Untergliederungsanalyse UG 18-Fremdenwesen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 18-Fremdenwesen 5. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ........................................................................... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7 5 Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 8 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12 5.4 Rücklagen ..............................................................................................................13 6 Personal ........................................................................................................................14 7 Wirkungsorientierung .....................................................................................................15 7.1 Überblick ................................................................................................................15 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................16 2 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 18 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 646,4 380,8 314,8 347,4 337,8 339,8 337,3 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,82% 0,40% 0,30% 0,35% 0,35% 0,36% 0,35% jährliche Veränderung +33,3% -41,1% -17,3% +10,3% -2,8% +0,6% -0,8% Einzahlungen 26,1 24,0 24,7 19,7 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung +7,9% -7,9% +2,8% -20,2% - - - Nettofinanzierungssaldo -620,3 -356,8 -290,1 -327,7 - - - Ergebnishaushalt UG 18 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 615,5 385,5 323,7 356,5 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,77% 0,39% 0,31% 0,37% - - - jährliche Veränderung +35,1% -37,4% -16,0% +10,1% - - - Erträge 29,6 29,1 26,9 21,8 - - - jährliche Veränderung +14,7% -1,5% -7,8% -18,7% - - - Nettoergebnis -585,9 -356,3 -296,8 -334,7 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 18-Fremdenwesen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 347,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Steigerung um 10,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Dies ist vor allem auf die erwartete steigende Anzahl an zu versorgenden AsylwerberInnen zurückzuführen. 3 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Als Grundlage für die Budgetierung (Anfang Oktober 2021) wurde laut BMI von 1.700 Personen in Bundesbetreuung (2021: 1.400) und 26.000 Personen in Länderbetreuung im Jahresdurchschnitt ausgegangen. In der Zwischenzeit ist der Jahresdurchschnitt für bundesbetreute Personen bereits auf 1.980 gestiegen. Eine weitere Steigerung wird als realistisch eingeschätzt. Für eine deutlich höhere Anzahl an Betreuten in der Grundversorgung ist aufgrund der exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse budgetär nicht vorgesorgt. In begrenztem Ausmaß können allenfalls Umschichtungen innerhalb der Untergliederung erfolgen. Maßgebliche Abweichungen hingegen müssen über andere haushaltsrechtliche Möglichkeiten bedeckt werden (z. B. Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 1, Umschichtungen aus anderen Untergliederungen der Rubrik 0,1-Recht und Sicherheit). Die Rücklagen in der UG 18-Fremdenwesen werden 2021 zur Gänze entnommen werden und stehen zur Bedeckung nicht mehr zur Verfügung. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BGRG-E 2022-2025) werden im Vergleich zum derzeit gültigen Finanzrahmen höhere Auszahlungsobergrenzen festgelegt. Gegenüber 2022 fallen die Auszahlungen 2023 leicht um 2,8 % und bleiben im weiteren Verlauf weitgehend konstant. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 18-Fremdenwesen 1.581 Planstellen vorgesehen, diese bleiben über den Zeitraum des BFRG-E 2022-2025 konstant. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 50, die bisher unbesetzt waren, und in die UG 11-Inneres transferiert werden. Das BMI hat für die UG 18-Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ zugeordnet. Die Qualitätskennzahl „Bescheide 1. Instanz vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde durch eine geeignetere Kennzahl „Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durch das Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt. 4 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2025) Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die budgetäre Entwicklung der UG 18-Fremdenwesen ist in den letzten Jahren stärkeren Schwankungen unterlegen. Aufgrund des Abbaus von Verbindlichkeiten an die Länder waren die Auszahlungen im Jahr 2019 mit 646,4 Mio. EUR besonders hoch und sanken in den Folgejahren. Sie betrugen 380,8 Mio. EUR im Jahr 2020 und wurden im BVA 2021 auf 314,8 Mio. EUR reduziert. Dies entsprach einem Anteil von 0,30 % an den Gesamtauszahlungen des Bundes. Im BVA-E 2022 wieder dieser mit einem Voranschlagsbetrag von 347,4 Mio. EUR wieder auf 0,35 % ansteigen. Ab 2023 bis 2025 sind dann konstante Auszahlungen auf einem geringfügig niedrigerem Niveau vorgesehen. Für einen allfälligen stärkeren Anstieg bei der Anzahl der AsylwerberInnen wurde im BFRG-E 2022-2025 aufgrund der exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse keine Vorsorge getroffen. Das BHG 2013 sieht jedoch Umschichtungsmöglichkeiten zwischen Untergliederungen einer Rubrik vor, sodass steigende Auszahlungen auch durch Umschichtungen oder Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 0,1, oder anderen Untergliederungen der Rubrik 0,1 oder einer BFG-Novelle bedeckt werden können. Rücklagen werden 2021 zur Gänze entnommen werden und stehen zur Bedeckung nicht mehr zur Verfügung. 5 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich die Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH), die über einen Transfer finanziert wird, weshalb der entsprechende betriebliche Sachaufwand (Zahlung an die Vorläuferorganisation ORS) wegfällt. Dadurch kommt es zu einer Verschiebung vom betrieblichen Sachaufwands, der von 21,8 % im Erfolg 2020 auf 10,8 % im BVA-E 2022 zurückgeht, in den Transferaufwand. Der relative Anteil des Transferaufwands erhöht sich nur von 55,0 % im Erfolg 2020 auf 63,5 % im BVA-E 2022, weil neben dem Transfer an die BBU GmbH auch die Transfers an die Länder für die Grundversorgung zunehmen. Der Personalaufwand steigt aufgrund der Reduktion der Gesamtauszahlungen leicht von 23,1 % auf 25,5 %. 3 Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die österreichische Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH) ist eine Gesellschaft im Eigentum der Republik Österreich, die am 1. Juli 2020 eingerichtet wurde und mittlerweile in den operativen Betrieb übergegangen ist. Als Aufgaben der BBU GmbH definiert der § 2 des BBU-Errichtungsgesetzes die Betreuung von AsylwerberInnen in den Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham sowie in den sonstigen Bundesbetreuungsstellen für AsylwerberInnen, bis die Zuständigkeit für die Betreuung an die Länder übergeht. Die Verträge mit der ARGE Rechtsberatung (Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich) und dem Verein Menschenrechte Österreich wurden am 28. Februar 2020 gekündigt und liefen mit 31. Dezember 2020 aus. Die Bundesbetreuung der AsylwerberInnen wird mittlerweile operativ durch die BBU GmbH durchgeführt. Ab 1. Jänner 2021 obliegt der BBU GmbH zudem die Rechtsberatung von AsylwerberInnen im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie im Falle einer Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA oder einer Säumnisbeschwerde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, ebenso die Rückkehrberatung und die Rückkehrhilfe. Weiters stellt die BBU GmbH für die Überwachung von Abschiebungen Menschenrechtsbe- obachterInnen und für Verfahren vor Behörden DolmetscherInnen zur Verfügung. Die Beschäftigten der BBU GmbH, die solche Aufgaben wahrnehmen, sind dabei weisungsfrei. 6 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Als Zielsetzung führt die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) des BBU- Errichtungsgesetzes die weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung, die Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung und die weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung an. In der WFA sind für 2019 und 2020 Zusatzauszahlungen iHv insgesamt 10 Mio. EUR im Wesentlichen für die Errichtung der BBU GmbH angegeben. Ab 2021 sollen laut WFA jährlich Einsparungen zwischen 12 Mio. EUR und 15 Mio. EUR erzielt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Übernahme der Betreuung von AsylwerberInnen nicht wie ursprünglich geplant Mitte 2020 sondern erst Anfang 2021 erfolgt ist und dass die vorgesehenen Einsparungen bei einer steigenden Anzahl von AsylwerberInnen nicht in der geplanten Form realisiert werden können. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Schutz der österreichischen Binnengrenzen und Stärkung des europäischen Außengrenzschutzes; Grenzschutz in Zusammenarbeit mit den Ländern der Balkanregion; verstärkte Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel. Weiterentwicklung des kohärenten Rückkehr-Systems durch Förderung freiwilliger Rückkehr und konsequenter Abschiebung sowie Etablierung eines strategisch fokussierten, gesamtstaatlichen Ansatzes bei der dafür essentiellen Drittstaatskooperation (Rückübernahme) sowie aktive Nutzung und Beitrag zum bestmöglichen Ausbau des europäischen Rückkehr-Systems (Aufwertung des Bereichs Rückkehr auch im Sinne des neuen Migrations- und Asylpaketes; verstärkte Etablierung von Frontex als EU-Rückkehr-Agentur; Bedingungen beim Abschluss von Visaabkommen). Fortsetzung des Prozesses der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie mit wissenschaftlicher Begleitung zur Sicherstellung eines gesamtstaatlichen Migrationsmanagements in Österreich. Bedarfsgerechte, flexible und kosteneffiziente Ausgestaltung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot – Karte zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs. 7 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 18-Fremdenwesen 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 312,3 312,3 314,3 - BFRG 2022-2025 347,4 337,8 339,8 337,3 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +35,1 +25,5 +25,5 - und BFRG 2021-2024 in % +11,2% +8,2% +8,1% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -2,8% +0,6% -0,8% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 mit +35,1 Mio. EUR bzw. +11,2 %, worauf auf die gestiegene Anzahl an Grundversorgten reagiert wurde (Grundlagen der Budgetierung, siehe Pkt. 4). Im Finanzrahmen fallen die Auszahlungen 2023 leicht um 2,8 % gegenüber 2022 und bleiben im weiteren Verlauf des BFRG-E 2022-2025 weitgehend konstant. Für einen allfälligen stärkeren Anstieg bei der Anzahl der AsylwerberInnen wurde im BFRG-E 2022-2025 keine Vorsorge getroffen. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf, die vor allem auf eine gestiegene Anzahl an betreuten Personen in der Grundversorgung im Vergleich zu 2021 zurückgehen. Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 18 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 380,8 314,8 347,4 +32,5 +10,3% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 7,2 2,0 0,0 -2,0 -100,0% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 373,6 312,8 347,4 +34,5 +11,0% Einzahlungen 24,0 24,7 19,7 -5,0 -20,2% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 32,5 Mio. EUR (+10,3 %) gegenüber dem BVA 2021. Die wesentlichen Gründe für die Steigerung betreffen die höheren Transfers an die Länder für die Grundversorgung sowie die Transfers an die BBU für die Bundesbetreuung. Für 2021 waren 2 Mio. EUR für die Krisenbewältigung budgetiert, die 2022 nicht mehr vorgesehen sind. 8 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Als Grundlage für die Budgetierung (Anfang Oktober) wurde laut BMI von 1.700 Personen in Bundesbetreuung (2021: 1.400) und 26.000 Personen in Länderbetreuung im Jahresdurchschnitt ausgegangen. In der Zwischenzeit ist der Jahresdurchschnitt für bundesbetreute Personen bereits auf 1.980 gestiegen. Eine weitere Steigerung wird als realistisch eingeschätzt. Die sogenannte Deckelungsquote1, deren Senkung mit Reduktionen des Transfers an die Länder verbunden ist, liegt derzeit bei 37,5 % (2020: 48,7 %)2. Bei einem Anstieg der Asylwerber wird die angestrebte Senkung der Deckelungsquote schwer realisierbar sein. Für eine deutlich höhere Anzahl an Betreuten in der Grundversorgung ist aufgrund der exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse budgetär nicht vorgesorgt. In begrenztem Ausmaß können allenfalls Umschichtungen innerhalb der Untergliederung erfolgen. Maßgebliche Abweichungen hingegen müssen über andere haushaltsrechtliche Möglichkeiten bedeckt werden (z. B. Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 1, Umschichtungen aus anderen Untergliederungen der Rubrik 0,1-Recht und Sicherheit). Die Rücklagen in der UG 18-Fremdenwesen werden 2021 zur Gänze entnommen werden und stehen zur Bedeckung nicht mehr zur Verfügung. 