Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021

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Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021
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          Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021

  Aufgrund der besonderen Umstände in diesem         kritische Auseinandersetzung sollte auch dem
  Jahr konnte die Tagung trotz erster Planung in     Anwenderkreis den Blick öffnen.
  hybrider Form für Rottach-Egern nur im Online-
                                                     Als erster Referent beschäftigte sich Dr.-Ing.
  Format durchgeführt werden.
                                                     Heiko Winkler mit dem Thema „Sommerlicher
                                                     Wärmeschutz“ und den Nachweisverfahren
                                                     nach DIN 4108-2. Die DIN 4108.2 ist in den
                                                     Technischen Baubestimmungen der Bundes-
                                                     länder aufgeführt. Diese dienen der Konkre-
                                                     tisierung von Anforderungen der Landesbau-
                                                     ordnungen und stellen damit bauaufsichtliche
                                                     Vorgaben dar. Als solche gilt die DIN 4108-2 nur
                                                     für den Neubau. Bei Sanierungen im Bestand
                                                     kann deshalb von den Anforderungen
                                                     abgewichen werden. Nach Vorstellung der
                                                     beiden Nachweisverfahren nach DIN 4108-2,
                                                     dem Kennwerteverfahren und dem Nachweis
  Die Organisatoren unternahmen im Vorfeld           mittels thermischer Simulation, stellte der Dr.
  alles, um eine gute technische Umsetzung und       Winkler Sonderfälle aus eigener Praxis vor. Die
  eine lebendige Veranstaltung zu gewährleisten.     kritische Betrachtung beider Nachweisverfahren
  Aufgrund des neuen Formats wurden für die          und die klimatische Entwicklung in den letzten
  Referenten und Teilnehmer*innen im Vorfeld         Jahren führte zu seiner Einschätzung, dass
  Testmeetings durchgeführt. Bei der Tagung gab      gerade in Nichtwohngebäuden ein sommerlicher
  es für die Teilnehmer die Möglichkeit Fragen im    Wärmeschutz nicht einfach prognostizierbar ist.
  Chat zu stellen oder persönlich mit den            Es muss oft auf eine aufwendige thermische
  Referenten zu diskutieren, sowohl während der      Simulation zurückgegriffen werden. Passive
  Vortragszeit als auch in den Pausen.               Sonnenschutzmaßnahmen sind seiner Ansicht
  So konnte eine für alle Beteiligten lohnenswerte
                                                     nach aus Gründen des Klimaschutzes und der
  Tagung stattfinden. In der anschließenden
                                                     thermischen Behaglichkeit das Mittel der Wahl,
  Bewertung der Veranstaltung erkannten die
  Teilnehmer      auch    Vorteile der Online-       sollten aber als weitere gleichberechtigte
  Durchführung, freuen sich aber in der Mehrzahl     Maßnahme durch den vorrangigen Einsatz
  auf die kommenden Tagungen, die hoffentlich        passiver Kälte (vor aktiv erzeugter Kälte)
  wieder am Tegernsee starten können.                ausführlicher ergänzt werden. Hierzu könnten
                                                     konkrete Ansätze und Planungshinweise für
                                                     diverse Arten von passiver Kälte (Geothermie,
  Baufachtage                                        adiabate Zuluft- und Abluftkühlung, nächtliche
                                                     passive Kühlung über Rückkühlwerke) in die DIN
  Die Hauptfrage der diesjährigen Baufachtage        4108-2 aufgenommen werden.
  „Sind Regelwerke praxistauglich?“ gab den
  Referenten die Aufgabe jeweils eine bestimmte      Den „Winterlichen Wärmeschutz“ nach DIN
  bautechnische     Regel     nach     Aktualität,   4108-2 betrachtete Dr.-Ing. habil. Kai Schild.
