Umsetzung der Einweisungs-verpflichtung für Medizinprodukte - Aktionsbündnis ...

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Umsetzung der Einweisungs-verpflichtung für Medizinprodukte - Aktionsbündnis ...
14 EXPERTENWISSEN

Geräteeinweisung nach der ZWECK-Regel

Umsetzung der Einweisungs-
verpflichtung für Medizinprodukte
Autoren: L. Müller, T. Jacob, D. Jahn u. R. Strametz

Situation                                                                                                befanden sich Experten aus drei Klinikgruppen,
                                                        >> Für eilige Leser                              der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und
Einweisungen sind gesetzliche Pflicht                   Die Qualität der Geräteeinweisungen              Wohlfahrtspflege sowie je ein Patientenvertreter
Die gesetzlichen Forderungen des Medizinpro-                                                             für Heimbeatmung und von der Kassenärztlichen
                                                        beeinflusst die Patienten- und Anwen-
dukterechts sollen die Sicherheit der Patienten,                                                         Vertretung Nordrhein-Westfalens. In drei Ar-
                                                        dersicherheit. Die Praxis der Einwei-            beitsgruppentreffen wurde auf Basis der geleb-
der Anwender und Dritter gewährleisten. Medi-
zinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der MP-
                                                        sung ist jedoch oftmals unzureichend.            ten Praxis in den Gesundheitseinrichtungen der
BetreibV errichtet, betrieben, angewendet und           Um eine hohe Qualität bei Einweisun-             Fachpersonen sowie der Erfahrungen der Patien-
in Stand gehalten werden [1]. Grundsätzlich ist         gen zu erreichen und dadurch die Be-             tenvertretung ein Vorgehen entwickelt, welches
in alle Medizinprodukte einzuweisen. Die Pflicht        handlungssicherheit zu steigern, ist             mit aktuellen Gesetzen und Verordnungen im
zur Einweisung sowie die gesetzlichen Anforde-                                                           Bereich Einweisung von Medizinprodukten abge-
                                                        eine Strukturierung des Einweisungs-             stimmt wurde.
rungen werden in der Medizinprodukte-Betrei-
                                                        managements notwendig. Aus die-
berverordnung (MPBetreibV) beschrieben [2].
Darüber hinaus sind Medizinprodukte auch Ar-            sem Grund aktualisierte das Aktions-             Ergebnis
beitsmittel. Die Forderungen des Arbeitsschutz-         bündnis Patientensicherheit e.V. mit
                                                                                                         Vier Phasen der Geräteeinweisung
gesetzes sollen die Sicherheit und den Gesund-          Fachpersonen aus dem Gesundheits-
heitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch      wesen seine bestehende Handlungs-                Das Vorgehen zur strukturierten Geräteeinwei-
Maßnahmen sichern und verbessern. Nach dem                                                               sung sollte bekannte Defizite adressieren und
                                                        empfehlung. Die aktualisierte Hand-              reduzieren. Aus diesem Grund setzt sich das Vor-
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 sowie der
DGUV Vorschrift 1 besteht die Verpflichtung zur
                                                        lungsempfehlung führt schrittweise               gehen aus den vier Phasen Organisation, Durch-
Unterweisung im Umgang mit Medizinprodukten             durch die Gestaltung eines Einwei-               führung, Dokumentation sowie Überwachung
vor der Anwendung. Unterweisungen müssen                sungsmanagements und bietet mit                  zusammen (siehe Bild 1).
mindestens einmal jährlich erfolgen. Darüber hi-        der ZWECK-Regel eine Unterstützung               In den folgenden Ausführungen werden Hand-
naus sind Unterweisungen durchzuführen, wenn                                                             lungshinweise zu den Phasen des Einweisungs-
                                                        zur Erstellung eines Einweisungskon-
es neue Erkenntnisse zu Gefährdungen gibt, wie                                                           managements gegeben. Unterschieden wird
                                                        zepts. Durch das entwickelte Vorge-              zwischen allgemeingültigen Anforderungen und
z. B. Unfälle, „Beinahe Unfälle“ oder sonstige un-
erwünschte Ereignisse (DGUV Vorschrift 1 § 4 (1)).      hen soll die Patientensicherheit nach-           besonderen Anforderungen für Medizinprodukte
                                                        haltig gesteigert werden.                        der Anlage 1 MPBetreibV, Selbsterklärende so-
Einweisungen erfolgen oftmals man-                                                                       wie Patienteneigene Medizinprodukte.
gelhaft
Die Anforderungen der MPBetreibV hinsichtlich                                                            Organisation
der Geräteeinweisungen werden unterschiedlich          2017 aktualisiert. Die Überarbeitung erfolgte     Einweisungsbedarf ermitteln: Für die im Be-
interpretiert. Hinzu kommt wirtschaftlicher und        unter Berücksichtigung einer prozessorientier-    trieb angewendeten Medizinprodukte ist je nach
zeitlicher Druck, unter dem Gesundheitseinrich-        ten Darstellung des Einweisungsmanagements.       Gerätetyp die Art der Einweisung nach MPBe-
tungen agieren. Daraus ergeben sich bekannte           Ziel ist, dass die Empfehlungen in bestehende     treibV (nach Anlage 1 MPBetreibV, selbsterklä-
Defizite in der Organisation, Durchführung, Doku-      Prozesse in Gesundheitseinrichtungen integriert   rend, weder Anlage 1 noch selbsterklärend) fest-
mentation sowie Überwachung von Einweisun-             werden können. Die im Folgenden dargestellten     zustellen. Ausgangspunkt für diese Bewertung
gen (siehe Tabelle 1).                                 Ergebnisse sind ein Auszug der aktualisierten     kann das Bestandsverzeichnis nach § 13 MP-
                                                       Handlungsempfehlung [3].                          BetreibV sein, das durch diese Informationen
Einweisungen benötigen ein struktu-                                                                      ergänzt ist. Anschließend werden die Personen-
riertes Vorgehen
                                                       Methodisches Vorgehen                             kreise mit Einweisungsbedarf identifiziert und die
Im Zeitraum 2020–2021 wurde die APS-Hand-                                                                Notwendigkeit von Wiederholungseinweisungen
lungsempfehlung „Umsetzung der Einweisungs-            Es wurde eine Expertengruppe aus insgesamt        wird ermittelt. Dazu wird das Personal mit den
verpflichtung für Medizinprodukte“ aus dem Jahr        zwölf Fachpersonen zusammengestellt. Darunter     Geräten, deren Anwendung einer Einweisung be-

