Untergliederungsanalyse UG 18-Fremdenwesen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 18-Fremdenwesen

                                      5. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen

Inhaltsverzeichnis
Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
      Gesellschaft mit beschränkter Haftung ........................................................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7

5     Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 8

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 8

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................12

    5.4     Rücklagen ..............................................................................................................13

6     Personal ........................................................................................................................14

7     Wirkungsorientierung .....................................................................................................15

    7.1     Überblick ................................................................................................................15

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................16

                                                                                                                                 2 / 20
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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 18                                    Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Auszahlungen                               646,4       380,8      314,8      347,4       337,8         339,8           337,3
 Anteil an Gesamtauszahlungen              0,82%       0,40%      0,30%      0,35%       0,35%         0,36%           0,35%
 jährliche Veränderung                    +33,3%      -41,1%     -17,3%     +10,3%       -2,8%         +0,6%           -0,8%
 Einzahlungen                                26,1        24,0       24,7       19,7        n.v.          n.v.            n.v.
 jährliche Veränderung                     +7,9%       -7,9%      +2,8%     -20,2%            -             -               -
             Nettofinanzierungssaldo        -620,3     -356,8     -290,1      -327,7            -            -              -

           Ergebnishaushalt

 UG 18                                    Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Aufwendungen                               615,5       385,5      323,7      356,5             -            -              -
 Anteil an Gesamtaufwendungen              0,77%       0,39%      0,31%      0,37%              -            -              -
 jährliche Veränderung                    +35,1%      -37,4%     -16,0%     +10,1%              -            -              -
 Erträge                                     29,6        29,1       26,9       21,8             -            -              -
 jährliche Veränderung                    +14,7%       -1,5%      -7,8%     -18,7%              -            -              -
                        Nettoergebnis       -585,9     -356,3     -296,8      -334,7            -            -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der       Entwurf      zum        Bundesvoranschlag 2022                   (BVA-E 2022)             sieht        für      die
UG 18-Fremdenwesen                im       Finanzierungshaushalt             Auszahlungen              iHv insgesamt
347,4 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Steigerung um
10,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Dies ist vor allem auf die erwartete steigende Anzahl an zu versorgenden AsylwerberInnen
zurückzuführen.

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Als Grundlage für die Budgetierung (Anfang Oktober 2021) wurde laut BMI von
1.700 Personen in Bundesbetreuung (2021: 1.400) und 26.000 Personen in Länderbetreuung
im Jahresdurchschnitt ausgegangen. In der Zwischenzeit ist der Jahresdurchschnitt für
bundesbetreute Personen bereits auf 1.980 gestiegen. Eine weitere Steigerung wird als
realistisch eingeschätzt. Für eine deutlich höhere Anzahl an Betreuten in der Grundversorgung
ist aufgrund der exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse budgetär nicht vorgesorgt.
In begrenztem Ausmaß können allenfalls Umschichtungen innerhalb der Untergliederung
erfolgen. Maßgebliche Abweichungen hingegen müssen über andere haushaltsrechtliche
Möglichkeiten bedeckt werden (z. B. Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 1,
Umschichtungen aus anderen Untergliederungen der Rubrik 0,1-Recht und Sicherheit). Die
Rücklagen in der UG 18-Fremdenwesen werden 2021 zur Gänze entnommen werden und
stehen zur Bedeckung nicht mehr zur Verfügung.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BGRG-E 2022-2025) werden im
Vergleich zum derzeit gültigen Finanzrahmen höhere Auszahlungsobergrenzen festgelegt.
Gegenüber 2022 fallen die Auszahlungen 2023 leicht um 2,8 % und bleiben im weiteren
Verlauf weitgehend konstant.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 18-Fremdenwesen 1.581 Planstellen
vorgesehen, diese bleiben über den Zeitraum des BFRG-E 2022-2025 konstant. Die
Planstellen sinken gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 50, die bisher unbesetzt waren,
und in die UG 11-Inneres transferiert werden.

Das BMI hat für die UG 18-Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die
gegenüber dem BVA 2021 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem
SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ zugeordnet. Die Qualitätskennzahl „Bescheide 1. Instanz
vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde durch eine geeignetere
Kennzahl „Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und
Asyl (BFA) durch das Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die
Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich
dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2025)

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die budgetäre Entwicklung der UG 18-Fremdenwesen ist in den letzten Jahren stärkeren
Schwankungen unterlegen. Aufgrund des Abbaus von Verbindlichkeiten an die Länder waren
die Auszahlungen im Jahr 2019 mit 646,4 Mio. EUR besonders hoch und sanken in den
Folgejahren. Sie betrugen 380,8 Mio. EUR im Jahr 2020 und wurden im BVA 2021 auf
314,8 Mio. EUR         reduziert.     Dies      entsprach       einem      Anteil     von     0,30 %   an    den
Gesamtauszahlungen             des     Bundes.       Im     BVA-E 2022         wieder       dieser   mit    einem
Voranschlagsbetrag von 347,4 Mio. EUR wieder auf 0,35 % ansteigen. Ab 2023 bis 2025 sind
dann konstante Auszahlungen auf einem geringfügig niedrigerem Niveau vorgesehen.