  Anwendbarkeit, Richtigkeit oder Akzeptanz zu       Damit eine bauteilspezifische und detaillierte
  untersuchen und zu bewerten. Dies erschien         Berechnung für den Nachweis des Mindest-
  sinnvoll, weil es den Normausschüssen,             Wärmeschutzes         im      Rahmen        von
                                                     Wärmebrückenberechnungen entfallen kann,
  Verbänden und Herstellern nicht immer gelingt,
                                                     werden      in    DIN       4108-2     Mindest-
  die Normen und Regeln auf neuestem Stand zu
                                                     Wärmedurchlasswiderstände für Bauteilregel-
  halten. Auch unterschiedliche Bewertungen von      querschnitte angegeben werden, bei deren
  bautechnischen Lösungen innerhalb der              Einhaltung ein detaillierter Nachweis entfallen
  Normenausschüsse führen teilweise zu Regeln,       kann. Nach Darstellung der historischen
  die zumindest auch von der praktischen             Entwicklung des Mindestwärmeschutzes und
  Anwendbarkeit her diskutierbar sind. Eine          der in der aktuellen Norm gefassten
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  Anforderungen,       begründete       er    seine     angesehen. Bei der Erstellung dieser Nachweise
  Einschätzung,        dass       die      aktuellen    sei ein hohes Maß an Sachkenntnissen
  Mindestanforderungen nicht ausreichend sind,          erforderlich. Die Rechenrandbedingungen nach
  um       eine      Schimmelpilzbildung          auf   DIN-3:2018-10 seien seiner Ansicht nach derzeit
  Innenoberflächen sicher zu vermeiden.                 zu unpräzise, um auf ihrer Basis baurechtliche
  Eine Weiterentwicklung des Mindestwärme-              belastbare Nachweise führen zu können.
  schutzes unter Berücksichtigung von drei
  unterschiedliche      Winterklimaregionen        in   Dr.-Ing       Scheffler     behandelte       den
  Deutschland hält er für erforderlich. Auch die        Schlagregen-schutz in DIN 4108-3. Hier stand
  Raumluftfeuchte in Abhängigkeit von der Außen-        besonders die Frage im Raum, ob der in der
  lufttemperatur spielt eine Rolle. Hierzu stellte er   Norm geforderte Schutz für innengedämmte
  auf Grundlage von Berechnungen eine
                                                        Außenwände ausreichend ist. Nach einer kurzen
  Abschätzung      der     notwendigen Mindest-
                                                        Darstellung der in der Norm enthaltenen
  Wärmedurchlasswiderstände                    unter
  Berücksichti-gung zusätzlicher geometrischer          Regelungen machte er an Beispielen die
  und kon-struktiver Effekte vor, wie auch eine         Auswirkung von Feuchte, verschiedenen
  exempla-rische Darstellung von Mindest-               Bauweisen,       Außenputz,     Innendämmung,
  Bauteilqualitäten.                                    Beheizung deutlich. Seiner Auffassung nach
                                                        sind die Regelungen der DIN 4108-3 sind bei
                                                        innen gedämmten Außenwänden ausreichend,
                                                        da eine klare Zuordnung der Belastung zum
                                                        Widerstand erfolgt, das Vorgehen plausibel und
                                                        sinnvoll ist und die Maßnahmen geeignet sind.
                                                        Auf besondere Anforderungen bei einer
                                                        Innendämmung wird in der Norm hingewiesen,
                                                        wenn auch leider etwas versteckt. Die in der
                                                        Literatur empfohlenen Werte, auf die lediglich in
                                                        einer Fußnote verwiesen wird, sollten in Tabelle
                                                        6 der Norm aufgeführt werden. Dazu gehöre ein
                                                        deutlicher      Hinweis      auf     besondere
                                                        Anforderungen          bei       Innendämmung
                                                        insbesondere                                  bei
                                                        Sichtmauerwerkskonstruktionen.
