Untergliederungsanalyse UG 25-Familie und Jugend - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Parlament

 
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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 25-Familie und Jugend

                                      6. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................13

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................14

    6.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................19

    6.4     Förderungen...........................................................................................................21

    6.5     Rücklagen ..............................................................................................................22

7     Personal ........................................................................................................................23

8     Wirkungsorientierung ....................................................................................................24

    8.1     Überblick ................................................................................................................24

    8.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................25

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................27

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 25                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Auszahlungen                                    7.119,8     7.393,8     7.585,1     7.535,5    7.844,0    8.102,4
 Anteil an Gesamtauszahlungen                       9,0%       7,2%         7,8%        8,3%      8,8%       8,9%
 jährliche Veränderung                             -0,9%       3,8%         2,6%       -0,7%      4,1%       3,3%
 Einzahlungen                                    6.992,2     7.574,7     7.293,1     7.660,2    8.225,0    8.689,8
 Anteil an Gesamteinzahlungen                       8,7%       9,3%         9,6%        9,7%      9,8%      10,1%
 jährliche Veränderung                              2,7%       8,3%        -3,7%        5,0%      7,4%       5,7%
               Nettofinanzierungssaldo            -127,6       180,9      -292,0       124,7      381,0      587,4
             Ergebnishaushalt
 UG 25                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023       2024
 Aufwendungen                                    6.929,4     7.299,4     7.485,2        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                       8,6%       7,0%        7,5%            -          -          -
 jährliche Veränderung                             -2,2%       5,3%        2,5%            -          -          -
 Erträge                                         6.965,8     7.252,6     7.298,3        n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                           8,6%       8,9%        9,5%            -          -          -
 jährliche Veränderung                             -2,1%       4,1%        0,6%            -          -          -
                        Nettoergebnis                36,4      -46,8      -186,9           -          -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

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Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz
2020      (BMG-Novelle 2020)       von    Aufgabenänderungen        und     damit   auch       von
Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen
jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den
Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021
budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in
der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte
des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand
insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht
wurden.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 25-Familie und
Jugend im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 7,59 Mrd. EUR vor. Im
Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 191,3 Mio. EUR bzw. 2,6 %.
Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung (+2,5 %).

Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf um 354,8 Mio. EUR höher
veranschlagte    Transfers    an     Sozialversicherungsträger    (v. a.   Pensionsbeiträge     für
Kindererziehungszeiten)      sowie       auf   Auszahlungen       iHv 50 Mio. EUR     für      den
Corona-Familienhärteausgleich zurück. Einen gegenläufigen Effekt hat der Entfall des im
BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschusses iHv 232,3 Mio. EUR, der sich aufgrund der
Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig
auswirkt.

Der Rückgang der Einzahlungen um 281,6 Mio. EUR ist einerseits auf den Entfall des im
BVA 2020        veranschlagten        FLAF-Überschusses          zurückzuführen,     der         im
Finanzierungshaushalt als Rückzahlung des Reservefonds abgebildet wird. Andererseits
reduzieren sich die Einzahlungen in den FLAF aufgrund der COVID-19-Krise, die im BVA 2020
noch nicht berücksichtigt ist. Angesichts der Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen in
Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown dürften auch die im BVA-E 2021 budgetierten
Einzahlungen nicht realisierbar sein. In diesem Zusammenhang wurde im Budgetausschuss
vom 6. November 2020 ein Abänderungsantrag eingebracht, durch den die Einzahlungen in
den FLAF im Jahr 2021 im Vergleich zur Regierungsvorlage um 102,1 Mio. EUR auf
7.090,4 Mio. EUR gesenkt werden sollen.

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Die   COVID-19-Pandemie        führt   im   BVA-E 2021        insbesondere   im   Bereich    des
Familienhärteausgleichs, für den zusätzliche Mittel iHv 50 Mio. EUR aus dem FLAF
bereitgestellt werden sollen, zu Mehrauszahlungen gegenüber dem BVA 2020. Bereits im Jahr
2020 wurde eine Reihe an Unterstützungsmaßnahmen für Familien beschlossen, die eine
deutliche Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen bewirken. Dies betrifft
insbesondere       die     Einmalzahlung        für     Familien       (665 Mio. EUR),       den
Corona-Familienhärteausgleich (117 Mio. EUR) und die Möglichkeit zur Verlängerung des
Anspruchs aus der Familienbeihilfe (rd. 20 Mio. EUR pro Jahr).

In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmen auf
8,10 Mrd. EUR. Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes erhöht sich dadurch von
7,8 % im Jahr 2021 auf 8,9 % im Jahr 2024. Gleichzeitig sollen die Einzahlungen gemäß den
Budgetunterlagen deutlich auf 8,69 Mrd. EUR anwachsen.

Die in der UG 25-Familie und Jugend auftretenden Unterschiede zwischen Finanzierungs-
und Ergebnishaushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds
sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungshaushalt) und Wertberichtigungen
bzw. Abschreibungen (nur Ergebnishaushalt) zurückzuführen.

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan 347 Planstellen vorgesehen. Gegenüber 2020
bedeutet dies eine Erhöhung um zusätzliche 50 Planstellen, die zum Aufbau der notwendigen
Strukturen (insbesondere der Präsidialsektion) des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und
Jugend (BMAFJ) verwendet werden sollen. Die Planstellen der UG 25 umfassen neben dem
Personal für den Bereich Familie und Jugend auch das Personal der in der UG 20-Arbeit
veranschlagten Bereiche Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020
beträgt für die Untergliederung 285 und entspricht damit einem Anteil von 96 % der Planstellen
des Finanzjahres 2021.

Das BMAFJ hat im BVA-E 2021 für die UG 25-Familie und Jugend insgesamt vier
Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auf
Ebene der Kennzahlen wurde jedoch insbesondere beim Wirkungsziel 1 („Lasten- und
Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten“) eine
wesentliche    Überarbeitung      vorgenommen,        durch     die   die    Aussagekraft     der
Wirkungsinformation aus Sicht des Budgetdienstes verbessert werden konnte.

