Tonschie-
fer) nicht zu erhöhter Hangrutschgefährdung.

       BESTEHENDE EMISSIONEN / IMMISSIONEN
Verkehrslärm
Im Plangebiet liegen keine verkehrsbedingten immissionsrechtlich relevanten Lärmbelastun-
gen durch klassifizierte Straßen vor.

Gewerblicher Lärm und Geruch
Im 300 m Umkreis der Planflächen liegt keine immissionsrechtlich relevanten Gewerbebe-
triebe oder Windenergieanlagen.

Landwirtschaftlicher Lärm, Geruch und Staub
In der Umgebung des Plangebietes liegen landwirtschaftliche Betriebsstellen und Nutzflä-
chen, von denen Lärm und Geruchsbelastungen ausgehen könnten.

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4.5    SONSTIGE PLANUNGEN / NUTZUNGEN / SCHUTZGÜTER
       GEBIETE MIT HOHER BEVÖLKERUNGSDICHTE
Im unmittelbaren Wirkbereich des Plangebietes befinden sich keine Gebiete mit hoher Bevöl-
kerungsdichte im Sinne des § 2 (2) Nrn. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes (ROG).

       LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
 Das Plangebiet ist größtenteils bereits als Betriebsfläche genutzt bzw. bebaut wird derzeit
  nur im äußersten Nordwesten noch landwirtschaftlich als Grünland genutzt.
  Die Bodenpunkte liegen gem. Bodenflächendaten der landwirtschaftlichen Nutzfläche im
  Maßstab 1: 5000 (BFD5L) bei >20 bis ≤ 40 (keine besonders ertragsreichen Böden).
 Waldflächen oder sonstige forstliche Belange sind von der Planung nicht betroffen.

       ARCHÄOLOGIE / KULTUR- UND SACHGÜTER
 Im Plangebiet selbst sind bisher keine Bau- und Kulturdenkmäler bzw. archäologischen
  Fundstellen bekannt. Im Verzeichnis der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz bestehen
  keine Einträge für das Plangebiet. Die private Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier
  weist ebenfalls keine Kulturdenkmäler aus.
 Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer landesweit bedeutsamen historischen Kultur-
  landschaft.
 Böden als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte liegen im Plangebiet nicht vor. Den-
  noch ist auch hier Vorsorge zu tragen, dass ggf. zu Tage tretende Funde unmittelbar dem
  Landesmuseum Trier bzw. der Unteren Denkmalpflegebehörde des Kreises gemeldet wer-
  den.

5      BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT,
       ENTWICKLUNG VON UMWELTRELEVANTEN ZIELVORSTELLUNGEN
5.1    MENSCHEN / GESUNDHEIT / BEVÖLKERUNG
Das Plangebiet befindet sich am Rand eines dörflichen Mischgebietes, welches sich als Orts-
teil "Gesotz" der Ortsgemeinde Plütscheid entlang der K 130 erstreckt. Gewerbebetriebe mit
hohen Emissionen sind im Umfeld nicht zu verzeichnen.
Im Gegensatz zu der im Nordwesten durch kleine Wälder strukturierten und stärker reliefierten
Feldflur, die durch Wirtschaftswege gut erschlossen ist, wird das Untersuchungsgebiet von
strukturarmer Feldflur umgeben, die wahrscheinlich nur eingeschränkt zur wohnortnahen Er-
holung genutzt wird. Die K 130 und K 194 sind als örtlicher Rundwanderweg zwischen Plüt-
scheid und Gesotz ausgewiesen.
       Die Wohnqualität ist aufgrund der ländlichen Lage mit geringen Immissionen sowie mä-
       ßigem Erholungswert der Ortsränder als gut zu bewerten.

5.2    BODEN
Aus den anstehenden devonischen Tonschiefern entstanden nach solifluidaler Umlagerung
lehmige Braunerden mit mittlerer bis hoher nutzbarer Feldkapazität, mittlerem Wasserspei-
chervermögen und schlechtem bis mittlerem natürlichem Basenhaushalt. Daher ergibt sich
weitgehend eine mäßige landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit (http://www.lgb-rlp.de/bodenkarten.html).