  Die DIN 4108-3 und der klimabedingte                  Der erste Tag wurde mit zwei Vorträgen von
  Feuchteschutz war Gegenstand des Vortrages            Prof. Dr.-Ing. Martin Homann beschlossen. Er
  von Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann. In der           beschäftigte sich in seinem Vortrag zunächst mit
  DIN 4108-3 sind die Möglichkeiten zum                 dem DIN 4108 Beiblatt 2 I Wärmebrücken und
  Nachweis der Tauwasserunbedenklichkeit im             der Frage, ob die dort enthaltenen Regelungen
  Inneren von Bauteilen festgelegt. Der Referent        verpflichtend einzuhalten sind.
  stellte     die      drei      Stufen       der       Seine Ergebnisse: Hinsichtlich der Berechnung
  Nachweismöglichkeiten vor. Die Stufe 1 in Form        von Transmissionswärmeverlusten u.a. im
                                                        Bereich von Wärmebrücken verweist das
  einer Liste von nachweisfreien Konstruktionen
                                                        Gebäudeenergiegesetz GEG auf DIN V 18599-
  als Ergebnis aus Praxiserfahrung sei die              2. Nach DIN V 18599-2 können Transmissions-
  einfachste und sicherste Nachweismöglichkeit.         wärmeverluste im Bereich von Wärmebrücken
  In der Stufe 2 erfolgt der Nachweis durch             ohne oder mit Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2
  Berechnungen              nach             dem        berechnet werden.
  Periodenbilanzverfahren (= Glaserverfahren).          Wird nicht Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2
  Für diesen Nachweis wurden in Bezug auf die           genommen, werden Transmissionswärmever-
  Unwägbarkeiten im Baugeschehen entspre-               luste projektbezogen (genau) oder für bestimmte
  chende Sicherheiten vorgesehen. Bauteile, die         Fälle pauschal mit Hilfe von Wärmebrücken-
  unter normalen Randbedingungen den Anforde-           zuschlagswerten berechnet.
  rungen genügen, haben sich bei diesem Nach-
                                                        Weitere pauschale Bewertungen mit Hilfe von
  weis als unkritisch erwiesen. Die Nachweise
                                                        reduzierten    Wärmbrückenzuschlagswerten
  durch hygrothermische Simulation als Stufe 3          können mit Bezug auf DIN 4108 Beiblatt 2
  wurden von ihm jedoch als problematisch               vorgenommen     werden;   dabei   ist    die
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  Gleichwertigkeit von projektierten Details zu          als die DDH-Fachregeln. Bei Anwendung und
  Referenzwerten aus der Norm bildlich oder              Auslegung ist der Sachverständige im eigenen
  rechnerisch nachzuweisen.                              Interesse    verpflichtet   Regelwerke   auch
  Der Mindestwärmeschutz im Bereich von                  sorgfältig zu prüfen und zu hinterfragen. Die
  Wärmebrücken kann mit Hilfe von DIN 4108               Anwendung von Regeln ersetzt nicht das eigene
  Beiblatt 2 nachgewiesen werden, da fast alle           Denken       und       schützt    nicht   vor
  dort gezeigten Details die Mindestanforderung
                                                         Schadensersatzansprüchen.
  der DIN 4108-2 an den Temperaturfaktor
  erfüllen.
  Im anschließenden Beitrag zum Gebäude-
  energiegesetz GEG wurden von Prof. Homann
  die wesentlichen Neuerungen gegenüber EnEV
  2014/2016 und EEWärmeG 2011 vorgestellt. Er
  befasste sich mit den Anforderungen an zu
  errichtende Gebäude, Berechnungsgrundlagen,
  der Nutzung erneuerbarer Energien und
  Ersatzmaßnahmen, besonderen Anforderungen
  an bestehende Gebäude, der Ausstellung und
  Verwendung von Energieausweisen sowie dem
  Vollzug des Gesetzes durch Erfüllungserklärung
  und darin enthaltenen Pflichtangaben.
  Dipl.-Ing. Ralf Schumacher war erster Referent
  des 2. Tagungsabschnitts; sein Thema                   Zum Thema “DIN 4109 / VDI 4100 / DIN SPEC
  „Fachregeln des DDH – Hilfreich, aber nicht            91314 / DEGA 103 – anerkannte Regeln der
  immer ausreichend“. Er gab einen Überblick             Technik“ kam Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz
  über das gesamte Regelwerk, welches aus                zu Wort.
