Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter

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Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
Umsatzsteuerabsenkung
   zum 01.07.2020

Dr. Stephan Knabe                    Alexander Thiede
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer     Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter

                                   www.dr-knabe.de                      1
Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
Agenda
1.      Zeitliche Begrenzung der Änderung
2.      Leistungszeitpunkt
 2.1.      Leistungszeitpunkt bei Lieferungen
 2.2.      Leistungszeitpunkt bei sonstigen Leistungen
3.      Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen
 3.1.      Bauleistungen & Teilleistungen
 3.2.      Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
 3.3.      Vorausrechnungen
4.      Dauerrechnungen
5.      Rückgabe & Umtausch
6.      Skonto & Boni
7.      Eigenverbrauch & Sachbezüge
8.      Gutscheine
9.      Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen
10.     Umsatzsteuervoranmeldung
11.     Weitere Besonderheiten
12.     Fragen und Antworten                               2
Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
1. Zeitliche Begrenzung der Änderung
 Mit Wirkung zum 01.07.2020 werden die Umsatzsteuersätze für
 den Zeitraum vom
          01.07.2020      bis zum         31.12.2020
 wie folgt abgesenkt:

 Allgemeiner Steuersatz
          19 %                            16 %

 Ermäßigter Steuersatz
           7%                             5%

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Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
2. Leistungszeitpunkt

Maßgeblich für die Anwendung des korrekten Steuersatzes ist der
Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Unerheblich sind für die Wahl des Steuersatzes:
        - Zeitpunkt der Rechnungslegung
        - Vereinnahmung des Entgeltes
        - Eingang der Bestellung
        - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

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Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
2. Leistungszeitpunkt

Beispiele:

1. Der Malermeister hat für die Arbeiten im Mai 2020 am 15.07.2020
   seine Rechnung geschrieben. Die Leistung wurde vor dem
   01.07.2020 ausgeführt und somit ist die Rechnung mit 19%
   Umsatzsteuer zu stellen.

2. Der Malermeister hat für ein Großprojekt am 15.05.2020 mit der
   Renovierung einer Wohnung angefangen. Am 03.07.2020 erfolgt die
   Abnahme durch den Kunden. Aufgrund der Werklieferung gilt die
   Leistung erst mit der Abnahme also am 03.07.2020 als erbracht. Die
   Leistung ist nach dem 01.07.2020 erbracht und somit in der
   Rechnung mit 16% Umsatzsteuer abzurechnen.

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2.1 Leistungszeitpunkt bei Lieferungen
Bei Lieferungen (Verkauf von Gegenständen) sind vier Grundfälle zu
unterscheiden:

1. Allgemeiner Kaufvertrag
     Mit Beginn der Beförderung/Versendung an den Kunden
2. Kaufvertrag mit Rückgaberecht
     Mit Beginn der Beförderung/Versendung an den Kunden
3. Kaufvertrag Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
     Zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden!
4. Kaufvertrag über einen Kauf zur Probe
     Mit Billigung des Angebotes

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2.1 Leistungszeitpunkt bei Lieferungen
Beispiel für die Abgrenzung:
Zwei Kunden bestellen einen Computer bei PC Fritz am 23.06.2020. Der
Computer A kostet 500,00 EUR und wird ohne Eigentumsvorbehalt am
29.06.2020 ausgeliefert. Der zweite Computer B im Wert von 2.500,00 EUR
und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PC Fritz und
wird ebenfalls am 29.06.2020 versandt. Der Paketdienst quittiert die Auslieferung
des Computer B am 01.07.2020.

Lösung Computer A: Die Lieferung gilt mit Versand am 29.06. ausgeführt (19%)
Lösung Computer B: Die Lieferung gilt erst bei Übergabe am 01.07. als
                     ausgeführt (16%)

                                                                             7
2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen sind alle solche Leistungen, die keine Lieferungen sind
(keine Verkäufe). Eine sonstige Leistung gilt immer erst mit

                         Abschluss der Leistung

als erbracht.

