Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach 16e und 16i SGB II
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Berichte: Arbeitsmarkt kompakt | März 2022 Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Impressum Produktlinie/Reihe: Berichte: Arbeitsmarkt kompakt Titel: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Veröffentlichung: April 2022 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung Rückfragen an: Kirsten Singer Nicole Fleischer Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de Telefon: 0911 179-1080 Fax: 0911 179-1383 Weiterführende Informationen: Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II, Nürnberg, April 2022 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weiter- geben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder ver- fälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu ma- chen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 2
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Inhaltsverzeichnis 1 Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) ...............................................................................................................4 Entwicklung des Bestands ...................................................................................................................................... 4 Eintritte seit Einführung des Instrumentes .............................................................................................................. 5 Förderung in den Regionen .................................................................................................................................... 5 Strukturen ............................................................................................................................................................... 6 Berufe und Branchen .............................................................................................................................................. 7 Austritte ................................................................................................................................................................... 8 2 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)........................................................................................9 Entwicklung des Bestands ...................................................................................................................................... 9 Eintritte seit Einführung des Instrumentes ............................................................................................................ 10 Förderung in den Regionen .................................................................................................................................. 10 Strukturen ............................................................................................................................................................. 11 Berufe und Branchen ............................................................................................................................................ 12 Austritte ................................................................................................................................................................. 12 Vorbemerkungen • Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. • Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vor- sieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. • Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. • Denn trotz der bis ins Jahr 2019 guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt waren bei der Einführung der neuen Förderinstrumente immer noch über 700.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist. • Aufgrund der Corona-Krise stieg die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen wieder an und lag im Februar 2021 erstmals seit 2016 wieder über einer Million. Ursache war vor allem, dass sich Beschäftigungsaufnahmen in Folge der Krise schwieriger gestalteten und es so zu mehr Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit kam. Seit Mai 2021 führen bessere Abgangschancen in eine Beschäftigung und tendenziell sinkende Übergangsrisiken wieder zu einem Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit. Zum Ende des ersten Quartals 2022 waren 955.000 Menschen langzeitarbeitslos. Damit waren 40 Prozent der Arbeitslosen länger als 12 Monate ohne Arbeit. Im März 2020, zu Beginn der Pandemie, waren es 30 Prozent gewesen. Evaluation • Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II evaluiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs- forschung (IAB) die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Zentrale Punkte sind die institutionelle Umset- zung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr Einsatz in den Betrieben und die Wirkungen auf die Geförderten. • Das IAB hat im März 2021 erste Ergebnisse in einem Zwischenbericht 1 veröffentlicht. 1 Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht des IAB 3
