Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte

Die Seite wird erstellt Frank Ackermann
 
WEITER LESEN
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und
Krypto-Liabilities
Details für Investment Manager
auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

Einleitung                                          mente eines Unternehmens handelt. Je            bedeutsam, nicht zuletzt vor dem Hin-
Seit der Veröffentlichung des ersten                nach Halteabsicht der Krypto-Assets wäre        tergrund des gestiegenen Interesses im
Krypto-Tokens ist der Bitcoin nach seinen           eine Bilanzierung als Vorräte nach IAS 2        Finanz- und Bankenbereich.
rasanten Wertanstiegen zu einem belieb-             oder als immaterielle Vermögenswerte
ten Investment geworden und gilt als                nach IAS 38 möglich.                            Klassifizierung von Krypto-Assets auf
Sinnbild für den Aufstieg der Krypto-                                                               Basis des EFRAG-Diskussionspapiers
Assets. Neben dem Bitcoin, der gemessen             Ein Jahr später, im Juli 2020, hat die          Bilanzierung und Bewertung von Krypto-
anhand der Marktkapitalisierung den                 European Financial Reporting Advisory           Assets und -Liabilities haben den indivi-
bedeutendsten Token darstellt, gibt es              Group (EFRAG) das Diskussionspapier             duellen Eigenschaften und Charakteristika
mittlerweile über 10.000 unterschiedli-             „Accounting for crypto-assets (liabilities) –   der jeweiligen Tokens Rechnung zu tragen.
che Krypto-Tokens weltweit, die für viele           holder and issuer perspective“ publiziert,      Demgegenüber steht die Notwendigkeit
Investoren eine neue Anlageklasse bilden.           in dem sie konkrete Vorschläge für die          zur Ableitung konsistenter und vergleich-
Durch das wachsende Interesse steigt die            Rechnungslegung von Krypto-Assets und           barer Rechnungslegungsvorschriften.
bei aktuell 1.657 Mrd. EUR liegende Markt-          -Liabilities auflistet und um Stellungnah-      Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das
kapitalisierung (Stand: 25.01.2022) immer           men von Inhabern und Emittenten zu              EFRAG-Diskussionspapier eine Klassifizie-
weiter. Mittlerweile haben nicht nur Pri-           diesem Thema bittet. Das Diskussionspa-         rung der verschiedenen Tokens auf Basis
vatanleger Krypto-Assets als Anlagemög-             pier hat das Ziel, eine adäquate Finanz-        ihrer individuellen Ausstattungsmerkmale
lichkeit identifiziert. In den vergangenen          berichterstattung von Krypto-Assets und         vor. In Anlehnung an die einschlägige
zwei Jahren haben renommierte Wert-                 -Liabilities in IFRS-Abschlüssen zu gewähr-     Literatur differenziert die EFRAG zwischen
papierhandelshäuser den Handel damit                leisten. Die Kommentierungsfrist endete         Payment Token, Security Token, Utility Token,
aufgenommen und auch die Investment                 am 31. Juli 2021. In ihrer Veröffentlichung     Hybrid Token und Pre-Functional Token.
Management-Branche hat die ersten                   unterteilt die EFRAG die Krypto-Tokens je       Aufgrund der unterschiedlichen Eigen-
Krypto-Fonds aufgelegt.                             nach Ausgestaltung in unterschiedliche          schaften dieser Tokens sind für jede Art
                                                    Tokenarten mit je eigenen Vorschriften für      mitunter divergierende Rechnungsle-
