Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach 16e und 16i SGB II

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Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach 16e und 16i SGB II
Berichte: Arbeitsmarkt kompakt | März 2022

Teilhabechancen auf dem allgemeinen
und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e
und 16i SGB II
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Impressum
Produktlinie/Reihe:        Berichte: Arbeitsmarkt kompakt

Titel:                     Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und
                           16i SGB II

Veröffentlichung:          April 2022

Herausgeberin:             Bundesagentur für Arbeit
                           Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung

Rückfragen an:             Kirsten Singer
                           Nicole Fleischer
                           Regensburger Straße 104
                           90478 Nürnberg

E-Mail:                    arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de

Telefon:                   0911 179-1080

Fax:                       0911 179-1383

Weiterführende Informationen:

Internet:                  http://statistik.arbeitsagentur.de

Zitierhinweis:             Statistik der Bundesagentur für Arbeit
                           Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen
                           Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II, Nürnberg, April 2022

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                           die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

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Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Inhaltsverzeichnis

1      Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) ...............................................................................................................4
      Entwicklung des Bestands ...................................................................................................................................... 4
      Eintritte seit Einführung des Instrumentes .............................................................................................................. 5
      Förderung in den Regionen .................................................................................................................................... 5
      Strukturen ............................................................................................................................................................... 6
      Berufe und Branchen .............................................................................................................................................. 7
      Austritte ................................................................................................................................................................... 8
2     Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)........................................................................................9
      Entwicklung des Bestands ...................................................................................................................................... 9
      Eintritte seit Einführung des Instrumentes ............................................................................................................ 10
      Förderung in den Regionen .................................................................................................................................. 10
      Strukturen ............................................................................................................................................................. 11
      Berufe und Branchen ............................................................................................................................................ 12
      Austritte ................................................................................................................................................................. 12

Vorbemerkungen

•     Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass
      Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.
•     Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vor-
      sieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft.
•     Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von
      Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
•     Denn trotz der bis ins Jahr 2019 guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt waren bei der Einführung der
      neuen Förderinstrumente immer noch über 700.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche
      nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen
      Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist.
•     Aufgrund der Corona-Krise stieg die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen wieder an und lag im Februar
      2021 erstmals seit 2016 wieder über einer Million. Ursache war vor allem, dass sich Beschäftigungsaufnahmen
      in Folge der Krise schwieriger gestalteten und es so zu mehr Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit kam. Seit
      Mai 2021 führen bessere Abgangschancen in eine Beschäftigung und tendenziell sinkende Übergangsrisiken
      wieder zu einem Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit. Zum Ende des ersten Quartals 2022 waren 955.000
      Menschen langzeitarbeitslos. Damit waren 40 Prozent der Arbeitslosen länger als 12 Monate ohne Arbeit. Im
      März 2020, zu Beginn der Pandemie, waren es 30 Prozent gewesen.

Evaluation
• Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II evaluiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs-
   forschung (IAB) die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Zentrale Punkte sind die institutionelle Umset-
   zung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr Einsatz in den Betrieben und die Wirkungen auf die Geförderten.
• Das IAB hat im März 2021 erste Ergebnisse in einem Zwischenbericht 1 veröffentlicht.

1   Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht des IAB

                                                                                                                                                                                   3
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

1        Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

Zielgruppe:                        Personen, die 6 Jahre oder länger Arbeitslosengeld II beziehen und über 25 Jahre alt sind

Fördergegenstand:                  Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern

Förderdauer:                       Fünf Jahre

Zuschuss:                          100 Prozent, sinkt ab dem 3. Jahr um 10 Prozentpunkte jährlich

Coaching:                          Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderdauer

Qualifizierung:                    Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika sind möglich. Weiterbildungskosten
                                   bis insgesamt 3.000 Euro werden übernommen.

