Update: Vertragliche Gestaltungen - Fabian Kosch Diplom-Jurist - Kanzlei Michaelis
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Wer, wie, was – wieso, weshalb, warum • Maklervertrag • Vollmacht • Datenschutzerklärung • Erstinformation, §§ 15, 16 VersVermV • Homepage, § 5 TMG • Beratungsdokumentation, § 61 Abs. 2 S. 2 VVG • Beschwerdemanagement, § 17 VersVermV
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Maklervertrag • Nach Gesetz immer, auch ohne schriftlichen Vertrag • Ohne schriftlichen Vertrag gilt rein Gesetz • Kein Zwang für schriftlichen Maklervertrag • Viele Gründe für schriftlichen Maklervertrag
Gründe für einen Maklervertrag • Parteien klären • Aufgabenkreis des Maklers umschreiben -> Anlass klären • Aufgabenkreis des Kunden klären -> „Obliegenheiten“ • Kündigungsfristen festlegen; TIPP: kurze Fristen vereinbaren • Werbeeinwilligung?!
Gründe für einen Maklervertrag • Haftungsbegrenzung? • Problem § 67 VVG verbietet Änderung zum Nachteil des Versicherungsnehmers • Haftungsbegrenzung oftmals auf Mindestversicherungssumme • TIPP: Versicherungssumme entsprechend erhöhen + darauf anpassen • Differenzieren zwischen Beratung bzw. (Vermittlung) und Betreuung
Maklervollmacht • Maklervollmacht kann auch stillschweigend erteilt werden • Originale Unterschrift ist hilfreich -> § 174 BGB • Uneingeschränkte Vollmacht sollte verwendet werden • BGH: eingeschränkte Vollmacht kann zurückgewiesen werden
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung • Zwingend notwendig (zumindest Informationshinweise) • Transparenz steht über allem • Dokumentation der Einwilligung -> Beweispflicht beim Makler • Kooperationspartner nennen? • Bußgelder drohen
Erstinformation
Erstinformation • Regelung nunmehr in §§ 15, 16 VersVermV • Erstinformation überarbeiten (!) • Angaben zur Beratung sowie Art der Vergütung • Falsche Erstinformation ist abmahnfähig • Check-24 ./. BVK • Erstinformation auch Online!?
Herausgabe der Erstinformation • Herausgabe grundsätzlich auf Papier • Per Mail, wenn VN Mailadresse mitteilt • Regelung durch IDD wahnsinnig verkompliziert
Homepage
Homepage • Erstinformation, § 15 VersVermV (?) • Gestaltung des Impressums, § 5 TMG • Firma/Name, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigter (GF), Mailadresse, Zulassungsbehörde (NICHT gemeinsame Stelle nach § 11 GewO) • Datenschutzerklärung, DSGVO konform?
Beratungsdokumentation
Beratungsdokumentation • Rechtsgrundlage § 61 Abs. 1 S. 2 VVG • Versicherungsvermittler hat VN nach Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, zu beraten und Gründe für erteilten Rat anzugeben (S. 1) • Vermittler hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität zu dokumentieren • Pflicht zu Dokumentation(!) • Ziel ist die Beratungsqualität zu verbessern und Beweisprobleme zu bewältigen
Wie und was sind die Folgen? • Beratung stichpunktartig wiedergeben • Hinweise, auf evtl. Ausschlüsse + Sublimits • „Klar und verständlich“, § 62 Abs. 1 VVG • Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation (BGH, Urteil vom 13.11.2014 - III ZR 544/13) • „Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht beraten worden“ • Haftungsfälle sind ohne Beratungsdokumentationen kaum zu gewinnen
Beschwerdemanagement
Beschwerdemanagement • Rechtsgrundlage § 17 VersVermV • Ziel der Vermeidung von Gerichtsverfahren, Stärkung außergerichtlicher Streitbeilegung • Leitlinien müssen erarbeitet werden, „Beschwerdeoffizier/- beauftragter“ sollte eingeführt werden
Einzelheiten • Gesamter Prozess muss dokumentiert werden; Beschwerdeführer (ebenso IHK) hat jederzeitiges Auskunftsrecht über Stand der Beschwerde • Eingang der Beschwerde muss mitgeteilt werden • Beschwerdeführer muss über Fortgang der Bearbeitung informiert werden • Beschwerde muss an zuständige Stelle weitergeleitet werden • Beschwerde muss zeitnah geprüft und in verständlicher Sprache beantwortet werden • Bei fehlender Abhilfe Hinweis auf Ombudsverfahren (§ 17 Abs. 4)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! _________________ Fabian Kosch Diplom-Jurist
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