Untergliederungsanalyse UG 25-Familie und Jugend - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 25-Familie und Jugend 6. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 6 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 8 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................11 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................13 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................14 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................19 6.4 Förderungen...........................................................................................................21 6.5 Rücklagen ..............................................................................................................22 7 Personal ........................................................................................................................23 8 Wirkungsorientierung ....................................................................................................24 8.1 Überblick ................................................................................................................24 8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................25 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................27 2 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 25 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 7.119,8 7.393,8 7.585,1 7.535,5 7.844,0 8.102,4 Anteil an Gesamtauszahlungen 9,0% 7,2% 7,8% 8,3% 8,8% 8,9% jährliche Veränderung -0,9% 3,8% 2,6% -0,7% 4,1% 3,3% Einzahlungen 6.992,2 7.574,7 7.293,1 7.660,2 8.225,0 8.689,8 Anteil an Gesamteinzahlungen 8,7% 9,3% 9,6% 9,7% 9,8% 10,1% jährliche Veränderung 2,7% 8,3% -3,7% 5,0% 7,4% 5,7% Nettofinanzierungssaldo -127,6 180,9 -292,0 124,7 381,0 587,4 Ergebnishaushalt UG 25 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 6.929,4 7.299,4 7.485,2 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 8,6% 7,0% 7,5% - - - jährliche Veränderung -2,2% 5,3% 2,5% - - - Erträge 6.965,8 7.252,6 7.298,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 8,6% 8,9% 9,5% - - - jährliche Veränderung -2,1% 4,1% 0,6% - - - Nettoergebnis 36,4 -46,8 -186,9 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 3 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen im BVA 2020 betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Anpassungen, d. h. in der Budgetstruktur 2019 mit den Erfolgszahlen für 2019 dar. Diese Zahlen sind somit nur teilweise mit den für 2020 und 2021 budgetierten Werten unmittelbar vergleichbar. Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen wird in der vorstehenden Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Die Werte des BVA 2020 und des BVA-E 2021 sind grundsätzlich vergleichbar. Eine Unschärfe entstand insofern, als die Gebarungen im Jänner 2020 noch in der Budgetstruktur von 2019 verbucht wurden. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 25-Familie und Jugend im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 7,59 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 191,3 Mio. EUR bzw. 2,6 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung (+2,5 %). Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf um 354,8 Mio. EUR höher veranschlagte Transfers an Sozialversicherungsträger (v. a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten) sowie auf Auszahlungen iHv 50 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich zurück. Einen gegenläufigen Effekt hat der Entfall des im BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschusses iHv 232,3 Mio. EUR, der sich aufgrund der Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig auswirkt. Der Rückgang der Einzahlungen um 281,6 Mio. EUR ist einerseits auf den Entfall des im BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschusses zurückzuführen, der im Finanzierungshaushalt als Rückzahlung des Reservefonds abgebildet wird. Andererseits reduzieren sich die Einzahlungen in den FLAF aufgrund der COVID-19-Krise, die im BVA 2020 noch nicht berücksichtigt ist. Angesichts der Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen in Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown dürften auch die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen nicht realisierbar sein. In diesem Zusammenhang wurde im Budgetausschuss vom 6. November 2020 ein Abänderungsantrag eingebracht, durch den die Einzahlungen in den FLAF im Jahr 2021 im Vergleich zur Regierungsvorlage um 102,1 Mio. EUR auf 7.090,4 Mio. EUR gesenkt werden sollen. 4 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Die COVID-19-Pandemie führt im BVA-E 2021 insbesondere im Bereich des Familienhärteausgleichs, für den zusätzliche Mittel iHv 50 Mio. EUR aus dem FLAF bereitgestellt werden sollen, zu Mehrauszahlungen gegenüber dem BVA 2020. Bereits im Jahr 2020 wurde eine Reihe an Unterstützungsmaßnahmen für Familien beschlossen, die eine deutliche Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen bewirken. Dies betrifft insbesondere die Einmalzahlung für Familien (665 Mio. EUR), den Corona-Familienhärteausgleich (117 Mio. EUR) und die Möglichkeit zur Verlängerung des Anspruchs aus der Familienbeihilfe (rd. 20 Mio. EUR pro Jahr). In den Jahren bis 2024 steigt die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmen auf 8,10 Mrd. EUR. Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes erhöht sich dadurch von 7,8 % im Jahr 2021 auf 8,9 % im Jahr 2024. Gleichzeitig sollen die Einzahlungen gemäß den Budgetunterlagen deutlich auf 8,69 Mrd. EUR anwachsen. Die in der UG 25-Familie und Jugend auftretenden Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungshaushalt) und Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen (nur Ergebnishaushalt) zurückzuführen. Für das Jahr 2021 sind im Personalplan 347 Planstellen vorgesehen. Gegenüber 2020 bedeutet dies eine Erhöhung um zusätzliche 50 Planstellen, die zum Aufbau der notwendigen Strukturen (insbesondere der Präsidialsektion) des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) verwendet werden sollen. Die Planstellen der UG 25 umfassen neben dem Personal für den Bereich Familie und Jugend auch das Personal der in der UG 20-Arbeit veranschlagten Bereiche Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die Untergliederung 285 und entspricht damit einem Anteil von 96 % der Planstellen des Finanzjahres 2021. Das BMAFJ hat im BVA-E 2021 für die UG 25-Familie und Jugend insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem BVA 2020 unverändert geblieben sind. Auf Ebene der Kennzahlen wurde jedoch insbesondere beim Wirkungsziel 1 („Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten“) eine wesentliche Überarbeitung vorgenommen, durch die die Aussagekraft der Wirkungsinformation aus Sicht des Budgetdienstes verbessert werden konnte. Die Werte in den Tabellen und Grafiken entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. 5 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Auszahlungen in der UG 25-Familie und Jugend steigen im Betrachtungszeitraum etwas stärker an als die Gesamtauszahlungen im Bundeshaushalt, sodass sich ihr Anteil an den Gesamtauszahlungen von 7,8 % im Jahr 2021 auf 8,9 % im Jahr 2024 erhöht. Nach ökonomischer Gliederung entfallen die Auszahlungen im BVA-E 2021 zu 89 % auf Transfers. Dies umfasst insbesondere Transfers an private Haushalte iHv 4,77 Mrd. EUR (v. a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld) und Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger iHv 1,93 Mrd. EUR (v. a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, Krankenversicherung, Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld). Zentrale Positionen im Betrieblichen Sachaufwand, der im BVA-E 2021 mit 0,66 Mrd. EUR veranschlagt ist, sind die Aufwendungen für Sachleistungen des FLAF (v. a. SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten, Schulbücher). Weitere Auszahlungen der Untergliederung betreffen insbesondere Unterhaltsvorschüsse und den Personalaufwand des BMAFJ. 6 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Einzahlungen der UG 25-Familie und Jugend stammen vor allem aus abgabenähnlichen Erträgen (v. a. Dienstgeberbeitrag zum FLAF) und aus Rückflüssen aus den Unterhaltsvorschüssen. In Jahren, in denen der FLAF einen Überschuss aufweist, kommen noch Überweisungen des Reservefonds hinzu, die als Einzahlungen aus Transfers von öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern verbucht werden. Hier schlägt sich demnach auch der für 2020 veranschlagte Überschuss nieder. Die Verrechnung von FLAF-Überschüssen erschwert eine Interpretation der Entwicklung der Gesamteinzahlungen der UG 25-Familie und Jugend. Die Entwicklung der Einzahlungen in den FLAF wird insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 durch die COVID-19-Krise stark negativ beeinflusst, wobei sich das Instrument der Kurzarbeit dämpfend auswirkt. Eine Erläuterung der Einzahlungsentwicklung im BVA-E 2021 erfolgt in Pkt. 6.2. 7 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Zur Bewältigung der COVID-19-Krise und zur Unterstützung der konjunkturellen Erholung wurde eine Reihe an familienpolitischen Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Einmalzahlung für Familien (Kinderbonus), die Hilfs- und Ausgleichszahlungen im Rahmen des Corona-Familienhärteausgleichs, der Wegfall der Leistungsnachweis-Pflicht bei der Familienbeihilfe für Studierende bzw. SchülerInnen bis März 2021, die Anhebung der Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit bei der Familienbeihilfe von 10.000 EUR auf 15.000 EUR1, der erleichterte Zugang zu Unterhaltsvorschüssen sowie die Sonderbetreuungszeit, bei der der Bund einen Teil des Entgelts übernimmt. Die wesentlichen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 25-Familie und Jugend werden in Pkt. 5 dargestellt. Ein wesentlicher Teil der Gebarung der UG 25 wird durch den FLAF geprägt. Nachdem dieser zuvor über mehrere Jahre Überschüsse aufwies, überstiegen die Auszahlungen des FLAF ab 2017 die Einzahlungen. Im BVA 2020 ist zwar ein FLAF-Überschuss budgetiert, dieser wird jedoch aufgrund der COVID-19-Krise nicht realisiert werden. Auch im Jahr 2021 wird der FLAF ein Defizit aufweisen. Ein FLAF-Defizit führt allerdings nicht unmittelbar zu Leistungskürzungen, weil es durch allgemeine Budgetmittel bedeckt wird. Entsprechend dieser Finanzierung durch den Bund baut der Reservefonds für Familienbeihilfen, der als ausgegliederter Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet ist, (fiktive) Schulden gegenüber dem Bund auf. Bei einem FLAF-Überschuss reduziert sich der Schuldenstand des Reservefonds entsprechend. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des (fiktiven) Schuldenstands des Reservefonds für Familienbeihilfen gegenüber dem Bundesbudget, wobei der gemäß BVA 2020 unterstellte Überschuss nicht realisierbar sein wird und stattdessen ein deutliches FLAF-Defizit zu erwarten ist: Tabelle 2: Entwicklung der Schulden des Reservefonds für Familienbeihilfen in Mio. EUR 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Schulden des Reservefonds* 3.654,3 3.376,5 2.996,1 2.643,6 2.542,2 2.727,1 3.016,3 3.051,8 2.819,4 3.010 Veränderung der Schulden** -169,5 -277,8 -380,4 -352,5 -101,5 185,0 289,2 35,4 -232,3 190 * 2012 bis 2019 laut BRA (Band vom Bund verwaltete Rechtsträger), 2020 und 2021 gemäß BVA 2020 bzw. BVA-E 2021 ** Veränderung der Schulden entspricht dem Defizit des FLAF. Verbuchung einer Reduktion der Schulden: Auszahlung an Reservefonds DB 25.01.05-„Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF“ und Einzahlung von Reservefonds im DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“. Verbuchung eines Aufbaus an Schulden: Teil von Kinderbetreuungsgeld wird im Konto „7614.001 Kinderbetreuungsgeld Vorlagepflicht des Bundes“ gebucht. Quellen: BRA 2013 bis 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, eigene Berechnung 1 Diese Maßnahme wurde bereits im Regierungsprogramm 2020 – 2024 angekündigt. 