Entwicklung des Bestands

•     Über das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt standen im März 2022 (nach vorläufigen nicht hochgerechneten
      Daten) 42.200 Menschen in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Damit
      liegen die Teilnehmerbestände etwas unter dem Niveau vom Vormonat. Zu beachten ist jedoch, dass die vor-
      läufigen Daten noch leicht untererfasst sein dürften.
•     Der Aufwuchs der Bestände im Jahr 2020 verlief deutlich flacher als noch im Jahr der Einführung des Instru-
      mentes und befand sich im Jahr 2021 in einer Seitwärtsbewegung. Doch der Bestand der geförderten Beschäf-
      tigungsverhältnisse blieb auch während Corona-Krise weitestgehend stabil.

Abbildung 1

Bestand an Teilnehmenden
in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt*

                                                                                     42.900     42.700      42.500      42.700      43.000      42.200
                                                                           41.300
                                                                  39.700
                                                         38.200
                                                34.000

                                  28.100

                      19.800

            7.900

    2.000

    Jan
    Dez19
        18 Mrz 19         Jun 19 Sep 19 Dez 19 Mrz 20             Jun 20 Sep 20 Dez 20 Mrz 21               Jun 21 Sep 21 Dez 21 Mrz 22

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit                          *Werte für die aktuellsten drei Monate sind vorläufig und nicht hochgerechnet.

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Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Eintritte seit Einführung des Instrumentes

•    Seit der Einführung des Instrumentes Teilhabe am Arbeitsmarkt im Januar 2019 wurden bis März 2022 insge-
     samt 71.300 Förderungen begonnen. Davon entfiel der größere Teil auf das Jahr 20192 (39.200). In den beiden
     Jahren 2020 und 2021 kamen noch einmal 29.400 neue Teilnehmende hinzu und im ersten Quartal 2022 wa-
     ren es 2.700.
•    Damit haben sich die Eintritte nach dem Anlaufen des Gesetzes auf einem Niveau von rund 1.000 neuen För-
     derungen pro Monat eingependelt, auch wenn die Corona-Krise teilweise zur Zurückhaltung von Arbeitgebern
     bei der Einstellung neuer Arbeitskräfte geführt haben dürfte.

Förderung in den Regionen

•    Von den 71.300 Eintritten in Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt seit Einführung des Instruments gehen
     allein knapp ein Drittel auf Eintritte in Nordrhein-Westfalen zurück. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass
     auch rund 30 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Bundesland leben.
•    Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Langzeitleitungsbe-
     ziehenden, können Aussagen darüber getroffen werden, mit welcher Intensität das Instrument Teilhabe am Ar-
     beitsmarkt in den einzelnen Ländern in Anspruch genommen wird. So wird das Instrument in Thüringen und im
     Saarland vergleichsweise intensiv genutzt, in Hessen dagegen weniger.

A bbildung 2

Eintritte und Bestände von Teilnehmenden
in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt*

               Summe der Eintritte seit Einführung des                            Teilnehmende im März 2022 im Verhältnis zur
                   Instrumentes bis März 2022                                        Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden
        Nordrhein-Westfalen             22.800
                      Berlin            7.200
             Niedersachsen              6.500
        Baden-Württemberg               4.400
                   Sachsen              4.200
                    Bayern              3.700
            Sachsen-Anhalt              3.400
                    Hessen              2.800
            Rheinland-Pfalz             2.800
         Schleswig-Holstein             2.800
                  Thüringen             2.400
               Brandenburg              2.200
                                                                 Dat2_Karte_TaAM$.Anteil
                   Hamburg              1.700
                                                                     unter 1,0%
         Mecklenburg-Vorp.              1.700
                                                                     1,0% bis unter 1,5%
                   Saarland             1.500                        1,5% bis unter 2,0%
                    Bremen              1.300                        2,0% und höher
Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit                      *Werte der aktuellsten drei M o nate sind vo rläufig und nicht ho chgerechnet