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Die Planfläche wird bereits überwiegend als Betriebsfläche und Baustofflager genutzt, ist mit
Gebäuden überstellt oder befestigt und unterliegt daher einer starken anthropogenen Über-
prägung durch Versiegelung, Verdichtung und Bodenumlagerung (ob auch Nähr- und Schadstof-
feintrag stattfindet / stattgefunden hat, ist nicht nachgewiesen).
Vor der betrieblichen Innutzungnahme waren die rückwärtigen Grundstücksflächen der in-
nerörtlichen Gebäude als Garten, Weihnachtsbaumkultur und Acker genutzt.
       Die aktuell und vormals bereits stark anthropogen überprägten Böden sind von geringer
       ökologischer Bedeutung.
       Den Böden der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt bei weiter Verbreitung, mittlerer
       Standortfunktion und intensiver Nutzung eine mittlere Schutzbedürftigkeit zu.

5.3    WASSERHAUSHALT
Oberflächenwasser
Im Plangebiet selber befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Das Untersu-
chungsgebiet entwässert flächig bzw. über einen naturfernen, künstlichen Wegeentwässe-
rungsgraben am südlichen Rand des Plangebietes in den Ehlenz-Bach (Gew. 3. Ord.).

Grundwasser
Die verbreiteten devonischen Tonschiefer speichern als weitgehend wasserunwegsamer Un-
tergrund (silikatischer Kluftgrundwasserleiter) keine wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grund-
wasservorkommen, so dass die Grundwasserergiebigkeit meist gering ist. Jedoch kann es in
den lokal vertretenen Quarziten mit mäßiger Durchlässigkeit zu einer geringen bis mittleren
Ergiebigkeit kommen.
Aufgrund überwiegend geringer Durchlässigkeit der Böden und Gesteine ist die Grundwasser-
neubildung mit 59 mm gering. Die Grundwasserüberdeckung bietet weitgehend einen mittle-
ren Schutz gegenüber dem Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser. Lediglich im Bereich
der Quarzite ist die Schutzwirkung eingeschränkt.
Oberflächennahe Hangwasserzüge bzw. hoch anstehendes Grundwasser sind aufgrund der
Rückenlage und dem dadurch geringen Einzugsgebiet nicht zu erwarten.
       Es sind keine wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasservorkommen zu erwarten,
       dennoch ist generell jedes Grundwasservorkommen als begrenztes Gut vor Beeinträch-
       tigungen zu schützen. Dies gilt hier insbesondere aufgrund der lokalen Vorkommen in
       den Quarziten.

5.4    KLIMA / LUFT
Der Untersuchungsraum ist durch das raue, feuchtkalte Mittelgebirgsklima des Isleks gekenn-
zeichnet. Bestimmend für das Klima sind Südwestwinde. Durch die Lage des Islek in
Hauptwindrichtung liegen die mittleren Niederschlagssummen im Jahr um 850 mm. Die mitt-
leren Temperaturen in der Höhenlage um 530 m üNN betragen 6 - 7° C.
Aus bioklimatischer Sicht ist das Plangebiet der reizmäßigen Zone mit mäßigen bis starken
thermischen Reizen durch erhöhte Abkühlungsgröße (besonders durch Wind) zuzuordnen.
Die Offenländer dienen als Kaltluftproduzenten. Durch die Siedlungs- und Verkehrsflächen
bestehen geringe Belastungen durch Erwärmung und Emissionen.
       Bei guter Ausgleichsleistung und geringen Vorbelastungen ist die klimatologische Emp-
       findlichkeit gegenüber Erwärmung, vermindertem Luftaustausch und Schadstoffanrei-
       cherung gering. Jedoch weist der Planungsraum aufgrund des reizmäßigen Klimas eine
       erhöhte Schutzbedürftigkeit gegen Wind auf.

