Untergliederungsanalyse UG 43-Klima, Umwelt und Energie - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 ...

Die Seite wird erstellt Leon Müller
 
WEITER LESEN
BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 43-Klima, Umwelt und Energie

                                      8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 7

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................10

    4.1     Überblick über den Finanzrahmen..........................................................................10

    4.2     Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) .........................................13

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................14

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................14

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................20

    5.4     Förderungen...........................................................................................................21

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................21

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................22

    6.1     Überblick ................................................................................................................22

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................23

                                                                                                                                2 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:       Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 43                                         Erfolg       BVA         BVA-E       BFRG-E        BFRG-E       BFRG-E
                                in Mio. EUR     2020        2021         2022        2023          2024         2025
 Auszahlungen                                     336,1        680,6     2.400,1       2.428,0     2.353,1       2.439,1
 Anteil an Gesamtauszahlungen                     0,3%         0,7%        2,4%          2,5%         2,5%         2,5%
 jährliche Veränderung                                -     +102,5%     +252,6%         +0,3%        -3,1%        +3,7%
 Einzahlungen                                     202,1        248,4       320,3         337,3       432,3         388,3
 Anteil an Gesamteinzahlungen                     0,3%         0,3%        0,4%          0,4%         0,5%         0,4%
 jährliche Veränderung                                -      +22,9%      +28,9%         +5,3%      +28,2%        -10,2%
               Nettofinanzierungssaldo            -134,0      -432,2     -2.079,8     -2.090,7     -1.920,8     -2.050,8

             Ergebnishaushalt
 UG 43                                         Erfolg       BVA         BVA-E       BFRG-E        BFRG-E       BFRG-E
                                in Mio. EUR     2020        2021         2022        2023          2024         2025
 Aufwendungen                                     350,7        682,1     2.399,9              -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                     0,4%         0,6%        2,5%               -            -            -
 jährliche Veränderung                                -      +94,5%     +251,9%               -            -            -
 Erträge                                          207,6        248,4       320,3              -            -            -
 Anteil an Gesamterträgen                         0,3%         0,3%        0,4%               -            -            -
 jährliche Veränderung                                -      +19,7%      +28,9%               -            -            -
                           Nettoergebnis          -143,2      -433,6     -2.079,6             -            -            -

Anmerkung: Diese Untergliederung war im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Jahr 2020 von
Aufgabenänderungen und damit auch von umfangreichen Budgetumschichtungen betroffen. Daher werden in der Tabelle nur
Werte ab 2020 ausgewiesen. Eine um die wesentlichen Budgetumschichtungen bereinigte Darstellung erfolgt in Tabelle 4.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt
und Energie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,40 Mrd. EUR vor. Im
Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um rd. 253 %. Die Entwicklung
der Aufwendungen im Ergebnishaushalt entspricht weitgehend der Entwicklung im
Finanzierungshaushalt.

                                                                                                                   3 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Der Anstieg ist zu einem wesentlichen Teil auf den regionalen Klimabonus zurückzuführen,
über den die Einnahmen aus der geplanten CO2-Bepreisung rückverteilt werden sollen und
der im BVA-E 2022 mit 1,25 Mrd. EUR veranschlagt ist. Auch ohne Klimabonus sollen sich die
Auszahlungen im Jahr 2022 gegenüber dem BVA 2021 um mehr als zwei Drittel erhöhen. Die
Auszahlungen aus der regulären Umweltförderung im Inland und aus der Sanierungsoffensive
steigen um insgesamt 116,7 Mio. EUR an. Für die mit der ökosozialen Steuerreform
vereinbarten Direktförderungen für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen sowie zur
Förderung energieautarker Bauernhöfe sind insgesamt 215 Mio. EUR vorgesehen. Weitere
176,3 Mio. EUR entfallen auf diverse Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans
(ARP). Dazu zählen beispielsweise das Kreislaufwirtschaftspaket, Maßnahmen zur
Dekarbonisierung der Industrie und ein Teil der Mittel für den Biodiversitätsfonds.

Auch der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) ist
durch die Auszahlungen für den regionalen Klimabonus geprägt, der bis 2025 auf
1,5 Mrd. EUR ansteigen soll und jeweils mehr als die Hälfte der Gesamtauszahlungen der
Untergliederung ausmacht. Mittelfristig ist bei den Auszahlungen ohne Klimabonus durch das
Auslaufen temporärer Maßnahmen und geringere Auszahlungen aus den ARP-Maßnahmen
ein Rückgang von 1,15 Mrd. EUR im Jahr 2022 auf rd. 0,94 Mrd. EUR im Jahr 2025
vorgesehen. In den Gesamtauszahlungen im Finanzrahmen wird dies durch den geplanten
Anstieg der Mittel für den Klimabonus ausgeglichen.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung wurden für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie
insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Für das bisher in Wirkungsziel 2 enthaltene Ziel zur
„Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“ wurde
ein eigenes Wirkungsziel 5 geschaffen. Zur Messung dieses Wirkungsziels sollte eine
Ergänzung um Kennzahlen vorgenommen werden, die stärker auf die Wirkung der ergriffenen
Maßnahmen abzielen. Wesentliche Kennzahlen der UG 43 sind insbesondere die Kennzahlen
zur   Reduktion    der   Treibhausgase,     zum    Anteil   erneuerbarer    Energieträger     am
Bruttoendenergieverbrauch sowie zur Steigerung der Energieeffizienz, die die Zielerreichung
der EU-Klima- und Energieziele abbilden. Die Entwicklung des Umsatzes österreichischer
Umwelt-    und    Energietechnologieunternehmen      und    die    Anzahl   der   Umwelt-    und
Energiebeschäftigten stellen die Forcierung der Umwelttechnologien gut dar.

                                                                                            4 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden
Auszahlungen für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch
den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2025)

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Auszahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie sind ab dem Jahr 2022 wesentlich
vom regionalen Klimabonus geprägt, der jeweils mehr als die Hälfte der Gesamtauszahlungen
der Untergliederung ausmacht. Auch ohne Klimabonus sollen die Auszahlungen im Jahr 2022
gegenüber dem BVA 2021 um mehr als zwei Drittel und gegenüber dem Erfolg 2020 um
rd. 240 % auf 1,15 Mrd. EUR ansteigen. Mittelfristig ist bei den Auszahlungen ohne
Klimabonus        durch      das     Auslaufen        temporärer        Maßnahmen           ein    Rückgang           auf
rd. 0,94 Mrd. EUR vorgesehen. Dazu trägt auch der Rückgang der im Rahmen des ARP
geplanten Auszahlungen von 208 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 83 Mio. EUR im Jahr 2025 bei.
In den Gesamtauszahlungen im Finanzrahmen wird dies durch den geplanten Anstieg der
Mittel für den Klimabonus ausgeglichen.

