Schutzkonzept COVID-19 Schulen Baar ab Schuljahr 2020/21 - Musikschule Baar
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Einwohnergemeinde Schulen / Bildung Rektorat Schule Dorfmatt B Postfach, 6341 Baar Urban Bossard T +41 41 769 03 30 urban.bossard@baar.ch www.schulen-baar.ch Schutzkonzept COVID-19 Schulen Baar ab Schuljahr 2020/21 Baar, 02. Oktober 2020 Liebe Eltern Liebe Lehrerin, lieber Lehrer Geschätzte Leserin, geschätzter Leser Wir danken Ihnen und Ihren Kindern fürs Beachten der Schutzmassnahmen. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass wir den Regelunterricht wieder geordnet durchführen kön- nen. Dies ist nicht selbstverständlich. Die Zeiten bleiben anspruchsvoll. Darauf weisen die steigenden Fallzahlen hin. Und auch die Tatsache, dass mit der be- vorstehenden Grippezeit das Unterscheiden von COVID-19-Symptomen und gewöhnli- chen Erkältungssymptomen herausfordernd wird. Wir setzen daher weiterhin im Beachten der Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsregeln auf ein hohes Mass an Mitverantwortung und Selbstdisziplin. Auch in Zeiten von Corona führen wir Exkursionen und weitere Anlässe mit Schülerin- nen und Schülern durch. Wir planen mit aller Sorgfalt, auch den beliebten Räbeliechtli- Umzug und in den Sportferien 2021 die Skilager durchzuführen. Bei all diesen Schulanlässen gelten die Massnahmen unseres Schutzkonzepts COVID- 19. Aufgrund der neu geltenden COVID-19 Grundprinzipien des BAG sowie den überarbei- teten Grundsätzen der Direktion für Bildung und Kultur Zug haben wir das bisherige Baarer Schutzkonzept COVID-19 weiter aktualisiert. Dieses gilt ab Montag, 19. Oktober 2020 an allen Baarer Schulen und der Musikschule Baar. Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die in und nach den Herbstferien 2020 aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 1
besteht gemäss Verordnung des Bundes eine sofortige Quarantänepflicht von 10 Ta- gen. Als Eltern sind Sie verpflichtet, die Klassenlehrperson verzugslos über die Quaran- tänezeit Ihres Kindes zu informieren, sofern diese die Unterrichtszeit ab Montag, 19. Oktober 2020 betrifft. Die Informationen zur aktuellen Quarantäneliste des Bundes sowie zur Registrierung beim Kanton nach Rückkehr aus einem Risikoland finden sie unter Punkt "16. Hinweise an Eltern". Die Aktualisierung dieses Schutzkonzepts erfolgte wiederum in Rücksprache mit dem Baarer Schularzt, Dr. Raoul Schmid, der Rektorenkonferenz des Kantons Zug und in Abstimmung mit allen Schulleiter/innen der Schulen Baar, der Leiterin der Modula- ren Tagesschule (SEB) und dem Leiter der Musikschule Baar. Und in Abstimmung mit den Abteilungen Liegenschaften / Sport und Sicherheit / Werkdienst. Bei schulischen Umsetzungsfragen bitten wir Sie wie bisher Kontakt mit der Klassenlehrperson aufzunehmen, bei übergeordneten organisatorisch-praktischen Fragen der Einzelschule mit der zuständigen Schulleiterin oder dem zuständigen Schulleiter und bei Fragen bezüg- lich der Musikschule direkt mit dem Leiter der Musikschule Benno Auf der Maur (041 769 03 41) oder bei Fragen der Schulergänzenden Betreuung mit der Leite- rin Uschy Staub (041 769 03 16), bei grundsätzlichen Fragen auf der Ebene der Gemeinde, die das Schutzkonzept aller Schulen betreffen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Schulrektorat Baar (041 769 03 30). Die Informationen erfolgen immer dann, wenn besondere Vorkommnisse eine erwei- terte Information nötig machen. Bitte beachten Sie daher weiterhin die Homepage Schulen Baar (www.schulen-baar.ch). Die Umsetzung der im Schutzkonzept festgehaltenen Massnahmen bleibt ein Mitei- nander. Für Ihre Unterstützung und Kooperation danken wir Ihnen. Abteilung Schulen / Bildung Sylvia Binzegger Urban Bossard Schulpräsidentin Rektor O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 2