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II 1 Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) Zielgruppe: Personen, die 6 Jahre oder länger Arbeitslosengeld II beziehen und über 25 Jahre alt sind Fördergegenstand: Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern Förderdauer: Fünf Jahre Zuschuss: 100 Prozent, sinkt ab dem 3. Jahr um 10 Prozentpunkte jährlich Coaching: Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderdauer Qualifizierung: Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika sind möglich. Weiterbildungskosten bis insgesamt 3.000 Euro werden übernommen. Entwicklung des Bestands • Über das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt standen im März 2022 (nach vorläufigen nicht hochgerechneten Daten) 42.200 Menschen in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Damit liegen die Teilnehmerbestände etwas unter dem Niveau vom Vormonat. Zu beachten ist jedoch, dass die vor- läufigen Daten noch leicht untererfasst sein dürften. • Der Aufwuchs der Bestände im Jahr 2020 verlief deutlich flacher als noch im Jahr der Einführung des Instru- mentes und befand sich im Jahr 2021 in einer Seitwärtsbewegung. Doch der Bestand der geförderten Beschäf- tigungsverhältnisse blieb auch während Corona-Krise weitestgehend stabil. Abbildung 1 Bestand an Teilnehmenden in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt* 42.900 42.700 42.500 42.700 43.000 42.200 41.300 39.700 38.200 34.000 28.100 19.800 7.900 2.000 Jan Dez19 18 Mrz 19 Jun 19 Sep 19 Dez 19 Mrz 20 Jun 20 Sep 20 Dez 20 Mrz 21 Jun 21 Sep 21 Dez 21 Mrz 22 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *Werte für die aktuellsten drei Monate sind vorläufig und nicht hochgerechnet. 4
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Eintritte seit Einführung des Instrumentes • Seit der Einführung des Instrumentes Teilhabe am Arbeitsmarkt im Januar 2019 wurden bis März 2022 insge- samt 71.300 Förderungen begonnen. Davon entfiel der größere Teil auf das Jahr 20192 (39.200). In den beiden Jahren 2020 und 2021 kamen noch einmal 29.400 neue Teilnehmende hinzu und im ersten Quartal 2022 wa- ren es 2.700. • Damit haben sich die Eintritte nach dem Anlaufen des Gesetzes auf einem Niveau von rund 1.000 neuen För- derungen pro Monat eingependelt, auch wenn die Corona-Krise teilweise zur Zurückhaltung von Arbeitgebern bei der Einstellung neuer Arbeitskräfte geführt haben dürfte. Förderung in den Regionen • Von den 71.300 Eintritten in Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt seit Einführung des Instruments gehen allein knapp ein Drittel auf Eintritte in Nordrhein-Westfalen zurück. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch rund 30 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Bundesland leben. • Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Langzeitleitungsbe- ziehenden, können Aussagen darüber getroffen werden, mit welcher Intensität das Instrument Teilhabe am Ar- beitsmarkt in den einzelnen Ländern in Anspruch genommen wird. So wird das Instrument in Thüringen und im Saarland vergleichsweise intensiv genutzt, in Hessen dagegen weniger. A bbildung 2 Eintritte und Bestände von Teilnehmenden in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt* Summe der Eintritte seit Einführung des Teilnehmende im März 2022 im Verhältnis zur Instrumentes bis März 2022 Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden Nordrhein-Westfalen 22.800 Berlin 7.200 Niedersachsen 6.500 Baden-Württemberg 4.400 Sachsen 4.200 Bayern 3.700 Sachsen-Anhalt 3.400 Hessen 2.800 Rheinland-Pfalz 2.800 Schleswig-Holstein 2.800 Thüringen 2.400 Brandenburg 2.200 Dat2_Karte_TaAM$.Anteil Hamburg 1.700 unter 1,0% Mecklenburg-Vorp. 1.700 1,0% bis unter 1,5% Saarland 1.500 1,5% bis unter 2,0% Bremen 1.300 2,0% und höher Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit *Werte der aktuellsten drei M o nate sind vo rläufig und nicht ho chgerechnet 2 Die Zugangszahlen sind im Jahr 2019 insgesamt bundesweit um ca. 9% übererfasst. Im März 2022 lag die Übererfassung im Bestand lediglich noch bei 0,6%. Näheres dazu im Tabellenheft Übererfassung: Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Förderung zur Eingliederung von Lang- zeitarbeitslosen 5