Für einen allfälligen stärkeren Anstieg bei der Anzahl der AsylwerberInnen wurde im
BFRG-E 2022-2025 aufgrund der exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse keine
Vorsorge getroffen. Das BHG 2013 sieht jedoch Umschichtungsmöglichkeiten zwischen
Untergliederungen einer Rubrik vor, sodass steigende Auszahlungen auch durch
Umschichtungen oder Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 0,1, oder anderen
Untergliederungen der Rubrik 0,1 oder einer BFG-Novelle bedeckt werden können. Rücklagen
werden 2021 zur Gänze entnommen werden und stehen zur Bedeckung nicht mehr zur
Verfügung.

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In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich die Einrichtung der
Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BBU GmbH), die über einen Transfer finanziert wird, weshalb der entsprechende
betriebliche Sachaufwand (Zahlung an die Vorläuferorganisation ORS) wegfällt. Dadurch
kommt es zu einer Verschiebung vom betrieblichen Sachaufwands, der von 21,8 % im Erfolg
2020 auf 10,8 % im BVA-E 2022 zurückgeht, in den Transferaufwand. Der relative Anteil des
Transferaufwands erhöht sich nur von 55,0 % im Erfolg 2020 auf 63,5 % im BVA-E 2022, weil
neben dem Transfer an die BBU GmbH auch die Transfers an die Länder für die
Grundversorgung zunehmen. Der Personalaufwand steigt aufgrund der Reduktion der
Gesamtauszahlungen leicht von 23,1 % auf 25,5 %.

3     Einrichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und
      Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die   österreichische   Bundesagentur    für   Betreuungs-   und    Unterstützungsleistungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU GmbH) ist eine Gesellschaft im Eigentum der
Republik Österreich, die am 1. Juli 2020 eingerichtet wurde und mittlerweile in den operativen
Betrieb übergegangen ist.

Als Aufgaben der BBU GmbH definiert der § 2 des BBU-Errichtungsgesetzes die Betreuung
von AsylwerberInnen in den Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham sowie in den
sonstigen Bundesbetreuungsstellen für AsylwerberInnen, bis die Zuständigkeit für die
Betreuung an die Länder übergeht. Die Verträge mit der ARGE Rechtsberatung (Diakonie und
Volkshilfe Oberösterreich) und dem Verein Menschenrechte Österreich wurden am
28. Februar 2020 gekündigt und liefen mit 31. Dezember 2020 aus. Die Bundesbetreuung der
AsylwerberInnen wird mittlerweile operativ durch die BBU GmbH durchgeführt.

Ab 1. Jänner 2021 obliegt der BBU GmbH zudem die Rechtsberatung von AsylwerberInnen
im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie im Falle einer
Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA oder einer Säumnisbeschwerde im Verfahren vor
dem Bundesverwaltungsgericht, ebenso die Rückkehrberatung und die Rückkehrhilfe. Weiters
stellt die BBU GmbH für die Überwachung von Abschiebungen Menschenrechtsbe-
obachterInnen und für Verfahren vor Behörden DolmetscherInnen zur Verfügung. Die
Beschäftigten der BBU GmbH, die solche Aufgaben wahrnehmen, sind dabei weisungsfrei.

                                                                                        6 / 20
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Als Zielsetzung führt die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) des BBU-
Errichtungsgesetzes die weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von
Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung, die Gewährleistung von objektiver
Rechtsberatung und die weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle
Rückkehrberatung an. In der WFA sind für 2019 und 2020 Zusatzauszahlungen iHv insgesamt
10 Mio. EUR im Wesentlichen für die Errichtung der BBU GmbH angegeben. Ab 2021 sollen
laut WFA jährlich Einsparungen zwischen 12 Mio. EUR und 15 Mio. EUR erzielt werden. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass die Übernahme der Betreuung von AsylwerberInnen nicht wie
ursprünglich geplant Mitte 2020 sondern erst Anfang 2021 erfolgt ist und dass die
vorgesehenen Einsparungen bei einer steigenden Anzahl von AsylwerberInnen nicht in der
geplanten Form realisiert werden können.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Schutz der österreichischen Binnengrenzen und Stärkung des europäischen
         Außengrenzschutzes; Grenzschutz in Zusammenarbeit mit den Ländern der
         Balkanregion; verstärkte Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel.

        Weiterentwicklung des kohärenten Rückkehr-Systems durch Förderung freiwilliger
         Rückkehr und konsequenter Abschiebung sowie Etablierung eines strategisch
         fokussierten,    gesamtstaatlichen       Ansatzes    bei     der       dafür   essentiellen
         Drittstaatskooperation (Rückübernahme) sowie aktive Nutzung und Beitrag zum
         bestmöglichen Ausbau des europäischen Rückkehr-Systems (Aufwertung des
         Bereichs Rückkehr auch im Sinne des neuen Migrations- und Asylpaketes; verstärkte
         Etablierung von Frontex als EU-Rückkehr-Agentur; Bedingungen beim Abschluss von
         Visaabkommen).