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 Die Zugangszahlen sind im Jahr 2019 insgesamt bundesweit um ca. 9% übererfasst. Im März 2022 lag die Übererfassung im Bestand lediglich
noch bei 0,6%. Näheres dazu im Tabellenheft Übererfassung: Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Förderung zur Eingliederung von Lang-
zeitarbeitslosen

                                                                                                                                                       5
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Strukturen                                                             A bbildung 3

•     Strukturinformationen liegen für Dezember 2021 vor.       Frauenanteil am Bestand der Teilnehmenden
•     Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt wird – wie        in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
      auch im Vorjahr – mit nur 38 Prozent von Frauen selte- Dezember 2021
      ner in Anspruch genommen als von Männern. Zum
                                                                                   Sachsen-Anhalt           44 %
      Vergleich: Ihr Anteil an allen Langzeitleistungsbezie-
      henden liegt bei gut der Hälfte. Die Spanne der Frau-                                      Berlin     42 %
      enanteile bei der Förderung zur Teilhabe am Arbeits-                                     Bayern       42 %
      markt reicht von knapp 33 Prozent im Saarland bis zu                                   Sachsen 40 %
      44 Prozent in Sachsen-Anhalt. Diese beiden Länder                     Baden-Württemberg               40 %
      weisen seit der Einführung des Programms die höchs-                                      Hessen 40 %
      ten bzw. mit die niedrigsten Frauenanteile im Dezem-                                  Hamburg 39 %
      ber auf. In beiden Ländern ist der Anteil der geförder-
                                                                                              Bremen        38 %
      ten Frauen im Vergleich zu Dezember 2019 leicht ge-
      sunken.                                                                           Deutschland         38 %
                                                                   Mecklenburg-Vorpommern                   37 %
•     Die Hälfte der geförderten Personen hatte bei Eintritt in
      die Förderung keine abgeschlossene Berufsausbil-                                     Thüringen        37 %
      dung. Anteilig werden sie damit etwas seltener geför-                Nordrhein-Westfalen              37 %
      dert als es der Qualifikationsstruktur aller erwerbsfähi-                    Rheinland-Pfalz 35 %
      gen Leistungsberechtigten entsprechen würde, hier                             Niedersachsen           35 %
      sind es zwei Drittel.                                                            Brandenburg 35 %
•     Gleichzeitig lag bei gut einem Viertel der Teilnehmen-                  Schleswig-Holstein 33 %
      den bei Beginn der Förderung die letzte sozialversiche-                                Saarland       33 %
      rungspflichtige Beschäftigung mehr als zehn Jahre zu-
                                                                Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit
      rück, rund neun Prozent waren noch nie beschäftigt.
•     Grundsätzlich können Personen, die mindestens sechs der letzten sieben Jahre vor Beginn der Förderung
      SGB II-Leistungen bezogen haben, gefördert werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Integration
      der Teilnehmenden positiv auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere auf darin lebende Kinder, aus-
      wirkt. Daher ist eine Förderung von Personen, die in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben, bereits nach

A bbildung 4

Bestand von Teilnehmenden
in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Dezember 2021

                     Nicht zuordenbar,
                                                                                Anteil ausgewählter Personengruppen an allen
                         keine Angabe
                                                                                              Teilnehmenden

                                   10                                                  65 %
     Partner-BG                                66            Single-
                                     10                      BG
                     11                                                                                                50 %
                             24                         56
                                      Anteile
                                                                          35 %
                                   nach dem Typ
                                   der Bedarfs-
                                   gemeinschaft
    Alleiner- 13                    vor Eintritt                                                  12 %
    ziehenden                       in Prozent                                                               8%
    BG

                          10                                            unter 45      45 Jahre     Aus-    Schwerbe-    Ohne
                                                                         Jahre        und älter   länder    hinderte   Berufs-
               Partner-
                                                                                                           Menschen     aus-
                    BG
                                                                                                                       bildung

Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit

6
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

     einem fünfjährigen SGB II-Leistungsbezug in den sieben Jahren vor Förderbeginn möglich. Da schwerbehin-
     derte Menschen tendenziell größeren Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt gegenüberstehen, gilt diese verkürzte
     erforderliche Bezugsdauer auch für sie.
•    Hinsichtlich des Typs der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, unterscheiden sich die Teilnehmenden am
     Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt nur wenig von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt: Je-
     weils zwei Drittel leben in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder. Der Anteil mit Kindern hingegen ist bei den
     Teilnehmenden am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt mit knapp einem Viertel etwas niedriger als bei allen
     erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, allerdings liegen für zehn Prozent der Geförderten keine Angaben vor.
•    Bei den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern überwiegt sowohl bei den Teilnehmenden als auch bei den er-
     werbsfähigen Leistungsberechtigten die Zahl der Alleinerziehenden- leicht gegenüber den Paar-Bedarfsge-
     meinschaften.
•    Zwei Drittel der Teilnehmenden hatten beim Eintritt in die Förderung das 45. Lebensjahr erreicht bzw. über-
     schritten, knapp die Hälfte von ihnen auch bereits das 55. Lebensjahr. Nur zehn Prozent waren im Alter von 25
     bis unter 35 Jahren.
•    Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind bisher mit einem Anteil von zwölf Prozent
     beim Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt unterrepräsentiert. Denn bei den erwerbsfähigen Leistungsberech-
     tigten machen Ausländer 38 Prozent aus.

Berufe und Branchen

•    Auch Daten für Berufe und Branchen liegen nach 3-monatiger Wartezeit vor.
•    Im Dezember 2021 boten das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und
     sonstige Dienstleistungen, z.B. Kultur- und Bildungsorganisationen, die meisten geförderten Arbeitsplätze. Ge-
     fördert werden insbesondere Berufe in der Gebäudetechnik (z. B. Haustechnik oder Hausmeisterdienste) so-
     wie im Bereich Erziehung und Soziales, wie Haus- und Familienpflege, Hauswirtschaft oder Kinderbetreuung.

A bbildung 5

Teilnehmende am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt - TOP 5 Berufe und Branchen
Dezember 2021

                         keine                                                                           keine
                        Angabe              Gebäude- u. versorg.-                                       Angabe
                                               techn. Berufe                                                          Gesundheits- u.
                                                                                       Übrige             400          Sozialwesen
    Übrige                      400
                                       6.100
                                                                                                8.900            12.000
                 19.100                                Erziehg., soz.
                                                    u. hauswirt. Berufe
                                                 5.800
                                                                                                         Nach
                               Nach                                          Sonstige                 Wirtschafts-
                              Berufen                                                      4.200       zweigen
                                                                             wirtschaftl.
                                                                          Dienstleistungen
                                                4.600                       (ohne ANÜ)
                                                        Büroberufe                                                 6.600
                                                                                                5.300                     Kunst u.
                                       3.900                                                             5.500           Unterhalt.,
                              3.100                                                Erziehung u.                          Sonst. DL,
                                             Gartenbau-                             Unterricht                          Priv. Haush.
               Verkaufsberufe                 berufe,
                                              Floristik                                         Öffentliche Verwaltung,
                                                                                                 Sozialversicherung,
                                                                                                     Verteidigung

Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit

                                                                                                                                        7
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Austritte

•   Für die ersten beiden Beschäftigungsjahre im Rahmen der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt beträgt der
    Lohnkostenzuschuss bis zu 100 Prozent. Von nennenswerten regulären Austritten dürfte daher ab Januar 2021
    auszugehen sein.
•   Da es Auffälligkeiten im Meldeverhalten3 einiger zugelassener kommunaler Träger gab, können die Austritte
    der betroffenen Jobcenter nicht veröffentlicht werden. Beispielsweise wurde das begleitende Coaching von ver-
    schiedenen Trägern irrtümlich als zusätzliche Förderung erfasst. Eine Berichterstattung zu den Austritten ist
    daher derzeit nur eingeschränkt möglich.
•   Seit der Einführung des Instrumentes im Januar 2019 begannen bis zum Dezember 2021 insgesamt 68.600
    Teilnehmende eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, darunter 51.000 gefördert durch Jobcenter in ge-
    meinsamer Einrichtung.
•   Von diesen Förderungen der gemeinsamen Einrichtungen4 endeten bis Dezember 2021 rund ein Drittel
    (20 Prozent vorzeitig und 10 Prozent regulär). Im Dezember 2021 waren knapp 33.900 Teilnehmende im Be-
    stand, d.h. sie befanden sich noch oder wieder in einer mit dem Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt geförder-
    ten Beschäftigung.
•   Neben gesundheitlichen bzw. persönlichen Gründen (11 Prozent der vorzeitig beendeten Förderungen) ende-
    ten mit Abstand die meisten geförderten Beschäftigungsverhältnisse in diesem Zeitraum durch eine Kündigung
    seitens der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (56 Prozent). Die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. selbstän-
    digen Tätigkeit war in fünf Prozent der Fälle der Grund.
•   Aussagen zum Verbleib sind – ebenfalls aufgrund der Auffälligkeiten im Meldeverhalten einiger zugelassenen
    kommunalen Träger – derzeit nur eingeschränkt möglich. Trotz des hohen Anteils vorzeitiger Beendigungen
    zeigt sich für das Jahr 2020, dass gut ein Drittel der Teilnehmenden sechs Monate nach ihrem individuellen
    Ende der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darunter
    knapp die Hälfte ebenfalls gefördert mit dem Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt. Daten für 2021 liegen noch
    nicht vor.

3
  Die Sonderauswertung „Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - Übererfassung" gibt Auskunft über die betroffenen JC und die vermutete
Übererfassung.
4
  Die Differenzierung nach Gründen für die vorzeitige Beendigung liegt nur für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung vor.

8
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

2        Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)

Zielgruppe:                        2 Jahre oder länger arbeitslos

Fördergegenstand:                  Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern

Förderdauer:                       Zwei Jahre (ohne Nachbeschäftigungspflicht)

Zuschuss:                          75 Prozent, sinkt im 2. Jahr auf 50 Prozent

Coaching:                          Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderdauer

Qualifizierung:                    Weiterbildungen und Qualifizierungen können beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen
                                   nach dem SGB II/SGB III gefördert werden.

Entwicklung des Bestands

•    Mit dem Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurde im März 2022 (nach vorläufigen nicht hoch-
     gerechneten Daten) die Beschäftigung von 8.400 Personen gefördert. Zu beachten ist hierbei, dass die vorläu-
     figen Daten noch leicht untererfasst sein dürften.
•    Bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zeigen sich (auf Basis der vorläufigen Daten) weiterhin rückläu-
     fige Bestände. Wie im 2. Lockdown waren die Eintrittszahlen auch im Winter 2021/22 wieder rückläufig, eine
     der Ursachen dafür dürften die erneut strengeren coronabedingten Eindämmungsmaßnahmen gewesen sein.
     Seit Ausbruch der Pandemie begannen deutlich weniger Förderungen als im Jahr 2019.

Abbildung 6

Bestand an Teilnehmenden
im Instrument zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen*

                                                                                      12.200      11.900
                                                                            11.400                            11.000
                                                          10.200   10.700                                                 10.200
                                                  8.700                                                                                9.200
                                                                                                                                                   8.400
                                      6.400
                          3.800

              1.000
      200

 Jan 18
 Dez 19 Mrz 19           Jun 19      Sep 19 Dez 19 Mrz 20          Jun 20   Sep 20 Dez 20 Mrz 21              Jun 21      Sep 21 Dez 21 Mrz 22

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit                           *Werte für die aktuellsten drei Monate sind vorläufig und nicht hochgerechnet.

