Umgedacht! "Regierungsprogramm 2013 - 2018" - "Recht auf Wohnen - Recht auf Wohnung" - BAWO

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Umgedacht! "Regierungsprogramm 2013 - 2018" - "Recht auf Wohnen - Recht auf Wohnung" - BAWO
Umgedacht!
 „Regierungsprogramm
     2013 - 2018“

  „Recht auf Wohnen –
  Recht auf Wohnung“

                         Forum Wohnungslosenhilfe
                        Salzburger Armutskonferenz
Umgedacht! "Regierungsprogramm 2013 - 2018" - "Recht auf Wohnen - Recht auf Wohnung" - BAWO
Vorbemerkung

Die „Soziale Frage Wohnen“ wird vom Land Salzburg als eine zentrale Herausforderung für die kommende
Legislaturperiode angesehen.

Soziale, ökonomische und demografische Entwicklungen wirken sich verstärkt auf die Wohnversorgung der
Salzburger Bevölkerung aus. Eine sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich, stagnierende Einkommen oder
auch der Anstieg an Single-Haushalten bedeuten eine steigende Herausforderung auch für die wohnpolitischen
Maßnahmen des Landes.

Das Land Salzburg bekennt sich dazu, wohnpolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen nach Maßgabe
sozialer Erfordernisse weiter zu entwickeln und zum Teil „neue Wege“ in der Wohnpolitik bzw. der Beseitigung der
Wohnungslosigkeit zu gehen.

Folgende 9 inhaltliche Maßnahmen sollen in der kommenden Legislaturperiode dazu dienen, die Wohnversorgung
der Salzburger Bevölkerung deutlich zu verbessern, die Wohnkostenbelastung zu verringern und Obdach- bzw.
Wohnungslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
Gegenüberstellung (Robert Buggler –Salzburger Armutskonferenz)

Umgedacht: Regierungsprogramm Forum                  Arbeitsübereinkommen der Salzburger                   Beurteilung
Wohnungslosenhilfe / Sbg. Armutskonferenz            Landesregierung 2013 – 2018.                          (R. B. !)
                                                     (Präambel, Kap. 8 – Soziales und Pflege, 12 – Wohnen,
                                                     13 - Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr)
  I) Wohnen – ein Grundrecht

   Das Land Salzburg bekennt sich zum unteilbaren      •   Leistbares Leben und Wohnen sowie soziale
    Grundrecht auf Wohnen für alle Bürgerinnen und          Gerechtigkeit wird angestrebt.
    Bürger.
                                                        •    „Wir sehen die Bereiche Armutsbekämpfung,
   Die Realisierung des Grundrechtes auf Wohnen            Jugendwohlfahrt,    Inklusion,     psychosoziale
    erfolgt nach jeweiligen persönlichen und/oder           Versorgung und Pflege als zentrale soziale
    familiären Bedarfslagen.                                Herausforderungen       für    die    kommende
                                                            Legislaturperiode.“
   Das Land Salzburg bekennt sich hiermit zur
    effektiveren Umsetzung der in der                   •   „Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis.
    Landesverfassung verankerten Zielsetzung der            Ob Wohnung oder Haus – jeder Mensch im
    „Schaffung und Erhaltung angemessener                   Land      Salzburg      soll   bedarfsgerecht,
    Wohnverhältnisse“. Eine Präzisierung dieser             qualitätsvoll und leistbar wohnen können.“
    Zielbestimmung in der Landesverfassung wird
    angestrebt.
II) Wohnbauförderung: Miete vor Eigentum und
      Sozialbindung

 Das Land Salzburg setzt einen Schwerpunkt auf           Junge und kinderreiche Familien sollen durch
  die Gewährleistung einer angemessenen und                die Wohnbauförderung bevorzugt werden und
  leistbaren Wohnversorgung auch der                       geförderte Wohnbauten kinder- und jugend-
  einkommensschwächeren SalzburgerInnen.                   freundlich gestaltet werden.

