Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen

 
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Verkehrsexperten informieren

Unterwegs mit Diabetes
 Daten und Fakten zur Krankheit
 Ausgebremst? – Diabetes und Fahreignung
 Ausflüge und Reisen
Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen
ADAC – Wir machen Mobilität sicher

Herausgeber:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V., Ressort Verkehr
Hansastraße 19, 80686 München
Blog: forummobilitaet.wordpress.com

Vertrieb:
Diese Infobroschüre kann mit Angabe der Artikelnummer 2831670
direkt beim ADAC e.V., Ressort Verkehr, Hansastraße 19, 80686 München,
Fax (089) 7676 4567, E-Mail: verkehr.team@adac.de, bezogen werden.

Schutzgebühr 0,13 Euro, Einzelexemplare für ADAC Mitglieder kostenfrei,
Mengenrabatte auf Anfrage; Telefon (089) 76 76 62 71

Download kostenfrei: www.adac.de/ratgeber-verkehr/verkehrsmedizin
und im weiteren Verlauf Wiedererlangung der Fahreignung

Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise,
nur mit Genehmigung des ADAC e.V.

© 2014 ADAC e.V., München

Bildnachweis:
Titel und S. 6, 7, 9, 13, 14, 15, 16, 19: fotolia
S. 4: ADAC
Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen
Inhalt

Vorwort .......................................................................................... 4
Einleitung ................................................................................ 6
Unterwegs mit dem eigenen Fahrzeug ........................................ 7
Ein paar Worte zur Statistik .............................................................. 7
Der rechtliche Hintergrund .............................................................. 8
Muss ich meine Diabetes-Erkrankung
der Fahrerlaubnisbehörde nachmelden? .......................................... 9
Diabetes mellitus und Führerschein .......................................... 9
Wer darf fahren – wer darf nicht? ...................................................... 9
Führerschein Ade wegen Diabetes? ................................................ 10
Sie haben Diabetes und möchten einen Führerschein erwerben? ....... 11
Unterwegs auf Reisen .............................................................. 13
Reisevorbereitungen ..................................................................... 13
Auf der Reise ................................................................................ 16
Pack die Badehose ein ................................................................. 18
Quellen & Adressen ................................................................. 19

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Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen
Vorwort
 Wissenschaftlicher Fortschritt und ärztliche Versorgung
 verhelfen heutzutage Menschen mit Diabetes zu einem
 vergleichsweise problemlosen Tagesablauf. Der Diabetes-
 erkrankung kommt jedoch mit Blick auf eine sichere
 Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr aufgrund
 des Risikos von Folgeerkrankungen und Stoffwechsel-
 entgleisungen eine besondere Bedeutung zu. So kann
 die Verkehrssicherheit nur sichergestellt werden, wenn
 eine ausgeglichene Stoffwechsellage vorliegt, die betroffene
 Person eigenverantwortlich handelt und sich regelmäßig
 ärztlichen Kontrollen unterzieht.

 Die vertrauliche Beratung durch den behandelnden Arzt
 ist von großer Bedeutung. Der Arzt steht im Zuge seiner
 therapeutischen Aufklärungspflicht in der Verantwortung,
 seine Patienten nicht nur ausreichend über Erkrankung und
 Therapie, sondern auch über die Fahreignung aufzuklären.

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Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen
Der Patient wiederum sollte sich die Empfehlungen seines
behandelnden Arztes zu Herzen nehmen, um sich im Falle
eines Unfalls nicht dem Risiko auszusetzen, Fahrerlaubnis
und Versicherungsschutz zu verlieren.