        Fortsetzung     des   Prozesses    der     gesamtstaatlichen    Migrationsstrategie     mit
         wissenschaftlicher    Begleitung     zur    Sicherstellung     eines     gesamtstaatlichen
         Migrationsmanagements in Österreich.

        Bedarfsgerechte, flexible und kosteneffiziente Ausgestaltung der Bundesagentur für
         Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU).

        Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot – Karte zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs.

                                                                                               7 / 20
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Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 18-Fremdenwesen                                               2022           2023             2024            2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024             312,3            312,3            314,3             -
                                          BFRG 2022-2025             347,4            337,8            339,8         337,3
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.               +35,1           +25,5             +25,5             -
 und BFRG 2021-2024                               in %             +11,2%           +8,2%             +8,1%              -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                               -2,8%            +0,6%         -0,8%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im
BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 mit +35,1 Mio. EUR bzw. +11,2 %, worauf auf
die gestiegene Anzahl an Grundversorgten reagiert wurde (Grundlagen der Budgetierung,
siehe Pkt. 4). Im Finanzrahmen fallen die Auszahlungen 2023 leicht um 2,8 % gegenüber 2022
und bleiben im weiteren Verlauf des BFRG-E 2022-2025 weitgehend konstant. Für einen
allfälligen stärkeren Anstieg bei der Anzahl der AsylwerberInnen wurde im BFRG-E 2022-2025
keine Vorsorge getroffen.

5        Bundesvoranschlag 2022
5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf, die
vor allem auf eine gestiegene Anzahl an betreuten Personen in der Grundversorgung im
Vergleich zu 2021 zurückgehen.

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 18                                                          Erfolg       BVA        BVA-E          Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020        2021        2022               BVA 2021
 Auszahlungen                                                      380,8       314,8          347,4       +32,5     +10,3%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                    7,2         2,0            0,0        -2,0    -100,0%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                      373,6       312,8          347,4       +34,5     +11,0%
 Einzahlungen                                                       24,0        24,7           19,7        -5,0      -20,2%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 32,5 Mio. EUR (+10,3 %) gegenüber dem
BVA 2021. Die wesentlichen Gründe für die Steigerung betreffen die höheren Transfers an die
Länder für die Grundversorgung sowie die Transfers an die BBU für die Bundesbetreuung. Für
2021 waren 2 Mio. EUR für die Krisenbewältigung budgetiert, die 2022 nicht mehr vorgesehen
sind.

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Als Grundlage für die Budgetierung (Anfang Oktober) wurde laut BMI von 1.700 Personen in
Bundesbetreuung           (2021:      1.400)     und      26.000 Personen          in    Länderbetreuung          im
Jahresdurchschnitt ausgegangen. In der Zwischenzeit ist der Jahresdurchschnitt für
bundesbetreute Personen bereits auf 1.980 gestiegen. Eine weitere Steigerung wird als
realistisch eingeschätzt. Die sogenannte Deckelungsquote1, deren Senkung mit Reduktionen
des Transfers an die Länder verbunden ist, liegt derzeit bei 37,5 % (2020: 48,7 %)2. Bei einem
Anstieg der Asylwerber wird die angestrebte Senkung der Deckelungsquote schwer
realisierbar sein.

Für eine deutlich höhere Anzahl an Betreuten in der Grundversorgung ist aufgrund der
exogenen, für das BMI nicht steuerbaren Einflüsse budgetär nicht vorgesorgt. In begrenztem
Ausmaß können allenfalls Umschichtungen innerhalb der Untergliederung erfolgen.
Maßgebliche Abweichungen hingegen müssen über andere haushaltsrechtliche Möglichkeiten
bedeckt werden (z. B. Bereitstellung aus der sogenannten Marge der Rubrik 1,
Umschichtungen aus anderen Untergliederungen der Rubrik 0,1-Recht und Sicherheit). Die
Rücklagen in der UG 18-Fremdenwesen werden 2021 zur Gänze entnommen werden und
stehen zur Bedeckung nicht mehr zur Verfügung.

1
   Die Kosten für AsylwerberInnen bis zum Abschluss des zweitinstanzlichen Verfahrens werden gem.
Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 6:4 für einen Zeitraum von
12 Monaten nach Antragstellung geteilt. Danach trägt der Bund die vollen Kosten der sog. Deckelungsfälle.
2
 Die Zahlungen an die Länder erfolgen jeweils ein halbes Jahr im Nachhinein, dadurch ist für die Budgetierung 2022 die
Entwicklung der Grundversorgten in Länderbetreuung im Zeitraum 3. Quartal 2021 bis 2. Quartal 2022 relevant.