8 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Vor Beginn der COVID-19-Krise wurde im Regierungsprogramm 2020 – 2024 bzw. in einem Ministerratsvortrag vom 30. Jänner 2020 angekündigt, dass der Familienbonus ab dem Jahr 2022 von 1.500 EUR auf 1.750 EUR erhöht und der Kindermehrbetrag von 250 EUR auf 350 EUR pro Jahr und Kind angehoben werden soll. Beim Kindermehrbetrag soll zudem der Kreis der Bezugsberechtigten auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt werden. Dies würde laut einer Schätzung des Budgetdienstes zu Mindereinnahmen von etwa 125 Mio. EUR im Jahr 2022 und von 280 Mio. EUR ab dem Jahr 2023 führen. In den vorliegenden Budgetunterlagen dürften diese Maßnahmen, die zu Mindereinzahlungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben führen und keine unmittelbare Auswirkung auf die UG 25-Familie und Jugend haben,2 noch nicht berücksichtigt sein. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Wissenschaftliche Untersuchung der 2017 neu eingeführten Maßnahmen (KBG-Konto, Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus) für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Endbericht 2021). Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch verstärkten Einsatz von modernen Management-Instrumenten (z.B. Zertifizierung berufundfamilie), bewusstseinsfördernde Maßnahmen (z.B. Netzwerk Unternehmen für Familien) und den flächendeckenden, qualitativen Ausbau eines bedarfsgerechten Kinderbildungs- und -betreuungsangebots sowie Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung verbessert werden. Ausbau von anonymen und kostenlosen (niederschwelligen) Beratungsleistungen für Familien. Förderung von Elternbildung, Gewaltprävention, Projekten zur Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen und Familienmediation. 2 Auch andere bedeutende Familienleistungen (insbesondere der Kinderabsetzbetrag) werden außerhalb des FLAF geleistet (siehe Pkt. 6.2). 9 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Implementierung von Jugendpolitik als Querschnittsmaterie (v. a. Umsetzung und Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie, Implementierung der EU- Jugendstrategie und der EU-Programme Europäisches Solidaritätskorps und Erasmus+: Jugend in Aktion). Ausbau des Angebots an digitalen Schulbüchern im Rahmen der Schulbuchaktion durch die Implementierung einer Preisstruktur für E-Book+ im Hinblick auf die COVID- 19-Pandemie. Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 unter anderem wegen der Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wie folgt geändert: Tabelle 3: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 25-Familie und Jugend 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 7.615,4 7.836,3 8.050,0 BFRG 2021-2024 7.585,1 7.535,5 7.844,0 8.102,4 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 -30,3 -300,8 -206,0 - COVID-19-Maßnahmen 50,0 Corona-Familienhärteausgleich 50,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 sinkt die Auszahlungsobergrenze im BFRG-E 2021-2024 im Jahr 2021 um 30,3 Mio. EUR. In den Jahren 2022 und 2023 fällt der Rückgang mit 300,8 Mio. EUR und 206,0 Mio. EUR noch deutlicher aus. Dies dürfte insbesondere auf zum Zeitpunkt der Erstellung des vorangegangen BFRG angenommene FLAF-Überschüsse in den Jahren 2021 bis 2023 zurückzuführen sein, die sich aufgrund der Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig auswirken. Im Jahr 2021 kommt es zu einem gegenläufigen Effekt, der neben den zusätzlichen veranschlagten FLAF-Mitteln iHv 50,0 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich auch auf die ungewöhnlich hohen Transfers an Sozialversicherungsträger zurückzuführen sein dürfte, sodass 2021 die Differenz zum vorangegangenen BFRG geringer ausfällt als in den nachfolgenden Jahren. 10 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt. Tabelle 4: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 25-Familie und Jugend Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Corona-Familienhärteausgleich gem. § 38a (9) FLAG 17,0 16,6 Einmalzahlung Familien (Kinderbonus) 678,0 665,3 Abwicklungskosten (Corona-Familienhärteausgleich & 6,0 1,5 Sonderbetreuungszeit) Corona-Familienhärteausgleich gem. § 38a (5) FLAG 50,0 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Für den Corona-Familienhärteausgleich werden im Jahr 2020 insgesamt 130 Mio. EUR aus dem Bundesbudget bereitgestellt, von denen in Summe 117 Mio. EUR auf die UG 25-Familie und Jugend entfallen. Über FLAF-Mittel iHv 100 Mio. EUR werden im Wesentlichen Familien unterstützt, die nach dem 28. Februar 2020 in Folge der COVID-19-Krise von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen waren („Corona-Familienhärtefonds“). Die Höhe der Zahlung richtet sich dabei nach der Familienkonstellation, einer festgelegten Einkommensobergrenze und dem Einkommensverlust. Per Stichtag 15. Oktober 2020 wurden aus diesen Mitteln 84,8 Mio. EUR ausgezahlt. Bis zum Jahresende erwartet das Ressort eine vollständige Ausschöpfung der aus dem FLAF bereitgestellten 100 Mio. EUR. Weitere 30 Mio. EUR werden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (UG 45-Bundesvermögen) für einkommensschwache Familien, die am 28. Februar 2020 von Arbeitslosigkeit