                                                                                                                         mt½medizintechnik | AUSGABE 4.2021
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EXPERTENWISSEN 15

Tabelle 1: Defizite im Einweisungsmanagement                                                                        ersichtlich sein, welche Personen vom Betrei-
                                                                                                                    ber beauftragt sind, Einweisungen in der Ge-
 1. Organisation/Infrastruktur                             2. Durchführung                                          sundheitseinrichtung für diese Gerätegruppen
                                                                                                                    durchzuführen. Bei sich andeutenden Engpässen
 – eingeschränkte zeitliche/technische/örtliche                                                                     hinsichtlich dieser vom Betreiber beauftragten
   Ressourcen                                              – Pro-forma-Einweisungen                                 Personen müssen Nachbenennungen durch den
 – Verfügbarkeit der Anwender (z. B. Schichtsystem)        – Einweisungen sind nicht auf die betroffenen            Betreiber sowie Nachschulungen durch den Her-
                                                             Zielgruppen zugeschnitten (z. B. Wissensstand,         steller organisiert werden.
 – inhomogene und zu große Zielgruppen
                                                             Sprachkenntnisse)
 – fehlende Wiederholungseinweisungen                                                                               Besonderheiten für Selbsterklärende Me-
                                                           – mangelhafte Didaktik (z. B. fehlende praktische
 – externe Störgrößen durch Klinikalltag                     Übungen)                                               dizinprodukte
 – Kommunikationsdefizite bei Änderungen von               – fehlende Vermittlung von Grundlagenwissen              Selbsterklärende Medizinprodukte unterliegen
   Produkteigenschaften
                                                                                                                    keiner Einweisungs- und Dokumentationspflicht
                                                                                                                    nach MPBetreibV (§ 4 Abs. 3 Satz 2 MPBe-
 3. Dokumentation                                          4. Überwachung
                                                                                                                    treibV). Welche Medizinprodukte selbsterklärend
                                                           – unzureichende Prüfung der Einweisungsinhalte           sind, ist durch den Verordnungsgeber nicht näher
 – mangelhafte Führung von Einweisungslisten                                                                        erläutert. Sie müssen durch die Gesundheitsein-
                                                           – fehlende Evaluation des vermittelten Wissens
                                                                                                                    richtung selbst festgelegt werden. Die Feststel-
 – mangelnde Aktualität der Einweisungs-                   – fehlende Prüfung zur Wirksamkeit des                   lung sollte im Kontext der medizinischen Anwen-
   dokumentation                                             Einweisungsmanagements
                                                                                                                    dung durch mehrere Fachpersonen aus entspre-
 – dezentral organisierte Dokumentation                    – unzureichende Prüfung der Vollständigkeit              chenden Bereichen (wie z. B. Geschäftsleitung,
                                                             notwendiger Einweisungen                               ärztliche Direktion, Pflegedienstleitung, Pflege,
Abbildung 1 Vier Phasen der Geräteeinweisung                                                                        Beauftragte für Medizinproduktesicherheit oder
                                                                                                                    Fachkraft für Arbeitssicherheit) erfolgen.
                            Personen für Durchführung                                Informationen bereitstellen
                            benennen                                                 Wirksamkeit prüfen
                            Einweisungskonzept erstellen                             Einweisungsstand überwachen
                            Einweisung durchführen                                   Externe Überwachung beachten   Anzeige

