Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021
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Seite 1 Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021 Aufgrund der besonderen Umstände in diesem kritische Auseinandersetzung sollte auch dem Jahr konnte die Tagung trotz erster Planung in Anwenderkreis den Blick öffnen. hybrider Form für Rottach-Egern nur im Online- Als erster Referent beschäftigte sich Dr.-Ing. Format durchgeführt werden. Heiko Winkler mit dem Thema „Sommerlicher Wärmeschutz“ und den Nachweisverfahren nach DIN 4108-2. Die DIN 4108.2 ist in den Technischen Baubestimmungen der Bundes- länder aufgeführt. Diese dienen der Konkre- tisierung von Anforderungen der Landesbau- ordnungen und stellen damit bauaufsichtliche Vorgaben dar. Als solche gilt die DIN 4108-2 nur für den Neubau. Bei Sanierungen im Bestand kann deshalb von den Anforderungen abgewichen werden. Nach Vorstellung der beiden Nachweisverfahren nach DIN 4108-2, dem Kennwerteverfahren und dem Nachweis Die Organisatoren unternahmen im Vorfeld mittels thermischer Simulation, stellte der Dr. alles, um eine gute technische Umsetzung und Winkler Sonderfälle aus eigener Praxis vor. Die eine lebendige Veranstaltung zu gewährleisten. kritische Betrachtung beider Nachweisverfahren Aufgrund des neuen Formats wurden für die und die klimatische Entwicklung in den letzten Referenten und Teilnehmer*innen im Vorfeld Jahren führte zu seiner Einschätzung, dass Testmeetings durchgeführt. Bei der Tagung gab gerade in Nichtwohngebäuden ein sommerlicher es für die Teilnehmer die Möglichkeit Fragen im Wärmeschutz nicht einfach prognostizierbar ist. Chat zu stellen oder persönlich mit den Es muss oft auf eine aufwendige thermische Referenten zu diskutieren, sowohl während der Simulation zurückgegriffen werden. Passive Vortragszeit als auch in den Pausen. Sonnenschutzmaßnahmen sind seiner Ansicht So konnte eine für alle Beteiligten lohnenswerte nach aus Gründen des Klimaschutzes und der Tagung stattfinden. In der anschließenden thermischen Behaglichkeit das Mittel der Wahl, Bewertung der Veranstaltung erkannten die Teilnehmer auch Vorteile der Online- sollten aber als weitere gleichberechtigte Durchführung, freuen sich aber in der Mehrzahl Maßnahme durch den vorrangigen Einsatz auf die kommenden Tagungen, die hoffentlich passiver Kälte (vor aktiv erzeugter Kälte) wieder am Tegernsee starten können. ausführlicher ergänzt werden. Hierzu könnten konkrete Ansätze und Planungshinweise für diverse Arten von passiver Kälte (Geothermie, Baufachtage adiabate Zuluft- und Abluftkühlung, nächtliche passive Kühlung über Rückkühlwerke) in die DIN Die Hauptfrage der diesjährigen Baufachtage 4108-2 aufgenommen werden. „Sind Regelwerke praxistauglich?“ gab den Referenten die Aufgabe jeweils eine bestimmte Den „Winterlichen Wärmeschutz“ nach DIN bautechnische Regel nach Aktualität, 4108-2 betrachtete Dr.-Ing. habil. Kai Schild. Anwendbarkeit, Richtigkeit oder Akzeptanz zu Damit eine bauteilspezifische und detaillierte untersuchen und zu bewerten. Dies erschien Berechnung für den Nachweis des Mindest- sinnvoll, weil es den Normausschüssen, Wärmeschutzes im Rahmen von Wärmebrückenberechnungen entfallen kann, Verbänden und Herstellern nicht immer gelingt, werden in DIN 4108-2 Mindest- die Normen und Regeln auf neuestem Stand zu Wärmedurchlasswiderstände für Bauteilregel- halten. Auch unterschiedliche Bewertungen von querschnitte angegeben werden, bei deren bautechnischen Lösungen innerhalb der Einhaltung ein detaillierter Nachweis entfallen Normenausschüsse führen teilweise zu Regeln, kann. Nach Darstellung der historischen die zumindest auch von der praktischen Entwicklung des Mindestwärmeschutzes und Anwendbarkeit her diskutierbar sind. Eine der in der aktuellen Norm gefassten