Zusammen mit der steigenden Beliebt-                die Rechnungslegung von Inhabern und            gungsvorschriften aufseiten der Investo-
heit der Krypto-Tokens als Anlageklasse             Emittenten, die den Besonderheiten der          ren und Emittenten einzuhalten. Gemäß
steigt ebenfalls die Notwendigkeit einer            individuellen Ausprägungen der Tokens           der Definition ist ein Token eine Wertein-
einheitlichen Rechnungslegung, sowohl               Rechnung tragen sollen. Diese Anforde-          heit, die einen Teil des Ökosystems einer
aus Inhaber- als auch aus Emittentensicht.          rungen je Tokenart werden im Folgenden          Technologieplattform darstellt. Gleichzu-
Viele Länder, darunter bspw. Frankreich             näher beschrieben und die Auswirkungen          setzen ist dieser mit einer Art Container
oder Litauen, haben bereits diverse Richt-          auf Asset Manager dargelegt.                    für verschiedene technologische Anwen-
linien für die Bilanzierung von Krypto-                                                             dungsfälle. Je nach Eigenschaften und Aus-
Assets und -Liabilities, die inhaltlich stark       Am 10. Juni 2021 veröffentlichte zudem          prägungen des jeweiligen Tokens erfolgt
divergieren, veröffentlicht. Eine einheit-          der Basler Ausschuss für Bankenauf-             eine detaillierte Einteilung, wobei die
liche internationale Rechnungslegung,               sicht (BCBS) das Konsultationspapier            Anwendungsmöglichkeiten nahezu unbe-
wie man sie in den International Finan-             „Prudential treatment of cryptoasset            grenzt sind. Abbildung 1 systematisiert die
cial Reporting Standards (IFRS) verorten            exposures“. Ausgewiesene Zielsetzung            verschiedenen Tokenarten und legt die
würde, besteht derzeit nicht. Erschwert             des BCBS ist es, diese neuartigen Ver-          wesentlichen Eigenschaften dar.
wird das Ausarbeiten eines einheitlichen            mögensgegenstände erstmalig einer
Standards durch die unterschiedlichen               individuellen Regulierung im Hinblick auf       In diesem Beitrag widmen wir uns aus-
Ausgestaltungen der einzelnen Krypto-               das bankaufsichtliche Meldewesen zu             schließlich der Bilanzierung und Bewer-
Tokens.                                             unterziehen. Hintergrund der Bestrebun-         tung von Payment und Security Tokens
                                                    gen sind insbesondere das gestiegene            aus Inhabersicht, da diesen in der Invest-
Im Juni 2019 veröffentlichte das IFRS Inter-        Handelsvolumen in und die große Markt-          ment Management-Branche zum jetzigen
pretation Committee (IC) seine Agenda-Ent-          kapitalisierung von Krypto-Assets – auch        Zeitpunkt die größte Bedeutung zukommt.
scheidung zum Thema „Holdings of Crypto-            wenn diese im Verhältnis zur Größe des
currencies“, dass es sich bei Krypto-Tokens         globalen Finanzsystems nach wie vor
grundsätzlich um keine finanziellen Ver-            überschaubar sind. Dennoch erachtet
mögenswerte im Sinne des International              der Basler Ausschuss die absolute Größe
Accounting Standard (IAS) 32 handelt, da es         des Marktes für Krypto-Assets als auch
sich nicht um flüssige Mittel oder Eigen-           die inhärenten Risiken (u.a. Kredit-, Liqui-
kapitalinstrumente/Fremdkapitalinstru-              ditäts-, Markt- und Reputationsrisiken) für