1 Die Kosten für AsylwerberInnen bis zum Abschluss des zweitinstanzlichen Verfahrens werden gem. Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 6:4 für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Antragstellung geteilt. Danach trägt der Bund die vollen Kosten der sog. Deckelungsfälle. 2 Die Zahlungen an die Länder erfolgen jeweils ein halbes Jahr im Nachhinein, dadurch ist für die Budgetierung 2022 die Entwicklung der Grundversorgten in Länderbetreuung im Zeitraum 3. Quartal 2021 bis 2. Quartal 2022 relevant. 9 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 18 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 18 Auszahlungen 646,37 380,81 314,85 347,39 -8,8% +10,3% 18.01 Fremdenwesen 646,37 380,81 314,85 347,39 -8,8% +10,3% 18.01.01 Grundversorgung 542,55 275,94 206,82 206,27 -25,2% -0,3% Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, 18.01.02 97,06 84,01 85,80 90,02 +7,1% +4,9% Rückkehr 18.01.03 Infrastruktur 6,76 5,98 5,50 3,70 -38,1% -32,7% 18.01.04 Migration und Zentrale Dienste 9,36 10,03 41,48 +343,3% +313,5% Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche 18.01.05 5,52 6,70 5,93 +7,4% -11,5% Angelegenheiten 18 Einzahlungen 26,10 24,04 24,70 19,71 -18,0% -20,2% 18.01 Fremdenwesen 26,10 24,04 24,70 19,71 -18,0% -20,2% 18.01.01 Grundversorgung 16,92 21,37 19,10 8,06 -62,3% -57,8% Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, 18.01.02 9,18 2,40 5,60 0,64 -73,5% -88,6% Rückkehr 18.01.04 Migration und Zentrale Dienste 0,26 11,01 +4.062,5% - Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche 18.01.05 0,00 0,00 -55,4% - Angelegenheiten Nettofinanzierungssaldo -620,26 -356,77 -290,14 -327,68 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht folgende Eckwerte für 2022 vor: GB 18.01-„Fremdenwesen“ Für das DB 18.01.01-„Grundversorgung“ sind im BVA-E 2022 206,3 Mio. EUR vorgesehen, es umfasst damit 59,4 % der Auszahlungen der Untergliederung und besteht hauptsächlich aus Transfers. Der überwiegende Teil der Transferzahlungen sind Kostenersätze für die Länder im Rahmen der Grundversorgung iHv 139,1 Mio. EUR. Gegenüber dem BVA 2021 steigen diese Transfers um 22,2 Mio. EUR (+19,0 %), was auf die gestiegene Anzahl an AsylwerberInnen zurückzuführen ist. Für die Transfers an die Länder wurde eine Bindung in der Veranschlagung aufgenommen, d. h. das Budget wird nur für die tatsächlich anfallenden Auszahlungen für die Grundversorgung vom BMF freigegeben und kann nicht umgeschichtet werden. Für die BBU sind 60,0 Mio. EUR für die Bundesbetreuung budgetiert, die um 9,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021 steigen. Die bisher in diesem Detailbudget abgewickelten AMIF-Projekte werden nunmehr in das DB 18.01.04-„Migration und Zentrale Dienste“ überführt. 10 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Die Auszahlungen im DB 18.01.02-„Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr“ steigen gegenüber dem BVA 2021 um 4,9 % auf 90,0 Mio. EUR im BVA-E 2022. Mit rd. 75 % stellt der Personalaufwand die größte Position bei den Auszahlungen dar und nimmt gegenüber dem BVA 2021 um 5,4 Mio. EUR zu. Der Stand der offenen Verfahren liegt per Ende September 2021 bei 12.219 und stieg deutlich gegenüber dem Ende des 1. Halbjahrs 2020 als der Stand an offenen Verfahren rd. 3.510 betrug. Der betriebliche Sachaufwand liegt mit 21,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreserfolg von 22,8 Mio. EUR, was vor allem auf geringere Auszahlungen an FRONTEX zurückzuführen ist. Als Einzahlungen sind nur mehr 0,6 Mio. EUR an Kostenersätzen der EU für Dienstreisen und FRONTEX budgetiert, die gegenüber dem BVA 2021 mit 5,0 Mio. EUR deutlich gesunken sind, da 2021 Außerlandesbringungen stark abgenommen haben. Da der Abrechnungszeitraum 6 Monate beträgt, werden diese erst 2022 abgerechnet. Im DB 18.01.03-„Infrastruktur“ sind ausschließlich ARE- und BIG-Mieten veranschlagt. Diese betrugen im Erfolg 2020 6,0 Mio. EUR, sanken im BVA 2021 auf 5,5 Mio. EUR und sind im BVA-E 2022 nunmehr mit 3,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Mieten konnten durch die Übertragung von Objekten an die BBU gesenkt werden. Das BMI denkt an, aus den lagernden Containern in Zusammenarbeit mit dem ÖBH geeignete Unterkünfte zu schaffen. Sobald diese zum Einsatz kommen, können kostenintensive Standorte reduziert werden. Im