 Die Werte in den Tabellen und Grafiken entsprechen der Regierungsvorlage und werden
 sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Auszahlungen in der UG 25-Familie und Jugend steigen im Betrachtungszeitraum etwas
stärker an als die Gesamtauszahlungen im Bundeshaushalt, sodass sich ihr Anteil an den
Gesamtauszahlungen von 7,8 % im Jahr 2021 auf 8,9 % im Jahr 2024 erhöht. Nach
ökonomischer Gliederung entfallen die Auszahlungen im BVA-E 2021 zu 89 % auf
Transfers. Dies umfasst insbesondere Transfers an private Haushalte iHv 4,77 Mrd. EUR
(v. a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld) und Transfers an öffentliche Körperschaften
und Rechtsträger iHv 1,93 Mrd. EUR (v. a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten,
Krankenversicherung, Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld). Zentrale Positionen
im Betrieblichen Sachaufwand, der im BVA-E 2021 mit 0,66 Mrd. EUR veranschlagt ist, sind
die Aufwendungen für Sachleistungen des FLAF (v. a. SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten,
Schulbücher).      Weitere      Auszahlungen      der   Untergliederung   betreffen   insbesondere
Unterhaltsvorschüsse und den Personalaufwand des BMAFJ.

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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:       Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Einzahlungen der UG 25-Familie und Jugend stammen vor allem aus abgabenähnlichen
Erträgen       (v. a. Dienstgeberbeitrag      zum     FLAF)   und   aus    Rückflüssen   aus    den
Unterhaltsvorschüssen. In Jahren, in denen der FLAF einen Überschuss aufweist, kommen
noch Überweisungen des Reservefonds hinzu, die als Einzahlungen aus Transfers von
öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern verbucht werden. Hier schlägt sich demnach
auch     der     für   2020    veranschlagte        Überschuss   nieder.   Die   Verrechnung    von
FLAF-Überschüssen erschwert eine Interpretation der Entwicklung der Gesamteinzahlungen
der UG 25-Familie und Jugend. Die Entwicklung der Einzahlungen in den FLAF wird
insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 durch die COVID-19-Krise stark negativ
beeinflusst, wobei sich das Instrument der Kurzarbeit dämpfend auswirkt. Eine Erläuterung
der Einzahlungsentwicklung im BVA-E 2021 erfolgt in Pkt. 6.2.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend

3         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise und zur Unterstützung der konjunkturellen Erholung
wurde eine Reihe an familienpolitischen Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem
die Einmalzahlung für Familien (Kinderbonus), die Hilfs- und Ausgleichszahlungen im Rahmen
des Corona-Familienhärteausgleichs, der Wegfall der Leistungsnachweis-Pflicht bei der
Familienbeihilfe für Studierende bzw. SchülerInnen bis März 2021, die Anhebung der
Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit bei der Familienbeihilfe von 10.000 EUR
auf       15.000 EUR1,           der     erleichterte     Zugang        zu    Unterhaltsvorschüssen         sowie       die
Sonderbetreuungszeit, bei der der Bund einen Teil des Entgelts übernimmt. Die wesentlichen
finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 25-Familie und Jugend werden in
Pkt. 5 dargestellt.

Ein wesentlicher Teil der Gebarung der UG 25 wird durch den FLAF geprägt. Nachdem dieser
zuvor über mehrere Jahre Überschüsse aufwies, überstiegen die Auszahlungen des FLAF ab
2017 die Einzahlungen. Im BVA 2020 ist zwar ein FLAF-Überschuss budgetiert, dieser wird
jedoch aufgrund der COVID-19-Krise nicht realisiert werden. Auch im Jahr 2021 wird der FLAF
ein       Defizit    aufweisen.           Ein     FLAF-Defizit        führt     allerdings      nicht   unmittelbar      zu
Leistungskürzungen, weil es durch allgemeine Budgetmittel bedeckt wird. Entsprechend
dieser Finanzierung durch den Bund baut der Reservefonds für Familienbeihilfen, der als
ausgegliederter Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet ist, (fiktive)
Schulden gegenüber dem Bund auf. Bei einem FLAF-Überschuss reduziert sich der
Schuldenstand des Reservefonds entsprechend. Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Entwicklung des (fiktiven) Schuldenstands des Reservefonds für Familienbeihilfen gegenüber
dem Bundesbudget, wobei der gemäß BVA 2020 unterstellte Überschuss nicht realisierbar
sein wird und stattdessen ein deutliches FLAF-Defizit zu erwarten ist:

Tabelle 2:          Entwicklung der Schulden des Reservefonds für Familienbeihilfen

                       in Mio. EUR     2012     2013    2014   2015      2016     2017       2018   2019   2020   2021
    Schulden des Reservefonds*       3.654,3 3.376,5 2.996,1 2.643,6 2.542,2 2.727,1 3.016,3 3.051,8 2.819,4          3.010
    Veränderung der Schulden**        -169,5  -277,8  -380,4  -352,5  -101,5   185,0   289,2    35,4  -232,3            190

* 2012 bis 2019 laut BRA (Band vom Bund verwaltete Rechtsträger), 2020 und 2021 gemäß BVA 2020 bzw. BVA-E 2021
** Veränderung der Schulden entspricht dem Defizit des FLAF. Verbuchung einer Reduktion der Schulden: Auszahlung an
Reservefonds DB 25.01.05-„Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF“ und Einzahlung von Reservefonds im
DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“. Verbuchung eines Aufbaus an Schulden: Teil von Kinderbetreuungsgeld wird im
Konto „7614.001 Kinderbetreuungsgeld Vorlagepflicht des Bundes“ gebucht.
Quellen: BRA 2013 bis 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnung

1
    Diese Maßnahme wurde bereits im Regierungsprogramm 2020 – 2024 angekündigt.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend

Vor Beginn der COVID-19-Krise wurde im Regierungsprogramm 2020 – 2024 bzw. in einem
Ministerratsvortrag vom 30. Jänner 2020 angekündigt, dass der Familienbonus ab dem Jahr
2022 von 1.500 EUR auf 1.750 EUR erhöht und der Kindermehrbetrag von 250 EUR auf
350 EUR pro Jahr und Kind angehoben werden soll. Beim Kindermehrbetrag soll zudem der
Kreis der Bezugsberechtigten auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt werden. Dies würde laut
einer Schätzung des Budgetdienstes zu Mindereinnahmen von etwa 125 Mio. EUR im Jahr
2022 und von 280 Mio. EUR ab dem Jahr 2023 führen. In den vorliegenden Budgetunterlagen
dürften diese Maßnahmen, die zu Mindereinzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben
führen und keine unmittelbare Auswirkung auf die UG 25-Familie und Jugend haben,2 noch
nicht berücksichtigt sein.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Wissenschaftliche Untersuchung der 2017 neu eingeführten Maßnahmen (KBG-Konto,
         Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus) für eine bessere Vereinbarkeit von Familie
         und Beruf (Endbericht 2021). Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch
         verstärkten Einsatz von modernen Management-Instrumenten (z.B. Zertifizierung
         berufundfamilie), bewusstseinsfördernde Maßnahmen (z.B. Netzwerk Unternehmen
         für Familien) und den flächendeckenden, qualitativen Ausbau eines bedarfsgerechten
         Kinderbildungs- und -betreuungsangebots sowie Ausweitung der professionellen
         Ferienbetreuung verbessert werden.