 Das primäre Ziel der Salzburger Wohnbauförderung        „Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis.
  ist demnach die Schaffung von leistbarem und             Ob Wohnung oder Haus – jeder Mensch im
  bedarfsgerechtem Wohnraum.                               Land Salzburg soll bedarfsgerecht,
                                                           qualitätsvoll und leistbar wohnen können.“

 Das Land Salzburg setzt einen deutlichen                Wichtiger Grundsatz in der Wohnbauförderung
  Schwerpunkt auf die Errichtung von                       soll die Gleichbehandlung von Eigentum und
  Mietwohnungen.                                           Miete sein. Dabei ist auf den tatsächlichen
                                                           Bedarf abzustellen und etwa durch
 Die zur Verfügung stehenden Mittel der                   Schwerpunktprogramme der geförderte
  Wohnbauförderung werden in einem Ausmaß von              Mietwohnbau in Ballungsräumen zu forcieren.
  5:1 für die Errichtung von Mietwohnungen
  verwendet. Die Förderung von Eigentum (inkl. Miet-    „Erschwingliches Wohnen in Eigentum und
  Kauf-Modelle) wird damit nachrangiges Ziel.            Miete muss das Ziel sein“.

                                                        Die Wohnbauförderung besteht aus den drei
                                                         Säulen "Eigentum", "Miete" und "weitere
                                                         Wohnformen" (z.B.: Heime,
                                                         Wohngemeinschaftsmodelle, Generationen-
                                                         wohnen, etc.).

                                                        Jede dieser Säulen soll gesondert mit
                                                         ausreichend finanziellen Mitteln bedacht werden.
 Anteilig wird von diesen Mitteln jährlich ein Budget
                                                         zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der
                                                         jeweiligen Säule bereitgestellt.

                                                        Schaffung eines neuen und attraktiveren
                                                         Fördermodells für Miet-Kauf-Wohnungen, die
                                                         es gerade jungen Familien ermöglicht, „ins
                                                         Eigentum zu wachsen“.

                                                        Um Geld zur Schaffung von neuem Wohnraum
 Das Land Salzburg bekennt sich im Falle der            zu erlangen, soll ein Modell zum Verkauf
  Eigentumsförderung zum Prinzip der möglichst           geeigneter ausfinanzierter Mietwohnungen
  weitgehenden Sozialbindung. Vorschläge zur             von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften an
  Umsetzung werden rechtlich geprüft, entwickelt und     Mieter entwickelt werden. Dabei muss
  umgesetzt.                                             gewährleistet werden, dass diese Wohnungen
                                                         weiter als Hauptwohnsitz genützt bleiben und
                                                         nicht mit hohem Gewinn verkauft werden. Die
                                                         Einnahmen sollen für die Schaffung von neuem
                                                         Mietwohnraum, vor allem für Startwohnungen,
                                                         und die thermische Sanierung zweckgebunden
                                                         werden.

 Das Land Salzburg verzichtet grundsätzlich auf die      ---
  Möglichkeit der begünstigten Rückzahlung von
  Förderungen.
 Die Vergabe von gefördertem Wohnraum durch         Regelungen für transparente und
        die Genossenschaften bzw. die Gemeinden erfolgt     nachvollziehbare Vergabe von geförderten
        nach     einheitlichen,    transparenten   und      Wohnungen
        bedarfsgerechten      Kriterien   (unter klarer
        Berücksichtigung sozial- und armutspolitischer
        Zielsetzungen).

---

                                                           Entwicklung und Einführung eines Modells, bei
                                                            dem sich die Miete für geförderte Wohnungen am
                                                            Einkommen der Mieter/innen orientiert
                                                            (einkommensbezogene Miete)

         Preiswerter Wohnen                               Ziel muss es sein, die Wohnbauförderung noch
                                                            besser an den Bedarf anzupassen. Dafür
                                                            beabsichtigen wir
                                                                Modellprojekte für autoreduziertes
                                                                   Wohnen;
                                                                Flexibilisierung des Stellplatzschlüssels in
                                                                   Kombination mit Mobilitätskonzepten
                                                                Nach Maßgabe der baurechtlichen
                                                                   Vorschriften: Überprüfung der
                                                                   Herausnahme von Stellplätzen aus der
                                                                   Wohnbauförderung

                                                             Prüfung und Entwicklung praktikabler Modelle für
                                                              die Errichtung von geförderten Mietwohnungen
                                                              über den Kreis der gemeinnützigen
                                                              Wohnbauträger hinaus
III) Bestandspolitik

 Das Land Salzburg setzt sich für eine umfassende
  Reform des Mietrechtsgesetzes ein, um die
  Wohnkosten (Anmietkosten, Mieten) am „freien“
  Markt zu begrenzen. Betroffen von notwendigen
  Änderung sind u. a. die Vergebührung von
  Mietverträgen, die Gestaltung der Betriebskosten
  und eine Ausweitung des derzeitigen
  Geltungsbereiches. Außerdem wird die Einführung
  einer effektiven Mietzinsbegrenzung für alle
  Wohnungen vom Bund eingefordert.