2
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

Abb. 1 – Übersicht der Kategorisierung der Krypto-Tokens durch die EFRAG

                                                  Ein Payment Token ist mit keinem Basiswert hinterlegt. Eine Sonderform ist der sog. Stablecoin,
 Payment Token                                    welcher mit einer Fiatwährung (USD, EUR …) hinterlegt ist. Mit dieser Tokenart sollen Käufe,
                                                  Verkäufe und andere Finanztransaktionen ermöglicht werden.

                                                  Ein Security Token kann einen realen Vermögenswert in Form eines Tokens auf einer Blockchain
 Security Token                                   repräsentieren. Mit dem Besitz eines Security Tokens gehen bestimmte Rechte an dem realen
                                                  Vermögensgegenstand einher.

                                                  Ein Utility Token ist an eine bestimmte Verwendung geknüpft und wird daher auch als Verwen-
 Utility Token                                    dungs-Token bezeichnet. Durch den Besitz eines Utility Tokens bestehen Rechte, die bspw. zum
                                                  Kauf eines bestimmten Produkts qualifizieren.

                                                  Ein Hybrid Token ist eine Kombination aus Utility, Security und/oder Payment Token. Ähnlich wie
 Hybrid Token                                     bei Security oder Utility Tokens kann ein Hybrid Token bestimmte Rechte verkörpern oder wie
                                                  ein Payment Token bei Akzeptanz als Zahlungsmittel verwendet werden.

                                                  Ein Pre-Functional Token ist die Vorform der anderen Tokens. Sie bieten in dieser Form weder
 Pre-Functional Token                             Nutzen noch Rechte und werden mit Start des jeweiligen Netzwerks/Services üblicherweise,
                                                  jedoch nicht zwingend, in Utility Tokens umgewandelt.