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5.5    ARTEN UND BIOTOPE / BIOLOGISCHE VIELFALT
Nach Auswertung früherer Luftbilder war das Plangebiet 2001 als Garten und Wiese (mit ge-
ringer Lagernutzung) genutzt, die mit einer Nadelbaumhecke eingefriedet waren. Im Nordos-
ten wurde die Fläche als Grünland genutzt. In 2009 war schon, neben der Gartennutzung, ein
größerer Teil des rückwärtigen Wohnbaugrundstücks als Lagerfläche genutzt und die Wiese
als Weihnachtsbaumkultur umgenutzt; unverändert sind Nadelbaumhecke und Grünland.

 Abb. 4: Auszug aus Google-Earth (2001)                          Abb. 5: Auszug aus Google-Earth (2009)

Das Plangebiet ist 2021 durch Bebauung mit Ziergärten und Lagerflächen bzw. Grünländer
und Ackerflächen geprägt.
 Abb. 6: Auszug aus Luftbild (2019)
            https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php

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Flurstück 11/6 ist an der nordöstlichen Grenze nur noch abschnittsweise mit einer hohen He-
cke aus Nadelbäumen (Fichte) umstellt. Seit einer ersten Erfassung der Biotopstrukturen im
Jahr 2012 wurde eine Weihnachtsbaumkultur auf dem westlichen Teil des Grundstückes und
die Nadelbaumhecke im südwestlichen Grenzbereich gerodet und große Teile der vormals als
Garten und Acker genutzten Flächen bebaut und betrieblich umgenutzt.
Am nordöstlichen Rand der betrieblich genutzten Teilfläche wurde eine einreihige Hainbuchen-
hecke angepflanzt und auf einem ca. 5 m breiten Streifen ein Nutzgarten angelegt, der unmit-
telbar an Grünland angrenzt, das eingezäunt und seit kurzem als Pferdeweide genutzt wird.
Der Wegeseitengraben entlang des asphaltierten Wirtschaftsweges im Süden ist im Rahmen
der Flächenumnutzung tw. verrohrt und geschottert. Die Böschungen der offenen Abschnitte
sind mit artenarmen Rainfluren bestanden, die regelmäßig gemäht werden. Im östlichen Ver-
lauf haben sich nördlich des Grabens durch Eigenentwicklung Vogelkirschen angesiedelt bzw.
wurden Bäume und Sträucher neu angepflanzt.
Die weitere Umgebung der Planfläche ist durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker, Fett-
weide) und Häuser mit Ziergärten bestimmt.
       Die im Untersuchungsgebiet noch vorhandenen kulturbedingten Biotopstrukturen sind
       als geringwertig (gute Wiederherstellbarkeit, geringe Strukturausstattung) und ohne grö-
       ßere Funktion im Biotopverbund einzustufen.
       Auch die 2001 und 2009 noch vorhandenen Biotopstrukturen habe keine andere ökolo-
       gische Wertigkeit aufgewiesen.

5.6    NACHGEWIESENE UND POTENTIELLE VORKOMMEN VON ARTEN DES ANHANG
       IV DER FFH-RICHTLINIE UND EUROPÄISCHEN VOGELARTEN
In der Eingriffsregelung sind gem. § 44 BNatSchG i.V.m. § 15 BNatSchG nach Anhang IV der
FFH-Richtlinie streng geschützte Arten und alle europäischen Vogelarten (gem. Art. 1 der Vo-
gelschutzrichtlinie) in besonderem Maße zu berücksichtigen. Aufgrund der zu erwartenden
geringen Eingriffsintensität wurden keine tierökologischen Kartierungen vorgenommen. An-
hand der vorhandenen Biotopstrukturen wurde die potentielle Eignung des Plangebietes für
geschützte Arten bzw. Artengruppen überprüft. ARTeFAKT (LANIS), die eine Liste geschützter
Arten mit nachgewiesenen und potentiellen Vorkommen in der TK 5804 enthält, wurde jedoch
anhand der vorhandenen Biotopstrukturen die potentielle Eignung des Plangebietes für die
genannten geschützten Arten überprüft.
 Fortpflanzungshabitat              pot. Artenvorkommen
 Nadelbaumhecke                     Amsel, Buchfink, Elster, Gimpel, Rabenkrähe, Ringeltaube, Singdros-
                                    sel, Tannenmeise, Türkentaube
 Garten mit Einzelbüschen           Amsel, Bluthänfling, Buchfink, Grünfink, Heckenbraunelle, Klapper-
 und Schnitthecken                  grasmücke, Schwanzmeise, Zaunkönig
 Acker / Fettwiese                  Feldlerche
 ausschließlich                     Bachstelze, Blaumeise, Dohle, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohl-
 Nahrungshabitat                    meise, Mäusebussard, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauch-
                                    schwalbe, Rotmilan*, Schleiereule, Star, Turmfalke, Waldohreule,
                                    Graues Langohr, Zwergfledermaus
fett: streng geschützte Arten bzw. besonders zu beachtende Arten mit abnehmendem Bestandstrend
* Artennachweis OSIRIS (LANIS)