Beispiel:
Eine Maschine wird für 14 Tage an einen anderen Bauunternehmer vermietet.
Die Maschine wird am 25.06.2020 übergeben. Das Mietverhältnis endet am
09.07.2020. Mit Beendigung des Mietverhältnis gilt diese sonstige Leistung
als erbracht und ist mit 16% Umsatzsteuer abzurechnen, da die Leistung
einheitlich nach dem 30.06.2020 erbracht wurde.
                                                                              8
2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen
Besonderheiten:
1. Teilleistungen
   Sofern vertraglich Teilleistungen vereinbart sind, entsteht die Umsatzsteuer
   für jede Teilleistung nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung.

Voraussetzungen für Teilleistungen:
   - wirtschaftlich abgrenzbare Leistung
   - vertraglich einzeln vereinbart
   - gesondertes Entgelt je Teilleistung
   - es muss über die Teilleistung eine gesonderte Rechnung gestellt werden

   (Anmerkung: Abschlagsrechnungen sind nicht automatisch Teilleistungen)
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2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen
Besonderheiten:
2. Abonnements
   Bei Jahreszahlungen für ein Abo oder einen Mitgliedsbeitrag liegen
   grundsätzlich keine Teilleistungen vor. Das bedeutet für ein Abo entsteht
   die Umsatzsteuer mit Ablauf des Anspruchs aus dem Abo für den gesamten
   Zeitraum.
Beispiel:
Ein Werbekostenzuschuss für das Kalenderjahr 2020 wird am 05.01.2020 dem
Geschäftspartner berechnet für die Nennung auf der Internetseite. Die Leistung
ist mit Abschluss der Leistung im Dezember 2020 einheitlich erbracht und mit
16% abzurechnen. Sofern mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet wurde, muss die
Rechnung korrigiert werden.
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3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen

Abschlagsrechnung                   Vorsteueranspruch erst bei Zahlung
                                     Umsatzsteuer bei Geldeingang
Folglich gilt der Steuersatz bei Zahlung!

Übergangsregelung Entwurf BMF vom 23.06.2020 Tz. 37
Bei Abschlagszahlungen an andere Unternehmer wird es nicht beanstandet,
wenn auf der Rechnung der falsche Steuersatz steht.

Schlussrechnung                     Alle Abschlagsrechnungen aufzuführen
                                     mit der darin enthaltenen Umsatzsteuer
Mit Abschluss der Leistung / Werklieferung entsteht mit der Schlussrechnung
erst die Umsatzsteuer  insofern wieder der Leistungszeitpunkt maßgeblich!
                                                                              11
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen

Beispiel 1:
Abschlagsrechnung vom 15.05.2020 in Höhe von 1.190,00 EUR am 18.05.2020
vereinnahmt. Abschluss der Bauleistung am 03.07.2020 im Nettowert von
2.000,00 EUR -> Wie muss die Rechnung aussehen?
Leistung nach dem 30.06.2020 erbracht – Umsatzsteuer = 16%

   Wert der Leistung             2.000,00 EUR
   Umsatzsteuer 16%                320,00 EUR
   Bruttowert der Leistung       2.320,00 EUR
   abzüglich Abschlagsrechnung   1.190,00 EUR (enthält 190,00 EUR USt.)
   zu zahlen:                    1.130,00 EUR

                                                                        12
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen

Beispiel 1: In der Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020

                   - 1.000,00                           - 190,00

                    2.000,00                             320,00

                                zu zahlende Umsatzsteuer: 130,00 EUR   13
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen

Beispiel 2:
Abschlagsrechnung 1 vom 15.05.2020 in Höhe von 1.190,00 EUR am 18.05.2020
vereinnahmt. Abschlagsrechnung 2 vom 03.09.2020 in Höhe von 1.160,00 EUR
am 16.09.2020 vereinnahmt. Abschluss der Bauleistung am 07.01.2021 im
Nettowert von 5.000,00 EUR -> Wie muss die Rechnung aussehen?
Leistung nach dem 31.12.2020 erbracht – Umsatzsteuer wieder = 19%
   Wert der Leistung             5.000,00 EUR
   Umsatzsteuer 19%                950,00 EUR
   Bruttowert der Leistung       5.950,00 EUR
   abzgl. Abschlagsrechnung 1    1.190,00 EUR (enthält 190,00 EUR USt. 19%)
   abzgl. Abschlagsrechnung 2    1.160,00 EUR (enthält 160,00 EUR USt. 16%)
   zu zahlen:                    3.600,00 EUR
                                                                        14
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen

Beispiel 2: In der Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2021

                     4.000,00                             760,00
    (5.000 – 1.000 = 4.000,00)

                    -1.000,00                             -160,00

                                 zu zahlende Umsatzsteuer: 600,00 EUR
                                                                          15
                                    Probe: 950 - 190 - 160 = 600,00 EUR
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen

Teilleistungen
Sofern vertraglich Teilleistungen vereinbart sind, entsteht die Umsatzsteuer
für jede Teilleistung nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung.

