Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie 8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 7 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................10 4.1 Überblick über den Finanzrahmen..........................................................................10 4.2 Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) .........................................13 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................14 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................14 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................20 5.4 Förderungen...........................................................................................................21 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................21 6 Wirkungsorientierung ....................................................................................................22 6.1 Überblick ................................................................................................................22 6.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................23 2 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 336,1 680,6 2.400,1 2.428,0 2.353,1 2.439,1 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,3% 0,7% 2,4% 2,5% 2,5% 2,5% jährliche Veränderung - +102,5% +252,6% +0,3% -3,1% +3,7% Einzahlungen 202,1 248,4 320,3 337,3 432,3 388,3 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,3% 0,3% 0,4% 0,4% 0,5% 0,4% jährliche Veränderung - +22,9% +28,9% +5,3% +28,2% -10,2% Nettofinanzierungssaldo -134,0 -432,2 -2.079,8 -2.090,7 -1.920,8 -2.050,8 Ergebnishaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 350,7 682,1 2.399,9 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,4% 0,6% 2,5% - - - jährliche Veränderung - +94,5% +251,9% - - - Erträge 207,6 248,4 320,3 - - - Anteil an Gesamterträgen 0,3% 0,3% 0,4% - - - jährliche Veränderung - +19,7% +28,9% - - - Nettoergebnis -143,2 -433,6 -2.079,6 - - - Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Jahr 2020 von Aufgabenänderungen und damit auch von umfangreichen Budgetumschichtungen betroffen. Daher werden in der Tabelle nur Werte ab 2020 ausgewiesen. Eine um die wesentlichen Budgetumschichtungen bereinigte Darstellung erfolgt in Tabelle 4. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,40 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um rd. 253 %. Die Entwicklung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt entspricht weitgehend der Entwicklung im Finanzierungshaushalt. 3 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Der Anstieg ist zu einem wesentlichen Teil auf den regionalen Klimabonus zurückzuführen, über den die Einnahmen aus der geplanten CO2-Bepreisung rückverteilt werden sollen und der im BVA-E 2022 mit 1,25 Mrd. EUR veranschlagt ist. Auch ohne Klimabonus sollen sich die Auszahlungen im Jahr 2022 gegenüber dem BVA 2021 um mehr als zwei Drittel erhöhen. Die Auszahlungen aus der regulären Umweltförderung im Inland und aus der Sanierungsoffensive steigen um insgesamt 116,7 Mio. EUR an. Für die mit der ökosozialen Steuerreform vereinbarten Direktförderungen für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen sowie zur Förderung energieautarker Bauernhöfe sind insgesamt 215 Mio. EUR vorgesehen. Weitere 176,3 Mio. EUR entfallen auf diverse Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP). Dazu zählen beispielsweise das Kreislaufwirtschaftspaket, Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie und ein Teil der Mittel für den Biodiversitätsfonds. Auch der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) ist durch die Auszahlungen für den regionalen Klimabonus geprägt, der bis 2025 auf 1,5 Mrd. EUR ansteigen soll und jeweils mehr als die Hälfte der Gesamtauszahlungen der Untergliederung ausmacht. Mittelfristig ist bei den Auszahlungen ohne Klimabonus durch das Auslaufen temporärer Maßnahmen und geringere Auszahlungen aus den ARP-Maßnahmen ein Rückgang von 1,15 Mrd. EUR im Jahr 2022 auf rd. 0,94 Mrd. EUR im Jahr 2025 vorgesehen. In den Gesamtauszahlungen im Finanzrahmen wird dies durch den geplanten Anstieg der Mittel für den Klimabonus ausgeglichen. In den Angaben zur Wirkungsorientierung wurden für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Für das bisher in Wirkungsziel 2 enthaltene Ziel zur „Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“ wurde ein eigenes Wirkungsziel 5 geschaffen. Zur Messung dieses Wirkungsziels sollte eine Ergänzung um Kennzahlen vorgenommen werden, die stärker auf die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen abzielen. Wesentliche Kennzahlen der UG 43 sind insbesondere die Kennzahlen zur Reduktion der Treibhausgase, zum Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch sowie zur Steigerung der Energieeffizienz, die die Zielerreichung der EU-Klima- und Energieziele abbilden. Die Entwicklung des Umsatzes österreichischer Umwelt- und Energietechnologieunternehmen und die Anzahl der Umwelt- und Energiebeschäftigten stellen die Forcierung der Umwelttechnologien gut dar. 4 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2025) Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025, Statistik Austria, WIFO. Die Auszahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sind ab dem Jahr 2022 wesentlich vom regionalen Klimabonus geprägt, der jeweils mehr als die Hälfte der Gesamtauszahlungen der Untergliederung ausmacht. Auch ohne Klimabonus sollen die Auszahlungen im Jahr 2022 gegenüber dem BVA 2021 um mehr als zwei Drittel und gegenüber dem Erfolg 2020 um rd. 240 % auf 1,15 Mrd. EUR ansteigen. Mittelfristig ist bei den Auszahlungen ohne Klimabonus durch das Auslaufen temporärer