       Konkrete Neststandorte konnten innerhalb des Plangebietes nicht ermittelt werden, da-
       her gilt aktuell nur die potentielle Eignung. Aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen
       durch Lärm und Bewegungsunruhe im Siedlungsbereich weist das nähere Untersu-
       chungsgebiet bei geringer Strukturierung eine geringe Habitatfunktion für geschützte Ar-
       ten auf. Aufgrund der Vorbelastungen und weiten Verbreitung der Biotopstrukturen do-
       minieren verbreitete und häufige Brutvogelarten der Dörfer sowie verbreitete Nahrungs-
       gäste der Siedlungen und strukturarmen Offenländer.
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5.7    ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG UND FREMDENVERKEHR
Die Lascheider Hochfläche wird durch die Nims und ihre Nebentäler sowie die Prüm zentral
und peripher zerschnitten. Neben kleinen Hochflächenresten bestimmen wechselnd breite
Riedel und flache Kuppen, die durch steile Kerbtäler und sanfte Talmulden voneinander ge-
trennt sind, das Relief. Die kleinen Täler sind durch finger- bis fiederförmig ausgeprägte
Talschlüsse und asymmetrische teilweise gestufte Hänge aufgegliedert.
Das Plangebiet selber liegt im Bereich bzw. am Rand der Ortslage von Gesotz und ist durch
Bebauung und Lagerflächen (2001/2009: Garten, Weihnachtsbaumkultur, Nadelbaumhecke, Grün-
land) geprägt. Die freie Landschaft in der Umgebung wird durch weitgehend ausgeräumte land-
wirtschaftliche Nutzflächen dominiert. Im Süden fällt der Blick auf 3 vorhandene Windräder,
die auf der Anhöhe des Krummenacker stehen.
Die Einsehbarkeit ist reliefbedingt nur gering, eine landschaftliche Einbindung des Plangebie-
tes mit Gehölzen liegt seit dem Roden der Nadelbaumhecke nicht mehr vor.
Im Gegensatz zu der im Nordwesten der Ortslage durch kleine Wälder strukturierten und stär-
ker reliefierten Feldflur, die durch Wirtschaftswege gut erschlossen ist, wird das Gebiet süd-
westlich der Siedlung von strukturarmer Feldflur umgeben, die wahrscheinlich nur einge-
schränkt zur wohnortnahen Erholung genutzt wird. Die K 130 und K 194 sind als örtlicher
Rundwanderweg zwischen Plütscheid und Gesotz ausgewiesen.
       Das Plangebiet bildet einen, durch die Topographie und die verschattende Bebauung,
       zu allen Seiten relativ eng begrenzten Landschaftsraum mit mäßiger Strukturierung und
       Vorbelastungen durch die Ortslage. Lediglich nach Süden besteht in einem Teilaus-
       schnitt eine Einsehbarkeit, die aber durch die Ortslage als Gesamtheit und nicht als Ein-
       zelbebauung geprägt ist.
       Aufgrund der Vorbelastungen, der mäßigen Strukturvielfalt, geringen Eigenart bzw. feh-
       lenden Schönheit der Ortsrandlage mit Feldflur ist die landschaftliche Bedeutung mäßig
       bis gering.
       Der ROPl 1985 weist der Region eine hervorragende Eignung zur landschaftsbezoge-
       nen Freizeit und Erholung zu. Das trifft auf die Umgebung des Plangebietes nur begrenzt
       zu, die Erschließung ist gut.