                                                                                                                                                          9
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Eintritte seit Einführung des Instrumentes

•    Seit der Einführung des Instrumentes Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Januar 2019 konnten bis März
     2022 24.700 Eintritte gezählt werden. Davon entfiel der größte Teil auf das Jahr 20195 (10.000), in den Jahren
     2020 und 2021 waren es 13.700 und im ersten Quartal kamen 1.000 neue Teilnehmende hinzu.
•    Die rückläufige Entwicklung der Eintrittszahlen ab dem zweiten Quartal 2020 dürfte hauptsächlich auf eine ver-
     haltene Einstellungspraxis der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Corona-Krise zurückzuführen sein. So
     zeigen sich überdurchschnittliche Rückgänge bei Förderungen in Verkaufs-, Hotel- und Gaststättenberufen
     (inkl. Köchinnen oder Köche) oder Reinigungsberufen.

Förderung in den Regionen

•    Von den 24.700 Eintritten in das Instrument zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Regelleistungsberechtigter
     seit Januar 2019 geht mehr als ein Viertel allein auf Eintritte in Nordrhein-Westfalen zurück. Hier wird allerdings
     auch deutlich mehr als ein Drittel der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer von zwei Jahren und mehr betreut.
•    Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Arbeitslosen mit ei-
     ner Dauer der Arbeitslosigkeit von zwei Jahren und länger, zeigt sich, dass das Instrument Eingliederung von
     Langzeitarbeitslosen tendenziell häufiger in Sachsen eingesetzt wird als in den übrigen Bundesländern.

A bbildung 7

Eintritte und Bestände von Teilnehmenden
in das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen*
                                                                                  Teilnehmende im März 2022 im Verhältnis zur Zahl
           Summe der Eintritte seit Einführung des                                   der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer der
               Instrumentes bis März 2022                                              Arbeitslosigkeit von 2 Jahren und länger

        Nordrhein-Westfalen             6.800
             Niedersachsen              2.200
                   Sachsen              2.100
                    Hessen              1.900
        Baden-Württemberg               1.800
                      Berlin            1.500
            Sachsen-Anhalt              1.500
                    Bayern              1.400
            Rheinland-Pfalz             1.100
         Schleswig-Holstein             1.000
                  Thüringen             900
               Brandenburg              900
                                                                      Dat2_Karte_EVL$.Anteil
         Mecklenburg-Vorp.              700                               unter 2,0%
                    Bremen              400                               2,0% bis unter 3,0%
                   Hamburg              300                               3,0% bis unter 4,0%
                                                                          4,0% und höher
                   Saarland             200
Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit                       *Werte der aktuellsten drei M o nate sind vo rläufig und nicht ho chgerechnet

5
  Die Zugangszahlen bei EVL sind im Jahr 2019 insgesamt bundesweit um ca. 4% übererfasst. Die Übererfassung der EVL-Bestände im März
2022 lag nur noch bei 0,8%. Näheres dazu im Tabellenheft Übererfassung: Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Förderung zur Eingliede-
rung von Langzeitarbeitslosen

10
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Strukturen                                                             A bbildung 8