Maßnahmen ein Rückgang auf rd. 0,94 Mrd. EUR vorgesehen. Dazu trägt auch der Rückgang der im Rahmen des ARP geplanten Auszahlungen von 208 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 83 Mio. EUR im Jahr 2025 bei. In den Gesamtauszahlungen im Finanzrahmen wird dies durch den geplanten Anstieg der Mittel für den Klimabonus ausgeglichen. Nach ökonomischer Gliederung entfallen rd. 94 % der im BVA-E 2022 veranschlagten Aus- zahlungen auf Transfers, die überwiegend an private Haushalte und Institutionen geleistet werden (z. B. Klimabonus, Sanierungsoffensive, Investitionszuschüsse für die Umweltför- derung im Inland und für die Altlastensanierung). Weitere größere Transfers gehen an öffentliche Körperschaften (v. a. KLI.EN), Unternehmen (z. B. Umweltbundesamt, Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH) sowie an ausländische Körperschaften und Rechtsträger 5 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie (v. a. Green Climate Fund). Die verbleibenden 6 % betreffen überwiegend Werkleistungen, die vor allem in den Bereichen Umwelt und Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie, Altlastensanierung sowie bei der Umweltförderung im Inland anfallen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2025) Quellen: BRA 2020; BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Ausgehend von etwas über 200 Mio. EUR im Jahr 2020 sollen sich die Einzahlungen der UG 43 bis 2024 mehr als verdoppeln und erst am Ende des Prognosezeitraums leicht rückläufig verlaufen. Die im BVA-E 2022 veranschlagten Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie betreffen nahezu ausschließlich wirtschaftliche Tätigkeit und entstammen dem Emissionshandel (siehe Pkt. 5.2). Weitere vergleichsweise kleine Einzahlungen kommen aus dem Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung. Im Jahr 2020 gingen zusätzlich Einzahlungen aus Transfers der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG iHv 13,7 Mio. EUR für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein. 6 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung Die Europäische Kommission (EK) präsentierte im Dezember 2019 den europäischen Grünen Deal mit dem zentralen Ziel, in der EU bis 2050 im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt gelten folgende Klimaziele bis 2030 auf Ebene der EU1 und für Österreich: Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) gemessen in CO2-Äquivalenten (CO2eq)2 sollen auf EU-Ebene gegenüber 1990 um mindestens 40 % gesenkt werden. Für etwa 40 % der THG-Emissionen wird dieses Ziel über den EU-Emissionshandel umgesetzt. Dieser umfasst die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie sowie den Luftverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zuzüglich Schweiz. Für die verbleibenden THG-Emissionen werden länderweise Reduktionsziele im Rahmen des Lastenteilungsverfahrens festgelegt. Österreich hat sich im Rahmen der Lastenteilung verpflichtet seine THG-Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2030 um 36 % zu reduzieren. Auf nationaler Ebene werden bis 2020 entsprechend den Zielvorgaben jährliche Höchstmengen an THG-Emissionen nach Sektoren im Klimaschutzgesetz festgelegt. Für den Zeitraum ab 2021 liegt noch kein Klimaschutzgesetz vor. Der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch soll auf EU-Ebene um mindestens 32 % gesteigert werden. Österreich, das bei der erneuerbaren Energie im Jahr 2019 einen Anteil von 33,6 % aufwies, hat sich für 2030 eine Steigerung des Anteils auf 46 % bis 50 % als Ziel gesetzt. Die Energieeffizienz soll auf EU-Ebene um mindestens 32,5 % gesteigert werden.3 In Österreich wurde das nationale Ziel für die Primärenergieeffizienz im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) mit einer Verbesserung um 25 % bis 30 % gegenüber 2015 festgesetzt. 1 Die EU-Klimaziele bis 2030 wurden zunächst im Oktober 2014 im Klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030 festgelegt und im Jahr 2018 im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ für den Anteil an erneuerbarer Energie und die Energieeffizienz nachgeschärft. 2 CO2-Äquivalent ist eine Messeinheit zur Messung des Treibhauspotenzials von Treibhausgasen. Dabei ist Kohlenstoffdioxid das Referenzgas, in dem das Treibhauspotenzial anderer Treibhausgase (z. B. Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, „Lachgas“), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC)) gemessen wird. 3 Dieses Ziel gilt gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie als erreicht, wenn der Primärenergieverbrauch und der Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 32,5 % unter dem im Jahr 2007 für 2030 prognostizierten Wert liegt. 7 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Im Juni 2021 wurde die Verschärfung des EU-THG-Reduktionsziels bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 mit dem Europäischen Klimagesetz rechtlich verankert. Mit dem im Juli 2021 von der EK vorgelegten Legislativpaket „Fit for 55“ sollen die EU-Klima- und Energievorschriften im Hinblick auf dieses neue Reduktionsziel angepasst und ausgebaut werden. Unter anderem sieht das neue Reduktionsziel die Schaffung eines Emissionshandelssystems für THG-Emissionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor, strengere Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems vor. Als neue EU-Ziele im Energiebereich schlägt die EK für 2030 einen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen von mindestens 40 % sowie eine Reduktion des End- bzw. Primärenergieverbrauchs um 36 % bzw. 39 % gegenüber dem Referenzszenario vor. Für Österreichs Verpflichtungen im Lastenteilungsverfahren würde das „Fit for 55“-Paket eine Verschärfung des Reduktionsziels im Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2030 auf 48 % gegenüber 2005 bedeuten. In Österreich wurden im Jahr 2019 gemäß Umweltbundesamt THG-Emissionen iHv 79,8 Mio. t CO2eq ausgestoßen. Dabei wurden 44 % vom Energie- und Industriesektor, 30 % durch Verkehr und jeweils 10 % der Emissionen durch den Gebäudesektor und die Landwirtschaft verursacht. Die nachfolgende Grafik zeigt die langfristige Entwicklung der THG-Emissionen in Österreich sowie die Zielwerte für den Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2030: Grafik 1: Langfristige Entwicklung und Zielwerte für THG-Emissionen in Österreich Quellen: Umweltbundesamt, EK, eigene Berechnungen. 