Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Altenberg II" gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung - Gemeinde: Güntersleben Kreis: ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde: Güntersleben Kreis: Würzburg 19.04.2021 Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Gün20-0001
Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 3 2. Beschreibung des Planungsgebietes ................................................................................................... 5 2.1 Allgemein .............................................................................................................................................. 5 2.2 Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................. 5 3. Städtebau .............................................................................................................................................. 6 3.1 Städtebauliches Konzept ...................................................................................................................... 6 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 6 4. Erschließung ......................................................................................................................................... 7 4.1 Verkehrsanbindung ............................................................................................................................... 7 4.2 Ver-, und Entsorgung ............................................................................................................................ 7 4.2.1 Abwasserbeseitigung ............................................................................................................................ 7 4.2.2 Wasserversorgung ................................................................................................................................ 7 4.2.3 Energieversorgung................................................................................................................................ 7 4.2.4 Telekommunikation ............................................................................................................................... 7 4.2.5 Abfallentsorgung ................................................................................................................................... 7 4.3 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung ............................................................................................... 7 5. Umweltbelange / Umweltbericht ........................................................................................................... 8 6. Verfahren .............................................................................................................................................. 9 Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 3 von 9 Übersichtskarte Teilaufhebung BBP„Altenberg II“ Abbildung 1: Übersichtskarte, © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staats- ministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021 1. Allgemeines Die Gemeinde Güntersleben befindet sich im Landkreis Würzburg des Regierungsbezirkes Unter- franken, ca. 10 km nördlich des Regionalzentrums / Oberzentrums Würzburg. Gemäß Regionalplan Region Würzburg (2), Karte 1 „Raumstruktur“ Lesefassung Stand 01.03.2018, liegt die Gemeinde Güntersleben im Verdichtungsraum des Regionalzentrums Würz- burg in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Güntersleben ist „für eine über die organi- sche Entwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit im Wohnsiedlungsbereich geeignet und auf- nahmefähig“1. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Güntersleben sind die Flächen als Wohnbauflächen definiert. 1 Regionalplan Region Würzburg (2), Karte 1 „Raumstruktur“ Lesefassung, Stand 01.03.2018 Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 4 von 9 Für den Bereich „Altenberg II“, der sich im Norden der Gemeindeflächen befindet, hat die Gemein- de Güntersleben im Jahr 1984 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Be- bauungsplan wurde am 07.03.1985 rechtskräftig. Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altenberg II“ ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. In der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich erweitert sowie Festsetzun- gen im Bereich der Schnittstellen angepasst. Außerdem wurde ein späterer Erweiterungsbereich festgelegt. Die 1. Änderung wurde am 24.11.1986 rechtskräftig. In der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurden textliche Festsetzungen in Bezug auf Dachfor- men und Nebengebäuden geändert, die am 04.08.1992 rechtkräftig wurden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde nicht rechtskräftig. Bei der 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich an neu vermessene Grundstücke angepasst, sowie die vorgesehene Erweiterungsfläche mit einbezogen. Diese Ände- rung wurde am 03.11.1989 rechtskräftig. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes wurden hauptsächlich textliche Festsetzungen für Dachformen geändert, welche am 19.05.1998 in Kraft getreten sind. Nun soll ein Teil des Bebauungsplanes „Altenberg II“ mit seinen Änderungen im dargestellten Gel- tungsbereich aufgehoben werden. Abbildung 2: Gesamtumgriff BBP „Altenberg II“ (schwarz), Umgriff der Teilaufhebung (rot), Quelle: Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021 Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 5 von 9 2. Beschreibung des Planungsgebietes 2.1 Allgemein Die Bauflächen des Bebauungsplanes liegen zwar am nördlichen Rand des Gemeindegebietes, sind jedoch trotzdem vollständig von anderen Bauflächen umschlossen. Lediglich am nördlichsten Rand des Geltungsbereiches der Aufhebungsfläche grenzt die freie Landschaft an. Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Abbildung 3: © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021 2.2 Ziel und Zweck der Planung Die durch den Bebauungsplan überplanten Grundstücksflächen sind zwischenzeitlich vollständig bebaut. Somit besteht für das baulich genutzte Plangebiet das Bebauungsplanerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht mehr. Gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Dies ist durch den Bebauungsplan „Altenberg II“ mittlerweile erfolgt. Das ursprünglich ange- dachte städtebauliche Konzept wurde durch die homogene Wohnbebauung umgesetzt. Um eine weitere Entwicklung des Gebietes in Anlehnung an die bestehende Nutzungs- und Be- bauungsstruktur zu ermöglichen, ist eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes erfor- derlich. Nach Aufhebung des Bebauungsplans richtet sich die baurechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB, wodurch eine Nachverdichtung der Flächen ermöglicht wird. Hierin wird den ergänzenden Vorschriften des Umweltschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird eine Nachverdichtung auf innerörtlichen Bau- flächen gestattet und somit eine weitere Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand verhindert. Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgrößen und auch der -zuschnitte wird in den Flächen der Teilaufhebung des bestehenden Bebauungsplanes innerörtliches Potential für Entwicklungsmög- lichkeiten erkannt. Dieses soll vorrangig zur Deckung des vorhandenen Bedarfes an Bauland ver- Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 6 von 9 fügbar gemacht werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Altenberg II“ ist eine solche Nachverdichtung und Weiterentwicklung der Flächen jedoch nicht zulässig. Daher wird der Bebauungsplan „Altenberg II“ durch die Gemeinde Güntersleben in dem vorliegen- den Geltungsbereich teilaufgehoben und somit eine Bebauung gemäß § 34 BauGB in Anpassung an die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht. Durch die Teilaufhebung bleiben die vorhande- nen Strukturen erhalten und innerörtliche Freiflächen können einer optimierten Nutzung zugeführt bzw. zur Nachverdichtung herangezogen werden. Der weitere Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Altenberg II“ bleibt weiterhin mit den Änderungen bestehen. 3. Städtebau 3.1 Städtebauliches Konzept Das bestehende Baugebiet ist nahezu vollständig bebaut. Gleichzeitig entsprechen die Festset- zungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht mehr den Vorstellungen der Gemeinde Gün- tersleben sowie der Bauherren. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes, inklusive der oben genannten Änderungen, wird eine bedarfs- und bestandsorientierte Nachverdichtung der Bebauung und somit eine bessere Ausnutzung der Grundstücksflächen ermöglicht. Gleichzeitig werden den Bauherren im Rahmen des § 34 BauGB zusätzliche Möglichkeiten der Gestaltung der Baukörper gegeben, die eine Errichtung von Gebäuden entsprechend den aktuel- len Nutzungsvorstellungen der Bauherren, unter Berücksichtigung des Bestandes, erlaubt. Durch die bisherigen Änderungen des Bebauungsplanes hat man bereits versucht, sich den Bedürfnissen der Eigentümer anzunähern und z.B. die Dachformen an heutige Bauweisen anzupassen. Da für den Bereich des Bebauungsplanes eine nahezu abgeschlossene Bebauungsstruktur be- steht, ist für zukünftige bauliche Maßnahmen ein Baurecht gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Somit besteht für den Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes nach Teilaufhebung weiterhin die Möglichkeit, ent- sprechend § 34 BauGB Baurecht wahrzunehmen. 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ verlieren die Festsetzungen bezüg- lich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ihre Rechtswirkung. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB wird vorgegeben, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Somit besteht nach der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung eine Anpassungspflicht der zukünftigen baulichen Maßnahmen an die bestehende Bebauung. Zukünftige Bauvorhaben müssen sich in die umgebende Bebauung einfügen. Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 7 von 9 4. Erschließung 4.1 Verkehrsanbindung Die ursprünglich vorgesehene verkehrliche Erschließung des Bebauungsplanes wurde vollumfäng- lich umgesetzt, sodass alle baulich genutzten oder nutzbaren Grundstücke an das öffentliche Ver- kehrsnetz angeschlossen sind. Somit ist eine ausreichende verkehrliche Anbindung sichergestellt. 4.2 Ver-, und Entsorgung 4.2.1 Abwasserbeseitigung Die bestehenden Bauflächen werden im Mischsystem entwässert. Für die bestehenden Grundstü- cke sind Kanalleitungen (mit Leitungsrecht) vorhanden, sodass eine geregelte Ableitung des anfal- lenden Abwassers im bestehenden Zustand sichergestellt ist. Bei der zukünftig möglichen zusätzlichen Bebauung kann das anfallende Regenwasser in ausrei- chend dimensionierten Zisternen auf der privaten Baufläche zurückgehalten werden, um dem heu- tigen Stand der Technik (Trennsystem) zu entsprechen. 4.2.2 Wasserversorgung Durch die bestehenden Leitungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes ist eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Löschwasser anzunehmen. Dies gilt auch für eine zukünftige mögliche Verdichtung der Bebauung. 4.2.3 Energieversorgung Die Energieversorgung wird durch die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH durchge- führt. Es ist davon auszugehen, dass über die bestehenden Leitungstrassen innerhalb des Gel- tungsbereiches eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet werden kann. Weiterführende Leitungsverlegungen sind bedarfsabhängig im Rahmen der zukünftigen Nutzung der Grundstücke mit dem Versorger abzustimmen. 4.2.4 Telekommunikation Die Anbindung an das Telekommunikationsnetz erfolgt über das bestehende örtliche Versor- gungsnetz. Ein Ausbau der Netzeinrichtung ist derzeit nicht beabsichtigt. 4.2.5 Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch ein vom Landkreis beauftragtes Entsorgungsunternehmen. Die Zufahrt der bestehenden Grundstücke durch die verwendeten Müllfahrzeuge ist gesichert. Somit liegt eine gesicherte Abfallentsorgung auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes vor. 4.3 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung Die gesamten überplanten Bauflächen sind, mit Ausnahmen der für die Ver- und Entsorgung erfor- derlichen Flächen, in Privateigentum und werden durch die Grundstückseigentümer überwiegend baulich genutzt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes ist keine Notwendigkeit für eine Grundstücksneuregelung gegeben. Für die mögliche Nachverdichtung sind die Eigentumsverhält- nisse der Grundstücksflächen bei Bedarf privatrechtlich neu zu strukturieren. Die bestehenden Leitungsrechte sind weiterhin durch Grunddienstbarkeiten privatrechtlich seitens der Gemeinde mit den jeweiligen Grundstückseigentümern sicherzustellen. Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 8 von 9 5. Umweltbelange / Umweltbericht Obwohl es sich bei der vorliegenden Planung um eine Aufhebung des Bebauungsplanes im ver- einfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt und somit gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden kann, soll dies trotzdem aufgrund der zukünftig möglichen Nachverdichtung untersucht werden. Entsprechend § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 Satz 2 BauGB wird zur Betrachtung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist als Anlage 1 Teil der Begründung. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Altenberg II“ keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Gesamtheit der betrachteten Schutzgü- ter zu erwarten sind. Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Seite 9 von 9 6. Verfahren Aufhebungsbeschluss am 15.12.2020 Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses am 17.12.2020 Annahme- und Auslegungsbeschluss am Bekanntmachung öffentliche Auslegung am Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. vom der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen am Satzungsbeschluss am Güntersleben, ____________________________________ Klara Schömig 1. Bürgermeisterin Würzburg, 19.04.2021 Bearbeitung: J. Goesmann Prüfung: Roppel Abbildungs- und Quellenverzeichnis Abbildung 1: Übersichtskarte, © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021 ..................................................................................................... 3 Abbildung 2: Gesamtumgriff BBP „Altenberg II“ (schwarz), Umgriff der Teilaufhebung (rot), ........... 4 Abbildung 3: © 2017 Bayerische Vermessungsverwaltung, Quelle: Bayern Atlas / Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 06.04.2021, bearbeitet Auktor Ingenieur GmbH am 06.04.2021 ..................................................................................................................... 5 Gemeinde Güntersleben, Teilaufhebung Bebauungsplan „Altenberg II“ Begründung
Sie können auch lesen