betroffen waren, bereitgestellt. Davon entfallen 17 Mio. EUR auf die UG 25-Familie und Jugend.3 Im Rahmen des „Familienkrisenfonds“ erhalten Familien eine Zahlung iHv 100 EUR pro Kind, sofern sie keine Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die verbleibenden 13 Mio. EUR wurden über die UG 21-Soziales und Konsumentenschutz an die Bundesländer überwiesen, um auch Familien mit Mindestsicherungs- oder Sozialhilfebezug finanziell zu unterstützen. In Zusammenhang mit dem Corona-Familienhärteausgleich (und der Sonderbetreuungszeit) wurden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds außerdem 6,0 Mio. EUR für Abwicklungskosten bereitgestellt, von denen bis 15. Oktober 2020 1,5 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Die Mittel dienen laut Ressort der Abdeckung von Leistungen der BHAG, des BRZ 3 Bis zum Stichtag 15. Oktober wurden aus dem „Familienkrisenfonds“ Auszahlungen iHv 16,6 Mio. EUR geleistet. 11 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend und ausgewählter Unternehmen, die bei der (vom BMAFJ und der BHAG durchgeführten) Antragsabwicklung beim Familienhärtefonds unterstützen. Ebenfalls aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt, wurde die Einmalzahlung für Familien iHv 360 EUR pro Kind (Kinderbonus), für die Anfang September 2020 insgesamt 665,3 Mio. EUR ausgezahlt wurden. Die Auszahlung erfolgte gemeinsam mit der regulären Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld. Ein wesentlicher Teil der Einmalzahlung kommt den unteren Einkommen zu Gute, die im Allgemeinen eine höhere Konsumneigung aufweisen. Dies verstärkt den konjunkturbelebenden Effekt der Maßnahme. Der Budgetdienst hat die Einmalzahlung für Familien in Hinblick auf fiskalische Auswirkungen, Konjunktureffekt und Verteilungswirkung im Rahmen seiner Anfragebeantwortung zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 20204 analysiert. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe (Wegfall der Leistungsnachweis-Pflicht für Studierende bzw. SchülerInnen bis März 2021) führt laut Ressort ab dem Jahr 2020 zu Mehrauszahlungen von etwa 20 Mio. EUR pro Jahr. Im BVA-E 2021 sollen weitere 50 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden, wobei sich die Richtlinien für die konkrete Verwendung laut Ressort noch in Ausarbeitung befinden. Im Gegensatz zum Finanzjahr 2020 erfolgt die Budgetierung dabei direkt in der UG 25-Familie und Jugend (keine Einzahlung aus der UG 45-Bundesvermögen). Der FLAF wird durch diese zusätzlichen Auszahlungen nicht belastet. Weitere Auszahlungen iHv 20 Mio. EUR für den Corona-Familienhärteausgleich sind im BVA-E 2021 in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz für einen weiteren Transfer an die Länder für BezieherInnen von Mindestsicherung vorgesehen. Einzahlungsseitig belastet der wirtschaftliche Einbruch im Zuge der COVID-19-Krise vor allem die in Form von Dienstgeberbeiträgen vereinnahmten FLAF-Einzahlungen, wobei der Effekt durch das Instrument der Kurzarbeit deutlich gedämpft wird. Aufgrund des bei der Erstellung des Budgetentwurfs noch nicht berücksichtigten zweiten Lockdowns und der damit einhergehenden Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung dürften die im BVA-E 2021 veranschlagten Einzahlungen nicht erreicht werden (siehe Pkt. 6.2). 4 Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 12 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich unter anderem durch im Jahr 2020 nicht budgetierte Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds begründen: Tabelle 5: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 25 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 7.119,8 7.393,8 7.585,1 191,3 2,6% COVID-19-Krisenbewältigung Familienhärteausgleich 50,0 50,0 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 7.119,8 7.393,8 7.535,1 141,3 1,9% davon Überschuss an d. Reservefonds für Familienbeihilfe 232,3 -232,3 -100,0% Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten 1.026,3 1.028,4 1.376,1 347,7 33,8% Einzahlungen 6.992,2 7.574,7 7.293,1 -281,6 -3,7% davon Rückzahlungen des Reservefonds 232,3 -232,3 -100,0% DB 25.01.07-Einnahmen des FLAF 6.886,5 7.236,2 7.192,5 -43,7 -0,6% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Die veranschlagten Auszahlungen steigen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 191,3 Mio. EUR an. Davon gehen 50 Mio. EUR auf den Corona-Familienhärteausgleich zurück, der im BVA 2020 nicht budgetiert war (siehe Pkt. 5). Ein wesentlicher Grund für die Auszahlungssteigerung sind außerdem um 347,7 Mio. EUR höher veranschlagte Transfers an den Dachverband der Sozialversicherungsträger für Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten. Einen gegenläufigen Effekt hat der Entfall des im BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschusses iHv 232,3 Mio. EUR, der sich aufgrund der Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig auswirkt. Die budgetierten Einzahlungen sinken im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 281,6 Mio. EUR. Dies ist einerseits auf den Entfall des im BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschuss zurückzuführen, der im Finanzierungshaushalt als Rückzahlung des Reservefonds abgebildet wird. Andererseits reduzieren sich die Einzahlungen in den FLAF aufgrund der COVID-19-Krise, die im BVA 2020 noch nicht berücksichtigt war. Angesichts der Verschlechterung der Wirtschaftsprognosen in Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown dürften auch die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen unterschritten werden (siehe Pkt. 6.2) 13 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 6: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 25 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 25 