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Strukturen A bbildung 3 • Strukturinformationen liegen für Dezember 2021 vor. Frauenanteil am Bestand der Teilnehmenden • Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt wird – wie in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt auch im Vorjahr – mit nur 38 Prozent von Frauen selte- Dezember 2021 ner in Anspruch genommen als von Männern. Zum Sachsen-Anhalt 44 % Vergleich: Ihr Anteil an allen Langzeitleistungsbezie- henden liegt bei gut der Hälfte. Die Spanne der Frau- Berlin 42 % enanteile bei der Förderung zur Teilhabe am Arbeits- Bayern 42 % markt reicht von knapp 33 Prozent im Saarland bis zu Sachsen 40 % 44 Prozent in Sachsen-Anhalt. Diese beiden Länder Baden-Württemberg 40 % weisen seit der Einführung des Programms die höchs- Hessen 40 % ten bzw. mit die niedrigsten Frauenanteile im Dezem- Hamburg 39 % ber auf. In beiden Ländern ist der Anteil der geförder- Bremen 38 % ten Frauen im Vergleich zu Dezember 2019 leicht ge- sunken. Deutschland 38 % Mecklenburg-Vorpommern 37 % • Die Hälfte der geförderten Personen hatte bei Eintritt in die Förderung keine abgeschlossene Berufsausbil- Thüringen 37 % dung. Anteilig werden sie damit etwas seltener geför- Nordrhein-Westfalen 37 % dert als es der Qualifikationsstruktur aller erwerbsfähi- Rheinland-Pfalz 35 % gen Leistungsberechtigten entsprechen würde, hier Niedersachsen 35 % sind es zwei Drittel. Brandenburg 35 % • Gleichzeitig lag bei gut einem Viertel der Teilnehmen- Schleswig-Holstein 33 % den bei Beginn der Förderung die letzte sozialversiche- Saarland 33 % rungspflichtige Beschäftigung mehr als zehn Jahre zu- Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit rück, rund neun Prozent waren noch nie beschäftigt. • Grundsätzlich können Personen, die mindestens sechs der letzten sieben Jahre vor Beginn der Förderung SGB II-Leistungen bezogen haben, gefördert werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Integration der Teilnehmenden positiv auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere auf darin lebende Kinder, aus- wirkt. Daher ist eine Förderung von Personen, die in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben, bereits nach A bbildung 4 Bestand von Teilnehmenden in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Dezember 2021 Nicht zuordenbar, Anteil ausgewählter Personengruppen an allen keine Angabe Teilnehmenden 10 65 % Partner-BG 66 Single- 10 BG 11 50 % 24 56 Anteile 35 % nach dem Typ der Bedarfs- gemeinschaft Alleiner- 13 vor Eintritt 12 % ziehenden in Prozent 8% BG 10 unter 45 45 Jahre Aus- Schwerbe- Ohne Jahre und älter länder hinderte Berufs- Partner- Menschen aus- BG bildung Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit 6
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II einem fünfjährigen SGB II-Leistungsbezug in den sieben Jahren vor Förderbeginn möglich. Da schwerbehin- derte Menschen tendenziell größeren Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt gegenüberstehen, gilt diese verkürzte erforderliche Bezugsdauer auch für sie. • Hinsichtlich des Typs der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, unterscheiden sich die Teilnehmenden am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt nur wenig von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt: Je- weils zwei Drittel leben in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder. Der Anteil mit Kindern hingegen ist bei den Teilnehmenden am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt mit knapp einem Viertel etwas niedriger als bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, allerdings liegen für zehn Prozent der Geförderten keine Angaben vor. • Bei den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern überwiegt sowohl bei den Teilnehmenden als auch bei den er- werbsfähigen Leistungsberechtigten die Zahl der Alleinerziehenden- leicht gegenüber den Paar-Bedarfsge- meinschaften. • Zwei Drittel der Teilnehmenden hatten beim Eintritt in die Förderung das 45. Lebensjahr erreicht bzw. über- schritten, knapp die Hälfte von ihnen auch bereits das 55. Lebensjahr. Nur zehn Prozent waren im Alter von 25 bis unter 35 Jahren. • Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind bisher mit einem Anteil von zwölf Prozent beim Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt unterrepräsentiert. Denn bei den erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten machen Ausländer 38 Prozent aus. Berufe und Branchen • Auch Daten für Berufe und Branchen liegen nach 3-monatiger Wartezeit vor. • Im Dezember 2021 boten das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleistungen, z.B. Kultur- und Bildungsorganisationen, die meisten geförderten Arbeitsplätze. Ge- fördert werden insbesondere Berufe in der Gebäudetechnik (z. B. Haustechnik oder Hausmeisterdienste) so- wie im Bereich Erziehung und Soziales, wie Haus- und Familienpflege, Hauswirtschaft oder Kinderbetreuung. A bbildung 5 Teilnehmende am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt - TOP 5 Berufe und Branchen Dezember 2021 keine keine Angabe Gebäude- u. versorg.- Angabe techn. Berufe Gesundheits- u. Übrige 400 Sozialwesen Übrige 400 6.100 8.900 12.000 19.100 Erziehg., soz. u. hauswirt. Berufe 5.800 Nach Nach Sonstige Wirtschafts- Berufen 4.200 zweigen wirtschaftl. Dienstleistungen 4.600 (ohne ANÜ) Büroberufe 6.600 5.300 Kunst u. 3.900 5.500 Unterhalt., 3.100 Erziehung u. Sonst. DL, Gartenbau- Unterricht Priv. Haush. Verkaufsberufe berufe, Floristik Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit 7