Vorschläge zur (Neu-)Gestaltung der          der Fall, wenn Bilanzierende für identische          • Anwendbare Rechnungslegungsvor-
Rechnungslegung nach IFRS                    Tokens mit gleichem Verwendungszweck                   schriften für Utility und Hybrid Tokens
Allgemeingültige Überlegungen zur            divergierende Bilanzierungs- und Bewer-                mit atypischen Rechten, einschließlich
Behandlung von Tokens in der Rech-           tungsmethoden entwickeln.                              der Anwendung der Grundsätze der
nungslegung nach IFRS                                                                               Trennungspflicht und Leitlinien für Vor-
Im Diskussionspapier der EFRAG werden        Die zweite Alternative sieht die Anpas-                auszahlungen (mögliche Anwendung von
drei Möglichkeiten zur künftigen Behand-     sung oder Klarstellung der bestehenden                 IAS 1, IAS 8, IFRS 9 und IFRS 15)
lung von Krypto-Assets und -Liabilities      Rechnungslegungsvorschriften vor. Hier-
                                                                                                  • Bestimmung des (fortgeführten) Buch-
in der Rechnungslegung nach IFRS dar-        durch sollen unter Berücksichtigung der
                                                                                                    werts für Tauschgeschäfte (ggf. IAS 16,
gestellt. Die erste Option sieht keine       spezifischen Charakteristika der jeweiligen
                                                                                                    IFRS 15) bzw. Mining-Aktivitäten (IAS 2,
Änderung der bestehenden Standards vor.      Tokens eine sachgerechte und vergleich-
                                                                                                    IAS 38, IFRS 11 oder IFRS 16)
Dies würde bedeuten, dass zum Erstel-        bare Bilanzierung und Bewertung der
len von Jahres- und Konzernabschlüssen       Geschäftsvorfälle sichergestellt werden.             • Identifizierung eines aktiven Marktes
weiterhin die unverändert bestehenden        Im EFRAG-Diskussionspapier wird neben                  i.S.d. IFRS 13
IFRS zur Anwendung gelangen. In diesem       der Anpassung von Standards die Kon-
Szenario müssen Bilanzierer unter Berück-    kretisierung durch die Entwicklung von               Des Weiteren hat die EFRAG an den beste-
sichtigung der individuellen Ausgestaltung   Anwendungsleitlinien und Schulungs-                  henden IFRS potenziellen Änderungsbedarf
der Tokens ihre Bilanzierungs- und Bewer-    materialien vorgeschlagen. Die EFRAG                 identifiziert, um den individuellen Ausge-
tungsmethoden aus den einschlägigen          hat beispielsweise im Hinblick auf die               staltungsmerkmalen dieser neuartigen
IFRS ableiten. Unserer Einschätzung nach     folgenden Sachverhalte Klarstellungsbedarf           Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
ginge diese Option vor dem Hintergrund,      identifiziert:                                       Rechnung zu tragen. Ausgewählte Punkte
dass sich die IFRIC-IC-Agenda-Entschei-                                                           werden im Folgenden dargestellt:
dung aus dem Jahr 2019 ausschließlich auf    • Voraussetzungen, unter denen der
die Bilanzierung von Kryptowährungen           Anwendungsbereich von IFRS 9 für                   • Anpassung der Vorschriften des IAS 38.72
bezieht, mit einer erheblichen Rechtsun-       Investoren und Emittenten sowie IFRS 15              dahingehend, dass für gewisse Tokens
sicherheit einher und die Vergleichbarkeit     und IAS 37 für Emittenten eröffnet ist               eine Bewertung erfolgswirksam zum
der Rechnungslegung könnte künftig                                                                  beizulegenden Zeitwert (FVPL) ermög-
eingeschränkt sein. Dies wäre immer dann                                                            licht wird. Für Krypto-Assets, für die

                                                                                                                                                    3
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

    kein aktiver Markt identifiziert werden
    kann, soll die Möglichkeit bestehen,
    diese erfolgsneutral zum beizulegenden
    Zeitwert zu bewerten (FVOCI).