Auszahlungen 7.119,8 7.393,8 7.585,1 6,5% 2,6% 25.01 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 7.027,6 7.342,3 7.533,2 7,2% 2,6% 25.01.01 Familienbeihilfe 3.494,7 3.505,1 3.503,7 0,3% 0,0% 25.01.02 Kinderbetreuungsgeld 1.225,8 1.232,8 1.222,1 -0,3% -0,9% 25.01.03 Fahrtbeihilfe, Freifahrten, Schulbücher 575,3 588,0 613,0 6,6% 4,3% 25.01.04 Transfers Sozialversicherungsträger 1.516,1 1.563,9 1.918,7 26,5% 22,7% Sonstige familienpolitische Maßnahmen des 25.01.05 80,5 314,9 132,4 64,6% -57,9% FLAF 25.01.06 Unterhaltsvorschüsse 135,2 137,7 143,3 6,0% 4,1% 25.02 Familienpolitische Maßnahmen und Jugend 92,2 51,5 51,9 -43,7% 0,9% 25.02.01 Familienpolitische Maßnahmen 72,4 2,7 2,7 -96,3% 0,0% 25.02.02 Jugendpolitische Maßnahmen 9,3 8,9 8,9 -3,9% 0,0% 25.02.03 Steuerung und Services 10,5 39,9 40,3 283,5% 1,1% 25 Einzahlungen 6.992,2 7.574,7 7.293,1 4,3% -3,7% 25.01 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 6.992,2 7.342,3 7.293,1 4,3% -0,7% davon 25.01.06 Unterhaltsvorschüsse 89,1 90,0 85,0 -4,6% -5,6% 25.01.07 Einnahmen des FLAF 6.886,5 7.236,2 7.192,5 4,4% -0,6% 25.02 Familienpolitische Maßnahmen und Jugend 0,0 232,3 0,0 0,4% -100,0% Nettofinanzierungssaldo -127,6 180,9 -292,0 - - Anmerkung: Der Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 wird in dieser Analyse durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ Der Großteil der Auszahlungen und Einzahlungen der UG 25-Familie und Jugend ist im GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ veranschlagt. Dieser finanziert einen überwiegenden Teil der familienbezogenen Leistungen des Bundes, die in der nachfolgenden Tabelle im Überblick dargestellt werden: 14 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Tabelle 7: Wesentliche Leistungen im Familienbereich Erfolg Erfolg BVA BVA-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2021 Familie, Schüler, Studierende Familienbeihilfe (DB 25.01.01) 3.507,4 3.490,0 3.497,0 3.500,0 Kinderbetreuungsgeld (DB 25.01.02) 1.209,4 1.197,8 1.206,0 1.194,0 Ausgaben des FLAF für Fahrtbeihilfe, Freifahrten, Schulbücher (DB 25.01.03) 537,4 575,3 588,0 613,0 davon Freifahrten 427,8 463,6 473,8 486,1 Schulbücher 107,6 109,6 112,0 124,6 Transfers des FLAF an Sozialversicherungsträger (DB 25.01.04) 1.593,0 1.516,1 1.563,9 1.918,7 davon Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten 1.087,1 1.026,3 1.028,4 1.376,1 Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld 366,5 357,0 374,9 387,6 Familienhärteausgleich (DB 25.01.05), 2021: inkl. 20 Mio. EUR in UG 21 0,4 0,5 1,4 71,4 Unterhaltsvorschüsse (DB 25.01.06) 132,9 135,2 137,7 143,3 Erstattungen Kinderabsetzbeträge (UG 16, nicht sichtbar im BVA) 1.336,5 1.328,1 n.v. n.v. Schülerbeihilfen u.ä. (DB 30.01.07, Gru 768) 39,1 41,0 51,5 52,1 Studienbeihilfe u.ä. (DB 31.02.03, Gru 768) 260,4 251,5 259,7 288,7 Zuschüsse des Bundes für Kinderbetreuung an Länder und Gemeinden Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr (bis 2019: DB 25.02.01) 70,1 70,0 * * Zuschüsse für Sprachförderung an Länder (2018-2019: UG 44, zuvor UG 12) 20,0 20,0 * * Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an Länder (bis 2018: UG 44) 52,5 * * * Steuerung Elementarpädagogik (DB 30.01.09) - 52,5 142,7 142,7 *) In Position „Steuerung Elementarpädagogik (DB 30.01.09)“ enthalten. Quellen: BRA 2018 und 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Den größten Posten in diesem Globalbudget stellt die Familienbeihilfe mit Auszahlungen iHv 3,50 Mrd. EUR dar. Die beschlossene Möglichkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer führt laut Ressort ab dem Jahr 2020 zu Mehrauszahlungen von etwa 20 Mio. EUR pro Jahr. Auch die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit bei der Familienbeihilfe wirkt sich auszahlungssteigernd aus. Im Erfolg 2020 kommt es außerdem durch die Einmalzahlung iHv 360 EUR pro Kind zu Mehrauszahlungen, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds abgedeckt werden und im BVA 2020 noch nicht abgebildet sind. Das Kinderbetreuungsgeld weist mit Auszahlungen iHv rd. 1,2 Mrd. EUR einen weitgehend konstanten Verlauf auf. Hingegen ist bei den Transfers an Sozialversicherungsträger, die insbesondere Zahlungen an den Dachverband der Pensionsversicherungsträger für Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten und Zahlungen an die Krankenversicherungsträger für den Teilersatz des Wochengeldes beinhalten, im Jahr 2021 eine deutliche Steigerung um 355 Mio. EUR auf rd. 1,92 Mrd. EUR veranschlagt. Laut Ressort resultiert dieser Anstieg vor allem aus einer Aufstockung der Akontierung und aus Aufrollungen für vorangegangene Versicherungsjahre bei den Pensionsbeiträgen für Kindererziehungszeiten. Für SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten sowie für Schulbücher sind 2021 Auszahlungen aus dem FLAF iHv rd. 0,61 Mrd. EUR budgetiert. Die um rd. 13 Mio. EUR höher veranschlagten Auszahlungen für Schulbücher sind unter anderem 15 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend auf eine Erhöhung der Schulbuchlimits und die Einführung einer Preisstruktur für E-Book+ anstatt der bisherigen Pauschalabgeltung zurückzuführen. Für den Familienhärteausgleich sind im BVA-E 2021 Auszahlungen aus der UG 25-Familie und Jugend iHv 51,4 Mio. EUR veranschlagt, wobei davon 50 Mio. EUR auf den Corona-Familienhärteausgleich entfallen. Weitere 20 Mio. EUR sollen aus der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz als Transfers an die Länder (für MindestsicherungsbezieherInnen) geleistet werden (siehe Pkt. 5). Für Unterhaltsvorschüsse sind im BVA-E 2021 143,3 Mio. EUR vorgesehen. Umfangreiche familienbezogene Unterstützungsleistungen sind auch im Einkommensteuergesetz geregelt. Hier ist insbesondere der Kinderabsetzbetrag