Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 - Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter
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Umsatzsteuerabsenkung zum 01.07.2020 Dr. Stephan Knabe Alexander Thiede Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter www.dr-knabe.de 1
Agenda 1. Zeitliche Begrenzung der Änderung 2. Leistungszeitpunkt 2.1. Leistungszeitpunkt bei Lieferungen 2.2. Leistungszeitpunkt bei sonstigen Leistungen 3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen 3.1. Bauleistungen & Teilleistungen 3.2. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers 3.3. Vorausrechnungen 4. Dauerrechnungen 5. Rückgabe & Umtausch 6. Skonto & Boni 7. Eigenverbrauch & Sachbezüge 8. Gutscheine 9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen 10. Umsatzsteuervoranmeldung 11. Weitere Besonderheiten 12. Fragen und Antworten 2
1. Zeitliche Begrenzung der Änderung Mit Wirkung zum 01.07.2020 werden die Umsatzsteuersätze für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wie folgt abgesenkt: Allgemeiner Steuersatz 19 % 16 % Ermäßigter Steuersatz 7% 5% 3
2. Leistungszeitpunkt Maßgeblich für die Anwendung des korrekten Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Unerheblich sind für die Wahl des Steuersatzes: - Zeitpunkt der Rechnungslegung - Vereinnahmung des Entgeltes - Eingang der Bestellung - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 4
2. Leistungszeitpunkt Beispiele: 1. Der Malermeister hat für die Arbeiten im Mai 2020 am 15.07.2020 seine Rechnung geschrieben. Die Leistung wurde vor dem 01.07.2020 ausgeführt und somit ist die Rechnung mit 19% Umsatzsteuer zu stellen. 2. Der Malermeister hat für ein Großprojekt am 15.05.2020 mit der Renovierung einer Wohnung angefangen. Am 03.07.2020 erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Aufgrund der Werklieferung gilt die Leistung erst mit der Abnahme also am 03.07.2020 als erbracht. Die Leistung ist nach dem 01.07.2020 erbracht und somit in der Rechnung mit 16% Umsatzsteuer abzurechnen. 5
2.1 Leistungszeitpunkt bei Lieferungen Bei Lieferungen (Verkauf von Gegenständen) sind vier Grundfälle zu unterscheiden: 1. Allgemeiner Kaufvertrag Mit Beginn der Beförderung/Versendung an den Kunden 2. Kaufvertrag mit Rückgaberecht Mit Beginn der Beförderung/Versendung an den Kunden 3. Kaufvertrag Lieferung unter Eigentumsvorbehalt Zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden! 4. Kaufvertrag über einen Kauf zur Probe Mit Billigung des Angebotes 6
2.1 Leistungszeitpunkt bei Lieferungen Beispiel für die Abgrenzung: Zwei Kunden bestellen einen Computer bei PC Fritz am 23.06.2020. Der Computer A kostet 500,00 EUR und wird ohne Eigentumsvorbehalt am 29.06.2020 ausgeliefert. Der zweite Computer B im Wert von 2.500,00 EUR und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PC Fritz und wird ebenfalls am 29.06.2020 versandt. Der Paketdienst quittiert die Auslieferung des Computer B am 01.07.2020. Lösung Computer A: Die Lieferung gilt mit Versand am 29.06. ausgeführt (19%) Lösung Computer B: Die Lieferung gilt erst bei Übergabe am 01.07. als ausgeführt (16%) 7
2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen Sonstige Leistungen sind alle solche Leistungen, die keine Lieferungen sind (keine Verkäufe). Eine sonstige Leistung gilt immer erst mit Abschluss der Leistung als erbracht. Beispiel: Eine Maschine wird für 14 Tage an einen anderen Bauunternehmer vermietet. Die Maschine wird am 25.06.2020 übergeben. Das Mietverhältnis endet am 09.07.2020. Mit Beendigung des Mietverhältnis gilt diese sonstige Leistung als erbracht und ist mit 16% Umsatzsteuer abzurechnen, da die Leistung einheitlich nach dem 30.06.2020 erbracht wurde. 8
