Umgedacht! "Regierungsprogramm 2013 - 2018" - "Recht auf Wohnen - Recht auf Wohnung" - BAWO
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Umgedacht! „Regierungsprogramm 2013 - 2018“ „Recht auf Wohnen – Recht auf Wohnung“ Forum Wohnungslosenhilfe Salzburger Armutskonferenz
Vorbemerkung Die „Soziale Frage Wohnen“ wird vom Land Salzburg als eine zentrale Herausforderung für die kommende Legislaturperiode angesehen. Soziale, ökonomische und demografische Entwicklungen wirken sich verstärkt auf die Wohnversorgung der Salzburger Bevölkerung aus. Eine sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich, stagnierende Einkommen oder auch der Anstieg an Single-Haushalten bedeuten eine steigende Herausforderung auch für die wohnpolitischen Maßnahmen des Landes. Das Land Salzburg bekennt sich dazu, wohnpolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen nach Maßgabe sozialer Erfordernisse weiter zu entwickeln und zum Teil „neue Wege“ in der Wohnpolitik bzw. der Beseitigung der Wohnungslosigkeit zu gehen. Folgende 9 inhaltliche Maßnahmen sollen in der kommenden Legislaturperiode dazu dienen, die Wohnversorgung der Salzburger Bevölkerung deutlich zu verbessern, die Wohnkostenbelastung zu verringern und Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
Gegenüberstellung (Robert Buggler –Salzburger Armutskonferenz) Umgedacht: Regierungsprogramm Forum Arbeitsübereinkommen der Salzburger Beurteilung Wohnungslosenhilfe / Sbg. Armutskonferenz Landesregierung 2013 – 2018. (R. B. !) (Präambel, Kap. 8 – Soziales und Pflege, 12 – Wohnen, 13 - Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr) I) Wohnen – ein Grundrecht Das Land Salzburg bekennt sich zum unteilbaren • Leistbares Leben und Wohnen sowie soziale Grundrecht auf Wohnen für alle Bürgerinnen und Gerechtigkeit wird angestrebt. Bürger. • „Wir sehen die Bereiche Armutsbekämpfung, Die Realisierung des Grundrechtes auf Wohnen Jugendwohlfahrt, Inklusion, psychosoziale erfolgt nach jeweiligen persönlichen und/oder Versorgung und Pflege als zentrale soziale familiären Bedarfslagen. Herausforderungen für die kommende Legislaturperiode.“ Das Land Salzburg bekennt sich hiermit zur effektiveren Umsetzung der in der • „Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Landesverfassung verankerten Zielsetzung der Ob Wohnung oder Haus – jeder Mensch im „Schaffung und Erhaltung angemessener Land Salzburg soll bedarfsgerecht, Wohnverhältnisse“. Eine Präzisierung dieser qualitätsvoll und leistbar wohnen können.“ Zielbestimmung in der Landesverfassung wird angestrebt.
II) Wohnbauförderung: Miete vor Eigentum und Sozialbindung Das Land Salzburg setzt einen Schwerpunkt auf Junge und kinderreiche Familien sollen durch die Gewährleistung einer angemessenen und die Wohnbauförderung bevorzugt werden und leistbaren Wohnversorgung auch der geförderte Wohnbauten kinder- und jugend- einkommensschwächeren SalzburgerInnen. freundlich gestaltet werden. Das primäre Ziel der Salzburger Wohnbauförderung „Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. ist demnach die Schaffung von leistbarem und Ob Wohnung oder Haus – jeder Mensch im bedarfsgerechtem Wohnraum. Land Salzburg soll bedarfsgerecht, qualitätsvoll und leistbar wohnen können.“ Das Land Salzburg setzt einen deutlichen Wichtiger Grundsatz in der Wohnbauförderung Schwerpunkt auf die Errichtung von soll die Gleichbehandlung von Eigentum und Mietwohnungen. Miete sein. Dabei ist auf den tatsächlichen Bedarf abzustellen und etwa durch Die zur Verfügung stehenden Mittel der Schwerpunktprogramme der geförderte Wohnbauförderung werden in einem Ausmaß von Mietwohnbau in Ballungsräumen zu forcieren. 5:1 für die Errichtung von Mietwohnungen verwendet. Die Förderung von Eigentum (inkl. Miet- „Erschwingliches Wohnen in Eigentum und Kauf-Modelle) wird damit nachrangiges Ziel. Miete muss das Ziel sein“. Die Wohnbauförderung besteht aus den drei Säulen "Eigentum", "Miete" und "weitere Wohnformen" (z.B.: Heime, Wohngemeinschaftsmodelle, Generationen- wohnen, etc.). Jede dieser Säulen soll gesondert mit ausreichend finanziellen Mitteln bedacht werden.