Seite 2 Anforderungen, begründete er seine angesehen. Bei der Erstellung dieser Nachweise Einschätzung, dass die aktuellen sei ein hohes Maß an Sachkenntnissen Mindestanforderungen nicht ausreichend sind, erforderlich. Die Rechenrandbedingungen nach um eine Schimmelpilzbildung auf DIN-3:2018-10 seien seiner Ansicht nach derzeit Innenoberflächen sicher zu vermeiden. zu unpräzise, um auf ihrer Basis baurechtliche Eine Weiterentwicklung des Mindestwärme- belastbare Nachweise führen zu können. schutzes unter Berücksichtigung von drei unterschiedliche Winterklimaregionen in Dr.-Ing Scheffler behandelte den Deutschland hält er für erforderlich. Auch die Schlagregen-schutz in DIN 4108-3. Hier stand Raumluftfeuchte in Abhängigkeit von der Außen- besonders die Frage im Raum, ob der in der lufttemperatur spielt eine Rolle. Hierzu stellte er Norm geforderte Schutz für innengedämmte auf Grundlage von Berechnungen eine Außenwände ausreichend ist. Nach einer kurzen Abschätzung der notwendigen Mindest- Darstellung der in der Norm enthaltenen Wärmedurchlasswiderstände unter Berücksichti-gung zusätzlicher geometrischer Regelungen machte er an Beispielen die und kon-struktiver Effekte vor, wie auch eine Auswirkung von Feuchte, verschiedenen exempla-rische Darstellung von Mindest- Bauweisen, Außenputz, Innendämmung, Bauteilqualitäten. Beheizung deutlich. Seiner Auffassung nach sind die Regelungen der DIN 4108-3 sind bei innen gedämmten Außenwänden ausreichend, da eine klare Zuordnung der Belastung zum Widerstand erfolgt, das Vorgehen plausibel und sinnvoll ist und die Maßnahmen geeignet sind. Auf besondere Anforderungen bei einer Innendämmung wird in der Norm hingewiesen, wenn auch leider etwas versteckt. Die in der Literatur empfohlenen Werte, auf die lediglich in einer Fußnote verwiesen wird, sollten in Tabelle 6 der Norm aufgeführt werden. Dazu gehöre ein deutlicher Hinweis auf besondere Anforderungen bei Innendämmung insbesondere bei Sichtmauerwerkskonstruktionen. Die DIN 4108-3 und der klimabedingte Der erste Tag wurde mit zwei Vorträgen von Feuchteschutz war Gegenstand des Vortrages Prof. Dr.-Ing. Martin Homann beschlossen. Er von Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann. In der beschäftigte sich in seinem Vortrag zunächst mit DIN 4108-3 sind die Möglichkeiten zum dem DIN 4108 Beiblatt 2 I Wärmebrücken und Nachweis der Tauwasserunbedenklichkeit im der Frage, ob die dort enthaltenen Regelungen Inneren von Bauteilen festgelegt. Der Referent verpflichtend einzuhalten sind. stellte die drei Stufen der Seine Ergebnisse: Hinsichtlich der Berechnung Nachweismöglichkeiten vor. Die Stufe 1 in Form von Transmissionswärmeverlusten u.a. im Bereich von Wärmebrücken verweist das einer Liste von nachweisfreien Konstruktionen Gebäudeenergiegesetz GEG auf DIN V 18599- als Ergebnis aus Praxiserfahrung sei die 2. Nach DIN V 18599-2 können Transmissions- einfachste und sicherste Nachweismöglichkeit. wärmeverluste im Bereich von Wärmebrücken In der Stufe 2 erfolgt der Nachweis durch ohne oder mit Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2 Berechnungen nach dem berechnet werden. Periodenbilanzverfahren (= Glaserverfahren). Wird nicht Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2 Für diesen Nachweis wurden in Bezug auf die genommen, werden