Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
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Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Einleitung mente eines Unternehmens handelt. Je bedeutsam, nicht zuletzt vor dem Hin- Seit der Veröffentlichung des ersten nach Halteabsicht der Krypto-Assets wäre tergrund des gestiegenen Interesses im Krypto-Tokens ist der Bitcoin nach seinen eine Bilanzierung als Vorräte nach IAS 2 Finanz- und Bankenbereich. rasanten Wertanstiegen zu einem belieb- oder als immaterielle Vermögenswerte ten Investment geworden und gilt als nach IAS 38 möglich. Klassifizierung von Krypto-Assets auf Sinnbild für den Aufstieg der Krypto- Basis des EFRAG-Diskussionspapiers Assets. Neben dem Bitcoin, der gemessen Ein Jahr später, im Juli 2020, hat die Bilanzierung und Bewertung von Krypto- anhand der Marktkapitalisierung den European Financial Reporting Advisory Assets und -Liabilities haben den indivi- bedeutendsten Token darstellt, gibt es Group (EFRAG) das Diskussionspapier duellen Eigenschaften und Charakteristika mittlerweile über 10.000 unterschiedli- „Accounting for crypto-assets (liabilities) – der jeweiligen Tokens Rechnung zu tragen. che Krypto-Tokens weltweit, die für viele holder and issuer perspective“ publiziert, Demgegenüber steht die Notwendigkeit Investoren eine neue Anlageklasse bilden. in dem sie konkrete Vorschläge für die zur Ableitung konsistenter und vergleich- Durch das wachsende Interesse steigt die Rechnungslegung von Krypto-Assets und barer Rechnungslegungsvorschriften. bei aktuell 1.657 Mrd. EUR liegende Markt- -Liabilities auflistet und um Stellungnah- Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das kapitalisierung (Stand: 25.01.2022) immer men von Inhabern und Emittenten zu EFRAG-Diskussionspapier eine Klassifizie- weiter. Mittlerweile haben nicht nur Pri- diesem Thema bittet. Das Diskussionspa- rung der verschiedenen Tokens auf Basis vatanleger Krypto-Assets als Anlagemög- pier hat das Ziel, eine adäquate Finanz- ihrer individuellen Ausstattungsmerkmale lichkeit identifiziert. In den vergangenen berichterstattung von Krypto-Assets und vor. In Anlehnung an die einschlägige zwei Jahren haben renommierte Wert- -Liabilities in IFRS-Abschlüssen zu gewähr- Literatur differenziert die EFRAG zwischen papierhandelshäuser den Handel damit leisten. Die Kommentierungsfrist endete Payment Token, Security Token, Utility Token, aufgenommen und auch die Investment am 31. Juli 2021. In ihrer Veröffentlichung Hybrid Token und Pre-Functional Token. Management-Branche hat die ersten unterteilt die EFRAG die Krypto-Tokens je Aufgrund der unterschiedlichen Eigen- Krypto-Fonds aufgelegt. nach Ausgestaltung in unterschiedliche schaften dieser Tokens sind für jede Art Tokenarten mit je eigenen Vorschriften für mitunter divergierende Rechnungsle- Zusammen mit der steigenden Beliebt- die Rechnungslegung von Inhabern und gungsvorschriften aufseiten der Investo- heit der Krypto-Tokens als Anlageklasse Emittenten, die den Besonderheiten der ren und Emittenten einzuhalten. Gemäß steigt ebenfalls die Notwendigkeit einer individuellen Ausprägungen der Tokens der Definition ist ein Token eine Wertein- einheitlichen Rechnungslegung, sowohl Rechnung tragen sollen. Diese Anforde- heit, die einen Teil des Ökosystems einer aus Inhaber- als auch aus Emittentensicht. rungen je Tokenart werden im Folgenden Technologieplattform darstellt. Gleichzu- Viele