5.8    WECHSELWIRKUNGEN
Die im vorherigen Kapitel dargestellten Schutzgüter bilden ein untereinander verwobenes Wir-
kungsnetz. Eingriffe in eines der Schutzgüter können demnach sekundäre, unter Umständen
verstärkte Effekte auf andere Schutzgüter verursachen.
Im Plangebiet selber sind die folgenden Wechselwirkungen zu erwarten:
 Die Arten- und Strukturarmut der Gärten, Lagerflächen und landwirtschaftlichen Nutzflä-
    chen sowie die Barrierebildung durch die Ortslage und der daraus resultierende Lärm und
    die Bewegungsunruhe wirken sich negativ auf die Tierpopulationen im Plangebiet aus.
 Das Offenland begünstigt, im Gegensatz zur Ortslage, die Kaltluftproduktion. Aufgrund der
    Hochflächenlage ist der Austausch der Luftmassen gut, wodurch eine Anreicherung von
    Luftschadstoffen (insbesondere aus Verkehr und durch Hausbrand) mit negativen Auswir-
    kungen auf die Erholungsfunktion verringert wird. Die negative klimatische Wasserbilanz
    wirkt sich neben der geringen Durchlässigkeit der Grundwasserüberdeckung negativ auf
    die Grundwasserneubildung aus.
 Die Planfläche selber ist aufgrund der verbreiteten Biotopstrukturen mit geringer bis mitt-
    lerer Raumwirksamkeit wenig vielfältig und charakteristisch. Aufgrund der Hochflächen-
    lage bietet sich generell eine Einsehbarkeit, die aber nach allen Seiten durch die Ortslage
    bzw. bewegtes Gelände eingeschränkt wird. Durch die vorhandene Landschaftsbeein-
    trächtigung durch Windräder und die anthropogene Überprägung durch die Ortslage ist
    das Plangebiet bei relativ schlechter fußläufiger Erschließung von geringer Bedeutung für
    die Erholung und den Fremdenverkehr.
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6      UMWELTRELEVANTE ZIELVORSTELLUNGEN FÜR DIE PLANUNG
Zur Minimierung der zu erwartenden Umweltauswirkungen sind die nachfolgend genannten
Anforderungen im Rahmen der Abwägung aller Belange bei der Erstellung des Bebauungs-
planes zu berücksichtigen.
       ANFORDRUNGEN
Mensch und Gesundheit
LA 1     Beachtung baulicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung erhöhter Radonansamm-
         lungen in den Gebäuden
LA 2     Schutz der Wohnbevölkerung vor wesentlich störenden gewerblichen Immissionen
         und Emissionen
Bodenschutz
LA 3     - Schonung von Grund und Boden und Beachtung des BBodschG und der
            BBodschV
         - Beachtung von Baugrunduntersuchungen und möglichen Bodenbelastungen
Grundwasserschutz
LA 4     Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Schadstoffein-
         trägen in Boden und Grundwasser
LA 5     Rückhaltung des Oberflächenwassers mit gedrosselter Ableitung in Vorflut oder
         breitflächiger Versickerung des Überlaufes über die belebte Bodenzone
LA 6     Verwendung wasserdurchlässiger Beläge zur Befestigung von Hof- und Lagerflä-
         chen, Zufahrten oder Zuwegungen
Klimaschutz
LA 7     aktive und passive Nutzung regenerativer Energiequellen
LA 8     Anpflanzung windabhaltender Laubhecken
Arten- und Biotopschutz
LA 9     Pflanzung standortgerechter Gehölze an den Grenzen zur freien Feldflur im Nord-
         osten und Südwesten
Landschaftsbild
LA 10    bauplanungsrechtliche Vorgaben zu Gebäuden unter Berücksichtigung der land-
         schaftlichen Eigenart und einer betrieblich sinnvollen Architektur
LA 9     Pflanzung standortgerechter, höhengestaffelte Gehölze an den Grenzen zur freien
         Feldflur im Nordosten und Südwesten
Archäologie
LA 11    Besondere Beachtung von Kultur- oder Bodendenkmälern