                                                                                                               9 / 20
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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt

 UG 18                                                        Erfolg    Erfolg    BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022 -
                                                in Mio. EUR    2019      2020     2021       2022     Erf 2020       BVA 2021
 18          Auszahlungen                                      646,37    380,81   314,85     347,39        -8,8%        +10,3%
 18.01       Fremdenwesen                                      646,37    380,81   314,85     347,39        -8,8%        +10,3%
 18.01.01    Grundversorgung                                   542,55    275,94   206,82     206,27      -25,2%          -0,3%
             Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,
 18.01.02                                                       97,06     84,01    85,80      90,02       +7,1%          +4,9%
             Rückkehr
 18.01.03    Infrastruktur                                       6,76      5,98     5,50       3,70      -38,1%         -32,7%
 18.01.04    Migration und Zentrale Dienste                                9,36    10,03      41,48     +343,3%        +313,5%
             Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche
 18.01.05                                                                  5,52     6,70       5,93       +7,4%         -11,5%
             Angelegenheiten
 18          Einzahlungen                                       26,10     24,04    24,70      19,71       -18,0%         -20,2%
 18.01       Fremdenwesen                                       26,10     24,04    24,70      19,71      -18,0%         -20,2%
 18.01.01    Grundversorgung                                    16,92     21,37    19,10       8,06      -62,3%         -57,8%
             Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,
 18.01.02                                                        9,18      2,40     5,60       0,64      -73,5%         -88,6%
             Rückkehr
 18.01.04    Migration und Zentrale Dienste                                0,26               11,01   +4.062,5%                 -
             Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche
 18.01.05                                                                  0,00                0,00      -55,4%                 -
             Angelegenheiten
                                 Nettofinanzierungssaldo      -620,26   -356,77   -290,14   -327,68              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht folgende Eckwerte für 2022 vor:

GB 18.01-„Fremdenwesen“

Für das DB 18.01.01-„Grundversorgung“ sind im BVA-E 2022 206,3 Mio. EUR vorgesehen,
es umfasst damit 59,4 % der Auszahlungen der Untergliederung und besteht hauptsächlich
aus Transfers. Der überwiegende Teil der Transferzahlungen sind Kostenersätze für die
Länder im Rahmen der Grundversorgung iHv 139,1 Mio. EUR. Gegenüber dem BVA 2021
steigen diese Transfers um 22,2 Mio. EUR (+19,0 %), was auf die gestiegene Anzahl an
AsylwerberInnen zurückzuführen ist. Für die Transfers an die Länder wurde eine Bindung in
der Veranschlagung aufgenommen, d. h. das Budget wird nur für die tatsächlich anfallenden
Auszahlungen für die Grundversorgung vom BMF freigegeben und kann nicht umgeschichtet
werden. Für die BBU sind 60,0 Mio. EUR für die Bundesbetreuung budgetiert, die um
9,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021 steigen. Die bisher in diesem Detailbudget
abgewickelten AMIF-Projekte werden nunmehr in das DB 18.01.04-„Migration und Zentrale
Dienste“ überführt.

                                                                                                                        10 / 20
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Die Auszahlungen im DB 18.01.02-„Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr“
steigen gegenüber dem BVA 2021 um 4,9 % auf 90,0 Mio. EUR im BVA-E 2022. Mit rd. 75 %
stellt der Personalaufwand die größte Position bei den Auszahlungen dar und nimmt
gegenüber dem BVA 2021 um 5,4 Mio. EUR zu. Der Stand der offenen Verfahren liegt per
Ende September 2021 bei 12.219 und stieg deutlich gegenüber dem Ende des 1. Halbjahrs
2020 als der Stand an offenen Verfahren rd. 3.510 betrug. Der betriebliche Sachaufwand liegt
mit 21,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreserfolg von 22,8 Mio. EUR, was vor allem auf geringere
Auszahlungen an FRONTEX zurückzuführen ist. Als Einzahlungen sind nur mehr
0,6 Mio. EUR an Kostenersätzen der EU für Dienstreisen und FRONTEX budgetiert, die
gegenüber     dem     BVA 2021      mit   5,0 Mio. EUR    deutlich   gesunken    sind,   da    2021
Außerlandesbringungen stark abgenommen haben. Da der Abrechnungszeitraum 6 Monate
beträgt, werden diese erst 2022 abgerechnet.

Im DB 18.01.03-„Infrastruktur“ sind ausschließlich ARE- und BIG-Mieten veranschlagt.
Diese betrugen im Erfolg 2020 6,0 Mio. EUR, sanken im BVA 2021 auf 5,5 Mio. EUR und sind
im BVA-E 2022 nunmehr mit 3,7 Mio. EUR veranschlagt. Die Mieten konnten durch die
Übertragung von Objekten an die BBU gesenkt werden. Das BMI denkt an, aus den lagernden
Containern in Zusammenarbeit mit dem ÖBH geeignete Unterkünfte zu schaffen. Sobald diese
zum Einsatz kommen, können kostenintensive Standorte reduziert werden.