Voraussetzungen: siehe Folie 9

Schlussrechnung mit Teilleistungen
Bei einer einheitlichen Schlussrechnung entsteht somit die Umsatzsteuer nur
insoweit als das noch nach den bereits abgerechneten Teilleistungen weitere
Leistungen erbracht wurden.

Die Teilleistungen sind mit jeweiliger Steuer auszuweisen.

Besonderheit Sicherheitseinbehalt:
BMF-Schreiben vom 03.08.2015  Uneinbringlichkeit bei Sicherheitseinbehalten
aufgrund von möglicher Baumängel von zwei bis fünf Jahren
                                                                               16
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen

Beispiel
Bauvertrag über ein schlüsselfertiges Haus mit drei Teilleistungen (Rohbau,
Dach, Innenausbau). Abnahme Rohbau am 15.01.2020 mit 19%,
Abnahme Dach am 10.06.2020 mit 19%, Innenausbau am 26.08.2020 mit
16% und Fertigstellung am 30.09.2020 nach Änderungswünschen des Kunden
(Nachträge) mit 16%. Mögliche Schlussrechnung:

    Leistungsbezeichnung       Netto          USt          Brutto
    Gesamtprojekt                320.000,00    58.100,00     378.100,00

    ./. Rohbau mit (19%)         200.000,00    38.000,00     238.000,00
    ./. Dach mit (19%)            30.000,00     5.700,00       35.700,00
    ./. Innenausbau (16%)         60.000,00     9.600,00       69.600,00

    = Nachträge (16%)             30.000,00     4.800,00       34.800,00
                                                                           17
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen

Abwandlung Beispiel: Sicherheitseinbehalt 5% für fünf Jahre mit Schlussrechnung

  Leistungsbezeichnung         Netto          USt             Brutto
  Rohbau mit (19%)              200.000,00     38.000,00        238.000,00
        davon 5%                 -10.000,00     -1.900,00        -11.900,00
  Dach mit (19%)                  30.000,00     5.700,00          35.700,00
        davon 5%                  -1.500,00         -285,00       -1.785,00
  Innenausbau (16%)               60.000,00     9.600,00          69.600,00
        davon 5%                  -3.000,00         -480,00       -3.480,00
  Nachträge (16%)                 30.000,00     4.800,00          34.800,00
        davon 5%                  -1.500,00         -240,00       -1.740,00
  Verbleiben zu zahlen:                                           15.895,00

  Anmerkung: Die drei Teilleistungen sind bereits bezahlt.
                                                                              18
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen

Abwandlung Beispiel: Ermittlung Werte für Voranmeldung September 2020

          Leistungsbezeichnung          Netto        USt.
          Leistung mit 16%             30.000,00    4.800,00
          Änderung Bemessungs-
          grundlage mit 16%
          SEB Innenausbau               -3.000,00    -480,00
          SEB Änderungswünsche          -1.500,00    -240,00
          anzumelden:                  25.500,00    4.080,00

          Änderung Bemessungs-
          grundlage mit 19%
          SEB Rohbau                   -10.000,00   -1.900,00
          SEB Außenfassade              -1.500,00    -285,00
          anzumelden:                  -11.500,00   -2.185,00
                                                                        19
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen

Abwandlung Beispiel: Sicherheitseinbehalt 5% für fünf Jahre mit Schlussrechnung

                   -11.500,00                          -2.185,00

                    25.500,00                          4.080,00

                            zu zahlende Umsatzsteuer: 1.895,00 EUR
                                                                         20
3.2 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Innergemeinschaftliche Erwerbe             Mit Ausstellung der Rechnung

Eingekaufte Bauleistungen                  Mit Ausstellung der Rechnung

Sonstige Leistungen eines im
Drittland ansässigen Unternehmers          Mit Ausstellung der Rechnung

ABER: Spätestens mit Ablauf des Kalendermonates der auf die Ausführung
der Leistung folgt.