  Grundregeln,         Fachregeln,       Hinweisen,      Er betrachtete die DIN 4109-1 und -5 sowie das
  Merkblättern,       Produktdatenblättern        und    Beiblatt 2 zu DIN 4109 hinsichtlich der Mindest-
  Planungshilfen besteht. Es müssen alle                 und     erhöhten     Anforderungen     an    den
  Schriften berücksichtigt werden. Sein Tipp auch        Schallschutz. Schutzziele, Geltungsbereich,
  alte Versionen der verschiedenen Regeln und            Bewertung von Luftschall- und Trittschall-
  Blätter sollte der Sachverständige gut aufheben.       dämmung wurden untersucht. Auch er stellte in
  Wenn bei älteren Bauwerken die Erfüllung der           seinem Vortrag nach umfassender Erörterung
  anerkannten Regel der Technik zu beurteilen ist,       der benannten Normen die Frage: Sind das
  sind die Vorgaben der Regelwerke zum                   anerkannte Regeln der Technik? Differenziert
  Zeitpunkt der Ausführung heranzuziehen.                war seine Einschätzung. Während er die DIN
  An sieben Bauschadensfällen aus eigener                4109-1 aufgrund von immanenten Wider-
  Praxis       beschrieb     Schumacher           das    sprüchen aber vieler richtiger Ansätze nur
  anzuwendende          Regelwerk       und        die   eingeschränkt als a.R.d.T. sah, fiel seine
  aufgetretenen bauseitigen Problematiken. In            Untersuchung für die DIN 4109-5 aufgrund der
  einigen      Fällen   wurde      deutlich,     dass    einfachen und nachvollziehbaren Regelung
  fälschlicherweise     noch    alte    Regelungen       positiv aus. Beim Beiblatt 2 zu DIN 4109 sah er
  Gültigkeit haben, obwohl die Fachwelt schon zu         Probleme für eine „in Gänze“ anerkannte
  anderen Erkenntnis gekommen ist. In anderen            Regelung der Technik, die DIN SPEC 91314
  Fällen wären Ergänzungen des Regelwerkes mit           habe nur einen Übergangsstatus und sei auf-
  wichtigen Hinweisen oder Korrekturen von               grund zu geringer Anhebung des Luftschall-
  Abbildungen notwendig, die ohne Korrektur              schutzes von Wohnungstrennbauteilen keine
  mitverantwortlich für Bauschäden werden                a.R.d.T.
  können. Sein Fazit: Der Inhalt des Regelwerkes         Die Beurteilung der VDI 4100 für Wohnungen
  des DDH ist eine wichtige Erkenntnisquelle, die        war nach seiner begründeten Untersuchung
  Beachtung aller geltenden Schriften ist wichtig.       aufgrund        klarer       Abstufung       der
  Es      werden      immer     wieder       einzelne    Schallschutzklassen positiv zu bewerten.
  Regelwerksteile aktualisiert. Deshalb können           Aufgrund        einiger      missver-ständlicher
  Hinweise und Fachinformationen aktueller sein          Beschreibungen         der    Wertigkeit     der
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  Schallschutzstufen stufte Prof. Pohlenz jedoch      In seinem Vortrag ging RA Halstenberg auf die
  die VDI 4100 nicht als uneingeschränkt              wichtige Frage ein, welche Fassung einer
  rechtssichere Vertragsgrundlage ein.                anerkannten Regel der Technik zu beachten ist.
  Die DEGA-Empfehlung 103 wurde von ihm               Zur      Frage    auf    welchen     Zeitpunkt
  aufgrund der dort enthaltenden differenzierten      (Vertragsschluss, Baugenehmigung, Abnahme)
  Schallschutzempfehlungen als gut brauchbar          abzustellen ist, gibt es eine Vielzahl von
  bewertet – allerdings auch hier nicht ganz
                                                      gerichtlichen Entscheidungen. Er wies auch auf
  uneingeschränkt, da die Empfehlung aufgrund
  des hohen Planungsaufwandes bisher nicht            besondere Problematiken hin, wenn Normen
  allzu häufig angewendet wird.                       und Regeln überholt sind, sich widersprechen,
                                                      oder erst neu sind, dem Stand der Technik zwar
  Prof. Pohlenz kam zum Ergebnis, dass es aus         entsprechen, sich aber noch nicht durchgesetzt
  den unterschiedlichsten Gründen derzeit kein        haben, um als a.R.d.T. zu gelten.