Im DB 18.01.04-„Migration und Zentrale Dienste“ werden die Ressourcen für legale
Migration     und     migrationspolitische     Themen       abgebildet.    Es     umfasst       jene
Organisationseinheiten der Sektion V Fremdenwesen des BMI, die nicht anderen
Detailbudgets inhaltlich zugehörig sind. Im BVA 2021 wurden für das Detailbudget insgesamt
10,0 Mio. EUR veranschlagt, die für 2022 deutlich um 31,4 Mio. EUR erhöht werden. Dies
betrifft   Erhöhungen        des   Personalaufwands      (+4,6 Mio. EUR    insbesondere       durch
Verschiebungen aus anderen Detailbudgets), Werkleistungen für IKT (insbesondere
Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Programms Integrierte Fremdenadministration (IFA))
sowie die Überführung der AMIF-Projekte aus dem DB 18.01.01-„Grundversorgung“. Für die
AMIF-Projekte       wurden     16,8 Mio. EUR   an   Auszahlungen       (einschließlich   nationaler
Kofinanzierungen) sowie 11,0 Mio. EUR an Einzahlungen budgetiert.

Im DB 18.01.05-„Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten“ werden
strategische Fragestellungen von fremdenpolizeilichen Angelegenheiten erfasst. Es wurde mit
5,9 Mio. EUR budgetiert.

                                                                                              11 / 20
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-             und           des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 18                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021         2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        314,2       346,8       32,6     10,4%        313,2        346,0        32,8    10,5%            -0,8
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   86,1        88,7        2,6      3,0%         85,0         87,9         2,8    3,3%             -0,8
   davon
     Bezüge                                              63,2        66,2        3,0      4,7%         63,2         66,2         3,0     4,7%             0,0
     Mehrdienstleistungen                                 3,5         3,5       -0,1     -1,9%          3,5          3,5        -0,1    -1,9%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          15,7        15,8        0,1      0,7%         15,7         15,8         0,1     0,7%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      43,9        37,4       -6,5    -14,8%         43,9         37,4        -6,5   -14,9%             0,0
   davon
     Mieten                                               6,8         7,1        0,3      3,8%          6,8          7,1         0,3     3,8%             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                         17,4        16,1       -1,3     -7,6%         17,4         16,1        -1,3    -7,6%             0,0
     Transporte durch Dritte                              4,4         4,3       -0,2     -3,6%          4,4          4,3        -0,2    -3,6%             0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  5,8         3,4       -2,4    -41,0%          5,8          3,4        -2,4   -41,3%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  184,2       220,7       36,5     19,8%        184,2        220,7        36,5    19,8%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger        116,9       139,1       22,2    19,0%         116,9        139,1        22,2   19,0%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  15,1        19,6        4,5    29,9%          15,1         19,6         4,5   29,9%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              10,5         10,5         0,0     0,0%            10,5
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    4,3          4,3                     -            4,3
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                       2,5          2,5                     -            2,5
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             3,7          3,7                     -            3,7
   davon
     Abfertigungen                                                                                        1,2        1,2                      -           1,2
     Jubiläumszuwendungen                                                                                 2,4        2,4                      -           2,4
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,6         0,5       -0,1     -16,4%                                                          -0,5
   Sachanlagen                                            0,6         0,5       -0,1    -16,4%                                                           -0,5
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0         0,1        0,0    112,0%                                                           -0,1
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                 0,0         0,1        0,0    112,0%                                                           -0,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         314,8       347,4       32,5      10,3%       323,7        356,5        32,8    10,1%             9,1

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt        24,7        19,7        -5,0   -20,2%         26,9         21,8        -5,0   -18,7%             2,1

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -290,1       -327,7      -37,5           -    -296,8       -334,7      -37,8           -          -7,0

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit insgesamt 9,1 Mio. EUR vergleichsweise
gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen,
Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur
im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich
Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                     12 / 20
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5.4         Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 6:          Rücklagengebarung

    UG 18                                                   Veränderung                Budget. RL-                  Anteil
                                                  Stand                      Stand                   Rücklagen
                                                             31.12.2020 -              Verwendung                 RL-Rest am
                                                31.12.2020                 30.09.2021                  -rest
                                    in Mio. EUR               30.09.2021                BVA-E 2022                BVA-E 2022
    Detailbudgetrücklagen                              11,7           -9,0         2,8             -
    Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                16,9                       16,9             -
                                 Gesamtsumme          28,6          -9,0       19,6                        19,6         6,2%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 18-Fremdenwesen verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 28,6 Mio. EUR, wovon
16,9 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die EU-Projekte und
insbesondere den AMIF3 betreffen. Im Jahr 2021 wurden aus Detailbudgetrücklagen
9,0 Mio. EUR insbesondere für Bedeckung von Zusatzauszahlungen an die BBU aufgrund
erhöhtem Belagstands bzw. für COVID-19-Schutzmaßnahmen sowie im Rahmen von
Drittstaatenprojekten             entnommen.          Per    30. September         2021      resultierte     daraus       ein
Rücklagenstand von 19,6 Mio. EUR. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen
budgetiert. Die verbleibenden Detailbudgetrücklangen iHv. 2,8 Mio. EUR sollen laut BMI noch
2021 für den Mehrbedarf der BBU entnommen werden, sodass für einen etwaigen Mehrbedarf
2022 innerhalb der UG 18 keine Rücklagen als Bedeckung zur Verfügung stehen.