2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen Besonderheiten: 1. Teilleistungen Sofern vertraglich Teilleistungen vereinbart sind, entsteht die Umsatzsteuer für jede Teilleistung nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung. Voraussetzungen für Teilleistungen: - wirtschaftlich abgrenzbare Leistung - vertraglich einzeln vereinbart - gesondertes Entgelt je Teilleistung - es muss über die Teilleistung eine gesonderte Rechnung gestellt werden (Anmerkung: Abschlagsrechnungen sind nicht automatisch Teilleistungen) 9
2.2 Leistungszeitpunkt sonstige Leistungen Besonderheiten: 2. Abonnements Bei Jahreszahlungen für ein Abo oder einen Mitgliedsbeitrag liegen grundsätzlich keine Teilleistungen vor. Das bedeutet für ein Abo entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Anspruchs aus dem Abo für den gesamten Zeitraum. Beispiel: Ein Werbekostenzuschuss für das Kalenderjahr 2020 wird am 05.01.2020 dem Geschäftspartner berechnet für die Nennung auf der Internetseite. Die Leistung ist mit Abschluss der Leistung im Dezember 2020 einheitlich erbracht und mit 16% abzurechnen. Sofern mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet wurde, muss die Rechnung korrigiert werden. 10
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen Abschlagsrechnung Vorsteueranspruch erst bei Zahlung Umsatzsteuer bei Geldeingang Folglich gilt der Steuersatz bei Zahlung! Übergangsregelung Entwurf BMF vom 23.06.2020 Tz. 37 Bei Abschlagszahlungen an andere Unternehmer wird es nicht beanstandet, wenn auf der Rechnung der falsche Steuersatz steht. Schlussrechnung Alle Abschlagsrechnungen aufzuführen mit der darin enthaltenen Umsatzsteuer Mit Abschluss der Leistung / Werklieferung entsteht mit der Schlussrechnung erst die Umsatzsteuer insofern wieder der Leistungszeitpunkt maßgeblich! 11
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen Beispiel 1: Abschlagsrechnung vom 15.05.2020 in Höhe von 1.190,00 EUR am 18.05.2020 vereinnahmt. Abschluss der Bauleistung am 03.07.2020 im Nettowert von 2.000,00 EUR -> Wie muss die Rechnung aussehen? Leistung nach dem 30.06.2020 erbracht – Umsatzsteuer = 16% Wert der Leistung 2.000,00 EUR Umsatzsteuer 16% 320,00 EUR Bruttowert der Leistung 2.320,00 EUR abzüglich Abschlagsrechnung 1.190,00 EUR (enthält 190,00 EUR USt.) zu zahlen: 1.130,00 EUR 12
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen Beispiel 1: In der Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020 - 1.000,00 - 190,00 2.000,00 320,00 zu zahlende Umsatzsteuer: 130,00 EUR 13
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen Beispiel 2: Abschlagsrechnung 1 vom 15.05.2020 in Höhe von 1.190,00 EUR am 18.05.2020 vereinnahmt. Abschlagsrechnung 2 vom 03.09.2020 in Höhe von 1.160,00 EUR am 16.09.2020 vereinnahmt. Abschluss der Bauleistung am 07.01.2021 im Nettowert von 5.000,00 EUR -> Wie muss die Rechnung aussehen? Leistung nach dem 31.12.2020 erbracht – Umsatzsteuer wieder = 19% Wert der Leistung 5.000,00 EUR Umsatzsteuer 19% 950,00 EUR Bruttowert der Leistung 5.950,00 EUR abzgl. Abschlagsrechnung 1 1.190,00 EUR (enthält 190,00 EUR USt. 19%) abzgl. Abschlagsrechnung 2 1.160,00 EUR (enthält 160,00 EUR USt. 16%) zu zahlen: 3.600,00 EUR 14
3. Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen Beispiel 2: In der Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2021 4.000,00 760,00 (5.000 – 1.000 = 4.000,00) -1.000,00 -160,00 zu zahlende Umsatzsteuer: 600,00 EUR 15 Probe: 950 - 190 - 160 = 600,00 EUR
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen Teilleistungen Sofern vertraglich Teilleistungen vereinbart sind, entsteht die Umsatzsteuer für jede Teilleistung nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung. Voraussetzungen: siehe Folie 9 Schlussrechnung mit Teilleistungen Bei einer einheitlichen Schlussrechnung entsteht somit die Umsatzsteuer nur insoweit als das noch nach den bereits abgerechneten Teilleistungen weitere Leistungen erbracht wurden. Die Teilleistungen sind mit jeweiliger Steuer auszuweisen. Besonderheit Sicherheitseinbehalt: BMF-Schreiben vom 03.08.2015 Uneinbringlichkeit bei Sicherheitseinbehalten aufgrund von möglicher Baumängel von zwei bis fünf Jahren 16