Länder, darunter bspw. Frankreich näher beschrieben und die Auswirkungen setzen ist dieser mit einer Art Container oder Litauen, haben bereits diverse Richt- auf Asset Manager dargelegt. für verschiedene technologische Anwen- linien für die Bilanzierung von Krypto- dungsfälle. Je nach Eigenschaften und Aus- Assets und -Liabilities, die inhaltlich stark Am 10. Juni 2021 veröffentlichte zudem prägungen des jeweiligen Tokens erfolgt divergieren, veröffentlicht. Eine einheit- der Basler Ausschuss für Bankenauf- eine detaillierte Einteilung, wobei die liche internationale Rechnungslegung, sicht (BCBS) das Konsultationspapier Anwendungsmöglichkeiten nahezu unbe- wie man sie in den International Finan- „Prudential treatment of cryptoasset grenzt sind. Abbildung 1 systematisiert die cial Reporting Standards (IFRS) verorten exposures“. Ausgewiesene Zielsetzung verschiedenen Tokenarten und legt die würde, besteht derzeit nicht. Erschwert des BCBS ist es, diese neuartigen Ver- wesentlichen Eigenschaften dar. wird das Ausarbeiten eines einheitlichen mögensgegenstände erstmalig einer Standards durch die unterschiedlichen individuellen Regulierung im Hinblick auf In diesem Beitrag widmen wir uns aus- Ausgestaltungen der einzelnen Krypto- das bankaufsichtliche Meldewesen zu schließlich der Bilanzierung und Bewer- Tokens. unterziehen. Hintergrund der Bestrebun- tung von Payment und Security Tokens gen sind insbesondere das gestiegene aus Inhabersicht, da diesen in der Invest- Im Juni 2019 veröffentlichte das IFRS Inter- Handelsvolumen in und die große Markt- ment Management-Branche zum jetzigen pretation Committee (IC) seine Agenda-Ent- kapitalisierung von Krypto-Assets – auch Zeitpunkt die größte Bedeutung zukommt. scheidung zum Thema „Holdings of Crypto- wenn diese im Verhältnis zur Größe des currencies“, dass es sich bei Krypto-Tokens globalen Finanzsystems nach wie vor grundsätzlich um keine finanziellen Ver- überschaubar sind. Dennoch erachtet mögenswerte im Sinne des International der Basler Ausschuss die absolute Größe Accounting Standard (IAS) 32 handelt, da es des Marktes für Krypto-Assets als auch sich nicht um flüssige Mittel oder Eigen- die inhärenten Risiken (u.a. Kredit-, Liqui- kapitalinstrumente/Fremdkapitalinstru- ditäts-, Markt- und Reputationsrisiken) für 2
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Abb. 1 – Übersicht der Kategorisierung der Krypto-Tokens durch die EFRAG Ein Payment Token ist mit keinem Basiswert hinterlegt. Eine Sonderform ist der sog. Stablecoin, Payment Token welcher mit einer Fiatwährung (USD, EUR …) hinterlegt ist. Mit dieser Tokenart sollen Käufe, Verkäufe und andere Finanztransaktionen ermöglicht werden. Ein Security Token kann einen realen Vermögenswert in Form eines Tokens auf einer Blockchain Security Token repräsentieren. Mit dem Besitz eines Security Tokens gehen bestimmte Rechte an dem realen Vermögensgegenstand einher. Ein Utility Token ist an eine bestimmte Verwendung geknüpft und wird daher auch als Verwen- Utility Token dungs-Token bezeichnet. Durch den Besitz eines Utility Tokens bestehen Rechte, die bspw. zum Kauf eines bestimmten Produkts qualifizieren. Ein Hybrid Token ist eine Kombination aus Utility, Security und/oder Payment Token. Ähnlich wie Hybrid Token bei Security oder Utility Tokens kann ein Hybrid Token bestimmte Rechte verkörpern oder wie ein Payment Token bei Akzeptanz als Zahlungsmittel verwendet werden. Ein Pre-Functional Token