Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altenberg II" gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung - Gemeinde: Güntersleben Kreis: ...

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Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altenberg II" gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung - Gemeinde: Güntersleben Kreis: ...
Gemeinde:    Güntersleben
Kreis:       Würzburg                        19.04.2021

Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Altenberg II“

gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren

Entwurf

Begründung
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Gün20-0001
Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altenberg II" gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung - Gemeinde: Güntersleben Kreis: ...
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Inhaltsverzeichnis

1.       Allgemeines .......................................................................................................................................... 3
2.       Beschreibung des Planungsgebietes ................................................................................................... 5
2.1      Allgemein .............................................................................................................................................. 5
2.2      Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................. 5
3.       Städtebau .............................................................................................................................................. 6
3.1      Städtebauliches Konzept ...................................................................................................................... 6
3.2      Art und Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 6
4.       Erschließung ......................................................................................................................................... 7
4.1      Verkehrsanbindung ............................................................................................................................... 7
4.2      Ver-, und Entsorgung ............................................................................................................................ 7
4.2.1    Abwasserbeseitigung ............................................................................................................................ 7
4.2.2    Wasserversorgung ................................................................................................................................ 7
4.2.3    Energieversorgung................................................................................................................................ 7
4.2.4    Telekommunikation ............................................................................................................................... 7
4.2.5    Abfallentsorgung ................................................................................................................................... 7
4.3      Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung ............................................................................................... 7
5.       Umweltbelange / Umweltbericht ........................................................................................................... 8
6.       Verfahren .............................................................................................................................................. 9

Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
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Übersichtskarte

                                                       Teilaufhebung
                                                       BBP„Altenberg II“

Abbildung 1: Übersichtskarte, © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staats-
ministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021

1. Allgemeines
Die Gemeinde Güntersleben befindet sich im Landkreis Würzburg des Regierungsbezirkes Unter-
franken, ca. 10 km nördlich des Regionalzentrums / Oberzentrums Würzburg.

Gemäß Regionalplan Region Würzburg (2), Karte 1 „Raumstruktur“ Lesefassung Stand
01.03.2018, liegt die Gemeinde Güntersleben im Verdichtungsraum des Regionalzentrums Würz-
burg in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Güntersleben ist „für eine über die organi-
sche Entwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit im Wohnsiedlungsbereich geeignet und auf-
nahmefähig“1. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der
Gemeinde Güntersleben sind die Flächen als Wohnbauflächen definiert.

1   Regionalplan Region Würzburg (2), Karte 1 „Raumstruktur“ Lesefassung, Stand 01.03.2018

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Für den Bereich „Altenberg II“, der sich im Norden der Gemeindeflächen befindet, hat die Gemein-
de Güntersleben im Jahr 1984 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Be-
bauungsplan wurde am 07.03.1985 rechtskräftig.
Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altenberg II“ ist eine Ausweisung als
allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

In der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich erweitert sowie Festsetzun-
gen im Bereich der Schnittstellen angepasst. Außerdem wurde ein späterer Erweiterungsbereich
festgelegt. Die 1. Änderung wurde am 24.11.1986 rechtskräftig.
In der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurden textliche Festsetzungen in Bezug auf Dachfor-
men und Nebengebäuden geändert, die am 04.08.1992 rechtkräftig wurden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde nicht rechtskräftig.
Bei der 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich an neu vermessene
Grundstücke angepasst, sowie die vorgesehene Erweiterungsfläche mit einbezogen. Diese Ände-
rung wurde am 03.11.1989 rechtskräftig.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes wurden hauptsächlich textliche Festsetzungen für
Dachformen geändert, welche am 19.05.1998 in Kraft getreten sind.

Nun soll ein Teil des Bebauungsplanes „Altenberg II“ mit seinen Änderungen im dargestellten Gel-
tungsbereich aufgehoben werden.

Abbildung 2: Gesamtumgriff BBP „Altenberg II“ (schwarz), Umgriff der Teilaufhebung (rot),
Quelle: Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021

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2. Beschreibung des Planungsgebietes
2.1    Allgemein
Die Bauflächen des Bebauungsplanes liegen zwar am nördlichen Rand des Gemeindegebietes,
sind jedoch trotzdem vollständig von anderen Bauflächen umschlossen. Lediglich am nördlichsten
Rand des Geltungsbereiches der Aufhebungsfläche grenzt die freie Landschaft an.