Anteilig wird von diesen Mitteln jährlich ein Budget zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der jeweiligen Säule bereitgestellt. Schaffung eines neuen und attraktiveren Fördermodells für Miet-Kauf-Wohnungen, die es gerade jungen Familien ermöglicht, „ins Eigentum zu wachsen“. Um Geld zur Schaffung von neuem Wohnraum Das Land Salzburg bekennt sich im Falle der zu erlangen, soll ein Modell zum Verkauf Eigentumsförderung zum Prinzip der möglichst geeigneter ausfinanzierter Mietwohnungen weitgehenden Sozialbindung. Vorschläge zur von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften an Umsetzung werden rechtlich geprüft, entwickelt und Mieter entwickelt werden. Dabei muss umgesetzt. gewährleistet werden, dass diese Wohnungen weiter als Hauptwohnsitz genützt bleiben und nicht mit hohem Gewinn verkauft werden. Die Einnahmen sollen für die Schaffung von neuem Mietwohnraum, vor allem für Startwohnungen, und die thermische Sanierung zweckgebunden werden. Das Land Salzburg verzichtet grundsätzlich auf die --- Möglichkeit der begünstigten Rückzahlung von Förderungen.
Die Vergabe von gefördertem Wohnraum durch Regelungen für transparente und die Genossenschaften bzw. die Gemeinden erfolgt nachvollziehbare Vergabe von geförderten nach einheitlichen, transparenten und Wohnungen bedarfsgerechten Kriterien (unter klarer Berücksichtigung sozial- und armutspolitischer Zielsetzungen). --- Entwicklung und Einführung eines Modells, bei dem sich die Miete für geförderte Wohnungen am Einkommen der Mieter/innen orientiert (einkommensbezogene Miete) Preiswerter Wohnen Ziel muss es sein, die Wohnbauförderung noch besser an den Bedarf anzupassen. Dafür beabsichtigen wir Modellprojekte für autoreduziertes Wohnen; Flexibilisierung des Stellplatzschlüssels in Kombination mit Mobilitätskonzepten Nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften: Überprüfung der Herausnahme von Stellplätzen aus der Wohnbauförderung Prüfung und Entwicklung praktikabler Modelle für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen über den Kreis der gemeinnützigen Wohnbauträger hinaus
III) Bestandspolitik Das Land Salzburg setzt sich für eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes ein, um die Wohnkosten (Anmietkosten, Mieten) am „freien“ Markt zu begrenzen. Betroffen von notwendigen Änderung sind u. a. die Vergebührung von Mietverträgen, die Gestaltung der Betriebskosten und eine Ausweitung des derzeitigen Geltungsbereiches. Außerdem wird die Einführung einer effektiven Mietzinsbegrenzung für alle Wohnungen vom Bund eingefordert. Das Land Salzburg setzt sich für die Besteuerung Maßnahmen zur Mobilisierung von leer- längerfristig leer stehender Wohnungen (mit stehendem Wohnraum Ausnahmen wie Sanierungen, Erbschafts- angelegenheiten etc.) ein.
IV) Wohnungslosigkeit beenden Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit: Das Land Salzburg reduziert die Obdach- und Schaffung von kleinen, kompakten Zwei- Wohnungslosigkeit in der kommenden Zimmer-Wohnungen („Smart-Wohnungen“) Legislaturperiode um die Hälfte. für akuten Wohnbedarf und spezielle Zielgruppen und die Erhaltung eines Innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden Kontingents an kostengünstigen Klein- (10 Jahre) ist das Problem der (dauerhaften) wohnungen. Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit gelöst. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden folgende strategische Maßnahmen umgesetzt: Entwicklung von Modellprojekten zur Prävention Dem Prinzip der Prävention kommt bei der Planung von Delogierungen sowie zur Reduktion von und Umsetzung der Maßnahmen gegen Obdach- dauerhafter Wohnungslosigkeit. und Wohnungslosigkeit besondere Bedeutung zu. o Der Ausbau der Delogierungsprävention zur effektiveren Verhinderung von Wohnungsverlusten wird vorangetrieben (flächendeckendes und nachgehendes Angebot, entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Budget-Kompetenzen etc.) o Salzburg setzt sich für eine gesetzliche Verpflichtung ein, dass im Delogierungs- Verfahren eine Beratung zur Vermeidung des Wohnungsverlustes realisiert wird. o Schnittstellen zu anderen Versorgungssystemen, insb. zu Einrichtungen der psychosozialen Versorgung (CDK) und der Jugendwohlfahrt
werden bestmöglich optimiert. Das Land setzt sich dafür ein, dass Personen nach Beendigung eines stationären Aufenthalts in einer Sozial- oder Gesundheitseinrichtung (z. B. Psychiatrie, Jugendwohlfahrt etc.) dabei unterstützt werden, dass sie im Anschluss daran in eine eigene Wohnung einziehen können. o Personen in Wohnungsnot sind zeitnah und so zu unterstützen, dass eine Verfestigung von Wohnungslosigkeit verhindert wird. Insbesondere Personen in chronifizierter / Personen mit chronifizierter Wohnungslosig- dauerhafter Wohnungslosigkeit sollen durch keit sollen durch aufsuchende, hereinholende aufsuchende und hereinholende Angebote der Angebote der Wohnungslosenhilfe unterstützt WLH in ihrer Motivation und Fähigkeit unterstützt werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis zu einzugehen. begründen und aufrecht zu erhalten. Eine Anpassung und Ausweitung des derzeitigen Wohnungslosenhilfe-Systems (Zielgruppen adäquate Angebote, Beratung, finanzielle Hilfen etc.) wird gemeinsam mit den Trägern der bestehenden Angebote abgestimmt und umgesetzt. Die Dauer des Aufenthalts in Einrichtungen der WLH wird systematisch verkürzt und eine Vermittlung in adäquaten und leistbaren Wohnraum beschleunigt (Beispiele Irland).