        Ausbau von anonymen und kostenlosen (niederschwelligen) Beratungsleistungen für
         Familien.

        Förderung       von    Elternbildung,       Gewaltprävention,         Projekten      zur    Eltern-    und
         Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen und Familienmediation.

2
  Auch andere bedeutende Familienleistungen (insbesondere der Kinderabsetzbetrag) werden außerhalb des FLAF geleistet
(siehe Pkt. 6.2).

                                                                                                               9 / 32
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         Implementierung von Jugendpolitik als Querschnittsmaterie (v. a. Umsetzung und
          Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie, Implementierung der EU-
          Jugendstrategie und der EU-Programme Europäisches Solidaritätskorps und
          Erasmus+: Jugend in Aktion).

         Ausbau des Angebots an digitalen Schulbüchern im Rahmen der Schulbuchaktion
          durch die Implementierung einer Preisstruktur für E-Book+ im Hinblick auf die COVID-
          19-Pandemie.

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der
Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wie folgt geändert:

Tabelle 3:       Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 25-Familie und Jugend                                          2021        2022       2023       2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                      7.615,4    7.836,3    8.050,0
 BFRG 2021-2024                                                      7.585,1    7.535,5    7.844,0    8.102,4
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                  -30,3     -300,8     -206,0          -
     COVID-19-Maßnahmen                                                 50,0
       Corona-Familienhärteausgleich                                   50,0

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 sinkt die Auszahlungsobergrenze im
BFRG-E 2021-2024 im Jahr 2021 um 30,3 Mio. EUR. In den Jahren 2022 und 2023 fällt der
Rückgang mit 300,8 Mio. EUR und 206,0 Mio. EUR noch deutlicher aus. Dies dürfte
insbesondere auf zum Zeitpunkt der Erstellung des vorangegangen BFRG angenommene
FLAF-Überschüsse in den Jahren 2021 bis 2023 zurückzuführen sein, die sich aufgrund der
Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig
auswirken. Im Jahr 2021 kommt es zu einem gegenläufigen Effekt, der neben den zusätzlichen
veranschlagten FLAF-Mitteln iHv 50,0 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich auch
auf die ungewöhnlich hohen Transfers an Sozialversicherungsträger zurückzuführen sein
dürfte, sodass 2021 die Differenz zum vorangegangenen BFRG geringer ausfällt als in den
nachfolgenden Jahren.

                                                                                                      10 / 32
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5         Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt.

Tabelle 4:         Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                       Einzahlung
    UG 25-Familie und Jugend                                                                Auszahlung            BVA-E
                                                                     COVID-19-Fonds
                                                                                                                   2021
                                                       in Mio. EUR        Stand: 15. Oktober 2020
    Corona-Familienhärteausgleich gem. § 38a (9) FLAG                              17,0                 16,6
    Einmalzahlung Familien (Kinderbonus)                                          678,0                665,3
    Abwicklungskosten (Corona-Familienhärteausgleich &
                                                                                    6,0                   1,5
    Sonderbetreuungszeit)
    Corona-Familienhärteausgleich gem. § 38a (5) FLAG                                                                50,0

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Für den Corona-Familienhärteausgleich werden im Jahr 2020 insgesamt 130 Mio. EUR aus
dem Bundesbudget bereitgestellt, von denen in Summe 117 Mio. EUR auf die UG 25-Familie
und Jugend entfallen. Über FLAF-Mittel iHv 100 Mio. EUR werden im Wesentlichen Familien
unterstützt, die nach dem 28. Februar 2020 in Folge der COVID-19-Krise von Arbeitslosigkeit
oder Kurzarbeit betroffen waren („Corona-Familienhärtefonds“). Die Höhe der Zahlung richtet
sich dabei nach der Familienkonstellation, einer festgelegten Einkommensobergrenze und
dem Einkommensverlust. Per Stichtag 15. Oktober 2020 wurden aus diesen Mitteln
84,8 Mio. EUR ausgezahlt. Bis zum Jahresende erwartet das Ressort eine vollständige
Ausschöpfung der aus dem FLAF bereitgestellten 100 Mio. EUR. Weitere 30 Mio. EUR
werden         aus     dem      COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                   (UG 45-Bundesvermögen)                 für
einkommensschwache Familien, die am 28. Februar 2020 von Arbeitslosigkeit betroffen
waren, bereitgestellt. Davon entfallen 17 Mio. EUR auf die UG 25-Familie und Jugend.3 Im
Rahmen des „Familienkrisenfonds“ erhalten Familien eine Zahlung iHv 100 EUR pro Kind,
sofern sie keine Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die verbleibenden 13 Mio. EUR
wurden über die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz an die Bundesländer überwiesen,
um auch Familien mit Mindestsicherungs- oder Sozialhilfebezug finanziell zu unterstützen.

In Zusammenhang mit dem Corona-Familienhärteausgleich (und der Sonderbetreuungszeit)
wurden         aus     dem      COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                   außerdem         6,0 Mio. EUR          für
Abwicklungskosten bereitgestellt, von denen bis 15. Oktober 2020 1,5 Mio. EUR ausgezahlt
wurden. Die Mittel dienen laut Ressort der Abdeckung von Leistungen der BHAG, des BRZ

3
    Bis zum Stichtag 15. Oktober wurden aus dem „Familienkrisenfonds“ Auszahlungen iHv 16,6 Mio. EUR geleistet.

                                                                                                                    11 / 32
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und ausgewählter Unternehmen, die bei der (vom BMAFJ und der BHAG durchgeführten)
Antragsabwicklung beim Familienhärtefonds unterstützen.

Ebenfalls aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt, wurde die Einmalzahlung
für Familien iHv 360 EUR pro Kind (Kinderbonus), für die Anfang September 2020 insgesamt
665,3 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Die Auszahlung erfolgte gemeinsam mit der regulären
Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld. Ein wesentlicher Teil der Einmalzahlung kommt den
unteren Einkommen zu Gute, die im Allgemeinen eine höhere Konsumneigung aufweisen.
Dies verstärkt den konjunkturbelebenden Effekt der Maßnahme. Der Budgetdienst hat die
Einmalzahlung für Familien in Hinblick auf fiskalische Auswirkungen, Konjunktureffekt und
Verteilungswirkung im Rahmen seiner Anfragebeantwortung zu den Auswirkungen des
Konjunkturstärkungspakets 20204 analysiert.