Nach ökonomischer Gliederung entfallen rd. 94 % der im BVA-E 2022 veranschlagten Aus-
zahlungen auf Transfers, die überwiegend an private Haushalte und Institutionen geleistet
werden (z. B. Klimabonus, Sanierungsoffensive, Investitionszuschüsse für die Umweltför-
derung im Inland und für die Altlastensanierung). Weitere größere Transfers gehen an
öffentliche Körperschaften (v. a. KLI.EN), Unternehmen (z. B. Umweltbundesamt, Nuclear
Engineering Seibersdorf GmbH) sowie an ausländische Körperschaften und Rechtsträger

                                                                                                                 5 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

(v. a. Green Climate Fund). Die verbleibenden 6 % betreffen überwiegend Werkleistungen, die
vor allem in den Bereichen Umwelt und Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie,
Altlastensanierung sowie bei der Umweltförderung im Inland anfallen.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die
Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich
dargestellt:

Grafik 2:       Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2025)

Quellen: BRA 2020; BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Ausgehend von etwas über 200 Mio. EUR im Jahr 2020 sollen sich die Einzahlungen der
UG 43 bis 2024 mehr als verdoppeln und erst am Ende des Prognosezeitraums leicht
rückläufig verlaufen.

Die im BVA-E 2022 veranschlagten Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie
betreffen      nahezu      ausschließlich        wirtschaftliche      Tätigkeit       und   entstammen   dem
Emissionshandel (siehe Pkt. 5.2). Weitere vergleichsweise kleine Einzahlungen kommen aus
dem Strahlenschutz-Vorsorgeentgelt für die Endlagerung. Im Jahr 2020 gingen zusätzlich
Einzahlungen aus Transfers der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG iHv 13,7 Mio. EUR für
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein.

                                                                                                         6 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

3       Rahmenbedingungen der Untergliederung
Die Europäische Kommission (EK) präsentierte im Dezember 2019 den europäischen Grünen
Deal mit dem zentralen Ziel, in der EU bis 2050 im Einklang mit den Zielen des
Übereinkommens von Paris Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt gelten folgende
Klimaziele bis 2030 auf Ebene der EU1 und für Österreich:

        Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) gemessen in CO2-Äquivalenten
         (CO2eq)2 sollen auf EU-Ebene gegenüber 1990 um mindestens 40 % gesenkt werden.
         Für etwa 40 % der THG-Emissionen wird dieses Ziel über den EU-Emissionshandel
         umgesetzt. Dieser umfasst die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie sowie
         den Luftverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zuzüglich
         Schweiz. Für die verbleibenden THG-Emissionen werden länderweise Reduktionsziele
         im Rahmen des Lastenteilungsverfahrens festgelegt. Österreich hat sich im Rahmen
         der           Lastenteilung             verpflichtet            seine           THG-Emissionen                 im
         Nicht-Emissionshandelsbereich bis 2030 um 36 % zu reduzieren. Auf nationaler Ebene
         werden bis 2020 entsprechend den Zielvorgaben jährliche Höchstmengen an
         THG-Emissionen nach Sektoren im Klimaschutzgesetz festgelegt. Für den Zeitraum
         ab 2021 liegt noch kein Klimaschutzgesetz vor.

        Der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch
         soll auf EU-Ebene um mindestens 32 % gesteigert werden. Österreich, das bei der
         erneuerbaren Energie im Jahr 2019 einen Anteil von 33,6 % aufwies, hat sich für 2030
         eine Steigerung des Anteils auf 46 % bis 50 % als Ziel gesetzt.

        Die Energieeffizienz soll auf EU-Ebene um mindestens 32,5 % gesteigert werden.3 In
         Österreich wurde das nationale Ziel für die Primärenergieeffizienz im Rahmen des
         Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) mit einer Verbesserung um 25 % bis 30 %
         gegenüber 2015 festgesetzt.

1
 Die EU-Klimaziele bis 2030 wurden zunächst im Oktober 2014 im Klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030 festgelegt
und im Jahr 2018 im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ für den Anteil an erneuerbarer Energie und die
Energieeffizienz nachgeschärft.
2
 CO2-Äquivalent ist eine Messeinheit zur Messung des Treibhauspotenzials von Treibhausgasen. Dabei ist Kohlenstoffdioxid das
Referenzgas, in dem das Treibhauspotenzial anderer Treibhausgase (z. B. Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, „Lachgas“),
Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC)) gemessen wird.
3
  Dieses Ziel gilt gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie als erreicht, wenn der Primärenergieverbrauch              und   der
Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 32,5 % unter dem im Jahr 2007 für 2030 prognostizierten Wert liegt.

                                                                                                                     7 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Im Juni 2021 wurde die Verschärfung des EU-THG-Reduktionsziels bis 2030 um 55 %
gegenüber 1990 mit dem Europäischen Klimagesetz rechtlich verankert. Mit dem im Juli 2021
von der EK vorgelegten Legislativpaket „Fit for 55“ sollen die EU-Klima- und
Energievorschriften im Hinblick auf dieses neue Reduktionsziel angepasst und ausgebaut
werden.      Unter     anderem       sieht    das    neue   Reduktionsziel   die   Schaffung   eines
Emissionshandelssystems für THG-Emissionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor,
strengere Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Einführung eines
CO2-Grenzausgleichssystems vor. Als neue EU-Ziele im Energiebereich schlägt die EK für
2030 einen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen von mindestens 40 % sowie eine
Reduktion des End- bzw. Primärenergieverbrauchs um 36 % bzw. 39 % gegenüber dem
Referenzszenario vor. Für Österreichs Verpflichtungen im Lastenteilungsverfahren würde das
„Fit for 55“-Paket eine Verschärfung des Reduktionsziels im Nicht-Emissionshandelsbereich
bis 2030 auf 48 % gegenüber 2005 bedeuten.

In Österreich wurden im Jahr 2019 gemäß Umweltbundesamt THG-Emissionen
iHv 79,8 Mio. t CO2eq ausgestoßen. Dabei wurden 44 % vom Energie- und Industriesektor,
30 % durch Verkehr und jeweils 10 % der Emissionen durch den Gebäudesektor und die
Landwirtschaft verursacht. Die nachfolgende Grafik zeigt die langfristige Entwicklung der
THG-Emissionen in Österreich sowie die Zielwerte für den Nicht-Emissionshandelsbereich bis
2030:

Grafik 1:       Langfristige Entwicklung und Zielwerte für THG-Emissionen in Österreich

Quellen: Umweltbundesamt, EK, eigene Berechnungen.