Transmissionswärmever- Unwägbarkeiten im Baugeschehen entspre- luste projektbezogen (genau) oder für bestimmte chende Sicherheiten vorgesehen. Bauteile, die Fälle pauschal mit Hilfe von Wärmebrücken- unter normalen Randbedingungen den Anforde- zuschlagswerten berechnet. rungen genügen, haben sich bei diesem Nach- Weitere pauschale Bewertungen mit Hilfe von weis als unkritisch erwiesen. Die Nachweise reduzierten Wärmbrückenzuschlagswerten durch hygrothermische Simulation als Stufe 3 können mit Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2 wurden von ihm jedoch als problematisch vorgenommen werden; dabei ist die
Seite 3 Gleichwertigkeit von projektierten Details zu als die DDH-Fachregeln. Bei Anwendung und Referenzwerten aus der Norm bildlich oder Auslegung ist der Sachverständige im eigenen rechnerisch nachzuweisen. Interesse verpflichtet Regelwerke auch Der Mindestwärmeschutz im Bereich von sorgfältig zu prüfen und zu hinterfragen. Die Wärmebrücken kann mit Hilfe von DIN 4108 Anwendung von Regeln ersetzt nicht das eigene Beiblatt 2 nachgewiesen werden, da fast alle Denken und schützt nicht vor dort gezeigten Details die Mindestanforderung Schadensersatzansprüchen. der DIN 4108-2 an den Temperaturfaktor erfüllen. Im anschließenden Beitrag zum Gebäude- energiegesetz GEG wurden von Prof. Homann die wesentlichen Neuerungen gegenüber EnEV 2014/2016 und EEWärmeG 2011 vorgestellt. Er befasste sich mit den Anforderungen an zu errichtende Gebäude, Berechnungsgrundlagen, der Nutzung erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen, besonderen Anforderungen an bestehende Gebäude, der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie dem Vollzug des Gesetzes durch Erfüllungserklärung und darin enthaltenen Pflichtangaben. Dipl.-Ing. Ralf Schumacher war erster Referent des 2. Tagungsabschnitts; sein Thema Zum Thema “DIN 4109 / VDI 4100 / DIN SPEC „Fachregeln des DDH – Hilfreich, aber nicht 91314 / DEGA 103 – anerkannte Regeln der immer ausreichend“. Er gab einen Überblick Technik“ kam Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz über das gesamte Regelwerk, welches aus zu Wort. Grundregeln, Fachregeln, Hinweisen, Er betrachtete die DIN 4109-1 und -5 sowie das Merkblättern, Produktdatenblättern und Beiblatt 2 zu DIN 4109 hinsichtlich der Mindest- Planungshilfen besteht. Es müssen alle und erhöhten Anforderungen an den Schriften berücksichtigt werden. Sein Tipp auch Schallschutz. Schutzziele, Geltungsbereich, alte Versionen der verschiedenen Regeln und Bewertung von Luftschall- und Trittschall- Blätter sollte der Sachverständige gut aufheben. dämmung wurden untersucht. Auch er stellte in Wenn bei älteren Bauwerken die Erfüllung der seinem Vortrag nach umfassender Erörterung anerkannten Regel der Technik zu beurteilen ist, der benannten Normen die Frage: Sind das sind die Vorgaben der Regelwerke zum anerkannte Regeln der Technik? Differenziert Zeitpunkt der Ausführung heranzuziehen. war seine Einschätzung. Während er die DIN An sieben Bauschadensfällen aus eigener 4109-1 aufgrund von immanenten Wider- Praxis beschrieb Schumacher das sprüchen aber vieler richtiger Ansätze nur anzuwendende Regelwerk und die eingeschränkt als a.R.d.T. sah, fiel seine aufgetretenen bauseitigen Problematiken. In Untersuchung für die DIN 4109-5 aufgrund der einigen Fällen wurde deutlich, dass einfachen und nachvollziehbaren Regelung fälschlicherweise noch alte Regelungen positiv aus. Beim Beiblatt 2 zu DIN 4109 sah er Gültigkeit haben, obwohl die Fachwelt schon zu Probleme für eine „in Gänze“ anerkannte