Die Möglichkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe (Wegfall der
Leistungsnachweis-Pflicht für Studierende bzw. SchülerInnen bis März 2021) führt laut
Ressort ab dem Jahr 2020 zu Mehrauszahlungen von etwa 20 Mio. EUR pro Jahr.

Im BVA-E 2021 sollen weitere 50 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden, wobei sich die Richtlinien für die
konkrete Verwendung laut Ressort noch in Ausarbeitung befinden. Im Gegensatz zum
Finanzjahr 2020 erfolgt die Budgetierung dabei direkt in der UG 25-Familie und Jugend (keine
Einzahlung aus der UG 45-Bundesvermögen). Der FLAF wird durch diese zusätzlichen
Auszahlungen            nicht    belastet.      Weitere      Auszahlungen          iHv 20 Mio. EUR    für     den
Corona-Familienhärteausgleich                sind    im     BVA-E 2021        in    der    UG 21-Soziales     und
Konsumentenschutz für einen weiteren Transfer an die Länder für BezieherInnen von
Mindestsicherung vorgesehen.

Einzahlungsseitig belastet der wirtschaftliche Einbruch im Zuge der COVID-19-Krise vor allem
die in Form von Dienstgeberbeiträgen vereinnahmten FLAF-Einzahlungen, wobei der Effekt
durch das Instrument der Kurzarbeit deutlich gedämpft wird. Aufgrund des bei der Erstellung
des Budgetentwurfs noch nicht berücksichtigten zweiten Lockdowns und der damit
einhergehenden Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung dürften die im BVA-E 2021
veranschlagten Einzahlungen nicht erreicht werden (siehe Pkt. 6.2).

4
    Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020

                                                                                                            12 / 32
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6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds begründen:

Tabelle 5:       Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 25                                                                Erfolg     BVA       BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                        in Mio. EUR    2019      2020       2021             BVA 2020
 Auszahlungen                                                          7.119,8   7.393,8      7.585,1      191,3     2,6%
 COVID-19-Krisenbewältigung
   Familienhärteausgleich                                                                        50,0       50,0         -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                                   7.119,8   7.393,8      7.535,1      141,3     1,9%
 davon
   Überschuss an d. Reservefonds für Familienbeihilfe                              232,3                  -232,3 -100,0%
   Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten                         1.026,3   1.028,4      1.376,1      347,7   33,8%
 Einzahlungen                                                          6.992,2   7.574,7      7.293,1     -281,6    -3,7%
 davon
   Rückzahlungen des Reservefonds                                                  232,3                  -232,3 -100,0%
   DB 25.01.07-Einnahmen des FLAF                                      6.886,5   7.236,2      7.192,5      -43,7   -0,6%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Die veranschlagten Auszahlungen steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um
191,3 Mio. EUR an. Davon gehen 50 Mio. EUR auf den Corona-Familienhärteausgleich
zurück, der im BVA 2020 nicht budgetiert war (siehe Pkt. 5). Ein wesentlicher Grund für die
Auszahlungssteigerung sind außerdem um 347,7 Mio. EUR höher veranschlagte Transfers an
den       Dachverband            der       Sozialversicherungsträger                für       Pensionsbeiträge               für
Kindererziehungszeiten. Einen gegenläufigen Effekt hat der Entfall des im BVA 2020
veranschlagten          FLAF-Überschusses                 iHv 232,3 Mio. EUR,           der     sich     aufgrund        der
Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig
auswirkt.

Die budgetierten Einzahlungen sinken im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um
281,6 Mio. EUR. Dies ist einerseits auf den Entfall des im BVA 2020 veranschlagten
FLAF-Überschuss zurückzuführen, der im Finanzierungshaushalt als Rückzahlung des
Reservefonds abgebildet wird. Andererseits reduzieren sich die Einzahlungen in den FLAF
aufgrund der COVID-19-Krise, die im BVA 2020 noch nicht berücksichtigt war. Angesichts der
Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen in Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown
dürften auch die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen unterschritten werden (siehe
Pkt. 6.2)

                                                                                                                     13 / 32
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6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 6:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                 Finanzierungshaushalt
 UG 25                                                             Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR      2019      2020        2021      Erf 2019     BVA 2020
 25            Auszahlungen                                         7.119,8    7.393,8    7.585,1        6,5%        2,6%
 25.01         Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen                7.027,6    7.342,3    7.533,2        7,2%        2,6%
 25.01.01      Familienbeihilfe                                     3.494,7    3.505,1    3.503,7        0,3%        0,0%
 25.01.02      Kinderbetreuungsgeld                                 1.225,8    1.232,8    1.222,1       -0,3%       -0,9%
 25.01.03      Fahrtbeihilfe, Freifahrten, Schulbücher                575,3      588,0      613,0        6,6%        4,3%
 25.01.04      Transfers Sozialversicherungsträger                  1.516,1    1.563,9    1.918,7      26,5%        22,7%
               Sonstige familienpolitische Maßnahmen des
 25.01.05                                                              80,5      314,9     132,4      64,6%         -57,9%
               FLAF
 25.01.06      Unterhaltsvorschüsse                                   135,2      137,7     143,3        6,0%          4,1%
 25.02         Familienpolitische Maßnahmen und Jugend                 92,2       51,5      51,9      -43,7%           0,9%

 25.02.01      Familienpolitische Maßnahmen                            72,4        2,7        2,7    -96,3%           0,0%
 25.02.02      Jugendpolitische Maßnahmen                               9,3        8,9        8,9     -3,9%           0,0%
 25.02.03      Steuerung und Services                                  10,5       39,9       40,3    283,5%           1,1%
 25            Einzahlungen                                         6.992,2    7.574,7    7.293,1      4,3%           -3,7%
 25.01         Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen                6.992,2    7.342,3    7.293,1      4,3%           -0,7%
 davon
    25.01.06   Unterhaltsvorschüsse                                    89,1       90,0       85,0      -4,6%          -5,6%
    25.01.07   Einnahmen des FLAF                                   6.886,5    7.236,2    7.192,5       4,4%          -0,6%
 25.02         Familienpolitische Maßnahmen und Jugend                  0,0      232,3        0,0       0,4%        -100,0%
                                    Nettofinanzierungssaldo          -127,6      180,9     -292,0           -              -

Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in
dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“