                                                                                               8 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Im langfristigen Trend seit 1990 verzeichneten die THG-Emissionen in Österreich bis 2019
einen Anstieg um 1,4 Mio. t CO2eq auf 79,8 Mio. t CO2eq, wobei dieser Anstieg nahezu aus-
schließlich auf den Verkehrssektor zurückgeht. In den anderen Sektoren (z. B. Gebäude,
Abfallwirtschaft) wurden Verbesserungen erzielt. Die vom EU-Lastenteilungsverfahren um-
fassten THG-Emissionen betrugen 2019 rd. 50,2 Mio. t CO2eq. Im von der COVID-19-Krise
geprägten Jahr 2020 gingen die THG-Emissionen laut Nahzeitprognose des Umweltbundes-
amts auf 73,7 Mio. t CO2eq zurück (46,6 Mio. t CO2eq im Nicht-Emissionshandelsbereich),
wobei insbesondere die Emissionen im Verkehrssektor (-3,4 Mio. t CO2eq) und bei den vom
EU-Emissionshandel       umfassten      Teilen    der    Energieerzeugung   und   Industrie
(-2,5 Mio. t CO2eq) rückläufig waren.

Im Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020 erreicht Österreich seine Zielvorgabe im
Lastenteilungsverfahren aufgrund eines bis 2016 aufgebauten Guthabens sowie durch die
Auswirkungen der COVID-19-Krise. Um den Minderungspfad 2021 bis 2030 zu erfüllen,
müssen die THG-Emissionen schrittweise auf 36,5 Mio. t CO2eq bzw. auf 29,6 Mio. t CO2eq
(„Fit for 55“-Ziel) gesenkt werden. In den vorliegenden Projektionen des Umweltbundesamts,
die auf den im NEKP geplanten Maßnahmen basieren, verfehlt Österreich diese Ziele deutlich.
Überschreitungen des Minderungspfades können von Österreich zum Teil durch aus dem
EU-Emissionshandel zurückgehaltene Zertifikate (bis zu 1,14 Mio. Zertifikate pro Jahr)
ausgeglichen werden, wobei dies mit entsprechend geringeren Versteigerungserlösen
verbunden ist. In geringem Ausmaß (bis zu 0,25 Mio. t CO2eq pro Jahr) ist auch eine
Anrechnung des THG-Nettoabbaus im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsveränderung
und Forstwirtschaft (LULUCF) möglich. Darüber hinausgehende Überschreitungen müssen
durch den Ankauf von Emissionszuweisungen anderer Mitgliedstaaten kompensiert werden.

Eine ausführliche Behandlung der Auswirkungen der EU-Klimaziele auf das Budget und der
damit verbundenen Budgetrisiken ist der Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zu den
budgetären Auswirkungen des EU-Emissionshandels und des Lastenteilungsverfahrens zu
entnehmen.

                                                                                     9 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

4.1      Überblick über den Finanzrahmen

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Weiterentwicklung und Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) in
         Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität 2040; Weiterentwicklung des klima- und
         energierelevanten Rechtsrahmens (Energieeffizienzgesetz, Klimaschutzgesetz, CO 2-
         Bepreisung und Erneuerbare-Wärme-Gesetz) sowie der Impulsprogramme und
         Förder- bzw. Anreizsysteme (u. a. Unterstützung einkommensschwacher Haushalte),
         Weiterführung und Ausbau der internationalen Klimafinanzierung; Förderung
         klimarelevanter Projekte (auch ETS-Anlagen) und Maßnahmen zu „klimafitten
         Ortskernen“ im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans.

        Setzen von Preissignalen zur THG-Minderung und gleichzeitige Einführung von
         Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung sozialer und ökonomischer Härtefälle
         (erstmalige Einführung einer CO2-Bepreisung in nicht im EU-Emissionshandel
         erfassten Sektoren, zielgerichtete Rückvergütung durch regionalen Klimabonus).

        Umsetzung        des     Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes,           Umsetzung     des       EU-
         Strommarktdesigns, Erstellung des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
         (ÖNIP) sowie einer österreichischen Wasserstoffstrategie.

        Erstellung    eines    Nationalen    Luftreinhalteprogramms;      Weiterentwicklung      des
         Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt insbesondere der Nationalpark-
         und Biodiversitätsstrategie 2030; Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Rolle der
         Frau in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie.

        Erarbeitung    einer    umfassenden       Kreislaufwirtschaftsstrategie,   Forcierung     der
         Abfallvermeidung und verstärkte Überprüfungen betreffend das Inverkehrbringen
         gefährlicher chemischer Produkte; Unterstützung der Kreislaufwirtschaft (u. a.
         Förderung     von     Reparaturen,   Mehrwegabfüllanlagen        und   Sortieranlagen    von
         Kunststoffverpackungen) im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans.

        Neue Rahmenbedingungen für wirksames und effizientes Management von historisch
         kontaminierten      Standorten   (u. a.    Verknüpfung     von    Altlastensanierung     und
         Flächenrecycling); Umsetzung des Masterplans green jobs/Umwelttechnologie;
         Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung).

                                                                                                10 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:       Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 43-Klima, Umwelt und Energie                                        2022            2023           2024               2025
                                                     in Mio. EUR
                                             BFRG 2021-2024               961,8            975,6          918,9                 -
                                             BFRG 2022-2025             2.420,6          2.428,0       2.353,1            2.439,1
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                 +1.458,8         +1.452,4      +1.434,2                  -
 und BFRG 2021-2024                               in %                 +151,7%          +148,9%       +156,1%                   -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                                    +0,3%          -3,1%             +3,7%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 über den gesamten Zeitraum um mehr als 1,4 Mrd. EUR an. Dies ist
insbesondere auf den im Zeitverlauf von 1,25 Mrd. EUR auf 1,50 Mrd. EUR ansteigenden
regionalen Klimabonus zurückzuführen. In den Jahren 2022 und 2023 tragen auch die
Direktförderungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform mit 215 Mio. EUR bzw.
155 Mio. EUR zum Anstieg der Auszahlungsobergrenze bei. Einen gegenläufigen Effekt hat
eine Umschichtung von im BFRG 2021-2024 eingeplanten Mitteln für Förderungen im Bereich
emissionsfreie und aktive Mobilität iHv 39,6 Mio. EUR pro Jahr in die UG 41-Mobilität.