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Austritte • Für die ersten beiden Beschäftigungsjahre im Rahmen der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt beträgt der Lohnkostenzuschuss bis zu 100 Prozent. Von nennenswerten regulären Austritten dürfte daher ab Januar 2021 auszugehen sein. • Da es Auffälligkeiten im Meldeverhalten3 einiger zugelassener kommunaler Träger gab, können die Austritte der betroffenen Jobcenter nicht veröffentlicht werden. Beispielsweise wurde das begleitende Coaching von ver- schiedenen Trägern irrtümlich als zusätzliche Förderung erfasst. Eine Berichterstattung zu den Austritten ist daher derzeit nur eingeschränkt möglich. • Seit der Einführung des Instrumentes im Januar 2019 begannen bis zum Dezember 2021 insgesamt 68.600 Teilnehmende eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, darunter 51.000 gefördert durch Jobcenter in ge- meinsamer Einrichtung. • Von diesen Förderungen der gemeinsamen Einrichtungen4 endeten bis Dezember 2021 rund ein Drittel (20 Prozent vorzeitig und 10 Prozent regulär). Im Dezember 2021 waren knapp 33.900 Teilnehmende im Be- stand, d.h. sie befanden sich noch oder wieder in einer mit dem Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt geförder- ten Beschäftigung. • Neben gesundheitlichen bzw. persönlichen Gründen (11 Prozent der vorzeitig beendeten Förderungen) ende- ten mit Abstand die meisten geförderten Beschäftigungsverhältnisse in diesem Zeitraum durch eine Kündigung seitens der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (56 Prozent). Die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. selbstän- digen Tätigkeit war in fünf Prozent der Fälle der Grund. • Aussagen zum Verbleib sind – ebenfalls aufgrund der Auffälligkeiten im Meldeverhalten einiger zugelassenen kommunalen Träger – derzeit nur eingeschränkt möglich. Trotz des hohen Anteils vorzeitiger Beendigungen zeigt sich für das Jahr 2020, dass gut ein Drittel der Teilnehmenden sechs Monate nach ihrem individuellen Ende der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darunter knapp die Hälfte ebenfalls gefördert mit dem Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt. Daten für 2021 liegen noch nicht vor. 3 Die Sonderauswertung „Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - Übererfassung" gibt Auskunft über die betroffenen JC und die vermutete Übererfassung. 4 Die Differenzierung nach Gründen für die vorzeitige Beendigung liegt nur für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung vor. 8
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II 2 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) Zielgruppe: 2 Jahre oder länger arbeitslos Fördergegenstand: Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern Förderdauer: Zwei Jahre (ohne Nachbeschäftigungspflicht) Zuschuss: 75 Prozent, sinkt im 2. Jahr auf 50 Prozent Coaching: Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderdauer Qualifizierung: Weiterbildungen und Qualifizierungen können beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach dem SGB II/SGB III gefördert werden. Entwicklung des Bestands • Mit dem Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurde im März 2022 (nach vorläufigen nicht hoch- gerechneten Daten) die Beschäftigung von 8.400 Personen gefördert. Zu beachten ist hierbei, dass die vorläu- figen Daten noch leicht untererfasst sein dürften. • Bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zeigen sich (auf Basis der vorläufigen Daten) weiterhin rückläu- fige Bestände. Wie im 2. Lockdown waren die Eintrittszahlen auch im Winter 2021/22 wieder rückläufig, eine der Ursachen dafür dürften die erneut strengeren coronabedingten Eindämmungsmaßnahmen gewesen sein. Seit Ausbruch der Pandemie begannen deutlich weniger Förderungen als im Jahr 2019. Abbildung 6 Bestand an Teilnehmenden im Instrument zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen* 12.200 11.900 11.400 11.000 10.200 10.700 10.200 8.700 9.200 8.400 6.400 3.800 1.000 200 Jan 18 Dez 19 Mrz 19 Jun 19 Sep 19 Dez 19 Mrz 20 Jun 20 Sep 20 Dez 20 Mrz 21 Jun 21 Sep 21 Dez 21 Mrz 22 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *Werte für die aktuellsten drei Monate sind vorläufig und nicht hochgerechnet. 9