ist die Vorform der anderen Tokens. Sie bieten in dieser Form weder Pre-Functional Token Nutzen noch Rechte und werden mit Start des jeweiligen Netzwerks/Services üblicherweise, jedoch nicht zwingend, in Utility Tokens umgewandelt. Vorschläge zur (Neu-)Gestaltung der der Fall, wenn Bilanzierende für identische • Anwendbare Rechnungslegungsvor- Rechnungslegung nach IFRS Tokens mit gleichem Verwendungszweck schriften für Utility und Hybrid Tokens Allgemeingültige Überlegungen zur divergierende Bilanzierungs- und Bewer- mit atypischen Rechten, einschließlich Behandlung von Tokens in der Rech- tungsmethoden entwickeln. der Anwendung der Grundsätze der nungslegung nach IFRS Trennungspflicht und Leitlinien für Vor- Im Diskussionspapier der EFRAG werden Die zweite Alternative sieht die Anpas- auszahlungen (mögliche Anwendung von drei Möglichkeiten zur künftigen Behand- sung oder Klarstellung der bestehenden IAS 1, IAS 8, IFRS 9 und IFRS 15) lung von Krypto-Assets und -Liabilities Rechnungslegungsvorschriften vor. Hier- • Bestimmung des (fortgeführten) Buch- in der Rechnungslegung nach IFRS dar- durch sollen unter Berücksichtigung der werts für Tauschgeschäfte (ggf. IAS 16, gestellt. Die erste Option sieht keine spezifischen Charakteristika der jeweiligen IFRS 15) bzw. Mining-Aktivitäten (IAS 2, Änderung der bestehenden Standards vor. Tokens eine sachgerechte und vergleich- IAS 38, IFRS 11 oder IFRS 16) Dies würde bedeuten, dass zum Erstel- bare Bilanzierung und Bewertung der len von Jahres- und Konzernabschlüssen Geschäftsvorfälle sichergestellt werden. • Identifizierung eines aktiven Marktes weiterhin die unverändert bestehenden Im EFRAG-Diskussionspapier wird neben i.S.d. IFRS 13 IFRS zur Anwendung gelangen. In diesem der Anpassung von Standards die Kon- Szenario müssen Bilanzierer unter Berück- kretisierung durch die Entwicklung von Des Weiteren hat die EFRAG an den beste- sichtigung der individuellen Ausgestaltung Anwendungsleitlinien und Schulungs- henden IFRS potenziellen Änderungsbedarf der Tokens ihre Bilanzierungs- und Bewer- materialien vorgeschlagen. Die EFRAG identifiziert, um den individuellen Ausge- tungsmethoden aus den einschlägigen hat beispielsweise im Hinblick auf die staltungsmerkmalen dieser neuartigen IFRS ableiten. Unserer Einschätzung nach folgenden Sachverhalte Klarstellungsbedarf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ginge diese Option vor dem Hintergrund, identifiziert: Rechnung zu tragen. Ausgewählte Punkte dass sich die IFRIC-IC-Agenda-Entschei- werden im Folgenden dargestellt: dung aus dem Jahr 2019 ausschließlich auf • Voraussetzungen, unter denen der die Bilanzierung von Kryptowährungen Anwendungsbereich von IFRS 9 für • Anpassung der Vorschriften des IAS 38.72 bezieht, mit einer erheblichen Rechtsun- Investoren und Emittenten sowie IFRS 15 dahingehend, dass für gewisse Tokens sicherheit einher und die Vergleichbarkeit und IAS 37 für Emittenten eröffnet ist eine Bewertung erfolgswirksam zum der Rechnungslegung könnte künftig beizulegenden Zeitwert (FVPL) ermög- eingeschränkt sein. Dies wäre immer dann licht wird. Für Krypto-Assets, für die 3