hervorzuheben, dessen Bezug an die Familienbeihilfe gekoppelt ist und der auch gemeinsam mit ihr ausbezahlt wird. Der Kinderabsetzbetrag wird im Bundesbudget allerdings nicht als Ausgabe, sondern als Abzug von Lohnsteuer (zu 75 %) und Einkommensteuer (zu 25 %) erfasst. Die für 2021 geplanten Ausgaben sind somit nicht aus den Budgetdokumenten ersichtlich, die Werte für vergangene Jahre finden sich aber im Zahlenteil des BRA. Im Jahr 2019 lagen die Auszahlungen für den Kinderabsetzbetrag demnach bei rd. 1,33 Mrd. EUR. Im Gegensatz zur Familienbeihilfe wurde der Kinderabsetzbetrag in den letzten Jahren nicht valorisiert. Weitere einkommensteuerrechtliche Familienförderungsmaßnahmen (Familienbonus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag etc.) werden hier nicht angeführt, weil sie nur über die Lohnverrechnung und/oder Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können und somit einen stärkeren „steuerlichen Charakter“ aufweisen. Größere soziale Geldleistungen aus der UG 30-Bildung und aus der UG 31-Wissenschaft und Forschung betreffen die Schülerbeihilfen und die Studienbeihilfe, die im BVA-E 2021 in Summe 0,34 Mrd. EUR ausmachen. Ab 2020 werden zudem die Zweckzuschüsse des Bundes für Elementarpädagogik an Länder und Gemeinden5 zur Gänze über die UG 30 verrechnet. Dazu zählen der Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr, die Zuschüsse für Sprachförderung an die Länder und die Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an die Länder. 5 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, BGBl. I Nr. 103/2018 16 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Die Finanzierung des FLAF erfolgt vor allem aus Beiträgen, deren Zusammensetzung in nachfolgender Tabelle aufgeschlüsselt wird: Tabelle 8: Entwicklungen der Einzahlungen aus Beiträgen zum Familienlastenausgleichs- fonds Erfolg BVA BVA-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2021 Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds 6700,1 6886,5 7236,2 7192,5 Dienstgeberbeiträge zum FLAF 5399,3 5547,8 5873,9 5947,5 Abgabenanteile aus UG 16 1294,7 1330,3 1355,3 1238,0 Beiträge v. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 6,2 8,3 7,0 7,0 Quelle: BRA 2016, 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Einzahlungen im Jahr 2020, für die ursprünglich von einem kräftigen Anstieg ausgegangen worden war, werden den BVA 2020 aufgrund der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich unterschreiten.6 Im Budgetvollzug bis September sind die Beiträge zum FLAF gegenüber dem Jahr 2019 um bisher 138 Mio. EUR zurückgeblieben, während im BVA 2020 für das Gesamtjahr eine Steigerung um 350 Mio. EUR veranschlagt ist.7 Der BVA-E 2021 sieht mit FLAF-Einzahlungen iHv 7,12 Mrd. EUR wieder eine deutlich verbesserte Entwicklung vor. In diesem Wert sind jedoch erwartete Rückflüsse aus gestundeten Dienstgeberbeiträgen iHv 100 Mio. EUR enthalten, die sich in höheren Einzahlungen niederschlagen.8 Mit einem im Budgetausschuss am 6. November eingebrachten Abänderungsantrag sollen die budgetierten Einzahlungen in den FLAF im Jahr 2021 im Vergleich zur Regierungsvorlage um 102,1 Mio. EUR auf 7.090,4 Mio. EUR gesenkt werden. In Folge des zweiten Lockdowns wird nunmehr eine schlechtere Wirtschaftsentwicklung erwartet, die sich auch negativ auf das für die Entwicklung der FLAF-Einnahmen relevante Wachstum der Bruttolohn- und Gehaltssumme auswirkt. Dieses wurde in der WIFO-Prognose vom Oktober 2020, die die Basis für den BVA-E 2021 darstellt, mit -0,9 % (2020) und 3,2 % (2021) prognostiziert. In seinem am 5. November 2020 veröffentlichten Prognoseupdate erwartet das WIFO nunmehr ein Lohnsummenwachstum iHv -1,0 % (2020) bzw. 2,2 % (2021). 6 Das stark in Anspruch genommene Instrument der Kurzarbeit hat dabei jedoch einen stützenden Effekt. 7 Im Jahr 2019 wurden die Einzahlungen aus Dienstgeberbeiträgen durch die Verbuchung von Steuergutschriften aufgrund verlorener Verfahren im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft um rd. 147,5 Mio. EUR vermindert. Unter Bereinigung dieser Mindereinzahlungen ergibt sich ein entsprechend größerer Rückgang gegenüber dem Jahr 2019. Der im BVA 2020 budgetierte Anstieg fällt hingegen nach Bereinigung um den Sondereffekt geringer aus. 8 Per Ende September 2020 beträgt der Unterschied zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt bei den FLAF-Beiträgen rd. 169 Mio. EUR. Damit dürfte es sich bei den im BVA-E 2021 veranschlagten Rückflüssen eher um eine vorsichtige Schätzung handeln. 17 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend GB 25.02-„Familienpolitische Maßnahmen und Jugend“ Das Globalbudget umfasst einerseits die im Transferaufwand ersichtlichen Förderungen für familien- und jugendpolitische Maßnahmen (Förderungsmaßnahmen für Familien- und Jugendorganisationen, Einzelprojektförderungen) und andererseits den Personalaufwand und betrieblichen Sachaufwand des Ressorts (DB 25.02.03-Steuerung und Services). Im DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“ wurden bis 2019 insbesondere die Zuschüsse von jährlich 70 Mio. EUR für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr veranschlagt, die ab 2020 gemeinsam mit den anderen Zweckzuschüssen im Bereich der Elementarpädagogik aus der UG 30-Bildung geleistet werden. Im DB 25.02.02-„Jugendpolitische Maßnahmen“ ist die Jugendförderung des Bundes veranschlagt, die in Pkt. 6.4 näher erläutert wird. Einzahlungsseitig erklärt sich der deutliche Rückgang durch den im BVA 2020 veranschlagten FLAF-Überschuss iHv 232,3 Mio. EUR, der mit einer Rückzahlung des Reservefonds in diesem Globalbudget verbunden ist (siehe 3). Im BVA-E 2021 ist entsprechend der wirtschaftlichen Lage kein FLAF-Überschuss budgetiert, sodass die Rückzahlung entfällt. Auch im Erfolg 2020 wird nunmehr kein FLAF-Überschuss erreicht. 