• Erweiterung des Anwendungsbereichs
  von IAS 32.11 um Krypto-Assets, die
  den Charakter von Finanzinstrumenten
  haben, derzeit aber nach IAS 32 die
  Definition eines Finanzinstruments nicht
  erfüllen

• Ergänzung spezifischer Vorschriften
  für Krypto-Assets, die dauernd dem
  Geschäftsbetrieb (Investition) dienen,
  und ggf. Erweiterung der bestehenden
  Bewertungsvorschriften (Cost, FVPL
  oder FVOCI)

• Erweiterung des Anwendungsbereiches
  von Cash und Cash Equivalents nach
  IAS 7.6, was ggf. zur Berücksichtigung
  ausgewählter Krypto-Assets (bspw.
  Stablecoins) führen könnte                        Umfang die Funktionen von Fiat-Währun-          Für die Bilanzierung und Bewertung von
                                                    gen erfüllen und sind mitunter nicht durch      Payment Tokens differenziert die EFRAG
Als dritte Möglichkeit wird durch die EFRAG
                                                    eine Zentralbank gestützt. Sie verkörpern       zwischen Payment Tokens und Stablecoin.
in Erwägung gezogen, Digital Assets inklu-
                                                    regelmäßig keine Ansprüche gegenüber            Erstere sollten nach Einschätzungen der
sive Krypto-Assets und Krypto-Liabilities
                                                    dem „Emittenten“ bzw. der Gegenpartei.          EFRAG je nach Verwendungszweck durch
einen eigenen Standard zu widmen. Dieser
                                                    Der derzeit bekannteste Vertreter unter         den Bilanzierenden und Halteabsicht nach
könnte zugleich weitere Use Cases der
                                                    den Payment Tokens ist der Bitcoin.             den Vorschriften für Vorräte gem. IAS 2
Blockchain-Technologie behandeln.
                                                    Er operiert, im Gegensatz zu einigen            oder immaterielle Vermögenswerte nach
                                                    anderen Tokenarten, auf einer selbst-           IAS 38 bilanziert und bewertet werden.
Unabhängig von der Entscheidung der
                                                    ständigen Blockchain (Blockchain-native).       Eine Bilanzierung als Vorräte hat zu
EFRAG für eine der drei genannten
                                                    Der Bitcoin ist auf diversen Krypto-Bör-        Lower of Cost oder Net Realizable Value
Optionen sind unserer Einschätzung
                                                    sen handelbar, wo sich sein Preis einzig        zu erfolgen, während im Falle von IAS 38
nach bereits heute Klassifizierung und
                                                    durch Angebot und Nachfrage bestimmt.           bei Vorliegen eines aktiven Marktes das
Zuordnung der Tokens zu den auf Seite 3
                                                    Eine Sonderform des Payment Tokens              Neubewertungsmodell zur Anwendung
beschriebenen Tokenarten vorteilhaft.
                                                    ist der sogenannte Stablecoin, welcher          gelangen kann.
Dies dient dazu sicherzustellen, dass auf
                                                    wiederum meist die Infrastruktur einer
der einen Seite den individuellen Ausge-
                                                    bereits vorhandenen Blockchain nutzt            Im Gegensatz hierzu hat der Inhaber eines
staltungsmerkmalen dieser Vermögens-
                                                    (Blockchain-non-native). Der Stablecoin         Stablecoins vergleichbare Ansprüche
werte ausreichend Rechnung getragen
                                                    erhält seinen Namen durch den Fakt, dass        wie bei einer direkten Investition in eine
wird und zugleich Transaktionen mit
                                                    dieser meist 1:1 an eine Fiat-Währung wie       Fiat-Währung und ggf. Ansprüche gegen
vergleichbarem ökonomischem Gehalt
                                                    den US-Dollar oder Euro gekoppelt ist. Ein      Dritte bei Akzeptanz als Zahlungsmittel.
einheitlich bilanziert werden.
                                                    Beispiel für einen Stablecoin ist der Tether    Entsprechend erscheint der EFRAG eine
                                                    Token, der von dem Unternehmen Tether           Anpassung von IAS 32 und IAS 7 sachge-
Die Bilanzierung von Payment Tokens
                                                    Ltd. ausgegeben wird. Tether nutzt die In-      recht, um eine Bilanzierung als finanzieller
Payment Tokens erfüllen in der Praxis
                                                    frastruktur von verschiedenen Blockchains       Vermögenswert und Cash Equivalent zu
regelmäßig die drei Funktionen von Geld
                                                    und ist laut Aussage des Unternehmens           ermöglichen. In diesem Fall wäre eine
bzw. Fiat-Währungen im Blockchain-Uni-
                                                    vollständig mit liquiden Mitteln in US-Dollar   Bewertung zum Fair Value through Profit
versum. Sie fungieren als Tauschmittel,
                                                    gedeckt. Dies bedeutet, dass der Wert des       and Loss denkbar.
als Wertaufbewahrungsmittel und als
                                                    Tokens stets dem von einem US-Dollar
Recheneinheit. Außerhalb der Blockchain
                                                    entspricht.
können die Tokens nur in begrenztem