Der Großteil der Auszahlungen und Einzahlungen der UG 25-Familie und Jugend ist im
GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ veranschlagt. Dieser finanziert einen
überwiegenden Teil der familienbezogenen Leistungen des Bundes, die in der
nachfolgenden Tabelle im Überblick dargestellt werden:

                                                                                                                      14 / 32
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Tabelle 7:       Wesentliche Leistungen im Familienbereich

                                                                                     Erfolg        Erfolg       BVA         BVA-E
                                                                      in Mio. EUR    2018          2019         2020         2021
 Familie, Schüler, Studierende
  Familienbeihilfe (DB 25.01.01)                                                      3.507,4       3.490,0     3.497,0      3.500,0
  Kinderbetreuungsgeld (DB 25.01.02)                                                  1.209,4       1.197,8     1.206,0      1.194,0
  Ausgaben des FLAF für Fahrtbeihilfe, Freifahrten, Schulbücher (DB 25.01.03)           537,4         575,3       588,0        613,0
  davon
    Freifahrten                                                                         427,8         463,6       473,8        486,1
    Schulbücher                                                                         107,6         109,6       112,0        124,6
  Transfers des FLAF an Sozialversicherungsträger (DB 25.01.04)                       1.593,0       1.516,1     1.563,9      1.918,7
  davon
    Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten                         1.087,1        1.026,3     1.028,4      1.376,1
    Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld                                     366,5          357,0       374,9        387,6
  Familienhärteausgleich (DB 25.01.05), 2021: inkl. 20 Mio. EUR in UG 21                 0,4            0,5         1,4         71,4
  Unterhaltsvorschüsse (DB 25.01.06)                                                   132,9          135,2       137,7        143,3
  Erstattungen Kinderabsetzbeträge (UG 16, nicht sichtbar im BVA)                    1.336,5        1.328,1         n.v.         n.v.
  Schülerbeihilfen u.ä. (DB 30.01.07, Gru 768)                                          39,1           41,0        51,5         52,1
  Studienbeihilfe u.ä. (DB 31.02.03, Gru 768)                                          260,4          251,5       259,7        288,7
 Zuschüsse des Bundes für Kinderbetreuung an Länder und Gemeinden
  Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr (bis 2019: DB 25.02.01)             70,1         70,0            *             *
  Zuschüsse für Sprachförderung an Länder (2018-2019: UG 44, zuvor UG 12)                 20,0         20,0            *             *
  Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an Länder (bis 2018: UG 44)                 52,5              *          *             *
  Steuerung Elementarpädagogik (DB 30.01.09)                                                  -        52,5       142,7          142,7

*) In Position „Steuerung Elementarpädagogik (DB 30.01.09)“ enthalten.
Quellen: BRA 2018 und 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Den größten Posten in diesem Globalbudget stellt die Familienbeihilfe mit Auszahlungen
iHv 3,50 Mrd. EUR            dar.     Die      beschlossene           Möglichkeit          einer        Verlängerung               der
Anspruchsdauer führt laut Ressort ab dem Jahr 2020 zu Mehrauszahlungen von etwa
20 Mio. EUR          pro     Jahr.      Auch      die     Erhöhung          der       Einkommensgrenze                     für     die
Zuverdienstmöglichkeit bei der Familienbeihilfe wirkt sich auszahlungssteigernd aus. Im Erfolg
2020 kommt es außerdem durch die Einmalzahlung iHv 360 EUR pro Kind zu
Mehrauszahlungen, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds abgedeckt werden und
im BVA 2020 noch nicht abgebildet sind.

Das Kinderbetreuungsgeld weist mit Auszahlungen iHv rd. 1,2 Mrd. EUR einen weitgehend
konstanten Verlauf auf. Hingegen ist bei den Transfers an Sozialversicherungsträger, die
insbesondere Zahlungen an den Dachverband der Pensionsversicherungsträger für
Pensionsbeiträge              für       Kindererziehungszeiten                   und          Zahlungen                an          die
Krankenversicherungsträger für den Teilersatz des Wochengeldes beinhalten, im Jahr 2021
eine deutliche Steigerung um 355 Mio. EUR auf rd. 1,92 Mrd. EUR veranschlagt. Laut Ressort
resultiert dieser Anstieg vor allem aus einer Aufstockung der Akontierung und aus Aufrollungen
für      vorangegangene               Versicherungsjahre              bei           den           Pensionsbeiträgen                für
Kindererziehungszeiten.              Für    SchülerInnen-           und         Lehrlingsfreifahrten                sowie          für
Schulbücher sind 2021 Auszahlungen aus dem FLAF iHv rd. 0,61 Mrd. EUR budgetiert. Die
um rd. 13 Mio. EUR höher veranschlagten Auszahlungen für Schulbücher sind unter anderem

                                                                                                                             15 / 32
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auf eine Erhöhung der Schulbuchlimits und die Einführung einer Preisstruktur für E-Book+
anstatt der bisherigen Pauschalabgeltung zurückzuführen.

Für den Familienhärteausgleich sind im BVA-E 2021 Auszahlungen aus der UG 25-Familie
und    Jugend    iHv 51,4 Mio. EUR        veranschlagt,    wobei   davon    50 Mio. EUR      auf   den
Corona-Familienhärteausgleich entfallen. Weitere 20 Mio. EUR sollen aus der UG 21-Soziales
und Konsumentenschutz als Transfers an die Länder (für MindestsicherungsbezieherInnen)
geleistet werden (siehe Pkt. 5). Für Unterhaltsvorschüsse sind im BVA-E 2021
143,3 Mio. EUR vorgesehen.

Umfangreiche         familienbezogene         Unterstützungsleistungen          sind      auch       im
Einkommensteuergesetz         geregelt.     Hier   ist    insbesondere    der   Kinderabsetzbetrag
hervorzuheben, dessen Bezug an die Familienbeihilfe gekoppelt ist und der auch gemeinsam
mit ihr ausbezahlt wird. Der Kinderabsetzbetrag wird im Bundesbudget allerdings nicht als
Ausgabe, sondern als Abzug von Lohnsteuer (zu 75 %) und Einkommensteuer (zu 25 %)
erfasst. Die für 2021 geplanten Ausgaben sind somit nicht aus den Budgetdokumenten
ersichtlich, die Werte für vergangene Jahre finden sich aber im Zahlenteil des BRA. Im Jahr
2019 lagen die Auszahlungen für den Kinderabsetzbetrag demnach bei rd. 1,33 Mrd. EUR. Im
Gegensatz zur Familienbeihilfe wurde der Kinderabsetzbetrag in den letzten Jahren nicht
valorisiert.     Weitere       einkommensteuerrechtliche            Familienförderungsmaßnahmen
(Familienbonus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag etc.) werden hier nicht
angeführt, weil sie nur über die Lohnverrechnung und/oder Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden können und somit einen stärkeren „steuerlichen Charakter“
aufweisen.