Besonderheit:
Sonstige Leistung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
 mit Ausführung der Leistung

Fehlerhafte Anmeldung zunächst unschädlich, da meist Vorsteuer und
Umsatzsteuer in gleicher Höhe entstehen. Aber sobald eine unrichtige
Anmeldung auffällt, ist eine Berichtigung der Anmeldung durchzuführen.
                                                                           21
3.3 Vorausrechnungen

Geplante Leistungserbringung nach dem 01.07.2020
 Die Rechnung kann vor dem 01.07.2020 schon unter Anwendung der neuen
Umsatzsteuersätze 16 % und 5% erfolgen.

Sofern das Entgelt jedoch vor dem 01.07.2020 vereinnahmt wird
 grundsätzlich Rechnungskorrektur.

Aber nach dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 23.06.2020 wird es wohl
nicht beanstandet, wenn keine Korrektur erfolgt.

Grund: Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung würde eine erneute Korrektur der
Umsatzsteuer und Vorsteuer durch die Schlussrechnung erfolgen.
                                                                        22
4. Dauerrechnungen

Für alle Verträge, die Teilleistungen beinhalten, ist für die Teilleistungen, welche
ab dem 01.07. erbracht werden, eine korrekte Dauerrechnung zu legen:

-   unbefristete Mietverträge (Räume, Geräte, Leasingfahrzeuge)
-   Abonnements mit Teilleitungen (z.B. Anspruch einmal monatlich)
     -   Zeitschriften
     -   Dienstleistungen (Hausmeister-Service)
     -   Reinigung zum monatlichen Festpreis ohne Teilrechnungen

Eine Ergänzung zum Vertrag reicht in der Regel aus.
Beispiel: eine Anpassung der Dauermietrechnung für den Zeitraum 01.07. bis
31.12.2020 als Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag.
                                                                                 23
5. Rückgabe & Umtausch

Grundsatz: Eine Änderung der Bemessungsgrundlage erfordert immer eine
           Zuordnung zum damaligen Umsatz.

Rückgabe:
Sofern ein Gegenstand vor dem 30.06.2020 geliefert wurde, ist grundsätzlich
die Rückgabe mit dem ursprünglichen Steuersatz von 19% zu bemessen.
Analog: wenn ein Gegenstand im Dezember 2020 veräußert wird und die
Rückgabe im Januar 2021 erfolgt, ist die Rückgabe mit 16% zu bemessen.

Umtausch:
Ein Umtausch gilt als Neulieferung  Storno mit dem damaligen Steuersatz
und die neue Ware mit dem Steuersatz der zum Zeitpunkt der Neulieferung
    anzuwenden ist.                                                        24
6. Skonto & Boni

Grundsatz: Eine Änderung der Bemessungsgrundlage erfordert immer eine
           Zuordnung zum damaligen Umsatz.

Skonto:
Die vertraglich vereinbarte Reduzierung des Umsatzes stellt ebenfalls eine
Änderung der Bemessungsgrundlage dar.
Beispiel: Verkauf von Ware im Juni mit 19%  Bezahlung im Juli mit Abzug 5%
Skonto. Somit ist die Umsatzsteuer im Juli um die in dem Skonto enthaltene
Umsatzsteuer mit 19% zu kürzen.