18 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 6.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 9: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 25 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 7.255,8 7.441,6 185,8 2,6% 7.255,4 7.441,3 185,9 2,6% -0,3 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 27,2 26,7 -0,5 -1,9% 26,9 26,4 -0,5 -1,8% -0,3 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 633,5 656,1 22,6 3,6% 633,5 656,1 22,6 3,6% 0,0 davon Transporte durch Dritte 474,1 486,3 12,2 2,6% 474,1 486,3 12,2 2,6% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 114,4 127,1 12,7 11,1% 114,4 127,1 12,7 11,1% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 6.595,1 6.758,8 163,7 2,5% 6.595,1 6.758,8 163,7 2,5% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 1.806,9 1.929,4 122,5 6,8% 1.806,9 1.929,4 122,5 6,8% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 4.730,0 4.771,2 41,1 0,9% 4.730,0 4.771,2 41,1 0,9% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 44,0 43,8 -0,1 -0,3% 43,8 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,9 0,1 -0,8 -89,1% 0,1 Aufwand aus Wertberichtigungen 42,4 43,2 0,8 1,9% 43,2 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,7 0,5 -0,1 -19,4% 0,5 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,3 0,1 -0,1 -55,6% -0,1 Sachanlagen 0,3 0,1 -0,1 -55,6% -0,1 Darlehen und Vorschüsse 137,8 143,4 5,6 4,1% -143,4 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 137,8 143,4 5,6 4,1% -143,4 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 7.393,8 7.585,1 191,3 2,6% 7.299,4 7.485,2 185,7 2,5% -100,0 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts im BVA-E 2021 sind um 100 Mio. EUR niedriger als die Auszahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies ist insbesondere auf Auszahlungen für Darlehen (Unterhaltsvorschüsse), die nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen, und auf nur im Ergebnishaushalt erfasste Abschreibungen und Wertberichtigungen von offenen Forderungen (Unterhaltsvorschüsse, Einnahmen des FLAF) zurückzuführen. 19 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend Tabelle 10: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 25 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 7.484,7 7.208,1 -276,6 -3,7% 7.252,4 7.298,2 45,8 0,6% 90,1 Finanzierungswirksame Erträge Abgabenähnliche Erträge 7.236,2 7.192,5 -43,7 -0,6% 7.236,2 7.092,5 -143,7 -2,0% -100,0 davon Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds 7.236,2 7.192,5 -43,7 -0,6% 7.236,2 7.092,5 -143,7 -2,0% -100,0 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 246,4 14,1 -232,3 -94,3% 14,1 204,2 190,1 1.347,0% 190,1 davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 232,3 0,0 -232,3 -100,0% 0,0 190,1 190,1 - 190,1 Sonst. Einzahlungen/Erträge 2,0 1,5 -0,5 -25,1% 2,0 1,5 -0,5 -25,1% 0,0 Finanzerträge 0,0 0,0 - 0,0 0,0 - 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 0,3 0,1 -0,2 -75,0% 0,1 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 0,3 0,1 -0,2 -75,0% 0,1 davon Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 0,3 0,1 -0,2 -75,0% 0,1 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 0,0 0,0 - 0,0 Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0 Darlehen und Vorschüsse 90,0 85,0 -5,0 -5,6% -85,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 7.574,7 7.293,1 -281,6 -3,7% 7.252,6 7.298,3 45,6 0,6% 5,1 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis 180,9 -292,0 -472,9 - -46,8 -186,9 -140,1 - 105,1 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Erträge des Ergebnishaushalts im BVA-E 2021 sind um 5 Mio. EUR höher als die Einzahlungen des Finanzierungshaushalts. Dies begründet sich durch die nachfolgenden Abgrenzungen, die sich gegenseitig weitgehend aufheben: Einzahlungen für Darlehen (Unterhaltsvorschüsse) iHv 85 Mio. EUR scheinen nur im Finanzierungshaushalt auf. Einzahlungen aus gestundeten Dienstgeberbeiträgen zum FLAF iHv 100 Mio. EUR, scheinen ebenfalls nur im Finanzierungshaushalt auf, weil im Ergebnishaushalt eine Periodenabgrenzung vorgenommen wird. Das erwartete Defizit des FLAF wird im GB 25.01-„Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen“ (Konto „Kinderbetreuungsgeld Vorlagepflicht des Bundes“) im Finanzierungshauhalt als Auszahlung und im Ergebnishaushalt als Aufwand (für die Verbindlichkeit gegenüber dem Bund) erfasst. Gleichzeitig wird im Ergebnishaushalt im GB 25.02-„Familienpolitische Maßnahmen und Jugend“ ein Ertrag aus der Bildung einer Forderung des Bundes gegenüber dem Reservefonds9 in selber Höhe eingebucht. In diesem Zusammenhang sieht der BVA-E 2021 einen Ertrag iHv 190 Mio. EUR vor. 9 Der Reservefonds ist als ausgegliederter Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die fiktiven Schulden des Reservefonds werden als Forderung des Bundes dargestellt, wobei die de-facto-Eigentümerschaft des Bundes am Reservefonds unberücksichtigt bleibt. Deshalb werden in der Ergebnisrechnung der UG 25-Familie und Jugend die Tilgungen der Verbindlichkeiten des Reservefonds nicht als ergebniswirksam, sondern als Reduktion der Forderungen des Bundes erfasst. 20 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 6.