DB 18.01.04-„Migration und Zentrale Dienste“ werden die Ressourcen für legale Migration und migrationspolitische Themen abgebildet. Es umfasst jene Organisationseinheiten der Sektion V Fremdenwesen des BMI, die nicht anderen Detailbudgets inhaltlich zugehörig sind. Im BVA 2021 wurden für das Detailbudget insgesamt 10,0 Mio. EUR veranschlagt, die für 2022 deutlich um 31,4 Mio. EUR erhöht werden. Dies betrifft Erhöhungen des Personalaufwands (+4,6 Mio. EUR insbesondere durch Verschiebungen aus anderen Detailbudgets), Werkleistungen für IKT (insbesondere Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Programms Integrierte Fremdenadministration (IFA)) sowie die Überführung der AMIF-Projekte aus dem DB 18.01.01-„Grundversorgung“. Für die AMIF-Projekte wurden 16,8 Mio. EUR an Auszahlungen (einschließlich nationaler Kofinanzierungen) sowie 11,0 Mio. EUR an Einzahlungen budgetiert. Im DB 18.01.05-„Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten“ werden strategische Fragestellungen von fremdenpolizeilichen Angelegenheiten erfasst. Es wurde mit 5,9 Mio. EUR budgetiert. 11 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 18 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 314,2 346,8 32,6 10,4% 313,2 346,0 32,8 10,5% -0,8 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 86,1 88,7 2,6 3,0% 85,0 87,9 2,8 3,3% -0,8 davon Bezüge 63,2 66,2 3,0 4,7% 63,2 66,2 3,0 4,7% 0,0 Mehrdienstleistungen 3,5 3,5 -0,1 -1,9% 3,5 3,5 -0,1 -1,9% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 15,7 15,8 0,1 0,7% 15,7 15,8 0,1 0,7% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 43,9 37,4 -6,5 -14,8% 43,9 37,4 -6,5 -14,9% 0,0 davon Mieten 6,8 7,1 0,3 3,8% 6,8 7,1 0,3 3,8% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 17,4 16,1 -1,3 -7,6% 17,4 16,1 -1,3 -7,6% 0,0 Transporte durch Dritte 4,4 4,3 -0,2 -3,6% 4,4 4,3 -0,2 -3,6% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 5,8 3,4 -2,4 -41,0% 5,8 3,4 -2,4 -41,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 184,2 220,7 36,5 19,8% 184,2 220,7 36,5 19,8% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 116,9 139,1 22,2 19,0% 116,9 139,1 22,2 19,0% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 15,1 19,6 4,5 29,9% 15,1 19,6 4,5 29,9% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 10,5 10,5 0,0 0,0% 10,5 Abschreibungen auf Vermögenswerte 4,3 4,3 - 4,3 Aufwand aus Wertberichtigungen 2,5 2,5 - 2,5 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 3,7 3,7 - 3,7 davon Abfertigungen 1,2 1,2 - 1,2 Jubiläumszuwendungen 2,4 2,4 - 2,4 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,6 0,5 -0,1 -16,4% -0,5 Sachanlagen 0,6 0,5 -0,1 -16,4% -0,5 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,1 0,0 112,0% -0,1 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,0 0,1 0,0 112,0% -0,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 314,8 347,4 32,5 10,3% 323,7 356,5 32,8 10,1% 9,1 Einzahlungen / Erträge insgesamt 24,7 19,7 -5,0 -20,2% 26,9 21,8 -5,0 -18,7% 2,1 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -290,1 -327,7 -37,5 - -296,8 -334,7 -37,8 - -7,0 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 9,1 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 12 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 5.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 18 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 11,7 -9,0 2,8 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 16,9 16,9 - Gesamtsumme 28,6 -9,0 19,6 19,6 6,2% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 18-Fremdenwesen verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 28,6 Mio. EUR, wovon 16,9 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die EU-Projekte und insbesondere den AMIF3 betreffen. Im Jahr 2021 wurden aus Detailbudgetrücklagen 9,0 Mio. EUR insbesondere für Bedeckung von Zusatzauszahlungen an die BBU aufgrund erhöhtem Belagstands bzw. für COVID-19-Schutzmaßnahmen sowie im Rahmen von Drittstaatenprojekten entnommen. Per 30. September 2021 resultierte daraus ein Rücklagenstand von 19,6 Mio. EUR. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. Die verbleibenden Detailbudgetrücklangen iHv. 2,8 Mio. EUR sollen laut BMI noch 2021 für den Mehrbedarf der BBU entnommen werden, sodass für einen etwaigen Mehrbedarf 2022 innerhalb der UG 18 keine Rücklagen als Bedeckung zur Verfügung stehen. 