  Schallschutzregelwerk gibt, das in jeder Hinsicht
  als .a.R.d.T. bezeichnet werden kann. Für den
  Nachweis      eines   vorgeschriebenen      oder
  vereinbarten Schallschutzes seien alle hierzu
  bekannten Regeln anwendbar. Dabei sollten
  Planer mit Bauherren und Investoren im Vorfeld
  Klarheit schaffen, welches Schallschutzniveau
  erreicht werden soll.

  Mit den anerkannten Regeln der Technik und
  ihrer Bedeutung in der Rechtsprechung
  beschäftigte sich RA Michael Halstenberg.
  Nicht nur Richter, sondern auch der
  Gesetzgeber behelfen sich an vielen Stellen
  damit, auf die technischen Regelungen in Form
  der „anerkannten Regeln der Technik“ zu
  verweisen. Die a.R.d.T. werden herangezogen         Immobiliensachverständigentage
  für    das Schließen von         Lücken und
  Ungenauigkeiten in Bauverträgen oder auch als
                                                      Die Immobiliensachverständigentage starteten
  Merkmal der Mangelfreiheit eines Bauwerkes
                                                      als zweiter Teil der Gesamttagung mit dem
  ohne Schäden unter Beachtung erprobter und
                                                      Beitrag von Prof. Dr. Andreas Link zum Thema
  bewährter Regeln für die Herstellung eines
                                                      „Tendenzen      in    der    Bewertung      von
  dauerhaften Bauwerkes.
                                                      Einzelhandelsimmobilien“.        Nach     einem
  Die Definition von anerkannten Regeln der
                                                      Überblick über den Investmentmarkt in
  Technik ist nicht normiert, aber unstrittig und     Deutschland stellte Prof. Link fest, im Ergebnis
  wird als allgemein bekannt von der                  sind die Zahlen zum Einzelhandelsinvestment
  Rechtsordnung      vorausgesetzt.   Es      sind    nicht so schlecht, im Gegensatz zur Anlage in
  bautechnische      Anforde-rungen    an      die    Büro- und Hotelimmobilien. Investiert wurde vor
  tatsächliche Ausführung baulicher Anlagen, die      allen Dingen in Fachmarktzentren/Supermärkte
  in der Wissenschaft als theoretisch richtig         und Discounter. Er stellte die Ergebnisse einer
  anerkannt werden und die sich in der Baupraxis      Umfrage zur Einschätzung der Entwicklung für
  überwiegend als technisch geeignet bewährt          den stationären Handel durch die Pandemie vor:
  und durchgesetzt haben. Die a.R.d.T. sind           Der Handel war sehr unterschiedlich betroffen.
  grundsätzlich nur das Mindestmaß dessen, was        Das Konsumverhalten entwickelt sich wieder
  zu beachten ist. Gesetzliche (z.B. die              positiv. Bei Untersuchung der verschiedenen
                                                      Assetklassen Highstreet, Shopping-Center,
  Technischen Baubestimmungen) und vertrag-
                                                      Fachmarkzentren und Fachmärkte wurden
  liche Regelungen können mehr erfordern.             einige Veränderungen deutlich: Spitzenmieten
  Anzuwendende Regeln können sich aus vielen          für Geschäftshäuser in Zentren gehen zurück.
  Regelwerken ergeben (DIN-Normen, VDI-               Die Innenstädte können ihre zentrale Funktion
  Richtlinien, Arbeitsblätter des DVGW, Merk-         als Verkaufsstätte nicht mehr ausfüllen. Eine
  blätter des ZDB oder des ZVDH, Richtlinien des      Neuausrichtung und - belebung ist notwendig.