       ABWEICHUNGEN
Von folgender Anforderung wird im Zuge der Aufstellung des B-Planes abgewichen:
LA 9                 Pflanzung standortgerechter, höhengestaffelte Gehölze an den Grenzen zur
                     freien Feldflur im Südwesten
Begründung: Im Südwesten liegen die baulichen Anlagen, die nicht oder nur mit sehr hohem
            Aufwand zurückgebaut werden können, so nah oder auf der Grenze, dass keine
            flächige Bepflanzung mehr möglich ist.
            Als Minimalmaßnahmen werden daher flächige Begrünungen der Gebäudefas-
            saden und Stützmauern mit Rankern und die Anpflanzung kleinerer Bäume mit
            schmaler Baumkrone festgesetzt.

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B-Plan der OG Plütscheid, OT Gesotz ""Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes Plütscheid-Gesotz" " - UMWELTBERICHT

7      ENTWICKLUNGSPROGNOSE UND ALTERNATIVENPRÜFUNG
7.1    ENTWICKLUNGSPROGNOSE
Ohne Umsetzung des Bebauungsplanes ist keine Weiterführung der Nutzung als Lagerfläche
mit Gebäuden zu erwarten.

7.2    PRÜFUNG VON ALTERNATIVEN (ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN)
Die Fa. Hurkes ist bereits seit Bestehen an dem Standort in Gesotz und hat sich beständig
vergrößert. Es besteht eine enge familiäre und standortbezogen Verbundenheit mit dem Orts-
teil Gesotz. Die in Anspruch genommenen Grundstücke wurden im Laufe der Zeit erworben,
um langfristig eine räumliche Ausdehnung zu sichern. Zudem liegt der Schwerpunkt der Ar-
beitsaufträge der Firma in den Verbandsgemeinden Arzfeld, Neuerburg und Prüm.
Im Laufe der Entwicklung des Bebauungsplanes wurden von der Firma auch eine Neuansied-
lung in umliegenden Gewerbegebieten ohne Erfolg geprüft. Insoweit sind keine alternativen
Standorte, die den Bedürfnissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Firma entsprechen,
ersichtlich.

8      ZU ERWARTENDE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND BEWERTUNG
8.1    GRENZÜBERSCHREITENDE AUSWIRKUNGEN
Es sind keine, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreitenden Auswirkun-
gen zu erwarten.

8.2    AUSWIRKUNGEN AUF ZIELE DER RAUM- UND LANDESPLANUNG
Vorranggebiet Erholung / Schwerpunktbereich der Fremdenverkehrsentwicklung
Es werden keine Einrichtungen oder Infrastrukturen der Fremdenverkehrsentwicklung in An-
spruch genommen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt.
Aufgrund der anthropogenen Vorprägung des Plangebietes durch Gebäude und Lagerflächen,
die im Nordosten durch eine neuangepflanzte Hainbuchenhecke eingefriedet sind und der ge-
ringen Vielfalt der strukturarmen Feldflur wirken sich die Veränderungen des Landschaftsbil-
des durch die gem. B-Plan zulässigen Nutzungen nicht erheblich auf die regionale Erholungs-
funktion aus.
Gem. Festsetzungen des B-Planes sind dichte Heckenpflanzungen nördlich des Weges ent-
lang des Betriebsgeländes geplant, so dass auch die lokale Veränderung des Ortsbildes und
damit die Auswirkungen auf die Kurzzeiterholung minimiert wird.
Immissionsschutz
Schutzbedürftige Gebiete und Objekte liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes.
Die geplante Nutzung ist nicht immissionsstark (s. Kap. 8.8).
Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet "Landwirtschaft"
Das Plangebiet wird derzeit bereits überwiegend als Betriebsfläche genutzt. Die kleinflächig
noch als Grünland erhaltenen Flächen sind im Eigentum der Betreiberfamilie und werden auch
von dieser im Rahmen der Hobbytierhaltung genutzt. Bei der Ausweisung der externen Aus-
gleichsflächen wurde gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht
genommen. Die Fläche, die bisher brachgelegen hat, soll wieder einer extensiven Nutzung
zugeführt werden.
Insoweit sind keine raumbedeutsamen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Belange zu er-
warten.