3 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 13 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 7: Planstellenverzeichnis4 UG 18 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 1.750 1.782 1.631 1.581 1.581 1.581 1.581 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 1.373 1.338 1.321 - Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 83,3 90,5 88,7 91,5 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 18-Fremdenwesen 1.581 Planstellen vorgesehen und bleiben über den Zeitraum des BFRG-E 2022-2025 konstant. Die Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 50, die bisher unbesetzt waren, und in die UG 11-Inneres transferiert werden. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2021 beträgt für die Untergliederung 1.321 VBÄ und entspricht damit einem Anteil von 81,0 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. Der Personalstand beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl soll aufrechterhalten werden, um auch bei erwarteten steigenden Verfahren die Bearbeitung rasch abwickeln zu können. 4 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 14 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte5 SDGs6 Green Budgeting- Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit Landkarte (Maßnahmen) Bezug zum Klima- und Umweltschutz Das BMI hat für die UG 18-Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ zugeordnet. Die Qualitätskennzahl „Bescheide 1. Instanz vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde durch eine geeignetere Kennzahl „Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durch das Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt. Das BMI führt bei den Kennzahlen nur bis zum Jahr 2022 Zielzustände an und nicht, wie bis zum BVA 2020 noch praktiziert, für zwei Jahre im Voraus. Das Ressort begründet dies damit, dass die Bereiche des Asyl- und Migrationswesen von einem höchst volatilen Umfeld mit zahlreichen externen Faktoren geprägt ist. Darum wird von einer mittelfristigen Planung abgesehen. 5 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 6 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 15 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen 7.2 Einzelfeststellungen Im Wirkungsziel 1 „Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minderjäh- rige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können“ wird der Gleichstellungsaspekt mit- berücksichtigt. Mit der Kennzahl 18.1.1 wird die Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen angegeben. Der Zielzustand 2021 lag bei 12.500 und wird 2022 auf 10.000 reduziert, wobei auf den pandemiebedingt gefallenen Istzustand 2020 iHv 8.675 reagiert wird. 2019 lag der Istwert von bei 12.245 Außerlandesbringungen. Der Gleichstellungsaspekt findet sich im Indikator zur Frauenquote in Reintegrationspro- grammen, die im Jahr 2022 weiterhin 15 % erreichen soll. Nachdem der Istzustand 2019 noch bei 7,7 % lag, stieg dieser 2020 auf 9,8 %. Bei der Kennzahl 18.1.3-„Asylwerber im EU- Vergleich“ liegt Österreich nach Platz 11 im Jahr 2019 auf Platz 9 im Jahr 2020, 2022 soll der 10. Platz nicht unterschritten werden. Mit dieser Kennzahl soll der Migrationsdruck beurteilt werden. Die Kennzahl 18.1.4 „Qualitätskennzahl Bescheide 1. Instanz vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde im BVA-E 2022 ersetzt durch „Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durch das Bundesverwaltungsgericht“. Dabei wurde auf die Kritik des Budgetdienst, dass es sich bei der bisherigen Kennzahl um eine Prozesskennzahl handelt, reagiert. Als Zielwert wird ein unter 30 % liegender Anteil der vom Bundesverwaltungsgericht abgeänderten oder behobenen Entscheidungen, die auf interne Gründe wie unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler oder Interpretationsfehler zurückzuführen sind, festgelegt. Ein Istwert wird in den Unterlagen nicht angegeben, stellt jedoch eine wesentliche Informationsbasis dar, um den Zielwert beurteilen zu können. 