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Eintritte seit Einführung des Instrumentes • Seit der Einführung des Instrumentes Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Januar 2019 konnten bis März 2022 24.700 Eintritte gezählt werden. Davon entfiel der größte Teil auf das Jahr 20195 (10.000), in den Jahren 2020 und 2021 waren es 13.700 und im ersten Quartal kamen 1.000 neue Teilnehmende hinzu. • Die rückläufige Entwicklung der Eintrittszahlen ab dem zweiten Quartal 2020 dürfte hauptsächlich auf eine ver- haltene Einstellungspraxis der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Corona-Krise zurückzuführen sein. So zeigen sich überdurchschnittliche Rückgänge bei Förderungen in Verkaufs-, Hotel- und Gaststättenberufen (inkl. Köchinnen oder Köche) oder Reinigungsberufen. Förderung in den Regionen • Von den 24.700 Eintritten in das Instrument zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Regelleistungsberechtigter seit Januar 2019 geht mehr als ein Viertel allein auf Eintritte in Nordrhein-Westfalen zurück. Hier wird allerdings auch deutlich mehr als ein Drittel der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer von zwei Jahren und mehr betreut. • Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Arbeitslosen mit ei- ner Dauer der Arbeitslosigkeit von zwei Jahren und länger, zeigt sich, dass das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen tendenziell häufiger in Sachsen eingesetzt wird als in den übrigen Bundesländern. A bbildung 7 Eintritte und Bestände von Teilnehmenden in das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen* Teilnehmende im März 2022 im Verhältnis zur Zahl Summe der Eintritte seit Einführung des der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer der Instrumentes bis März 2022 Arbeitslosigkeit von 2 Jahren und länger Nordrhein-Westfalen 6.800 Niedersachsen 2.200 Sachsen 2.100 Hessen 1.900 Baden-Württemberg 1.800 Berlin 1.500 Sachsen-Anhalt 1.500 Bayern 1.400 Rheinland-Pfalz 1.100 Schleswig-Holstein 1.000 Thüringen 900 Brandenburg 900 Dat2_Karte_EVL$.Anteil Mecklenburg-Vorp. 700 unter 2,0% Bremen 400 2,0% bis unter 3,0% Hamburg 300 3,0% bis unter 4,0% 4,0% und höher Saarland 200 Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit *Werte der aktuellsten drei M o nate sind vo rläufig und nicht ho chgerechnet 5 Die Zugangszahlen bei EVL sind im Jahr 2019 insgesamt bundesweit um ca. 4% übererfasst. Die Übererfassung der EVL-Bestände im März 2022 lag nur noch bei 0,8%. Näheres dazu im Tabellenheft Übererfassung: Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Förderung zur Eingliede- rung von Langzeitarbeitslosen 10
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Strukturen A bbildung 8 • Strukturinformationen liegen für Dezember 2021 vor. Frauenanteil am Bestand der Teilnehmenden • Das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslo- im Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sen wird zu etwas mehr als einem Drittel von Frauen in Dezember 2021 Anspruch genommen und damit deutlich seltener als Sachsen-Anhalt 45 % ihr Anteil von 44 Prozent an allen Langzeitarbeitslosen im SGB II vermuten lassen würde. Im Vergleich zu De- Thüringen 41 % zember 2020 ist der Frauenanteil deutschlandweit Sachsen 40 % merklich zurückgegangen. Berlin 38 % • Rund 47 Prozent der geförderten Personen hatten bei Saarland 35 % der Beschäftigungsaufnahme keine abgeschlossene Bremen 35 % Berufsausbildung. Bei den Langzeitarbeitslosen im Bayern 35 % SGB II sind es mit 64 Prozent dagegen spürbar mehr. Hamburg 34 % • Gleichzeitig lag bei 14 Prozent der geförderten Teil- Deutschland 34 % nehmenden die letzte sozialversicherungspflichtige Brandenburg 33 % Beschäftigung mehr als zehn Jahre zurück, knapp Mecklenburg-Vorpommern 32 % 13 Prozent waren noch nie beschäftigt. Nordrhein-Westfalen 31 % • Insgesamt lebten im Dezember 2021 zwei Drittel der Rheinland-Pfalz 31 % erwerbfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfs- Baden-Württemberg 31 % gemeinschaft ohne Kinder und ein Drittel zusammen mit Kindern. Bei den Bedarfsgemeinschaften mit Kin- Schleswig-Holstein 30 % dern sind etwas mehr als die Hälfte in Alleinerziehen- Hessen 30 % den- und 47 Prozent Paar-Bedarfsgemeinschaften. Niedersachsen 29 % • Von den Teilnehmenden am Instrument Eingliederung Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit von Langzeitarbeitslosen lebten im Dezember 2021 gut 63 Prozent in einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kin- der bevor sie ihre Maßnahme begannen. Gut 31 Prozent kam aus einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sind Teilnehmende aus Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern etwas stärker vertreten als Alleinerziehende. A bbildung 9 Bestand von Teilnehmenden im Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Dezember 2021 Nicht zuordenbar, Anteil ausgewählter Personengruppen an allen keine Angabe Teilnehmenden 5 52 % Partner-BG 5 63 Single- 47 % 47 % 17 BG 31 55 Anteile nach dem Typ der Bedarfs- 23 % gemeinschaft Alleiner- 14 vor Eintritt ziehenden in Prozent 4% BG unter 45 45 Jahre Aus- Schwerbe- Ohne 8 Jahre und älter länder hinderte Berufs- Partner- Menschen aus- BG bildung Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit 11