anderen Erkenntnis gekommen ist. In anderen Regelung der Technik, die DIN SPEC 91314 Fällen wären Ergänzungen des Regelwerkes mit habe nur einen Übergangsstatus und sei auf- wichtigen Hinweisen oder Korrekturen von grund zu geringer Anhebung des Luftschall- Abbildungen notwendig, die ohne Korrektur schutzes von Wohnungstrennbauteilen keine mitverantwortlich für Bauschäden werden a.R.d.T. können. Sein Fazit: Der Inhalt des Regelwerkes Die Beurteilung der VDI 4100 für Wohnungen des DDH ist eine wichtige Erkenntnisquelle, die war nach seiner begründeten Untersuchung Beachtung aller geltenden Schriften ist wichtig. aufgrund klarer Abstufung der Es werden immer wieder einzelne Schallschutzklassen positiv zu bewerten. Regelwerksteile aktualisiert. Deshalb können Aufgrund einiger missver-ständlicher Hinweise und Fachinformationen aktueller sein Beschreibungen der Wertigkeit der
Seite 4 Schallschutzstufen stufte Prof. Pohlenz jedoch In seinem Vortrag ging RA Halstenberg auf die die VDI 4100 nicht als uneingeschränkt wichtige Frage ein, welche Fassung einer rechtssichere Vertragsgrundlage ein. anerkannten Regel der Technik zu beachten ist. Die DEGA-Empfehlung 103 wurde von ihm Zur Frage auf welchen Zeitpunkt aufgrund der dort enthaltenden differenzierten (Vertragsschluss, Baugenehmigung, Abnahme) Schallschutzempfehlungen als gut brauchbar abzustellen ist, gibt es eine Vielzahl von bewertet – allerdings auch hier nicht ganz gerichtlichen Entscheidungen. Er wies auch auf uneingeschränkt, da die Empfehlung aufgrund des hohen Planungsaufwandes bisher nicht besondere Problematiken hin, wenn Normen allzu häufig angewendet wird. und Regeln überholt sind, sich widersprechen, oder erst neu sind, dem Stand der Technik zwar Prof. Pohlenz kam zum Ergebnis, dass es aus entsprechen, sich aber noch nicht durchgesetzt den unterschiedlichsten Gründen derzeit kein haben, um als a.R.d.T. zu gelten. Schallschutzregelwerk gibt, das in jeder Hinsicht als .a.R.d.T. bezeichnet werden kann. Für den Nachweis eines vorgeschriebenen oder vereinbarten Schallschutzes seien alle hierzu bekannten Regeln anwendbar. Dabei sollten Planer mit Bauherren und Investoren im Vorfeld Klarheit schaffen, welches Schallschutzniveau erreicht werden soll. Mit den anerkannten Regeln der Technik und ihrer Bedeutung in der Rechtsprechung beschäftigte sich RA Michael Halstenberg. Nicht nur Richter, sondern auch der Gesetzgeber behelfen sich an vielen Stellen damit, auf die technischen Regelungen in Form der „anerkannten Regeln der Technik“ zu verweisen. Die a.R.d.T. werden herangezogen Immobiliensachverständigentage für das Schließen von Lücken und Ungenauigkeiten in Bauverträgen oder auch als Die Immobiliensachverständigentage starteten Merkmal der Mangelfreiheit eines Bauwerkes als zweiter Teil der Gesamttagung mit dem ohne Schäden unter Beachtung erprobter und Beitrag von Prof. Dr. Andreas Link zum Thema bewährter Regeln für die Herstellung eines „Tendenzen in der Bewertung von dauerhaften Bauwerkes. Einzelhandelsimmobilien“. Nach einem Die Definition von anerkannten Regeln der Überblick über den Investmentmarkt in Technik ist nicht normiert, aber unstrittig und Deutschland stellte Prof. Link fest, im Ergebnis wird als allgemein bekannt von der sind die Zahlen zum Einzelhandelsinvestment Rechtsordnung vorausgesetzt. Es sind nicht so schlecht, im Gegensatz zur Anlage in bautechnische Anforde-rungen an die Büro- und Hotelimmobilien. Investiert wurde vor tatsächliche Ausführung baulicher Anlagen, die allen Dingen in Fachmarktzentren/Supermärkte