Die nachfolgende Tabelle fasst die bis 2025 geplanten budgetären Schwerpunkte und
Maßnahmen der Untergliederung auf Basis des Strategieberichts zusammen:

Tabelle 3:       Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 43                                                              Erfolg     BFRG     BFRG-E      BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E
                                                      in Mio. EUR    2020      2021       2022       2023       2024        2025
 Regionaler Klimabonus                                                                    1.250,0    1.300,0    1.400,0     1.500,0
 reguläre Umweltförderung im Inland (inkl. Werkleist., Abwk.)*         69,6      87,4       110,4
                                                                                                      485,0      517,1       536,6
 Sanierungsoffensive (ohne ökosoziale Steuerreform)*                   78,8     216,7       310,4
 Sauber-Heizen Offensive: Raus aus Öl/Gas (ökosoz. StRef.)                                   90,0      90,0
 Heizkesseltausch einkommensschwache Haushalte (öko. StRef.)                                 40,0      40,0
 Thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau (öko. StRef.)                                 60,0
 Förderung energieautarke Bauernhöfe (ökosoz. StRef.)                                        25,0      25,0       25,0           25,0
 Ausbau erneuerbarer Energien                                                    81,5        61,5      60,0       60,0
 Allgemeiner Umweltschutz                                                        25,0        35,0      25,0       25,0           25,0
 ARP: Energiearmut: Ölkesseltausch                                                           10,0      15,0       15,0           10,0
 ARP: Kreislaufwirtschaftspaket                                                  10,0       100,0     100,0       40,0           30,0
 ARP: Klimafitte Ortskerne                                                        5,5        11,3      11,3       11,3           10,8
 ARP: Biodiversitätsfonds                                                                    25,0      25,0
 Biodiversitätsfonds (nationale Mittel)                                                       5,0       5,0        5,0            5,0
 ARP: Dekarbonisierung Industrie                                                  5,0        30,0      30,0       35,0
 ARP: Bekämpfung von Energiearmut                                                            10,0      15,0       15,0           10,0
                      Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                148,4     431,1     2.173,6    2.226,2    2.148,4     2.152,4

                                     Summe ohne Klimabonus            148,4     431,1      923,6      926,2      748,4       652,4

* In der Tabelle werden die budgetierten Beträge ausgewiesen, die sich bei der regulären Umweltförderung im Inland und bei der
Sanierungsoffensive (ohne Direktförderungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform) nach der Bedarfsschätzung richten. Die
zu diesen Positionen im Text angeführten Beträge sind Zusagerahmen, deren Auszahlung über einen längeren Zeitraum erfolgt.
Daher sind die Werte nicht unmittelbar vergleichbar.
Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

                                                                                                                            11 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Die budgetär bedeutendste Maßnahme ist ab 2022 der regionale Klimabonus, über den eine
Rückverteilung der Einnahmen aus der geplanten CO2-Bepreisung erfolgen soll. Eine
Gesetzesvorlage zur Umsetzung dieser Maßnahme liegt noch nicht vor. Der Budgetdienst hat
in seiner Budgetanalyse 2022 auf Basis der verfügbaren Informationen eine erste Analyse zur
Wirkung der CO2-Bepreisung und des Klimabonus vorgenommen.

In den Jahren 2021 und 2022 steht für die Sanierungsoffensive (inklusive „Raus aus Öl“)
derzeit     ein    Zusagerahmen            von     insgesamt        650 Mio. EUR          zur    Verfügung        (2020:
                      4
142,7 Mio. EUR). Ab 2023 sollen durch eine im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Novelle
des Umweltförderungsgesetzes (UFG) 350 Mio. EUR pro Jahr bereitgestellt werden. Für
Sanierungsmaßnahmen einkommensschwacher Haushalte stehen für 2021 und 2022
derzeit insgesamt 100 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Rahmen soll in den Folgejahren mit
50 Mio. EUR pro Jahr fortgeschrieben werden. Die Förderungsvergabe erfolgt über die
Länder. Gemäß Auskunft der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie im Budgetausschuss am 5. November 2021 soll eine
entsprechende Regelung zur Abwicklung dieser Maßnahme Anfang 2022 in Kraft treten. Der
Rahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland soll von derzeit 110,2 Mio. EUR auf
150,2 Mio. EUR ab 2022 angehoben werden.

Mit der UFG-Novelle sollen auch die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform
vereinbarten Direktförderungen beschlossen werden:

         Der Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2021/2022 soll um 150 Mio. EUR auf
          800 Mio. EUR aufgestockt werden, wobei davon 60 Mio. EUR für den mehrgeschos-
          sigen Wohnbau vorgesehen sind. Im Jahr 2023 wird der Zusagerahmen von
          350 Mio. EUR um 90 Mio. EUR auf 440 Mio. EUR aufgestockt.

         Die für Sanierungsmaßnahmen einkommensschwacher Haushalte bereitgestellten
          Mittel sollen in den Jahren 2022 und 2023 um jeweils 40 Mio. EUR aufgestockt werden.

Die im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (ARP) vorgesehenen Maßnahmen werden im
nachfolgenden Pkt. 4.2 beschrieben.

4
 Die Budgetierung erfolgt bei den in diesem Absatz angeführten Maßnahmen entsprechend einer Bedarfsschätzung, wobei sich
die Auszahlungen für zugesagte Förderungen in der Regel über mehrere Jahre verteilen. Daher stimmen die im Text angeführten
Beträge (Zusagerahmen) nicht mit den in der Tabelle angeführten Werten (Bedarfsschätzung) überein.

                                                                                                                  12 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

4.2    Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan (ARP) sieht für die UG 43-Klima, Umwelt und
Energie im Zeitraum 2021 bis 2026 mehrere zusätzliche Maßnahmen vor. Diese wurden für
den Zeitraum bis 2024 bereits im Frühjahr 2021 mit der BFRG-Novelle 2021-2024 budgetär
abgebildet. Für das Jahr 2021 wurde im BFG 2021 eine Ermächtigung iHv 20,5 Mio. EUR
integriert, auf deren Grundlage das BFG 2021 überschritten werden kann. Um eine etwaige
Unterausschöpfung im Jahr 2021 auszugleichen, ist diese Ermächtigung auch im BFG-E 2022
enthalten.

Im Rahmen der Sanierungsoffensive sieht der ARP bis 2025 insgesamt 50 Mio. EUR für die
Bekämpfung von Energiearmut durch die Förderung des Austauschs von Ölkesseln vor. Aus
den bestehenden Mitteln für die Sanierungsoffensive sollen außerdem bis zu 158,9 Mio. EUR
über die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden. Angestrebt wird der Tausch
von 6.360 Kesseln bis zum 4. Quartal 2021 und eine schrittweise Steigerung auf
31.800 getauschte Kessel bis Mitte 2026. Für die Bekämpfung von Energiearmut ist der Start
der Maßnahme bis zum 1. Quartal 2022 und der Abschluss von 2.000 Sanierungsprojekten
bis Ende 2025 geplant.

Für Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Kreislaufwirtschaft sieht der ARP insgesamt
Auszahlungen iHv 350 Mio. EUR vor. Für den Biodiversitätsfonds sollen in Summe
zusätzliche 50 Mio. EUR über RRF-Zuschüsse finanziert werden. Die Bedeckung weiterer
5 Mio. EUR pro Jahr soll außerhalb des ARP über den Bundeshaushalt erfolgen. Für
Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Sortieranlagen sind insgesamt
170 Mio. EUR vorgesehen. Als Meilenstein soll damit zum einen bis 2025 eine Sammelquote
von Einweg-Getränkeverpackungen von 80 % erreicht werden. Zum anderen soll die
Sortiertiefe der Sortieranlagen bis zum 1. Quartal 2026 von etwas über 30 % auf mindestens
50 % erhöht werden. Ebenfalls in den Bereich Kreislaufwirtschaft fällt die Förderung der
Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten über den Reparaturbonus, für den
bis 2026 insgesamt 130 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen.

