Untergliederungsanalyse UG 12-Äußeres - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 12-Äußeres 9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 6 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7 4 Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 8 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12 4.4 Förderungen...........................................................................................................13 4.5 Rücklagen ..............................................................................................................14 5 Personal ........................................................................................................................15 6 Wirkungsorientierung ....................................................................................................16 6.1 Überblick ................................................................................................................16 6.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................17 2 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 12 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 508,3 521,3 549,9 560,4 555,8 550,7 554,7 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 0,5% 0,5% 0,6% 0,6% 0,6% 0,6% jährliche Veränderung -0,4% +2,6% +5,5% +1,9% -0,8% -0,9% +0,7% Einzahlungen 10,9 10,7 6,5 6,4 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung +0,0% -1,9% -39,5% -0,7% - - - Nettofinanzierungssaldo -497,3 -510,6 -543,4 -553,9 - - - Ergebnishaushalt UG 12 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 516,4 523,9 550,1 565,7 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,6% 0,5% 0,5% 0,6% - - - jährliche Veränderung -0,4% +1,4% +5,0% +2,8% - - - Erträge 12,3 11,0 7,1 6,5 - - - jährliche Veränderung +2,0% -10,6% -35,2% -9,7% - - - Nettoergebnis -504,1 -512,9 -542,9 -559,2 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 12-Äußeres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 560,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,9 %. Bereits im Erfolg 2020 und BVA 2021 kam es zu Steigerungen gegenüber dem Vorjahr. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Der Erfolg 2019 ist nicht unmittelbar mit den Folgejahren vergleichbar, insbesondere da die Integrationsagenden (Erfolg 2019: 44 Mio. EUR) vom BMEIA in das Bundeskanzleramt (BKA) verlagert wurden. Der Rückgang der Einzahlungen/Erträge ist ebenfalls auf die Verlagerung der Integrationsagenden zurückzuführen. 3 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 10,5 Mio. EUR (+1,9 %). Zusätzliche Mittel sind für den Personalaufwand iHv 1,0 Mio. EUR, für den Transferaufwand iHv 5,9 Mio. EUR insbesondere für die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR) und den höheren Beitrag an die UNHCR (+1,7 Mio. EUR), und für den betrieblichen Sachaufwand iHv 5,1 Mio. EUR insbesondere für diverse Konferenzen und Veranstaltungen zur Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR) vorgesehen. Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (Erfolg 2020) auf 125,1 Mio. EUR im BVA 2021 und bleibt 2022 konstant. In dieser Summe sind die operationellen Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR) sowie die Verwaltungskosten (10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA) enthalten. Die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden von 14,7 Mio. EUR im Jahr 2019 stetig auf 50,0 Mio. EUR im Erfolg 2020, 52,5 Mio. EUR im BVA 2021 und um weitere 2,5 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 erhöht. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) insbesondere im Jahr 2022 (+8,4 Mio. EUR). Dies betrifft die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR), die Anhebung des Beitrags an die UNHCR (+1,7 Mio. EUR) sowie Großkonferenzen und Veranstaltungen zur Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR). Die Erhöhung des Personalaufwands bzw. der Personalauszahlungen (+1,5 Mio. EUR) im Bereich der Vertretungsbehörden im Ausland dient zur Einrichtung der Anlaufstelle für InteressentInnen sowie AnzeigelegerInnen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58c Abs. 1a StbG). Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Auszahlungsobergrenzen leicht unter das Niveau von 2022. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres unverändert 1.249 Planstellen vorgesehen und diese bleiben gegenüber dem BVA 2021 sowie im weiteren Verlauf des BFRG-E 2022-2025 konstant. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 1.062 Stellen (VBÄ) besetzt, die sich jeweils zur Hälfte auf das Bundesministerium und zur anderen Hälfte auf die Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten Planstellen dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve. 4 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Das BMEIA hat im BVA-E 2022 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2021 wurden die Wirkungsziele auf Grund der hohen Relevanz und der ineinanderfließenden Zusammenhänge großteils beibehalten. Das Wirkungsziel 2 wurde textuell um die Sicherheit und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy ergänzt. Im Hinblick auf die für 2022 vorgesehenen Aktivitäten und die Auswirkungen der COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Aus diesem Grund wurde für 2022 etwa die Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen, die unterstützt oder organisiert werden, die Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden, die Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden und die Anzahl der Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland im Vergleich zu den Vorjahren reduziert. Bei der Kennzahl 12.2.1-„ Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane und organisierte sowie unterstützte internationale Konferenzen in Österreich“ wurden die unterstützten Staatsbesuche aufgenommen, weshalb eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen der Vorjahre nicht mehr möglich ist. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind vor allem dem SDG 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet. 5 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 12-Äußeres im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 560,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 1,9 %. Bereits im Erfolg 2020 und im BVA 2021 kam es jeweils zu Steigerungen gegenüber dem Vorjahr, insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit, beim betrieblichen Sachaufwand und bei den Investitionen für Digitalisierungs- sowie Sicherheitsmaßnahmen. In der weiteren Finanzrahmenperiode fallen die Auszahlungsobergrenzen jedoch unter das Niveau von 2022 und bleiben dann konstant, sodass sich seit 2019 ein unter der Inflationsrate liegender Anstieg ergibt. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 entfällt die größte Position auf den Transferaufwand mit 49,5 %, das Personal beläuft sich auf 25,0 % und der betriebliche Sachaufwand auf 23,9 %. Die relativen Veränderungen zum Vorjahr sind gering. 6 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Ausbau der Dialogschienen mit den USA, Russland und China; Unterstützung der Westbalkan-Staaten bei ihren EU-Beitrittsbemühungen; Fortsetzung der Iranverhandlungen; Stärkung multilateraler Institutionen, Prozesse für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte; Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat; österreichische Kandidatur zum VN-Sicherheitsrat; Initiativen zur Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Aktive Sicherung und Erweiterung als Amtssitzstandort für internationale Organisationen bei gleichzeitigem Ausbau des Konferenzstandortes Wien. Fortsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen insbesondere bei Konsularleistungen. Bekämpfung von Armut und anderen migrationsauslösenden Faktoren durch Hilfe vor Ort (beispielsweise Kinderbetreuungsprojekt auf Lesbos) sowie Beiträge zur Agenda 2030; humanitäre Hilfe; europäische und internationale Zusammenarbeit; Ausbau der Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten. Personelle und infrastrukturelle Ausstattung zur Aufgabenwahrung und Vertretung österreichischer Interessen; Anlaufstelle von InteressentInnen sowie AnzeigelegerInnen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten; Serviceleistung für AuslandsösterreicherInnen und österreichische Reisende; Sicherung von Vertretungsbehörden in kritischen Ländern. Gemeinsamer verstärkter Außenauftritt der österreichischen Außen-, Wirtschafts-, Klima-, Kultur- und Wissenschaftspolitik. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 12-Äußeres 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 552,0 551,7 549,2 - BFRG 2022-2025 560,4 555,8 550,7 554,7 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +8,4 +4,1 +1,5 - und BFRG 2021-2024 in % +1,5% +0,7% +0,3% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -0,8% -0,9% +0,7% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. 7 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 (+8,4 Mio. EUR). Dies betrifft laut Strategiebericht 2022 bis 2025 die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR), die Anhebung des Beitrags an die UNHCR (+1,7 Mio. EUR) sowie diverse Konferenzen und Veranstaltungen zur Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR). Weiters verweist das BMEIA auf die personelle und infrastrukturelle Mittelaufstockung zur Aufgabenwahrung und Vertretung österreichischer Interessen sowie für die Betreuung von InteressentInnen sowie AnzeigelegerInnen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten (+1,5 Mio. EUR). Die angeführten Teilbeträge übersteigen die Gesamtdifferenz, weshalb anzunehmen ist, dass ein Teil bereits in der Auszahlungsobergrenze des vorherigen BFRG berücksichtigt war. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Auszahlungsobergrenzen leicht unter das Niveau von 2022. Aus Sicht des BMEIA lassen sich die Obergrenzen in den Folgejahren ohne Kürzungen insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit einhalten, da die Erhöhung zur Stärkung des Amtssitzes Wien nur für 2022 und die Zuwendungen für die Errichtung des SOS-Kinderdorfes projektbezogen nur für die Jahre 2022 und 2023 anfallen. 