Kopie an: Alle Eltern der Baarer Schülerinnen und Schüler (via Homepage www.schulen-baar.ch) Alle Lehrpersonen der Schulen Baar und der Musikschule (via Homepage und Portal) Direktion für Bildung und Kultur, Regierungsrat Stephan Schleiss Amt für Gemeindliche Schulen, Leiter Michael Truniger Gemeinderat Geschäftsleitung Dr. Raoul Schmid, Schularzt Liegenschaften / Sport, Silvio Speri (Zuständig für die Hauswarte) Sicherheit / Werkdienst Schul- und Musikschulkommission RGPK Prorektoren Primar-, Oberstufe Leiter Musikschule Leiterin Modulare Tagesschule (SEB) Schulleiterinnen und Schulleiter Reformierte und katholische Kirchgemeinden O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 3
Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze S. 5 2. Grundlagen S. 5 3. Gültigkeit S. 6 4. Ziel der Schutzmassnahmen S. 6 5. Grundsätze S. 6 6. Verantwortlichkeiten S. 7 7. Prioritäre Hygienemassnahmen: Hände waschen und Distanz halten S. 7 8. Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Meter S. 8 9. Pädagogische und organisatorische Aspekte S. 10 10. Reinigung S. 12 11. Besonders gefährdete Personen – Erwachsene und SuS S. 13 12. COVID-19-Erkrankte am Arbeitsplatz S. 13 13. Besondere Arbeitssituationen S. 15 14. Modulare Tagesschule (Schulergänzende Betreuung – SEB) S. 15 15. Infrastrukturelles S. 15 16. Hinweise an Eltern S. 16 17. Anhänge S. 18 O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 4
1. Das Wichtigste in Kürze Die Kinder und Jugendlichen sind durch das Coronavirus wenig gefährdet und übertra- gen es kaum (vgl. Kap. 5). Daher können die Schülerinnen und Schüler einen normalen Kontakt pflegen. Der Unterricht an den Schulen Baar entspricht den geltenden Vorgaben des Bundes sowie des Kantons. Das vorliegende aktualisierte Schutzkonzept COVID-19 berücksich- tigt die vom Bund erlassenen Verordnungen. Wichtige Massnahmen sind: Die Distanzregel von 1.5 Metern gilt von den Schülerinnen, Schülern zu den Er- wachsenen / Lehrpersonen (vgl. Kap. 7). Insbesondere im Kindergarten und in der 1./2. Primarklasse ist dies weniger nötig und möglich. Die verordneten Hygiene- und Distanzregeln werden weiterhin sorgfältig umge- setzt (vgl. Kap. 7 / 8). Der Unterricht findet gemäss Stundenplan Ihres Kindes statt. Er kann zur Umset- zung der einzuhaltenden Hygienemassnahmen anders strukturiert und organisiert werden (vgl. Kap. 9). Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krank- heitssymptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht, z.B. Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns bleiben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause (vgl. Kap. 12). Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschuläm- ter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Empfehlungen für Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen o bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primar- klasse, o bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe. Bei mutmasslich im Schulalltag neu erkrankten Schülerinnen und Schülern werden so schnell als möglich die Eltern kontaktiert (vgl. Kap. 12). Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die nach den Herbstferien aus ei- nem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, gilt gemäss Verordnung des Bundes eine sofortige Quarantänepflicht von 10 Tagen (vgl. Kap. 16). 2. Grundlagen Vorgaben dieses Konzepts sind: Verordnungen über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (Bundesamt für Gesundheit (BAG) O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 5
Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gemäss COVID-19-Verordnung; Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/ak- tuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einrei- sende.html#-2060676916 COVID-19; EDK Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 (Beschluss vom 25. Juni 2020) Weisungen der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) und der Gesundheitsdirek- tion des Kantons Zug Medienmitteilung der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) – Zuger Schutzkon- zepte zum Schulstart vom 11. August 2020 3. Gültigkeit Dieses aktualisierte Schutzkonzept gilt für alle Lehrpersonen der Schulen Baar und der Musikschule Baar, für die Mitarbeiterinnen der Modularen Tagesschule (SEB) und für alle Schülerinnen und Schüler. Dieses Schutzkonzept gilt bei der Benutzung der Schulräume auch für externe Be- nutzerinnen und Benutzer. Die Eltern werden entsprechend orientiert und tragen Wesentliches zum direkten und indirekten Schutz der an der Schule tätigen Personen und der Schülerinnen und Schüler bei. Das Konzept gilt ab Montag, 19. Oktober 2020 bis auf Weiteres. 