Für Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie sollen bis 2024 Auszahlungen
iHv 100 Mio. EUR getätigt werden. Mit diesen Mitteln soll die Umweltförderung im Inland um
Förderungen für innovative und transformative Großprojekte im Bereich der vom
Emissionshandel umfassten Anlagen erweitert werden.

                                                                                    13 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Bis 2025 sind im ARP Auszahlungen iHv 50 Mio. EUR für Förderungen im Bereich „Klimafitte
Ortskerne“ geplant. Die Maßnahme umfasst die Förderung von Projekten in Ortskernen zur
thermischen          Sanierung         von      betrieblich        und kommunal genutzten Gebäuden,                            zur
Fassadenbegrünung und für hocheffiziente Fernwärmeversorgungen im Rahmen der
Umweltförderung im Inland. Als Teil der Maßnahme sind außerdem 10 Mio. EUR für die
Ausweitung des im Bereich der Altlastensanierung geplanten Brachflächenrecyclings
vorgesehen.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1       Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Die Schwerpunkte gemäß Budgetbericht und Budgetpositionen mit deutlichen Veränderungen
zwischen BVA 2021 und BVA-E 2022 werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 4:        Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 43                                                             Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                     in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                         663,4      336,1     680,6    2.400,1   +1.719,4     +252,6%
 Siedlungswasserwirtschaft                                            338,0        0,2
 Regionaler Klimabonus                                                                              1.250,0   +1.250,0           -
 Auszahlungen (ohne Klimabonus und Siedlungswasserw.)                 325,4      335,8     680,6    1.150,1    +469,4      +69,0%
 davon
   reguläre Umweltförderung im Inland (inkl. Werkleist., Abwk.)        72,0       69,6      87,4     110,4       +23,0     +26,3%
   Sanierungsoffensive (ohne ökosoz. Steuerreform)                     36,6       78,8     216,7     310,4       +93,7     +43,3%
   Weitere Sanierungsmaßnahmen (ökosoz. Steuerreform**)                                              190,0      +190,0            -
   ARP: Energiearmut: Ölkesseltausch                                                                  10,0       +10,0            -
   ARP: Kreislaufwirtschaftspaket                                                              *     100,0      +100,0            -
   ARP: Dekarbonisierung Industrie                                                             *      30,0       +30,0            -
   ARP: Klimafitte Ortskerne                                                                   *      11,3       +11,3            -
   Ausbau erneuerbarer Energien                                                             81,5      61,5        -20,0     -24,5%
   Förderung energieautarke Bauernhöfe (ökosoz. Steuerref.)                                           25,0       +25,0            -
   Allgemeiner Umweltschutz                                                                 25,0      35,0       +10,0     +40,0%
   Biodiversitätsfonds (nationale Mittel)                                                              5,0         +5,0           -
   ARP: Biodiversitätsfonds                                                                           25,0       +25,0            -
   Transferzahlungen an das Ausland                                    33,1       29,1      36,7      30,6          -6,1    -16,6%
 Einzahlungen                                                         623,2      202,1     248,4     320,3       +71,8     +28,9%
 Siedlungswasserwirtschaft                                            337,9        0,2                                            -
 Bergbau                                                               86,5        0,0                                            -
 Einzahlungen (ohne Siedlungswasserw. u. Bergbau)                     198,8      201,8     248,4     320,3       +71,8     +28,9%
 davon
   Emissionshandel                                                    183,8      184,2     244,0     316,0       +72,0     +29,5%

Anmerkung: Als Folge der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Jahr 2020 wurden die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft
und Bergbau ab Februar 2020 nicht mehr in der UG 43-Klima, Energie und Umwelt sondern in der UG 42-Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus veranschlagt. Um dennoch eine vergleichbare Darstellung ab 2019 zu ermöglichen, wird in der Tabelle
eine Bereinigung um diese Positionen vorgenommen.
* Im BVA 2021 nicht budgetiert, sondern über eine RRF-Ermächtigung bereitgestellt (in Summe 20,5 Mio. EUR).
** Sauber-Heizen Offensive (90 Mio. EUR), Heizkesseltausch für einkommensschwache Haushalte (40 Mio. EUR), Thermische
Sanierung im Mehrgeschossbau (60 Mio. EUR).
Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022, HIS.

                                                                                                                           14 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Der BVA-E 2022 sieht für die Auszahlungen einen Anstieg um 1.719,4 Mio. EUR gegenüber
dem BVA 2021 vor. Davon entfallen 1.250 Mio. EUR auf den im Rahmen der CO2-Bepreisung
geplanten regionalen Klimabonus. Der verbleibende Anstieg um 469,4 Mio. EUR ist vor allem
auf folgende Positionen zurückzuführen:

      Die Auszahlungen aus der regulären Umweltförderung im Inland und aus der
       Sanierungsoffensive steigen um insgesamt 116,7 Mio. EUR an. Die erhöhten
       Zusagerahmen (siehe Pkt. 4.1) spiegeln sich in diesem Bereich nicht unmittelbar in
       vollem Ausmaß in den geplanten Auszahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie
       wider, weil die Veranschlagung anhand einer Bedarfsschätzung erfolgt, die die
       mehrjährigen Projektlaufzeiten berücksichtigt.

      Für die mit der ökosozialen Steuerreform vereinbarten Direktförderungen für
       unterschiedliche     Sanierungsmaßnahmen        sind   190 Mio. EUR    vorgesehen.    Im
       Gegensatz zu den übrigen Sanierungsmaßnahmen werden diese Mittel in Höhe des
       Zusagerahmens und nicht nach dem voraussichtlichen Bedarf veranschlagt. Diese
       unterschiedlichen Vorgehensweisen für sehr ähnliche und teilweise auf einem Konto
       verbuchte Maßnahmen sind inkonsistent und reduzieren die Übersichtlichkeit und
       Transparenz des Budgets der UG 43-Klima, Umwelt und Energie. Bei einer
       Unterschreitung des Voranschlagswertes werden nicht verwendete Mittel der Rücklage
       zugeführt.

      Zusätzliche im ARP geplante Maßnahmen machen insgesamt 176,3 Mio. EUR aus.
       100 Mio. EUR       sind   für   das   Kreislaufwirtschaftspaket   vorgesehen.   Für   die
       Dekarbonisierung der Industrie sind 30 Mio. EUR budgetiert. Weitere 25 Mio. EUR
       entfallen auf den Biodiversitätsfonds, für den auch nationale Mittel iHv 5 Mio. EUR
       veranschlagt sind.