in der Wissenschaft als theoretisch richtig und Discounter. Er stellte die Ergebnisse einer anerkannt werden und die sich in der Baupraxis Umfrage zur Einschätzung der Entwicklung für überwiegend als technisch geeignet bewährt den stationären Handel durch die Pandemie vor: und durchgesetzt haben. Die a.R.d.T. sind Der Handel war sehr unterschiedlich betroffen. grundsätzlich nur das Mindestmaß dessen, was Das Konsumverhalten entwickelt sich wieder zu beachten ist. Gesetzliche (z.B. die positiv. Bei Untersuchung der verschiedenen Assetklassen Highstreet, Shopping-Center, Technischen Baubestimmungen) und vertrag- Fachmarkzentren und Fachmärkte wurden liche Regelungen können mehr erfordern. einige Veränderungen deutlich: Spitzenmieten Anzuwendende Regeln können sich aus vielen für Geschäftshäuser in Zentren gehen zurück. Regelwerken ergeben (DIN-Normen, VDI- Die Innenstädte können ihre zentrale Funktion Richtlinien, Arbeitsblätter des DVGW, Merk- als Verkaufsstätte nicht mehr ausfüllen. Eine blätter des ZDB oder des ZVDH, Richtlinien des Neuausrichtung und - belebung ist notwendig. DAfSTb oder auch der Energieeinspar- Aufgrund der systemrelevanten Funktion der verordnung, u.a.). Innenstädte muss die Politik unterstützen mit
Seite 5 Förderprogrammen, Machbarkeitsstudien, gutes ähnlich: Umnutzungspotentiale, spezielle City-Management (Sicherheit und Sauberkeit). Methodik, Datenproblematik, Grenzbereich zur Durch die sinkenden Spitzenmieten gibt es Projektentwicklung oder technisch, gute aber Chancen für die Gewinnung neuer Mieter (z.B. wirtschaftlich überalterte Ausstattung. Lebensmitteleinzelhandel), in ehemaligen Kaufhäusern könnten Mixed-Used Konzepte unter Einbeziehung von Büros, Freizeit/Entertainment, Wohnungen, Soziale Infrastruktur (z.B. Kita, Schule), Arztpraxen, Hotels helfen. Shopping-Center sind besonders gefordert durch den Online-Handel und Corona- Krise. Besonders insolvenzgefährdet ist der Einzelhandel (Textil), Gastronomie, Touristik, Entertainment. Auf lange Sicht wird ein Wegfall potentieller Mieter erwartet. Lösungsansätze wurden aufgezeigt. Fachmarktprodukte sind die „Gewinner der Krise“ – insbes. mit Lebensmittel- anker. ESG – Nachhaltigkeit gewinnt für Investoren an Bedeutung. Ein Fazit des Referenten: Gutachter sind gefor- dert, mehr in die Analyse der genauen Gegeben- heiten zu gehen, z.B. durch Ermittlung der Wettbewerber im Einzugsgebiet und deren Die „EU-DSGVO im Sachverständigenbüro“ Einfluss auf ein Bewertungsobjekt oder z.B. mit war das Thema von RA Wilfried Reiners. Modellrechnungen zu Kaufkraftabschöpfung und Umsatzpotentialen oder auch Beurteilung Einführend gab er einen historischen Überblick der Nachhaltigkeit von Unternehmen. zum Datenschutz im Vergleich USA/Europa und betrachtete kritisch den Datenschutz in Der Beitrag von Prof. Dr. Sven Bienert Deutschland, der aufgrund der notwendigen „Bewertung von Villen, Herrenhäusern und europäischen Vereinbarkeit einen Kompromiss Schlössern“ war ein Themenwunsch aus dem darstellt. Es folgten Beispiele für die Relevanz Teilnehmerkreis der letzten Tagung. Nach der DSGVO in der Immobilienbranche. Auch für Erläuterung der Rahmenbedingungen zum Sachverständige gelten Art.12 bis 23 DSGVO, Luxusimmobilienmarkt, wie befürchteter Immo- wonach Unternehmen verpflichtet sind, den bilienblase in bestimmten Märkten, Personen, deren personenbezogene Daten Bevölkerungsentwicklung mit regionalen genutzt werden, bestimmte Angaben über Art, Unterschieden, Baupreissteigerungen, Käufer- Zweck und Umfang der Verarbeitung zu gruppen