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen Beispiel Bauvertrag über ein schlüsselfertiges Haus mit drei Teilleistungen (Rohbau, Dach, Innenausbau). Abnahme Rohbau am 15.01.2020 mit 19%, Abnahme Dach am 10.06.2020 mit 19%, Innenausbau am 26.08.2020 mit 16% und Fertigstellung am 30.09.2020 nach Änderungswünschen des Kunden (Nachträge) mit 16%. Mögliche Schlussrechnung: Leistungsbezeichnung Netto USt Brutto Gesamtprojekt 320.000,00 58.100,00 378.100,00 ./. Rohbau mit (19%) 200.000,00 38.000,00 238.000,00 ./. Dach mit (19%) 30.000,00 5.700,00 35.700,00 ./. Innenausbau (16%) 60.000,00 9.600,00 69.600,00 = Nachträge (16%) 30.000,00 4.800,00 34.800,00 17
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen Abwandlung Beispiel: Sicherheitseinbehalt 5% für fünf Jahre mit Schlussrechnung Leistungsbezeichnung Netto USt Brutto Rohbau mit (19%) 200.000,00 38.000,00 238.000,00 davon 5% -10.000,00 -1.900,00 -11.900,00 Dach mit (19%) 30.000,00 5.700,00 35.700,00 davon 5% -1.500,00 -285,00 -1.785,00 Innenausbau (16%) 60.000,00 9.600,00 69.600,00 davon 5% -3.000,00 -480,00 -3.480,00 Nachträge (16%) 30.000,00 4.800,00 34.800,00 davon 5% -1.500,00 -240,00 -1.740,00 Verbleiben zu zahlen: 15.895,00 Anmerkung: Die drei Teilleistungen sind bereits bezahlt. 18
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen Abwandlung Beispiel: Ermittlung Werte für Voranmeldung September 2020 Leistungsbezeichnung Netto USt. Leistung mit 16% 30.000,00 4.800,00 Änderung Bemessungs- grundlage mit 16% SEB Innenausbau -3.000,00 -480,00 SEB Änderungswünsche -1.500,00 -240,00 anzumelden: 25.500,00 4.080,00 Änderung Bemessungs- grundlage mit 19% SEB Rohbau -10.000,00 -1.900,00 SEB Außenfassade -1.500,00 -285,00 anzumelden: -11.500,00 -2.185,00 19
3.1 Bauleistungen & Teilleistungen Abwandlung Beispiel: Sicherheitseinbehalt 5% für fünf Jahre mit Schlussrechnung -11.500,00 -2.185,00 25.500,00 4.080,00 zu zahlende Umsatzsteuer: 1.895,00 EUR 20
3.2 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Innergemeinschaftliche Erwerbe Mit Ausstellung der Rechnung Eingekaufte Bauleistungen Mit Ausstellung der Rechnung Sonstige Leistungen eines im Drittland ansässigen Unternehmers Mit Ausstellung der Rechnung ABER: Spätestens mit Ablauf des Kalendermonates der auf die Ausführung der Leistung folgt. Besonderheit: Sonstige Leistung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ausführung der Leistung Fehlerhafte Anmeldung zunächst unschädlich, da meist Vorsteuer und Umsatzsteuer in gleicher Höhe entstehen. Aber sobald eine unrichtige Anmeldung auffällt, ist eine Berichtigung der Anmeldung durchzuführen. 21
3.3 Vorausrechnungen Geplante Leistungserbringung nach dem 01.07.2020 Die Rechnung kann vor dem 01.07.2020 schon unter Anwendung der neuen Umsatzsteuersätze 16 % und 5% erfolgen. Sofern das Entgelt jedoch vor dem 01.07.2020 vereinnahmt wird grundsätzlich Rechnungskorrektur. Aber nach dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 23.06.2020 wird es wohl nicht beanstandet, wenn keine Korrektur erfolgt. Grund: Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung würde eine erneute Korrektur der Umsatzsteuer und Vorsteuer durch die Schlussrechnung erfolgen. 22
4. Dauerrechnungen Für alle Verträge, die Teilleistungen beinhalten, ist für die Teilleistungen, welche ab dem 01.07. erbracht werden, eine korrekte Dauerrechnung zu legen: - unbefristete Mietverträge (Räume, Geräte, Leasingfahrzeuge) - Abonnements mit Teilleitungen (z.B. Anspruch einmal monatlich) - Zeitschriften - Dienstleistungen (Hausmeister-Service) - Reinigung zum monatlichen Festpreis ohne Teilrechnungen Eine Ergänzung zum Vertrag reicht in der Regel aus. Beispiel: eine Anpassung der Dauermietrechnung für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 als Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag. 23