4 Bundesvoranschlag 2022 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 12 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 521,3 549,9 560,4 +10,5 +1,9% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 6,5 - Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 514,9 549,9 560,4 +10,5 +1,9% Einzahlungen 10,7 6,5 6,4 -0,0 -0,7% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 10,5 Mio. EUR (+1,9 %). Zusätzliche Mittel sind für den Personalaufwand iHv 1,0 Mio. EUR, für den Transferaufwand iHv 5,9 Mio. EUR insbesondere für die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds (+2,5 Mio. EUR), das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (+1,1 Mio. EUR) und den höheren Beitrag an die UNHCR 8 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres (+1,7 Mio. EUR), und für den betrieblichen Sachaufwand iHv 5,1 Mio. EUR insbesondere für diverse Konferenzen und Veranstaltungen zur Sicherung des Amtssitzes Wien (+4,3 Mio. EUR) vorgesehen. Für das Finanzjahr 2021 und die Folgejahre sind aus Sicht des BMEIA derzeit keine Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältungsfonds erforderlich. 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 12 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 12 Auszahlungen 508,3 521,3 549,9 560,4 +7,5% +1,9% Außenpolitische Planung, Infrastruktur u. 12.01 250,9 264,7 278,0 284,3 +7,4% +2,3% Koordination 12.01.01 Zentralstelle 74,2 81,2 85,7 91,1 +12,2% +6,3% 12.01.02 Vertretungsbehörden 176,8 183,5 192,4 193,2 +5,3% +0,4% 12.02 Außenpolitische Maßnahmen 257,3 256,6 271,9 276,1 +7,6% +1,5% Entwicklungszusammenarbeit und 12.02.01 117,2 164,4 177,6 180,1 +9,6% +1,4% Auslandskatastrophenfonds 12.02.02 Beiträge an Internationale Organisationen 96,1 92,2 94,2 95,9 +4,1% +1,8% 12.02.03 Integration 44,0 - - 12 Einzahlungen 10,9 10,7 6,5 6,4 -39,9% -0,7% Außenpolitische Planung, Infrastruktur u. 12.01 6,8 10,7 6,5 6,4 -40,0% -0,7% Koordination 12.02 Außenpolitische Maßnahmen 4,1 0,0 0,0 - +50,0% Nettofinanzierungssaldo -497,3 -510,6 -543,4 -553,9 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“ Im GB 12.01-„Außenpolitische Planung, Infrastruktur und Koordination“ sind im BVA-E 2022 Auszahlungen iHv 284,3 Mio. EUR veranschlagt. Die Auszahlungen im DB 12.01.01-„Zentralstelle“ betragen 91,1 Mio. EUR und steigen gegenüber dem BVA 2021 um 5,4 Mio. EUR (+6,3 %), wobei der überwiegende Teil der Steigerung auf Werkleistungen, insbesondere für Konferenzen und der damit verbundenen Stärkung des Amtssitzes Wien (4,3 Mio. EUR) bzw. auf Zuwendungen für das SOS-Kinderdorf auf Lesbos (1,1 Mio. EUR), zurückgeht. Als Beitrag zur Verminderung der CO²-Werte wurde zudem das Dienstreisebudget um 10 % gekürzt (-0,2 Mio. EUR). 9 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Die Diplomatische Akademie Wien ist eine postgraduale Bildungseinrichtung, die Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen auf eine internationale Karriere vorbereiten soll, sie wird aus diesem Detailbudget finanziert. Als Anstalt öffentlichen Rechts steht sie unter Aufsicht des BMEIA. Die Auszahlungen von 2,6 Mio. EUR werden gegenüber dem BVA 2020 und 2021 nicht erhöht. Für den Zubau der Diplomatischen Akademie sind davon 0,5 Mio. EUR vorgesehen, für die eine Bindung in der Veranschlagung verfügt wurde. Das heißt, dass der Betrag nur für diesen Zweck und nach Freigabe des BMF verwendet werden kann. Die Auszahlungen im DB 12.01.02-„Vertretungsbehörden“ steigen im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 um 0,8 Mio. EUR auf 193,2 Mio. EUR. Der Personalaufwand steigt um 1,6 Mio. EUR auf 91,8 Mio. EUR, was laut BMEIA ausreichend ist, um die Bezugserhöhung sowie neue Arbeitsplätze für Hotspots zu bedecken. 1,5 Mio. EUR sind zusätzlich für die Anlaufstelle von InteressentInnen sowie AnzeigelegerInnen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58 Abs. 1a StbG) vorgesehen. Einsparungen beim Personalaufwand werden durch verzögerte Nachbesetzungen und geringere Gehälter aufgrund von Pensionierungen erwartet. GB 12.02-„Außenpolitische Maßnahmen“ Im GB 12.02-„Außenpolitische Maßnahmen“ steigen die Auszahlungen um 4,2 Mio. EUR auf 276,1 Mio. EUR. Das DB 12.02.01-„Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastro- phenfonds“ wird um 2,5 Mio. EUR bzw. 1,4 % auf 180,1 Mio. EUR angehoben. Die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurden von 14,7 Mio. EUR im Jahr 2019 stetig auf 50,0 Mio. EUR im Erfolg 2020, 52,5 Mio. EUR im BVA 2021 und um weitere 2,5 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 erhöht. Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit steigt von 114,4 Mio. EUR (Erfolg 2020) auf 125,1 Mio. EUR im BVA 2021 und bleibt 2022 konstant. In dieser Summe sind die operationellen Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (114,3 Mio. EUR) sowie die Verwaltungskosten (10,8 Mio. EUR) der Austrian Development Agency (ADA) enthalten. Die ADA wurde 2004 gegründet und ist ein Unternehmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Sie ist für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der OEZA verantwortlich. Die Basisabgeltung bleibt gegenüber dem Erfolg 2020 unverändert bei 10,8 Mio. EUR. 10 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Die ADA ist vor allem in jenen Bereichen tätig, in denen Österreich über ausgewiesenes Know- how und langjährige Erfahrung verfügt, insbesondere Wasser, erneuerbare Energie, Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Schwerpunktländer der ADA sind die ärmsten Entwicklungsländer wie etwa Uganda und Äthiopien, Südosteuropa/Südkaukasus wie z. B. der Kosovo und Moldawien sowie Krisenregionen und fragile Staaten insbesondere Palästina. Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Jahr 2020 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit gemäß der Prognose in der Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 20221 insgesamt 1,11 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE, für 2021 ist eine Steigerung auf 1,26 Mrd. EUR oder 0,31 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,54 Mrd. EUR) auf die bilaterale und 59 % (0,72 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei der die Zahlungen an die IFIs (BMF) neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position darstellen. Im BVA-E 2022 wird von einer Steigerung gegenüber 2021 von 2,5 Mrd. EUR auf 3,774 Mrd. EUR und einer ODA-Quote von 0,87 % ausgegangen, die insbesondere auf die Schuldenreduktionen (Sudan; 2/3 im Finanzjahr 2022 und 1/3 Finanzjahr 2024) zurückzuführen sind. Laut der Beilage Entwicklungszusammenarbeit soll die ODA-Quote im BVA-E 2022 0,87% des BNE und im Jahr 2024 0,52% des BNE betragen. Aufgrund der hohen Schuldenreduktionen 2022 und 2024 reduziert sich die ODA-Quote in den Finanzjahren 2023 auf 0,26% des BNE und 2025 auf 0,24% des BNE. Das DB 12.02.02-„Beiträge an internationale Organisationen“ steigt um 1,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Daraus werden die Beiträge für zahlreiche internationale Organisationen geleistet, wobei die größte Steigerung beim UNHCR iHv 1,7 Mio. EUR vorgesehen ist. Die Beiträge an internationale Organisationen unterliegen diversen Schwankungen, die auf unterschiedliche Faktoren wie die abweichende Budgetierungsperiode Österreichs, Änderungen des Beitragsschlüssels sowie der periodisch vorgelegten Vorschreibungen bzw. den Wechselkursschwankungen zurückzuführen sind. 1 Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021. 11 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 12 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 539,3 551,4 12,1 2,2% 539,3 551,4 12,1 2,2% 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 139,2 140,2 1,0 0,7% 139,2 140,2 1,0 0,7% 0,0 davon Bezüge 69,4 70,3 0,8 1,2% 69,4 70,3 0,8 1,2% 0,0 Sonstige Nebengebühren 44,3 44,4 0,0 0,1% 44,3 44,4 0,0 0,1% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 17,5 17,5 -0,1 -0,3% 17,5 17,5 -0,1 -0,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 128,6 133,7 5,1 4,0% 128,6 133,7 5,1 4,0% 0,0 davon Mieten 20,5 21,1 0,5 2,6% 20,5 21,1 0,5 2,6% 0,0 Instandhaltung 11,8 11,5 -0,4 -3,0% 11,8 11,5 -0,4 -3,0% 0,0 Reisen 9,9 9,5 -0,3 -3,2% 9,9 9,5 -0,3 -3,2% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 25,5 27,2 1,7 6,8% 25,5 27,2 1,7 6,8% 0,0 Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 33,3 34,6 1,3 3,8% 33,3 34,6 1,3 3,8% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 19,9 20,3 0,4 1,9% 19,9 20,3 0,4 1,9% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 271,5 277,4 5,9 2,2% 271,5 277,4 5,9 2,2% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 2,9 2,9 0,0 -0,9% 2,9 2,9 0,0 -0,9% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 142,2 146,5 4,3 3,0% 142,2 146,5 4,3 3,0% 0,0 an Unternehmen 125,7 125,7 - 125,7 125,7 - 0,0 an private Haushalte/Institutionen 0,7 2,3 1,6 230,0% 0,7 2,3 1,6 230,0% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 10,8 14,3 3,6 33,1% 14,3 Abschreibungen auf Vermögenswerte 9,4 10,4 1,0 10,1% 10,4 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,0 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,4 3,3 1,9 140,3% 3,3 davon Abfertigungen 0,5 0,7 0,1 29,5% 0,7 Jubiläumszuwendungen 0,9 1,7 0,8 94,4% 1,7 Nicht k onsumierte Urlaube 0,0 1,0 1,0 - 1,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 10,5 9,0 -1,6 -14,9% -9,0 Sachanlagen 10,5 9,0 -1,6 -14,9% -9,0 Darlehen und Vorschüsse 0,1 0,1 0,0 -11,8% -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,1 0,1 0,0 -11,8% -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 549,9 560,4 10,5 1,9% 550,1 565,7 15,6 2,8% 5,3 Einzahlungen / Erträge insgesamt 6,5 6,4 0,0 -0,7% 7,1 6,5 -0,7 -9,7% 0,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -543,4 -553,9 -10,5 - -542,9 -559,2 -16,3 - -5,3 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 5,3 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. Die größte Position betrifft die Investitionen, die 9,0 Mio. EUR betragen, und sich mit 4,7 Mio. EUR auf die IKT und mit 3,0 Mio. EUR auf Anlagen in Bau, vor allem für Bauten im Ausland, aufteilen. 