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities kein aktiver Markt identifiziert werden kann, soll die Möglichkeit bestehen, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVOCI). • Erweiterung des Anwendungsbereichs von IAS 32.11 um Krypto-Assets, die den Charakter von Finanzinstrumenten haben, derzeit aber nach IAS 32 die Definition eines Finanzinstruments nicht erfüllen • Ergänzung spezifischer Vorschriften für Krypto-Assets, die dauernd dem Geschäftsbetrieb (Investition) dienen, und ggf. Erweiterung der bestehenden Bewertungsvorschriften (Cost, FVPL oder FVOCI) • Erweiterung des Anwendungsbereiches von Cash und Cash Equivalents nach IAS 7.6, was ggf. zur Berücksichtigung ausgewählter Krypto-Assets (bspw. Stablecoins) führen könnte Umfang die Funktionen von Fiat-Währun- Für die Bilanzierung und Bewertung von gen erfüllen und sind mitunter nicht durch Payment Tokens differenziert die EFRAG Als dritte Möglichkeit wird durch die EFRAG eine Zentralbank gestützt. Sie verkörpern zwischen Payment Tokens und Stablecoin. in Erwägung gezogen, Digital Assets inklu- regelmäßig keine Ansprüche gegenüber Erstere sollten nach Einschätzungen der sive Krypto-Assets und Krypto-Liabilities dem „Emittenten“ bzw. der Gegenpartei. EFRAG je nach Verwendungszweck durch einen eigenen Standard zu widmen. Dieser Der derzeit bekannteste Vertreter unter den Bilanzierenden und Halteabsicht nach könnte zugleich weitere Use Cases der den Payment Tokens ist der Bitcoin. den Vorschriften für Vorräte gem. IAS 2 Blockchain-Technologie behandeln. Er operiert, im Gegensatz zu einigen oder immaterielle Vermögenswerte nach anderen Tokenarten, auf einer selbst- IAS 38 bilanziert und bewertet werden. Unabhängig von der Entscheidung der ständigen Blockchain (Blockchain-native). Eine Bilanzierung als Vorräte hat zu EFRAG für eine der drei genannten Der Bitcoin ist auf diversen Krypto-Bör- Lower of Cost oder Net Realizable Value Optionen sind unserer Einschätzung sen handelbar, wo sich sein Preis einzig zu erfolgen, während im Falle von IAS 38 nach bereits heute Klassifizierung und durch Angebot und Nachfrage bestimmt. bei Vorliegen eines aktiven Marktes das Zuordnung der Tokens zu den auf Seite 3 Eine Sonderform des Payment Tokens Neubewertungsmodell zur Anwendung beschriebenen Tokenarten vorteilhaft. ist der sogenannte Stablecoin, welcher gelangen kann. Dies dient dazu sicherzustellen, dass auf wiederum meist die Infrastruktur einer der einen Seite den individuellen Ausge- bereits vorhandenen Blockchain nutzt Im Gegensatz hierzu hat der Inhaber eines staltungsmerkmalen dieser Vermögens- (Blockchain-non-native). Der Stablecoin Stablecoins vergleichbare Ansprüche werte ausreichend Rechnung getragen erhält seinen Namen durch den Fakt, dass wie bei einer direkten Investition in eine wird und zugleich Transaktionen mit dieser meist 1:1 an eine Fiat-Währung wie Fiat-Währung und ggf. Ansprüche gegen vergleichbarem ökonomischem Gehalt den US-Dollar oder Euro gekoppelt ist. Ein Dritte bei Akzeptanz als Zahlungsmittel. einheitlich bilanziert werden. Beispiel für einen Stablecoin ist der Tether Entsprechend erscheint der EFRAG eine Token, der von dem Unternehmen Tether Anpassung von IAS 32 und IAS 7 sachge- Die Bilanzierung von Payment Tokens Ltd. ausgegeben wird. Tether nutzt die In- recht, um eine Bilanzierung als finanzieller Payment Tokens erfüllen in der Praxis frastruktur von verschiedenen Blockchains Vermögenswert und Cash Equivalent zu regelmäßig die drei Funktionen von Geld und ist laut Aussage des Unternehmens ermöglichen. In diesem Fall wäre eine bzw. Fiat-Währungen im Blockchain-Uni- vollständig mit liquiden Mitteln in US-Dollar Bewertung zum Fair Value through Profit versum. Sie fungieren als Tauschmittel, gedeckt. Dies bedeutet, dass der Wert des and Loss denkbar. als Wertaufbewahrungsmittel und als Tokens stets dem von einem US-Dollar Recheneinheit. Außerhalb der Blockchain entspricht. können die Tokens nur in begrenztem 4