Größere soziale Geldleistungen aus der UG 30-Bildung und aus der UG 31-Wissenschaft und
Forschung betreffen die Schülerbeihilfen und die Studienbeihilfe, die im BVA-E 2021 in
Summe 0,34 Mrd. EUR ausmachen. Ab 2020 werden zudem die Zweckzuschüsse des
Bundes für Elementarpädagogik an Länder und Gemeinden5 zur Gänze über die UG 30
verrechnet. Dazu zählen der Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr, die Zuschüsse
für Sprachförderung an die Länder und die Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an
die Länder.

5
  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die
Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, BGBl. I Nr. 103/2018

                                                                                                 16 / 32
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Die Finanzierung des FLAF erfolgt vor allem aus Beiträgen, deren Zusammensetzung in
nachfolgender Tabelle aufgeschlüsselt wird:

Tabelle 8:         Entwicklungen der Einzahlungen aus Beiträgen zum Familienlastenausgleichs-
                   fonds

                                                                               Erfolg                BVA       BVA-E
                                                         in Mio. EUR      2018        2019           2020       2021
    Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds                             6700,1      6886,5         7236,2     7192,5
     Dienstgeberbeiträge zum FLAF                                          5399,3      5547,8         5873,9     5947,5
     Abgabenanteile aus UG 16                                              1294,7      1330,3         1355,3     1238,0
     Beiträge v. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben                    6,2         8,3            7,0        7,0

Quelle: BRA 2016, 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Einzahlungen im Jahr 2020, für die ursprünglich von einem kräftigen Anstieg ausgegangen
worden war, werden den BVA 2020 aufgrund der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie deutlich unterschreiten.6 Im Budgetvollzug bis September sind die
Beiträge zum FLAF gegenüber dem Jahr 2019 um bisher 138 Mio. EUR zurückgeblieben,
während im BVA 2020 für das Gesamtjahr eine Steigerung um 350 Mio. EUR veranschlagt
ist.7 Der BVA-E 2021 sieht mit FLAF-Einzahlungen iHv 7,12 Mrd. EUR wieder eine deutlich
verbesserte Entwicklung vor. In diesem Wert sind jedoch erwartete Rückflüsse aus
gestundeten Dienstgeberbeiträgen iHv 100 Mio. EUR enthalten, die sich in höheren
Einzahlungen niederschlagen.8

Mit einem im Budgetausschuss am 6. November eingebrachten Abänderungsantrag sollen
die budgetierten Einzahlungen in den FLAF im Jahr 2021 im Vergleich zur Regierungsvorlage
um 102,1 Mio. EUR auf 7.090,4 Mio. EUR gesenkt werden. In Folge des zweiten Lockdowns
wird nunmehr eine schlechtere Wirtschaftsentwicklung erwartet, die sich auch negativ auf das
für die Entwicklung der FLAF-Einnahmen relevante Wachstum der Bruttolohn- und
Gehaltssumme auswirkt. Dieses wurde in der WIFO-Prognose vom Oktober 2020, die die
Basis für den BVA-E 2021 darstellt, mit -0,9 % (2020) und 3,2 % (2021) prognostiziert. In
seinem am 5. November 2020 veröffentlichten Prognoseupdate erwartet das WIFO nunmehr
ein Lohnsummenwachstum iHv -1,0 % (2020) bzw. 2,2 % (2021).

6
    Das stark in Anspruch genommene Instrument der Kurzarbeit hat dabei jedoch einen stützenden Effekt.
7
  Im Jahr 2019 wurden die Einzahlungen aus Dienstgeberbeiträgen durch die Verbuchung von Steuergutschriften aufgrund
verlorener Verfahren im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft um rd. 147,5 Mio. EUR vermindert. Unter Bereinigung dieser
Mindereinzahlungen ergibt sich ein entsprechend größerer Rückgang gegenüber dem Jahr 2019. Der im BVA 2020 budgetierte
Anstieg fällt hingegen nach Bereinigung um den Sondereffekt geringer aus.
8
  Per Ende September 2020 beträgt der Unterschied zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt bei den FLAF-Beiträgen
rd. 169 Mio. EUR. Damit dürfte es sich bei den im BVA-E 2021 veranschlagten Rückflüssen eher um eine vorsichtige Schätzung
handeln.

                                                                                                                 17 / 32
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GB 25.02-„Familienpolitische Maßnahmen und Jugend“

Das Globalbudget umfasst einerseits die im Transferaufwand ersichtlichen Förderungen für
familien- und jugendpolitische Maßnahmen (Förderungsmaßnahmen für Familien- und
Jugendorganisationen, Einzelprojektförderungen) und andererseits den Personalaufwand und
betrieblichen Sachaufwand des Ressorts (DB 25.02.03-Steuerung und Services).

Im DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“ wurden bis 2019 insbesondere die
Zuschüsse von jährlich 70 Mio. EUR für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr veranschlagt,
die   ab   2020   gemeinsam      mit   den   anderen    Zweckzuschüssen   im   Bereich   der
Elementarpädagogik aus der UG 30-Bildung geleistet werden.

Im DB 25.02.02-„Jugendpolitische Maßnahmen“ ist die Jugendförderung des Bundes
veranschlagt, die in Pkt. 6.4 näher erläutert wird.

Einzahlungsseitig erklärt sich der deutliche Rückgang durch den im BVA 2020
veranschlagten FLAF-Überschuss iHv 232,3 Mio. EUR, der mit einer Rückzahlung des
Reservefonds in diesem Globalbudget verbunden ist (siehe 3). Im BVA-E 2021 ist
entsprechend der wirtschaftlichen Lage kein FLAF-Überschuss budgetiert, sodass die
Rückzahlung entfällt. Auch im Erfolg 2020 wird nunmehr kein FLAF-Überschuss erreicht.