         Organisation                                           Dokumentation

START

                                      Durchführung                                          Überwachung

   Einweisungsbedarf ermitteln                             Dokumentationssystem festlegen
   Einweisungsinhalte vorbereiten                          Teilnahme und Durchführung
   Zur Einweisung einladen                                 erfassen
   Geeignete Lernumgebung auswählen

Bild 1: Vier Phasen der Geräteeinweisung

darf, in einer Matrix über Standort/Kostenstelle           der Einweisung die notwendigen Materialien, Ge-
oder Funktionsgruppen in Bezug gebracht.                   rätschaften und Medienanschlüsse bereitgestellt
Einweisungsinhalte vorbereiten: Bei der Or-                werden. Durch ausreichend Zeit und geeignete
ganisation der Einweisung ist zu beachten, für             Räumlichkeiten muss eine störungsfreie Lernum-
welches medizinische Personal die Einweisung re-           gebung geschaffen werden. Für die praktische
levant ist. Für verschiedene Zielgruppen sind kon-         Erprobung des Medizinprodukts sind Kleingrup-
krete Lernziele zu erarbeiten. Die Methoden zur            pen zusammenzustellen.
Vermittlung der Lerninhalte müssen ausgewählt
werden.                                                    Besonderheiten für Medizinprodukte nach
Zur Einweisung einladen: Für den Einwei-                   Anlage 1 MPBetreibV
sungstermin ist die Verfügbarkeit der einweisen-           Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in
den Person sowie des einzuweisenden Personals              einer Einrichtung sind in der Dokumentation mit
sicherzustellen. Dazu zählen auch Honorar- und             Medizinproduktebüchern und im Bestandsver-
Leiharbeitskräfte sowie Drittfirmen. Aus diesem            zeichnis gemäß § 12 und § 13 MPBetreibV zu er-
Grund sind Einweisungen klar zu terminieren. Die           fassen. Zu diesen Produkten werden zusätzlich
Teilnehmenden sind einzuladen und die Rückmel-             Informationen benötigt, welches Personal keine
dungen sollten verwaltet werden.                           Einweisung zu den einweisungspflichtigen Ge-
Geeignete Lernumgebung auswählen: Zur Er-                  räten besitzt (Negativ-Liste) und wer Einweisun-
füllung der Lernziele müssen in der Räumlichkeit           gen erhalten hat (Positiv-Liste). Weiter muss

mt½medizintechnik | AUSGABE 4.2021
Umsetzung der Einweisungs-verpflichtung für Medizinprodukte - Aktionsbündnis ...
16 EXPERTENWISSEN

Exemplarische Kriterien zur Ermittlung Selbster-   Tabelle 2: ZWECK-Regel zur Erstellung des Einweisungskonzepts [3]
klärender Medizinprodukte, z. B. im Rahmen ei-
ner umfassenden Gefährdungsbeurteilung, sind:               Zweckbestimmung                                                               Ja       Nein
• keine spezifischen Einweisungsverpflichtun-
   gen gemäß MPBetreibV oder weitere zu be-                 Kenne ich die Zweckbestimmung des Produkts nach Herstellerangaben?
   achtenden Vorschriften                                   Unterscheidet sich das Medizinprodukt von gleich aussehenden
• der Hersteller liefert keine Gebrauchsanwei-              Medizinprodukten durch eine Software bzw. zusätzliche Optionen?