betrachtete Prof. Bienert verschiedene machen. Da Sachverständige in der Regel nicht sofort Kontakt zu den Parteien haben, wurde Bewertungsaspekte von Luxusimmobilien. Er empfohlen, im Bestätigungsschreiben über die zeigte die Grenzen der Wertermittlungs- Gutachtenannahme an den Auftraggeber, einen verfahren auf. Eine Rolle spielen die Hinweis auf den Datenschutz einzufügen mit Residualwertberechnung und die Kriterien, die dem Zusatz, dass ggf. die Parteien darüber zu besondere Relevanz für den Wert von informieren sind. Spezialimmobilien haben, wie Drittverwen- Bei Beauftragung öffentlich bestellter und dungsfähigkeit, Handelbarkeit, Einbauten, vereidigter Sachverständiger muss eine Zubehör - auch technische Ausstattung, Information zur Datenerhebung gem. Art. 14 Unterhalt- und Revitalisierungsaufwand, Re- DSGVO erfolgen. Anzugeben sind Zweck der nommee. Beispielhafte Fälle machten einzelne Datenverarbeitung z.B. zur Erstellung einer Bewertungseinflüsse deutlich. Sachverständigenleistung, Rechtsgrundlage Zusammenfassend prognostizierte Prof. Bienert ggf. Art. 6 Absatz 1 Buchst.c.) DSGVO i.V.m § aufgrund der ungleichen Vermögensverteilung 36 GewO und der Sachverständigenordnung der in der Gesellschaft ein Wachstum des Marktes IHK XY. Anzugeben seien, welche Daten von für Luxusobjekte. Auf Themen wie Unterhalt, Personen erhoben und gespeichert werden, für Renommee und Sachwertfaktoren muss strikt welchen Zweck, ob ggf. befugte Personen geachtet werden. Die Herausforderungen der Einsicht haben und wie lange die Daten Bewertung sind nach seiner Erfahrung immer aufbewahrt werden (10 Jahre Aufbewahrungs-
Seite 6 frist bei Sachverständigen-leistungen – Beginn „Mietendeckels“. Er erläuterte Mietenstopp, mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die MOG – Obergrenze bei Neuvermietung, Leistung erbracht wurde). Der Referent wies Mietentabellen, die Miete nach Modernisierung, darauf hin, dass zur Einsicht befugte Personen die Absenkung im Bestand und mögliche Folgen zur Geheimhaltung verpflichtet werden sollten bei Verstößen gegen geltenden Regelungen. und - ganz wichtig - ein Löschkonzept für die Anhand zahlreicher Beispiele folgte die gespeicherten Daten mit Personenbezug erstellt finanzmathematische Berücksichtigung des werden sollte. Im Löschkonzept wird ein Mietendeckels. Am Ende gab Prof. Zeißler Tipps Regelprozess beschrieben, wo, wann und zum Vorgehen in Gutachten. Auf jeden Fall sollte welche personenbezogenen Daten gelöscht der Gutachter die möglichen Verluste im werden. Gutachten ausweisen und finanzmathematisch berechnen. Auch die „Modellkonformität“ mit Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)Tobias Gilich, dem Gutachterausschuss muss gewährleistet der schon zum Stammkreis der Referenten sein. gehört, äußerte sich in seinem Vortrag zur „Immobilienbewertung in Zeiten des Niedrigzins“. Globale Finanzkrise und europä- ische Schuldenkrise führten zur europäischen Niedrigstzinspolitik, die auch aufgrund der Coronapandemie und der neuen Schulden vieler Staaten in absehbarer Zeit so weiter prognostiziert wird. Dadurch stiegen die Vermögenswerte Gold, Aktien und Immobilien um ein Vielfaches. Er untersuchte die gesellschaftlichen Megatrends Globalisierung, Demographie, Urbanisierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Regulierung in Bezug auf ihre Wirkung auf Immobilienhandel und Immobilien- markt. Im Folgenden betrachtete er die Entwick- lung in Bezug auf die Bewertung von Immobilen. Gilich hält aufgrund der schwer einschätzbaren Entwicklungen in allen Bereichen eine sehr differenzierte Betrachtung von Immobilien für notwendig. Er zeigte dabei bewertungsrelevante Problemfelder auf, die in Gutachten identifiziert werden müssen. Auf Risiken sollte hingewiesen werden. Eine Einschätzung und Anpassung von Bodenwert, Sachwert, marktüblich erzielbarer Miete, Liegenschaftszinssatz ist mit Begründung Der Beitrag „Beleihungswertermittlung auf vorzunehmen, um marktgerechte Ergebnisse zu der Höhe der Zeit – Kühler Kopf in heißen erzielen. Zur weiteren Vertiefung der Märkten?!