•     Strukturinformationen liegen für Dezember 2021 vor.     Frauenanteil am Bestand der Teilnehmenden
•     Das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslo-     im Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
      sen wird zu etwas mehr als einem Drittel von Frauen in Dezember 2021
      Anspruch genommen und damit deutlich seltener als
                                                                                 Sachsen-Anhalt           45 %
      ihr Anteil von 44 Prozent an allen Langzeitarbeitslosen
      im SGB II vermuten lassen würde. Im Vergleich zu De-                               Thüringen        41 %
      zember 2020 ist der Frauenanteil deutschlandweit                                     Sachsen        40 %
      merklich zurückgegangen.                                                                 Berlin     38 %
•     Rund 47 Prozent der geförderten Personen hatten bei                                  Saarland       35 %
      der Beschäftigungsaufnahme keine abgeschlossene                                       Bremen        35 %
      Berufsausbildung. Bei den Langzeitarbeitslosen im                                      Bayern       35 %
      SGB II sind es mit 64 Prozent dagegen spürbar mehr.                                 Hamburg 34 %
•     Gleichzeitig lag bei 14 Prozent der geförderten Teil-                           Deutschland         34 %
      nehmenden die letzte sozialversicherungspflichtige                             Brandenburg 33 %
      Beschäftigung mehr als zehn Jahre zurück, knapp            Mecklenburg-Vorpommern                   32 %
      13 Prozent waren noch nie beschäftigt.
                                                                         Nordrhein-Westfalen              31 %
•     Insgesamt lebten im Dezember 2021 zwei Drittel der                         Rheinland-Pfalz 31 %
      erwerbfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfs-
                                                                          Baden-Württemberg               31 %
      gemeinschaft ohne Kinder und ein Drittel zusammen
      mit Kindern. Bei den Bedarfsgemeinschaften mit Kin-                   Schleswig-Holstein            30 %
      dern sind etwas mehr als die Hälfte in Alleinerziehen-                                 Hessen       30 %
      den- und 47 Prozent Paar-Bedarfsgemeinschaften.                             Niedersachsen           29 %
•     Von den Teilnehmenden am Instrument Eingliederung       Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit
      von Langzeitarbeitslosen lebten im Dezember 2021
      gut 63 Prozent in einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kin-
      der bevor sie ihre Maßnahme begannen. Gut 31 Prozent kam aus einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Bei
      der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sind Teilnehmende aus Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
      etwas stärker vertreten als Alleinerziehende.

A bbildung 9

Bestand von Teilnehmenden
im Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Dezember 2021

                     Nicht zuordenbar,
                                                                                 Anteil ausgewählter Personengruppen an allen
                         keine Angabe
                                                                                               Teilnehmenden
                                        5
                                                                          52 %
    Partner-BG                           5     63            Single-                   47 %                            47 %
                       17                                    BG
                             31
                                                        55
                                      Anteile
                                   nach dem Typ
                                   der Bedarfs-                                                   23 %
                                   gemeinschaft
    Alleiner- 14                    vor Eintritt
    ziehenden                       in Prozent                                                               4%
    BG
                                                                        unter 45      45 Jahre     Aus-    Schwerbe-    Ohne
                             8                                           Jahre        und älter   länder    hinderte   Berufs-
               Partner-                                                                                    Menschen     aus-
                    BG                                                                                                 bildung

Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit

                                                                                                                                 11
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

•       Knapp jeder zweite der aktuell Geförderten hat das 45. Lebensjahr bereits erreicht bzw. überschritten. Ein
        Fünftel war im Alter von 25 bis unter 35 Jahren.
•       Ausländer sind bislang mit einem Anteil von 23 Prozent beim Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslo-
        sen unterrepräsentiert. In der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II machen Ausländer 31 Prozent aus.

Berufe und Branchen

•       Auch Informationen für Berufe und Branchen liegen nach 3-monatiger Wartezeit vor.
•       Vor allem Arbeitgeber aus dem Handel und der Instandhaltung von Kfz, dem Gesundheits- und Sozialwesen
        sowie den Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, bspw. Hausmeisterdienste oder im Garten- und Land-
        schaftsbau, nehmen das Instrument in Anspruch. Die wirtschaftsfachlichen Schwerpunkte spiegeln sich auch in
        den Tätigkeiten der geförderten Teilnehmenden wider: etwa Berufe in der Haustechnik, Verkaufs- und Bürobe-
        rufe oder der Bereich Haus- und Familienpflege, Hauswirtschaft oder Kinderbetreuung
    A bbildung 10

    Teilnehmende am Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - TOP 5 Berufe und Branchen
    Dezember 2021

                                            Gebäude- u.
                    keine Angabe                                                                     keine
                                           versorg.techn.                                                           Handel; Instandhalt.
                                                                                                    Angabe
                                               Berufe                                                                 u. Rep. v. Kfz
                                                                                                        100
                                   100 1.000
      Übrige                                                Büroberufe                                         1.600
                                                                                  Übrige
                    5.000                            900                                   3.000