12 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 4.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 6: Direkte Förderungen (Auszug) UG 12 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Förderungen 151,5 177,6 191,0 196,3 +5,3 +2,8% Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 14,4 2,9 2,9 2,9 -0,0 -0,9% Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger 33,1 69,7 72,4 76,2 +3,8 +5,2% Transfers an Unternehmen 93,1 104,4 114,9 114,9 0,0 0,0% Transfers an private Haushalte/Institutionen 10,9 0,6 0,7 2,3 +1,6 +230,0% Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022. Der Anteil der direkten Förderungen mit einem Volumen von 196,3 Mio. EUR beträgt 2022 rd. 35,0 % der Gesamtauszahlungen der Untergliederung. Gegenüber dem Vorjahr kommt es zu einer Steigerung der Gesamtförderungen um 5,3 Mio. EUR. Die Steigerung der Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger ergibt sich vor allem aufgrund der weiteren Erhöhung der Auszahlungen an den Auslandskatastrophenfonds im Jahr 2022 um 2,5 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR sowie durch die Anhebung des UNHCR-Beitrags um 1,7 Mio. EUR. Im Jahr 2022 steigen die Transfers an private Haushalte/Institutionen insbesondere durch die Förderung des SOS-Kinderdorfes auf Lesbos iHv 1,1 Mio. EUR sowie die Förderung der Meditationsfaziliät iHv 0,5 Mio. EUR, die im Regierungsprogramm vorgesehen ist. 13 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 4.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 7: Rücklagengebarung UG 12 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 9,5 9,5 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,9 0,9 - Gesamtsumme 10,5 10,5 10,5 1,9% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 12-Äußeres verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 10,5 Mio. EUR Auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfielen 0,9 Mio. EUR, die im Wesentlichen EU- Projekte betrafen. Im Jahr 2021 erfolgten bis Ende September keine Rücklagenentnahmen. Per 30. September 2021 lautet der Rücklagenstand unverändert 10,5 Mio. EUR. Im BVA-E 2022 wurden keine Rücklagenentnahmen veranschlagt. 14 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 5 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 8: Planstellenverzeichnis2 UG 12 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 1.298 1.249 1.249 1.249 1.249 1.249 1.249 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 1.101 1.086 1.062 1.133 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 133,2 135,9 140,5 143,5 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 12-Äußeres unverändert 1.249 Planstellen vorgesehen und diese bleiben gegenüber dem Jahr 2020 sowie im weiteren Verlauf des BFRG-E 2022-2025 konstant. Für das Jahr 2022 ist laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022 für das gesamte Ressort ein VBÄ-Zielwert von 1.133 vorgegeben. Das entspricht einem Anteil von 90,7 % der Planstellen im Personalplan. Zum Stichtag 1. Juni 2021 sind 1.062 Stellen (VBÄ) besetzt, die sich jeweils zur Hälfte auf das Bundesministerium und zur anderen Hälfte auf die Vertretungsbehörden in den jeweiligen Staaten aufteilen. Die Differenz zu den gesamten Planstellen dient als Personal- und speziell beim BMEIA als Rotationsreserve. 2 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 15 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte3 SDGs4 Green Budgeting- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug Landkarte zum Klima- und Umweltschutz Das BMEIA hat im BVA-E 2022 für die UG 12-Äußeres insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, von denen drei als Gleichstellungsziele definiert sind. Gegenüber dem BVA 2021 wurden die Wirkungsziele auf Grund der hohen Relevanz und der ineinanderfließenden Zusammenhänge großteils beibehalten. Das Wirkungsziel 2 wurde textuell um die Sicherheit und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy ergänzt. Im Hinblick auf die für 2022 vorgesehenen Aktivitäten und die Auswirkungen der COVID-19-Krise wurden jedoch bei mehreren Kennzahlen die Zielwerte angepasst. Die Wirkungsziele des BMEIA haben hohe Relevanz und sind vor allem dem SDG 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele zugeordnet. 3 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 4 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 16 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres 6.