3
    Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

                                                                                                                      13 / 20
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 7:          Planstellenverzeichnis4

    UG 18                                         2019      2020        2021         2022           BFRG-E 2022-2025

                                                                                                 2023      2024       2025
    PLANSTELLEN                                     1.750      1.782       1.631         1.581    1.581      1.581      1.581
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.    Zielwert
       VBÄ                                          1.373      1.338       1.321       -
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt              83,3       90,5        88,7          91,5

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 18-Fremdenwesen 1.581 Planstellen
vorgesehen und bleiben über den Zeitraum des BFRG-E 2022-2025 konstant. Die Planstellen
sinken gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 50, die bisher unbesetzt waren, und in die
UG 11-Inneres transferiert werden.

Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2021 beträgt für die Untergliederung 1.321 VBÄ und entspricht
damit einem Anteil von 81,0 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. Der Personalstand
beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl soll aufrechterhalten werden, um auch bei
erwarteten steigenden Verfahren die Bearbeitung rasch abwickeln zu können.

4
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                      14 / 20
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7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte5
                                 SDGs6
    Green Budgeting-             Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
    Landkarte (Maßnahmen)        Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMI hat für die UG 18-Fremdenwesen insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die
gegenüber dem BVA 2021 gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der UG 18 sind dem
SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ zugeordnet. Die Qualitätskennzahl „Bescheide 1. Instanz
vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde durch eine geeignetere
Kennzahl „Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) durch das Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt.

Das BMI führt bei den Kennzahlen nur bis zum Jahr 2022 Zielzustände an und nicht, wie bis
zum BVA 2020 noch praktiziert, für zwei Jahre im Voraus. Das Ressort begründet dies damit,
dass die Bereiche des Asyl- und Migrationswesen von einem höchst volatilen Umfeld mit
zahlreichen externen Faktoren geprägt ist. Darum wird von einer mittelfristigen Planung
abgesehen.

5
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
6
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                15 / 20
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7.2    Einzelfeststellungen

Im Wirkungsziel 1 „Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines
qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch
insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minderjäh-
rige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können“ wird der Gleichstellungsaspekt mit-
berücksichtigt. Mit der Kennzahl 18.1.1 wird die Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen
angegeben. Der Zielzustand 2021 lag bei 12.500 und wird 2022 auf 10.000 reduziert, wobei
auf den pandemiebedingt gefallenen Istzustand 2020 iHv 8.675 reagiert wird. 2019 lag der
Istwert von bei 12.245 Außerlandesbringungen.

Der Gleichstellungsaspekt findet sich im Indikator zur Frauenquote in Reintegrationspro-
grammen, die im Jahr 2022 weiterhin 15 % erreichen soll. Nachdem der Istzustand 2019 noch
bei 7,7 % lag, stieg dieser 2020 auf 9,8 %. Bei der Kennzahl 18.1.3-„Asylwerber im EU-
Vergleich“ liegt Österreich nach Platz 11 im Jahr 2019 auf Platz 9 im Jahr 2020, 2022 soll der
10. Platz nicht unterschritten werden. Mit dieser Kennzahl soll der Migrationsdruck beurteilt
werden.

Die Kennzahl 18.1.4 „Qualitätskennzahl Bescheide 1. Instanz vor dem Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl (BFA)“ wurde im BVA-E 2022 ersetzt durch „Behebungsquote von
Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durch das
Bundesverwaltungsgericht“. Dabei wurde auf die Kritik des Budgetdienst, dass es sich bei der
bisherigen Kennzahl um eine Prozesskennzahl handelt, reagiert. Als Zielwert wird ein unter
30 % liegender Anteil der vom Bundesverwaltungsgericht abgeänderten oder behobenen
Entscheidungen, die auf interne Gründe wie unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler oder
Interpretationsfehler zurückzuführen sind, festgelegt. Ein Istwert wird in den Unterlagen nicht
angegeben, stellt jedoch eine wesentliche Informationsbasis dar, um den Zielwert beurteilen
zu können.

                                                                                        16 / 20
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Das Wirkungsziel 2 betrifft die „Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im
Bereich der legalen Migration. Irreguläre Migration soll reduziert werden und qualifizierte
Migration im Interesse Österreichs erfolgen“. Die Kennzahl 18.2.2 zum Anteil der
kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich lag für die
Jahre 2019 und 2020 mit 8,4 % bzw. 7,9 % bereits über dem Zielzustand von 5 % für 2021
und soll 2022 auf 8 % steigen.7 Für den Anteil der nach dem Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten
Fremden (Kennzahl 18.2.1) wird der Zielzustand von 70 % im Jahr 2021 auf 80 % im Jahr 2022
erhöht, wobei die Istwerte seit 2019 über 85 % lagen. Der Anteil der neu zugezogenen EWR-
Bürger und Schweizer Bürger an allen legal zugezogenen Fremden beträgt im Jahr 2020
77,4 %, für 2022 wird ein Zielwert von weiterhin 70 % angestrebt. In methodischer Sicht
handelt es sich um geeignete Indikatoren, um das Wirkungsziel zu beurteilen.