 Das Land Salzburg setzt sich für die Besteuerung      Maßnahmen zur Mobilisierung   von   leer-
  längerfristig leer stehender Wohnungen (mit            stehendem Wohnraum
  Ausnahmen      wie     Sanierungen,    Erbschafts-
  angelegenheiten etc.) ein.
IV) Wohnungslosigkeit beenden                           Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit:

    Das Land Salzburg reduziert die Obdach- und                Schaffung von kleinen, kompakten Zwei-
     Wohnungslosigkeit in der kommenden                          Zimmer-Wohnungen („Smart-Wohnungen“)
     Legislaturperiode um die Hälfte.                            für akuten Wohnbedarf und spezielle
                                                                 Zielgruppen und die Erhaltung eines
    Innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden            Kontingents an kostengünstigen Klein-
     (10 Jahre) ist das Problem der (dauerhaften)                wohnungen.
     Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit gelöst.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden folgende
strategische Maßnahmen umgesetzt:
                                                           Entwicklung von Modellprojekten zur Prävention
    Dem Prinzip der Prävention kommt bei der Planung       von Delogierungen sowie zur Reduktion von
     und Umsetzung der Maßnahmen gegen Obdach-              dauerhafter Wohnungslosigkeit.
     und Wohnungslosigkeit besondere Bedeutung zu.

         o Der Ausbau der Delogierungsprävention
           zur effektiveren Verhinderung von
           Wohnungsverlusten wird vorangetrieben
           (flächendeckendes und nachgehendes
           Angebot, entsprechende Maßnahmen zur
           Förderung von Budget-Kompetenzen etc.)

         o Salzburg setzt sich für eine gesetzliche
           Verpflichtung ein, dass im Delogierungs-
           Verfahren eine Beratung zur Vermeidung des
           Wohnungsverlustes realisiert wird.

         o Schnittstellen zu anderen
           Versorgungssystemen, insb. zu
           Einrichtungen der psychosozialen
           Versorgung (CDK) und der Jugendwohlfahrt
werden bestmöglich optimiert.

           Das Land setzt sich dafür ein, dass
            Personen nach Beendigung eines
            stationären Aufenthalts in einer Sozial-
            oder Gesundheitseinrichtung (z. B.
            Psychiatrie, Jugendwohlfahrt etc.)
            dabei unterstützt werden, dass sie im
            Anschluss daran in eine eigene
            Wohnung einziehen können.

    o Personen in Wohnungsnot sind zeitnah und
      so zu unterstützen, dass eine Verfestigung
      von Wohnungslosigkeit verhindert wird.

   Insbesondere Personen in chronifizierter /           Personen mit chronifizierter Wohnungslosig-
    dauerhafter Wohnungslosigkeit sollen durch            keit sollen durch aufsuchende, hereinholende
    aufsuchende und hereinholende Angebote der            Angebote der Wohnungslosenhilfe unterstützt
    WLH in ihrer Motivation und Fähigkeit unterstützt     werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis
    werden, ein eigenständiges Wohnverhältnis zu          einzugehen.
    begründen und aufrecht zu erhalten.

   Eine Anpassung und Ausweitung des
    derzeitigen Wohnungslosenhilfe-Systems
    (Zielgruppen adäquate Angebote, Beratung,
    finanzielle Hilfen etc.) wird gemeinsam mit den
    Trägern der bestehenden Angebote abgestimmt
    und umgesetzt.

   Die Dauer des Aufenthalts in Einrichtungen der
    WLH wird systematisch verkürzt und eine
    Vermittlung in adäquaten und leistbaren
    Wohnraum beschleunigt (Beispiele Irland).
V) Finanzielle Unterstützung

    Das Land Salzburg bekennt sich dazu, finanzielle       Die Wohnbeihilfe soll auf befristete Miet-
     Wohnbedarfe nach Bedarfslagen abzudecken.               verhältnisse ausgedehnt werden.