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 betrifft die Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen. Die Kennzahl 12.1.1-„Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte“ erscheint im Hinblick auf das Wirkungsziel nur bedingt aussagekräftig. Die Einführung von Kennzahlen, die eine Einschätzung über den für BenutzerInnen relevanten Informationsgehalts treffen, könnte in Erwägung gezogen werden. Die Kennzahl 12.1.2 weist die Anzahl der Anfragen bei der Bürgerservice-Hotline aus, die im Zuge der COVID-19- Pandemie gestiegen sind (Istzustand 2020: 258.551), aber im Jahr 2022 vermutlich wieder auf 15.000 sinken werden. Der für 2022 festgelegte Zielzustand wurde jedoch gegenüber dem BVA 2021 (12.500) angehoben. Das Wirkungsziel 2 („Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Amtssitzes Wien als Hub und Konferenzort für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy, sowie zur Stärkung der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern.“) ist eines von drei Gleichstellungszielen der UG 12-Äußeres. Gegenüber dem BVA 2021 wurde es textuell um um die Sicherheit und Nachhaltigkeit des Konferenzortes mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy ergänzt. Zur Messung der Zielerreichung werden fünf Indikatoren herangezogen, deren Zielwerte für 2022 aufgrund der COVID-19-Pandemie angepasst wurden. Für die Kennzahl 12.2.1 zur Anzahl der vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane und organisierte sowie unterstützte internationale Konferenzen in Österreich wurde für 2022 ein Zielzustand von 419 festgelegt. In die Kennzahl wurden mit dem BVA-E 2022 die unterstützten Staatsbesuche aufgenommen, weshalb diese Kennzahl nicht mehr mit der des BVA 2021 vergleichbar ist für die Vergangenheit keine Istwert verfügbar sind. Die Anzahl der Initiativen in europäischen und internationalen Foren (Kennzahl 12.2.2), die auch virtuelle und hybride Formate inkludiert, sinkt nach 510 im Jahr 2020 auf 471 im Jahr 2022 und die Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen (Kennzahl 12.2.5) von 5.836 im Jahr 2020 auf 8.000 im Jahr 2022. Die Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (Kennzahl 12.2.4) soll ebenfalls von 3.011 im Jahr 2020 auf 3.089 im Jahr 2022 steigen. Im BVA 2021 wurde für 2022 noch ein Zielzustand von 3.200 angegeben. Die Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und 17 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Kindern (Kennzahl 12.2.3) soll im Jahr 2022 47 betragen (davon in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 10 für Frauen und 6 für Kinder). Der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird durch das Wirkungsziel 3 („Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.“) abgedeckt, das als zweites Gleichstellungsziel der Untergliederung angeführt wird. Für dieses Wirkungsziel werden drei Kennzahlen, die die Anzahl der Vorhaben und Programme zu bestimmten Schwerpunkten messen, angegeben. Die Kennzahlen geben eine gute inhaltliche Orientierung für die Auswahl und Gestaltung von Projekten, allerdings messen sie nicht, welche Auswirkungen erzielt werden können. Die Kennzahlen werden jeweils als Anteile der Vorhaben und Programme/Projekte der OEZA formuliert und sind damit grundsätzlich völlig unabhängig von den eingesetzten Ressourcen. Die erzielten Wirkungen hängen jedoch auch mit den eingesetzten Mitteln zusammen. Diese Indikatoren sind geeignet, um zu beurteilen, ob die festgelegten Prioritäten auch bei Projekten, angewendet werden. Das Wirkungsziel 4 (Gleichstellungsziel) strebt die Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Grundsatzes „Einheit durch Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und interreligiösem Dialog an. Durch die weltweiten Ausgangs- und Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie verringerten sich die Istzustände 2020 gegenüber den Istzuständen 2019 deutlich, Die Zielwerte der Kennzahlen wurden daher für 2022 und 2023 angepasst. Die Anzahl der Veranstaltungen der österreichischen Auslandskulturinstitutionen, die unterstützt oder organisiert werden (Kennzahl 12.4.1), soll von 3.490 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2022 steigen. Für 2023 ist ein erneuter Anstieg um 500 vorgesehen, der allerdings weiterhin unter dem Istzustand des Vorkrisenjahres liegt. Der Zielzustand für das Jahr 2022 der Kennzahl 12.4.2-„Anzahl der KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen, die im Ausland präsentiert werden“ soll von 5.225 im Jahr 2020 auf 7.000 im Jahr 2022 steigen. Die Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden, (Kennzahl 12.4.3) steigt im Jahr 2022 auf 1.500 (Istzustand 2020: 1.272). Bei der Kennzahl 12.4.4-„Anzahl der Kooperationspartner für kulturelle und wissenschaftliche Projekte im Ausland“ wird der Zielwert 2022 gegenüber dem BVA 2021 von 5.500 auf 3.500 reduziert (Istzustand 2020: 2.947). 