Update: Vertragliche Gestaltungen - Fabian Kosch Diplom-Jurist - Kanzlei Michaelis

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Update: Vertragliche Gestaltungen - Fabian Kosch Diplom-Jurist - Kanzlei Michaelis
Update: Vertragliche Gestaltungen

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                                          Fabian Kosch
                                          Diplom-Jurist
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WARUM?
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Wer, wie, was – wieso, weshalb, warum
• Maklervertrag

• Vollmacht

• Datenschutzerklärung

• Erstinformation, §§ 15, 16 VersVermV

• Homepage, § 5 TMG

• Beratungsdokumentation, § 61 Abs. 2 S. 2 VVG

• Beschwerdemanagement, § 17 VersVermV
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• Viele Textvorlagen für Verträge aller Art rund
  um Maklerbüro

• Umfangreiches Maklerkompendium, weit über
  100 Vorlagen

• Dauerberatungsmandanten erhalten dies
  komplett kostenlos

• Viele Sponsoren
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Maklervertrag
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Maklervertrag
• Nach Gesetz immer, auch ohne schriftlichen Vertrag

• Ohne schriftlichen Vertrag gilt rein Gesetz

• Kein Zwang für schriftlichen Maklervertrag

• Viele Gründe für schriftlichen Maklervertrag
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Gründe für einen Maklervertrag
• Parteien klären

• Aufgabenkreis des Maklers umschreiben -> Anlass klären

• Aufgabenkreis des Kunden klären -> „Obliegenheiten“

• Kündigungsfristen festlegen; TIPP: kurze Fristen vereinbaren

• Werbeeinwilligung?!
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Gründe für einen Maklervertrag
• Haftungsbegrenzung?
   • Problem § 67 VVG verbietet Änderung zum Nachteil des
     Versicherungsnehmers

• Haftungsbegrenzung oftmals auf Mindestversicherungssumme
   • TIPP: Versicherungssumme entsprechend erhöhen + darauf anpassen

• Differenzieren zwischen Beratung bzw. (Vermittlung) und Betreuung
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Vollmacht
Maklervollmacht
• Maklervollmacht kann auch stillschweigend erteilt werden

• Originale Unterschrift ist hilfreich -> § 174 BGB

• Uneingeschränkte Vollmacht sollte verwendet werden
   • BGH: eingeschränkte Vollmacht kann zurückgewiesen werden
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
• Zwingend notwendig (zumindest Informationshinweise)

• Transparenz steht über allem

• Dokumentation der Einwilligung -> Beweispflicht beim Makler

• Kooperationspartner nennen?

• Bußgelder drohen
Erstinformation
Erstinformation
• Regelung nunmehr in §§ 15, 16 VersVermV

• Erstinformation überarbeiten (!)
   • Angaben zur Beratung sowie Art der Vergütung

• Falsche Erstinformation ist abmahnfähig
   • Check-24 ./. BVK

• Erstinformation auch Online!?
Herausgabe der Erstinformation
• Herausgabe grundsätzlich auf Papier

• Per Mail, wenn VN Mailadresse mitteilt

• Regelung durch IDD wahnsinnig verkompliziert
Homepage
Homepage
• Erstinformation, § 15 VersVermV (?)

• Gestaltung des Impressums, § 5 TMG
   • Firma/Name, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigter (GF),
     Mailadresse, Zulassungsbehörde (NICHT gemeinsame Stelle nach § 11 GewO)

• Datenschutzerklärung, DSGVO konform?
Beratungsdokumentation
Beratungsdokumentation
• Rechtsgrundlage § 61 Abs. 1 S. 2 VVG

• Versicherungsvermittler hat VN nach Wünschen und Bedürfnissen zu
  befragen, zu beraten und Gründe für erteilten Rat anzugeben (S. 1)

• Vermittler hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität zu
  dokumentieren

• Pflicht zu Dokumentation(!)

• Ziel ist die Beratungsqualität zu verbessern und Beweisprobleme zu
  bewältigen
Wie und was sind die Folgen?
• Beratung stichpunktartig wiedergeben
   • Hinweise, auf evtl. Ausschlüsse + Sublimits

• „Klar und verständlich“, § 62 Abs. 1 VVG

• Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation (BGH, Urteil vom 13.11.2014 - III ZR
 544/13)
   • „Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht beraten worden“

• Haftungsfälle sind ohne Beratungsdokumentationen kaum zu
  gewinnen
Beschwerdemanagement
Beschwerdemanagement
• Rechtsgrundlage § 17 VersVermV

• Ziel der Vermeidung von Gerichtsverfahren, Stärkung
  außergerichtlicher Streitbeilegung

• Leitlinien müssen erarbeitet werden, „Beschwerdeoffizier/-
  beauftragter“ sollte eingeführt werden
Einzelheiten
• Gesamter Prozess muss dokumentiert werden; Beschwerdeführer
  (ebenso IHK) hat jederzeitiges Auskunftsrecht über Stand der
  Beschwerde
• Eingang der Beschwerde muss mitgeteilt werden
• Beschwerdeführer muss über Fortgang der Bearbeitung informiert
  werden
• Beschwerde muss an zuständige Stelle weitergeleitet werden
• Beschwerde muss zeitnah geprüft und in verständlicher Sprache
  beantwortet werden
• Bei fehlender Abhilfe Hinweis auf Ombudsverfahren (§ 17 Abs. 4)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

                                 _________________
                                       Fabian Kosch
                                       Diplom-Jurist
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