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Die Bilanzierung von Security Tokens operiert auf den Blockchains von NEM Zuordnung werden. Zur ordnungsgemä- Security Tokens basieren regelmäßig und Ethereum und soll laut Aussagen der ßen Bilanzierung und Bewertung dieser auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung Regierung pro Token mit einem Barrel Vermögenswerte in den Jahresberich- und sind somit häufig als Forderungs- Rohöl hinterlegt sein. ten und Investor-Reportings der Fonds titel zu klassifizieren. Einzelne besitzen sollten Kapitalverwaltungsgesellschaften Eigenkapitalcharakter. Sie operieren Bei Security Tokens zieht die EFRAG Paral- und Asset Manager bereits jetzt einen auf einer unselbstständigen Blockchain lelen zu klassischen Wertpapieren. Diese Prozess implementieren, der die damit (Blockchain-non-native) und können Art von Tokens stellt ein Recht auf Betei- einhergehende Analyse des wirtschaftli- sowohl einen realen Vermögenswert als ligung an Einnahmeströmen sowie ein chen Gehalts der Tokens ermöglicht. Die auch wiederum andere Krypto-Tokens Bezugsrecht auf die zugrundeliegenden Beurteilung der Konsequenzen für die repräsentieren. Durch den sogenannten Rechte/Ansprüche und Verpflichtungen Rechnungslegung hat in diesem Zusam- Prozess der „Tokenisierung“ werden Eigen- und, im Falle von Immobilien, Eigentums- menhang sinnvollerweise im Rahmen des tumsrechte oder andere Vermögenswerte rechte dar. Für Security Tokens, die ihrer Neu-Produkte-Prozesses gem. KAMaRisk digital verbrieft und über die Blockchain Art nach Wertpapieren ähneln, wird eine zu erfolgen. handelbar gemacht. Vor dem Hintergrund, Anpassung der Definitionen von IAS 32 dass es sich bei der jeweiligen Blockchain vorgeschlagen, um künftig den Anwen- Sollten künftig die vorgeschlagenen um eine dezentrale Datenbank handelt, dungsbereich von IFRS 9 zu eröffnen. Anpassungen an den bestehenden Stan- können so Eintragungen, Käufe und Entsprechend würden Klassifizierung dards implementiert werden, wird sich Verkäufe von Rechten, Patenten oder Ver- und Bewertung dieser Tokens zukünftig die Investment Management-Branche in mögenswerten eindeutig nachverfolgt und in Abhängigkeit vom Zahlungsstrom- und Abhängigkeit von den gehandelten Tokens zugeordnet werden. Aufgrund der Hinter- Geschäftsmodellkriterium erfolgen. ggf. mit einer Vielzahl von IFRS ausei- legung mit zugrundeliegenden Rechten/ nandersetzen müssen, die derzeit von Ansprüchen und Verpflichtungen gehen Spezifische Problemstellungen für untergeordneter Bedeutung sind. Im Falle mit dem Eigentum an einem Security Asset Manager und Kapitalverwal- der Entwicklung eines eigenen Standards Token die gleichen Rechte und Pflichten tungsgesellschaften für Digital Assets gilt es, diesen zeitnah zu einher wie bei dem Eigentum an dem hin- Ordnungsgemäße Klassifizierung und interpretieren und entsprechend in den terlegten Vermögenswert selbst. Je nach Bewertung von Krypto-Assets in der einschlägigen Systemen umzusetzen. zugrundeliegenden Rechten/Ansprüchen Rechnungslegung nach IFRS und Verpflichtungen lassen sich Security Der Erwerb von Krypto-Assets zugunsten Aufsichtsrechtliche Behandlung Tokens noch detaillierter in Equity, Debt des Fondsvermögens stellt