4
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

Die Bilanzierung von Security Tokens         operiert auf den Blockchains von NEM              Zuordnung werden. Zur ordnungsgemä-
Security Tokens basieren regelmäßig          und Ethereum und soll laut Aussagen der           ßen Bilanzierung und Bewertung dieser
auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung      Regierung pro Token mit einem Barrel              Vermögenswerte in den Jahresberich-
und sind somit häufig als Forderungs-        Rohöl hinterlegt sein.                            ten und Investor-Reportings der Fonds
titel zu klassifizieren. Einzelne besitzen                                                     sollten Kapitalverwaltungsgesellschaften
Eigenkapitalcharakter. Sie operieren         Bei Security Tokens zieht die EFRAG Paral-        und Asset Manager bereits jetzt einen
auf einer unselbstständigen Blockchain       lelen zu klassischen Wertpapieren. Diese          Prozess implementieren, der die damit
(Blockchain-non-native) und können           Art von Tokens stellt ein Recht auf Betei-        einhergehende Analyse des wirtschaftli-
sowohl einen realen Vermögenswert als        ligung an Einnahmeströmen sowie ein               chen Gehalts der Tokens ermöglicht. Die
auch wiederum andere Krypto-Tokens           Bezugsrecht auf die zugrundeliegenden             Beurteilung der Konsequenzen für die
repräsentieren. Durch den sogenannten        Rechte/Ansprüche und Verpflichtungen              Rechnungslegung hat in diesem Zusam-
Prozess der „Tokenisierung“ werden Eigen-    und, im Falle von Immobilien, Eigentums-          menhang sinnvollerweise im Rahmen des
tumsrechte oder andere Vermögenswerte        rechte dar. Für Security Tokens, die ihrer        Neu-Produkte-Prozesses gem. KAMaRisk
digital verbrieft und über die Blockchain    Art nach Wertpapieren ähneln, wird eine           zu erfolgen.
handelbar gemacht. Vor dem Hintergrund,      Anpassung der Definitionen von IAS 32
dass es sich bei der jeweiligen Blockchain   vorgeschlagen, um künftig den Anwen-              Sollten künftig die vorgeschlagenen
um eine dezentrale Datenbank handelt,        dungsbereich von IFRS 9 zu eröffnen.              Anpassungen an den bestehenden Stan-
können so Eintragungen, Käufe und            Entsprechend würden Klassifizierung               dards implementiert werden, wird sich
Verkäufe von Rechten, Patenten oder Ver-     und Bewertung dieser Tokens zukünftig             die Investment Management-Branche in
mögenswerten eindeutig nachverfolgt und      in Abhängigkeit vom Zahlungsstrom- und            Abhängigkeit von den gehandelten Tokens
zugeordnet werden. Aufgrund der Hinter-      Geschäftsmodellkriterium erfolgen.                ggf. mit einer Vielzahl von IFRS ausei-
legung mit zugrundeliegenden Rechten/                                                          nandersetzen müssen, die derzeit von
Ansprüchen und Verpflichtungen gehen         Spezifische Problemstellungen für                 untergeordneter Bedeutung sind. Im Falle
mit dem Eigentum an einem Security           Asset Manager und Kapitalverwal-                  der Entwicklung eines eigenen Standards
Token die gleichen Rechte und Pflichten      tungsgesellschaften                               für Digital Assets gilt es, diesen zeitnah zu
einher wie bei dem Eigentum an dem hin-      Ordnungsgemäße Klassifizierung und                interpretieren und entsprechend in den
terlegten Vermögenswert selbst. Je nach      Bewertung von Krypto-Assets in der                einschlägigen Systemen umzusetzen.
zugrundeliegenden Rechten/Ansprüchen         Rechnungslegung nach IFRS
und Verpflichtungen lassen sich Security     Der Erwerb von Krypto-Assets zugunsten            Aufsichtsrechtliche Behandlung
Tokens noch detaillierter in Equity, Debt    des Fondsvermögens stellt Kapitalverwal-          von Krypto-Assets auf Basis des
oder Real Asset Tokens unterteilen. Dabei    tungsgesellschaften und Asset Manager             BCBS-Konsultationspapiers für
haben sie grundsätzlich die folgenden        vor verschiedenste Herausforderungen.             Zwecke des Fondsreportings
Eigenschaften gemeinsam:                     Grundlage für die Bilanzierung dieser             Der Erwerb von Krypto-Assets stellt Kapi-
                                             Vermögenswerte und Schulden ist                   talverwaltungsgesellschaften und Asset
• Eigentumsrechte an Aktien/Eigenkapital,    bereits heute eine dedizierte Analyse der         Manager nicht nur bilanziell, sondern
  Vermögenswerten oder Instrumenten          individuellen Ausgestaltungsmerkmale              auch regulatorisch vor verschiedenste
  mit schuldähnlichen Eigenschaften          der Tokens. Die Bilanzierung ist sodann           Herausforderungen. Ausgangsbasis für
                                             auf Basis dieser Case-by-Case-Analyse             die aufsichtsrechtliche Behandlung dieser
• Fungibilität bzw. Austauschbarkeit oder
                                             mangels Alternativen aus den bestehen-            Vermögenswerte ist eine initiale Klassifizie-
  nicht-fungibel je nach Vermögenswert
                                             den IFRS abzuleiten.                              rung, die sich auf Grundlage der Vorschläge
  (bei Kunstwerken)
                                                                                               des Basler Ausschusses von der bilanziel-
• Gegenpartei bzw. Kontrahent je nach        Die im EFRAG-Papier vorgeschlagene                len Einstufung unterscheidet. Im Vergleich
  zugrundeliegendem Vermögenswert            Klassifizierung der Tokens in die genann-         zur Klassifizierung gem. EFRAG-Diskus-
                                             ten fünf Kategorien wird den Bilanzieren-         sionspapier nehmen die Regulatoren
• Wertbestimmung in Abhängigkeit vom
                                             den künftig erleichtern, die einschlägigen        eine wesentlich gröbere Untergliederung
  hinterlegten Vermögenswert
                                             Ansatz- und Bewertungsvorschriften                der verschiedenen Tokenarten vor. Im
• Blockchain-non-native Tokens               der IFRS je Tokenart zu identifizieren. Die       BCBS-Konsultationspapier wird zwischen
                                             zuvor beschriebene Bestimmung der                 den folgenden Gruppen von Krypto-Assets
Ein Beispiel für einen Security Token,       wesentlichen Charakteristika der Tokens           für regulatorische Zwecke unterschieden:
genauer Real Asset Token, ist der El-Petro   ersetzt sie jedoch nicht. Vielmehr wird
Token, welcher von der venezolanischen       diese Analyse anhand teilweise vorge-
Regierung ausgegeben wurde. Dieser           gebener Kriterien die Grundlage für die