                                                     Z
   sung
                                                            Stimmt der beabsichtigte Anwendungseinsatz mit der Zweckbestimmung
• sehr geringe Anzahl an Bedienelementen und                des Herstellers überein?
   Funktionen
• geringes Gefahrenpotenzial für Arbeitsunfälle             Habe ich die Funktionsweise des Medizinprodukts verstanden?
   und Patientenschäden
                                                            Welche Werte und Anzeigen muss ich kontrollieren?
Besonderheiten für Patienteneigene Geräte
                                                            Traue ich mir die praktische Anwendung des Medizinprodukts zu?
Bei der Patientenaufnahme ist abzufragen, ob ein
eigenes Medizinprodukt mitgebracht wird und                 Warnungen                                                                     Ja       Nein
zum Einsatz kommen soll. Ein zentraler Ansprech-

                                                    W
partner ist zur Einsatzklärung zu benennen. Der             Kenne ich mögliche Störungen und kann diese beheben?
Patient ist aufzufordern, Gebrauchsanweisun-
                                                            Weiß ich, wann ich das Medizinprodukt nicht einsetzen darf?
gen, Zubehör, den aktuellen Patientenpass oder
das Medizinproduktebuch mitzubringen.                       Kenne ich die bekannten Sicherheitshinweise?
Die Gesundheitseinrichtung muss prüfen, ob ein
Produkt, in dessen Gebrauch eingewiesen wurde,              Einweisungsdokumentation                                                      Ja       Nein
ersatzweise verwendet werden kann. Ansonsten

                                                     E
                                                            Fand die Einweisung anhand der Gebrauchsanweisung statt und wurde auf
muss das involvierte Personal in die Anwendung
                                                            weitere Sicherheitsinformationen des Herstellers hingewiesen?
des Patienteneigenen Medizinprodukts entspre-
chend den Anforderungen der MPBetreibV ein-                 Wurde die durchgeführte Geräteeinweisung für mich und den Betreiber
                                                            dokumentiert?
gewiesen werden.
                                                            Checks und Kontrollen                                                         Ja       Nein
Durchführung
                                                            Weiß ich, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung des Medizinproduktes
Personen für Durchführung benennen: Ver-

                                                     C
                                                            durchgeführt wird?
antwortliche und beauftragte Personen überneh-
men die operative Umsetzung der Einweisung                  Weiß ich, wie das Medizinprodukt nach der Anwendung für die nächste
für die Anwender. Sie können z. B. durch die                Anwendung gereinigt, gewartet oder aufbereitet wird?
Personalabteilung, Medizintechnik, Risiko-/Qua-             Weiß ich, wann, wie oft und von wem beim Medizinprodukt Wartungsarbeiten
litätsmanagement-Beauftragten oder Beauftrag-               durchgeführt werden müssen?
ten für Medizinproduktesicherheit unterstützt               Kompatibilität                                                                Ja       Nein
werden.
Einweisungskonzept erstellen: Zur Struktu-
rierung einer guten Einweisungspraxis gehört
                                                     K      Weiß ich, mit welchen Medizinprodukten (aktive Medizinprodukte und
                                                            „Zubehör“) dieses Medizinprodukt kombiniert werden darf?
neben der gesetzlich geforderten Vermittlung
der Inhalte der Gebrauchsanweisung auch die
Vermittlung notwendiger medizinischer Grundla-     zuweisen. Die Ersteinweisung ist vom Hersteller      Anpassung der Lernziele an den jeweiligen Ein-
gen und der Wirkungsweise des Medizinproduk-       oder einer befugten Person, die im Einvernehmen      satzbereich des Medizinproduktes in der Gesund-
tes für die Gewährleistung einer nachhaltigen      mit diesem handelt, durchzuführen. Die Einwei-       heitseinrichtung muss individuell entschieden
sicheren Anwendung.                                sung der beauftragten Person geht inhaltlich über    und entsprechend dokumentiert werden.
Die ZWECK-Regel beinhaltet Fragen, die bei der     die der Anwendereinweisung hinaus. Das be-
Erstellung des Einweisungskonzepts unterstüt-      deutet, dass diese Einweisung zusätzliche sach-      Besonderheiten für Selbsterklärende Me-
zen (siehe Tabelle 2). Die Fragen sollten durch    liche und fachliche Informationen aufweisen soll-    dizinprodukte
einen Anwender vor der ersten Anwendung des        te und somit eine zukünftige sichere Vermittlung     Der Betreiber stellt die notwendigen Gebrauchs-
Medizinprodukts beantwortet werden können.         der Inhalte an Anwender gewährleistet.               anweisungen und weitere sicherheitsrelevanten
                                                   Die Einweisung von Anwendern darf nur durch vom      Informationen zur Verfügung. Die Anwender in-
Besonderheiten für Medizinprodukte nach            Betreiber beauftragte Personen erfolgen, die ei-     formieren sich eigenverantwortlich anhand der
Anlage 1 MPBetreibV                                ne Ersteinweisung durch den Hersteller oder eine     Gebrauchsanweisungen zum sicheren Umgang
Bei Ersteinweisungen im Rahmen der Inbetrieb-      vom Hersteller befugte Person erhalten haben. Die    mit dem Medizinprodukt. Über die Forderungen
nahme von Neugeräten der Anlage 1 MPBe-            von beauftragten Personen durchgeführten Ein-        der MPBetreibV hinausgehend, sollte der Be-
treibV sind die vom Betreiber beauftragten Per-    weisungen für Anwender konzentrieren sich auf        treiber auf Anfrage des Anwenders mögliche
sonen anhand der Gebrauchsanweisung in die         die zu vermittelnden anwendungsspezifischen          Einweisungen auch an Selbsterklärenden Medi-
ordnungs­gemäße Handhabung des Gerätes ein-        und sicherheitsrelevanten Informationen. Eine        zinprodukten durchführen.