Kapitalverwal- von Krypto-Assets auf Basis des oder Real Asset Tokens unterteilen. Dabei tungsgesellschaften und Asset Manager BCBS-Konsultationspapiers für haben sie grundsätzlich die folgenden vor verschiedenste Herausforderungen. Zwecke des Fondsreportings Eigenschaften gemeinsam: Grundlage für die Bilanzierung dieser Der Erwerb von Krypto-Assets stellt Kapi- Vermögenswerte und Schulden ist talverwaltungsgesellschaften und Asset • Eigentumsrechte an Aktien/Eigenkapital, bereits heute eine dedizierte Analyse der Manager nicht nur bilanziell, sondern Vermögenswerten oder Instrumenten individuellen Ausgestaltungsmerkmale auch regulatorisch vor verschiedenste mit schuldähnlichen Eigenschaften der Tokens. Die Bilanzierung ist sodann Herausforderungen. Ausgangsbasis für auf Basis dieser Case-by-Case-Analyse die aufsichtsrechtliche Behandlung dieser • Fungibilität bzw. Austauschbarkeit oder mangels Alternativen aus den bestehen- Vermögenswerte ist eine initiale Klassifizie- nicht-fungibel je nach Vermögenswert den IFRS abzuleiten. rung, die sich auf Grundlage der Vorschläge (bei Kunstwerken) des Basler Ausschusses von der bilanziel- • Gegenpartei bzw. Kontrahent je nach Die im EFRAG-Papier vorgeschlagene len Einstufung unterscheidet. Im Vergleich zugrundeliegendem Vermögenswert Klassifizierung der Tokens in die genann- zur Klassifizierung gem. EFRAG-Diskus- ten fünf Kategorien wird den Bilanzieren- sionspapier nehmen die Regulatoren • Wertbestimmung in Abhängigkeit vom den künftig erleichtern, die einschlägigen eine wesentlich gröbere Untergliederung hinterlegten Vermögenswert Ansatz- und Bewertungsvorschriften der verschiedenen Tokenarten vor. Im • Blockchain-non-native Tokens der IFRS je Tokenart zu identifizieren. Die BCBS-Konsultationspapier wird zwischen zuvor beschriebene Bestimmung der den folgenden Gruppen von Krypto-Assets Ein Beispiel für einen Security Token, wesentlichen Charakteristika der Tokens für regulatorische Zwecke unterschieden: genauer Real Asset Token, ist der El-Petro ersetzt sie jedoch nicht. Vielmehr wird Token, welcher von der venezolanischen diese Analyse anhand teilweise vorge- Regierung ausgegeben wurde. Dieser gebener Kriterien die Grundlage für die 5
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities • „tokenised traditional assets“ (Gruppe 1a; Auch mit Blick auf die unmittelbar aus Millionenkreditmeldung sowie LCR- und z.B. Security Tokens) der Klassifizierung resultierenden Folge-/ NSFR-Meldung. Abhängig von der Klassifi- Überwachungsprozesse sieht das zierung des Krypto-Assets, der Gegenpar- • „cryptoassets with stabilisation mecha- BCBS-Konsultationspapier umfassende tei sowie des zugrundeliegenden traditi- nism“ (Gruppe 1b; z.B. Stablecoins) Anforderungen vor, von denen indirekt onellen Vermögenswertes sind durch die • „cryptoassets that do not qualify as Group 1” auch Kapitalverwaltungsgesellschaften Asset Manager verschiedenste aufsichts- (Gruppe 2; z.B. Bitcoin) betroffen sind. An das Risikomanagement rechtliche Informationen zu ermitteln, z.B.: wie auch die operativen Prozesse werden Zum Zwecke der Klassifizierung hat in diesem Zuge komplexe Vorgaben wie • Risikogewichte (bis zu 1.250% bei der Basler Ausschuss in Analogie zum bspw. der Aufbau eines täglichen Moni- Anwendung des Fallback-Ansatzes im Vorgehen des EFRAG-Diskussionspa- torings zur Beurteilung der Wirksamkeit Rahmen der Durchschau) piers einen Kriterienkatalog definiert. Auf der