8 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Im langfristigen Trend seit 1990 verzeichneten die THG-Emissionen in Österreich bis 2019 einen Anstieg um 1,4 Mio. t CO2eq auf 79,8 Mio. t CO2eq, wobei dieser Anstieg nahezu aus- schließlich auf den Verkehrssektor zurückgeht. In den anderen Sektoren (z. B. Gebäude, Abfallwirtschaft) wurden Verbesserungen erzielt. Die vom EU-Lastenteilungsverfahren um- fassten THG-Emissionen betrugen 2019 rd. 50,2 Mio. t CO2eq. Im von der COVID-19-Krise geprägten Jahr 2020 gingen die THG-Emissionen laut Nahzeitprognose des Umweltbundes- amts auf 73,7 Mio. t CO2eq zurück (46,6 Mio. t CO2eq im Nicht-Emissionshandelsbereich), wobei insbesondere die Emissionen im Verkehrssektor (-3,4 Mio. t CO2eq) und bei den vom EU-Emissionshandel umfassten Teilen der Energieerzeugung und Industrie (-2,5 Mio. t CO2eq) rückläufig waren. Im Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 erreicht Österreich seine Zielvorgabe im Lastenteilungsverfahren aufgrund eines bis 2016 aufgebauten Guthabens sowie durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise. Um den Minderungspfad 2021 bis 2030 zu erfüllen, müssen die THG-Emissionen schrittweise auf 36,5 Mio. t CO2eq bzw. auf 29,6 Mio. t CO2eq („Fit for 55“-Ziel) gesenkt werden. In den vorliegenden Projektionen des Umweltbundesamts, die auf den im NEKP geplanten Maßnahmen basieren, verfehlt Österreich diese Ziele deutlich. Überschreitungen des Minderungspfades können von Österreich zum Teil durch aus dem EU-Emissionshandel zurückgehaltene Zertifikate (bis zu 1,14 Mio. Zertifikate pro Jahr) ausgeglichen werden, wobei dies mit entsprechend geringeren Versteigerungserlösen verbunden ist. In geringem Ausmaß (bis zu 0,25 Mio. t CO2eq pro Jahr) ist auch eine Anrechnung des THG-Nettoabbaus im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsveränderung und Forstwirtschaft (LULUCF) möglich. Darüber hinausgehende Überschreitungen müssen durch den Ankauf von Emissionszuweisungen anderer Mitgliedstaaten kompensiert werden. Eine ausführliche Behandlung der Auswirkungen der EU-Klimaziele auf das Budget und der damit verbundenen Budgetrisiken ist der Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zu den budgetären Auswirkungen des EU-Emissionshandels und des Lastenteilungsverfahrens zu entnehmen. 9 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten 4.1 Überblick über den Finanzrahmen Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Weiterentwicklung und Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) in Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität 2040; Weiterentwicklung des klima- und energierelevanten Rechtsrahmens (Energieeffizienzgesetz, Klimaschutzgesetz, CO 2- Bepreisung und Erneuerbare-Wärme-Gesetz) sowie der Impulsprogramme und Förder- bzw. Anreizsysteme (u. a. Unterstützung einkommensschwacher Haushalte), Weiterführung und Ausbau der internationalen Klimafinanzierung; Förderung klimarelevanter Projekte (auch ETS-Anlagen) und Maßnahmen zu „klimafitten Ortskernen“ im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans. Setzen von Preissignalen zur THG-Minderung und gleichzeitige Einführung von Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung sozialer und ökonomischer Härtefälle (erstmalige Einführung einer CO2-Bepreisung in nicht im EU-Emissionshandel erfassten Sektoren, zielgerichtete Rückvergütung durch regionalen Klimabonus). Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, Umsetzung des EU- Strommarktdesigns, Erstellung des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) sowie einer österreichischen Wasserstoffstrategie. Erstellung eines Nationalen Luftreinhalteprogramms; Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt insbesondere der Nationalpark- und Biodiversitätsstrategie 2030; Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Rolle der Frau in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie. Erarbeitung einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie, Forcierung der Abfallvermeidung und verstärkte Überprüfungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte; Unterstützung der Kreislaufwirtschaft (u. a. Förderung von Reparaturen, Mehrwegabfüllanlagen und Sortieranlagen von Kunststoffverpackungen) im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans. Neue Rahmenbedingungen für wirksames und effizientes Management von historisch kontaminierten Standorten (u. a. Verknüpfung von Altlastensanierung und Flächenrecycling); Umsetzung des Masterplans green jobs/Umwelttechnologie; Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung). 