Diese ADAC Informationsbroschüre soll Kraftfahrern mit
Diabetes helfen, trotz Krankheit mit Verantwortung für
sich und die anderen Verkehrsteilnehmer auch künftig am
motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Ulrich Klaus Becker
ADAC Vizepräsident für Verkehr

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Unterwegs mit Diabetes - 쮿 Daten und Fakten zur Krankheit 쮿 Ausgebremst? - Diabetes und Fahreignung 쮿 Ausflüge und Reisen
Einleitung

 Die Deutsche Diabetes-Hilfe diabetesDE geht im „Deut-
 schen Gesundheitsbericht Diabetes 2013“ von aktuell
 sechs Millionen an Diabetes mellitus erkrankten Men-
 schen in Deutschland aus. 90 Prozent davon leiden an
 Typ-2-Diabetes und 300.000 an Typ-1-Diabetes. Die Erkran-
 kungszahlen steigen jährlich um ca. 250.000 Fälle. Die
 Dunkelziffer dürfte jedoch höher liegen, da viele Betroffene
 ihre Erkrankung erst spät bemerken. Dauerhaft erhöhte
 Blutzuckerwerte führen langfristig zu schwerwiegenden
 Folgeerkrankungen: Dazu zählen Herz-, Nieren-, Gefäß-,
 Augen- und Nervenschäden. Diese können die Belastbarkeit
 und das Reaktionsvermögen von Kraftfahrern erheblich ein-
 schränken.

 Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am moto-
 risierten Straßenverkehr ist es, dass Sie die Anzeichen
 einer unvorhergesehenen Unterzuckerung frühzeitig erken-
 nen. Diese äußern sich bei jedem etwas anders: Oftmals
 mit Heißhunger, Kopfschmerzen, pelzigen Lippen, Schwitzen,
 Zittrigkeit, Schwindel, Seh- und Konzentrationsstörungen,
 Verwirrtheit und Bewusstseinsminderung. Sollten Sie solche
 Symptome an sich bemerken, so gilt es unverzüglich am
 rechten Straßenrand anzuhalten und Traubenzucker zu
 essen. Vor der Weiterfahrt sollten Sie Ihren Blutzucker
 messen. Setzen Sie Ihre Fahrt erst wieder fort, wenn Sie
 sich absolut fit fühlen. Klären Sie bald möglichst mit Ihrem

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behandelnden Arzt ab, wie es zu der Unterzuckerung kom-
men konnte.

Ursächlich für eine Unterzuckerung können das Auslassen
einer Mahlzeit, ungewohnte körperliche Anstrengung vor
der Fahrt, zusätzlicher Alkoholkonsum oder das versehent-
liche Spritzen von zu vielen Insulin-Einheiten sein.

Unterwegs mit dem eigenen Fahrzeug
   Ein paar Worte zur Statistik

Laut Bundesanstalt für Straßenwesen sind ca. ein Prozent
der Verkehrsunfälle auf körperliche und geistige Mängel
zurückzuführen. Inwieweit Diabetiker an den Unfällen als
Verursacher beteiligt sind, lässt sich nur schwer abschätzen.

Die Unfallhäufigkeit von Diabetikern in gewerblichen Berufen
ist nach einer Vergleichsstudie, die der IKK-Bundesverband
zusammen mit dem Arbeitsmediziner und Diabetologen
Dr. Kurt Rinnert durchgeführt hat, vergleichbar mit der der
Nicht-Diabetiker.

Grundsätzlich ist das Unfallrisiko von Kraftfahrern mit Dia-
betes also nicht höher als das der Allgemeinbevölkerung –
vorausgesetzt, die Betroffenen sind medikamentös gut
eingestellt und im Umgang mit ihrer Erkrankung geschult.

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Unfallursachen sind neben akuten Sehstörungen in erster
 Linie Unterzuckerungen (Hypoglykämien) wegen einer Stoff-
 wechselentgleisung. Besonders Diabetiker, die Insulin brau-
 chen, können leicht in diesen äußerst kritischen Zustand
 geraten. Es drohen Kontrollverlust und Bewusstlosigkeit.

    Der rechtliche Hintergrund

 Als Fahrzeugführer sind Sie in erster Linie selbst für die
 Einschätzung Ihrer Fahreignung verantwortlich. Anhalts-
 punkte für diese Einschätzung bekommen Sie aus den
 gesetzlichen Vorschriften und der Auskunft Ihres behan-
 delnden Arztes.