Stabilisierungsmechanismen1 für • Marktwerte dessen Grundlage soll künftig eine sach- Gruppe-1b-Krypto-Assets wie auch die gerechte Einstufung der Krypto-Assets permanente Überwachung der Einhaltung • Umfang von Long- und Short-Positionen unter Berücksichtigung der individuellen der Klassifizierungsmerkmale sämtlicher • Potenzieller künftiger Risikopositions- Ausgestaltungsmerkmale für die Zwecke gehaltenen Krypto-Assets gestellt. Kapital- wert (50% des Nominalwerts) der regulatorischen Behandlung gewähr- verwaltungsgesellschaften müssen diese leistet werden. Vor dem Hintergrund, dass Prozesse für das durch sie administrierte • Bruttopositionswert gem. Rechnungs- der EFRAG- und der BCBS-Kriterienkatalog Fondsvermögen als Grundlage für eine legungsrahmen sowie im Falle außerbi- nicht deckungsgleich sind, stehen Asset effektive Reportingstruktur einrichten. lanzieller Vermögenswerte der Kredit- Manager künftig vor der Herausforderung, konversionsfaktor für die Ermittlung der nicht nur für bilanzielle Zwecke, sondern Des Weiteren ergeben sich für Asset Verschuldungsquote und die Einhaltung gleichwohl auch für Zwecke der aufsichts- Manager erhebliche Implikationen für das der Großkreditbestimmungen rechtlichen Behandlung voneinander Investmentfonds-Reporting. Unmittelbar • RSF-Faktoren zur NSFR-Berechnung. unabhängige, dezidierte Klassifizierungs- hiervon betroffen sind die Angaben zur prozesse vornehmen bzw. implementieren Ermittlung bzw. Erstellung von CoRep-Mel- zu müssen. dung, Leverage-Ratio-Meldung, Groß- und 1 Der Wert des Krypto-Assets leitet sich durch einen oder mehrere zugrundeliegende (traditionelle) Vermögenswerte („asset-backed“) ab. Hierdurch sollen eine Stabilisie- rung des Vermögenswertes wie auch eine Minimierung von dessen Volatilität erreicht werden. In diesem Kontext hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft kontinuierlich den Wert des Krypto-Assets als auch der zugrundeliegenden Vermögenswerte zu überwachen, um die Effektivität des Stabilisierungsmechanismus sicherzustellen. 6
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Zusammenfassend lässt sich festhalten, Wie Deloitte Sie unterstützen kann Unsere Services sind dabei nicht nur auf dass das BCBS-Konsultationspapier eine Deloitte ist bestens aufgestellt, um Sie bei den Themenkomplex Rechnungslegung Vielzahl von Vorschriften enthält, von Projekten rund um das Thema Krypto- begrenzt. Zur Erfüllung der Anforderun- denen ebenfalls Kapitalverwaltungsge- Assets zu unterstützen. Wir helfen gen an das bankaufsichtliche Meldewesen sellschaften und Asset Manager betroffen Ihnen bei den Analysen der individuellen helfen wir Ihnen ebenfalls bei der regulato- sind. Deren Anwendungsbereich erstreckt Merkmale verschiedenster Krypto-Assets rischen Analyse der individuellen Merkmale sich u.a. auf die initiale Klassifizierung und erarbeiten mit Ihnen die darauf verschiedenster Krypto-Assets und sowie die anschließende Überwachung aufbauenden, einschlägigen Bilanzie- unterstützen Sie zugleich beim Aufbau der von Krypto-Assets und ggf. deren Stabi- rungs- und Bewertungsvorschriften. Dies aufsichtlich geforderten Folge-/Überwa- lisierungsmechanismen wie auch die zu ermöglicht Ihnen die künftig notwendige, chungsprozesse insbesondere zur Ermitt- ermittelten Meldedaten für das Invest- eindeutige Zuordnung der Tokens zu den lung der einschlägigen Meldewesendaten. mentfonds-Reporting. im EFRAG-Papier avisierten Kategorien. Dies