                                                                                     18 / 32
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6.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                des        Finanzierungs-             und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 9:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)
 UG 25                                                           FinHH - Ausz.                               ErgHH - Aufw.                    Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2021        BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020        2021        - BVA 2020          2020        2021        - BVA 2020            2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       7.255,8    7.441,6     185,8       2,6%     7.255,4    7.441,3     185,9       2,6%           -0,3
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    27,2       26,7        -0,5    -1,9%        26,9       26,4        -0,5    -1,8%           -0,3
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      633,5      656,1        22,6     3,6%       633,5      656,1        22,6     3,6%            0,0
   davon
     Transporte durch Dritte                             474,1      486,3      12,2      2,6%        474,1      486,3      12,2      2,6%             0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 114,4      127,1      12,7     11,1%        114,4      127,1      12,7     11,1%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 6.595,1    6.758,8     163,7      2,5%      6.595,1    6.758,8     163,7      2,5%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       1.806,9    1.929,4     122,5      6,8%      1.806,9    1.929,4     122,5       6,8%            0,0
     an private Haushalte/Institutionen                4.730,0    4.771,2      41,1      0,9%      4.730,0    4.771,2      41,1       0,9%            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                             44,0       43,8       -0,1      -0,3%          43,8
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                   0,9        0,1       -0,8    -89,1%            0,1
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                     42,4       43,2        0,8      1,9%           43,2
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                            0,7        0,5       -0,1    -19,4%            0,5
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                0,3        0,1      -0,1      -55,6%                                                      -0,1
   Sachanlagen                                             0,3        0,1      -0,1     -55,6%                                                       -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                 137,8      143,4       5,6        4,1%                                                    -143,4
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                137,8      143,4       5,6        4,1%                                                    -143,4
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        7.393,8    7.585,1     191,3        2,6%    7.299,4    7.485,2     185,7       2,5%         -100,0

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts im BVA-E 2021 sind um 100 Mio. EUR niedriger
als die Auszahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies ist insbesondere auf Auszahlungen
für Darlehen (Unterhaltsvorschüsse), die nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen, und auf
nur im Ergebnishaushalt erfasste Abschreibungen und Wertberichtigungen von offenen
Forderungen (Unterhaltsvorschüsse, Einnahmen des FLAF) zurückzuführen.

                                                                                                                                                 19 / 32
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Tabelle 10:            Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)
    UG 25                                                         FinHH - Einz.                                ErgHH - Ertr.                Diff. EH-FH
                                                        BVA         BVA-E    Diff. BVA-E 2021       BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2021    BVA-E
                                          in Mio. EUR   2020         2021       - BVA 2020          2020         2021         - BVA 2020        2021
    Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        7.484,7     7.208,1    -276,6    -3,7%      7.252,4      7.298,2      45,8     0,6%        90,1
    Finanzierungswirksame Erträge
      Abgabenähnliche Erträge                           7.236,2     7.192,5     -43,7    -0,6%      7.236,2      7.092,5    -143,7    -2,0%      -100,0
      davon
        Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds      7.236,2     7.192,5     -43,7    -0,6%      7.236,2      7.092,5   -143,7    -2,0%       -100,0
      Einzahlungen/Erträge aus Transfers                  246,4        14,1    -232,3   -94,3%         14,1        204,2    190,1 1.347,0%        190,1
      davon
        von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern     232,3          0,0   -232,3 -100,0%             0,0       190,1    190,1          -      190,1
      Sonst. Einzahlungen/Erträge                          2,0          1,5      -0,5 -25,1%             2,0         1,5      -0,5   -25,1%         0,0
      Finanzerträge                                        0,0          0,0                 -            0,0         0,0                   -        0,0
    Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                  0,3         0,1      -0,2   -75,0%         0,1
      Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                       0,3         0,1      -0,2   -75,0%         0,1
      davon
        Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                      0,3         0,1      -0,2   -75,0%         0,1
        Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers                                                      0,0         0,0                   -        0,0
    Investitionstätigkeit                                   0,0         0,0                   -                                                     0,0
    Darlehen und Vorschüsse                                90,0        85,0      -5,0    -5,6%                                                    -85,0
                  Einzahlungen / Erträge insgesamt      7.574,7     7.293,1    -281,6    -3,7%      7.252,6      7.298,3      45,6     0,6%         5,1

            Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis       180,9      -292,0    -472,9           -     -46,8       -186,9    -140,1         -      105,1

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Erträge des Ergebnishaushalts im BVA-E 2021 sind um 5 Mio. EUR höher als die
Einzahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies begründet sich durch die nachfolgenden
Abgrenzungen, die sich gegenseitig weitgehend aufheben:

             Einzahlungen für Darlehen (Unterhaltsvorschüsse) iHv 85 Mio. EUR scheinen nur im
              Finanzierungshaushalt auf.

             Einzahlungen aus gestundeten Dienstgeberbeiträgen zum FLAF iHv 100 Mio. EUR,
              scheinen ebenfalls nur im Finanzierungshaushalt auf, weil im Ergebnishaushalt eine
              Periodenabgrenzung vorgenommen wird.

             Das       erwartete        Defizit        des        FLAF       wird      im          GB     25.01-„Ausgleichsfonds                   für
              Familienbeihilfen“ (Konto „Kinderbetreuungsgeld Vorlagepflicht des Bundes“) im
              Finanzierungshauhalt als Auszahlung und im Ergebnishaushalt als Aufwand (für die
              Verbindlichkeit gegenüber dem Bund) erfasst. Gleichzeitig wird im Ergebnishaushalt
              im GB 25.02-„Familienpolitische Maßnahmen und Jugend“ ein Ertrag aus der Bildung
              einer Forderung des Bundes gegenüber dem Reservefonds9 in selber Höhe
              eingebucht. In diesem Zusammenhang sieht der BVA-E 2021 einen Ertrag
              iHv 190 Mio. EUR vor.

9
 Der Reservefonds ist als ausgegliederter Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die fiktiven Schulden des
Reservefonds werden als Forderung des Bundes dargestellt, wobei die de-facto-Eigentümerschaft des Bundes am Reservefonds
unberücksichtigt bleibt. Deshalb werden in der Ergebnisrechnung der UG 25-Familie und Jugend die Tilgungen der
Verbindlichkeiten des Reservefonds nicht als ergebniswirksam, sondern als Reduktion der Forderungen des Bundes erfasst.