 Der Führer eines Kraftfahrzeugs muss – unabhängig von
 der Gültigkeit der Fahrerlaubnis - zu dessen selbstständiger
 Leitung geeignet sein (§ 31 Abs. 1 StVZO). Wer sich
 infolge körperlicher Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen
 kann, darf nach § 2 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
 am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist,
 dass er andere nicht gefährdet. Der Fahrer muss deshalb
 vor Antritt einer Fahrt überprüfen, ob er nach seinen per-
 sönlichen Fähigkeiten den Anforderungen des Straßenver-
 kehrs gewachsen ist.

 Sollte eine Krankheit des Kraftfahrers zur Verkehrsuntüch-
 tigkeit führen oder führen können, ist der Fahrzeugführer
 wegen des körperlichen Mangels nicht zur Fahrzeugführung
 befähigt. Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) zur FeV
 enthält eine Aufstellung häufig vorkommender Krankheiten
 und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
 längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Dia-
 betes ist unter Punkt 5 ausdrücklich aufgelistet. Bezug
 genommen wird auf den „Regelfall“. Es bedarf jedoch
 immer einer Eignungsprüfung im Einzelfall. Diese ist
 abhängig von dem konkreten Krankheitsbild/-verlauf und
 der jeweiligen Fahrzeugklasse. Eine Einschätzung erfolgt
 anhand wissenschaftlicher Grundsätze unter Berücksichti-
 gung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung.

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   Muss ich meine Diabetes-Erkrankung der
    Fahrerlaubnisbehörde nachmelden?

Ob ein Führerscheininhaber eine neu aufgetretene Erkran-
kung, die die Fahreignung einschränkt oder gar ausschließt,
bei der Fahrerlaubnisbehörde melden muss, wird kontrovers
diskutiert. Das Gesetz verpflichtet den Fahrerlaubnisinhaber
nicht ausdrücklich zur Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde,
wenn er nachträglich an Diabetes erkrankt. Vielmehr genügt
es, wenn der Betroffene losgelöst von der Meldung der
Diabetes-Erkrankung die Fahreignung eigenverantwortlich
sicherstellt. Hierfür benötigt er ärztlichen Rat und Hilfe.

Diabetes mellitus und Führerschein

   Wer darf fahren – wer darf nicht?

Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung behandelt den
Regelfall. Unterschieden wird hinsichtlich der Eignung bei
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) nach der konkreten
Klasse. Die Klassen A1, A2, B, BE, AM, L, T gehören zur
Gruppe 1, die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF
zur Gruppe 2. Für beide Gruppen sind zum Teil unter-
schiedliche Anforderungen zu erfüllen.

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Keine Fahreignung für beide Gruppen besteht bei Kraftfahrern
  mit Diabetes,
   die eine gestörte Wahrnehmung einer drohenden Unter-
    zuckerung haben,
   die in den letzten 12 Monaten eine Unterzuckerung im
    Wachzustand erlitten, die fremder Hilfe bedurfte,
   die anhaltend hohe Blutzuckerwerte aufweisen, die zu
    einer Beeinträchtigung von Konzentration, Reaktion und
    Aufmerksamkeit führen.

  Eignung für das Führen der Gruppe 1 ist bei ausgeglichener
  Stoffwechsellage unter diätetischer oder medikamentöser
  Einstellung mit niedrigem Risiko für Unterzuckerungen
  anzunehmen, ebenso bei medikamentöser Therapie mit
  hohem Risiko für Unterzuckerung und Wahrnehmung einer
  solchen. Im letzteren Fall werden zusätzlich Schulungen
  und Stoffwechselselbstkontrollen empfohlen.

  Eignung für das Führen der Gruppe 2 setzt eine stabile Stoff-
  wechselführung über drei Monate voraus. Zudem sind fach-
  ärztliche Nachuntersuchungen und bei medikamentöser
  Therapie regelmäßige ärztliche Kontrollen vorgeschrieben.
  Diabetikern, die Medikamente mit einem hohen Risiko für
  Unterzuckerung einnehmen, werden zudem Schulungen und
  Stoffwechselselbstkontrollen empfohlen. Die fachärztliche
  Begutachtung hat bei ihnen alle drei Jahre zu erfolgen.

     Führerschein Ade wegen Diabetes?

  Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und bei Ihnen
  wurde Diabetes mellitus diagnostiziert? Sie müssen Ihre
  Diabetes-Erkrankung nicht der Führerscheinbehörde nach-
  melden.

  Dennoch sind einige Dinge zu beachten, um sicher ans
  Ziel zu kommen:
   Sie sind hinsichtlich Ihrer Erkrankung gut informiert
    und gegebenenfalls geschult.
   Ihre Stoffwechsellage ist ausgeglichen.
   Sie nehmen regelmäßige ärztliche Kontrollen wahr.

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   Sie haben Diabetes und möchten einen
    Führerschein erwerben?

Wenn Sie einen Führerschein erwerben möchten, werden
Sie bei Antragstellung auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach
gesundheitlichen Einschränkungen befragt. Wahrheitsge-
treues Antworten ist angeraten! Denn sollte sich später
herausstellen (z. B. durch einen Unfall), dass Sie falsche
oder keine Angaben gemacht haben, kann das unange-
nehme Konsequenzen haben.

Wird die fehlende Fahreignung seitens der Fahrerlaubnis-
behörde festgestellt, entzieht diese dem Betroffenen die
Fahrerlaubnis (§§ 11, 46 FeV).

Haben Sie Ihre Erkrankung wahrheitsgemäß angegeben,
wird die Führerscheinstelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen
und Ihnen mitteilen, ob und welche Gutachten Sie beizu-
bringen haben.

Wenn ein Gutachten verlangt wird, bestimmt die Behörde
in der Anordnung, welche Qualifikation der Arzt haben
muss. Nach dem Gesetz (§ 11 II S. 3 FeV) kommen dafür
in Betracht:
 Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
 Ärzte des Gesundheitsamtes oder der öffentlichen
   Verwaltung,
 Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
   oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",
 Ärzte einer Begutachtungsstelle

Den Gutachter wählt der Betroffene selbst aus und muss
als Auftraggeber auch die Kosten von ca. 300,- Euro dafür
tragen. Der behandelnde Arzt scheidet als Gutachter aus.

Wenn die Fahreignung positiv festgestellt wird, steht nach
bestandenen Prüfungen dem Fahrerlaubniserwerb nichts
mehr im Wege.

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Tipps & Hinweise

         Lassen Sie bei ungewöhnlich großem Durst, Schwächegefühlen
          und Sehstörungen Ihren Blutzucker prüfen.
         Lassen Sie sich regelmäßig vom Arzt untersuchen, insbesondere
          die Augen.
                            
          Verdacht auf eine Unterzuckerung fahren Sie bitte sofort rechts
          ran und messen Sie den Blutzucker.
         Nehmen Sie bei Unterzucker Traubenzucker bzw. schnell wirkende
          Kohlenhydrate zu sich, die Sie dann durch langsamer wirkende
          (Apfel, Brotscheibe) ergänzen. Die Fahrt erst wieder fortsetzen,
          wenn sich die Blutzuckerwerte normalisiert haben und Sie sich
            
         Traubenzucker oder andere schnell wirkende Kohlenhydrate (z. B.
          Fruchtsaft, Kekse) sollten Sie griffbereit im Fahrzeug deponiert
          haben. Am besten im Seitenfach der Fahrertür. Informieren Sie
          auch Ihre Mitfahrer darüber.
         Teststreifen und Blutzuckergerät sind ebenfalls gut erreichbar
          mit von der Partie. Denken Sie jedoch daran, dass die Blutzu-
          ckerteststreifen nicht zu heiß bzw. kalt gelagert werden dürfen.
          Das heißt, nach Beendigung der Fahrt sollten diese nicht im
          Fahrzeug verbleiben.
         Führen Sie immer Ihren Diabetikerausweis mit sich. So bekommen
          professionelle Helfer im Falle eines Notfalls schnellstmöglich
          Kenntnis von Ihrer Erkrankung und können Sie entsprechend
          behandeln.
         Fahren Sie nach ungewohnten körperlichen Anstrengungen nicht
          sofort los. Überprüfen Sie zunächst Ihren Blutzucker und essen
          gegebenenfalls einen Apfel oder ein belegtes Brot. Gerade nach
          körperlichen Anstrengungen müssen Sie damit rechnen, dass
          der Blutzucker noch weiter sinken kann.
         Versuchen Sie Ihre Essgewohnheiten beizubehalten. Verschieben
          Sie keine Mahlzeiten, nur weil die Straße vor Ihnen frei ist und
          Sie lieber Kilometer „fressen“ möchten. Machen Sie alle zwei
          Stunden eine Bewegungspause und nehmen Sie leicht verdau-
          liche Kohlenhydrate zu sich. Da gerade bei langen Fahrten die
          Selbstwahrnehmung bei einigen Diabetikern abnimmt, ist eine