10 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 43-Klima, Umwelt und Energie 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 961,8 975,6 918,9 - BFRG 2022-2025 2.420,6 2.428,0 2.353,1 2.439,1 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +1.458,8 +1.452,4 +1.434,2 - und BFRG 2021-2024 in % +151,7% +148,9% +156,1% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +0,3% -3,1% +3,7% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 über den gesamten Zeitraum um mehr als 1,4 Mrd. EUR an. Dies ist insbesondere auf den im Zeitverlauf von 1,25 Mrd. EUR auf 1,50 Mrd. EUR ansteigenden regionalen Klimabonus zurückzuführen. In den Jahren 2022 und 2023 tragen auch die Direktförderungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform mit 215 Mio. EUR bzw. 155 Mio. EUR zum Anstieg der Auszahlungsobergrenze bei. Einen gegenläufigen Effekt hat eine Umschichtung von im BFRG 2021-2024 eingeplanten Mitteln für Förderungen im Bereich emissionsfreie und aktive Mobilität iHv 39,6 Mio. EUR pro Jahr in die UG 41-Mobilität. Die nachfolgende Tabelle fasst die bis 2025 geplanten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung auf Basis des Strategieberichts zusammen: Tabelle 3: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 43 Erfolg BFRG BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Regionaler Klimabonus 1.250,0 1.300,0 1.400,0 1.500,0 reguläre Umweltförderung im Inland (inkl. Werkleist., Abwk.)* 69,6 87,4 110,4 485,0 517,1 536,6 Sanierungsoffensive (ohne ökosoziale Steuerreform)* 78,8 216,7 310,4 Sauber-Heizen Offensive: Raus aus Öl/Gas (ökosoz. StRef.) 90,0 90,0 Heizkesseltausch einkommensschwache Haushalte (öko. StRef.) 40,0 40,0 Thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau (öko. StRef.) 60,0 Förderung energieautarke Bauernhöfe (ökosoz. StRef.) 25,0 25,0 25,0 25,0 Ausbau erneuerbarer Energien 81,5 61,5 60,0 60,0 Allgemeiner Umweltschutz 25,0 35,0 25,0 25,0 25,0 ARP: Energiearmut: Ölkesseltausch 10,0 15,0 15,0 10,0 ARP: Kreislaufwirtschaftspaket 10,0 100,0 100,0 40,0 30,0 ARP: Klimafitte Ortskerne 5,5 11,3 11,3 11,3 10,8 ARP: Biodiversitätsfonds 25,0 25,0 Biodiversitätsfonds (nationale Mittel) 5,0 5,0 5,0 5,0 ARP: Dekarbonisierung Industrie 5,0 30,0 30,0 35,0 ARP: Bekämpfung von Energiearmut 10,0 15,0 15,0 10,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 148,4 431,1 2.173,6 2.226,2 2.148,4 2.152,4 Summe ohne Klimabonus 148,4 431,1 923,6 926,2 748,4 652,4 * In der Tabelle werden die budgetierten Beträge ausgewiesen, die sich bei der regulären Umweltförderung im Inland und bei der Sanierungsoffensive (ohne Direktförderungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform) nach der Bedarfsschätzung richten. Die zu diesen Positionen im Text angeführten Beträge sind Zusagerahmen, deren Auszahlung über einen längeren Zeitraum erfolgt. Daher sind die Werte nicht unmittelbar vergleichbar. Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. 11 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Die budgetär bedeutendste Maßnahme ist ab 2022 der regionale Klimabonus, über den eine Rückverteilung der Einnahmen aus der geplanten CO2-Bepreisung erfolgen soll. Eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung dieser Maßnahme liegt noch nicht vor. Der Budgetdienst hat in seiner Budgetanalyse 2022 auf Basis der verfügbaren Informationen eine erste Analyse zur Wirkung der CO2-Bepreisung und des Klimabonus vorgenommen. In den Jahren 2021 und 2022 steht für die Sanierungsoffensive (inklusive „Raus aus Öl“) derzeit ein Zusagerahmen von insgesamt 650 Mio. EUR zur Verfügung (2020: 4 142,7 Mio. EUR). Ab 2023 sollen durch eine im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG) 350 Mio. EUR pro Jahr bereitgestellt werden. Für Sanierungsmaßnahmen einkommensschwacher Haushalte stehen für 2021 und 2022 derzeit insgesamt 100 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Rahmen soll in den Folgejahren mit 50 Mio. EUR pro Jahr fortgeschrieben werden. Die Förderungsvergabe erfolgt über die Länder. Gemäß Auskunft der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Budgetausschuss am 5. November 2021 soll eine entsprechende Regelung zur Abwicklung dieser Maßnahme Anfang 2022 in Kraft treten. Der Rahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland soll von derzeit 110,2 Mio. EUR auf 150,2 Mio. EUR ab 2022 angehoben werden. Mit der UFG-Novelle sollen auch die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform vereinbarten Direktförderungen beschlossen werden: Der Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2021/2022 soll um 150 Mio. EUR auf 800 Mio. EUR aufgestockt werden, wobei davon 60 Mio. EUR für den mehrgeschos- sigen Wohnbau vorgesehen sind. Im Jahr 2023 wird der Zusagerahmen von 350 Mio. EUR um 90 Mio. EUR auf 440 Mio. EUR aufgestockt. Die für Sanierungsmaßnahmen einkommensschwacher Haushalte bereitgestellten Mittel sollen in den Jahren 2022 und 2023 um jeweils 40 Mio. EUR aufgestockt werden. Die im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) vorgesehenen Maßnahmen werden im nachfolgenden Pkt. 4.2 beschrieben. 4 Die Budgetierung erfolgt bei den in diesem Absatz angeführten Maßnahmen entsprechend einer Bedarfsschätzung, wobei sich die Auszahlungen für zugesagte Förderungen in der Regel über mehrere Jahre verteilen. Daher stimmen die im Text angeführten Beträge (Zusagerahmen) nicht mit den in der Tabelle angeführten Werten (Bedarfsschätzung) überein. 