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B-Plan der OG Plütscheid, OT Gesotz ""Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes Plütscheid-Gesotz" " - UMWELTBERICHT

8.3    AUSWIRKUNGEN AUF SCHUTZGEBIETE
Es sind keine internationalen oder nationalen Schutzgebiete von der Planung betroffen.

8.4    AUSWIRKUNGEN AUF KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Im Plangebiet liegen keine Kompensationsverpflichtungen aus anderen Vorhaben.

8.5    AUSWIRKUNGEN DURCH BESONDERE UMWELTRISIKEN / STÖRFÄLLE
Durch die Art der zulässigen Nutzungen im "Mischgebiet" in einem landwirtschaftlich genutz-
ten, am Rand einer bestehenden Straßendorf-Siedlung gelegenen kleinflächigen Bereich sind
mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten auf Menschen und
ihre Gesundheit, auf kulturelles Erbe oder die Umwelt durch
 Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung)
 Störfälle oder
 umweltriskanten Abfälle

8.6    AUSWIRKUNGEN AUF BZW. DURCH DAS KLIMA
Durch die geplanten Nutzungen sind keine signifikanten Erhöhungen der Treibhausgase über
das allgemeine bestehende Maß hinaus zu erwarten. Die generelle Lufterwärmung über ver-
siegelten Flächen kann durch eine Ein- und Durchgrünung reduziert werden.
Im Plangebiet sind keine Nutzungen vorgesehen, die gegenüber den Folgen des Klimawan-
dels besonders empfindlich sind.

8.7    AUSWIRKUNGEN AUF ODER DURCH NUTZUNGSANSPRÜCHE DRITTER
       ANGRENZENDE NUTZUNG - LANDWIRTSCHAFT
   Verlust landwirtschaftlicher Nutz- / Produktionsflächen
Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Bau- und Ausgleichsflächen
kann zu Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Betriebe führen.
      Das Plangebiet wird derzeit bereits überwiegend als Lagerfläche genutzt. Die Flächen
      sind im Eigentum der Betreiberfamilie und der Entzug (Erweiterung inkl. Ausgleich) führt
      nicht zu Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Betriebe.
      - Bei der Ausweisung der externen Ausgleichsflächen wurde gem. § 15 Abs. 3
         BNatSchG auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen.
         Die Ausgleichsfläche A 2.2 und A 4 unmittelbar am Rand des Plangebietes bzw. ent-
         lang der Erschließungsstraße ist aus landespflegerischer Sicht dringend erforderlich,
         um einen Sichtschutz und eine landschaftliche Einbindung zu erreichen. Die Flächen,
         die grenzparallel ausgewiesen wurden, beeinträchtigen somit eine maschinelle Be-
         wirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen (Pferdeweide in
         Hobbytierhaltung) nicht wesentlich.
      - Die Ausgleichsfläche auf Gem. Waxweiler, Fl. 2, Flst. 260/51 tw. liegt in einer land-
         wirtschaftlich weniger attraktiven Grenzertragslage (steiler Hang, am Waldrand). Sie
         ist/war tlw. mit Gehölzen bestanden bzw. lag zu Beginn der Maßnahme (2014) in
         großen Teilen brach und war verbuscht. Als Maßnahme ist hier die Entbuschung vor-
         gesehen, die Wiederaufnahme einer extensiven Weidenutzung wurde bereits in die
         Wege geleitet.

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