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Blutzuckermessung innerhalb der Pausen ratsam. Nahrungsmittel
     mit langsam wirkenden Kohlenhydraten, wie z.B. ein mit Wurst
     oder Käse belegtes Vollkornbrot, hilft, wenn Sie tatsächlich
     einmal eine Mahlzeit ausfallen lassen müssen.
    Vermeiden Sie vor und während einer Fahrt Alkohol zu trinken.
    Vermeiden Sie lange Nachtfahrten.

Unterwegs auf Reisen …
Sie interessieren sich für fremde Länder und Kulturen?
Fernreisen stellen auch für Menschen mit Diabetes kein
unüberwindliches Hindernis dar, sofern der Blutzucker
gut eingestellt ist und keine Komplikationen, wie zum
Beispiel eingeschränkte oder fehlende Wahrnehmung
einer drohenden Unterzuckerung, das diabetische
Fußsyndrom und/oder Nierenerkrankungen, vorliegen.
Eine mit diabetischen Notfallsituationen vertraute
Begleitperson ist empfehlenswert.

    Reisevorbereitungen

Informationen zum Reiseziel
Bevor Sie sich auf zu neuen Ufern machen, informieren Sie
sich über die
 medizinische Versorgung,
 regionale Küche (Speisen und deren Kohlenhydratgehalt,
   Gewürze, Getränke),
 klimatischen Verhältnisse,
 hygienischen Verhältnisse

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Ihres Reiselandes beim reisemedizinischen Informations-
  dienst des ADAC unter der Telefonnummer (0 89) 76 76 77
  sowie im Internet: Unter www.adac.de wählen Sie Reise &
  Freizeit und im weiteren Verlauf die Rubriken Ratgeber Reisen
  und Reisemedizin. Laden Sie die ADAC Auslandshelfer App
  auf Ihr Smartphone, damit Sie im Ausland schnell und
  unkompliziert Hilfe durch den ADAC und dessen Partner
  anfordern können.

  Weitere wertvolle Tipps erhalten Sie von der Deutschen
  Diabetes-Hilfe diabetesDE oder vom Auswärtigen Amt.

  Ärztliche Beratung vor Reiseantritt
  Damit Ihre Reise tatsächlich zur schönsten Zeit des Jahres
  wird, besprechen Sie Ihre Reisepläne mit Ihrem behandeln-
  den Arzt. Sie sollten verfügen über
   einen guten körperlichen Allgemeinzustand,
   Ihren persönlichen Spritz-Essplan für Zeitzonenflüge,
   Kenntnisse über Arzneimittelwechselwirkungen z. B.
    mit Malariamedikamenten,
   Schutzimpfungen gegen Hepatitis A/B, Pneumokokken,
    Influenza und eventuell Durchfälle (Cholera-Impfstoff),
   Rezepte für Ihre Medikamente (inklusive der internatio-
    nalen Namen der Substanzen, Beipackzettel) sowie
    Verbrauchsmaterialien (in manchen Ländern verschrei-
    bungspflichtig),
   ärztliche Atteste (auch in englischer Sprache, mit Stempel
    und Unterschrift) für die Mitnahme von Medikamenten
    und Material zur eventuellen Vorlage beim Zoll,

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 Informationen zur Behandlung von kleinen Verletzungen
  auf der Reise und der dementsprechenden Ausrüstung
  Ihrer Reiseapotheke,
 Fußpflegemittel (z. B. Harnstoffcremes) besonders für
  Wanderurlaube und Reisen in Ländern mit extremen
  Klimabedingungen.