4. Ziel der Schutzmassnahmen Ziel der Schutzmassnahmen im Schulumfeld ist es, Neuerkrankungen zu vermeiden bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten. die Gesundheit von besonders gefährdeten Personen zu schützen. erwachsene Personen in der Schule direkt zu schützen. 5. Grundsätze Es gilt die Schulpflicht. Da bei Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schule das Übertragungsri- siko klein ist, sind Schülerinnen und Schüler unter sich kaum gefährdet. Schülerinnen und Schüler können zur Schule gehen, solange sie nicht krank sind und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben. Die Verhaltens- und Hygienemassnahmen (Kap. 7 und 8) gelten für alle an der Schule Beteiligten. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 6
6. Verantwortlichkeiten Dieses Schutzkonzept wurde auf der Basis der oben erwähnten Grundlagen, das heisst, der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG, der Direktion für Bil- dung und Kultur DBK Zug, der Rektorenkonferenz des Kantons Zug und von der Schulleitung der Schulen Baar erstellt und als Abteilungsbeschluss am Freitag, 2. Oktober 2020 genehmigt. Für die Umsetzung in den neun Einzelschulen und der Musikschule Baar sind die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Musikschulleiter, in der SEB die Leiterin mit ihren Standortleiterinnen verantwortlich. 7. Prioritäre Hygienemassnahmen: Hände waschen und Distanz halten 7.1. Händehygiene Alle Personen an den Schulen Baar waschen sich regelmässig die Hände. Massnahmen Vor Unterrichtsbeginn morgens und nachmittags und nach Pausen waschen sich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeitende der Schule und Dritte die Hände mit Wasser und Seife im Schulzimmer oder am Arbeitsplatz. An sensiblen Punkten stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Auf das Händeschütteln und den körperlichen Kontakt wird verzichtet. Das Händewaschen wird bei festgestelltem Kontakt mit einer anderen Person bei Erwachsenen wiederholt. Das Anfassen von Gegenständen und Objekten von anderen Schülerinnen, Schülern und Erwachsenen ist bei Erwachsenen möglichst zu vermeiden. 7.2. Distanz halten Es sollen die folgenden empfohlenen Abstands- und Verhaltensregeln zwischen Er- wachsenen sowie zwischen Erwachsenen und den Schülerinnen, Schülern eingehal- ten werden. Massnahmen Der Mindestabstand von 1.5 Metern gilt von den Schülerinnen, Schülern zu den Er- wachsenen / Lehrpersonen. Insbesondere im Kindergarten und in der 1./2. Primar- klasse ist dies weniger nötig und möglich. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 7
Eltern werden gebeten, das Schulareal zu meiden und nur zu betreten, wenn sie ein Gespräch oder einen Unterrichtsbesuch vereinbart haben bzw. an einem Elternan- lass teilnehmen. Externe Personen haben sich ebenfalls vom Schulareal fernzuhalten, es sei denn, sie üben eine vereinbarte Tätigkeit (wie Handwerker) in der Schule aus. Bei den beiden Mediotheken der Oberstufe und den Schulbibliotheken in den Schu- len Wiesental, Allenwinden und Inwil gelten bez. der Ausleihe besondere Schutz- massnahmen. Diese sind zu beachten. - Ein Handdesinfektions-Spender im Eingangsbereich und im Sichtbereich der Bibliothekarin/Mediothekarin (ersatzweise eine Waschgelegenheit) ist vor- handen. Besuchende müssen sich beim Eintreten die Hände desinfizieren. - Die Bibliothekarin/Mediothekarin erhält eine Plexiglasscheibe mit Durchreiche für Medien bei der Ausleihtheke. - Alle betreten die Mediothek/Bibliothek durch denselben Eingang, idealer- weise im Sichtfeld der Mediothekarin/Bibliothekarin. - Die Mediothekarin/Bibliothekarin entscheidet, wie viele SuS sich in der jewei- ligen Bibliothek/Mediothek gleichzeitig aufhalten dürfen und kommuniziert dies den Lehrpersonen. - Lehrpersonen besprechen eine geplante Benutzung vorgängig mit der Medi- othekarin/Bibliothekarin. Wir empfehlen Eltern und Lehrpersonen, die vom Bund entwickelte SwissCovid-App auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Dieses Contact Tracing ermöglicht es, infizierte Personen ausfindig zu machen. Dadurch können Übertragungsketten ge- stoppt werden. 8. Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Metern Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. Massnahmen Je Klassen-, Fach- und Therapieraum steht weiterhin für Gespräche, Beratungen und Therapien eine transparente Trennscheibe aus Plexiglas mit Durchreiche-Schlitz für persönliche Gespräche mit SuS und unter Lehrpersonen zur Verfügung. Die Lehrpersonen achten entsprechend der Klassengrösse weiterhin auf die bestmögliche Einhal- tung der nötigen Distanzen zur Lehrperson im Klassenzimmer. Sie stellen ent- sprechend der Distanz- und Hygieneregeln die Pulte. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 8
stellen die eigene Arbeitsfläche (Pult) mit mindestens 1.5 Meter Abstand zu den Pulten der Schülerinnen und Schüler (SuS) auf. definieren einen Ort mit der in allen Zimmern und Fachräumen (inkl. Therapie- zimmer) vorhandenen Plexiglasscheibe, um Gespräche mit SuS führen zu kön- nen. thematisieren und instruieren die SuS im Sinne eines Klassenrituals das strikte Befolgen der Hygieneregeln. o Botschaft "Wir setzen die Hygiene- und Distanzmassnahmen weiterhin gemeinsam und sorgfältig um." o Regelmässiges Waschen der Hände vor dem Unterricht und nach der Pause o Kein Händeschütteln o Gegenstands- und Oberflächenreinigung (dies erfolgt ritualisiert durch die SuS, die Lehrpersonen) o Regelmässiges Lüften auch während des Unterrichts o Abstandsregeln beim persönlichen Gespräch mit der Lehrperson (durch die Plexiglasscheibe) o Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Znüni in die Schule mit. Esswaren dürfen nur mit andern geteilt werden, wenn diese einzeln ein- gepackt sind. Fachlehrpersonen o Die Massnahmen in den Fachbereichen TTG, Hauswirtschaft, Bewegung und Sport sowie in den Schulbibliotheken und Mediotheken werden durch die Schulleiterin / den Schulleiter mit den entsprechenden Fachper- sonen umgesetzt. o Bei den obligatorischen Transporten im Schul- und Schwimmbus (inkl. Transporte durch die ISZL, d.h. die International School of Zug and Lu- zern) müssen Erwachsene Abstand halten, Schülerinnen und Schüler nicht. Der Schulbuschauffeur wird sich damit vor SuS schützen und um- gekehrt. Im Baarer Schulbus gilt keine Maskenpflicht, da die Schülerin- nen und Schüler unter sich sind. o Für den Schwimmunterricht gelten ab Montag, 19. Oktober 2020 fol- gende Massnahmen: Der Schwimmunterricht für die SuS der Kindergärten findet bis zu den Sportferien 2021 weiterhin nicht statt, da die Distanzregeln Erwachsene/Kind aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen nicht ein- gehalten werden können. Ebenfalls wollen wir vermeiden, dass Eltern den Schulraum betreten, und dazu gehört im Kindergarten auch das Schwimmbad, wenn dies nicht zwingend nötig ist. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 9
Alle SuS der 1. bis 3. Primarklassen haben wieder jede Woche ge- mäss geltendem Schwimmplan Unterricht. Alle SuS der 4. bis zur 6. Primarklasse haben weiterhin gemäss geltendem Schwimmstundenplan Unterricht. Der Transport wird wie bis anhin mit dem Schulbus erfolgen. Es befinden sich maximal zwei Klassen im Bus. Die eine Klasse be- setzt den vorderen, die andere den hinteren Teil des Busses. Die Umkleidekabinen sind so zu besetzen, dass jeweils nur ein Bereich von einer Klasse besetzt wird. Die Schwimmlehrpersonen sind für die Zuteilung und das Controlling zuständig. Die präzisen Instruktionen für den geordneten Ablauf obliegen den