16 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Das Wirkungsziel 2 betrifft die „Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration. Irreguläre Migration soll reduziert werden und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs erfolgen“. Die Kennzahl 18.2.2 zum Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich lag für die Jahre 2019 und 2020 mit 8,4 % bzw. 7,9 % bereits über dem Zielzustand von 5 % für 2021 und soll 2022 auf 8 % steigen.7 Für den Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden (Kennzahl 18.2.1) wird der Zielzustand von 70 % im Jahr 2021 auf 80 % im Jahr 2022 erhöht, wobei die Istwerte seit 2019 über 85 % lagen. Der Anteil der neu zugezogenen EWR- Bürger und Schweizer Bürger an allen legal zugezogenen Fremden beträgt im Jahr 2020 77,4 %, für 2022 wird ein Zielwert von weiterhin 70 % angestrebt. In methodischer Sicht handelt es sich um geeignete Indikatoren, um das Wirkungsziel zu beurteilen. 7 Die Istwerte 2018 und 2019 waren laut Auskunft des BMI überhöht, da es in diesen Jahren aufgrund einer Änderung im Fremdenrechtsänderungsgesetz zu vermehrten Anträgen kam. 17 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können. Maßnahmen Rasche Asylverfahren gewährleisten Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren Gewährung von Schutz und Sicherstellung von Gleichstellung in Förderprojekten für Frauen und Mädchen aus Krisengebieten Indikatoren Kennzahl 18.1.1 Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen Berechnungsmethode Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen gemäß Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Datenquelle Integriertes Fremdenadministrationssystem (IFA) Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 12.500 12.500 12.500 12.500 10.000 nicht verfügbar Istzustand 12.611 12.245 8.675 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Im Jahr 2020 lag die Anzahl an Außerlandesbringungen bei 8.675, davon 4.428 freiwillige Ausreisen und 4.247 zwangsweise Ausreisen (davon 678 Dublinüberstellungen und 3.569 Abschiebungen) in 8 Charter-Destinationen. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) ist der Istzustand 2020 niedriger als jene der Vorjahre. Dementsprechend wird 2022 eine Steigerung angestrebt. Weiterführende Informationen können den Statistiken des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl bzw. dem Bericht zur Evaluierung der Angaben zur Wirkungsorientierung 2020 entnommen werden. Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt. 18 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Kennzahl 18.1.2 Frauenquote in Reintegrationsprogrammen Berechnungsmethode Anteil der teilnehmenden/geförderten Frauen und Mädchen in Reintegrationsprogrammen Administrative Aufzeichnungen BMI in Bezug auf Projekte aus den AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) Datenquelle Programmen Rückkehr/Reintegration und ERIN (European Reintegration Network) Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 30 30 15 15 15 nicht verfügbar Istzustand 13,5 7,7 9,8 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Kennzahl bildet die Gleichstellung von Frauen im Bereich Asyl und Reintegration ab. Das Ziel ist erreicht wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert ist. Der IST-Wert der Kennzahl liegt für 2018 bei 13,5 % (109 Frauen in absoluten Zahlen), 2019 bei 7,7 % (24 Frauen) und 2020 bei 9,8 % (14 Frauen in absoluten Zahlen). Der Zielzustand 2022 verfolgt eine Steigerung. Die Festlegung von absoluten Zielwerten ist nicht sinnvoll, da das mögliche Gesamtvolumen für Reintegrationsprogramme unmittelbar von der jeweiligen Struktur der infrage kommenden Asylwerber und Asylwerberinnen und budgetären Rahmenbedingungen abhängig ist. Kennzahl 18.1.3 Asylwerberinnen und Asylwerber im EU-Vergleich Platzierung Österreichs bei der Anzahl an Aufnahmen von Asylwerbern im EU-Vergleich. Die Platzierung bezieht sich auf die Gesamtanzahl an gestellten Asylanträgen pro Jahr der folgenden Personengruppe: Ein Asylbewerber ist eine Person, Berechnungsmethode die während des Berichtszeitraums einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die zum ersten Mal einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat Datenquelle Eurostat - Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - jährliche aggregierte Daten Messgrößenangabe Platzierung 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 8 8 10 10 10 nicht verfügbar Istzustand 10 11 9 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand Das Ziel ist erreicht wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert ist. Der Zielzustand 2022 verfolgt eine geringere Aufnahme von Asylwerberinnen und Asylwerbern im EU-Vergleich nach Platzierung. Pro 100.000 Einwohner wurden in Österreich im Jahr 2020 166 Asylanträge, 2019 145 Asylanträge und 2018 156 Asylanträge verzeichnet. Dies bedeutet im Vergleich der 27 EU-Mitgliedsstaaten pro Kopf 2020 den siebten Platz, 2019 den zwölften Platz und 2018 den neunten Platz. Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Kennzahl 18.1.4 Bundesverwaltungsgericht Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz Berechnungsmethode abgeänderte oder behobene Entscheidungen Datenquelle Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - - - nicht verfügbar ≤ 30 nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - - Neue Kennzahl ab 2022. Kennzahl fokussiert auf Qualität für die im BFA erstellten Bescheide im Asylbereich. Interne Gründe für Aufhebungen in 2. Instanz sollen möglichst gering gehalten werden. Externe Gründe (geänderte Umfeldbedingungen, Entwicklungen im Herkunftsland etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des BFA. Wirkungsziel 2: Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration. Irreguläre Migration soll reduziert werden und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs erfolgen. Maßnahmen Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen Gesamtstaatliche Migrationsstrategie zur langfristigen Sicherung des sozialen Friedens unter Einbeziehung des Berichtes des Migrationsrates erstellen Bekämpfung der irregulären Migration 19 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen Indikatoren Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Kennzahl 18.2.1 Österreich zugewanderten Fremden Berechnungsmethode Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden Datenquelle Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - nicht verfügbar 70 70 80 nicht verfügbar Istzustand 87,5 88 85,5 Zielerreichung - - über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt. Im Jahr 2019 war der Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an Zuzügen von Fremden 88,0%. Das entspricht in absoluten Zahlen rund 120.600 Personen. Im Jahr 2020 war der Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an Zuzügen von Fremden 85,5%. Das entspricht in absoluten Zahlen rund 106.000 Personen. Der Zielzustand 2022 wird gegenüber 2021 deutlich angehoben. Kennzahl 18.2.2 Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich Anteil der vergebenen „Rot-Weiß-Rot – Karten“ gemäß § 41 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und „Blauen Karten EU“ Berechnungsmethode gemäß § 42 NAG an allen erteilten Erstaufenthaltstiteln für Drittstaatszugehörige Datenquelle Integriertes Zentralregister (IZR: Register mit aufrechten Aufenthaltstiteln zum jeweiligen Stichtag) Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 4 4 5 5 8 nicht verfügbar Istzustand 8,1 8,4 7,9 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt. Im Jahr 2019 liegt der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung bei 8,4 %, das entspricht in absoluten Zahlen 1.910 vergebenen Rot-Weiß-Rot-Karten und 309 Blauen Karten EU. Im Jahr 2020 liegt der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung bei 7,9 %, das entspricht in absoluten Zahlen 1.274 vergebenen Rot-Weiß-Rot-Karten und 184 Blauen Karten EU. Der Zielzustand 2022 wird gegenüber 2021 angehoben. Anteil der neu zugezogenen EWR-Bürgerinnen und Bürger und Schweizer Bürgerinnen und Bürger an allen Kennzahl 18.2.3 legal zugezogenen Fremden Berechnungsmethode Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen EU/EFTA an Summe aller Zuzüge von legal zugezogenen Fremden Datenquelle Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand - nicht verfügbar 70 70 70 nicht verfügbar Istzustand 74,7 73,3 77,4 Zielerreichung - - über Zielzustand Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert nahe dem Zielwert liegt. Im Jahr 2019 war der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen aus EU/EFTA an legal zugezogenen Fremden 73,3 %. Das entspricht in absoluten Zahlen rund 91.000 Personen. Im Jahr 2020 war der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen aus EU/EFTA an legal zugezogenen Fremden 77,4 %. Das entspricht in absoluten Zahlen rund 84.500 Personen. 20 / 20
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