                                                                                                                          mt½medizintechnik | AUSGABE 4.2021
Umsetzung der Einweisungs-verpflichtung für Medizinprodukte - Aktionsbündnis ...
EXPERTENWISSEN 17

Besonderheiten für Patienteneigene Geräte            Medizinprodukte zu informieren. Sollten dennoch       gesetz (MPDG) nehmen die zuständigen Landes-
Die Durchführung von Einweisungen an Patienten-      Einweisungen für Anwender durchgeführt wer-           behörden Überwachungspflichten zum ordnungs-
eigenen Geräten orientiert sich an den bereits       den, kann es sinnvoll sein, diese zu erfassen.        gemäßen Betreiben und Anwenden von Medizin-
zuvor genannten Vorgaben der MPBetreibV.                                                                   produkten in Gesundheitseinrichtungen wahr. Im
                                                     Besonderheiten für Patienteneigene Geräte             Rahmen dieser Prüfungen werden auch regelhaft
Dokumentation                                        Die Dokumentation von Einweisungen in Patien-         die Aktualität und Plausibilität der dokumentierten
Dokumentationssystem festlegen: Die Doku-            teneigene Geräte erfolgt unter den Anforderun-        Einweisungen überprüft. Ein vorsätzlicher oder
mentation der durchgeführten Einweisungen ist        gen, die für Medizinprodukte der Gesundheits-         fahrlässiger Verstoß gegen die Durchführungs-
eine essenzielle Tätigkeit für die Nachweiser-       einrichtung gelten. Im Fall des Betriebes und der     und Einweisungspflichten stellt nach § 17 Nr. 1
bringung durchgeführter Einweisungen. Vom Be-        Anwendung dieser Geräte durch das Personal            MPBetreibV eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach
treiber ist ein Vorgehen zu implementieren, wel-     der Gesundheitseinrichtung sind diese Geräte ins      § 94 Nr. 9 MPDG mit einem Bußgeld belegt ist.
ches eine Dokumentation und Archivierung der         Bestandsverzeichnis für Medizinprodukte tem-
erfolgten Einweisungen mit Versionsnummer des        porär mit aufzunehmen. Wenn es sich dabei um          Fazit
Einweisungskonzeptes ermöglicht. Es wird eine        ein Medizinprodukt der Anlage 1 MPBetreibV han-
                                                     delt, ist ein Medizinproduktebuch anzulegen und       Einweisungen in Medizinprodukte sind ein we-
einheitliche, digitale Bereitstellung der Inhalte
                                                     zu führen.                                            sentlicher Bestandteil der Patientensicherheit und
empfohlen (z. B. Intranet). Dabei müssen Bezüge
                                                                                                           Sicherheitskultur. Dabei ist es unerheblich, ob es
zwischen dem System der Personalabteilung für
                                                     Überwachung                                           sich um Medizinprodukte der Anlage 1 oder 2,
die Mitarbeiterverwaltung und den Gerätebe-
                                                     Informationen bereitstellen: Der Zugang zu den        Selbsterklärende sowie Patienteneigene Medizin-
ständen der Medizintechnik hergestellt werden.
                                                     personenbezogenen Einweisungsunterlagen und           produkte handelt. Wichtig ist, dass ein Einwei-
Digitale Lösungen, wie sie z. B. in den Verwal-
                                                     den Gebrauchsanweisungen soll für die Mitarbei-       sungskonzept und eine Risikobewertung vom Her-
tungssystemen für Medizintechnik bereits im
                                                     ter am Arbeitsplatz gewährleistet sein. Eine nach-    steller und Betreiber erarbeitet werden, welche die