Schwimmlehrpersonen. Die begleitenden Lehrpersonen sor- gen wie bis anhin zusammen mit den Schwimmlehrpersonen für das entsprechende Einhalten der sicherheitstechnischen Regeln. Schutzmasken werden im Unterricht nicht eingesetzt, da das Übertragungsrisiko bei Schülerinnen und Schülern sehr gering ist und die Klassen unter sich mehrheitlich konstant sind. Die Lehrperson entscheidet aufgrund von wechselnden Klassen und besonderen Si- tuationen, ob sie eine Schutzmaske zeitlich befristet im Unterricht trägt. Schutzmasken sind zu tragen, wenn zwischen den Erwachsenen der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch wenn Masken getragen werden, bleibt das Einhalten von Hygieneregeln zentral. Schutzmasken können bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter begründet bezo- gen werden. 9. Pädagogische und organisatorische Aspekte Massnahmen Der Unterricht findet gemäss Stundenplan Ihres Kindes statt. Der Unterricht kann zur Umsetzung der einzuhaltenden Hygienemassnahmen an- ders strukturiert und organisiert werden. Exkursionen, Schulverlegungen und Projektwochen finden statt. Die Lehrpersonen stellen sicher, dass bei der Durchführung des Anlasses die geltenden Schutzmass- nahmen eingehalten werden. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 10
Der öffentliche Verkehr kann wieder mit der nötigen Vorsicht benutzt werden. Und dies mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Das Tragen einer Schutz- maske ist gemäss den Empfehlungen des BAG für alle Lehrpersonen und für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse Pflicht. Im Baarer Schulbus gilt keine Maskenpflicht, da die Schülerinnen und Schüler unter sich sind. Für den Fall, dass während des Präsenzunterrichts ein grösserer Teil der Klasse oder gar die ganze Klasse coronabedingt in Quarantäne muss, ist der Fernunterricht ge- währleistet und die Aufgabenübermittlung auf anderen Wegen (webbasiert, Mail, Post etc.) sichergestellt. Elternabende (ohne Schülerinnen und Schüler) sind möglich und finden unter Einhal- tung der Abstands- und Hygieneregeln im Klassenverband statt. Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln können auch klassenübergrei- fende Elternanlässe durchgeführt werden. Elterngespräche werden im Voraus vereinbart und finden unter den einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln statt. Bei Veranstaltungen mit Eltern / externen Personen müssen entweder der Mindest- abstand eingehalten oder Schutzmassnahmen (Masken tragen) getroffen werden. Für alle Veranstaltungen ist eine Präsenzliste mit den Kontaktdaten für ein allfälliges Contact Tracing zu führen. Die Schulzahnprophylaxe findet wieder statt. Unter folgenden Bedingungen können analog der SEB-Vorschriften im Rahmen des Klassenunterrichts begründet Esswaren / Mahlzeiten zubereitet bzw. eingenommen werden: - Der Anlass findet ausschliesslich mit der Schülergruppe und den Lehrpersonen ohne Eltern statt. - Die Essensausgabe erfolgt von den Lehrpersonen, geschützt mit Handschuhen und Schutzmaske. - Bei der Essensabgabe sind zwischen den Essensbehältern und den Schülerinnen und Schülern Schutzscheiben aufzustellen, damit das Essen geschützt ist. - Während der Mahlzeit sitzen die Lehrpersonen nicht neben den Schülerinnen und Schülern. Falls die Lehrperson bei einzelnen SuS (insbesondere Zyklus 1) beim Essen helfen müssen, haben die Lehrpersonen ebenfalls Schutzmasken und Handschuhe zu tragen. - Die SuS essen aus ihrem separaten Teller und mit separatem Besteck. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 11
Auslandreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulen Baar: - Wird gemäss der BAG-Liste bereits vor der Abreise von einem Aufenthalt in die- sem Land bzw. in diesem Gebiet aufgrund der dortigen Corona-Situation abgera- ten, so muss sich die / der Mitarbeitende nach Rückkehr in die Schweiz für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Arbeitgeberin, die Einwohnergemeinde Baar, übernimmt die Zeit für die vom Bund verordneten Quarantäne nicht. D.h. diese Zeit muss mit zusätzlichen Ferientagen abgedeckt werden oder gilt als unbe- zahlte Abwesenheit. - Sollte sich während dem Aufenthalt die Corona-Situation in diesem Land bzw. in diesem Gebiet dahingehend verschlechtern, dass erst nachträglich von Reisen dorthin abgeraten wird, so gilt ebenfalls die 10-tägige Quarantänepflicht, jedoch übernimmt die Arbeitgeberin diese Fehlzeiten. Es ist Sache der Mitarbeitenden, sich vor und nach der Reise über den Status des Reiseziels gemäss der BAG-Liste zu informieren. 10. Reinigung Massnahmen Das Reinigungspersonal säubert periodisch Oberflächen und Gegenstände in den Schulhäusern gemäss Reinigungsplan der Hauswarte. Das Reinigungspersonal achtet darauf, dass in allen Schul-, Fach-, Therapiezimmern genügend Reinigungsmaterial mit dem entsprechenden Reinigungspapier vorhan- den ist. In Ergänzung zum Reinigungspersonal instruieren die Lehrpersonen ihrerseits wei- terhin die Kinder und Jugendliche altersgemäss, regelmässig Oberflächen (Schalter, Fenster und Türfallen) zu reinigen. Dafür nutzen sie die von den Hauswarten bereit gestellten handelsüblichen Reinigungsmittel. Der Kontakt mit Infektiösem ist zu vermeiden, Abfall nicht anfassen. Abfalleimer werden regelmässig geleert. Es gilt zu beachten, dass die Plexiglasscheiben nur mit Wasser und Seife – nicht mit chemischem Mittel zu reinigen sind. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 12
11. Besonders gefährdete Personen – Erwachsene und SuS Massnahmen Gesunde Schülerinnen / Schüler und Lehrpersonen, welche mit besonders gefährde- ten Personen in einem Haushalt leben, gehen in die Schule. Lehrpersonen, die sich gemäss geltenden Kriterien aufgrund einer neuen Ausgangs- lage als gefährdet betrachten, nehmen in Kenntnis ihrer Gefährdung Kontakt mit der zuständigen Schulleiterin oder Schulleiter auf. Dispensationen von Schülerinnen und Schülern sind nur mit Arztzeugnis erlaubt. Die Schulen Baar behalten sich vor, dass der Schularzt, Dr. Raoul Schmid, Rücksprache mit dem Haus- oder Kinderarzt nimmt und die nötigen Empfehlungen zuhanden des Rektors macht. Bei Einzelsituationen mit Arztzeugnis kann bei Schülerinnen und Schülern wie im Krankheitsfall eine Form von Unterricht durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden. Das heisst, die Eltern erhalten Aufgaben und Arbeitsaufträge in definierten Kernbereichen und sind ihrerseits für die Tagesstruktur zu Hause zustän- dig. 12. COVID-19-Erkrankte am Arbeitsplatz Massnahmen Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krankheits- symptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht, z.B. Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns blei- ben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause. Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Empfehlungen für Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primarklasse, bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe. Für Erwachsene gilt das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen analog dem Merkblatt Zyklus 3, das heisst gleich wie für Jugendliche >12 Jahre. Eine Lehrperson, welche gemäss Merkblatt Zyklus 3 Symptome aufweist, hat sich – nach Rücksprache mit dem Hausarzt – testen zu lassen und bis zum Vorliegen des Tester- gebnisses zu Hause zu bleiben. Dabei gilt zu beachten, dass bei einem negativen O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 13
Testergebnis nach 24h und abklingenden Symptomen wieder unterrichtet werden kann. Falls erneut Symptome auftreten oder konkrete Fragen zu Krankheitssymptomen vorliegen, sind diese direkt mit dem Hausarzt zu klären. Sowohl für Lehrpersonen wie auch für Mitarbeitende der SEB und der Musikschule, die Symptome aufweisen, sind die Massnahmen für Selbstisolation und -quarantäne bindend. Das heisst, sie begeben sich in Selbstisolation. Über die Quarantänezeit einer Lehrperson entscheidet der Hausarzt, bei Bedarf ver- weist der Hausarzt an den Kantonsarzt. Jede Schule hat einen markierten Raum definiert, der für Schülerinnen und