                                                                                                                                               20 / 32
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6.4      Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 11:      Direkte Förderungen

 UG 25                                                             Erfolg      BVA        BVA-E       Diff. BVA-E 2021 -
                                                     in Mio. EUR    2019       2020        2021            BVA 2020
 Förderungen                                                           24,5       24,0        25,0         0,9     3,9%
   25.01.05-Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF             16,0       15,5        16,5         0,9     6,1%
   davon
     Familienberatungsstellen, gemeinn. Einrichtungen (zw)            12,0        12,4        12,4         0,0     0,0%
   25.02.01-Familienpolitische Maßnahmen                               1,1         1,3         1,3         0,0     0,0%
   25.02.02-Jugendpolitische Maßnahmen                                 7,5         7,1         7,1         0,0     0,0%
   25.02.03-Steuerung und Services                                                 0,1         0,1         0,0     0,0%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

Nur ein sehr geringer Anteil der Auszahlungen der UG 25-Familie und Jugend ist als
Förderung klassifiziert. Den größten Anteil an den Förderungen in der UG 25 haben die
Zuschüsse aus dem FLAF an Familienberatungsstellen im                                        DB 25.01.05-„Sonstige
familienpolitische Maßnahmen des FLAF“. Österreich weist derzeit knapp 400 Familien- und
Partnerberatungsstellen von unterschiedlichsten Trägerorganisationen auf, für die im
Jahr 2021 Förderungen iHv 12,4 Mio. EUR veranschlagt sind.10 Zudem werden aus diesem
Detailbudget auch Transfers im Zusammenhang mit Elternbildung, Mediation und Eltern- und
Kinderbegleitung bezahlt.

Die in der Tabelle ausgewiesene Steigerung DB 25.01.05-„Sonstige familienpolitische
Maßnahmen des FLAF“ resultiert daraus, dass im BVA-E 2021 ein Teil der Zuwendungen
(0,9 Mio. EUR) an die Familie und Beruf Management GmbH als Förderungen spezifiziert ist.
Die Gesamtauszahlungen an die Familie und Beruf Management GmbH bleiben laut
Beteiligungsbericht 2021 gegenüber dem BVA 2020 mit 2,7 Mio. EUR unverändert.

Weitere Förderungen der UG 25-Familie und Jugend betreffen insbesondere die
Jugendförderung, die sich auf zahlreiche Jugendorganisationen (parteinahe Organisationen,
kirchennahe Organisationen, Jugendrotkreuz etc.) verteilt. Die Höhe der Förderung orientiert
sich an der jeweiligen Mitgliederzahl sowie – bei den Nachwuchsorganisationen der Parteien

10
   Damit ist allerdings nur ein Teil der Gesamtkosten der Beratungsstellen abgedeckt. Gemäß der Homepage der
Familienberatung (familienberatung.gv.at) tragen zur Finanzierung der Gesamtkosten, die jährlich rd. 62,0 Mio. EUR betragen,
weiters die Länder rd. 31 %, die Gemeinden 6 %, das AMS 12 % und andere Bundesstellen 9 % bei. Aus den freiwilligen
Kostenbeiträgen können ebenfalls etwa 2 % des Gesamtbudgets finanziert werden. Den Rest der Gesamtkosten bringen die
Rechtsträger der Beratungsstellen durch Spenden und Eigenmittel auf.

                                                                                                                   21 / 32
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– an der Zahl der Abgeordneten der jeweiligen Partei im Nationalrat. Die im
Bundes-Jugendförderungsgesetz definierten Sätze wurden seit 2001 nicht valorisiert. Die
einzelnen Organisationen scheinen jeweils nur im Erfolg, nicht jedoch in der Veranschlagung
auf. Neben Einrichtungen, die auf dem Gebiet der außerschulischen Jugenderziehung tätig
sind, werden auch im Bereich der Jugendhilfe tätige Einrichtungen aus diesem Detailbudget
gefördert.

Im DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“ werden Förderungen an Verbände und
Institutionen,           die   vorwiegend         auf         dem     Gebiet            der      Familienpolitik           tätig      sind
(z.B. Familienorganisationen), erfasst.

6.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der
Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand
für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im
Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 12:       Rücklagengebarung

 UG 25                                                         Veränderung                       Budget. RL-                      Anteil
                                                   Stand                             Stand                         Rücklagen
                                                                31.12.2019 -                     Verwendung                     RL-Rest am
                                                 31.12.2019                        30.09.2020                        -rest
                                   in Mio. EUR                   30.09.2020                       BVA-E 2021                    BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                  15,3                   -          15,3                 -
                               Gesamtsumme              15,3                   -          15,3                 -         15,3       0,2%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.
Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 25-Familie und Jugend verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 15,3 Mio. EUR. Per
Stichtag 30. September wurden noch keine Rücklagenentnahmen im Jahr 2020 getätigt. Laut
Ressort wird es 2020 voraussichtlich noch zu einer Rücklagenentnahme zur Abdeckung eines
Mehrbedarfs im Bereich Steuerung und Services von bis zu 1 Mio. EUR kommen. Im
BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                                   22 / 32
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7          Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 13:          Planstellenverzeichnis11

 UG 25                                                         2019          2020       2021         BFRG-E 2021-2024

                                                                                                   2022    2023     2024
 PLANSTELLEN
    Planstellen                                                     117           297        347     347     347        347
    PCP**)                                                       46.142       122.960    146.422
 PERSONALSTAND                                              zum 31.12.     zum 1.6.
    VBÄ*)                                                           102           285     -
    PCP**)                                                       40.161       117.567     -
 Personalaufwand                                              Erfolg         BVA        BVA-E
    Aufwendungen im Ergebnishaushalt            in Mio. EUR          8,9         27,6       27,0

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 (Übertragung von 180
Planstellen in das neu geschaffene Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, wobei 177 Planstellen aus dem BMSGPK
und 3 Planstellen aus dem BKA umgeschichtet wurden) durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.
*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie
herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den
jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu
erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen
maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit
unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.
**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.
Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im
BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen.
Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom
14. Oktober 2020

Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 25-Familie und Jugend 347 Planstellen
vorgesehen. Dies entspricht einem Anstieg um 50 Planstellen gegenüber dem Jahr 2020.12
Diese Planstellen sollen zum Aufbau der notwendigen Strukturen des BMAFJ, insbesondere
in der Präsidialsektion, verwendet werden. Im BFRG-E 2021-2024 sind bis 2024 keine
weiteren Steigerungen vorgesehen.

Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die Untergliederung 285 und entspricht damit
einem Anteil von 96 % der Planstellen des Finanzjahres 2020.

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     Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.
12
   Dabei werden laut Budgetbeilage „Personal des Bundes“ 35 Planstellen aus der Überschreitungsermächtigung des BMKÖS in
die UG 25-Familie und Jugend transferiert. Die Überschreitungsermächtigung der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport reduziert
sich dementsprechend von 75 auf 40 Planstellen und die 35 Planstellen erhöhen, gemeinsam mit den 15 neu geschaffenen
Planstellen, die Planstellen der UG 25 im BFG-E 2021 sowie im BFRG-E 2021-2024.

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