12 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 4.2 Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan (ARP) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie im Zeitraum 2021 bis 2026 mehrere zusätzliche Maßnahmen vor. Diese wurden für den Zeitraum bis 2024 bereits im Frühjahr 2021 mit der BFRG-Novelle 2021-2024 budgetär abgebildet. Für das Jahr 2021 wurde im BFG 2021 eine Ermächtigung iHv 20,5 Mio. EUR integriert, auf deren Grundlage das BFG 2021 überschritten werden kann. Um eine etwaige Unterausschöpfung im Jahr 2021 auszugleichen, ist diese Ermächtigung auch im BFG-E 2022 enthalten. Im Rahmen der Sanierungsoffensive sieht der ARP bis 2025 insgesamt 50 Mio. EUR für die Bekämpfung von Energiearmut durch die Förderung des Austauschs von Ölkesseln vor. Aus den bestehenden Mitteln für die Sanierungsoffensive sollen außerdem bis zu 158,9 Mio. EUR über die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden. Angestrebt wird der Tausch von 6.360 Kesseln bis zum 4. Quartal 2021 und eine schrittweise Steigerung auf 31.800 getauschte Kessel bis Mitte 2026. Für die Bekämpfung von Energiearmut ist der Start der Maßnahme bis zum 1. Quartal 2022 und der Abschluss von 2.000 Sanierungsprojekten bis Ende 2025 geplant. Für Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Kreislaufwirtschaft sieht der ARP insgesamt Auszahlungen iHv 350 Mio. EUR vor. Für den Biodiversitätsfonds sollen in Summe zusätzliche 50 Mio. EUR über RRF-Zuschüsse finanziert werden. Die Bedeckung weiterer 5 Mio. EUR pro Jahr soll außerhalb des ARP über den Bundeshaushalt erfolgen. Für Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Sortieranlagen sind insgesamt 170 Mio. EUR vorgesehen. Als Meilenstein soll damit zum einen bis 2025 eine Sammelquote von Einweg-Getränkeverpackungen von 80 % erreicht werden. Zum anderen soll die Sortiertiefe der Sortieranlagen bis zum 1. Quartal 2026 von etwas über 30 % auf mindestens 50 % erhöht werden. Ebenfalls in den Bereich Kreislaufwirtschaft fällt die Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten über den Reparaturbonus, für den bis 2026 insgesamt 130 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen. Für Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie sollen bis 2024 Auszahlungen iHv 100 Mio. EUR getätigt werden. Mit diesen Mitteln soll die Umweltförderung im Inland um Förderungen für innovative und transformative Großprojekte im Bereich der vom Emissionshandel umfassten Anlagen erweitert werden. 13 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Bis 2025 sind im ARP Auszahlungen iHv 50 Mio. EUR für Förderungen im Bereich „Klimafitte Ortskerne“ geplant. Die Maßnahme umfasst die Förderung von Projekten in Ortskernen zur thermischen Sanierung von betrieblich und kommunal genutzten Gebäuden, zur Fassadenbegrünung und für hocheffiziente Fernwärmeversorgungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland. Als Teil der Maßnahme sind außerdem 10 Mio. EUR für die Ausweitung des im Bereich der Altlastensanierung geplanten Brachflächenrecyclings vorgesehen. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Die Schwerpunkte gemäß Budgetbericht und Budgetpositionen mit deutlichen Veränderungen zwischen BVA 2021 und BVA-E 2022 werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 4: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 43 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 663,4 336,1 680,6 2.400,1 +1.719,4 +252,6% Siedlungswasserwirtschaft 338,0 0,2 Regionaler Klimabonus 1.250,0 +1.250,0 - Auszahlungen (ohne Klimabonus und Siedlungswasserw.) 325,4 335,8 680,6 1.150,1 +469,4 +69,0% davon reguläre Umweltförderung im Inland (inkl. Werkleist., Abwk.) 72,0 69,6 87,4 110,4 +23,0 +26,3% Sanierungsoffensive (ohne ökosoz. Steuerreform) 36,6 78,8 216,7 310,4 +93,7 +43,3% Weitere Sanierungsmaßnahmen (ökosoz. Steuerreform**) 190,0 +190,0 - ARP: Energiearmut: Ölkesseltausch 10,0 +10,0 - ARP: Kreislaufwirtschaftspaket * 100,0 +100,0 - ARP: Dekarbonisierung Industrie * 30,0 +30,0 - ARP: Klimafitte Ortskerne * 11,3 +11,3 - Ausbau erneuerbarer Energien 81,5 61,5 -20,0 -24,5% Förderung energieautarke Bauernhöfe (ökosoz. Steuerref.) 25,0 +25,0 - Allgemeiner Umweltschutz 25,0 35,0 +10,0 +40,0% Biodiversitätsfonds (nationale Mittel) 5,0 +5,0 - ARP: Biodiversitätsfonds 25,0 +25,0 - Transferzahlungen an das Ausland 33,1 29,1 36,7 30,6 -6,1 -16,6% Einzahlungen 623,2 202,1 248,4 320,3 +71,8 +28,9% Siedlungswasserwirtschaft 337,9 0,2 - Bergbau 86,5 0,0 - Einzahlungen (ohne Siedlungswasserw. u. Bergbau) 198,8 201,8 248,4 320,3 +71,8 +28,9% davon Emissionshandel 183,8 184,2 244,0 316,0 +72,0 +29,5% Anmerkung: Als Folge der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Jahr 2020 wurden die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft und Bergbau ab Februar 2020 nicht mehr in der UG 43-Klima, Energie und Umwelt sondern in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus veranschlagt. Um dennoch eine vergleichbare Darstellung ab 2019 zu ermöglichen, wird in der Tabelle eine Bereinigung um diese Positionen vorgenommen. * Im BVA 2021 nicht budgetiert, sondern über eine RRF-Ermächtigung bereitgestellt (in Summe 20,5 Mio. EUR). ** Sauber-Heizen Offensive (90 Mio. EUR), Heizkesseltausch für einkommensschwache Haushalte (40 Mio. EUR), Thermische Sanierung im Mehrgeschossbau (60 Mio. EUR). Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022, HIS. 14 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Der BVA-E 2022 sieht für die Auszahlungen einen Anstieg um 1.719,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021 vor. Davon entfallen 1.250 Mio. EUR auf den im Rahmen der CO2-Bepreisung geplanten regionalen Klimabonus. Der verbleibende Anstieg um 469,4 Mio. EUR ist vor allem auf folgende Positionen zurückzuführen: Die Auszahlungen aus der regulären Umweltförderung im Inland und aus der Sanierungsoffensive steigen um insgesamt 116,7 Mio. EUR an. Die erhöhten Zusagerahmen (siehe Pkt. 4.1) spiegeln sich in diesem Bereich nicht unmittelbar in vollem Ausmaß in den geplanten Auszahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie wider, weil die Veranschlagung anhand einer Bedarfsschätzung erfolgt, die die mehrjährigen Projektlaufzeiten berücksichtigt. Für die mit der ökosozialen Steuerreform vereinbarten Direktförderungen für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen sind 190 Mio. EUR vorgesehen. Im Gegensatz zu den übrigen Sanierungsmaßnahmen werden diese Mittel in Höhe des Zusagerahmens und nicht nach dem voraussichtlichen Bedarf veranschlagt. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen für sehr ähnliche und teilweise auf einem Konto verbuchte Maßnahmen sind inkonsistent und reduzieren die Übersichtlichkeit und Transparenz des Budgets der UG 43-Klima, Umwelt und Energie. Bei einer Unterschreitung des Voranschlagswertes werden nicht verwendete Mittel der Rücklage zugeführt. Zusätzliche im ARP geplante Maßnahmen machen insgesamt 176,3 Mio. EUR aus. 100 Mio. EUR sind für das Kreislaufwirtschaftspaket vorgesehen. Für die Dekarbonisierung der Industrie sind 30 Mio. EUR budgetiert. Weitere 25 Mio. EUR entfallen auf den Biodiversitätsfonds, für den auch nationale Mittel iHv 5 Mio. EUR veranschlagt sind. Die Mittel für den allgemeinen Umweltschutz steigen um 10 Mio. EUR auf 35 Mio. EUR an. Die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform vorgesehene Förderung energieautarker Bauernhöfe erhöht die Auszahlungen aus dem Klima- und Energiefonds um 25 Mio. EUR, gleichzeitig kommt es zu einem Rückgang bei der bestehenden Förderung erneuerbarer Energien. Einen gegenläufigen Effekt hat eine Reduktion der veranschlagten Transferzahlungen an das Ausland, wobei der Voranschlag auf diesem Konto zuletzt unterschritten wurde. Außerdem werden gegenüber dem BVA 2021 insgesamt 39,6 Mio. EUR für die Förderung emissionsfreier und aktiver Mobilität in die UG 41-Mobilität umgeschichtet. 15 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Bei den Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die fast zur Gänze aus dem Emissionshandel stammen, ist für 2022 gegenüber dem BVA 2021 ein kräftiger Anstieg um 71,8 Mio. EUR (+28,9 %) auf 320,3 Mio. EUR veranschlagt. 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 5: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2020 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 43 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 43 Auszahlungen 336,1 680,6 2.400,1 +614,2% +252,6% 43.01 Klima und Energie 277,3 599,1 2.205,2 +695,4% +268,1% 43.01.01 JI/CDM - Programm 0,0 - - 43.01.02 Umweltförderung im Inland 151,2 308,1 764,1 +405,3% +148,0% 43.01.03 Klima- und Energiefonds 35,9 113,8 98,4 +174,3% -13,5% 43.01.04 Emissionshandel 0,0 0,0 0,0 +24,5% 0,0% 43.01.05 Klima und Energie 73,8 134,4 1.342,8 +1.720,1% +899,1% 43.01.06 Strahlenschutz 14,6 19,2 -100,0% -100,0% 43.01.07 Energiepolitik 1,8 23,6 -100,0% -100,0% 43.02 Umwelt und Kreislaufwirtschaft 58,8 81,6 194,8 +231,3% +138,9% 43.02.01 Umwelt und Kreislaufwirtschaft 16,1 16,6 110,6 +585,7% +568,5% 43.02.02 Altlastensanierung 42,4 65,0 65,0 +53,1% 0,0% 43.02.03 Siedlungswasserwirtschaft 0,2 -100,0% - 43.02.04 Strahlenschutz 19,2 - - 43 Einzahlungen 202,1 248,4 320,3 +58,5% +28,9% 43.01 Klima und Energie 199,7 246,6 316,0 +58,2% +28,2% davon 43.01.04 Emissionshandel 184,2 244,0 316,0 +71,5% +29,5% 43.01.06 Strahlenschutz 1,6 2,4 -100,0% -100,0% 43.01.07 Energiepolitik 13,8 -100,0% - 43.02 Umwelt und Kreislaufwirtschaft 2,4 1,9 4,3 +80,0% +128,5% davon 43.02.01 Umwelt und Kreislaufwirtschaft 2,1 1,9 1,9 -12,7% 0,0% 43.02.03 Siedlungswasserwirtschaft 0,2 -100,0% - 43.02.04 Strahlenschutz 2,4 - - Nettofinanzierungssaldo -134,0 -432,2 -2.079,8 - - Anmerkung: Strukturbrüche werden in der Tabelle durch eine doppelte Trennlinie gekennzeichnet. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Mit dem BVA-E 2022 werden mehrere Änderungen der Budgetstruktur der UG 43-Klima, Umwelt und Energie vorgenommen, um im Ressort umgesetzte organisatorische Änderungen im Budget abzubilden: Das DB 43.01.07-„Energiepolitik“ wird aufgelöst und in das vormalige DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ integriert, das nunmehr als DB 43.01.05-„Klima und Energie“ weitergeführt wird. 16 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Mehrere Umweltbereiche (u. a. Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Basiszuwendung für das Umweltbundesamt) werden vom DB 43.01.05-„Klima und Energie“ in das vormalige DB 43.02.01-„Abfallwirtschaft und Chemie“ übertragen, das nunmehr als DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ weitergeführt wird. Das DB 43.01.06-„Strahlenschutz“ wird von GB 43.01-„Klima und Energie“ in das GB 43.02-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ übertragen und als DB 43.02.04- „Strahlenschutz“ weitergeführt. Die Bezeichnungen der beiden Globalbudgets werden angepasst. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 43.01-„Klima und Energie“ (bis 2021: „Klima, Energie- und Umweltpolitik“) Das DB 43.01.02-„Umweltförderung im Inland“ verzeichnete in den vergangenen Jahren ein markantes Wachstum. Hier werden vor allem die Investitionszuschüsse im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland und die Auszahlungen im Rahmen der Sanierungsoffensive und der Förderung des Öl- und Gasheizungstausches veranschlagt. Im BVA-E 2022 kommen weitere Förderprogramme für im ARP geplante Maßnahmen (v. a. Kreislaufwirtschaftspaket, Dekarbonisierung der Industrie, Bekämpfung von Energiearmut) hinzu. Die vergleichsweise großen Zusagerahmen in diesem Bereich und die zum Teil noch nicht geregelte Abwicklung (z. B. bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen einkommensschwacher Haushalte5) könnten zu einer Unterausschöpfung führen.6 Die Finanzierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN, DB 43.01.03) erfolgt wie bereits in den Vorjahren über zwei Untergliederungen. Im BVA-E 2022 sind insgesamt 165,8 Mio. EUR veranschlagt, von denen 98,4 Mio. EUR auf die UG 43-Klima, Umwelt und Energie und 67,4 Mio. EUR auf die UG 41-Mobilität entfallen. Der Rückgang der über die UG 43 veranschlagten Auszahlungen gegenüber dem BVA 2021 um 15,4 Mio. EUR ist zum einen auf eine Umschichtung von KLI.EN-Mitteln für aktive Mobilität iHv 20,4 Mio. EUR an die UG 41 zurückzuführen. Zum anderen sinken die Förderungen für den Ausbau erneuerbarer Energie u. a. aufgrund des Auslaufens von Photovoltaikförderungen um 20 Mio. EUR. Einen gegenläufigen Effekt hat das neue Förderprogramm für energieautarke Bauernhöfe mit 25 Mio. EUR. 5 Eine entsprechende Regelung soll Anfang 2022 in Kraft treten. 