18 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen. Maßnahmen Verbesserung der für die AuslandsösterreicherInnen sowie die österreichischen Reisenden relevanten Informationen (Inhalt ebenso wie Kommunikationsfluss), u.a. durch Nutzung neuer Medien und Technologien sowie Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen auch für AuslandsösterreicherInnen wie etwa die Einführung des elektronischen Identitätsnachweis bei Amtswegen an Vertretungsbehörden und die Möglichkeit, weltweit nach österreichischem Recht wirksame elektronische Zustellungen zu aktivieren; Betreuung von österreichischen StaatsbürgerInnen, darunter im Ausland Inhaftierte (Haftbesuche, Errichtung von Haftdepots, Weiterleiten von Haftpaketen); Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements; dies betrifft etwa die Zusammenarbeit mit EU-Partnern, die Ausweitung des Schulungsangebotes im konsularischen Bereich oder die Optimierung der Krisenvorsorgepläne. Indikatoren Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Kennzahl 12.1.1 Reisende relevanten Webinhalte Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte (Reiseinformation, AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Berechnungsmethode Reisewarnungen) Anmerkungen: Die Kennzahl „Anzahl der Zugriffe“ wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und um die Webabschnitte AuslandsösterreicherInnen, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Reisewarnungen, ergänzt. Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 4.100.000 4.100.000 4.250.000 4.250.000 5.000.000 5.250.000 Istzustand 4.213.780 4.557.790 26.467.411 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Webzugriffe im Jahr 2021 belaufen sich für den Zeitraum Jänner bis März 2021 nach wie vor auf ein Mehrfaches der bis zum Jahr 2019 üblichen Zugriffszahlen. Bis zum Ende der COVID-19 Pandemie ist daher mit deutlich erhöhten Zugriffszahlen zu rechnen. Für die Zeit danach kann aus heutiger Sicht keine zuverlässige Prognose abgegeben werden. Daher wird der Zielzustand für den Zeitraum nach 2022 aus Sicht des Jahres 2019 fortgeführt und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt angepasst. 19 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Kennzahl 12.1.2 Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen Berechnungsmethode Anzahl der von der Hotline des Bürgerservice betreuten Anfragen Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 13.000 13.000 13.750 13.750 15.000 15.250 Istzustand 13.565 13.095 258.551 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Anzahl der Anfragen für 2022 werden sich nach den starken Zielabweichungen in den beiden Jahren zuvor auf etwas höherem Niveau normalisieren. Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Sicherstellung der außen- , sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Amtssitzes Wien als Hub und Konferenzort für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Climate Diplomacy, sowie zur Stärkung der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Um-fassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern. Maßnahmen Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer sowie klimarelevanter Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenebene; Förderung des Wirtschaftsstandortes in Österreich durch Initiative ReFocus Austia; Betreuung außenpolitischer Aspekte der Beteiligung an internationalen Friedenseinsätzen der UNO, der OSZE, der EU und im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden; engagierte Friedensdiplomatie im Rahmen der österr. Neutralität; Aktive Teilnahme an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und an der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Engagement für zivile Krisenprävention und Konfliktlösung; Vertretung der Interessen Österreichs auf allen Ebenen des diesbezüglichen europäischen Entscheidungs- und Rechtssetzungsprozesses, sowie Fortsetzung und Ausbau der Informationsarbeit und des Dialogs mit den österreichischen BürgerInnen zur EU; Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen; Betreibung der österr. Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat 2027-2028; Förderung von österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten für int. Organisationen und die Einrichtungen der EU; Aktives Engagement im Bereich Klimadiplomatie und Umsetzung der UNO Agenda 2030; Konsequente Umsetzung der relevanten Teile der Außenwirtschaftsstrategie 2019; Einsetzen für eine effektive, regelbasierte und nachhaltige Handelspolitik; Vertiefung der koordinierten strategischen Besuchsdiplomatie; Einsatz für die Stärkung von Initiativen zum Umgang mit Problemen, die durch die künstliche Intelligenz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und im Rüstungsbereich entstehen; Eintreten für nukleare Abrüstung; 20 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Aktive Vertretung der Gastlandinteressen hinsichtlich Zurverfügungstellung von Konferenzräumlichkeiten, Qualitätssicherung des VIC sowie Erfüllung der Erwartungen seitens der int. Organisationen an das Gastland; Unterstützung bei Errichtung dipl. Vertretungen; Organisation und Unterstützung von Konferenzen zur Weiterentwicklung außenpolitischer Prioritäten mit Schwerpunkt Abrüstung und nukleare Sicherheit, Schutz der Menschenrechte und dem interreligiösen Dialog und Energie. Indikatoren Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Kennzahl 12.2.1 Staatsorgane und organisierte sowie unterstützte internationale Konferenzen in Österreich Anzahl der jährlich unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche, Arbeitstreffen