      Die Mittel für den allgemeinen Umweltschutz steigen um 10 Mio. EUR auf 35 Mio. EUR
       an.

      Die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform vorgesehene Förderung energieautarker
       Bauernhöfe erhöht die Auszahlungen aus dem Klima- und Energiefonds um
       25 Mio. EUR, gleichzeitig kommt es zu einem Rückgang bei der bestehenden
       Förderung erneuerbarer Energien.

      Einen gegenläufigen Effekt hat eine Reduktion der veranschlagten Transferzahlungen
       an das Ausland, wobei der Voranschlag auf diesem Konto zuletzt unterschritten wurde.
       Außerdem werden gegenüber dem BVA 2021 insgesamt 39,6 Mio. EUR für die
       Förderung emissionsfreier und aktiver Mobilität in die UG 41-Mobilität umgeschichtet.

                                                                                         15 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Bei den Einzahlungen der UG 43-Klima, Umwelt und Energie, die fast zur Gänze aus dem
Emissionshandel stammen, ist für 2022 gegenüber dem BVA 2021 ein kräftiger Anstieg um
71,8 Mio. EUR (+28,9 %) auf 320,3 Mio. EUR veranschlagt.

5.2       Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 5:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2020 bis 2022)

              Finanzierungshaushalt
 UG 43                                                            Erfolg       BVA       BVA-E           Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR      2020        2021       2022       Erf 2020        BVA 2021
 43           Auszahlungen                                             336,1    680,6    2.400,1         +614,2%       +252,6%
 43.01        Klima und Energie                                        277,3    599,1    2.205,2       +695,4%         +268,1%
 43.01.01     JI/CDM - Programm                                                              0,0              -                -
 43.01.02     Umweltförderung im Inland                                151,2    308,1      764,1      +405,3%          +148,0%
 43.01.03     Klima- und Energiefonds                                   35,9    113,8       98,4      +174,3%            -13,5%
 43.01.04     Emissionshandel                                            0,0      0,0        0,0        +24,5%             0,0%
 43.01.05     Klima und Energie                                         73,8    134,4    1.342,8     +1.720,1%         +899,1%
 43.01.06     Strahlenschutz                                            14,6     19,2                  -100,0%          -100,0%
 43.01.07     Energiepolitik                                             1,8     23,6                  -100,0%          -100,0%
 43.02        Umwelt und Kreislaufwirtschaft                            58,8     81,6      194,8       +231,3%         +138,9%
 43.02.01     Umwelt und Kreislaufwirtschaft                            16,1     16,6      110,6      +585,7%          +568,5%
 43.02.02     Altlastensanierung                                        42,4     65,0       65,0        +53,1%             0,0%
 43.02.03     Siedlungswasserwirtschaft                                  0,2                           -100,0%                 -
 43.02.04     Strahlenschutz                                                                19,2              -                -
 43           Einzahlungen                                             202,1    248,4      320,3          +58,5%        +28,9%
 43.01        Klima und Energie                                        199,7    246,6      316,0          +58,2%        +28,2%
 davon
   43.01.04   Emissionshandel                                          184,2    244,0      316,0          +71,5%        +29,5%
   43.01.06   Strahlenschutz                                             1,6      2,4                    -100,0%       -100,0%
   43.01.07   Energiepolitik                                            13,8                             -100,0%              -
 43.02        Umwelt und Kreislaufwirtschaft                             2,4      1,9        4,3          +80,0%       +128,5%
 davon
   43.02.01   Umwelt und Kreislaufwirtschaft                             2,1      1,9        1,9          -12,7%          0,0%
   43.02.03   Siedlungswasserwirtschaft                                  0,2                             -100,0%              -
   43.02.04   Strahlenschutz                                                                 2,4                -             -
                                    Nettofinanzierungssaldo         -134,0      -432,2   -2.079,8                -              -

Anmerkung: Strukturbrüche werden in der Tabelle durch eine doppelte Trennlinie gekennzeichnet.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Mit dem BVA-E 2022 werden mehrere Änderungen der Budgetstruktur der UG 43-Klima,
Umwelt und Energie vorgenommen, um im Ressort umgesetzte organisatorische Änderungen
im Budget abzubilden:

         Das      DB 43.01.07-„Energiepolitik“                 wird       aufgelöst     und        in     das       vormalige
          DB 43.01.05-„Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz“ integriert, das nunmehr als
          DB 43.01.05-„Klima und Energie“ weitergeführt wird.

                                                                                                                        16 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

           Mehrere        Umweltbereiche           (u. a.    Luftreinhaltung,   Nachhaltigkeit,    Naturschutz,
            Basiszuwendung für das Umweltbundesamt) werden vom DB 43.01.05-„Klima und
            Energie“ in das vormalige DB 43.02.01-„Abfallwirtschaft und Chemie“ übertragen, das
            nunmehr als DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ weitergeführt wird.

           Das DB 43.01.06-„Strahlenschutz“ wird von GB 43.01-„Klima und Energie“ in das
            GB 43.02-„Umwelt            und Kreislaufwirtschaft“           übertragen und als DB 43.02.04-
            „Strahlenschutz“ weitergeführt.

           Die Bezeichnungen der beiden Globalbudgets werden angepasst.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 43.01-„Klima und Energie“ (bis 2021: „Klima, Energie- und Umweltpolitik“)

Das DB 43.01.02-„Umweltförderung im Inland“ verzeichnete in den vergangenen Jahren
ein markantes Wachstum. Hier werden vor allem die Investitionszuschüsse im Rahmen der
regulären         Umweltförderung            im    Inland      und   die    Auszahlungen   im      Rahmen      der
Sanierungsoffensive und der Förderung des Öl- und Gasheizungstausches veranschlagt. Im
BVA-E 2022 kommen weitere Förderprogramme für im ARP geplante Maßnahmen (v. a.
Kreislaufwirtschaftspaket, Dekarbonisierung der Industrie, Bekämpfung von Energiearmut)
hinzu. Die vergleichsweise großen Zusagerahmen in diesem Bereich und die zum Teil noch
nicht geregelte Abwicklung (z. B. bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen
einkommensschwacher Haushalte5) könnten zu einer Unterausschöpfung führen.6

Die Finanzierung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN, DB 43.01.03) erfolgt wie bereits in
den Vorjahren über zwei Untergliederungen. Im BVA-E 2022 sind insgesamt 165,8 Mio. EUR
veranschlagt, von denen 98,4 Mio. EUR auf die UG 43-Klima, Umwelt und Energie und
67,4 Mio. EUR auf die UG 41-Mobilität entfallen. Der Rückgang der über die UG 43
veranschlagten Auszahlungen gegenüber dem BVA 2021 um 15,4 Mio. EUR ist zum einen auf
eine Umschichtung von KLI.EN-Mitteln für aktive Mobilität iHv 20,4 Mio. EUR an die UG 41
zurückzuführen. Zum anderen sinken die Förderungen für den Ausbau erneuerbarer Energie
u. a. aufgrund des Auslaufens von Photovoltaikförderungen um 20 Mio. EUR. Einen
gegenläufigen Effekt hat das neue Förderprogramm für energieautarke Bauernhöfe mit
25 Mio. EUR.