7
  Die Istwerte 2018 und 2019 waren laut Auskunft des BMI überhöht, da es in diesen Jahren aufgrund einer Änderung im
Fremdenrechtsänderungsgesetz zu vermehrten Anträgen kam.

                                                                                                            17 / 20
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                    Legende
                          Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                            Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Gleichstellungsziel
Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen
Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für
vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige
entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Maßnahmen

       Rasche Asylverfahren gewährleisten
       Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen
       Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren
       Gewährung von Schutz und Sicherstellung von Gleichstellung in Förderprojekten für
        Frauen und Mädchen aus Krisengebieten

Indikatoren

Kennzahl 18.1.1        Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen
 Berechnungsmethode    Anzahl der gesamten Außerlandesbringungen gemäß Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
          Datenquelle  Integriertes Fremdenadministrationssystem (IFA)
   Messgrößenangabe    Anzahl
                                2018                 2019                2020                 2021              2022                 2023
          Zielzustand                12.500                12.500              12.500                12.500           10.000 nicht verfügbar
            Istzustand               12.611                12.245               8.675
       Zielerreichung über Zielzustand         unter Zielzustand   unter Zielzustand
                       Im Jahr 2020 lag die Anzahl an Außerlandesbringungen bei 8.675, davon 4.428 freiwillige Ausreisen und 4.247 zwangsweise
                       Ausreisen (davon 678 Dublinüberstellungen und 3.569 Abschiebungen) in 8 Charter-Destinationen. Aufgrund der
                       Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) ist der
                       Istzustand 2020 niedriger als jene der Vorjahre. Dementsprechend wird 2022 eine Steigerung angestrebt. Weiterführende
                       Informationen können den Statistiken des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl bzw. dem Bericht zur Evaluierung der
                       Angaben zur Wirkungsorientierung 2020 entnommen werden.
                       Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt.

                                                                                                                                     18 / 20
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Kennzahl 18.1.2       Frauenquote in Reintegrationsprogrammen
 Berechnungsmethode Anteil der teilnehmenden/geförderten Frauen und Mädchen in Reintegrationsprogrammen
                      Administrative Aufzeichnungen BMI in Bezug auf Projekte aus den AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds)
          Datenquelle
                      Programmen Rückkehr/Reintegration und ERIN (European Reintegration Network)
   Messgrößenangabe %
                                 2018                    2019                2020               2021                 2022                 2023
           Zielzustand                       30                    30                   15                15                   15 nicht verfügbar
             Istzustand                    13,5                   7,7                  9,8
        Zielerreichung     unter Zielzustand      unter Zielzustand    unter Zielzustand
                          Kennzahl bildet die Gleichstellung von Frauen im Bereich Asyl und Reintegration ab. Das Ziel ist erreicht wenn der IST-Wert
                          größer oder gleich dem Zielwert ist.
                          Der IST-Wert der Kennzahl liegt für 2018 bei 13,5 % (109 Frauen in absoluten Zahlen), 2019 bei 7,7 % (24 Frauen) und 2020
                          bei 9,8 % (14 Frauen in absoluten Zahlen). Der Zielzustand 2022 verfolgt eine Steigerung. Die Festlegung von absoluten
                          Zielwerten ist nicht sinnvoll, da das mögliche Gesamtvolumen für Reintegrationsprogramme unmittelbar von der jeweiligen
                          Struktur der infrage kommenden Asylwerber und Asylwerberinnen und budgetären Rahmenbedingungen abhängig ist.

Kennzahl 18.1.3           Asylwerberinnen und Asylwerber im EU-Vergleich
                          Platzierung Österreichs bei der Anzahl an Aufnahmen von Asylwerbern im EU-Vergleich. Die Platzierung bezieht sich auf
                          die Gesamtanzahl an gestellten Asylanträgen pro Jahr der folgenden Personengruppe: Ein Asylbewerber ist eine Person,
 Berechnungsmethode       die während des Berichtszeitraums einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in
                          einen solchen Antrag einbezogen ist. Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die zum ersten Mal einen Antrag auf
                          internationalen Schutz gestellt hat
         Datenquelle      Eurostat - Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - jährliche aggregierte Daten
   Messgrößenangabe       Platzierung
                                  2018                  2019               2020                 2021                  2022                  2023
           Zielzustand                        8                    8                  10                   10                   10 nicht verfügbar
             Istzustand                      10                  11                    9
        Zielerreichung      über Zielzustand      über Zielzustand   unter Zielzustand
                          Das Ziel ist erreicht wenn der IST-Wert größer oder gleich dem Zielwert ist. Der Zielzustand 2022 verfolgt eine geringere
                          Aufnahme von Asylwerberinnen und Asylwerbern im EU-Vergleich nach Platzierung. Pro 100.000 Einwohner wurden in
                          Österreich im Jahr 2020 166 Asylanträge, 2019 145 Asylanträge und 2018 156 Asylanträge verzeichnet. Dies bedeutet im
                          Vergleich der 27 EU-Mitgliedsstaaten pro Kopf 2020 den siebten Platz, 2019 den zwölften Platz und 2018 den neunten
                          Platz.