                                                                                                                                              5
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

• „tokenised traditional assets“ (Gruppe 1a;               Auch mit Blick auf die unmittelbar aus                    Millionenkreditmeldung sowie LCR- und
  z.B. Security Tokens)                                    der Klassifizierung resultierenden Folge-/                NSFR-Meldung. Abhängig von der Klassifi-
                                                           Überwachungsprozesse sieht das                            zierung des Krypto-Assets, der Gegenpar-
• „cryptoassets with stabilisation mecha-
                                                           BCBS-Konsultationspapier umfassende                       tei sowie des zugrundeliegenden traditi-
  nism“ (Gruppe 1b; z.B. Stablecoins)
                                                           Anforderungen vor, von denen indirekt                     onellen Vermögenswertes sind durch die
• „cryptoassets that do not qualify as Group 1”            auch Kapitalverwaltungsgesellschaften                     Asset Manager verschiedenste aufsichts-
  (Gruppe 2; z.B. Bitcoin)                                 betroffen sind. An das Risikomanagement                   rechtliche Informationen zu ermitteln, z.B.:
                                                           wie auch die operativen Prozesse werden
Zum Zwecke der Klassifizierung hat                         in diesem Zuge komplexe Vorgaben wie                      • Risikogewichte (bis zu 1.250% bei
der Basler Ausschuss in Analogie zum                       bspw. der Aufbau eines täglichen Moni-                      Anwendung des Fallback-Ansatzes im
Vorgehen des EFRAG-Diskussionspa-                          torings zur Beurteilung der Wirksamkeit                     Rahmen der Durchschau)
piers einen Kriterienkatalog definiert. Auf                der Stabilisierungsmechanismen1 für
                                                                                                                     • Marktwerte
dessen Grundlage soll künftig eine sach-                   Gruppe-1b-Krypto-Assets wie auch die
gerechte Einstufung der Krypto-Assets                      permanente Überwachung der Einhaltung                     • Umfang von Long- und Short-Positionen
unter Berücksichtigung der individuellen                   der Klassifizierungsmerkmale sämtlicher
                                                                                                                     • Potenzieller künftiger Risikopositions-
Ausgestaltungsmerkmale für die Zwecke                      gehaltenen Krypto-Assets gestellt. Kapital-
                                                                                                                       wert (50% des Nominalwerts)
der regulatorischen Behandlung gewähr-                     verwaltungsgesellschaften müssen diese
leistet werden. Vor dem Hintergrund, dass                  Prozesse für das durch sie administrierte                 • Bruttopositionswert gem. Rechnungs-
der EFRAG- und der BCBS-Kriterienkatalog                   Fondsvermögen als Grundlage für eine                        legungsrahmen sowie im Falle außerbi-
nicht deckungsgleich sind, stehen Asset                    effektive Reportingstruktur einrichten.                     lanzieller Vermögenswerte der Kredit-
Manager künftig vor der Herausforderung,                                                                               konversionsfaktor für die Ermittlung der
nicht nur für bilanzielle Zwecke, sondern                  Des Weiteren ergeben sich für Asset                         Verschuldungsquote und die Einhaltung
gleichwohl auch für Zwecke der aufsichts-                  Manager erhebliche Implikationen für das                    der Großkreditbestimmungen
rechtlichen Behandlung voneinander                         Investmentfonds-Reporting. Unmittelbar
                                                                                                                     • RSF-Faktoren zur NSFR-Berechnung.
unabhängige, dezidierte Klassifizierungs-                  hiervon betroffen sind die Angaben zur
prozesse vornehmen bzw. implementieren                     Ermittlung bzw. Erstellung von CoRep-Mel-
zu müssen.                                                 dung, Leverage-Ratio-Meldung, Groß- und

1
    Der Wert des Krypto-Assets leitet sich durch einen oder mehrere zugrundeliegende (traditionelle) Vermögenswerte („asset-backed“) ab. Hierdurch sollen eine Stabilisie-
    rung des Vermögenswertes wie auch eine Minimierung von dessen Volatilität erreicht werden. In diesem Kontext hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft kontinuierlich
    den Wert des Krypto-Assets als auch der zugrundeliegenden Vermögenswerte zu überwachen, um die Effektivität des Stabilisierungsmechanismus sicherzustellen.

6
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities Details für Investment Manager auf Basis des EFRAG-Diskussionspapiers - Deloitte
Bilanzierung von Krypto-Assets und Krypto-Liabilities