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II • Knapp jeder zweite der aktuell Geförderten hat das 45. Lebensjahr bereits erreicht bzw. überschritten. Ein Fünftel war im Alter von 25 bis unter 35 Jahren. • Ausländer sind bislang mit einem Anteil von 23 Prozent beim Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslo- sen unterrepräsentiert. In der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II machen Ausländer 31 Prozent aus. Berufe und Branchen • Auch Informationen für Berufe und Branchen liegen nach 3-monatiger Wartezeit vor. • Vor allem Arbeitgeber aus dem Handel und der Instandhaltung von Kfz, dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie den Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, bspw. Hausmeisterdienste oder im Garten- und Land- schaftsbau, nehmen das Instrument in Anspruch. Die wirtschaftsfachlichen Schwerpunkte spiegeln sich auch in den Tätigkeiten der geförderten Teilnehmenden wider: etwa Berufe in der Haustechnik, Verkaufs- und Bürobe- rufe oder der Bereich Haus- und Familienpflege, Hauswirtschaft oder Kinderbetreuung A bbildung 10 Teilnehmende am Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - TOP 5 Berufe und Branchen Dezember 2021 Gebäude- u. keine Angabe keine versorg.techn. Handel; Instandhalt. Angabe Berufe u. Rep. v. Kfz 100 100 1.000 Übrige Büroberufe 1.600 Übrige 5.000 900 3.000 Nach Gesundh.- Nach Verkaufs- 800 Wirtschafts- 1.500 u. Sozial- Berufen berufe zweigen wesen 800 Erziehg., soziale, 700 600 hauswirt. Berufe 1.500 Baugewerbe 900 Sonstige wirtschaftl. Verkehr, Dienstleistungen Logistik Kunst u. (ohne ANÜ) (außer Fahr- Unterhalt., zeugführ.) Sonst. DL, Priv. Haushalte Datenquelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit Austritte • Von Januar bis Dezember 2021 beendeten 9.300 Teilnehmende ihre Förderung zur Eingliederung von Lang- zeitarbeitslosen, mehr knapp zwei Drittel nach Ende der geplanten Laufzeit, gut 28 Prozent vorzeitig. • Hauptursache für die vorzeitige Beendigung war bei den gemeinsamen Einrichtungen – nur hier liegt die Diffe- renzierung nach Gründen vor – die Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (61 Prozent). In 21 Pro- zent der Fälle lagen nicht näher spezifizierte sonstige Gründe vor und die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit war in sieben Prozent der Fälle der Grund 6. • Unabhängig vom Grund für die Beendigung kann für Teilnehmende, die ihre Maßnahme in der Zeit von Juli 2020 bis Juni 2021 beendet haben, eine Aussage zum Verbleib getroffen werden: 58 Prozent dieser 5.900 ehe- maligen Teilnehmenden waren 6 Monate nach Maßnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ob aber bei dem Arbeitgeber, bei dem auch die Förderung stattfand, kann statistisch nicht festgestellt werden. 6 Die Verteilung bezieht sich nur auf Fälle mit Angaben zum Austrittsgrund. 12
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II Statistik-Infoseite Die Tabellen Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträger- schaft SGB II bieten einen umfassenden Überblick über Förderungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gung im Rahmen des SGB II. Es wird über die hier beschriebenen Förderungen zur Eingliederung von Langzeitar- beitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt berichtet sowie über die, schon länger bestehenden, Förderungen zum Eingliederungszuschuss und Einstiegsgeld. Zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - §16i SGB II stehen zusätzlich vertiefte statistische Informationen zur Verfügung. Die Ergebnisse sind für Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, SGB II-Vergleichstypen und Jobcenter ausge- wiesen und die Aktualisierung erfolgt monatlich. Weitere statistische Informationen stehen im Internet unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Fachstatistiken: Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung Ausbildungsmarkt Beschäftigung Einnahmen/Ausgaben Förderung und berufliche Rehabilitation Gemeldete Arbeitsstellen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Themen im Fokus: Berufe Bildung Corona Demografie Eingliederungsbilanzen Entgelt Fachkräftebedarf Familien und Kinder Frauen und Männer Jüngere Langzeitarbeitslosigkeit Menschen mit Behinderungen Migration Regionale Mobilität Wirtschaftszweige Zeitarbeit Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Die Qualitätsberichte der Statistik erläutern die Entstehung und Aussagekraft der jeweiligen Fachstatistik. Das Glossar enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Abkürzungen und Zeichen, die in den Produkten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vorkommen, werden im Abkürzungsverzeichnis bzw. der Zeichenerklärung der Statistik der BA erläutert. 13
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