  DAfSTb oder auch der Energieeinspar-                Aufgrund der systemrelevanten Funktion der
  verordnung, u.a.).                                  Innenstädte muss die Politik unterstützen mit
Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2021
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  Förderprogrammen, Machbarkeitsstudien, gutes       ähnlich:     Umnutzungspotentiale,      spezielle
  City-Management (Sicherheit und Sauberkeit).       Methodik, Datenproblematik, Grenzbereich zur
  Durch die sinkenden Spitzenmieten gibt es          Projektentwicklung oder technisch, gute aber
  Chancen für die Gewinnung neuer Mieter (z.B.       wirtschaftlich überalterte Ausstattung.
  Lebensmitteleinzelhandel),      in   ehemaligen
  Kaufhäusern könnten Mixed-Used Konzepte
  unter       Einbeziehung         von     Büros,
  Freizeit/Entertainment, Wohnungen, Soziale
  Infrastruktur (z.B. Kita, Schule), Arztpraxen,
  Hotels helfen. Shopping-Center sind besonders
  gefordert durch den Online-Handel und Corona-
  Krise. Besonders insolvenzgefährdet ist der
  Einzelhandel (Textil), Gastronomie, Touristik,
  Entertainment. Auf lange Sicht wird ein Wegfall
  potentieller Mieter erwartet. Lösungsansätze
  wurden aufgezeigt. Fachmarktprodukte sind die
  „Gewinner der Krise“ – insbes. mit Lebensmittel-
  anker. ESG – Nachhaltigkeit gewinnt für
  Investoren an Bedeutung.
  Ein Fazit des Referenten: Gutachter sind gefor-
  dert, mehr in die Analyse der genauen Gegeben-
  heiten zu gehen, z.B. durch Ermittlung der
  Wettbewerber im Einzugsgebiet und deren
                                                     Die „EU-DSGVO im Sachverständigenbüro“
  Einfluss auf ein Bewertungsobjekt oder z.B. mit
                                                     war das Thema von RA Wilfried Reiners.
  Modellrechnungen zu Kaufkraftabschöpfung
  und Umsatzpotentialen oder auch Beurteilung        Einführend gab er einen historischen Überblick
  der Nachhaltigkeit von Unternehmen.                zum Datenschutz im Vergleich USA/Europa und
                                                     betrachtete kritisch den Datenschutz in
  Der Beitrag von Prof. Dr. Sven Bienert             Deutschland, der aufgrund der notwendigen
  „Bewertung von Villen, Herrenhäusern und           europäischen Vereinbarkeit einen Kompromiss
  Schlössern“ war ein Themenwunsch aus dem           darstellt. Es folgten Beispiele für die Relevanz
  Teilnehmerkreis der letzten Tagung. Nach           der DSGVO in der Immobilienbranche. Auch für
  Erläuterung der Rahmenbedingungen zum              Sachverständige gelten Art.12 bis 23 DSGVO,
  Luxusimmobilienmarkt, wie befürchteter Immo-       wonach Unternehmen verpflichtet sind, den
  bilienblase     in     bestimmten      Märkten,    Personen, deren personenbezogene Daten
  Bevölkerungsentwicklung       mit    regionalen    genutzt werden, bestimmte Angaben über Art,
  Unterschieden, Baupreissteigerungen, Käufer-       Zweck und Umfang der Verarbeitung zu
  gruppen betrachtete Prof. Bienert verschiedene     machen. Da Sachverständige in der Regel nicht
                                                     sofort Kontakt zu den Parteien haben, wurde
  Bewertungsaspekte von Luxusimmobilien. Er
                                                     empfohlen, im Bestätigungsschreiben über die
  zeigte die Grenzen der Wertermittlungs-            Gutachtenannahme an den Auftraggeber, einen
  verfahren auf. Eine Rolle spielen die              Hinweis auf den Datenschutz einzufügen mit
  Residualwertberechnung und die Kriterien, die      dem Zusatz, dass ggf. die Parteien darüber zu
  besondere Relevanz für den Wert von                informieren sind.