5
    Eine entsprechende Regelung soll Anfang 2022 in Kraft treten.
6
 Mit 2. November 2021 standen laut Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) vom Zusagerahmen der Sanierungsoffensive
2021/2022 iHv 650 Mio. EUR noch 457,7 Mio. EUR zur Verfügung.

                                                                                                           17 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Im DB 43.01.04-„Emissionshandel“ erfolgt die Veranschlagung der Einzahlungen aus dem
EU-Emissionshandel. Nach einem kurzfristigen Einbruch zu Beginn der COVID-19-Krise,
verzeichnete der Zertifikatepreis im EU-Emissionshandel in den Jahren 2020 und 2021 eine
starke Aufwärtsbewegung und lag Anfang November bei knapp unter 60 EUR. Im Jahr 2020
betrug der durchschnittlich bei Auktionen erzielte Preis noch 24,3 EUR. Aufgrund dieses
Anstiegs werden die Einzahlungen im Jahr 2021, unter der Annahme eines im verbleibenden
Jahresverlauf konstanten Preises, mit rd. 300 Mio. EUR deutlich über den Einzahlungen 2020
liegen (184,2 Mio. EUR). Die Preissteigerung gleicht auch einen deutlichen Rückgang der für
Österreich versteigerten Menge von 7,6 Mio. Zertifikaten im Jahr 2020 auf 5,9 Mio. Zertifikate
im Jahr 2021 mehr als aus. Der Rückgang der versteigerten Menge resultiert dabei aus der
jährlich sinkenden Obergrenze im EU-Emissionshandelssystem und aus der Zuführung zur
Marktstabilitätsreserve7 (2021: rd. 6 Mio. Zertifikate aus dem Kontingent Österreichs). Zudem
reduziert sich der Anteil Österreichs ab 2021 um rd. 1,14 Mio. Emissionszertifikate pro Jahr,
weil Österreich bekanntgegeben hat, diese im Bedarfsfall zur Abdeckung von Emissionen im
Bereich des Lastenteilungsverfahrens im Nicht-Emissionshandels-Bereich verwenden zu
wollen (siehe Pkt. 3).

Die Einzahlungen aus dem EU-Emissionshandel sind im BVA-E 2022 mit 316 Mio. EUR
veranschlagt, wobei nach Auskunft des Ressorts ein Preis von 50 EUR angenommen wurde.
Dementsprechend               ergibt       sich       eine       unterstellte         versteigerte          Menge         von
rd. 6,3 Mio. Zertifikaten. Die tatsächlich versteigerte Menge hängt insbesondere vom Ausmaß
der Zuführung in die Marktstabilitätsreserve ab September 2022 ab, das erst im Frühjahr 2022
festgelegt       wird.      Eine       Abschätzung           des      Budgetdienstes            im     Rahmen          seiner
Anfragebeantwortung zu den budgetären Auswirkungen des EU-Emissionshandels und des
Lastenteilungsverfahrens ergab unter Annahme einer gleichbleibenden Zuführung in die
Marktstabilitätsreserve,           einer     erneuten       Zurückhaltung          von     1,14 Mio. Zertifikaten          zur
Verwendung          im     Lastenteilungsverfahren             und     eines      Zertifikatepreises        von      60 EUR
Einzahlungen iHv 277 Mio. EUR (angenommene versteigerte Menge: 4,6 Mio. Zertifikate).

Mit der Änderung der Budgetstruktur wurden Auszahlungen iHv rd. 23,6 Mio. EUR aus dem
Bereich Energiepolitik (u. a. Ausbau und Dekarbonisierung der Nah- und Fernwärme) in das
DB 43.01.05-„Klima              und      Energie“         umgeschichtet.          Gleichzeitig        wurden        mehrere

7
 Liegt die Anzahl an im Umlauf befindlichen Emissionszertifikaten am Ende eines Jahres bei über 833 Mio. Zertifikaten, so werden
ab September des Folgejahres über den Zeitraum von einem Jahr 24 % der festgestellten Umlaufmenge der MSR zugeführt und
nicht versteigert. Sinkt die Anzahl an im Umlauf befindlichen Emissionszertifikaten hingegen auf unter 400 Mio. Zertifikate, so
werden der MSR 100 Mio. Zertifikate entnommen und zusätzlich versteigert.

                                                                                                                       18 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

Umweltbereiche (u. a. Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Basiszuwendung für das
Umweltbundesamt) mit einem Gesamtvolumen iHv 67,1 Mio. EUR aus dem DB 43.01.05 in
das DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ übertragen.

Ab dem BVA-E 2022 betrifft der weitaus größte Auszahlungsposten in diesem Detailbudget
den regionalen Klimabonus, über den eine Rückverteilung der in der UG 16-Öffentliche
Abgaben veranschlagten Einnahmen aus der ab Juli 2022 geplanten CO2-Bepreisung erfolgen
soll. Dieser soll 2022 bereits für das gesamte Jahr ausbezahlt werden und ist daher für dieses
Jahr mit 1,25 Mrd. EUR deutlich höher als die erwarteten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
(500 Mio. EUR) veranschlagt. Details zur geplanten Abwicklung der Auszahlung des
Klimabonus und den dabei entstehenden Abwicklungskosten sowie zu deren Abbildung im
Bundeshaushalt sind noch nicht bekannt.

Die übrigen im BVA-E 2022 im DB 43.01.05-„Klima und Energie“ veranschlagten
Auszahlungen betragen insgesamt 92,8 Mio. EUR. Davon entfallen 34,6 Mio. EUR auf
Werkleistungen durch Dritte für diverse Auftragsvergaben in den Bereichen Klima und Energie
(u. a. Beauftragungen des Umweltbundesamts, Studien, Veranstaltungen) und 20 Mio. EUR
auf Investitionszuschüsse im Bereich der Energiepolitik. Die laufenden Transfers aus dem
Ausland wurden mit 30 Mio. EUR um 6 Mio. EUR niedriger als 2021, jedoch etwas über dem
Erfolg 2020 veranschlagt. Aus diesen Mitteln werden jährlich 25 Mio. EUR für den Green
Climate Fund (im Zeitraum 2019 bis 2023 insgesamt 130 Mio. EUR) und 5 Mio. EUR für
sonstige internationale Klimaprogramme bereitgestellt.