V) Finanzielle Unterstützung Das Land Salzburg bekennt sich dazu, finanzielle Die Wohnbeihilfe soll auf befristete Miet- Wohnbedarfe nach Bedarfslagen abzudecken. verhältnisse ausgedehnt werden. Dies erfordert eine entsprechende Ausweitung der Anpassung des höchst zulässigen Wohn- bestehenden Fördersysteme aufwandes (HWA) an die realen Mietkosten in o Wohnbeihilfe: Entwicklung eines Modelles Salzburg zur Ausweitung auf private Mietverhältnisse (Ausweitung der erweiterten Wohnbeihilfe) o Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Abdeckung der tatsächlichen Wohnbedarfe (Bsp. Vorarlberg) Durch die Verankerung des Rechtes auf Wohnen in der Landesverfassung werden die unterschiedlichen Unterstützungsformen folglich auch mit Rechtsanspruch ausgestaltet.
VI) Monitoring und Forschung Die jährliche Wohnungslosenerhebung, die bislang vom Forum Wohnungslosenhilfe und aus Eigenmitteln der Wohnungslosenhilfe realisiert wird, wird als Planungsgrundlage für weitere Maß- nahmen der Entwicklung von Angeboten der Wohnungslosenhilfe anerkannt. In diesem Sinne gilt es, das Erhebungsinstrument durch Einbeziehung von behördlichen Strukturen (Sozialämter, Wohnungsämter etc.) auf eine breitere Basis zu stellen. Eine systematische Anonymisierung der Daten soll zudem sicherstellen, dass auch Längsschnittanalysen und eine entsprechende Evaluation der WLH möglich werden.
VII) Gemeinwesenarbeit Das Land Salzburg bekennt sich zur Verstärkte Qualitätsanforderungen an Bauweise Gewährleistung von Gemeinwesenarbeit in allen (Ortsbild), Wohnqualität sowie Förderung von größeren Wohnanlagen, der Realisierung von innovativen Lösungen in den Bereichen Mitsprache und Beteiligung bei Wohnumfeld- soziale Nachhaltigkeit und Partizipation. maßnahmen und zur Schaffung von wohnumfeld- naher Infrastruktur sowie das Angebot von Siedlungsarbeit in der Besiedlungsphase von neuen Anlagen. Das Land Salzburg setzt sich dafür ein, dass Vorsorgen für Gemeinwesenarbeit zu einem obligatorischen Bestandteil der Wohnbau- förderung und gemeinsam mit den Gemeinden getragen und umgesetzt wird. VIII) Raumordnung Das Land Salzburg schafft Rahmenbedingen, dass Das Raumordnungsgesetz soll umfassend seitens der Gemeinden das für geförderten novelliert werden, besonders unter dem Wohnbau benötigte Bauland zu angemessenen Gesichtspunkt, Bauland zu mobilisieren (…). Preisen zur Verfügung gestellt wird (Vorbehaltsflächen). Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohn- und Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines geförderten Mietwohnungsanteils in den Gemeinden. Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bauland innerhalb von 10 Jahren nicht genützt, sollten
unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. befristete Widmungen ermöglicht werden. Prüfung für Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland. Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland erschwinglich wird. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und / oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumordnung werden. IX) Aktionsplan Energiearmut Das Land Salzburg schnürt ein umfassendes Forderung des Landes Salzburg an die Salzburg Maßnahmenpaket, um der steigenden AG, sozialverträgliche Maßnahmen zur „Energiearmut“ entgegenzuwirken („Aktionsplan Verhinderung von „Stromsperren“ im Winter Energiearmut“). umzusetzen. X) Beginn: Sofort!!! ?????????????
Umgedacht? Was konkret wird umgesetzt? Wie werden Maßnahmen umgesetzt?
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