Zusammenfassend lässt sich festhalten,         Wie Deloitte Sie unterstützen kann                 Unsere Services sind dabei nicht nur auf
dass das BCBS-Konsultationspapier eine         Deloitte ist bestens aufgestellt, um Sie bei       den Themenkomplex Rechnungslegung
Vielzahl von Vorschriften enthält, von         Projekten rund um das Thema Krypto-                begrenzt. Zur Erfüllung der Anforderun-
denen ebenfalls Kapitalverwaltungsge-          Assets zu unterstützen. Wir helfen                 gen an das bankaufsichtliche Meldewesen
sellschaften und Asset Manager betroffen       Ihnen bei den Analysen der individuellen           helfen wir Ihnen ebenfalls bei der regulato-
sind. Deren Anwendungsbereich erstreckt        Merkmale verschiedenster Krypto-Assets             rischen Analyse der individuellen Merkmale
sich u.a. auf die initiale Klassifizierung     und erarbeiten mit Ihnen die darauf                verschiedenster Krypto-Assets und
sowie die anschließende Überwachung            aufbauenden, einschlägigen Bilanzie-               unterstützen Sie zugleich beim Aufbau der
von Krypto-Assets und ggf. deren Stabi-        rungs- und Bewertungsvorschriften. Dies            aufsichtlich geforderten Folge-/Überwa-
lisierungsmechanismen wie auch die zu          ermöglicht Ihnen die künftig notwendige,           chungsprozesse insbesondere zur Ermitt-
ermittelten Meldedaten für das Invest-         eindeutige Zuordnung der Tokens zu den             lung der einschlägigen Meldewesendaten.
mentfonds-Reporting.                           im EFRAG-Papier avisierten Kategorien.             Dies ermöglicht es Ihnen, die zukünftig
                                               Das Diskussionspapier der EFRAG gibt               erforderlichen regulatorischen Anforderun-
Sollten die vorgeschlagenen Anpassun-          einen ersten Einblick in die künftige Rech-        gen zu erfüllen. Das Konsultationspapier
gen an den einschlägigen Verordnungen          nungslegung von Krypto-Tokens – mit                des BCBS vermittelt erste Eindrücke in
wie bspw. der CRR erfolgen, wird sich          unserer Expertise ermöglichen wir Ihnen            die kommende bankaufsichtsrechtliche
die Investment Management-Branche              bereits heute, die notwendige Infrastruk-          Behandlung für Krypto-Assets – mit
in Abhängigkeit von den gehandelten            tur und hausinternen Prozesse aufzu-               unserer breitgefächerten Erfahrung bieten
Krypto-Assets ggf. mit einer Vielzahl          bauen, um den künftigen Anforderungen              wir Ihnen bereits heute die Möglichkeit, die
aufsichtsrechtlicher Anforderungen aus-        an die Finanzberichterstattung gerecht zu          relevanten haus­internen Prozesse zur Erfül-
einandersetzen müssen, die derzeit von         werden.                                            lung künftiger regulatorischer Vorgaben
untergeordneter Bedeutung sind. Auch                                                              bedarfsgerecht zu entwickeln.
hier gilt, dass etwaige neue aufsichtsrecht-
liche Vorgaben zeitnah zu interpretieren
und umzusetzen sind.
                                               Wir helfen Ihnen bei den Analysen der
                                               individuellen Merkmale verschiedenster
                                               Krypto-Assets und erarbeiten mit
                                               Ihnen die darauf aufbauenden,
                                               einschlägigen Bilanzierungs- und
                                               Bewertungsvorschriften.

7
Ihre Ansprechpartner

Peter Lellmann                                           Mathias Bunge
Partner                                                  Partner
Tel: +49 69 75695 6858                                   Tel: +49 69 75695 6327
plellmann@deloitte.de                                    mbunge@deloitte.de

Kevin Vogt                                               Christian Boeth
Director                                                 Senior Manager
Tel: +49 69 75695 7444                                   Tel: +49 69 75695 6105
kvogt@deloitte.de                                        cboeth@deloitte.de

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbun-
denen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen
sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht
gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für
ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Kunden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns.

Deloitte bietet branchenführende Leistungen in den Bereichen Audit und Assurance, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und
Risk Advisory für nahezu 90% der Fortune Global 500®-Unternehmen und Tausende von privaten Unternehmen an. Rechtsberatung wird
in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern messbare und langfristig wirkende Ergebnisse,
die dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken, die unsere Kunden bei Wandel und Wachstum unterstützen
und den Weg zu einer stärkeren Wirtschaft, einer gerechteren Gesellschaft und einer nachhaltigen Welt weisen. Deloitte baut auf eine über
175-jährige Geschichte auf und ist in mehr als 150 Ländern tätig. Erfahren Sie mehr darüber, wie die mehr als 345.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de.

Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen noch deren verbundene Unterneh-
men (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringen mit dieser Veröffentlichung eine professionelle Dienstleistung. Diese Veröffentli-
chung ist nicht geeignet, um geschäftliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen. Hierzu sollten Sie
sich von einem qualifizierten Berater in Bezug auf den Einzelfall beraten lassen.

Es werden keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Aussagen, Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Voll-
ständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung gemacht, und weder DTTL noch ihre Mitgliedsunternehmen, verbundene Unter-
nehmen, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten haften oder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt
im Zusammenhang mit Personen entstehen, die sich auf diese Veröffentlichung verlassen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen
sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen.

Stand 02/2022
Sie können auch lesen