    Dies erfordert eine entsprechende Ausweitung der       Anpassung des höchst zulässigen Wohn-
     bestehenden Fördersysteme                               aufwandes (HWA) an die realen Mietkosten in
        o Wohnbeihilfe: Entwicklung eines Modelles           Salzburg
            zur Ausweitung auf private Mietverhältnisse
            (Ausweitung der erweiterten Wohnbeihilfe)

         o Bedarfsorientierte Mindestsicherung:
           Abdeckung der tatsächlichen Wohnbedarfe
           (Bsp. Vorarlberg)

Durch die Verankerung des Rechtes auf Wohnen in der
Landesverfassung    werden      die    unterschiedlichen
Unterstützungsformen folglich auch mit Rechtsanspruch
ausgestaltet.
VI) Monitoring und Forschung

    Die jährliche Wohnungslosenerhebung, die
     bislang vom Forum Wohnungslosenhilfe und aus
     Eigenmitteln der Wohnungslosenhilfe realisiert wird,
     wird als Planungsgrundlage für weitere Maß-
     nahmen der Entwicklung von Angeboten der
     Wohnungslosenhilfe anerkannt.

In diesem Sinne gilt es, das Erhebungsinstrument durch
Einbeziehung von behördlichen Strukturen (Sozialämter,
Wohnungsämter etc.) auf eine breitere Basis zu stellen.
Eine systematische Anonymisierung der Daten soll zudem
sicherstellen, dass auch Längsschnittanalysen und eine
entsprechende Evaluation der WLH möglich werden.
VII)    Gemeinwesenarbeit

 Das Land Salzburg bekennt sich zur                   Verstärkte Qualitätsanforderungen an Bauweise
  Gewährleistung von Gemeinwesenarbeit in allen         (Ortsbild), Wohnqualität sowie Förderung von
  größeren Wohnanlagen, der Realisierung von            innovativen Lösungen in den Bereichen
  Mitsprache und Beteiligung bei Wohnumfeld-            soziale Nachhaltigkeit und Partizipation.
  maßnahmen und zur Schaffung von wohnumfeld-
  naher Infrastruktur sowie das Angebot von
  Siedlungsarbeit in der Besiedlungsphase von neuen
  Anlagen.

 Das Land Salzburg setzt sich dafür ein, dass
  Vorsorgen für Gemeinwesenarbeit zu einem
  obligatorischen Bestandteil der Wohnbau-
  förderung und gemeinsam mit den Gemeinden
  getragen und umgesetzt wird.

VIII)   Raumordnung

 Das Land Salzburg schafft Rahmenbedingen, dass       Das Raumordnungsgesetz soll umfassend
  seitens der Gemeinden das für geförderten             novelliert werden, besonders unter dem
  Wohnbau benötigte Bauland zu angemessenen             Gesichtspunkt, Bauland zu mobilisieren (…).
  Preisen    zur     Verfügung   gestellt    wird
  (Vorbehaltsflächen).                                 Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohn-
                                                        und Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines
                                                        geförderten Mietwohnungsanteils in den
                                                        Gemeinden.

                                                       Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn
                                                        eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bauland
                                                        innerhalb von 10 Jahren nicht genützt, sollten
unter  Berücksichtigung    der    steuerlichen
                                                      Rahmenbedingungen eine entschädigungslose
                                                      Rückwidmung     erfolgen     bzw.    befristete
                                                      Widmungen ermöglicht werden.

                                                   Prüfung für Möglichkeiten zur Einführung einer
                                                    neuen     Vertragsraumordnung      und   eines
                                                    Modells     der     Infrastrukturabgabe    zur
                                                    Mobilisierung von Bauland.

                                                   Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter
                                                    verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland
                                                    erschwinglich wird.

                                                   Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen
                                                    Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und
                                                    / oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender
                                                    Bestandteil der Raumordnung werden.

IX) Aktionsplan Energiearmut

 Das Land Salzburg schnürt ein umfassendes        Forderung des Landes Salzburg an die Salzburg
  Maßnahmenpaket,     um    der     steigenden      AG,    sozialverträgliche Maßnahmen       zur
  „Energiearmut“ entgegenzuwirken („Aktionsplan     Verhinderung von „Stromsperren“ im Winter
  Energiearmut“).                                   umzusetzen.

X) Beginn: Sofort!!!                                 ?????????????
Umgedacht?
    Was konkret wird umgesetzt?
 Wie werden Maßnahmen umgesetzt?
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