                                                                                     Teilaufhebung
                                                                                     Bebauungsplan
                                                                                     „Altenberg II“

Abbildung 3: © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staatsministerium der
Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021

2.2    Ziel und Zweck der Planung
Die durch den Bebauungsplan überplanten Grundstücksflächen sind zwischenzeitlich vollständig
bebaut. Somit besteht für das baulich genutzte Plangebiet das Bebauungsplanerfordernis im Sinne
des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht mehr.
Gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung
der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu
leiten. Dies ist durch den Bebauungsplan „Altenberg II“ mittlerweile erfolgt. Das ursprünglich ange-
dachte städtebauliche Konzept wurde durch die homogene Wohnbebauung umgesetzt.
Um eine weitere Entwicklung des Gebietes in Anlehnung an die bestehende Nutzungs- und Be-
bauungsstruktur zu ermöglichen, ist eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes erfor-
derlich.
Nach Aufhebung des Bebauungsplans richtet sich die baurechtliche Beurteilung von Vorhaben
nach § 34 BauGB, wodurch eine Nachverdichtung der Flächen ermöglicht wird. Hierin wird den
ergänzenden Vorschriften des Umweltschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird eine Nachverdichtung auf innerörtlichen Bau-
flächen gestattet und somit eine weitere Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand verhindert.
Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgrößen und auch der -zuschnitte wird in den Flächen der
Teilaufhebung des bestehenden Bebauungsplanes innerörtliches Potential für Entwicklungsmög-
lichkeiten erkannt. Dieses soll vorrangig zur Deckung des vorhandenen Bedarfes an Bauland ver-

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fügbar gemacht werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Altenberg II“ ist eine
solche Nachverdichtung und Weiterentwicklung der Flächen jedoch nicht zulässig.

Daher wird der Bebauungsplan „Altenberg II“ durch die Gemeinde Güntersleben in dem vorliegen-
den Geltungsbereich teilaufgehoben und somit eine Bebauung gemäß § 34 BauGB in Anpassung
an die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht. Durch die Teilaufhebung bleiben die vorhande-
nen Strukturen erhalten und innerörtliche Freiflächen können einer optimierten Nutzung zugeführt
bzw. zur Nachverdichtung herangezogen werden. Der weitere Geltungsbereich des Bebauungs-
planes „Altenberg II“ bleibt weiterhin mit den Änderungen bestehen.

3. Städtebau
3.1    Städtebauliches Konzept
Das bestehende Baugebiet ist nahezu vollständig bebaut. Gleichzeitig entsprechen die Festset-
zungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht mehr den Vorstellungen der Gemeinde Gün-
tersleben sowie der Bauherren.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes, inklusive der oben genannten Änderungen, wird
eine bedarfs- und bestandsorientierte Nachverdichtung der Bebauung und somit eine bessere
Ausnutzung der Grundstücksflächen ermöglicht.
Gleichzeitig werden den Bauherren im Rahmen des § 34 BauGB zusätzliche Möglichkeiten der
Gestaltung der Baukörper gegeben, die eine Errichtung von Gebäuden entsprechend den aktuel-
len Nutzungsvorstellungen der Bauherren, unter Berücksichtigung des Bestandes, erlaubt. Durch
die bisherigen Änderungen des Bebauungsplanes hat man bereits versucht, sich den Bedürfnissen
der Eigentümer anzunähern und z.B. die Dachformen an heutige Bauweisen anzupassen.

Da für den Bereich des Bebauungsplanes eine nahezu abgeschlossene Bebauungsstruktur be-
steht, ist für zukünftige bauliche Maßnahmen ein Baurecht gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Somit besteht für den
Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes nach Teilaufhebung weiterhin die Möglichkeit, ent-
sprechend § 34 BauGB Baurecht wahrzunehmen.

3.2    Art und Maß der baulichen Nutzung
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ verlieren die Festsetzungen bezüg-
lich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ihre Rechtswirkung.

Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB wird vorgegeben, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um-
gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Somit besteht nach der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ bezüglich der Art und
des Maßes der baulichen Nutzung eine Anpassungspflicht der zukünftigen baulichen Maßnahmen
an die bestehende Bebauung. Zukünftige Bauvorhaben müssen sich in die umgebende Bebauung
einfügen.