GB 43.02-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ (bis 2021: „Abfallwirtschaft und Chemie“)

Die Auszahlungen im DB 43.02.01-„Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ sind im BVA-E 2022
mit insgesamt 110,6 Mio. EUR veranschlagt. Mit der Änderung der Budgetstruktur wurden
mehrere Umweltbereiche (u. a. Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Basiszuwendung
für das Umweltbundesamt) mit einem Gesamtvolumen iHv 67,1 Mio. EUR aus dem
DB 43.01.05 in dieses Detailbudget übertragen. Für den Biodiversitätsfonds sind im
BVA-E 2022 30 Mio. EUR budgetiert, von denen 25 Mio. EUR im Rahmen des ARP geplant
sind. Die verbleibenden Auszahlungen sind vor allem für Werkleistungen durch Dritte im
Bereich der Abfallwirtschaft veranschlagt.

Die Auszahlungen im DB 43.02.02-„Altlastensanierung“ werden grundsätzlich in gleicher
Höhe veranschlagt wie die in der UG 16-Öffentliche Abgaben (DB 16.01.01-„Bruttosteuern“)
verbuchten zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Altlastenbeitrag, aus dem die
Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt. Für 2022 sind im Bereich der Altlastensanierung

                                                                                       19 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

wie bereits 2021 Auszahlungen iHv 65 Mio. EUR vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde der
Voranschlag iHv 90 Mio. EUR um 47,6 Mio. EUR unterschritten, wobei nicht benötigte Mittel
der Rücklage zugeführt werden. Das Ausmaß der im Vollzug getätigten Auszahlungen hängt
stark       vom        Umfang           und        den          Zahlungsfälligkeiten                     der       jeweils          umgesetzten
Altlastensanierungsprojekte ab, sodass es häufig zu Abweichungen gegenüber dem
Voranschlag kommt.

Die Auszahlungen im DB 43.02.04-„Strahlenschutz“ (bis 2021: DB 43.01.06) bleiben im
BVA-E 2022 mit 19,2 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021 unverändert.

5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die     Entwicklung                  des       Finanzierungs-              und           des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 6:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 43                                                          FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022        BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022         - BVA 2021           2021       2022         - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        680,4    2.399,8    1.719,4    252,7%        681,9     2.399,8   1.717,9    251,9%              0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     146,6       152,3        5,7     3,9%        148,1       152,3        4,2     2,8%              0,0
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                        143,5      149,3        5,7      4,0%        145,0       149,3       4,2      2,9%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  533,8    2.247,4    1.713,7    321,0%        533,8     2.247,4   1.713,7    321,0%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger        117,0      101,5      -15,5    -13,2%        117,0       101,5     -15,5    -13,2%              0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger         37,1       31,0       -6,1    -16,4%         37,1        31,0      -6,1    -16,4%              0,0
     an Unternehmen                                      51,9       51,6       -0,3     -0,5%         51,9        51,6      -0,3     -0,5%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                 327,7    2.063,3    1.735,5    529,5%        327,7     2.063,3   1.735,5    529,5%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              0,1         0,1       0,0      -4,1%             0,1
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                   0,1         0,1       0,0      -4,1%             0,1
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,2        0,3         0,1    29,5%                                                          -0,3
   Sachanlagen                                            0,2        0,3         0,1    29,5%                                                          -0,3
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0        0,0                     -                                                          0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         680,6    2.400,1    1.719,4    252,6%        682,1     2.399,9   1.717,9    251,9%             -0,1

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt       248,4       320,3       71,8    28,9%        248,4       320,3       71,8    28,9%              0,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -432,2 -2.079,8 -1.647,6                -    -433,6 -2.079,6 -1.646,0                -           0,1

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sollen im BVA-E 2022 mit 0,1 Mio. EUR vergleichsweise gering
sein. Sie sind auf Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) und Abschreibungen (nur im
Ergebnishaushalt)             im     DB 43.02.04-„Strahlenschutz“                         zurückzuführen.                    Einzahlungsseitig
besteht kein Unterschied in der Budgetierung der beiden Haushalte.

                                                                                                                                                   20 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

5.4       Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts entfallen gemäß den vom BMF
bereitgestellten Daten rd. 92 % der im BVA-E 2022 veranschlagten Auszahlungen der
UG 43-Klima, Umwelt und Energie auf Förderungen. Diese entsprechen damit weitestgehend
den in den Punkten 4 und 5.1 beschriebenen Maßnahmen und Schwerpunkten. Nicht unter
den Förderungsbegriff fallen Auszahlungen iHv 182,7 Mio. EUR, die v. a. Auszahlungen für
Werkleistungen und Abwicklungskosten iHv insgesamt 149,2 Mio. EUR und diverse Transfers
an assoziierte Unternehmen (z. B. Umweltbundesamt, Nuclear Engineering Seibersdorf
GmbH, Nationalparks, Österreichische Bundesforste) iHv insgesamt 27,2 Mio. EUR betreffen.

5.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 7:      Rücklagengebarung

 UG 43                                                  Veränderung              Budget. RL-                  Anteil
                                               Stand                    Stand                  Rücklagen
                                                         31.12.2020 -            Verwendung                 RL-Rest am
                                             31.12.2020               30.09.2021                 -rest
                                 in Mio. EUR              30.09.2021              BVA-E 2022                BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                            449,9                    449,9             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen              318,0                    318,0             -
                            Gesamtsumme          767,9                     767,9                    767,9       112,8%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die      UG 43-Klima,       Umwelt       und     Energie      verfügte        Ende    2020      über        Rücklagen
iHv 767,9 Mio. EUR, wovon 318,0 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen
entfallen, die v. a. den Bereich der Altlastensanierung und – in weitaus geringerem Ausmaß –
den Strahlenschutz betreffen. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                21 / 31
BD | Budgetdienst – Untergliederung 43-Klima, Umwelt und Energie

6        Wirkungsorientierung

6.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte8
                                 SDGs9
    Green Budgeting-             Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug
    Landkarte                    zum Klima- und Umweltschutz
    Green Budgeting-             Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
    Landkarte (Maßnahmen)        Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMK hat im BVA-E 2022 für die UG 43-Klima, Umwelt und Energie insgesamt fünf
Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2021 wurde für die bisher in Wirkungsziel 2
enthaltene Zielsetzung der „Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie
im Bereich Energie“ ein eigenes Wirkungsziel 5 geschaffen. Die Zielerreichung für dieses
Wirkungsziel wird weiterhin lediglich über einen Outputindikator zur Anzahl der in diesem
Bereich durchgeführten Projekte gemessen. Hier sollte eine Ergänzung um Kennzahlen
vorgenommen werden, die stärker auf die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen abzielen (z. B.
Frauen in leitenden Positionen im Umwelt- und Energiesektor oder in politischen
Entscheidungsgremien).

8
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
9
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                22 / 31
Sie können auch lesen