                          Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das
Kennzahl 18.1.4
                          Bundesverwaltungsgericht
                          Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz
 Berechnungsmethode
                          abgeänderte oder behobene Entscheidungen
         Datenquelle      Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
   Messgrößenangabe       %
                                  2018                 2019                  2020                 2021                  2022                2023
           Zielzustand               -                    -                    -        nicht verfügbar                        ≤ 30 nicht verfügbar
             Istzustand   nicht verfügbar      nicht verfügbar      nicht verfügbar
        Zielerreichung               -                    -                    -
                          Neue Kennzahl ab 2022. Kennzahl fokussiert auf Qualität für die im BFA erstellten Bescheide im Asylbereich. Interne
                          Gründe für Aufhebungen in 2. Instanz sollen möglichst gering gehalten werden. Externe Gründe (geänderte
                          Umfeldbedingungen, Entwicklungen im Herkunftsland etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des BFA.

Wirkungsziel 2:

Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration.
Irreguläre Migration soll reduziert werden und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs
erfolgen.

Maßnahmen

         Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen
         Gesamtstaatliche Migrationsstrategie zur langfristigen Sicherung des sozialen
          Friedens unter Einbeziehung des Berichtes des Migrationsrates erstellen
         Bekämpfung der irregulären Migration

                                                                                                                                             19 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 18-Fremdenwesen

Indikatoren

                          Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach
Kennzahl 18.2.1
                          Österreich zugewanderten Fremden
 Berechnungsmethode Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden
          Datenquelle Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten
   Messgrößenangabe %
                                2018                   2019                2020                2021            2022               2023
           Zielzustand            -            nicht verfügbar                       70               70               80 nicht verfügbar
             Istzustand                  87,5                  88                  85,5
       Zielerreichung             -                       -          über Zielzustand
                        Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt.
                        Im Jahr 2019 war der Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an Zuzügen von Fremden 88,0%.
                        Das entspricht in absoluten Zahlen rund 120.600 Personen.
                        Im Jahr 2020 war der Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz an Zuzügen von Fremden 85,5%.
                        Das entspricht in absoluten Zahlen rund 106.000 Personen.
                        Der Zielzustand 2022 wird gegenüber 2021 deutlich angehoben.

Kennzahl 18.2.2     Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich
                    Anteil der vergebenen „Rot-Weiß-Rot – Karten“ gemäß § 41 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und „Blauen Karten EU“
 Berechnungsmethode gemäß § 42 NAG an allen erteilten Erstaufenthaltstiteln für Drittstaatszugehörige

          Datenquelle Integriertes Zentralregister (IZR: Register mit aufrechten Aufenthaltstiteln zum jeweiligen Stichtag)
   Messgrößenangabe %
                                2018                  2019                  2020                2021                 2022                2023
           Zielzustand                      4                      4                   5                  5                    8 nicht verfügbar
             Istzustand                   8,1                    8,4                 7,9
       Zielerreichung über Zielzustand          über Zielzustand      über Zielzustand
                        Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert gleich oder über dem Zielwert liegt.
                        Im Jahr 2019 liegt der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung bei 8,4 %, das entspricht in absoluten Zahlen 1.910
                        vergebenen Rot-Weiß-Rot-Karten und 309 Blauen Karten EU.
                        Im Jahr 2020 liegt der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung bei 7,9 %, das entspricht in absoluten Zahlen 1.274
                        vergebenen Rot-Weiß-Rot-Karten und 184 Blauen Karten EU.
                        Der Zielzustand 2022 wird gegenüber 2021 angehoben.

                          Anteil der neu zugezogenen EWR-Bürgerinnen und Bürger und Schweizer Bürgerinnen und Bürger an allen
Kennzahl 18.2.3
                          legal zugezogenen Fremden
 Berechnungsmethode       Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen EU/EFTA an Summe aller Zuzüge von legal zugezogenen Fremden
         Datenquelle      Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten
   Messgrößenangabe       %
                                  2018                   2019                2020            2021               2022               2023
           Zielzustand              -            nicht verfügbar                       70            70                 70 nicht verfügbar
             Istzustand                    74,7                  73,3                77,4
        Zielerreichung              -                       -          über Zielzustand
                          Das Ziel ist erreicht, wenn der IST-Wert nahe dem Zielwert liegt.
                          Im Jahr 2019 war der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen aus EU/EFTA an legal zugezogenen Fremden 73,3 %. Das
                          entspricht in absoluten Zahlen rund 91.000 Personen.
                          Im Jahr 2020 war der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen aus EU/EFTA an legal zugezogenen Fremden 77,4 %. Das
                          entspricht in absoluten Zahlen rund 84.500 Personen.

                                                                                                                                            20 / 20
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