Einsatz sind, sollten bevorzugt gegenüber einer
                                                     haltige Pflege dieser Dokumente muss sicher-          Risiken des Produktes wie auch der Anwendung
Papierdokumentation eingesetzt werden.
                                                     gestellt werden und erfordert weitere Personal-       in der Gesundheitseinrichtung berücksichtigen.
Teilnahme und Durchführung erfassen: Mit
der Dokumentation bestätigt der Anwender, die si-    ressourcen, z. B. bei Aktualisierung von Gebrauchs-
chere Anwendung des Medizinproduktes ver-            anweisungen, Ergänzungen durch Sicherheits-
standen zu haben. Aus der Dokumentation soll-        hinweise oder Softwareänderungen. Die zentrale        Anzeige
te mindestens der Gerätetyp (wenn vorhanden          digitale Bereitstellung dieser Informationen im
mit Softwareversion), Einweisungsdatum, Ver-         Intranet hat sich bisher dafür bewährt gegenüber
sionsstand der Gebrauchsanweisung, der Ein-          standortgebundenen Papierablagen.
weisende und die Bestätigung des Anwenders           Wirksamkeit prüfen: Ein Qualitäts- und Risiko-
hervorgehen. Bei der Dokumentation der Einwei-       management stellt die Nachhaltigkeit und konti-
sung muss darauf geachtet werden, dass klar          nuierliche Verbesserung des Einweisungsprozes-
und änderungssicher erfasst wird, ob es sich um      ses sicher und erfüllt damit folgende Aufgaben:
eine Beauftragten- (auch Hersteller- oder Erstein-   • Auditierung der Einweisungsprozesse und
weisung genannt) oder Anwendereinweisung                ihrer Umsetzung
handelt. Zusätzlich kann die Einweisung im per-      • Bewertung erfolgter Einweisungen
sönlichen Einweisungsheft/Gerätepass des An-         • nach einem unerwünschten Ereignis mit ei-
wenders dokumentiert werden.                            nem Medizinprodukt untersuchen, ob die Ein-
                                                        weisungsunterlagen das Risiko hinreichend
Besonderheiten für Medizinprodukte nach                 darstellen
Anlage 1 MPBetreibV                                  Eine Verpflichtung für Wiederholungs-Einweisun-
Die MPBetreibV § 10 schreibt eine Dokumentation      gen ergibt sich nicht direkt aus der MPBetreibV,
der Einweisung im Medizinproduktebuch vor. Mit       kann aber implizit aus den Forderungen des Ar-
der Einweisungsdokumentation müssen der Gerä-        beitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vor-
tetyp (Modell, Reihe, Baujahr, Softwareversion),     schrift 1 und § 3 Abs. 2 MPBetreibV nach „siche-
der Name der beauftragten Person, Zeitpunkt der      rer“ Anwendung abgeleitet werden.
Einweisung sowie Namen der eingewiesenen Per-        Es ist zu empfehlen, die durchgeführten Folge-
sonen festgehalten werden. Die Einweisung ist        einweisungen analog den Ersteinweisungen zu
mittels Formulars oder digitaler Erfassung im        dokumentieren.
Medizinproduktebuch zu dokumentieren.                Einweisungsstand überwachen: Damit aus-
                                                     reichend vom Hersteller eingewiesene und be-
Besonderheiten für Selbsterklärende Me-              auftragte Personen zur Verfügung stehen und alle
dizinprodukte                                        Anwender auf die Medizinprodukte, deren Einsatz
Für die als Selbsterklärende Medizinprodukte fest-   eine Einweisung erfordert, eingewiesen sind, ist
gelegten Gerätetypen ist keine Dokumentation         ein kontinuierlicher Überwachungsprozess des
von Einweisungen gefordert. Die beauftragte Per-     Einweisungsstandes zu etablieren.
son des Funktionsbereichs sollte verpflichtet wer-   Externe Überwachung beachten: Gemäß § 77
den, die Anwender über neue Selbsterklärende         Abs.1 Nr. 4 Medizinprodukterecht-Durchführungs-