  Spezialimmobilien haben, wie Drittverwen-          Bei Beauftragung öffentlich bestellter und
  dungsfähigkeit,    Handelbarkeit,   Einbauten,     vereidigter    Sachverständiger     muss eine
  Zubehör - auch technische Ausstattung,             Information zur Datenerhebung gem. Art. 14
  Unterhalt- und Revitalisierungsaufwand, Re-        DSGVO erfolgen. Anzugeben sind Zweck der
  nommee. Beispielhafte Fälle machten einzelne       Datenverarbeitung z.B. zur Erstellung einer
  Bewertungseinflüsse deutlich.                      Sachverständigenleistung,       Rechtsgrundlage
  Zusammenfassend prognostizierte Prof. Bienert      ggf. Art. 6 Absatz 1 Buchst.c.) DSGVO i.V.m §
  aufgrund der ungleichen Vermögensverteilung        36 GewO und der Sachverständigenordnung der
  in der Gesellschaft ein Wachstum des Marktes       IHK XY. Anzugeben seien, welche Daten von
  für Luxusobjekte. Auf Themen wie Unterhalt,        Personen erhoben und gespeichert werden, für
  Renommee und Sachwertfaktoren muss strikt          welchen Zweck, ob ggf. befugte Personen
  geachtet werden. Die Herausforderungen der         Einsicht haben und wie lange die Daten
  Bewertung sind nach seiner Erfahrung immer         aufbewahrt werden (10 Jahre Aufbewahrungs-
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  frist bei Sachverständigen-leistungen – Beginn      „Mietendeckels“. Er erläuterte Mietenstopp,
  mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die          MOG – Obergrenze bei Neuvermietung,
  Leistung erbracht wurde). Der Referent wies         Mietentabellen, die Miete nach Modernisierung,
  darauf hin, dass zur Einsicht befugte Personen      die Absenkung im Bestand und mögliche Folgen
  zur Geheimhaltung verpflichtet werden sollten       bei Verstößen gegen geltenden Regelungen.
  und - ganz wichtig - ein Löschkonzept für die       Anhand zahlreicher Beispiele folgte die
  gespeicherten Daten mit Personenbezug erstellt      finanzmathematische Berücksichtigung des
  werden sollte. Im Löschkonzept wird ein             Mietendeckels. Am Ende gab Prof. Zeißler Tipps
  Regelprozess beschrieben, wo, wann und              zum Vorgehen in Gutachten. Auf jeden Fall sollte
  welche personenbezogenen Daten gelöscht             der Gutachter die möglichen Verluste im
  werden.                                             Gutachten ausweisen und finanzmathematisch
                                                      berechnen. Auch die „Modellkonformität“ mit
  Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)Tobias Gilich,
                                                      dem Gutachterausschuss muss gewährleistet
  der schon zum Stammkreis der Referenten
                                                      sein.
  gehört, äußerte sich in seinem Vortrag zur
  „Immobilienbewertung         in    Zeiten    des
  Niedrigzins“. Globale Finanzkrise und europä-
  ische Schuldenkrise führten zur europäischen
  Niedrigstzinspolitik, die auch aufgrund der
  Coronapandemie und der neuen Schulden vieler
  Staaten in absehbarer Zeit so weiter
  prognostiziert wird. Dadurch stiegen die
  Vermögenswerte Gold, Aktien und Immobilien
  um ein Vielfaches. Er untersuchte die
  gesellschaftlichen Megatrends Globalisierung,
  Demographie, Urbanisierung, Nachhaltigkeit,
  Digitalisierung und Regulierung in Bezug auf ihre
  Wirkung auf Immobilienhandel und Immobilien-
  markt. Im Folgenden betrachtete er die Entwick-
  lung in Bezug auf die Bewertung von Immobilen.
  Gilich hält aufgrund der schwer einschätzbaren
  Entwicklungen in allen Bereichen eine sehr
  differenzierte Betrachtung von Immobilien für
  notwendig. Er zeigte dabei bewertungsrelevante
  Problemfelder auf, die in Gutachten identifiziert
  werden müssen. Auf Risiken sollte hingewiesen
  werden. Eine Einschätzung und Anpassung von
  Bodenwert, Sachwert, marktüblich erzielbarer
  Miete, Liegenschaftszinssatz ist mit Begründung     Der Beitrag „Beleihungswertermittlung auf
  vorzunehmen, um marktgerechte Ergebnisse zu         der Höhe der Zeit – Kühler Kopf in heißen
  erzielen.    Zur    weiteren    Vertiefung    der   Märkten?!“ von Prof. Dr.-Ing. Markus Staiber
  Problemfelder gab der Referent zahlreiche           bildete den Schluss der Veranstaltung.