etc. des Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers, des Herrn Vizekanzlers, des Herrn Bundesministers für Europäische und Berechnungsmethode internationale Angelegenheiten und der Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie anderer Regierungsmitglieder im Inland wie im Ausland und Auswertung der Gesamtheit der organisierten bzw. unterstützten internationalen Konferenzen Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - - - nicht verfügbar 419 435 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - - Infolge von oftmaligen Synergieeffekten zwischen Staatsbesuchen und internationalen Konferenzen resultiert eine Aufnahme der "Organisierten bzw. unterstützten internationalen Konferenzen" in die Kennzahl 12.2.1, welche mit der vorherigen Kennzahl 12.2.1 nicht vergleichbar ist. Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen Kennzahl 12.2.2 Foren, wie z.B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im Zuständigkeitsbereich des BMEIA Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl aller Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren Datenquelle Statistik des BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 290 260 280 197 471 491 Istzustand 276 312 510 Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Der Zielzustand 2022 zeigt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu dem Zielzustand 2021, der wohl zu vorsichtig eingeschätzt wurde. Dieser Anstieg lässt sich auch im mehrjährigen Trend beobachten und wird auf den inzwischen sehr verbreiteten Einsatz von virtuellen und hybriden Formaten zurückgeführt. In der Aufstellung wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Kennzahl 12.2.3 Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte Datenquelle Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325 Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt: 40 Zielzustand Frauen: 5 40 47 47 47 47 Kinder: 5 Istzustand 46 50 45 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand davon: Zielzustand 2022: 10 Frauen, 6 Kinder Zielzustand 2023: 10 Frauen, 6 Kinder Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern (z.B. Kennzahl 12.2.4 Vorsprache bei Behörden, Beratung von Firmen) innerhalb und außerhalb der EU Berechnungsmethode Ermittlung der Gesamtzahl Datenquelle Statistik des BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 2.700 2.800 2.900 3.200 3.089 3.193 Istzustand 2.774 3.150 3.011 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Die Anzahl der Unterstützungsleistungen durch die Vertretungsbehörden des BMEIA wird auch 2022 davon abhängen, wie aktiv österreichische Unternehmen im Ausland im Jahr 2022 wieder sein können. Dies wiederum hängt von Durchimpfungsrate und Impfstoffwirksamkeit gegen allfällige weitere Mutationen, sowie der damit zusammenhängenden Planbarkeit und Reisefreiheit ab. 21 / 24
BD | Budgetdienst – Untergliederung 12-Äußeres Kennzahl 12.2.5 Anzahl der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen Berechnungsmethode Auswertung der Gesamtheit der Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen Datenquelle BMEIA Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 7.800 7.900 9.000 5.000 8.000 8.000 Istzustand 10.362 9.507 5.836 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand Es sind die durch die Corona-Krise bedingten Rückgänge und Ausfälle zu berücksichtigen. Ein Teil der Rückgänge nach dem Höchststand 2018 ist etwa durch den EU-Ratsvorsitz erklärbar. Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderungen wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen. Maßnahmen Entwicklungszusammenarbeit ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik gibt dafür den Rahmen vor; Österreich setzt in der Umsetzung der Ziele auf einen effektiven und effizienten Multilateralismus – die Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der internationalen Gemeinschaft, als komplementäre Säule zur bilateralen Zusammenarbeit; Durchführung und Förderung von Projekten und Programmen zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensperspektiven in einem Umfeld sozialer und politischer Stabilität in den Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA); Ausbau von Gender Expertise bei Führungskräften und MitarbeiterInnen im Programmbereich sowie in den Kooperationsbüros der OEZA und systematische Verankerung der Dimension Gleichstellung in strategischen Dokumenten und Projekten und Programmen der OEZA; Verstärkte Förderung von Projekten der OEZA, die sich für Gleichstellung der Geschlechter einsetzen sowie die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen; Enge Kooperation mit den Partnerländern bei der Erstellung von Landesstrategien, zur effizienten und effektiven Unterstützung vor Ort und zur kohärenten Umsetzung der Strategie; Als Elemente der Entwicklungspolitik tragen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und politische Bildung zur nachhaltigen Entwicklung der Partnerländer im Sinne der Agenda 2030 bei. 22 / 24
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