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 11: Direkte Förderungen UG 25 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 24,5 24,0 25,0 0,9 3,9% 25.01.05-Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF 16,0 15,5 16,5 0,9 6,1% davon Familienberatungsstellen, gemeinn. Einrichtungen (zw) 12,0 12,4 12,4 0,0 0,0% 25.02.01-Familienpolitische Maßnahmen 1,1 1,3 1,3 0,0 0,0% 25.02.02-Jugendpolitische Maßnahmen 7,5 7,1 7,1 0,0 0,0% 25.02.03-Steuerung und Services 0,1 0,1 0,0 0,0% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 Nur ein sehr geringer Anteil der Auszahlungen der UG 25-Familie und Jugend ist als Förderung klassifiziert. Den größten Anteil an den Förderungen in der UG 25 haben die Zuschüsse aus dem FLAF an Familienberatungsstellen im DB 25.01.05-„Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF“. Österreich weist derzeit knapp 400 Familien- und Partnerberatungsstellen von unterschiedlichsten Trägerorganisationen auf, für die im Jahr 2021 Förderungen iHv 12,4 Mio. EUR veranschlagt sind.10 Zudem werden aus diesem Detailbudget auch Transfers im Zusammenhang mit Elternbildung, Mediation und Eltern- und Kinderbegleitung bezahlt. Die in der Tabelle ausgewiesene Steigerung DB 25.01.05-„Sonstige familienpolitische Maßnahmen des FLAF“ resultiert daraus, dass im BVA-E 2021 ein Teil der Zuwendungen (0,9 Mio. EUR) an die Familie und Beruf Management GmbH als Förderungen spezifiziert ist. Die Gesamtauszahlungen an die Familie und Beruf Management GmbH bleiben laut Beteiligungsbericht 2021 gegenüber dem BVA 2020 mit 2,7 Mio. EUR unverändert. Weitere Förderungen der UG 25-Familie und Jugend betreffen insbesondere die Jugendförderung, die sich auf zahlreiche Jugendorganisationen (parteinahe Organisationen, kirchennahe Organisationen, Jugendrotkreuz etc.) verteilt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der jeweiligen Mitgliederzahl sowie – bei den Nachwuchsorganisationen der Parteien 10 Damit ist allerdings nur ein Teil der Gesamtkosten der Beratungsstellen abgedeckt. Gemäß der Homepage der Familienberatung (familienberatung.gv.at) tragen zur Finanzierung der Gesamtkosten, die jährlich rd. 62,0 Mio. EUR betragen, weiters die Länder rd. 31 %, die Gemeinden 6 %, das AMS 12 % und andere Bundesstellen 9 % bei. Aus den freiwilligen Kostenbeiträgen können ebenfalls etwa 2 % des Gesamtbudgets finanziert werden. Den Rest der Gesamtkosten bringen die Rechtsträger der Beratungsstellen durch Spenden und Eigenmittel auf. 21 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend – an der Zahl der Abgeordneten der jeweiligen Partei im Nationalrat. Die im Bundes-Jugendförderungsgesetz definierten Sätze wurden seit 2001 nicht valorisiert. Die einzelnen Organisationen scheinen jeweils nur im Erfolg, nicht jedoch in der Veranschlagung auf. Neben Einrichtungen, die auf dem Gebiet der außerschulischen Jugenderziehung tätig sind, werden auch im Bereich der Jugendhilfe tätige Einrichtungen aus diesem Detailbudget gefördert. Im DB 25.02.01-„Familienpolitische Maßnahmen“ werden Förderungen an Verbände und Institutionen, die vorwiegend auf dem Gebiet der Familienpolitik tätig sind (z.B. Familienorganisationen), erfasst. 6.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 12: Rücklagengebarung UG 25 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 15,3 - 15,3 - Gesamtsumme 15,3 - 15,3 - 15,3 0,2% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 25-Familie und Jugend verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 15,3 Mio. EUR. Per Stichtag 30. September wurden noch keine Rücklagenentnahmen im Jahr 2020 getätigt. Laut Ressort wird es 2020 voraussichtlich noch zu einer Rücklagenentnahme zur Abdeckung eines Mehrbedarfs im Bereich Steuerung und Services von bis zu 1 Mio. EUR kommen. Im BVA-E 2021 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 22 / 32
BD | Budgetdienst – Untergliederung 25-Familie und Jugend 7 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 13: Planstellenverzeichnis11 UG 25 2019 2020 2021 BFRG-E 2021-2024 2022 2023 2024 PLANSTELLEN Planstellen 117 297 347 347 347 347 PCP**) 46.142 122.960 146.422 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 1.6. VBÄ*) 102 285 - PCP**) 40.161 117.567 - Personalaufwand Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 8,9 27,6 27,0 Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Personalzahlen durch die BMG-Novelle 2020 (Übertragung von 180 Planstellen in das neu geschaffene Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, wobei 177 Planstellen aus dem BMSGPK und 3 Planstellen aus dem BKA umgeschichtet wurden) durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2019 und 2020). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2021). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Für 2021 werden die Werte aus dem BVA-E 2021 verwendet. Die Planstellen können von den Grundzügen des Personalplans im BFRG-E 2021-2024 leicht abweichen. Quellen: BRA 2019, BFG 2020, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2021, BFRG-E 2021-2024, Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2020 Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 25-Familie und Jugend 347 Planstellen vorgesehen. Dies entspricht einem Anstieg um 50 Planstellen gegenüber dem Jahr 2020.12 Diese Planstellen sollen zum Aufbau der notwendigen Strukturen des BMAFJ, insbesondere in der Präsidialsektion, verwendet werden. Im BFRG-E 2021-2024 sind bis 2024 keine weiteren Steigerungen vorgesehen. Der VBÄ-Istwert zum 1. Juni 2020 beträgt für die Untergliederung 285 und entspricht damit einem Anteil von 96 % der Planstellen des Finanzjahres 2020. 11 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 12 Dabei werden laut Budgetbeilage „Personal des Bundes“ 35 Planstellen aus der Überschreitungsermächtigung des BMKÖS in die UG 25-Familie und Jugend transferiert. Die Überschreitungsermächtigung der UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport reduziert sich dementsprechend von 75 auf 40 Planstellen und die 35 Planstellen erhöhen, gemeinsam mit den 15 neu geschaffenen Planstellen, die Planstellen der UG 25 im BFG-E 2021 sowie im BFRG-E 2021-2024. 23 / 32
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