                                                                                                        Nach                   Gesundh.-
                                   Nach                           Verkaufs-
                                                        800                                          Wirtschafts-      1.500   u. Sozial-
                                  Berufen                          berufe                             zweigen                   wesen
                                                     800
                                                            Erziehg., soziale,                700
                                               600          hauswirt. Berufe                                   1.500
                                                                                 Baugewerbe          900
                                                                                                                       Sonstige wirtschaftl.
                                                  Verkehr,
                                                                                                                        Dienstleistungen
                                                  Logistik                                     Kunst u.
                                                                                                                           (ohne ANÜ)
                                                (außer Fahr-                                  Unterhalt.,
                                                 zeugführ.)                                   Sonst. DL,
                                                                                           Priv. Haushalte
    Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit

Austritte

•       Von Januar bis Dezember 2021 beendeten 9.300 Teilnehmende ihre Förderung zur Eingliederung von Lang-
        zeitarbeitslosen, mehr knapp zwei Drittel nach Ende der geplanten Laufzeit, gut 28 Prozent vorzeitig.
•       Hauptursache für die vorzeitige Beendigung war bei den gemeinsamen Einrichtungen – nur hier liegt die Diffe-
        renzierung nach Gründen vor – die Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (61 Prozent). In 21 Pro-
        zent der Fälle lagen nicht näher spezifizierte sonstige Gründe vor und die Aufnahme einer Beschäftigung bzw.
        selbständigen Tätigkeit war in sieben Prozent der Fälle der Grund 6.
•       Unabhängig vom Grund für die Beendigung kann für Teilnehmende, die ihre Maßnahme in der Zeit von Juli
        2020 bis Juni 2021 beendet haben, eine Aussage zum Verbleib getroffen werden: 58 Prozent dieser 5.900 ehe-
        maligen Teilnehmenden waren 6 Monate nach Maßnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ob
        aber bei dem Arbeitgeber, bei dem auch die Förderung stattfand, kann statistisch nicht festgestellt werden.

6
    Die Verteilung bezieht sich nur auf Fälle mit Angaben zum Austrittsgrund.

12
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Statistik-Infoseite
Die Tabellen Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträger-
schaft SGB II bieten einen umfassenden Überblick über Förderungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gung im Rahmen des SGB II. Es wird über die hier beschriebenen Förderungen zur Eingliederung von Langzeitar-
beitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt berichtet sowie über die, schon länger bestehenden, Förderungen zum
Eingliederungszuschuss und Einstiegsgeld.

Zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - §16i SGB II stehen zusätzlich vertiefte statistische Informationen zur Verfügung.
Die Ergebnisse sind für Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, SGB II-Vergleichstypen und Jobcenter ausge-
wiesen und die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Weitere statistische Informationen stehen im Internet unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung:
   Fachstatistiken:
     Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
     Ausbildungsmarkt
     Beschäftigung
     Einnahmen/Ausgaben
     Förderung und berufliche Rehabilitation
     Gemeldete Arbeitsstellen
     Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
     Leistungen SGB III

   Themen im Fokus:
     Berufe
     Bildung
     Corona
     Demografie
     Eingliederungsbilanzen
     Entgelt
     Fachkräftebedarf
     Familien und Kinder
     Frauen und Männer
     Jüngere
     Langzeitarbeitslosigkeit
     Menschen mit Behinderungen
     Migration
     Regionale Mobilität
     Wirtschaftszweige
     Zeitarbeit

Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen.

Die Qualitätsberichte der Statistik erläutern die Entstehung und Aussagekraft der jeweiligen Fachstatistik.

Das Glossar enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten
der Statistik der BA Verwendung finden.

Abkürzungen und Zeichen, die in den Produkten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorkommen, werden im
Abkürzungsverzeichnis bzw. der Zeichenerklärung der Statistik der BA erläutert.

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