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4. Erschließung

4.1    Verkehrsanbindung
Die ursprünglich vorgesehene verkehrliche Erschließung des Bebauungsplanes wurde vollumfäng-
lich umgesetzt, sodass alle baulich genutzten oder nutzbaren Grundstücke an das öffentliche Ver-
kehrsnetz angeschlossen sind. Somit ist eine ausreichende verkehrliche Anbindung sichergestellt.

4.2    Ver-, und Entsorgung
4.2.1 Abwasserbeseitigung
Die bestehenden Bauflächen werden im Mischsystem entwässert. Für die bestehenden Grundstü-
cke sind Kanalleitungen (mit Leitungsrecht) vorhanden, sodass eine geregelte Ableitung des anfal-
lenden Abwassers im bestehenden Zustand sichergestellt ist.
Bei der zukünftig möglichen zusätzlichen Bebauung kann das anfallende Regenwasser in ausrei-
chend dimensionierten Zisternen auf der privaten Baufläche zurückgehalten werden, um dem heu-
tigen Stand der Technik (Trennsystem) zu entsprechen.

4.2.2 Wasserversorgung
Durch die bestehenden Leitungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes ist eine ausreichende
Versorgung mit Trink- und Löschwasser anzunehmen. Dies gilt auch für eine zukünftige mögliche
Verdichtung der Bebauung.

4.2.3 Energieversorgung
Die Energieversorgung wird durch die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH durchge-
führt. Es ist davon auszugehen, dass über die bestehenden Leitungstrassen innerhalb des Gel-
tungsbereiches eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet werden kann. Weiterführende
Leitungsverlegungen sind bedarfsabhängig im Rahmen der zukünftigen Nutzung der Grundstücke
mit dem Versorger abzustimmen.

4.2.4 Telekommunikation
Die Anbindung an das Telekommunikationsnetz erfolgt über das bestehende örtliche Versor-
gungsnetz. Ein Ausbau der Netzeinrichtung ist derzeit nicht beabsichtigt.

4.2.5 Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung erfolgt durch ein vom Landkreis beauftragtes Entsorgungsunternehmen.
Die Zufahrt der bestehenden Grundstücke durch die verwendeten Müllfahrzeuge ist gesichert.
Somit liegt eine gesicherte Abfallentsorgung auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes vor.

4.3    Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung
Die gesamten überplanten Bauflächen sind, mit Ausnahmen der für die Ver- und Entsorgung erfor-
derlichen Flächen, in Privateigentum und werden durch die Grundstückseigentümer überwiegend
baulich genutzt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes ist keine Notwendigkeit für eine
Grundstücksneuregelung gegeben. Für die mögliche Nachverdichtung sind die Eigentumsverhält-
nisse der Grundstücksflächen bei Bedarf privatrechtlich neu zu strukturieren.
Die bestehenden Leitungsrechte sind weiterhin durch Grunddienstbarkeiten privatrechtlich seitens
der Gemeinde mit den jeweiligen Grundstückseigentümern sicherzustellen.

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5. Umweltbelange / Umweltbericht

Obwohl es sich bei der vorliegenden Planung um eine Aufhebung des Bebauungsplanes im ver-
einfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt und somit gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf die
Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden
kann, soll dies trotzdem aufgrund der zukünftig möglichen Nachverdichtung untersucht werden.
Entsprechend § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 Satz 2 BauGB wird zur Betrachtung der Auswirkungen auf
die einzelnen Schutzgüter eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser
ist als Anlage 1 Teil der Begründung.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplanes
„Altenberg II“ keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Gesamtheit der betrachteten Schutzgü-
ter zu erwarten sind.

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6. Verfahren

Aufhebungsbeschluss                                                                                    am        15.12.2020
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses                                                               am        17.12.2020

Annahme- und Auslegungsbeschluss                                                                       am
Bekanntmachung öffentliche Auslegung                                                                   am
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m.                                         vom
der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB                                                    bis
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen                                                            am
Satzungsbeschluss                                                                                      am

Güntersleben,

____________________________________
            Klara Schömig
          1. Bürgermeisterin

Würzburg,                     19.04.2021

Bearbeitung:                  J. Goesmann

Prüfung:                      Roppel

Abbildungs- und Quellenverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtskarte, © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas /
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor
Ingenieur GmbH am 06.04.2021 ..................................................................................................... 3
Abbildung 2: Gesamtumgriff BBP „Altenberg II“ (schwarz), Umgriff der Teilaufhebung (rot), ........... 4
Abbildung 3: © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur
GmbH am 06.04.2021 ..................................................................................................................... 5

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