“ von Prof. Dr.-Ing. Markus Staiber Problemfelder gab der Referent zahlreiche bildete den Schluss der Veranstaltung. Quellen bekannt. Er betrachtete die Entwicklung der Beleihungs- werte nach dem Vergleichswert- und Auch nach dem Urteil vom BVerfG zum Berliner Ertragswertverfahren unter der besonderen Mietendeckel müssen sich Sachverständige mit Berücksichtigung stark steigender Immobilien- der Wohnimmobilienbewertung vor dem preise in vielen Regionen. Nach Schätzung der Hintergrund von „Mietendeckeln“ beschäfti- Bundesbank liegen die Wohnimmobilienpreise gen. Dies war die Einschätzung des folgenden in Deutschland nach wie vor zwischen 15 und 30 Experten Prof. Dr. Maik Zeißler, denn das Urteil % über dem Wert, der durch demografische und könnte ein Startschuss für eine bundesweite wirtschaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt Verschärfung und bundesweiten Mietendeckel ist. Nach § 19 BelWertV sind im Vergleichs- sein. Prof. Zeißler kam nach der Betrachtung der wertverfahren mindestens 10 % Sicherheits- abschlag in Abzug zu bringen. Es wird allerdings Mieten nach BGB mit dort geregelter für die Bewertung empfohlen die Marktzyklen zu Mietpreisbremse zur Darstellung des sog.
Seite 7 berücksichtigen. Ein über die Konjunkturzyklen Auch die Online-Variante der Veranstaltung gleich hoher Sicherheitsabschlag würde dem wurde von den Teilnehmern sehr positiv Nachhaltigkeitspostulat des Beleihungswertes bewertet. Die Teilnehmer erkannten durchaus nicht gerecht. Der in der Praxis häufig auch Vorteile der Online-Durchführung, freuen grundsätzlich gewählte Mindestsatz ist in sich aber in der Mehrzahl auf die kommenden überbewerteten Immobilen nicht ausreichend. Tagungen, die hoffentlich wieder am Tegernsee Es gibt Kreditinstitute, die deshalb einen starten können. höheren Ansatz wählen, was zu einer Uneinheitlichkeit der Bewertung des gleichen Objektes bei verschiedenen Kreditinstituten führt sowie zu Wettbewerbsdruck unter den Kreditinstituten. Sodann untersuchte Prof. Staiber den Verkehrs- vs. Beleihungswert im Ertragswertverfahren bei unterschiedlichen Liegenschaftszinssatzniveaus. Ziel sollte es sein, den Beleihungswert auf gleichem Niveau nach BelWertV zu halten, auch um die Vergleichbarkeit zwischen den Kreditinstituten zu gewährleisten. Sein Fazit: Durch das Sinken der Liegenschaftszinssätze in zahlreichen Regionen unter die Mindestkapitalisierungszinssäte ergeben sich verschiedene Vorteile: - Markt- und Beleihungswert sind je nach Konjunkturzyklus unterschiedlich weit voneinander entfernt, - dem Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Nachhaltigkeitsgedanken wird hierdurch Jahr. besonders Rechnung getragen, - es gibt weniger direkten/indirekten Druck, dem Marktwert nahezukommen und – zwischen den Kredit- instituten gibt es einen geringeren Wettbewerb über die Immobilienbewertung. TERMIN IM NÄCHSTEN JAHR TEGERNSEER BAUFACH- UND IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGENTAGE 12. – 14. Mai 2022
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