Boni für das Jahr 2020:
Vereinfachungsregelung geplant 50% mit 16% und 50% mit 19% Umsatzsteuer
    wobei der Leistende das Recht hat, das Verhältnis anzupassen.            25
7. Eigenverbrauch & Sachbezüge

Auch unentgeltliche Leistungen sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Umsatzsteuerabsenkung mit den neuen Umsatzsteuersätzen zu bemessen
Pkw-Eigenverbrauch
01.01. – 30.06.2020 mit 19%        und      01.07. – 31.12.2020 mit 16%

Ebenso sind mit den weiteren unentgeltlichen Leistungen zu verfahren:
-   Pkw-Gestellung an Arbeitnehmer
-   Sachzuwendungen an Arbeitnehmer für dessen privaten Bereich
-   Pauschale Sachentnahmen in bestimmten Gewerben (BMF 02.12.2019)
-   Dienstleistungen des Personals für den privaten Bereich des Unternehmers
-   verbilligter Verkauf von Waren an Personal oder nahe Angehörige

                                                                              26
8. Gutscheine

Ab dem 01.01.2019 ist bei Gutscheinen zu unterscheiden zwischen

       Einzweck-Gutscheinen                 Mehrzweck-Gutscheinen
Zum Zeitpunkt der Ausgabe des        Der Gutschein gilt als Geldtausch. Es
Gutscheins steht schon fest:         steht nicht fest zu welchem Umsatz-
1. Es darf nur eine bestimmte        steuersatz die Leistung bezogen
   Leistung mit dem Gutschein        1. Es können verschiedene
   bezogen werden                       Leistungen bezogen werden.
2. Es kommt bei der Leistung nicht   2. Im Sortiment sind Waren/Leistungen
   zur Aufteilung in verschiedene       vorhanden, die zu unterschiedlichen
   Umsatzsteuersätze                    Umsatzsteuersätzen angeboten
Beispiel:                               werden.
- Kauf von Schuhen                   Beispiel:
- Whiskeyverkostung                  - ab 01.07. Restaurantleistungen
- Fallschirmsprung                   - Lebensmittelgeschäft
                                                                          27
8. Gutscheine

Umsatzsteuerliche Handhabung von Gutscheinen:

        Einzweck-Gutscheinen                  Mehrzweck-Gutscheinen
Zum Zeitpunkt der Ausgabe:            Zum Zeitpunkt der Ausgabe:
Umsatzsteuer mit dem Umsatz-          nicht steuerbarer Vorgang
steuersatz, der zu diesem Zeitpunkt   keine Eintragung in der
gültig ist                            Umsatzsteuervoranmeldung
Zum Zeitpunkt der Einlösung:          Zum Zeitpunkt der Einlösung:
Korrektur der Umsatzsteuer zum        Der Kunde muss lediglich eine
dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt     geringere Zahlung in Höhe des
der Ausgabe angewendet wurde          Gutscheins leisten
Die bezogene Leistung                 Die bezogene Leistung
wie alle Leistungen normal            wie alle Leistungen normal
umsatzsteuerlich gewürdigt            umsatzsteuerlich gewürdigt
                WICHTIG: Aufzeichnung der Gutscheine
                        getrennt nach Steuersätzen                    28
8. Gutscheine

Beispiel Einzweck-Gutschein:
Einem Kunden hat der Betreiber einer Friseurmeisterbetriebes einen Gutschein
für eine Typberatung am 15.05.2020 in Höhe von 100,00 EUR verkauft. Am
03.07.2020 löst der Kunde den Gutschein ein. Die Leistung des Friseurs wird
nach dem 30.06.2020 erbracht. Insofern entstehen 16% Umsatzsteuer auf die
Leistung. Der Preis für die Typberatung belässt der Friseurmeisterbetrieb aus
Vereinfachungsgründen (z.B. Schilderbedruckung) bei 100,00 EUR für Kunden.
Der Kunde muss somit keine Zuzahlung leisten.
Frage: Wie wird der Vorgang in der Umsatzsteuervoranmeldung Juli erfasst?
Ermittlung Nettobetrag: 100 EUR / 119% = netto 84 EUR x 19% = 15,96 EUR
Ermittlung Nettobetrag: 100 EUR / 116% = netto 86 EUR x 16% = 13,76 EUR

                                                                            29
8. Gutscheine

Beispiel Einzweck-Gutschein

                        -84,00                           -15,96

                         86,00                           13,76

                              Erstattete Umsatzsteuer:     2,20 EUR
                                                                      30
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen

Beispiel 1:
   Der Malermeister rechnet eine Leistung, die am 02.07.2020 ausgeführt
   wurde, am 03.07.2020 ab. Die Leistung wurde nach dem 30.06.2020
   erbracht und ist folglich mit 16% abzurechnen. In seiner Rechnung in Höhe
   von 1.190,00 EUR weist er jedoch fälschlicher Weise 19% Umsatzsteuer
   aus, da sein Rechnungsprogramm noch nicht umgestellt wurde. Die
   Rechnung kommt beim Gewerbekunden am 06.07.2020 per Post an.