6 Mit 2. November 2021 standen laut Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) vom Zusagerahmen der Sanierungsoffensive 2021/2022 iHv 650 Mio. EUR noch 457,7 Mio. EUR zur Verfügung. 17 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Im DB 43.01.04-„Emissionshandel“ erfolgt die Veranschlagung der Einzahlungen aus dem EU-Emissionshandel. Nach einem kurzfristigen Einbruch zu Beginn der COVID-19-Krise, verzeichnete der Zertifikatepreis im EU-Emissionshandel in den Jahren 2020 und 2021 eine starke Aufwärtsbewegung und lag Anfang November bei knapp unter 60 EUR. Im Jahr 2020 betrug der durchschnittlich bei Auktionen erzielte Preis noch 24,3 EUR. Aufgrund dieses Anstiegs werden die Einzahlungen im Jahr 2021, unter der Annahme eines im verbleibenden Jahresverlauf konstanten Preises, mit rd. 300 Mio. EUR deutlich über den Einzahlungen 2020 liegen (184,2 Mio. EUR). Die Preissteigerung gleicht auch einen deutlichen Rückgang der für Österreich versteigerten Menge von 7,6 Mio. Zertifikaten im Jahr 2020 auf 5,9 Mio. Zertifikate im Jahr 2021 mehr als aus. Der Rückgang der versteigerten Menge resultiert dabei aus der jährlich sinkenden Obergrenze im EU-Emissionshandelssystem und aus der Zuführung zur Marktstabilitätsreserve7 (2021: rd. 6 Mio. Zertifikate aus dem Kontingent Österreichs). Zudem reduziert sich der Anteil Österreichs ab 2021 um rd. 1,14 Mio. Emissionszertifikate pro Jahr, weil Österreich bekanntgegeben hat, diese im Bedarfsfall zur Abdeckung von Emissionen im Bereich des Lastenteilungsverfahrens im Nicht-Emissionshandels-Bereich verwenden zu wollen (siehe Pkt. 3). Die Einzahlungen aus dem EU-Emissionshandel sind im BVA-E 2022 mit 316 Mio. EUR veranschlagt, wobei nach Auskunft des Ressorts ein Preis von 50 EUR angenommen wurde. Dementsprechend ergibt sich eine unterstellte versteigerte Menge von rd. 6,3 Mio. Zertifikaten. Die tatsächlich versteigerte Menge hängt insbesondere vom Ausmaß der Zuführung in die Marktstabilitätsreserve ab September 2022 ab, das erst im Frühjahr 2022 festgelegt wird. Eine Abschätzung des Budgetdienstes im Rahmen seiner Anfragebeantwortung zu den budgetären Auswirkungen des EU-Emissionshandels und des Lastenteilungsverfahrens ergab unter Annahme einer gleichbleibenden Zuführung in die Marktstabilitätsreserve, einer erneuten Zurückhaltung von 1,14 Mio. Zertifikaten zur Verwendung im Lastenteilungsverfahren und eines Zertifikatepreises von 60 EUR Einzahlungen iHv 277 Mio. EUR (angenommene versteigerte Menge: 4,6 Mio. Zertifikate). Mit der Änderung der Budgetstruktur wurden Auszahlungen iHv rd. 23,6 Mio. EUR aus dem Bereich Energiepolitik (u. a. Ausbau und Dekarbonisierung der Nah- und Fernwärme) in das DB 43.01.05-„Klima und Energie“ umgeschichtet. Gleichzeitig wurden mehrere 7 Liegt die Anzahl an im Umlauf befindlichen Emissionszertifikaten am Ende eines Jahres bei über 833 Mio. Zertifikaten, so werden ab September des Folgejahres über den Zeitraum von einem Jahr 24 % der festgestellten Umlaufmenge der MSR zugeführt und nicht versteigert. Sinkt die Anzahl an im Umlauf befindlichen Emissionszertifikaten hingegen auf unter 400 Mio. Zertifikate, so werden der MSR 100 Mio. Zertifikate entnommen und zusätzlich versteigert. 18 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie Umweltbereiche (u. a. Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Basiszuwendung für das Umweltbundesamt) mit einem Gesamtvolumen iHv 67,1 Mio. EUR aus dem DB 43.01.05 in das DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ übertragen. Ab dem BVA-E 2022 betrifft der weitaus größte Auszahlungsposten in diesem Detailbudget den regionalen Klimabonus, über den eine Rückverteilung der in der UG 16-Öffentliche Abgaben veranschlagten Einnahmen aus der ab Juli 2022 geplanten CO2-Bepreisung erfolgen soll. Dieser soll 2022 bereits für das gesamte Jahr ausbezahlt werden und ist daher für dieses Jahr mit 1,25 Mrd. EUR deutlich höher als die erwarteten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (500 Mio. EUR) veranschlagt. Details zur geplanten Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus und den dabei entstehenden Abwicklungskosten sowie zu deren Abbildung im Bundeshaushalt sind noch nicht bekannt. Die übrigen im BVA-E 2022 im DB 43.01.05-„Klima und Energie“ veranschlagten Auszahlungen betragen insgesamt 92,8 Mio. EUR. Davon entfallen 34,6 Mio. EUR auf Werkleistungen durch Dritte für diverse Auftragsvergaben in den Bereichen Klima und Energie (u. a. Beauftragungen des Umweltbundesamts, Studien, Veranstaltungen) und 20 Mio. EUR auf Investitionszuschüsse im Bereich der Energiepolitik. Die laufenden Transfers aus dem Ausland wurden mit 30 Mio. EUR um 6 Mio. EUR niedriger als 2021, jedoch etwas über dem Erfolg 2020 veranschlagt. Aus diesen Mitteln werden jährlich 25 Mio. EUR für den Green Climate Fund (im Zeitraum 2019 bis 2023 insgesamt 130 Mio. EUR) und 5 Mio. EUR für sonstige internationale Klimaprogramme bereitgestellt. GB 43.02-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ (bis 2021: „Abfallwirtschaft und Chemie“) Die Auszahlungen im DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ sind im BVA-E 2022 mit insgesamt 110,6 Mio. EUR veranschlagt. Mit der Änderung der Budgetstruktur wurden mehrere Umweltbereiche (u. a. Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Basiszuwendung für das Umweltbundesamt) mit einem Gesamtvolumen iHv 67,1 Mio. EUR aus dem DB 43.01.05 in dieses Detailbudget übertragen. Für den Biodiversitätsfonds sind im BVA-E 2022 30 Mio. EUR budgetiert, von denen 25 Mio. EUR im Rahmen des ARP geplant sind. Die verbleibenden Auszahlungen sind vor allem für Werkleistungen durch Dritte im Bereich der Abfallwirtschaft veranschlagt. Die Auszahlungen im DB 43.02.02-„Altlastensanierung“ werden grundsätzlich in gleicher Höhe veranschlagt wie die in der UG 16-Öffentliche Abgaben (DB 16.01.01-„Bruttosteuern“) verbuchten zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Altlastenbeitrag, aus dem die Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt. Für 2022 sind im Bereich der Altlastensanierung 19 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie wie bereits 2021 Auszahlungen iHv 65 Mio. EUR vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde der Voranschlag iHv 90 Mio. EUR um 47,6 Mio. EUR unterschritten, wobei nicht benötigte Mittel der Rücklage zugeführt werden. Das Ausmaß der im Vollzug getätigten Auszahlungen hängt stark vom Umfang und den Zahlungsfälligkeiten der jeweils umgesetzten Altlastensanierungsprojekte ab, sodass es häufig zu Abweichungen gegenüber dem Voranschlag kommt. Die Auszahlungen im DB 43.02.04-„Strahlenschutz“ (bis 2021: DB 43.01.06) bleiben im BVA-E 2022 mit 19,2 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021 unverändert. 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 43 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 680,4 2.399,8 1.719,4 252,7% 681,9 2.399,8 1.717,9 251,9% 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 146,6 152,3 5,7 3,9% 148,1 152,3 4,2 2,8% 0,0 davon Aufwand für Werk leistungen 143,5 149,3 5,7 4,0% 145,0 149,3 4,2 2,9% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 533,8 2.247,4 1.713,7 321,0% 533,8 2.247,4 1.713,7 321,0% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 117,0 101,5 -15,5 -13,2% 117,0 101,5 -15,5 -13,2% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 37,1 31,0 -6,1 -16,4% 37,1 31,0 -6,1 -16,4% 0,0 an Unternehmen 51,9 51,6 -0,3 -0,5% 51,9 51,6 -0,3 -0,5% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 327,7 2.063,3 1.735,5 529,5% 327,7 2.063,3 1.735,5 529,5% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,1 0,1 0,0 -4,1% 0,1 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,1 0,1 0,0 -4,1% 0,1 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,2 0,3 0,1 29,5% -0,3 Sachanlagen 0,2 0,3 0,1 29,5% -0,3 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 680,6 2.400,1 1.719,4 252,6% 682,1 2.399,9 1.717,9 251,9% -0,1 Einzahlungen / Erträge insgesamt 248,4 320,3 71,8 28,9% 248,4 320,3 71,8 28,9% 0,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -432,2 -2.079,8 -1.647,6 - -433,6 -2.079,6 -1.646,0 - 0,1 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sollen im BVA-E 2022 mit 0,1 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind auf Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) und Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) im DB 43.02.04-„Strahlenschutz“ zurückzuführen. Einzahlungsseitig besteht kein Unterschied in der Budgetierung der beiden Haushalte. 20 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts entfallen gemäß den vom BMF bereitgestellten Daten rd. 92 % der im BVA-E 2022 veranschlagten Auszahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie auf Förderungen. Diese entsprechen damit weitestgehend den in den Punkten 4 und 5.1 beschriebenen Maßnahmen und Schwerpunkten. Nicht unter den Förderungsbegriff fallen Auszahlungen iHv 182,7 Mio. EUR, die v. a. Auszahlungen für Werkleistungen und Abwicklungskosten iHv insgesamt 149,2 Mio. EUR und diverse Transfers an assoziierte Unternehmen (z. B. Umweltbundesamt, Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, Nationalparks, Österreichische Bundesforste) iHv insgesamt 27,2 Mio. EUR betreffen. 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 7: Rücklagengebarung UG 43 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 449,9 449,9 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 318,0 318,0 - Gesamtsumme 767,9 767,9 767,9 112,8% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 43-Klima, Umwelt und Energie verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 767,9 Mio. EUR, wovon 318,0 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die v. a. den Bereich der Altlastensanierung und – in weitaus geringerem Ausmaß – den Strahlenschutz betreffen. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 21 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte8 SDGs9 Green Budgeting- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug Landkarte zum Klima- und Umweltschutz Green Budgeting- Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit Landkarte (Maßnahmen) Bezug zum Klima- und Umweltschutz Das BMK hat im BVA-E 2022 für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2021 wurde für die bisher in Wirkungsziel 2 enthaltene Zielsetzung der „Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“ ein eigenes Wirkungsziel 5 geschaffen. Die Zielerreichung für dieses Wirkungsziel wird weiterhin lediglich über einen Outputindikator zur Anzahl der in diesem Bereich durchgeführten Projekte gemessen. Hier sollte eine Ergänzung um Kennzahlen vorgenommen werden, die stärker auf die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen abzielen (z. B. Frauen in leitenden Positionen im Umwelt- und Energiesektor oder in politischen Entscheidungsgremien). 8 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 9 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 22 / 31
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