  Quellen bekannt.                                    Er betrachtete die Entwicklung der Beleihungs-
                                                      werte     nach    dem    Vergleichswert-     und
  Auch nach dem Urteil vom BVerfG zum Berliner        Ertragswertverfahren unter der besonderen
  Mietendeckel müssen sich Sachverständige mit        Berücksichtigung stark steigender Immobilien-
  der Wohnimmobilienbewertung vor dem                 preise in vielen Regionen. Nach Schätzung der
  Hintergrund von „Mietendeckeln“ beschäfti-          Bundesbank liegen die Wohnimmobilienpreise
  gen. Dies war die Einschätzung des folgenden        in Deutschland nach wie vor zwischen 15 und 30
  Experten Prof. Dr. Maik Zeißler, denn das Urteil    % über dem Wert, der durch demografische und
  könnte ein Startschuss für eine bundesweite         wirtschaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt
  Verschärfung und bundesweiten Mietendeckel          ist. Nach § 19 BelWertV sind im Vergleichs-
  sein. Prof. Zeißler kam nach der Betrachtung der    wertverfahren mindestens 10 % Sicherheits-
                                                      abschlag in Abzug zu bringen. Es wird allerdings
  Mieten nach BGB mit dort geregelter
                                                      für die Bewertung empfohlen die Marktzyklen zu
  Mietpreisbremse zur Darstellung des sog.
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  berücksichtigen. Ein über die Konjunkturzyklen          Auch die Online-Variante der Veranstaltung
  gleich hoher Sicherheitsabschlag würde dem              wurde von den Teilnehmern sehr positiv
  Nachhaltigkeitspostulat des Beleihungswertes            bewertet. Die Teilnehmer erkannten durchaus
  nicht gerecht. Der in der Praxis häufig                 auch Vorteile der Online-Durchführung, freuen
  grundsätzlich gewählte Mindestsatz ist in               sich aber in der Mehrzahl auf die kommenden
  überbewerteten Immobilen nicht ausreichend.             Tagungen, die hoffentlich wieder am Tegernsee
  Es gibt Kreditinstitute, die deshalb einen              starten können.
  höheren Ansatz wählen, was zu einer
  Uneinheitlichkeit der Bewertung des gleichen
  Objektes bei verschiedenen Kreditinstituten führt
  sowie zu Wettbewerbsdruck unter den
  Kreditinstituten. Sodann untersuchte Prof.
  Staiber den Verkehrs- vs. Beleihungswert im
  Ertragswertverfahren bei unterschiedlichen
  Liegenschaftszinssatzniveaus. Ziel sollte es
  sein, den Beleihungswert auf gleichem Niveau
  nach BelWertV zu halten, auch um die
  Vergleichbarkeit zwischen den Kreditinstituten
  zu gewährleisten.
  Sein     Fazit:   Durch    das     Sinken     der
  Liegenschaftszinssätze in zahlreichen Regionen
  unter     die    Mindestkapitalisierungszinssäte
  ergeben sich verschiedene Vorteile: - Markt- und
  Beleihungswert sind je nach Konjunkturzyklus
  unterschiedlich weit voneinander entfernt, - dem        Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten
  Nachhaltigkeitsgedanken       wird     hierdurch        Jahr.
  besonders Rechnung getragen, - es gibt weniger
  direkten/indirekten Druck, dem Marktwert
  nahezukommen und – zwischen den Kredit-
  instituten gibt es einen geringeren Wettbewerb
  über die Immobilienbewertung.

                                     TERMIN IM NÄCHSTEN JAHR

           TEGERNSEER BAUFACH- UND IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGENTAGE

                                           12. – 14. Mai 2022
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