                                                                        31
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen

                    Keine Panik Heilung ist möglich!

 Zivilrechtliche Vereinbarung ist maßgeblich:

 Beispiel 1:

Bruttopreisbindung                   Nettopreisbindung
Leistung         1.025,86 EUR        Leistung          1.000,00 EUR
zzgl. 16% USt      164,14 EUR        zzgl. 16% USt       160,00 EUR
Bruttobetrag     1.190,00 EUR        Bruttobetrag      1.160,00 EUR

                                     Der Leistungsempfänger hat in
                                     diesem Fall einen Anspruch auf
                                     Erstattung der zu viel gezahlten
                                     30,00 EUR.
                                                                        32
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen

Beispiel 2:
   Der Malermeister rechnet eine Leistung, die im Mai 2020 ausgeführt wurde,
   am 03.07.2020 ab. Die Leistung wurde vor dem 01.07.2020 erbracht und ist
   folglich mit 19% abzurechnen. In seiner Rechnung in Höhe von 1.160,00
   EUR weist er jedoch fälschlicher Weise 16% Umsatzsteuer aus, da er sein
   Rechnungsprogramm noch nicht richtig eingestellt hatte und dachte alle
   Rechnungen ab dem 01.07.2020 mit 16% zu stellen wären. Die Rechnung
   kommt beim Gewerbekunden am 06.07.2020 per Post an.

                                                                        33
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen

                    Keine Panik Heilung ist möglich!

 Zivilrechtliche Vereinbarung ist maßgeblich:

 Beispiel 2:

Bruttopreisbindung                   Nettopreisbindung
Leistung           974,79 EUR        Leistung          1.000,00 EUR
zzgl. 19% USt      185,21 EUR        zzgl. 19% USt       190,00 EUR
Bruttobetrag     1.160,00 EUR        Bruttobetrag      1.190,00 EUR

                                     Der Malermeister hat in diesem
                                     Fall einen Anspruch aufgrund des
                                     nachträglich erhöhten
                                     Rechnungsbetrag von 30,00 EUR.
                                                                        34
10. Umsatzsteuervoranmeldung

In dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 23.06.2020 sind keine Ausführung für
geänderte Voranmeldungen ab dem Monat Juli 2020 vorgesehen.

Wie bereits gezeigt, sollen die Umsätze mit 5% und 16% gemeinsam in die
Zeile 28 Umsatzerlöse „zu anderen Steuersätzen“ eingetragen werden.

Gleiches gilt für innergemeinschaftlich erworbene Gegenstände. Hierfür
gibt es für die innergemeinschaftlichen Erwerbe die Zeilen 35 ebenfalls
mit der Bezeichnung „zu anderen Steuersätzen“.

                                                                          35
10. Umsatzsteuervoranmeldung
Für die Fälle in denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, sind die
   vorhandenen Zeilen 48 und 50 mit den neuen Steuerbeträgen zu füllen.

                                                                            36
11. weitere Besonderheiten

Kassenumstellung
   Beachten Sie bitte, das für eine ordnungsgemäße Registrierkasse die
   Dokumentationsanforderungen erfüllt werden müssen:
- Protokolle der Umstellung
- geändertes aktuelles Handbuch
- Dokumentation der Testläufe

Betriebskostenabrechnung 2020
   Sofern die Miete in Teilleistungen abgerechnet wird  Auch die
   Betriebskostenabrechnung in Teilleistungen analog zur Hauptleistung

Insofern Abrechnung mit 16% und 19% entweder

-   entsprechend der Verhältnisse der Abrechnungen der Versorger
-   hälftig auf das Kalenderjahr bezogen, wenn dadurch kein wesentliche
    Abweichung von den tatsächlichen Verhältnissen erfolgt.
                                                                          37
12. Fragen und Antworten

        Vielen Dank für Ihre
        Aufmerksamkeit

                               38
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