mt½medizintechnik | AUSGABE 4.2021
Umsetzung der Einweisungs-verpflichtung für Medizinprodukte - Aktionsbündnis ...
18 EXPERTENWISSEN

                                                                                                                             Tino Jacob
Literatur                                             Dokumentation: L. Müller, T. Jacob, D. Jahn u. R.
[1] Medizinprodukterecht-Durchführungsge-             Strametz. Umsetzung der Einweisungsverpflich-
      setz vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960), das   tung für Medizinprodukte. mt|medizintechnik
      zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom        141 (2021), Nr. 4, S. 14, 1 Bild, 2 Tabellen,                          Sana Klinik Service GmbH,
      12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087) geändert         3 Lit.-Ang.                                                            E-Mail: Tino.Jacob@
      worden ist, http://www.gesetze-im-inter-                                                                               sana.de
      net.de/mpdg/ [letzter Aufruf: 16.06.2021]       Schlagwörter: Geräteeinweisung, Patientensi-                           www.sana.de
[2] Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der        cherheit, Anwendersicherheit, MPBetreibV
      Fassung der Bekanntmachung vom 21. Au-                                                                                 Dirk Jahn
      gust 2002 (BGBl. I S. 3396), die zuletzt
      durch Artikel 7 der Verordnung vom 21. Ap-      Autoren
      ril 2021 (BGBl. I S. 833) geändert worden                                                                              Aktionsbündnis Patienten-
      ist; http://www.gesetze-im-internet.de/                               Lorenz Müller                                    sicherheit e.V.
      mpbetreibv/ [letzter Aufruf: 16.06.2021]                                                                               Leitung AG „Einweisung
[3] Aktionsbündnis Patientensicherheit (2021),                                                                               von Medizinprodukten“
      Handlungsempfehlung Umsetzung der Ein-
      weisungsverpflichtung für Medizinproduk-                                                                               Prof. Dr. Reinhard Strametz
      te, geplantes Veröffentlichungsdatum 17.09.                           Berufsgenossenschaft für
      2021, abrufbar unter https://www.aps-ev.                              Gesundheitsdienst und
      de/handlungsempfehlungen/                                             Wohlfahrtspflege (BGW)
                                                      E-Mail: Lorenz.Mueller@bgw-online.de
                                                      Web: www.bgw-online.de                                                 Generalsekretär
                                                                                                                             Aktionsbündnis Patienten-
                                                                                                                             sicherheit e.V.

        Rolf-Dieter Böckmann / Horst Frankenberger
        MPG & Co.
        Eine Vorschriftensammlung zum
        Medizinprodukterecht mit Fachwörterbuch
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        Vorschriftensammlung im Kitteltaschenformat
        In kompakter Form enthält MPG & Co. alle Vorschriftentexte, die           • EU-Beschlüsse und EU-Empfehlungen (2010/227/EU, 2013/172/
        für den täglichen Umgang mit dem Medizinprodukterecht von                   EU, 2013/473/EU)
        Bedeutung sind.
                                                                                  Das enthaltene Fachwörterbuch berücksichtigt neben Begriffen aus
        Dies umfasst:                                                             den erwähnten Texten auch Begriffe aus der RiLiBÄK, dem Akkredi-
        • Gesetze (MPG, HWG)                                                      tierungsstellengesetz, der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die
        • Verordnungen (MPV, MPBetreibV, MPKPV, MPSV,                             Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung und der
           DIMDIV, MPAV, BKostV-MPG, MPGVwV)                                      Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten.
        • EU-Richtlinien (AIMDD, MDD, IVDD, BID, JRD)
        • EU-Verordnungen (VO 765/2008, VO 207/2012, VO 722/2012,
           VO 920/2013)                                                           www.tuev-media.de/mgpundco

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