5. Rückgabe & Umtausch Grundsatz: Eine Änderung der Bemessungsgrundlage erfordert immer eine Zuordnung zum damaligen Umsatz. Rückgabe: Sofern ein Gegenstand vor dem 30.06.2020 geliefert wurde, ist grundsätzlich die Rückgabe mit dem ursprünglichen Steuersatz von 19% zu bemessen. Analog: wenn ein Gegenstand im Dezember 2020 veräußert wird und die Rückgabe im Januar 2021 erfolgt, ist die Rückgabe mit 16% zu bemessen. Umtausch: Ein Umtausch gilt als Neulieferung Storno mit dem damaligen Steuersatz und die neue Ware mit dem Steuersatz der zum Zeitpunkt der Neulieferung anzuwenden ist. 24
6. Skonto & Boni Grundsatz: Eine Änderung der Bemessungsgrundlage erfordert immer eine Zuordnung zum damaligen Umsatz. Skonto: Die vertraglich vereinbarte Reduzierung des Umsatzes stellt ebenfalls eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Beispiel: Verkauf von Ware im Juni mit 19% Bezahlung im Juli mit Abzug 5% Skonto. Somit ist die Umsatzsteuer im Juli um die in dem Skonto enthaltene Umsatzsteuer mit 19% zu kürzen. Boni für das Jahr 2020: Vereinfachungsregelung geplant 50% mit 16% und 50% mit 19% Umsatzsteuer wobei der Leistende das Recht hat, das Verhältnis anzupassen. 25
7. Eigenverbrauch & Sachbezüge Auch unentgeltliche Leistungen sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Umsatzsteuerabsenkung mit den neuen Umsatzsteuersätzen zu bemessen Pkw-Eigenverbrauch 01.01. – 30.06.2020 mit 19% und 01.07. – 31.12.2020 mit 16% Ebenso sind mit den weiteren unentgeltlichen Leistungen zu verfahren: - Pkw-Gestellung an Arbeitnehmer - Sachzuwendungen an Arbeitnehmer für dessen privaten Bereich - Pauschale Sachentnahmen in bestimmten Gewerben (BMF 02.12.2019) - Dienstleistungen des Personals für den privaten Bereich des Unternehmers - verbilligter Verkauf von Waren an Personal oder nahe Angehörige 26
8. Gutscheine Ab dem 01.01.2019 ist bei Gutscheinen zu unterscheiden zwischen Einzweck-Gutscheinen Mehrzweck-Gutscheinen Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Der Gutschein gilt als Geldtausch. Es Gutscheins steht schon fest: steht nicht fest zu welchem Umsatz- 1. Es darf nur eine bestimmte steuersatz die Leistung bezogen Leistung mit dem Gutschein 1. Es können verschiedene bezogen werden Leistungen bezogen werden. 2. Es kommt bei der Leistung nicht 2. Im Sortiment sind Waren/Leistungen zur Aufteilung in verschiedene vorhanden, die zu unterschiedlichen Umsatzsteuersätze Umsatzsteuersätzen angeboten Beispiel: werden. - Kauf von Schuhen Beispiel: - Whiskeyverkostung - ab 01.07. Restaurantleistungen - Fallschirmsprung - Lebensmittelgeschäft 27
8. Gutscheine Umsatzsteuerliche Handhabung von Gutscheinen: Einzweck-Gutscheinen Mehrzweck-Gutscheinen Zum Zeitpunkt der Ausgabe: Zum Zeitpunkt der Ausgabe: Umsatzsteuer mit dem Umsatz- nicht steuerbarer Vorgang steuersatz, der zu diesem Zeitpunkt keine Eintragung in der gültig ist Umsatzsteuervoranmeldung Zum Zeitpunkt der Einlösung: Zum Zeitpunkt der Einlösung: Korrektur der Umsatzsteuer zum Der Kunde muss lediglich eine dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt geringere Zahlung in Höhe des der Ausgabe angewendet wurde Gutscheins leisten Die bezogene Leistung Die bezogene Leistung wie alle Leistungen normal wie alle Leistungen normal umsatzsteuerlich gewürdigt umsatzsteuerlich gewürdigt WICHTIG: Aufzeichnung der Gutscheine getrennt nach Steuersätzen 28
8. Gutscheine Beispiel Einzweck-Gutschein: Einem Kunden hat der Betreiber einer Friseurmeisterbetriebes einen Gutschein für eine Typberatung am 15.05.2020 in Höhe von 100,00 EUR verkauft. Am 03.07.2020 löst der Kunde den Gutschein ein. Die Leistung des Friseurs wird nach dem 30.06.2020 erbracht. Insofern entstehen 16% Umsatzsteuer auf die Leistung. Der Preis für die Typberatung belässt der Friseurmeisterbetrieb aus Vereinfachungsgründen (z.B. Schilderbedruckung) bei 100,00 EUR für Kunden. Der Kunde muss somit keine Zuzahlung leisten. Frage: Wie wird der Vorgang in der Umsatzsteuervoranmeldung Juli erfasst? Ermittlung Nettobetrag: 100 EUR / 119% = netto 84 EUR x 19% = 15,96 EUR Ermittlung Nettobetrag: 100 EUR / 116% = netto 86 EUR x 16% = 13,76 EUR 29