Auslandskrankenschutz
Eine Auslandskrankenversicherung, die den Versand von
Medikamenten und Material einschließt und auch dann
leistet, wenn ein gut eingestellter Diabetes plötzlich ent-
gleist, kann sehr hilfreich sein.

Reisegepäck
 Gehen Sie davon aus, dass weder Medikamente noch
  Ausrüstung im Reiseland zu besorgen sind und packen
  Sie von beidem etwa doppelt soviel ein, wie Sie normaler-
  weise für die Reise benötigen.
 Verteilen Sie Medikamente und Verbrauchsmaterialien
  so auf Hand- und Check-in-Gepäck, dass Sie bei Verlust
  von Gepäckstücken drei Tage lang mit allem Nötigen
  versorgt sind: Ersatzbatterien, Katheter für Pumpen,
  Stechhilfe/Lanzetten nicht vergessen! Auch wenn Sie
  normalerweise Pen und Blutzuckertestgerät benutzen,
  sollten Sie für den Notfall U-100-Spritzen, Nadeln und
  einfache Farbteststreifen mitnehmen.

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 Insulin sollte dunkel und nie kälter als 4° Celcius oder
    wärmer als 40° Celcius gelagert werden. Dafür leistet
    eine Stahlthermoskanne gute Dienste: Das Insulin wird
    wasserdicht verpackt und in die mit kaltem Wasser
    gefüllte Flasche gesteckt. Bei vielen Fluglinien liegen
    übrigens auch im Frachtraum die Temperaturen nie unter
    Null. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vorher.
   Nehmen Sie nur Schuhwerk mit, von dem Sie genau
    wissen, dass Sie es lange tragen können, ohne wund
    zu werden.

  Papiere
  Denken Sie an Ihren internationalen Diabetikerausweis
  und die oben genannten Atteste Ihres Arztes. Den Sprach-
  helfer für den Arztbesuch im Ausland sowie den Gesund-
  heitspass zum Ausfüllen erhalten Sie kostenlos beim ADAC.

     Auf der Reise

  Während der Reise ist mit einer Störung der Stoffwechsel-
  einstellung von Diabetikern durch vielfältige Einflüsse wie
  Klima, Reisestress, Zeitverschiebung, ungewohnte körper-
  liche Aktivitäten, reisetypische Infekte und vor allem die
  ungewohnte Ernährung zu rechnen. Diese Risikofaktoren
  sind nur schwer kalkulierbar. Häufigere Blutzuckerselbst-
  messungen und entsprechende Korrekturen beugen Unter-
  zuckerung und hohen Blutzuckerwerten vor.

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Tipp      ! "  # $
    Sie lieber etwas höhere Werte in Kauf, als dass Sie eine Unter-
    zuckerung riskieren.

Um eine Unterzuckerung zu vermeiden, führen Sie immer
Traubenzucker und eine Glukagonspritze, die die Insulin-
wirkung abschwächt, mit sich.

Beachten Sie bitte auch, dass „Broteinheit“ keine internati-
onal gebräuchliche Einheit ist: Entspricht 1 BE 12 g Kohlehy-
draten, so sind es bei 1 CE (Carbohydrate Exchange) nur 10 g.

Informieren Sie Ihre Begleitperson(en) frühzeitig darüber,
dass Sie Diabetiker sind. In diesem Zusammenhang können
Sie die Person(en) auch über für Sie typische Anzeichen
einer Unterzuckerung hinweisen.