ermöglicht es Ihnen, die zukünftig Das Diskussionspapier der EFRAG gibt erforderlichen regulatorischen Anforderun- Sollten die vorgeschlagenen Anpassun- einen ersten Einblick in die künftige Rech- gen zu erfüllen. Das Konsultationspapier gen an den einschlägigen Verordnungen nungslegung von Krypto-Tokens – mit des BCBS vermittelt erste Eindrücke in wie bspw. der CRR erfolgen, wird sich unserer Expertise ermöglichen wir Ihnen die kommende bankaufsichtsrechtliche die Investment Management-Branche bereits heute, die notwendige Infrastruk- Behandlung für Krypto-Assets – mit in Abhängigkeit von den gehandelten tur und hausinternen Prozesse aufzu- unserer breitgefächerten Erfahrung bieten Krypto-Assets ggf. mit einer Vielzahl bauen, um den künftigen Anforderungen wir Ihnen bereits heute die Möglichkeit, die aufsichtsrechtlicher Anforderungen aus- an die Finanzberichterstattung gerecht zu relevanten hausinternen Prozesse zur Erfül- einandersetzen müssen, die derzeit von werden. lung künftiger regulatorischer Vorgaben untergeordneter Bedeutung sind. Auch bedarfsgerecht zu entwickeln. hier gilt, dass etwaige neue aufsichtsrecht- liche Vorgaben zeitnah zu interpretieren und umzusetzen sind. Wir helfen Ihnen bei den Analysen der individuellen Merkmale verschiedenster Krypto-Assets und erarbeiten mit Ihnen die darauf aufbauenden, einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. 7
Ihre Ansprechpartner Peter Lellmann Mathias Bunge Partner Partner Tel: +49 69 75695 6858 Tel: +49 69 75695 6327 plellmann@deloitte.de mbunge@deloitte.de Kevin Vogt Christian Boeth Director Senior Manager Tel: +49 69 75695 7444 Tel: +49 69 75695 6105 kvogt@deloitte.de cboeth@deloitte.de Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbun- denen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte bietet branchenführende Leistungen in den Bereichen Audit und Assurance, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory für nahezu 90% der Fortune Global 500®-Unternehmen und Tausende von privaten Unternehmen an. Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern messbare und langfristig wirkende Ergebnisse, die dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken, die unsere Kunden bei Wandel und Wachstum unterstützen und den Weg zu einer stärkeren Wirtschaft, einer gerechteren Gesellschaft und einer nachhaltigen Welt weisen. Deloitte baut auf eine über 175-jährige Geschichte auf und ist in mehr als 150 Ländern tätig. Erfahren Sie mehr darüber, wie die mehr als 345.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen noch deren verbundene Unterneh- men (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringen mit dieser Veröffentlichung eine professionelle Dienstleistung. Diese Veröffentli- chung ist nicht geeignet, um geschäftliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen. Hierzu sollten Sie sich von einem qualifizierten Berater in Bezug auf den Einzelfall beraten lassen. Es werden keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Aussagen, Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung gemacht, und weder DTTL noch ihre Mitgliedsunternehmen, verbundene Unter- nehmen, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten haften oder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Personen entstehen, die sich auf diese Veröffentlichung verlassen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. Stand 02/2022
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