Schüler genutzt werden kann, die Symptome aufweisen. Solche mutmasslich Erkrankte wer- den sobald wie möglich und nach vorgängiger Information der Eltern nach Hause ge- schickt. Dies heisst, bei Kindern und Jugendlichen nach vorgängiger Kontaktauf- nahme durch die Klassenlehrperson mit den Eltern. Jede Schule verfügt über einen Fiebermesser für kontaktloses Fiebermessen, um allenfalls Schülerinnen und Schüler mit Symptomen zu bestimmen. Treten während des Schulalltags Symptome auf, hat die betroffene Person eine Schutzmaske zu tragen. Auch wenn Masken getragen werden, bleibt das Einhalten der Hygieneregeln zentral. Ist ein Familienmitglied einer Schülerin oder eines Schülers oder einer Lehrperson im gleichen Haushalt an COVID-19 erkrankt, so bleibt dieser betroffene Schüler oder die Lehrperson zwingend zu Hause in Quarantäne. Hat eine Lehrperson Angehörige, welche auf das Testergebnis warten, kann sie normal ihrer Arbeit nachgehen und unterrichten. Erkrankt eine Lehrperson oder eine Schülerin, resp. ein Schüler an COVID-19, so ist umgehend die Schulleiterin oder der Schulleiter zu informieren. Die Erfassung der relevanten Personalien sowie die Sicherstellung der verzugslosen Kommunikation erfolgt gemäss interner Checkliste der Schulen Baar. Die weiteren Massnahmen sowie die Kommunikation erfolgen nach Absprache mit dem Schularzt bzw. mit dem Kantonsarzt durch die Kernschulleitung. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 14
13. Besondere Arbeitssituationen Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. Massnahmen Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verantwortlich, dass die Schutzmassnahmen des BAG in allen Schulen bei den Eingängen gut sichtbar angeschlagen sind. Die Lehrerzimmer bleiben weiterhin so eingerichtet, dass die geforderten Distanzre- geln eingehalten werden. Abweichungen vom Regelbetrieb des Unterrichts sind in jedem Fall mit der zuständi- gen Schulleiterin oder Schulleiter abzusprechen. 14. Modulare Tagesschule (Schulergänzende Betreuung – SEB) Für die SEB-Angebote in den vier Schulkreisen gelten die gleichen Vorgaben wie für den Schulbetrieb. Massnahmen Die Standortleiterinnen sind verantwortlich, dass die geltenden Hygienemassnah- men umgesetzt werden. Bei der Essensausgabe gibt es weiterhin keine Selbstbedienung. Die Schutzeinrichtungen und die Abstände sind bei der Essensausgabe gewährleis- tet. 15. Infrastrukturelles Zuständig für die nötigen Absprachen mit den Abteilungen Liegenschaften / Sport (Rei- nigung und Reinigungsmaterial), Präsidiales / Kultur (Masken), Sicherheit / Werkdienst (Herstellung von Plexiglasscheiben und Transport in die Schulen), etc. ist der Leiter Planung / Logistik, Bruno Burri (bruno.burri@baar.ch). Massnahmen Die Hauswarte stellen jederzeit die nötigen Vorräte für Seifenspender, Desinfekti- onsmittel für die Klassenzimmer, Einwegpapiertücher sicher. Die nötigen Abspra- chen erfolgen direkt zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter und ihrem Hauswart. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 15
Der Leiter Planung / Logistik ist besorgt, dass alle Schulen, inkl. Musikschule und die Standorte der Modularen Tagesschule für den Spezialfall weiterhin über eine ge- wisse Anzahl Schutzmasken verfügen. Damit diese für besondere Situationen ver- zugslos eingesetzt werden können. Über die Abgabe entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 16. Hinweise an Eltern Massnahmen Kinder werden angehalten, die Hygienemassnahmen auf dem Schulareal umzuset- zen. Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Znüni in die Schule mit. Esswaren dürfen nur mit andern geteilt werden, wenn diese einzeln eingepackt sind. Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, besteht gemäss Verordnung des Bundes eine sofortige Quarantänepflicht von 10 Tagen. Dafür müssen sie sich inner- halb von zwei Tagen nach Einreise beim Kanton melden. Der Kanton Zug hat hierfür ein Online-Formular erstellt, so dass sich die betroffenen Personen einfach und je- derzeit melden können (vgl. www.zg.ch/corona). Die Meldung ist auch telefonisch un- ter 041 728 39 09 möglich. Gleichzeitig sind die Eltern in der Pflicht, die Klassenlehrperson ihres Kindes und al- lenfalls die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung umgehend über die vom Bund vorgeschriebene Quarantänezeit und somit die Abwesenheit ihres Kindes im Unterricht schriftlich zu informieren, sofern diese die Unterrichtszeit ab Montag, 19. Oktober 2020 betrifft. Diese gilt als entschuldigte Absenz. Die betroffenen Schü- lerinnen und Schüler haben kein Recht auf Fernunterricht. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler trotz dieser Vorgabe des Bundes den Unter- richt, wird sie oder er nach vorgängiger Information der Eltern durch die Lehrperson umgehend nach Hause geschickt. Bei Nichteinhaltung der Quarantänepflicht kann eine Anzeige beim Kanton durch die Kernschulleitung erfolgen. Welche Länder gemäss Vorgaben des Bundes auf der Quarantäneliste stehen, ist unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande- mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene- einreisende.html ersichtlich. Unter https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/corona hat der Kanton Zug die relevanten Informationen nach Einreise aus einem Risikogebiet für die Quarantäne aufgeschaltet. O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 16
Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das heisst, Kinder und Jugendliche mit Krankheits- symptomen wie starker Husten (nicht durch chronische Krankheit verursacht, z.B. Asthma), Halsschmerzen, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns blei- ben gemäss Empfehlung unseres Schularztes Dr. Raoul Schmid zu Hause. Dies gilt explizit auch in Zweifelsfällen über eine mögliche Infektion. Siehe dazu das aktuelle Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Empfehlungen für Eltern zum Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern: Merkblatt für Zyklus 1 und 2; Kindergarten bis 6. Primarklasse, bei Jugendlichen: Merkblatt für Zyklus 3; 1. bis 3. Oberstufe. Konkrete Fragen zu den Krankheitssymptomen sind durch die Eltern direkt mit dem Hausarzt oder dem Kinderarzt zu klären. Über die Quarantänezeit einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet der Kinder-/Hausarzt, bei Bedarf verweist dieser an den Kantonsarzt. Eltern sind während der Unterrichtszeit für die Lehrperson ihres Kindes erreichbar. Elterngespräche sind im Voraus zu vereinbaren und finden unter den einzuhaltenden Hygienevorschriften statt. Eltern sind gebeten, das Schulareal zu meiden und ihre Kinder nicht zur Schule zu bringen. Die Besuchstage der Kindergarten- und Primarschule finden bis zu den Weihnachts- ferien 2020 aufgrund der besonderen Situation nicht wie im Jahresplaner publiziert statt. Die Eltern sind deshalb eingeladen, anstelle der Besuchstage individuell den Unter- richt ihres Kindes zu besuchen. Der Termin ist im Voraus mit der Lehrperson zu ver- einbaren. Bitte beachten Sie weiterhin die Homepage Schulen Baar (www.schulen-baar.ch). O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 17
17. Anhänge Anhang Verordnungen über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (Bundesamt für Gesundheit (BAG) Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gemäss COVID-19- Verordnung; Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pande- mien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quaranta- ene-einreisende.html#-2060676916 COVID-19; EDK Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 (Beschluss vom 25. Juni 2020) Weisungen der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) und der Gesundheitsdirek- tion des Kantons Zug Medienmitteilung der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) – Zuger Schutzkon- zepte zum Schulstart vom 11. August 2020 O:\S-B\3 Personal\3.6 Korrespondenz\SJ 2020_21\Corona-Krise\Schutzkonzept Baar_COVID-19_ab SJ 20_21_201002_Orig.docx 18
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