8. Gutscheine Beispiel Einzweck-Gutschein -84,00 -15,96 86,00 13,76 Erstattete Umsatzsteuer: 2,20 EUR 30
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen Beispiel 1: Der Malermeister rechnet eine Leistung, die am 02.07.2020 ausgeführt wurde, am 03.07.2020 ab. Die Leistung wurde nach dem 30.06.2020 erbracht und ist folglich mit 16% abzurechnen. In seiner Rechnung in Höhe von 1.190,00 EUR weist er jedoch fälschlicher Weise 19% Umsatzsteuer aus, da sein Rechnungsprogramm noch nicht umgestellt wurde. Die Rechnung kommt beim Gewerbekunden am 06.07.2020 per Post an. 31
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen Keine Panik Heilung ist möglich! Zivilrechtliche Vereinbarung ist maßgeblich: Beispiel 1: Bruttopreisbindung Nettopreisbindung Leistung 1.025,86 EUR Leistung 1.000,00 EUR zzgl. 16% USt 164,14 EUR zzgl. 16% USt 160,00 EUR Bruttobetrag 1.190,00 EUR Bruttobetrag 1.160,00 EUR Der Leistungsempfänger hat in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten 30,00 EUR. 32
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen Beispiel 2: Der Malermeister rechnet eine Leistung, die im Mai 2020 ausgeführt wurde, am 03.07.2020 ab. Die Leistung wurde vor dem 01.07.2020 erbracht und ist folglich mit 19% abzurechnen. In seiner Rechnung in Höhe von 1.160,00 EUR weist er jedoch fälschlicher Weise 16% Umsatzsteuer aus, da er sein Rechnungsprogramm noch nicht richtig eingestellt hatte und dachte alle Rechnungen ab dem 01.07.2020 mit 16% zu stellen wären. Die Rechnung kommt beim Gewerbekunden am 06.07.2020 per Post an. 33
9. Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen Keine Panik Heilung ist möglich! Zivilrechtliche Vereinbarung ist maßgeblich: Beispiel 2: Bruttopreisbindung Nettopreisbindung Leistung 974,79 EUR Leistung 1.000,00 EUR zzgl. 19% USt 185,21 EUR zzgl. 19% USt 190,00 EUR Bruttobetrag 1.160,00 EUR Bruttobetrag 1.190,00 EUR Der Malermeister hat in diesem Fall einen Anspruch aufgrund des nachträglich erhöhten Rechnungsbetrag von 30,00 EUR. 34
10. Umsatzsteuervoranmeldung In dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 23.06.2020 sind keine Ausführung für geänderte Voranmeldungen ab dem Monat Juli 2020 vorgesehen. Wie bereits gezeigt, sollen die Umsätze mit 5% und 16% gemeinsam in die Zeile 28 Umsatzerlöse „zu anderen Steuersätzen“ eingetragen werden. Gleiches gilt für innergemeinschaftlich erworbene Gegenstände. Hierfür gibt es für die innergemeinschaftlichen Erwerbe die Zeilen 35 ebenfalls mit der Bezeichnung „zu anderen Steuersätzen“. 35
10. Umsatzsteuervoranmeldung Für die Fälle in denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, sind die vorhandenen Zeilen 48 und 50 mit den neuen Steuerbeträgen zu füllen. 36
11. weitere Besonderheiten Kassenumstellung Beachten Sie bitte, das für eine ordnungsgemäße Registrierkasse die Dokumentationsanforderungen erfüllt werden müssen: - Protokolle der Umstellung - geändertes aktuelles Handbuch - Dokumentation der Testläufe Betriebskostenabrechnung 2020 Sofern die Miete in Teilleistungen abgerechnet wird Auch die Betriebskostenabrechnung in Teilleistungen analog zur Hauptleistung Insofern Abrechnung mit 16% und 19% entweder - entsprechend der Verhältnisse der Abrechnungen der Versorger - hälftig auf das Kalenderjahr bezogen, wenn dadurch kein wesentliche Abweichung von den tatsächlichen Verhältnissen erfolgt. 37
12. Fragen und Antworten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 38
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