 Spritzen Sie im Flugzeug erst dann, wenn Sie schon
    Essen vor sich haben, das Sie auch bei Turbulenzen
    behalten dürfen. Insulinpumpen brauchen bei Zeitzonen-
    flügen i. d. R. nicht umgestellt zu werden. Bei sehr nied-
    rigen Temperaturen sollte das Insulin nahe am Körper
    getragen werden.
   Achten Sie auf Ihre Trinkmengen: Sie sollten mindestens
    dreimal am Tag möglichst hellgelben Urin lassen können.
    Ist der Urin dunkel, trinken Sie zu wenig.
   Bei Durchfall nehmen Sie weniger Kohlenhydrate auf,
    werden also weniger Insulin brauchen. Übertreiben Sie
    auf Reisen ruhig Ihre Körperhygiene und waschen Sie
    sich so oft wie möglich die Hände. Pflegen Sie Ihre Füße
    und laufen Sie nie barfuß, insbesondere bei schon beste-
    henden Problemen mit den Füßen. Schwitzen, Schwäche
    und Zittern sollten nie als Folge von Anstrengung sondern
    immer als Unterzuckerung gedeutet werden.
   Ziehen Sie viel früher als zu Hause einen Arzt hinzu, wenn
    Sie sich nicht wohl fühlen.
   Hinterlassen Sie immer eine Nachricht, wenn Sie alleine
    irgendwo hingehen und ändern Sie Ihr Ziel danach nicht
    mehr.
   Tragen Sie Ihre Ausrüstung unauffällig verpackt mit sich,
    sodass niemand auf die Idee kommt, es handele sich
    z. B. um einen teuren Fotoapparat.

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 Wenn Sie es vermeiden können, kaufen Sie nie Medika-
    mente im Ausland, am wenigsten in der sogenannten
    Dritten Welt. Abgesehen von anderen Risiken werden die
    Kosten auch nicht von den Krankenkassen erstattet.

   Pack die Badehose ein …
Die Haut von Diabetikern benötigt besonders viel Pflege, da
sie häufig trocken und empfindlich ist. Die Gefahr eines Sonnen-
brandes ist in diesem Fall besonders hoch. Da aufgrund
diabetesbedingter Nervenstörungen das Temperaturempfinden
vor allem an den Beinen vermindert sein kann, wird die Erwär-
mung der Haut zu spät oder gar nicht wahrgenommen.

Achtung: Wirkstoffe der Gruppe der Sulfonylharnstoffe können die
Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen.

Genießen Sie die Sonne mit der gebotenen Vorsicht:
 Vermeiden Sie es, in der prallen Sonne zu schmoren.
 Gönnen Sie sich und Ihrer Haut eine Extra-Portion Sonnen-
  creme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor. Gehen Sie gerne
  schwimmen, greifen Sie am besten zu wasserfesten Cremes.
 Für die Pflege „danach“ bieten sich feuchtigkeitshaltige
  Pflegemittel ohne Parfüm- oder Konservierungsstoffe an.
  Lassen Sie sich von Ihrem Apotheker oder behandelnden
  Arzt beraten.
 Gehen Sie immer mit Kopfbedeckung und ausreichender
  Bekleidung in die Sonne.
 Ihre Augen schützt eine Sonnenbrille mit einem „UV-400“
  -Schutz, der alle Wellenlängen im ultravioletten Bereich
  unterhalb 400 nm herausfiltert. Achten Sie auf das CE-Zei-
  chen. Damit garantiert der Hersteller, dass die Sonnenbrille
  die in Europa gültigen Qualitäts-Mindestanforderungen erfüllt.
  Sonnenbrillen mit Seitenschutz schützen zwar vor Licht, das
  seitlich ins Auge fällt, sind für Autofahrer allerdings nicht
  geeignet. Der Kraftfahrer sollte, ohne den Kopf in großem
  Ausmaß bewegen zu müssen, durch die Gläser auch das
  Geschehen im Rück- bzw. Seitenspiegel überblicken können.
  Das heißt, die Brille sollte das seitliche Blickfeld freihalten.
 In warmen bis heißen Regionen wird der Stoffwechsel auch
  ohne körperliche Aktivität angeregt, das heißt Ihr Insulinbe-
  darf sinkt. Achtung: Unterzuckerung!

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Quellen & Adressen
ADAC e.V.
Hansastr. 19, 80686 München
Reisemedizinischer Informationsdienst
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www.adac.de, Reise & Freizeit / Ratgeber Reisen / Reisemedizin

Auswärtiges Amt
; 
2831670/10.14/20’

ADAC e.V.
Hansastraße 19
80686 München
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